Archiv für den Monat: September 2015

Der Islam gehört zu Deutschland – wann gehört Deutschland zum Islam?

Sie kommen. Es sind viele. Erst sollten es heuer ca. 400.000 sein, dann 800.000, dann 1 Million und nun sprechen bayerische Politiker von 1,2-1,3 Millionen Menschen, die allein in diesem Jahr nach Deutschland kommen. Es wird schon lange nicht mehr danach unterschieden, ob es sich um legale Zuwanderer mit Arbeitsplatz, Asylbewerber oder Kriegsflüchtlinge handelt. Mangels Registrierung kann man das in vielen Fällen auch gar nicht feststellen. Sie kommen eben. Wie viele es sein werden, nachdem die Kanzlerin erklärt hat, für die Zahl von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen gebe es in Deutschland keine Obergrenze, wissen wir nicht. Wir wissen nur, daß in Afrika und im Nahen Osten Millionen von Menschen vor Krieg, Verfolgung und Hunger fliehen. Wir wissen, daß sie zum größten Teil nur ein Ziel haben: Germany.

Der bei weitem größte Teil von ihnen ist muslimischen Glaubens. Derzeit beträgt der Anteil der Muslime an der Bevölkerung unseres Landes ca. 5 %. Es ist durchaus nicht abwegig anzunehmen, daß in den nächsten Jahren jährlich wenigstens 1 Million Muslime hinzukommen, möglicherweise auch mehr. Denn wir sehen, daß die Flüchtlinge zu gut zwei Dritteln allein reisende junge Männer sind. Sie werden ihre Familien nachholen, sobald sie in Deutschland ein Bleiberecht haben. Und das wird in den meisten Fällen so sein, denn aufgrund der neuesten Beschränkungen für Zuwanderer vom Balkan werden künftig im wesentlichen Menschen aus Afrika und dem Nahen Osten zu uns kommen. Sie werden anerkannt oder mindestens geduldet. Und das sind nahezu ausschließlich Muslime. Der muslimische Bevölkerungsanteil wächst grundsätzlich schneller, als der deutsche. Dieser wächst eigentlich überhaupt nicht, sondern sinkt, weil die Geburtenrate der deutschen Frauen mit durchschnittlich 1,4 Kindern nicht einmal ausreicht, die Zahl der deutschen Einwohner unseres Landes auf dem gleichen Stand zu halten, während hier lebende Türkinnen durchschnittlich 1,8 und hier aufgewachsene Afrikanerinnen 2,6 Kinder haben, die direkt aus diesen Ländern ankommenden Frauen allerdings drei, vier oder noch mehr. Damit ist es unausweichlich, daß auch der Anteil der muslimischen Bevölkerung in Deutschland rasch ansteigen wird, während der Anteil der christlichen oder religionslosen Einwohner drastisch sinken wird. Der bayerische Finanzminister Markus Söder hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß diese Zuwanderung geeignet ist, die kulturelle Statik unseres Landes, wie er sich ausgedrückt hat, zu verändern. Im Klartext: wir laufen Gefahr, unser Land in einigen Jahren nicht mehr wiederzuerkennen.

