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Einfache Antworten

Am17. Februar dieses Jahres betrat ein ehemaliger Schüler, bewaffnet mit einem Sturmgewehr, eine Schule in Florida und eröffnete das Feuer auf Schüler und Lehrer. 17 Tote und über 40 Verletzte sind zu beklagen. Dies ist das jüngste in einer langen Reihe von Amokläufen und Massakern, vorwiegend an Schulen in den USA. Wie in allen voraufgegangenen Fällen ist auch diesmal eine leidenschaftliche Diskussion darüber entbrannt, wie künftig solche Massaker verhindert werden können. Sowohl in den USA als auch in Europa werden dann Rufe laut, den privaten Waffenbesitz erheblich einzuschränken oder gar völlig zu verbieten.

Einfache Antworten und Patentrezepte sind jedoch im allgemeinen nicht zielführend. Es ist auch merkwürdig, daß insbesondere bei uns in Deutschland diejenigen, welche einfache Antworten auf drängende Fragen regelmäßig als Erscheinungsform von Populismus geißeln, gerade bei diesem Thema zu einfachen Antworten neigen. Zu verlockend scheint die Vorstellung zu sein, gewissermaßen durch den Druck auf einen einzigen Knopf das große und, wenn man näher hinschaut, vielschichtige Problem des Amoklaufs lösen zu können. Schaffen wir doch einfach die Waffen aus der Welt, niemand wird mehr durch sie umkommen.

Daß es so einfach nicht sein kann, sollte schon nach kurzem Nachdenken klar sein. Denn nicht die Waffe schießt, sondern der Mensch, der sie in Händen hält. Somit ist zunächst einmal hier anzusetzen und zu fragen, was das für Menschen sind, die solche Massenmorde verüben. Schon die Art dieser Verbrechen deutet darauf hin, daß es sich um psychisch auffällige, häufig sogar erheblich gestörte Menschen handelt. Aus gutem Grund steht daher bei uns in Deutschland vor der Erteilung jeder waffenrechtlichen Erlaubnis auch eine Überprüfung des Antragstellers. Auch in den wegen ihres sehr liberalen Waffenrechts viel gescholtenen USA scheint man inzwischen in diese Richtung Überlegungen anzustellen.

Ob im übrigen Totalverbote leisten können, was sich ihre Befürworter davon versprechen, ist mehr als zweifelhaft. Selbst in Australien, wo man nach einem Massaker vor Jahren den privaten Waffenbesitz nahezu vollständig verboten hat, ist zwar die Zahl der Opfer von Schusswaffenattentaten erheblich zurückgegangen, jedoch keineswegs gegen Null. Nicht zuletzt muß auch gesehen werden, daß der zum Mord entschlossene Täter sich von seinem Vorhaben nicht dadurch abbringen läßt, daß er dazu gegen die Waffengesetze verstoßen und sich sein Mordwerkzeug illegal beschaffen muß. Beispielhaft sei an den Münchener Attentäter erinnert, der mit einer im sogenannten Darknet erworbenen Schusswaffe im Olympia Einkaufszentrum um sich geschossen hat.

Im Falle der USA besteht nun die Besonderheit, daß das Recht zum Besitz von Waffen in der Verfassung festgeschrieben ist. Totale Waffenverbote, wie sie vereinzelt in den USA von Städten, darunter 1972 in Chicago, erlassen worden sind, haben daher keinen Bestand. Am 28. Juli 2010 hat der Supreme Court entschieden, daß der zweite Zusatz zur amerikanischen Verfassung (das Recht aller Bürger Waffen zu tragen) für alle Bundesstaaten und Städte gilt. Wie bei uns in Deutschland sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eben für alle staatlichen Autoritäten bindend.

Wer in den USA danach ruft, die Verfassung zu ändern und dieses Recht gänzlich oder doch wenigstens weitgehend abzuschaffen, mag damit zwar den Beifall vieler finden. Er muß sich jedoch vor Augen halten, daß die amerikanische Verfassung sehr hohe Hürden für ihre Änderung oder Ergänzung vorsieht. Nicht nur, daß in beiden Kammern des Bundesparlaments, also Senat und Repräsentantenhaus, jeweils eine Zweidrittelmehrheit dafür erforderlich ist, es muß dann die gleiche Prozedur in jedem einzelnen Bundesstaat erfolgreich stattgefunden haben, bevor eine Verfassungsänderung in Kraft treten kann, wobei dem ganzen Vorgang auch noch eine zeitliche Schranke von sieben Jahren seit Beginn des Verfahrens gesetzt ist. Nicht wegen des großen Einflusses der sogenannten  Waffenlobby auf die amerikanischen Politiker ist es unrealistisch, auf diesem Wege das Problem angehen zu wollen.

Zielführender scheint es doch zu sein, ohne daß grundsätzlich von der Verfassung geschützte Recht auf den freien Besitz von Waffen in Frage zu stellen, zum einen bestimmte Schußwaffen, die für spezielle militärische Verwendungen konstruiert sind, vom Recht auf privaten Waffenbesitz auszunehmen, und zum anderen eine gründliche Überprüfung der Personen vorzunehmen, die privat Schußwaffen erwerben wollen. Denn auch der glühendsten Verfechter des Rechts auf privaten Waffenbesitz in den USA wird verstehen, daß man Psychopathen keine Waffen in die Hände geben darf.

