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Der braune Nucleus

Die bemerkenswerten Erfolge der Alternative für Deutschland bei den jüngsten Wahlen rufen natürlich politische Analytiker auf den Plan. Dies um so mehr, als die Partei sich nun Ende dieses Monats endlich ein verbindliches Parteiprogramm geben will. Die FAZ, hinter der nach ihrer früher allgemein bekannten Werbung immer ein kluger Kopf stecken soll, hat sich nun auf die Suche nach den ideologischen Grundlagen dieser Partei begeben. In der sachsen-anhaltinischen Provinz glaubt man nun fündig geworden zu sein. Denn dort hat in einem kleinen Bauerndorf namens Schnellroda der Publizist Götz Kubitschek offenbar die Kaderschmiede der völkischen Bewegung eingerichtet, die künftig Programm und Richtung der AfD bestimmen soll. Zwischen rechtslastiger Bibliothek und kleinbäuerlichem Ziegenstall erzieht der Meister seine Kinderschar mit altgermanischen Vornamen und indoktriniert seine Adepten, zu denen aufstrebende Politiker dieser Partei, vorwiegend natürlich aus dem Osten, gehören. Den Landesvorsitzenden Höcke und Poggenburg ist er demnach der Mentor und Spiritus Rektor. Finstere Größen aus der Vergangenheit, wie etwa der sogenannte Kronjurist der NSDAP Carl Schmitt werden rezipiert und für die praktische politische Arbeit nutzbar gemacht.

Wer so informiert wird, den wird es wohl grausen. Das ist ja auch gewollt. Allerdings kann nicht übersehen werden, daß man sich in Kubitscheks Institut für Staatspolitik sicherlich innerhalb des Verfassungsbogens bewegt, wobei im Rahmen wissenschaftlicher Arbeit vieles, was außerhalb der universitären Seminare und ähnlicher Einrichtungen erwogen, diskutiert und am Ende verworfen werden kann, was für die Diskussionen in der breiten Öffentlichkeit schon deswegen nicht geeignet ist, weil es den sprichwörtlichen Mann auf der Straße intellektuell überfordert. Das ist keineswegs überheblich. Es ist ja auch nicht überheblich darauf hinzuweisen, daß Fachgespräche unter Naturwissenschaftlern den Rest der Menschheit, zu dem sich der Verfasser gerne bescheiden zählt, schlicht überfordern.

Wie man allerdings damit umgeht, wenn man glaubt, das Erscheinen Luzifers ankündigen zu müssen, ist auch wiederum bemerkenswert. Das korrespondiert im übrigen auch mit der Wahrnehmung eines unabhängig von seiner politischen Bewertung bedeutenden Juristen wie Carl Schmitt. Wer ihn, wie Götz Kubitschek das offenbar tut, im wesentlichen auf seine Favorisierung eines autoritären Regimes aus der Erfahrung gescheiterter Demokratien reduziert und seine Dichotomie von Politik und Recht, die ersterer auch den Vorrang zuweist, gewissermaßen als Substrat seines Denkens bezeichnet und begrüßt, greift natürlich zu kurz. Er greift ebenso zu kurz, wie Politiker und Journalisten, die Schmitt auf den sogenannten Kronjuristen des Dritten Reiches reduzieren. Freilich hat Schmitt sich nach der Machtergreifung, insbesondere nach dem Röhm-Putsch, in geradezu peinlicher Weise dem Regime angebiedert. Das hat ihm indessen nicht wirklich geholfen, denn seine Mitbewerber im Rennen um gut dotierte Positionen und angesehene Lehrstühle haben ihn sehr bald als abtrünnigen Karrieristen ausgemacht und seine Kaltstellung erreicht. Daß er in seinen grundlegenden politikwissenschaftlichen wie auch staatsrechtlichen Werken auch für die Linke in Deutschland zum Stichwortgeber, ja teilweise zum Spiritus Rektor geworden ist, wird gerne übersehen. Habermas bezieht sich nicht selten direkt auf Schmidt. Eine Vielzahl von bedeutenden Juristen, bis hin zu eher sozialdemokratisch geprägten Wissenschaftlern wie Böckenförde haben seine Gedanken aufgegriffen. Wie so häufig, haben alle Unrecht, die einen Gelehrten wie Schmitt entweder alleine für sich vereinnahmen oder zum Gottseibeiuns abstempeln wollen.

Auch wenn man die Äußerungen etwa des Herrn Höcke mit Recht für peinlich hält, und deswegen eigentlich an Herrn Kubitschek appellieren müßte, seinen Jüngern erst einmal die Grundlagen des politischen Generalkonsenses in Deutschland zu vermitteln, muß man doch auch sehen, daß selbst die kruden Theorien eines Herrn Höcke nicht als rechtsextremistisch eingeordnet werden können. Auf das bekannte Gutachten des Politikwissenschaftlers Werner Patzelt aus dem Januar dieses Jahres darf verwiesen werden.

Als Fazit darf derzeit wohl die Erkenntnis gelten, dass einerseits die AfD gut beraten wäre, ihre Kader nicht in der würzigen Landluft Sachsen-Anhalts heranzubilden, andererseits die FAZ vom Nazialarm zu seriöser Berichterstattung übergehen sollte. Die Wirklichkeit ist halt niemals einfach, sondern immer kompliziert. Für manche offenbar zu kompliziert.

Mensch Meyer!

„Die Menschen draußen im Lande“, ohne diese Floskel glaubt schon seit langem kein Politiker mehr auszukommen, wenn er – oder auch sie natürlich -, darüber redet wie es ist oder wie es sein soll. Dieser Sprachgebrauch ist verräterisch. Denn die Bezeichnung als bloßer Mensch reduziert die Bürger, von denen da in Wahrheit die Rede ist, auf ihr existenzielles Minimum. Mensch ist letztendlich in der Tat jedes menschliche Wesen, gleichgültig auf welchem Entwicklungsstand, mit viel oder wenig Verstand, gebildet oder ungebildet, politisch und/oder sozial engagiert oder auch nicht, große, kleine oder gar keine Beiträge für die Allgemeinheit leistend usw. Wer als Politiker dieses Wort in den Mund nimmt, macht die so angesprochenen Bürger damit automatisch zu unmündigen, der Führung durch die politische Klasse bedürftigen und der umfassenden Betreuung des Staates bedürfenden Wesen. Er oder sie selbst hingegen gehört eben zu den Erleuchteten, den Weltenlenkern, die sich selbstverständlich schon um all die kleinen Dummerle kümmern, an die sie sich gerade wieder einmal mit ihren Belehrungen wenden.

Dieses Phänomen beschreibt im übrigen Frank A. Meyer in der aktuellen Ausgabe des Monatsmagazins Cicero. Die Arroganz der politisch-medialen Klasse wird hier zutreffend beschrieben. Wie man überhaupt in diesem Heft Artikel findet, die man an und für sich unbedingt gelesen haben muß, wie etwa den erschütternden Bericht über den Alltag im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, und zwar aus der Sicht einer Sachbearbeiterin, die tagtäglich den Wahnsinn der Asylpolitik unserer Kanzlerin ausbaden muß. Offenbar ist dieses politische Monatsmagazin seit seiner Verlagsunabhängigkeit in der Verantwortung seiner Chefredakteure Christoph Schwennicke und Alexander Marguier ein wirklich lesenswertes Blatt geworden, das sich eben nicht innerhalb der engen Leitplanken der political correctness bewegt. Der Preis von neun Euro pro Monat ist leicht und locker damit zu finanzieren, daß man künftig davon absieht, Spiegel, Zeit oder Stern zu kaufen. Vielmehr spart man Geld und gewinnt Einsicht.