Was bedeutet es eigentlich, wenn der Islam in einem Land die Mehrheit der Bevölkerung stellt und somit auch seine Politik bestimmt? Es gibt kein Land mit muslimischer Mehrheit, geschweige denn nahezu ausschließlich muslimischer Bevölkerung, in dem andere Religionsgemeinschaften auch nur annähernd gleichberechtigt sind. Je stärker der muslimische Bevölkerungsanteil ist, um so intensiver werden andere Religionsgemeinschaften unterdrückt. Anderen Religionsgemeinschaften ist es nicht erlaubt, zu missionieren. Dies hat in Regionen des Nahen Ostens, die jahrhundertelang christlich geprägt waren, dazu geführt, daß dort entweder keine oder fast keine Christen mehr leben. Die Türkei etwa, die in den ersten Jahrhunderten nach Entstehung des Christentums insbesondere im Bereich ihrer West-und Südküste eine Vielzahl von christlichen Gemeinden beheimatet hatte, und aus der im übrigen der Apostel Paulus stammt, weist heute noch einen christlichen Bevölkerungsanteil von 0,2 % auf; Ende des 19. Jahrhunderts waren es noch 25 %. Syrien und der Irak liegen ebenfalls in einer Region, die mit Fug und Recht als die Wiege des Christentums angesehen werden kann. Wir erleben jedoch, daß gerade jetzt die letzten Christen von dort vertrieben werden. Auch in Ländern wie Somalia, das von einer erdrückenden muslimischen Mehrheit geprägt ist, findet Christenverfolgung statt. Wer es wagt, vom Islam zum Christentum überzutreten, muß damit rechnen getötet zu werden. In Saudi-Arabien ist jegliche Form von christlicher Religionsausübung verboten. Es gibt keine christlichen Kirchen oder Pfarreien. Öffentlich etwa die Bibel zu verkaufen oder auch nur in der Hand zu haben, ist strengstens verboten. Auf dem Übertritt vom Islam zum Christentum steht die Todesstrafe, die auch vollzogen wird. In Pakistan liegen die Dinge ähnlich. Auch im Iran werden die christlichen Kirchen unterdrückt. Insbesondere ist es christlichen Kirchen wie in den erwähnten Ländern praktisch nicht möglich, zu missionieren. Denn auf dem Abfall vom islamischen Glauben steht im „Gottesstaat“ Iran gemäß Gesetz vom 09.09.2008 (!) die Todesstrafe. Auch in Afghanistan kann den Konvertiten diese Strafe treffen. In Ägypten wird die Minderheit der Kopten, einer frühchristlichen Religionsgemeinschaft, trotz eher liberaler Verlautbarungen des Präsidenten tatsächlich massiv unterdrückt. Die Reihe ließe sich beliebig fortsetzen. Ein muslimisches Land, in dem auch nur annähernd Religionsfreiheit, die natürlich auch die Freiheit, nicht religiös zu leben, beinhaltet, gibt es nicht. In dem ob seiner angeblichen Toleranz vielgerühmten Libanon leben die Religionsgemeinschaften lediglich nebeneinander her. Das kann sich ändern, sobald die Mehrheitsverhältnisse das hergeben.

Deutsche Politiker und sogar Islamfunktionäre werden derzeit nicht müde zu betonen, daß in Deutschland das Grundgesetz gilt, und zwar auch für muslimische Einwohner und Zuwanderer. Indessen müssen wir in der Praxis feststellen, daß viele, viel zu viele Muslime die Gebote der Scharia über die Gesetze des Landes stellen. In Ländern, in denen sie die Mehrheit der Bevölkerung stellen und die politische Macht haben, gilt die Scharia gewissermaßen als Grundgesetz. Für die staatliche Gesetzgebung bleiben praktisch nur noch Ausführungsbestimmungen und die Straßenverkehrsordnung.

Was bedeutet es für eine liberale Gesellschaft wie die deutsche, wenn sich ihr Leben nach und nach an den muslimischen Rechtsvorschriften ausrichten muß? Natürlich wie in Saudi-Arabien auch mit dem Anspruch auf Beachtung dieser Vorschriften durch Nichtmuslime? Wir wollen dabei den real existierenden und praktisch gelebten Islam betrachten. Das muß man auch tun, denn ein liberaler Euro-Islam, wie er bei uns in Deutschland, wo die Muslime noch eine Minderheit von 5 % der Bevölkerung bilden, von weltfremden Professoren, „toleranten“ Pfarrern und sich weltoffen gerierenden Politikern herbeigeredet wird, ist in islamischen Ländern nirgends anzutreffen. Er wird auch hier immer ein Hirngespinst bleiben. Selbst wenn auf unseren Universitäten künftige Islamlehrer in diesem Sinne ausgebildet werden, so darf doch füglich bezweifelt werden, daß sie die religiösen Überzeugungen der jungen Muslime nachhaltig beeinflussen können. Vielmehr muß erwartet werden, daß ihr Unterricht in den Koranschulen der Moscheen als bestenfalls unverbindlich bezeichnet, eher jedoch als sündhafte Irrlehre verdammt werden wird. Und das ist maßgeblich für die religiöse Bildung der Kinder.

