Archiv für den Monat: Oktober 2017

Die Gedankenburka

Es gibt Diskussionen, die niemand braucht. Dazu gehört ganz sicher die neueste gesellschaftliche Modetorheit. Kein Tag vergeht, an dem nicht eine mehr oder weniger prominente Dame enthüllt (darf man im Zusammenhang mit Frauen eigentlich noch die Vokabel enthüllen benutzen?), daß auch sie von Männern sexistisch angegangen worden ist, mindestens in verbaler Form. Ein unverschämter Kerl habe sich anerkennend über ihre Frisur, ihre Urlaubsbräune, ihr elegantes Kostüm, das sie so gut kleide, ja sogar über ihre ansehnliche Figur geäußert. Die Posse um jene Berliner Staatssekretärin, die sich statt der Komplimente eines Kavaliers alter Schule offenbar lieber Lobhudeleien bezüglich ihrer politischen Bedeutung angehört hätte, ist ja nun an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten.

Auslöser der ganzen Hysterie war ja nun offensichtlich, daß endlich an den Tag gekommen ist, in welchem Ausmaß ein Filmproduzent seine wirtschaftliche Machtposition ausgenutzt hat, um sich Schauspielerinnen sexuell gefügig zu machen. In normalen Zeiten hätte man das allgemein lediglich mit dem Wunsch zur Kenntnis genommen, daß die Justiz diesen Herrn seiner gerechten Bestrafung zuführt. Heute indessen wird daraus ein Medienereignis gemacht, an dem auf der Bühne möglichst viele mitwirken wollen. Und so twittert täglich ein Dutzend Damen # me too. Wie in unserer völlig durchgeknallten Gesellschaft inzwischen üblich, wird dabei weit überzogen und das sprichwörtliche Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Dabei merken diese wackeren Streiterinnen für die Rechte der Frauen überhaupt nicht, daß sie sich auch widersprüchlich verhalten. Man kann nicht auf der einen Seite jedes klassische höfliche Kompliment zur sexistischen Zumutung erklären, auf der anderen Seite jedoch seine körperlichen Vorzüge mit sorgfältigem Make Up und möglichst eleganter Kleidung, durchaus gelegentlich auch freizügig, herausstreichen. Der Wunsch, schön zu sein, und das auch aller Welt zu zeigen, ist doch seit Menschengedenken den Frauen von frühester Jugend an eigen. Die Natur hat das auch so eingerichtet, und zwar ganz ersichtlich auch aus dem Grund, daß die Männer darauf so reagieren, wie das die Natur nun einmal vorsieht. Altmodisch, wie ich bin, finde ich das auch schön. Konventionell, wie ich bin, finde ich auch, daß sexuelle Belästigungen und Übergriffe konsequent und streng bestraft werden müssen. Und ich finde auch, daß das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Und ich denke auch, daß der natürliche Anstand jedenfalls die allermeisten Männer davon abhält, sich unangemessen oder sogar beleidigend gegenüber Frauen zu verhalten. Man weiß im Allgemeinen doch, was sich gehört und was nicht.

Wenn man allerdings diese Hysterie über den angeblich verbreiteten Sexismus in der Gesellschaft ernst nimmt, dann muß man ja auch über Abhilfe nachdenken. Weil man nun einmal Männer nicht mittels politisch korrekter Erziehung zu Eunuchen machen kann, bleibt doch nur noch übrig, sie auf anderem Wege daran zu hindern, sündhafte Gedanken überhaupt erst zu entwickeln. Die Objekte der Begierde müssen also verhüllt werden. Sollen sich doch die Holden in Burka oder Niqab hüllen. Dann laufen sie garantiert nicht mehr Gefahr, lüsterne Blicke ertragen zu müssen oder gar sexistische Sprüche anhören zu müssen wie: „Sie sehen heute aber wieder hinreißend aus!“ Nach dem nicht zu erwarten ist, daß unsere vom Machogehabe und Sexismus gequälten Damen zur Vollverschleierung greifen und die Modeindustrie komplett in die Insolvenz treiben werden, wird es wohl bei der virtuellen Verhüllung, der Gedankenburka gewissermaßen, bleiben. Sauertöpfisch und miesepetrig wandeln sie durch die Fußgängerzonen und Büroflure, mit giftigen Blicken jedem Mann begegnend, der sie auch nur anzuschauen wagt. Schöne neue Welt!

Merkwürdig nur, daß von weiblichem Sexismus nie die Rede ist. Uns Männer stört es tatsächlich nicht, daß die Damen bei Junggesellinnenabschieden gerne auch mal begeistert zuschauen, wenn sich die Chippendales entblättern und im Fußballstadion anerkennende Kommentare von sich geben, wenn die Jungs auf dem Rasen beim Torjubel ihr Trikot ausziehen und ihre muskulösen Oberkörper präsentieren. Als seinerzeit Margot Werner mit „So ein Mann, so ein Mann, der zieht mich unwahrscheinlich an!“ die Hitparaden stürmte, hat sich niemand aufgeregt. Man fand es lustig. Hätte sie mir etwa auf den Fingern nachgepfiffen, wie sie das in ihrem Lied als ihre Gewohnheit schilderte, so hätte ich mich garantiert nicht sexistisch belästigt gefühlt. Doch ist vielleicht nicht nur grammatikalisch Humor männlich und Hysterie weiblich.

Wenn zwei das gleiche tun….

Die öffentliche Erregung ließ schon nichts Gutes ahnen. Albrecht Glaser, von seiner Fraktion für das Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages vorgeschlagen, wurde prompt mit einem Zitat aus einer im Frühjahr gehaltenen Rede konfrontiert. Angesichts des Verhaltens islamischer Staaten und nicht weniger Muslime in Deutschland hatte er gesagt: „Wir sind nicht gegen die Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muß man das Grundrecht entziehen.“ Den letzten Satz mag man für eine harte Forderung halten. Bezieht man sie jedoch nur auf Menschen, die ihrerseits die Religionsfreiheit anderer nicht respektieren, wie das die voraufgegangenen Sätze nahe legen, ist das durchaus verständlich. Zwar kann man Grundrechte nicht im juristischen Sinne entziehen. Sie stehen jedoch durchaus in einem Gegenseitigkeitsverhältnis.

