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Was Hänschen nicht lernt…

Die klassische Familie ist für sehr viele linke Zeitgenossen nichts anderes als ein Hort der Unterdrückung, mehr noch der Abrichtung von Kindern im Sinne der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft. Diesen Unsinn haben wir seit 1968 auf der Universität und in den Medien tausendfach gehört. Zwischenzeitlich haben jedoch die die Propagandisten dieser Politik den Marsch durch die Institutionen erfolgreich absolviert. Nun können sie daran gehen, schon die Jüngsten in ihrem Sinn zu manipulieren. Wie so viele zwischenzeitlich zu offiziellen Programmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der einzelnen Staaten aufgestiegenen absurden Ideen hat nun auch die Indoktrination schon der kleinsten Kinder programmatischen Status erlangt. In einer Broschüre der Bundeszentrale für die gesundheitliche Aufklärung, die sie zusammen mit dem WHO Regionalbüro für Europa herausgegeben hat, findet sich eine sogenannte Matrix. Sie gibt vor, welche Themen in Kita, Kindergarten, Grundschule und weiterführenden Schulen unterrichtet werden sollen. Man kann auch sagen, was den Kindern von Geburt an (!) eingetrichtert werden soll. Wer mit einer milden Form von Masochismus geschlagen ist, der kann sich auch selbst durch das verquaste Soziologengeschwurbel dieser Broschüre quälen. Wer sich das nicht antun will, dem sollten die nachstehenden Beispiele genügen. Zum speien reicht es allemal.

Altersgruppe 0-4 Jahre:

„Verschiedene Möglichkeiten Mitglied einer Familie zu werden (zum Beispiel Adoption).“ Also soll von Beginn an die aus leiblichem Vater, leiblicher Mutter und deren gemeinsamen Kindern bestehende Familie als eine Möglichkeit von mehreren vermittelt werden. Dann findet man es später ja normal, daß man vielleicht zwei Väter und keine Mutter hat.

„Vergnügen und Lust, den eigenen Körper zu berühren, frühkindliche Masturbation.“ Wohlgemerkt, von Geburt an!

„Entdeckung des eigenen Körpers und der eigenen Genitalien. Bewußtsein für Geschlechtsidentität entwickeln.“

„Positive Haltung zum eigenen biologischen und sozialen Geschlecht.“ Wer es noch nicht weiß: Das sogenannte soziale Geschlecht ist ein Kernelement der Gender-Theorie. Kurz gesagt, man wird nicht als Junge oder Mädchen geboren, abgesehen davon, daß es mindestens 384 Geschlechter gibt. Vielmehr ist die geschlechtliche Identität Ergebnis eines gesellschaftlichen Prozesses. Mit anderen Worten: es wird einem nur eingeredet, ein Mann oder eine Frau zu sein.

„Das Recht, Geschlechtsidentitäten zu erkunden.“ Nach den vorstehenden Zitaten handelt es sich dabei kaum nur um die harmlosen „Doktor-Spiele“ kleiner Kinder.

„Soziale Rollen und kulturelle Normen oder Werte. Normen zu Nacktheit.“ Bitte konzentriert weiter lesen. Es geht immer noch um die Altersstufe von 0-4 Jahren!

„Sexuelle Gefühle (Nähe, Lust, Erregung) als Teil allgemeiner menschlicher Gefühle“.

„Freundschaft und Liebe zum Menschen des gleichen Geschlechts, Unterschied zwischen Freundschaft und Liebe.“ Weil die geschlechtliche Identität ja Ergebnis eines gesellschaftlichen Prozesses ist, kann man also auf diese Weise frühzeitig die Weichen in Richtung Homosexualität stellen. Da braucht es dem Herrn Beck von den Grünen und den ehemaligen Lehrern der Odenwald-Schule und anderer Horte der Pädophilie um den Nachschub an Lustknaben nicht bange zu sein!

Altersgruppe 4-6 Jahre:

„Körperliche Veränderungen, Menstruation und Ejakulation.“ Ja, Sie lesen richtig. Das soll bereits Vierjährige interessieren.

„Entscheidung über Elternschaft und Schwangerschaft, Unfruchtbarkeit, Adoption, Grundbegriffe der Empfängnisverhütung, verschiedene Methoden der Empfängnisverhütung.“

Altersgruppe 6-9 Jahre:

„Geschlechterrollen.“ Hier taucht natürlich wieder ein Zentralbegriff des Feminismus und der Gender-Theorie auf. Wir sind nicht Frauen oder Männer, wir spielen Rollen.

„Erste sexuelle Erfahrungen, Gender-Orientierung, Lust, Masturbation, Orgasmus. Unterschiede zwischen Geschlechtsidentität und biologischem Geschlecht.“ Also auch hier wiederum Gender pur und die Belästigung kleiner Kinder mit sexuellen Dingen, mit denen sie körperlich noch nichts anfangen können.

Wer Kinder im zarten Alter, die noch kein natürliches Interesse an Erotik und Sexualität haben können, mit derartigen Dingen traktiert, richtet in ihren Seelen Schaden an. Vor Etablierung der Achtundsechziger in den Universitäten und Ministerien, vor allem aber in undurchsichtigen internationalen Gremien, hätte jeder, der Kinder mit diesen Dingen belästigte, einen höchst unangenehmen Termin beim Staatsanwalt, ein Gerichtsverfahren und anschließend eine empfindliche Strafe erhalten. Wir indessen sind ja schon viel weiter. Wir leben ja in Absurdistan, der besten aller Welten.

Übrigens. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung untersteht dem Bundesgesundheitsminister. Ich habe mir erlaubt, den Herrn über diesem Artikel abzubilden, und zwar in einer Maskerade, die er ganz sicher freiwillig mitgemacht hat. Der Mann gehört der CDU an. Sie haben die Möglichkeit, diese Partei am 24. September 2017 zu wählen. Ich sagte, sie haben die Möglichkeit. Man muß nicht alles tun, was möglich ist.

 

 

Darf man vor dem Islam warnen?

Zunächst die Fakten:

Eine Politikerin aus dem Saarland hat öffentlich erklärt, der Islam sei schlimmer als die Pest. Ferner würden Muslime immer stärker und nähmen ein immer größeres Stück von Deutschland ein. Der Sprachgebrauch legt bereits nahe, daß diese Politikerin eine andere Muttersprache als deutsch spricht. Tatsächlich handelt es sich um eine vor 35 Jahren vor dem sogenannten Gottesstaat des Ayatollah Khomeini geflüchtete Dame namens Laleh Hadjimohamadvali. Es wird berichtet, die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken ermittle nun gegen diese Politikerin wegen des Verdachts der Volksverhetzung, § 130 StGB. Nun wird man abwarten dürfen, ob politisch korrekt erzogene Jungjuristen dieser Behörde die zitierten Äußerungen tatbestandlich dieser Vorschrift zuordnen, und dann weiter eine rechtswidrige und schuldhafte Tatbestandsverwirklichung annehmen. Letzteres dürfte dann, wenn der Tatbestand bejaht wird, ein Selbstläufer sein, denn die Politikerin gehört einer Partei an, deren namentliche Erwähnung bei politisch korrekten Zeitgenossen mindestens ein leichtes Schaudern bewirkt, bei Christdemokraten, soweit sie noch in die Kirche gehen, eine spontane Bekreuzigung auslöst und im linken Lager von SPD bis Linkspartei vom Ruf nach weiteren Finanzmitteln im „Kampf gegen Rechts“ bis zu Verbotsphantasien alle Torheiten generiert, zu denen unser politisches Personal fähig ist.

Nun wird man bei einer sorgfältigen juristischen Prüfung des Sachverhalts und der Subsumtion unter die erwähnte Strafvorschrift schnell feststellen, daß die wackere Nachwuchspolitikerin sich zwar kritisch über eine Religion geäußert hat, nicht jedoch gegen eine religiöse Gruppe zum Haß aufgestachelt oder gar zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen hat, daß sie eine religiöse Gruppe, etwa die Muslime, beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet hat. Denn die Volksverhetzung muß sich eben gegen eine abgrenzbare Gruppe von Menschen richten. Nicht erfaßt von dieser Strafvorschrift sind Institutionen als solche, wie etwa Kirchen. Noch weniger kann das auf eine Weltanschauung oder Religion als solche zutreffen. Denn das sind keine Personenmehrheiten, insbesondere keine abgrenzbaren, sondern es handelt sich dabei um Gedankengebäude und Überzeugungen. Ob allerdings am Ende die apostrophierten politisch korrekt erzogenen Jungjuristen oder gar die nicht ganz ohne Zutun der etablierten politischen Parteien in ihre Ämter gelangten Bundesrichter das gegen den Wortlaut des Gesetzes anders sehen werden, muß natürlich offen bleiben, kann allerdings beim derzeitigen Zustand unserer Gesellschaft leider nicht ganz ausgeschlossen werden.

