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Immer wieder: Meinungsfreiheit!

Woran es wirklich gelegen hat, daß  es diesmal zu Silvester in Köln auf der Domplatte einigermaßen zivilisiert zugegangen ist, wollen wir einmal offen lassen. Vor allem, ob dazu die Kölner Polizei mit ihrem Aufruf an das feierlustige Volk, doch bitte friedlich zu bleiben und sich ordentlich zu benehmen, maßgeblich beigetragen hat. Vor allem auch inwieweit es dazu wirklich hilfreich war, diesen Aufruf auch auf Arabisch zu verbreiten. Das wird auch vermutlich niemanden mehr interessieren, denn das Aufregerthema in diesem Zusammenhang ist heuer der Zornausbruch einer Politikerin, die über die sozialen Medien folgenden Text verbreitete:

„Was zur Hölle  ist in diesem Land los, wieso twittert eine offizielle Polizeiseite auf Arabisch? Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“

Das hat nun einen Proteststurm der „guten“ Deutschen nach sich gezogen, der seinen Niederschlag in hunderten von Strafanzeigen gegen die Dame gefunden hat, wobei auch die Kölner Polizei selbst Strafanzeige erstattet haben soll. Denn es handle sich bei ihrer Äußerung um eine Straftat gemäß § 130 StGB – Volksverhetzung. Wie man inzwischen auch anderweitig lesen kann, sind sogar manche Juristen der Meinung, hier sei der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Wir wollen das einmal näher untersuchen.

Der Grundtatbestand des § 130 Abs. 1 StGB lautet:

„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Haß aufstachelt, zu Gewalt-oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Es muß also zunächst einmal geprüft werden, ob die inkriminierte Äußerung sich auf eine abgrenzbare Gruppe oder einen Teil der Bevölkerung bezieht. Das ist hier zumindest sehr zweifelhaft. Objekt der Äußerung sind „Männerhorden“, die mit den Adjektiven „barbarisch, muslimisch und gruppenvergewaltigend“ gekennzeichnet werden. Wer das konkret sein könnte, ist aus der Äußerung selbst nicht mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen. Natürlich kommt dem Leser dieser Zeilen dabei in den Sinn, daß  in der Silvesternacht 2016 in großem Umfang Sexualdelikte gegen eine Vielzahl von Frauen durch eine näher nicht eingrenzbare Zahl von Tätern vorwiegend aus dem nordafrikanischen Raum verübt worden sind. Darauf hebt die Politikerin auch ab. Nachdem aber offensichtlich auch nur ein Teil dieser Straftaten überhaupt angezeigt worden ist, und auch nur ein Teil der verdächtigen Personen überhaupt polizeilich überprüft werden konnte, von der Einleitung von Strafverfahren, noch mehr aber der rechtskräftigen Verurteilung ganz abgesehen, erscheint mir schon das Tatbestandsmerkmal eines abgrenzbaren Personenkreises bzw. eines abgrenzbaren Teiles der Bevölkerung nicht erfüllt zu sein.

Des weiteren verlangt das Gesetz, daß mit der inkriminierten Äußerung gegen diese abgrenzbare Gruppe zum Haß aufgestachelt oder gar zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert wird. Dabei ist jedoch schon wegen der notwendigen Bestimmtheit des erfüllten Tatbestandes (nulla poena sine lege stricta) die inkriminierte Äußerung restriktiv dahingehend auszulegen, daß ihr Sinn ermittelt wird und dann, wenn die Äußerung mehrdeutig ist, sie eben nicht in dem Sinne verstanden werden darf, der zur Strafbarkeit führt. Für für Meinungsäußerungen gilt dies im Lichte des Artikels 5 Abs. 1 des Grundgesetzes erst recht ( Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2010, Aktenzeichen 1 BvR 369-371/04). Im vorliegenden Falle ist die Äußerung der Politikerin zwanglos dahingehend auszulegen, daß sie den Aufruf der Polizei gerade an Täter aus dem Spektrum, welches ein Jahr zuvor in Köln derart negativ in Erscheinung getreten war, für ungeeignet hält, ausgerechnet solche Leute zu einem anständigen und vor allem straffreien Verhalten zu bewegen. Gleiches gilt auch im Hinblick auf die zweite Alternative der Vorschrift, welche die Menschenwürde der angesprochenen Gruppen oder Teilen der Bevölkerung schützt.

Darüber, ob die Äußerung auch geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, muß nicht mehr gesprochen werden. Der ist sowieso heutzutage ziemlich gestört. Die Ursache dafür liegt weniger bei denen, welche die Zustände in unserem Land kritisieren, als bei denen, die diese Zustände zu verantworten haben, um einmal in das Sprachmuster unserer Kanzlerin zu wechseln. Als einer von denen, die schon länger hier leben, darf ich das doch?

Um auch an konkret entschiedenen Fällen einmal darzustellen, was alles nicht nach § 130 Abs. 1 StGB strafbar ist, will ich einige davon vorstellen:

Der oben zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lag zugrunde, daß Demonstranten im Sommer 2002 mit Plakaten und Spruchbändern auftraten, auf denen unter anderem zu lesen war:  „Aktion Ausländer Rückführung: Aktionswochen 3. Juni bis 17. Juni 2002. Für ein lebenswertes deutsches Augsburg. Augsburger Bündnis – Nationale Opposition.“ Das fällt eben nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG – Meinungsfreiheit. Überhaupt läßt das Bundesverfassungsgericht in diesem Bereich auch überspitzte, abwertende und teils recht unappetitliche Äußerungen zu. Die Werteordnung des Grundgesetzes verlangt eben von jedem Bürger, auch Meinungen lesen und hören zu müssen, die ihm zuwider sind. Denn die Meinungsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine Demokratie schlechthin konstituierend.

Der Bundesgerichtshof hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem der Angeklagte mit dem Aufruf an die Öffentlichkeit gegangen war: „Deutsche wehrt euch gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität!“ Anders als die Staatsanwaltschaft bewertete der Bundesgerichtshof das nicht als Volksverhetzung im Sinne von § 130 Abs. 1 StGB und sprach mit Urteil vom 20.9.2011 den Angeklagten frei (Az.: 4 StR 129/11).

Am Tatbestandmerkmal der Bestimmbarkeit der verbal angegriffenen Gruppe scheiterte die Anklage gegen einen Veranstalter, der das ganz sicher unappetitliche und ungehörige Lied „Ausländerhure“ einer rechtsextremen Musikgruppe namens „Kraftschlag“ abgespielt hatte. (BGH, Beschluß vom 14. April 2015, Az.: 3 StR 602/14)

Der Angeklagte des nun vorgestellten Falles hatte T-Shirts hergestellt und vertrieben, die unter der in weißen Großbuchstaben gehaltenen Überschrift „REFUGEES“ mittig ein Piktogramm zeigten, welches links eine auf dem Boden kniende Person zeigte. Rechts von dieser war eine stehende Person abgebildet, die ihre rechte Hand auf den Kopf der knienden Person ablegte und in der erhobenen linken Hand einen spitzen Gegenstand hielt. Neben der stehenden Person stand diagonal angeordnet weiter in roten Großbuchstaben das Wort „NOT“. Unterhalb des Piktogramms endete das Druckmotiv mit dem ebenfalls in weißen Großbuchstaben gehaltenen Wort „WELCOME“. Deswegen hatten Amtsgericht und Landgericht den Angeklagten wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Celle mit Beschluß vom 27.10.2017 diese Entscheidungen auf sprach den Angeklagten frei. Es lohnt sich, aus der Entscheidung zu zitieren, die nach dem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 5 Abs. 1 GG ausführt:

„Nach diesen Maßstäben liegt – entgegen der Wertung des Berufungsgerichts – kein Fall vor, in dem bei der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der Äußerungsgehalt ausschließlich oder zumindest als unabweisbar aufdrängende Schlußfolgerung als ein Angriff auf unmittelbar gegen die in Deutschland lebenden Flüchtlinge gerichtet ist. Schon ungeachtet der weiteren Begleitumstände ist fraglich, inwieweit die gestalterische Darstellung des Motivs selbst einen eindeutigen Richtungsbezug erkennen läßt. So stellt das Landgericht zwar zutreffend darauf ab, daß die bildliche Darstellung eine unmittelbar bevorstehende Hinrichtungsszene verkörpert und eine anderweitige Deutung fernliegt. Gleichwohl läßt sich daraus nicht zwangsläufig die festgestellte Angriffsrichtung in Richtung des als „Refugees“ bezeichneten Personenkreises erkennen. So geht das Berufungsgericht schon nicht auf den Umstand ein, daß das neben dem Piktogramm befindliche Wort „NOT“ sich sowohl farblich als auch gestalterisch durch eine kursive sowie leicht diagonal angeordnete Schreibweise von der verbleibenden Textpassage abhebt. Hierdurch werden beim Betrachter zwangsläufig unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten eröffnet, die einem eindeutigen Aussageverständnis entgegenstehen. So läßt sich der Aussageinhalt auch dahin begreifen, daß Flüchtlinge dem Grunde nach willkommen geheißen werden, der Ausübung von Gewalt (beispielhaft angedeutet durch die vorbezeichnete Hinrichtungsszene) jedoch entgegengetreten werde. Der Aussageinhalt läßt dabei weiter Raum, ob die dargestellte Exekution einzelnen gewaltbereiten Flüchtlingen selbst oder Handhabung in ihren Herkunftsgebieten zugeschrieben wird..“

