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Ihr seid mer ja scheene Demogradn!

Ob König Friedrich August III. diesen Satz 1920 seinen ehemaligen Untertanen zugerufen hat, um damit sein Erstaunen über den überaus freundlichen Empfang ihres ehemaligen Herrschers zum Ausdruck zu bringen, wissen wir nicht. Aber es ist eine schöne Anekdote. In ganz anderem Sinne möchte man diesen Satz den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zurufen, die erklärt haben, den von der AfD-Fraktion für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten aufgestellten Abgeordneten Albrecht Glaser nicht wählen zu wollen. Denn der Mann habe sich ja in nicht hinnehmbarer Weise über den Islam geäußert und das Grundrecht auf Religionsfreiheit in Frage gestellt.

Der Vorgang ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert. Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist es guter parlamentarischer Brauch, daß jede Fraktion im Deutschen Bundestag einen Vizepräsidenten des Parlaments stellt. Natürlich wird diese Position mittels Wahl besetzt, so daß die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig ist, damit jemand auf dem Stuhl des Vizepräsidenten Platz nehmen kann. Bisher war es auch immer so, daß die jeweiligen Fraktionen eines ihrer Mitglieder zur Wahl durch das Hohe Haus aufgestellt haben, und diese Person dann einstimmig oder nahezu einstimmig gewählt worden ist. Die zuvor von der jeweiligen Fraktion getroffene Auswahl unter ihren Mitgliedern wurde von den übrigen Fraktionen niemals in Frage gestellt. Somit ist der erste bemerkenswerte Umstand die schiere Tatsache, daß Angehörige anderer Fraktionen sich überhaupt dazu äußern, wen die Fraktion der AfD für dieses Amt nominiert. Noch unerhörter ist es, daß jedenfalls die Fraktionen der SPD, der Grünen, der Linken und auch der FDP erklärt haben, Herrn Glaser auf keinen Fall wählen zu wollen. Ein Abgeordneter der CDU soll indessen zur Besonnenheit aufgerufen haben. Das werden ihm seine Oberen mit Rücksicht auf „Jamaika“ und die Muslime wohl auch noch verbieten. Eine solche Haltung wäre nur dann verständlich, wenn dem Abgeordneten ein schwerwiegendes Fehlverhalten vorgeworfen werden könnte, etwa in der Qualität der Straftaten, für die der frühere Abgeordnete Edathy von der SPD rechtskräftig verurteilt worden ist.

Doch weit gefehlt. Nicht der Besitz von Kinderpornos, nicht Steuerhinterziehung, nicht einmal eine Trunkenheitsfahrt wird dem Abgeordneten vorgeworfen. Nein, in den Augen seiner politisch korrekten Kollegen ist er wegen der nachstehend zitierten Äußerung nicht wählbar:

„Wir sind nicht gegen die Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muß man das Grundrecht entziehen.“ Überdies, so hat er sich weiter eingelassen, sei der Islam keine Religion, sondern eine politische Ideologie.

In der Sache ist es natürlich richtig, daß der Islam jedenfalls auch eine politische Ideologie ist, die in der Tat überall dort, wo sie die politische Macht hat, andere Religionen mindestens benachteiligt, meistens aber bedrängt und verfolgt. Hier fordert Herr Glaser nichts anderes ein, als das Prinzip der Gegenseitigkeit. Nun kann man juristisch wohl darüber trefflich streiten, in welchem Umfange die Freiheit der Religionsausübung (nicht die Religionsfreiheit) in Deutschland eingeschränkt werden kann. Zwar garantiert Art. 4 Abs. 3 des Grundgesetzes die Freiheit der Religionsausübung. Indessen gilt das nicht schrankenlos. Schon heute gibt es Beschränkungen, man denke nur an die Fälle, in denen Gerichte das Läuten der Kirchenglocken reglementiert haben. Und es ist in Deutschland bisher jedenfalls unstrittig, daß auch religiöse Vorstellungen von Muslimen nicht uneingeschränkt ausgelebt werden können. So kann ein Muslim in Deutschland nicht mehr als eine Frau heiraten, auch wenn Koran und Scharia ihm die Mehrfach-Ehe erlauben. So kann er sich auch nicht durch bloße Verstoßung nach islamischem Ritus von seiner Ehefrau trennen mit der Folge, daß er erneut heiraten darf. Und auch wenn die deutschen Politiker nicht den Mut hatten, den archaischen und barbarischen Brauch der Beschneidung von Knaben gänzlich zu verbieten, so haben sie doch allen ihren Mut zusammen genommen, und wenigstens die übliche Knabenbeschneidung durch medizinische Laien untersagt. Auch wenn gewisse Strömungen des Islam die Vollverschleierung der Frauen anordnen, so haben sich die deutschen Politiker wenigstens getraut, diesen Mummenschanz Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu untersagen. Von solchen Köstlichkeiten des Islam, wie der Pflicht zur Tötung vom Glauben abgefallener oder dem religiösen Gesetz, das eine Muslimin keinen „Ungläubigen“ heiraten darf, einmal ganz abgesehen, denn dies ist mit der öffentlichen Ordnung in Deutschland nicht vereinbar. in meinem Blog vom 10.8.2017 „Darf man vor dem Islam warnen?“ habe ich zu dem Thema ausführlich Stellung genommen.

Es ist doch ganz offensichtlich, daß die Äußerungen des Abgeordneten Glaser nicht einmal den Anfangsverdacht einer Straftat begründen, und er wird auch nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Was bleibt, ist nur, daß der Abgeordnete eine Meinung vertritt, die von den meisten seiner Kollegen im Deutschen Bundestag nicht geteilt wird, ja, die ihnen ausgesprochen quer liegt. Aber genau das ist doch der Normalfall in der Demokratie. Ihr konstituierendes Grundrecht ist die Meinungsfreiheit. Von der Mehrheit abweichende Meinungen dürfen nicht unterdrückt, sondern müssen diskutiert werden. Die Demokratie lebt davon, daß über Meinungen gestritten wird, ein Konsens gefunden wird oder die Mehrheit die Minderheit überstimmt. Die Demokratie stirbt, wenn Meinungen nicht geäußert werden dürfen. Wenn man jedoch hört, was die Vertreter der etablierten Parteien in den letzten Wochen so alles von sich gegeben haben, dann muß man den Eindruck haben, ihre Vorstellung von Demokratie finde ihr Ideal im Parlament von Nordkorea. Das sind mir in der Tat schöne Demokraten.

 

Arg daneben, Herr Professor!

Er ist offenbar so etwas wie eine Ikone des linksliberalen Milieus. Edelfeder des Süddeutschen Beobachters, magna cum laude promovierter Jurist, ehemaliger Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter, Honorarprofessor an einer deutschen Universität, Ehrendoktor einer theologischen Fakultät, mit Preisen und Auszeichnungen überhäuft, Dauergast in den Talkshows der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten. Diese geballte Kompetenz, gepaart mit einem zur Schau getragenen Sendungsbewusstsein als Verteidiger des gesellschaftlichen Fortschritts, ruft die schrankenlose Bewunderung im juste milieu hervor.

