Archiv der Kategorie: Nachrichten aus Absurdistan

Flegel mit Haltung

Wir wissen ja, daß die Streiter für das Wahre, Gute und Schöne moralisch turmhoch über dem Rest der Menschheit schweben, in Luftverkehrshöhe jedoch über allen „menschenfeindlichen“ Rechten. Der gemeine Zeitungsleser hat sich daran auch gewöhnt. Deswegen muß man als Moralathlet da hin und wieder etwas Neues bringen. So auch geschehen letzten Freitag im Deutschen Bundestag.

Wofür Abgeordnete eigentlich gewählt werden

Die steil in die Höhe schießenden Spritpreise belasten das Budget der Haushalte unterhalb der Einkommensklasse Bundestagsabgeordneter oder grüner NGO Mitarbeiter. Erwartbar sieht man aus dieser Ecke hier auch keinen Handlungsbedarf. Der Tesla und das Elektro-Lasten Fahrrad brauchen ja weder Benzin noch Diesel. Näher an den Problemen der kleinen Leute schien der Abgeordnete Springer von der AfD zu sein und wies auf die Not der Tankstellenpächter im Grenzgebiet zu Polen hin, denen wegen 0,60 € pro Liter niedrigerer Spritpreise im Nachbarland die Kundschaft komplett weggebrochen ist. Warum Deutschland nicht dem polnischen Beispiel folge, und die Mehrwertsteuer auf Benzin und Diesel streichen wolle? Sein grüner „Kollege“ – ich muß das angesichts des nachstehend geschilderten Verhaltens in Anführungszeichen setzen – sieht darin offenbar kein großes Problem und meint, eine Mehrwertsteuersenkung begünstige nur die Mineralölkonzerne, beim Kunden indessen kommen sie nicht an. Das ist angesichts der Fakten schon dreist.

Wie ein Scheindemokrat Demokratie versteht

Springer fasste deswegen nach, und bekam von jenem grünen Abgeordneten namens Autretsch jedoch keine Antwort in der Sache, sondern musste sich folgenden Text anhören: “ Zu einer wehrhaften Demokratie gehört es auch, mit bestimmten Gruppierungen nicht zu sprechen. Das ist der Grundsatz. Und das bedeutet für mich, daß ich mit Rechtsextremisten nicht spreche, mit Rechtsextremisten nicht in einen politischen Dialog gehe.“ Weiter bemerkte er, dies sei auch das einzige, was er Springer antworten könne.

Anschauungsmaterial für uns Wähler – moralisierender Flachdenker versus Problemlöser

Abgesehen davon, daß dies nahtlos in den allfälligen „K(r)ampf gegen rechts“ paßt, in dem an und für sich Entblödungsrekorde  Alltag sind, ist dies typisch für das rot-grüne Milieu. Jener Herr Autretsch (Jahrgang 84), ein Schnösel wie aus dem Bilderbuch mit einer lupenreinen Karriere als grüner Funktionär nach einem Studium von Politik, Soziologie und Publizistik und Tätigkeiten als Journalist und Pressesprecher sowie im politischen Dunstkreis und dann selbst als Politiker, also ohne jemals etwas zum Bruttosozialprodukt oder zum Bestand unseres Landes beigetragen zu haben, jener junge Schnösel dürfte das Rednerpult im Bundestag dann im Hochgefühl des mutigen Extremismusbekämpfers, ja des Katechonten von Hitler redivivus  verlassen haben. Sein Kontrahent Springer indessen, auch nur fünf Jahre älter (Jahrgang 79) hat immerhin zwölf Jahre lang als Zeitsoldat gedient, einen Meisterbrief im Fach Elektrotechnik erworben und dann anschließend ein Studium absolviert und den Weg in die Politik gefunden. Vielleicht liegt es auch daran, daß ihm offenbar an der Sache gelegen ist, die Nöte seiner Wähler nahe gehen und er darüber im Deutschen Bundestag sachlich debattieren möchte.

Die Benotung der Politiker ist gottlob immer noch unsere Sache

Ob man nun die AfD mag oder nicht, sie wählt oder nicht – ein sachlicher Umgang miteinander ist die Grundlage des demokratischen Entscheidungsprozesses im Parlament. Und jeder Abgeordnete ist von uns Wählern dorthin geschickt worden. Und deswegen ist diese Behandlung eines Abgeordnetenkollegen durch so eine Knalltüte wie jenen Herrn Autretsch auch ein Schlag ins Gesicht der Demokratie. Wenn so jemand dann für sich in Anspruch nimmt, Demokrat zu sein, seinen Kollegen hingegen, dessen Politik er nicht mag, als Rechtsextremisten diffamiert, eine Einstufung die von Rechts wegen allein dem Bundesverfassungsgericht obliegt, dann wissen wir Wähler, wer hier die Demokratie gefährdet und wer nicht.

Würdelos

Im Deutschen Bundestag gilt seit Mittwoch die sogenannte 2 G Regel. Das Reichstagsgebäude dürfen somit nur solche Personen betreten, die entweder vollständig geimpft oder genesen sind. Das mag auf den ersten Blick eine nicht unvernünftige Regelung sein. Auch sonst gilt ja in Deutschland vielfach diese Regelung, etwa beim Friseurbesuch oder im Restaurant, hier sogar zusätzlich mit tagesaktuellem Negativtest.

Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandlen, so will es die Verfassung

Indessen muß man hier genauer hinsehen. Der Gang zum Friseur oder das Essen im Restaurant sind nun einmal Privatsache. Es ist die Entscheidung jedes Einzelnen, ob er überhaupt oder unter den obwaltenden Umständen zum Friseur oder ins Restaurant geht. Der Gang zur Behörde oder gar ins Gericht indessen ist nicht die freie Entscheidung des Bürgers. Vielmehr muß er dorthin. Gleiches gilt natürlich für die dort beschäftigten Beamten, Richter oder auch dort tätigen Anwälte. Und genau deswegen gilt dort nicht 2G, erst recht nicht 2G plus. Vielmehr gilt dort in der Regel 3G. Das aber auch nur für Besucher. Für Parteien, Dolmetscher, Anwälte usw. gilt nicht einmal das. So kann ein ungeimpfter Anwalt ohne Corona-Test das Gerichtsgebäude betreten und im Gerichtssaal plädieren. Im Gebäude muß er lediglich die übliche Maske tragen, ob er das im Gerichtssaal auch muß, entscheidet der jeweilige Richter (männlich oder weblich, versteht sich. Diverse habe ich dort noch nicht angetroffen.) Und diese Entscheidungen fallen durchaus unterschiedlich aus, was ich aus eigener Erfahrung weiß.

Die Behinderung der Mandatsausübung des Abgeordneten

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages üben im Reichstagsgebäude ihr Mandat aus. Sie sind also nicht zu ihrem Vergnügen dort, sondern erfüllen ihre gesetzliche Pflicht als Abgeordnete. Das ist durchaus vergleichbar mit dem Aufsuchen einer Behörde oder eines Gerichts zur Erledigung amtlicher Pflichten oder Teilnahme an Gerichtsverhandlungen. Man fragt sich also, welchen Sinn es hat, in den Räumen des Deutschen Bundestages die 2G Regel einzuführen. Ein sachlicher Unterschied ist nicht erkennbar. Allerdings liegt der politische Sachverhalt auf der Hand. Es ist allgemein bekannt, daß ein großer Teil der Abgeordneten der AfD nicht geimpft ist. Die AfD hält es auch offenbar für politisch opportun, sich als scharfer Kritiker der Corona-Regelungen zu gerieren, ob zu Recht oder zu Unrecht. Die übrigen Parteien des Bundestages, allen voran natürlich dessen Präsidium, haben hier offensichtlich eine wohlfeile Chance gesehen, die ihnen verhasste Partei, ja man muß es so sagen, zu piesacken und vorzuführen. Die 2G Regelung trifft soweit ersichtlich ausschließlich die Abgeordneten dieser Partei. Das führt nicht nur dazu, daß sie in den Plenarsitzungen von der Besuchertribüne aus ihr Rederecht ausüben müssen, sondern je nach Ausgestaltung der Tagungsräume können sie dann an Ausschusssitzungen nicht teilnehmen, somit praktisch ihr Mandat nicht ausüben. Ob das einer gerichtlichen Kontrolle standhalten würde, will ich einmal offen lassen.

Zum Fremdschämen!

Auf jeden Fall ist ein solches Verhalten der Mehrheit des Bundestages und seines Präsidiums der Würde des Parlaments nicht angemessen. Man verhält sich gegenüber der verhassten Konkurrenz wie Kinder auf dem Schulhof, die missliebige Klassenkameraden mobben und auslachen. Man vermeint nahezu das „Ätschi-Bätschi“ herauszuhören, wenn das Bundestagspräsidium diese Maßnahme zu rechtfertigen sucht. Und darin liegt eine weitere Schädigung des Ansehens unseres Parlaments. Würde mir beispielsweise die Frau Präsidentin des Deutschen Bundestages persönlich erklären wollen, daß mit dieser Maßnahme allein der Infektionsschutz in den Räumen des Reichstages gesichert werden soll, wäre meine angemessene Antwort darauf doch nur:  „Für wie blöde halten Sie mich eigentlich?“

Doch im Kampf gegen rechts ist jedes Mittel recht. Wer das noch nicht gemerkt hat, dem ist nicht mehr zu helfen.


Nebenwirkungen

Medikamente, auch Impfungen, haben bekanntlich Nebenwirkungen. Deswegen wird man als selbstverantwortlicher Patient auch vor Einnahme eines Medikaments den Beipackzettel studieren. So belehrt, vielleicht aber auch etwas verunsichert, nimmt man dann das verschriebene Medikament ein. Die Risikoabwägung hat eben ergeben, daß die Nichteinnahme deutlich riskanter ist, als die Einnahme des Medikaments. Gleiches gilt natürlich für die ärztliche Aufklärung. Deswegen habe ich mich auch impfen und „boostern“ lassen. Wegen Risiken und Nebenwirkungen fragt man eben seinen Arzt oder Apotheker. Andere sind zu einem anderen Ergebnis gekommen, und haben sich nicht impfen lassen. Das ist eben so. Wir sind nun mal freie Menschen.

