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Auf dem Narrenschiff

Josef Kraus ist ein scharfsichtiger Beobachter des Zeitgeschehens. 30 Jahre lang war er Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, daneben leitete er viele Jahre ein Gymnasium. Man kann also sagen, daß er von Erziehung etwas versteht. Sein Ruhestand ist glücklicherweise eher ein Unruhestand. Er teilt seine Beobachtungen einem breiteren Publikum mit, vor allem auf Tichys Einblick. Seine Beiträge liest man gern und mit Gewinn.

Nun berichtet er wirklich Unglaubliches von dem Narrenschiff, zu dem die akademische Welt offenbar geworden ist. An einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, wie die Fachhochschulen inzwischen heißen, im idyllischen Coburg, lehrt eine Professorin namens Claudia Lohrenscheit. Studenten, im Neusprech: Studierende, hören dort Vorlesungen über „Internationale soziale Arbeit“ und “ Menschenrechte“. Nun fragt man sich angesichts dieses doch offenbar sehr schmalen Gebiets von Lehre und Forschung, ob das auch eine Professur mit entsprechendem personellen und sachlichen Apparat rechtfertigt. Mir scheint doch, daß es sich dabei um einen kleinen Ausschnitt der Politikwissenschaften mit einem soziologischen Einsprengsel handelt. Als Jurist wundere ich mich darüber hinaus darüber, wie man als Nichtjuristin über ein Rechtsthema wie die Menschenrechte akademisch dozieren kann. Frau Lohrenscheit würde es sicherlich nicht wagen, ohne komplettes Jurastudium und zwei Staatsexamina etwa über Grundpfandrechte, Vermögensdelikte oder das öffentliche Baurecht akademisch zu lehren. Bei den Menschenrechten scheint ihr das möglich zu sein, weswegen man auch den Verdacht hegen muß, daß es sich dabei eher um politisches Gelaber handelt.

Diese Dame fordert nun ganz aktuell das Wahlrecht für Grundschüler. Ja, Sie lesen richtig. Grundschüler sollen Gemeinderäte wie auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Bezirksräte wie auch Abgeordnete der Landtage wählen. Das impliziert, daß sie dies selbstverständlich selbständig und geheim tun sollen. Mit dem allgemeinen und freien Wahlrecht wäre es schließlich unvereinbar, wenn etwa die Eltern ihren Kindern dabei in der Wahlkabine oder im Falle der Briefwahl am Küchentisch helfen würden. Im Falle von Frau Prof. Dr. Lohrenscheit kann ich mir allerdings vorstellen, daß ihr eine Wahlhilfe durch Organisationen wie die Rosa-Luxemburg-Stiftung, der sie offenbar so nahe steht, daß sie auf ihrer Homepage erwähnt wird, oder, besser noch, durch die Amadeu-Antonio-Stiftung lieber wäre. Denn dann wäre ja gewährleistet, daß die lieben Kleinen „antifaschistisch“ wählen und ihr Wahlverhalten nicht an dem ihrer „reaktionären“ Eltern ausrichten..

Denn Frau Professor hat ausweislich der Internetseite ihrer Hochschule da ganz spezielle Interessens- und Wissensgebiete, wie die angekündigten Lehrveranstaltungen zeigen:

„Politik und Menschenrechte“, „Interkulturelle Öffnung“, „Gender, Inklusion, Diversity“, „Anti-Rassismus“, „Diskriminierungsschutz“ und „Sexuelle Selbstbestimmungsrechte“.

Die Frage, ob diese famose Wissenschaftlerin vielleicht selbst Kinder hat, an deren Entwicklung sie in natura studieren könnte, ob man im Alter zwischen sechs und zehn Jahren überhaupt begreift, was Politik und was demokratische Wahlen sind, kann man sich wohl eher sparen. Denn Frau Prof. Lohrenscheit gehört nach ihren Angaben dem Verein intersexueller Menschen an. Dagegen ist an sich nichts zu erinnern. Sie selbst erklärt in einem Wahlaufruf zur bayerischen Landtagswahl, daß es sich bei der Intersexualität um eine Spielart von Mutter Natur handelt, weswegen man an solchen Menschen auch tunlichst nicht herumoperieren oder medikamentös therapieren sollte. Doch ist es eben eine sehr sehr seltene Spielart von Mutter Natur. Man könnte auch sagen, Mutter Natur hat diesen Menschen einen Streich gespielt, einen üblen zumal. Denn die Abweichung von der im mathematisch-statistischen Sinne Normalität ist für die betroffenen Menschen regelmäßig eher eine Last als ein Gewinn an Lebensqualität. Man muß halt damit leben, und kann damit auch in Würde leben, ohne diese Veranlagung, oder sollen wir sagen, Abweichung, wie eine Monstranz vor sich her zu tragen und daraus politische Forderungen abzuleiten.

Es ist sicherlich nicht einfach, damit fertig zu werden, daß die Natur einem ein Familienleben versagt hat, wie es die allermeisten Menschen führen, jedenfalls führen können. Hilfskonstrukte, wie die Adoption fremder Kinder, oder gar per künstlicher Befruchtung der Partnerin erzeugter Kinder, können das zum einen nicht aufwiegen, zum anderen halte ich das auch für einen überheblichen Versuch, die Schöpfung zu korrigieren, von der damit einhergehenden Belastung dieser Kinder mit einer mindestens sehr komplizierten Biografie einmal ganz abgesehen. Indessen erleben wir es ja auch bei der Homosexuellenbewegung, daß es Leute gibt, die diesen biologischen Nachteil und daraus nicht selten resultierenden Minderwertigkeitskomplex damit kompensieren wollen, daß sie daraus ein politisches Programm, selbstverständlich im Sinne von Emanzipation und Liberalität machen, statt schlicht und einfach selbstbewußt zu sagen, ich bin nun mal so, und so ist es eben.

Doch ist der Vorgang symptomatisch für die Narretei, die sich über die Hochschulen, ausgenommen natürlich die sogenannten MINT- Fächer, in die Gesellschaft verbreitet hat wie ein Hochwasser in den Flußauen. Nicht einmal vor der Juristerei macht dergleichen Narretei halt, wie man an der Person der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Susanne Baer sehen kann. Ärgerlich und bedenklich dabei ist, daß inzwischen Generationen von Studenten durch solche Dozenten geprägt und verdorben werden. Denn was ex kathedra verkündet wird, ist nicht nur für den gläubigen Katholiken Richtschnur, sondern was vom Katheder im Hochschulhörsaal verkündet wird, ist für die künftigen Akademiker ebenso verbindlich, nicht zuletzt, weil man es eben in der Prüfung so und nicht anders zu Papier bringen muß. Wenn man dergleichen geistige Prägung überhaupt einmal ablegt, so dauert das Jahre. Denn man ist schließlich damit beschäftigt, erst einmal beruflich Fuß zu fassen. Ein kritisches Hinterfragen des Gelernten kommt, wenn überhaupt, erst Jahre später.

Nicht nur aus Sparsamkeitsgründen wäre eine kritische Durchsicht des Lehrstoffs unserer Hochschulen mehr als notwendig. Letztendlich geht es um die Prägung unserer jungen Generationen. Und da ist es unverantwortlich, sie mit politmodischem Unfug zu indoktrinieren.

O du schöner Westerwald

Wer gedacht hatte, im „K(r)ampf gegen Rechts“ sei keine Steigerung des Schwachsinns mehr möglich, der ist jüngst eines, nein, nicht besseren, sondern schlechteren belehrt worden.

Zum Sachverhalt:

Am 9. November dieses Jahres feierte eine Gruppe von Nachwuchspolitikern der CDU (Junge Union) aus den Kreisverbänden Limburg und Rheingau-Taunus in einer Berliner Kneipe zum Abschluß einer der üblichen Bildungsreisen, die nun einmal dem Nachwuchs der im Bundestag vertretenen Parteien angeboten werden. Natürlich ging es wohl feucht-fröhlich zu, und es wurde gesungen. Ob bei einigen Teilnehmern die Erinnerung an die Bundeswehrzeit den Wunsch aufkommen ließ, das Lied vom schönen Westerwald zu singen, dürfte heute, acht Jahre nach Aussetzung der Wehrpflicht, eher zweifelhaft sein. Doch ganz sicher war es der Heimatstolz der Westerwälder, der unter anderem dieses Lied erklingen ließ.

Nun kann man offenbar in einer Berliner Kneipe nicht so einfach singen, was einem in den Sinn kommt. Denn dort muß man damit rechnen, daß solche politisch korrekten Zeitgenossen im Raum sind, wie eine Kunststudentin. Diese junge Dame fühlte sich von dem „dominanten weißen männlichen Verhalten“ gestört, als das derartige bierselige Fröhlichkeit junger Männer von politisch korrekten, ganz sicher feministisch begeisterten, dafür aber intellektuell eher unterdurchschnittlichen und mit engem Bildungshorizont ausgestatteten Absolventinnen deutscher Bildungseinrichtungen nun einmal wahrgenommen wird. Deswegen griff sie dann auch gleich zum Smartphone und filmte die Gruppe, natürlich mit Ton. Persönlichkeitsrechte, wie etwa das Recht am eigenen Bild, Datenschutz etc. mußten dann auch hintanstehen, denn im K(r)ampf gegen Rechts gelten die üblichen Gesetze und Regeln nicht. Nein, man filmt die unerhörte Szene, spielt sie in bester Gestapo- und Stasi Manier den Wächtern über die political correctness zu, als die sich nicht wenige Medien fühlen. Zu diesen gehört natürlich der Berliner Tagesspiegel. Dort wird so etwas mit Jauchzen aufgenommen und daraus eine Story über rechtslastige Nachwuchspolitiker gestrickt. Das Generationen von deutschen Soldaten, aber auch Schülern, Wanderern und Liebhabern von Fernsehsendungen mit Heino bekannte Lied vom schönen Westerwald wird denn auch als Nazi-Lied vorgestellt, das ja schließlic bei Reichswehr, Wehrmacht „oder so ähnlich“ gesungen worden sei. Die JU-ler haben das dann auch in der Diktion des famosen Herrn Alexander Fröhlich, so heißt diese Leuchte des deutschen Journalismus, nicht gesungen, sondern gegrölt, versteht sich.

Schaut man sich näher an, welche Journalisten sich an diesem Schmierenstück beteiligt haben, dann stößt man auf linksradikale Schreiberlinge, ach was, Zeitungsschmierer, die auf der anderen Seite des politischen Spektrums zum Beispiel in Jubel darüber ausbrechen, daß linksextreme Demonstranten mit einem Spruchband auftreten, auf dem zu lesen ist: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ Hinter einem solchen Spruchband marschieren natürlich auch gerne schon mal Grüne her, wie die unsägliche Claudia Roth.

Man sucht natürlich nach Erklärungen für so etwas. Die einfache Erklärung ist die, daß solche Zeitungsschmierer einfach nicht wissen, wovon sie schreiben. Man kann davon ausgehen, daß diese Zeitgenossen nicht in der Bundeswehr gedient haben. Denn sonst könnten sie ja auch nicht behaupten, es handele sich um ein Wehrmachtslied, das in der Bundeswehr nicht erlaubt sei. Die Unkenntnis über alles, was mit Tradition, Vergangenheit,, insbesondere mit Militär zu tun hat, ist ja nun leider gerade unter den sogenannten Medienschaffenden und Künstlern  weit verbreitet. Nicht von ungefähr hat sich ja hier eine Kunststudentin  als Denunziantin hervorgetan.

Doch das ist zu kurz gegriffen. Es ist durchaus davon auszugehen, daß auch diese Zeitungsschmierer genau wußten, daß das Lied vom schönen Westerwald absolut unverfänglich ist.  Seine Wurzeln liegen in einem Volkslied, das natürlich irgendwann einmal in den dreißiger Jahren zum Marschlied geworden ist. Es war in der Tat in der Wehrmacht beliebt, aber später auch in der Bundeswehr. Und es ist dort entgegen den unwahren Behauptungen dieser Zeitungsschmierer keineswegs verboten, wenn es auch sicherlich zu dem Liedgut gehört, das der grandiosen Fehlbesetzung auf dem Sessel des Verteidigungsministers mißfällt, die am liebsten jede Erinnerung an die Armeen vor Gründung der Bundeswehr aus dem Gedächtnis der Soldaten tilgen möchte.