Diese Beispiele sollten genügen. Es ist schlechterdings nicht vorstellbar, daß gegen die zitierte Politikerin ein Strafverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet wird. Allerdings ist es nun einmal in Deutschland so, daß wohl nicht jeder sagen darf, was er denkt, vorausgesetzt es handelt sich um Politiker der AfD, wie im vorliegenden Falle. Denn es handelt sich bei der angesprochenen Politikerin um die Abgeordnete des Deutschen Bundestages Beatrix von Storch, bekanntermaßen eine führende Politikerin jener Partei. Aus der Sicht des linken Spektrums in unserem Lande handelt es sich dabei ohnehin um eine Ausgeburt der Hölle. Aus der Sicht der Unionsparteien und der FDP zumindest um politische Schmutzkonkurrenz. Deswegen erhebt sich jedes Mal ein Geschrei, wenn Politiker dieser Partei sich zu kontroversen politischen Themen äußern. Vor allem, wenn es um die Flüchtlingspolitik geht, in welcher ja allein die AfD eine grundsätzlich andere Position vertritt, als die übrigen Parteien. Und das wird regelmäßig als mindestens unanständig, wenn nicht gar Volksverhetzung bewertet. Da wundert es dann nicht, wenn selbst bei manchen Juristen das Denkvermögen aussetzt und die Emotion die Oberhand gewinnt. Beispielhaft erinnern wir hier an den inzwischen pensionierten Vorsitzenden Richter des 2. Strafsenats beim Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Thomas Fischer, seines Zeichens unter anderem Verfasser des Standardkommentars zum Strafgesetzbuch aus dem Beck-Verlag. Wegen der bekannten Äußerung des Herrn Dr. Gauland über die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Frau Özoguz, die man seiner Meinung nach erst nach Thüringen schicken und dann nach Anatolien entsorgen solle, hat Herr Fischer Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet. Hält man sich an seine Kommentierung des § 130 StGB, dann kann dieser Strafanzeige kein Erfolg beschieden sein. Doch wie gesagt, politische Leidenschaften beeinträchtigen das Denkvermögen.

Einen Maulkorb muß sich in Deutschland glücklicherweise bisher niemand anlegen lassen. Die einschlägigen Versuche des Zensurministerleins Heiko Maas, dies jedenfalls im Bereich der sozialen Medien zu tun, werden mit Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht unterbunden werden. Dieser merkwürdige Jurist wird späteren Generationen ohnehin nur als Kuriosum der deutschen Rechtsgeschichte in einer Fußnote begegnen.

 

 

Halbwahrheiten zur Erbauung

Die Weihnachtsbotschaften von den Kanzeln und in den Medien befassten sich nicht unerwartet mit dem Flüchtlingsthema. Die Weihnachtsgeschichte, vor allem das Bild der Heiligen Familie, die vergeblich an die Türen der hartherzigen Menschen klopft, bei den einfachen Hirten auf dem Felde jedoch Aufnahme findet, ausgerechnet von den Königen aus der Fremde beschenkt wird und dann vor dem Kindermörder Herodes fliehen muß, das alles liefert offenbar reichlich Bildmaterial, um die Aufnahme der Einwanderer unserer Tage zur Christenpflicht hochzustilisieren. In den Medien finden wir ausschließlich rührselige und beschönigende Flüchtlingsgeschichten. Da wimmelt es von fleißigen Handwerkern aus dem Orient, integrationsbeflissenen Jünglingen aus Afghanistan, mal in der Bäckerlehre und mal im Deutschkurs. Hier eröffnet ein Koch aus Syrien ein Spezialitätenrestaurant, dort plant ein Ingenieur aus dem Irak eine Wohnanlage. Keine Rede indessen ist, weder von der Kanzel, noch im „Tatort“ oder einer Flüchtlings-Doku, von illegaler Einwanderung, von jungen Männern ungeklärter Herkunft und unbestimmten Alters, die ihre Papiere weggeworfen haben, und deren Smartphones nicht ausgelesen werden dürfen. Keine Rede ist davon, in welch großem Umfang Menschen hierher kommen, die selbst nach unseren weitherzigen Gesetzen kein Recht darauf haben, hier aufgenommen zu werden, und damit an unserem, im weltweiten Vergleich sehr hohen, Lebensstandard teilzuhaben. Keine Rede ist davon, daß die Kosten für die legalen wie auch illegalen Zuwanderer sich jährlich im Bereich von mehreren Milliarden Euro belaufen, die natürlich für andere Zwecke, wie etwa sozialen Wohnunsbau oder die Sanierung baufälliger Schulen, nicht mehr zur Verfügung stehen. Nach einer Meldung der WELT aus dem Februar dieses Jahres kosten uns allein die sogenannten „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ jährlich 4 Milliarden Euro. Das ist dann wohl das Weihnachtsopfer der Deutschen, freiwillig oder unfreiwillig.

Schauen wir uns zunächst einmal die Zahlen an. Die Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Monate Januar bis November 2017 weist folgende Zahlen aus:

Entscheidungen über Anträge insgesamt:                                        578.995

Anerkennung gemäß Art. 16a GG:                                                         4.066

Anerkennung als Kriegsflüchtling gemäß Art. 3 I AsylG:                  115.415

subsidiärer Schutz gem. § 4 AsylG:                                                      94.621

Feststellung eines Abschiebenhindernisses § 60 AufenthG:             38.129

Ablehnung als unbegründet oder offensichtlich unbegründet:      223.108

sonstige Erledigungen:                                                                       103.656

Somit haben nur rund 20 % der Antragsteller wirklich Anspruch auf Asyl oder ein für die Dauer des Krieges in ihrer Heimat begründetes Bleiberecht, denn selbst der sogenannte subsidiäre Schutz geht schon über die Verpflichtungen hinaus, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention völkerrechtlich bindend sind. Zählt man die unbegründeten Anträge und die sonstigen Erledigungen, hinter denen sich freiwillige Ausreisen, Abschiebungen, aber auch massenhaftes Untertauchen verbergen, dann kommt man doch auf ca. 56 % unbegründeter oder gar aussichtsloser Anträge. Und nimmt man nur die Ablehnungen als unbegründet oder gar offensichtlich unbegründet, dann machen sie immerhin 38,5 % der Anträge aus.

Warum in aller Welt sprechen weder die Geistlichen von den Kanzeln noch die Journalisten in den Medien von diesen Zuwanderern, die keinerlei Recht darauf haben, von uns aufgenommen zu werden, von denen, die ganz offensichtlich unsere Behörden betrügen wollen, indem sie über ihre Identität falsche Angaben machen, ganz zu schweigen? Gerade den Geistlichen der christlichen Konfessionen sollte doch bewußt sein, was in der Bibel steht. „Denn wir sehen darauf, daß es redlich zugehe nicht allein vor dem Herrn, sondern auch vor den Menschen“ schreibt Paulus im 2. Korintherbrief, Kapitel 8 Vers 21. Und das je nach Zählung achte oder neunte Gebot, das der Herr dem Moses auf dem Sinai in Stein gemeißelt übergab, lautet ja bekanntlich: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“ Und daran schließt sich das Gebot: „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus“, was man ja ganz sicher denjenigen entgegenhalten kann und soll, die sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen von uns Wohnung geben lassen. Auch sollten die Bischöfe von den Kanzeln herab daran erinnern, daß „das Brot der Lüge dem Menschen süß schmeckt, hernach jedoch füllt sich sein Mund mit Kieseln“ (Sprüche 20, 17). Nun ist bekanntlich eine halbe Wahrheit eine ganze Lüge. Auch wenn es Weihnachten ist: dem „Bodenpersonal Gottes“ muß das in Erinnerung gerufen werden. Der Missbrauch der Weihnachtsgeschichte als Richtschnur für den Umgang mit der zum größten Teil illegalen Masseneinwanderung muß daher einmal zum Gegenstand einer Bußpredigt im Stile eines Abraham a Santa Clara gemacht werden, auch und gerade vor den Ohren der deutschen Bischöfe beider Konfessionen. Doch ein solcher Bußprediger wird sich leider in Deutschland nicht finden lassen.

