Archiv für den Monat: November 2017

Klare Kante gegen Nazi-Verbrecher, egal wie alt

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, daß der nun 96-jährige Oskar Gröning ins Gefängnis muß. Haftunfähigkeit liege nicht vor, andere Gründe stünden dem Vollzug der zuerkannten Freiheitsstrafe auch nicht entgegen. Dazu einige Anmerkungen.

Gröning war von 1942 bis 1944 als SS-Unterscharführer (entspricht Unteroffizier) im KZ Auschwitz eingesetzt. Ihm oblagen buchhalterische Tätigkeiten hinsichtlich der Erfassung von Wertgegenständen der dort zur Vernichtung eingelieferten Juden. An den eigentlichen Vernichtungsmaßnahmen war er nicht beteiligt. Das genügte jedoch dem Landgericht Lüneburg im Jahre 2015 zur Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier jahren wegen Beihilfe zum Mord in wenigstens 300.000 Fällen. Denn er sei ja Teil des Lagersystems gewesen. Zur Ursächlichkeit seines Tatbeitrages sei nicht erforderlich, daß er an den Morden selbst beteilgt gewesen sei, etwa wenigstens dergestalt, daß er die Unglücklichen als Wachmann an der Flucht hinderte. Nach dieser Logik müßte man auch die damaligen Putzfrauen verurteilen, soweit sie nicht selbst Gefangene waren und man ihrer noch habhaft werden kann. In den sechziger Jahren des vergangegenen Jahrhunderts, als die Richter noch selbst das NS-Regime erlebt hatten, war das noch anders. In den berühmten Auschwitz-Prozessen wurden ausschließlich solche Angeklagte verurteilt, die selbst mit Hand angelegt hatten. Der Lagerzahnarzt indessen, dem es oblag, die Wachmannschaften zahnmedizinisch zu versorgen, wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum Massenmord freigesprochen. Man hat den Eindruck, daß der Eifer, auch noch den allerletzten NS-Täter zu verurteilen, mit zunehmendem zeitlichen Abstand zu jener Zeit exponential zunimmt. Man will es, so scheint es, den Generationen der Eltern und Großeltern zeigen, wie man mit den Nazis umzugehen hat. Wenn man schon nicht mehr selbst Widerstand gegen Hitler leisten kann, weil man leider dazu reichlich verspätet geboren ist, so will man doch den Alten zeigen, was sie, verdammt noch mal, zu tun gehabt hätten.

Das gilt natürlich auch für die Strafvollstreckung. Alter schützt eben nicht vor dem Knast, jedenfalls nicht bei einem „SS-Schergen“. Ob man beispielsweise einen 96-jährigen Großbetrüger, der einen Schaden von, sagen wir einmal sechs Millionen Euro angerichtet hat, ebenfalls zum Haftantritt vorladen würde, wage ich zu bezweifeln. Zuständig dafür ist im übrigen die Staatsanwaltschaft, die den Weisungen des Justizministers Folge zu leisten hat. Wie das in einem solchen Fall abläuft, der von politischer Bedeutung ist, haben meine Kollegen und ich als Verteidiger des ehemaligen Wehrmachtsleutnants Scheungraber erlebt. Dieser Hinweis sollte genügen.

Nun ist die Frage nach Sinn und Zweck der Strafe so alt wie das Denken der Menschen über grundsätzliche Dinge des Lebens, also die Philosophie. Schon Platon und ihm folgend viele große Denker haben sich damit befaßt. Montesquieu sagte: „Jede Strafe, die sich nicht als absolute Notwendigkeit erweist, ist Tyrannei.“ Darauf aufbauend hat der italienische Jurist Cesare Beccaria (1738-1794) klassisch formuliert, das Recht zu strafen, beruhe allein auf der Notwendigkeit, das Gemeinschaftsgut des öffentlichen Wohls zu verteidigen. Alles andere sei Mißbrauch der Macht und keine Gerechtigkeit. Zweck der Strafe könne daher nur sein, den Täter zu hindern, seinen Bürgern erneut zu schaden und alle anderen abzuschrecken, es erstmals zu tun. Kurz und prägnant in Latein: „Punitur ne peccetur“, statt: „Punitur, qia peccatum est.“ Diese Erkenntnisse sind im Laufe der jahrhunderte von den Philosophen und Juristen fortgeschrieben worden und Allgemeingut geworden. Sie finden sich auch im Niedersächsischen Strafvollzugsgesetz, dessen § 5 – Vollzugsziele – lautet:

„In Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zugleich dient der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“

Nun fragt man sich, ob es bei einem Mann von 96 Jahren, der sich gut sieben Jahrzehnte lang nichts hat zuschulden kommen lassen, nötig ist ihn zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Und man fragt sich weiter, ob die Allgemeinheit durch den Vollzug der Freiheitsstrafe an einem 96-jährigen Verurteilten vor weiteren Straftaten dieses alten Mannes geschützt werden muß. In diesen Fragen spiegelt sich die ganze Absurdität dieses Vorganges.

