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Vorhang auf!

Die neue Spielzeit im Deutschen Theater ist eröffnet. Regietheater, Realsatire, komische Oper, gallige Kritik an den guten Darbietungen und Lobhudelei für die schlechten, aber zeitgeistigen Stücke und ein wohl weiterhin ratloses Publikum werden auch diesmal die Spielzeit prägen. Diese Prophezeiung schon am zweiten Kalendertag nach der Wahl des neuen Deutschen Bundestages ist nicht schwer. Obwohl die Wähler Protagonisten wie Statisten diesmal ganz anders zusammengestellt haben, als dies in den voraufgegangenen Spielzeiten bzw. Legislaturperioden der Fall war, zeigt sich bereits jetzt, daß die alten Regisseure und Kritiker nichts verstanden haben, auch wenn der dümmliche Satz: „Wir haben verstanden“ offenbar zum Standardrepertoire der Akteure gehört. Doch der Reihe nach.

Beginnen wir mit den Volksparteien, die diesen Namen nun wirklich nicht mehr verdienen. Wen nur noch 20 % wählen, der kann nun wirklich nicht von sich sagen, das Volk zu repräsentieren. Rechnet man die 3.0 % Nichtwähler mit ein, so haben sich nur 14 % der Deutschen für die SPD entschieden. Aber auch die Unionsparteien, bei denen heuer nur ein Drittel der Wähler ihr Kreuz gemacht haben, können damit nicht mehr ernsthaft den Anspruch erheben, Volksparteien zu sein. Denn ihnen haben tatsächlich weniger als ein Viertel der Deutschen ihre Stimme gegeben. Volksparteien, wie sie die ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik Deutschland geprägt haben, hatten jeweils einen beträchtlichen Anteil der gesamten Bevölkerung hinter sich, dazu noch soziologisch gut unterscheidbar strukturiert. Die Union vertrat das Bürgertum, die Sozialdemokratie die Arbeiterschaft, dazwischen zahlenmäßig überschaubar die FDP mit liberaler, wohlhabender Klientel. Von alledem sehen wir heute nichts mehr. Die Wählerschaft ist volatil, wie die Börsianer sagen. Das klassische Arbeitermilieu gibt es nicht mehr, die wohlhabende Klientel wird zum großen Teil von linksgrünen Akademikern gestellt. Die Kirchen, die einst vor den Wahlen von den Kanzeln ganz unverblümt dazu aufgerufen haben, nur Parteien mit dem großen C im Namen zu wählen, verstehen sich heute ganz offensichtlich nicht mehr als Verkünder des Reiches Gottes, sondern als Lehranstalten für politisch korrekte Sozialpädagogik, was natürlich nicht mehr zur Verkündung des Evangeliums, sondern zur Verbreitung linksgrüner Parolen führt. Die schon sprichwörtlich gewordene schwäbische Notarsgattin randalierte Arm in Arm mit Antifa-Kämpfern vor der Großbaustelle des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Was man früher einmal höhere Töchter genannt hat, stand im Herbst 2015 massenhaft mit glücklichem Lächeln an den Bahnsteigen um ankommende vermeintliche wie wirkliche Flüchtlinge mit Teddybären zu bewerfen. Die politische Landschaft ist so unübersichtlich geworden, daß die Landmarken und Wegezeichen kaum noch zu erkennen sind. Es verwundert also nicht, daß immer mehr Lotsen ihre Dienste anbieten, und damit notwendigerweise auch die Zahl derer, die ihnen jeweils folgen, kleiner wird. Und damit sind wir bei den Gewinnern der Bronzemedaille und den auf die Plätze verwiesenen, um einmal vom Theater weg in die Arena zu gehen.

Schauen wir uns zunächst die größte der klein gewordenen Parteien an. Nichts Neues im Westen, und auch aus dem Osten kommt nicht das Licht. Und täglich grüßt das Murmeltier, heißt das Stück, das diese Compagnie auf den Spielplan gesetzt hat. Der Prinzipalin fällt weiterhin nichts anderes ein, als die immer gleichen Darsteller das immer gleiche Stück spielen zu lassen. Inhalt und Botschaft des Stückes heißen wie die Jahre zuvor: Auf dem Regiestuhl sitze ich, egal was gespielt wird. Daß mit dieser Monotonie immer weniger Besucher angelockt werden, liegt wohl auf der Hand. Die Zahl der Abonnenten für die nächste Spielzeit wird sich erneut deutlich nach unten bewegen. Da hilft es auch nichts, daß man künftig wohl nicht mehr die unsägliche Ursula von der Leine auf der Bühne sehen wird, denn überforderte Statisten wie Kauder und Tauber werden uns weiter zugemutet.

Wenig Freude wird dem Publikum die alte Tante SPD machen. Denn es sieht nicht so aus, als ob sie aus ihrem Ensemble wenigstens solche Fehlbesetzungen wie den Mann aus Würselen oder den Pöbler vom Dienst aus Schleswig Holstein entfernen würde. Regie soll ja nun die massive Dame aus der Eifel führen, der nie etwas anderes einfällt, als für ihre Stücke mehr Geld auszugeben, als an der Kasse eingenommen wird.

Die Folkloretruppe aus Bayern muß schockiert zur Kenntnis nehmen, daß ihre Schuhplattler immer weniger Freunde finden, auch wenn sich ihr Regisseur schneller dreht, als das Mädel auf der Bühne. Natürlich werden schon jetzt die Messer gelockert. Noch kein CSU-Vorsitzender hat eine verlorene Wahl überlebt. Allerdings muß bezweifelt werden, ob die Protagonisten der Truppe begriffen haben, daß sie nie mehr wieder die absolute Mehrheit des Publikums in ihre Vorstellungen locken werden. Den Herold, der vor jeder Vorstellung verkündet: “ Rechts neben uns kann es eine demokratische Partei nicht geben“, kann man getrost zur Künstleragentur zurückschicken. Nur wenn sie selbst das Stück spielt, das national-konservative Zuschauer in ihre Vorstellungen lockt, und dabei auf Drehbuch, Regie und Intendanz ihrer großen Schwester gänzlich verzichtet, stattdessen auch in deren Häusern auftritt, ohne dabei von der Furcht geplagt zu werden, daß auch die nun bei ihr Zuhause die Bühnen bespielt, nur dann hat sie in der künftigen vielfältigen Theaterlandschaft eine Überlebenschance.

Mit dem Anspruch, dem Publikum ein in jeder Hinsicht modernes Stück zu bieten, tritt der Alleinunterhalter und Posterboy von den vorübergehend in der Versenkung verschwunden Liberalen an. Ob der Unterhaltungswert seiner Vorstellungen die Erwartungen des Publikums enttäuschen oder übertreffen wird, wird sich zeigen. Jedenfalls Unterhaltungswert dürfte das Programm haben, auch in Ansehung des Personals auf der Bühne. Der Quartals-Rambo aus Schleswig Holstein ist alle Mal als Buffo wie als Harlekin verwendbar, auch wenn dem Publikum nicht selten ob der Qualität des Gebotenen das Lachen im Halse stecken bleiben wird.

Die grüne Kulisse wird zwar wenig Natur, dafür aber allerhand Merkwürdigkeiten vor dem staunenden Publikum ausbreiten. Ein zu Hause leutselig schwäbelnder Außenminister, dessen Qualifikation für dieses Amt außer der personifizierten Internationalität nicht erkennbar ist, kann positiv immerhin als lustige Knallcharge gewertet werden. Die abgebrochene Theologin aus Thüringen mit dem Gehabe der Kindergartentante garantiert seichte Unterhaltung, wie sie die Produzenten moderner Vorabendserien in den Fernsehprogrammen kaum schlechter hinbekommen. Das Genre der unfreiwilligen Komik beherrscht perfekt der ernste Tümpelforscher aus Oberbayern, dem dabei natürlich kein Lacherl auskommt.

Das Kapital von Marx (dem aus dem 19. Jahrhundert mit dem Rauschebart, nicht dem seelenverwandten dicken Kardinal aus München) gibt wie immer die Berliner Volksbühne. Rosa Luxemburg feiert dort ja auch optisch immer wieder ihre Auferstehung, was Oscars Sara mit Leichtigkeit zu beweisen pflegt. Ihr Publikum wird sich auch weiterhin nicht in der Tür irren. Es seitens der anderen Intendanten zu umwerben, scheint verlorene Liebesmüh‘.

So richtig was los ist eigentlich nur bei dem Ensemble, das die anderen partout nicht mitspielen lassen wollten. Schon im Vorspiel zum ersten Akt flogen die Fetzen. Das politische Piratenpärchen Petry und Pretzell führte erst mal eine veritable Schmierenkomödie auf, um sich dann von der Bühne gleich wieder zu verabschieden. P & P werden sich wohl neuen Geschäftsfeldern zuwenden und mit Furioso Varietétheater und Kneipen stürmen um am Ende wie Bonnie & Clyde im (virtuellen) Kugelhagel von Justiz und Medien zu unterzugehen. Derweil wird die Kritikerzunft unter dem Beifall der politischen Konkurrenz die Darbietungen des Ensembles in Grund und Boden schreiben. Ihren Protagonisten werden die Rollen der klassischen Finsterlinge wie Hagen von Tronje (Alexander Gauland) oder gar der kalten Kommandeuse eines KZ (Alice Weidel) zugewiesen werden. Doch gibt Ihnen das die Möglichkeit, am Anfang des Stückes alle Grausamkeiten zu begehen, wie das Macchiavelli dem Fürsten geraten hat. D.h. also, erst mal alle Pfosten ihrer Truppe abzusägen und zu entsorgen. Wenn dann in der Pause nach dem ersten Akt das Blut von den Brettern gewischt worden ist, können die erhebenden wie auch die unterhaltenden Texte rezitiert werden, und der Wohlklang Mozart’scher Arien kann den Zuschauerraum füllen. Man braucht keine vertiefte Kenntnis der Szene um festzustellen, daß die Intendanten der Konkurrenz mitsamt ihrer willfährigen Kritikerschar genau davor Angst haben. Denn den Angstschweiß sieht man bereits auf ihren Gesichtern und riecht ihn auch.