Doch wollen wir vom Juristischen einmal Abstand nehmen und uns der Frage zuwenden, ob und inwieweit es sich bei dem Islam überhaupt um eine Religion handelt. Natürlich spielt auch das eine gewisse Rolle für die Beantwortung der Frage, ob kritische Äußerungen über den Islam überhaupt unter § 130 StGB fallen. Doch unabhängig davon scheint es mir wichtig zu sein, diese Frage zu stellen und nach einer Antwort zu suchen. Unter einer Religion dürfte wohl allgemein eine Glaubensüberzeugung verstanden werden, nicht aber ein Gedankengebäude, das mit rationalem Anspruch auftritt. Hinzu kommen muß, damit von einer Religion im landläufigen Sinne gesprochen werden kann, eine transzendentale Ausrichtung. Es muß, einfach gesagt, ums Jenseits gehen. Natürlich vor allem um Eschatologie, also die Endbestimmung des Menschen, das Leben nach dem Tod. Dieses Kriterium erfüllt auch der Islam, denn er begründet eine Heilserwartung. Der Mensch wird nach seinem irdischen Dasein in das Paradies oder in die Hölle eingehen. Indessen erschöpfen sich die Lehren des Islam keineswegs in der Eschatologie. Vielmehr legt er den Menschen auf Erden eine Vielzahl von Geboten und Verboten auf, die weit über die traditionell in allen Religionen als gottgefällig und damit die Aufnahme in den Himmel/das Paradies garantierend angesehen werden. Sie sind in Kleidungs- und Speisevorschriften, Regelungen über Erb- und Kaufrecht, Zivilprozeßordnung und das Staatswesen niedergelegt und haben keinerlei transzendentale Wertigkeit. Noch viel weniger trifft das auf die Verpflichtung zur Tötung von Abtrünnigen und Ungläubigen zu, die der Koran an vielen Stellen postuliert. Es handelt sich hier eindeutig um weltliche Gesetzgebung und Staatsorganisation. Insbesondere kennt der Islam anders als alle anderen Religionen keine Trennung von geistlicher und weltlicher Herrschaft. Vielmehr haben die Regelungen des Koran grundsätzlich den Vorrang vor staatlichen Gesetzen und internationalen Abkommen. Das beste Beispiel ist die sogenannte islamische Erklärung der Menschenrechte, die zum einen von den weltweit anerkannten Menschenrechten meilenweit zu Lasten von Freiheit und Menschenwürde abweicht, und zum anderen ausdrücklich feststellt, daß im Kollisionsfall die Regeln des Koran immer vorgehen.

Diese wenigen Überlegungen zeigen bereits, daß es sich beim Islam jedenfalls nicht nur um eine Religion handelt. Vielmehr handelt es sich zum einen um eine Religion, zum anderen um eine Staatsideologie. Man könnte bildhaft gesprochen ein Gebäude sehen, dessen gemauerte Stockwerke den islamischen Staat und seine Gesetze darstellen, dessen Dach jedoch der Glaube an ein Jenseits und das Leben nach dem Tode bildet.

Der Islam besteht also einerseits aus einem Glauben, der im Kern die Elemente enthält, die wir auch in anderen Religionen mit Ausnahme des Konfuzianismus, den man eher als Philosophie bezeichnen muß, vorfinden. Andererseits handelt es sich um eine Staatsideologie, wie etwa den Kommunismus oder die Lehre vom freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat. Solche Ideologien genießen nicht den Schutz der Religionsfreiheit. Sie müssen sich vielmehr dem Wettbewerb der Meinungen stellen, jedenfalls in einem freien Land. Um auf den Ausgangsfall zurückzukommen: Niemand wird annehmen, eine Ideologie wie etwa der Marxismus- Leninismus sei passiv beleidigungsfähig. Noch weniger wird man angesichts abfälliger Äußerungen und Bewertungen über eine solche Ideologie prüfen, ob hier der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sein könnte. Wenn jedoch geäußert wird, der Islam sei schlimmer als die Pest, so ist das mindestens im Hinblick auf das staatsideologische Element dieser Religion/Ideologie von der Meinungsfreiheit gedeckt. Nachdem in rechtlicher Hinsicht Meinungsäußerungen stets dahingehend auszulegen ist, daß bei Mehrdeutigkeit die rechtskonforme Version zu unterstellen ist, muß zugunsten der eingangs genannten Politikerin angenommen werden, daß sie die staatsideologischen Elemente des Islam gemeint hat. Nebenbei bemerkt ist der zweite Teil der Äußerung, wonach die Muslime immer stärker werden und „ein immer größeres Stück von Deutschland einnehmen“ zwar eine Tatsachenbehauptung, doch auch mit einem starken Meinungselement. Den Wahrheitsbeweis kann die Politikerin sicherlich ohne weiteres antreten. Die rasante Zunahme des muslimischen Bevölkerungsanteils ist so offensichtlich, daß man von Allgemeinkundigkeit ausgehen muß. Denknotwendig nehmen Muslime damit auch „ein immer größeres Stück von Deutschland ein“, womit doch nur gemeint sein kann, daß sie immer größere Teile unseres Landes bewohnen. Was daran Volksverhetzung sein soll, erschließt sich nicht, selbst wenn man sich noch zu sehr bemüht, der Dame einen juristischen Strick zu drehen.

Bleibt noch zu sagen, daß es dringend notwendig ist, die Doppelnatur des Islam nicht nur zu erkennen, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit zu thematisieren. Nur dann wird künftig die reflexhafte Privilegierung aller noch so unsinnigen Verhaltensweisen wie Ganzkörperverhüllung, Frauenbadetage sowie Verweigerung der Aufnahme von Speis und Trank von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, egal ob man dehydriert oder vor Schwäche nicht arbeiten und lernen kann, von Schlimmerem ganz zu schweigen, vielleicht unterbleiben. Wir sind Deutschland, nicht Saudi-Arabien oder der Iran.

 

Die Kulturrevolution hat begonnen

Die Studenten, pardon, „Studierenden“ der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr haben gehorsam ein Foto im Flur ihrer Unterkunft von der Wand genommen, das den Gründer ihrer Universität in jungen Jahren zeigt. Jedoch igitt igitt, in der Luftwaffenuniform der Wehrmacht. Seit die Bundesministerin für die Abwicklung der Bundeswehr zur Entsorgung der Tradition aufgerufen hat, gibt es für karrierebewußte Offiziere kein Halten mehr. Der braune Ungeist muß mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden. Da darf nichts mehr übrig bleiben, was die jungen Soldaten vielleicht an die Wehrmacht, dieses „wandelnde Schlachthaus“ (Michael Naumann, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien 1998-2001) erinnern könnte. Der Anblick des Gründers ihrer Universität in der Uniform dieser Nazi-Truppe kann ja nur die Geister der Studenten verwirren.

Doch dies ist nur ein besonders bizarrer Auswuchs der Bilderstürmerei, die derzeit in der Bundeswehr stattfindet. Der Ikonoklasmus ist ja nicht von ungefähr ein ursprünglich religiöses Phänomen. Von dem byzantinischen Bilderstreit über den reformatorischen Bildersturm und das islamische Bilderverbot erreichte diese Geisteshaltung mit Krankheitswert die Politik, wo sie beispielsweise in den Bildbearbeitungen kommunistischer Regime ganz unbeabsichtigt die Verlogenheit dieser Ideologie dokumentierte. Mit einer Gründlichkeit, die man bisher auf diesem Felde nur in Diktaturen angetroffen hat, werden nun die Kasernen der Bundeswehr durchsucht, um auch die letzten Reste von Tradition aufzuspüren und zu vernichten. Weil nichts, aber auch gar nichts mehr davon übrig bleiben darf, was Generationen von Soldaten der Bundeswehr als Tradition empfunden haben, dürfen natürlich auch nicht mehr die Lieder gesungen werden, die auch schon die Soldaten der Wehrmacht gesungen haben. Denn „O du schöner Westerwald“ ist doch wirklich von nationalsozialistischem Ungeist erfüllt, allerdings haben das Generationen von Soldaten gar nicht bemerkt. Gut, daß da die intellektuelle Leuchtrakete von der Leine das Gefechtsfeld in helles Licht getaucht hat, damit man auch noch den kleinsten Splitter der Stielhandgranate finden und entsorgen kann.

