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Auf dem Narrenschiff

Josef Kraus ist ein scharfsichtiger Beobachter des Zeitgeschehens. 30 Jahre lang war er Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, daneben leitete er viele Jahre ein Gymnasium. Man kann also sagen, daß er von Erziehung etwas versteht. Sein Ruhestand ist glücklicherweise eher ein Unruhestand. Er teilt seine Beobachtungen einem breiteren Publikum mit, vor allem auf Tichys Einblick. Seine Beiträge liest man gern und mit Gewinn.

Nun berichtet er wirklich Unglaubliches von dem Narrenschiff, zu dem die akademische Welt offenbar geworden ist. An einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, wie die Fachhochschulen inzwischen heißen, im idyllischen Coburg, lehrt eine Professorin namens Claudia Lohrenscheit. Studenten, im Neusprech: Studierende, hören dort Vorlesungen über „Internationale soziale Arbeit“ und “ Menschenrechte“. Nun fragt man sich angesichts dieses doch offenbar sehr schmalen Gebiets von Lehre und Forschung, ob das auch eine Professur mit entsprechendem personellen und sachlichen Apparat rechtfertigt. Mir scheint doch, daß es sich dabei um einen kleinen Ausschnitt der Politikwissenschaften mit einem soziologischen Einsprengsel handelt. Als Jurist wundere ich mich darüber hinaus darüber, wie man als Nichtjuristin über ein Rechtsthema wie die Menschenrechte akademisch dozieren kann. Frau Lohrenscheit würde es sicherlich nicht wagen, ohne komplettes Jurastudium und zwei Staatsexamina etwa über Grundpfandrechte, Vermögensdelikte oder das öffentliche Baurecht akademisch zu lehren. Bei den Menschenrechten scheint ihr das möglich zu sein, weswegen man auch den Verdacht hegen muß, daß es sich dabei eher um politisches Gelaber handelt.

Diese Dame fordert nun ganz aktuell das Wahlrecht für Grundschüler. Ja, Sie lesen richtig. Grundschüler sollen Gemeinderäte wie auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Bezirksräte wie auch Abgeordnete der Landtage wählen. Das impliziert, daß sie dies selbstverständlich selbständig und geheim tun sollen. Mit dem allgemeinen und freien Wahlrecht wäre es schließlich unvereinbar, wenn etwa die Eltern ihren Kindern dabei in der Wahlkabine oder im Falle der Briefwahl am Küchentisch helfen würden. Im Falle von Frau Prof. Dr. Lohrenscheit kann ich mir allerdings vorstellen, daß ihr eine Wahlhilfe durch Organisationen wie die Rosa-Luxemburg-Stiftung, der sie offenbar so nahe steht, daß sie auf ihrer Homepage erwähnt wird, oder, besser noch, durch die Amadeu-Antonio-Stiftung lieber wäre. Denn dann wäre ja gewährleistet, daß die lieben Kleinen „antifaschistisch“ wählen und ihr Wahlverhalten nicht an dem ihrer „reaktionären“ Eltern ausrichten..

Denn Frau Professor hat ausweislich der Internetseite ihrer Hochschule da ganz spezielle Interessens- und Wissensgebiete, wie die angekündigten Lehrveranstaltungen zeigen:

„Politik und Menschenrechte“, „Interkulturelle Öffnung“, „Gender, Inklusion, Diversity“, „Anti-Rassismus“, „Diskriminierungsschutz“ und „Sexuelle Selbstbestimmungsrechte“.

Die Frage, ob diese famose Wissenschaftlerin vielleicht selbst Kinder hat, an deren Entwicklung sie in natura studieren könnte, ob man im Alter zwischen sechs und zehn Jahren überhaupt begreift, was Politik und was demokratische Wahlen sind, kann man sich wohl eher sparen. Denn Frau Prof. Lohrenscheit gehört nach ihren Angaben dem Verein intersexueller Menschen an. Dagegen ist an sich nichts zu erinnern. Sie selbst erklärt in einem Wahlaufruf zur bayerischen Landtagswahl, daß es sich bei der Intersexualität um eine Spielart von Mutter Natur handelt, weswegen man an solchen Menschen auch tunlichst nicht herumoperieren oder medikamentös therapieren sollte. Doch ist es eben eine sehr sehr seltene Spielart von Mutter Natur. Man könnte auch sagen, Mutter Natur hat diesen Menschen einen Streich gespielt, einen üblen zumal. Denn die Abweichung von der im mathematisch-statistischen Sinne Normalität ist für die betroffenen Menschen regelmäßig eher eine Last als ein Gewinn an Lebensqualität. Man muß halt damit leben, und kann damit auch in Würde leben, ohne diese Veranlagung, oder sollen wir sagen, Abweichung, wie eine Monstranz vor sich her zu tragen und daraus politische Forderungen abzuleiten.

Es ist sicherlich nicht einfach, damit fertig zu werden, daß die Natur einem ein Familienleben versagt hat, wie es die allermeisten Menschen führen, jedenfalls führen können. Hilfskonstrukte, wie die Adoption fremder Kinder, oder gar per künstlicher Befruchtung der Partnerin erzeugter Kinder, können das zum einen nicht aufwiegen, zum anderen halte ich das auch für einen überheblichen Versuch, die Schöpfung zu korrigieren, von der damit einhergehenden Belastung dieser Kinder mit einer mindestens sehr komplizierten Biografie einmal ganz abgesehen. Indessen erleben wir es ja auch bei der Homosexuellenbewegung, daß es Leute gibt, die diesen biologischen Nachteil und daraus nicht selten resultierenden Minderwertigkeitskomplex damit kompensieren wollen, daß sie daraus ein politisches Programm, selbstverständlich im Sinne von Emanzipation und Liberalität machen, statt schlicht und einfach selbstbewußt zu sagen, ich bin nun mal so, und so ist es eben.

Doch ist der Vorgang symptomatisch für die Narretei, die sich über die Hochschulen, ausgenommen natürlich die sogenannten MINT- Fächer, in die Gesellschaft verbreitet hat wie ein Hochwasser in den Flußauen. Nicht einmal vor der Juristerei macht dergleichen Narretei halt, wie man an der Person der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Susanne Baer sehen kann. Ärgerlich und bedenklich dabei ist, daß inzwischen Generationen von Studenten durch solche Dozenten geprägt und verdorben werden. Denn was ex kathedra verkündet wird, ist nicht nur für den gläubigen Katholiken Richtschnur, sondern was vom Katheder im Hochschulhörsaal verkündet wird, ist für die künftigen Akademiker ebenso verbindlich, nicht zuletzt, weil man es eben in der Prüfung so und nicht anders zu Papier bringen muß. Wenn man dergleichen geistige Prägung überhaupt einmal ablegt, so dauert das Jahre. Denn man ist schließlich damit beschäftigt, erst einmal beruflich Fuß zu fassen. Ein kritisches Hinterfragen des Gelernten kommt, wenn überhaupt, erst Jahre später.

Nicht nur aus Sparsamkeitsgründen wäre eine kritische Durchsicht des Lehrstoffs unserer Hochschulen mehr als notwendig. Letztendlich geht es um die Prägung unserer jungen Generationen. Und da ist es unverantwortlich, sie mit politmodischem Unfug zu indoktrinieren.

O du schöner Westerwald

Wer gedacht hatte, im „K(r)ampf gegen Rechts“ sei keine Steigerung des Schwachsinns mehr möglich, der ist jüngst eines, nein, nicht besseren, sondern schlechteren belehrt worden.

Zum Sachverhalt:

Am 9. November dieses Jahres feierte eine Gruppe von Nachwuchspolitikern der CDU (Junge Union) aus den Kreisverbänden Limburg und Rheingau-Taunus in einer Berliner Kneipe zum Abschluß einer der üblichen Bildungsreisen, die nun einmal dem Nachwuchs der im Bundestag vertretenen Parteien angeboten werden. Natürlich ging es wohl feucht-fröhlich zu, und es wurde gesungen. Ob bei einigen Teilnehmern die Erinnerung an die Bundeswehrzeit den Wunsch aufkommen ließ, das Lied vom schönen Westerwald zu singen, dürfte heute, acht Jahre nach Aussetzung der Wehrpflicht, eher zweifelhaft sein. Doch ganz sicher war es der Heimatstolz der Westerwälder, der unter anderem dieses Lied erklingen ließ.

Nun kann man offenbar in einer Berliner Kneipe nicht so einfach singen, was einem in den Sinn kommt. Denn dort muß man damit rechnen, daß solche politisch korrekten Zeitgenossen im Raum sind, wie eine Kunststudentin. Diese junge Dame fühlte sich von dem „dominanten weißen männlichen Verhalten“ gestört, als das derartige bierselige Fröhlichkeit junger Männer von politisch korrekten, ganz sicher feministisch begeisterten, dafür aber intellektuell eher unterdurchschnittlichen und mit engem Bildungshorizont ausgestatteten Absolventinnen deutscher Bildungseinrichtungen nun einmal wahrgenommen wird. Deswegen griff sie dann auch gleich zum Smartphone und filmte die Gruppe, natürlich mit Ton. Persönlichkeitsrechte, wie etwa das Recht am eigenen Bild, Datenschutz etc. mußten dann auch hintanstehen, denn im K(r)ampf gegen Rechts gelten die üblichen Gesetze und Regeln nicht. Nein, man filmt die unerhörte Szene, spielt sie in bester Gestapo- und Stasi Manier den Wächtern über die political correctness zu, als die sich nicht wenige Medien fühlen. Zu diesen gehört natürlich der Berliner Tagesspiegel. Dort wird so etwas mit Jauchzen aufgenommen und daraus eine Story über rechtslastige Nachwuchspolitiker gestrickt. Das Generationen von deutschen Soldaten, aber auch Schülern, Wanderern und Liebhabern von Fernsehsendungen mit Heino bekannte Lied vom schönen Westerwald wird denn auch als Nazi-Lied vorgestellt, das ja schließlic bei Reichswehr, Wehrmacht „oder so ähnlich“ gesungen worden sei. Die JU-ler haben das dann auch in der Diktion des famosen Herrn Alexander Fröhlich, so heißt diese Leuchte des deutschen Journalismus, nicht gesungen, sondern gegrölt, versteht sich.

