Jahrestage 2021

Am ersten Tage eines neuen Jahres richtet sich der Blick auf den Kalender. Was wird das neue Jahr wohl bringen? Wir wissen es nicht. Wohl wissen wir aber, oder sollten wissen, was frühere Jahre gebracht haben, vor allem, wenn man an runde Jubiläen denkt.

Der 18. Januar

Gerade in diesem Jahr wird der 18. Januar ein Tag der Erinnerung sein. In der deutschen Geschichte fallen auf diesen Tag zwei herausragende Ereignisse mit Wirkung bis in unsere Tage und sicher weit darüber hinaus.

Preußen

Am 18. Januar 1701 setzte sich Friedrich III, Kurfürst von Brandenburg, in Königsberg die Krone des Staates auf, der von nun an Preußen hieß. Aus staatsrechtlichen Gründen, die wir an dieser Stelle nicht im einzelnen vertiefen wollen, war er nun zunächst Friedrich I, König in Preußen, statt von Preußen. Bemerkenswert in der Rückschau ist allerdings, wie fortschrittlich und aufgeklärt gerade dieser Staat im Vergleich zu anderen großen Ländern in Europa war. Der unbestritten bedeutendste der preußischen Könige, Friedrich der Große, schaffte 1740 mit einer seiner ersten Amtshandlungen die Folter ab, die zu diesem Zeitpunkt im übrigen Europa noch fester Bestandteil der Rechtspflege war. Um bei der Rechtspflege zu bleiben: in diesem angeblichen Musterbeispiel eines autoritären und undemokratischen Staates gab es unabhängige Gerichte. Ja, jeder Untertan des Königs konnte auch ihn verklagen, wie der berühmt gewordene Fall des Müllers Arnold zeigt. Dieser Staat führte bereits 1717 die allgemeine Schulpflicht ein. In England geschah dies erst 1880, in Frankreich 1882. Damit wollen wir es bewenden lassen. Eine Aufzählung all der Dinge, die aus unserer Sicht fortschrittlich waren, würde den Rahmen dieser Betrachtung sprengen. Natürlich müsste man an dieser Stelle auch wenigstens die bedeutendsten Fürstentümer und Königreiche in Deutschland nennen, wie Bayern, Württemberg, Sachsen, Baden und Hannover. Indessen spielt hier der 18. Januar keine Rolle. Es würde auch den Rahmen dieser Abhandlung sprengen, auch die durchaus bemerkenswerte wie stolze Geschichte dieser deutschen Teilstarten wenigstens zu streifen.

Das Deutsche Reich

Am 18. Januar 1871 riefen die versammelten deutschen Fürsten im Spiegelsaal des Schlosses zu Versailles den preußischen König Wilhelm I zum deutschen Kaiser aus. Unbeschadet dessen, daß Zeitpunkt und Ort unglücklich gewählt waren, war dies die Geburtsstunde eines im internationalen Vergleich bemerkenswert erfolgreichen Staates. Eben das Deutsche Reich, in dem unter Ausschluß Österreichs, das im Zuge der Gründung von Nationalstaaten im 19. Jahrhundert den damals schon anachronistisch gewordenen Vielvölkerstaat beibehalten wollte, und sich somit in einen deutschen Nationalstaat nicht eingliedern konnte, nun die Deutschen gefunden hatten, was Briten, Franzosen, Italiener und Spanier teils schon seit Jahrhunderten hatten, nämlich die Einheit von Nation und Staat. Weil man unseren Kindern und Enkeln offiziell und offiziös im Bildungswesen wie in den Medien seit Jahren weismachen will, dieses Deutsche Reich sei rückständig, undemokratisch und militaristisch gewesen, wollen wir an dieser Stelle auf einige wenige Fakten hinweisen. Dieses Deutsche Reich hatte seit 1871 bereits das allgemeine Wahlrecht, was allerdings wie auch überall sonst auf der Erde, das Frauenwahlrecht noch nicht einschloss. In Großbritannien zum Beispiel wurde das allgemeine Wahlrecht für die männliche Bevölkerung erst 1918 eingeführt. Das allgemeine Wahlrecht für Frauen kam in Deutschland erst 1918. Dieses „erst“ ist jedoch richtigerweise dahingehend zu verstehen, daß es in Deutschland zuerst kam. In den USA, die allgemein als das Musterland der Demokratie gelten, kam es erst 1920, in Großbritannien, dem Mutterland der parlamentarischen Demokratie, erst 1928, Italien zog 1946 nach, Frankreich 1948 und somit erst 159 Jahre nach der französischen Revolution, gleichzeitig mit Belgien. Die Schweiz, allgemein doch als Bastion der Demokratie angesehen, führte das Frauenwahlrecht erst 1971 ein. Genau 63 Jahre nach dem Deutschen Reich.