Nein, es geht diesen linksradikalen Zeitungsschmierern um etwas anderes. Das zeigt ja auch ihre Begeisterung für einen Text wie „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“. Es geht schlicht und einfach darum, jegliche Verbindung der Deutschen zu ihrer Vergangenheit abzuschneiden. Nicht nur das Wissen um die  Vergangenheit, vielmehr die Wertschätzung früherer Generationen, von denen man ja immerhin abstammt, und denen man seinen Wohlstand zu einem nicht geringen Teil verdankt, soll vernichtet werden. Das politische Ziel ist der geschichtslose, bindungslose, unwissende und damit vorzüglich manipulierbare Mensch. Am besten als Einheitsmodell im Sinne der „One World“ Ideologie  eines Herrn Soros und seiner Jünger, aber auch den Förderern einer unbegrenzten Zuwanderung aus der Dritten Welt, zu denen nicht wenige deutsche Politiker gehören, von unseren Medienschaffenden einmal ganz abgesehen.

Das ist der eigentliche Skandal. Die “ Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ Fraktion in Politik und Medien wird immer größer. Deswegen kommt es darauf an,  diesen Leuten immer und überall entgegenzutreten, sie zu demaskieren und  an den Pranger zu stellen. Nur so können die ebenso unwissenden wie gutwilligen Bürger dieses Landes erkennen, was tatsächlich gespielt wird, und zwar gegen sie.

 

Ein globaler Migrationspakt, der das Problem lösen könnte

Über den nur als unsäglich zu bezeichnenden globalen Migrationspakt habe ich mich an dieser Stelle schon geäußert. Mehr zu sagen, ist müßig. Ulrich Vosgerau hat sich dazu rechtswissenschaftlich in seinem Gutachten für die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag geäußert. Stefan Aust und Helmar Büchel haben sich jüngst in der WELT umfassend und kenntnisreich mit diesem angeblich unverbindlichen Vertrag – ein Widerspruch in sich wie der berühmte schwarze Schimmel – befaßt. Natürlich ist der Pakt – das lateinische Wort für Vertrag –  verbindlich, nämlich politisch verbindlich, wie Aust und Büchel zutreffend erläutern. Und das führt unweigerlich zur Implementierung aller Verpflichtungen dieses Papiers in die Gesetzgebung und Rechtsprechung der Teilnehmerstaaten. Man kann absolut sicher sein, daß Deutschland sich in der Bereitwilligkeit, jede dieser Verpflichtungen in nationales Recht umzusetzen, von niemanden übertreffen lassen wird, vielmehr über den Text dieses Abkommens noch hinausgehen wird. Denn alles, was von internationalen Organisationen kommt, ist für deutsche Politiker und ihre medialen Steigbügelhalter Gottes Wort, soweit sie religiös sind. Die meisten von Ihnen sind es nicht, doch auch sie begrüßen alles, was von dort kommt, mit nachgerade orgiastischen Lustschreien.

Doch reizt der Sachverhalt dazu, sich einmal Gedanken darüber zu machen, ob man nicht vielleicht doch einen globalen Migrationspakt braucht. Natürlich einen solchen, der das offenkundige Problem der globalen Migration auch löst. Natürlich muß sich eine solche Lösung an den Interessen der beteiligten Nationen orientieren, und zwar an den wohlverstandenen Interessen. Dabei müssen kurzsichtige und eigensüchtige Überlegungen außen vor bleiben. Ein Vertrag ist nur dann für die Beteiligten rundum befriedigend, wenn er einen objektiv gerechten Ausgleich der widerstreitenden Interessen beinhaltet und gewährleistet.

Zunächst einmal muß also untersucht werden, welche Interessen im Zusammenhang mit dem steigenden Migrationsdruck auf dieser Erde jeweils inmitten liegen. Fangen wir doch zunächst einmal mit den Staaten an, die unter einer exponential wachsenden Überbevölkerung leiden. Ja leiden, denn anders kann man es wohl nicht bewerten, wenn ein Land wie Nigeria 1950 noch 40 Millionen Einwohner hatte, 2050 indessen voraussichtlich 400 Millionen Menschen Nahrung und Wohnung bieten muß. Ähnliche Verhältnisse finden wir in allen Staaten des afrikanischen Kontinents, vor allem aber in denen Afrikas südlich der Sahara. Der Abfluß von Millionen, ja zig Millionen Menschen aus diesem Kontinent löst jedoch die wirtschaftlichen Probleme dieser Länder nicht. Angesichts ihrer Reproduktionsrate spüren die Bevölkerungen jener Staaten eine Abwanderung von ein bis zwei Millionen Menschen jährlich nicht einmal. Hinzu kommt, daß in aller Regel die besten und stärksten jungen Männer das Land verlassen. Doch gerade diese Bevölkerungsgruppe ist allein geeignet, eine Gesellschaft und ein Land voranzubringen. Nur sie sind leistungsfähig, nur sie haben das Potenzial, die Wirtschaft ihres Landes voranzubringen. Wenn gerade diese Leute weggehen, bleiben die übrig, die auf deren Arbeits- oder Unternehmer-Einkommen angewiesen sind. Die Gelder, die von diesen jungen Männern im Erfolgsfalle aus den Zielländern der Migration nach Hause überwiesen werden, mögen zwar für die daheim gebliebenen erstrebenswert sein, bleiben jedoch weit hinter dem zurück, was diese Ausgewanderten tatsächlich im eigenen Lande erwirtschaften könnten, wenn sie nur hinreichend dazu motiviert würden. Ein sehr starkes Motiv dazu ist natürlich die Alternativlosigkeit. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, voranzukommen, als eigene Arbeit und Leistung, vor allem, weil Sozialtransfers aus den reichen Ländern nicht stattfinden, dann wird sich ein Land zwangsläufig entweder wirtschaftlich und gesellschaftlich entwickeln, oder aber es geht zu Grunde. Letzteres wäre dann selbst verschuldet und entspräche tatsächlich der Menschheitsentwicklung seit Menschengedenken. Man mag das für brutal, sozialdarwinistisch oder sonstwie unmenschlich halten. Das Leben ist jedoch so und nicht anders. Die künstliche Alimentierung statt des Anreizes zur Entwicklung verschärft die Probleme, statt sie zu lösen.

Betrachten wir in einem zweiten Schritt die wohlverstandenen Interessen der Ziel- oder Geberländer. Es handelt sich um die Staaten der sogenannten ersten Welt, also Nordamerika, Japan, die meisten ostasiatischen Staaten und China sowie Europa. Von dort geht niemand aus wirtschaftlichen Gründen und um der Armut zu entrinnen nach Afrika, Süd- und Mittelamerika oder in den vorderen Orient. Diese Länder sind vielmehr ausschließlich Zielländer der globalen Wirtschaftsmigration. Ihr Interesse kann es nur sein, diese Migration einzudämmen und auf den Zuzug derjenigen zu beschränken, die dem wirtschaftlichen Vorankommen der eigenen Bevölkerung nutzen. Dazu gibt es überall Einwanderungsgesetze, inzwischen sogar in Deutschland.  Eine internationale Regelung über die Migration im allgemeinen, Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge und Wirtschaftsmigranten, muß im wohlverstandenen Interesse der Zielländer eben eine Auswahl der Zuwanderer ermöglichen, die aus der Sicht des jeweiligen Ziellandes seinen eigenen Interessen dient und andere, insbesondere altruistische und humanitäre Erwägungen hintanstellt. Denn so edel es sein mag, den Mühseligen und Beladenen dieser Erde zu helfen, so unmöglich ist es jedenfalls für uns Menschen dies auch nur annähernd tatsächlich zu tun. In diesem Zusammenhang sei auch unseren vor Edelmut nur so triefenden Geistlichen der christlichen Konfessionen ins Stammbuch geschrieben, daß von Jesus Christus eine solche Aussage zwar überliefert ist.  Wer jedoch ein solches Versprechen abgibt, muß es auch einlösen können. Deswegen konnte ein solches Versprechen auch nur ein Gott abgeben, wobei er dabei ganz offensichtlich nicht die Erlösung von irdischen Übeln, sondern die Erquickung der Mühseligen und Beladenen im Himmelreich versprochen hat. Ein Aufruf an uns Irdische, den Armen unter uns diese paradiesischen Verhältnisse schon im Diesseits zu schaffen, kann darin nicht gesehen werden. Sollte ich mich an dieser Stelle in einem theologischen Irrtum befinden, lasse ich mich gerne aus berufenem Munde eines besseren belehren, behalte mir natürlich vor, zu überprüfen, ob das dann auch tatsächlich das bessere ist.

So müßte denn ein globaler Migrationspakt, der seinen Namen wirklich verdient, in seiner Präambel festlegen, daß die globale Migration Problem und Herausforderung für Quell- und Zielländer gleichermaßen ist. Daß diese Herausforderung darin besteht, die Migration qualitativ und quantitativ so zu steuern, daß weder die armen und unterentwickelten Staaten durch den Abzug ihrer besten jungen Menschen geschwächt werden, noch die wohlhabenden und gut organisierten Zielländer mit Massen von Menschen überschwemmt werden, die weder gesellschaftlich noch volkswirtschaftlich integriert werden können, vielmehr, wie man das heute schon gerade in Deutschland und Schweden beobachten kann, die Zielländer der Migration eine Hypothek auf sich nehmen, die sie niemals abbezahlen können.

Deswegen, so muß es dann in einem sinnvollen globalen Migrationspakt geregelt werden, sind zunächst einmal strenge Zugangskontrollen an jeder Landesgrenze, im Falle internationaler Organisationen wie der EU eben an deren Außengrenzen notwendig. Selbstverständlich sind alle Formen illegaler Migration wie etwa die Einreise ohne oder mit gefälschten Papieren vollständig zu unterbinden. Selbstverständlich muß jeder Staat autonom entscheiden können, welche und wie viele Zuwanderer er in welchem Zeitraum aufnehmen will. Selbstverständlich muß es jedem Staat freistehen, Personen, die sich illegal auf seinem Gebiet aufhalten, vor allem aber auch Straftäter, jederzeit auszuweisen und das auch durchzusetzen. Selbstverständlich muß es jedem Staat freistehen, die Höhe der Alimentierung von Zuwanderern, die noch keine Arbeit gefunden haben, frei und vor allem abweichend von den Sozialleistungen für die eigenen Staatsbürger festzusetzen. Auch die unveräußerbaren Menschenrechte verpflichten kein Land dieser Erde, seinen Staatsbürgern einerseits und Immigranten andererseits Sozialleistungen in gleicher Höhe zu gewähren. Es sei der Hinweis gestattet, daß auch die Grundrechte unserer Verfassung zum Teil nur deutschen Staatsbürgern gewährt werden, Ausländern hingegen nicht. Und selbstverständlich darf ein globaler Migrationspakt keinerlei Regelungen darüber enthalten, ob und in welchem Umfang auf die Medien eines Landes und die Meinungsfreiheit seiner Bürger Einfluß genommen werden soll oder darf, was das Thema Migration angeht.  Der von Deutschland selbstredend alsbald unterzeichnete Pakt enthält ja bezeichnenderweise eine Verpflichtung, die Rede- und Pressefreiheit insoweit einzuschränken. Die Karlsbader Beschlüsse also in aktualisierter Fassung. Fürst Metternich wird es im Jenseits mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen.

Leider wird es einen Migrationspakt dieser Art nicht geben. Denn angesichts der wirklich erschütternden Berichte über die Begleitumstände seines Zustandekommens und das daran beteiligte beamtete und politische Spitzenpersonal muß vielmehr konstatiert werden, daß die Verfechter einer einheitlichen Weltbevölkerung das Heft in der Hand haben. Es ist eher fünf nach als fünf vor zwölf.

An der Spitze des Fortschritts

In meinen Beiträgen vom 15. Januar und 6. August 2017 habe ich mich bereits mit den Maßnahmen der Bundesministerin der Verteidigung zur Genderisierung der Bundeswehr befassen müssen. Aus der Sicht der Ministerin ist die Bundeswehr auch auf einem guten Wege. In der Außendarstellung wird bereits sichtbar, was die Ministerin will. Wenn zum Beispiel der Stand der Bundeswehr auf einer Landesausstellung (Ostbayernschau) mit Soldaten beschickt wird, von denen eine(r) „transgender“ ist, und statt Uniformhose einen übers Knie reichenden Rock unter dem bärtigen Antlitz trägt, oder ein gerade geschlechtsumgewandelter Stabsoffizier nun als Frau Oberstleutnant vor die Kamera tritt.

