Uns gibt’s ja gar nicht!

Die Notwendigkeit der Europäischen Union als Bundesstaat und nicht bloß als Wirtschaftsgemeinschaft oder Freihandelszone wird von ihren Befürwortern vor allem mit der Behauptung propagiert, der Nationalstaat gehöre nicht nur der Vergangenheit an, sondern er sei auch die Ursache des Krieges. Mithin hänge die friedliche Zukunft unseres Kontinents davon ab, daß die Europäische Union möglichst zügig alle Funktionen eines souveränen Staates selbst wahrnehmen könne. Die jetzt noch existierenden Nationalstaaten wären dann nur noch bloße Teilgliederungen wie Schweizer Kantone oder US-amerikanische Bundesstaaten.

Um den Bürgern das schmackhaft zu machen, werden sie inzwischen auch darüber belehrt, daß es Nationen eigentlich nicht gibt. Der moderne Mensch informiert sich bekanntlich nicht mehr aus der Zeitung am Frühstückstisch oder mit dem Blick in ein Lexikon. Das Internet ist die überragende Informationsquelle. Nicht mehr der Brockhaus, sondern Wikipedia ist die Wissensdatenbank, die angeblich nicht einmal etwas kostet. Dort sorgen natürlich politisch korrekte Administratoren im Geiste unseres Zensurministerleins Mittelmaas dafür, daß die Leute schon richtig indoktriniert werden. So ist dort unter anderem zu lesen:

Vorab ist zu bemerken, daß die Kategorien „Religion“ und „Nation“ einheitliche – und einheitlich akzeptierte – Erfindungen des 19. Jahrhunderts sind.

Wer sich da die Augen reibt und denkt, einer optischen Täuschung aufgesessen zu sein, der wird durch einen Blick auf die Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung eines schlechteren belehrt. Ich zitiere:

Nation
[lat.] Der Begriff N. hat zwei unterschiedliche Bedeutungen:
1) Die konservative Interpretation betont das statische Element, d.h. die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gemeinschaft (auch: Volk), die als Gruppe von Menschen über bestimmte homogene Merkmale (z.B. gemeinsame Sprache, Kultur, Geschichte) verfügt und (zumeist) innerhalb eines bestimmten Territoriums zusammen lebt (Abstammungsgemeinschaft).
2) Die offene Interpretation betont die Veränderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, die sich daraus ergeben, daß in einem Staat (Groß-) Gruppen zusammenleben, die sowohl über gemeinsame als auch über unterschiedliche Merkmale verfügen und dadurch die Chancen für einen Austausch zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft fördern (Zugehörigkeitsgemeinschaft).

Die offene Interpretation des Begriffes N. entspricht eher dem Verständnis moderner demokratischer Gesellschaften. Unter Berücksichtigung des territorialen Aspekts ist zwischen staatenloser (Kultur-) Nation, deren Merkmale insbesondere eine gemeinsame Sprache, Kultur und Religion sind (z.B. Kurden), und Staatsnation zu unterscheiden, die in (mehr oder weniger geschlossener) territorialer Gemeinschaft lebt und anstelle des ethnischen stärker das politische Element der Gemeinschaft betont (Verfassungspatriotismus).

Also ist nach offizieller Lesart eine Nation – der lateinische Begriff weist ja nun einmal auf die Geburt hin – eine mehr oder weniger zufällige Ansammlung von Menschen. An dieser Definition ist offen, was umgangssprachlich gemeint ist, wenn man jemandem an den Kopf wirft er habe wohl den A…. offen. Doch ist von dieser amtlichen Begriffsklärung bis zur Verdammung der überkommenen Vorstellung von Nation und Volk als rassistisch und damit strafbar nur noch ein ganz kleiner Schritt. Man muß wachsam sein. Das Feuer schwelt unbemerkt, bevor der Großbrand seine zerstörende Wirkung entfaltet.

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