Was das Virus mit uns macht…

Völlig unbeachtet ist indessen geblieben, daß ganz offensichtlich auch Krankheiten, genauer gesagt, Krankheitserreger, Nebenwirkungen haben können. Das wird jetzt am Sars-CoV 2 Virus, umgangs-,politik-und mediensprachlich auch Corona genannt, ganz deutlich. Dieses Virus greift bekanntlich die Atemwege an und führt zu den bekannten Krankheitserscheinungen, die von grippeähnlichen Symptomen bis zu Todesfällen reichen. Indessen greift es offensichtlich auch das Gehirn an und beeinträchtigt das Denkvermögen. Obwohl das doch ganz offensichtlich ist, wie ich nachstehend noch ausführen werde, wird diese Nebenwirkung von den Virologen offenbar nicht angesprochen. Ob die Virologen diese Nebenwirkung nicht erkannt haben, oder es aus ärztlicher Sicht für besser halten, die Bevölkerung insoweit nicht weiter zu beunruhigen, will ich einmal offen lassen. Die Bevölkerung nicht beunruhigen zu wollen, ist ja seit Thomas de Maizière ein achtenswertes Motiv für das Verschweigen von Gefahren, jedenfalls durch Politiker.

Querdenken…

Bei nicht wenigen Menschen löst das Virus offenbar gewisse Wahrnehmungsschwächen, aber auch Beeinträchtigungen des Denkvermögens aus. Das führt dann zum Glauben an Verschwörungstheorien, die wegen ihrer offenkundigen Absurdität von den Erkrankten vorher allenfalls belächelt worden wären. Selbstverständlich hätte man jeden ausgelacht, der einem weismachen wollte, Bill Gates beaufschlage Impfstoffe mit Mikrochips, damit dann die möglichst durchgeimpfte Menschheit aus einer selbstverständlich geheimen Kommandozentrale, natürlich unmerklich für die Betroffenen, gesteuert werden könne. Aber auch deutlich unterhalb der Qualität solcher Fieberfantasien äußern sich die Nebenwirkungen des Virus beispielsweise in abenteuerlichen Vorstellungen über Demokratie und Rechtsstaat. Die Vorstellung von einer Corona-Diktatur gehören dazu. Darunter wird offenbar verstanden, daß die teils in der Tat unpopulären und unverständlichen, nicht selten auch unsinnigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie diktatorischer Natur seien. Nun ist daran nur richtig, daß Gesetze und Verordnungen gegen den Willen eines Teils der Bevölkerung beschlossen und erlassen werden. Indessen ist das in der Demokratie doch der Normalfall. Die Demokratie ist die Herrschaft der Mehrheit. Die Minderheit muß sich in die von der Mehrheit bzw. deren parlamentarischen Repräsentanten geschaffene Rechtslage fügen. Wer das für eine Diktatur hält, der muß wohl dringend Ordnung in den Setzkasten seiner Begriffe bringen.

Fehldenken…

Auf einem ganz anderen Blatt steht natürlich, daß die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nicht selten in sich widersprüchlich oder mindestens unverhältnismäßig sind. Deswegen müssen Gerichte immer wieder einzelne dieser Maßnahmen „kippen“, wie man das umgangssprachlich nennt, wenn Gerichte Gesetze oder Verordnungen für unwirksam erklären. Eine weitere Nebenwirkung des Virus scheint ja zu sein, daß dies gewissen Zeitgenossen wie etwa dem Präsidenten des Weltärzteverbandes offenbar gewaltig gegen den Strich geht. Für ihn kann es ja nicht angehen, daß irgendwelche „Richterlein“ sich erdreisten, die nach Auffassung „der“ Wissenschaft weisen Gesetze unserer vorzüglichen Politiker in die Tonne zu treten.

Wirrdenken…

Die gefährlichste Nebenwirkung des Virus ist jedoch die, daß Politik und Medien nahezu einhellig einer geistigen Verwirrung unterliegen, die dazu führt, die tragenden Freiheitsrechte unserer Verfassung nicht nur praktisch aufzuheben, sondern es gewissermaßen als Angriff auf die tragenden Säulen von Staat und Gesellschaft empfinden, wenn Menschen in Sachen Corona abweichende Meinungen äußern, oder sogar sich erdreisten, dies in aller Öffentlichkeit zu tun. Das ruft dann Reaktionen hervor, die man historisch nur aus den allerletzten Zuckungen von untergehenden Diktaturen kennt.

Das glauben Sie nicht? Dann fangen wir mal an. Die Ost-Gruppe der FDP-Bundestagsfraktion (ist bei der FDP die Wiedervereinigung noch nicht abgeschlossen?) hat nun ein sogenanntes Strategiepapier veröffentlicht, das Regeln für den Umgang mit den zunehmenden Bürgerprotesten gegen die Corona-Maßnahmen der Politik aufstellt. Ins Auge fällt dabei die Forderung, die – bisher als verfassungsrechtlich unüberwindbar geltende – Trennung zwischen Geheimdienst und Polizei faktisch aufzuheben. Denn die Gefahr scheint anders nicht abgewendet werden können. „Internetblasen und Chats“ dienten doch zur „Mobilmachung bei Proteststürmen“. Ja liebe Bannerträger der Freiheit, als die ihr Freien Demokraten euch doch so gerne versteht, schließlich habt ihr die Freiheit im Namen, seit wann ist Protest gesetzwidrig, und seit wann ist es gesetzwidrig, sich zum Protest zu verabreden? Wie anders kommen eigentlich Demonstrationen zustande? Und sind die nicht im Grundgesetz besonders geschützt? Doch, so unsere wackeren Kämpfer für die Freiheit: „Die Landesämter für Verfassungsschutz müssen eine eigene Unit schaffen für bessere Vernetzung, schnelleren Austausch und eine dafür spezialisierte Eingreiftruppe der Polizei, die kurzfristig agieren kann.“ Was soll das Modell sein, Gestapo oder Stasi? Die freiheitliche Verfassung tritt ja auch für den bayerischen Innenminister in den Hintergrund, denn für ihn hat „der Infektionsschutz höchste Priorität“, weshalb man per Allgemeinverfügung das von der Verfassung garantierte Recht aller Deutschen (jaja, liebe Grünlinksliberale, so steht es nun einmal im Grundgesetz, und nicht etwa aller Menschen) sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, einfach suspendieren sollte.

Schrägdenken…

Den Umtrieben der Corona-Leugner und Impfverweigerer muß natürlich effektiv Einhalt geboten werden. An Effizienz läßt sich bekanntlich der bayerische Ministerpräsident nicht übertreffen. Deswegen fordert er zum Beispiel die „Abschaltung“ des Messengerdienstes Telegram in Deutschland mit der Begründung, dort werde auch zu Straftaten aufgerufen. Abgesehen davon, daß es wohl schwierig sein dürfte, ein in Dubai ansässiges Unternehmen durch deutsche Gesetze in seinen Aktivitäten auch nur einzugrenzen, ist eine solche Forderung gerade aus dem Munde eines promovierten Juristen doch sehr überraschend. Auch wenn der Vorwurf der Sache nach richtig wäre: nicht das Medium riefe zu Straftaten auf, sondern der ein oder andere seiner Nutzer. Deutsche Gerichte haben denn auch etwas dagegen, wenn Internetplattformen einfach abgeschaltet werden, und sei die Motivation dafür noch so politisch korrekt. Jüngst musste das Facebook erneut in einem Beschluß des Landgerichts Karlsruhe nachlesen. Würde Söders Idee umgesetzt, fände sich Deutschland dann auch im Schulterschluss mit so renommierten Demokratien wie China, Russland, Weißrussland, Iran und Indonesien. Allerdings sind solche Forderungen im Zusammenhang damit, daß in den sozialen Medien zu Gewalttaten von links her aufgerufen wird, niemals laut geworden. Ob zu Angriffen auf missliebige Politiker, die gewaltsame Verhinderung von Baumaßnahmen, die rechtswidrige Besetzung von Häusern und ähnlichen linken Herzensanliegen aufgerufen wird, noch nie hat man gehört, daß deswegen etwa Facebook oder Twitter abgeschaltet werden sollen.

Was im Übrigen die sogenannten Fake-News angeht: die finden sich natürlich nicht nur zuhauf in den sogenannten sozialen Medien, sondern dummerweise auch in amtlichen Verlautbarungen. Die manipulierten Zahlen zu Krankenhausbelegungszahlen und Anteilen von Geimpften und Ungeimpften daran, die dann jeweils nach Bekanntwerden ihrer Unrichtigkeit wieder einkassiert werden mussten, sind doch wohl auch im Wortsinne „Fake-News“. Wenn Ministerpräsidenten wie Söder mit solchen falschen Zahlen arbeiten, müssten sie in einer funktionierenden Demokratie eigentlich ihren Hut nehmen. Eigentlich.

Nichtdenken…

Unsere vorzüglichen Politiker begründen ihr Vorgehen unter anderem damit, daß aus den Reihen der Querdenker, Impfverweigerer und Corona-Leugner nun auch massiv gegen ihre rechtschaffenen Kollegen vorgegangen werde. Man verweist auf die Demonstrationen vor den privaten Anwesen von Politikern, und auf Schmähungen von Ministern, Virologen und Journalisten auf den diversen Internetplattformen. Über Steinwürfe und Brandanschläge auf die Wohnhäuser von Politikern der Partei, die angeblich die Wiederkunft von Meister Urian (dem mit der Fliege unter der Nase) erfleht, redet man natürlich nicht. Da handelt es sich wohl um gelebten Bürgersinn und Tapferkeit vor den Feinden der Demokratie. 