Doch sind die Flügel, die ihn hoch zur Sonne zu tragen scheinen, doch nur eingebildet. Wie Ikarus aus der griechischen Sage muß er abstürzen, wenn er das menschliche Maß verliert. Mit anderen Worten, sich über seinesgleichen allzu sehr erhebt. Eine Kostprobe davon konnte man gestern Abend in der Talkshow von Anne Will erleben. Abgesehen davon, daß er zum eigentlichen Thema des Abends – Machbarkeit der sogenannten Jamaika-Koalition – nichts Erhellendes beitragen konnte, spielte er sich als Verteidiger der Rechtsordnung auf, wobei er sich nicht nur im Ton vergriff, sondern sich auch als Jurist blamierte.

Als Markus Söder zu Recht meinte, man müsse doch wenigstens konsequent das Recht durchsetzen und rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, besonders solche, die sich Straftaten zuschulden kommen haben lassen, konsequent abschieben, rastete der Kämpfer für das Gute, Wahre und Schöne aus. „Das legt bei uns der Rechtsstaat fest, Herr Söder! Es gibt Abschiebungs-Hindernisse, und die setzen nicht Sie fest, zum Teufel noch mal! Die Art und Weise, wie Sie nach Afghanistan abschieben lassen, aus Bayern, ist eine Sauerei!“ Das ganze in einer Mischung aus Empörung, Oberlehrergehabe und Kasernenhofton. Als der so gescholtene Söder versetzte: „Reißen Sie sich mal zusammen. Was ist denn das für ein Ton?“ blaffte er zurück: „Der Ton ist ein rechtsstaatlicher Ton!“

Nun war der Ton nicht rechtsstaatlich – kann ein Ton rechtsstaatlich sein? – sondern ungehörig. Vor allem aber lag der Herr Professor hier auch fachlich daneben. Offensichtlich will oder kann er nicht zwischen der Anwendung geltenden Rechts, was Aufgabe der Behörden und der Gerichte ist, und der Schaffung neuen und Änderung geltenden Rechts, was Aufgabe der Parlamente, mithin der Politiker ist, unterscheiden. Leider läßt es das in Deutschland geltende Recht offenbar zu, daß sich auch rechtskräftig abgelehnte, ja sogar rechtskräftig strafrechtlich verurteilte Asylbewerber oder Kriegsflüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention auf Umstände berufen können, die einer Abschiebung entgegenstehen, auch zum Beispiel dann, wenn sie keine Papiere (mehr) haben. Nun ist es Aufgabe des Gesetzgebers, erkannte Fehler und Schwachstellen in den geltenden Gesetzen zu korrigieren. Ja, Gesetzgebung ist von alters her nichts anderes, als die Reaktion des Staates auf aktuelle Probleme. Genau deswegen muß angesichts der Komplexität und des stetigen Wandels unserer Welt ständig an den Gesetzen gearbeitet und geändert werden. Ein Jurist sollte also ohne weiteres das eine vom anderen unterscheiden können. Die Entscheidung über eine Abschiebung nach geltendem Recht ist eben etwas grundlegend anderes, als die Änderung alten oder gar Schaffung neuen Rechts. Natürlich ist der Gesetzgeber nicht völlig frei, sondern an die Verfassung gebunden. Damit gehen Zeitgenossen vom Schlage eines Herrn Prantl auch gerne hausieren und wollen den Leuten weismachen, genau deswegen könne man gegen solche Misstände auch als Gesetzgeber nichts unternehmen. Nun dürfte allgemein bekannt sein, daß selbst das Asylgrundrecht keinesfalls unumstößlich in der Verfassung steht. So wurde es 1993 erheblich eingeschränkt. Die Einreise aus einem sicheren Land in Europa nach Deutschland läßt das Recht auf Asyl in Deutschland entfallen, um ein Beispiel zu nennen. Selbstverständlich kann der Gesetzgeber auch das Grundgesetz ändern, nur eben mit qualifizierter Mehrheit. Aber genau das ist ja die Aufgabe der Politiker, daß sie notfalls auch mit verfassungsändernder Mehrheit das geltende Recht den Herausforderungen unserer Zeit anpassen. Natürlich gibt es auch die absolute Grenze der Menschenwürde. Indessen ist es kein Wesensmerkmal der Menschenwürde, etwa trotz rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen und strafgerichtlicher Verurteilung in Deutschland bleiben zu dürfen, noch weniger, weil man seinen Pass weggeworfen hat.

Doch hat dieser praeceptor Germaniae, als der sich Prantl offenbar versteht, hier nur sein wahres Gesicht gezeigt. Es geht nicht um das Recht. Es geht darum, den vermeintlichen gesellschaftlichen Fortschritt auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Daß es dem linken Milieu in Deutschland als Ausweis des gesellschaftlichen Fortschritts gilt, möglichst alle Mühseligen und Beladenen dieser Erde mit offenen Armen zu empfangen, zu behausen und zu speisen, ist nicht zu übersehen. Wer es wagt, sich dem so verstandenen Fortschritt in den Weg zu stellen, darf auch schon mal niedergebrüllt werden. Und das Recht hat selbstverständlich der guten Absicht zu weichen. Daran ist allenfalls richtig, daß das Recht generell dienende Funktion hat. Wir müssen allerdings darauf achten, daß es nicht den Falschen dient, denn das hatten wir schon mal.

Vorhang auf!

Die neue Spielzeit im Deutschen Theater ist eröffnet. Regietheater, Realsatire, komische Oper, gallige Kritik an den guten Darbietungen und Lobhudelei für die schlechten, aber zeitgeistigen Stücke und ein wohl weiterhin ratloses Publikum werden auch diesmal die Spielzeit prägen. Diese Prophezeiung schon am zweiten Kalendertag nach der Wahl des neuen Deutschen Bundestages ist nicht schwer. Obwohl die Wähler Protagonisten wie Statisten diesmal ganz anders zusammengestellt haben, als dies in den voraufgegangenen Spielzeiten bzw. Legislaturperioden der Fall war, zeigt sich bereits jetzt, daß die alten Regisseure und Kritiker nichts verstanden haben, auch wenn der dümmliche Satz: „Wir haben verstanden“ offenbar zum Standardrepertoire der Akteure gehört. Doch der Reihe nach.

Beginnen wir mit den Volksparteien, die diesen Namen nun wirklich nicht mehr verdienen. Wen nur noch 20 % wählen, der kann nun wirklich nicht von sich sagen, das Volk zu repräsentieren. Rechnet man die 3.0 % Nichtwähler mit ein, so haben sich nur 14 % der Deutschen für die SPD entschieden. Aber auch die Unionsparteien, bei denen heuer nur ein Drittel der Wähler ihr Kreuz gemacht haben, können damit nicht mehr ernsthaft den Anspruch erheben, Volksparteien zu sein. Denn ihnen haben tatsächlich weniger als ein Viertel der Deutschen ihre Stimme gegeben. Volksparteien, wie sie die ersten Jahrzehnte der Bundesrepublik Deutschland geprägt haben, hatten jeweils einen beträchtlichen Anteil der gesamten Bevölkerung hinter sich, dazu noch soziologisch gut unterscheidbar strukturiert. Die Union vertrat das Bürgertum, die Sozialdemokratie die Arbeiterschaft, dazwischen zahlenmäßig überschaubar die FDP mit liberaler, wohlhabender Klientel. Von alledem sehen wir heute nichts mehr. Die Wählerschaft ist volatil, wie die Börsianer sagen. Das klassische Arbeitermilieu gibt es nicht mehr, die wohlhabende Klientel wird zum großen Teil von linksgrünen Akademikern gestellt. Die Kirchen, die einst vor den Wahlen von den Kanzeln ganz unverblümt dazu aufgerufen haben, nur Parteien mit dem großen C im Namen zu wählen, verstehen sich heute ganz offensichtlich nicht mehr als Verkünder des Reiches Gottes, sondern als Lehranstalten für politisch korrekte Sozialpädagogik, was natürlich nicht mehr zur Verkündung des Evangeliums, sondern zur Verbreitung linksgrüner Parolen führt. Die schon sprichwörtlich gewordene schwäbische Notarsgattin randalierte Arm in Arm mit Antifa-Kämpfern vor der Großbaustelle des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Was man früher einmal höhere Töchter genannt hat, stand im Herbst 2015 massenhaft mit glücklichem Lächeln an den Bahnsteigen um ankommende vermeintliche wie wirkliche Flüchtlinge mit Teddybären zu bewerfen. Die politische Landschaft ist so unübersichtlich geworden, daß die Landmarken und Wegezeichen kaum noch zu erkennen sind. Es verwundert also nicht, daß immer mehr Lotsen ihre Dienste anbieten, und damit notwendigerweise auch die Zahl derer, die ihnen jeweils folgen, kleiner wird. Und damit sind wir bei den Gewinnern der Bronzemedaille und den auf die Plätze verwiesenen, um einmal vom Theater weg in die Arena zu gehen.