Fabeln und Fakten

Unter den politischen Magazinen im deutschen Fernsehen kann die Münchener Runde im Bayerischen Fernsehen qualitativ durchaus einen der vorderen Plätze belegen. Und wenn es nur, wie am 05.04.2016, den Zuschauern die Möglichkeit gibt, die Teilnehmer an der Gesprächsrunde eigenständig zu beurteilen. Thema dieser Gesprächsrunde war die an sich rhetorische, von der Moderatorin allerdings offenbar ernst gemeinte Frage: „Wird die Kluft zwischen Arm und Reich immer größer?“. Moderiert wurde diese Gesprächsrunde von der Journalistin Ursula Heller, die ein Universitätsstudium in den Fächern Germanistik, Geschichte und Philosophie vorweisen kann. Diese Fächerkombination ist bei Journalisten nicht ganz selten. Eingeladen zur Diskussion und anwesend waren
– Frau Dr. phil. Verena di Pasquale, ihres Zeichens derzeit stellvertretende Vorsitzende des DGB in Bayern, Diplomvolkswirtin und Sozialökonomin
– Frau Bascha (Barbara) Mika, derzeit Chefredakteurin Frankfurter Rundschau, mit dem akademischen Hintergrund eines Studiums der Fächer Philosophie, Germanistik und Ethnologie und derzeit auch Honorarprofessorin für Kulturjournalismus an der Universität der Künste in Berlin
– Hans Rudolf Wöhrl, Unternehmer
– Prof. Dr. Clemens Fuest, Ordinarius für Volkswirtschaftslehre und Präsident des IFO Instituts in München

Die Sendung war insofern aufschlußreich und daher sehenswert, als sehr deutlich wurde, was den Unterschied zwischen politischem Geschwätz und Fachkenntnis ausmacht. Die drei Damen wurden nicht müde, über die angeblich immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland zu lamentieren. Die Moderatorin wird hier mitgezählt, denn ihre Parteilichkeit war unüberhörbar. Kann man Frau Heller und Frau Mika noch als eine Art von Entschuldigung durchgehen lassen, daß sie als typische Intellektuelle mit kulturwissenschaftlichem Hintergrund von Wirtschaft eigentlich nichts verstehen, so gilt diese Absolution für Frau di Pasquale nicht. Sie ist immerhin auch Diplom-Volkswirtin, was den Schluß auf ordentliche Kenntnisse wirtschaftlicher Zusammenhänge erlaubt. Indessen ist sie von Jugend auf Gewerkschafterin, was entweder eine andere Wahrnehmung der Wirklichkeit verursacht, oder aber schlicht dazu führt, daß man faktenwidrig argumentiert. Was in das sozialistische Weltbild nicht paßt, wird entweder erst einmal verschwiegen, oder aber passend gemacht.

Davon hoben sich die Beiträge des erfolgreichen Unternehmers Rudolf Wöhrl und des herausragenden Wirtschaftswissenschaftlers Clemens Fuest wohltuend ab. Pflegten ihre Kontrahentinnen faktenarm, aber meinungsstark daherzuschwätzen, versorgten sie die Fernsehzuschauer mit Fakten und darauf gegründeten Analysen. Eines ums andere Märchen der Linken wurde als solches bloßgestellt. Natürlich war die Titelfrage der Runde glatt zu verneinen.

Eines der schwer lösbaren Probleme Deutschlands besteht darin, daß die Meinungsführerschaft in den Medien bei Journalisten vom Schlage der Damen Heller und Mika liegt, Fachkompetenz indessen in der veröffentlichten Meinung wenn überhaupt, dann irgendwo in der Kulisse erkennbar wird. Wir sollten uns als Medienkonsumenten doch eine gewisse Sorgfalt bei der Auswahl dessen angewöhnen, was wir konsumieren. Das Leben ist einfach zu kurz, um es mit der Aufnahme von medialem Fast Food zu vergeuden.

Kriegsgeschichte nach Art des deutschen Fernsehens

Gestern (31.03.2016) Abend konnte man zum wiederholten Male erleben, wie im deutschen Fernsehen über Kriegsverbrechen deutscher Soldaten im Zweiten Weltkrieg berichtet wird. Diesmal war es die Sendung „Kontraste“ im Rotfunk Berlin Brandenburg. Die investigativen Journalisten dieses Senders hatten herausgefunden, daß ein inzwischen 94-jähriger Kommunalpolitiker aus dem Schwarzwald an einem Kriegsverbrechen in Italien am 29.09.1944 beteiligt war (in Wirklichkeit: daß die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen ihn ermittelt). Demnach soll er als Angehöriger der 16. Panzergrenadierdivision der Waffen-SS an Massakern im Bereich der Gemeinde Marzabotto nördlich von Florenz teilgenommen haben. Aufschlußreich ist, wie das in dieser Sendung dargestellt worden ist. Man kann das im übrigen ja in der ARD Mediathek immer noch nachträglich anschauen.

Nach der Darstellung in dieser Sendung hat eben der Beschuldigte damals an Greueltaten mitgewirkt, wie etwa die Einschließung von Dutzenden von Dorfbewohnern in einer Kapelle, um sie anschließend mit Handgranaten zu massakrieren, Massenerschießungen und sogar dem buchstäblichen Abschlachten von Dorfbewohnern. Natürlich präsentierte man auch einen „Zeugen“, der damals 16 Jahre alt war und seine Angehörigen mit aufgeschlitzten Bäuchen und heraushängenden Gedärmen vor seinem Elternhaus aufgefunden haben will. Der Beschuldigte habe eingeräumt, an dem Einsatz gegen Partisanen im Raum Marzabotto beteiligt gewesen zu sein. Von Greueltaten habe er aber nichts gewußt. Offensichtlich glauben ihm die Journalisten davon kein Wort. Vielmehr erweckt man den Eindruck, er sei führend an Greueltaten beteiligt gewesen. Schließlich habe er Dienstgrad eines Unterscharführers gehabt und sei als „Befehlshaber“ seiner Soldaten für jenen Einsatz verantwortlich gewesen. Wegen dieser Sache seien auch insgesamt zehn SS-Angehörige, darunter der Beschuldigte, von italienischen Militärgerichten verurteilt worden. Dies werde in Deutschland jedoch nicht anerkannt. Warum das so ist, wird dem Zuschauer nicht mitgeteilt. Das soll nun an dieser Stelle erläutert werden. Regelmäßig finden diese Verfahren vor italienischen Militärgerichten in Abwesenheit der deutschen Angeklagten statt. Solche Urteile entsprechen nicht rechtsstaatlichen deutschen Maßstäben. Sie binden daher unsere Gerichte nicht. Verräterisch ist auch der Sprachgebrauch dieser famosen Journalisten. Die Bezeichnung des Beschuldigten als Befehlshaber suggeriert, er sei damals in einer Position gewesen, in der er verantwortlich entscheiden konnte, ob und wie ein Einsatz gegen Partisanen oder unbeteiligte Zivilbevölkerung durchgeführt wird. Davon kann nicht entfernt die Rede sein, was sich schon aus dem SS-Dienstgrad des Beschuldigten ergibt. Er war Unterscharführer, was in der damaligen Wehrmacht und heutigen Bundeswehr dem Dienstgrad des Unteroffiziers entspricht. Ein Soldat in diesem Dienstgrad verfügte weder damals noch heute über die Befehlsgewalt, etwa einen derartigen Einsatz zu befehlen oder auch nur im Rahmen dieses Einsatzes über taktische Einzelheiten zu entscheiden. Vielmehr handelte es sich dabei um Soldaten, denen zum Beispiel selbst die Staatsanwaltschaft Dortmund in der Sache Kephallonia zugebilligt hat, keinerlei Handlungsspielraum gehabt zu haben, als es um die Erschießung von Gefangenen ging.