Zur Illustration will ich folgenden Text zur Diskussion stellen: „Die mitunter hilflosen Debatten um Kopftuch tragende Bewerberinnen für das Lehramt oder die Frage, ob und wie Religionsunterricht zu geben ist, berühren einen Nerv, weil wir uns nicht entschließen können, den Weg der religionsfreundlichen Neutralität fortzusetzen, wenn wir nicht sicher sind, daß die Religionsgemeinschaften ihrerseits grundsätzlich in politischer Neutralität einen Beitrag zu den kulturellen Grundlagen der freiheitlichen Gesellschaft leisten. Naheliegend wäre insofern, die Rolle der Kirchen und religiösen Gemeinschaften bei der Erhaltung der kulturellen Grundlagen einer humanen Gesellschaft zu überdenken. Wir brauchen eine Diskussion über die Kooperationsofferten und die Bedingungen für den Islam als große, vielfältige und für die Staaten Europas überwiegend neu kennengelernte Religion. Die Leitlinie ist auch hier Neutralität, aber ebenso die Erwartung des Staates, daß die Religionsgemeinschaften ungeachtet ihrer Glaubensfreiheit und Autonomie einen Beitrag zur Pflege der kulturellen Grundlagen der freien Gesellschaft leisten. Wo das freiheitliche Wertesystem und das friedliche Zusammenleben der Menschen untereinander durch religiöse Intoleranz bekämpft werden, endet die Religionsfreiheit der westlichen Verfassungen. Staaten wie Deutschland stehen auch der Kooperation mit eigenwilligen, von der sozialen Norm abweichenden Religionsgemeinschaften offen, wenn sie sich nur selbst für eine integrierende Kooperation öffnen: Das Grundgesetz verlangt von Religionsgemeinschaften nicht vollständige Loyalität mit den weltlichen Mächten, aber eine Mindestakzeptanz der öffentlichen Werteordnung, der fundamentalen Verfassungsprinzipien, die indes nichts mit einer Gefolgschaft für den jeweiligen Zeitgeist der Republik zu tun hat. Auch hier also wirkt das Prinzip der Gegenseitigkeit. Es liegt nicht nur der ursprünglichen Alltagserfahrung zu Grunde, es ist in reicher Form kulturell veredelt worden und beherrscht deshalb nicht nur einfache Sozialbeziehungen zwischen Anwesenden, sondern auch die Architektur von Gemeinschaften und ihre Beziehungen untereinander bis hin zum Völkerrecht. Nicht nur das Handeln des Einzelnen, sondern auch das Verhalten von Gemeinschaften lassen sich nach dem Gegenseitigkeitsprinzip normativ bewerten. Wer als Einzelner oder als Gemeinschaft vom Staat eine privilegierte Rechtsstellung erstrebt, muß der staatlichen Gemeinschaft dafür etwas geben, muß sie wenigstens als Reflex seines legitimen Eigennutzes in ihrem Bestand fördern, ihr Nutzen bringen.“ *

Das schreibt Udo di Fabio, Prof. für öffentliches Recht an der Universität Bonn und von 1999-2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Mit wohlgesetzten Worten und in eleganter juristischer Gedankenführung in einem Buch die Problematik der Grundrechte im Gegenseitigkeitsverhältnis darzulegen, ist eine Sache. In einer Rede oder einem Interview das Thema in gebotener Kürze anzuschneiden, ist eine andere Sache. Inhaltlich gleichen sich die Aussage des Politikers und die Ausführungen des Professors. Doch gilt auch die uralte Erkenntnis: Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das gleiche. Im Falle Glaser, der nun einmal nach politisch korrekter Auffassung für die Partei der politischen Schmuddelkinder im deutschen Bundestag sitzt, wird die böswilligste Auslegung des Zitats gefunden, um ihn zur politischen persona non grata zu machen, die man selbstverständlich nicht mit dem ehrenvollen Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages betrauen darf. Im Falle des Rechtslehrers und ehemaligen Verfassungsrichters Di Fabio indessen handelt es sich selbstverständlich um eine seriöse und zutreffende Interpretation des Grundgesetzes, was ja auch tatsächlich so ist. Doch darüber mag sich jeder seine eigene Meinung bilden. Schließlich steht über dieser Website „sapere aude!“

*Udo di Fabio, Die Kultur der Dreiheit, Verlag C:H:BeckMünchen 2005, S. 174 f.

Wer sind wir – und wenn ja, warum?

Der populäre Philosoph David Richard Precht hat 2007 mit dem bewußt absurden Titel „Wer bin ich – und wenn ja, wie viele“, eine populäre Einführung in die Philosophie anhand einfacher Fragen zum Leben geschrieben, die zum Bestseller geworden ist. Eine an sich einfache Frage  sollte an sich auch die nach dem Wesen eines, vor allem unseres Volkes sein. Daß sie nicht so einfach ist, jedenfalls für uns Deutsche, zeigen die teils absurden Äußerungen deutscher Politiker und Intellektueller. Wie einfach sie zu beantworten sein könnte, zeigt ein Blick auf andere Völker, denen schon eine solche Fragestellung absurd vorkommt. So findet man in der französischen Verfassung keine Definition des Staatsvolks, sondern nur des Staatsbürgers. Und man wird auch bei einem Chinesen eher Erstaunen hervorrufen, wenn man ihn fragt, wer denn eigentlich zum chinesischen Volk gehöre. Von den Völkern, die nach Unabhängigkeit streben, wie die Kurden, will ich erst gar nicht sprechen, ebenso wenig von den Vorstellungen des türkischen Möchtegern-Sultans Erdogan, wonach zum türkischen Volk selbstverständlich auch deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft gehören. Also fragen wir: „Wer sind wir – und wenn ja, warum?“

Die Antworten reichen auf der Skala von ganz links „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ was Linksextremisten in Anwesenheit einer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages auf einer Demonstration lauthals skandieren, ohne daß diese prominente Vertreterin eben dieses deutschen Volkes die Demonstration umgehend unter Protest verläßt, bis zur Programmatik der rechtsextremen, wenn auch wegen Ungefährlichkeit nicht verbotenen NPD. Dazu später. Besonders irritierend ist die an Dümmlichkeit kaum noch zu überbietende Äußerung der amtierenden Bundeskanzlerin, wonach das Volk jeder ist, der in diesem Lande lebt, oder, anders ausgedrückt, diejenigen, die schon länger hier leben, und diejenigen, die neu hinzugekommen sind. Dümmlich sind diese Sprüche unter anderem deswegen, weil von einer Bundeskanzlerin erwartet werden muß, daß sie das Grundgesetz wenigstens in groben Zügen kennt. Auch dazu später.

Auf die zitierten Parolen der Linksextremisten, die sich bei jeder Gelegenheit öffentlich wünschen, „Bomber-Harris“ möge doch wieder deutsche Städte in Schutt und Asche legen, will ich nicht näher eingehen, denn ich bin kein Psychiater und verstehe deswegen nichts von Geisteskrankheiten. Wir wollen es also dieser Profession überlassen, ob man solche Leute nun in einer geschlossenen Anstalt verwahren muß, oder ob man sie allenfalls im offenen Vollzug, in politikwissenschaftlichen Seminaren vielleicht, behandeln soll.