Als entschiedene Mitstreiterin der Regenbogen-Ministerin hat sich nun die Präsidentin der Universität der Bundeswehr in Neubiberg, Frau Prof. Dr. Merith Niehuss, öffentlich positioniert. „Bei Diversity-Fragen ist die Bundeswehr der Gesellschaft voraus“ freut sich die Frau Präsidentin. Der Einfluß des Feminismus sei groß. „Nicht nur die Frauen und die Gleichstellungsfrage haben Eingang gefunden, sondern zugleich auch die Diversity-Frage. Damit ist die Bundeswehr dem Rest der Gesellschaft weit voraus, wo diese Frage nicht diskutiert wird… Homosexualität ist im Leistungssport tabu, ein absolutes Tabu. In der Bundeswehr nicht mehr.“ Neben der Einführung von Beauftragten für Homosexualität (kommen die nicht wie überall sonst auch alleine klar?) habe Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen Anfang 2017 einen Workshop „Sexuelle Orientierung und Identität in der Bundeswehr“organisiert, wo sich alle Personen hätten outen lassen, die das wollten. „Es wird sehr oft geoutet“, jubelt die Frau Präsidentin. „Das war ein ganz bemerkenswerter Tag in Berlin, an dem viele Transgender-Personen, auch im Offiziersrang, und ganz viele Homosexuellengruppen aufgetreten sind“ zeigt sich Frau Prof. entzückt. Etwas Wasser tröpfelt in den feministischen Wein, denn sie bedauert im gleichen Interview, daß sich die meisten Studentinnen für typische Frauenstudiengänge wie Erziehungswissenschaften statt Physik oder Ingenieurwissenschaften anmelden. Hier seien Kindergärten und Schulen gefragt, meinte Niehuss. Diese müßten „ein anderes Frauenbild“ vermitteln, damit sie (gemeint die jungen Frauen) sich später Naturwissenschaften zutrauen. „Wenn Sie sich heute einmal eine Spielwarenabteilung angucken, dann haben Sie schon eine Abteilung in rosa für Mädchen und in hellblau für Jungs. Das ist ja furchtbar. Das fängt auch da schon an. Der Junge spielt mit dem Spielzeugsoldaten, das Mädchen mit der Puppe. Ist es andersherum, werden die Eltern alarmiert.“

Sie selbst hat damit offenbar schon begonnen, wie sie am 19. April 2017 in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung erklärte: „Da wir so wenige Professorinnen haben, machen wir nun aus Männern Frauen. Sie bekommen einen Kurs über Dinge wie unbewußte Voreingenommenheit, Diversity und Gender und werden darauf aufmerksam gemacht, worauf es ankommt. Da sind wir auf einem guten Weg.“

Neben dem krausen Inhalt ihrer Gedankengänge fällt die infantile Sprache auf. „Ganz viele“ ist nun einmal Kindersprache und man erwartet als nächste Worte „bunte Smarties“. Die Freude über etwa 6 % der Soldaten – oder sagen wir lieber gendergerecht Militärpersonen – in der Bundeswehr nehmen wir der entschiedenen Verfechterin solchen Unfugs gerne ab, Denn das ist eine Quote, die mehrfach höher ist, als der prozentuale Anteil der Menschen mit abweichenden sexuellen Veranlagungen in der Gesamtbevölkerung. Hier scheint die Bundeswehr aus der Sicht von Frau von der Leyen wie auch von Frau Niehuss in der Tat der Gesellschaft voraus zu sein.

Grund genug, sich diese Vorkämpferin für Gender and Diversity in der Bundeswehr einmal näher anzuschauen. Sie ist noch unter der Ägide des sozialdemokratischen Verteidigungsministers Peter Struck zur Präsidentin der in der Nähe von München gelegenen Bundeswehruniversität ernannt worden. Nach einem Studium der Geschichte mit einem Abschluß als MA studierte sie dann noch Anglistik und Soziologie, was sie mit einem Diplom abgeschlossen hat. Ihre Dissertation hat den Titel: „Arbeiterschaft in Krieg und Inflation. Soziale Schichtung und Lage der Arbeiter in Augsburg und Linz 1910-1920“. Sie erschien 1985. Ihre Habilitationsschrift trägt den Titel: „Familie, Frau und Gesellschaft. Studien zur Strukturgeschichte der Familie in Westdeutschland 1945-1960“. Ansonsten ist die Zahl ihrer wissenschaftlichen Veröffentlichungen überschaubar. „Zwischen Seifenkiste und Playmobil. Illustrierte Kindheitsgeschichte des 20. Jahrhunderts“ erschien im Jahre 2002. Im Jahre 1998 gab sie zusammen mit Ulrike Lindner in der Reihe „Deutsche Geschichte in Quellen und Darstellung“ einen Sammelband heraus, der den Titel trägt: „Bundesrepublik und DDR 1945-1969“. Erneut mit Ulrike Lindner gab sie ein weiteres Werk namens „Ärztinnen – Patientinnen. Frauen im deutschen und britischen Gesundheitswesen des 20. Jahrhunderts“ heraus. In der Schriftenreihe ihrer Universität erschien dann noch 2007 die Arbeit „Scientific research for a safer tomorrow“. Demgemäß muß man ihren Wikipedia-Eintrag für zutreffend halten, wonach die Forschungsschwerpunkte von Niehuss im Bereich der Sozialgeschichte und der „Gender-Forschung“ liegen.

Ein Amt wie das der Präsidentin einer Universität bringt natürlich die ein oder andere Berufung in Gremien mit sich. So gehört sie dem wissenschaftlichen Beirat des NS-Dokumentationszentrums in München an, obgleich sie auf dem Gebiet Nationalsozialismus offenbar weder als Historikerin noch als Soziologin gearbeitet hat. Hier hat sie aber ihre politisch korrekte und reine Gesinnung gezeigt. Schon vor Eröffnung dieses Zentrums gab sie in einem Interview kund, es sei ihr und dem wissenschaftlichen Beirat von Anfang an darum gegangen, München als „Täterstadt“ zu zeigen. Wohlgemerkt, bevor die Forschungen zu diesem Thema überhaupt aufgenommen wurden. Politisch korrekt ist ja die Auffassung, nicht nur die Münchner, sondern die Deutschen insgesamt seien Täter der nationalsozialistischen Verbrechen gewesen, weswegen ein Machwerk wie Daniel Goldhagens „Hitlers willige Vollstrecker“ auch so große Verbreitung in Deutschland und so enthusiastische Besprechungen in den Medien finden konnte, bevor der Mann als Scharlatan entlarvt wurde. Dessen ungeachtet spielen deutsche Historiker weiter diese Melodie, allen voran der unsägliche Wolfgang Benz.

Einem solchen Menschenbild und einer solchen Auffassung vom Wesen einer Armee stehen natürlich traditionelle Vorstellungen über den Soldaten, zum Beispiel dahingehend, daß seine Kernkompetenz nun einmal das Bestehenkönnen im Gefecht ist, diametral entgegen. Wenn dann auch noch ihre Studenten entsprechend publizistisch hervortreten, ja, sich erfrechen in ihrer Studentenzeitung kritische Diskussionen etwa über Frauen in Kampfeinheiten zu führen, dann führt das zur öffentlichen Maßregelung. Konsequent ist es dann auch, aus dem Unterstützerverein des Bayerischen Armeemuseums auszutreten, weil der nun einmal eine traditionelle Auffassung von Militärgeschichte hat. Fürwahr, eine vorzügliche Besetzung an der Spitze einer Universität der Streitkräfte unseres Landes.

Die Bundeswehr unterm Regenbogen, zumal mit chronisch kaputtem Gerät, hat ein ganz spezifisches Abschreckungspotenzial. Sie wird eher als abschreckendes Beispiel dafür gesehen, wie sich eine Armee tunlichst nicht entwickeln sollte. In Russland gilt sie als Lachnummer. Käme es einmal zu einer militärischen Auseinandersetzung zwischen deutschen und russischen Streitkräften, müßten sich die Russen wohl nicht einmal totlachen. Die Deutschen kämen ja aus ihren Kasernen erst gar nicht heraus. Ein guter Teil von ihnen würde es in femininem Sanftmut auch gar nicht wollen.

 

Der Parteisoldat

Der Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration, kurz und bündig auch UN-Migrationspakt genannt, soll ja nun in vier Wochen in Marrakesch von möglichst vielen Staaten unterzeichnet werden. Allerdings haben bislang schon eine Reihe von Staaten, darunter durchaus wichtige wie die USA, China, Kanada, Australien, Schweden, Polen, Italien, Österreich und die Schweiz, bekannt gegeben, dieses, sagen wir einmal, Papier, nicht unterzeichnen zu wollen. Denn diese Erklärung birgt erhebliche Risiken für die gut entwickelten, wohlhabenden und ihren Bewohnern ein gutes Leben ermöglichenden Staaten  dieser Erde. Für die große Mehrzahl der Staaten dieser Erde, die von Armut, Überbevölkerung und Rechtlosigkeit geprägt sind, eröffnet dieser Pakt große Chancen. Vor allem zielt er darauf ab und wird es wohl auch ermöglichen, daß wenigstens das drängende Problem der Überbevölkerung in diesen Staaten dadurch abgemildert werden wird, zu Lasten natürlich der wohlhabenden Staaten der nördlichen Hemisphäre.

Deutschland wird, wenn nicht noch ein Wunder geschieht, diese Erklärung selbstverständlich unterzeichnen. Denn nach Auffassung der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien wie auch des überwiegenden Teils der Opposition liegt dieser Pakt im nationalen Interesse Deutschlands. Das behauptete jedenfalls der CDU-Abgeordnete Stephan Harbarth in einem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 08.11.2018. Auf die Frage, ob Deutschland dann die Souveränität behält, Migration zu steuern und zu begrenzen antwortete er:  „Das ist doch ganz ausdrücklich klargestellt in dem Migrationspakt!“ Kein Wort davon, daß dieser Pakt ungeachtet der Beteuerung, rechtlich nicht verbindlich zu sein, tatsächlich eine Bindungswirkung entfalten wird, wie  das auch zum Beispiel bei der Erklärung der Menschenrechte  der Fall ist. Mit diesem Argument versucht ja die Bundeskanzlerin ihrem Volk den Pakt schmackhaft zu machen. Sie kann dabei allerdings nicht erklären, warum man unbedingt einen Vertrag unterzeichnen muß, der doch angeblich keine Bindungswirkung entfaltet…

Nun ist es tatsächlich so, daß dieser Pakt innerstaatlich bindende Wirkung haben, ja zum Gewohnheitsrecht erstarken wird. Das ist nun einmal im Völkerrecht so, und zwar ausdrücklich auch bei so genanntem Soft Law wie in diesem Falle. Das ist einhellige Meinung im Völkerrecht, wie ein Blick in die einschlägigen Lehrbücher und  sonstigen Veröffentlichungen zeigt.  Ulrich Vosgerau hat das kurz und knapp in seinem Gutachten für die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag vom 05.11. 2018 zusammengefaßt. Daß dieser Pakt keineswegs im Interesse Deutschlands liegt, sondern vielmehr die Armutsmigration nach Deutschland vervielfachenund diesen bis dahin illegalen und nunmehr dann wohl legalen  Arbeitsmigranten alle Segnungen des deutschen Sozialstaates, selbstverständlich zu Lasten vor allem der ärmeren deutschen Bevölkerung garantieren wird, kann seriös nicht hinwegdiskutiert werden.