Aber es kam noch dicker. „Kontraste“ sprach mit dem ermittelnden Stuttgarter Staatsanwalt, der darauf hinwies, daß man einem Beschuldigten in einem solchen Falle konkret nachweisen müsse, was er im einzelnen getan habe, also mit anderen Worten, ob er persönlich unbeteiligte Zivilisten ermordet hat, oder zumindest unmittelbar daran beteiligt war. Das ist natürlich völlig richtig. Da dies aber im deutschen Fernsehen im Falle von wirklichen oder auch nur behaupteten Kriegsverbrechen deutscher Soldaten nicht sein darf, mußte man die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft „korrigieren“. Dazu befragte man die bekannte Linksanwältin Gabriele Heinecke, die schon in mehreren Verfahren wirkliche oder angebliche Hinterbliebene von wirklichen oder angeblichen Kriegsverbrechen deutscher Soldaten auf dem italienischen Kriegsschauplatz des Zweiten Weltkrieges vertreten hat. Ihre engen Verbindungen zur kommunistisch dominierten Resistenza sind offensichtlich. Nach dem sie erst einmal erklärt hatte, hier handele es sich ja um ein Gruppenverbrechen, sodaß jeder Angehörige der Gruppe verantwortlich sei, verwies man in der laufenden Sendung dann auf die Fälle Demjanjuk und Gröning. Hier handelte es sich jeweils um Angehörige von SS-Wachmannschaften, die in den Vernichtungslagern Auschwitz und Sobibor Dienst getan hatten. In jenen Fällen kamen die Gerichte zu dem Schluß, daß hier ausnahmsweise schon die Feststellung genügt, daß jemand dort Dienst getan hat, weil eben diese Lager keinen anderen Zweck hatten, als die dorthin verschleppten Menschen umzubringen. Der Stuttgarter Staatsanwalt wies dann zu Recht darauf hin, daß diese Fälle sich im entscheidenden Punkt von dem vorliegenden unterscheiden. Während es dort ausschließlich um die Vernichtung der eingelieferten Personen gegangen sei, sei das bei einer militärischen Einheit anders, die auch Kampfaufgaben, hier im Partisanenkampf, zu erledigen hatte. Da müsse man schon feststellen, was der betreffende Beschuldigte denn nun genau getan habe. Im vorliegenden Fall hat sich ja der Beschuldigte dahingehend eingelassen, am Kampfeinsatz gegen die Partisanen teilgenommen zu haben, von anderen Dingen jedoch nichts gewußt zu haben. Hinzu kommt, daß an jenem Einsatz gegen die Partisanenbande „Stella Rossa“, die sich in einer Stärke von mehreren 100 Mann in den Dörfern der Gemeinde Marzabotto buchstäblich verschanzt hatte, und den angreifenden deutschen Truppen harten Widerstand leistete, neben Verbänden der 16. SS-Panzergrenadierdivision auch das Ost-Regiment 1059 der Wehrmacht und das Flakregiment 105 der Wehrmacht, letzteres auch mit infanteristischen Kräften, teilgenommen hatten. Somit können einzelne Kampfhandlungen wie auch Tötungen von Dorfbewohnern nicht einzelnen Truppenteilen, und noch weniger einzelnen Soldaten, zugeordnet werden.

Damit aber auch jeder Fernsehzuschauer sicher sein kann, daß sämtliche Teilnehmer an diesem Einsatz als Straftäter angesehen werden müssen, wurde dann noch der Historiker Carlo Gentile als Fachmann für den Partisanenkrieg in Italien vorgestellt. Der wußte natürlich, daß die 16. SS-Panzergrenadierdivision Erfahrung im Vernichten der Zivilbevölkerung hatte, und dies arbeitsteilig organisiert war. Richtig ist, daß Carlo Gentile sehr viel über den Partisanenkrieg in Italien geschrieben hat, wobei er tendenziell stets die Deutschen belastet und die Partisanen entlastet. Richtig ist auch, daß diese Division der Waffen-SS sehr häufig für derartige Kriegsverbrechen verantwortlich war. Somit konnten dann die wackeren Mitarbeiter der Agitpropabteilung des Senders feststellen, daß der Beschuldigte unmittelbarer am Mord beteiligt war, als etwa „ein kleiner Buchhalter in Auschwitz“. Für den unkundigen Zuschauer war damit klar, daß die deutsche Justiz hier – wieder einmal, so sollte es scheinen – einen Kriegsverbrecher der NS-Zeit schützt. Die bereits erwähnte Linksanwältin durfte dann auch abschließend erklären, die Staatsanwaltschaft Stuttgart sei hier gewissermaßen der Stöpsel in der Flasche, den man auch haben wolle, um diese Verfahren zu beenden. Das sei aber nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Es sei rechtsstaatswidrig, nicht die entscheiden zu lassen, die dazu berufen sind, und das seien nun einmal die Gerichte. Diese Erklärung ist nicht nur unverschämt, ja beleidigend gegenüber der Staatsanwaltschaft in Stuttgart. Sie ist aus dem Munde einer erfahrenen Rechtsanwältin auch fachlich bodenlos, das aber mit voller Absicht. Natürlich weiß die Dame, daß die Strafprozessordnung der Staatsanwaltschaft nicht die letzte Entscheidung darüber zubilligt, ob ein Ermittlungsverfahren zur Anklage führt oder nicht. Denn gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens kann von den Verletzten bzw. ihren nahen Angehörigen das sogenannte Klageerzwingungsverfahren durchgeführt werden, an dessen Ende die Entscheidung eines Oberlandesgerichts steht. So war es ja beispielsweise auch im Falle Kephallonia, in dem gegen den Führer des Exekutionskommandos ermittelt wurde, vor das der italienische General Gandin und seine Stabsoffiziere gestellt worden waren. Hier wurde eben dann von einem Gericht festgestellt, daß ein hinreichender Tatverdacht des Mordes nicht vorlag, und somit auch eine Anklage nicht zu erheben war. Natürlich wurde in diesem Beitrag auch nicht erwähnt, daß sowohl der Kommandeur der 16. SS Panzergrenadierdivision GenLt Simon, als auch der Führer jenes Einsatzes im Gebiet der Gemeinde Marzabotto, Sturmbannführer (entspricht dem Dienstgrad Major) Reder, unter anderem wegen dieses Falles von einem britischen bzw. den italienischen Militärgerichten zum Tode bzw. langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind.