Am anderen Ende der Skala stehen die Anhänger des „völkischen“ Gedankenguts, wie es die NPD propagiert. Sie definiert das deutsche Volk ausschließlich genetisch, wenn sie erklärt: „Während man die Staatsangehörigkeit theoretisch wechseln kann, bleibt man seinem Volk, in das man hineingeboren wird, ein Leben lang verbunden. Millionen Menschen nichtdeutscher Herkunft sind durch Einbürgerung mittlerweile deutsche Staatsbürger geworden – mit gleichen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten. Für uns Nationaldemokraten gehören sie aber weiterhin nicht zum deutschen Volk. (Das würde Erdogan auch unterschreiben, natürlich nur im Hinblick auf Türken, der Verf.) Auf der staatspolitischen Ebene hält die NPD Ermessenseinbürgerungen für möglich.“ Dieses Konstrukt enthält einen ins Auge fallenden Denkfehler. Denn ein Volk besteht generell nicht ausschließlich aus solchen Menschen, die über die Generationen bis zu Adam und Eva zurück „in es hineingeboren“ worden sind. Vielmehr sind in Laufe der Jahrhunderte und Jahrtausende immer wieder Menschen hinzugekommen, die sich dort Wohnung genommen, geheiratet und Kinder bekommen haben, die wiederum das gleiche getan haben. Entscheidend ist, daß sie im Meer des Volkes, in das sie eingetaucht sind wie der Regentropfen aus der Wolke und der Wassertropfen aus der Flußmündung, Teil dieses Volkes geworden sind, vor allem, weil sie es auch wollten. Anders verhalten sich im allgemeinen die muslimischen Zuwanderer in die europäischen Länder, die sich in abgeschotteten Parallelgesellschaften organisieren. So dürfte selbst der „deutscheste“ NPD-Funktionär den deutschen Innenminister Thomas de Maiziére fraglos zum deutschen Volk zählen, obgleich seine Vorfahren erst im 17. Jahrhundert aus Frankreich nach Deutschland eingewandert sind.

Der Bundeskanzlerin und ihren Nachbetern in den Redaktionen sei nun erklärt, was das deutsche Volk nach unserer Verfassung ist. Nach der Definition des großen Verfassungsjuristen Georg Jelinek ist der Staat eine Gemeinschaft von Bürgern, das Staatsvolk, auf einem abgegrenzten Staatsgebiet mit einer Herrschaftsorganisation, der Staatsgewalt, wie das auch jüngst der Präsident des Bundesverfassungsgerichts noch einmal hervorgehoben hat. Doch auch das setzt einfach voraus, daß es ein Staatsvolk gibt, erklärt aber nicht, was denn dieses Staatsvolk ausmacht. Auch das Grundgesetz selbst spricht an vielen Stellen, zum Beispiel gleich in seiner Präambel, in seinem sogar mit verfassungsändernder Mehrheit nicht veränderbarem Art. 20 Abs. 2 und in Art. 116 Abs. 1, der die Definition des Deutschen enthält, vom deutschen Volk bzw. deutscher Volkszugehörigkeit. Offensichtlich gibt es danach einerseits ein deutsches Volk, andererseits eine deutsche Staatsangehörigkeit. Beides muß nicht identisch sein, denn: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ Also gibt es Deutsche, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Demgemäß ist auch die Eigenschaft des deutschen Volkes gesetzlich definiert, nämlich in § 6 Abs. 1 BVFG (Bundesvertriebenengesetz). Dort heißt es: „Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“ Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 31.10.1990 auch grundlegend festgestellt, was das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland ist. Anlaß dazu gab eine Regelung im schleswig-holsteinischen Wahlgesetz vom 31.2.1989, wonach auch Ausländer, nämlich Dänen, Iren, Niederländer, Norweger, Schweden und Schweizer unter bestimmten Bedingungen wahlberechtigt sein sollten. Dieses Gesetz hat das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, weil es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war. Der Verfassungssatz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) enthalte – wie auch seine Stellung und der Normzusammenhang belegten – nicht allein den Grundsatz der Volkssouveränität. Vielmehr bestimme diese Vorschrift selbst, wer das Volk sei, das in Wahlen, Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) Staatsgewalt ausübe: es sei das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland. Das Volk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgehe, werde nach dem Grundgesetz von den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 gleichgestellten Personen gebildet. Die Zugehörigkeit zum Staatsvolk der Bundesrepublik werde also grundsätzlich durch die Staatsangehörigkeit vermittelt. Auch andere Regelungen des Grundgesetzes, die einen Bezug zum Volk aufwiesen, ließen keinen Zweifel daran, daß Staatsvolk das deutsche Volk sei. Sei also die Eigenschaft als Deutscher nach der Konzeption des Grundgesetzes der Anknüpfungspunkt für die Zugehörigkeit zum Volk als Träger der Staatsgewalt, so werde auch für das Wahlrecht, durch dessen Ausübung das Volk in erster Linie die ihm zukommende Staatsgewalt wahrnehme, diese Eigenschaft vorausgesetzt. Dies bedeute keineswegs, daß dem Gesetzgeber jede Einwirkung auf die Zusammensetzung des Volkes im Sinne des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verwehrt wäre. So überlasse das Grundgesetz, wie Art. 73 Nr. 2 und Art. 116 belegten, die Regelungen der Voraussetzungen für Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit und damit auch der Kriterien, nach denen sich die Zugehörigkeit zum Staatsvolk des näheren bestimmten, dem Gesetzgeber. Das Staatsangehörigkeitsrecht sei daher auch der Ort, an dem der Gesetzgeber Veränderungen in der Zusammensetzung der Einwohnerschaft der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Ausübung politischer Rechte Rechnung tragen könne. Es treffe nicht zu, daß wegen der erheblichen Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung des Bundesgebietes der verfassungsrechtliche Begriff des Volkes einen Bedeutungswandel erfahren habe. Hinter dieser Auffassung stehe ersichtlich die Vorstellung, es entspreche der demokratischen Idee, insbesondere dem in ihr enthaltenen Freiheitsgedanken, eine Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen. Das sei im Ausgangspunkt zutreffend, könne jedoch nicht zu einer Auflösung des Junktims zwischen der Eigenschaft als Deutscher und der Zugehörigkeit zum Staatsvolk als dem Inhaber der Staatsgewalt führen. Ein solcher Weg sei durch das Grundgesetz versperrt. Es bleibe unter diesen Umständen nach geltendem Verfassungsrecht nur die Möglichkeit, auf eine derartige Lage mit entsprechenden staatsangehörigkeitsrechtlichen Regelungen zu reagieren, etwa dadurch, daß denjenigen Ausländern, die sich auf Dauer in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben, sich hier rechtens aufhalten und deutscher Staatsgewalt mithin in einer den deutschen vergleichbaren Weise unterworfen sind, der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erleichtert wird. Damit ist auf die Einbürgerung verwiesen. Die Einbürgerung von Ausländern ist nicht nur in den typischen und klassischen Einwanderungsländern, wie etwa den USA und Kanada, ein Weg, die Zugehörigkeit zum Staatsvolk zu erlangen. Vielmehr ist sie grundsätzlich überall möglich. Sie setzt aber immer voraus, daß einbürgerungswillige Ausländer sich angepaßt haben, was nicht nur durch Sprachkenntnisse und Rechtstreue zum Aufnahmestaat, sondern immer auch durch langjährigen legalen Aufenthalt nachzuweisen ist.