Was bedeutet eigentlich das Leben nach strengen islamischen Regeln? Diese sind nun einmal für die erdrückende Mehrheit der Muslime maßgeblich. Es kann nicht übersehen werden, daß Männer und Frauen im Islam keinesfalls gleichberechtigt sind, wofür es auch aus dem Koran durchaus Begründungen gibt. Gläubige Muslime meinen nach wie vor, zur Genitalverstümmelung (verharmlosend Beschneidung genannt) ihrer männlichen Kinder verpflichtet zu sein. Gläubigen Muslimen sind strenge Kleidungs-und Speisegebote auferlegt. Natürlich halten sie sich daran, denn den Zorn ihres Gottes wollen sie nicht auf sich herabrufen. Frauen sind verpflichtet, sich hässlich zu verhüllen, in Abstufungen vom nur das Gesicht frei lassenden Kopftuch bis hin zur Ganzkörperverhüllung namens Burka oder Niqab. Schweinefleisch darf nicht nur nicht gegessen werden, vielmehr muß sichergestellt werden, daß selbst die Messer und sonstigen Arbeitsgeräte der Metzger nicht damit in Berührung kommen. Alkoholische Getränke sind ebenfalls verboten. Das heißt also, Gott wird korrigiert. Der Mensch ist von ihm wohl fehlerhaft erschaffen worden, denn man muß erst einmal an ihm herumschneiden, soweit er männlich ist, und man muß Frauen und Mädchen auch über die Bedeckung der Scham hinaus in unterschiedlichem Ausmaß den Blicken der (offenbar sexuell völlig unbeherrschten) Männer entziehen. Tiere, deren Fleisch wohlschmeckend ist, hätte er wohl besser nicht erschaffen, denn sie scheinen doch unrein zu sein. Und auch der köstlichste Wein ist ebenso wie das schäumende Bier ersichtlich eine Fehlleistung des Schöpfers, weswegen sich der Mensch ihres Genusses zu enthalten hat. Die Reihe ließe sich fortsetzen. Kurz und gut, jedenfalls aus unserer Sicht ist doch das Leben als Muslim sauertöpfisch und von widernatürlichen Verboten geprägt. Wollen wir das haben?

Eine solche Lebensweise ist auch mit den bei uns in Jahrtausenden gewachsenen kulturellen Prägungen unvereinbar. Wir haben doch nicht vor 300 Jahren mit der Aufklärung die mittelalterlichen Fehlentwicklungen des Christentums zu einem von rigiden Verboten eingeengten Leben überwunden, um heute tatenlos zuzusehen, wie uns eine importierte Religion nicht nur auf diesen Stand zurückwirft, sondern noch tiefer in die Unmündigkeit versinken läßt. Das von Freiheit und Lebensgenuß geprägte Dasein des Europäers würde abgelöst von einem freudlosen Leben unter der Knute einer unduldsamen und von Verboten strotzenden Religion. Von der Frohbotschaft zur Drohbotschaft. Wem das übertrieben vorkommt, der stelle sich nur einen Augenblick lang vor, etwa in Saudi-Arabien leben zu müssen.