Schauen wir uns zunächst die größte der klein gewordenen Parteien an. Nichts Neues im Westen, und auch aus dem Osten kommt nicht das Licht. Und täglich grüßt das Murmeltier, heißt das Stück, das diese Compagnie auf den Spielplan gesetzt hat. Der Prinzipalin fällt weiterhin nichts anderes ein, als die immer gleichen Darsteller das immer gleiche Stück spielen zu lassen. Inhalt und Botschaft des Stückes heißen wie die Jahre zuvor: Auf dem Regiestuhl sitze ich, egal was gespielt wird. Daß mit dieser Monotonie immer weniger Besucher angelockt werden, liegt wohl auf der Hand. Die Zahl der Abonnenten für die nächste Spielzeit wird sich erneut deutlich nach unten bewegen. Da hilft es auch nichts, daß man künftig wohl nicht mehr die unsägliche Ursula von der Leine auf der Bühne sehen wird, denn überforderte Statisten wie Kauder und Tauber werden uns weiter zugemutet.

Wenig Freude wird dem Publikum die alte Tante SPD machen. Denn es sieht nicht so aus, als ob sie aus ihrem Ensemble wenigstens solche Fehlbesetzungen wie den Mann aus Würselen oder den Pöbler vom Dienst aus Schleswig Holstein entfernen würde. Regie soll ja nun die massive Dame aus der Eifel führen, der nie etwas anderes einfällt, als für ihre Stücke mehr Geld auszugeben, als an der Kasse eingenommen wird.

Die Folkloretruppe aus Bayern muß schockiert zur Kenntnis nehmen, daß ihre Schuhplattler immer weniger Freunde finden, auch wenn sich ihr Regisseur schneller dreht, als das Mädel auf der Bühne. Natürlich werden schon jetzt die Messer gelockert. Noch kein CSU-Vorsitzender hat eine verlorene Wahl überlebt. Allerdings muß bezweifelt werden, ob die Protagonisten der Truppe begriffen haben, daß sie nie mehr wieder die absolute Mehrheit des Publikums in ihre Vorstellungen locken werden. Den Herold, der vor jeder Vorstellung verkündet: “ Rechts neben uns kann es eine demokratische Partei nicht geben“, kann man getrost zur Künstleragentur zurückschicken. Nur wenn sie selbst das Stück spielt, das national-konservative Zuschauer in ihre Vorstellungen lockt, und dabei auf Drehbuch, Regie und Intendanz ihrer großen Schwester gänzlich verzichtet, stattdessen auch in deren Häusern auftritt, ohne dabei von der Furcht geplagt zu werden, daß auch die nun bei ihr Zuhause die Bühnen bespielt, nur dann hat sie in der künftigen vielfältigen Theaterlandschaft eine Überlebenschance.

Mit dem Anspruch, dem Publikum ein in jeder Hinsicht modernes Stück zu bieten, tritt der Alleinunterhalter und Posterboy von den vorübergehend in der Versenkung verschwunden Liberalen an. Ob der Unterhaltungswert seiner Vorstellungen die Erwartungen des Publikums enttäuschen oder übertreffen wird, wird sich zeigen. Jedenfalls Unterhaltungswert dürfte das Programm haben, auch in Ansehung des Personals auf der Bühne. Der Quartals-Rambo aus Schleswig Holstein ist alle Mal als Buffo wie als Harlekin verwendbar, auch wenn dem Publikum nicht selten ob der Qualität des Gebotenen das Lachen im Halse stecken bleiben wird.

Die grüne Kulisse wird zwar wenig Natur, dafür aber allerhand Merkwürdigkeiten vor dem staunenden Publikum ausbreiten. Ein zu Hause leutselig schwäbelnder Außenminister, dessen Qualifikation für dieses Amt außer der personifizierten Internationalität nicht erkennbar ist, kann positiv immerhin als lustige Knallcharge gewertet werden. Die abgebrochene Theologin aus Thüringen mit dem Gehabe der Kindergartentante garantiert seichte Unterhaltung, wie sie die Produzenten moderner Vorabendserien in den Fernsehprogrammen kaum schlechter hinbekommen. Das Genre der unfreiwilligen Komik beherrscht perfekt der ernste Tümpelforscher aus Oberbayern, dem dabei natürlich kein Lacherl auskommt.

Das Kapital von Marx (dem aus dem 19. Jahrhundert mit dem Rauschebart, nicht dem seelenverwandten dicken Kardinal aus München) gibt wie immer die Berliner Volksbühne. Rosa Luxemburg feiert dort ja auch optisch immer wieder ihre Auferstehung, was Oscars Sara mit Leichtigkeit zu beweisen pflegt. Ihr Publikum wird sich auch weiterhin nicht in der Tür irren. Es seitens der anderen Intendanten zu umwerben, scheint verlorene Liebesmüh‘.

So richtig was los ist eigentlich nur bei dem Ensemble, das die anderen partout nicht mitspielen lassen wollten. Schon im Vorspiel zum ersten Akt flogen die Fetzen. Das politische Piratenpärchen Petry und Pretzell führte erst mal eine veritable Schmierenkomödie auf, um sich dann von der Bühne gleich wieder zu verabschieden. P & P werden sich wohl neuen Geschäftsfeldern zuwenden und mit Furioso Varietétheater und Kneipen stürmen um am Ende wie Bonnie & Clyde im (virtuellen) Kugelhagel von Justiz und Medien zu unterzugehen. Derweil wird die Kritikerzunft unter dem Beifall der politischen Konkurrenz die Darbietungen des Ensembles in Grund und Boden schreiben. Ihren Protagonisten werden die Rollen der klassischen Finsterlinge wie Hagen von Tronje (Alexander Gauland) oder gar der kalten Kommandeuse eines KZ (Alice Weidel) zugewiesen werden. Doch gibt Ihnen das die Möglichkeit, am Anfang des Stückes alle Grausamkeiten zu begehen, wie das Macchiavelli dem Fürsten geraten hat. D.h. also, erst mal alle Pfosten ihrer Truppe abzusägen und zu entsorgen. Wenn dann in der Pause nach dem ersten Akt das Blut von den Brettern gewischt worden ist, können die erhebenden wie auch die unterhaltenden Texte rezitiert werden, und der Wohlklang Mozart’scher Arien kann den Zuschauerraum füllen. Man braucht keine vertiefte Kenntnis der Szene um festzustellen, daß die Intendanten der Konkurrenz mitsamt ihrer willfährigen Kritikerschar genau davor Angst haben. Denn den Angstschweiß sieht man bereits auf ihren Gesichtern und riecht ihn auch.