Viel Vergnügen, verehrtes Publikum!

Was Hänschen nicht lernt…

Die klassische Familie ist für sehr viele linke Zeitgenossen nichts anderes als ein Hort der Unterdrückung, mehr noch der Abrichtung von Kindern im Sinne der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft. Diesen Unsinn haben wir seit 1968 auf der Universität und in den Medien tausendfach gehört. Zwischenzeitlich haben jedoch die die Propagandisten dieser Politik den Marsch durch die Institutionen erfolgreich absolviert. Nun können sie daran gehen, schon die Jüngsten in ihrem Sinn zu manipulieren. Wie so viele zwischenzeitlich zu offiziellen Programmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der einzelnen Staaten aufgestiegenen absurden Ideen hat nun auch die Indoktrination schon der kleinsten Kinder programmatischen Status erlangt. In einer Broschüre der Bundeszentrale für die gesundheitliche Aufklärung, die sie zusammen mit dem WHO Regionalbüro für Europa herausgegeben hat, findet sich eine sogenannte Matrix. Sie gibt vor, welche Themen in Kita, Kindergarten, Grundschule und weiterführenden Schulen unterrichtet werden sollen. Man kann auch sagen, was den Kindern von Geburt an (!) eingetrichtert werden soll. Wer mit einer milden Form von Masochismus geschlagen ist, der kann sich auch selbst durch das verquaste Soziologengeschwurbel dieser Broschüre quälen. Wer sich das nicht antun will, dem sollten die nachstehenden Beispiele genügen. Zum speien reicht es allemal.

Altersgruppe 0-4 Jahre:

„Verschiedene Möglichkeiten Mitglied einer Familie zu werden (zum Beispiel Adoption).“ Also soll von Beginn an die aus leiblichem Vater, leiblicher Mutter und deren gemeinsamen Kindern bestehende Familie als eine Möglichkeit von mehreren vermittelt werden. Dann findet man es später ja normal, daß man vielleicht zwei Väter und keine Mutter hat.

„Vergnügen und Lust, den eigenen Körper zu berühren, frühkindliche Masturbation.“ Wohlgemerkt, von Geburt an!

„Entdeckung des eigenen Körpers und der eigenen Genitalien. Bewußtsein für Geschlechtsidentität entwickeln.“

„Positive Haltung zum eigenen biologischen und sozialen Geschlecht.“ Wer es noch nicht weiß: Das sogenannte soziale Geschlecht ist ein Kernelement der Gender-Theorie. Kurz gesagt, man wird nicht als Junge oder Mädchen geboren, abgesehen davon, daß es mindestens 384 Geschlechter gibt. Vielmehr ist die geschlechtliche Identität Ergebnis eines gesellschaftlichen Prozesses. Mit anderen Worten: es wird einem nur eingeredet, ein Mann oder eine Frau zu sein.

„Das Recht, Geschlechtsidentitäten zu erkunden.“ Nach den vorstehenden Zitaten handelt es sich dabei kaum nur um die harmlosen „Doktor-Spiele“ kleiner Kinder.

„Soziale Rollen und kulturelle Normen oder Werte. Normen zu Nacktheit.“ Bitte konzentriert weiter lesen. Es geht immer noch um die Altersstufe von 0-4 Jahren!

„Sexuelle Gefühle (Nähe, Lust, Erregung) als Teil allgemeiner menschlicher Gefühle“.

„Freundschaft und Liebe zum Menschen des gleichen Geschlechts, Unterschied zwischen Freundschaft und Liebe.“ Weil die geschlechtliche Identität ja Ergebnis eines gesellschaftlichen Prozesses ist, kann man also auf diese Weise frühzeitig die Weichen in Richtung Homosexualität stellen. Da braucht es dem Herrn Beck von den Grünen und den ehemaligen Lehrern der Odenwald-Schule und anderer Horte der Pädophilie um den Nachschub an Lustknaben nicht bange zu sein!

Altersgruppe 4-6 Jahre:

„Körperliche Veränderungen, Menstruation und Ejakulation.“ Ja, Sie lesen richtig. Das soll bereits Vierjährige interessieren.

„Entscheidung über Elternschaft und Schwangerschaft, Unfruchtbarkeit, Adoption, Grundbegriffe der Empfängnisverhütung, verschiedene Methoden der Empfängnisverhütung.“

Altersgruppe 6-9 Jahre:

„Geschlechterrollen.“ Hier taucht natürlich wieder ein Zentralbegriff des Feminismus und der Gender-Theorie auf. Wir sind nicht Frauen oder Männer, wir spielen Rollen.

„Erste sexuelle Erfahrungen, Gender-Orientierung, Lust, Masturbation, Orgasmus. Unterschiede zwischen Geschlechtsidentität und biologischem Geschlecht.“ Also auch hier wiederum Gender pur und die Belästigung kleiner Kinder mit sexuellen Dingen, mit denen sie körperlich noch nichts anfangen können.

Wer Kinder im zarten Alter, die noch kein natürliches Interesse an Erotik und Sexualität haben können, mit derartigen Dingen traktiert, richtet in ihren Seelen Schaden an. Vor Etablierung der Achtundsechziger in den Universitäten und Ministerien, vor allem aber in undurchsichtigen internationalen Gremien, hätte jeder, der Kinder mit diesen Dingen belästigte, einen höchst unangenehmen Termin beim Staatsanwalt, ein Gerichtsverfahren und anschließend eine empfindliche Strafe erhalten. Wir indessen sind ja schon viel weiter. Wir leben ja in Absurdistan, der besten aller Welten.

Übrigens. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung untersteht dem Bundesgesundheitsminister. Ich habe mir erlaubt, den Herrn über diesem Artikel abzubilden, und zwar in einer Maskerade, die er ganz sicher freiwillig mitgemacht hat. Der Mann gehört der CDU an. Sie haben die Möglichkeit, diese Partei am 24. September 2017 zu wählen. Ich sagte, sie haben die Möglichkeit. Man muß nicht alles tun, was möglich ist.

 

 

Von Demokraten und Spezialdemokraten

Zu den Binsenweisheiten, die in unseren Tagen allerdings besondere Beachtung verdienen, gehört auch die, daß die Politik viel zu wichtig ist, als daß man sie den Politikern allein überlassen könnte. Politiker, die noch nicht ganz vergessen haben, daß sie eigentlich nur Vertreter des Volkes, nicht aber der Souverän selbst sind, ermutigen denn auch dazu, sich mit dem Tagesgeschehen zu befassen und wenn möglich, politisch auch aktiv zu werden. Ohnehin ist die Demokratie die einzige Staatsform, die unseren zivilisierten Vorstellungen von Menschenwürde gerecht wird. Denn untrennbarer Bestandteil der Menschenwürde ist auch die Eigenverantwortlichkeit des Menschen. Sie hat dann auch in sehr früher Zeit im alten Griechenland zu den Anfängen eines demokratischen Staatswesens geführt. Die freien Bürger der dortigen Stadtstaaten bestimmten durch Wahlen und Abstimmungen über die Geschicke ihres Gemeinwesens. Der Schönheitsfehler aus unserer Sicht war allerdings, daß sowohl die Frauen als auch die Sklaven davon ausgenommen waren. Doch wir wollen frühere Jahrhunderte und Jahrtausende nicht an den Maßstäben unserer Zeit messen. Die parlamentarische Demokratie mit ihren repräsentativen Elementen war letztendlich die Notlösung, welche die im Vergleich zu den antiken Stadtstaaten ungeheure Zahl von Bürgern erforderlich machte. Es mögen zwar wenige hundert Athener im alten Griechenland und wenige tausend Bürger eines Schweizer Kantons über einzelne Sachfragen entscheiden können, Millionen von Bürgern eines modernen Staates können das nicht. Deswegen müssen sie schlicht und einfach Bevollmächtigte bestellen, die für sie in ihrem Auftrag das Staatswesen leiten und verwalten. In jüngster Zeit hat allerdings der rasende technische Fortschritt insbesondere im Kommunikationswesen Möglichkeiten der Mitentscheidung geschaffen, die etwa im 19. und 20. Jahrhundert noch nicht vorstellbar waren. Es ist daher legitim, heute nach erweiterten Möglichkeiten der direkten Demokratie über die bereits existierenden Volksentscheide hinaus nachzudenken. Doch nun genug der Demokratietheorie. Denn das Recht zur Mitgestaltung der politischen Verhältnisse wird in unseren Tagen in einem Ausmaß mißverstanden und auch mißbraucht, das die Mitglieder der verfassunggebenden Versammlung von 1949 sich in ihren schlechtesten Albträumen nicht haben vorstellen können.