Die soziologischen Voraussetzungen für diese rechtliche Wertung konnte die Partei der Kanzlerin „derer, die schon länger hier leben und derer, die neu hinzugekommen sind“, früher einmal in ihren Parteiprogrammen noch zweifelsfrei benennen: „Der Mensch wächst aus der Gemeinschaft von Mann und Frau. Sie bilden die Familie. Die Familie weitet sich aus zur Sippe, Gemeinde und schließlich zum Stamm und Volk. Das Wesensmerkmal des Volkes besteht also nicht in einer quantitativen Vielheit von Menschen. Das wäre Masse. Volk ist mehr. Volk ist eine qualitative Vielheit von Menschen in folgenden Übereinstimmungen: Sie haben eine Blutsverwandtschaft, sie leben in einem bestimmten Raum, sie sprechen dieselbe Sprache, unter Umständen und in den meisten Fällen haben sie auch die gleiche Geschichte.“ (CDU/CSU – die weltanschaulichen Grundlagen und Ziele, 1954). Das paßt nahtlos in die Definition des Grundgesetzes. Die Kriterien, die zum Eintritt in diese Gemeinschaft berechtigen, und dem Staat damit ermöglichen, die Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft über die Geburt hinaus zu regeln, beschreibt das Grundsatzprogramm der CDU aus dem Jahre 2007: „Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft hat sein Fundament in unserer Zusammengehörigkeit als Nation. Unsere gemeinsame Sprache, unsere Geschichte sowie das Leben und Handeln in einem wieder vereinten Nationalstaat begründen ein patriotisches Zusammengehörigkeitsgefühl. Wir bekennen uns zu unserer schwarz-rot-goldenen Fahne und zu unserer Nationalhymne als Symbole unserer Demokratie. Die Nation ist eine Verantwortungsgemeinschaft für die Vergangenheit, für die Gegenwart und für die Gestaltung der Zukunft. Jeder, der zu uns kommt und auf Dauer bei uns bleiben will, ist aufgefordert, sich mit diesem Land und seiner Geschichte vertraut zu machen und dadurch seinen Platz in unserem Land zu finden.“ Damit ist jeglicher Beliebigkeit im Sinne eines merkel’schen: „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt“, die Grundlage entzogen. Das deutsche Volk ist eben mehr als die Summe der deutschen Staatsangehörigen. Deutscher kann sein, wer nicht deutscher Staatsangehöriger ist. Wer deutscher Staatsangehöriger werden will, muß sich in die deutsche Schicksalsgemeinschaft eingliedern wollen, die durch gemeinsame Sprache, Kultur und Geschichte definiert ist.

Das Märchen vom unbegrenzten Anspruch auf Asyl

Nun verkündet einerseits Herr Seehofer, der bislang offenbar unbegrenzte Zuzug von Flüchtlingen werde künftig zwar keine Begrenzung erfahren, die Obergrenze heißt, dennoch würden künftig nicht mehr als 200.000 Flüchtlinge, Asylbewerber, geduldete Ausreisepflichtige und sonstige Personen, bei denen ein Abschiebungshindernis besteht, jährlich in Deutschland aufgenommen werden. Andererseits werden die selbsternannten Verteidiger der Humanität, von den Grünen über die Kirchen zur SPD und den Medien nicht müde, dem staunenden Volk zu erklären, daß aus Rechtsgründen eine Begrenzung der Zuwanderung gar nicht möglich sei. Tatsächlich wird uns der sogenannte Asylkompromiß der Unionsparteien nicht einen Zuwanderer weniger bescheren, von der zu erwartenden noch schlechteren Regelung in einem „Jamaika“-Koalitionsvertrag einmal ganz abgesehen. Dabei werden die juristischen Kategorien munter durcheinander geworfen.

Am liebsten operiert man mit der Vokabel Asyl, weil man da tatsächlich mit einem Artikel des Grundgesetzes argumentieren kann. Nun steht wirklich im Grundgesetz, daß Menschen, die vor politischer Verfolgung fliehen, in Deutschland einen Anspruch auf Asyl haben. Weil das nun einmal im Grundgesetz steht, suggerieren diese Leute gerne, damit sei unabänderlich festgeschrieben, daß es eine Begrenzung, insbesondere eine sogenannte Obergrenze, für die Asylgewährung nicht geben könne.

Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Zunächst einmal muß man festhalten, daß in der Tat mit dem Asyl nur eine von mehreren Fallgestaltungen der Zuwanderung rechtlich geregelt ist. Das ist die individuelle politische Verfolgung gemäß Art. 16a des Grundgesetzes, der den Anspruch dieser Menschen auf Gewährung von Asyl regelt. Er gehört zunächst einmal nicht zu den unabänderlichen Artikeln des Grundgesetzes. Unabänderlich sind tatsächlich nur Art. 1 (Menschenwürde) und 20 (demokratischer, föderaler Rechtsstaat). Genau deswegen konnte der ursprüngliche Text des Artikels 16 GG im Jahre 1993 auch geändert werden. Seither kann Deutschland Asylbewerber abweisen, die aus einem sogenannten sicheren Drittland nach Deutschland einreisen. Damit kann Deutschland praktisch jeden Asylbewerber abweisen, der auf dem Landweg nach Deutschland kommt. Denn Deutschland ist ausschließlich von solchen Staaten umgeben, in denen diesen Menschen auch nicht ansatzweise politische Verfolgung droht. Bemerkenswert ist im übrigen, daß diese Änderung des Grundgesetzes im Jahre 1993 anlassbezogen erfolgt ist. Denn damals kam eine ungeheure Zahl von Asylbewerbern aus den Nachfolgestaaten des zerfallenen Jugoslawien, was zu erheblicher Unruhe im Lande geführt hatte. Vor allem aber kam aus diesem Grunde eine dezidiert rechte Partei in den Landtag von Baden-Württemberg, nämlich die Republikaner. Der Schrecken, der den etablierten Parteien dadurch in die Glieder gefahren war, war nun groß genug, das bis dahin als geheiligt gepriesene Asylrecht zu beschränken. Leider war dieses Erschrecken wohl nur eine einmalige Erscheinung. Denn es steht kaum zu erwarten, daß der Einzug der AfD in den Deutschen Bundestag eine entsprechende Reaktion der etablierten Parteien nach sich ziehen wird. Denn dies ist ja auch nach dem Einzug dieser Partei in eine Reihe von Landesparlamenten nicht geschehen.