Beißreflexe

Zu den hartnäckigsten Irrtümern, welche die politisch-mediale Klasse in Deutschland pflegt, gehört die Vorstellung, die AfD sei antisemitisch. Prominente Juden, allen voran ihr Zentralrat, aber auch nahezu das gesamte politische und journalistische Personal der Republik, verkünden unisono, diese neue rechtskonservative Partei sei offen, mindestens aber versteckt antijüdisch, wahlweise auch antisemitisch oder antiisraelisch. Wahrscheinlich hängt dies mit der ebenso tiefsitzenden wie sachlich falschen Gleichsetzung von demokratischer Rechter und Neo-Nationalsozialisten zusammen. Vor dem geistigen Auge des durchschnittlich halbgebildeten deutschen Intellektuellen marschieren beim Gedanken an die AfD SA-Kolonnen hinter wehenden Hakenkreuzfahnen her. Daß dies nicht nur blühender Unsinn ist, sondern schon einen Verdacht auf eingeschränkte politische Zurechnungsfähigkeit begründet, sollte klar sein.

Betrachten wir die Fakten. Für die AfD engagieren sich unter anderem auch jüdische Deutsche, natürlich entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung nicht allzu viele, ebenso wie dies christliche oder auch atheistische Deutsche tun. Einige Bekanntheit haben die baden-württembergischen AfD-Kandidaten Alexander Beresowski und Wolfgang Fuhl erlangt. Die jüdische online-Enzyklopädie „jewiki“ empfahl vor der Bundestagswahl am 24.9.2017, die AfD zu wählen. Auch in Israel selbst wird das Thema offenbar gelassen gesehen. Die der Partei des israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu nahestehende Zeitung „Israel Hajom“ schrieb am 25.9.2017, die AfD sei weder eine Neo-Nazi-Partei, noch rassistisch und antisemitisch, auch wenn einige Mitglieder solche Meinungen verträten. Nun ist keine Partei, keine neue zumal, davor gefeit, daß sich Idioten in ihre Reihen einschleichen. Alexander Gauland erklärte in einem Interview am 25.9.2017, natürlich stehe seine Partei an der Seite Israels und trete für sein Existenzrecht ein. Ob dieses Existenzrecht allerdings zur deutschen Staatsräson gehöre, sei schwierig zu beantworten.

Soweit an diesem letzten zitierten Satz Gaulands die Behauptung festgemacht wird, darin zeige sich doch ein gewisser antiisraelischer, wenn nicht sogar antisemitischer Grundtenor der Partei, so hält das einer Nachprüfung nicht stand. Die Vokabel Staatsräson ist natürlich definiert. Schauen wir nur einmal in die nächsten greifbaren Lexika. Wikipedia definiert kurz und knapp: „Streben nach Sicherheit und Selbstbehauptung des Staates mit beliebigen Mitteln.“ Der Duden etwas ausführlicher: „Grundsatz, nach dem der Staat einen Anspruch darauf hat, seine Interessen unter Umständen auch unter Verletzung des Rechts des Einzelnen durchzusetzen, wenn dies im Sinne des Staatswohls für unbedingt notwendig erachtet wird.“ Von der Wahrung der Interessen eines anderen Staates, oder gar einer Verpflichtung, dessen Existenz unter allen Umständen und mit allen Mitteln zu verteidigen, ist da keine Rede. Die Staatsräson ist eben der Daseinszweck des betreffenden Staates, nicht jedoch die Existenz anderer Staaten. Allerdings ist es selbstverständlich ein vitales Interesse Deutschlands, daß der Staat Israel als Vorposten der europäischen Zivilisation, Kultur und freiheitlichen Gesellschaftsordnung im Umfeld der arabisch-muslimischen Staaten, auf die das alles nicht zutrifft, die vielmehr tendenziell unserer Kultur und Gesellschaftsordnung ablehnend bis feindlich gegenüber stehen, fest und sicher steht. Und wenn es eines Bezuges zur Vergangenheit bedarf, dann dieses, daß gerade die Nazi-Barbarei gezeigt hat, wie wichtig es ist, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte zu gewährleisten. Die Nationalsozialisten haben ihr eigenes Volk unter das Joch einer brutalen Diktatur gezwungen, mit den Mitteln, die solche Systeme zu allen Zeiten angewandt haben, Bespitzelung der Bürger und willkürliche Exekutionen eingeschlossen. Die Nationalsozialisten haben Millionen von Menschen aus rassistischen Gründen verfolgt, umgebracht und entrechtet. Das hat sich in das kollektive Gedächtnis der Bürger beider Länder eingegraben. Und sie haben allen Grund danach zu streben, daß sich dies jedenfalls in ihren Ländern und auch überall dort, wo sie es beeinflussen können, nicht mehr wiederholt. Wenn es um eine Antwort auf die Frage geht, deren Beantwortung Alexander Gauland zu Recht als schwierig bezeichnet hat, dann geht sie in die Richtung, welche der vorstehende Satz weist.

Wer indessen von Antisemitismus in Deutschland ernsthaft sprechen will, der muß sich das Verhalten muslimischer Jugendbanden gegenüber jüdischen Bürgern vor Augen halten und dies auch deutlich benennen. Wer indessen mit Blick auf eine demokratisch gewählte Partei, die weder programmatisch noch in ihrer praktischen Politik auch nur einen Hauch von Antisemitismus erkennen läßt, weiterhin von antijüdischen Tendenzen oder gar Rassismus faselt, offenbart damit nur seine intellektuelle Inkompetenz. Anders ausgedrückt, kann man auch von Beißreflexen sprechen. Reflexe entstehen bekanntlich ohne Mitwirkung des Gehirns.

Hier tobt der Bürgerkrieg

Man hört zwar, daß in Syrien kaum noch gekämpft wird. Putin zieht seine Soldaten zurück. Doch in den deutschen Medien herrscht der Eindruck vor, in Syrien tobe weiter der Bürgerkrieg. Somit müßten natürlich die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien hier aufgenommen werden.

Das Auswärtige Amt hält nach wie vor seine Reisewarnungen für Syrien im ganzen aufrecht.

Auf der anderen Seite hört man Berichte von angeblichen syrischen Flüchtlingen, die  aus Deutschland zu Pilgerreisen nach Mekka oder gar zu Verwandten in ihrer Heimat aufbrechen. Grund genug, sich die Lage in Syrien etwas genauer anzusehen.

Im August dieses Jahres fand nach sechsjähriger, bürgerkriegsbedingter Unterbrechung erstmals wieder die Internationale Messe in Damaskus statt. Es kamen 2,2 Millionen Besucher, 1562 syrische und Internationale Unternehmen aus 43 Staaten stellten aus. Wo Bomben fallen und Maschinengewehre rattern, kann eine solche Messe nicht stattfinden.

Der Tourismus scheint wieder zu florieren. Man kann sich auf YouTube zum Beispiel das Strandleben im Badeort Latakia am Mittelmeer ansehen. Die Bilder unterscheiden sich in nichts von denen in anderen Badeorten rund ums Mittelmeer, seien es die spanischen, italienischen oder türkischen Strände. Selbstverständlich einschließlich des üblichen Nachtlebens mit Disco-Musik und tanzenden jungen Leuten. Frauen mit Kopftüchern oder gar im Niqab sieht man nicht.