Schaut man sich näher an, welche Journalisten sich an diesem Schmierenstück beteiligt haben, dann stößt man auf linksradikale Schreiberlinge, ach was, Zeitungsschmierer, die auf der anderen Seite des politischen Spektrums zum Beispiel in Jubel darüber ausbrechen, daß linksextreme Demonstranten mit einem Spruchband auftreten, auf dem zu lesen ist: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ Hinter einem solchen Spruchband marschieren natürlich auch gerne schon mal Grüne her, wie die unsägliche Claudia Roth.

Man sucht natürlich nach Erklärungen für so etwas. Die einfache Erklärung ist die, daß solche Zeitungsschmierer einfach nicht wissen, wovon sie schreiben. Man kann davon ausgehen, daß diese Zeitgenossen nicht in der Bundeswehr gedient haben. Denn sonst könnten sie ja auch nicht behaupten, es handele sich um ein Wehrmachtslied, das in der Bundeswehr nicht erlaubt sei. Die Unkenntnis über alles, was mit Tradition, Vergangenheit,, insbesondere mit Militär zu tun hat, ist ja nun leider gerade unter den sogenannten Medienschaffenden und Künstlern  weit verbreitet. Nicht von ungefähr hat sich ja hier eine Kunststudentin  als Denunziantin hervorgetan.

Doch das ist zu kurz gegriffen. Es ist durchaus davon auszugehen, daß auch diese Zeitungsschmierer genau wußten, daß das Lied vom schönen Westerwald absolut unverfänglich ist.  Seine Wurzeln liegen in einem Volkslied, das natürlich irgendwann einmal in den dreißiger Jahren zum Marschlied geworden ist. Es war in der Tat in der Wehrmacht beliebt, aber später auch in der Bundeswehr. Und es ist dort entgegen den unwahren Behauptungen dieser Zeitungsschmierer keineswegs verboten, wenn es auch sicherlich zu dem Liedgut gehört, das der grandiosen Fehlbesetzung auf dem Sessel des Verteidigungsministers mißfällt, die am liebsten jede Erinnerung an die Armeen vor Gründung der Bundeswehr aus dem Gedächtnis der Soldaten tilgen möchte.

Nein, es geht diesen linksradikalen Zeitungsschmierern um etwas anderes. Das zeigt ja auch ihre Begeisterung für einen Text wie „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“. Es geht schlicht und einfach darum, jegliche Verbindung der Deutschen zu ihrer Vergangenheit abzuschneiden. Nicht nur das Wissen um die  Vergangenheit, vielmehr die Wertschätzung früherer Generationen, von denen man ja immerhin abstammt, und denen man seinen Wohlstand zu einem nicht geringen Teil verdankt, soll vernichtet werden. Das politische Ziel ist der geschichtslose, bindungslose, unwissende und damit vorzüglich manipulierbare Mensch. Am besten als Einheitsmodell im Sinne der „One World“ Ideologie  eines Herrn Soros und seiner Jünger, aber auch den Förderern einer unbegrenzten Zuwanderung aus der Dritten Welt, zu denen nicht wenige deutsche Politiker gehören, von unseren Medienschaffenden einmal ganz abgesehen.

Das ist der eigentliche Skandal. Die “ Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ Fraktion in Politik und Medien wird immer größer. Deswegen kommt es darauf an,  diesen Leuten immer und überall entgegenzutreten, sie zu demaskieren und  an den Pranger zu stellen. Nur so können die ebenso unwissenden wie gutwilligen Bürger dieses Landes erkennen, was tatsächlich gespielt wird, und zwar gegen sie.

 

Der Vernichtungskrieg hat begonnen

Die Nervosität der etablierten Parteien, die sich seit Jahrzehnten gewissermaßen im Erbbesitz der politischen Macht dieses Landes wähnen, die einen vermeintlich aus göttlicher Gnade, die anderen vermeintlich aufgrund geschichtlicher Gesetzlichkeiten, hat offenbar einen Grad erreicht, der beim einzelnen Menschen zu Bluthochdruck, unkontrollierbarem Zittern und Schweißausbrüchen führt. Die Ursache dieses Phänomens ist offensichtlich: eine als Schmutzkonkurrenz wahrgenommene neue Partei auf der politischen Bühne scheint sich stabil einer Zustimmung des Wahlvolkes in der Größenordnung von bundesweit rund 15 % zu erfreuen, in den östlichen Bundesländern noch darüber. Das ist für sie aus zwei Gründen untragbar.

Zum einen führt das dazu, daß die klassischen Koalitionsmöglichkeiten links wie bürgerlich (die sprachlich zutreffende Entsprechung rechts ist bei ihnen ja so verpönt wie beim Teufel das Weihwasser) nicht mehr möglich sind. Denn mehr als rund 40 % kommen weder auf der einen noch auf der anderen Seite zusammen. Selbst sogenannte Große Koalitionen werden nicht mehr möglich sein, was in Bayern demnächst bewiesen werden wird. Wenn jedoch Mehrparteienkoalitionen geschmiedet werden müssen, dann wohnt ihnen natürlich die Gefahr des vorzeitigen Scheiterns ebenso inne, wie die endgültige Verwischung der klassischen ideologischen Grenzen. Die Wähler werden sich dann immer häufiger fragen, welchen Sinn es denn überhaupt haben soll, zur Wahl zu gehen, wenn doch alle mehr oder weniger das Gleiche anbieten. Halt, nicht alle, sondern da gibt es ja noch eine relativ kleine Gruppe nach Art des berühmten gallischen Dorfs! Und davor hatten bei Asterix ja schon die Römer gewaltigen Respekt. Wenn die Partei des Satans nicht bald vernichtet sein wird, dann könnte sie noch viel mehr Wählern alsbald als wirklich wählbare Alternative zur Einheitsfront der „Fortschrittlichen“ erscheinen. Horribile dictu!

Zum anderen besteht die aus der Sicht des sogenannten fortschrittlichen und weltoffenen Lagers noch viel schlimmere Gefahr, daß ihr Weltbild und ihre Strategie zur Umsetzung desselben in reale Politik durch eben diesen Neuling zertrümmert werden könnten. Der unappetitliche Neuling maßt sich an, den gesetzmäßigen Lauf der Geschichte aufzuhalten und zum Beispiel die Auflösung der Völker und Nationalstaaten zu verhindern. Und das ist aus der Sicht des linksliberalen, fortschrittlichen, weltoffenen und weltbürgerlichen Lagers die Apokalypse, die unter allen Umständen verhindert werden muß.

Wie verdorben auch die parlamentarischen Sitten inzwischen geworden sind, zeigt beispielhaft die Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag am 12.09.2018. Da konnte ein Abgeordneter namens Schulz – noch aus seiner Zeit im Europaparlament als Flegel bekannt -die Fraktion der AfD und ihren Vorsitzenden ungestraft beleidigen und erklären, seine Rhetorik stehe in der Tradition des Faschismus, eine ähnliche Diktion habe es in diesem Hause – also im Reichstag – schon einmal gegeben. Statt betretenem Schweigen seiner Fraktion erntete er von ihr stehende Ovationen. Der Bundestagspräsident sprach allerdings nicht die fällige Rüge aus, sondern gab lediglich dem übel beleidigten Oppositionsführer Gelegenheit, auf die Invektiven des pöbelnden Kollegen zu antworten. Seine Ermahnung an den flegelhaften Kollegen beschränkte sich dann darauf, ihm in Erinnerung zu rufen, daß man während der Antwort des Kollegen eigentlich aufsteht. Das habe er nicht getan. Was den neuen Stil des Hohen Hauses angeht, so setzte dann ein Abgeordneter der SPD namens Kahrs zwei Tage später das Niveau noch weiter herunter, indem er die Mitglieder der AfD-Fraktion als unappetitliche, häßliche Rechtsradikale bezeichnete. Auch dieser verbale Ausfall blieb ohne Rüge des Bundestagspräsidiums. Es scheint, als seien die Regeln des parlamentarischen Anstandes dann außer Kraft gesetzt, wenn es um Beleidigungen und Flegeleien gegen die Inkarnation des Bösen geht.

Da sind auch sonst allerlei Geschmacklosigkeiten mit einem Male respektable rechtswissenschaftliche Kommentare. Man befaßt sich mit der Dissertation des Herrn Dr. Maaßen aus dem Jahre 1997, in der er sich mit der Asylproblematik auseinandergesetzt hat. Doktorvater war immerhin der hoch angesehene Verwaltungsrechtslehrer Hartmut Schiedermair. Wie er die Arbeit seines Schülers benotet hat, wird nicht mitgeteilt. Wohl aber eine Rezension der seinerzeitigen Richterin des Bundesverfassungsgerichts Gertrud Lübbe-Wolff in der FAZ. Frau Lübbe-Wolff wurde auf Vorschlag der SPD zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Wenig überraschend fand sie die klugen und geradezu prophetischen Passagen der Dissertation wenig überzeugend, ja sogar nicht sonderlich wissenschaftlich. Wer eben kein Verfechter der Multikulti-Gesellschaft in Deutschland ist, darf sich des Tadels der Linken sicher sein. Und wenn es eben darum geht, einen missliebigen Spitzenbeamten „abzuschießen“, dann ist jede Munition recht, und sei es ein Dum(m)-Dum(m) Geschoß.

Tatsächlich glaubt man zum letzten Gefecht antreten zu müssen. In dieser Lage gibt es keine Regeln mehr. Die Vernichtung des Feindes, gleich mit welchen Mitteln auch immer, ist das einzige Ziel. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Rettung einer humanitären und fortschrittlichen Zivilisation vor dem Satan. Dieser Feind hat nicht das geringste Recht auf die Einhaltung der Gesetze des Krieges. Wenn der Einsatz von Giftgas Erfolg verspricht, ist es gegen ihn einzusetzen. Warum nicht auch die Atombombe? Entscheidend ist, daß der Feind vernichtet wird. Das hat ja in einem realen Krieg vor mehr als 70 Jahren schon einmal den finalen Erfolg gebracht.