Es ist auch nicht zu erwarten, daß muslimische Zuwanderer sich wirklich in die liberale deutsche Gesellschaft integrieren. Das würde ja bedeuten, daß sie mit der Zeit in ihr aufgingen und die Lebensweise der weit überwiegenden Mehrheit in diesem Lande annehmen würden. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt jedoch, daß Muslime in ihren eigenen, abgeschlossenen Gesellschaften leben. Auch wer im Beruf von christlichen und nichtreligiösen Kollegen umgeben ist, auch wer in der Schule mehrheitlich nichtmuslimische Schüler um sich hatte, auch wer auf der Straße, im Bus und im Kaufhaus von mehrheitlich nichtmuslimischen Menschen umgeben ist, auch der lebt in aller Regel in der arabischen oder türkischen Gemeinde – neudeutsch: Community – seiner Stadt. Er heiratet grundsätzlich eine Muslimin, schon weil dieser die Ehe mit einem Nichtmuslim verboten ist, und der Vater das in der Regel auch anordnet. Wirkliche Integration dergestalt, daß junge Muslime außerhalb ihrer Religionsgemeinschaft heiraten und so nach und nach die ursprüngliche Herkunft bedeutungslos wird, findet bis heute in aller Regel nicht statt. Vielmehr sehen wir bis in solche Lebensäußerungen hinein, wie den Jubel bei einem Sieg der türkischen Fußballnationalmannschaft auch von Menschen mit deutschem Paß sowie der Weigerung türkischstämmiger deutscher Fußball-Nationalspieler, die deutsche Nationalhymne mitzusingen, daß man auch nach Generationen noch tief in der Kultur seiner Vorfahren verhaftet ist. Bei den Nachfahren von Einwanderern z. B. italienischer oder polnischer Nationalität ist das bei weitem nicht der Fall. Vielmehr stellen wir hier regelmäßig in der dritten und vierten und fünften Generation fest, daß es sich um Deutsche in jeder Hinsicht handelt. Nur der Nachname weist noch auf Familiengeschichte hin. Auch hier ist die Ursache leicht darin zu finden, daß es die Herkunft aus einem europäischen und christlich geprägten Land ist, die diese Entwicklung ermöglicht hat. Soweit Politiker und Journalisten davon faseln, daß wir nach 1945 auch Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen aufgenommen und integriert haben, lohnt es sich über solchen Unsinn erst gar nicht zu reden. Deutsche mußte man in Deutschland nicht erst integrieren.

Was ist zu tun? Principiis obsta! (Wehret den Anfängen) lautet ein altes lateinisches Sprichwort. Es ist an der Zeit, den Zustrom von Zuwanderern jeder juristischen Kategorie zu begrenzen und zu ordnen. Die Aufnahmefähigkeit eines jeden Landes ist begrenzt, auch des angeblich so reichen und starken Deutschland. Auch die Deutschen haben das Menschenrecht, ihre Identität bewahren zu können. Politmodisches Geschwätz von der Bereicherung unserer Kultur durch Veränderung muß in die Mülleimer der Kanzleien und Redaktionsstuben entsorgt werden. Auch wenn die Kanzlerin erklärt hat, Asylrecht und Zuflucht für Bürgerkriegsflüchtlinge hätten keine zahlenmäßige Obergrenze, ist das nicht richtig. Verlautbarungen von Politikern haben keineswegs die Qualität, die für Katholiken vom Papst ex cathedra verkündete Glaubenssätze haben, auch wenn ihre medialen Sprachrohre diesen Eindruck in langsam peinlich werdender Servilität zu erwecken suchen. Insbesondere ist Deutschland nicht gehindert, das im Grundgesetz verankerte Asylrecht entsprechend zu beschränken. Denn entgegen weit verbreiteter Desinformation gehört der einschlägige Artikel des Grundgesetzes nicht zu denen, die auch von einer verfassungsändernden Mehrheit nicht erheblich verändert oder gar abgeschafft werden dürften (sogenannte Ewigkeitsgarantie). Diese betrifft vielmehr nur Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (demokratische Ordnung). Lassen wir also die Politik wissen, daß wir nicht gewillt sind, einen Irrweg mitzugehen.