Die Rede ist von einem Aktionsbündnis, das unter dem Motto: „Aufstehen gegen Rassismus“ dazu aufruft, Wahlkampfveranstaltungen einer demokratischen Partei massiv zu stören, zu behindern und wenn möglich, zu unterbinden. In ihrem Aufruf heißt es nach der einleitenden Behauptung, fast täglich griffen Rassisten und Rassistinnen – so viel Gender muß sein – Flüchtlingsheime an, islamfeindliche Übergriffe nähmen zu: „Währenddessen wird die Alternative für Deutschland (AfD) zunehmend zum Sammelbecken für Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. An vielen Orten ist die AfD Zentrum der extremen Rechten geworden. Abgeordnete der AfD verbreiten Naziparolen und hetzen gegen Andersdenkende. Die AfD ist zu einer ernsthaften Gefahr geworden, für all jene, die nicht in ihr rechtes Weltbild passen.“ Die Verfasser dieses Aufrufs bleiben Belege und Beispiele für diese Behauptung schuldig, natürlich auch für die subtile Behauptung, die AfD sei ihrerseits gewalttätig ( „ernsthafte Gefahr für all jene die nicht in ihr rechtes Weltbild passen“). In ihrer immerhin 40 Seiten starken Broschüre behaupten die Initiatoren dieses Aufrufs zum Wahlkampf dieser Partei: „Je nach Kontext der Veranstaltung und Strategie der Redner*in, vertritt die AfD dort offen rassistische Positionen oder versucht eher unterschwellig Stimmen zu fangen. Sie fabulieren dann zum Beispiel über Kulturen, die angeblich nicht zusammenpassen oder über angebliche „Bedrohung durch Muslime“. Doch auch AfDler*innen, die sich national-konservativ geben, kämpfen Seite an Seite mit bekennenden Rassist*innen und Neo-Nazis. Ein relevanter Teil der Rechten bezieht sich nicht mehr offen auf Rassentheorie, Antisemitismus und den Nationalsozialismus, sondern versteckt seine rassistischen oder sogar faschistischen Ziele unter einem national-konservativen Deckmantel, angeblicher Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Theorie des Ethnopluralismus. Dies ist eine rassistische Theorie, die sich nicht auf biologische Abstammung, sondern auf die Zugehörigkeit zu verschiedenen Kulturen bezieht. Die Kombination von offenem Rassismus oder Geschichtsrevisionismus mit ethnopluralistischen und national-konservativen Positionen dient der Relativierung und der Verschleierung rassistischer und faschistischer Ziele. Beides ist entscheidend für das Erfolgsrezept der AfD und schafft erst die Voraussetzung, daß Neo-Nazis in Landesparlamente in den Bundestag einziehen können.“

Nun läßt sich zu diesen kruden Behauptungen allerhand sagen. Vor allem fehlt jeder Beleg. Die Technik hinter dieser Argumentation ist offensichtlich: In der Art von Verschwörungstheorien wird den Rednern der AfD unterstellt, nicht zu meinen, was sie sagen. Das Grundgesetz gewissermaßen als Tarnkappe für den „Nazi“. Nebenbei bemerkt: Der Ethnopluralismus ist schon per se keine rassistische Theorie, weil er eben nicht an die blutsmäßige Abstammung anknüpft, sondern an die Zugehörigkeit zu einem Kulturkreis. Zum mitteleuropäischen, speziell deutschen Kulturkreis gehört aber unstrittig jeder Mensch, der hier aufgewachsen und kulturell geprägt worden ist, unabhängig davon, woher seine Vorfahren gekommen sind.

Größte Wachsamkeit gegenüber diesen sogenannten Aktivisten ist geboten, wenn man sich betrachtet, in welcher Art und Weise sie vorgehen wollen, und auch tatsächlich vielfach vorgehen. Da wird unter anderem empfohlen: „Infostände ärgern“ und gleich erklärt, wie das geht, nämlich durch umzingeln, einmauern und einwickeln, zum Beispiel mit Trassierband. Ein Beispiel aus Limburg an der Lahn wird als Video eingestellt. Darauf ist zu sehen, wie ein Infostand der AfD von sogenannten Aktivisten derart dicht umstellt wird, daß Passanten unmöglich gemacht wird, zu dem Infostand zu gehen, und dort mit den anwesenden Mitgliedern der AfD zu sprechen bzw. sich von ihnen politisches Werbematerial aushändigen zu lassen. Daß es sich hierbei um den Straftatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB handelt, muß nicht näher erläutert werden. In ihrer Broschüre versuchen die Verantwortlichen auch die umworbenen künftigen Mitstreiter dadurch zu beruhigen, daß sie behaupten, eine solche Aktion stehe als Kundgebung ihrerseits unter dem Schutz der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit. In der Art des schlechten Juristen wird dann auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Beleg hierfür genannt, ohne allerdings deren Sachverhalt mitzuteilen. Das ist aber unbedingt erforderlich, um beurteilen zu können, ob der vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Fall mit dem hier gezeigten so weit übereinstimmt, daß man die Grundsätze der Entscheidung jenes Falles auf diesen Fall anwenden kann. Liest man die Entscheidung nach, so stellt man fest, daß in jenem Falle nicht etwa ein Info-Stand einer Partei umstellt und abgeriegelt worden ist, sondern daß lediglich der Beschwerdeführer in der Nähe dieses Standes per Megaphon krakeelt hat. Das heißt also, daß die Verfasser jener Broschüre ihre Adressaten zu Straftaten animieren und ihnen gleichzeitig wider besseres Wissen erklären, es handele sich eben nicht um strafbare Handlungen. Aus der Sicht des Juristen hat derartiges ein ganz besonderes Geschmäckle.

In der Broschüre und dem Internetauftritt wird dann auch empfohlen, Veranstaltungen zu stören. Die  „Veranstaltungsortbesitzer“ – für eine solche Begriffsdrechselei hätte mir mein Deutschlehrer seinerzeit sicherlich ein „mangelhaft“ gegeben – sollen die Aktivisten kontaktieren und  „zum Absagen überzeugen“ – auch hier muß ich bezweifeln, ob der Verfasser tatsächlich Abitur gemacht hat – , was nach allen Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit nichts anderes heißt, als daß man die betreffenden Gastwirte vor die Wahl stellt, entweder über kurz oder lang die Fenster ihrer Lokale neu verglasen zu müssen, oder aber die bereits gebuchte Veranstaltung der AfD mit entsprechenden Kostennachteilen abzusagen. Also ein Aufruf zur Begehung von Straftaten wie Nötigung und Sachbeschädigung. Beschwichtigend wird hinzugefügt, daß die Gastwirte natürlich nicht gemeint seien, sondern man nur gegen die AfD vorgehen wolle. Doch den Gastwirten wird klargemacht: „Wer sich in dieser Situation aber schützend vor die AfD stellt, muß Kritik und Protest ertragen.“ Was darunter zu verstehen ist, kann nach den Erfahrungen in den letzten Monaten nicht zweifelhaft sein. Des weiteren wird dazu aufgerufen, Störaktionen während der Veranstaltungen der Partei durchzuführen, um „Nazis“ zu enttarnen. Nun gibt es in dieser Partei keine Nationalsozialisten, wie jeder weiß. Leute mit Sympathien für die seit 1945 nicht mehr existente NSDAP findet man allenfalls noch in der NPD. Dieser hat das Bundesverfassungsgericht bekanntlich Verfassungsfeindlichkeit bescheinigt, sie jedoch wegen ihrer politischen und wirtschaftlichen Schwindsucht als so ungefährlich eingestuft, daß es eines Verbotes nicht bedarf.

Wenig überraschend wird natürlich auch dazu aufgerufen, allerorten (Toiletten, Schulhöfe, Bushaltestellen etc.) irgendwelche Aufkleber anzubringen. Daß es sich dabei um Sachbeschädigung, § 303 StGB, handelt, ist Jurastudenten bereits in den Anfangssemestern klar.

Bemerkenswert ist vor allem, wer diese in vielerlei Hinsicht rechtswidrige Aktion, die darüber hinaus einen Anschlag auf die politische Kultur in unserem Lande darstellt, unterschriftlich unterstützt. Aus der Politik sind das nicht unerwartet weite Teile der SPD, der Grünen und die Linke. Einzelne Politiker dieser Parteien halten es sogar für angebracht, auch persönlich als Unterstützer aufzuscheinen. Um die wichtigsten zu nennen: Katarina Barley, Ralf Stegner, Manuela Schwesig und Eva Högl von der SPD, Kathrin Göring-Eckardt, Toni Hofreiter und Cem Özdemir von den Grünen, Dietmar Bartsch, Katja Kipping, Petra Pau und Bernd Riexinger von der Linken. Doch auch das Who is Who der Gewerkschaften, beginnend mit Frank Bsirske und einer Vielzahl von Ersten Bevollmächtigten der Einzelgewerkschaften und die unvermeidlichen Vertreter der Kirchen, aber auch Institutionen wie die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands e.V. und die jüdische Gemeinde Pinneberg halten es wohl für unverzichtbar, hier aufzuscheinen. Bemerkenswert ist die Zahl von Hochschullehrern verschiedener Disziplinen, darunter angesichts der glatt rechtswidrigen Aktionen des Bündnisses zu meinem nicht geringen Erstaunen der Jurist Prof. Dr. Normen Paech, aber auch Gestalten vom Narrensaum der Gesellschaft wie diverse Bands mit so bezeichnenden Namen wie Narcolaptic, Rantanplan, Schmutzki und der unvermeidliche Linksbarde Konstantin Wecker.

Wenn führende Vertreter zweifellos demokratischer Parteien sich einer solchen Aktion anschließen und damit Aufrufe zu Straftaten unterstützen, dann kann ich nicht umhin, diese Leute nicht mehr in den Reihen der Demokraten zu verorten. Vielmehr handelt es sich um ganz besondere „Spezialdemokraten“. Das sehe ich offenbar nicht alleine so. Die Verfassungsschutzbehörden diverser Bundesländer haben mitgeteilt, diese Organisation zu beobachten, worüber sich diese Spezialdemokraten natürlich empören. Man kann nur anregen, dass auch die Staatsanwaltschaften hier einmal genauer hinsehen und sodann die notwendigen Strafverfolgungsmaßnahmen in die Wege leiten.

 

 

Si vis pacem, para bellum

Wer sich über das nun zu Ende gehende Jahr Gedanken macht und sich fragt, was es uns gebracht hat, der kommt nicht daran vorbei, daß es uns eine Vielzahl von Angriffen islamistischer Terroristen beschert hat. Besteht über diese Bezeichnung der Täter noch allgemein Übereinstimmung, so muß man sich schon für die Aussage rechtfertigen, daß es sich bei diesen Tätern um die Speerspitze des politisch radikalen Islam handelt, und man wird gesellschaftlich in Acht und Bann getan, wenn man sagt, dieser Islamismus sei vom Islam als solchem nicht zu trennen, vielmehr zumindest nach seinem Selbstverständnis die authentische Auslegung des Koran und der Hadithen. Wer darauf hinweist, daß der Koran eine Vielzahl von Texten enthält, die nicht anders verstanden werden können, denn als göttliche Befehle zur Tötung von Apostaten und Ungläubigen, schrammt bereits hart am Schreibtisch des Staatsanwalts vorbei, um dann aber sicher auf dem Radar der Gesinnungspolizei unseres Bundesjustizministerleins und seiner Stasi-Reenactment Truppe unter dem Kommando der ehemaligen Spitzelfachkraft Annetta Kahane zu erscheinen.