Viel Vergnügen, verehrtes Publikum!

Si tacuisses, philosophus mansisses

Es kann kein wohlmeinender Mensch gewesen sein, der unserem Zensurministerlein geraten hat, sich öffentlich zu Rechtsfragen zu äußern. Denn um eine Rechtsfrage geht es, wenn die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei beurteilt werden soll. Am juristischen Hochreck des Verfassungsrechts hat Heiko Maas nun die Riesenfelge zu turnen versucht. Geworden ist daraus eine klägliche Bauchwelle mit armrudernden Absturz statt einem Abgang in den Stand. Angesichts der juristischen Qualifikation und Expertise dieser Verlegenheitslösung für das angesehene Amt des Bundesjustizministers verwundert das auch nicht.

Zur Sache: In einem Namensbeitrag für die Frankfurter Rundschau – wer, wenn nicht ein seit Jahrzehnten treu zur SPD stehendes Blatt könnte sich auch dafür zur Verfügung stellen – vom 10.09.2017 unternahm es dieser famose Jurist, der geneigten Leserschaft auszudeutschen, daß und warum die AfD jedenfalls in Teilen verfassungswidrig sei. Denn das Programm dieser Partei mißachte an mehreren Stellen die verfassungsmäßige Ordnung. Sogar die Würde des Menschen sei für sie antastbar.

Das ist starker Tobak und bedarf daher einer überzeugenden Begründung. Nun hat das Bundesverfassungsgericht bereits im SRP-Urteil vom 23.10.1952 die Mindestprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland definiert. Das sind die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Verfassungswidrig im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG ist eine Partei aber erst, wenn sie mit Gewalt gegen diese Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert. Im KPD-Urteil vom 17.08.1956 heißt es daher: „Es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen. Sie muß planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen zu wollen.“ Gemäß Art. 79 Abs. 3 GG kann der Gesetzgeber nicht einmal mit verfassungsändernder Mehrheit die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in Art. 1 und 20 niedergelegten Grundsätze ändern. Das ist die sogenannte Ewigkeitsgarantie des demokratischen, föderalen Rechtsstaates.

Wenn der Rechtskandidat im Staatsexamen prüfen soll, ob eine politische Partei verfassungswidrig ist, muß er sich also an diese Vorgaben halten, wenn er das Examen bestehen will. Schauen wir also, was der Bundesjustizminister zu diesem Thema schreibt.

Zu Beginn schwurbelt er unverbindlich weit weg vom Wortlaut des Grundgesetzes über dessen Entstehungsgeschichte und sein angebliches historisches Wertefundament. Davon wolle jene Partei nichts wissen, weil sie im Geschichtsunterricht angeblich den Schwerpunkt auf das 19. Jahrhundert und die Befreiungskriege legen will. Identitätsbildend solle jene Epoche des Nationalismus sein, in der Preußen-Deutschland Kriege gegen Dänemark, Österreich und Frankreich vom Zaune gebrochen habe. Nun findet sich davon im Wahlprogramm der AfD für die Bundestagswahl kein Wort. Was übrigens daran verfassungswidrig sein könnte, in den Schulen wieder mehr über die Zeit zu lehren, in der Deutschland sich einerseits zum Nationalstaat, und andererseits auch zur Demokratie entwickelte, bleibt wohl das Geheimnis des Juristen Heiko Maas.

Seine Behauptung, das Grundgesetz sei als bewußter Gegenentwurf zur Nazibarbarei geschaffen worden, deswegen sei auch seit 1949 das „vereinte Europa“ als Staatsziel im Grundgesetz verankert, würde ihm in der Prüfungsklausur sicherlich einen dicken roten Strich und einen strengen Kommentar des Prüfers einbringen. Denn im Grundgesetz von 1949 fand sich nichts von alledem. Art. 24 legte ursprünglich nur fest, daß der Bund durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen könne und er sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen könne. Erst Jahrzehnte später nach Schaffung der Europäischen Union wurde die heutige Fassung des Art. 23 GG eingeführt. Danach wirkt die Bundesrepublik Deutschland zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der Europäischen Union mit. Wie dieses vereinte Europa verfaßt sein soll, legt das deutsche Grundgesetz naturgemäß nicht fest. Bekanntlich gibt es in Deutschland und Europa sehr unterschiedliche Vorstellungen von der Rechtsnatur des vereinten Europa, ob Bundesstaat oder Staatenbund. Im Wahlprogramm der AfD heißt es dazu: „Die Zukunft Europas liegt nicht in der EU in ihrem jetzigen Zustand und auch nicht in ihrer weiteren Zentralisierung, sondern in einem Europa souveräner Staaten, die partnerschaftlich zusammen arbeiten.“ Was daran auch nur im Ansatz verfassungswidrig sein soll, ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar. Der Prüfer wird also in der Klausur nicht nur die unzutreffende Darstellung der Verfassungsgeschichte, sondern auch eine abwegige verfassungsrechtliche Beurteilung des zu prüfenden Wahlprogramms rügen.

Ausdrucksstark und begründungsschwach fährt unser Rechtskandidat weiter und schreibt: „Der Rassenwahn der Nazis hatte zur Ermordung von 6 Millionen Juden geführt. Dieses Menschheitsverbrechen vor Augen, wurden 1949 die Religionsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauungen in den Artikeln 3 und 4 des Grundgesetzes festgeschrieben.“ Da wirft unser Prüfling einiges durcheinander. Rasse und Religion sind zwei verschiedene Dinge. Auch sind der Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 GG, und die Religionsfreiheit (genau genommen: Freiheit, seine Religion auszuüben), Art. 4 Abs. 3 GG, zwei verschiedene Regelungsbereiche. Rassenwahn und Holocaust haben auch nicht die Mütter und Väter des Grundgesetzes dazu bewogen, die Religionsfreiheit einzuführen. Vielmehr findet sich diese bereits in Art. 135 der Weimarer Reichsverfassung, wo es heißt: „Alle Bewohner des Reichs genießen volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung wird durch die Verfassung gewährleistet steht unter staatlichem Schutze. Die allgemeinen Staatsgesetze bleiben hiervon unberührt.“ Auch dieser Abschnitt der Arbeit des Rechtskandidaten dürfte vor dem Auge des Prüfers keine Gnade finden.

Im folgenden echauffiert sich der Verfasser darüber, daß die AfD pauschal das Verbot von Minaretten und Muezzinrufen fordert. Nun kann man Zweifel daran haben, ob eine solche Forderung, auch in einem Wahlprogramm, besonders klug ist. Indessen kann man keinesfalls diese Forderung für verfassungswidrig halten. Auf die Definition der Verfassungswidrigkeit ist nochmals hinzuweisen. Art. 4 Abs. 3 GG unterfällt eben nicht der sogenannten Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. Der Verfassungsgesetzgeber kann mit Zweidrittelmehrheit Gesetze beschließen, die insoweit die Religionsausübungsfreiheit einschränken, als sie beispielsweise öffentliche Bauvorschriften so gestalten, daß etwa die orientalische Bauform der Moschee mit Minaretten nicht zugelassen ist. Im übrigen zeigt die religiöse Praxis der Muslime in Deutschland seit Jahrzehnten, daß Moscheen nicht zwingend diese orientalische Bauform haben müssen. Auch dieser Passus aus der Feder des Prüflings wird ihm keine Punkte bringen.