Überhaupt scheint man angesichts der tödlichen Gefahren, die offenbar von den Bürgerprotesten für das gesamte Staatswesen und nicht nur für die Gesundheit der Bürger ausgehen, mit den bisherigen Gesetzen nicht mehr auszukommen. Da müssen neue Straftatbestände her, wie sie die Innenministerin Nancy Faeser fordert: „Wer Haß und Hetze verbreitet, bekommt es mit der Polizei zu tun.“ Wie die zu agieren hat, weiß die Grünen-Abgeordnete Saskia Weishaupt, nämlich als Mittel gegen Demonstranten sind „Pfefferspray und Schlagstöcke“ einzusetzen.  In München, Frankfurt und anderenorts konne man das in den letzten Tagen auch schon besichtigen. Polizisten in schwerer Kampfausrüstung gegen Rentner. Nun kommen solche Forderungen ausgerechnet aus der Ecke, die sich ansonsten nicht scharf genug gegen die Polizei und deren Befugnisse wenden kann. Natürlich sind Begriffe wie Haß und Hetze juristisch überhaupt nicht fassbar. Das macht aber nichts. Vielmehr ist das für eine bestimmte Staatsphilosophie zweckmäßig. Die Nationalsozialisten haben das strenge Legalitätsprinzip des Strafgesetzbuches abgeschafft und durch die Pflicht des Richters ersetzt, nach dem „gesunden Volksempfinden“ zu urteilen. Frau Innenministerin Faeser ist mit ihrer Forderung also nicht einmal besonders originell, aber dafür jenseits ihrer juristischen Professionalität.

Um-Denken…

Wie gesagt, die Freiheitsliebe der FDP kennt keine Grenzen. Sie stellt den aktuellen Justizminister, der öffentlich darüber nachdenkt, wie sogenannte Impfverweigerer künftig bestraft werden sollten. Es muß sich dabei wohl um Staatsfeinde von der gefährlichsten Sorte handeln. Schon die Begrifflichkeiten deuten darauf hin. Wer etwas verweigert, der wendet sich doch gegen eine unbezweifelbare Verpflichtung. Man weigert sich, den Anordnungen der Polizei nachzukommen, das Pferd verweigert vor dem Hindernis, der Wehrpflichtige verweigert den Wehrdienst, das Kind weigert sich, den Hustensaft zu nehmen. Der Begriff ist eben klar negativ besetzt. Noch deutlicher wird das beim leugnen. Leugnen ist eben nicht einfach etwas bestreiten, sondern man stellt in Abrede, was doch eigentlich unzweifelhaft ist. Die etymologische Nähe zum Lügen ist offenkundig. Der Begriff ist schon in der Bibel belastet. „Ehe der Hahn kräht, wirst du mich dreimal verleugnet haben“ spricht Jesus am Abend vor seiner Gefangennahme zu Petrus. Der Angeklagte leugnet die Tat, die ihm doch schon von der Polizei nachgewiesen worden ist. Der zahlungsunwillige Unterhaltsschuldner leugnet die Vaterschaft. Auch hier ein Begriff, der ausschließlich negativ konnotiert ist. Coronaleugner und Impfverweigerer können also nur schlechte Menschen sein. Aber sie sind darüber hinaus auch Gefährder der Volksgesundheit, wie das aus dem Munde der Politiker und ihrer Pressesprecher in den Medien klingt. Es geht eben um nichts weniger als das Überleben der Menschheit, weswegen alle, aber wirklich alle Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus auszuschöpfen sind.

Zwangsdenken…

Dazu gehört natürlich auch das probate Mittel der Impfpflicht. Sind erst einmal alle geimpft, so das ex cathedra verkündete Dogma, ist Corona endgültig besiegt. Wir wissen zwar alle, daß dem nicht so ist, daß vielmehr das Virus die Frechheit besitzt, sich bei Geimpften wie bei Ungeimpften einzunisten und nach Belieben auf andere Geimpfte und Ungeimpfte überzuspringen. Lediglich der Krankheitsverlauf bei den relativ wenigen Infizierten, die dann doch an Covid 19 erkranken, ist wohl überwiegend unterschiedlich. Die Chance, einen relativ milden Krankheitsverlauf zu erleben, ist in der Tat nach aller Erfahrung für die Geimpften wesentlich größer, als für die Ungeimpften. Hinzu kommt, daß wohl das Virus in der Omikron-Variante kaum noch zu schweren Krankheitsverläufen führen wird. So jedenfalls die Professoren Drosten und Streek. Damit steht aber auch fest, daß die sogenannten Impfverweigerer nicht die Allgemeinheit gefährden, sondern allein sich selbst. Das gilt allerdings auch für Raucher und Anhänger von Risikosportarten. Die allerdings hat bisher noch niemand zu Staatsfeinden erklärt. Die allgemeine Impfpflicht indessen ist schon deswegen gar nicht durchführbar, weil wir in Deutschland das dafür unbedingt notwendige Impfregister gar nicht haben. Seine Einführung wird auch unter anderem von denen abgelehnt, die vehement für die allgemeine Impfpflicht eintreten, den Grünen. Einer der vielen inneren Widersprüche in der aktuellen Politik. Es ist auch keineswegs so, daß eine klare Mehrheit der Virologen, Epidemiologen und sonstigen Mediziner die Einführung der allgemeinen Impfplicht fordert. Vielmehr hören wir von vielen dieser Wissenschaftler, daß eine allgemeine Impfpflicht kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Pandemie sei. Vor allem aber hören wir von führenden Juristen, etwa dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Professor Papier, daß eine solche allgemeine Impfpflicht mit der Verfassung nicht vereinbar sei. Das hindert unsere fantastischen Politiker und ihre Pressesprecher in den Medien aber nicht daran, Leute, die gegen eine allgemeine Impfpflicht demonstrieren, zu Staatsfeinden zu erklären und nach der Stasi 2022 zu rufen.

Also doch.

Wenn jedes Maß und Ziel verloren geht, wenn statt Besonnenheit und nüchternem Urteil Aufgeregtheit und Kriegsrhetorik das gesellschaftliche Klima bestimmen und zur Maxime politischen Handelns werden, dann ist das ein Befund, der durchaus die Frage nach den Ursachen hervorruft. Die Absurdität hat ein Ausmaß erreicht, das sich den herkömmlichen Erklärungsmustern entzieht. Es muß sich wohl um eine kollektive Psychose handeln. Da sind wir bei der Krankheit. Also doch die Nebenwirkung von Sars-CoV 2?



Die Dominanz der Dummschwätzer

Wer aus Deutschland berichtet, schreibt Nachrichten aus Absurdistan. Wir haben uns schon daran gewöhnt, daß uns vor allem aus den Bereichen, die man früher noch unter dem Oberbegriff Geistesleben zusammenfassen konnte, inzwischen nahezu ausschließlich Bizarres und Groteskes zu Ohren kommt. Nachstehend will ich zwei Beispiele etwas ausführlicher darstellen. Sie kommen wenig überraschend aus Berlin. Dazu wird natürlich auch etwas zu sagen sein.

Die Geschichte muß in die chemische Reinigung

In der Neuen Zürcher Zeitung vom 16.12.2021 wird ein Vorgang kommentiert, der in der Tat nur Kopfschütteln auslösen kann, verbunden mit der Frage, was das für Leute sind, in deren Hirnen derartige Flatulenzen entstehen und den Weg nach draußen suchen. Wir wollen dem Verfasser Oliver Maksan die verdiente Ehre geben und zitieren seinen Kommentar nachstehend wörtlich:

Daß zwischen berechtigter Vergangenheitsbewältigung und der Schleifung des kulturellen Gedächtnisses nur ein schmaler Grat liegt, kann man dieser Tage in der deutschen Hauptstadt beobachten. Dort macht eine im Auftrag des Berliner Antisemitismus-Beauftragten Samuel Salzborn erstellte Studie weiten Teilen der deutschen (Geistes-) Geschichte den Prozess. 290 Straßen und Plätze der Hauptstadt sollen nach Persönlichkeiten benannt sein, wo wenigstens der Anfangsverdacht besteht, daß sie in ihrem Denken und Handeln antisemitische Bezüge aufwiesen. Bei direkt in die Planung von Naziverbrechen verstrickten Personen wie dem Spandauer Stadtbaurat Karl Elkart etwa dürfte das unstrittig sein. Bei anderen horcht man auf. So habe Goethe antijüdische Stereotype bedient. Das Verhältnis des Geheimrats zu den Juden und damit das Schicksal der Goethestraßen wird vom Studienautor Felix Sassmannshausen weiterer Forschung überstellt – der niedrigsten der vierstufigen Handlungsempfehlungen. Beim Gründungskanzler der Bundesrepublik Konrad Adenauer geht der Politikwissenschaftler weiter. Wer künftig den Adenauerplatz betritt, soll sich mit dem Handy über Adenauers angebliche antisemitische Äußerungen informieren können. Noch mehr Handlungsbedarf sieht der Autor bei Vertretern des 20. Juli. Stauffenberg wie Goerdeler bezahlten das misslungene Attentat auf Hitler mit ihrem Leben. Dennoch sollen das Schild der Stauffenbergstraße wie jenes des Goerdelerdamms mit einer Plakette versehen werden. Durch den Versuch, historische Gerechtigkeit zu schaffen, wird so eine neue Ungerechtigkeit begangen. Die Studie krankt daran, daß sie öffentliche Ehrung für ein Werk (Goethe), ein Amt (Adenauer) oder eine Tat (Stauffenberg) mit einer Heiligsprechung verwechselt. Raum für menschliche Irrtumsanfälligkeit bleibt da nicht. Im Zweifel schützt nur noch der Mangel an historischen Beweisen. Die scheinen bei Karl Marx, dem Verfasser des von vielen als antisemitisch eingeschätzten Werks „Zur Judenfrage“, seltsamerweise so dünn zu sein, daß er gar nicht in der Studie auftaucht. Auch nähert man sich magischem Denken, wenn man glaubt, Werk und Autor seien deckungsgleich. Beispiel Richard Wagner. Die Forschung neigt ganz überwiegend dazu, den Komponisten als Antisemiten zu sehen. Nun fordert die Studie aber nicht nur die Umbenennung von nach Wagner benannten Plätzen und Straßen, sondern auch derjenigen, die den Namen seiner Werke tragen – wie die Tannhäuserstraße. Als nächster Schritt wäre es nur konsequent, Wagners Werke auch von deutschen Bühnen zu verbannen. Das dürfte indes leichter umzusetzen sein als die Tilgung Martin Luthers aus dem Leben des Protestantismus. Der Name des Reformators soll ebenfalls von Berlins Straßenschildern verbannt werden – bei einigen vorbehaltlich vertiefender Forschungen. Die Studie wurde in politischem Auftrag erstellt. Der Politik aber sollten nicht die Prioritäten verrutschen. Berliner Juden dürften sich weniger durch den Turnvater Jahn bedroht fühlen als durch rechte, linke und islamistische Judenfeindschaft. In einer Stadt, in der auf dem Al-Kuds-Tag jahrelang antisemitische Parolen zu hören waren, besteht an anderer Stelle dringlicherer Handlungsbedarf als bei der Ausschilderung von Straßen und Plätzen.