Der amerikanische Präsident hat nun in den Tagen nach dem schrecklichen Schulmassaker in Florida vorgeschlagen, künftig die Lehrer in den Schulen, jedenfalls einen Teil von ihnen, mit Schußwaffen auszurüsten, die sie auch während des Unterrichts tragen sollen. Dafür ist er viel gescholten worden. In Deutschland dürfte natürlich der Hinweis auf seine Cowboy-Mentalität nicht fehlen. Ich meine jedoch, daß man auch diesen Vorschlag durchaus wenigstens sachlich prüfen sollte. Es liegt auf der Hand, daß Schulen nun einmal keine Hochsicherheitsbereiche sind, und daher jedermann, auch etwa mit einer Schnellfeuerwaffe im Rucksack, das Schulgelände und das Schulhaus betreten kann. Dort trifft der Täter dann auf wehrlose, weil unbewaffnete Opfer. In wenigen Minuten kann er Dutzende von Schülern und Lehrern erschießen. Auch wenn die Polizei sehr schnell zum Tatort kommt, sind eben diese wenigen Minuten bereits verstrichen. Mir jedenfalls wäre es auch deutlich lieber, angesichts eines feurden Amokläufers entweder selbst zu meiner Waffe greifen zu können, oder wenigstens zu wissen, daß einige Personen im Hause sind, die ebenfalls bewaffnet sind und den Täter dann unschädlich machen können, als mich hilflos meinem Schicksal ergeben zu müssen.

Kritiker wenden hier ein, daß doch im konkreten Falle ein bewaffneter Wachmann vor der Schule gestanden habe, jedoch nicht in das Gebäude gegangen sei, als er die ersten Schüsse des Attentäters hörte. Nun ist das in der Tat ein unglaublicher Vorgang, besagt aber für sich alleine noch nichts. Zunächst einmal ist doch eher davon auszugehen, daß die allermeisten bewaffneten Sicherheitsbeamten in diesem Fall ihre Pflicht tun. Des weiteren liegt doch auf der Hand, daß selbst im Extremfall vielleicht einer von mehreren bewaffneten Wächtern Pflicht vergessen ist, die anderen jedoch mindestens versuchen werden, den Mordschützen unschädlich zu machen. Unbehelflich ist auch der Hinweis auf das Attentat vom 5. November 2009 in Fort Hood, einer Kaserne der US Marines. Damals hatte ein Major während einer Unterrichtsveranstaltung plötzlich eine in die Kaserne geschmuggelte Pistole gezogen und um sich geschossen. 13 Tote und 42 Verletzte waren zu beklagen. Erst ein herbeigerufener Polizist konnte den Täter niederschießen. Wer hier meint, der Fall zeige deutlich, daß das Vorhandensein von Waffen solche Taten nicht verhindern könne, schließlich starre eine Kaserne ja von Waffen, unterliegt einem Kurzschluß. Denn selbst in einer Kaserne sind die Soldaten und sonstigen Bediensteten nicht bewaffnet, sondern ihre Waffen befinden sich in den Waffenkammern. Lediglich die Wache vor der Kaserne ist bewaffnet. Doch selbst an dieser konnte der Täter seine Tatwaffe vorbei schmuggeln. Anders wäre es ihm wohl ergangen, wenn seine Opfer ihre Waffen griffbereit gehabt hätten.

Wie realistisch ist es, daß wenigstens ein Teil der Lehrer in den amerikanischen Schulen bewaffnet werden kann? Nun gibt es in den USA bekanntlich sehr viele Waffen in privatem Besitz. Statistisch gesehen 101 Waffen pro 100 Einwohner. In Deutschland ist dieses Verhältnis im übrigen bei 32 zu 100. Diese Waffen sind natürlich ungleichmäßig auf die Haushalte verteilt. 22 % der Amerikaner sind Waffenbesitzer, in 41 % aller amerikanischen Haushalte gibt es wenigstens eine Schußwaffe. Bei einer Gesamtbevölkerung von 323 Millionen Einwohnern zählt man 25 Millionen ehemalige Soldaten, 2,4 Millionen Amerikaner dienen in den Streitkräften bzw. den Reserveeinheiten. Die Polizeibeamten sind hier nicht mitgezählt. Somit  erscheint es durchaus möglich, daß sich auch unter den amerikanischen Lehrern ein beachtlicher Prozentsatz von Personen befindet, die im Umgang mit Schußwaffen geschult sind.

Wenn diese, wie der amerikanische Präsident wohl vorgeschlagen hat, ein zusätzliches Gehalt dafür beziehen, daß sie bereit sind, im Dienst eine Waffe zu führen, dann dürfte dies eine nicht unbeachtliche Erhöhung der Sicherheit vor solchen Attentätern nach sich ziehen. Man sollte also den Präsidenten für seinen Vorschlag nicht gleich schelten, zumal das von den Gegnern des privaten Waffenbesitzes geforderte vollständige Verbot keine realistische Chance auf Verwirklichung hat. Natürlich ist auch eine Verstärkung der polizeilichen Präsenz in den Schulen wünschenswert. Wer das wünscht, muß allerdings auch eine Antwort auf die Frage geben, was das kostet. Die Antwort kann natürlich nur lauten, daß in dieser Richtung etwas getan werden muß, auch wenn es nicht wenig kostet. Denn es geht um das Leben der Kinder.