Es ist also lediglich eine Frage des politischen Willens, ob und in welchem Umfang man das Asylrecht in der Verfassung einschränkt. Überhaupt ist es ja die dümmste Ausrede der Politik, sich auf bestehende Gesetze, und sei es die Verfassung, zu berufen. Denn die Änderung der Gesetze, auch der Verfassung, ist allein den Politikern als gewählten Abgeordneten möglich, und das ist auch ihre Aufgabe. Grundsätzlich sollte man das auch als Unverschämtheit bewerten, denn die meisten Bürger sind über diese rechtlichen Gegebenheiten nicht oder nicht sicher informiert. Sie sind daher idealen Opfer für politische Lügner. Wer die Bürger seines Landes derart unverschämt belügt, offenbart damit ein seltsames Demokratieverständnis. Der ehrliche Umgang mit den Bürgern erfordert es, die Wahrheit zu sagen. Dann muß man eben, wenn man das Asylrecht nicht ändern will, das den Leuten auch sagen, und nicht behaupten, man könne das nicht. Die Bürger werden im Laufe der Zeit in den Wahlen schon dafür sorgen, daß dann solche Politiker gewählt werden, die bereit sind, notfalls auch die Verfassung zu ändern, und zwar in ausreichender Zahl. Davor hat man offenbar Angst.

Es lohnt sich natürlich auch ein Blick auf die rechtliche Situation in unseren Nachbarländern. Österreich kennt ein verfassungsmäßiges Grundrecht auf Asyl nicht. Gleiches gilt für die Schweiz. Auch Frankreich kennt ein solches Grundrecht nicht, vielmehr kann nach der französischen Verfassung der Staat mit anderen europäischen Staaten entsprechende Abkommen schließen. Wohlgemerkt, er kann. Ähnlich ist die Rechtslage in Großbritannien. Auch die Niederlande kennen ein individuelles Grundrecht auf Asyl nicht. Vielmehr wird dort auf einfach gesetzlicher Grundlage geprüft, ob jemand politisch verfolgt ist und zwar nach einem sehr strengen Maßstab. Die Verfahren dauern auch nicht wie in Deutschland jahrelang, sondern nur wenige Wochen. Unsere osteuropäischen Nachbarn kennen ein solches Grundrecht ebenfalls nicht. Ihre generell ablehnende Haltung gegenüber Asylsuchenden und Flüchtlingen muß hier nicht referiert werden. Es handelt sich bei allen diesen Ländern durchweg um demokratische Rechtsstaaten. Nirgendwo steht geschrieben, daß Deutschland verpflichtet ist, in punkto Humanität den Vorreiter bis zur Tollheit zu geben.

Was im übrigen die Kriegsflüchtlinge angeht, die einen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, so ist das eben kein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht. Deutschland hat sich durch seinen Beitritt zur Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 in der Neufassung von 1967 lediglich verpflichtet, unter den dort genannten Kautelen Flüchtlinge aufzunehmen. Das ist eben ein völkerrechtlicher Vertrag, der natürlich auch ein Kündigungsrecht vorsieht, und dessen Umsetzung in die Wirklichkeit von Land zu Land sehr verschieden ausfällt.

Was die sonstigen Rechtsgründe angeht, die einer Abschiebung entgegenstehen oder eine Duldung begründen, so handelt es sich dabei durchweg um sogenanntes einfach gesetzliches Recht in Deutschland. Natürlich wird insoweit auch immer mit der Menschenwürde und den Menschenrechten argumentiert. Indessen gilt auch hier, daß es jedem Land frei steht, insoweit strenge oder großzügige Gesetze zu erlassen. Nichts kann die Politiker daran hindern, die Gesetzeslage so zu verändern, daß die Gerichte dann in aller Regel behördliche Entscheidungen bestätigen müssen, die eine Verlängerung des Aufenthalts untersagen und eine umgehende Abschiebung verfügen.

Wenn dies dennoch nicht geschieht, so fehlt es schlicht und einfach am Willen, jedenfalls am Willen der Mehrheit.Wer dennoch weiterhin Politiker wählt, die keine wirkliche Begrenzung der Zuwanderung wollen, und uns über die Gründe dafür auch noch dreist belügen, dem ist nicht zu helfen. Für diese Leute gilt der Brecht’sche Merksatz: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber!“

 

Hitler reloaded?

Drei Tage nach der Bundestagswahl muß der unbefangene Betrachter den Eindruck gewinnen, daß die Deutschen verrückt geworden sind. Gut 12 % haben die AfD gewählt. Fast 100 % der übrigen Politiker und der Journalisten laufen seither verbal Amok. Das begann schon am Wahlabend. Ob der geäußerten Besorgnisse, die sich bei manchen ins Panische gesteigert hatte, öffnete ich das Fenster, nicht der frischen Luft wegen, sondern um in die Nacht hinaus zu horchen. Doch es war still. Kein Marschtritt der SA-Kolonnen, kein Horst Wessel Lied, nicht einmal ein Fackelzug von jungen Männern in Springerstiefeln und schwarzen Bomberjacken. Nichts. Die Nazis, die doch angeblich drauf und dran waren, die Macht an sich zu reißen, sie hatten ihren Sieg offenbar verschlafen.

Haben wir Bürger vielleicht nicht mitbekommen, was da wirklich abläuft? Sind unsere Politiker tatsächlich klüger und wissen mehr als wir? Denn was da ins Parlament eingezogen ist, und zwar mit mehr als 90 Abgeordneten, das ist doch der „Bodensatz“ (Ministerpräsident Kretzschmar), das ist das „Pack“ (Außenminister Gabriel), das ist nach der Erkenntnis des SPD-Vorstandsmitgliedes Stegner die „rechtsextreme AfD Bande“, wahlweise auch handelt es sich um  die „AfD-Idioten“, und das ist eine „Schande für Deutschland“ (Martin Schulz, SPD-Vorsitzender), oder, um sich auch sprachlich proletarisch , tatsächlich aber proletenhaft zu geben,“ein Haufen rechtsradikaler Arschlöcher“ (Johannes Kahrs, SPD) bar jeder hanseatischen Zurückhaltung.

Der SPIEGEL, dieses selbsternannte Sturmgeschütz der Demokratie, fährt einen Sondereinsatz, pardon, erscheint mit einer Sonderausgabe zur Wahl, dessen Titelbild die Apokalypse suggeriert. Die Spitzenkandidaten Gauland und Weidel, darunter Merkel mit angewidertem Gesichtsausdruck, das ganze in einer Farbe wie von blau-weißem Halogenlicht angestrahlt. Unheil dräuend zieht die neue Zeit herauf, so künden die Hellseher aus dem Spiegel-Hochhaus.