Abschließend kann man nur feststellen, daß seriöse Berichterstattung anders aussieht. Weder die damaligen Vorgänge in Marzabotto, die nun beim besten Willen nicht mehr juristisch aufgeklärt werden können, noch die Rechtslage wurden den Fernsehzuschauern auch nur annähernd zutreffend erklärt. Sicherlich ist es so, daß in Marzabotto sowohl Gefechte zwischen den eingesetzten deutschen Truppen und den italienischen Partisanen stattgefunden haben, in deren Verlauf ganz sicher auch unbeteiligte Dorfbewohner umgekommen sind. So haben die Partisanen ja aus bewohnten Häusern heraus gekämpft. Diese wurden auch, teilweise mit Artillerie, beschossen. Auf der anderen Seite hat es ganz sicher auch Kriegsverbrechen deutscher Truppenteile gegeben. Auch wenn nach den überlieferten Feststellungen der britischen militärischen Ermittler den Aussagen italienischer Zeugen häufig nicht geglaubt werden kann, weil sie gar zu übertrieben und phantasievoll, teilweise ganz offensichtlich falsch waren, so können ja nicht sämtliche Berichte über die Ermordung von unbeteiligten Zivilisten falsch sein. Nur ist es eben so, daß im Nachhinein das eine vom anderen nicht mehr unterschieden werden kann, jedenfalls nicht mit der Sicherheit, die es einem Juristen ermöglicht, einem bestimmten Soldaten ein bestimmtes Verbrechen zur Last zu legen.

Um eine solche ausgewogene Berichterstattung geht es hier aber offensichtlich nicht. Nach dieser Sendung kann man keinen anderen Eindruck haben als den, daß es hier nur darum geht, die Zuschauer darüber zu belehren, daß ihre Vorfahren Kriegsverbrecher gewesen seien. Man nennt das heute, wie man hört, Qualitätsjournalismus. Ach ja, beinahe hätte ich’s vergessen. Nach deutschem Recht gilt jeder als unschuldig, der nicht von einem deutschen Gericht rechtskräftig wegen der zur Last gelegten Tat verurteilt worden ist. Man nennt das auch die Unschuldsvermutung. Für das deutsche Fernsehen gilt das offenbar nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn es um deutsche Soldaten geht. Da gilt vielmehr der Verdacht als Schuldbeweis.

Wahn und Wirklichkeit

Man muß auch einmal Empfehlungen aussprechen. Schließlich gibt es in Deutschland ein paar Leute, die ungeschminkt die Wahrheit sagen und die Dinge auf den Punkt bringen. Ich empfehle daher, die vorzügliche Internetseite www.rolandtichy.de anzuklicken und dort vor allem die Artikel:

Wir Schlechtmenschen – Über die Verdrehung von Ursache und Wirkung von Anabel Schunke

sowie

Der Deal von Brüssel und der erzwungene EU-Beitritt der Türkei in spe von Bettina Röhl

zu lesen. Wer zufällig in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Sachsen-Anhalt wohnt, sollte dann am Sonntag wirklich zur Wahl gehen.

 

Ja, wo samma denn?

Bayern gilt in Deutschland in vielerlei Hinsicht als ganz besonderes Land. Unter anderen wird dort bekanntlich nicht selten eine deutliche, auch schon einmal derbe Sprache gepflegt. Je nach Betroffenheit und Standpunkt wird das dann begrüßt oder bekrittelt. Gleichgültig ist es den Leuten in der Regel nicht. Für Unterhaltung ist gesorgt. Diesen spezifischen Charakter der Menschen in seinem Sendegebiet abzubilden, ist natürlich auch eine der Aufgaben des Bayerischen Rundfunks. Eine gute Gelegenheit, diesen Auftrag zu entsprechen, hat er am 1. März dieses Jahres verpaßt.

In der wöchentlichen Münchener Runde moderierte Sigmund Gottlieb die Diskussion von vier Gesprächspartnern zum Thema Flüchtlingskrise: Schafft Merkel noch die Wende? Was denn sonst in diesen Tagen! Eingeladen waren der Bundesentwicklungsminister Gerd Müller, der frühere griechische Außenminister Dimitris Droutsas, die Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth und der Publizist Henryk M. Broder. Gerade das Aufeinandertreffen der, zurückhaltend formuliert, emotionsgesteuerten Claudia Roth und des scharfzüngigen Henryk M. Broder hätte ein unterhaltsames Wortgefecht garantiert. Indessen wurde Broder kurzfristig wieder ausgeladen. Seine Rückfrage bei der zuständigen Redakteurin des Bayerischen Rundfunks ergab, daß Claudia Roth sich geweigert hatte, an der Sendung teilzunehmen, wenn Broder mit am Tisch sitzen werde. Der Bayerische Rundfunk entschied sich dann dafür, Roth nachzugeben und Broder wieder auszuladen. An seiner Stelle wurde der Politik- und Medienwissenschaftler Norbert Bolz eingeladen, der zwar mit durchaus klugen Beiträgen das leistete, was man von einem seriösen Experten erwarten darf, aber doch etwas blaß blieb.

Der Vorgang ist erstaunlich und alarmierend zugleich. Merkmal einer freien und unabhängigen Presse, wozu sich gerade unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk gerne zählt, ist es unter anderem, Wünschen oder gar Pressionen von Politikern unter keinen Umständen nachzugeben. Die richtige Entscheidung in diesem Sinne wäre es natürlich gewesen, der Politikerin Roth zu bedeuten, daß die Zusammensetzung der Diskussionsrunde nun einmal Sache des veranstaltenden Senders sei. Geladene Gäste hätten natürlich die Möglichkeit, zu kommen oder auch nicht. Wenn die Frau Bundestagsvizepräsidentin sich mit Herrn Broder nicht an einen Tisch setzen wolle, dann sei das ihr gutes Recht, sie müsse dann aber auch nicht kommen. Und wenn die Frau Spitzentörin ihrer Partei dann bockig geblieben wäre, hätte man halt jemand anders eingeladen. So aber wurde der fatale Eindruck erweckt, daß jedenfalls höherrangige amtierende Politiker gewisse Sonderrechte genießen, hinter die das Informationsinteresse der Fernsehzuschauer ebenso zurücktreten muß, wie der Anstand gegenüber einem geladenen Gast, der eben keine Extrawurst gebraten haben will, auf der Strecke bleibt.