Doch werfen wir ganz einfach nur einen Blick auf den Kalender des Jahres 2016. Wir werden feststellen, daß er prall gefüllt ist mit islamistischen Attentaten unterschiedlicher Begehungsweise und mit mal wenigen, mal mehr Opfern, jedes Mal aber Angriffen auf unsere Identität, Kultur und Zivilisation. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit liste ich nachstehend islamistische Terroranschläge auf, die entweder in Europa oder in den USA oder sonstwo auf der Welt, aber eben auf deutsche, europäische oder US-Bürger verübt worden sind:

12. Januar, Istanbul, Anschlag auf deutsche Touristen, zwölf Tote, 13 Verletzte.

29. Februar, Hannover, eine 15-jährige Islamistin verletzt einen Polizeibeamten mit einem Messer lebensgefährlich.

22. März, Anschlagsserie in Brüssel, 48 Tote, 340 Verletzte.

16. April, Essen, Sprengstoffanschlag, drei Verletzte.

13. Juni Frankreich, Anschlag, zwei Tote.

14. Juli, Nizza/Frankreich, Anschlag mit Lkw, 86 Tote, mehr als 400 Verletzte

18. Juli, Würzburg, Anschlag mit Axt auf Passagiere einer Regionalbahn, fünf Verletzte.

24. Juli, Ansbach, Sprengstoffanschlag, 15 Verletzte.

26. Juli, Frankreich, ein Priester wird in seiner Kirche erstochen.

6. August, Charleroi/Belgien, Anschlag, zwei verletzte Polizisten.

17. September, USA, Messerattacke, acht Verletzte, am gleichen Tag Rohrbombe, 29 Verletzte.

7. November, Malaysia, eine deutsche Segelyacht wird angegriffen, ein Toter, ein Verletzter.

10. November, Mazar-e-Sharif/Afghanistan, Angriff auf deutsches Generalkonsulat, fünf Tote, 119 Verletzte.

28. November, Ohio State University/USA, Anschlag, elf Verletzte.

5. Dezember, Ludwigshafen, ein 12-jähriger Junge versucht einen Nagelbombenanschlag auf den Weihnachtsmarkt

19. Dezember, Berlin, Anschlag mit Lkw, zwölf Tote, 56 Verletzte.

Die jeweils getöteten oder verletzten Angreifer habe ich nicht mitgezählt. Sie sind ja keine Opfer.

Wir wissen, daß Mohammed, nach seinen Angaben auf Geheiß Allahs, eine Einteilung der Welt in Gebiete des Friedens und des Krieges vorgenommen hat, wobei erstere natürlich die sein sollen, in denen der Islam herrscht, und letztere die, in denen das eben noch nicht der Fall ist. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß wir im Dar al-Harb, dem Gebiet des Krieges leben, was deswegen so ist, weil wir im Dar al-Kufr, dem Gebiet des Unglaubens leben. Der Mörder von Berlin hat ja auch der Nachwelt seine Botschaft hinterlassen, wonach er sich nun aufmacht, uns „ungläubige Schweine zu schlachten“. Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, daß sich Terroristen vorgenommen haben, uns zu unterwerfen. Und wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, daß strenggläubige Anhänger des Islam auf unterschiedliche Weise daran arbeiten, aus dem Gebiet des Unglaubens Stück für Stück ein Gebiet zu machen, in dem nur noch die Gebote ihres Gottes Geltung haben, eines Gottes, den man nach ihrer Auffassung überhaupt nur in arabischer Sprache bezeichnen darf, eben Allah. Wir müssen auch erkennen, daß die übergroße Mehrheit des politisch/medialen Komplexes in Europa, vor allem aber in Deutschland, diese Entwicklung teils bewußt, teils unbewußt fördert.

Si vis pacem, para bellum. Das Problem ist nur, daß die meisten Menschen in unserem Lande erst gar nicht erkennen, daß wir es heute mit einem Angriff auf unsere Identität, Kultur und Zivilisation zu tun haben, dessen Ziel nichts anderes ist, als diese völlig zu vernichten, um auf ihren Trümmern eine islamische Gesellschaft zu schaffen. Das ist mehr, als konventionelle Kriege vergangener Zeiten schaffen sollten, und manchmal auch geschaffen haben. Wir haben es mit einem weltanschaulichen Feind zu tun, der virtuos auf der Klaviatur sämtlicher moderner Kampfmethoden spielt, seien sie physisch/waffentechnisch oder psychologisch/propagandistisch. Ich sage bewußt Feind. Denn wer ein Land angreift, um ihm Territorien zu entreißen, ist nach klassischer Definition ein Feind. Umso mehr muß das für den gelten, der Länder und Völker vollständig unterwerfen und ihnen seine Religion und Kultur aufzwingen will. Dieser Angriff ist heimtückisch und wegen seiner vielfältigen Kampfesweisen auch außerordentlich schwierig abzuwehren. Denn das Hauptproblem besteht zunächst darin, ihn überhaupt als Angriff zu erkennen. Nur wer die tödliche Gefahr erkennt, kann sich dagegen wappnen. Nur wer die Aufstellung und Ausrüstung des Feindes erkennt, kann Verteidigung und Gegenangriff planen. Nur wer erkennt, von welcher Natur der Feind ist, kann wissen, mit welchen Mitteln er zu schlagen ist.

Das Jahr 2017 mag uns vielleicht manch Gutes bringen. Darüber werden wir uns auch freuen können. Das Jahr 2017 wird uns jedoch eher mehr und stärkere Angriffe der islamischen Dschihadisten bringen, als das Jahr 2016. Um dies sagen zu können, muß man – leider – kein Prophet sein. Es ist zu hoffen, daß möglichst viele in unserem Lande dann endlich erkennen, in welcher Gefahr wir alle schweben, und dann daraus die nötigen Konsequenzen ziehen. D.h., daß dieser Entwicklung überall und in jeder Weise entgegengetreten werden muß. Das beginnt mit Kleinigkeiten, die bei Lichte besehen gar keine sind, wie etwa dem Sprachgebrauch. Kein Lichterzug, sondern ein Sankt Martinszug. Keine schweinefleischfreie Kantine, sondern die Vielfalt der deutschen und europäischen Küche. Keine Frauenbadetage in städtischen Schwimmbädern, sondern liberale Badekultur. Keine verhüllten Gestalten auf den Straßen und in öffentlichen Gebäuden. Statt dessen bewusste Betonung traditioneller deutscher und europäischer Lebensweisen. Und selbstverständlich die konsequente Ausweisung ausländischer Straftäter. Die Verbannung von Inländern, die in Europa an und für sich eine jahrtausendealte Tradition hat, ist ja wohl nach dem Grundgesetz und der europäischen Menschenrechtskonvention nicht mehr möglich. Möglich und geboten ist allerdings eine Strafrechtspraxis, die eine angemessene Vergeltung der Tat und eine wirksame Abschreckung des Täters wie auch der Allgemeinheit bewirkt. Die Wiederaufrichtung des Rechts in Deutschland und Europa. Illegale Einreisen müssen mit allen Mitteln unterbunden werden. Grenzen müssen ihre Funktion wiedergewinnen. In erster Linie die Außengrenzen Europas nach den einschlägigen Verträgen. Und wenn dies nicht ausreichend ist, auch die Binnengrenzen, vor allem die deutschen. Wer nach rechtskräftiger Entscheidung unserer Gerichte kein Recht hat, sich in Deutschland aufzuhalten, muß wirklich unverzüglich das Land verlassen. Wir müssen uns auf uns selbst besinnen und Einwanderung nur zu unserem Vorteil regeln.

Das alles und viel mehr ist aber nur möglich, wenn in unserem Lande ein wehrhafter Geist im Denken der verantwortlichen Politiker, aber auch Journalisten Fuß faßt. Nur dann kann der Kampf aufgenommen und siegreich zu Ende geführt werden. Wir sind es unseren Kindern und Enkelkindern schuldig. Der Roman „Unterwerfung“ des französischen Autors Michel Houellebecq kann nur dann bleiben, was er ist, nämlich eine schaurige Fiktion. Wenn die Deutschen es allerdings nicht schaffen, ihr politisches Personal und dessen mediale Büchsenspanner auszutauschen, dann könnte aus dieser Fiktion schaurige Wirklichkeit werden. Das Gute am Jahr 2017 ist, daß die Deutschen Gelegenheit haben werden, in der Wahlkabine für die nötigen Änderungen zu sorgen.

In diesem Sinne: Ein gutes Neues Jahr!

Werden wir doch noch normal?

Der politische Sprachgebrauch in Deutschland war bis zu diesem Wochenende klar. Das seriöse politische Spektrum begann links außen, womit noch nicht einmal die Partei gemeint ist, welche sich „Die Linke“ nennt, und endete in der Mitte, wo sich merkwürdigerweise fast alle anderen verorten. Rechts davon begann das Reich der Finsternis. Rechts war gleichbedeutend mit rechtsradikal oder gar rechtsextrem, auf jeden Fall rassistisch, faschistisch und was es sonst für politische Ekeldenominationen gibt.