Tatsächlich ist doch nichts anderes geschehen, als daß eine Partei in den Bundestag eingezogen ist, die schlicht und einfach die von den Unionsparteien jahrelang vernachlässigten, ja sogar ignorierten national-konservativen Wähler angesprochen hat. Sie hat vor allem die abenteuerliche Flüchtlingspolitik, aber auch andere Eigenmächtigkeiten der Kanzlerin wie die überstürzte Energiewende, die diversen Griechenland- und Eurorettungs Beschlüsse sowie die für konservative Wähler nicht vermittelbaren Entscheidungen wie die absurde „Ehe für alle“ oder die faktische Abschaffung der Wehrpflicht thematisiert. Was ihre Gegner ihr vorwerfen, etwa Demokratiefeindlichkeit, „Rassismus“, Europafeindlichkeit, Antisemitismus, das ist weder in ihrem Programm, noch in den Aussagen ihrer Spitzenpolitiker zu finden. Dem hysterischen Gezeter der deutschen Politiker und Journalisten – oder sollte man mit Peter Scholl-Latour besser von Skribenten sprechen – wollen wir einfach Stimmen aus dem Ausland gegenüberstellen:

„Israel Hajom“ (Israel): „Die AfD ist eine konservativ-nationale Protestpartei, welche erfolgreich den ansteigenden Ärger und die Empörung in verschiedenen Teilen der Gesellschaft in Deutschland für sich genutzt hat, die durch Masseneinwanderung ausgelöst wurden; durch Terrorismus, Kriminalität und Gewalt, die mit der Ankunft der muslimischen ‚Flüchtlinge‘ verbunden wurde; durch ihren Unwillen, weiter die Rechnung für scheiternde EU-Volkswirtschaften zu bezahlen, um diese zu stützen.“

„Lidove noviny“ (Tschechien): „Das ist die Strafe für die bisherige Regierungsarbeit und für das Experiment, die Grenzen zu öffnen und Deutschland zum ‚Licht für die Völker‘ zu machen. Um so mehr die Kritiker als Populisten und Extremisten verschrien wurden, desto mehr konnten sie bei den Wählern zulegen.“

„Der Standard“ (Österreich): „Wer jetzt noch glaubt, er könne weitermachen wie bisher, dem ist nicht zu helfen. Das gilt insbesondere für Merkel und Schulz. Beide haben im Wahlkampf nicht hingesehen oder das Ausmaß des Frustes nicht begriffen.“

Tatsächlich hat die AfD nur erkannt und dann auch ihren Wahlaussagen zu Grunde gelegt, was in Deutschland und im übrigen Europa, jedenfalls soweit es von der Migrationswelle in ähnlichem Ausmaß betroffen ist, wie Deutschland, außerhalb des politisch-medialen Milieus gefühlt und gedacht wird. Joachim Lottmann hat das im „Cicero“ recht gut umrissen: „Was sind nun die Widersprüche der Migrantenfrage? Es ist die nach dem Dritten Reich geradezu religiöse Gewißheit, daß es keine feindlichen Kulturen gebe. Alle Kulturen seien freundlich und gut, natürlich auch und gerade solche anderer Religionen. Die einfachen Leute wissen es leider besser. Auch Ideologien sind Kultur, und zwar in aller Regel feindlich gesinnte. Der Nationalsozialismus war feindlich und aggressiv gegen jede andere Weltsicht, und der zunehmend konservative Islam des 21. Jahrhunderts ist es auch. Das muß kein AfD-Hetzer behaupten, ein Blick in die Fernsehnachrichten genügt. Aus einer nur tiefenpsychologisch erklärbaren ständigen Verwechslung der beiden größten Gegensätze, nämlich Kultur und Rasse, erfolgt ein innerliches Verbot der Kulturkritik. Das haben wir alle. Jedenfalls alle, die noch alle Tassen im Schrank haben. Wer Kultur sagt, meint angeblich Rasse. Wer Islam sagt, meint angeblich Araber. Wer die Ideologie des Islam kritisiert, will angeblich und in Wirklichkeit die Araber als minderwertige Rasse beschreiben. So geht die falsche Logik unseres Mißverständnisses. In der Folge darf kein Politiker, der nicht medial geächtet werden will, etwas gegen Muslime sagen.“ Anzumerken bleibt nur, daß Lottmann AfD-Hetzer schon in Anführungszeichen hätte setzen müssen, zum einen der Wahrheit wegen, und zum anderen, um seinen Aussagen wirklich Stringenz zu verleihen.

Doch wir werden in den nächsten Wochen und Monaten erleben, daß die Wut der politisch-medialen Klasse in diesem Lande sich ins unermessliche steigern wird. Das Vokabular führender Politiker, wie oben zitiert, läßt gar keine andere Erwartung mehr zu. Schon jetzt ist zu erwarten, daß man zu den absurdesten und lächerlichsten Ausgrenzungsmaßnahmen im Bundestag greifen wird.  Die Verweigerung des Amtes eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages wird dabei nur der Auftakt sein. Wer ein wenig die jüngste Geschichte kennt, der weiß ja, wie man seinerzeit mit den zwar bizarr auftretenden, aber doch gewählten Grünen umgegangen ist, ebenso mit der in der Wolle gefärbten SED, die als PDS aber in den Bundestag gewählt worden war. Bis hier Normalität eingekehrt ist, hat es mehrere Legislaturperioden gebraucht. Der AfD muß prophezeit werden, daß es ihr noch schlimmer ergehen wird. Denn bei Grünen und Linken handelte sich es ja nur um die Schmuddelkinder derselben Familie, die auf dem Wege des Fortschritts wandelte, Liberté, Egalité, Fraternité auf ihren Bannern trug und an die historische Gesetzmäßigkeit der Entwicklung vom Feudalismus zum Sozialismus unbeirrbar glaubte. Da verzeiht man schon mal, wenn einer aus der Reihe tanzt, wenn es denn nur in die richtige Richtung geht. Die AfD indessen wird den Deutschen als Wiedergeburt des Nationalsozialismus verkauft, weil man nicht mit Aussicht auf Erfolg konservative Politiker als Ausgeburt der Hölle darstellen kann. Denn auch die Umkehr zu einer mehr bürgerlich-konservativen Politik, auch eine Ablehnung allzu bunter europäischer Blütenträume, wird schon als Abfall vom linken Glauben verfolgt und ist deswegen mit Stumpf und Stiel auszurotten.