Henryk M. Broder ist nun einmal wie gesagt ein außerordentlich scharfzüngiger, aber auch scharfsinniger Teilnehmer am politischen Diskurs in diesem Lande. Nach eigenem Bekunden hätte er bei dieser Gelegenheit Claudia Roth gerne gefragt, was sie sich eigentlich dabei denke, wenn sie bei Demonstrationszügen hinter Parolen hergehe wie: Deutschland verrecke! Oder: Deutschland, du mieses Stück Scheiße! Eine solche Frage ist nicht nur berechtigt, sondern auch notwendig. Wer sich sonst vor Sorge über allgegenwärtige Verletzungen der Menschenwürde nicht einkriegen kann, der muß sich gerade solche Fragen gefallen lassen. Diese Fragen führen dann auch unausweichlich zu Überlegungen, wo und wie Claudia Roth ihre Abneigungen, ihr Mitgefühl und ihre Sympathie zu verteilen pflegt. Nach Sachlage jedenfalls am wenigsten zu Gunsten der inzwischen sogenannten „Urdeutschen“, die in unserem Lande immer noch und gottlob die erdrückende Mehrheit der Bevölkerung stellen. Das inoffizielle Amt der Bundesempörungsbeauftragten übt sie keinesfalls unparteiisch aus. Wenn Broder sie deswegen teils mit harschen Formulierungen an der Grenzlinie zwischen Unhöflichkeit und Flapsigkeit bedenkt, dann ist das vor diesem Hintergrund durchaus nicht unangebracht. Zieht man des weiteren in Betracht, daß die Lösungskompetenz dieses Parlamentspapageis – was sich nicht nur auf den von ihr bevorzugten Modestil bezieht – gegen null geht, dann liege ich wohl mit meiner Charakterisierung als hysterische Doppel-Null aus Babenhausen mit der Lizenz zum Dummschwätzen richtig. Auf ein Fernsehduell Henryk M. Boder gegen Claudia Roth müssen wir jedoch leider immer noch warten.

Wenn aus Verzweiflung Haß wird…

Die Zustimmung für die Flüchtlingspolitik der großen Koalition schwindet mit atemberaubender Geschwindigkeit. Wenn man den veröffentlichten Umfragen, und etwas anderes haben wir ja nicht, glauben darf, dann sind inzwischen 81 % der Befragten der Auffassung, daß die Bundesregierung die Lage nicht mehr unter Kontrolle hat. In gleichem Maße sinkt auch das Vertrauen in die Parteien der Großen Koalition. Deren Umfragewerte stürzen ab.

Das gilt besonders für die SPD, die sich den weiter steigenden Werten der AfD nähert. Statt die eigene Position inhaltlich zu überdenken, schlägt man in blinder Wut auf den politischen Gegner ein. Mangels überzeugender Sachargumente tut man das dann mit der „bewährten“ Nazikeule. Nur so ist die Medienkampagne gegen die Damen Petry und von Storch zu erklären. Man legt diesen Politikerinnen wahrheitswidrig in den Mund, einen Schießbefehl an der Grenze gefordert zu haben. Wer etwa das Interview mit Frauke Petry im Mannheimer Morgen vom 30.01.2016 nachliest, das ja nun immer noch im Internet nachzulesen ist, der wird eine solche Forderung dieser Politikerin dort nicht finden. Allerdings wird er dort nachlesen können, in welcher Weise die Redakteure des Mannheimer Morgen versucht haben, ihr das Wort im Mund herumzudrehen und sie als Befürworterin des Schußwaffengebrauchs gegen Flüchtlinge, aber auch als eine Politikerin erscheinen zu lassen, die rassistische Meinungen in ihrer Partei unbeanstandet läßt. Was daraus in den Medien in der Zwischenzeit gemacht worden ist, kann als Musterbeispiel für eine Rufmordkampagne dienen. Aber auch dafür, daß immer noch die alte Weisheit gilt: „Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das gleiche.“ So hat der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Die Grünen) in einem Interview am 22.10.2015 bereits dafür plädiert, die EU-Außengrenzen zu schließen, notfalls bewaffnet. Einen Sturm der Entrüstung über diese Äußerung haben wir nicht feststellen können. Ob im übrigen die veröffentlichte Fassung des Interviews von Frau Petry mit dem Mannheimer Morgen wirklich wiedergibt, was sie gesagt hat, muß zumindest bezweifelt werden. Ein damals ebenfalls anwesender Journalist hat jedenfalls am 02.02.2016 erklärt, Frau Petri habe auf mehrfache insistierende Fragen wörtlich erklärt: „Wir müssen die Grenzen sichern und ich hoffe, es kommt nie so weit, daß ein Polizist von seiner Waffe Gebrauch macht.“ Diese Formulierung war den wackeren Unterstützern der Großen Koalition in der Redaktion des Mannheimer Morgen wohl zu harmlos.

Man orientiert sich in der Gangart gegen die unerwünschte Konkurrenz offensichtlich mehr am Vorsitzenden der SPD. Dieser hat ja kürzlich eine wirklich völlig unvertretbare, umgangssprachlich gesagt, bescheuerte Äußerung eines AfD-Kreisvorsitzenden kurzerhand zur Politik dieser Partei erklärt. Jener politische Amokläufer hatte gefordert, die Todesstrafe wieder einzuführen, damit man die deutschen Politiker an die Wand stellen könne. Der Mann wurde selbstverständlich umgehend aus der Partei ausgeschlossen. Herr Gabriel hingegen erklärt die AfD zu einer rechtsradikalen Partei, mit der man nicht mehr reden könne weil sie solche Auffassungen vertrete. Damit sind nicht nur die Grenzen des Anstandes, sondern auch des demokratischen Wettbewerbs um die Wählerstimmen weit überschritten worden. Denn man wird selbstverständlich in jeder politischen Partei oder Organisation Typen finden, die einen Unsinn verzapfen, daß es einem die sprichwörtlichen Schuhe auszieht. Selbst verständlich findet man auch in linken Parteien Leute, die etwa von der Enteignung der Kapitalisten faseln. Unanständig wäre es jedoch, solche Äußerungen den jeweiligen Parteien oder Gewerkschaften als programmatische Äußerungen zuzuschreiben.

Letztendlich wird diese Art der Diffamierung des politischen Gegners denjenigen auf die Füße fallen, die sich davon politischen Gewinn versprechen. Denn die Mehrheit in diesem Lande kann immer noch selber denken.

Von Lügnern und Vormündern

Die Ereignisse von Köln sind ein Lehrstück. Ob man in unserem Land die Lehren daraus ziehen wird, kann heute noch nicht gesagt werden. Zu hoffen ist es auf jeden Fall.

Die massenhaft in der Silvesternacht begangenen Straftaten, ob in Köln oder anderswo, sollen an dieser Stelle nicht Gegenstand der Betrachtung sein. Dazu ist bereits viel gesagt worden, vieles davon richtig, vieles aber auch grundfalsch.

Der Umgang von Politik und Medien mit diesen Vorfällen sollte den Bürgern dieses Landes drastisch vor Augen geführt haben, wie Politiker und Journalisten mit Ihnen bisher umgegangen sind, und ganz offensichtlich zum großen Teil immer noch umgehen wollen. Es kann nicht mehr bestritten werden, daß Politik und Medien die Bürger häufig falsch, mindestens aber unvollständig informieren. Das gilt auf allen Feldern, die als politisch brisant gelten. Grob gesagt, gilt das immer dann, wenn Vorstellungen der politisch-medialen Klasse einerseits und der Bürger andererseits nicht übereinstimmen. Dann schlüpfen Politiker und Journalisten gerne in die Rolle des Lehrers oder gar Vormundes. Schließlich muß dem dummen Volk doch klargemacht werden, daß beispielsweise die unkontrollierte massenhafte Zuwanderung aus Afrika und dem Orient unserem Lande nur nutzen kann, und daß ein Schuft ist, wer angesichts des Schicksals der Flüchtlinge nicht vor Sympathie und Hilfsbereitschaft zerfließt. Fakten, die diesem Erziehungsziel im Wege stehen, sollen tunlichst nicht allgemein bekannt werden. Deswegen tragen bei der Polizei nicht nur die Hunde einen Maulkorb, sondern auch die Pressesprecher. Dem Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft müssen wir dankbar dafür sein, daß er bei Frank Plasberg aus dem Nähkästchen geplaudert hat und zum Beispiel die Sprachregelung für Polizeiberichte über Straftaten von Zigeunern, pardon: Sinti und Roma, öffentlich gemacht hat. Wenn Sie also künftig in irgend einem Polizeibericht oder Zeitungsartikel über Straftaten von einem dringenden Tatverdacht gegen „Personen mit häufig wechselndem Wohnsitz“ lesen, dann wissen Sie jetzt, daß es sich bei den Verdächtigen um Zigeuner handelt. Wer in seinem Umfeld Gelegenheit hat, auch einmal mit Polizeibeamten privat zu sprechen, der weiß auch, daß in der Regel Araber, Kurden oder Türken gemeint sind, wenn von „Jugendlichen“ die Rede ist.