Der Fall zeigt wieder einmal, daß unsere ansonsten unbefangene und peinlich korrekte Justiz in politisch brisanten Verfahren – und was ist in Deutschland schon brisanter als ein Verfahren gegen NS-Täter? – sich der Macht des Zeit“geistes“ nicht entziehen kann. Anders gewendet: Der Ungeist des NS-Regimes, dem man so konsquent entgegen treten will, dieser Ungeist hat Spuren in der deutschen Psyche hinterlassen, die sich im Ergebnis ungewollt deutlich zeigen. Das ist die Kraft, die stets das Gute will und stets das Böse schafft, um die Worte Mephistos aus Goethes Faust einmal zu wenden. Wenn wir der politischen Klasse unseres Landes einmal das reine Herz des Toren Candide unterstellen, so sollte sie vielleicht ausnahmsweise einmal auf den Volksmund hören, der da sagt: „Gut gemeint ist selten gut!“

 

 

Endlich: Messer von rechts!

Gestern Abend hat ein 56 Jahre alter Mann den Bürgermeister von Altena mit einem Messer angegriffen. Dem Vernehmen nach hatte er ihn zuvor gefragt, ob er der Bürgermeister sei. Dann habe er ein Messer gezogen und gerufen, ihn lasse man verdursten, aber für die Flüchlinge sei Geld vorhanden. Hintergrund ist wohl. daß die Stadtwerke ihm das Wasser abgestellt haben, weil er die Rechnungen dfür längere Zeit trotz Mahnungen nicht bezahlt hatte, die Stadt Altena aber überproportional Migranten aufnimmt und sie sogar statt in Sammelunterkünften in Wohnungen unterbringt. Auch befleißigt der wackere CDU-Mann sich des politisch korrekten Sprachgebrauchs und spricht von „Geflüchteten“. Soviel Edelmut und Integrationsmühe auf Kosten des Steuerzahlers bringt natürlich dem Bürgermeister viel Lob, auch von der Kanzlerin. Vielen deutschen Angehörigen des Prekariats wie auch solchen, die schlicht und einfach rechnen müssen, stößt das jedoch sauer auf. Der Täter von Altena soll darüber hinaus psychisch auffällig sein.

Unsere gedruckten wie gesendeten Medien greifen den Fall begierig auf und zelebrieren eine Berichterstattung über Ausländerfeindlichkeit und „rechtes“ Gedankengut, die über kurz oder lang wohl in Lichterketten, Gebetskreisen und Benefizkonzerten enden wird. Endlich hat ein „Rechter“ zugestochen!

Zur gleichen Zeit haben in Deutschland andere Täter wenigstens in acht Fällen zum Messer gegriffen, davon in drei Fällen ersichtlich solche „südländischen Aussehens“. Nachzulesen bei Peter Grimm auf „AchGut“. Berichterstattung in den Medien: Fehlanzeige. Da haben ja die Falschen zum Messer gegriffen, bzw. die, von denen man solches unter der Hand und außerhalb des medialen Mainstreams immer wieder hört. Aber das sind ja die „Menschen, die uns geschenkt worden sind“, wie die grüne Spitzentörin Karin Göring-Eckart begeistert formuliert hat, unter dem Beifall von Reini und Heini (Reinhard Kardinal Marx und Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm).

Nur zur Klarstellung für alle, denen das Denken schwer fällt und die deswegen jeden Kritiker der Merkel’schen Flüchtlingspolitik flugs zum Rechtsradikalen ernennen wollen: Gegen den Täter wird natürlich wegen versuchten Mordes ermittelt. Er wird voraussichtlich auch angeklagt und verurteilt werden. Die Richter werden ein Urteil sprechen, das der Tat und dem Täter gerecht wird. Ob er eine langjährige Freiheitsstrafe erhalten oder in eine psychiatrische Anstalt mit festen Mauern eingwiesen wird, bleibt abzuwarten. Und das ist gut so, denn das ist der Rechtsstaat, den ich nicht missen will, insbesondere nicht ersetzt sehen will durch eine außerrechtliche Bespitzelung und Brandmarkung rechtschaffener Bürger nach dem Gusto unseres Zensurministerleins Heiko Maas und seiner Zuträgerin Annette Kahane aus dem Hause Erich Mielke. Das ganze ergänzt um das Nichtverfolgen und Verschweigen der Straftaten von Nafris und sonstigen uns „geschenkten“ Menschen, die wir aber fürstlich bewillkommnen, gemessen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Länder, aus denen sie kommen.

 

Denken wär‘ nicht schlecht

habe ich mir gedacht, als ich mir heute in den Fernseh-Nachrichten einen Ausschnitt aus der Debatte des Bundestages angesehen habe. Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion hatte unter Hinweis auf das Ende des Bürgerkrieges in Syrien gefordert, man solle nun die Bürgerkriegsflüchtlinge nach Syrien zurückschicken. Das löste eine Welle der Empörung bei den anderen Fraktionen aus. Der Tenor dieser aufgeregten Beiträge kann dahingehend zusammengefaßt werden, daß man doch nicht Menschen in ein Land zurückschicken könne, dessen Diktator sich allerhand Verbrechen gegen sein Volk habe zuschulden kommen lassen, Angriffe mit Giftgas auf Dörfer eingeschlossen.