Es geht aber noch besser

Soweit der angesichts des skandalösen Sachverhalts schweizerisch-zurückhaltende Kommentar in der NZZ. Doch das absurde Theater in unserer Bundeshauptstadt hat noch mehr zu bieten. So berichtet der Journalist Matthias Bäckermann in der Jungen Freiheit von letzter Woche folgende Begebenheit:

Der Gropiusbau vis-a-vis zum Abgeordnetenhaus im Zentrum Berlins gilt als eines der bedeutendsten Kunstmuseen der Hauptstadt. Grund genug, diesen Bau anlässlich einer Ausstellung der südafrikanischen Fotografin Zanele Muholi endlich zu „queeren“, wie Kuratorin Sophya Frohberg diese Woche im Portal art-in-berlin.de erklärt. Dabei soll das Werk der lesbischen, sich als nicht-binär bezeichnenden „visuellen Aktivistin“ aus Johannesburg gesellschaftliche Missstände „in Abgrenzung zur cisgeschlechtlichen und heteronormativen Gesellschaft“ sichtbar machen. Zudem soll im Gropiusbau thematisiert werden, daß „Queerness“ nichts explizit „Unafrikanisches“ ist. So erklärt Frohberg geschichtskundig, daß „Geschlechterbinarität und Heteronormativität durch Missionierung und Kolonialismus nach Südafrika importiert wurden.“ Deshalb sei „die Sichtbarmachung von Intersektionalen queeren Lebensrealitäten“ in Berlin so etwas wie eine späte Wiedergutmachung. Obwohl Muholi die Ausstellungsarchitektur und die Raumgestaltung direkt mit entscheiden konnte, war ihr wegen der Corona-Situation eine Anreise aus Südafrika nicht möglich. Dennoch ist die Kuratorin glückselig: „So queer gab es den Gropiusbau noch nie.“

Wer versteht so etwas überhaupt?

Man gebe diesen Text einmal in der nötigen Zahl von Kopien morgens, wenn alle zur Arbeit fahren, den Leuten in der U-Bahn zu lesen. Kurz genug ist er ja. Allerdings werden, und darauf möchte ich sogar Wetten annehmen, 95 % derjenigen, die diesen Text überhaupt lesen wollen, schon nach wenigen Sätzen kopfschüttelnd das Papier weglegen. Sowohl Inhalt als auch Sprache sind weit entfernt von dem, was die übergroße Mehrheit der Leute interessiert, bzw. was sie überhaupt schon sprachlich aufnehmen können. Was „queer“, „nicht-binär“, „cisgeschlechtlich“ und wie alle diese Vokabeln aus der Anstalt lauten, überhaupt bedeuten sollen, wird sich so gut wie niemanden erschließen. Es ist die Sprache einer abgehobenen Klasse von Halbgebildeten, die sich in dessen für die akademische Elite halten. Es ist aber auch die Sprache und Vorstellungswelt derjenigen, von denen kaum jemand mit den Berufen und Jobs der angesprochenen U-Bahn-Passagiere seinen Lebensunterhalt verdienen könnte. Es sind die Töne in einer Echokammer, zu der Zutritt nur hat, wer sich von Kultur und Tradition seiner Eltern und Großeltern losgesagt und sich akademischen Sekten angeschlossen hat, in deren Bibeln ausschließlich das zu lesen ist, was alles entschieden verneint, was die Lebenswirklichkeit der übrigen Welt ist.

Dort ist die Gendersprache zu Hause, die außer ihren neurotischen Befürwortern niemand versteht. Diese Leute, obwohl mit wohlfeilen akademischen Titeln ausgestattet, wie sie nun einmal universitäre Seilschaften bereitwillig an die verteilen, die sich unten anschließen, haben indessen nicht die geringsten Kenntnisse von den Grundlagen ihrer Muttersprache. Wer das grammatische Geschlecht mit dem biologischen Geschlecht gleichsetzt, dabei aber gar nicht merkt, daß auch tote Gegenstände ein grammatisches Geschlecht haben – der Baum, die Tasse, das Bild – der merkt auch nicht, daß die krampfhafte Neutralisierung des grammatischen Geschlechts wie etwa beim „Studierenden“ anstelle des herkömmlichen „Studenten“ in seinem Sinne gar nicht weiterführen kann. Hätte er ein Mindestmaß an klassischer Bildung, so wüsste er und sie bzw. es (für weder – noch), daß Student die Eindeutschung des lateinischen Partizips „studens“ ist, was er nichts anderes heißt, als studierend.

Keine Ahnung, keine Bildung, aber Haltung!

Doch wird die mangelnde Bildung durch Haltung in überreichem Maße ersetzt. Da werden dann eben Denkmäler gestürzt und Inschriften aus vergangenen Jahrhunderten müssen mit Erläuterungstafeln versehen werden, damit das „woke“ Geschichtsbild öffentlich sichtbar wird. Ach ja, „woke“. Ich denke daß alle Leser dieses Blogs der englischen Sprache mindestens so gut mächtig sind, wie unsere Außenministerin, höchstwahrscheinlich deutlich besser. Ja, diese Halbgebildeten in der Echokammer halten sich eben für besonders wache Menschen, die anders als ihre wohl etwas geistig zurückgebliebenen Mitmenschen die Welt eben richtig erklären können. Sie allein wissen natürlich, daß unsere Vorfahren allesamt Verbrecher waren, daß wir nur deswegen gut leben können, weil unsere Vorfahren den Rest der Menschheit unterdrückt und ausgebeutet haben. Was sie natürlich nicht wissen, ist zum Beispiel, daß sämtliche Erfindungen und technischen Entwicklungen, die Demokratie und der Rechtsstaat, Literatur und Musik, Theater und Unterhaltungsindustrie nahezu ausschließlich auf den Erfindungsgeist und den Unternehmergeist der vielgescholtenen weißen Männer zurückzuführen sind. Nichts, aber auch gar nichts dergleichen ist aus Afrika oder dem vorderen Orient gekommen. Wer sich etwa als Patentanwalt seine Mandanten ausschließlich in Afrika und dem vorderen Orient suchen würde, müsste wohl sehr bald seine Kanzlei wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit schließen. Er sollte sie dann vielleicht irgendwo in Ostasien wieder eröffnen. Lediglich die großen Weltreligionen haben ihren Ursprung dort. Gäbe es indessen alle die erwähnten Erfindungen und Kulturtechniken des weißen Mannes nicht, säßen wir alle heute noch zu Füßen orientalischer Propheten und lauschten mit gläubiger Einfalt ihren Predigten.

Berlin, arm aber nicht sexy, sondern irre

Abschließend ein Wort zu Berlin. Es verwundert eigentlich nicht, daß gerade in der Bundeshauptstadt, die nicht wenige spöttisch den Bundeshauptslum nennen, derartige Sumpfblüten wie geschildert aus dem weithin maroden Straßenpflaster wuchern. Gerade das Bundesland, das gut 11 % seines Haushalts aus dem Länderfinanzausgleich finanziert, nämlich 3.454.440.000 €, gerade dieses Bundesland wirft das Geld mit vollen Händen zum Fenster hinaus und baut zum Beispiel zusätzliche Toiletten für sogenannte „Transgender“-Menschen, während gleichzeitig die Schultoiletten unbenutzbar sind, soweit nicht die Eltern sie aus eigenen Mitteln und mit eigener Arbeitskraft sanieren, damit ihre Kinder sie benutzen können.

Es reicht

Es ist an der Zeit, diesen Leuten allüberall entschlossen entgegenzutreten. Blamieren wir sie, wo wir sie antreffen. Spießen wir Ihre abgehobene Sprache wie ihre verquasten Denkmuster auf. Nehmen wir keine Rücksicht auf die überkommenen Regeln des Small Talk. Denken wir laut darüber nach, ob man nicht Forschungsarbeiten zu dem Thema vergeben sollte, ob derartige gesellschaftliche und politische Forderungen nicht mit degenerativen Veränderungen des Gehirns einhergehen. Wir haben uns zu lange verhalten wie der Hofstaat im Märchen von des Kaisers neuen Kleidern. Es wird Zeit, daß wir in die Rolle des Kindes schlüpfen, das laut gerufen hat: „Der hat ja gar nichts an.“

 


Die Chinesifizierung der deutschen Politik

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen heutigen Entscheidungen endgültig die Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse, korrekt das 4. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, zurückgewiesen. Das Gesetz greife zwar unmittelbar erheblich in die Grundrechte der Bürger ein. Das sei aber eben zum Schutze überragender Rechtsgüter wie des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung erforderlich und selbstverständlich nach Abwägung der in Rede stehenden Rechtsgüter verhältnismäßig.