Möglicherweise wird das jetzt anders. Horst Seehofer hat auf dem CSU-Parteitag seine Partei als eine Partei der gesellschaftlichen Mitte verortet, die auch das demokratische Spektrum rechts von der Mitte umfasse. Sie sei eine Partei, die sich Mitte-rechts einordnet. Rechts ist also nicht mehr böse? Ein demokratisches Spektrum rechts von der Mitte? Gehört Deutschland jetzt also doch zu Europa? Diese spöttische Frage ist angebracht, denn überall sonst in Europa gibt es ganz selbstverständlich Parteien rechts von der Mitte, ohne daß sie aus dem Club der Anständigen ausgeschlossen wären. Parteien rechts der Mitte führen Mitte-Rechts-Koalitionen oder stellen den Kern der parlamentarischen Opposition. Selbst am rechten Rand des demokratischen Spektrums (natürlich von der Mitte aus gesehen, und nicht von außen) angesiedelte Parteien sind Teil des normalen parlamentarischen Betriebes. Der Blick in das Halbrund des Plenarsaales zeigt ja auch, daß die Bestuhlung nicht in der Mitte aufhört. Natürlich wäre für Deutschland zu wünschen, daß dies bei uns künftig genauso ist. Die Ausgrenzung eines erheblichen Prozentsatzes der Wähler bzw. der von diesen Wählern bevorzugten Politiker hat ja de facto zu einer Linksverschiebung des politischen Systems in Deutschland geführt, was inhaltlich auch zum Beispiel bei der CDU durchschlägt. Von daher wäre die Einordnung Seehofers nichts anderes als die Rückkehr zur Normalität. Rückkehr, weil diese Sichtweise früher einmal auch in Deutschland völlig unstrittig war.

Wasser in den von Herrn Seehofer kredenzten Wein der Hoffnung auf normale Zeiten muß jedoch gießen, wer die Medienlandschaft dieses Landes betrachtet. Die politischen Journalisten ordnen sich nach einer Allensbach-Umfrage aus dem Jahre 2009 zu 73 % im linken politischen Spektrum ein (SPD 24 %, Grüne 42 %, die Linke 7 %). Eine Untersuchung der FU Berlin im Auftrage des Deutschen Journalistenverbandes im Jahre 2010 ergab, daß die Befragten sich grundsätzlich links von der Mitte einstuften, wobei ein Drittel angab, keiner Partei nahe zu stehen, 46,6 % allerdings auch den linken Parteien nahe zu stehen. In beiden Umfragen gaben aber nur 9 % bzw. 14 % an, den Unionsparteien nahe zu stehen. Die FDP erfreut sich 12 % bzw. 7,4 % Zustimmung unter den politischen Journalisten. Die AfD gab es zum Zeitpunkt dieser Umfragen noch nicht. Betrachtet man sich die Berichterstattung in den Medien, so wird man politische Journalisten, die erklären, dieser Partei nahe zu stehen, so selten finden wie weiße Elefanten.

Es bedarf keiner prophetischen Gaben vorherzusagen, daß Seehofer und seine Partei ab jetzt einem wahren publizistischen Trommelfeuer ausgesetzt sein werden. Die Nazikeule wird geschwungen werden, daß es nur so eine Art hat. Versuche, ihn und seine Parteifreunde durch Fangfragen aufs politische Glatteis zu führen, Unterstellungen, heimlich bereits an rechten Bündnissen zu arbeiten, Verschwörungstheorien aller Art und was an Unappetitlichkeiten sonst so vorstellbar ist, werden die Kommentarspalten der Zeitungen füllen und von den üblichen Verdächtigen in ARD und ZDF mit dramatischem Tremolo in der Stimme vorgetragen werden. Wer etwa einen auch nur diplomatisch-höflichen Umgang mit Politikern wie Victor Orbán oder gar Norbert Hofer übt, wird sich der übelsten Unterstellungen erwehren müssen. Man darf gespannt sein, wie standfest Seehofer und seine Parteifreunde sein werden.

Allerdings sollte man nicht nur auf die veröffentlichte, sondern vielmehr auf die öffentliche Meinung achten. In der oben erwähnten Allensbach-Umfrage aus dem Jahr 2009 über die politischen Präferenzen der Journalisten zeigt sich ein signifikantes Auseinanderklaffen der Überzeugungen von Bevölkerung einerseits und politischen Journalisten andererseits. Besonders krass ist dies bei der Vorliebe für die Unionsparteien bzw. die Grünen. Bekundeten im Falle der Unionsparteien 36 % der befragten Bürger, diesen Parteien nahe zu stehen, waren es bei den politischen Journalisten nur 14 %. Erklärten 11 % der befragten Bürger, den Grünen nahe zu stehen, war dies bei den politischen Journalisten ganze 42 %. Ein Blick in die Kommentarspalten der Internet-Ausgaben unserer Zeitungen wie auch auf die Leserbriefseiten der gedruckten Medien zeigt das noch deutlicher. Auch gilt es inzwischen als ausgemacht, daß die rückläufigen Auflagen gerade der großen meinungsbildenden Blätter in Deutschland ihre Ursache nicht zuletzt im Auseinanderklaffen der politischen Präferenzen von Lesern einerseits und Journalisten andererseits haben. Dazu paßt auch, daß nur bei der kleinen, wie ich aber meine feinen Berliner Wochenzeitung Junge Freiheit ein gegenläufiger Trend festzustellen ist. Sie hat ihre Auflage im dritten Quartal 2016 im Vergleich zum dritten Quartal 2015 um 18 % gesteigert. Alle diese Entwicklungen zeigen jedem, der nicht völlig vernagelt ist, daß es mit der Ausgrenzung der demokratischen Rechten in Deutschland ein Ende haben muß. Auch wenn die offensichtlich mehrheitlich linken politischen Journalisten noch so zetern: die Hunde bellen, die Karawane zieht weiter.

Deutschland sucht den Superstar

Nein, wir wollen uns hier nicht mit dem medialen Fast Food befassen, den RTL offenbar immer noch mit großem Erfolg seinem macdonalisierten Publikum serviert. Deutschland sucht nun bekanntlich den Bundespräsidenten, wobei durchaus einmal eine Frau, besser eine Dame, dieses Amt bekleiden könnte. Das Niveau, auf dem sich diese Suche nun abspielt, hat jedoch leider eine verzweifelte Ähnlichkeit mit der erwähnten Fernsehshow.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 10.06.2014 formuliert, was das Amt des Bundespräsidenten nach unserer Verfassung ausmacht. Weil diese Richter dazu berufen sind, unsere Verfassung authentisch auszulegen, haben ihre Worte natürlich Gewicht. Hören wir also einmal hin:

„Der Verfassungsgeber hat im Grundgesetz das Amt des Bundespräsidenten aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung konzipiert. Nach der Ausgestaltung seines Amtes ist er nicht einer der drei klassischen Gewalten zuzuordnen. Er verkörpert die Einheit des Staates. Autorität und Würde seines Amtes kommen gerade auch darin zum Ausdruck, daß es vor allem auf geistig moralische Wirkung ausgelegt ist.“

Nun wird man sicher kritisch hinterfragen müssen, ob die Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung zwingend zur Ausgestaltung dieses Amtes führen mußten, wie sie nun einmal 1949 beschlossen worden ist. Gerade in schwierigen Zeiten konnte ein starker Präsident durchaus dazu beitragen, das Staatsschiff sicher durch schwere See zu steuern. Letztendlich hat man sich 1949 wohl davon leiten lassen, daß der Reichspräsident Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt hat. Da hat man dann gleich lieber das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, statt nur das Badewasser neu einzulassen. Die Erfahrungen anderer Staaten mit einer reinen präsidialen Demokratie sind die schlechtesten nicht, gerade nicht der Amerikaner und Franzosen, die ja mit als Paten an der Wiege des Grundgesetzes gestanden haben.

Wir wollen das aber auf sich beruhen lassen, sondern prüfen, welche Anforderungen unsere Verfassung nun an das Amt und damit mittelbar auch an die Person des Bundespräsidenten stellt. In der Tat ist er weder der gesetzgebenden, noch der regierenden und auch nicht der rechtsprechenden Gewalt zuzuordnen. Der Begriff der Gewalt paßt ohnehin nicht auf dieses Amt, dessen staatsrechtliche Befugnisse verschwindend gering sind. Deswegen weist das Bundesverfassungsgericht zutreffend darauf hin, daß dieses Amt vor allem auf geistig moralische Wirkung angelegt ist. D.h., dieses Amt wirkt nicht aufgrund der Machtbefugnisse, mit denen es ausgestattet ist. Der Bundespräsident hat praktisch keine Macht. Somit wirkt dieses Amt alleine durch die natürliche Autorität seines Inhabers. Das ist es, was das Bundesverfassungsgericht mit der Würde des Amtes umschreibt. Darüber hinaus verkörpert der Bundespräsident die Einheit des Staates. Er muß also jenseits des parteipolitischen Haders und Streits und über allen gesellschaftlichen Gegensätzen sozusagen eine Art gemeinsamer Nenner des Volkes sein.

Prägend für dieses Amtsverständnis war sicherlich der erste Bundespräsident Theodor Heuss. Er war ein Mann, der aufgrund seiner persönlichen Integrität, wissenschaftlichen Autorität und großen Lebenserfahrung auch ohne dieses höchste Staatsamt in hohem Ansehen stand. Auch unter seinen Nachfolgern fanden sich zumeist Persönlichkeiten, die man mit ihm in eine Reihe stellen kann, ohne das Gefühl haben zu müssen, Karnevalsprinzen neben einen König gestellt zu haben. Roman Herzog, Gustav Heinemann, Karl Carstens und Richard von Weizsäcker waren allesamt Präsidenten, die breite Zustimmung im eigenen Volk und hohes Ansehen im Ausland hatten, auch wenn sie durchaus nicht immer und bei allen Zustimmung fanden. Selbst schwächere Figuren wie etwa Heinrich Lübke wurden dann wenigstens durch das Amt so respektabel, daß sie es glaubwürdig verkörpern konnten.

Indessen ist im Laufe der Jahre die Wahl des Bundespräsidenten offenbar zu einer Art Lackmustest für künftige Koalitionspartner geworden. Nicht die Persönlichkeit, sondern die politische Person sind ausschlaggebend geworden. Zwangsläufig mußte dann ein Präsident wie Christian Wulff in den seichten Gewässern der Tagespolitik auf Grund laufen. Aber auch mit „Seiteneinsteigern“ muß man nicht unbedingt das Glück haben, das wir mit Roman Herzog hatten. Als es darauf ankam, Urteilskraft und Standfestigkeit zu beweisen, erwies sich der mit vielen Vorschußlorbeeren bedachte Joachim Gauck als Handpuppe der Kanzlerin im Berliner politischen Kasperltheater.