Klingt ja erst mal nicht schlecht. Wer will schon in ein Land zurück, dessen Regime so mit seinen Gegnern, aber auch mit unbeteiligten Zivilisten umgegangen ist. Doch kann man dabei nicht stehen bleiben. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Deswegen handelt seine Regierung im Rahmen der Verfassung und völkerrechtlicher Verträge. (Leider nicht immer, wie wir in den letzten Jahren lernen mußten.) Einschlägig ist im vorliegenden Fall die Genfer Flüchtlingskonvention. Sie verpflichtet die daran gebundenen Staaten, Kriegsflüchtlingen für die Dauer des Krieges in ihrer Heimat Zuflucht zu gewähren, natürlich auch nur im Rahmen der eigenen Möglichkeiten. Mit anderen Worten: Wenn der Krieg vorbei ist, müssen die Kriegsflüchtlinge wieder nach Hause. Nur denjenigen unter ihnen, denen in ihrer Heimat nachweislich persönlich Verfolgung aus politischen Gründen droht, ist auf Antrag und nach bejahender Prüfung des geltend gemachten Asylgrundes Asyl zu gewähren. Von diesem Recht hat bislang noch niemand Gebrauch gemacht. Wenn sich die weinerliche Gefühlsduseligkeit durchsetzt, die der Empörung über den eingangs erwähnten Antrag der AfD-Fraktion zugrunde liegt, dann brauchen diese Syrer hier auch keinen Asylantrag zu stellen. Die sentimental grundierte Ignoranz der deutschen Gutmenschen macht das entbehrlich.

Doch wie gesagt: Denken wär‘ nicht schlecht.

déjà vu

Am 16.11.2017 bemächtigten sich Mitglieder des SDS (Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband) des Mikrofons in einem Hörsaal der Leipziger Universität, kurz bevor der Jurist Prof. Thomas Rauscher seine zivilrechtliche Vorlesung beginnen wollte. Der mit Mitgliedern und Sympathisanten des SDS überfüllte Hörsaal hörte dann nicht den Professor, der vergeblich versuchte, seine Lehrveranstaltung durchzuführen. Vielmehr las ein Student vom Blatt eine Philippika gegen den Hochschullehrer ab, der es gewagt hatte, in der Öffentlichkeit seine politische Einstellung insbesondere zu Fragen der Migration zu kommunizieren. Das allein hätte den Zorn der Jungakademiker nicht hervorgerufen. Vielmehr fühlten sie sich bemüßigt, ein derartiges „teach in“ im Stile der achtundsechziger Studenten zu veranstalten, weil Prof. Rauscher aus ihrer Sicht „rassistisch“ argumentiert. Das darf wohl an einer heutigen Universität niemand, auch nicht privat. Dankenswerterweise haben die Leipziger SDSler ein Video dieser Veranstaltung ins Internet gestellt. So kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, wessen Geistes Kinder diese Studenten, pardon „Studierenden“ sind. Das Gestammel ihres Sprechers strotzt vor Impertinenz und Ignoranz. Der Jubel seiner Kommilitonen belegt überdeutlich, daß wir inzwischen an unseren Hochschulen eine Generation von Studenten haben, die völlig kenntnis- und wissensfrei die Gymnasien verlassen hat. Denn nur so kann man erklären, daß derartiger Unsinn, wie ihn jener Möchtegern-Dutschke dort vom Stapel gelassen hat, auch noch den Beifall seiner Kommilitonen findet.

Wenn man in den Jahren nach 1968 in Deutschland studiert hat, und sich dieses Video betrachtet, dann ist das ein klassisches déjà vu Erlebnis. Auch die Selbstbezeichnung dieser linksradikalen Flegel – SDS – erinnert an die gleichnamige Studentenorganisation der achtundsechziger Zeit, aus der letztendlich die Grünen erwachsen sind. Allerdings stand damals SDS noch für „Sozialistischer Deutscher Studentenbund“. Heute ist man auf dem damals eingeschlagenen Weg schon etwas weiter. Deutsch entfällt. Studenten gibt es auch nicht mehr, nur noch „Studierende“. Dieser politisch korrekte Sprachmüll verdankt sein Dasein ausschließlich der Okkupation der deutschen Sprache durch die Ideologie des Feminismus, der in seinem Gleichheitswahn nicht dulden will, daß Bezeichnungen männlich oder weiblich sind, sondern verlangt, daß sie „geschlechtsneutral“ sein müssen. Das ist schon deswegen blödsinnig, weil Sprache und Biologie nun einmal zwei unterschiedliche Felder sind, die nichts miteinander zu tun haben. Damit beweisen diese Leute auch nur, daß unsere Schulen und Hochschulen inzwischen auf dem Niveau einer kongolesischen Klippschule angekommen sind.

Symptomatisch für unsere Zeit ist auch, daß die Leitung der Leipziger Universität nichts anderes zu tun hatte, als schleunigst der Forderung jener studentischen Flegel nachzukommen und den Hochschullehrer zu maßregeln. Wohlgemerkt, nicht etwa dafür, daß er seinen Lehrverpflichtungen nicht nachgekommen wäre, sich überhaupt irgendwelche Unkorrektheiten im Dienst hätte zu Schulden kommen lassen. Nein, seine politischen Überzeugungen, die er außerhalb der Universität privat äußert und kommuniziert, sind für diese Nachfahren der Achtundsechziger, die inzwischen erfolgreich den „Marsch durch die Institutionen“ absolviert haben, ein Ärgernis.