Die staatlich verordnete Ausländerfreundlichkeit und Willkommenskultur ist Maßstab auch für die Medien. Die einschlägigen Regelungen des deutschen Presserates, aber auch jenes ominösen „Sprachgesetzbuches“ des Vereins „Neue deutsche Medienmacher“ (nachzulesen in meinem Blog vom 17.11.2015)  machen deutlich, daß unsere Medien keineswegs frei und unabhängig sind. Für die öffentlich-rechtlichen Medien ist das auch völlig klar. Öffentlich-rechtlich heißt ja, daß der Staat für ihre Existenz haftet und ihr leitendes Personal in seine Positionen setzt. Die sogenannten Rundfunk- und Fernsehräte werden ja nun einmal paritätisch mit Politikern, Gewerkschaftsfunktionären, Verbandsvertretern und Kulturschaffenden besetzt. Über Politiker braucht in diesem Zusammenhang kein Wort verloren zu werden. Aber auch Gewerkschaftsfunktionäre und Vertreter von Wirtschaftsverbänden sind letztendlich der Politik verpflichtet. Häufig spiegelt sich das auch in der Mitgliedschaft in politischen Parteien wider. Kulturfunktionäre werden nun einmal von Politikern in ihre Ämter eingesetzt, denn etwa der Intendant einer Staatsoper wird generell vom Bundesminister des betreffenden Landes berufen. Nebenbei bemerkt: Über was beschweren sich unsere Medien und die Funktionäre der EU eigentlich bei der neuen polnischen Regierung? Was die großen Zeitungen und Zeitschriften angeht, so könnten diese eigentlich unabhängig sein. Bei genauem Hinsehen erkennt man aber auch hier, daß jeweils eine sehr große Nähe zu den politischen Parteien besteht. Gerade in Zeiten wie dieser, die durch große Koalitionen gekennzeichnet sind, kann von einer Meinungsvielfalt schon aufgrund dieser Strukturen keine Rede sein. Ein kleiner Lichtblick könnten die privaten Fernsehsender sein. Ebenso wie manche bunte Blätter. Indessen sind diese thematisch jedenfalls im Schwerpunkt auf absolut unpolitische Dinge wie Klatsch und Tratsch aus der Filmwelt und Ähnliches fixiert. Für ernsthafte Themen bleibt da kein Raum, weil das ihre Leser bzw. Zuschauer und Zuhörer schlicht nicht interessiert.

So haben die Vormünder in den Ministerien und Redaktionen leichtes Spiel. Sie bestimmen einfach, was die Bürger wissen sollen, und was nicht. Das gilt vor allem dann, wenn sie meinen, eine wahrheitsgemäße Berichterstattung könnte Wasser auf die Mühlen von „Rechtspopulisten“ lenken. Damit offenbaren sie auch ein Verständnis von Demokratie, das dem Bild vom mündigen Bürger diametral entgegengesetzt ist. Wie eine Mama, die hinsichtlich bestimmter Dinge einfach meint, ihr Fritzchen oder ihr Klärchen sei noch zu klein, um das schon zu wissen, gehen diese Leute davon aus, daß uns Bürgern hinsichtlich vieler Dinge die nötige Reife fehlt, um sie richtig einzuordnen. Richtig heißt natürlich, im Sinne dieser Politiker und ihrer medialen Sprachrohre. Dabei ist es doch völlig egal, ob eine Nachricht Wasser auf die Mühlen von irgendwem lenkt. Mündige Bürger wissen schon, wie sie Nachrichten einzustufen haben. Und wenn sie sich eine Meinung bilden, die Politikern und Journalisten nicht paßt, dann ist das eben so. Maßgeblich ist allein, wie sich die Bürger gut informiert, frei und unabhängig an der Wahlurne entscheiden. Offenbar ist aber genau hier der sprichwörtliche Hund begraben. Es könnte ja sein, daß die Leute in vollständiger Kenntnis der Wahrheit sich am Ende anders entscheiden, als es den meisten Politikern und Journalisten lieb ist.

Wenn flächendeckend und systematisch gelogen wird, ist es natürlich sehr schwer, die Lügner beim Lügen zu ertappen. Das klappt nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn der Lügner einen schweren Fehler macht. Und diesen Fall hatten wir nun in Köln. Bis zum 4. Januar haben die Medien die Vorgänge auf dem Domplatz verschwiegen, auch und gerade der Westdeutsche Rundfunk, der ja nun die ARD mit den Nachrichten aus seinem Sendebereich versorgt. Vielmehr wurde uns erzählt, man habe von diesen Vorfällen nichts gewußt, weil die Polizei – wahrheitswidrig, wie wir heute wissen – von einer ruhigen Silvesternacht berichtet habe. Nun waren die Journalisten vom WDR keineswegs auf den Polizeibericht angewiesen. Der WDR domiziliert in einem großen Bürogebäude direkt an der Domplatte. Aus den Fenstern dieses Gebäudes hat man einen wunderbaren Blick auf das Geschehen zwischen Dom und Hauptbahnhof. Gewissermaßen saßen die Journalisten des WDR während der Silvesternacht, in der sie natürlich auch, wenn auch mit kleinerer Besetzung, Dienst hatten, in der Loge. Die Behauptung, man habe von den Vorgängen zwischen Dom und Hauptbahnhof nichts mitbekommen, und zwar weil der Polizeibericht darüber wahrheitswidrig geschwiegen habe, ist offensichtlich schlicht falsch. Nebenbei bemerkt: Die zumeist intellektuell recht schlicht strukturierten Pegida-Spaziergänger skandieren gerne „Lügenpresse“. Die Politik und die Medien macht das fuchsteufelswild. Wieso eigentlich? Natürlich lügen nicht alle, und wer mal lügt, lügt nicht immer. Aber: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht“.