Aufschlußreich ist der Bericht eines jungen Norwegers, der im Oktober dieses Jahres Syrien bereist hat und auf dem Internetportal jcuwatch reich bebildert erschienen ist. Wer seine Kenntnisse über die Lage in Syrien ausschließlich aus den deutschen öffentlich-rechtlichen Medien und den gängigen Tages- und Wochenzeitungen hat, der wird mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen, was jener junge Norweger berichtet:

„Das tägliche Leben in Aleppo ist heute normal, seit die Regierung wieder die Kontrolle über die Stadt hat. Wenn man im Zentrum von Aleppo spazieren geht, fragt man sich, ob hier überhaupt ein Krieg geschah…. Es dauert nicht lange, bis man bemerkt, daß nur ein sehr kleiner Teil von Aleppo zerstört wurde. Sobald man das Zentrum von Aleppo erreicht, ist die Stadt voller Leben, genau wie Damaskus. So sieht es auch in den Geschäften aus. Restaurants, Supermärkte und Parks, alles ist mit Menschen gefüllt. Ja, in Aleppo sieht man viel Zerstörung, vor allem die historische Altstadt mit dem Souq (Markt) ist größtenteils zerstört, aber der Wiederaufbau hat bereits begonnen. Es gibt aber weitaus weniger Zerstörung in Aleppo, als das, was die Medien ständig sagen, nur etwa 20 % von Aleppo sind zerstört oder beschädigt. Das Stadtzentrum ist größtenteils unversehrt. Die Universität ist genauso wie 913 Schulen geöffnet, der Zugverkehr läuft normal und es gibt sieben Routen mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt.“

Bei dieser Sachlage ist es nicht nachvollziehbar, wenn immer noch davon ausgegangen wird, daß Syrer als Kriegsflüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und der einschlägigen deutschen Gesetze zu behandeln sind. Selbst wenn sie aus Landstrichen kommen, in denen immer noch gekämpft wird, so gibt es doch ganz offensichtlich innerhalb des Landes Regionen, in denen keine Kriegshandlungen mehr stattfinden. Die Durchführung einer internationalen Messe mit über 2 Millionen Besuchern aus 43 Ländern ebenso wie der offenbar zumindest in den Badeorten am Mittelmeer wieder florierende Tourismus sprechen eine deutliche Sprache. Wer trotz dieser Fluchtalternativen innerhalb seines Heimatlandes dennoch den Weg nach Deutschland sucht, und dafür sehr viel Geld ausgibt und die Gefahren der illegalen Reisewege, auch zum Beispiel in nicht seetüchtigen Booten und im Laderaum überfüllter Kleintransporter auf sich nimmt, der sucht ersichtlich nicht Schutz vor den Gefahren des Krieges, sondern der sucht ersichtlich die finanzielle Versorgung aus den öffentlichen Kassen der reichen europäischen Länder, insbesondere Deutschlands.

Warum in Deutschland Politik und Medien einen anderen Eindruck zu vermitteln suchen, ist eine berechtigte Frage. Sicher leben in Deutschland nicht wenige nicht schlecht von der Asyl- und Flüchtlingsindustrie. Bau und Betrieb von Flüchtlingsunterkünften, deren Vermietung und nicht zuletzt die anwaltliche Vertretung dieser Menschen auf Staatskosten sind zu einem beachtlichen Markt geworden. Doch das alleine erklärt nicht, was in Deutschland abläuft. Der Humanitarismus mit seinen „Refugees welcome“ Aktionen wirklicher oder vorgeblicher Menschenrechtsaktivisten aller Schattierungen einschließlich der Kirchen und die hasserfüllt-wütenden Reaktionen des linksgrünen Milieus gegenüber jeglicher sachlichen Kritik an der mit dem Namen der Bundeskanzlerin untrennbar verbundenen Flüchtlingspolitik sprechen eine deutliche Sprache. Darauf mag sich jeder selbst seinen Reim machen. Ganz im Sinne des Untertitels dieser Website „sapere aude“.

Parallelen

Die Vokabel Flüchtling (dummdeutsch: Geflüchtet*er) ist sicher das politische Reizwort unserer Zeit. Im Sprachgebrauch der Medien wie der Politik bezeichnet sie Menschen, die aus fremden Ländern kommen um hier zu bleiben, vor allem wegen unseres weltweit einzigartigen Sozialstaates. Dessen Leistungen garantieren den Einwanderern, seien sie legal oder illegal in unser Land gekommen, für den Rest ihres Lebens ein Dach über dem Kopf, ein festes und ausreichendes Einkommen sowie eine medizinische Versorgung auf einem Niveau, das in ihren Heimatländern allenfalls den Angehörigen der meist auch noch sehr dünnen Oberschicht zur Verfügung steht. Mit anderen Worten: man macht sich auf ins Paradies.

Nun wissen wir spätestens seit der Dystopie „1984“ von George Orwell, daß die Sprache das wirksamste Instrument zur Manipulation der öffentlichen Meinung und damit der Gewährleistung politischer Herrschaft ohne demokratische Legitimation ist. Die Umwertung der Wortbedeutung zieht die Umwertung des damit beschriebenen Begriffs nach sich. Sie ist klassisch geworden an der Bezeichnung des für die Verbreitung der regierungsamtlichen Lügen zuständigen Ministeriums als Wahrheitsministerium. Joseph Goebbels hätte sich sicherlich grün und blau geärgert, wenn er diesen Geniestreich des Schriftstellers noch zu Lebzeiten zur Kenntnis genommen hätte. Die Umbenennung seines Ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in Wahrheitsministerium wäre über Nacht erfolgt.

Was tatsächlich vonstatten geht, ist die Auswanderung aus bitterarmen, jedoch überbevölkerten Regionen dieser Erde in die reichen und prosperierenden, aber von einem Rückgang ihrer Bevölkerung geprägten Länder Mittel,-West und Nordeuropas. Es drängt sich die Parallele zur Auswanderung aus Europa im 18. und 19. Jahrhundert auf. Die Parallele bezeichnet in der Geometrie zwei in gleicher Richtung und in gleichem Abstand voneinander verlaufende Linien. Diese Linien liegen eben nicht übereinander, sodaß sie sich decken. Identisch ist nur die Richtung, in der sie verlaufen. Sie unterscheiden sich durch den Abstand voneinander. Und genau deswegen ist das Bild der Parallele auf diese zeitlich weit auseinanderliegenden, inhaltlich jedoch in vielerlei Hinsicht gleichen Auswanderungsbewegungen durchaus zutreffend. Natürlich sind auch inhaltliche Unterschiede deutlich sichtbar, die eben den Abstand zwischen beiden Linien ausmachen.

Beginnen wir bei den identischen Merkmalen beider Auswanderungsbewegungen. Die wirtschaftliche Not in Europa war seinerzeit immens und hatte auch klar feststellbare Ursachen. Nicht nur Mißernten, die teilweise auf Naturkatastrophen zurückzuführen waren, sondern vor allem auch eine Bevölkerungsentwicklung, mit der die Nahrungserzeugung nicht mehr Schritt halten konnte, stellten viele Menschen vor die Alternative, entweder zu verhungern oder auszuwandern. Daß daneben auch in Einzelfällen politische Verfolgung, etwa aus religiösen Gründen wie im Falle der Quäker, eine Rolle spielte, gehört ebenfalls zu den Parallelen.

Doch ebenso wie die Ähnlichkeiten beider Auswanderungsbewegungen fallen die Unterschiede ins Auge. Können die Auswanderer aus den Armutsregionen dieser Erde in den reichen europäischen Ländern auf die Alimentierung aus öffentlichen Kassen nicht nur hoffen, sondern diese ganz gewiß erwarten, so gab es das für die Auswanderer des 18. und 19.  Jahrhunderts nicht. Das gelobte Land Amerika hielt für sie zwar die grenzenlosen Weiten eines weithin unbesiedelten Landes, jedoch nicht einen Cent an staatlichen Leistungen bereit. Seine Regierung erhoffte sich von den Einwanderern einen tatkräftigen Beitrag zum Aufbau und der Entwicklung des Landes. Außer der politischen Freiheit hielt das gelobte Land keinerlei Wohltätigkeiten für seine Neubürger bereit. „Der ersten Generation den Tod, der zweiten die Not, der dritten das Brot“ war das geflügelte Wort für das, was die Auswanderer erwartete. Es war ihnen jedoch Verheißung genug, denn die Alternative war ja Elend und Not für alle Generationen nach ihnen in der alten Heimat.

Eine weitere Parallele soll hier nicht unerwähnt bleiben, auch wenn es vor allem in Deutschland als gesellschaftlicher und politischer Selbstmord gilt, auf diese hinzuweisen. Die Besiedelung des amerikanischen Kontinents durch Einwanderer aus Europa ging einher mit der Ausrottung, zumindest aber Marginalisierung der Ureinwohner. Deren Kultur war mit der Lebensweise der Einwanderer nicht kompatibel. Die Einwanderer waren auch nicht bereit, sich den Indianervölkern gesellschaftlich und kulturell anzupassen, geschweige denn sich politisch zu integrieren oder gar unterwerfen. Und genau das muß man doch feststellen, wenn man die Einwanderung aus Afrika und dem Orient in unsere europäische Zivilisation mit wachen Augen betrachtet. Diese Einwanderer sind nicht bereit, ihre Kultur und Gesellschaftsordnung aufzugeben, oder auch nur der unseren anzupassen. Deswegen schotten sie sich auch von der Mehrheitsgesellschaft ab, nicht ohne jedoch stets fordernd aufzutreten, und zwar nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht. Wenn zum Beispiel Männer aus diesen Ländern nicht bereit sind, etwa die Anordnung einer Polizeibeamtin zu befolgen oder eine Lehrerin mit Handschlag zu begrüßen, wenn von Behörden verlangt wird, „Frauenbadetage“ in Schwimmbädern einzuführen, womöglich noch mit verhängten Fenstern, wenn gefordert wird, daß die Gemeinschaftsverpflegung in Kindergärten, Schulen und Kantinen an religiösen Speisegeboten ausgerichtet wird, dann sind das Ausprägungen des Wunsches, Gesellschaftsordnung und Kultur der Aufnahmeländer den eigenen Vorstellungen zu unterwerfen. Konnte man im frühen Mittelalter noch Länder mit militärischer Gewalt unterwerfen und ihre Bevölkerung töten oder versklaven, so muß man mangels ausreichender militärischer Stärke heute subtiler vorgehen. Die morsche und brüchige innere Verfassung der west,-mittel- und nordeuropäischen Gesellschaften ermöglicht auch eine schleichende Übernahme. Die osteuropäischen Gesellschaften sind nicht betroffen, zum einen, weil sie jenen Zuwanderern mit Recht nicht wirtschaftlich attraktiv erscheinen, zum anderen jedoch auch, weil sie noch innerlich gefestigt sind und keine Bereitschaft zeigen, sich fremden Kulturen auch nur anzupassen.