In solchen Zeiten treten stets auch Quislinge auf den Plan. Nicht nur daß das politische Piratenpärchen Petry und Pretzell aus durchsichtigen Gründen an der Legende von der untergründigen Nazifizierung der AfD strickt, es hat sich nun ein Gefolgsmann aus der Fraktion in ihr Lager begeben und ebenfalls von mangelnder Distanzierung der Parteiführung von Figuren wie Höcke gefaselt. Daß die Parteiführung, auch als ihr Frau Petry noch angehörte, ein Parteiausschlussverfahren gegen diesen Höcke eingeleitet hat, sie selbst aber noch im Frühjahr dieses Jahres ohne Absprache mit dem übrigen Vorstand Frau Le Pen und Herrn Wilders zu einer Großveranstaltung der europäischen Rechten eingeladen hat, spielt dabei offenbar keine Rolle. Und daß Pretzell auf dem Spaltungsparteitag in Essen 2015 das Parteivolk mit der Aussage vom Rednerpult „Wir sind die Pegida-Partei!“ für sich einnehmen wollte, paßt natürlich auch nicht zur Attitüde des Demokraten, der rechtzeitig den Weg zurück in die Bürgerlichkeit gefunden haben will. Doch dergleichen Scharaden werden wir sicher noch mehr erleben. Denn für das juste milieu dieses Landes gilt es einfach zu verhindern, daß die Geschichte zurückgedreht wird. Und da ist offenbar jedes Mittel recht. Doch gerade weil das mit einem solchen Furioso geschieht, und in den schrillsten Tönen aus den Lautsprechern tönt, werden die von Joachim Lottmann apostrophierten kleinen Leute auf der Straße wirklich aufmerksam werden und feststellen, daß es sich um falschen Alarm handelt. Denn Nazis sind weit und breit nicht zu sehen. Den politischen und medialen Veitstänzern ist zu wünschen, daß sich ihre schrille Kampagne gegen sie selbst kehren wird.

 

Ihr seid mer ja scheene Demogradn!

Ob König Friedrich August III. diesen Satz 1920 seinen ehemaligen Untertanen zugerufen hat, um damit sein Erstaunen über den überaus freundlichen Empfang ihres ehemaligen Herrschers zum Ausdruck zu bringen, wissen wir nicht. Aber es ist eine schöne Anekdote. In ganz anderem Sinne möchte man diesen Satz den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zurufen, die erklärt haben, den von der AfD-Fraktion für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten aufgestellten Abgeordneten Albrecht Glaser nicht wählen zu wollen. Denn der Mann habe sich ja in nicht hinnehmbarer Weise über den Islam geäußert und das Grundrecht auf Religionsfreiheit in Frage gestellt.

Der Vorgang ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert. Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist es guter parlamentarischer Brauch, daß jede Fraktion im Deutschen Bundestag einen Vizepräsidenten des Parlaments stellt. Natürlich wird diese Position mittels Wahl besetzt, so daß die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig ist, damit jemand auf dem Stuhl des Vizepräsidenten Platz nehmen kann. Bisher war es auch immer so, daß die jeweiligen Fraktionen eines ihrer Mitglieder zur Wahl durch das Hohe Haus aufgestellt haben, und diese Person dann einstimmig oder nahezu einstimmig gewählt worden ist. Die zuvor von der jeweiligen Fraktion getroffene Auswahl unter ihren Mitgliedern wurde von den übrigen Fraktionen niemals in Frage gestellt. Somit ist der erste bemerkenswerte Umstand die schiere Tatsache, daß Angehörige anderer Fraktionen sich überhaupt dazu äußern, wen die Fraktion der AfD für dieses Amt nominiert. Noch unerhörter ist es, daß jedenfalls die Fraktionen der SPD, der Grünen, der Linken und auch der FDP erklärt haben, Herrn Glaser auf keinen Fall wählen zu wollen. Ein Abgeordneter der CDU soll indessen zur Besonnenheit aufgerufen haben. Das werden ihm seine Oberen mit Rücksicht auf „Jamaika“ und die Muslime wohl auch noch verbieten. Eine solche Haltung wäre nur dann verständlich, wenn dem Abgeordneten ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorgeworfen werden könnte, etwa in der Qualität der Straftaten, für die der frühere Abgeordnete Edathy von der SPD rechtskräftig verurteilt worden ist.

Doch weit gefehlt. Nicht der Besitz von Kinderpornos, nicht Steuerhinterziehung, nicht einmal eine Trunkenheitsfahrt wird dem Abgeordneten vorgeworfen. Nein, in den Augen seiner politisch korrekten Kollegen ist er wegen der nachstehend zitierten Äußerung nicht wählbar:

„Wir sind nicht gegen die Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muß man das Grundrecht entziehen.“ Überdies, so hat er sich weiter eingelassen, sei der Islam keine Religion, sondern eine politische Ideologie.

In der Sache ist es natürlich richtig, daß der Islam jedenfalls auch eine politische Ideologie ist, die in der Tat überall dort, wo sie die politische Macht hat, andere Religionen mindestens benachteiligt, meistens aber bedrängt und verfolgt. Hier fordert Herr Glaser nichts anderes ein, als das Prinzip der Gegenseitigkeit. Nun kann man juristisch wohl darüber trefflich streiten, in welchem Umfange die Freiheit der Religionsausübung (nicht die Religionsfreiheit) in Deutschland eingeschränkt werden kann. Zwar garantiert Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes die Freiheit der Religionsausübung. Indessen gilt das nicht schrankenlos. Schon heute gibt es Beschränkungen, man denke nur an die Fälle, in denen Gerichte das Läuten der Kirchenglocken reglementiert haben. Und es ist in Deutschland bisher jedenfalls unstrittig, daß auch religiöse Vorstellungen von Muslimen nicht uneingeschränkt ausgelebt werden können. So kann ein Muslim in Deutschland nicht mehr als eine Frau heiraten, auch wenn Koran und Scharia ihm die Mehrfach-Ehe erlauben. So kann er sich auch nicht durch bloße Verstoßung nach islamischem Ritus von seiner Ehefrau trennen mit der Folge, daß er erneut heiraten darf. Und auch wenn die deutschen Politiker nicht den Mut hatten, den archaischen und barbarischen Brauch der Beschneidung von Knaben gänzlich zu verbieten, so haben sie doch allen ihren Mut zusammen genommen, und wenigstens die übliche Knabenbeschneidung durch medizinische Laien untersagt. Auch wenn gewisse Strömungen des Islam die Vollverschleierung der Frauen anordnen, so haben sich die deutschen Politiker wenigstens getraut, diesen Mummenschanz Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu untersagen. Von solchen Köstlichkeiten des Islam, wie der Pflicht zur Tötung vom Glauben abgefallener oder dem religiösen Gesetz, das eine Muslimin keinen „Ungläubigen“ heiraten darf, einmal ganz abgesehen, denn dies ist mit der öffentlichen Ordnung in Deutschland nicht vereinbar. in meinem Blog vom 10.8.2017 „Darf man vor dem Islam warnen?“ habe ich zu dem Thema ausführlich Stellung genommen.