Es ist zu wünschen, daß der Professor sich nicht einschüchtern läßt. Sollte die Universität tatsächlich dienstrechtliche Maßnahmen verhängen, so ist zu wünschen, daß er sich dagegen juristisch zur Wehr setzt. Die Gerichte haben dann Gelegenheit, den Damen und Herren der Universitätsleitung rechtsverbindlich darzulegen, daß in Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes die Meinungsfreiheit für jedermann statuiert ist, und daß diese nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das konstituierende Element der Demokratie ist. Ob das dann diese politisch korrekten Lemuren* beeindrucken wird, will ich einmal offen lassen. Den studentischen Pöbel wird es natürlich nicht interessieren.

 

  • Bei den alten Römern die Seelen der Verstorbenen, deren Wiederkehr man fürchtete. Die Wiederkehr von Dutschke und Konsorten wünschen wir auch nicht.

Preußen verläßt das Reich des Bösen

Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges schien es international wie national einen Konsens darüber zu geben, daß Preußen insgesamt eine historische Fehlentwicklung sei, die den Charakter der Deutschen als autoritätsgläubig und militaristisch bestimmt und somit den Weg für Hitler gebahnt habe. Wenn die Deutschen in die Gemeinschaft der zivilisierten Nationen zurückkehren wollten, dann müßte ihnen alles Preußische ausgetrieben werden. Folgerichtig erließ der Alliierte Kontrollrat am 25. Februar 1947 sein Gesetz Nr. 46 zur Auflösung des preußischen Staates. Seine Präambel lautet:

„Der Staat Preußen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen ist, hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in Deutschland auf demokratischer Grundlage zu sichern, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz:

Art. I Der Staat Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit aufgelöst.“

Christopher Clark führt dazu in seinem Werk „Preußen, Aufstieg und Niedergang 1600-1947 “ aus: „Das Gesetz Nr. 46 des Alliierten Kontrollrats war weit mehr als ein bloßer Verwaltungsakt. Indem sie Preußen von der europäischen Landkarte tilgten, fällten die alliierten Behörden zugleich ihr Urteil über dieses Land. Preußen war kein deutsches Land wie jedes andere, auf einer Stufe mit Baden, Württemberg, Bayern oder Sachsen. Preußen war der eigentliche Ursprung der deutschen ‚Krankheit‘, die Europa ins Unglück gestürzt hatte. Preußen war der Grund, warum Deutschland den Pfad des Friedens und der politischen Moderne verlassen hatte. ‚Das Herz Deutschlands schlägt in Preußen‘, sagte Churchill am 21. September 1943 im britischen Parlament. ‚Hier liegt der Ursprung jener Krankheit, die stets neu ausbricht.‘ “

Generationen von Deutschen sind seither mit der Gewißheit aufgewachsen, daß das Preußentum ein Irrweg der Geschichte gewesen sei, ja daß der Gang der Geschichte die preußische Idee von Gesellschaft und Staat widerlegt habe. Folgerichtig ließen die Schulbücher ebenso wie Literatur und Film kein gutes Haar an Preußen. War dies schon in der Nachkriegszeit unübersehbar, so wurde dies nach 1968 noch verstärkt, soweit das überhaupt noch möglich war.

Um so erstaunlicher ist es, daß sich seit wenigen Jahren ein Sinneswandel andeutet. Historiker wie Christopher Clark, dessen zitiertes Buch 2007 erschienen ist, gehen vorsichtig an eine Neubewertung des Phänomens Preußen. Einen großen Schritt hin zu einer sachlichen Beurteilung, ja in Ansätzen sogar Wertschätzung Preußens geht nun der Historiker Frank-Lothar Kroll, Hochschullehrer und Vorsitzender der Preußischen Historischen Kommission. In dem monatlich erscheinenden populärwissenschaftlichen historischen Magazin „G/Geschichte“ aus dem Bayard Media Verlag, das mit einer gedruckten Auflage von 50.000 einen für diesen Gegenstand beachtlichen Leserkreis erreicht, bewertet er Preußen so:

„Es basierte auf Autorität, Hierarchie und Eliteformung ebenso wie auf dem typisch preußischen Stil der < Freiheit in der Gebundenheit des Dienstes> mit seinem Ethos bewußter Hinordnung auf ein überpersönliches Ganzes, auf den Staat und auf die Gemeiinschaft als Ausdruck des kollektiven Besten. Solche Charakterzüge stehen derzeit nicht unbedingt hoch im Kurs, sie wirken beinahe wie ein Kontrastprogramm zu unserer Gegenwart. Doch das ist nur die eine Seite. Zum Mythos Preußens und zu den lang andauernden Prägekräften seines Herrscherhauses gehörten auch andere Leitgrößen – allen voran eine äußerst tolerante Asylpraxis, die Flüchtlingen aus ganz Europa Aufnahme gewährte, Minderheiten jeglicher Art und Herkunft achtete und Preußen zu einem der beliebtesten Einwanderungsländer der frühen Neuzeit machte. Anders als in den meisten größeren Reichsterritorien lebten in Preußen seit dem frühen 17. Jahrhundert zahlreiche religiöse Kleingruppen auskömmlich miteinander, seit 1685 fanden nahezu 20.000 zumeist hochqualifizierte reformierte Glaubensflüchtlinge aus Frankreich den Weg nach Brandenburg-Preußen. Daß die Hohenzollern ihre sprichwörtlich gewordene Religionstoleranz dabei wesentlich aus Gründen des staatlichen Nutzens gewährten, verweist auf den spezifisch preußischen Charakter dieser Tugend.