Wir Bürger dieses Landes müssen aus diesen Erkenntnissen etwas lernen. Wir müssen lernen, daß wir Äußerungen von Politikern und Journalisten, jedenfalls zu politisch brisanten Themen, zunächst einmal nicht glauben dürfen. Das widerspricht unserer Lebenserfahrung und Erziehung. Wir haben zu Recht ein gewisses Urvertrauen in die Aussagen von Eltern, Lehrern, Polizisten, überhaupt von Menschen in unserer Umgebung entwickelt. Von Anfang an wußten wir, daß alles zutrifft, was unsere Eltern, unsere Verwandten, unsere Lehrer, die Beamten in den Behörden und die Mitarbeiter der Firmen sagen. Das ist ja auch unbedingt notwendig, damit eine Gesellschaft überhaupt funktioniert. Selbst als wir, langsam erwachsen werdend, hin und wieder feststellen mußten, daß auch schon mal gelogen wird, haben wir das sehr schnell richtig in ein Regel/Ausnahmeschema eingeordnet. Wenn ein Mensch etwas behauptet, dann muß das grundsätzlich auch wahr sein, das ist für das Zusammenleben der Menschen einfach elementar. Folgerichtig hat das auch Eingang in die religiösen Gebote gefunden. So steht in den zehn Geboten das „Du sollst nicht lügen“ in einer Reihe mit dem „Du sollst nicht töten“ und dem „Du sollst nicht stehlen“.

Wie so oft, haben wir Juristen auch in diesem Punkt eine etwas andere Wahrnehmung. Der Bundesgerichtshof hat vor Jahren schon in einer grundlegenden Entscheidung Regeln für den Umgang mit Zeugenaussagen aufgestellt. So gilt hinsichtlich einer Aussage zunächst einmal die sogenannte Unwahrhypothese. Das bedeutet, daß man diese Aussage zunächst einmal als unrichtig behandeln muß. Kommen weitere Fakten hinzu, die diese Aussage stützen, dann gewinnt sie immer mehr Wahrheitsgehalt, bis man am Ende sagen kann, diese Aussage ist wahr. Diese Fakten können natürlich Aussagen weiterer Personen, Urkunden, Sachverständigengutachten oder sonstige Indizien sein. Das ist im übrigen auch eine uralte Erkenntnis, denn schon in den Rechtsbüchern der alten Deutschen im Mittelalter finden sich Regeln wie: „Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede“ oder „Zweier Zeugen Mund tuet stets die Wahrheit kund“. Diese Regeln gelten für Gerichtsverfahren. Nach einem alten Sprichwort wird ja nirgends so viel gelogen wie am offenen Grab und vor Gericht. Es ist deswegen nur natürlich, daß Juristen Aussagen von Zeugen, Bekundungen von Menschen über Sachverhalte überhaupt, mit einem aus der Berufserfahrung gewonnenen Mißtrauen begegnen.

Nachdem nun die Ereignisse um die Silvesternacht in Köln den Lügenvorhang vor der Informationspraxis von Politik und Medien hinweg gerissen haben, sollten sich die Bürger unseres Landes den Umgang der Juristen mit Zeugenaussagen zu eigen machen und stets erst einmal von der Unwahrheit einer Verlautbarung ausgehen. Kommen dann weitere Fakten oder Indizien hinzu, die für die Wahrheit jener Verlautbarung sprechen, dann wird man sie irgendwann auch für wahr halten dürfen. Das Urvertrauen in die Wahrheitsliebe unserer Mitmenschen ist nicht mehr berechtigt. Das Mißtrauen hingegen ist angebracht.

Pasquino 2.0

„Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil“ habe ich meinen Kommentar zu dem unsäglichen Artikel von Volker Zastrow in der FAS vom 29.11.2015 überschrieben. Zur Erinnerung: Zastrow hat darin eine diffamierende Suada sondersgleichen über alle diejenigen ausgegossen, die mit der weltweit einzigartigen „Refugees Welcome Politik“ der Kanzlerin nicht einverstanden sind, in Sonderheit über die Anhänger der AfD. Natürlich hat diese Partei reagiert und nicht ganz unberechtigt FAS und die sie stützende Mutter FAZ in eine Reihe mit der linksradikalen Krawallszene gestellt. Nun wundert man sich dort, daß es aus dem Walde herausschallt, wie man hineingerufen hat. In einer Melange von Empörung, Weinerlichkeit und Frontberichterstattung dokumentiert und kommentiert man nun sowohl die harsche Reaktion der AfD als auch den begleitenden shitstorm im Internet.

Offenbar haben die meisten Journalisten und Politiker noch nicht verstanden, daß die sogenannten sozialen Medien wie Facebook und Twitter die Funktion des guten alten Pasquino übernommen haben. Vielleicht sollte ich das erläutern. Wenige Schritte südwestlich der Piazza Navona in Rom findet man auf einem über und über mit Pamphleten beklebten Sockel den Torso einer antiken Statue. Die Römer nennen sie Pasquino. Seit dem 16. Jahrhundert wird der Sockel mit Pamphleten beklebt, in denen – selbstverständlich anonym – die Obrigkeit geschmäht wird. Diese Zettel heißen im italienischen pasquillo oder pasquinata. Daher spricht man ja auch bei uns von einem Pasquill, wenn man eine Schmähschrift meint.

Nun liegt es in der Natur der Sache, daß die anonymen Verfasser von Schmähschriften nicht selten glauben, sich weder inhaltlich noch sprachlich Zurückhaltung auferlegen zu müssen. Ganz im Gegenteil. Berauscht von der eigenen -vermeintlichen- Sprachgewalt torkeln sie durch die virtuelle Welt der sozialen Netzwerke, vergessen alle Regeln des Anstandes und trampeln die Grenzen zu den Beleidigungsdelikten nieder. Daß sie sich selbst wie auch ihrem jeweiligen Anliegen damit einen Bärendienst erweisen, kommt ihnen dabei ebenso wenig in den Sinn, wie dem betrunkenen Autofahrer, daß er Gesundheit und Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet. Leider kann man zwar ihm die Fahrerlaubnis entziehen, jenen Zeitgenossen jedoch, die sich an der Tastatur ihres PC nicht zu benehmen wissen, kann man eine Lizenz zur öffentlichen Meinungsäußerung nicht nehmen, weil es eine solche glücklicherweise (noch) nicht gibt.

Wer indessen diese elektronischen Pasquinaden ernst nimmt und sich darüber echauffiert, der macht sich genauso lächerlich, wie jener Papst, der seinerzeit über die ihn verhöhnenden Pamphlete so aufgebracht war, daß er den Pasquino am liebsten im Tiber hätte versenken lassen. Davon konnten ihn seine Berater gottlob abbringen, weswegen wir auch heute noch die zum Mißvergnügen der italienischen Obrigkeiten an seinem Sockel angebrachten Zettel lesen können. Wer allerdings diesen intellektuellen Müll im Internet dem politischen Gegner zuschreibt und ihn dafür verantwortlich macht, der diffamiert seinerseits. Er treibt es noch ärger als die anonymen Verfasser jener verbalen Flatulenzen. Denn damit beabsichtigt er ja ganz offensichtlich, die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Argumenten des politischen Gegners wegen deren vermeintlicher Anrüchigkeit unterlassen zu können. Gleichzeitig diffamiert er damit alle Bürger, die eben jenen ungeliebten Meinungen zuneigen.

Herrn Zastrow und seinen journalistischen Wasserträgern sei ins Stammbuch geschrieben, daß sie die Aufmerksamkeit und Intelligenz der Bürger gewaltig unterschätzen, von deren Geld sie leben.

Kampf um die Pressefreiheit oder politische Kabale?