Es ist doch ganz offensichtlich, daß die Äußerungen des Abgeordneten Glaser nicht einmal den Anfangsverdacht einer Straftat begründen, und er wird auch nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Was bleibt, ist nur, daß der Abgeordnete eine Meinung vertritt, die von den meisten seiner Kollegen im Deutschen Bundestag nicht geteilt wird, ja, die ihnen ausgesprochen quer liegt. Aber genau das ist doch der Normalfall in der Demokratie. Ihr konstituierendes Grundrecht ist die Meinungsfreiheit. Von der Mehrheit abweichende Meinungen dürfen nicht unterdrückt, sondern müssen diskutiert werden. Die Demokratie lebt davon, daß über Meinungen gestritten wird, ein Konsens gefunden wird oder die Mehrheit die Minderheit überstimmt. Die Demokratie stirbt, wenn Meinungen nicht geäußert werden dürfen. Wenn man jedoch hört, was die Vertreter der etablierten Parteien in den letzten Wochen so alles von sich gegeben haben, dann muß man den Eindruck haben, ihre Vorstellung von Demokratie finde ihr Ideal im Parlament von Nordkorea. Das sind mir in der Tat schöne Demokraten.

 

Arg daneben, Herr Professor!

Er ist offenbar so etwas wie eine Ikone des linksliberalen Milieus. Edelfeder des Süddeutschen Beobachters, magna cum laude promovierter Jurist, ehemaliger Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter, Honorarprofessor an einer deutschen Universität, Ehrendoktor einer theologischen Fakultät, mit Preisen und Auszeichnungen überhäuft, Dauergast in den Talkshows der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten. Diese geballte Kompetenz, gepaart mit einem zur Schau getragenen Sendungsbewusstsein als Verteidiger des gesellschaftlichen Fortschritts, ruft die schrankenlose Bewunderung im juste milieu hervor.

Doch sind die Flügel, die ihn hoch zur Sonne zu tragen scheinen, doch nur eingebildet. Wie Ikarus aus der griechischen Sage muß er abstürzen, wenn er das menschliche Maß verliert. Mit anderen Worten, sich über seinesgleichen allzu sehr erhebt. Eine Kostprobe davon konnte man gestern Abend in der Talkshow von Anne Will erleben. Abgesehen davon, daß er zum eigentlichen Thema des Abends – Machbarkeit der sogenannten Jamaika-Koalition – nichts Erhellendes beitragen konnte, spielte er sich als Verteidiger der Rechtsordnung auf, wobei er sich nicht nur im Ton vergriff, sondern sich auch als Jurist blamierte.

Als Markus Söder zu Recht meinte, man müsse doch wenigstens konsequent das Recht durchsetzen und rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, besonders solche, die sich Straftaten zuschulden kommen haben lassen, konsequent abschieben, rastete der Kämpfer für das Gute, Wahre und Schöne aus. „Das legt bei uns der Rechtsstaat fest, Herr Söder! Es gibt Abschiebungs-Hindernisse, und die setzen nicht Sie fest, zum Teufel noch mal! Die Art und Weise, wie Sie nach Afghanistan abschieben lassen, aus Bayern, ist eine Sauerei!“ Das ganze in einer Mischung aus Empörung, Oberlehrergehabe und Kasernenhofton. Als der so gescholtene Söder versetzte: „Reißen Sie sich mal zusammen. Was ist denn das für ein Ton?“ blaffte er zurück: „Der Ton ist ein rechtsstaatlicher Ton!“

Nun war der Ton nicht rechtsstaatlich – kann ein Ton rechtsstaatlich sein? – sondern ungehörig. Vor allem aber lag der Herr Professor hier auch fachlich daneben. Offensichtlich will oder kann er nicht zwischen der Anwendung geltenden Rechts, was Aufgabe der Behörden und der Gerichte ist, und der Schaffung neuen und Änderung geltenden Rechts, was Aufgabe der Parlamente, mithin der Politiker ist, unterscheiden. Leider läßt es das in Deutschland geltende Recht offenbar zu, daß sich auch rechtskräftig abgelehnte, ja sogar rechtskräftig strafrechtlich verurteilte Asylbewerber oder Kriegsflüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention auf Umstände berufen können, die einer Abschiebung entgegenstehen, auch zum Beispiel dann, wenn sie keine Papiere (mehr) haben. Nun ist es Aufgabe des Gesetzgebers, erkannte Fehler und Schwachstellen in den geltenden Gesetzen zu korrigieren. Ja, Gesetzgebung ist von alters her nichts anderes, als die Reaktion des Staates auf aktuelle Probleme. Genau deswegen muß angesichts der Komplexität und des stetigen Wandels unserer Welt ständig an den Gesetzen gearbeitet und geändert werden. Ein Jurist sollte also ohne weiteres das eine vom anderen unterscheiden können. Die Entscheidung über eine Abschiebung nach geltendem Recht ist eben etwas grundlegend anderes, als die Änderung alten oder gar Schaffung neuen Rechts. Natürlich ist der Gesetzgeber nicht völlig frei, sondern an die Verfassung gebunden. Damit gehen Zeitgenossen vom Schlage eines Herrn Prantl auch gerne hausieren und wollen den Leuten weismachen, genau deswegen könne man gegen solche Misstände auch als Gesetzgeber nichts unternehmen. Nun dürfte allgemein bekannt sein, daß selbst das Asylgrundrecht keinesfalls unumstößlich in der Verfassung steht. So wurde es 1993 erheblich eingeschränkt. Die Einreise aus einem sicheren Land in Europa nach Deutschland läßt das Recht auf Asyl in Deutschland entfallen, um ein Beispiel zu nennen. Selbstverständlich kann der Gesetzgeber auch das Grundgesetz ändern, nur eben mit qualifizierter Mehrheit. Aber genau das ist ja die Aufgabe der Politiker, daß sie notfalls auch mit verfassungsändernder Mehrheit das geltende Recht den Herausforderungen unserer Zeit anpassen. Natürlich gibt es auch die absolute Grenze der Menschenwürde. Indessen ist es kein Wesensmerkmal der Menschenwürde, etwa trotz rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen und strafgerichtlicher Verurteilung in Deutschland bleiben zu dürfen, noch weniger, weil man seinen Pass weggeworfen hat.

Doch hat dieser praeceptor Germaniae, als der sich Prantl offenbar versteht, hier nur sein wahres Gesicht gezeigt. Es geht nicht um das Recht. Es geht darum, den vermeintlichen gesellschaftlichen Fortschritt auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Daß es dem linken Milieu in Deutschland als Ausweis des gesellschaftlichen Fortschritts gilt, möglichst alle Mühseligen und Beladenen dieser Erde mit offenen Armen zu empfangen, zu behausen und zu speisen, ist nicht zu übersehen. Wer es wagt, sich dem so verstandenen Fortschritt in den Weg zu stellen, darf auch schon mal niedergebrüllt werden. Und das Recht hat selbstverständlich der guten Absicht zu weichen. Daran ist allenfalls richtig, daß das Recht generell dienende Funktion hat. Wir müssen allerdings darauf achten, daß es nicht den Falschen dient, denn das hatten wir schon mal.