Neben dem Toleranzprinzip bildet der Komplex Militär und Krieg einen zweiten mythenschaffenden Bestandteil hohenzollerscher Politik. Forscher haben zwar gelegentlich errechnet, daß Preußen in der Teilnahme an allen seit dem 17. Jahrhundert geführten Kriegen signifikant weit hinter Frankreich, England, Russland und selbst Spanien zurückstand. Trotzdem gilt das Land bis heute als Hort des neuzeitlichen Militarismus. Richtig ist hieran, daß der Hohenzollernstaat 1740, im Todesjahr des Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I., das viertgrößte stehende Heer Europas unterhielt, obwohl das Land flächenmäßig damals nur den 10. Platz, an Einwohnerzahl gar nur die 13. Stelle einnahm. Das war nur möglich, weil alle Kräfte auf die Bedürfnisse der Armee ausgerichtet waren.

Daß militärische Verhaltensformen die Gesellschaft vollständig durchdrungen hätten und, wie oft behauptet, das gesamte Sozialgefüge militarisiert war – davon kann gleichwohl nur sehr bedingt die Rede sein. Vielmehr bot der Militärdienst, der die einfachen Soldaten sozialisierte, gerade für die unteren Bevölkerungsschichten mannigfache Möglichkeiten, sich von alten, ständisch gebundenen Abhängigkeiten zu befreien und Selbstbewußtsein zu sammeln. So gesehen besaß der Armeedienst im alten Preußen eine emanzipatorische Komponente. Auch wenn die vermeintliche Militarisierung des Hohenzollernstaates vielerorts gefürchtet oder verachtet wurde, so wußten viele ausländische Beobachter ein anderes Charakteristikum Preußens sehr zu schätzen, das woanders – namentlich in Frankreich und in Russland – lange Zeit schmerzlich vermißt wurde: die Rechtsstaatlichkeit. Sie band die Obrigkeit bereits im 18. Jahrhundert an Gesetz und Recht – Friedrich der Große begann seine Herrschaft 1740 nicht zufällig mit der Abschaffung der Folter als erster Schritt zu einer Justizreform.

Freilich ließ der König das willkürlich gehandhabte Instrument herrscherlicher Machtsprüche weiterhin bestehen, weil er – fälschlicherweise – glaubte, dadurch richterlichen Machtmißbrauch korrigieren zu können. Erst das 1794 in Kraft getretene ‚Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten‘ hat die Rechtsstaatsidee in allen Provinzen des Landes weitgehend realisiert.

Eine weitere Kontinuität in der Herrschaftsausübung der Hohenzollern ist das oft unterschätzte, tatsächlich jedoch beachtenswerte kulturpolitische Engagement. Förderung der Kunst und Wissenschaft, Ausgestaltung der Akademien und Universitäten – all das nahmen die Hohenzollern nach dem militärisch-politischen Zusammenbruch des alten Preußen 1806/1807 vermehrt in Angriff. Geprägt vom Kulturstaatsideal des deutschen Idealismus und der Romantik führte vor allem Friedrich Wilhelm IV. sein Land in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer nie da gewesenen künstlerisch-kulturellen Blüte. Dieser König trat nicht nur als großzügiger Mäzen hervor, sondern wirkte auch selbst als schöpferisch begabter, keineswegs dilettierender Baukünstler. Er hat das Erscheinungsbild vieler Orte und Regionen Preußens mit geformt. Das traf selbst für den letzten preußischen König, Kaiser Wilhelm II. zu. Sein Eifer für den Ausbau des preußisch-deutschen Kulturstaates galt zahlreichen Feldern wissenschaftlichen, akademischen und universitären Forschens und wurde in der Spannweite von keinem zeitgenössischen Monarchen übertroffen.

Toleranz, Rechts-und Kulturstaatlichkeit, Sozialisation durch militärische Disziplin, Bildungspflege und Wissenschaftsförderung: All diese Stichworte bezeichnen – neben manchen unleugbar vorhandenen Schattenseiten – herausragende Kontinuitäten im politischen Stil der Hohenzollern. Und diesem Stil kann, verglichen mit anderen deutschen und europäischen Fürstenhäusern, keineswegs Rang und Bedeutung abgesprochen werden.“

Daß inzwischen Friedrich der Große auch weithin nicht nur als Feldherr und Eroberer, sondern auch als Schöngeist, Komponist, Schriftsteller und Förderer der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung seines Staates gesehen wird, rundet das Bild ab. Es scheint nicht mehr unrealistisch und vermessen, wenn man erwartet, daß Preußen wieder zu einem selbstverständlichen Pfeiler der nationalen Identität wird. Der von Kroll apostrophierte typisch preußische Stil der Freiheit in der Gebundenheit des Dienstes mit seinem Ethos bewußter Hinordnung auf ein überpersönliches Ganzes, auf den Staat und auf die Gemeinschaft als Ausdruck des kollektiven Besten als kollektiver Charakterzug der Deutschen unserer Zeit könnte dazu beitragen, den Herausforderungen gerecht zu werden, vor denen sie nun stehen. Und nur dann haben sie die Chance, auch weiterhin in einem von Toleranz, Rechts- und Kulturstaatlichkeit geprägten Land zu leben.