Einen Tiefpunkt haben wir nun in diesen Tagen erreicht. Betrachtet man sich, welche Namen ernsthaft auf die Kandidatenlisten gesetzt werden, dann kann die Prognose für die Würde des Amtes und das Ansehen des Landes nur noch pessimistisch ausfallen. Wer allen Ernstes einen Martin Schultz, der bisher noch in jedem Amtssessel wie ein Gartenzwerg auf dem Kaiserthron gewirkt hat, oder eine Margot Käßmann, deren weinerliches salbadern allenfalls gutmenschendelnde Lehrerinnen und glückstrahlende Flüchtlingshelferinnen aus der gymnasialen Oberstufe zu begeistern vermag, für das Amt des Bundespräsidenten vorschlägt, der hat schlicht und einfach nicht verstanden, was unsere Verfassung von diesem Amt verlangt. Aber vielleicht kann man die Peinlichkeit noch steigern und Claudia Roth vorschlagen.

Allerdings ist auch kaum irgendwo eine Gestalt zu erkennen, die wenigstens die begründete Erwartung erweckten könnte, ein allgemein anerkannter und respektierter Präsident über den politischen Parteien und gesellschaftlichen Interessengegensätzen werden zu können. Bei Norbert Lammert kann man sich das vielleicht noch vorstellen, aber sonst ist doch weder in den Reihen der Politiker, der Wissenschaftler oder gar der Künstler eine Persönlichkeit vom Format eines Theodor Heuss zu sehen. Die Ursachen dieses offenbaren gesellschaftlichen Niederganges zu untersuchen, ist hier nicht der Platz. Ebenso wenig soll anlaßbezogen über eine Verfassungsreform nachgedacht werden, die zu einer Zusammenlegung der Ämter von Bundespräsident und Bundeskanzler führt. Das hätte natürlich den Vorteil, daß wenigstens eine peinliche Suche entfiele, und den Nachteil, daß es einen überparteilichen und deswegen allseits respektierten Präsidenten nicht gäbe. Doch hat jedes Volk zu jeder Zeit die Probleme, die es verdient. Jedenfalls in seiner Mehrheit.

Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft

Das Landgericht Koblenz hat heute die erwartete Entscheidung in der Sache Heckler & Koch gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der angeblichen Mängel des Sturmgewehrs G 36 verkündet. Nach Auffassung des Gerichts stehen dem Bund keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Waffenhersteller zu. Denn nach den Feststellungen des Gerichts entspricht diese Waffe den vertraglich festgelegten Anforderungen.

Für den juristischen Laien muß erklärt werden, worum es hier geht. Die forsche Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt, wie die bundeswehrinterne Bezeichnung der Ministerin lautet, verkündete alsbald nach ihrem Amtsantritt der staunenden Öffentlichkeit, das seit ca. 20 Jahren eingeführte Sturmgewehr G 36 weise erhebliche Mängel auf. Bei Hitze und Dauerfeuer lasse seine Treffsicherheit dramatisch nach. Man werde alsbald ein Nachfolgemodell beschaffen und eben die insgesamt rund 160.000 Waffen dieses Typs ausmustern. Vom Hersteller werde man natürlich Schadensersatz fordern. Von Anfang an stieß das bei denen, die es angeht und die etwas davon verstehen, den Soldaten nämlich, auf völliges Unverständnis. Sogar in einer offiziell erholten Erhebung äußerten die einsatzerfahrenen Soldaten, niemals Probleme mit dieser Waffe gehabt zu haben. Natürlich wird auch die beste Waffe versagen, wenn sie unsachgemäß behandelt wird. Wer also ein Sturmgewehr, das auf Einzelfeuer und kurze Feuerstöße ausgelegt ist, als Maschinengewehr im Dauerfeuermodus missbraucht, der darf sich nicht wundern, wenn die Präzision nachlässt. Das ist jedem Soldaten völlig klar. Man kann ja auch nicht mit einem Lkw einem Porsche auf der Autobahn davonfahren.

Nun hat das Landgericht Koblenz festgestellt, und war insoweit selbstverständlich sachverständig beraten, daß diese Waffe genau die Eigenschaften hat, die es nach den vertraglichen Spezifikationen haben muß. Ein Mangel im Rechtssinne wegen einer Abweichung der tatsächlichen Leistung vom Vertragssoll liegt somit nicht vor. Ein Mangel im Rechtssinne wegen einer Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist ebenfalls nicht ersichtlich. Warum auch sonst hatte der Bund noch 2013 mehrere tausend Stück des Sturmgewehrs nachbestellt? Nach den Einsatzerfahrungen in der Hitze Afghanistans? Auf der Grundlage dieser Tatsachen konnte das Gericht nicht anders, als zu entscheiden wie geschehen. Für Fachleute war das von vornherein klar. Für Juristen wird das vor allem daran deutlich, daß in diesem Falle nicht etwa der angeblich enttäuschte Kunde – der Bund – auf Schadensersatz geklagt hatte, sondern der Lieferant eine sogenannte negative Feststellungsklage erhoben hatte. Mit einer solchen Klage begehrt man vom Gericht die Feststellung, daß der Gegenseite außergerichtlich behauptete Schadensersatzansprüche nicht zustehen. Zu diesem Schritt kann ein Anwalt nur raten, wenn die Sach- und Rechtslage für seinen Mandanten von vornherein außerordentlich günstig ist. Denn eine Notwendigkeit hierfür besteht ja nicht, weil die bloße Behauptung des Gegners, Schadensersatzansprüche zu haben, noch keine Zahlungsverpflichtung auslöst. Also kann man sich ja auch zurücklehnen und eine Zahlungsklage abwarten. Wer allerdings seiner Sache so sicher ist und vor allem sein kann, daß Schadensersatzansprüche auch nicht entfernt vorstellbar sind, der kann, zum Beispiel aus Gründen der Geschäftspolitik, eine solche negative Feststellungsklage erheben. Genau das ist hier geschehen.

Wie den Nachrichten zu entnehmen ist, glaubt man indessen im Bundesministerium der Verteidigung unverdrossen daran, im Recht zu sein und kündigt an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. In einem Falle wie dem vorliegenden, in dem das Urteil auf einem festgestellten Sachverhalt beruht, und die daraus folgende Rechtsfrage von jedem Jurastudenten im vierten Semester gelöst werden kann, muß der Berufungsführer damit rechnen, daß das Oberlandesgericht die Berufung als aussichtslos erachtet und im Beschlußwege verwirft, falls der Rechtsmittelkläger nicht doch noch den Rückzug antritt. Wenn die forsche Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt sich also noch mehr blamieren will, als schon geschehen, dann muß sie sich eben diese weitere Niederlage bei Gericht abholen.

Das alles hat natürlich gar nichts damit zu tun, daß man nach 20-30 Jahren natürlich ein Waffensystem ausmustert, um auf den neuesten Stand der Technik zu kommen. Das Bessere ist des Guten Feind, und der technische Fortschritt ist unaufhaltsam. Natürlich müssen unsere Soldaten mit dem bestmöglichen Material ausgerüstet werden, wozu selbstverständlich das Standard-Sturmgewehr gehört. Allerdings ist zu besorgen, daß auch diesmal wieder mehr gespart wird als es der Kampfkraft und der Sicherheit unserer Soldaten eigentlich geschuldet wäre. Denn auch schon damals wäre es möglich gewesen, ein noch leistungsfähigeres Sturmgewehr zu beschaffen, wie er allein schon die MG-Variante des G 36 zeigt. Die Technik kann ja nahezu alles, vorausgesetzt, der Kunde bezahlt es auch. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Die Geschichte der Bundeswehr ist eine Geschichte der Knauserigkeit des Dienstherrn, des Mangels an allen Ecken und Enden sowie der Behelfslösungen und Provisorien. Daß es den Soldaten immer wieder gelungen ist, dennoch einen respektablen Leistungsstand zu erzielen, ist allein ihrem Engagement zu verdanken. Die Politik hat keinen Anteil daran.

Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft, ist der Untertitel einer politischen Talkshow. Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft, und zwar im Gerichtssaal, dann zeigt sich regelmäßig, wie hohl die Phrasen der Politiker, und vor allem, wie weit sie von der Wirklichkeit entfernt sind. Politik und Wirklichkeit sind eben sehr unterschiedliche Welten. Quod erat demonstrandum.  

Der Eiertanz

Zu den unsäglichen Vorstellungen auf der Berliner politischen Bühne gehört zweifellos die Groteske um die Armenien-Resolution des Bundestages zum Völkermord an den Armeniern in der Zeit des Ersten Weltkrieges. Der Bundestag hat in einer Resolution erklärt, es habe sich damals um einen Völkermord im Rechtssinne gehandelt. Es gehört zu den Aufgaben und Rechten des Bundestages, neben seiner Gesetzgebungsarbeit auch in sogenannten Resolutionen zu Fragen und Sachverhalten von allgemeinem politischen Interesse Stellung zu nehmen. Nun sollte man meinen, dies sei dann die Position unseres Landes zum jeweiligen Thema. Wir sind heute darüber belehrt worden, daß dem nicht so ist. Nach der Meldung von Spiegel Online, die Bundesregierung beabsichtige sich von dieser Resolution zu distanzieren, um das Verhältnis zur Türkei (natürlich im Hinblick auf das sogenannte Flüchtlingsabkommen) nicht zu belasten, sah sich die Bundesregierung dann heute Nachmittag veranlaßt, diese Meldung zu dementieren.