Wo im Wahlprogramm der AfD unser Zensurministerlein einen Passus gefunden haben will, wonach Untersuchungshaft auch ohne Vorliegen von Haftgründen verhängt werden können soll, bleibt wohl sein Geheimnis. Der reklamierte Verstoß gegen die Garantie der Menschenwürde in Art. 1 des Grundgesetzes kann also nicht aufgefunden werden. Ob im übrigen jede staatlich angeordnete Freiheitsentziehung auch ohne richterliche Entscheidung immer gegen das Grundgesetz verstoßen würde, ist eine ganz andere Frage. Wir wollen sie hier nicht weiter prüfen. Erinnert sei nur an die vorläufige Festnahme durch Polizeivollzugsbeamte.

Die Forderung, das Waffenrecht zu lockern, um den Bürgern damit mehr Sicherheit zu geben, sieht der juristische Überflieger gar als Angriff auf den Rechtsstaat an, selbstverständlich im Kontext ebenfalls verfassungswidrig. Für soviel Kreativität bekommt man allerdings keinen Ehrendoktor, sondern in der Prüfung Null Punkte.

Besonders aufzustoßen scheint dem Politiker, der sich auf das Glatteis der Juristerei begibt, die Forderung der AfD in Ziff. 7.2 ihres Wahlprogramms, wonach sie das vom Grundgesetz geschützte und bewährte Leitbild der Ehe und traditionellen Familien mit Kindern bewahren und stärken will. Wo der Verfasser im übrigen die Forderung nach einem Ministerium, das die Bevölkerungsentwicklung nach wissenschaftlichen Kriterien koordiniert, gefunden hat, bleibt im Dunkeln. Was daran aber verfassungswidrig sein soll, noch viel mehr. Daraus auch noch ableiten zu wollen, die Partei wolle vorschreiben, wie viele Kinder wir bekommen sollen und dürfen, ist schon abenteuerlich. Inwieweit das vor allem die in der Tat von unserem Grundgesetz garantierte freie Lebensgestaltung des einzelnen nur berühren soll, erschließt sich nicht. Sicher ist das Familienbild der AfD ein anderes, als das der diversen Propagandisten von Gender and Diversity, wonach Familie so ziemlich alles ist, was mehr als zwei Personen umfaßt.

An und für sich sollte man über diese Auslassungen eines leibhaftigen Bundesjustizministers mit beiden juristischen Staatsexamina den sprichwörtlichen Mantel des barmherzigen Schweigens breiten. Indessen hat dieser juristische Rohrkrepierer ein hohes Staatsamt inne, in dessen Zuständigkeitsbereich die Gerichte und die Vorbereitung der Gesetzgebung fallen. Erstaunlicherweise ist die Zahl seiner politischen und medialen „Follower“, um einmal diesen Begriff zu gebrauchen, erheblich. Mir scheint es daher durchaus geboten zu sein, die juristische Blamage auch öffentlich zu machen.

 

 

 

 

Alle gegen einen

Der Mensch, so sagt man, ist ein Herdentier. Im Zweifel verhält er sich so, wie er glaubt, daß die anderen es von ihm erwarten. Nicht von ungefähr gilt es daher als herausragende Charaktereigenschaft, sich völlig entgegengesetzt zu verhalten und gegen den Strom zu schwimmen.

Ein Schulbeispiel dafür können wir in diesen Wahlkampfwochen erleben. Als es eine neue politische Partei gewagt hatte, den allgemeinen Konsens zu stören und die großen Erzählungen der führenden Politiker aller Parteien und der maßgeblichen Journalisten in den Medien in Frage zu stellen, trat vorhersehbar der „Schwarzes-Schaf-Reflex“ auf. Von nun an galt die Parole, den Störer auszugrenzen und vor ihm zu warnen wie vor einem Aussätzigen. Daß die zur Diagnose berufenen Ärzte – in diesem Fall natürlich die Juristen in den Verfassungsschutzämtern – diesen Aussatz in Gestalt der Verfassungsfeindlichkeit nicht festgestellt hatten, spielte keine Rolle. Vielmehr verließen sich die Stichwortgeber in der politischen Debatte auf die altrömische Weisheit: „Audacter calumniare, semper aliquid haeret!“ Zu deutsch: „Nur wacker verleumden, es bleibt immer etwas hängen!“ Natürlich hat es funktioniert. Nachdem man angesichts der stabilen Umfragewerte davon ausgehen muß, daß die AfD in den nächsten Bundestag einziehen wird, mußte die Strategie der Schweigespirale aufgegeben werden. Seither treten die Spitzenkandidaten der Partei in den Talkshows auf. Und dort kann man sehr schön das Herdenverhalten der etablierten Politiker und ihrer Steigbügelhalter in den öffentlich-rechtlichen Medien beobachten. Jede dieser Talkrunden läuft nach dem Schema „Alle gegen einen“ ab. Dabei schadet es nicht, die plattesten politischen Kalauer einzusetzen, wenn sie nur dazu tauglich erscheinen, den oder die betreffende Vertreterin der Schwarzes-Schaf-Partei lächerlich machen zu können.

So zum Beispiel am Dienstag Abend im ZDF. Die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel wurde unter der Regie von Marietta Slomka von den Vertretern der Parteien gemobbt, die für sich das Monopol in Sachen Anstand, Fachkenntnis und Weisheit in Anspruch nehmen. Nicht etwa, daß CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke dies tatsächlich für sich in Anspruch nehmen können. Sie sind genau genommen nur schon länger am Tisch und dulden keinen weiteren Esser mehr.

Bemerkenswert niedrig ist auch das Niveau, auf dem dieses Mobbing stattfindet. Unser Zensurministerlein Maas fand sich offenbar richtig witzig, als er Frau Weidel vorhielt: „Im übrigen Frau Weidel, Sie sind doch selbst ein Flüchtling, Sie sind aus der Schweiz nach Deutschland geflohen.“ Damit wollte er sich daran hochziehen, daß seine Kollegin Weidel – ja, seine Kollegin, denn er wird sich in Zukunft damit abfinden müssen, daß auch sie zu den Mitgliedern des Deutschen Bundestages gehört – derzeit ihren Wohnsitz in der Schweiz hat. Was er mit seiner nur durchschnittlichen Intelligenz nicht gemerkt hat, ist, daß er mit diesem unsäglichen Vergleich die Schweiz mit solchen Ländern auf dieser Erde gleichgesetzt hat, aus denen tatsächlich Menschen vor politischer Verfolgung, Bürgerkrieg oder blanker wirtschaftlicher Not fliehen, einmal ungeachtet der Tatsache, daß nur ein überschaubarer Teil von ihnen im Rechtssinne als Flüchtling anzusehen ist. Da konnte Andreas Scheuer von der CSU nicht zurückstehen. Er meinte den moralischen Glanz seiner Partei damit aufpolieren zu können, daß er Frau Weidel anblaffte: „Ja Frau Weidel, bevor Sie da jetzt rumstänkern, machen Sie erst mal den Zuschauern klar, daß Sie sich von Gauland und Höcke distanzieren!“ Nun ist es ein Auswahlkriterium in der Stellenbeschreibung für einen CSU-Generalsekretär, daß er zu flegelhaftem Benehmen neigt. In Bayern nennt man einen solchen Typen natürlich handfest-krachledern „Wadlbeißer“, womit wir im Bereich der Folklore angekommen sind. Allerdings hat Scheuer hier bewiesen, daß er den Unterschied zwischen frotzeln und präpotentem Pennälerverhalten nicht kennt. Das aufmunternde Feixen der als Moderatorin kraß fehlbesetzten Hohenpriesterin der political correctness Marietta Slomka dürfte allerdings dazu beigetragen haben, daß er sich in seiner Rolle als der Lümmel von der letzten Bank noch wohler fühlt als bisher.