Jedem Töpfchen sein Deckelchen

Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht eines Wesens erbarmt, das sich Vanja nennt, als Mädchen geboren und als solches in das Personenstandsregister eingetragen wurde, im Laufe seines Lebens jedoch durchaus männliche Merkmale entwickelte, wie auch sein Vollbart zeigt. Dieses Wesen fühlte sich im Laufe der Zeit dadurch diskriminiert, daß sein Wunsch, im Personenstandsregister mit einer dritten Kategorie neben männlich oder weiblich eingetragen zu werden, von den Behörden nicht erfüllt werden konnte, weil das Gesetz dies nicht vorsieht. Das Gesetz läßt es lediglich zu, daß dann eben kein Geschlecht eingetragen wird. Das fand das Wesen namens Vanja aber diskriminierend. Unterstützt von der Gender Lobby, die sich auch in der Person der Damen Prozeßbevollmächtigten, darunter zwei Professorinnen mit diesem Fachgebiet, und Gutachten der üblichen Verdächtigen wurden die Verfassungsrichter davon überzeugt, daß diese Rechtslage in Deutschland sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch den Gleichheitsgrundsatz verletze (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017, Aktenzeichen 1 BvR 2019/16). Die Sache schien dort auch besonders eilbedürftig zu entscheiden sein, denn aus dem Aktenzeichen entnimmt der Jurist, daß dieses Verfahren gerade mal ein Jahr in Anspruch genommen hat. Kläger und Beschwerdeführer mit deutlich ernsthafteren Anliegen haben hingegen in der Regel mehrere Jahre auf eine Entscheidung aus Karlsruhe zu warten.

Nun ist zunächst einmal festzuhalten, daß Intersexualität, um die es hier geht, weder neu noch soziologisch bedeutend ist. Früher sprach man von Zwittern, mit humanistischer Bildung auch von Hermaphroditen. Letzteres geht auf Ovid zurück, der in seinen Metamorphosen beschreibt, wie aus dem Sohn der Liebesgöttin Aphrodite und des Handelsgottes Hermes durch die feste Umarmung der Nymphe Salmakis ein zweigeschlechtliches Wesen wurde. Solche Menschen sind natürlich zu bedauern, denn ihnen bleibt ein Geschlechtsleben, wie es Männer und Frauen führen, ebenso versagt, wie natürlich auch eigener Nachwuchs. Statistiker geben die Häufigkeit dieser Verirrung der Natur mit ca. 0,1-0,2 % der Bevölkerung an. In absoluten Zahlen sicherlich bedrückend, wenn man das Schicksal eines jeden dieser Menschen betrachtet, gesamtgesellschaftlich gesehen hingegen marginal. Indessen werden die Gender Politiker sicher nicht müde werden, nun weiter zu gehen und für diesen Personenkreis zum Beispiel besondere Toiletten in Ämtergebäuden, Schulen, Bahnhöfen, Gaststätten und überall sonst, wo jeder hin gehen kann oder muß, zu fordern. Wieso das nötig ist, erschließt sich nicht. In der freien Natur gibt es ja auch keine Büsche und Bäume für Männlein und Weiblein, noch weniger für Zwitter. Dennoch erleichtern sich Männlein und Weiblein, ganz sicher auch Zwitter, nicht selten in der freien Natur.

Damit sind wir bei der Natur. Es ist schlicht abwegig, sich diskriminiert zu fühlen, weil die Natur einem diese oder jene Eigenschaft gegeben oder vorenthalten hat. Die Natur diskriminiert nicht. Menschen tun dies zwar, aber dann nehmen sie irgendwelche Merkmale, Eigenschaften oder was auch immer eines anderen Menschen um dies negativ zu werten und das auch dem betreffenden wie auch der Allgemeinheit gegenüber kundzutun. Das ist eine Frage des Anstandes, unter Umständen auch des Rechts. Aber es läßt sich eben nicht durch derartige juristische Verrenkungen wie die Eintragung eines dritten (vielleicht bald auch eines vierten, fünften, sechsten, siebten usw. – bei facebook kann man schon jetzt unter 60 „Geschlechtern“ wählen) Geschlechts in die Personalpapiere ändern. Das liegt im übrigen auf der gleichen Ebene wie die politisch korrekten Sprachregelungen zu den Menschenrassen, die es nun einmal gibt. Vom Neger über den Schwarzen, dann den Farbigen, dann den Afrikaner bzw. Afro-Amerikaner zu allerlei nicht mehr nachvollziehbaren Bezeichnungen reicht inzwischen die Skala der lächerlichen Euphemismen. Solche Bezeichnungen ändern an der Sache nichts. Die einen gehören eben dieser und die anderen jener Rasse an, wobei heutzutage schon diese unstrittige biologische Tatsache nicht mehr ausgesprochen werden darf, ohne daß man sich dem Vorwurf des sogenannten Rassismus aussetzt. Letzterer setzt im übrigen voraus, daß es überhaupt Rassen gibt. Aber Logik und Stringenz einerseits und political correctness andererseits schließen sich eben aus.