Betrachtet man die immensen Kosten der ungebremsten Zuwanderung, die alleine für Deutschland mit jährlich 30-50.000.000.000 € zu beziffern sind – Tendenz steigend -, betrachtet man die Ausbreitung der mitgebrachten archaischen Kultur bei gleichzeitiger Abschottung von der vorgefundenen abendländisch-aufgeklärten Kultur, was jedoch erstaunlicherweise in weiten Teilen der politisch-medialen Klasse akzeptiert, bisweilen sogar enthusiastisch begrüßt wird, dann kommt einem doch das Wort von Bertolt Brecht in den Sinn: Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.

Was uns wirklich bereichert

Mit der unkontrollierten und unbegrenzten Zuwanderung aus den Dörfern Anatoliens und den arabischen Wüsten kommen Probleme zu uns, die wir vorher nicht, zumindest nur sehr selten hatten. In den archaischen Gesellschaften, die sich nun auch bei uns etablieren, ist die Ehe unter nahen Verwandten verbreitet. Teils deswegen, weil es in jenen Gesellschaften darauf ankommt, dem Sohn eine Braut mit ordentlicher Mitgift und der Tochter einen Mann, der sie zu ernähren vermag, zu geben, teils weil aus religiösen Gründen die Eheschließung mit sogenannten Ungläubigen ausscheidet. Häufig fällt beides auch zusammen, auch und gerade nunmehr hier in Deutschland, wo die Einwanderer aus jenen Teilen der Welt in Ghettos leben, die ausschließlich von Muslimen bewohnt werden. Bestärkt werden sie darin von ihren geistlichen Autoritäten, denn sie erklären Ihnen, der Koran schreibe das auch vor. Beispielhaft sei dazu ein Dialog auf einer muslimischen Website (Islam Forum – Die Wahrheit im Herzen) zitiert:

Frage: Ist es richtig, daß der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) davon abriet, Cousinen zu heiraten? Ist dies lediglich der letzte Ausweg für eine Heirat?

Antwort: Alles Lob gebührt Allah. Es gibt in der islamischen Religion für einen Mann keinen Einwand dagegen, eine Frau aus seinem Verwandtenkreis zu heiraten, außer al Maharim (diejenigen Frauen, die zur Heirat verboten sind), die Allah in der Surat al Nisa‘ genannt hat (ungefähre Bedeutung): „Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Tanten väterlicherseits, eure Tanten mütterlicherseits, die Nichten, eure Nährmütter, die euch gestillt haben, eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid, – wenn ihr jedoch nicht zu ihnen eingegangen seid, so ist es keine Sünde für euch, deren Töchter zu heiraten – und (verboten zu heiraten sind euch) die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden sind, und, daß ihr zwei Schwestern zusammen (zur Frau) nehmt, außerdem, was bereits geschehen ist, gewiß, Allah ist allvergebend und barmherzig.“

Da Allah uns die Verwandten nennt, mit denen eine Heirat verboten ist, wissen wir, daß es keine Bedenken gegen die verbleibenden Familienmitglieder gibt. Weiterhin ist es keine Bedingung, daß dies der letzte Ausweg zu einer Heirat ist, wie in der Fragestellung gesagt wurde. Zu den bekanntesten Beweisen dieser Tatsache gehört, daß der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) seine Tochter Fatima mit Ali (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) verheiratete, und dieser war der Sohn des Onkels ihres Vaters, sowie die Heirat des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) mit Zainab bint Jahsch (möge Allah mit ihr zufrieden sein), die die Tochter seiner Tante (d.h. seine Cousine) war, und es gibt noch viele weitere solcher Beweise.

Es sollte vielleicht noch eine andere Frage gestellt werden, nämlich: „ist es für einen Muslim besser oder wünschenswert jemanden zu heiraten, mit dem er nicht verwandt ist?“

Die Antwort auf diese Frage variiert von Fall zu Fall, und vielleicht ist es vorzuziehen, jemanden zu heiraten, mit dem man nicht verwandt ist, beispielsweise wenn jemand vorhat, neue soziale Beziehungen oder Bindungen einzugehen und die Heirat mit einer anderen Familie daher als förderlich einzuschätzen ist, um die gesellschaftlichen Beziehungen zu erweitern.“

Islam Q&A, Scheikh Muhammed Salih al-Munajjid

Hier erklärt also ein islamischer Geistlicher mit der ihm eigenen religiösen Autorität die Ehe zwischen Cousin und Cousine nicht nur für unbedenklich, sondern ausdrücklich als Allah wohlgefällig und verweist insoweit auch auf das persönliche Beispiel des Propheten, der eine solche Ehe innerhalb seiner Familie selbst geschlossen und eine weitere gestiftet habe. Die Erkenntnisse der Humangenetik, wonach zweifelsfrei der Inzest, aber auch die Ehe zwischen Cousin und Cousine zur Inzucht mit allen ihren negativen Folgen führt, spielen für den Islam offensichtlich keine Rolle. Die Lebensweise des frühen Mittelalters auf der Arabischen Halbinsel ist Richtschnur, denn es war eben die Lebensweise des Propheten und seiner Familie, und sie prägt selbstverständlich auch den Koran. Die Folge kann man gerade in solchen muslimischen Ghettos wie man sie in Berlin, aber auch etwa in Duisburg vorfindet, in den Arztpraxen studieren. Die Zahl der Kinder, die dort mit genetischen Defekten vorgestellt werden, wächst. Die Kosten für das deutsche Gesundheitswesen kann man ahnen. Daß derartige Gesellschaften sich auch durch einen signifikant niedrigeren durchschnittlichen IQ „auszeichnen“, ist auch keine Überraschung. Daß hier eine Änderung eintreten könnte, weil man mitten in einer aufgeklärten Gesellschaft lebt, ist absolut nicht zu erwarten. Denn gerade die muslimischen Einwanderergesellschaften, und das gilt auch für die hier lebenden Türken in der dritten und vierten Generation, schotten sich von der deutschen Mehrheitsgesellschaft ab. Sie sind nur an deren wirtschaftlichen Ressourcen interessiert, wollen aber ansonsten ihr archaisches Gesellschaftsmodell weiter leben.

Dazu gehört natürlich auch die für uns verstörende Unterwürfigkeit gegenüber familiären und religiösen Autoritäten. Ein gutes Beispiel für diese geradezu byzantinische Kriecherei ist ja auch der oben zitierte Text. Jedes Mal, wenn der Prophet erwähnt wird, muß dem eine unterwürfige Lobpreisung folgen. Der Muslim hat sich eben der religiösen Autorität, seinem Gott ohnehin, nur auf Knien zu nähern. Islam heißt eben Unterwerfung.

Ein deutscher Bundespräsident und eine deutsche Bundeskanzlerin haben erklärt, der Islam gehöre zu Deutschland. Ob dahinter Absicht oder schlicht nur Dummheit steckt, ist gleichgültig. Tatsache ist jedoch, daß wir von Leuten regiert werden, die ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind. Das Groteske daran ist, daß ausgerechnet die Leute, die sich für gebildet, weltoffen und tolerant halten, sich stets und ständig für eine Religion in die Schanze werfen, die an Rückständigkeit, Engstirnigkeit und Intoleranz nicht zu übertreffen ist. Auch das bestätigt die Analyse, wonach Inkompetenz und Ignoranz offenbar die Voraussetzungen für die Vergabe politischer Spitzenämter sind. Vielleicht dämmert das den Deutschen so langsam, hoffentlich nicht zu langsam.