Mit ihrem vorzeitigen Abgang aus dieser alles andere als edlen Runde hat Frau Weidel Charakter gezeigt. Die zurückgebliebenen Pharisäer beiderlei Geschlechts dürften allerdings nicht begriffen haben, wie sehr sie damit düpiert worden sind. Es bedarf keiner Prophetengabe zu prognostizieren, daß diese politische Groteske jedenfalls nicht Frau Weidel und ihrer Partei geschadet hat, eher im Gegenteil. Denn es gibt noch genügend Leute in diesem Lande, die Anstand und Fairness noch für Werte halten, die man gerade bei Politikern gerne finden würde.

 

Rechtsstaat Türkei und Leisetreter Deutschland

Anne Will hatte zu ihrer Talkrunde letzten Sonntagabend nur zwei Gäste eingeladen. Statt der üblichen 5-6 Gesprächspartner nahmen der deutsche Kanzleramtsminister und der türkische Sportminister auf den Sesseln im Studio Platz. Grundsätzlich ist diese Reduzierung auf nur zwei Gesprächspartner zu begrüßen. Denn dann hat jeder ausreichend Zeit, seine Gedanken auszuformulieren und stringent zu argumentieren. Bei dem üblichen Format indessen steht schon die schiere Zahl der Gesprächspartner in Verbindung mit der beschränkten Zeit einer Diskussion entgegen, die ihren Namen verdient. Soweit das Positive.

Der türkische Sportminister erwies sich sehr schnell als durchaus gefährlicher Politiker, weit ab von dem wackeren Sportfunktionär, der staatliche Fördermittel an ländliche Fußballklubs verteilen darf. Der deutsche Kanzleramtsminister hingegen erwies sich als treuer Diener seiner Herrin, die offensichtlich immer noch nicht dem türkischen Despoten die klare Kante zeigen will, von der unsere Politiker doch so gerne sprechen.

Besonders bemerkenswert waren zwei Aussagen des türkischen Ministers, der im übrigen in einer ganz speziellen Mischung von Arroganz und Selbstgefälligkeit stets zwischen der deutschen und der türkischen Sprache hin und her wechselte. Möglicherweise gehört auch das zu seinem Habitus und seiner Ideologie, wonach selbstverständlich Türken auch noch nach Generationen in Deutschland eben genauso gut Türken wie Deutsche sein sollen. Natürlich in erster Linie Türken. Und genau deswegen lobte er auch das Gefasel unserer Kanzlerin, wonach Deutsche alle Menschen sind, die in Deutschland leben. Auf die Bemerkung des deutschen Kollegen, wonach gewisse Dinge bei uns von den Gerichten entschieden werden, und die Regierung darauf keinen Einfluß hat, hatte er die Stirn zu erklären, dies sei in der Türkei genauso. „Wenn unsere Gerichte entscheiden, dann gilt das. Dann ist es nicht in der Macht der Regierung, zu sagen, das Gericht kann das nicht machen.“ Von seinem deutschen Kollegen kam darauf nichts. Dabei hätte er durchaus sagen müssen, worin die Unterschiede zwischen unabhängigen Gerichten in Deutschland und der Türkei jedenfalls derzeit liegen. Stand Ende Juli 2016 existierten in der Türkei gegen 2854 Richter und Staatsanwälte Haftbefehle, davon waren 1684 in U-Haft. Ja, hätte der deutsche Kanzleramtsminister antworten müssen, das war bei uns in Deutschland schon mal genauso wie bei Ihnen in der Türkei. Zwischen 1933 und 1945 haben Gerichte entschieden, wie es dem Regime gefiel. Zuvor waren natürlich eine Reihe von „unzuverlässigen“ Richtern ihres Amtes enthoben worden. Zudem hatte das Regime für die Rechtsgebiete, auf die es ihm besonders ankam, Sondergerichte installiert, die natürlich mit 150-prozentigen Nazis besetzt waren. Da konnte das Regime auch getrost sagen, daß die Regierung nicht sagen kann, das dürften die Gerichte nicht oder nicht so entscheiden. Einen signifikanten Unterschied zwischen der Situation damals in Deutschland und in der Türkei heute kann man wirklich nicht erkennen. In der DDR war das natürlich von 1949 bis 1989 genauso. Damit hätte Altmaier auch gleichzeitig die richtige Antwort auf die unsäglichen und unverschämten Nazivergleiche des Herrn Erdogan und seiner Paladine gegeben.

Der türkische Minister ging dann noch weiter. Den Vorhalt seines Kollegen, daß nach dem Putschversuch im Sommer 2016 viele Beamte entlassen worden seien, konterte er mit dem Hinweis darauf, daß ja auch nach der Wende viele ehemalige Beamte in den neuen Bundesländern entlassen worden seien, weil sie nicht als zuverlässig im Sinne des Grundgesetzes galten. Auch hier fehlte die angemessene Reaktion des deutschen Ministers. Denn es ist ja wohl ein fundamentaler Unterschied, ob Tausende von Beamten aus heiterem Himmel und ohne Vorwarnung einfach entlassen, teilweise auch inhaftiert werden, oder aber ob in einem rechtsstaatlichen Verfahren unter Beibringung belastbarer Beweismittel und der Ermöglichung einer sachgerechten Verteidigung  eine dazu noch gerichtlich anfechtbare Entscheidung steht, daß der betreffende Beamte wegen seiner Verstrickung in das Unrechtsregime der DDR nicht mehr weiter im öffentlichen Dienst beschäftigt werden kann. Also schlicht und einfach der Unterschied zwischen dem Wüten eines Despoten und einem rechtsstaatlichen Verfahren.

Dem türkischen Minister war im Laufe der Sendung auch anzusehen, wie sehr er das ganze genossen hat. Zu Recht fand er sich ganz prima und seinem Gegenüber weit überlegen. Es war halt der Unterschied zwischen Schlagstock und Waschlappen, zwischen Selbstbewusstsein und Leisetreterei.

Gehört Deutschland zur Türkei?

Seine treuesten Anhänger vermutet Erdogan nicht ganz zu Unrecht in Deutschland. Seine Türken sollen seiner Verfassungsreform zustimmen, damit er endlich die ganze Macht in seinen Händen vereinen kann. Deswegen schickt er seine Minister zu Wahlkampfauftritten nach Deutschland und behält sich vor, auch selbst die türkischen Massen in Almanya auf Linie zu bringen.