Entscheidungen wie diese des Bundesverfassungsgerichts lösen Probleme, die eigentlich keine sind. Man bedient Minderwertigkeitskomplexe, Selbstmitleid oder auch aggressive Fundamentalkritik an der Gesellschaft. Die sogenannte Genderwissenschaft, jene Pseudowissenschaft, die an jeder Universität über wenigstens einen Lehrstuhl verfügt, will uns glauben machen, daß es eigentlich gar keine Geschlechter gibt. So weist der Lehrplan der Freien Universität in Berlin für das Wintersemester 2017/18 zum Beispiel ein Seminar „Einführung in die Geschlechtersoziologie“ auf, die folgendermaßen vorgestellt wird: „Im Alltagsdenken ist die Einteilung von Menschen in Frauen und Männer eine ’natürliche’Tatsache. Demgegenüber wird im Seminar eine geschlechtertheoretische Perspektive eingenommen, in der Geschlecht als genuin soziales Phänomen konzeptualisiert wird. Im Mittelpunkt steht die kontrovers diskutierte Frage, wie Geschlecht in unserer Gesellschaft (nicht) hergestellt, zugeschrieben und institutionell abgesichert wird.… Ziel des Seminars ist es, zentrale theoretische Konzeptualisierungen von Geschlecht (beispielsweise un/doing gender) sowie empirische Untersuchungen zur Geschlechterdifferenzierung durch intensive Textlektüre und weiterführende Diskussionen im Seminar kennenzulernen.“ Eine zentrale These dieser Pseudowissenschaft geht dahin, daß die Vorstellung eines Geschlechts ohnehin keine biologische, sondern eine soziologische Kategorie ist. Die sogenannten dekonstruktiven Ansätze in der Geschlechterforschung gehen noch einen Schritt weiter. Sie verstehen den gesamten geschlechtlichen Körper (sex) als historisches, gesellschaftliches und kulturelles Konstrukt (Judith Butler). Donna Hathaway, eine amerikanische Biologin, hält ihre eigene Wissenschaft für einen Zweig des politischen Diskurses und nicht für ein Nachschlagewerk objektiver Wahrheit. Folgt man ihrer Anschauung, dann ist eine Rückführung von feststellbaren Unterschieden zwischen den Geschlechtern auf ihre biologische Beschaffenheit eine politische Positionierung und keine allgemeine Wahrheit. Im Rahmen der Dekonstruktionstheorien wird argumentiert, daß die Natur keine Kategorien kennt und auch keine hervorbringt. Kategorien (wie männlich und weiblich) sind demnach vielmehr kulturell produziert und dienen der Ordnung von Erfahrungen.

Dieses verquaste Geschwurbel wird uns als Wissenschaftssprache angedient, ist aber tatsächlich nichts anderes als Wortgeklingel, das eine menschenfeindliche Theorie wissenschaftlich fundiert erscheinen lassen soll. Indessen handelt es sich keinesfalls um naturwissenschaftliche, im Experiment nachgewiesene Erkenntnisse. Vielmehr sind die einschlägigen Lehrstühle in den Fachbereichen angesiedelt, die sich vorwiegend mit Schöngeistigem befassen und von nicht wenigen Akademikern aus den MINT-Fächern  (Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Technik) schlicht als Laberfächer betrachtet werden. Als Jurist, der immer erst einmal Tatsachen feststellen muß, bevor er dann rechtliche Erwägungen anstellen kann, schließe ich mich dieser Betrachtungsweise an.

 

Das hohe „C“

Die Repräsentanten der christlichen Kirchen in Deutschland werden nicht müde, ihren Gläubigen zu predigen, Jesu Gebot der Nächstenliebe erstrecke sich auch darauf, die Mühseligen und Beladenen aus aller Herren Länder in Deutschland aufnehmen zu müssen. Insbesondere auf die Häupter der Unionspolitiker häufen sie glühende Kohlen. Denn, so die platte Logik, das Wort „christlich“ in den Namen ihrer Parteien verpflichte dazu, die von der Bundeskanzlerin verantwortungslos begonnene Flüchtlingspolitik uneingeschränkt fortzusetzen. Wer es nicht besser weiß, muß auch glauben, daß das „C“ im Namen dieser Parteien eine direkte Verbindung zwischen Parteiprogrammen und christlicher Lehre bedeute. Sozusagen die Umsetzung von religiösen Geboten mit politischen Mitteln.