Und damit sind wir wieder bei dem CDU-Abgeordneten Stephan Harbarth. Der Mann verteidigt aus gutem Grund die Märchenerzählungen der Bundesregierung. Denn er soll wohl der nächste Vizepräsident und dann Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden. So ist es ausgekungelt. Grund genug, sich diesen Mann einmal näher anzuschauen. Dr. Stephan Harbarth ist Rechtsanwalt in einer Stuttgarter Wirtschaftskanzlei und Honorarprofessor an der renommierten Universität Heidelberg. Sein Arbeitsgebiet ist das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, dazu M & A, ausgeschrieben Mergers and Aquisitions, was eben die juristische Begleitung von Unternehmenskäufen und Unternehmensfusionen bedeutet.  Also der klassische Wirtschaftsanwalt. Sicherlich  ein hochqualifizierter Jurist, allerdings bisher auf dem Gebiet des Verfassungsrechts noch nicht hervorgetreten. Fachlich will das nichts heißen. Jeder gute Jurist ist imstande, sich innerhalb kurzer Frist in ein Rechtsgebiet einzuarbeiten, zumal in das Verfassungsrecht. Denn das Verfassungsrecht überwölbt die gesamte Rechtsordnung und strahlt in vielerlei Hinsicht auf  die einzelnen Rechtsgebiete aus.

Bemerkenswert ist indessen, daß ein Jurist von dieser Qualität völkerrechtliche Binsenweisheiten wie die Auswirkungen auch von so genanntem Soft Law auf  innerstaatliches Recht und das Völkergewohnheitsrecht schlicht und einfach negiert. Also wider besseres Wissen im Bundestag  und in öffentlichen Verlautbarungen argumentiert. Wider besseres Wissen aufgestellte Behauptungen nennt man umgangssprachlich Lüge. Doch bei solchen Bedenken darf sich der brave Parteisoldat nicht aufhalten. Sein Lohn wird nun einmal das höchst angesehene Amt des Präsidenten unseres Bundesverfassungsgerichts sein, bei Lichte besehen indessen die Funktion eines Statthalters der Bundeskanzlerin auf dem Karlsruher Areopag. Eine traurige Entwicklung, wenn man bedenkt, welche Persönlichkeiten früher einmal  auf diesem Sessel Platz genommen haben,, Ernst Benda, Roman Herzog oder Hans Jürgen Papier. Juristen mit herausragenden fachlichen Kenntnissen und vor allem von einer parteipolitischen Unabhängigkeit, die schon nach wenigen Jahren der Amtsführung vergessen ließ, welcher Partei dieser Präsident einstmals angehört hatte.

Der Niedergang der politischen Kultur dieses Landes hat nun auch  endgültig das Bundesverfassungsgericht erreicht.

 

Die Verteidiger der Demokratie

Unser Bundespräsident, in sein Amt gekungelt in der kleinen Runde der Groko-Parteivorsitzenden und ausgestattet mit der Ausstrahlung einer Büroklammer, dieser Präsident aller Deutschen sorgt sich natürlich stets um Demokratie und Rechtsstaat. Wenn so etwas schreckliches passiert wie in Chemnitz, dann gilt seine Sorge natürlich nicht etwa den Angehörigen des  abgestochenen Bürgers und seiner niedergestochenen Begleiter. Seine Sorge gilt der darob möglicherweise nicht mehr ganz so gefestigten demokratischen Gesinnung seiner Landsleute. Deswegen freut es ihn, wenn der „K(r)ampf gegen Rechts“ hier  konsequent geführt und gleich mal eine „antifaschistische“ Veranstaltung durchgeführt wird,  die seinem Volk deutlich macht, was wirklich Sache ist. Damit das Ganze auch richtig Wirbel macht und die Jugend mobilisiert, muß es natürlich ein Rockkonzert sein. Das freut ihn, und dafür wirbt er auch.  Läuft es doch  unter dem „#wirsindmehr“, was ebenso programmatisch wie modisch klingt.

Schaut man sich die Sache näher an, kommt einem doch das kalte Grausen. Allein schon die Ankündigung der Bands, wie die darbietenden Künstler in diesem Genre nunmal heißen, sollte sämtliche roten Lichter grell aufleuchten lassen. Von einem erfahrenen Politiker  und Träger des höchsten Staatsamtes mit entsprechend vielen sicher klugen und sachkundigen Beratern  sollte man auch erwarten können, daß er weiß, was er da enthusiastisch begrüßt.

So war angekündigt und trat auf eine Formation namens „Feine Sahne Fischfilet“, die ob ihrer linksextremen  Tendenzen  vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Das ist allgemein bekannt. Auch den Leuten, die zu deren Darbietungen, hochtrabend Konzerte genannt, nicht gehen, sind wenigstens kurze Sequenzen ihrer Auftritte wegen der einschlägigen Tagesschauberichte notgedrungen bekannt. Optisch auffallend ist ihr Sänger Jan Gorkow, ein echtes Ekelpaket, das gerne mal  seine  nackte, fette, unansehnliche Wampe auf der Bühne präsentiert. Ihre Texte sind von der Qualität wie: „Wir stellen unsere eigenen Trupps zusammen und schicken den Mob dann auf euch rauf. Die Bullenhelme, sie sollen fliegen/eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein/Punk heißt es gegen Vaterland/Deutschland verrecke, das wäre wunderbar/Deutschland ist scheiße/Deutschland ist Dreck!“

Ebenfalls angekündigt und vor johlendem Publikum präsentierte sich eine Band namens K. I. Z., von der bereits zuvor Texte bekannt waren wie: „Eva Herman sieht mich, denkt sich was’n Deutscher/ und ich gebe ihr von hinten wie ein Staffelläufer/ ich fick sie grün und blau… Ich ramm die Messerklinge in die Journalistenfresse… Ttrete deiner Frau in den Bauch, fresse die Fehlgeburt… Sei mein Gast, nimm ein Glas von meinem Urin und entspann dich…“

Nicht zu vergessen eine Künstlerin namens Nura, die unter anderem zum Besten gab: „Mein Bugatti fährt vierhundertzehn, schwupp, die Scheißbullen haben mich nicht gesehn… Ich bin schwarz, ich bin schwarz, ich rauch Gras, ich fick deine Bitch, hab einen Heidenspaß… Brauchst du Gras, ich hab Gras.“ Die Dame wurde übrigens 1988 in Saudi-Arabien als Nura Habib Omer geboren, und kam als Flüchtling nach Deutschland. ihr Vater war Saudi-Araber, ihre Mutter Eritreerin. Solche Menschen bereichern unsere Gesellschaft ungemein. Man kann nachlesen, daß sie sich für die sogenannte LGBTQ-Szene einsetzt. Das erklärt wohl, warum sie auf der Bühne mit einer großen Regenbogenfahne herumhüpfte  und ihre Partnerin namens Juju besang. Mit ihr, einer jungen Dame mit deutsch-marokkanischen Wurzeln, brachte sie jüngst einen Sprechgesang  unter dem Titel: „Die Fotzen sind wieder da!“ auf den Markt.

Die Reaktion des Publikums auf derartige Darbietungen ist im übrigen erschreckend. Die Kamera fährt über eine unübersehbare Menge junger Gesichter, die derartigen Darbietungen  verzückt lauschen. Unwillkürlich fällt mir dabei ein, daß es einen Fernsehspot gibt, der zu Recht auf das Medienverhalten von Kindern aufmerksam macht und die Zuschauer auffordert: „Schau hin, was dein Kind mit Medien macht!“ Man ist versucht, diesen Slogan abzuwandeln und zu sagen: „Schau hin, wo dein Kind seine Freizeit verbringt!“

Das sind also die Truppen des Herrn Bundespräsidenten im „K(r)ampf gegen Rechts“. Doch damit nicht genug. Er ist offenbar begeistert, wenn die Schule nicht Wissen vermittelt, sondern Gesinnung in die Köpfe der Schüler eingepflanzt. Josef Kraus berichtet, daß der Herr Bundespräsident eine Schulklasse bei deren Besuch im Dresdner Hygienemuseum begleitet habe. Dort gibt es – wen überrascht das eigentlich – eine Ausstellung zum Thema Rassismus. Dort geht es dann auch um einen „Gesinnungstag“. Das begeistert den Bundespräsidenten.  Da sind wir doch ganz schnell bei den Verhältnissen in den Diktaturen. Der richtige „Klassenstandpunkt“ war ja nun einmal in der DDR viel wichtiger als wirkliches Wissen. Nicht anders wollte  der Nationalsozialismus seine Schüler und  Volksgenossen sehen. Nur hieß das dann natürlich „völkische Gesinnung“. Über George Orwell und seine bedrückende Schilderung des Gesinnungsterrors müssen wir nicht viel sagen.  Derartigen Bestrebungen würde es natürlich zuwiderlaufen, wenn unsere Kinder in der Schule tatsächlich erst einmal Wissen aufnehmen würden. Zum Beispiel daß sie wüßten, was die Emser Depesche war, oder wie der Staatsratsvorsitzende der DDR hieß, was unter der Goldenen Bulle zu verstehen  ist, und mit welchem Vertragswerk der 30-jährige Krieg endete. Auf solche Fragen erhält man von  Schülern heutzutage keine, zumindest keine richtige Antwort, von seltenen Ausnahmen abgesehen. Dann bestünde ja die Gefahr – Gefahr aus der Sicht aller wackeren Kämpfer gegen Rechts und für das, was sie unter Demokratie verstehen – daß die Kinder beginnen faktenbasiert zu denken und sich eine eigene Meinung zu bilden. Da besteht doch die Gefahr,  daß sie möglicherweise etwas anderes denken, als der Herr Bundespräsident,  Heribert Prantl  und alle diese Lotsen in das Reich des Guten, Wahren und Schönen für notwendig und richtig halten.

Unsere Verfassung gibt den Eltern durchaus das Erziehungsrecht als ihr vornehmstes. Sie überantwortet die Bildung der Kinder allerdings auch dem Staat mit seinem Schul- und Hochschulwesen. Das steht gleichberechtigt nebeneinander. Und deswegen tun Eltern nicht nur  gut,, sondern auch recht daran, sich dafür zu interessieren, was ihren Kindern in der Schule vermittelt wird. Und sie haben alles Recht, das unsere Verfassung nun einmal statuiert, nachzufragen, zu kritisieren und Mißständen entgegenzutreten. So zum Beispiel einer einseitigen Politisierung und Indoktrinierung ihrer Kinder, was ja schon mit Lehrern beginnt, die sich nicht entblöden, T-Shirts mit Haßparolen gegen missliebige politische Parteien auch im Unterricht zu tragen. Principiis obsta!

Hoffentlich kein Rufer in der Wüste

Wer sich mit den Problemen und Herausforderungen unserer Zeit intensiv auseinandersetzen will, der kommt nicht darum herum, Bücher zu lesen. Denn die Thematik ist regelmäßig viel zu komplex, als daß sie in einem Zeitungsartikel oder einer Fernsehsendung, geschweige denn in dem typischen 90 Sekunden Beitrag einer Nachrichtensendung auch nur annähernd erschöpfend behandelt werden könnte. Leider sind die Lesegewohnheiten auch in unserem Lande so, daß die Allermeisten über gedrucktes Fast Food nicht hinauskommen. Ein Buch zu lesen kostet Zeit und erfordert ein erhebliches Maß an Konzentration, mehr noch den Willen dazu, ein Thema grundlegend und umfassend erfassen zu wollen.

Die Rede ist natürlich von Sachbüchern, nicht von schöner Literatur und spannenden Kriminalromanen. Es ist allerdings auch erforderlich, daß sich wenigstens die Nachdenklichen in unserem Lande umfassend informieren. Denn nur dann können sie auch ihre Meinung zu kontroversen Themen sachlich fundiert vertreten. Sowohl die einfachen Fakten als auch die daraus gezogenen Schlussfolgerungen können dann überzeugend weitergegeben werden.

Glücklicherweise gibt es zu den Problemen unserer Zeit, gerade auch zur „Mutter aller politischen Probleme“ (Horst Seehofer) kenntnisreich geschriebene Sachbücher. Manche sind natürlich durch die aufgeregte Diskussion in den Medien allgemein bekannt, wie das jüngste Buch von Thilo Sarrazin „Feindliche Übernahme“, das seit seinem Erscheinen am 28. August 2018 die Sachbuch-Bestsellerlisten anführt. Es ist natürlich zu wünschen, daß es Millionen von Lesern finden wird. Werbung muß man dafür aber nicht mehr machen.

Glücklicherweise kommt aber auch aus dem Bereich der oft gescholtenen akademischen Wissenschaft so manche kluge und unbedingt empfehlenswerte Ausarbeitung. Zur Rechtslage hat jüngst der Rechtswissenschaftler Ulrich Vosgerau mit seinem Buch „Herrschaft des Unrechts“ die nötige Aufklärung gegeben. Wer insoweit tiefer graben will, der kann ja auch das Gutachten des Rechtslehrers und früheren Richters des Bundesverfassungsgerichts Udo Di Fabio zum Thema lesen. Ebenso wie das Buch von Vosgerau ist es meines Erachtens auch für den Nichtjuristen verständlich geschrieben.