Dieses martialische und apokalyptische Bild muß metaphorisch gezeichnet werden, um zutreffend zu beschreiben, um was es in diesen Tagen geht. Vordergründig wird derzeit zuerst die Demontage und dann die Entsorgung eines Spitzenbeamten auf der politischen Berliner Bühne gegeben. Natürlich ist auch in diesem Falle der Beamte nur der Sack, auf den eingeschlagen wird, weil man den Esel in Gestalt des Innenministers selbst nicht prügeln kann. Der Beamte, derzeit Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, eignet sich als Sündenbock hervorragend, weil er aus der Sicht der Bundestagsmehrheit und der politisch korrekten Unterstütztermedien unverzeihliche Vergehen wider die politische Etikette begangen hat. So hat er im Zusammenhang mit den Ereignissen in Chemnitz die Bundeskanzlerin und ihren Regierungssprecher der Lüge überführt. Das haben zwar auch andere getan, wie etwa der sächsische Ministerpräsident oder der sächsische Generalstaatsanwalt. Beide können jedoch aus verschiedenen Gründen dafür nicht bestraft werden, der eine aus naheliegenden politischen, und der andere wegen Unkündbarkeit. Wenn sich jedoch ein jederzeit kündbarer Spitzenbeamter dazu versteigt, der Wahrheit die Ehre zu geben, statt die Lügen des politischen Establishments zu stützen, dann hat er sich damit bereits selbst den Stuhl vor die Tür gesetzt. Das größere Verbrechen indessen begeht er fortwährend deswegen, weil er sich standhaft an die glasklare Rechtslage hält und es deswegen ablehnt, die AfD von seiner Behörde beobachten zu lassen.

Das ist deswegen noch schlimmer als die Majestätsbeleidigung im Wege des Lügennachweises, als damit den etablierten Parteien und ihren Steigbügelhaltern in den Medien die Möglichkeit genommen wird, die AfD in den Ruch der Verfassungsfeindlichkeit zu rücken, der sich natürlich einstellt, wenn ihr Name in den Medien stets mit dem Schandmal der Verfassungsfeindlichkeit verbunden wird („die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehende AfD“). Man kann sicher davon ausgehen, daß dieser Schachzug, besser gesagt diese Kontaminierung des politischen Gegners mit dem stinkenden Exkrement des braunen Wiedergängers, die verhaßte Konkurrenzpartei kurz- und mittelfristig rund 5 % der Wählerstimmen Kosten könnte. Das wiederum könnte, so spekuliert man nicht ganz zu Unrecht, die Partei tatsächlich in die Richtung rücken, wo man sie haben will. Die bürgerlichen Wähler, die mit ihrer Hilfe die notwendigen Veränderungen in unserem Lande herbeiführen und die schlimmsten Fehlentwicklungen verhindern wollen, würden sich von ihr abwenden. Übrig bliebe eine unbedeutende de rechtsradikale, vielleicht sogar rechtsextreme Splitterpartei. Damit wäre dann die „Operation Gomorrha“ gelungen.

Goethe hat einmal gesagt: „Politisch‘ Lied, ein garstig Lied!“ Angesichts der geradezu idyllischen politischen Verhältnisse, in denen er lebte, fragt man sich natürlich, zu welchem Vokablar und zu welchem Vergleich der sprachmächtige Dichter greifen würde, käme er in diesen Tagen zu einem kurzen Besuch in seine Heimat zurück. Es wäre ihm dann auch wohl anzuraten, unmittelbar nach der Veröffentlichung seines Textes den Weg zurück ins Elysium anzutreten. Denn es hätte dann wohl nicht nur beim Haberfeldtreiben in den Feuilletons sein Bewenden. Die Hüter der political correctness würden sich ganz sicher nicht entblöden, den Dichterfürsten vor die Schranken eines Gerichts zu zerren.

Ob die Deutschen in ihrer Mehrheit aufgeklärt und klug genug sind, diese Machenschaften zu durchschauen und ihre Urheber an den Wahlurnen abzustrafen, wird sich zeigen.

Politische Kultur in Deutschland 2018

Der Rechtsbruch ist in Deutschland zum Stilmittel der Politik geworden. Atomausstieg, Euro Rettung, Griechenland Rettung und vor allem die von der Bundeskanzlerin zugelassene unkontrollierte massenhafte Einwanderung  mögen als Stichworte ausreichen. Zu erwarten ist, daß es damit künftig nicht sein Bewenden haben wird, auch wenn Rechtswissenschaftler und Gerichte die Dinge beim Namen nennen.

Ein weiteres  Phänomen  des Niederganges ist der Kulturbruch. Er steht nicht so sehr im Mittelpunkt der öffentlichen Debatten, ist aber kaum weniger bedeutsam. Früher einmal gehörte der Respekt vor anderen Menschen, auch wenn sie anderer Meinung als man selbst waren, zu den selbstverständlichen und unhinterfragten Verhaltensweisen. Das ist heute nicht mehr so. Wenn eine in der Regierungsverantwortung stehende Partei wie die CSU eine andere Partei ganz offiziell als „braunen Dreck“ bezeichnet und dafür auch noch den Beifall der Medien und erheblicher Teile der Bevölkerung findet, dann wird klar, wohin die Reise geht. Dann nimmt es nicht Wunder, wenn eine Kreisgeschäftsführerin der Grünen dem Vorsitzenden dieser offenbar zum Abschuß freigegebenen Partei öffentlich nachsteigt, ihn beschimpft und zum Verlassen der Stadt auffordert und das Ganze auch noch Beifall heischend ins Internet stellt. Natürlich, leider natürlich, wird sie dafür nicht etwa öffentlich gerügt, sondern gelobt. In den sogenannten sozialen Netzwerken brandet hörbar der Beifall auf. Früher hätte es schon die gute Kinderstube verhindert, daß eine junge Frau sich derart flegelhaft gegenüber einem Jahrzehnte älteren Menschen benimmt. Die gute Kinderstube scheint ausgestorben zu sein. An ihre Stelle ist die stramm antifaschistische Gesinnung getreten.

In einer Zeit indessen, in der Spitzenpolitiker der Grünen in der ersten Reihe hinter Transparenten herlaufen, auf denen Parolen zu lesen sind wie: „Nie wieder Deutschland“, und dieselben Spitzenpolitiker es mit nachsichtigem, vielleicht sogar aufmunterndem Lächeln quittieren, daß Angehörige ihrer Jugendorganisation auf die deutsche Fahne urinieren, in einer solchen Zeit gelten weder die Regeln des Anstandes, noch der parlamentarischen politischen Auseinandersetzung oder gar die Regeln des Rechts.

Wenn das Abrutschen auf der schiefen Bahn begonnen hat, dann beschleunigt es sich nach den Regeln der Physik. Wendet man dieses Naturgesetz metaphorisch auf die gesellschaftliche Verwahrlosung an, dann muß sich diese in exponentiell ansteigender Geschwindigkeit vollziehen. Genau das ist bereits festzustellen. So hat sich jüngst Jutta Ditfurth aus der geschlossenen politischen Irrenanstalt gemeldet und anlässlich der schwierigen und beinahe in einer Katastrophe geendeten Entschärfung einer Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg in Dresden höhnisch konstatiert, die Bombe habe ja gewußt, wo sie liegt. Damit schließt sie nahtlos an das Antifa-Gesindel an, welches jährlich zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens 1945 skandiert: „Bomber Harris do it again“.

Doch das Abrutschen hat sich weiter beschleunigt. Vom 30. Juni bis zum 1. Juli 2018 wird in Augsburg der Bundesparteitag der AfD stattfinden. Anlaß genug für das linksextreme Milieu von Antifa und Co. zum Krawall aufzurufen. Man bringt, unter anderem auf dem einschlägig bekannten internetportal „Indymedia – links unten“ eine in der Art eines Reiseführers der Marke Marco Polo gestaltete Anleitung für Krawalltouristen unters linksextreme Volk, in dem zu allerlei fraglos strafbaren Handlungen aufgerufen wird. Selbstverständlich werden etwa presserechtlich Verantwortliche nicht genannt, wie auch mit Sicherheit der Verlag des bekannten Reiseführers nicht gefragt worden ist, obgleich die Gestaltung des Krawallblättchens eine verblüffende Ähnlichkeit mit der rechtlich geschützten Gestaltung jener Reiseführer hat. Doch mit solchen juristischen Kleinigkeiten geben sich Leute erst gar nicht ab, deren Sinn nach höherem, sprich nach richtigen Straftaten steht. Neben allerlei Anleitungen zum Basteln von Brandsätzen Anzünden von Autos und Einschlagen von Fensterscheiben findet sich teils weitschweifig die ideologische Begründung für die Beteiligung an diesem Bundesparteitag nach Art der Antifa.

Wer allerdings meint, es gehe hier nur um den freilich strafbar ausgestalteten Kampf gegen die AfD, der irrt fundamental. Natürlich ist diese Partei gewissermaßen der Lieblingsfeind des linksextremen Milieus in Deutschland. Doch lesen wir einmal im ideologischen Teil des tatsächlich als „Aufruf zum Krawall“ übertitelten Pamphlets:

Die AfD ist als extrem rechte Partei, deren „Flügel“ offen mit nationalsozialistischen Ideologien kokettiert, zwar ein wichtiger Akteur dieser rechten und autoritären Zuspitzungen in der Gesellschaft, doch es wäre falsch, sie als Urheberin zu verkennen. Schon auf Ebene des Parteienspektrums unterscheidet sich das Programm der CSU kaum von dem der AfD und schon zu Zeiten von Franz-Joseph (sic!) Strauß vertrat die CSU diese Positionen. Und es sind letztlich die Forderungen der AfD, die CDU/CSU und SPD in der Regierung umsetzen, während sie die AfD zugleich als demokratiefeindlich brandmarken.

Auch auf gesellschaftlicher Ebene hat die AfD kaum neue Impulse im Hinblick auf Rassismus und andere menschenfeindliche Ideologien gesetzt. Sie hat die Parolen der Stammtische in die Politik getragen und damit – gemeinsam mit anderen Akteuren der extremen Rechten – eine Welle des „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“s losgetreten.