Doch nun haben deutsche Städte einfach verboten, daß türkische Minister hier Wahlkampf machen. Sie stützen sich auf sicherheitsrechtliche Bedenken, was ihr gutes Recht ist. Erdogan schäumt. Von der Bundesregierung indessen hört man nichts klares. Man eiert herum und erweckt den Eindruck, die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit stünde einem Verbot solcher Veranstaltungen durch den Bund entgegen. Das ist nicht nur erstaunlich, sondern schlicht falsch. Man könnte auch sagen, die Bundesregierung lügt uns an. Stellungnahmen von angesehenen Verfassungsrechtlern besagen nämlich das genaue Gegenteil. So etwa Prof. Christian Tomuschat (Bonn): „Der Auftritt eines Ministers ist nicht der Auftritt eines Privatmannes. Er erscheint hier als Organ eines fremden Staates und nimmt eine hoheitliche Handlung wahr, die auf dem Boden eines anderen Staates nicht stattzufinden hat:“ Ähnlich die Professoren Poscher und Gusy. Sie bewegen sich damit nicht im Elfenbeinturm der Wissenschaft, sondern auf dem Boden der Rechtsprechung. So hat erst jüngst das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluß vom 29.07.2016 eine solche Veranstaltung verboten. Zur Begründung hat es unter anderem ausgeführt: „Art. 8 Abs. 1 GG ist kein Instrument dafür, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern ein Forum zu eröffnen, sich auf öffentlichen Versammlungen im Bundesgebiet in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger amtlich zu politischen Fragestellungen zu äußern.“ Denn die Möglichkeit ausländischer Staatsoberhäupter oder Regierungsmitglieder zur Abgabe politischer Stellungnahmen im Bundesgebiet sei nach der Regelungssystematik des Grundgesetzes eben nicht grundrechtlich fundiert. Vielmehr sei das eine politische Angelegenheit. Dabei stützt sich das Gericht auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999. Ein Politiker ist auch niemals Privatmann, solange er im Amt ist und sich öffentlich zu politischen Dingen äußert.

Wie man mit dem Ansinnen Erdogans, Wahlkampf im Ausland zu machen, richtig umgeht, haben jüngst die Niederlande vorgemacht. Die dortige Regierung hat schlicht und einfach einen Auftritt des türkischen Präsidenten, der ersichtlich seinem Wahlkampf für die angestrebte Verfassungsreform dienen soll, für unerwünscht erklärt. Um in der diplomatischen Sprache zu bleiben: Wir sollten unsere Regierung so lange für unerwünscht erklären, als sie ihrer Pflicht nicht nachkommt, die Interessen ihres Volkes gegenüber einem größenwahnsinnigen ausländischen Potentaten zu verteidigen.

 

Popuschulzismus

Die SPD hat einen neuen Hoffnungsträger. Den Spesenritter Martin Schulz aus Brüssel. Der Mann weiß, woran es in Deutschland fehlt. Es geht eben nicht gerecht zu. Unter anderem muß endlich gleiche Bezahlung für Männlein und Weiblein erreicht werden. Das sei nämlich in Deutschland nicht der Fall. Nun kommt man eigentlich auch mit nur bescheidenen Geistesgaben und kurzem Nachdenken darauf, daß dies so nicht richtig sein kann. Überall da, wo der Staat auf die Entlohnung von Arbeitnehmern überhaupt Einfluß nehmen kann, sind ungleiche Löhne von Verfassungs wegen (Art. 3 GG) gar nicht möglich. Im öffentlichen Dienst ist das besonders augenfällig. Die Gehalts- und Lohngruppen sehen für männliche und weibliche Beschäftigte nicht einen Cent Unterschied vor. Aber auch die Tarifverträge, nach denen die weit überwiegende Zahl der Arbeitnehmer in der Wirtschaft entlohnt wird, sind exakt genauso strukturiert. Ein Tarifvertrag indessen, der tatsächlich unterschiedliche Löhne für Männer und Frauen vorsehen würde, hätte vor keinem Arbeitsgericht dieser Republik bestand. Das würde auch im außertariflichen Bereich gelten, falls es dort so gehandhabt würde. Was allerdings gelebte Wirklichkeit ist, ist die ungleiche Verteilung von Männern und Frauen in den jeweiligen Lohn- und Gehaltsgruppen. Das liegt allerdings im wesentlichen daran, daß Frauen eben Kinder bekommen und deswegen entsprechende Auszeiten im Erwerbsberuf nehmen (müssen). In der Zwischenzeit können ihre männlichen Kollegen natürlich beruflich aufsteigen und in höheren Lohn- und Gehaltsgruppen ankommen. Das wird im übrigen dadurch ausgeglichen, daß sie ja nun auch ihren Ehefrauen, die zu Hause auf die Geburt ihrer Kinder warten und sie anschließend eine Weile alleine groß ziehen, unterhaltspflichtig sind. Unter dem Strich haben beide Eltern, weil sie nun einmal Kinder haben, weniger als etwa die sogenannten Singles oder Dinks (double income no Kids). Wenn Herr Schulz das alles ändern will, dann muß er sich halt an den lieben Gott wenden. Vielleicht läßt er dann künftig auf Wunsch von Herrn Schulz und der SPD Männer und Frauen paritätisch schwanger werden und Kinder gebären. Herr Schulz gefällt sich im übrigen darin, anderen Leuten Populismus vorzuwerfen. Ich rege an, bei ihm künftig von Popuschulzismus zu sprechen.

Der Pfosten

Es ist offenbar noch nicht genug über den Möchtegern-Führer einer fundamental-oppositionellen „Bewegungspartei“ geschrieben worden. Den Hinterzimmer-Volkstribunen und Westentaschen-Hitler aus Thüringen. Wer ernsthaft behauptet, eine politische Partei müsse den Umgang mit dem tausendjährigen Reich unseligen Angedenkens in unserer Zeit zum Wahlkampfthema machen, und wer sich dazu eines Sprachgebrauchs und einer Rhetorik bedient, die fatal an eben jenen Halbgebildeten aus Braunau erinnert, dem ist nicht mehr zu helfen. Noch weniger zu helfen ist denen, die ihm nachlaufen wie die Kinder von Hameln dem Rattenfänger im Märchen. In die Reihe der Pfosten stellen sich die Mitglieder seiner Partei, die ihm auch noch den Rücken stärken und gegen seinen umgehenden Ausschluß stimmen. Wer verhindern will, daß in Deutschland eine unverbrauchte politische Kraft Einfluß auf die politischen Entscheidungen auch auf Bundesebene gewinnt, der muß sich hinter Höcke und seinen sog. Flügel aus der Mottenkiste der Politik des 20. Jahrhunderts stellen. Wer allerdings Pfosten, auch Vollpfosten, nur an seinem Gartenzaun brauchen kann, der muß dafür sorgen, daß dieser politische Geisterfahrer so schnell wie möglich aus dem Verkehr gezogen wird.

Dummheit, frisiert

Die heutigen Nachrichten über die Rede des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke zur Erinnerungskultur in Deutschland sind ein Lehrstück in zweierlei Hinsicht.