Dieses Dementi muß man sich allerdings genauer anschauen. Die Bundesregierung nimmt inhaltlich zu dieser Resolution keine Stellung und verweist darauf, daß es das gute Recht des Bundestages sei, derartige Resolutionen zu beschließen. Der Bundesregierung als weiterem Verfassungsorgan stehe es einfach nicht zu, sich dazu zu äußern. Ist das eine Distanzierung oder ist das etwa eine Erklärung dahingehend, daß gegen diese Resolution nichts zu sagen sei? Natürlich ist das eine Distanzierung. Man muß sich vergegenwärtigen, daß diese Resolution von allen Parteien, und damit auch von von den beiden Parteien getragen wurde, welche die Bundesregierung tragen. Üblicherweise sind die Regierungsparteien im Parlament gewissermaßen die parlamentarische Basis für ihre Entscheidungen. Die Spitzen dieser Parteien stellen auch Kanzler und Minister. Es ist daher höchst merkwürdig, wenn die Bundesregierung sich auf den formalen Standpunkt zurückzieht, die Fassung einer Resolution sei eben das souveräne Recht des Verfassungsorgans Parlament, zu dem das Verfassungsorgan Bundesregierung sich einer Stellungnahme enthalten müsse. Das mag formaljuristisch vielleicht mit Ach und Krach begründbar sein. Politisch heißt es nichts anderes, als daß man eben nicht hinter dieser Resolution steht. Dabei fällt natürlich auf, daß die Kanzlerin, der Vizekanzler und der Außenminister, allesamt auch Mitglieder des Deutschen Bundestages, bei der Abstimmung über diese Resolution gefehlt haben, pardon, „verhindert“ waren.

Nun kann man durchaus geteilter Meinung darüber sein, welchen Sinn es überhaupt hat, daß Parlamente sich zu historischen Fragen offiziell äußern und diese bewerten. Ob es sich bei dem Massenmord an den Armeniern seinerzeit um einen Völkermord im historischen und juristischen Sinn gehandelt hat, ob liegt grundsätzlich der Bewertung durch die Historiker und die Juristen. Durch letztere dann, wenn die Rechtsfrage zu prüfen ist, ob ein Völkermord im Sinne von Art. 6 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs bzw. der einschlägigen Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuches vorliegt. Denn daran knüpfen sich regelmäßig Rechtsfolgen, über die nur ein Gericht entscheiden kann. Wenn ein solcher Rechtsfall eben nicht zu entscheiden ist, werden die Gerichte damit nicht befaßt. Die Historiker hingegen haben als Wissenschaftler die historische Wahrheit zu erforschen und auch ihre Ergebnisse zu veröffentlichen. Jeder Historiker hat dann zu vertreten, was er publiziert. Mit der Zeit bilden sich dann eben historische Gewissheiten, zumindest vorläufige historische Gewissheiten heraus. Dabei sollte es eigentlich sein Bewenden haben. Nachdem sich aber in den letzten Jahren mehrfach die Politik hier eingemischt hat und Parlamente entsprechende Resolutionen gefaßt haben, muß man eben feststellen, daß die Politik insoweit Teil des historischen Prozesses geworden ist. Das kann man begrüßen oder auch ablehnen. Es ist aber nun einmal so. Und deswegen haben derartige Resolutionen natürlich erhebliche politische Bedeutung, vor allem in Fällen wie dem vorliegenden. Denn die Türkei, und nicht etwa lediglich einzelne türkische Historiker, lehnt es ganz offiziell ab, daß der Völkermord an den Armeniern von anderen Staaten oder auch Historikern beim Namen genannt wird. Und daran knüpft die Türkei durchaus politische Ansprüche. Im Falle Deutschland maßt sie sich an, Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu untersagen, deutsche Soldaten, die in der Türkei im Rahmen des Krieges gegen den sogenannten Islamischen Staat stationiert sind, zu besuchen.

Und an dieser Stelle wird es peinlich. An und für sich sollte ein solches Verhalten eines Bündnispartners die Bundesregierung veranlassen, umgehend ihre Soldaten aus diesem Lande abzuziehen und irgendwo anders, etwa auf Zypern, zu stationieren. Sie sollte des Weiteren der Türkei nahelegen, gemäß Art. 13 des NATO Vertrages ihren Austritt aus dem Bündnis zu erklären. Ein Staat, der sich so verhalten würde, könnte sicher sein, international sehr ernst genommen zu werden. Ein Staat aber, der sich so verhält, wie die Bundesregierung dies in unser aller Namen tut, macht sich lächerlich. Besonders absurd ist die Verknüpfung mit dem sogenannten Flüchtlingsabkommen mit der Türkei. Davon haben wir nämlich gar nichts. Genau genommen bekommt Europa für jeden in der Ägäis aufgegriffenen illegalen Flüchtling einen anderen Flüchtling von der Türkei zurück. Und dafür zahlt die Europäische Union der Türkei Milliarden von Euro. Die Tatsache, daß der Flüchtlingsstrom aus Afghanistan, Irak und Syrien via Türkei inzwischen mehr oder weniger versiegt ist, hat mit diesem Abkommen nichts zu tun. Vielmehr ist die Ursache dieser erfreulichen Entwicklung allein darin zu finden, daß die Balkanstaaten, Ungarn und Österreich ihre Grenzen abgeriegelt haben.

Es ist ohnehin unverständlich, daß die Bundesregierung immer noch daran festhält, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei weiterzuführen. Auch dies mag ein Motiv für diese Karikatur von Diplomatie gewesen sein, deren Zeugen wir heute werden konnten. Unverständlich ist das Ganze deswegen, weil sich inzwischen doch herausgestellt hat, und zwar mit großer Klarheit, daß die Türkei auf gar keinen Fall Teil der Europäischen Union werden kann. Sie ist politisch inzwischen eine Art Halbdiktatur, sie ist kulturell Lichtjahre von Europa entfernt, insbesondere wegen der rasant zunehmenden Bedeutung des Islam für die türkische Gesellschaft. Der von dem Begründer der modernen Türkei, Mustafa Kemal Atatürk, verordnete Laizismus ist durch die von Präsident Erdogan rasant vorangetriebene Islamisierung nahezu verschwunden. Dieses Land ist somit von Europa noch sehr viel weiter entfernt, als es bei Abschluß des sogenannten Ankara-Abkommens vom 12.09.1963 zwischen dem Vorläufer der Europäischen Union, der EWG seligen Angedenkens, und der Türkei gewesen ist. Dieses Abkommen wird gemeinhin als Beginn der Annäherung der Türkei an Europa angesehen, und man muß zugeben, daß der Türkei seither einschlägige Versprechungen gemacht worden sind, die letztendlich in der Ernennung dieses Landes zum offiziellen Beitrittskandidaten 1999 und der Aufnahme förmlicher Beitrittsverhandlungen 2005 gipfelten. Allerdings kannten die Deutschen 1963 die Türkei und den Islam allenfalls aus den Romanen von Karl May. Womit man es wirklich zu tun hat, weiß man heute natürlich sehr viel besser. Mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Ankara-Abkommen sollte man so ehrlich sein zu sagen, daß die Welt sich seither tiefgreifend verändert hat. Die Grundlage für die damaligen Versprechungen existiert schon lange nicht mehr. Ehrlich wäre es daher zu sagen, daß ein Beitritt der Türkei zur Europäischen Union jedenfalls in den nächsten 50 Jahren nicht möglich ist.

Warum also die Bundesregierung im Verhältnis zur Türkei derartig bizarre Eiertänze aufführt, ist nicht nachvollziehbar. Dem Renommee unseres Landes dient das jedenfalls nicht.

Die Verschleierung ist kein Menschenrecht

Die Debatte um das Verbot von Burka und Niqab ist voll entbrannt. Erstaunlich ist, daß es eine solche Debatte überhaupt geben kann. Die Befürworter des Verbots der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit argumentieren im wesentlichen so, es gehöre nun einmal zu unseren hergebrachten Grundsätzen, daß alle Menschen ihr Gesicht zeigen. Die religiös begründete Pflicht der Frauen, in der Öffentlichkeit ihren Körper und ihr Gesicht vollständig zu verhüllen, sei Ausdruck eines Menschenbildes, in dem die Frau keine eigenen Rechte habe und gewissermaßen zum Besitz ihres Ehemannes, vor der Ehe ihres Vaters, herabgewürdigt werde. Die Gegner eines solchen Verbots berufen sich auf Art. 4 des Grundgesetzes sowie Art. 9 der Europäischen Konvention der Menschenrechte. Danach sei nun einmal die Religionsfreiheit gewährleistet, wozu auch die Ausübung der Religion in der Öffentlichkeit gehöre. Religiöse Kleidervorschriften fielen somit in den verfassungsrechtlich bzw. menschenrechtlich geschützten Bereich.

Nun hat aber der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte mit Urteil vom 01.07.2014 und damit gewissermaßen in letzter Instanz entschieden, daß ein Mitgliedsland – in diesem Falle Frankreich – nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstößt, wenn er die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit bei Strafe verbietet. Denn, so der Gerichtshof, das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, Mindestanforderungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens als Teil der immateriellen öffentlichen Ordnung zu schützen, sei ein hinreichender Grund für diese Einschränkung. Zu diesem im Verhältnis zum Recht auf ungestörte Religionsausübung höherrangigen Ziel des Gesetzgebers, das gesellschaftliche Zusammenleben zu schützen, zähle auch die Erkennbarkeit des Gesichts der Menschen, denen man im öffentlichen Raum begegne. Es bestehe ein weiter Beurteilungsspielraum des Staates bei der Frage, ob diese Beschränkung der Religionsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft tatsächlich notwendig ist. Frankreich hatte diese Frage bejaht und daher ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit erlassen. Es ist also letztendlich eine politische Frage, ob man eine Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Zusammenlebens darin sieht, wenn vollverschleierte Frauen in der Öffentlichkeit auftreten.

Ein gewichtiges Argument in dieser Diskussion ist natürlich die Einstellung der jeweiligen Bevölkerung zu einem solchen Verbot. Nach einer Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2011 sprachen sich zwei Drittel der Deutschen für ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit aus. Nach einer aktuellen Erhebung des statistischen Bundesamtes sollen sich 50 % für und 33 % gegen ein Verbot ausgesprochen haben. In Frankreich sei das Verhältnis 70 : 18 und in Spanien 65 : 21. Wenn jedoch erhebliche Teile der Bevölkerung das Auftreten von vollverschleierten Frauen in der Öffentlichkeit so vehement ablehnen, daß sie sich für ein gesetzliches Verbot aussprechen, dann muß man wohl von einer Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Zusammenlebens durch diese auffällige und demonstrative Zurschaustellung einer radikalen Religiosität sprechen. Hinzu kommt, daß diese auch im Islam keineswegs selbstverständliche, sondern nur in extrem konservativen Gesellschaften bestehende Bekleidungsvorschrift bei uns in Deutschland mit islamistischem Terrorismus in Verbindung gebracht wird. Ein mit diesen Überlegungen begründetes Gesetz würde vor dem Europäischen Gerichtshof für die Menschenrechte Bestand haben.