Weil die Ministerin selbst natürlich keinen blassen Schimmer vom Militär, natürlich auch nicht von Bundeswehr, Wehrmacht etc. hat, wird sie sich auch auf diesem Felde nun fachkundig beraten lassen. Die politisch korrekten Historiker aus dem Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr, wie das früher einmal angesehene militärgeschichtliche Forschungsamt nun heißt, werden sie darauf aufmerksam machen, daß der Dienst- und Ausgehanzug der Bundeswehr direkt von der Wehrmachtsuniform abgeleitet ist. So sind die Kragenspiegel der Heeres- und der Luftwaffenuniform identisch mit jenen, die auch schon auf den Uniformen von Heer und Luftwaffe in der Wehrmacht zu sehen waren. Mit der Uniform der Marine werden sich die Bediensteten der chemischen Reinigung, durch die nun die Bundeswehr geschleust wird, wie eine kontaminierte Truppe nach einem Angriff mit B- und C- Waffen, wohl etwas schwerer tun. Denn die Marineuniformen sind bekanntlich weltweit gleich. Als auch kostensparender Weg bietet es sich an, Dienst- und Ausgehanzug ganz abzuschaffen. Funktionskleidung genügt. Am Schreibtisch tut es auch lässiges Zivil. Die militärische Ordnung, Anrede, Gruß und Kommandos sind doch ohnehin Relikte aus der Vergangenheit, die allenfalls Nostalgiker begeistern können. Daimler, Siemens und VW funktionieren doch auch ohne den alten Plunder ganz prima.

Auch wenn in der Bunten Republik Deutschland alles alternativlos ist, was aus dem Berliner Regierungsviertel kommt, so sollte man hier doch ausnahmsweise über eine Alternative nicht nur nachdenken, sondern sie auch umsetzen: die Entsorgung dieser Ministerin.

 

 

Die Exorzistin

Der Exorzismus, was auf deutsch Teufelsaustreibung heißt, gerät in der katholischen Kirche mehr und mehr in Vergessenheit. Ursprünglich als eigener Ritus geschaffen in Anlehnung an Berichte im Neuen Testament, wonach Jesus durch sein Wort Besessene geheilt hat, indem er den Teufel verjagte, der von ihnen Besitz ergriffen hatte, entwickelte sich daraus in den eher finsteren Jahrhunderten der Kirchengeschichte ein mehr an Aberglauben und Voodoozauber gemahnender Brauch, der zu bizarren Auswüchsen und Praktiken führte. In unserer Zeit wurde das dann reißerisch aufgearbeitet, etwa in Filmen wie „Der Exorzist“, mußte aber gelegentlich auch vor Gericht verhandelt werden, weil Menschen dabei zu Tode gekommen waren.

Der Exorzismus feiert nun fröhliche Urständ, in einem Kontext allerdings, indem man seine Wiederkehr schlechterdings niemals vermutet hätte. Darf nach Can. 1673 des Codex Juris Canonicus nur ein Priester mit Erlaubnis des Bischofs den Großen Exorzismus ausführen, so hat sich in seiner modernen säkularen Variante die Hohe Priesterin, in Personalunion oberste Befehlshaberin der Bundeswehr, dies sich selbst vorbehalten. Der Teufel den es auszutreiben gilt, und der sich offenbar in den Leibern vieler ihrer Soldaten festgekrallt hat, dieser Teufel ist der Rechtsextremismus. Den erkennt natürlich nur ein Mensch mit überirdischen Qualitäten, wie wir ihn in der Hohen Priesterin der politisch korrekten Inneren Führung dieser Armee glücklicherweise haben. Was ihre Vorgänger in ihrer menschlichen Beschränktheit jahrzehntelang nicht erkannt haben, springt ihr, deren intellektuelle Fähigkeiten turmhoch aus den Niederungen des geistigen Flachlandes der Generäle, Ministerialbeamten und Professoren ihres Kommandobereichs herausragen, schon bei einer kurzen Visite in den Stuben ihrer Reisigen ins Auge. Ein Wehrmachtsstahlhelm hier, ein Panzerlied dort, ein von wem auch immer eingeritztes Hakenkreuz an jenem Ort, nach Schwefel riecht’s: Weiche Satan!

Damit der Teufel aus den Leibern und Hirnen der Reisigen entweicht und sie in reiner Unschuld künftig ihrer Herrin dienen, muß der große Exorzismus zelebriert werden. Erst wenn der letzte Stahlhelm und der letzte Uniformknopf aus Wehrmachtszeiten ihren Weg aus den Traditionsräumen und Lehrsammlungen in die Container des Schrotthandels gefunden haben, erst wenn der letzte Panzer und das letzte Kettenkrad mit dem Balkenkreuz in den Stahlwerken eingeschmolzen worden sind, erst wenn das letzte Soldatenlied jener finsteren Jahre aus den Liederbüchern herausgerissen worden sein wird, erst wenn das letzte militärgeschichtliche Beispiel aus dem Taktikunterricht verschwunden sein wird, und erst wenn junge Soldaten gar nicht mehr wissen, daß es vor der Bundeswehr die Wehrmacht und andere Armeen in Deutschland gegeben hat, geschweige denn, welche militärischen Leistungen sie erbracht haben, erst dann wird der Fürst der Finsternis, der sich perfider Weise in den Mantel der Tradition zu kleiden pflegt, keine Macht mehr über die Soldaten des aufgeklärtesten, demokratischsten und weltoffensten Staates mehr haben, in dem glücklicherweise heute diejenigen leben, die schon länger hier sind, wie auch die, die noch nicht so lange hier sind. Daß dann eben diese Armee alsbald die selben Krankheitserscheinungen aufweisen wird, wie sie an einem Baum zu beobachten sind, dessen Wurzeln abgeschnitten werden, wird die Hohe Priesterin nicht beirren können. Denn die Reinheit ist das Ziel. Nur in destilliertem Wasser können weder Bakterien noch Fische leben. Doch wo nichts leben kann, kann auch nichts schlechtes leben. Es lebe das Prinzip.

Mußte man als Mensch, der sich mit der Geschichte, vor allem auch mit der Militärgeschichte zugegebenermaßen etwas intensiver beschäftigt hat, als es Menschen vom Schlage der Frau Oberbefehlshaber lieb sein kann, schon bisher die Traditionspflege in der Bundeswehr, wie sie von der Politik und deren Befehlsempfängern im Ministerium vorgegeben wurde, mit Unbehagen zur Kenntnis nehmen, so ist nunmehr die Grenze des erträglichen weit überschritten. Es war schon bisher falsch, den Umgang mit der militärischen Vergangenheit unseres Landes nach dem Grundsatz zu befehlen, daß nicht die Wehrmacht für die Bundeswehr traditionsbegründend sein kann, sondern allenfalls einzelne herausragende Leistungen von Soldaten der Wehrmacht, insbesondere der militärische Widerstand gegen Hitler. Es wird Zeit, die Traditionspflege der Bundeswehr vom Kopf auf die Füße zu stellen. D.h., daß grundsätzlich nach den Armeen der deutschen Staaten des 18. und 19. Jahrhunderts sowohl die Armee des Kaiserreichs, die Reichswehr der Weimarer Republik und die im Dritten Reich nur noch als Wehrmacht bezeichnete Reichswehr in der Traditionslinie zur Bundeswehr stehen. Ausgenommen davon sind Soldaten, deren Einstellung und Verhalten mit dem Ethos des Soldaten sowohl vor der Hitler-Diktatur als auch danach schlechterdings nicht vereinbar sind. Nur ein solches Verständnis von militärischer Tradition entspricht auch der Tatsache, daß von den rund 18 Millionen Soldaten, die in der Wehrmacht gedient haben, nur ein ganz geringer Prozentsatz Kriegsverbrechen begangen hat, und von einem systemischen Hang zu Kriegsverbrechen ebenso wenig die Rede sein kann, wie von einer gruppenspezifischen Affinität der deutschen Soldaten zum Nationalsozialismus. Nur ein solches Verständnis von militärischer Tradition gewährleistet auch, daß die herausragenden Leistungen dieser Armee in den Gefechten und Schlachten des Zweiten Weltkrieges für die Bildung des Charakters unserer jungen Soldaten und ihre Ausbildung für den Einsatz nutzbar gemacht werden können, der Daseinszweck jeder Armee auf dieser Erde ist. Und dieser Einsatz heißt Krieg.