Das ist falsch. Richtig daran ist allenfalls, daß christliche Politiker aufgrund ihrer religiösen Prägung moralische Grundentscheidungen an ihrer religiösen Überzeugung ausrichten (sollten). Das gilt jedoch für christliche Politiker in allen Parteien. Ein Blick in die Parteiengeschichte nach 1919 sorgt für Klarheit. Parteipolitisch organisiert war in der Weimarer Republik nur der Katholizismus. In Bayern in Form der Bayerischen Volkspartei, im übrigen Deutschland in Form des Zentrums. Die beiden katholischen Parteien hatten durchaus Gewicht. So erzielte die bayerische Volkspartei in den letzten freien Wahlen vor der nationalsozialistischen Machtergreifung am 6.11.1932 in Franken immerhin 24,4 % der Wählerstimmen, noch vor der SPD mit 20,2 % und nach der NSDAP mit 36,4 %. Der Protestantismus hingegen war nicht parteipolitisch organisiert. Der protestantische Klerus sympathisierte zu großen Teilen mit national- und liberalkonservativen Parteien wie der Deutschnationalen Volkspartei.

Konrad Adenauer und andere wie etwa Wilhelm Kaisen und Josef (Ochsensepp) Müller erkannten nach dem Zweiten Weltkrieg, daß ein Nebeneinander der politischen Strömungen von Katholiken und Protestanten diese auf Dauer von der Macht ausschließen würde. Deswegen kam der Gedanke auf, beide Strömungen auch parteipolitisch zu vereinigen. Union heißt nun einmal Einheit, Vereinigung. Deswegen die Namensgebung Christlich Demokratische Union, bzw. für Bayern wie immer eine eigenständige Variante als Christlich Soziale Union. Daher kommt also das hohe „C“. Es drückt keineswegs eine Abhängigkeit von den christlichen Kirchen aus, sondern beschreibt lediglich die Einheit von Katholiken und Protestanten in einer statt mehreren politischen Parteien. Und genau deswegen ist es anmaßend, wenn kirchliche Würdenträger wie Marx und Bedford-Strohm auf Unionspolitiker Druck ausüben, in dem sie behaupten, Parteien mit dem „C“ im Namen müßten selbstverständlich Politik in ihrem Sinne machen. Daß dieses miserable Bodenpersonal Gottes dabei nicht bemerkt, daß christliche Nächstenliebe zum einen eine persönliche Angelegenheit des einzelnen Menschen ist, und zum anderen nicht bedeutet, sich vor lauter Nächstenliebe selbst arm machen zu müssen, steht auf einem anderen Blatt. Verantwortungsbewußte Politiker sollten jedenfalls solchen Pressionen nicht nachgeben. Das setzt allerdings voraus, daß man seine eigene Geschichte erst mal kennt. Da hapert es in Deutschland jedoch leider bei den allermeisten.

 

Die Bundesregierung zeigt sich „entsetzt“

Schon wieder. Alles wie gehabt. Ein fanatischer Anhänger des Aberglaubens, der da lehrt, solche Taten führten auf direktem Wege ins Paradies, wo 72 Jungfrauen und deren Dienerinnen dem angeblichen Märtyrer auf ewig sexuelle Befriedigung verschaffen würden, hat seinen Transporter über einen Radweg gelenkt und mindestens acht Menschen aus ihrem Leben gerissen. Für die hält der Aberglaube des Täters allerdings nur die Hölle bereit.

Der Bundesregierung fällt wie immer nur die hilflose Floskel ein, man sei entsetzt über die Tat. Voraussichtlich werden die Repräsentanten der christlichen Kirchen und der diversen Islamverbände im Chor mit dem linksgrünen Milieu der Republik das Lied von der religiösen Toleranz singen, mahnend den Zeigefinger heben und davor warnen, die Tat in irgend einen Zusammenhang mit dem Islam zu bringen. Es handele sich natürlich um einen verwirrten Einzeltäter, der den Namen Allahs mißbraucht habe, als er nach seiner mörderischen Tat „Allahu akbar!“ ausgerufen habe.

„Quo usque tandem abutere patientia nostra!?“ schleuderte einst Cicero dem Hochverräter Catilina im römischen Senat entgegen. Wie lange noch wollen die Regierenden der nicht mehr ganz so freien Welt unsere Geduld noch mißbrauchen und es weiterhin ablehnen, das Übel an der Wurzel zu packen? Mit dem Bekenntnis der Hilflosigkeit und Schwäche, das aus der inzwischen inflationär benutzten Floskel vom Entsetzen spricht, signalisiert man dem Feind nur, daß er getrost so weitermachen kann, daß ihm von den Regierungen der westlichen Staaten keine ernsthafte Gefahr droht und daß man weiter lieber den Nacken unter sein Schlachterbeil beugt, als ihm ernsthaft den Kampf anzusagen. Die nächsten Massenmorde werden nicht lange auf sich warten lassen

Das kann nur aufhören, wenn das Übel mit Stumpf und Stiel ausgerottet wird. Der Boden, auf dem solcher Aberglaube wachsen und gedeihen kann, muß unfruchtbar gemacht werden. Den Tätern muß klargemacht werden, daß es für sie keinen sicheren Platz auf Erden geben wird. Es genügt nicht mehr, polizeilich repressiv gegen sie vorzugehen. Sie haben uns den Krieg erklärt. Wohlan, laßt uns diese Kriegserklärung annehmen und in diesen Krieg ziehen. Spüren wir sie auf und vernichten sie, wo auch immer wir ihrer ansichtig werden. Erst wenn der letzte Dschihadist zur Hölle gefahren sein wird, können wir die Waffen niederlegen.