Der Systemwechsel

Es war an und für sich nichts anderes zu erwarten. Spätestens seit dem für sehr viele Juristen überraschenden Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte klar sein, daß die Politik sich auf „Karlsruhe“ verlassen kann, jedenfalls soweit es um ihre grundsätzlichen Entscheidungen geht. Der meines Erachtens fachlich glänzende und politisch unerschrockene Verfassungsrechtler – der deswegen in Deutschland nichts mehr werden kann – Ulrich Vosgerau hat dafür den treffenden Begriff der Chinesifizierung der deutschen Politik geprägt. Auf das politische System Chinas, das nach wie vor von einer kommunistischen Partei, allerdings mit starken kapitalistischen Neigungen, beherrscht wird, trifft wohl das bekannte Lied aus der untergegangenen DDR zu : „Die Partei, die Partei hat immer recht!“

Der Dank des Gewählten ist dem Wähler gewiß

Dem ordnet man sich auch als Richter des höchsten deutschen Gerichts gerne unter, jedenfalls in unserer Zeit. Das System der Richterauswahl, das ja nun zu 100 % allein in den Händen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, und somit der politischen Elite liegt, ermöglicht es ja, die Richterstühle in Karlsruhe ausschließlich mit linientreuen Gefolgsleuten zu besetzen. Hatte man in früheren Jahrzehnten noch den Eindruck, daß die Politik dieser Versuchung jedenfalls nicht vollends und allzu auffällig erlegen war, und auch die Richter nach ihrer Wahl nicht selten eine bemerkenswerte Unabhängigkeit, auch von den politischen Überzeugungen ihrer Förderer, an den Tag legten, so ist diese politisch/juristische Idylle im verklärenden Licht der Vergangenheit verschwunden. Wer wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts zuvor als stellvertretender Vorsitzender einer Regierungsfraktion, und somit als Einpeitscher der Bundeskanzlerin gedient hat, von dem kann nichts anderes erwartet werden, als daß er diese Aufgabe nun in seinem noch einflussreicheren Amt getreulich erledigt. Aber auch wer nicht aus so hervorgehobenen politischen Ämtern, jedoch als, wie das so schön heißt, politisch nahestehend zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden ist, weiß sich heute offenbar seinen Förderern weiterhin verbunden. Natürlich gibt es nach wie vor keine Weisungen aus Berlin an die Karlsruher Richter. Das ist auch nicht nötig, da reicht auch schon ein Abendessen im Kanzleramt.

Je dünner die Faktenlage, je einfacher die Entscheidung

Das Verfahren über die Verfassungsbeschwerde ebenso wie andere Prozessarten vor dem Bundesverfassungsgericht ist kontradiktorisch, wie das juristisch so schön heißt. D.h. vor dem Gericht streiten zwei Parteien darüber, ob ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt oder nicht, Rechte des Klägers verletzt werden oder nicht. Deswegen erhebt das Bundesverfassungsgericht gemäß § 26 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht auch Beweis, wie im übrigen jedes andere Gericht im Rahmen seiner Prozessordnung. Die einschlägige Gesetzesvorschrift lautet, und das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen: „Das Bundesverfassungsgericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis.“ Eine solche Beweiserhebung kann eben die Vernehmung von Zeugen, die Anhörung von Sachverständigen und die Einsichtnahme in Urkunden bedeuten, häufig eine Kombination von alledem. Die Parteien des Verfahrens haben auch das Recht, entsprechende Beweisanträge zu stellen, und etwa einem vom Gericht erholten Gutachten eines Sachverständigen ein eigenes Gutachten, natürlich ebenfalls von einem – politisch korrekt natürlich auch von einer – Sachverständigen entgegen zu setzen, sodaß das Gericht sich inhaltlich mit den unterschiedlichen Auffassungen der Sachverständigen auseinandersetzen muß.

Im vorliegenden Falle hat das Bundesverfassungsgericht davon abgesehen, wie im übrigen auch im sogenannten Klimaurteil. Das Gericht ist hier einfacher verfahren. Es hat ein Verfahren gewählt, das der Gesetzgeber erst später in das Verfassungsprozessrecht eingeführt hat. Gemäß § 27a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes kann das Gericht sachkundigen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Was für den Laien auf den ersten Blick so aussieht, wie eine Beweiserhebung oder dem doch zumindest gleichsteht, ist etwas völlig anderes. Man kann so zum Beispiel das Robert-Koch-Institut um eine Stellungnahme bitten, oder eine andere der in der Öffentlichkeit im Rahmen der Corona-Krise bekannt gewordenen Institutionen. Das ist keine förmliche Beweiserhebung, hier können auch keine Gegengutachten prozessordnungsgemäß beigebracht werden, und vor allem stehen solche Stellungnahmen nicht unter dem strengen Regime der Wahrheitspflicht, wie das für Zeugen und Sachverständige der Fall ist. Nicht umsonst werden Zeugen und Sachverständige vor ihrer Einvernahme vom Gericht ausdrücklich über ihre Wahrheitspflicht und die Konsequenzen, und zwar strafrechtlichen Konsequenzen eines Verstoßes dagegen belehrt. Die Wahl des Verfahrens nach § 27a BVerfGG zeigt, wie man in Karlsruhe inzwischen denkt. Was die Regierung im Verfahren erklärt, ist eben einfach wahr. Eine Beweiserhebung im klassischen Sinne ist somit entbehrlich.

Schöne neue Verfassungswelt

Ich denke, genau das ist der Teil der Entwicklung, die Vosgerau so zutreffend die Chinesifizierung des deutschen Rechts nennt. Was von der Politik und ihren Beratern für gut befunden wird, das ist eben so. Wir werden in den nächsten Jahren bei grundlegenden politischen Entscheidungen unserer Regierungen wohl noch häufiger erleben, daß diese vom Bundesverfassungsgericht praktisch nicht infrage gestellt werden. Entscheidungen „gegen den Strich“ sind aus Karlsruhe nicht mehr zu erwarten. Das gilt natürlich auch für die zu erwartenden einschneidenden Maßnahmen, welche die Politik aus ihrer Sicht zur Eindämmung der Pandemie für notwendig halten wird. Ob beispielsweise auch Geimpfte das Virus weitertragen können oder nicht, ob auch Geimpfte in nennenswertem Anteil an Corona sterben können oder nicht, wird dann keine Rolle mehr spielen. Entscheidend wird nur sein, daß eben die Regierung das Narrativ verbreitet, die Ausbreitung des Virus werde dadurch wenigstens eingegrenzt. Stellungnahmen der eigenen Institute wie des Robert Koch Instituts werden das selbstverständlich so bestätigen. Ausführungen von ebenso qualifizierten Sachverständigen, die eine andere wissenschaftliche Auffassung vertreten, werden in das Verfahren wohl kaum jemals eingeführt werden. Berlin kann also sicher sein. Was dort entschieden wird, wird in Karlsruhe „durchgewunken“.


Das Böse ist immer und überall

Wer von uns älteren (dazu darf ich mich, Jahrgang 1946, wohl rechnen) hat es nicht mehr im Ohr? Die österreichische Kultband „Erste Allgemeine Verunsicherung“ belegte 1986 mit ihrem Hit oder soll man besser sagen Spottlied vom Banküberfall die ersten Plätze in den Hitparaden. Allüberall wurde man damit beschallt, ob in den Supermärkten oder im Lift über der Skipiste. „Das Böse ist immer und überall“, offenbar nicht nur in diesem putzigen Liedchen der österreichischen Kultband aus den achtziger Jahren. Es ist vor allem in Deutschland offenbar allgegenwärtig, und natürlich vor allem in den Herzen der bösen Rechten, die heimlich oder auch unheimlich am Wiedererstehen des Hitlerreiches basteln. Deswegen haben wir Deutschen natürlich auch Vorsorge getroffen und in unserem Strafgesetzbuch scharfe Abwehrwaffen installiert, von denen Staatsanwälte und Gerichte dann natürlich auch Gebrauch machen und konsequent der braunen Schlange den Kopf abschlagen, wo auch immer sie ihn erhebt.

Je länger Hitler tot ist….

Die Sache hat natürlich zwei Seiten. Natürlich ist es auf der einen Seite so, daß wir Deutschen weltexklusiv mit den Mitteln des Strafrechts gegen die Ideologie eines längst untergegangenen Unrechtsregimes vorgehen. Nur in Deutschland sind die Symbole der NS-Herrschaft strafrechtlich verboten. Länder mit ähnlicher Diktaturerfahrung wie die Nachfolgestaaten der Sowjetunion, Russland allen voran, Spanien oder Italien kennen einen solchen Krieg gegen die Mumien nicht. Man hat dort offenbar die Überzeugung, daß seine Bürger bis auf randständige Sonderlinge immun sind gegen die Versuchungen, die von den Geistern der Vergangenheit möglicherweise ausgehen könnten. In Russland zum Beispiel sind nicht nur die Symbole der Sowjetherrschaft wie der Rote Stern, Hammer und Sichel oder die Abbilder Lenins und Stalins allgegenwärtig, man duldet sogar die Weiterexistenz der kommunistischen Partei. Einer Partei, die doch im 20. Jahrhundert gemordet hat, was das Zeug hielt. Die Schätzungen, was allein die Todesopfer der marxistisch-leninistischen Ideologie angeht, bewegen sich irgendwo zwischen 50 und 100 Millionen Menschen. Die Zahl der in Gefängnissen und Arbeitslagern geknechteten Menschen dürfte weitaus höher liegen. Doch man geht entspannt mit seiner Vergangenheit um.