Der großen Exorzistin und ihren kleinen Knechten, deren Amtes es ist, die Ketzer auf den Scheiterhaufen der unheiligen Inquisition unserer Tage zu bringen, muß ich noch pflichtschuldigst melden, daß ich nicht nur dem ketzerischen Gedankengut anhänge, welches ich vorstehend ausgebreitet habe. Ich bin dazu noch einer ihrer Reisigen, wenn auch schon lange von den rostigen. Doch ebenso schlechte wie willige Juristen aus ihrer ministerialen Garde könnten angesichts von so viel Unbotmäßigkeit auf die Idee kommen, darob den alten Reservisten zu maßregeln und zu schurigeln. Doch da sage ich mit dem alten Marschall Vorwärts: „Dat nehme ick allet uff mir!“ Denn auch dem alten Soldaten muß das Gewissen höher stehen, als die Huld seiner Oberkommandierenden.

Fürst Maasernich

Wir leben in einer Zeit der Umwertung von Werten. Das nächste Opfer dieser Entwicklung könnte das Recht sein. Perfider Weise soll nun im Rahmen der Bekämpfung des Unrechts das Recht gefesselt und geknebelt werden. Zu keinem anderen Ergebnis kann kommen, wer den neuesten Geistesblitz unseres Zensurministerleins namens Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG – einer Überprüfung unterzieht. Da sollen nun die Telemediendiensteanbieter – das zielt auf Facebook, Twitter und dergleichen – auf Beschwerden irgendwelcher Personen über angeblich rechtswidrige Inhalte von Texten, die Dritte auf diesen Plattformen einstellen, unverzüglich von solchen Beschwerden Kenntnis nehmen und prüfen, ob der Inhalt rechtswidrig und zu entfernen oder der Zugang zu ihm zu sperren ist, und dann einen – nach Meinung des Prüfers, wer auch immer das ist, welche Qualifikation er hat oder nicht hat, – offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernen oder den Zugang sperren. Der Beschwerdeführer und der Nutzer sind über diese Entscheidung unverzüglich zu informieren. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muß mit Geldbuße bis zu 5 Millionen € rechnen. Das ganze Verfahren soll von dem Bundesamt für Justiz betrieben werden. Gegen den Bußgeldbescheid kann dann natürlich Einspruch eingelegt werden und auf diese Weise eine gerichtliche Überprüfung herbeigeführt werden.

Die Gerichte werden also nur dann zuständig, wenn ein Bußgeld gegen Facebook und Co. verhängt wird, weil sie einen sogenannten Haßkommentar auf Beschwerde nicht gelöscht haben. Wenn indessen gelöscht wird, hat der Verfasser nach diesem Gesetz überhaupt keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Das ist der klassische Fall der Zensur. Wir fallen damit zurück in die Zeiten vor der Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849. Fürst Metternich hätte es nicht besser machen können. Man reibt sich die Augen. Ausgerechnet der Justizminister, der von Amts wegen ein Auge darauf haben muß, daß die Verfassung eingehalten wird, ausgerechnet dieser Minister geht daran, ein offensichtlich verfassungsfeindliches Gesetz auf den Weg zu bringen. Ein Verfassungsminister als Verfassungsfeind! Denn es ist völlig klar, daß das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG damit in weiten Teilen praktisch aufgehoben wäre. Zur Erinnerung sei der Text hier wiedergegeben:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Demgemäß wird nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dieses Grundrecht von alters her zu den Wesensmerkmalen einer freiheitlichen Rechtsordnung gezählt. Jeder Jurastudent kennt spätestens nach dem dritten Semester das sogenannte „Lüth-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.1958, veröffentlicht im siebten Band der amtlichen Sammlung des Gerichts Seiten 198 ff. Dort heißt es: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l’homme nach Art 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789)….es ist in gewissem Sinne die Grundlage jeder Freiheit überhaupt“. Es handelt sich also um einen jener fundamentalen Verfassungsgrundsätze, die das Wesen des freiheitlichen Rechtsstaates ausmachen. Dagegen gerichtete Bestrebungen sind verfassungsfeindlich, was sich gerade aus dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen NPD zum wiederholten Male entnehmen läßt.

Auch wenn man es kaum noch glauben mag, Maas ist Jurist, Volljurist sogar. Man muß also unterstellen, daß er weiß was er tut. Seine Beamten wissen es natürlich auch, sind jedoch weisungsgebunden. D.h., sie müssen jeden Unfug in Gesetzesform gießen und dem Bundestag zur Beschlussfassung vorlegen, den ihr Herr und Meister im Bundesgesetzblatt lesen will. Finster entschlossen – in der Tat finster – alle ihm missliebigen Meinungen zu unterdrücken, meint er einen Sumpf trocken legen zu müssen. Denn diese missliebigen Meinungen gefährden aus seiner Sicht den eigenen politischen Erfolg. Wenn unabhängige Geister unkontrolliert abweichende politische Meinungen millionenfach verbreiten können, dann ist das für ihn unerträglich. Dann wird die politische Landschaft zum Sumpf von Lüge und Hetze. Dieser Sumpf ist für ihn das Internet mit seinen sogenannten sozialen Medien. Doch diese sind in rechtlicher Hinsicht allenfalls mit dem Wirtshaus und dem Marktplatz zu vergleichen, wo auch jeder sagen kann was er will, soweit er damit nicht die Gesetze unseres Landes verletzt. Und da liegt der Hund begraben. Wenn man schon nicht neben jeden Bürger einen Beamten der Meinungspolizei stellen kann, der ihm das Wort verbietet, sobald es sich ins politisch Unerwünschte bewegt, dann muß man das doch wenigstens auf den virtuellen Marktplätzen und an den elektronischen Stammtischen tun können. Und weil es sich ums politisch Unerwünschte und nicht etwa um Straftaten handelt, braucht man als Zensurminister auch keine Staatsanwälte und Polizeibeamten, sondern eine Gesinnungspolizei mit Stasi-Erfahrung. Denn wenn es tatsächlich um die Ahndung und damit mittelbar die Unterbindung von Straftaten ginge, dann gäbe es keinerlei Gesetzgebungsbedarf. Denn schon nach geltendem Recht sind die Staatsanwaltschaften gehalten, Ermittlungen aufzunehmen, wenn ihnen strafbare Handlungen, auch in den sozialen Medien, angezeigt werden. Der Schutz der Verfassung ist Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten anvertraut, und nicht obskuren Firmen und Grüppchen, die sich personell aus dem Spektrum linksradikaler Krawallos speisen, sehr zum Wohlgefallen des Zensurministerleins aus dem Saarland und seiner Sirene von der Ostsee. Und es wäre durchaus zu wünschen, daß dies öfter geschähe. Gerade diese Zeitgenossen, die offenbar großen Gefallen daran finden, anonym verbale Fäkalien, politisch verfärbte Schauermärchen und menschenverachtenden Sprachmüll abzusondern, gerade diese Zeitgenossen würden es sich mit der Zeit mehr als dreimal überlegen, mit ihrem Tun fortzufahren, wenn wöchentlich Berichte aus den Gerichtssälen veröffentlicht würden, in denen die soundsovielste Verurteilung eines dieser Vollpfosten zu einer saftigen Strafe im Mittelpunkt stünde. Doch darum geht es unserem modernen Metternich nicht. Ihm geht es vielmehr darum, politisch missliebige Meinungen wie berechtigte Kritik an der Flüchtlingspolitik, der Klimapolitik, oder der Europapolitik der Bundesregierung, zu unterbinden. Und es ist auch offensichtlich, daß diese missliebigen Kommentare in den sozialen Netzwerken häufig zwar unappetitlich, aber eben nicht rechtswidrig sind. Und das ist das Problem der politisch korrekten Volkserzieher vom Schlage Maas und Schwesig.