Es ist also die Gesinnung der Deutschen, die sich seit der Niederschlagung der NS-Herrschaft kaum ernsthaft gewandelt hat, die für den politischen Wandel unserer Zeit verantwortlich ist. Es ist die Gesinnung jener, die in jedem Ort ein Denkmal zu Ehren der gefallenen deutschen Soldaten, nicht jedoch zum Gedenken an die deutschen Verbrechen, aufgestellt haben. Es ist die deutsche Mehrheitsgesellschaft mit all ihren Schauplätzen rechter Gesinnung, gegen die sich unser Widerstand und unsere Wut richten muss.

Deshalb rufen wir anlässlich des AfD- Parteitags in Augsburg zur Revolte gegen das Kollektiv der Deutschen auf. Wir wollen nicht nur der AfD den Kampf ansagen, sondern unseren Krawall gegen jedes Kriegerdenkmal, gegen jede Repressionsbehörde des Staates, gegen jedes Parteibüro einer rassistischen Partei, gegen jeden Kollaborateur eines erneut aufkeimenden Faschismus richten.

im weiteren Text des Prospektes wird unverblümt zur Zerstörung von Kriegerdenkmälern aufgerufen. Nach der ausführlichen Diffamierung der Deutschen insgesamt, weil sie damals angeblich Nazis waren, und weil sie heute angeblich dem nichts entgegensetzen wollen heißt es dann: Deshalb besucht diese Kriegerdenkmäler fleißig und bereitet dem deutschen stolz ein jähes Ende! Das ist die unmissverständliche Aufforderung  zur Zerstörung. Vielleicht sind die Augsburger Reservisten Manns genug, die Denkmäler in jenen Tagen zu bewachen.

In ihrer zutreffend mit „Riot Maker“, also Aufruhr- bzw. Krawallmacher übertitelten Anleitung zum Bürgerkrieg wird unter anderem zur „Besichtigung“ von „Sehenswürdigkeiten“ aufgerufen, was dann zynisch als Möglichkeit des kreativen und dezentralen Protests bezeichnet wird. Nach inzwischen offenbar bewährtem Muster sollen die Teilnehmer des Parteitages persönlich mindestens belästigt, wenn nicht mehr werden. So wird bekannt gegeben, in welchen Hotels Parteitagsbesucher vermutlich übernachten werden. Das liest sich dann so:

Liste der vmtl. bevorzugten Hotels

Hotel Drei Mohren                                                                                                                           Das Hotel Drei Mohren hat für den*die Faschist*in von Welt einiges zu bieten. Es sind nicht nur der rassistisch anmutende Name und das Logo des Hotels die auf eine ebenso rassistische Legende zurück gehen, die jedes Faschist*innen-Herz höher schlagen lassen, sondern auch die einzigartige Geschichte dieses Hotels. „Dort absteigen, wo schon Hitler gerne abstieg“, das ist zwar nicht das offizielle Motto, dass sich die „Drei Mohren AG“ gegeben hat, könnte es aber problemlos sein: Als einer der Orte, an denen die NSDAP „Parteigenossenschaft“regelmäßig verkehrte, wurde durch Göhring (sic!) 1938 das Hotel Drei Mohren als eines von vier Hotels genannt, in denen ein „Judenbann“ zu gelten habe. Doch auch wenn die heutigen Betreiber*innen des Hotels diese historische Bedeutung gerne totschweigen, gibt mensch als Faschist*in doch sicher gerne auch einmal 300 Euro für ein Zimmer an einem solchen Ort aus. So oder so lohnt es sich auf jeden Fall, das Hotel Drei Mohren einmal etwas näher zu „besichtigen“.

Es werden dann eine Reihe weiterer Hotels mit Anschrift, Zahl der Zimmer, Übernachtungspreis und Entfernung zum Messegelände aufgeführt. Doch auch andere „Sehenswürdigkeiten“ sollen die Krawalltouristen besuchen. Was diese Besuche bewirken sollen, wird nahezu unverblümt erklärt:

Auf den folgenden Seiten präsentieren wir euch unterschiedliche „Sehenswürdigkeiten“, die wir für dezentrale Protestformen interessant halten. Alle diese „Sehenswürdigkeiten“ sind sicher einen Besuch wert, immerhin könntet ihr die letzten sein, die diese zu Gesicht bekommen.

Es folgen dann Anschriften von Parteizentralen, nämlich von CSU, SPD – ja, auch die ist dabei, denn : Die SPD in diesem Reiseführer zu finden, mag einige überraschen. Jedoch nur auf den ersten Blick, denn als Teil der aktuellen wie auch der letzten Regierung hat sie sich einen Platz in diesem Reiseführer mehr als reichlich verdient. Hier ein paar Schlagworte zur Erinnerung: Abschiebeabkommen mit der Türkei, Deportationen nach Afghanistan und überall, FRONTEX, Asyl-Pakete, Asyl-Massenlager, versprochener Ausbau von Bullenstellen, Videoüberwachung und der Justiz, versprochener erlaubte Bevorzugung deutscher von nicht-deutschen Bewerber*innen auf Arbeitsplätze, und natürlich die Obergrenze bei der Aufnahme von Geflüchteten. Daß die CSU dabei ist, ist klar, denn: Zu der CSU braucht es vermutlich wenig Worte. Wer dasselbe fordert wie die AfD gehört genauso angegriffen. „Rechts von der CSU darf es nichts geben“, ist ja schon immer die Devise dieser Partei gewesen. Getreu dieses Mottos marschiert die CSU fröhlich also immer so rechts wie sie es gerade braucht. Lieben Besuch dürfen aber auch Bayernpartei und Burschenschaften/Studentenverbindungen erwarten, ebenso wie Bundeswehr, Polizei und Verwaltungsbehörden aller Art, natürlich auch die Justiz. Aber auch als Kollaborateur*innen bezeichnete Örtlichkeiten wie die Stadtbibliothek Augsburg und diverse Gaststätten dürfen sich schon einmal auf derartige Besucher, ihre Brandsätze und Farbbeutel freuen. Ihr Vergehen in den Augen der linksextremen Untergrundkämpfer besteht darin, daß sie Veranstaltungen in ihren Räumen stattfinden ließen, die in den Augen der Antifa verwerflich sind, weil etwa AfD-Politiker oder von den linksextremen Krawallos als gleichermaßen „rechts“ eingestufte Redner dort gesprochen haben.

Warum nahezu durchgängig alle staatlichen Einrichtungen in Augsburg „besichtigt“, sprich angegriffen werden sollen, ergibt sich aus dem Handbuch für den Bürgerkrieg mit folgender Begründung:

Der Staat ist ein künstliches Konstrukt zur Verwaltung von Menschen auf einem bestimmten Gebiet, das inzwischen nur noch selten hinterfragt wird. Er beansprucht dabei das alleinige Recht auf die Ausübung von Gewalt und damit das Recht, die Menschen auf seinem Territorium zu beherrschen.

Ganz vorne in der Reihe der zu bekämpfenden Organisationen steht natürlich die Polizei:

Die Polizei ist rassistisch, sozialdarwinistisch und sexistisch bis zum geht nicht mehr. Die Bullen haben gelernt, Befehle auszuführen und diese nicht infrage zu stellen…Außerdem wirst du nur Leute bei den Bullen finden, die mit den hierarchischen Befehlsstrukturen und damit, Gewalt ausüben zu können, etwas anzufangen wissen, deshalb wirst du tendenziell eher nach rechts tendierende, autoritäre, machtgeile Menschen dort finden. Ihre Aufgabe ist es, permanent andere zu maßregeln, zu kontrollieren und zu unterdrücken. Sie sind wohl das offensichtlichste Unterdrückungsorgan des Staates.

Daß zu den Zielen dieses Generalangriffs auf unseren Staat, unsere Gesellschaft, mithin auf uns alle auch das nahezu sympathisch altmodisch bezeichnete Arbeitsamt gehört, kann nur den überraschen, der sich mit der linksextremen Ideologie bislang noch nicht oder nicht ausreichend befaßt hat. Das sollte er dringend nachholen, denn dann wird er lernen, wie diese Untergrundkämpfer denken:

Die Mär vom „Recht auf wie die Pflicht zur Arbeit“ und dem Menschen als „Arbeitstier“, der nur durch Arbeit einen Sinn in seinem Leben finden kann, führt zur massiven Diskriminierung und zur psychischen Unterdrucksetzung von Menschen, die Sozialleistungen empfangen und/oder nicht (lohn-)arbeiten. In einer Zeit, in der die Technisierung uns dazu befähigen würde, die zum Überleben notwendigen Bedürfnisse mit einem Bruchteil an Arbeitszeit im Vergleich zu früheren Jahrhunderten zu befriedigen (ca. 2 Stunden die Woche), ist die Pflicht zur Arbeit und die Vorstellung einer angemessenen Arbeitszeit pro Woche immer mehr eine Ideologie, eine Religion geworden, die jeder rationalen Basis entbehrt.

Wer die Linke seit den frühen 68ern kennt, der weiß natürlich, daß die Arbeitsscheu gewissermaßen zu ihrer DNA gehört. Ein parasitäres Leben auf Kosten der sich abmühenden „rechten“ Spießbürger gehört zu ihrem Lebensstil. Es ist müßig, hier die Einzelheiten der Anleitung zum Straßenkampf zu referieren. Wer die Bilder vom G-20 Gipfel in Hamburg noch vor Augen hat, der weiß, worum es da geht. Am Ende des Handbüchleins fassen seine Autoren den Sinn des geplanten Kampfeinsatzes zusammen wie folgt:

Wir rufen anlässlich des AfFD-Parteitags in Augsburg zur Revolte gegen das Kollektiv der Deutschen auf. Wir wollen nicht nur der AfD den Kampf ansagen, sondern unseren Krawall gegen jedes Kriegerdenkmal, gegen jede Repressionsbehörde des Staates, gegen jedes Parteibüro einer rassistischen Partei, gegen jeden Kollaborateur eines erneut aufkeimenden Faschismus richten. Setzen wir in Augsburg ein Zeichen und zeigen der deutschen Mehrheitsgesellschaft, dass jede rassistische, jede antisemitische, jede antiziganistische, jede antifeministische Aggression ihren Preis hat und von uns nicht unbeantwortet bleiben wird!