 

 

Willkommen in Absurdistan

Der ganz normale Wahnsinn, zusammengefaßt  in wenigen Meldungen aus Deutschland:

Die Krawalle – schon das ist eine verniedlichende Vokabel für eine Orgie von Straftaten –  anläßlich des G-20 Gipfels in Hamburg sind schon fast vergessen. Die heute gestartete Razzia in verschiedenen Städten ruft sie wieder in Erinnerung. Warum im übrigen nicht auch die Brutstätte der Hamburger Linksextremisten, die sogenannte Rote Flora, durchsucht wird, bleibt offen. Daß es einen solchen Schandfleck in einer deutschen Stadt überhaupt noch gibt, bleibt ebenfalls eines der großen Rätsel unserer Zeit. Vielleicht ist einfach die Sympathisantenszene zu groß und einflußreich. Sie reicht ja weit in bürgerliche Berufe hinein. Man erinnert sich noch an diesen zauseligen Flegel mit Anwaltszulassung, aber in  szenetypischem Rockeroutfit, der damals vor laufenden Fernsehkameras von sich gab: „Wir haben gewisse Sympathien für solche Aktionen, aber bitte doch nicht im eigenen Viertel, wo wir wohnen. Also, warum nicht irgendwie in Pöseldorf und Blankenese?“ Ob und mit welchen Konsequenzen berufs-und strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden wird, bleibt abzuwarten.

Typen wie diese Schande für seinen Berufsstand begrüßen natürlich solche Vorgänge wie die Krawalle anläßlich des jüngsten Bundesparteitages der AfD. Wenn da die Antifanten etwa einem Delegierten gewaltsam den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verwehren suchen und ihm dabei das Handgelenk brechen, dann kommt da natürlich klammheimliche Freude auf. Den Leitmedien unseres Landes ist so etwas allerdings keine Meldung wert. Verletzt jedoch eine offensichtlich verkrachte und verwirrte Existenz einen Bürgermeister leicht mit einem Messer, nicht ohne ihn vorher zu beschimpfen, weil er Flüchtlinge unterbringt, ihm aber das Wasser abdreht, dann wird das in der Presse breitgetreten und von den einschlägig bekannten Politikern werden Spekulationen darüber angestellt, daß auch diese Tat letztendlich auf die angebliche Hetze der AfD gegen die Merkel’sche Flüchtlingspolitik zurückzuführen ist.

Die Grünen sind dann flugs dabei, wenn das linksradikale Gesindel sich darüber beklagt, daß die Polizei einigermaßen energisch eingeschritten ist. So ist die Fraktionssprecherin der Grünen im niedersächsischen Landtag für „Antifaschismus“ (ein solches Amt gibt es offenbar tatsächlich!“) mit der Forderung hervorgetreten, es müsse sowohl parlamentarisch als auch straf-und verwaltungsrechtlich dringend überprüft werden, ob nicht der Polizeieinsatz zur Sicherung des AfD-Parteitages überzogen gewesen sei. Denn der Wasserwerfereinsatz bei kühlen Temperaturen – oh Gott, da wird sich doch nicht ein wackerer Antfant erkältet haben? -, ein Beinbruch und „überlange Schmerzgriffe“ seien nun einmal fragwürdig. Wenn allerdings die Wohnäuser von AfD-Politikern mit Farbbeuteln beworfen werden, wie jüngst in Lüneburg, oder gar Brandsätze fliegen, wie gegen die Wohnhäuser von Politiokern wie Uwe Junge, Frauke Petry oder André Poggenburg, dann hört man von den Grünen nichts, jedenfalls keine Verurteilung. Welche Gefühle da wirklich vorherrschen, kann man nur raten. Klammheimliche Freude ist ja per definitionem innerlich.

Weniger sensibel sind die Grünen, wenn es um ihre Schutzbefohlenen geht, die „Menschen, die uns geschenkt worden sind“, wie ihre Spitzentörin Göring-Eckardt uns seinerzeit mit verzücktem Lächeln erklärt hat. So zum Beispiel in Richtung auf die vorwiegend aus Afrika illegal eingewanderten Drogendealer im Görlitzer Park zu Berlin. In diesem Guckkasten bundesdeutscher Zustände treiben seit Jahren Drogendealer aus Afrika und andere Kriminelle unbehelligt von Behörden und Polizei ihr Unwesen. Der – selbstverständlich grün regierte – Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg widmet sich diesem Problem nun aus seiner besonderen Perspektive. Mit einer umfangreichen Ausstellung möchte das Bezirksmuseum Verständnis für afrikanische Drogendealer wecken. Dazu paßt natürlich, daß eine weitere grüne Spitzentörin, ihre ehemalige Berliner Landesvorsitzende, das an den Berliner Schulen geltende Neutralitätsgesetz kippen und künftig außer Schülerinnen auch Lehrerinnen mit Kopftuch an den Berliner Schulen sehen will. Da will natürlich der evangelische Landesbischof nicht nachstehen und schlägt in die gleiche Kerbe.

Überhaupt kennt die Kultursensibilität bei uns keine Grenzen. Insbesondere dann, wenn der Wahnsinn in Gestalt der Kunst oder was dafür ausgegeben wird daherkommt, ist alles möglich. So findet derzeit – natürlich auch in Berlin – eine sogenannte Märtyrer-Ausstellung statt, in der ein sogenanntes Künstlerkollektiv sich mit den Biografien und vor allem den Toden von „Märtyrer*innen“ – Genderdeutsch ist da natürlich Pflicht – auseinandersetzt. In eine Reihe gestellt werden so unterschiedliche historische Gestalten wie Sokrates, Rosa Luxemburg, Martin Luther King, Pater Maximilian Kolbe, aber auch Mohammed Atta, einer der Attentäter des 11. September 2001 sowie Ismail Omar Mostefai, einer der Bataclan Attentäter von Paris. Die famosen Künstler ebenso wie die Ausstellungsleitung finden nichts dabei, wenn „möglichst wertungsfrei“ Menschen gezeigt werden, die „aus religiösen oder politischen Gründen wegen ihrer Überzeugungen getötet worden sind bzw. ihr Leben opferten.“ Das selbsternannte Künstlerkollektiv möchte damit „die Komplexität des Begriffes Märtyrer veranschaulichen.“ Der Skandal liegt darin, daß ein staatliches Museum solchen Wirrköpfen nicht von vornherein sagt, daß es einen fundamentalen Unterschied zwischen dem Altruismus und der Empathie des wirklichen Märtyrers wie etwa Pater Maximilian Kolbe oder auch Martin Luther King einerseits und dem verblendeten Haß von Massenmördern wie Atta oder Mostefai gibt. Eine wertungsfreie Darstellung solcher Personen ist schlicht nicht möglich. Erst recht nicht in einer öffentlich zugänglichen Ausstellung, die ja alleine schon wegen Veranstalter und Örtlichkeit geignet ist zu suggerieren, zwischen Märtyrern und Verbrechern gebe es Berührungspunkte oder gar teilweise übereinstimmungen.

Vielleicht erleben wir aber nur seit Jahrzehnten einen schleichenden Niedergang unserer Kultur. Alle Protagonisten der behandelten Ereignisse sind Absolventen deutscher Universitäten. Wie heruntergekommen unser Bildungswesen ist, läßt sich ja nicht nur daran, sondern zum Beispiel auch an dem Umstand festmachen, daß wir inzwischen mehr Lehrstühle für die Pseudowissenschaft von „Gender an Diversity“ haben, als etwa für Biologie. Dafür verlassen allerdings heute schon knapp 20 % der Schüler die Grundschule mit unzureichenden Lesefähigkeiten. Statt in die personelle und sachliche Ausstattung von Schulen und Hochschulen zu investieren, veruntreuen unsere Politiker Steuergelder in Milliardenhöhe, um „den Menschen, die uns geschenkt worden sind“, ein Leben zu ermöglichen, von dem sie in ihren Herkunftsländern allenfalls träumen konnten.

Absurdistan, das klingt nach einem Land im Orient. Wir sind auf dem besten Weg dahin.

 

 

Denken wär‘ nicht schlecht

habe ich mir gedacht, als ich mir heute in den Fernseh-Nachrichten einen Ausschnitt aus der Debatte des Bundestages angesehen habe. Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion hatte unter Hinweis auf das Ende des Bürgerkrieges in Syrien gefordert, man solle nun die Bürgerkriegsflüchtlinge nach Syrien zurückschicken. Das löste eine Welle der Empörung bei den anderen Fraktionen aus. Der Tenor dieser aufgeregten Beiträge kann dahingehend zusammengefaßt werden, daß man doch nicht Menschen in ein Land zurückschicken könne, dessen Diktator sich allerhand Verbrechen gegen sein Volk habe zuschulden kommen lassen, Angriffe mit Giftgas auf Dörfer eingeschlossen.