Höcke hat in einer Rede von etwa einer Dreiviertelstunde Dauer dem Umgang der deutschen Eliten mit der neueren Geschichte beklagt und unter anderem beanstandet, daß sich die Deutschen mit dem Holocaustdenkmal in Berlin ein Denkmal der Schande geschaffen hätten und überhaupt die Politik in Deutschland maßgeblich immer noch von einem Empfinden deutscher Schuld bestimmt werde. Wenn man in diese Rede hineinhört oder einzelne Passagen liest, dann fragt man sich schon, ob Höcke sich gedanklich nicht unerhebliche Schnittmengen mit der NPD und anderen Neonazis erlaubt, oder schlicht und einfach intellektuell damit überfordert ist, Geschichte und Gegenwart voneinander zu trennen. Denn selbst wenn man mit guten Gründen die geschichtspolitische Instrumentalisierung der Vergangenheit kritisieren kann, so verbieten sich zum einen jegliche Pauschalisierungen, und zum anderen haben kritische Auseinandersetzungen mit der Geschichtsschreibung ihren Platz in der Wissenschaft und im akademischen Diskurs auch in der Öffentlichkeit. In der Tagespolitik hat das im allgemeinen grundsätzlich nichts zu suchen, und die wissenschaftliche Debatte ist wegen ihrer Komplexität völlig ungeeignet für die Verwendung in parteipolitischen Zusammenhängen. Die Geschichte betrifft auch die Vergangenheit, die Politik kann auf sie grundsätzlich nicht einwirken. Was an den Hochschulen gelehrt wird, ist ebenfalls nicht Sache der Politik, sondern der hoffentlich auch weiterhin freien Wissenschaft. Auch wenn hier gerade hinsichtlich der neueren Geschichte eine gewisse Einförmigkeit, Eintönigkeit, ja Einfältigkeit zu beobachten ist, so ist es alleine Sache der Historiker, neuen Erkenntnissen zum Durchbruch zu verhelfen. Auch wenn es Herrn Höcke, dem Geschichtslehrer am Gymnasium, noch nicht aufgefallen sein sollte: was z.B. die Darstellung der Ursachen des Ersten Weltkrieges angeht, so hat sich hier in den letzten zehn Jahren ein fundamentaler Wandel vollzogen. Die sogenannte Alleinschuldthese Deutschlands wird jedenfalls an unseren Universitäten nicht mehr vertreten. Vor allem aber hat sich die Politik, wie gesagt, mit der Gegenwart, noch mehr aber mit der Zukunft zu befassen. Und da gibt es viel zu tun, und viel zu kritisieren, gerade für eine erst jüngst auf der politischen Bühne erschienene Partei. Euro-Krise, innere Sicherheit, Migrationsproblematik und eine verrückt gewordene europäische Zentralbank bieten gerade für einen politischen Newcomer Themen genug, um das Wahlvolk von den eigenen Vorstellungen zu überzeugen. Warum man da in der Tagespolitik und im Wahlkampf historische Vorlesungen und Proseminare anbietet, erschließt sich nicht.

Interessant ist allerdings, wie die Medien mit diesem Vorgang umgegangen sind. Jedenfalls ein Teil der Medien hat in seinen Internetmeldungen berichtet, daß die maßgeblichen Politiker seiner Partei Höcke für seine Äußerungen scharf kritisiert haben, allen voran die Parteivorsitzende Petry: Björn Hecke ist mit seinen Alleingängen und ständigen Querschüssen zu einer Belastung für die Partei geworden. Die Europa Abgeordnete von Storch: Höcke hat der Partei schweren Schaden zugefügt. Das Vorstandsmitglied Alice Weidel: Unsägliche rückwärts gewandte Debatte. Der Nordrhein-Westfälische Landesvorsitzende Pretzell: Fatal ist nicht, daß Höcke ständig mißverstanden wird, fatal ist, daß dies in einem Bereich deutscher Geschichte geschieht, bei dem es der Anstand verbietet. Nikolaus Fest: Die heutigen Probleme Deutschlands haben nichts mit der Schuldkultur zu tun.Der Sachsen-Anhaltinische Vorsitzende Poggenburg: unglücklich und nicht zielführend. Der bayerische Landesvorsitzende Bystron: völlig unnötig und Wasser auf die Mühlen unserer Gegner.  Lediglich der brandenburgische Vorsitzende Gauland meint, Höcke sei mißverstanden worden, was ja impliziert, daß er seine Äußerungen, so wie man sie verstehen kann, auch nicht für gut hält. Ganz anders die Tagesschau. Man zitiert zwar teilweise die Kritik der Vorsitzenden Petry an Höcke, erklärt im übrigen aber ohne dies zu quantifizieren, es habe in der Partei auch Zustimmung gegeben und weist ferner auf ein Strategiepapier hin, das generell ein provokantes Auftreten als zielführend, weil Wähler generierend, bezeichnet. Daß so eine Strategie natürlich völlig losgelöst vom jeweiligen Sachthema ist, wird nicht erwähnt. Vielmehr gewinnt der Tagesschau-Zuschauer den Eindruck, Höcke sei repräsentativ für die Partei, was in dem Interview mit einem natürlich ausgesuchten Politikwissenschaftler bestätigt wird.

Es gibt also ausgesprochen dumme Politiker. Und es gibt eine Tagesschauredaktion, die offensichtlich Halbwahrheiten verbreitet. Wem das nützen soll, und wahrscheinlich auch nützt, liegt auf der Hand. Wem die Intendanten, Fernsehdirektoren und Chefredakteure verpflichtet sind, nachdem ihre Aufsichtsgremien, denen sie Anstellung und Aufstieg verdanken, von den etablierten politischen Parteien und ihren Vorfeldorganisationen dominiert sind, liegt auch auf der Hand. Die Schlußfolgerung, daß die Berichterstattung dann auch interessegeleitet ist, liegt mindestens sehr nahe. „Wes Brot ich eß, des Lied ich sing.“

Weil das eigentlich auch Nachwuchspolitikern, und die Politiker einer gerade mal knapp vier Jahre existierenden Partei kann man nicht anders nennen, inzwischen geläufig sein müßte, kann man im Falle Höcke nur von Dummheit sprechen. Sollte er jedoch das meinen, was viele Leute aus seinen Äußerungen heraushören, dann gehört er jedenfalls nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts – und welche sollten denn sonst gelten? – nicht in die deutsche Politik. Seine Partei wäre jedenfalls gut beraten, wenn sie ihm den Rücktritt nahe legen würde und dies auch entsprechend kommunizierte. Wenn ihm seine Partei und ihre Ziele am Herzen liegen, dann kann er eigentlich nur zurücktreten.

Letztendlich zeigt sich hier wieder einmal, was bei Parteineugründungen immer wieder zu beobachten ist: Sie ziehen anfänglich allerhand seltsame Vögel an. Sobald man sich einigermaßen konsolidiert hat, muß man sich dieser Leute entledigen. Auch wenn man dann den ein oder anderen Wähler verliert. Doch es ist alle Mal besser, ein einigermaßen demokratisch homogenes Wählerpotential von sagen wir einmal 10 % zu haben, als ein Sammelsurium von Bürgern, die gerade aus ihrer demokratischen Gesinnung heraus Fehlentwicklungen korrigieren wollen einerseits, und allerhand Esoterikern, Spinnern und Radikalinskis andererseits mit einem Potenzial von 15 %. Ein kleines Haus, aus fehlerfreien Steinen gebaut, hält alle Mal länger als ein großes Gebäude aus minderwertigen Beton.

Das abgewogene und findige fundierte Urteil des Bürgers setzt voraus, daß er sich aus unterschiedlichen Quellen informiert. Nur so kann er trotz der offiziösen fake news ein mündiger Bürger sein. Bleiben wir aufmerksam!