in diesem Zusammenhang muß natürlich auch angesprochen werden, daß es den deutschen Sicherheits- und Polizeibehörden bis heute nicht gelungen ist, etwa die Macher der linksextremen Internetplattform „Indymedia – links unten“ dingfest zu machen und vor Gericht zu stellen. Das Verbot durch den Innenminister ist doch tatsächlich nur lächerliche Symbolpolitik. Ebenso wenig ist es bis heute gelungen, die Brutstätten des Linksextremismus wie die sogenannte Rote Flora in Hamburg, die besetzten Häuser in der Rigaer Straße in Berlin oder das berüchtigte Café Marat in München zu räumen, abzureißen und zur sicheren Verhinderung wiederholter Besetzung durch dieses Gesindel anderweitig baulich zu gestalten und zu benutzen. Man hat den Eindruck, daß der Staat hier mit der sprichwörtlichen angezogenen Handbremse agiert. Man fragt sich natürlich, woran das liegt. Eine naheliegende Erklärung ist der Vergleich mit den siebziger Jahren, als die Verbrecher, die sich hochtrabend  „Rote Armee Fraktion“ nannten, unglaublich viele Sympathisanten im linken Spektrum der Parteien und Medien hatten. Ihre Ziele deckten sich nun einmal teilweise mit den Vorstellungen der politischen Linken. Da sah man gerne über gewisse Auswüchse hinweg, wie man das alles klein- und schönzureden pflegte. Ähnlich ist es heute. Vergleicht man etwa die antinationalen Phrasen in diesem Pamphlet mit den nahezu gleichlautenden Einlassungen gewisser linker Politiker in Deutschland, von ihren Steigbügelhaltern in den Medien einmal ganz zu schweigen, und zieht man weiter in Rechnung, daß es sich bei Antifa und Konsorten nahezu ausschließlich um akademisch sozialisierte Figuren handelt, dann wird klar, worin das deutsche Problem liegt. Es ist an der Zeit, sich diese Leute auch dann genauer anzusehen, wenn sie gerade nicht im schwarzen Kapuzenpulli und mit Sonnenbrille Pflastersteine werfen. Lieber der Polizei oder dem Verfassungsschutz einen Tip zuviel als zu wenig geben! Es nimmt im übrigen Wunder, daß die Polizei nicht angewiesen ist, bei solchen Anlässen grundsätzlich alle so vermummten Personen festzunehmen und wenigstens ihre Personalien festzustellen. Wer jetzt beckmessert und auf juristische Hindernisse verweist, dem sei gesagt, daß die Rechtslage grundsätzlich der Bedrohungslage anzupassen ist. Das, und nichts anderes, müssen wir von den Politikern verlangen, auch wenn die linke Journaille aufheult.

Volk, Staatsvolk und „One World“

Wir sind es gewohnt, von den Grünen allerhand Merkwürdigkeiten zu vernehmen. Letztendlich ist diese Partei aus der APO der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts und damit aus der 68er Studentenbewegung hervorgegangen. Dieses Gedankengut ist voller Absurditäten und Monströsitäten. Es sollte eigentlich auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgt worden sein. Leider ist dem nicht so, wie wir nahezu täglich aus den Medien entnehmen müssen.

Einen neuen Gipfel der politischen Absurdität hat nun der Vorsitzende der Grünen, Robert Habeck, erklommen. „Es gibt kein Volk, und es gibt deswegen auch keinen Verrat am Volk“ ließ sich Habeck jüngst vernehmen. Natürlich ist das hanebüchen. Würde etwa ein Albaner, Chinese oder Türke derartiges öffentlich erklären, so würde ihm dies wohl kaum gut bekommen. Die Einweisung in ein Haus, in dem die Zimmertüren nur von außen geöffnet werden können, wäre ihm wohl sicher. Wir können indessen nicht mit einem Achselzucken über diesen Satz hinweggehen. Habeck ist nicht irgendjemand, und er hat das auch ganz sicher nicht unbedacht sozusagen im Vorbeigehen gesagt. Habeck ist promovierter Philosoph. Somit kann er klar und strukturiert denken, selbst wenn er ein Thema beschwurbelt wie seine Dissertation (Die Natur der Literatur: zur gattungstheoretischen Begründung literarischer Ästhetizität). Wie nicht wenige Grüne, aber auch weite Teile des linksliberalen Spektrums in Deutschland, hängt Habeck offenbar der „One World“ Ideologie an. Das zeigt sich bei ihm immerhin auch konsequent im Privaten. Seine Familie lebt in Flensburg, doch besuchen seine Kinder eine dänische Schule.

Die antinationale DNA der Grünen hat sich in den vergangenen Jahren vielfach offenbart. Wir erinnern an den Vorfall vom 05.06.2008, als Mitglieder der Grünen Jugend öffentlich auf eine deutsche Fahne urinierten. Wir erinnern daran, daß die grüne Jugend Rheinland-Pfalz anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2016 plakatierte: „Patriotismus = Nationalismus: Fußball Fans Fahnen runter!“ Wir haben die Bilder vor Augen, als Claudia Roth hinter Spruchbändern mit der Aufschrift: „Nie wieder Deutschland!“ oder: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ hermarschierte und nicht einmal mit der Wimper zuckte, als aus dem Zug skandiert wurde: „Deutschland verrecke!“

Doch damit stehen die Grünen keineswegs allein. Frau Merkel bekleidet das Amt des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland weiterhin. Es hat ihr nicht geschadet, daß sie im Februar 2017 erklärt hat: „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“ Zwar hat sie damit wohl doch nur eine Mindermeinung vertreten, denn Zustimmung fand sie damit nur bei ca. einem Drittel der Deutschen, zwei Drittel hingegen lehnten diese Aussage ab. Diese Quoten zeigen allerdings auch, im welch erschreckendem Ausmaß die Deutschen bereits verblödet sind.

Die Diskussion um das deutsche Volk reißt also nicht ab. Zwischen den Polen der grundsätzlichen Negation der Existenz von Völkern überhaupt, wie sie Habeck formuliert hat, und der rein ethnisch begründeten Definition des Volkes gibt es natürlich keine Verbindung. Beide Positionen sind aber auch nicht haltbar.

Die Behauptung, Völker gebe es überhaupt nicht, ist evident falsch. Sie ist zunächst einmal unscharf, denn es wird nicht klar, ob es um Ethnien oder die staatsrechtliche Definition geht. Ethnien sind eine biologisch/kulturelle/historische Tatsache. Das ist evident und wird soweit ersichtlich allenfalls von politischen Wirrköpfen in Deutschland in Frage gestellt. Eine ganz andere Frage ist die, was etwa ein Staatsvolk ausmacht. Nach klassischer völker-und staatsrechtlicher Definition ist von einem Staat zu sprechen, wenn ein politisches Gebilde über ein Staatsgebiet verfügt, in dem ein Staatsvolk lebt, und über dessen Wohl und Wehe eine Staatsgewalt wacht. Für unser Thema ist also zu untersuchen, was ein Staatsvolk ist. Ein flüchtiger Blick über den Globus zeigt, daß auf einem Staatsgebiet durchaus mehrere ethnisch verschiedene Völker leben können, die politische Gewalt über dieses Gebiet jedoch einheitlich organisiert ist. In Europa sind Belgien und die Schweiz gute Beispiele dafür. Niemand kann in Zweifel ziehen, daß es sich bei Flamen, Wallonen und der kleinen deutschen Minderheit um unterschiedliche Ethnien handelt, was angesichts der unterschiedlichen Muttersprachen und geschlossenen Siedlungsräume ganz offensichtlich ist. Staatsvolk im Sinne des Völkerrechts wie auch des innerstaatlichen Rechts sind jedoch alle drei Ethnien zusammen und nicht etwa jede einzeln. Für die Schweiz gilt mutatis mutandis dasselbe.

Die Diskussion um den Volksbegriff in Deutschland leidet daran, daß zumeist nicht differenziert wird. Deutsches Volk im ethnischen Sinne und deutsches Volk im staatsrechtlichen Sinne werden nicht unterschieden. Dabei gibt das Grundgesetz durchaus eine verbindliche Antwort darauf. Zunächst einmal geht das Grundgesetz von der Existenz des deutschen Volkes aus. Schon in seiner Präambel heißt es, daß das deutsche Volk sich diese Verfassung gibt. Also muß es denknotwendig existieren. Die Verfassung vermeidet es allerdings, eine ethnische Definition zu geben. Das ist auch nicht die Aufgabe einer Verfassung. Die Verfassung muß das Staatsvolk definieren. Das tut sie in Art. 116. Diese Vorschrift setzt durchaus die Existenz der Deutschen als Ethnie voraus, knüpft die Eigenschaft als Staatsvolk allerdings an die Staatsbürgerschaft oder die Eigenschaft als Volksdeutscher an. Das ist historisch bedingt. Es ging 1949 auch darum, ethnische Deutsche, die seit Generationen Staatsbürger anderer Länder gewesen waren, nunmehr aber in das Land ihrer Vorväter zurückgekehrt waren, den deutschen Staatsbürgern rechtlich gleichzustellen. Wer deutscher Staatsbürger ist, wird hingegen einfachgesetzlich geregelt, und zwar über das Staatsangehörigkeitsrecht. Als Staatsvolk im Sinne des Grundgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht 1987 das deutsche Volk bezeichnet, was ja aus seiner Präambel ganz klar ersichtlich ist. In einer Entscheidung zum Wahlrecht aus dem Jahr 1990 hat das Bundesverfassungsgericht das Staatsvolk im Sinne des Artikels 116 GG definiert. Damit ist indessen immer noch nicht gesagt, ob Staatsvolk im Sinne des Grundgesetzes nur ethnische Deutsche sein können, was ja auf die Volksdeutschen im Sinne des Artikels 116 GG zutrifft, oder ob Angehörige des Staatsvolkes alle die sein können, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Diese Frage warzu prüfen, als es 2017 zum zweiten Mal um das Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht ging. Denn einer der Vorwürfe gegen diese Partei ging dahin, sie schließe programmatisch alle aus dem deutschen Volk aus, die keine ethnischen Deutschen sind. So könne trotz eines deutschen Passes ein Afrikaner oder Asiate kein Deutscher werden, weil dem seine rassischen Eigenschaften dauerhaft entgegenstünden. Dem liegt nicht nur ein extrem statischer Begriff von einer Ethnie zugrunde, sondern damit wird allen in diesem Sinne nicht ethnischen Deutschen ihre Menschenwürde nicht mehr uneingeschränkt zugestanden. Denn sie sind nach dieser Auffassung mit einem Makel behaftet, den sie auch nicht verlieren können. Diese Auffassung ist in der Tat mit Art. 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar, der die Menschenwürde uneingeschränkt schützt.