Als ich heute Morgen erwachte, deuchte es mich, im Traume über dem Justizministerium zu Berlin eine weiße Wolke gesehen zu haben. Darauf saßen zwei Amtsvorgänger des Ministers aus den 40er und 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts und kommentierten beifällig sein neuestes Machwerk. Der Engel Aloysius, Sie wissen schon, der auf dem Weg ist vom Himmel nach München, um der bayerischen Staatsregierung die göttlichen Eingebungen zu überbringen, schwebte vorüber und erschrak darob so sehr, daß er beschloß, sein inneres Gleichgewicht mittels einer guten Maß Bier im Hofbräuhaus wiederherzustellen. Es muß nachhaltig erschüttert sein, denn bekanntlich sitzt er dort noch heute.

 

 

Worum es geht

Wer mit wachen Sinnen die politische Debatte der letzten Jahre verfolgt, dem kann nicht entgangen sein, daß wir uns mitten in einem Kulturkampf befinden. Der Antagonismus zwischen den saturierten Alt-68ern, die heute entweder selbst das maßgebliche Führungspersonal in Politik und Medien stellen, oder schon mit Wohlgefallen auf die in ihrem Geiste erzogenen Nachfolger blicken, und den von ihnen als Rechtspopulisten diffamierten Kritikern ihrer Denkweise und Politik prägt die Debatte unserer Tage. Ebenso wie die APO der frühen sechziger Jahre, die in der Kulturrevolution von 1968 kulminierte, stellen die Vordenker „rechter“ Parteien in Europa – möglicherweise auch die spin doctors des neuen amerikanischen Präsidenten – überkommene gesellschaftliche Grundüberzeugungen in Frage. Ebenso wie seinerzeit linke Vordenker das herrschende Gesellschaftsbild und das Demokratieverständnis ihrer Generation in Frage gestellt haben, tun dies heute mit anderen Vorzeichen unabhängige Publizisten und unkonventionelle Politiker.

Peter Kuntze analysiert diesen Vorgang zutreffend, wenn er schreibt: „Was sich seit längerem vornehmlich in Deutschland abspielt, ist der Beginn eines Paradigmenwechsels, die Infragestellung des nach der achtundsechziger-Revolution mit elitär-arroganter Volkspädagogik und politischer Korrektheit durchgesetzten Weltbildes. Daß jetzt der Begriff „Demokratie“ ständig mit dem Adjektiv „liberal“ verbunden wird, zeigt, worum es geht: die durch Masseneinwanderung, Hofieren selbst skurrilster Minoritäten sowie Umdefinition von Ehe und Familie auf Kosten und zu Lasten der arbeitenden Mehrheit grundlegend veränderte Gesellschaft soll als nicht hintergehbare Realität festgeschrieben werden. Zugleich wird diese Fragmentierung, die der sophistischen Logik folgt, es sei normal, anders zu sein, unter Beschwörung von „Weltoffenheit“ und „Toleranz“als alternativloses Konzept der Moderne dargestellt. Letztlich, so der utopische Traum, sollen alle Nationalstaaten als Finalisierung der Geschichte in einer grenzen- und klassenlosen Weltgesellschaft aufgehen.

Damit beschreibt er präzise das Weltbild, ja die Ersatzreligion unserer herrschenden Eliten in Politik, Publizistik und Geisteswissenschaften. Jedermann weiß, daß innerhalb dieses juste milieu keine abweichenden Meinungen geduldet werden. Wir sind zwar zivilisatorisch weiter als in den Jahrhunderten der Inquisition und müssen nicht mehr mit ansehen, wie die Ketzer öffentlich verbrannt werden. Doch jeder weiß, daß er seine wirtschaftliche wie auch soziale Existenz aufs Spiel setzt, wenn er auch nur eines der Axiome des linksliberalen Weltbildes in Frage stellt. Steffen Heitmann, Martin Hohmann, Birgit Kelle, Thilo Sarrazin und Eva Herman seien hier nur beispielhaft genannt. Doch langsam, ganz langsam scheint sich die Welt zu verändern. Das Misstrauen der Bürger gegen Politik und Medien wächst unaufhaltsam. Der offene Rechtsbruch Merkels im Zuge der Flüchtlingskrise 2015, die zynisch-arrogante Verachtung der Leitmedien für die Kritiker der Merkel’schen Politik, die kalte Enteignung von Sparern und Beziehern kapitalgedeckter Renten durch die EZB zugunsten südeuropäischer Korruptionsrepubliken: von allen Seiten sieht sich der hart arbeitende Bürger bedroht und betrogen. Der zugegebenermaßen pauschale Kampfbegriff der Lügenpresse ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern ist nur als die wütende Reaktion auf irgendwie als unlauter empfundenes Verhalten von Politik und Medien zu verstehen. Mitspielen mag dabei auch das Gefühl der eigenen Ohnmacht gegenüber „denen da oben“, gespeist auch aus der Erkenntnis, bei weitem nicht zu wissen, was da wirklich vorgeht. Aber gerade dieses „irgendwie“ ist ja typisch für den Beginn von Veränderungen. „Irgendwie“ gehört ja auch zu den sprachlichen Leitfossilien der sechziger/siebziger Jahre in Deutschland. Aus dem Gefühl, irgendwie laufe da was falsch, wird mit der Zeit die Erarbeitung von Kenntnissen und Wissen. Und aus dem Irgendwie wird dann die präzise Analyse der Wirklichkeit, die Reflexion des Sinnvollen und Wünschenswerten und schließlich der Paradigmenwechsel. Die alten Werte sind dann nicht mehr die Werte der Alten. Der Fortschritt ist nicht mehr der Marsch ins Ungewisse, sondern der Weg zu den zeitlosen Gewissheiten.

Die Revolution ist beendet.

postfaktisch

Nun hat das Establishment zurückgeschlagen. Lange genug haben sich Politiker und Medienschaffende anhören müssen, sie verdrehten die Fakten und belögen das Volk. Die politischen Entscheidungen fußten nicht auf Fakten, sondern auf Ideologie oder seien lediglich interessegeleitet. Wie wir seit gestern wissen, ist das alles ganz anders. „Postfaktisch“ ist das Wort des Jahres. Kreiert von der Gesellschaft für deutsche Sprache nach der Vorlage von Angela Merkel. Der Begriff postfaktisch verweist nach deren Begründung für diese Wahl darauf, daß es in politischen und gesellschaftlichen Diskussionen heute zunehmend um Emotionen anstelle von Fakten geht. Immer größere Bevölkerungsschichten sind danach in ihrem Widerwillen gegen „die da oben“ bereit, Tatsachen zu ignorieren und sogar offensichtliche Lügen bereitwillig zu akzeptieren. Nicht der Anspruch auf Wahrheit, sondern das Aussprechen der „gefühlten Wahrheit“ führe im „postfaktischen Zeitalter“ zum Erfolg.

Da haben wir’s. Der Bürger glaubt lieber an Märchen, als daß er seinen Politikern und ihren Paladinen mit dem Federkiel vertraut und singt fröhlich vor sich hin: „Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt!“ Und weil der Simpel es ohnehin nicht so mit den Tatsachen hat, deren Erkenntnis ja nun einmal das Sammeln von Informationen und deren intellektuelle Durchdringung voraussetzt, sondern lieber aus dem Bauch heraus entscheidet und am liebsten glaubt, was er mit seinem Spatzenhirn selber so denkt, ignoriert er souverän die Wirklichkeit und läuft irgendwelchen, natürlich vorzugsweise „rechtspopulistischen“, Rattenfängern nach.

Immer wenn etwas mit großem medialen Tamtam in Tagesschau, Heute und auf den Titelseiten der Zeitungen verbreitet wird, ist nicht nur Vorsicht geboten, sondern es ist auch ratsam, nachzuschauen, von wem eigentlich die Nachricht stammt. Für die Wahl des Wortes wie auch des Unwortes des Jahres ist die Gesellschaft für deutsche Sprache zuständig. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung in der Rechtsform des eingetragenen Vereins, der hauptsächlich von der deutschen Kultusministerkonferenz und dem Kulturstaatsminister der Bundesregierung finanziert wird. Diesem Verein kann man also alles andere als eine kritische Distanz zur Politik, vielmehr eine Abhängigkeit von den Regierungen des Bundes und der Länder nachsagen. Man tritt ihm wohl nicht zu nahe, wenn man seine Aufgabe unter anderem darin sieht, die politischen Sprachregelungen zu formulieren und, wenn irgend möglich, auch populär zu machen. Vielleicht die subtile Variante des Orwell’schen Wahrheitsministeriums. Die Wahl von Wort des Jahres 2015 – Flüchtlinge – und Unwort des Jahres 2015 – Gutmensch – belegt diese Einschätzung überzeugend. Auch das nun kreierte Wort des Jahres 2016 dient dazu, die Kritik vor allem an der Flüchtlings- und Europapolitik der herrschenden schwarzgelbrotgrünstasiroten Politikerkaste zu diskreditieren. Sie ist halt nicht ernst zu nehmen, weil „postfaktisch“, will heißen lediglich von – natürlich dumpfen – Emotionen getragen.

