Närrisches aus München

Die bayerische SPD bewegt sich zielstrebig auf die 10 %-Marke zu. Das führt nachvollziehbar zur Verzweiflung bei ihrer Führung. Dieser Gemütszustand ist offensichtlich nicht dazu angetan, klug und souverän zu agieren. Anders läßt sich der neueste Vorstoß ihres Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, eines Herrn Markus Rinderspacher, den man nicht unbedingt kennen muß, nicht erklären. Er drohte nun seinem Vornamensvetter Söder von der CSU mit einer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Der soll ihm untersagen, im Zusammenhang mit der Migrationskrise von „Asyltourismus“, „Belehrungsdemokratie“ und „Anti-Abschiebungs-Industrie“ zu sprechen.

Nun kann man dem Bayerischen Ministerpräsidenten nur beipflichten, wenn er auf den massenhaften Missbrauch des Asylrechts, den massenhaften Missbrauch der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel in diesen Verfahren und auf die stets mit erhobenem Zeigefinger vorgetragenen Erklärungen linksgrüner Politiker und Journalisten zu Menschenrechten und Humanität hinweist. Er könnte hier durchaus noch heftiger vom Leder ziehen. Jedenfalls können sich die Bayern glücklich schätzen, daß sie nicht von Leuten regiert werden wie etwa dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten und Merkelknecht Daniel Günther, der erst jüngst in seiner Regierungserklärung salbaderte, Schleswig-Holstein bleibe weltoffen und tolerant. Man helfe eben Menschen in Not. Das ist ja gerade diese arrogante, ausgrenzende Attitüde, mit der all diese Gutmenschen, Richtigmeiner und Moralathleten sich über alle diejenigen erheben wollen, die in der massenhaften und unkontrollierten Zuwanderung keineswegs humanitäres Samaritertum, sondern eher unverantwortlichen politischen Moralismus erblicken.

Herrn Rinderspacher hat offensichtlich auch niemand gesagt, daß es in Deutschland ein verfassungsmäßig geschütztes Recht gibt, zu allem und jedem seine Meinung sagen zu dürfen, und zwar durchaus auch in drastischen Worten. So hat erst Ende Mai das Oberlandesgericht Dresden entschieden, daß eine sogenannte Nichtregierungsorganisation, die im Mittelmeer Migranten aus Seenot rettet, als „Schlepper“ bezeichnet werden darf (Az.: 4 U 217/18). Und diese Entscheidung ist, man glaubt es kaum, zugunsten von Pegida ergangen. Mit Beschluß vom 24.1.2018, Az.: 1 BvR 2465/13, hat es das Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt, einen in der DDR hingerichteten Regimegegner als „Terroristen und Banditen“ zu bezeichnen. Mit Beschluß vom 8.2.2017, Az.: 1 BvR 2973/14, hat das Bundesverfassungsgericht  es als von der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen, einen grünen Bundestagsabgeordneten anläßlich einer Demonstration als „Obergauleiter der SA-Horden“ zu bezeichnen. Betrachtet man sich also den Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht in Sachen Meinungsfreiheit abgesteckt hat, dann stoßen die inkriminierten Äußerungen des Bayerischen Ministerpräsidenten nicht einmal an dessen Grenzen. Wenn Herr Rinderspacher seine lächerliche Drohung wahr macht und vor  den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zieht, dann ist seine krachende Niederlage absehbar. Sie wird sicherlich von der CSU dann medial gehörig aufbereitet werden. Den Weg der SPD in Richtung 10 % wird das natürlich weiter ebnen. Und das wäre nicht einmal schade. Die Narrenkappe hat er sich jedenfalls schon lange vor dem Beginn der nächsten Faschingssaison aufgesetzt.

 

 

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