Leider ist aber auch von den christlichen Kirchen nichts zu erwarten. Weit und breit ist nicht zu sehen, daß sie unter den Muslimen hierzulande Missionsarbeit leisten. Vielmehr enthält man sich dessen ganz offensichtlich. Man scheint das für religiöse Toleranz zu halten. Auch die sogenannte Zivilgesellschaft tut nichts, um ihr liberales Gedankengut bei den Muslimen heimisch zu machen. Denn außer dem Lippenbekenntnis, daß bei uns doch das Grundgesetz und nicht die Scharia gelte, geschieht nichts.

Natürlich können Zuwanderer wertvolle Mitglieder der Gesellschaft ihrer neuen Heimat werden. Dann sind sie auch willkommen. Wer zu uns kommt und sagt, er wolle einer von uns werden, dem wollen wir dabei auch helfen. In der Tat sind zu allen Zeiten Menschen zu uns gekommen. Immer haben sie sich integriert. Jeder von uns hat Vorfahren, die von irgendwo her eingewandert sind, ebenso wie Vorfahren, deren eigene Vorfahren schon immer hier gelebt haben. Dabei soll es auch bleiben.

Ursula die Entschlossene

Nun hat die Bundesministerin der Verteidigung entschieden, das Sturmgewehr G 36 endgültig auszumustern. Ja, so stellt sich das Volk seine Führer vor. Entschlossen, unbeirrbar, entscheidungsfreudig. Erst recht gilt das natürlich für die „Inhaberin der Befehls-und Kommandogewalt“, wie die militärische Funktionsbezeichnung ihres Amtes lautet. Wer den Oberbefehl über unsere Streitkräfte führt, muß dem Bild des allgewaltigen Feldherren in der Schlacht entsprechen. Wie in Deutschland heute nicht anders zu erwarten, reihen sich auch die deutschen Medien in die Schlachtordnung ein. Anders kann der natürlich einheitliche Sprachgebrauch – wir sind doch beim Militär! – nicht interpretiert werden, wonach es sich bei dem G 36 um ein „Pannengewehr“ handelt.

Nun fällt es jedoch auf, daß an dem seit 20 Jahren in der Bundeswehr geführten G 36 aus der Truppe keinerlei Kritik zu hören war. Im Gegenteil. Offiziere, Unteroffiziere und einfache Soldaten haben gefragt und ungefragt erklärt, mit dieser Waffe sehr zufrieden zu sein. Weder im Kriegseinsatz noch im Ausbildungs- und Übungsbetrieb sind Probleme aufgetreten, wenn man von den Kleinigkeiten absieht, die bei jedem Gebrauchsgegenstand, ob Waffe, Fahrzeug oder Bekleidung immer wieder auftreten, ohne daß dem eine grundsätzliche Systemschwäche oder gar Untauglichkeit zu Grunde läge. Vielmehr hört man allenthalben nicht nur von Soldaten der Bundeswehr, sondern auch von Soldaten anderer Armeen, bei dem G 36 handele es sich um eine vorzügliche Waffe. Bei den weiß Gott kampferfahrenen Peschmerga gilt es als Auszeichnung, diese Waffe führen zu dürfen. Für sie ist die berühmte Kalaschnikow allenfalls der Lada unter den Sturmgewehren, das G 36 hingegen der Porsche.