In Wirklichkeit fällt dem politisch/medialen Establishment sein eigener Umgang mit der Wahrheit auf die Füße. Die Leute haben es einfach satt, angelogen zu werden. Und das ist in den letzten Jahren immer dreister geschehen. Was hat man uns nicht alles weismachen wollen, von der Bankenrettung über die Eurorettung zur speziellen Griechenlandrettung. Was hat man uns nicht alles weismachen wollen, damit wir freudig dazu applaudieren, daß hunderttausende von Menschen unkontrolliert im wahrsten Sinne des Wortes in unser Land strömen. Ärzte und Ingenieure, Facharbeiter und lernwillige Azubis zuhauf erlösten Deutschland vom Fachkräftemangel und sicherten unsere Renten. Über die tatsächlichen Zustände etwa in den Sammelunterkünften, das Benehmen vieler wirklicher oder auch nur vermeintlicher Flüchtlinge gegenüber deutschen Bürgern und Beamten, und über die mangelnde berufliche Qualifikation nahezu sämtlicher Flüchtlinge  wurde entweder beschönigend oder gar nicht berichtet. Selbst ein Ereignis wie die Kölner Silvesternacht, die inzwischen als Begriff in die Alltagssprache eingegangen ist, kam nur mit beträchtlicher Verzögerung und gewissermaßen scheibchenweise in die Medien. Geradezu ikonographisch in seinem Symbolgehalt war die Aufdeckung der Inszenierung einer Demonstration trauernder Bürger in den Straßen von Paris mit der politischen Prominenz Europas untergehakt in der ersten Reihe, die sich eben als Fälschung herausstellte, als die offenbar aus der Höhe aufgenommenen Bilder über die Fernsehbildschirme gingen, auf denen jeder sehen konnte, daß hinter den untergehakten Politikern nur wenige Statisten hermarschierten. Das hatte man dann in die Tagesschau-Bilder der Demonstration hineinkopiert.

Nein, die Bürger in Europa denken und entscheiden nicht postfaktisch. Politik und Medien agieren contrafaktisch. Sie pflegen mit der Wahrheit den Umgang, den Lenin seinen Genossen anempfohlen hatte: „Die Wahrheit sagen? Das ist ein bürgerliches Vorurteil. Wahrheit ist, was der Partei nützt.“ Dem Establishment fallen seine verlogenen Welterklärungen auf die Füße. Es rekrutiert sich vorwiegend, jedenfalls in seinen führenden Schichten, aus den saturierten Altachtundsechzigern. Ihnen dämmert langsam, daß sie der Meinungsführerschaft verlustig gehen. Besonders ärgerlich ist für sie, daß die Bürger außerhalb ihres Milieus begonnen haben, sie mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Sie haben seinerzeit gefordert, alles zu hinterfragen. Die Leute tun das jetzt. Sie haben seinerzeit den Aufstand gegen das Establishment gepredigt. Nun stellen sie pikiert fest, daß sie in den Augen der Bürger selbst das Establishment geworden sind. Und deswegen ärgert es sie, daß diese in ihren Augen postfaktisch denkenden Dummköpfe sie als das Establishment bezeichnen. Denn was mit dem zu geschehen hat, haben sie damals ja laut genug gerufen und dann begonnen, es in die Tat umzusetzen. Nun sitzen sie im Führerbunker und fühlen die Götterdämmerung heraufziehen.

Ausländer sind nicht krimineller als wir

Zu den beliebtesten Versatzstücken der Beschwichtigungsrhetorik unserer Tage gehört die Behauptung, Ausländer seien grundsätzlich nicht krimineller als Deutsche. Zwar können viele das kaum glauben, und auch das, was man so unter der Hand von Polizeibeamten und anderen beruflich mit der Kriminalität und ihren Folgen befaßten Leuten hört, läßt an dieser Aussage massive Zweifel entstehen. Nun kommt hinzu, daß von Rechts wegen natürlich eingebürgerte Täter sowohl in der Berichterstattung als auch in der Statistik als Deutsche auftauchen. „Der deutsche Staatsbürger Mohammed Ö. Ist dringend verdächtig, die Studentin Anja S. am Morgen des 23. Juli vergewaltigt zu haben…“ Somit sind Statistiken, die nach Deutschen und Nicht-Deutschen unterscheiden, insoweit unscharf, als die ethnische Herkunft der Tatverdächtigen nicht erfaßt wird. Für die meisten Nachrichtenkonsumenten ist indessen weniger wichtig, welchen Reisepaß der Tatverdächtige in der Tasche hat, als die Kenntnis, ob es sich um einen ethnischen Deutschen („der schon länger hier lebt“, O-Ton A. Merkel) oder um einen Zuwanderer handelt.

Mit dieser Einschränkung ist die Lektüre der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2015 durchaus aufschlußreich. Sie unterscheidet zwischen deutschen Tatverdächtigen (dazu zählen also auch alle Migranten mit deutschem Paß) und nicht-deutschen Tatverdächtigen. Die gesamte Zahl der erfaßten Tatverdächtigen beläuft sich auf 2.369.036 Personen. Davon deutsche Tatverdächtige 1.457.172,, das sind 61,5 %, davon nicht-deutsche Tatverdächtige 911.864, das sind 38,49 %. Rechnet man die ausländerrechtlichen Verstöße heraus, so bleiben 27,6 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Im Jahre 2011 waren es 20,8 %. Eine Steigerung um immerhin 31,7 % in vier Jahren. Der Anteil der Ausländer im Rechtssinne an der Gesamtbevölkerung in Deutschland beträgt im Jahre 2015 gerade 9,72 %. D.h., der Anteil der nicht-deutschen Tatverdächtigen an der Gesamtzahl der Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße ist fast dreimal so hoch, wie ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung.

Greift man einzelne Deliktsgruppen heraus, so ergibt sich ebenfalls ein überraschendes Bild. Bei den Straftaten gegen das Leben tauchen deutsche Tatverdächtige zu 70,75 % auf, nicht-deutsche zu 29,25 %. Beim Delikt des Totschlages sind die Zahlen 60,32 % deutsche Tatverdächtige und 39,68 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Bei Raub und räuberischer Erpressung zählt man 61,56 % deutsche Tatverdächtige und 38,44 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (das geht vom sogenannten „Grabschen“ und der sexuellen Anmache bis zur Gruppenvergewaltigung) zählt die Statistik 79,5 % deutsche Tatverdächtige und 20,5 % nicht-deutsche Tatverdächtige. Bei speziellen Delikten sieht es noch finsterer aus. Der Anteil der deutschen Tatverdächtigen bei (einfacher) Vergewaltigung liegt bei 66,89 %, der Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger bei 33,11 %. Geschah die Vergewaltigung überfallartig, so sind von den Tatverdächtigen 65,75 % Deutsche, 34,25 % Nicht-Deutsche. Die Vergewaltigung durch Gruppen wird zu 53,89 % deutschen Tatverdächtigen, und zu 46,11 % nicht-deutschen Tatverdächtigen zugeschrieben. Im Verhältnis zum Anteil der Nicht-Deutschen an der Gesamtbevölkerung von lediglich 9,72 % haben wir hier bei den schweren Straftaten durchweg das drei bis fast fünffache bei den Tatverdächtigen.