Diese Auffassung ist aber auch historisch falsch. Alle Ethnien dieser Erde ergänzen sich nicht ausschließlich durch Reproduktion. Die Völker wachsen nicht ausschließlich durch Geburten in den Familien der Einheimischen. Die Vertreter eines streng ethnischen Volksbegriffs können auch die Frage nicht befriedigend beantworten, welcher Ethnie zum Beispiel das Kind eines ethnischen Deutschen und einer ethnischen Chinesin zuzuordnen ist. Soll das davon abhängen, wo seine Eltern zur Zeit seiner Geburt wohnen? Kann das davon abhängen, ob beide Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes die gleiche Staatsangehörigkeit hatten? Auch wer ausschließlich die kulturelle Prägung als maßgeblich ansieht, wird die Frage der ethnischen Zugehörigkeit eines Kindes zum Beispiel ethnisch deutscher Eltern, das in Indien aufwächst und vollständig die Kultur dieses Landes in sich aufnimmt, von Deutschland hingegen so gut wie nichts weiß, auch nicht die deutsche Sprache spricht, kaum beantworten können. Ethnische Deutsche haben in großer Zahl Vorfahren aus Ländern, die von anderen Ethnien bewohnt sind. Das Schulbeispiel hierfür sind die Deutschen, die von Hugenotten abstammen. Das waren nun einmal ethnische Franzosen. Konnten deren Kinder und Enkel wirklich keine ethnischen Deutschen werden, unabhängig davon, ob und wie oft sie dann ethnische Deutsche geheiratet haben? War das etwa für die Nachkommen von protestantischen Flüchtlingen aus Österreich einfacher? Und wie war das dann mit Einbürgerungen von Skandinaviern oder Argentinien? Fragen über Fragen. Je mehr dieser Fragen man stellt, umso klarer wird auch, daß eine rein biologische Begründung der Volkszugehörigkeit nicht möglich ist. Den Sonderfall Israel und Judentum wollen wir hier nicht behandeln, denn dabei handelt es sich um eine religiöse Vorstellung.

Staatsrechtlich ist die Frage hingegen einfach zu beantworten. Die Zuerkennung der Staatsangehörigkeit aufgrund der Geburt als Kind von Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit, oder auch nur eines Elternteils mit deutscher Staatsangehörigkeit, aufgrund Einbürgerung als Erwachsener, eingeheiratet oder eingewandert, ist als Rechtsakt eines souveränen Staates eben konstitutiv. Dieser Kreis von Staatsbürgern ist Träger der Volkssouveränität gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG.

Die Frage der Ergänzung des biologisch gewachsenen, kulturell geprägten und durch gemeinsame Geschichte entstandenen Volkes im ethnischen Sinne durch Einbürgerung Angehöriger anderer Ethnien ist letztendlich auch eine Frage der souveränen politischen Entscheidung des Staatsvolkes. Ob und in welchem Umfange Einwanderung mit dem Ziel der Einbürgerung stattfinden soll, entscheidet der Souverän. Unter welchen Kriterien dies zu geschehen hat, ebenfalls. Berufliche Qualifikation, Führung und Leistung während der „staatsbürgerlichen Probezeit“ als Einbürgerungskriterien festzulegen, ist ebenso die souveräne Entscheidung eines Staates wie auch die Frage, wie viele Neubürger er überhaupt haben will. Selbstverständlich ist es legitim, im Sinne eines gedeihlichen und friedlichen Zusammenlebens auch zweckmäßig, bei der Auswahl der Neubürger auch auf kulturelle Integration zu achten. Und dabei können die Hürden durchaus hoch sein, gerade um Verhältnisse wie in den Pariser Banlieus oder den orientalisch geprägten Stadtteilen deutscher Großstädte, in die sich die Polizei nur noch in gepanzerten Fahrzeugen hineintraut, zu verhindern.

Weder ist es möglich, die Einbürgerung von Menschen aus fremden Völkern gänzlich auszuschließen, noch ist es ein Menschenrecht, Staatsbürger eines anderen Landes werden zu können. Mit anderen Worten: Eine „völkische“ Handhabung des Staatsbürgerrechts ist von Verfassungs wegen nicht möglich. Ein „no borders, no nations“ nach Art der Grünen ist schlicht Schwachsinn und völkerrechtlich nicht möglich. Von keiner verfassungsrechtlichen Kenntnis getrübt ist offenbar auch das Denken der Frau Merkel, denn das Volk ist keineswegs jeder, der in diesem Lande lebt.

Betrachtet man die zitierten Äußerungen Habecks und Merkels unter rechtlichen Gesichtspunkten, muß man erhebliche Zweifel daran hegen, ob diese Politiker überhaupt auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Da nicht zu erwarten ist, daß sich die Verfassungsschutzbehörden dieser Leute annehmen, kann weiterer Schaden von Deutschland nur an der Wahlurne abgewendet werden. Dessen sollten sich die Deutschen vor jeder Wahl erinnern.

Die Volksverdummung schreitet voran

Am 15. März dieses jahres marschierten 30 Soldaten der Bundeswehr durch die Innenstadt von Potsdam. In Marschordnung, Fahnenträger voran, traditionelle Marschlieder auf den Lippen. Es handelte sich um eine Marschgruppe, die sich auf den Vier-Tage-Marsch im holländischen Nijmegen vorbereitete, und zwar im Rahmen ihres Dienstes. Der erwähnte Vier-Tage-Marsch findet heuer vom 17. bis 20. Juli unter großer internationaler Beteiligung statt. Seit 1909  wird er nun zum 102. Mal veranstaltet. Zum 61. Mal wird die Bundeswehr mit einer offiziellen Delegation vertreten sein, eben der, die durch Potsdam marschierte. Zu dieser internationalen militärischen Veranstaltung ist nachzutragen, daß sie ebenso beliebt wie körperlich anstrengend ist. Die erfolgreiche Teilnahme ist eine Leistung, die mit anderen extremen Ausdauerleistungen durchaus vergleichbar ist. Aus diesem Grunde hat die niederländische Königin vor vielen Jahren auch einen Orden, das Viertagekreuz, gestiftet. Es wird in verschiedenen Stufen verliehen und von Soldaten und anderen Uniformträgern als Auszeichnung getragen.

Die Marschformation wurde von einem Fregattenkapitän geführt. Soweit alles in bester Ordnung, sollte man meinen.

Indessen erschien das einigen „besorgten Bürgern“ der Stadt Potsdam nicht geheuer. Uniformen, Marschtritt, Marschlieder und die Deutschlandfahne vorweg – da konnte es sich nur um einen Aufzug von Rechtsradikalen handeln. Deswegen alarmierte man die Polizei, die auch gegen 14:15 Uhr mit blaulichtblinkendem Streifenwagen erschien und die Marschgruppe stoppte. Der Fregattenkapitän konnte das den Polizeibeamten natürlich leicht erklären. Man verabschiedete sich mit Handschlag voneinander. Für die Soldaten übrigens nichts neues, denn zwei Tage zuvor hatten sie das gleiche in Bernau bei Berlin erlebt.

Der Vorgang ist natürlich bizarr und grotesk. Aber er ist symptomatisch für den Zustand, in dem sich beträchtliche Teile unseres Volkes befinden. Ob intellektuelles Prekariat oder nur erfolgreich indoktriniert: offensichtlich werden von solchen Leuten nationale Symbole automatisch in einen rechtsextremen Kontext gestellt, um den sich Polizei, Staatsanwalt und Gericht zu kümmern haben. Man erinnert sich an einen ähnlich grotesken Vorgang am 29.11.2003. Am Schluß einer Demonstration in Lüneburg spielten die Teilnehmer einen Tonträger ab, von dem das Deutschlandlied in allen drei Strophen zu hören war. Die Teilnehmer sangen auch noch mit. Offenbar handelte es sich auch um eine Demonstration, die wegen eines gewissen Konfliktpotenzials die Anwesenheit der Polizei erforderte. Der Einsatzleiter der Polizei erklärte den verblüfften Teilnehmern, daß die Intonation des Liedes der Deutschen in allen drei Strophen den Straftatbestand des§ 86a StGB erfüllte, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Und das reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Praktisch sind diese Symbole solche des Nationalsozialismus wie das Hakenkreuz, die SS-Runen und anderes mehr. Die Polizei stellte dann den Tonträger sicher.

Auf den Widerspruch des einer Straftat nach § 86 a StGB beschuldigten Demonstranten hob das Amtsgericht Lüneburg mit Beschluß vom 15.12.2003, Az. NZS Gs 419/03 diese Beschlagnahme auf und ließ den Tonträger dem Beschuldigten zurückgeben. Zur Begründung führte es unter anderem in begrüßenswerter Klarheit aus:

„Die als Beschlagnahme anzusehende Sicherstellung entbehrt jeder Grundlage. Das Abspielen der deutschen Nationalhymne unterfällt nicht dem Straftatbestand des § 86a StGB. Das „Lied der Deutschen“ stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar, sondern ist die deutsche Nationalhymne, d.h. nationales Symbol, welches explizit in § 90a Abs. 1  Ziff. 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfungen gestellt wird. Auch der Text der ersten Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des § 86a StGB…. Die deutsche Hymne ist nach ganz einhelliger Meinung das „Lied der Deutschen“ mit dem Text von Hoffmann von Fallersleben und der Musik von Joseph Haydn… Seit der Entscheidung des Bundespräsidenten Heuss aus dem Jahre 1952 ist dies anerkannt und kaum bestritten….Weiter ist einheitlich anerkannt, daß aufgrund der Entscheidung des Bundespräsidenten bei öffentlichen Anlässen, d.h. bei staatlichen Akten der Bundesrepublik Deutschland, lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Text gesungen werden soll…Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes oder der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen…Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, daß nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenkundig als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird.“

Ob es nun auf mangelnde politische Bildung, eine dürftige Intelligenz oder erfolgreiche linke Indoktrination oder all‘ das gleichzeitig zurückzuführen ist, daß Bürger und sogar Polizeibeamte – als Bürger des Freistaates Bayern ist man versucht zu sagen, natürlich aus Nordrhein-Westfalen – von den Symbolen unseres Staates nicht nur nichts wissen, sondern alles, was irgendwie traditionell deutsch aussieht, reflexhaft der sogenannten rechten Szene zuordnen, und damit zumindest als anrüchig, wenn nicht gar strafbar betrachten, wollen wir einmal dahinstehen lassen. Daß viele Bürger unseres Landes, darunter auch juristen, sogar solche in Verfassungsschutzämtern, nicht zwischen konservativ, patriotisch, rechts, rechtsradikal und rechtsextrem unterscheiden können, sondern alles miteineander vermengen und in den entsorgungspflichtigen politischen Sondermüll einsortieren, wundert da nicht mehr. Möglicherweise ist es auch erwünscht. Die mißliebige politische Konkurrenz kann man sich so leichter vom Leibe halten. Symptomatisch für den Geisteszustand der Deutschen in diesem beginnenden Jahrhundert ist es allemal.