Klingt ja erst mal nicht schlecht. Wer will schon in ein Land zurück, dessen Regime so mit seinen Gegnern, aber auch mit unbeteiligten Zivilisten umgegangen ist. Doch kann man dabei nicht stehen bleiben. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Deswegen handelt seine Regierung im Rahmen der Verfassung und völkerrechtlicher Verträge. (Leider nicht immer, wie wir in den letzten Jahren lernen mußten.) Einschlägig ist im vorliegenden Fall die Genfer Flüchtlingskonvention. Sie verpflichtet die daran gebundenen Staaten, Kriegsflüchtlingen für die Dauer des Krieges in ihrer Heimat Zuflucht zu gewähren, natürlich auch nur im Rahmen der eigenen Möglichkeiten. Mit anderen Worten: Wenn der Krieg vorbei ist, müssen die Kriegsflüchtlinge wieder nach Hause. Nur denjenigen unter ihnen, denen in ihrer Heimat nachweislich persönlich Verfolgung aus politischen Gründen droht, ist auf Antrag und nach bejahender Prüfung des geltend gemachten Asylgrundes Asyl zu gewähren. Von diesem Recht hat bislang noch niemand Gebrauch gemacht. Wenn sich die weinerliche Gefühlsduseligkeit durchsetzt, die der Empörung über den eingangs erwähnten Antrag der AfD-Fraktion zugrunde liegt, dann brauchen diese Syrer hier auch keinen Asylantrag zu stellen. Die sentimental grundierte Ignoranz der deutschen Gutmenschen macht das entbehrlich.

Doch wie gesagt: Denken wär‘ nicht schlecht.

Si tacuisses, philosophus mansisses

Es kann kein wohlmeinender Mensch gewesen sein, der unserem Zensurministerlein geraten hat, sich öffentlich zu Rechtsfragen zu äußern. Denn um eine Rechtsfrage geht es, wenn die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei beurteilt werden soll. Am juristischen Hochreck des Verfassungsrechts hat Heiko Maas nun die Riesenfelge zu turnen versucht. Geworden ist daraus eine klägliche Bauchwelle mit armrudernden Absturz statt einem Abgang in den Stand. Angesichts der juristischen Qualifikation und Expertise dieser Verlegenheitslösung für das angesehene Amt des Bundesjustizministers verwundert das auch nicht.

Zur Sache: In einem Namensbeitrag für die Frankfurter Rundschau – wer, wenn nicht ein seit Jahrzehnten treu zur SPD stehendes Blatt könnte sich auch dafür zur Verfügung stellen – vom 10.09.2017 unternahm es dieser famose Jurist, der geneigten Leserschaft auszudeutschen, daß und warum die AfD jedenfalls in Teilen verfassungswidrig sei. Denn das Programm dieser Partei mißachte an mehreren Stellen die verfassungsmäßige Ordnung. Sogar die Würde des Menschen sei für sie antastbar.

Das ist starker Tobak und bedarf daher einer überzeugenden Begründung. Nun hat das Bundesverfassungsgericht bereits im SRP-Urteil vom 23.10.1952 die Mindestprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland definiert. Das sind die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Verfassungswidrig im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG ist eine Partei aber erst, wenn sie mit Gewalt gegen diese Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert. Im KPD-Urteil vom 17.08.1956 heißt es daher: „Es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen. Sie muß planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen zu wollen.“ Gemäß Art. 79 Abs. 3 GG kann der Gesetzgeber nicht einmal mit verfassungsändernder Mehrheit die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in Art. 1 und 20 niedergelegten Grundsätze ändern. Das ist die sogenannte Ewigkeitsgarantie des demokratischen, föderalen Rechtsstaates.

Wenn der Rechtskandidat im Staatsexamen prüfen soll, ob eine politische Partei verfassungswidrig ist, muß er sich also an diese Vorgaben halten, wenn er das Examen bestehen will. Schauen wir also, was der Bundesjustizminister zu diesem Thema schreibt.

Zu Beginn schwurbelt er unverbindlich weit weg vom Wortlaut des Grundgesetzes über dessen Entstehungsgeschichte und sein angebliches historisches Wertefundament. Davon wolle jene Partei nichts wissen, weil sie im Geschichtsunterricht angeblich den Schwerpunkt auf das 19. Jahrhundert und die Befreiungskriege legen will. Identitätsbildend solle jene Epoche des Nationalismus sein, in der Preußen-Deutschland Kriege gegen Dänemark, Österreich und Frankreich vom Zaune gebrochen habe. Nun findet sich davon im Wahlprogramm der AfD für die Bundestagswahl kein Wort. Was übrigens daran verfassungswidrig sein könnte, in den Schulen wieder mehr über die Zeit zu lehren, in der Deutschland sich einerseits zum Nationalstaat, und andererseits auch zur Demokratie entwickelte, bleibt wohl das Geheimnis des Juristen Heiko Maas.

Seine Behauptung, das Grundgesetz sei als bewußter Gegenentwurf zur Nazibarbarei geschaffen worden, deswegen sei auch seit 1949 das „vereinte Europa“ als Staatsziel im Grundgesetz verankert, würde ihm in der Prüfungsklausur sicherlich einen dicken roten Strich und einen strengen Kommentar des Prüfers einbringen. Denn im Grundgesetz von 1949 fand sich nichts von alledem. Art. 24 legte ursprünglich nur fest, daß der Bund durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen könne und er sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen könne. Erst Jahrzehnte später nach Schaffung der Europäischen Union wurde die heutige Fassung des Art. 23 GG eingeführt. Danach wirkt die Bundesrepublik Deutschland zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der Europäischen Union mit. Wie dieses vereinte Europa verfaßt sein soll, legt das deutsche Grundgesetz naturgemäß nicht fest. Bekanntlich gibt es in Deutschland und Europa sehr unterschiedliche Vorstellungen von der Rechtsnatur des vereinten Europa, ob Bundesstaat oder Staatenbund. Im Wahlprogramm der AfD heißt es dazu: „Die Zukunft Europas liegt nicht in der EU in ihrem jetzigen Zustand und auch nicht in ihrer weiteren Zentralisierung, sondern in einem Europa souveräner Staaten, die partnerschaftlich zusammen arbeiten.“ Was daran auch nur im Ansatz verfassungswidrig sein soll, ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar. Der Prüfer wird also in der Klausur nicht nur die unzutreffende Darstellung der Verfassungsgeschichte, sondern auch eine abwegige verfassungsrechtliche Beurteilung des zu prüfenden Wahlprogramms rügen.

Ausdrucksstark und begründungsschwach fährt unser Rechtskandidat weiter und schreibt: „Der Rassenwahn der Nazis hatte zur Ermordung von 6 Millionen Juden geführt. Dieses Menschheitsverbrechen vor Augen, wurden 1949 die Religionsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauungen in den Artikeln 3 und 4 des Grundgesetzes festgeschrieben.“ Da wirft unser Prüfling einiges durcheinander. Rasse und Religion sind zwei verschiedene Dinge. Auch sind der Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 GG, und die Religionsfreiheit (genau genommen: Freiheit, seine Religion auszuüben), Art. 4 Abs. 3 GG, zwei verschiedene Regelungsbereiche. Rassenwahn und Holocaust haben auch nicht die Mütter und Väter des Grundgesetzes dazu bewogen, die Religionsfreiheit einzuführen. Vielmehr findet sich diese bereits in Art. 135 der Weimarer Reichsverfassung, wo es heißt: „Alle Bewohner des Reichs genießen volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung wird durch die Verfassung gewährleistet steht unter staatlichem Schutze. Die allgemeinen Staatsgesetze bleiben hiervon unberührt.“ Auch dieser Abschnitt der Arbeit des Rechtskandidaten dürfte vor dem Auge des Prüfers keine Gnade finden.

Im folgenden echauffiert sich der Verfasser darüber, daß die AfD pauschal das Verbot von Minaretten und Muezzinrufen fordert. Nun kann man Zweifel daran haben, ob eine solche Forderung, auch in einem Wahlprogramm, besonders klug ist. Indessen kann man keinesfalls diese Forderung für verfassungswidrig halten. Auf die Definition der Verfassungswidrigkeit ist nochmals hinzuweisen. Art. 4 Abs. 3 GG unterfällt eben nicht der sogenannten Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. Der Verfassungsgesetzgeber kann mit Zweidrittelmehrheit Gesetze beschließen, die insoweit die Religionsausübungsfreiheit einschränken, als sie beispielsweise öffentliche Bauvorschriften so gestalten, daß etwa die orientalische Bauform der Moschee mit Minaretten nicht zugelassen ist. Im übrigen zeigt die religiöse Praxis der Muslime in Deutschland seit Jahrzehnten, daß Moscheen nicht zwingend diese orientalische Bauform haben müssen. Auch dieser Passus aus der Feder des Prüflings wird ihm keine Punkte bringen.