Soweit die amtlichen Zahlen. Klar: Ausländer sind nicht krimineller als wir. Oder vielleicht doch? Richtig ist lediglich, daß auch bei den Ausländern nur eine Minderheit, teilweise allerdings eine beachtliche Minderheit, kriminell ist. Daß der Anteil, gemessen am Anteil an der Gesamtbevölkerung, jedoch signifikant größer ist, kann nicht schöngeredet werden. Doch die Erklärungsmuster unserer Politiker und ihrer medialen Büchsenspanner laufen darauf hinaus, daß die Ursache dieses Ungleichgewichts natürlich ausschließlich in den sozialen Lebensbedingungen zu suchen ist. Armut, Ausgrenzung und Unverständnis der ethnischen Deutschen („die schon länger hier sind“, O-Ton A. Merkel) führen zum proportional höheren Anteil ausländischer Tatverdächtiger. Darüber könnte man nur dann ernsthaft diskutieren, wenn auch der Anteil der Armen und Ausgegrenzten bei den ethnischen Deutschen proportional zur Zahl der deutschen Tatverdächtigen wäre. Das wird vorsichtshalber natürlich nicht untersucht, weil man das zu erwartende Ergebnis scheut. Damit versperrt man sich den Weg zur seriösen Ursachenforschung, der überhaupt erst Wege zur wirksamen Kriminalprävention aufzeichnen kann. Ideologie geht eben vor Sachverstand, das scheint ein Grundgesetz der Politik zu sein.

Mit Musik geht alles besser

…hat sich wohl auch der bayerische Oppositionsführer Markus Rinderspacher gedacht. Markus Rinderspacher, das ist dieser SPD-Politiker mit dem verlegenen Dauerlächeln, das aus dem Bewußtsein der Überforderung mit der Aufgabe herrührt, der Opposition im Parlament des einzigen einigermaßen gut funktionierenden deutschen Bundeslandes ein Gesicht zu geben. „Mit Musik geht alles besser“ ist natürlich politisch unkorrekt, denn das ist ein populärer Schlager von 1943 aus der Durchhaltereihe von Joseph Goebbels. „Mit Musik geht alles besser“, möglicherweise auch die Bildung des richtigen politischen Bewußtseins. Und da hapert es ja vor allem in Bayern. Es will den Leuten offenbar nicht so recht in den Kopf, daß sie ihr Glück künftig nur finden werden, wenn die Nationalstaaten im europäischen Bundesstaat aufgehen, und das ganze mit einer kräftigen Dosis Multikulti gewürzt wird. Sie kennen nun mal keinen, der „europäisch“ lesen und schreiben kann, und finden die Sitten und Gebräuche überall in Europa doch sehr verschieden. Und die meisten können auch mit islamischen Kleidungs- und Speisevorschriften gar nichts anfangen. Und überhaupt, die Bayern. Die sagen mehr oder weniger offen: „Mia san mia“, mit Unterschieden im Dialekt, versteht sich. Am besten, so das linksgrüne Credo unserer Zeit, wird das kulturell homogene deutsche Volk aufgebrochen und zu einem Konglomerat unterschiedlicher Nationalitäten und Kulturkreise, selbstverständlich mit einem ordentlichen Schuß Afrika und vorderer Orient, umgeformt. Das unsägliche Arbeitspapier der sogenannten Integrationsbeauftragten der Bundesregierung – selbstverständlich einer Parteifreundin des Herrn Rinderspacher – habe ich kürzlich hier kommentiert.

Und deswegen kam er wohl auf die Idee, der Bayernhymne eine dritte Strophe anzufügen, in der diese strahlende Zukunft der Bayern besungen wird. Das ganze ist natürlich Produkt eines Schülerwettbewerbs, den die bayerische Staatsregierung, man glaubt es kaum, initiiert haben soll. Das löst erhebliche Bedenken dahingehend aus, was alles derzeit in bayerischen Schulen wohl so getrieben wird, ohne daß die Eltern der armen Kinder davon wissen. Also zitieren wir einmal diese Hervorbringung, die das Wohlgefallen des bayerischen Oppositionsführers gefunden hat:

„Gott mit uns und allen Völkern, ganz in Einheit tun wir kund: in der Vielfalt liegt die Zukunft, in Europas Staatenbund. Freie Menschen, freies Leben, gleiches Recht für Mann und Frau! Goldne Sterne, blaue Fahne und der Himmel weiß und blau.“

Irgendwie haben wohl grammatisch die Gender-Sternchen nicht so ganz hineingepaßt. Doch die Richtung stimmt, weswegen Rinderspacher begeistert erklärt: „Der unselige Nationalismus ist überall in Europa auf dem Vormarsch. Da ist ein Bekenntnis Bayerns zur europäischen Zusammenarbeit wichtig und notwendig.“ Besonders gefällt ihm die Zeile: „In der Vielfalt liegt die Zukunft.“ Zukunft, da war doch mal was? Richtig: „…und der Zukunft zugewandt“ hieß es doch in der DDR-Hymne. Die Zukunft wurde dann doch ganz ordentlich, aber ganz anders als von Ulbricht erdacht. Egal, wenn die Leute das oft genug singen, dann glauben sie es irgendwann, nicht war? Mit Musik geht alles besser,lalala.

Wenn dieser Riesenpolitiker, so hätte ihn wohl Franz Josef Strauß genannt, sich einmal in der seriösen politikwissenschaftlichen Literatur zum Thema Nationalstaat kundig machen würde, dann könnte er natürlich zu Einsichten gelangen, die diesem ganzen Europagegaukel, Gendergeschwafel und Multikulti-Stuß den Boden entziehen. So zum Beispiel bei dem frühen Ralf Dahrendorf: „Der Nationalstaat ist das einzige Domizil der repräsentativen Demokratie, das bisher funktioniert hat. Nur er ist in der Lage, Strukturen der Kontrolle, der Rechenschaft und der effizienten Bürgerbeteiligung anzubieten, und zu sichern.“ Eine ganze Nummer größer in den Memoiren von Charles de Gaulle: „Welch tiefer Illusion muß man verfallen, um glauben zu können, europäische Nationen, deren jede ihre eigene Geographie, ihre Geschichte, ihre Sprache, ihre besondere Tradition und Institution hat, könnten ihr Eigenleben ablegen und nur noch ein einziges Volk bilden?“ Über „gender and diversity“ sollte man ohnehin nur reden, wenn auch ein Psychiater hinzugezogen wird.

Das erinnert sehr an die Posse, die unsere österreichischen Nachbarn vor einigen Jahren mit ihrer Bundeshymne aufgeführt haben. Natürlich hatten auch dort seit Jahrzehnten Feministinnen immer wieder Anläufe unternommen, den ihres Erachtens „chauvinistischen“ Text zu ändern, in dem die Frauen nicht genügend gewürdigt werden. Daß im übrigen eine Frau den Text vor Jahrzehnten geschrieben hat, half da nicht. Mit der historischen Bildung haben es moderne Politiker, pardon: „Politiker*innen“, nicht so. Und so hieß es in der Bundeshymne bis zum 31.12.2011: „Heimat bist du großer Söhne“, und seit dem Gesetz vom 27.12.2011 nun „Heimat großer Töchter und Söhne“, was wegen der zusätzlichen Textsilbe natürlich auch eine leichte „Abschrägung“ der Melodie bedingt. Mit dem Spott der halben Welt – der Rest der Welt hat das sicherlich nicht mitbekommen – müssen die Österreicher nun leben. Die Bayern werden wohl von diesem europäisch/multikulti/gendergerechten Zusatz zu ihrer Hymne verschont bleiben, denn die CSU hat schon ihr entschiedenes Veto angekündigt. Dabei könnte es wohl auch bleiben, denn innerhalb der bayerischen Grenzen sieht sie sich offenbar nicht unbedingt verpflichtet, jede Merkelei der SPD mit Gebetbuch, wie man die CDU wohl zutreffend auch bezeichnen könnte, mitzumachen. Aber so ganz kann man der Sache wohl doch nicht trauen, denn Herr Seehofer hat dazu natürlich die üblichen wolkigen Phrasen vom Stapel gelassen. „Man kann doch über alles mal nachdenken“, Sie wissen schon.

Sollte Herr Rinderspacher jedoch den Wunsch verspüren, auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt zu werden, dann könnte er vielleicht die Amerikaner, Briten oder Franzosen fragen, ob sie über derartige zeitgeistige Anpassungen ihrer Nationalhymnen nachdenken wollen. Das sollte er allerdings aus sicherer Entfernung tun. Denn für seine körperliche Unversehrtheit könnte sonst wohl nicht unbedingt garantiert werden. Absurdistan liegt nun einmal innerhalb der deutschen Grenzen.