„Kindersoldaten“

In ihrem Kampf gegen die Bundeswehr ist der früher einmal SED, heute „Die Linke“ bezeichneten Partei nichts abgeschmackt genug, als daß es nicht aufgegriffen würde. Vorneweg natürlich ihre knallrote Giftspritze Ulla Jelpke, die am liebsten gleich morgen die Bundeswehr insgesamt abschaffen würde.

Nun will man die Öffentlichkeit damit für sich einnehmen, daß man „aufgedeckt hat“, daß die Bundeswehr auch 17-jährige Rekruten ausbildet, natürlich auch an der Waffe. Damit will man Empörung kreieren und hat dabei das links-grüne Kirchentagspublikum im Auge. Dort mag so etwas auch verfangen, denn den Ahnungslosen kann man alles weismachen, gegebenenfalls auch, daß Coca-Cola Schnaps enthält.

Nun ist das zunächst einmal alles nichts Neues. Schon immer wurden auch 17-jährige eingestellt, die auch dann einige Monate später, so will es nun einmal die Natur, 18 Jahre alt wurden. Schon immer wurden sie an der Waffe ebenso wie am Lenkrad ausgebildet. Bewaffneten Dienst, etwa als Wachsoldat oder Dienst als Kraftfahrer am Steuer eines 10- Tonners taten sie damals und tun sie heute erst nach bestandenen Prüfungen und Vollendung des 18. Lebensjahres. Im übrigen ist das bei der Polizei auch nicht anders. Ob Enkelkinder und Großnichten der knallroten Giftspritze erst nach ihrem 18. Geburtstag in ein Fahrschulauto steigen und das Steuer neben dem Fahrlehrer übernehmen dürfen, wissen wir natürlich nicht.

Besonders übel wird die Kampagne allerdings dadurch, daß die Linkspartei sich nicht entblödet, auch den Vergleich mit Kindersoldaten zu ziehen. Nun handelt es sich bei den Kindersoldaten in den diversen Bürgerkriegen Asiens und Afrikas in der Tat leider sehr sehr häufig um Kinder im Rechtssinne, die nicht einmal das 14. Lebensjahr vollendet haben. Hier den Vergleich mit 17-jährigen zu ziehen, die auch nicht ins Gefecht, sondern in die Ausbildung geschickt werden, ist nicht nur sachlich verfehlt, sondern auch in übelster Weise diffamierend.

Doch im Kampf für eine angeblich bessere Welt, die uns die Sozialisten aller Schattierungen seit mehr als 100 Jahren versprechen und regelmäßig Not und Elend schaffen, ist ja wohl jedes Mittel recht. Die Wahrheit sagen zu müssen, sprach Meister Lenin, das ist ein bürgerliches Vorurteil.

Jedem Töpfchen sein Deckelchen

Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht eines Wesens erbarmt, das sich Vanja nennt, als Mädchen geboren und als solches in das Personenstandsregister eingetragen wurde, im Laufe seines Lebens jedoch durchaus männliche Merkmale entwickelte, wie auch sein Vollbart zeigt. Dieses Wesen fühlte sich im Laufe der Zeit dadurch diskriminiert, daß sein Wunsch, im Personenstandsregister mit einer dritten Kategorie neben männlich oder weiblich eingetragen zu werden, von den Behörden nicht erfüllt werden konnte, weil das Gesetz dies nicht vorsieht. Das Gesetz läßt es lediglich zu, daß dann eben kein Geschlecht eingetragen wird. Das fand das Wesen namens Vanja aber diskriminierend. Unterstützt von der Gender Lobby, die sich auch in der Person der Damen Prozeßbevollmächtigten, darunter zwei Professorinnen mit diesem Fachgebiet, und Gutachten der üblichen Verdächtigen wurden die Verfassungsrichter davon überzeugt, daß diese Rechtslage in Deutschland sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch den Gleichheitsgrundsatz verletze (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017, Aktenzeichen 1 BvR 2019/16). Die Sache schien dort auch besonders eilbedürftig zu entscheiden sein, denn aus dem Aktenzeichen entnimmt der Jurist, daß dieses Verfahren gerade mal ein Jahr in Anspruch genommen hat. Kläger und Beschwerdeführer mit deutlich ernsthafteren Anliegen haben hingegen in der Regel mehrere Jahre auf eine Entscheidung aus Karlsruhe zu warten.

Nun ist zunächst einmal festzuhalten, daß Intersexualität, um die es hier geht, weder neu noch soziologisch bedeutend ist. Früher sprach man von Zwittern, mit humanistischer Bildung auch von Hermaphroditen. Letzteres geht auf Ovid zurück, der in seinen Metamorphosen beschreibt, wie aus dem Sohn der Liebesgöttin Aphrodite und des Handelsgottes Hermes durch die feste Umarmung der Nymphe Salmakis ein zweigeschlechtliches Wesen wurde. Solche Menschen sind natürlich zu bedauern, denn ihnen bleibt ein Geschlechtsleben, wie es Männer und Frauen führen, ebenso versagt, wie natürlich auch eigener Nachwuchs. Statistiker geben die Häufigkeit dieser Verirrung der Natur mit ca. 0,1-0,2 % der Bevölkerung an. In absoluten Zahlen sicherlich bedrückend, wenn man das Schicksal eines jeden dieser Menschen betrachtet, gesamtgesellschaftlich gesehen hingegen marginal. Indessen werden die Gender Politiker sicher nicht müde werden, nun weiter zu gehen und für diesen Personenkreis zum Beispiel besondere Toiletten in Ämtergebäuden, Schulen, Bahnhöfen, Gaststätten und überall sonst, wo jeder hin gehen kann oder muß, zu fordern. Wieso das nötig ist, erschließt sich nicht. In der freien Natur gibt es ja auch keine Büsche und Bäume für Männlein und Weiblein, noch weniger für Zwitter. Dennoch erleichtern sich Männlein und Weiblein, ganz sicher auch Zwitter, nicht selten in der freien Natur.

Damit sind wir bei der Natur. Es ist schlicht abwegig, sich diskriminiert zu fühlen, weil die Natur einem diese oder jene Eigenschaft gegeben oder vorenthalten hat. Die Natur diskriminiert nicht. Menschen tun dies zwar, aber dann nehmen sie irgendwelche Merkmale, Eigenschaften oder was auch immer eines anderen Menschen um dies negativ zu werten und das auch dem betreffenden wie auch der Allgemeinheit gegenüber kundzutun. Das ist eine Frage des Anstandes, unter Umständen auch des Rechts. Aber es läßt sich eben nicht durch derartige juristische Verrenkungen wie die Eintragung eines dritten (vielleicht bald auch eines vierten, fünften, sechsten, siebten usw. – bei facebook kann man schon jetzt unter 60 „Geschlechtern“ wählen) Geschlechts in die Personalpapiere ändern. Das liegt im übrigen auf der gleichen Ebene wie die politisch korrekten Sprachregelungen zu den Menschenrassen, die es nun einmal gibt. Vom Neger über den Schwarzen, dann den Farbigen, dann den Afrikaner bzw. Afro-Amerikaner zu allerlei nicht mehr nachvollziehbaren Bezeichnungen reicht inzwischen die Skala der lächerlichen Euphemismen. Solche Bezeichnungen ändern an der Sache nichts. Die einen gehören eben dieser und die anderen jener Rasse an, wobei heutzutage schon diese unstrittige biologische Tatsache nicht mehr ausgesprochen werden darf, ohne daß man sich dem Vorwurf des sogenannten Rassismus aussetzt. Letzterer setzt im übrigen voraus, daß es überhaupt Rassen gibt. Aber Logik und Stringenz einerseits und political correctness andererseits schließen sich eben aus.

Entscheidungen wie diese des Bundesverfassungsgerichts lösen Probleme, die eigentlich keine sind. Man bedient Minderwertigkeitskomplexe, Selbstmitleid oder auch aggressive Fundamentalkritik an der Gesellschaft. Die sogenannte Genderwissenschaft, jene Pseudowissenschaft, die an jeder Universität über wenigstens einen Lehrstuhl verfügt, will uns glauben machen, daß es eigentlich gar keine Geschlechter gibt. So weist der Lehrplan der Freien Universität in Berlin für das Wintersemester 2017/18 zum Beispiel ein Seminar „Einführung in die Geschlechtersoziologie“ auf, die folgendermaßen vorgestellt wird: „Im Alltagsdenken ist die Einteilung von Menschen in Frauen und Männer eine ’natürliche’Tatsache. Demgegenüber wird im Seminar eine geschlechtertheoretische Perspektive eingenommen, in der Geschlecht als genuin soziales Phänomen konzeptualisiert wird. Im Mittelpunkt steht die kontrovers diskutierte Frage, wie Geschlecht in unserer Gesellschaft (nicht) hergestellt, zugeschrieben und institutionell abgesichert wird.… Ziel des Seminars ist es, zentrale theoretische Konzeptualisierungen von Geschlecht (beispielsweise un/doing gender) sowie empirische Untersuchungen zur Geschlechterdifferenzierung durch intensive Textlektüre und weiterführende Diskussionen im Seminar kennenzulernen.“ Eine zentrale These dieser Pseudowissenschaft geht dahin, daß die Vorstellung eines Geschlechts ohnehin keine biologische, sondern eine soziologische Kategorie ist. Die sogenannten dekonstruktiven Ansätze in der Geschlechterforschung gehen noch einen Schritt weiter. Sie verstehen den gesamten geschlechtlichen Körper (sex) als historisches, gesellschaftliches und kulturelles Konstrukt (Judith Butler). Donna Hathaway, eine amerikanische Biologin, hält ihre eigene Wissenschaft für einen Zweig des politischen Diskurses und nicht für ein Nachschlagewerk objektiver Wahrheit. Folgt man ihrer Anschauung, dann ist eine Rückführung von feststellbaren Unterschieden zwischen den Geschlechtern auf ihre biologische Beschaffenheit eine politische Positionierung und keine allgemeine Wahrheit. Im Rahmen der Dekonstruktionstheorien wird argumentiert, daß die Natur keine Kategorien kennt und auch keine hervorbringt. Kategorien (wie männlich und weiblich) sind demnach vielmehr kulturell produziert und dienen der Ordnung von Erfahrungen.