Wo im Wahlprogramm der AfD unser Zensurministerlein einen Passus gefunden haben will, wonach Untersuchungshaft auch ohne Vorliegen von Haftgründen verhängt werden können soll, bleibt wohl sein Geheimnis. Der reklamierte Verstoß gegen die Garantie der Menschenwürde in Art. 1 des Grundgesetzes kann also nicht aufgefunden werden. Ob im übrigen jede staatlich angeordnete Freiheitsentziehung auch ohne richterliche Entscheidung immer gegen das Grundgesetz verstoßen würde, ist eine ganz andere Frage. Wir wollen sie hier nicht weiter prüfen. Erinnert sei nur an die vorläufige Festnahme durch Polizeivollzugsbeamte.

Die Forderung, das Waffenrecht zu lockern, um den Bürgern damit mehr Sicherheit zu geben, sieht der juristische Überflieger gar als Angriff auf den Rechtsstaat an, selbstverständlich im Kontext ebenfalls verfassungswidrig. Für soviel Kreativität bekommt man allerdings keinen Ehrendoktor, sondern in der Prüfung Null Punkte.

Besonders aufzustoßen scheint dem Politiker, der sich auf das Glatteis der Juristerei begibt, die Forderung der AfD in Ziff. 7.2 ihres Wahlprogramms, wonach sie das vom Grundgesetz geschützte und bewährte Leitbild der Ehe und traditionellen Familien mit Kindern bewahren und stärken will. Wo der Verfasser im übrigen die Forderung nach einem Ministerium, das die Bevölkerungsentwicklung nach wissenschaftlichen Kriterien koordiniert, gefunden hat, bleibt im Dunkeln. Was daran aber verfassungswidrig sein soll, noch viel mehr. Daraus auch noch ableiten zu wollen, die Partei wolle vorschreiben, wie viele Kinder wir bekommen sollen und dürfen, ist schon abenteuerlich. Inwieweit das vor allem die in der Tat von unserem Grundgesetz garantierte freie Lebensgestaltung des einzelnen nur berühren soll, erschließt sich nicht. Sicher ist das Familienbild der AfD ein anderes, als das der diversen Propagandisten von Gender and Diversity, wonach Familie so ziemlich alles ist, was mehr als zwei Personen umfaßt.

An und für sich sollte man über diese Auslassungen eines leibhaftigen Bundesjustizministers mit beiden juristischen Staatsexamina den sprichwörtlichen Mantel des barmherzigen Schweigens breiten. Indessen hat dieser juristische Rohrkrepierer ein hohes Staatsamt inne, in dessen Zuständigkeitsbereich die Gerichte und die Vorbereitung der Gesetzgebung fallen. Erstaunlicherweise ist die Zahl seiner politischen und medialen „Follower“, um einmal diesen Begriff zu gebrauchen, erheblich. Mir scheint es daher durchaus geboten zu sein, die juristische Blamage auch öffentlich zu machen.

 

 

 

 

Alle gegen einen

Der Mensch, so sagt man, ist ein Herdentier. Im Zweifel verhält er sich so, wie er glaubt, daß die anderen es von ihm erwarten. Nicht von ungefähr gilt es daher als herausragende Charaktereigenschaft, sich völlig entgegengesetzt zu verhalten und gegen den Strom zu schwimmen.

Ein Schulbeispiel dafür können wir in diesen Wahlkampfwochen erleben. Als es eine neue politische Partei gewagt hatte, den allgemeinen Konsens zu stören und die großen Erzählungen der führenden Politiker aller Parteien und der maßgeblichen Journalisten in den Medien in Frage zu stellen, trat vorhersehbar der „Schwarzes-Schaf-Reflex“ auf. Von nun an galt die Parole, den Störer auszugrenzen und vor ihm zu warnen wie vor einem Aussätzigen. Daß die zur Diagnose berufenen Ärzte – in diesem Fall natürlich die Juristen in den Verfassungsschutzämtern – diesen Aussatz in Gestalt der Verfassungsfeindlichkeit nicht festgestellt hatten, spielte keine Rolle. Vielmehr verließen sich die Stichwortgeber in der politischen Debatte auf die altrömische Weisheit: „Audacter calumniare, semper aliquid haeret!“ Zu deutsch: „Nur wacker verleumden, es bleibt immer etwas hängen!“ Natürlich hat es funktioniert. Nachdem man angesichts der stabilen Umfragewerte davon ausgehen muß, daß die AfD in den nächsten Bundestag einziehen wird, mußte die Strategie der Schweigespirale aufgegeben werden. Seither treten die Spitzenkandidaten der Partei in den Talkshows auf. Und dort kann man sehr schön das Herdenverhalten der etablierten Politiker und ihrer Steigbügelhalter in den öffentlich-rechtlichen Medien beobachten. Jede dieser Talkrunden läuft nach dem Schema „Alle gegen einen“ ab. Dabei schadet es nicht, die plattesten politischen Kalauer einzusetzen, wenn sie nur dazu tauglich erscheinen, den oder die betreffende Vertreterin der Schwarzes-Schaf-Partei lächerlich machen zu können.

So zum Beispiel am Dienstag Abend im ZDF. Die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel wurde unter der Regie von Marietta Slomka von den Vertretern der Parteien gemobbt, die für sich das Monopol in Sachen Anstand, Fachkenntnis und Weisheit in Anspruch nehmen. Nicht etwa, daß CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke dies tatsächlich für sich in Anspruch nehmen können. Sie sind genau genommen nur schon länger am Tisch und dulden keinen weiteren Esser mehr.

Bemerkenswert niedrig ist auch das Niveau, auf dem dieses Mobbing stattfindet. Unser Zensurministerlein Maas fand sich offenbar richtig witzig, als er Frau Weidel vorhielt: „Im übrigen Frau Weidel, Sie sind doch selbst ein Flüchtling, Sie sind aus der Schweiz nach Deutschland geflohen.“ Damit wollte er sich daran hochziehen, daß seine Kollegin Weidel – ja, seine Kollegin, denn er wird sich in Zukunft damit abfinden müssen, daß auch sie zu den Mitgliedern des Deutschen Bundestages gehört – derzeit ihren Wohnsitz in der Schweiz hat. Was er mit seiner nur durchschnittlichen Intelligenz nicht gemerkt hat, ist, daß er mit diesem unsäglichen Vergleich die Schweiz mit solchen Ländern auf dieser Erde gleichgesetzt hat, aus denen tatsächlich Menschen vor politischer Verfolgung, Bürgerkrieg oder blanker wirtschaftlicher Not fliehen, einmal ungeachtet der Tatsache, daß nur ein überschaubarer Teil von ihnen im Rechtssinne als Flüchtling anzusehen ist. Da konnte Andreas Scheuer von der CSU nicht zurückstehen. Er meinte den moralischen Glanz seiner Partei damit aufpolieren zu können, daß er Frau Weidel anblaffte: „Ja Frau Weidel, bevor Sie da jetzt rumstänkern, machen Sie erst mal den Zuschauern klar, daß Sie sich von Gauland und Höcke distanzieren!“ Nun ist es ein Auswahlkriterium in der Stellenbeschreibung für einen CSU-Generalsekretär, daß er zu flegelhaftem Benehmen neigt. In Bayern nennt man einen solchen Typen natürlich handfest-krachledern „Wadlbeißer“, womit wir im Bereich der Folklore angekommen sind. Allerdings hat Scheuer hier bewiesen, daß er den Unterschied zwischen frotzeln und präpotentem Pennälerverhalten nicht kennt. Das aufmunternde Feixen der als Moderatorin kraß fehlbesetzten Hohenpriesterin der political correctness Marietta Slomka dürfte allerdings dazu beigetragen haben, daß er sich in seiner Rolle als der Lümmel von der letzten Bank noch wohler fühlt als bisher.

Mit ihrem vorzeitigen Abgang aus dieser alles andere als edlen Runde hat Frau Weidel Charakter gezeigt. Die zurückgebliebenen Pharisäer beiderlei Geschlechts dürften allerdings nicht begriffen haben, wie sehr sie damit düpiert worden sind. Es bedarf keiner Prophetengabe zu prognostizieren, daß diese politische Groteske jedenfalls nicht Frau Weidel und ihrer Partei geschadet hat, eher im Gegenteil. Denn es gibt noch genügend Leute in diesem Lande, die Anstand und Fairness noch für Werte halten, die man gerade bei Politikern gerne finden würde.