Grundlegendhat nun der Politikwissenschaftler Martin Wagener untersucht, wie die massenhafte unkontrollierte Zuwanderung von echten Wirtschaftsmigranten und falschen Flüchtlingen unterbunden werden kann. „Deutschlands unsichere Grenze – Plädoyer für einen neuen Schutzwall“ stellt die Möglichkeiten dar, tatsächlich die deutschen Grenzen für illegale Zuwanderer undurchlässig zu machen. Es gehört ja zum Argumentationsmuster der Regierungsparteien wie auch der Opposition mit Ausnahme der AfD, daß dies praktisch gar nicht möglich sei. Wagener widerlegt dieses Argument überzeugend. Der Verfasser ist auch nicht irgendwer, sondern lehrt Politikwissenschaft und Internationale Politik an der Hochschule des Bundes für die öffentliche Verwaltung. Im Hörsaal sitzt vorwiegend der Nachwuchs für den höheren Dienst im Bundesnachrichtendienst. Letzteres hat schon zu einem Aufschrei der üblichen Verdächtigen aus der politischen Empörungsszene geführt. Noch mehr dürfte sie ärgern, daß Prof. Wagener wohl noch eine lange Zukunft als Hochschullehrer im Bundesdienst haben dürfte, denn er ist Jahrgang 1970.

Neben den technischen Ausführungen zu Grenzanlagen rund um den Globus, ihren Stärken, Schwächen und der Realisierbarkeit eines einerseits zuverlässig illegale Einwanderung unterbindenden, andererseits legalen Verkehr von Personen und Waren über die deutsche Grenze zügig abwickelnden Grenzsystems, formuliert er auch in bemerkenswerter analytischer Brillianz die Lage, in der sich die Deutschen derzeit befinden. So merkt er zur Position derjenigen, welche die herrschende Willkommenspolitik ablehnen – und dazu gehört er ganz sicher auch – grundlegend an:

„Iin einer Demokratie muß aber auch die Gegenposition legitim sein. Sie begründet sich über die Identität eines jeden einzelnen. Demnach ist zwischen Volk und Staatsvolk zu unterscheiden. Zum ersten gehören die Deutschen qua Geschichte und Abstammung, zum zweiten über die erlangte Staatsbürgerschaft. Ersteres hat etwas mit Identität zu tun, letzteres etwas mit Recht. Für den Umgang der Menschen in diesem Land bedürfen die Inhalte einer hierarchischen Ordnung. Natürlich ist das Recht – die Staatsbürgerschaft – entscheidend, um das Miteinander der Bürger der Bundesrepublik zu ordnen. Das Grundgesetz spricht in Art. 2 Abs. 1 allerdings auch jedem Menschen das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu. Wer sich folglich gegen den Aufbau einer multikulturellen Gesellschaft wendet und für den Erhalt des eigenen Volkes eintritt, der ist deshalb nicht zwangsläufig ein Rechtsradikaler. Er folgt lediglich einer anderen sozialen Präferenz, die sich aus seiner Identität – seiner Persönlichkeit! – ergibt. Darauf aufbauend muß er der Meinung sein können, daß die kontinuierliche, massenhafte Zuwanderung von Menschen fremder Kulturen zu begrenzen ist. Wer diese Position vertritt, hat eine andere Auffassung von dem, was Deutschland ausmacht. Desgleichen darf ein solcher Mensch der Meinung sein, daß die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung von Terroristen und organisierten Kriminellen nicht ausreichen. Er muß dabei nicht von Ängsten getrieben sein. Vielleicht hält er dagegen schlicht das eingependelte Maß an Terrorismus und Ausländerkriminalität, vor allem im OK-Bereich, für übertrieben und korrekturbedürftig.“

Die Gegenposition dominiere derzeit das Geschehen: demnach müsse man für Multikulturalität einen Preis zahlen. Zudem seien Terroranschläge und Bandenwesen auf der einen Seite gegen die Freiheit, sich in großen Teilen Europas ohne Grenzkontrollen bewegen zu können, auf der anderen Seite abzuwägen. Auf Menschen, die Opfer von Migrantenkriminalität geworden sind, müsse dieser Gütervergleich geradezu zynisch wirken.

Nach dem Hinweis auf Umfragen, wonach die Deutschen erhebliche Sorgen dahingehend haben, daß ihr Land von allzu vielen legalen wie illegalen Zuwanderern verändert wird, und man in der Zuwanderung allgemein die größte Gefahr für ihr Land sieht, weist er auf ein Paradoxon hin:

„Dennoch wählen die Deutschen Parteien, die diese Sorgen und Ängste nicht teilen und vollkommen gegensätzliche Positionen einnehmen. Eine Interpretation dieser paradoxen Lage kann wie folgt aussehen: natürlich muß das Wahlverhalten als Volkswille akzeptiert werden. Es drängt sich allerdings auch der Eindruck auf, daß es vor allem der Druck der politisch-medialen Elite ist, der zumindest einen Teil des Wahlverhaltens erklärt. So bremst er den tatsächlichen Volkswillen, der über Umfragen zwischen den Wahlen ermittelt wird, aus. Dieser Druck manifestiert sich in subtilen Mechanismen sozialer Ächtung jener Positionen, die vom Mainstream abweichen. Politiker neigen zudem dazu, aus ihrer Sicht nicht lösbare Herausforderungen sprachlich zu kaschieren.

Demgemäß stellt er die Deutschen vor die Wahl:

„Wenn das deutsche Volk sein kulturelles Erbe und auch seine spezifischen nationalen Eigenarten nicht für schützenswert hält, dann benötigt Deutschland definitiv keine postmoderne Grenzanlage. Bürger aus allen Teilen der Welt wären willkommen, wenn sie sich an die Gesetze halten und nach Möglichkeit eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Das deutsche Volk würde es im Abstammungssinne früher oder später nur noch als eine von mehreren Gruppen des deutschen Staatsvolkes geben. Der Begriff Deutsch würde auf die Funktion eines inhaltlich variablen Etiketts reduziert. Die ursprüngliche Bedeutung des Deutschen würde dabei verloren gehen. Am Ende dieser Entwicklung wäre die Bundesrepublik eine komfortable Aufenthaltszone, die nur noch durch das Recht zusammengehalten wird, nicht aber durch kulturelle Gemeinsamkeiten oder gar die Anrufung einer nationalen Schicksalsgemeinschaft.“

Daß wir Deutschen mehrheitlich dies eigentlich nicht wollen, folgt ja auch aus den zitierten Ergebnissen diverser Meinungsumfragen und Studien. Wagener findet auch heraus, daß diese Widersprüche zwischen den wirklichen Wünschen der Deutschen und ihrem Wahlverhalten wohl auch zum Teil auf die jahrzehntelange Indoktrination mit einem europäischen Gedanken zurückgehen, der nicht die klassische Zusammenarbeit von Ländern in Europa fördert, sondern auf eine Auflösung der Völker und Staaten zugunsten eines europäischen Raums in bundesstaatlicher Verfassung hinausläuft. Wer das nicht will, dem attestiert er aber auch:

„Wer dann noch realisiert, daß die Sicherheit Deutschlands von den USA und der NATO abhängt, nicht aber von der Europäischen Kommission oder dem Europäischen Rat, der ist kein Radikaler, wenn er an der deutschen Mitgliedschaft in der EU zweifelt. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hatte wie das Schengen-Abkommen viele Jahre Zeit, sich im Militär- bzw. Sicherheitsbereich zu beweisen. Der Versuch blieb erfolglos.“

Seine Vorschläge hinsichtlich der Organisation Europas laufen letztlich auf de Gaulles Europa der Vaterländer hinaus. Und er meint, dieses Gegenmodell wäre in jeder Hinsicht proeuropäisch. Denn für Europa ist, wer langfristig an dessen innerer äußerer Stabilität arbeiten möchte.

Und allen sentimentalen und humanitaristischen Strömungen in der deutschen Gesellschaft, was die menschlichen Verpflichtungen gegenüber dem Elend dieser Erde angeht, schreibt er nüchtern und sachlich ins Stammbuch: „Der industrialisierte Norden wird akzeptieren müssen, daß er dem menschlichen Leid nicht überall und zu jeder Zeit entgegenwirken kann.“

Die Verteidigung der Willkommenspolitik seitens unserer politischen und medialen Klasse – von Elite möchte ich nicht sprechen – findet für ihn auch eine schlüssige Erklärung. Es ziehe sich nämlich wie ein roter Faden durch die deutsche Geschichte. Werde in einem politischen Projekt die Finalität menschlicher Entwicklung gesehen, dann halte die jeweils herrschende Elite mit allen Mitteln an diesem Vorhaben fest. Dies gelte für das Kaiserreich, den Nationalsozialismus, den Sozialismus und die Demokratie. Mal sei Legitimation über das monarchische Gottesgnadentum, dann über die Überlegenheit der arischen Rasse, kurz darauf über die sozialistische Einsicht in den dialektischen Verlauf der Geschichte und dann heute durch die Anrufung der Ideen des Liberalismus in einer grenzenlosen Welt geschaffen worden. Widerspruch sei nie erwünscht gewesen. Kritiker seien in der Vergangenheit erschossen oder weggesperrt worden. In der Bundesrepublik jedoch würden sie mit den Mitteln der politischen Korrektheit gesellschaftlich diskreditiert, um die Bahnen des Diskurses eng zu halten. Das ist der Mechanismus der political correctness, den ja schon Alexis de Toqueville für die Frühzeit der Vereinigten Staaten von Amerika beschrieben hat.

Dieses klug geschriebene, faktengesättigte Buch ist verlagsfrei erschienen, im Internet aber ohne weiteres über verschiedene Anbieter verfügbar, ebenso wie es im Buchhandel bestellt werden kann (ISBN – 13:978-1724782403). Zwar haben die Spontis der Studentenbewegung seinerzeit die Widersprüchlichkeit ihrer Gedanken unfreiwillig in dem Satz dokumentiert: „Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts!“ In Wirklichkeit schafft Wissen Überlegenheit. Wissen ist verfügbar. Es zu erwerben macht nicht einmal sehr viel Mühe. Diese Mühe haben sich Autoren wie Wagener gemacht und eine Unzahl von Fakten zusammengetragen, aber auch schlüssige Gedankengebäude errichtet. Der Leser solcher Bücher kann also mit vergleichsweise geringem Aufwand argumentationsfest werden.

Seid klug wie die Schlangen

In diesen Tagen ist es gut, einmal innezuhalten und seine Überzeugungen, mehr noch deren Artikulation in der Öffentlichkeit, zu überdenken. Es sind weniger die Ereignisse in Chemnitz selbst, als vielmehr ihre Instrumentalisierung vor allem durch Frau Merkel und ihre politischen Legionäre. Zu letzteren zählen vor allem die Journalisten, auf die sie sich wohl noch mehr verlassen kann, als auf Parteifreunde oder gar Koalitionspartner. Chemnitz ist zum Synonym für eine halluzinierte Gefahr von rechts geworden, und dies aus politischem Kalkül. Die Mutter aller politischen Probleme, wie Horst Seehofer zutreffend die massenhafte ungeregelte Zuwanderung seit dem Herbst 2015 genannt hat, ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern hat, um in der Metapher zu bleiben, ihrerseits eine Mutter, nämlich Angela Merkel. Man kann sie daher mit Fug und Recht die Großmutter aller politischen Probleme unseres Landes nennen. Weil nun immer mehr Menschen in unserem Lande das erkannt haben, und die Umfragen ein Anwachsen der Unzufriedenheit mit der Politik der Großen Koalition mit Unterstützung der Opposition – ohne die AfD – zeigen, hat der politisch-mediale Komplex unseres Landes die Notwendigkeit festgestellt, dagegen mit allen Mitteln anzugehen. Weil das mit seriösen Argumenten nicht möglich ist, denn eine objektiv falsche Politik kann mit keinem sachlichen Argument verteidigt werden, muß man die Gegenseite eben mit unfairen Mitteln bekämpfen. Dazu gehört die Verleumdung als rassistisch, rechtsradikal, oder im modischen Neusprech: Hitler reloaded.