Dieses verquaste Geschwurbel wird uns als Wissenschaftssprache angedient, ist aber tatsächlich nichts anderes als Wortgeklingel, das eine menschenfeindliche Theorie wissenschaftlich fundiert erscheinen lassen soll. Indessen handelt es sich keinesfalls um naturwissenschaftliche, im Experiment nachgewiesene Erkenntnisse. Vielmehr sind die einschlägigen Lehrstühle in den Fachbereichen angesiedelt, die sich vorwiegend mit Schöngeistigem befassen und von nicht wenigen Akademikern aus den MINT-Fächern  (Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Technik) schlicht als Laberfächer betrachtet werden. Als Jurist, der immer erst einmal Tatsachen feststellen muß, bevor er dann rechtliche Erwägungen anstellen kann, schließe ich mich dieser Betrachtungsweise an.

 

Ihr seid mer ja scheene Demogradn!

Ob König Friedrich August III. diesen Satz 1920 seinen ehemaligen Untertanen zugerufen hat, um damit sein Erstaunen über den überaus freundlichen Empfang ihres ehemaligen Herrschers zum Ausdruck zu bringen, wissen wir nicht. Aber es ist eine schöne Anekdote. In ganz anderem Sinne möchte man diesen Satz den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zurufen, die erklärt haben, den von der AfD-Fraktion für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten aufgestellten Abgeordneten Albrecht Glaser nicht wählen zu wollen. Denn der Mann habe sich ja in nicht hinnehmbarer Weise über den Islam geäußert und das Grundrecht auf Religionsfreiheit in Frage gestellt.

Der Vorgang ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert. Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist es guter parlamentarischer Brauch, daß jede Fraktion im Deutschen Bundestag einen Vizepräsidenten des Parlaments stellt. Natürlich wird diese Position mittels Wahl besetzt, so daß die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig ist, damit jemand auf dem Stuhl des Vizepräsidenten Platz nehmen kann. Bisher war es auch immer so, daß die jeweiligen Fraktionen eines ihrer Mitglieder zur Wahl durch das Hohe Haus aufgestellt haben, und diese Person dann einstimmig oder nahezu einstimmig gewählt worden ist. Die zuvor von der jeweiligen Fraktion getroffene Auswahl unter ihren Mitgliedern wurde von den übrigen Fraktionen niemals in Frage gestellt. Somit ist der erste bemerkenswerte Umstand die schiere Tatsache, daß Angehörige anderer Fraktionen sich überhaupt dazu äußern, wen die Fraktion der AfD für dieses Amt nominiert. Noch unerhörter ist es, daß jedenfalls die Fraktionen der SPD, der Grünen, der Linken und auch der FDP erklärt haben, Herrn Glaser auf keinen Fall wählen zu wollen. Ein Abgeordneter der CDU soll indessen zur Besonnenheit aufgerufen haben. Das werden ihm seine Oberen mit Rücksicht auf „Jamaika“ und die Muslime wohl auch noch verbieten. Eine solche Haltung wäre nur dann verständlich, wenn dem Abgeordneten ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorgeworfen werden könnte, etwa in der Qualität der Straftaten, für die der frühere Abgeordnete Edathy von der SPD rechtskräftig verurteilt worden ist.

Doch weit gefehlt. Nicht der Besitz von Kinderpornos, nicht Steuerhinterziehung, nicht einmal eine Trunkenheitsfahrt wird dem Abgeordneten vorgeworfen. Nein, in den Augen seiner politisch korrekten Kollegen ist er wegen der nachstehend zitierten Äußerung nicht wählbar:

„Wir sind nicht gegen die Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muß man das Grundrecht entziehen.“ Überdies, so hat er sich weiter eingelassen, sei der Islam keine Religion, sondern eine politische Ideologie.

In der Sache ist es natürlich richtig, daß der Islam jedenfalls auch eine politische Ideologie ist, die in der Tat überall dort, wo sie die politische Macht hat, andere Religionen mindestens benachteiligt, meistens aber bedrängt und verfolgt. Hier fordert Herr Glaser nichts anderes ein, als das Prinzip der Gegenseitigkeit. Nun kann man juristisch wohl darüber trefflich streiten, in welchem Umfange die Freiheit der Religionsausübung (nicht die Religionsfreiheit) in Deutschland eingeschränkt werden kann. Zwar garantiert Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes die Freiheit der Religionsausübung. Indessen gilt das nicht schrankenlos. Schon heute gibt es Beschränkungen, man denke nur an die Fälle, in denen Gerichte das Läuten der Kirchenglocken reglementiert haben. Und es ist in Deutschland bisher jedenfalls unstrittig, daß auch religiöse Vorstellungen von Muslimen nicht uneingeschränkt ausgelebt werden können. So kann ein Muslim in Deutschland nicht mehr als eine Frau heiraten, auch wenn Koran und Scharia ihm die Mehrfach-Ehe erlauben. So kann er sich auch nicht durch bloße Verstoßung nach islamischem Ritus von seiner Ehefrau trennen mit der Folge, daß er erneut heiraten darf. Und auch wenn die deutschen Politiker nicht den Mut hatten, den archaischen und barbarischen Brauch der Beschneidung von Knaben gänzlich zu verbieten, so haben sie doch allen ihren Mut zusammen genommen, und wenigstens die übliche Knabenbeschneidung durch medizinische Laien untersagt. Auch wenn gewisse Strömungen des Islam die Vollverschleierung der Frauen anordnen, so haben sich die deutschen Politiker wenigstens getraut, diesen Mummenschanz Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu untersagen. Von solchen Köstlichkeiten des Islam, wie der Pflicht zur Tötung vom Glauben abgefallener oder dem religiösen Gesetz, das eine Muslimin keinen „Ungläubigen“ heiraten darf, einmal ganz abgesehen, denn dies ist mit der öffentlichen Ordnung in Deutschland nicht vereinbar. in meinem Blog vom 10.8.2017 „Darf man vor dem Islam warnen?“ habe ich zu dem Thema ausführlich Stellung genommen.

Es ist doch ganz offensichtlich, daß die Äußerungen des Abgeordneten Glaser nicht einmal den Anfangsverdacht einer Straftat begründen, und er wird auch nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Was bleibt, ist nur, daß der Abgeordnete eine Meinung vertritt, die von den meisten seiner Kollegen im Deutschen Bundestag nicht geteilt wird, ja, die ihnen ausgesprochen quer liegt. Aber genau das ist doch der Normalfall in der Demokratie. Ihr konstituierendes Grundrecht ist die Meinungsfreiheit. Von der Mehrheit abweichende Meinungen dürfen nicht unterdrückt, sondern müssen diskutiert werden. Die Demokratie lebt davon, daß über Meinungen gestritten wird, ein Konsens gefunden wird oder die Mehrheit die Minderheit überstimmt. Die Demokratie stirbt, wenn Meinungen nicht geäußert werden dürfen. Wenn man jedoch hört, was die Vertreter der etablierten Parteien in den letzten Wochen so alles von sich gegeben haben, dann muß man den Eindruck haben, ihre Vorstellung von Demokratie finde ihr Ideal im Parlament von Nordkorea. Das sind mir in der Tat schöne Demokraten.

 

Wahrheit

Im Zeitalter von „fake news“, postfaktischen Behauptungen, „Lügenpresse“ und sonstigen Zumutungen an den gesunden Menschenverstand sucht man nach Erklärungen für all den Unfug, der einem als endgültige Wahrheit verkauft wird. Wer verstehen will, warum etwa der Zuzug von hunderttausenden ungebildeten, unqualifizierten und unverschämt auftretenden Wirtschaftsflüchtlingen Deutschland gut tun soll, der muß sich mit der Gedankenwelt der Leute auseinandersetzen, die über ein geisteswissenschaftliches Studium auf ihre Sessel in Politik und Medien gekommen sind.

Zu den Säulenheiligen dieser Leute gehört ganz sicher Jürgen Habermas, der Haus- und Hofphilosoph der achtundsechziger Generation. Von ihm kann man zum Beispiel lernen, was Wahrheit ist. Natürlich ist das nicht die Wirklichkeit, also das was tatsächlich existiert und geschieht. Nein. Ich zitiere:

„Wahrheit nennen wir den Geltungsanspruch, den wir mit konstativen Sprechakten verbinden. Eine Aussage ist wahr, wenn der Geltungsanspruch der Sprechakte, mit denen wir, unter Verwendung von Sätzen, jene Aussage behaupten, berechtigt ist.“

Also ist wahr, was die jeweilige politische Absicht stützt. Zuwanderung bereichert die Gesellschaft, weil man Zuwanderung grundsätzlich will. Es ist eben berechtigt, Zuwanderung zu wollen, weil sie die Gesellschaft verändert, natürlich zum positiven. Zuwanderer  bringen Lebensweisen mit, die unsere Gesellschaft positiv verändern, wie etwa den Verzicht auf den Leistungsgedanken zu Gunsten der Solidarität. Die Phantasie linksgrüner Intellektueller ersetzt mittels der Habermas’schen Wahrheitsdefinition die Wirklichkeit durch den Wunsch. Wer also gegen unbegrenzte Zuwanderung argumentiert, leugnet die Wirklichkeit. Alles klar?