Daß dies in Deutschland anders ist, liegt sicherlich an der alliierten Gesetzgebung nach dem Kriege. Indessen ist das schon sehr lange her. Die Bundesrepublik Deutschland existiert schon seit über 70 Jahren, seit 1955 kann man wohl von einer teilweisen Souveränität, seit 1990 von einer wirklichen Souveränität ausgehen. Doch es scheint völlig ausgeschlossen, daß die politische Klasse dieses Landes jene seltsamen Relikte aus der Nachkriegszeit „historisieren“, also in die Geschichtsbücher verbannen könnte. Vielmehr wenden wir Deutschen viel Arbeitskraft und Zeit der Juristen dafür auf, auch noch den letzten geistig zurückgebliebenen Hitlerverehrer strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Man muß halt wissen, was Sache ist

Indessen muß man damit nüchtern und sachlich umgehen. Es ist nicht nur dumm, sondern im Sinne einer bürgerlich-patriotischen Politik schlicht und einfach kontraproduktiv, dagegen nicht nur zu räsonieren, sondern vermeintlich schlaue Umwegezu gehen. Oder aber einfach gedankenlos vermeintlich „nationale“ Parolen und Symbole in die eigene politische Botschaft einzubauen. So hat es in den letzten Tagen zu großer Aufregung geführt, daß Björn Höcke, seines Zeichens Vorsitzender der AfD in Thüringen und Vorsitzender seiner Fraktion im dortigen Landtag, in diesem Sommer offenbar glaubte, seinen politischen Botschaften den nötigen „nationalen“ Anstrich geben zu müssen, indem er in einer Wahlkampfrede ausrief: „Alles für Deutschland“. Das brachte ihm nach einiger Zeit eine Strafanzeige seiner Intimfeinde von den Grünen ein. In diesem Zusammenhang fällt allerdings auf, daß der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages mit Datum vom 10.11.2021 eine juristisch zutreffende Analyse des § 86a StGB, der nun einmal die Verwendung nationalsozialistischer Symbole bei Strafe verbietet, vorgelegt hat. Die fragliche Parole fällt natürlich unter diese Strafvorschrift, weil es sich dabei um eine Parole der SA handelt, die wohl so wichtig war, daß sie auf der Klinge des SA-Dolches eingraviert war. Über die Strafbarkeit auch dieser Parole kann es jedenfalls seit dem 1.2.2006 keinen Zweifel mehr geben, denn an diesem Tag verkündete das Oberlandesgericht Hamm ein Urteil, wonach die Verwendung dieser Parole in der Öffentlichkeit eben strafbar ist.

Bemerkenswert an dem Vorgang ist, daß hier ein hochrangiger Politiker mit dem beruflichen Hintergrund des gelernten und examinierten Historikers mit jahrelanger Tätigkeit als Geschichtslehrer an einem Gymnasium, von dem gerade wegen seiner politischen Ausrichtung erwartet werden darf, daß er diese Dinge schlicht und einfach weiß, sich dazu hinreißen hat lassen, diese Parole als Wahlkampfredner zu benutzen. Mindestens aber seine Berater, von denen ein so hochrangiger Politiker wie er natürlich eine gute Hand voll zur Verfügung hat, wobei sicherlich auch Juristen darunter sind, hätten ihn warnen müssen, falls es sie überhaupt gefragt hat. Warum dann nicht einfach zum Beispiel: „Wir geben alles für unser Land!“?

Was so alles bei uns verboten ist…

Natürlich ist es mit den Parolen aus der braunen Zeit so eine Sache. „Meine Ehre heißt Treue“ stand auf den Koppelschlössern der SS. Mithin ist diese Parole gemäß § 86 a StGB strafbar. Und das gilt aber auch, wenn sie von Bundesliga-Fanclubs benutzt wird, wie etwa vom FC Bayern München oder vom VfB Stuttgart. Auch wer einen Brief gerne mit der Formel „Mit deutschem Gruß“ beendet, weil er eben meint, damit seine Verbundenheit zu seinem Vaterland deutlich zu machen, sollte wissen, daß dies der Bundesgerichtshof schon vor mehr als 40 Jahren verboten hat, genauso wie den „Weckruf“: Deutschland erwache!. Ob man die sogenannte Schwarze Sonne ästhetisch findet oder nicht, sie war nun einmal bei den Nationalsozialisten beliebt und beispielsweise als Marmormosaik in den Fußboden des sogenannten Obergruppenführersaals im Nordturm der Wewelsburg, einer Kaderschmiede des NS-Nachwuchses, eingelegt. Mindestens in einschlägigen Zusammenhängen, also mit politischen Aussagen, wird das wohl jeder Staatsanwalt als Verstoß gegen § 86a StGB werten. Es kommt überhaupt auf den Zusammenhang an. So kann das Keltenkreuz unverfänglich sein, aber je nach Gestaltung und Zusammenhang als verbotenes Symbol einer NS-affinen Vereinigung gewertet werden. Das Hakenkreuz selbst, über seine Eigenschaft als NS-Symbol hinaus Swastika (ein uraltes Sonnensymbol) genannt, ist natürlich viel älter als der Nationalsozialismus. Es findet sich demgemäß zum Beispiel in alten Kirchenfenstern und bleibt dort natürlich auch unbeanstandet. Wer indessen meint, die Schwastika in anderem Zusammenhang verwenden zu dürfen, weil man sie auch in Kirchenfenstern findet, der ist mindestens juristisch schlecht beraten. 

Seid klug wie die Schlangen…

Man muß es wohl vor allem unseren politisch rechts denkenden Mitbürgern, wobei das selbstverständlich eine genauso ehrbare politische Meinung ist, wie etwa das liberale oder soziale Denken, zu bedenken geben, daß gerade sie sich eines deutlichen Abstandes zu allem befleißigen sollten, was ihnen von ihren politischen Feinden als Affinität zum Nationalsozialismus ausgelegt werden könnte. Vielleicht hilft auch hier ein Blick in die Bibel. „Seid klug wie die Schlangen und ohne falsch wie die Tauben (Mt 10,16)“, empfahl Jesus seinen Jüngern, wohl wissend, auf welche Widerstände seine Lehre bei den Zeitgenossen stoßen würde. Das gilt für den homo politicus unserer Tage vermehrt, gerade für den, der gegen den derzeit übermächtigen linken Zeitungeist angehen will. Es ist eben unklug, dem politischen Gegner, der vielfach in der Tat mit dem Furor eines Feindes auftritt, unnötige Angriffsflächen zu bieten. An diesem Punkt scheiden sich auch die Geister. Es gibt eben kluge und weniger kluge Menschen. Herr Höcke jedenfalls scheint die Bibel nicht so sorgfältig gelesen zu haben, wie es für ihn gut wäre.





Im Land der Scheinheiligen

Es ist der Ekel, der mir diese Zeilen diktiert. Man ist ja nun schon viel gewohnt in diesem Lande. Die veröffentlichte Meinung, inzwischen aber auch offenbar ein großer Teil der öffentlichen Meinung, ist vergiftet. Das Gift ist die moralische Überheblichkeit weiter Teile des politisch-medialen Komplexes. Man trägt sein vorgeblich moralisch lupenreines Gewissen vor sich her wie der Pfarrer die Monstranz bei der Fronleichnamsprozession. Die widerliche Falschmünzerei dieser Zeitgenossen besteht darin, daß sie den eigenen politischen Standpunkt zum kategorischen Imperativ der höheren Moral erheben. Spiegelbildlich sind dann alle, die diesem eigenen Ideal nicht entsprechen folgerichtig moralisch minderwertig.

Der neurotische Pazifismus

Aus der Sicht dieser in Eigenwahrnehmung Moralathleten, tatsächlich aber eitlen Dummschwätzern, ist unter anderem alles verwerflich, was irgendwie mit Gewalt, Krieg und Waffen zu tun hat. Daß im Übrigen all dies eine Konstante der Menschheitsgeschichte ist, vom Ausspruch des griechischen Philosophen Heraklit, wonach der Krieg der Vater aller Dinge sei, bis zu der nüchternen Erkenntnis auch unserer Tage, daß die Anwendung von Gewalt nun einmal auch ultima ratio ist, wenn es um die Durchsetzung der Menschenrechte geht, das wird von derartigen Bessermenschen natürlich hohnlachend in Abrede gestellt.

Gegenstand des Dauerbeschusses mit moralinsäurehaltigem Vokabular sind natürlich Unternehmen, die herstellen, was Sicherheitsbehörden und Streitkräfte brauchen, aber auch Jäger und Sportschützen zur Ausübung ihres Hobbys benötigen. Waffen, igitt igitt. Damit müssen eben sowohl Waffenhersteller als auch ihre Kunden leben. Solange sich die moralischen Empörungswellen im gewohnten Rahmen halten, nimmt man das eben achselzuckend hin. Schließlich gehört es zu unseren Freiheitsrechten, seine Meinung sagen zu dürfen, und sei sie auch noch so blödsinnig.

Hypermoral ist Unmoral

Inzwischen ist es aber so, daß die nur in Eigenwahrnehmung intellektuelle Oberschicht unseres Landes nun zum Boykott politischer Parteien bei den Wahlen aufruft, worüber ich erst gestern berichten mußte. Die Hypermoral läßt sich allerdings noch steigern. Dabei verliert die Kaste der Moralwächter jede Scham. Es sollte unstrittig sein, daß jede Hilfe für die Opfer von Katastrophen zum Beispiel, aber auch sonstiger furchtbaren Ereignisse, stets willkommen sein wird. Vor allem wird man sicherlich niemals fragen, was die Spender sonst so tun. Es ist gleichgültig, ob der Lottomillionär oder die Hartz IV Empfängerin, der Börsenspekulant oder die Staatsanwältin spendet. In jedem Falle ist die Spende hochwillkommen und lindert Leid.

Das scheint heute nicht mehr zu gelten. Nach der Flutkatastrophe vom Juli dieses Jahres in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch zu Teilen in Bayern, war die Spendenbereitschaft in Deutschland naturgemäß sehr hoch. Neben vielen Einzelspenden, von Bürgern und von Unternehmen, gab es natürlich auch die organisierte Hilfe. So gründete sich unter anderem eine „Aktion Deutschland Hilft e.V.“, prominent unterstützt vom ehemaligen Bundespräsidenten Köhler als Schirmherrn und dem aktuellen Außenminister Maas als Vorsitzendem des Kuratoriums. Eine gute Idee, denn Spenden zu sammeln und die Auszahlung zu koordinieren, insbesondere die Bedürftigkeit zu prüfen, das alles sind doch sehr begrüßenswerte Aspekte einer solchen Aktion. Und man sollte meinen, gerade eine solche Organisation sei über jede Spende erfreut.