Die Regellosigkeit ist die Regel

In diesen Tagen erleben wir eine ganz neue Art des Arbeitskampfes. Es geht nicht um die klassischen Tarifauseinandersetzungen. Vielmehr sorgen sich die Angestellten einer deutschen Luftfahrtgesellschaft zu Recht um den Fortbestand ihrer Arbeitgeberin und damit ihrer Arbeitsplätze. Nun ist das ein Vorgang, auf den Arbeitnehmer keinen Einfluß haben. Auch haben sie von Rechts wegen keine Möglichkeit, hier etwa zu intervenieren. Das spielt jedoch keine Rolle. Man ist auf die anscheinend pfiffige Idee gekommen, nicht etwa einen Streik anzudrohen und gegebenenfalls durchzuführen, um den Arbeitgeber dazu zu bewegen, auf Entlassungen zu verzichten, komme was da wolle. Nein, der kreative Arbeitskampf, besser gesagt, die phantasievolle Art der Interessendurchsetzung besteht offenbar darin, daß der größte Teil der Belegschaft sich einfach krank meldet. Weil nun ersichtlich nicht etwa eine ansteckende Krankheit epidemischen Ausmaßes die Reihen der Mitarbeiter lichtet, können diese massenhaften Krankmeldungen nur mit Hilfe „verständnisvoller“ Ärzte erfolgen. Es liegt also auf der Hand, daß hier ein massiver und massenhafter Mißbrauch der ärztlichen Fachautorität vorliegt, gewissermaßen der Arzt als Komplize seines offensichtlich rechtswidrig agierenden Patienten den „berühmten“ gelben Schein ausstellt. Das alles wird in den Medien nicht thematisiert oder gar kritisiert. Die Berichterstattung vermittelt vielmehr den Eindruck, daß es sich hierbei um eine wenn nicht absolut legale, doch zumindest legitime Art der Interessendurchsetzung handelt.

Das nimmt auch nicht Wunder, denn das Recht spielt bei der Wahrung und Durchsetzung von Interessen in Deutschland offenbar schon lange keine Rolle mehr. So wird bei uns seit einigen Jahren in einer sehr eigentümlichen Weise über bauliche Großprojekte gestritten. Dazu gehört zum Beispiel die dritte Start- und Landebahn des Münchener Flughafens. Die Planung dazu hat vor mehr als zehn Jahren begonnen, die Finanzierung steht, dennoch wird der Bau nicht begonnen, weil die vom Freistaat Bayern und der Stadt München getragene Flughafengesellschaft massive Proteste fürchtet. In der Berichterstattung wird jedoch kaum einmal darauf hingewiesen, daß die erforderlichen Baugenehmigungen bestandskräftig vorliegen. Ähnlich liegt es im Falle „Stuttgart 21“. Als im Jahr 2010 mit den Bauarbeiten begonnen wurde, erhob sich ein Proteststurm mit zum Teil gewalttätigen Aktionen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das bereits 1994 planerisch begonnene Projekt alle behördlichen und gerichtlichen Hürden genommen. Nicht einmal der zugunsten des Projekts ausgegangene Volksentscheid wird von seinen Gegnern akzeptiert! Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Gegen den Braunkohletagebau im Hambacher Forst protestiert vor Ort eine Gruppierung in extrem heftiger Form, ohne daß dabei in der Öffentlichkeit immer deutlich würde, daß die Arbeiten im Tagebau Hambach von Behörden und Gerichten genehmigt sind. Wutbürger statt Staatsbürger.

Diese Mißachtung politischer, behördlicher und gerichtlicher Entscheidungen ist indessen keine deutsche Besonderheit. In unserem Nachbarland Polen hat es bekanntlich im Jahr 2015 einen Regierungswechsel gegeben. Die neue Regierung hat im Dezember 2015 ein Gesetz beschlossen, das nach wohl überwiegender Auffassung das polnische Verfassungsgericht in seiner Funktion stark einschränken und seine Unabhängigkeit erheblich beeinträchtigen wird. Wenig überraschend hat das polnische Verfassungsgericht am 9.3.2016 entschieden, dieses Gesetz verstoße gegen die Verfassung. Die Regierung indessen weigert sich, dieses Urteil im Amtsblatt zu veröffentlichen, denn es handele sich nicht um ein Urteil im formellen Sinn, sondern nur um eine informelle Mitteilung des Gerichts. Darauf muß man erst einmal kommen.

Auch in Spanien streitet man über die Befugnisse des Verfassungsgerichts. Es hatte eine Volksabstimmung der Katalanen über ihre staatliche Unabhängigkeit für verfassungswidrig erklärt. Das wollen die Katalanen nicht akzeptieren. Was schert uns ein Gericht, wenn es nicht so entscheidet, wie wir es haben wollen!

Die russische Regierung will Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für die Menschenrechte in Straßburg nicht mehr anerkennen, offenbar allein deswegen, weil einige Entscheidungen dieses Gerichts ihr einfach nicht passen.

Südafrika erwägt, seine Unterschrift unter das Römische Statut über den Internationalen Strafgerichtshof zurückzuziehen, weil der Gerichtshof das Land aufgefordert hatte, zwei von ihm gegen den sudanesischen Präsidenten, einen blutrünstigen Diktator reinsten Wassers, erlassenen Haftbefehle zu vollziehen, als dieser Tyrann sich in Südafrika aufhielt.

Der Umgang des türkischen Präsidenten mit Recht, Gesetz und Verfassung muß nicht weiter kommentiert werden. In seinem Land müßte der Verfasser eines Artikels wie diesem damit rechnen, alsbald „abgeholt“ zu werden.

Alle diese Vorgänge haben eines gemeinsam. Die friedenstiftende, ordnende und abschließend für alle verbindlich regelnde Funktion des Rechts wird aufgehoben. An ihre Stelle tritt das Recht des Stärkeren, allerdings auch nur so lange, wie ihm kein noch stärkerer das Heft aus der Hand nimmt. Natürlich ist Recht dann immer nur das, was dem jeweiligen Teilnehmer an der Auseinandersetzung richtig erscheint, und das ist immer die Durchsetzung seiner Interessen. Das führt natürlich geradewegs ins Chaos. Die Verbindlichkeit von Gesetzen, die Endgültigkeit rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen und die Akzeptanz von Regeln unterscheiden eine zivilisierte Gesellschaft von der Anarchie. Nur auf der Kulturstufe, auf der Menschen unorganisiert lediglich mit der täglichen Nahrungsaufnahme beschäftigt waren, brauchte man Regeln noch nicht. Eine moderne Gesellschaft indessen benötigt Regeln, und zwar umso mehr, als ihr Organisations- und Zivilisationsgrad wächst. Der anarchische, individualistische und regellose Egoismus, der sich in unserer Zeit hemmungslos Bahn zu brechen scheint, trägt das Potential in sich, unsere Gesellschaften erst in das Chaos und dann in die Steinzeit zurück zu katapultieren.

Ein solcher Befund ist unvollständig, wenn nicht auch die Ursachen dieser Entwicklung benannt werden. Die Vergottung der Regellosigkeit läßt sich in ihren Anfängen zwanglos auf die 68er Bewegung zurückführen. Die Diffamierung jeglicher Autorität als Unterdrückung des eigentlich frei geborenen Menschen durch kapitalistische und imperialistische Ausbeuter mußte im Laufe der Jahrzehnte wegen ihrer Popularität in akademischen, politischen und publizistischen Kreisen dazu führen, daß Freiheit mit Anarchie, Recht mit Zwang und Ordnung mit Dressur verwechselt wurde. Ungehorsam wurde zur Tugend, Rechtsbruch zur revolutionären Tat und Regellosigkeit zur höheren Daseinsform. Wenn aber die Dämme brechen, dann reißt die Flut auch den Humus der fruchtbaren Äcker sich fort und läßt wertlosen Karst zurück.

Vielleicht folgen klügere Generationen nach. Jüngste Meinungsumfragen zeigen, daß junge Eltern ihren Kindern Erziehungsziele vorgeben wollen, wie Höflichkeit und gutes Benehmen, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Hilfsbereitschaft. Auf den hinteren Rängen der Ziele folgt allerdings immer noch das Einfügen in eine Ordnung. Vielleicht kommt die Generation, die es von ihren Eltern nicht gelernt hat, doch noch darauf, daß hier der Schlüssel für eine Zukunft ihrer Kinder in einer ebenso sicheren wie freien Gesellschaft liegt. Die Bevorzugung klassischer individueller Tugenden kann letztendlich ja auch nur in einer Befürwortung gleichlaufender kollektiver Tugenden münden. Die Sponti-Parolen ihrer Großeltern sollten für sie dann allenfalls noch Perlen aus dem Kuriositätenkabinett der Geschichte sein.