Völlig zu Recht stellen Politikwissenschaftler und Publizisten fest, daß sich ein tiefer Riss durch die deutsche Gesellschaft aufgetan hat. Auf der einen Seite stehen die Linksliberalen (Unionsparteien, FDP), die Linken (SPD, Grüne) und die Linksradikalen (Die Linke), jeweils unterstützt von nahezu allen gedruckten und gesendeten Medien zuzüglich der Kirchen und der allermeisten Künstler, auf der anderen Seite die National-Konservativen (AfD), die verbliebenen Bürgerlichen und ihre wenigen Unterstützer in den Medien sowie einzelne unabhängige Geister unter den Autoren.

Weil nun die demokratische Rechte offensichtlich immer mehr Zulauf bekommt, was sich an weiter steigenden Umfragewerten zeigt und auch den Wahlergebnissen der letzten zwei Jahre gezeigt hat, wird der sogenannte „Kampf gegen Rechts“ verstärkt. Mag man es inzwischen auch belächeln, wenn Tötungs- und Sexualdelikte von Zuwanderern an Einheimischen von Politik und Medien nicht etwa zum Anlaß genommen werden, die Sicherheit der Bürger vor solchen Tätern zu erhöhen bzw. dies zu fordern, sondern Politik und Medien den Pawlow’schen Reflex zeigen, der sich so darstellt, daß diese Tat leider schon wieder Wasser auf die Mühlen der Rechten ist, und daher der K(r)ampf gegen Rechts verstärkt werden muß. Doch die Ereignisse um Chemnitz zeigen, daß Politik und Medien inzwischen weiter sind.

Nachdem bekannt geworden war, daß Frau Merkel und ihr Regierungssprecher voreilig von Hetzjagden und Zusammenrottungen gesprochen hatten, weil es solche tatsächlich nicht gab, hat man sich nicht etwa bei den Bürgern entschuldigt und gelobt, künftig erst in eine sorgfältige Prüfung der Fakten einzutreten, und dann die Ereignisse zu kommentieren. Nein, man vollführt allerlei semantische und hermeneutische Verrenkungen mit dem Ziel, den Leuten klarzumachen, daß man doch eigentlich nichts falsches gesagt, sondern die Dinge allenfalls zugespitzt politisch bewertet hat, selbstverständlich richtig. Die Übermacht der regierungs- und oppositionsfrommen Medien hat es dann auch geschafft, alle diejenigen in die Defensive zu drängen, die zwar sachlich zutreffend, aber politisch unerwünscht darauf hinweisen, daß es zum Beispiel nicht mehrere Videos, sondern nur ein Video gibt, das einen Vorfall mit ausländerfeindlichem Motiv zeigt, und daß selbst dieses Video eine Hetzjagd im philologischen Wortsinn nicht zeigt. Daß Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz ebenfalls keine Hetzjagd im Wortsinne bestätigen können, ist dabei völlig unerheblich.

Im Gegenteil. Nicht diejenigen, die uns angelogen haben, indem sie von nicht stattgefundenen Hetzjagden fabuliert haben, müssen gehen. Nein, voraussichtlich wird der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz gehen müssen. Immerhin hat er es gewagt, eine von der Kanzlerin als Tatsache behauptete Hetzjagd in Zweifel zu ziehen, weil er das zum Beleg dienende Video mit Fragezeichen versehen und darauf hingewiesen hat, daß hier möglicherweise eine, vorsichtig ausgedrückt, interessengeleitete Veröffentlichung vorliegt. Bemerkenswert ist, daß nun Politiker aus dem linken Lager von CDU bis Die Linke den Verfassungsschutzpräsidenten auffordern, den Beweis für seine Behauptung anzutreten – dabei hat er gar nichts behauptet, sondern nur Zweifel angemeldet – mit dem betreffenden Video stimme möglicherweise etwas nicht. Dabei ist in rechtlicher Hinsicht völlig klar, daß stets derjenige die Wahrheit einer Behauptung beweisen muß, der sie aufgestellt hat. Im vorliegenden Falle muß also derjenige, der dieses Video in den Medien verbreitet hat, den Nachweis dafür führen, daß es auch nicht gefälscht bzw. nicht gestellt worden ist. Neusprech: Fakenews.

Für die Verfechter der Merkel’schen Willkommenspolitik ist allein maßgeblich, daß in Chemnitz genau gegen diese Politik demonstriert worden ist. Damit diese Demonstrationen den notwendigen verwerflichen Anstrich bekommen, muß dann auch schon einmal eine Sequenz aus einer ganz anderen Demonstration vom Vortag in den Fernsehbericht hinein geschnitten werden, weil diese Sequenz ein paar Figuren abbildet, die den Hitlergruß zeigen. Und dazu muß dann passend eben dieses Video aus einer im übrigen schon wegen ihres Namens – Antifa Zeckenbiss – zweifelhaften Quelle immer wieder gezeigt und mit dramatischem Vokabular kommentiert werden. Selbstverständlich wird nicht kommuniziert, daß man hier wie in vielen anderen Fällen, in denen es um wirkliche Rechtsextreme ging, damit rechnen muß, daß einige dieser Figuren Agenten des Verfassungsschutzes sind. Man erinnere sich nur an das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. In seinem ersten Anlauf 2002 platzte das Verfahren deshalb, weil die Verfassungsrichter beanstandeten, daß man zwischen wirklichen NPD-Funktionären und Agenten des Verfassungschutzes nicht unterscheiden könne. Man solle, so die Richter, erst mal die Agenten abziehen. Danach waren die Vorstände der NPD auf den unterschiedlichen Führungsebenen der Partei ziemlich ausgedünnt. Die bekannt gewordenen geheimdienstlichen Merkwürdigkeiten aus dem NSU-Prozeß seien nur am Rande erwähnt. Die diversen rechtsextremen Gruppen und Grüppchen unserer Tage „erfreuen“ sich natürlich ebenfalls einer intensiven Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Sollten also nicht auch in Chemnitz seine Agenten aktiv gewesen sein?

Die Strategie des linken Lagers von Merkel bis Maas und von Augstein bis Prantl ist klar. Alles, was in Chemnitz auf die Straße geht, ist braun, mit Ausnahme natürlich der „bunten“ Gegendemonstranten und ihrer schlagkräftigen Avantgarde aus den diversen „besetzten“ Häusern dieser Republik. Jeder dumme Spruch aus der Masse friedlicher Demonstranten heraus wird zur Naziparole hochstilisiert. Die Kameramänner des öffentlich-rechtlichen Fernsehens scheinen angehalten zu sein, ausschließlich solche Figuren abzufilmen, die dem Klischee des Neonazis respektive des bräunlichen Wutbürgers, natürlich von der primitiven Sorte, entsprechen.

Ergänzt wird diese Darstellung in den Medien durch die natürlich ebenfalls medienwirksam in Szene gesetzte Beobachtung der AfD durch die diversen Verfassungsschutzämter unseres Landes. Obgleich das Bundesamt für Verfassungsschutz bislang ausdrücklich keine Veranlassung sieht, diese Partei zu beobachten, verhalten sich diverse Landesämter für den Verfassungsschutz anders. Sie haben erklärt, jedenfalls bestimmte Teile dieser Partei oder einzelne Personen beobachten zu wollen. Eine besondere Variante hat man sich in Thüringen einfallen lassen. Dieses Bundesland, dessen Ministerpräsident Bodo Ramelow selbst jahrelang unter der Beobachtung des Bundesamtes für den Verfassungsschutz stand, hat verlauten lassen, sein Landesamt für den Verfassungsschutz prüfe, ob die AfD in Thüringen beobachtet werden müsse oder nicht. Das Bemerkenswerte an dieser Vorgehensweise liegt darin, daß es sich dabei anders als bei der wirklichen Beobachtung eben noch nicht um einen justiziablen Verwaltungsakt handelt. Natürlich  prüfen die Verfassungsschutzämter immer wieder, ob sie irgendwelche Personen oder Organisationen förmlich beobachten müssen. Dieser Vorgang besteht darin, öffentlich zugängliche Quellen wie Parteiprogramme, Redebeiträge und Interviews von Politikern daraufhin zu überprüfen, ob sich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen darin finden lassen. Dieser Vorgang ist Routine und vor allem wird er öffentlich nicht kommuniziert, denn außer Zeitunglesen passiert dabei ja nichts. Die Verfassungsschutzämter blicken halt in die politische Landschaft und schauen näher hin, wenn sich darin bislang Unbekanntes zeigt. Wenn aber nun ausgerechnet der Verfassungsschutz des rot-rot regierten Bundeslandes Thüringen öffentlich erklärt, zu prüfen, ob die Beobachtung der Thüringer AfD angegangen werden muß, dann ist das nichts anderes als eine zugegebenermaßen raffinierte Diffamierung. Raffiniert deswegen, weil dagegen höchstwahrscheinlich nicht einmal juristisch vorgegangen werden kann, anders als im Falle der förmlichen öffentlich kommunizierten Beobachtung.

Der Vorgang zeigt aber deutlich, wie erfolgreich das linke Lager dieses Landes mit seiner dauernden Hetze gegen die ohne jeden Zweifel fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehende AfD inzwischen ist. Denn nach Umfragen halten es über 60 % der befragten Bürger für richtig, daß der Verfassungsschutz diese Partei beobachtet. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die meisten Bürger durchschauen derartige politische Ranküne nicht. Auch wenn inzwischen wohl nur noch 40 % der Bürger den Medien vertrauen, so sind doch die meisten Bürger mit den Dingen des täglichen Lebens, insbesondere ihren beruflichen Verpflichtungen, derartig ausgelastet, daß sie nicht auch noch tiefergehende Kenntnisse über die politischen Vorgänge im Lande erwerben können. Mit anderen Worten, sie müssen sich auf Verlautbarungen von Politik und Medien wenigstens einigermaßen verlassen können. Das wissen Politik und Medien auch. Sie können daher recht risikolos die Leute anlügen, ja sogar mit großer Aussicht auf Erfolg.

In dieser Situation muß man sich natürlich fragen, wie sich bürgerliche bzw. national-konservative Politiker verhalten sollen, um nicht der skizzierten Strategie ihrer Feinde (von Gegnern könnte man nur sprechen, wenn es einen fairen politischen Diskurs gäbe) über kurz oder lang zum Opfer zu fallen. Denn wenn erst einmal allgemein geglaubt wird, man könne sich als anständiger Bürger doch nur im Lager von Merkel und Co. wiederfinden, wer hingegen grundsätzlich Kritik an deren Politik äußere, könne ja nur eine Art Nazi sein, dann werden künftige Wahlen auch entsprechend ausgehen. Es kann aus meiner Sicht eine solche Entwicklung nur dadurch vermieden werden, daß bürgerliche und national-konservative Politik auch jeden Anschein vermeidet, mit Leuten gemeinsame Sache zu machen, die man eigentlich auch selbst nicht einmal mit der Zange anfassen würde. Dazu gehört vor allem ein besonnener und durchdachter Sprachgebrauch. Einige Beispiele:

Natürlich wird die ungebremste Zuwanderung im bisherigen Umfang, vor allem im wesentlichen aus islamischen Ländern, sei es aus dem Orient, sei es aus Afrika, langfristig unser Land verändern, und zwar zu seinem Nachteil. Die Massen an ungebildeten und auch gar nicht bildungswilligen Zuwanderern wird das intellektuelle Niveau herunterdrücken und die wirtschaftliche Leistungskraft dieses Landes gegen Null bringen. Die Zustände in den Herkunftsländern werden wir dann bei uns haben. Das einzig Gute daran dürfte dann sein, daß damit dann auch diese Zuwanderung aufhört, weil nichts mehr zu holen ist. Deutschland in seiner heutigen Gestalt gibt es dann eben nicht mehr. Wer das ausführlich und fundiert nachlesen möchte, dem sei Thilo Sarrazins „Feindliche Übernahme“ empfohlen. Man kann und muß vor dieser Entwicklung warnen. Was aber gar nicht geht, ist dabei ein Vokabular zu benutzen, das Erinnerungen an die dunkelsten Zeiten unseres Landes hervorruft. „Umvolkung“ klingt nicht nur dumpf, sondern der Begriff ist es auch. Er suggeriert ja, daß da irgendwo finstere Mächte Gene und Substanz des deutschen Volkes verändern. Gleiches gilt für den Begriff „Bevölkerungsaustausch“. Dieses Vokabular ist nun einmal zunächst im Dunstkreis von DVU, NPD und ähnlichen Gruppierungen entstanden. Wer es benutzt, erweckt den Eindruck, mit diesen Kreisen zumindest zu sympathisieren, wenn nicht mehr. Ebenso verhält es sich mit dem Vorwurf des Landesverrats oder der „Fernsteuerung“ durch mehr oder weniger geheimnisvolle Organisationen wie die Bilderberg Konferenz. Wer dergleichen behauptet, soll es auch gerichtsfest beweisen.