Barrmherzig darf halt nicht jeder sein, da seien die politischen Tugendwächter vor!

Eben nicht. Wir leben schließlich in Deutschland. Hier herrscht eine besondere Art von Moral. Da darf eben nicht jeder wohltätig sein. Nein, Spenden sind nur willkommen, wenn der Spender den Maßstäben der Bessermenschen und Moralathleten in der Geschäftsleitung einer solchen Organisation entspricht. Und da kann die Spende eines – horribile dictu – Waffenherstellers keinesfalls akzeptiert werden. In der kranken Phantasie dieser Bessermenschen klebt nämlich am Geld eines solchen Spenders Blut. Solches Geld kann man als Vertreter des Wahren, Guten und Schönen, als Wohltäter der Menschheit, als Wächter über die politische Tugend der Deutschen, keinesfalls annehmen. Das mußte eben die Firma Heckler & Koch GmbH erfahren. Ihre Belegschaft hatte für die Opfer der Flutkatastrophe rund 7.500,00 € gesammelt, was die Geschäftsleitung dann auf 15.000,00 € verdoppelte und an eben jene Aktion Deutschland Hilft e.V. überwies. So weit, so gut und verdienstvoll, dachte man bei Heckler & Koch.

Doch weit gefehlt. Indessen kam das Geld zurück und es ging eine E-Mail der Aktion ein, in der es hieß: „Aufgrund unserer ethischen Leitlinien wurde durch einen Vorstandsbeschluß entschieden, daß wir Ihre Spende nicht annehmen können.“ Überflüssig zu sagen, daß eine weitere Begründung dieser Unverschämtheit nicht gegeben wurde. Unverschämtheit ist eigentlich ein zu schwaches Wort. Es ist einfach unerträglich, mit welcher scheinmoralischen Überheblichkeit eine Clique von ganz offensichtlich linksdrehenden Funktionären die Spendenbereitschaft von Unternehmensmitarbeitern und Geschäftsleitung eines Unternehmens buchstäblich in den Abfall entsorgt. Gerade die Leute, die stets solche dummdeutschen Vokabeln wie „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ im Munde, ach was, in ihren Schandmäulern führen, trampeln auf der Menschenwürde von großherzigen Spendern herum wie der Ochse auf dem Mist im Stall.

Pfui Deibel!

Ja, angesichts eines solchen Sachverhalts führt der Ekel die Feder. Leute dieses Schlages können sich meiner abgrundtiefen Verachtung sicher sein. Es ist sicherlich für beide Seiten besser, wenn man sich nicht persönlich begegnet. Und auch der Staatsanwalt hat weniger Arbeit.

Übrigens: Ich gehe davon aus, daß der Altbundespräsident in seiner Eigenschaft als Schirmherr dieser Aktion von dem Treiben ihrer Geschäftsleitung nichts weiß. Schirmherren schweben nun einmal weit über der beschirmten Aktion oder Veranstaltung. Selbst bezüglich des von mir bekanntlich wenig geschätzten Herrn Außenministers möchte ich unterstellen, daß er als Kuratoriumsvorsitzender auch nur die Autorität seines Amtes einbringt, im Detail aber nicht weiß, was dort getrieben wird. Geschäftsleitung und Mitarbeitern der Firma Heckler & Koch indessen wünsche ich die Gelassenheit, die man benötigt, solchem Treiben zuzusehen. Oder, wie es seinerzeit der vortreffliche Bundesfinanzminister Stoltenberg angesichts von Tumulten der Grünen im Deutschen Bundestag so vortrefflich formuliert hat: so etwas muß man mit der Gelassenheit des Naturforschers betrachten.

Widerliche Heuchelei

Berichte aus Deutschland sind Berichte aus der Anstalt. Also nicht der öffentlich-rechtlichen Medienanstalt. Sondern aus der Irrenanstalt. Auf der nach oben offenen Irrsinnsskala sind die öffentlichen Bekundungen politischer Korrektheit, etwa der peinliche Kniefall wegen „Black Lifes Matter“- was mit Deutschland nun wirklich nichts, aber auch gar nichts, zu tun hat – nun auch seitens der deutschen Fußballnationalmannschaft, nur der vorläufige Höhepunkt. Sie sind aber auch von einer unglaublichen Verlogenheit und Heuchelei. Daß eigene Probleme nicht Gegenstand öffentlicher Anteilnahme unserer politisch instrumentalisierten Fußball-Bubis sind, ist nur am Rande interessant. Denn die Bluttat von Würzburg ist keine Kniebeuge eines Fußballers, natürlich aber auch keine Traueransprache oder gar einen Besuch bei Angehörigen seitens der besten Kanzlerin aller Zeiten wert.

Wo man mal die Menschenrechte ansprechen könnte…

Wohlfeil ist es natürlich auf ein kleines, wirtschaftlich schwaches Land wie Ungarn einzudreschen, das im Übrigen die Menschenrechte nicht verletzt, sondern dessen konservative Politik dem linksgrünen Mainstream nur querliegt. Wie wäre es denn, liebe Fußballmillionäre, wenn man einmal in das Land des Veranstalters der nächsten Fußball-WM schauen würde. Qatar. Bei der laufenden Fußball-EM sind die Werbeschriftzüge an der Bande nicht zu übersehen, sowohl für das Land Qatar als auch seine staatliche Fluglinie. Doch wie schaut es dort denn mit den Menschenrechten aus? Auf homosexueller Betätigung steht halt die Todesstrafe, wie in vielen anderen muslimischen Ländern auch. Und wo wir doch bei den wirtschaftlichen Beziehungen sind. Deutschland war in den beiden letzten Jahren der wichtigste Handelspartner der Islamischen Republik Iran. Auch dort steht auf ausgelebter Homosexualität die Todesstrafe, gern auch einmal durch Hängen am Baukran vollstreckt, selbstverständlich öffentlich. Nach § 83 des dortigen Strafgesetzbuches ist bei Ehebruch die Todesstrafe vorgesehen, vollzogen durch Steinigung.

Wo Allah das Sagen hat

Überhaupt zeigt ein Blick in die Länder, in denen die Religion des Friedens und der Völkerverständigung namens Islam Staatsreligion ist, daß nicht nur die Todesstrafe gängig ist, sondern auch auf Ehebruch oder homosexuellen Handlungen steht. Strafbar überhaupt ist das in allen muslimischen Ländern, aber auch in afrikanischen Staaten wie Ghana, Gambia, Äthiopien usw. Mit allen diesen Ländern hat Deutschland beste Beziehungen, mit Entwicklungshilfe, die natürlich vor allem bei den politischen Eliten ankommt, korrupt wie sie eben landestypisch sind.

Ja, Deutschland ist weltmeister. Im Heucheln. Aber es rechnet sich.

Wie wäre es denn, wenn der Deutsche Fußballbund nicht nur mit dem Regenbogenfähnchen der Berufshomosexuellen wedelte, sondern die Menschenrechte aller Homosexuellen zu verteidigen begänne, seien sie begeisterte Teilnehmer des schrillen Tuntenfaschings namens Christopher Street Day, oder seien sie wie die große Mehrheit dieser Menschen bedacht darauf, ihr Privatleben eben privat zu lassen? Aber da seien doch die wirtschaftlichen Interessen vor. Schließlich ist Fußball ein Milliardengeschäft und der Deutsche Fußballbund mittendrin. Wie viel Werbegelder gingen den Fernsehanstalten und gedruckten Medien verloren, würde etwa die Weltmeisterschaft in Qatar wegen der dortigen Menschenrechtslage boykottiert? Da schlägt man doch lieber ein wenig auf die wehrlosen Ungarn ein, streicht ihnen am liebsten noch ein paar Euro EU-Subventionen, macht aber fröhlich mit den Henkern aus Teheran und Riad milliardenschwere Geschäfte.

„Fußball ist unser Leben“, sang der einst die deutsche Fußballnationalmannschaft brav in die Mikrofone. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Da gibt es doch einen anderen Schlager. „Money money, money, must be funny in a rich mans world“. Oder einfach klassich mit Kaiser Vespasian im alten Rom: „Pecunia non olet!“


Das Profil des Verlierers

Vorgestern, am späten Nachmittag, hat ein islamistisch geprägter Mann aus Somalia in Würzburg drei Frauen mit einem Messer getötet, ein halbes Dutzend weiterer Personen schwer und weitere leicht verletzt. Die blutige Tat hat natürlich bei allen zivilisierten Menschen Entsetzen ausgelöst, bei vernünftigen Menschen hoffentlich einen Prozess des Nachdenkens in Gang gesetzt und ganz sicher auch bei Gesinnungsgenossen des Täters freudige Zustimmung gefunden.

Die offiziellen und die inoffiziellen Informationen

Der Umgang mit der Tat seitens Politik und Medien lief in den erwartbaren Bahnen. Bis die ersten Handy-Videos in den sozialen Netzwerken kursierten, war nur von einem „Mann“ die Rede. Der ARD-Reporter faselte sogar von einem mutmaßlich privaten Hintergrund. Bis in den sozialen Netzwerken bekannt wurde, daß der Täter „Allahu akbar“ geschrien hatte, während er seine Opfer massakrierte, war nur davon die Rede, daß der Täter zuvor in psychiatrischer Behandlung war. Schließlich mußte nun auch offiziell bekannt gegeben werden, daß der Täter 2015 aus Somalia gekommen, sein Asylantrag abgelehnt worden und ihm der sogenannte subsidiäre Schutz gewährt worden war. Auch die Tatsache, daß der Täter schon zuvor auffällig geworden war, ja sogar andere mit einem Messer bedroht hatte, kam dann heraus ebenso wie seine Angabe bei der Polizei, er habe mit dieser Tat seinen Dschihad ausgeübt.