Die Affäre um den blog netzpolitik.org erhitzt weiterhin die Gemüter. Inzwischen wurde der Generalbundesanwalt vom Bundesminister der Justiz in den einstweiligen Ruhestand versetzt, volkstümlich gesprochen: gefeuert. Die Wogen gehen hoch. Von einem selbstverständlich unerhörten Angriff auf die Pressefreiheit, dieses gewissermaßen konstituierende Grundrecht in einem demokratischen Rechtsstaat, wird landauf. landab geschrieben und gesendet, und man sieht förmlich die Unterlippe des empörten Kommentators vor Erregung beben. Man ergeht sich in – wohlfeilen – Verdammungen des Verfassungsschutzpräsidenten, der ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Journalisten von netzpolitik. org angeregt hat, und noch mehr des inzwischen geschassten Generalbundesanwalts. So gut wie keine Rede ist davon, was denn eigentlich rechtlich inmitten liegt.

Ausgangspunkt war eine Veröffentlichung der beiden Blogger, die vertrauliche, möglicherweise unter Geheimschutz stehende Papiere des Verfassungsschutzes jedermann zum Mitlesen präsentiert hatten. Die Frage, ob dies tatsächlich strafbarer Landesverrat (§ 94 StGB) gewesen sein könnte, interessiert offenbar niemanden. Zur Erinnerung: Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hatte diesen Vorgang dem Generalbundesanwalt vorgelegt und angeregt zu prüfen, ob hier strafbarer Landesverrat vorliege. Das ist auch seines Amtes. Ebenso war der Generalbundesanwalt verpflichtet, zumindest strafrechtliche Vorermittlungen einzuleiten, was er auch erst einmal getan hat. Nachdem sich in den Medien ein Sturm der Entrüstung erhoben hatte, bekam es der Bundesjustizminister offenbar mit der Angst und machte von seinem Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt in der Weise Gebrauch, daß er die Einstellung der Ermittlungen verlangte. Die weiteren Einzelheiten sind bekanntlich strittig. Es ist auch relativ gleichgültig, ob und welche Gutachten zu dieser Frage in Auftrag gegeben worden sind, und zu welchem Ergebnis dem Vernehmen nach der ein oder andere Gutachter gelangt sein soll. Entscheidend ist vielmehr, daß die Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen wegen irgend eines Sachverhaltes ein völlig normaler Vorgang ist. Die Staatsanwaltschaft ist eben verpflichtet, solche Ermittlungen anzustellen, sobald ihr eine Strafanzeige vorgelegt oder auch nur ein Vorgang mit der Anregung vorgelegt wird, dessen strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Das bedeutet natürlich noch lange nicht, daß die Staatsanwaltschaft diesen Vorgang dann auch zur Anklage bringt. Vielmehr kommt es nicht selten vor, daß die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellt, weil ihres Erachtens kein Tatverdacht besteht, § 170 Abs. 2 StPO. Und selbst wenn sie zu dem Ergebnis kommt, es liege eine strafbare Handlung vor und deswegen Anklage zum zuständigen Gericht erhebt, ist damit noch lange nicht gesagt, daß es auch zu einer Verurteilung kommt. Nicht selten ist ein Gericht dann der Auffassung, es liege eben keine strafbare Handlung vor, anders als die Staatsanwaltschaft meint. Also handelt es sich in jedem Falle um einen völlig normalen Vorgang, den unsere Rechtsordnung so vorsieht. Amerikanisch-flapsig ausgedrückt: So what?!  An Recht und Gesetz gebundene Staatsanwälte und unabhängige Richter sind dazu berufen, über die Strafbarkeit oder Unbedenklichkeit der Handlungen von Bürgern zu befinden. Insbesondere liegt weder in der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch in der Durchführung eines Strafprozesses etwas ehrenrühriges. Das ist erst dann der Fall, wenn es zu einer Verurteilung kommt, und dann auch zu Recht.

Das sind alles Binsenweisheiten, und wäre nicht der Rede wert, gäbe es diesen Vorgang nicht. Erst der von Politikern und Journalisten fälschlich als solcher bezeichnete Angriff auf die Pressefreiheit hat diesen Sturm im Wasserglas ausgelöst. Dabei war man sich von taz bis SPIEGEL, von Süddeutscher Zeitung bis WAZ, von ARD bis ZDF nicht zu schade, Parallelen zur SPIEGEL-Affäre von 1962 zu ziehen und vom Angriff auf den demokratischen Rechtsstaat zu faseln. Tatsächlich handelt es sich nur um eine politische Kabale.

Was dieser Geschichte allerdings einen bitteren Beigeschmack gibt, ist der Umstand, daß hier ganz offensichtlich geworden ist, wie in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird. Man stelle sich nur einen kurzen Augenblick lang vor, bei den Betreibern von netzpolitik.org hätte sich nicht um linksdrehende Journalisten gehandelt, (ein Prädikat, das wohl nicht bezweifelt werden kann) sondern um Journalisten aus dem konservativen oder gar rechten demokratischen Spektrum. Letzteres gibt es entgegen der Propaganda von linksdrehenden Journalisten und Politikern durchaus. Maßstab ist nämlich alleine die Verfassung, die auch Raum für Auffassungen rechts von den Unionsparteien, aber links von der vermutlich verfassungsfeindlichen (was noch nicht gerichtlich entschieden ist) NPD läßt. Hätte also der Generalbundesanwalt gegen Journalisten aus diesem sehr schmalen Sektor der Publizistik ermittelt, so hätte er sich des einhelligen Beifalls von Politik und Medien sicher sein können. Die politisch korrekten Journalisten und ihre politischen Schirmherren (-und Damen natürlich, die hysterische Doppelnull mit der Lizenz zum Dummschwätzen aus Augsburg vorneweg) hätten sich nicht eingekriegt vor Begeisterung darüber, daß die Justiz endlich nicht mehr auf dem rechten Auge blind ist.

Wer glaubt, daß sich dabei doch nur um eine Fiktion oder einen Fantasy-Roman handelt, der irrt. Anfang dieses Jahrhunderts ermittelte das Landesamt für Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen gegen die Berliner Wochenzeitung Junge Freiheit und erwähnte das in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten. Damit waren das Blatt und seine Redakteure an den Pranger gestellt. Die klagten dann dagegen und bekamen im Jahr 2005 vor dem Bundesverfassungsgericht Recht. Die Verfassungsrichter fanden sehr deutliche Worte für das Vorgehen der nordrhein-westfälischen Verfassungsschützer. Allerdings blieb dieser Vorgang in der breiten Öffentlichkeit völlig unbekannt, weil Politik und Medien darüber den Mantel des Schweigens gebreitet hatten. Lediglich wirkliche Leuchten des Journalismus wie Peter Scholl-Latour und Helmut Markwort warfen sich für ihre Berliner Kollegen in die Schanze.

Was für die Willensbildung in der Demokratie dabei bedenklich ist, ist eben der Umstand, daß die große Masse der Bürger über solche Vorgänge und ihre Hintergründe nicht oder nur irreführend informiert wird, wie der vorliegende Fall netzpolitik.org zeigt.Wer sich nur aus den Tageszeitungen, auflagenstarken Wochenzeitungen sowie Rundfunk und Fernsehen informiert, wird desinformiert. Und das betrifft leider die große Masse der arbeitenden und steuerzahlenden Bürger. Sie werden von Politik und Medien gezielt in die Irre geführt. Der Demokratie ist das alles andere als förderlich.