Dabei ist es überhaupt nicht notwendig, mit derartigen Verschwörungstheorien zu arbeiten. Abgesehen davon, daß Verschwörungstheorien im allgemeinen lächerlich sind, und zwar vor allem deswegen, weil sie regelmäßig nicht bewiesen werden können, braucht man sie auch nicht. Denn der Vorgang als solcher, die immer raschere negative Veränderung unseres Landes durch immer mehr ungebildete, unqualifizierte und unserer Kultur ablehnend bis feindlich gegenüberstehende zumeist illegale Zuwanderer ist für sich allein schlimm genug. Ihm muß entgegengewirkt zu werden, egal welche Ursachen er hat. Mit anderen Worten: Ob die „Willkommenspolitik“ nur dämlich oder bewußt gegen unser Volk gerichtet ist, kann dahinstehen. Sie muß eben beendet und darüber hinaus rückgängig gemacht werden, soweit möglich. Man muß daher mit rationalen Argumenten dafür eintreten. Und deren gibt es genug. Gleichzeitig muß man sich von dem Gelichter deutlich distanzieren, das die Kameramänner des öffentlich-rechtlichen Fernsehens so gern ins Bild setzen. Man muß sich natürlich auch die Mühe machen, Fakten zu sammeln und für die Diskussion parat zu haben. Ob es sich um kriminelle arabische Großfamilien handelt, ob es sich um den Skandal in unseren Schulen dreht, wo es Klassen gibt, in denen kaum noch deutsche Kinder sind, die demgemäß dann auch gar nicht mehr ordentlich beschult werden können, ob es sich um die exorbitanten Kosten für Sozialleistungen an Zuwanderer handelt, und ob es sich um die völlig falsche Toleranz gegenüber Forderungen der Muslime, etwa die Berücksichtigung von islamischen Speise- oder Bekleidungsvorschriften handelt, in jedem Falle ist Faktenwissen und Argumentationsfähigkeit gefragt. Nur dann wird man mittel- und langfristig die unentschlossenen und vor allem die uninformierten Bürger auf seine Seite ziehen können. Wer indessen Seit an Seit mit Neonazis und primitiven Krakeelern wahrgenommen wird, der arbeitet nur denen in die Hände, die er eigentlich bekämpfen will und muß. Man muß dagegenhalten, aber bitte intelligent.

Zu den Begriffen, die man keinesfalls benutzen darf, gehört die Bezeichnung „Systemparteien“, wenn von den etablierten Parteien die Rede sein soll. Denn diese Vokabel hat eine Geschichte, und zwar eine ungute. Hitler und die Nationalsozialisten benutzten sie, um ihrer Verachtung für das parlamentarische System Ausdruck zu verleihen. Gerade Konservative, die sich um die Verteidigung und Stärkung der Demokratie bemühen, können bei wachem Verstand keine Begriffe aus der Mottenkiste der NS-Zeit benutzen. Der Begriff des „Systems“ im Zusammenhang mit der Erörterung staatsorganisatorischer Fragen wie des Verhältnisses von repräsentativen zu plebiszitären Elementen bei der Gesetzgebung wird von den Feinden der AfD und nationalkonservativen Denkrichtungen natürlich dahingehend ausgelegt, daß es um die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Verächtlichmachung des parlamentarischen Systems in Hitler’scher Manier gehe. Damit begibt man sich ohne sachliche Notwendigkeit in eine Lage, in der man sich gegen sachlich unbegründete Vorwürfe verteidigen muß, nur weil man einen kontaminierten Begriff benutzt hat. Das Anliegen, die Demokratie zu verteidigen, indem man zum Beispiel für eines ihrer konstitutiven Elemente, nämlich die Meinungsfreiheit, eintritt, kann man dann nicht mehr glaubhaft vorbringen. Auch wird man dann erhebliche Probleme haben das Ziel einer Stärkung der Demokratie durch die Einführung weiterer plebiszitärer Elemente zu verfolgen, weil man es seinen Gegnern leicht gemacht hat, dies als Angriff auf die parlamentarische Demokratie zu diffamieren.

Seid klug wie die Schlangen (Mt 10,16) sprach kein geringerer als Jesus. Man ist versucht zu kalauern: Und die Bibel hat doch recht.

Auferstanden aus Ruinen

Alexander Wendt pflegt sorgfältig zu recherchieren. Ihm verdanken wir nun den Nachweis, daß die Frau Bundeskanzler und der Sprecher ihres Wahrheitsministeriums uns im Zusammenhang mit den Ereignissen in Chemnitz am vergangenen Wochenende angelogen haben (www.publicomag.com). Frau Merkel hat am 27.08.2018 unter anderem dazu behauptet: „Wir haben Videoaufnahmen darüber, daß es Hetzjagden gab, Zusammenrottungen…“ Herr Seibert legte am gleichen Tage nach und erklärte vor der Bundespressekonferenz: „Was gestern in Chemnitz zu sehen war und stellenweise auf Video festgehalten wurde… das hat in unserem Rechtsstaat keinen Platz. Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens und anderer Herkunft,… das nehmen wir nicht hin.“ Nun hatte schon der Chefredakteur der örtlichen Tageszeitung am nächsten Tag verlauten lassen, die Reporter seines Blattes hätten keine Hetzjagden im Zusammenhang mit den Demonstrationen verschiedener Organisationen anlässlich der tödlichen Messerattacke auf einen Chemnitzer Bürger beobachten können. Auf Nachfrage von Alexander Wendt hat nun am 01.09.2018 der Sprecher des Generalstaatsanwaltes in Sachsen, Wolfgang Klein, erklärt:  „Nach allem uns vorliegenden Material hat es in Chemnitz keine Hetzjagd gegeben.“

Alexander Wendt hat das zum Anlaß genommen, sowohl beim Bundespresseamt als auch im Bundeskanzleramt nachzufragen. Weder Frau Merkel noch Herr Seibert haben trotz Erinnerung darauf geantwortet. Der Grund ist natürlich einfach. Die behaupteten Hetzjagden hat es nicht gegeben. Das Handyvideo, das man in den Nachrichtensendungen sehen konnte, zeigt lediglich einen Mann, der auf einen anderen zurennt, und – so gut ist es nicht zu sehen – möglicherweise nach ihm tritt. Und dieses Video, auch das hat Wendt recherchiert, stammt von einer dubiosen Adresse („Antifa Zeckenbiss“). Das Verhältnis der linksextremen Antifa zu Recht und Gesetz ist hinreichend bekannt. Bei solchen Leuten kann man nicht einmal ausschließen, daß sie eine solche Szene selbst inszenieren und ins Internet stellen.

Es steht also fest, daß die Kanzlerin ebenso wie ihr Regierungsprecher zu diesem Vorgang wissentlich die Unwahrheit gesagt haben, umgangssprachlich also gelogen haben. Das letzte Mal, daß in Deutschland ein Staatschef öffentlich gelogen hat, war am 15.06.1961. Walter Ulbricht erklärte damals: „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.“ Das geschah dann aber doch am 13.08.1961, die Planungen dafür liefen seit Monaten, Ulbricht holte sich das Plazet dafür dann Anfang August 1961 in Moskau, nachdem er lange Zeit darauf hingearbeitet hatte.

Verräterisch ist auch der Sprachgebrauch der Kanzlerin und des Sprechers ihres Wahrheitsministeriums. „Zusammenrottung“ war ein Straftatbestand im Strafgesetzbuch der DDR. § 217 dieses Strafgesetzbuches drohte dafür Freiheitsstrafe an, Anführer und Organisationen konnten dafür mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer in der DDR groß geworden ist und sogar eine kleine Funktionärin der FDJ gewesen ist wie Angela Merkel, weiß das auch. Zumal die Presse der DDR 1989 die Demonstrationen gegen das Regime, die dann letztendlich zum Zusammenbruch der kommunistischen Herrschaft führten, stets als Zusammenrottungen bezeichnet hatte.

Ein solcher Sprachgebrauch ist verräterisch. Demonstrationen, die politisch unerwünscht sind, werden als strafwürdiges Verhalten aufgefaßt. Damit das ganze auch von der Bevölkerung „richtig“ eingeordnet wird, werden dann noch Straftaten wie „Hetzjagden“, mit den Worten unseres Strafgesetzbuches also zumindest versuchte, wenn nicht vollendete gefährliche Körperverletzungen (§ 224 Abs. 1 Nr. 4, in Tateinheit mit Landfriedensbruch, § 125 StGB), hinzu erfunden. Daß tatsächlich Bürger lediglich von ihrem Grundrecht aus Art. 8 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht haben, indem sie sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel versammelt haben, um ihren politischen Forderungen Ausdruck und Gewicht zu verleihen, soll eben in strafbare Handlungen umgedeutet werden. Von derartigen Bewertungen anlässlich der Vielzahl von linksextremen Gewaltsexzessen, die ganz sicher den Tatbestand des Landfriedensbruchs, verbunden mit Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Brandstiftungen erfüllt haben, hat man allerdings so gut wie nie etwas gehört. Da haben ja nur die gutgesinnten idealistischen jungen Menschen etwas über die Stränge geschlagen.

Es ist ganz offensichtlich, daß jeder Protest gegen die Einwanderungspolitik der Bundesregierung, die im übrigen vom größten Teil der Opposition unterstützt wird, kriminalisiert werden soll.

Teil dieser Bestrebungen ist offensichtlich auch der jüngste Vorstoß der Bundesjustizministerin. Sie will jüngsten Meldungen in der Presse zufolge (Bild, Welt) aufklären lassen, welche Organisationen hinter der Mobilisierung „rechter Gewalttäter“ bei den Protesten in Sachsen stehen. Rechtsradikale dürften nicht die Gesellschaft unterwandern. Die Ermittlungen in Chemnitz müssen ihres Erachtens aufklären, inwieweit rechtsextreme Netzwerke hinter den Demonstrationen und ausländerfeindlichen Ausschreitungen stehen. Wörtlich: „Wir dulden nicht, daß Rechtsradikale unsere Gesellschaft unterwandern.“ Nun fällt an diesem Statement zunächst einmal auf, daß als Tatsache unterstellt wird, es habe Gewalttaten aus den Demonstrationen rechter Gruppen heraus gegeben. In nennenswertem Umfang war dies jedoch ganz offensichtlich nicht der Fall. Einschlägige Ermittlungen, Festnahmen oder gar Haftbefehle sind nicht bekannt geworden. Es fällt ferner auf, daß die Begriffe rechts, rechtsradikal und rechtsextrem offensichtlich synonym gebraucht werden. D.h., die Grenzen zwischen politisch rechten Parteien, wie etwa der AfD, Rechtsradikalen, zu denen Organisationen wie etwa der sogenannte III. Weg gehören und Rechtsextremen, zu denen die Reste der NPD und offen als Neonazis auftretende Randalierer gehören, werden ganz bewußt verwischt und diese höchst unterschiedlichen Gruppen in den sprichwörtlichen einen Topf geworfen. Das ist eben die durchsichtige Strategie linker Politiker, zu denen man auch die Exponenten einst bürgerlicher Parteien zählen muß, die demokratische Rechte dadurch zu diskreditieren, daß man sie in einem Atemzug mit Feinden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nennt und damit bei Ihnen einsortiert. Damit erspart man sich natürlich die inhaltliche Auseinandersetzung mit den politischen Forderungen etwa der AfD. Diese Strategie, die man tatsächlich als Hetze bezeichnen muß, trägt auch Früchte. Nach jüngsten Umfragen befürworten ca. 60 % der Deutschen eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Nicht wenige Politiker von SPD, Grünen und Linken propagieren das auch.