Das Deutsche Reich wurde kulturell von Preußen dominiert, was nicht weiter wunder nimmt, weil Preußen nun sowohl von der Fläche als von der Bevölkerung der der bei weitem größte seiner Bundesstaaten war. Sein Bildungswesen wurde dann auch rasch von den übrigen deutschen Ländern übernommen, soweit sie es nicht schon zuvor den Preußen gleich getan hatten. Damit war das Deutsche Reich auf diesem Gebiet weltweit führend, wie zum Beispiel der Anteil der Analphabeten an der jeweiligen Bevölkerung im Jahre 1900 zeigt. Im Deutschen Reich waren das gerade mal 0,9 %, in England 9,6 %, in Frankreich 10 %, in den USA 12 % (unter den Farbigen, die man heute politisch korrekt wohl mit dem englischen Begriff People of Color bezeichnen muß, betrug der Anteil der Analphabeten allerdings 49 %), im k. und k. Österreich immerhin 21 %, wobei das in den deutschsprachigen Reichsteilen nur 1,2 % waren, und in Italien 47 %. Da nimmt es nicht weiter wunder, daß bis 1918  von den Nobelpreisen in Medizin und Naturwissenschaften 14 nach Deutschland gingen. Frankreich zählte bis 1918 in diesen Disziplinen 11 Laureaten, Großbritannien deren 8, die in den späteren Jahrzehnten dominierenden USA hingegen nur 2.

„Militarismus“

Was den angeblichen preußischen Militarismus und die stets als historisches Kontinuum behauptete deutsche Aggressivität angeht, so kann das auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft werden, wenn man einfach nachzählt, in welchem Prozentsatz ausgewählte Staaten an Kriegen beteiligt waren. In der Zeit von 1701-1933 waren an Kriegen beteiligt: Frankreich mit 28 %, England mit 23 %, Russland mit 21 %, Österreich mit 19 %, die Türkei mit 15 %, Polen mit 11 %, Preußen/Deutschland mit 8 %. Die Bedeutung des Militärischen für die Gesellschaft eines Staates zeigt sich auch an dem Anteil der Bevölkerung, der in seiner Armee dient. Vor 1914 waren das in Frankreich 1,53 %, in Deutschland 0,79 %. Wer angesichts dieser Zahlen weiter von einem deutschen Militarismus spricht, dem ist nicht mehr zu helfen.

