Wem nützt es denn?

Nun kommt es endlich ans Tageslicht. Was man bisher nur ahnte, wird zur Gewißheit: TTIP soll ein völkerrechtliches Regelwerk werden, von dem nahezu ausschließlich US-amerikanische Konzerne profitieren. Und genauso klar wird nun, warum die amerikanische Seite so verbissen auf Geheimverhandlungen bestanden hat. Die entwürdigenden Umstände, unter denen deutsche Regierungsmitglieder und Parlamentsabgeordnete ein wenig in den Verhandlungspapieren herumlesen dürfen, sind für sich alleine schon ein Skandal erster Ordnung. Eine Regierung, die auf sich und ihr Land etwas hält, hätte dieses Ansinnen eines Verhandlungspartners mit der nötigen Bestimmtheit zurückgewiesen. Angebracht wäre die Geste des Vercingetorix gewesen, mit der er Caesar sein Schwert vor die Füße warf. Der Hinweis der Bundesregierung und der amerikanischen Seite, auch etwa Tarifverhandlungen oder Verhandlungen zwischen Unternehmen unterlägen doch der Geheimhaltung, verfängt nicht. Vielmehr handelt es sich dabei um eine ebenso dreiste wie faule Ausrede. Hier geht es schließlich um Regelungen, die für das tägliche Leben der Bürger in den USA und in Europa von großer Bedeutung sind. Schließlich geht es jeden einzelnen Bürger etwas an, von welcher Qualität etwa Lebensmittel oder Kraftfahrzeuge sind. Leben und Gesundheit hängen nun einmal auch davon ab. Auch Friedensverhandlungen und sonstige wichtige Konferenzen finden durchaus nicht stets unter strikter Geheimhaltung statt. Vielmehr weiß man in der Öffentlichkeit durchaus, um was es geht, und welche Positionen jeweils vertreten werden. Alles andere wäre ja auch unserem Verständnis von Demokratie fremd.

Man muß jetzt immerhin zugeben, daß die amerikanische Seite auf eine signifikante Absenkung europäischer, insbesondere deutscher Standards hinwirkt. Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob bereits seriöse Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit eines Lebensmittels dazu führen, daß es nicht für den Verzehr von Menschen freigegeben wird, oder ob dies erst dann gilt, wenn bereits Schadensfälle (sprich: Todesfälle) eingetreten sind, und der Ursachenzusammenhang zwischen dem Verzehr eines Lebensmittels und der Gesundheitsbeschädigung oder gar dem Tod des Konsumenten wissenschaftlich zweifelsfrei bewiesen worden ist.

Gerade in diesem Zusammenhang hat die nach wie vor beinhart vertretene Forderung der amerikanischen Seite ein besonderes Geschmäckle, eine sogenannte Investorenschutzklausel durchzusetzen. Diese Klausel soll nichts anderes bewirken, als den Anteilseignern etwa US-amerikanischer Agrarkonzerne die Sicherheit zu geben, daß ihre Investitionen sich rentieren, weil etwaige Verbote europäischer Staaten, ihren Schund zum Verzehr freizugeben, von ihnen vor privaten Schiedsgerichten angefochten werden können. Solche Schiedsgerichte gibt es natürlich schon jetzt. Zu Richtern werden dort in aller Regel Juristen aus den großen internationalen Anwaltskanzleien berufen. Diese Kanzleien haben in aller Regel ihren Hauptsitz in den USA und werden entsprechend amerikanisch dominiert, auch wenn sie Niederlassungen in europäischen Ländern haben, in denen selbstverständlich auch in diesen Ländern bei den Gerichten zugelassene einheimische Anwälte arbeiten. Diese großen Kanzleien vertreten natürlich die Interessen ihrer Klienten, zu denen gerade jene Agrarkonzerne gehören. Man wird doch nicht allen Ernstes behaupten wollen, daß etwa ein Anwalt aus einer dieser Kanzleien, der in ein solches Schiedsgericht berufen wird, nicht wenigstens unbewußt die Interessen jenes Unternehmens berücksichtigt, das häufig Klient seiner Kanzlei und heute nun einmal Partei in einem Schiedsgerichtsverfahren ist, indem er als Richter amtiert. Es soll also sichergestellt werden, daß nicht nur die Bestimmungen jenes beabsichtigten internationalen Handelsabkommens zwischen den USA und der EU die Vorstellungen US-amerikanischer Konzerne hinreichend berücksichtigen, sondern es soll darüber hinaus sichergestellt werden, daß eventuell unbotmäßige europäische Staaten von den Schiedsgerichten ihrer eigenen Anwälte zur Ordnung gerufen werden.

Daß unter diesen Umständen die Bundesregierung unbeirrt erklärt, das beabsichtigte Abkommen sei für unser Land vorteilhaft und müsse deswegen auch in Kraft gesetzt werden, ist unglaublich. Man erliegt hier offenbar den Einflüsterungen der Wirtschaft. Natürlich gehört es zu den Grundgesetzen der Betriebswirtschaft, daß Unternehmen Gewinne machen müssen. Und es gehört auch zu diesen Regeln, daß möglichst hohe Gewinne gemacht werden. Somit haben die Manager und Verbandssprecher der Wirtschaft nichts anderes im Sinn, als möglichst viel zu verdienen.

Politiker, die ihr Volk vertreten und geschworen haben, von ihm Schaden abzuwenden, können jedoch nicht ausschließlich die Interessen der Wirtschaft im Auge haben. Natürlich ist ohne eine florierende Wirtschaft alles nichts. Indessen leben wir auch jetzt bereits recht ordentlich, um es zurückhaltend auszudrücken. Im internationalen Vergleich sogar sehr ordentlich. Es liegt also nicht im Gesamtinteresse unseres Landes, daß seine Unternehmen immer mehr verdienen, unabhängig davon, womit. Im Gesamtinteresse unseres Landes liegt vielmehr auch, daß seine Bürger die hohe Lebensqualität eines Landes genießen können, das unter anderem dafür Sorge trägt, daß nur sichere Produkte in den Verkehr gelangen. Oder mit der Weisheit der nahezu völlig ausgerotteten Indianer zu sprechen: „Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluß vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr merken, daß man Geld nicht essen kann.“

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