Was man als Bürger eigentlich erwartet

Nun sind die Opfer des Täters zu betrauern und ihren Angehörigen gilt alles menschliche Mitgefühl. Doch sollte von den politisch Verantwortlichen nüchtern, sachlich, aber entschlossen daran gearbeitet werden, derartige Taten künftig möglichst von den Ursachen her zu unterbinden. Daß zu diesen Ursachen die völlig verfehlte „Flüchtlings“-politik unseres Landes gehört, kann angesichts vieler ähnlicher Taten nun wirklich nicht mehr abgeleugnet werden.

Die Stunde der Heulsuse

Doch hören wir, wie der Oberbürgermeister der betroffenen Stadt auf diesen Vorfall reagiert. Zunächst kommt die politisch korrekte Warnung vor Vorurteilen: „Die Verbrechen einzelner sind aber niemals auf Bevölkerungsgruppen, Religionen, Staatsangehörigkeiten zurückzuführen. Auch wir Deutsche wurden nach dem Zweiten Weltkrieg nicht pauschal verurteilt. Genauso wenig gilt dies jetzt für Somalia oder generell Geflüchtete.“ Daß die amtliche Kriminalstatistik eine weit überdurchschnittliche Delinquenz gerade dieses Personenkreises aufweist, sollte der Mann wissen. Diese Fakten sind allerdings politisch nicht korrekt. Politisch korrekt ist es wohl eher, sich als mitfühlend, einfühlsam und verletzt zu zeigen. Der Oberbürgermeister gab nämlich weiter zu Protokoll, er habe nicht nur um die Opfer und deren Angehörige geweint.  Wörtlich weiter: „Ich habe aber auch um unsere Stadt geweint. Weil dieser Kurzschluß, dieses Gleichsetzen so naheliegend ist. Geflüchtete, Zuwanderer, Gewalttäter, Glaubenskrieger und Terrorist – Massaker“. Weinerlich und voller Sorge darüber, daß Flüchtlingen etwa Mißtrauen entgegengebracht werden könnte.

Können uns Heulsusen schützen oder brauchen wir nicht doch Krieger?

Wer möchte wirklich, daß Leute mit dieser Persönlichkeitsstruktur für seine Sicherheit verantwortlich sind? Denen es einfach nahe geht, wenn es ernst wird? Wenn die Feinde unserer offenen Gesellschaft, und nichts anderes sind die Islamisten, den Tod in die Stadt bringen in Tränen auszubrechen, statt der Gefahr zu begegnen, und zwar auch mit harten und konsequenten Maßnahmen. Zum Beispiel mit der konsequenten Überwachung und gegebenenfalls Inhaftierung und Ausweisung von Gefährdern. Soweit man dazu nicht selbst die rechtlichen Instrumente hat, dies eben von den Stellen einfordert, die diese Instrumente haben oder schaffen können.

Mit Loosern hat man leichtes Spiel

Wer jedoch angesichts der wilden, menschenverachtenden Brutalität, die nun einmal diesen Tätergruppen eigen ist, so weich reagiert, wie dieser Oberbürgermeister, der ist eben nicht imstande, solchen Gefahren irgendetwas entgegen zu setzen. Eine Gesellschaft, deren maßgebliche Repräsentanten so gestrickt sind, kann nur verlieren. Die Hassprediger im Namen Allahs werden so etwas sorgfältig registrieren und ihre Anhänger entsprechend instruieren. Vor allem werden sie Ihnen sagen, daß sie vor den Deutschen nun wirklich keine Angst haben müssen. Ein Kriegervolk sei das jedenfalls nicht.


Dokumentation

Sehr geehrter Herr Holetschek,

Sie haben sich nach dem gestrigen Spiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft in München befremdet darüber geäußert,daß die Zuschauer in der Allianz-Arena zum größten Teil keinen Mund-/Nasenschutz getragen, und sich auch vielfach nicht an die Abstandsregeln gehalten haben. Sie haben daran die Erwartung geknüpft, daß die verantwortlichen Fußballfunktionäre künftig auf die Einhaltung der Corona-Regeln dringen sollten und derartiges zu unterbinden hätten.

Sie zeigen damit, mit Verlaub gesagt, ein eigenartiges Verständnis von unseren Grundrechten. Sie als Jurist sollten eigentlich wissen, daß unser Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG dem Menschen kraft seiner Existenz unveräußerlich anhaftet. Einschränkungen dieses und anderer Grundrechte darf der Staat nur aus zwingenden Gründen anordnen, und auch nur, solange diese zwingenden Gründe keine andere Wahl lassen. Soweit eine Güterabwägung erforderlich ist, was eigentlich immer der Fall ist, ist gemäß Art.20 Abs. 3 GG der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Der Staat hat also die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit keine andere Wahl lassen, als das Tragen einer Maske auch im Freien vorzuschreiben. Einlaß in das Stadion erhalten jedoch meines Wissens nur Personen, die entweder von einer Covid-19 Erkrankung genesen sind, zweifach geimpft sind oder einen ganz aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. Diese Menschen können praktisch niemanden mehr anstecken oder von jemanden angesteckt werden. Nun wissen wir ferner von den Aerosolforschern, daß sich das Corona-Virus unter freiem Himmel so rasch nach oben verflüchtigt, daß die Ansteckungsgefahr im Freien ohnehin gegen Null geht. Dies gilt bei derderzeitigen Inzidenzlage, wo kaum noch jemand infiziert ist, erst recht.

Wer bei dieser Sachlage die persönliche Freiheit der Bürger einschränken will, der muß überzeugende Beweise dafür vorlegen, daß diese Freiheitsbeschränkung zwingend notwendig ist, um die Gefahr der Infektion mit dem Corona-Virus zu unterbinden. Dabei muß wie gesagt natürlich der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Die bloße denkbare Möglichkeit, daß der ein oder andere sich vielleicht doch infizieren könnte, kann bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit nicht zulasten derGrundrechte durchschlagen. Das kann nur dann der Fall sein, wenn nur durchdiese Maßnahme die Gefahr der massiven Verbreitung des Virus unterbunden werden kann.

Mir ist bisher keine einzige wissenschaftliche Evaluierung solcher Maßnahmen bekannt, die den Nachweis führt, daß selbst geimpfte, genesene und aktuell negativ getestete Personen einer massiven Gefahr der Ansteckung mit dem Virus ausgesetzt sind, oder andere anstecken, wenn sie keine Masken tragen, auch unter freiem Himmel. Sollten Ihnen derartige wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich insoweit in Kenntnis setzen würden, gern auch im Wege der Veröffentlichung. Allerdings sollte gleichzeitig bekannt gegeben werden, wieviele derartiger wissenschaftlichen Evaluierungen es gibt, und inwieweit sie voneinander differieren. Denn nur dann besteht für uns Bürger die Möglichkeit,selbst nachzuvollziehen, was der Stand der Wissenschaft ist, und zu prüfen, ob unsere gewählten Volksvertreter ihrer Aufgabe mit der gebotenen Sorgfalt nachkommen.

Soweit Sie dieses Schreiben beantworten wollen, bitte ich davon abzusehen, dies im Wege eines der üblichen Referentenschreiben zu tun, die regelmäßig aus vorgefertigten Textbausteinen nichtssagenden Inhalts bestehen. Angesichts der Qualität regierungsamtlicher Verlautbarungen und begleitender Medienunterstützung kann ich im Übrigen nur dringend dazu raten, die Phrasendreschmaschine zu verschrotten. Demokratische Debatte auf Augenhöhe erfordert ein weitaus höheres Niveau. Die Zeiten, in denen das Volk noch mit gläubigem Augenaufschlag an den Lippen seiner Oberen hing, um deren Weistümer zu verinnerlichen, sollten eigentlich vorbei sein.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Thesen

Am 22.06.2021 um 15:05 schrieb Servicestelle@stmgp.bayern.de:

Sehr geehrter Herr Thesen,

 Herr Staatsminister Holetschek bedankt sich für Ihr Schreiben vom 20.06.2021 zur Maskenpflicht. Er hat uns gebeten Ihnen zu antworten.

 Es ist uns ein wichtiges Anliegen zu verdeutlichen, dass keine der Entscheidungen zu Maßnahmen, die die Bayerische Staatsregierung in den vergangenen Monaten zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger beschlossen hat, leichtfertig getroffen wurde. Sowohl die Staatsregierung wie auch die Entscheidungsträger auf Bundesebene haben dabei stets auch Einzelschicksale im Blick und wägen sorgfältig und kritisch ab, welche mitunter einschneidenden Maßnahmen geeignet und notwendig sind, um die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu verlangsamen und damit Menschenleben zu retten.

 Von Seiten der Bayerischen Staatsregierung wird zudem sichergestellt, dass laufend überprüft wird, ob und welche Regelungen weiterhin erforderlich sind. Sie werden Schritt für Schritt so angepasst, wie es nach der jeweils aktuellen pandemischen Lage erforderlich ist. Aus diesem Grund sind die zur Bewältigung der Pandemie getroffenen Maßnahmen stets zeitlich befristet.

 Wir bedanken uns bei Ihnen und wünschen Ihnen Kraft und Gesundheit in der für uns alle schwierigen Zeit.

 Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für Ihre Gesundheit

 Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

 

Von: Rainer Thesen <primipilaris@gmx.de>
Datum: 20. Juni 2021 um 12:04:05 MESZ
An: „Holetschek Klaus, MdL“ <klaus.holetschek@csu-landtag.de>
Betreff: Maskenpflicht

Sehr geehrter Herr Holetschek,

im Anhang finden Sie mein heutiges Schreiben mit der Bitte um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Thesen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist sie von der Art, die in politischen Stäben stets fabriziert wird, wenn Bürger Fragen stellen, insbesondere substantiiert. Sie beantworten keine meiner Fragen, erst recht nicht unter Anführung wissenschaftlicher Ergebnisse bzw. Studien. Vielmehr haben Sie die Phrasendreschmaschine angeworfen. Meine Wertschätzung der Arbeit von Politikern und Ministerien hat das nicht gefördert.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Thesen