Natürlich wird man auch das beste Sturmgewehr zuschanden schießen können, wenn man es weit über die Anforderungen hinaus beansprucht, für die es konstruiert, und für die es in eine Armee eingeführt worden ist. So soll das G 36 bei hohen Temperaturen und Dauerfeuer irgendwann seine Zielgenauigkeit einbüßen. Nun weiß jeder Soldat, daß man selbst ein Maschinengewehr, das für Dauerfeuer konstruiert ist, mit ununterbrochenem Dauerfeuer ruinieren kann. Ein Sturmgewehr hingegen ist für Einzelfeuer und kurze Feuerstöße konstruiert, was selbst dem Laien schon mit Blick auf sein Magazin mit lediglich 20-30 Patronen klar sein dürfte. Dem Maschinengewehr hingegen wird die Munition über Gurte in großen Mengen zugeführt. Ein Sturmgewehr ist auch kein Scharfschützengewehr, mit dem man über mehrere hundert Meter noch einen Bierdeckel trifft. Der Mangel des G 36 besteht aber offenbar darin, daß es kein „Scharfschützen-Maschinengewehr“ ist. Natürlich haftet dann auch dem Kampfpanzer Leopard II der Mangel an, daß man damit auf der Autobahn keinen Porsche überholen kann und er überdies nicht einmal schwimmfähig ist.

Natürlich kann sich die Ministerin auf Gutachten stützen. Juristen wissen allerdings, daß dies nicht selten fragile Stützen sind. Wer sich alleine darauf stützt, kann leicht hinfallen. Auch Gutachter sollen bisweilen nach dem Motto handeln: „Wes Brot ich eß‘, des Lied ich sing“. Einer in Juristenkreisen gern kolportierten Geschichte zufolge soll ein Sachverständiger, mit dem Wunsch der Gutachtenserstattung konfrontiert, dem künftigen Auftraggeber grundsätzlich erst einmal zwei Fragen gestellt haben. Wenn die erste Frage richtig beantwortet worden war, wurde die zweite Frage überhaupt erst gestellt. Die erste Frage lautete: „Was darf es denn kosten?“ Wenn diese Frage „richtig“ beantwortet worden war, folgte die zweite. Diese lautete: „Was soll denn herauskommen?“ Daß ein Auftraggeber von der Bedeutung eines Verteidigungsministeriums einen Gutachter zu motivieren versteht, liegt wohl auf der Hand. Sich unter diesen Umständen alleine auf Gutachten oder gar auf Untersuchungen der eigenen Mitarbeiter zu stützen, ist wenig überzeugend, zumal wenn inzwischen hunderttausende von Soldaten im In- und Ausland völlig andere Erfahrungen mit diesem Sturmgewehr gemacht haben.

Natürlich muß man, ganz nebenbei bemerkt, auch zwei Aspekte auseinanderhalten. Der eine ist die Frage, ob das G 36 den Anforderungen entspricht, die seinerzeit im Lastenheft formuliert worden sind. Der erste Anschein spricht natürlich dafür, denn sonst hätte man es nicht beschafft. Der andere ist natürlich die Frage, ob das Sturmgewehr auch heute noch den Anforderungen des Gefechts entspricht. Nachdem man bisher von niemand gehört hat, dies sei nicht der Fall, darf man gespannt sein, wann der erste Offizier pflichtschuldigst meldet, das G 36 habe sich im Gefecht als ungeeignet erwiesen. Ein Schuft, wer ihm dann unterstellt, an sein berufliches Fortkommen gedacht zu haben.

Natürlich muß man auch sehen, daß jeder technische Gegenstand, selbstverständlich auch eine Waffe, verbessert werden kann. Auch hier der alte Satz: „Das Bessere ist des Guten Feind.“ Es wäre ja merkwürdig, wenn nicht irgendwann auch bessere Sturmgewehre als das G 36 gebaut werden könnten. Möglicherweise ist das heute schon der Fall. Dann wird man natürlich das gute G 36 ausmustern und das bessere Nachfolgemodell einführen. Man hat dann aber kein „Pannengewehr“ ausgemustert, sondern ist lediglich mit der Zeit gegangen. Das wäre dann aber keine Entscheidung, mit der eine Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt auf dem Feldherrenhügel Führungskraft gezeigt und sich für höhere Aufgaben empfohlen hat.