Nun wird auch argumentiert, Art. 4 unseres Grundgesetzes gehe weiter als die Europäische Menschenrechtskonvention, weil danach die ungestörte Religionsausübung gewährleistet wird. Die Frage ist natürlich, ob die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit tatsächlich Religionsausübung im Sinne dieser Vorschrift ist. Offensichtlich halten es die allermeisten Muslime in Deutschland nicht für ihre religiöse Pflicht, ihren Frauen vorzuschreiben, eine solche Kleidung in der Öffentlichkeit zu tragen. Soweit einige wenige Frauen islamischen Glaubens behaupten, aus eigenem Entschluß nur vollverschleiert aus dem Hause zu gehen, so mag es zwar eine solche unglaubliche religiöse Verirrung im Einzelfall geben. Es geht aber offensichtlich vorrangig darum, den sogenannten Ungläubigen die eigene Religiosität zu demonstrieren und damit auch die Verachtung für den freiheitlichen, gegebenenfalls auch religiös indifferenten Lebensstil der westlichen Gesellschaften. Es kann aber nicht Inhalt eines Grundrechtes sein, auch völlig abseitige Vorstellungen und Verhaltensweisen zu schützen. Vielmehr können sich Behörden und Gerichte bei der Prüfung der Frage, ob hier überhaupt die Ausübung einer Religion vorliegt, an die Auffassung der weit überwiegenden Mehrheit der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft halten. Wenn es zutrifft, daß es in Deutschland derzeit nur ca. 100 Frauen gibt, die sich in der Öffentlichkeit mit Burka bzw. Niqab zeigen, wie uns das die Leute gerne erzählen, die das Problem kleinreden wollen, dann handelt es sich dabei ja tatsächlich um eine verschwindende, gewissermaßen in homöopathischer Verdünnung auftretende Minderheit der etwa 4 Millionen bei uns lebenden Muslime. Deren exzentrische Vorstellung von ihrer Religion fällt also nicht in den vom Grundgesetz geschützten Bereich.

Die Ausgestaltung des Grundrechts der Religionsfreiheit in unserer Verfassung im Vergleich zu der einschlägigen Regelung in der Weimarer Reichsverfassung zeigt im übrigen, daß der Verfassungsgesetzgeber 1949 in seinem Eifer, die Deutschen nach dem III. Reich mit dem größtmöglichen Grundrechtsschutz auszustatten, über das Ziel hinausgeschossen ist. Art. 135 der Weimarer Verfassung hat noch die ungestörte Religionsausübung zwar gewährleistet, jedoch ausdrücklich erklärt, daß die allgemeinen Staatsgesetze davon unberührt bleiben. Damit war es dem Gesetzgeber möglich, Einzelheiten der Religionsausübung zu regeln, ohne sie im Kern anzutasten.

Die derzeitige Debatte über das Verbot der Vollverschleierung treibt seltsame Blüten. So hört man das Argument, im Kern gehe es hier um einen Angriff auf die Religiosität überhaupt. Nach der Debatte über die religiöse Beschneidung komme nun dieses. Man müsse wohl befürchten, daß auch das Läuten der Kirchenglocken und die Fronleichnamsprozessionen in den Fokus radikaler Religionskritiker geraten könnten. Das ist natürlich, mit Verlaub gesagt, Unsinn. Die Kritiker der religiösen Beschneidung, zu denen ich mich zähle, argumentieren mit dem Grundrecht der betroffenen Kinder auf körperliche Unversehrtheit. Hier muß der Staat also eine Abwägung zwischen Grundrechten treffen. Er hat sie im Falle der religiösen Beschneidung aus politischen Gründen fehlerhaft vorgenommen. Soweit überhaupt das Läuten der Glocken angegriffen wird, handelt es sich dabei jeweils um einzelne Anwohner, die da meinen, der Staat müsse ihr Ruhebedürfnis schützen, obgleich die Glocken in seiner Nachbarschaft seit Jahrhunderten läuten. Sie müssen sich dann jeweils von den Gerichten darüber belehren lassen, daß das Läuten der Kirchenglocken Bestandteil unserer gewachsenen Kultur ist. Beim Ruf des Muezzins wäre das ganz sicher nicht so zu beurteilen. Es sei denn, man huldige der Auffassung Christian Wulffs und Angela Merkels, der Islam gehöre zu Deutschland, was ja nun ganz offensichtlich abwegig ist.

Der tragende Grund für ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum ist natürlich, daß dieser Anblick für die weit überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung abstoßend wirkt. Nicht nur, daß eine solche Gestalt als Fremdkörper wahrgenommen wird, sie wird auch als Sinnbild einer unduldsamen, Lebensfreude und Freiheit unterdrückenden Religion bzw. Gesellschaftsordnung aufgefaßt, und dies zu Recht. Ein derartiges Menschenbild ist uns fremd. Seine demonstrative Zurschaustellung wird von vielen Menschen als bedrohlich empfunden, und auch dies zu Recht. Daß Menschen, die solches für religiös geboten halten, auch Sympathien für den islamistischen Terror, wenn nicht mehr, zugetraut wird, rundet das Bild nur ab. Das Verbot von Burka und Niqab auf unseren Straßen ist nicht nur rechtlich möglich, sondern meines Erachtens zwingend geboten. Wenn die Politik sich nicht noch weiter vom Volk entfernen will, als sie es schon tut, dann kann sie nur dem Wunsch der meisten Deutschen entsprechen, und diesem Mummenschanz auf unseren Straßen ein Ende setzen.

Die Verschleierung ist eben kein Menschenrecht. Im Gegenteil. Sie zu untersagen, ist Pflicht des freiheitlichen Staates. Denn die Freiheit der Bürger vor ihren Unterdrückern muß gewährleistet werden.

Die unbequeme Erinnerung

Heute, am 13. August 2016, haben wir einen jener Jahrestage, den wir nicht feiern, denn zu feiern gibt es nichts, der aber auch in der öffentlichen Wahrnehmung am unteren Rand der Aufmerksamkeitsschwelle gerade soeben existiert.

Am 13. August 1961 ließ das DDR-Regime zunächst in Berlin, und dann entlang der gesamten Zonengrenze eine als Mauer schon damals klein geredete Sperranlage bauen, an der sich allerdings die ganze Verlogenheit des Sozialismus wie unter einem Vergrößerungsglas zeigte. Das begann schon mit der frechen Lüge Walter Ulbrichts kurz zuvor, als er auf einer Pressekonferenz den berühmten Satz sagte: „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.“ Und das setzte sich fort in der Bezeichnung jener tief gestaffelten Sperre als antifaschistischer Schutzwall. Schon die Bezeichnung suggerierte, daß es sich um eine Anlage zur Verteidigung gegen die sogenannten Faschisten im Westen handeln sollte. Tatsächlich diente sie ganz offensichtlich alleine dem Zweck, den Bürgern der DDR das Verlassen ihres Landes unmöglich zu machen, so ihr Land zu einem gigantischen Gefängnis zu machen. Niemand im Westen hatte die Absicht, diese Sperranlage in Richtung Osten zu überwinden, um künftig an den Segnungen des Sozialismus teilhaben zu können. Die Behauptung, die Sperranlage diene dem Schutz vor einem militärischen Angriff der sogenannten Bonner Ultras und ihrer NATO-Verbündeten, war für jeden mit militärischen Dingen halbwegs vertrauten Menschen als freche Lüge so klar erkennbar, wie die Behauptung, die Kinder bringe der Klapperstorch.

An diesem Vorgang zeigte sich die ganze Absurdität und das Elend der sozialistischen Theorie überhaupt. Nicht das paradiesische Glück der Menschheit, wonach ein jeder nach seinen Bedürfnissen an den gemeinsamen erarbeiteten Reichtümern dieser Erde teilhaben könnte, sondern ein System der brutalen Unterdrückung folgte zwangsläufig aus der irrsinnigen Vorstellung, die Menschen könnten ein derartiges Paradies auf Erden schaffen. Wenn nur die Fremdbestimmtheit des Menschen durch die Kapitalisten aufgehoben würde, müsse sich zwangsläufig durch die dann erreichte Gleichheit auch die Brüderlichkeit und die Freiheit einstellen. Tatsächlich ist diese Philosophie, von der man bis heute nicht weiß, wie viel Promille Alkohol täglich an ihrer Genese mitgewirkt haben, in jeder, aber auch wirklich jeder Variante krachend gescheitert.

Erstaunlich und faszinierend zugleich ist jedoch, daß bis zum heutigen Tage ein nicht geringer Teil der Menschen mit akademischen Würden immer noch diesem Irrglauben anhängt. Liegt es daran, daß ein Tag wie der heutige von der sogenannten großen Politik in Deutschland praktisch nicht wahrgenommen worden ist? Die offizielle Gedenkfeier wurde von Politikern aus der zweiten und dritten Reihe, man muß sagen, absolviert. Es ist eben ein schwieriger Gedenktag, schwierig deswegen, weil er eine nüchterne Betrachtung des Sozialismus herausfordert, eine Betrachtung, die den mehrheitlich sozialromantisch konditionierten Intellektuellen unserer Tage mehr als schwer fällt.

Ein weiterer Grund für uns, die wir mit harter Arbeit die Lebensgrundlage auch dieser Zeitgenossen täglich schaffen, ihr Gerede hinzunehmen wie das Wetter. Wenn ihr Gesabber zu feucht wird, können wir ja immer noch den Schirm aufspannen.