Die staatsrechtliche Kontinuität

Wenn wir über das Deutsche Reich sprechen, sollten wir nicht übersehen, daß dieses Deutsche Reich staatsrechtlich tatsächlich bis heute besteht. Dies natürlich nicht in dem Sinne, in dem das Zeitgenossen verstehen wollen, die sich „Reichsbürger“ nennen. Auf deren juristisch unhaltbare Vorstellungen wollen wir an dieser Stelle erst gar nicht eingehen. Tatsache ist, daß das Deutsche Reich sich alsbald nach seiner Gründung am 16. April 1871 eine Verfassung gab. In dieser Verfassung war unter anderem das Budgetrecht des Parlaments festgeschrieben. Man spricht insoweit auch vom Königsrecht der Parlamente. Von Anfang an hatte das Deutsche Reich also ein frei gewähltes Parlament, das über die Staatsfinanzen verfügte. Diese Verfassung kannte natürlich auch eine unabhängige Justiz. Das Reich war eine bundesstaatlich verfasste konstitutionelle Monarchie. In seinen rechtsstaatlichen Strukturen deutete übrigens nichts darauf hin, daß in diesem Reich bereits die Hitler’sche Diktatur angelegt gewesen wäre. An dieser Stelle muß natürlich ein Wort über diese zwölf Jahre verloren werden, die in der Tat ein Fremdkörper in der historischen Entwicklung unseres Landes sind, nichtsdestoweniger bis heute eine Belastung des nationalen Selbstbewusstseins verursachen. Man kann das nicht ungeschehen machen, jedoch richtig einordnen, wie das Papst Benedikt XVI bei seinem Besuch in Auschwitz getan hat. Vor der Weltöffentlichkeit erklärte er: „Ich komme als Sohn des Volkes, über das eine Schar von Verbrechern mit lügnerischen Versprechungen, mit der Verheißung der Größe, des Wiedererstehens der Ehre der Nation und ihrer Bedeutung, mit der Verheißung des Wohlergehens und auch mit Terror und Einschüchterung Macht gewonnen hatte, sodaß unser Volk zum Instrument ihrer Wut des Zerstörens und des Herrschens gebraucht und missbraucht werden konnte.“

Die Weimarer Reichsverfassung – Fortschreibung und nicht Neugründung

Die Abdankung des Kaisers und der Reichsfürsten am 9. November 1918 änderte am staatsrechtlichen Bestand des Reiches nichts. Es gab sich am 11. August 1919 lediglich eine neue Verfassung, die aber ausdrücklich die Kontinuität in staatsrechtlicher Hinsicht betont. In ihrem Art. 178 wird zwar die Verfassung vom 16. April 1871 aufgehoben, die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben jedoch in Kraft, soweit ihnen diese neue Verfassung nicht entgegensteht. Diese Weimarer Reichsverfassung ist auch entgegen landläufiger Auffassung durch die Nationalsozialisten nicht aufgehoben worden, vielmehr ließ sich Hitler innerhalb des Verfassungsrahmens Vollmachten geben, die ein diktatorisches Regime ermöglichten. Eine förmliche Aufhebung der Verfassung war somit nicht notwendig, und wurde auch nicht vorgenommen.

Das Grundgesetz – ebenfalls Fortschreibung und nicht Neugründung

Unser Grundgesetz vom 23. Mai 1949 hat nicht etwa einen neuen Staat aus der Taufe gehoben, sondern hat dem keineswegs als Völkerrechtssubjekt untergegangenen Deutschen Reich nur zum zweiten Mal eine neue Verfassung gegeben, worauf das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung von Anfang an immer wieder hingewiesen hat, und was schon die Meinung der Mehrheit der Mitglieder des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee im August 1948 war. In ihren Grundzügen weist die heutige Verfassung auch große Ähnlichkeit mit ihren Vorgängerinnen auf. So ist Deutschland weiterhin ein Bundesstaat, was ja nun auch in seinem Namen zum Ausdruck kommt. Das Grundgesetz ist auch nicht nur der bloße Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Diktatur, sondern es ist eben die Fortschreibung der deutschen Verfassungstradition und damit eo ipso das Gegenteil der nationalsozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Aus der konstitutionellen Monarchie von 1871 hat sich in den vergangenen 150 Jahren nun die parlamentarische Demokratie entwickelt, die wir auch gegen alle Angriffe von innen wie von außen verteidigen wollen. Perstet et aeterna pace fruatur (es bestehe fort und erfreue sich ewigen Friedens), wollen wir also unserem Lande wünschen. Denn wir haben allen Grund, auf unsere Vorfahren stolz zu sein, die dieses Land in der Tradition von Humanismus und Aufklärung geschaffen und entwickelt haben.







Ein Gedanke zu „Jahrestage 2021

  1. Dr. Volker Schöwel

    Sehr geehrter Herr Thesen,
    Bravo! Ich habe mit viel Vergnügen und Interesse ihren hervorragenden, fundierten und faktenreichen Artikel gelesen.

    Ich wünsche Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr und viel Kraft für ihre schriftstellerische Tätigkeit.
    Mit besten Grüßen
    Dr. iur. Volker Schöwel

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