In diesem Zusammenhang muß man sich auch vergegenwärtigen, wer da solche Forderungen erhebt. Frau Dr. jur. Katarina Barley, deren Markenzeichen ein arrogantes Lächeln ist,  war vor ihrem Einzug in den Deutschen Bundestag mehrere Jahre Rechtsanwältin und Richterin. Sie hat bei dem angesehenen Staatsrechtslehrer Bodo Pieroth promoviert und war unter anderem wissenschaftliche Mitarbeiterin der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Renate Jaeger. Mit anderen Worten: es handelt sich um eine Spitzenjuristin. Ihr unterlaufen keine fachlichen Fehler. Vielmehr verdreht sie bewußt das Recht, wenn sie faktenwidrig Straftaten behauptet, derer sich der Generalbundesanwalt annehmen muß. Die von ihr herbeifabulierten rechtsextremen Netzwerke finden sich in unserem Strafgesetzbuch in Delikten wie der Bildung bewaffneter Gruppen nach § 127, der Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 und der Bildung terroristischer Vereinigungen nach § 129 a. Es müssten sich also manifeste Anhaltspunkte dafür ergeben, daß sich mehr als drei Personen zur Begehung von Straftaten oder gar terroristischen Straftaten verabredet und in Chemnitz wenigstens versucht haben, das auch umzusetzen. Ganz offensichtlich ist das nicht der Fall. Frau Barley unternimmt also den Versuch, zum Beispiel die Organisation von Demonstrationen in der Weise, daß man auch überregional Anreise und Teilnahme organisiert, in schwere, teilweise sogar staatsgefährdende Straftaten umzudefinieren. Zwar ist Frau Barley nicht in der DDR sozialisiert, sondern in Köln aufgewachsen. Die Nähe zu den von Frau Merkel apostrophierten Zusammenrottungen nach dem Strafgesetzbuch der DDR ist aber offensichtlich.

„Auferstanden aus Ruinen“, mit diesen Worten begann die Nationalhymne der DDR. „Wenn wir brüderlich uns einen, schlagen wir des Volkes Feind“, heißt es unter anderem in ihrer zweiten Strophe. Ob das als Handlungsanweisung von Frau Merkel und Frau Barley begriffen wird, mag jeder für sich entscheiden. Auf jeden Fall gilt jedoch vermehrt, was ich mit Blick auf die Verhältnisse in unserem Lande immer wieder sagen muß: „principiis obsta! (Wehret den Anfängen!)“. Denn wir wollen nicht, daß die DDR aus den Ruinen des Kommunismus wieder aufersteht.

 

 

Messer, Mörder, Mob und Medien

In einer Rechtssache sollte man sich als Jurist, als forensisch tätiger Rechtsanwalt zumal, erst äußern, wenn der Sachverhalt ausermittelt und auf dieser Grundlage ein zumindest erstinstanzliches Urteil gesprochen worden ist. Der Fall Chemnitz indessen fällt aus dem Rahmen, und zwar in mehrfacher Hinsicht.

Was den Sachverhalt selbst angeht, so ist sehr vieles noch offen. Ich meine damit die Tötung des Daniel Hillig am 26.08.2018 gegen 3:00 Uhr in der Nacht. Der Name des Opfers dieser Straftat ist nun verschiedentlich veröffentlicht worden, sodaß es albern wäre, insoweit noch die Regel einzuhalten, wonach auch das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen seine volle Namensnennung verbietet. Was öffentlich ist, ist eben öffentlich. Das gilt für die Umstände der Tat, die sich auch aus dem Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz vom 27.08.2018 nur sehr kursorisch ergeben, wie das bei Haftbefehlen in solchen Fällen auch häufig der Fall ist. Denn der Haftrichter begründet seine Entscheidung nur damit, daß ein Haftgrund – in diesem Falle Fluchtgefahr – vorliegt, Warum eben dies der Fall ist, wird nur so weit mitgeteilt, als es den dringenden Tatverdacht begründet. Was der Tat vorausging, was drumherum geschah, welche Zeugen was gesagt haben, alles das bleibt ja der Hauptverhandlung vorbehalten. Allerdings ist aus dem Haftbefehl auch zu entnehmen, daß jedenfalls vorläufig von gemeinschaftlichem Totschlag, und nicht von Mord ausgegangen wird. Jedenfalls für den Ermittlungsrichter lagen die Mordmerkmale wie etwa Heimtücke, niedrige Beweggründe oder Grausamkeit nicht vor.

Bemerkenswert ist der Umgang der Medien, aber auch der Politik mit diesem Vorgang. Die ehrliche Trauer um das Opfer hat wohl nur eine überschaubare Zahl von Bürgern der Stadt Chemnitz zum Tatort geführt, um dort Blumen niederzulegen, des Opfers zu gedenken, den beiden ebenfalls schwer verletzten weiteren Opfern alles Gute zu wünschen und vielleicht für alle drei Opfer zu beten, soweit religiöse Menschen darunter waren.

Überlagert wird das aber bis zur Unkenntlichkeit durch die weiteren Vorgänge. Es ist vielleicht verständlich, wenn politisch engagierte Bürger den Vorgang zum Anlaß nehmen, einen Zusammenhang zwischen der unkontrollierten und ungesteuerten Zuwanderung, der Willkommenspolitik der offenen Grenzen und ähnlichem Unsinn mehr einerseits und der Bluttat von Chemnitz andererseits herzustellen. Nun kann ja tatsächlich der Aufenthalt des dringend Tatverdächtigen in Chemnitz als solcher nicht hinweggedacht werden, ohne daß die Tat und damit der Tod des bedauernswerten Herrn Hillig entfiele. Wenn demgegenüber Journalisten beschönigend schreiben, der Tatverdächtige wäre ja wohl auch dann eingereist, wenn er kontrolliert worden wäre, so geht das am Problem vorbei. Denn das Problem besteht eher darin, daß diese Leute überhaupt ins Land gelassen worden sind. In einem Land wie Australien oder Ungarn wäre es eben nicht passiert. Allerdings ist es aus meiner Sicht pietätlos, unmittelbar in der Nähe des Tatortes, gewissermaßen angesichts des eben vergossenen Blutes, politische Demonstrationen zu veranstalten. Vor allem halte ich es mindestens für unklug, in einer solchen Situation als Bürger dorthin zu gehen, wo eine kleine radikale Minderheit krakeelt, auch wenn dies natürlich das grundgesetzlich verbriefte Recht jedes Bürgers ist. Vor allem dann, wenn sehr bald festzustellen ist, daß sich dort Hooligans, die letzten NPD Anhänger und sonstige Angehörige des intellektuellen Prekariats unseres Landes verabreden. Man wird ja dann als Teil der übergroßen Mehrheit von Bürgern, die ein im Grunde gerechtfertigtes Anliegen vertreten, von eben den Leuten instrumentalisiert, mit denen man eigentlich nichts zu tun haben will. Abzusehen war natürlich auch, daß die linksextreme Krawallszene auftauchen und den Vorfall auf ihre Art und Weise für sich nutzen wird.

Leider ist allerdings auch festzustellen, daß die Medien und auch die etablierte Politik in erwartbarer Weise reagiert haben. Von Trauer um das Todesopfer und die beiden Schwerverletzten hat man sehr sehr wenig gehört, auch aus dem Munde der Kanzlerin nicht in angemessener Weise. Vielmehr wird nun in übelster Weise auf die Sachsen an sich eingeschlagen. Wenn man die verbalen Fäkalien etwa eines Jakob Augstein angewidert zur Kenntnis nehmen muß, die sich leider vom Grundton der großen Tageszeitungen wie der Provinzblätter nur wenig unterscheiden, dann kann man die verstehen, die erneut von Lügenpresse und ähnlichem sprechen. Die unguten Erinnerungen an die Fälle Sebnitz, Mittweida und andere kommen wieder hoch. Es scheint für das politisch korrekte Milieu unseres Landes einfach zu verlockend zu sein, immer wieder auf die Sachsen einzuschlagen und sie als braune Zeitgenossen zu verunglimpfen. Es mag ja sein, daß in Sachsen eine gewisse Neigung zu oppositioneller Haltung häufiger anzutreffen ist, als anderswo. Das ist per se doch nichts schlechtes, sondern Herz und Motor der Demokratie. Genau diese Haltung hat doch letztendlich zur friedlichen Überwindung des kommunistischen Regimes in der ehemaligen DDR und damit zur Wiedervereinigung unseres Vaterlandes geführt. Letzteres scheint allerdings so manchem Linken in unserem Lande immer noch sauer aufzustoßen. Vor allem solchen Zierden der bundesdeutschen Gesellschaft, für die es ein deutsches Volk eigentlich überhaupt nicht gibt – zum Beispiel Herrn Habeck von den Grünen – oder die hinter Transparenten herlaufen, auf denen Parolen wie „Deutschland du mieses Stück Scheiße“ geschrieben sind. Mit einem solchen Verhalten qualifiziert man sich in unserem Lande ja leider für höchste Staatsämter. Namen muß ich hier wohl nicht nennen.

Daß die Randale des linksextremen schwarzen Blocks in den Medien so gut wie nicht vorkommt, überrascht nicht. Für gewisse Teile der etablierten Politik, um sich einmal vorsichtig auszudrücken, nehmen sie ja die Funktion wahr, die vor 1933 die SA hatte. Gewisse Politiker und Journalisten haben das anlässlich der Hamburger Krawalle zum G-20 Gipfel ausreichend deutlich erkennen lassen.

Schlußendlich muß ein Wort zu denen gesagt werden, die den Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz ins Internet gestellt haben. Das ist natürlich strafbar gemäß § 353 d des Strafgesetzbuches. Darauf steht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Nun muß man zunächst einmal fragen, wie diese Ausfertigung des Haftbefehls ins Internet kommen konnte. Der Haftbefehl findet sich im Original in der Gerichtsakte. Ausfertigungen erhalten Staatsanwaltschaft, Polizei, Beschuldigter bzw. sein Verteidiger, soweit ein solcher schon bestellt ist, und die Haftanstalt, in welche er eingeliefert wird. Nur dieser Personenkreis, natürlich zuzüglich der dortigen Bediensteten, hat überhaupt die Möglichkeit, ein solches Schriftstück unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Gerade dieser Personenkreis weiß auch ganz genau, daß das streng verboten ist. Soweit Amtspersonen betroffen sind, kommt ja noch ein Dienstvergehen nach § 353 b StGB in Frage. Einen Rechtsanwalt kann so etwas die Zulassung kosten. Eine ganz andere Frage ist die, ob Personen, denen die Ausfertigung dieses Haftbefehls verbotenerweise vorgelegt worden ist, ihn weiterverbreiten durften. Der Wortlaut des Gesetzes spricht dafür, daß auch sie das nicht durften. Unabhängig vom Straftatbestand ist es jedenfalls für Politiker, und seien sie auch nur auf Kreisverbandsebene tätig, es schlicht und einfach ein Unding, ein derart vertrauliches Schriftstück wie einen Haftbefehl zu veröffentlichen, egal wie skandalös der ganze Vorgang auch sein mag. Die strafrechtlichen Konsequenzen werden jeden treffen, der sich an der Verbreitung dieser Urkunde beteiligt hat. Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Ausfertigung des Haftbefehls allgemein bekannt ist, und dann immer noch weiter verbreitet wird. Denn was jeder weiß, unterliegt ja nicht mehr der Vertraulichkeit.

Ach ja, wieder ein Einzelfall. Daß Asylbewerber und Flüchtlinge weit überproportional in der Kriminalstatistik vertreten sind, habe ich kürzlich an dieser Stelle dargelegt. Doch unsere Willkommenspolitiker und Qualitätsjournalisten werden uns zum wiederholten Male vorrechnen, daß die Zahl der Messermörder aus dem Kreis der Zuwanderer im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Bundesrepublik Deutschland doch wirklich sehr gering ist. Darüber, daß der dringend tatverdächtige Iraker vorbestraft ist und unter Bewährung steht, nur geduldeter, also abgelehnter Asylbewerber ist, und daher in jedem anderen zivilisierten Land dieser Erde schon lange ausgewiesen worden wäre, darüber wird man natürlich weder in der Tagesschau, noch in den diversen Talkrunden, und noch viel weniger in solchen Qualitätszeitungen wie den Prantlhausener Nachrichten hören oder lesen.