über mich

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Ich bin am 6. Juni 1946 in Haldern am Niederrhein geboren. Meine Mutter stammte aus dem nahegelegenen Rees. Mein Vater stammte aus Schweich an der Mosel. Aus dem Krieg zurückgekehrt, an dem er vom ersten bis zum letzten Tag teilgenommen hatte, nachdem er bereits zuvor seinen Wehrdienst abgeleistet hatte, nahm er in Trier das Studium für das Lehramt an Volksschulen auf. Deshalb zogen meine Eltern bereits 1947 in die Nähe von Trier, wo mein Vater parallel zu seinem Lehramtsstudium die Kinder eines Dorfes im Hunsrück unterrichtete. Aufgewachsen bin ich dann dort und an der Mosel. 1966 machte ich das Abitur am humanistischen Friedrich-Wilhelm-Gymnasium zu Trier. Anschließend wurde ich Soldat auf Zeit in der Pioniertruppe der Bundeswehr und absolvierte erfolgreich die Ausbildung zum Reserveoffizier. Vom Sommersemester 1969 an studierte ich Rechts- und Staatswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität zu München und schloß dieses Studium mit dem 1. Staatsexamen Ende 1973 ab. Danach absolvierte ich den Referendardienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg und war wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Straf- und Strafprozeßrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. 1976 legte ich dann die 2. juristische Staatsprüfung in Bayern ab und trat am 1. Juli 1976 in eine Nürnberger Anwaltskanzlei ein. Seither bin ich Rechtsanwalt in Nürnberg. Bis zu meinem altersbedingten Ausscheiden aus der Reserve absolvierte ich eine Reihe von Wehrübungen und Dienstlichen Veranstaltungen, zumeist in Führungsverwendungen. Seit 1997 ist mein Dienstgrad Oberst der Reserve. Seit 1974 bin ich verheiratet, immer noch und sehr gerne mit der selben Frau, und bin Vater eines Sohnes. Inzwischen sind drei Enkelinnen dazu gekommen, also bin ich stolzer Opa. So, und nun weiß man, mit wem man es hier zu tun hat.

Zu erklären ist vielleicht, warum ich in den Titel dieser Internetseite das Motto: sapere aude! aufgenommen habe. Ursprünglich stammt es von dem römischen Dichter Quintus Horatius Flaccus, der von 65 v.Chr. bis 8 v.Chr. gelebt hat und heute allgemein als Horaz bekannt ist. Immanuel Kant, jener große deutsche Philosoph der Aufklärung, der von 1724 bis 1804 in Königsberg gelebt und gelehrt hat, nahm dieses Wort in seinem berühmten Aufsatz „Was ist Aufklärung?“ vom 30. September 1784 auf und übersetzte es in die Forderung an seine Leser: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“ Dies sei der Wahlspruch der Aufklärung. Das Anliegen der Aufklärung war es, die Menschen aus ihrer als gedankenlos empfundenen Obrigkeitshörigkeit und daraus resultierenden Unmündigkeit herauszuführen. Der erste Schritt dazu mußte es natürlich sein, erst einmal zu denken. Wer denkt, der fragt auch. Kant ist bekanntlich nicht bei dieser Aufforderung stehengeblieben. Für ihn ist der solchermaßen zum eigenständigen Denken geführte Mensch auch der mündige Staatsbürger, der sich an Kants berühmte Forderung hält: „Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten kann.“

Ich habe als Student in den Jahren nach 1968 bis zum Überdruß die Aufforderung gehört, alles zu „hinterfragen“. Das ist mir dann auch zur Gewohnheit geworden. Es genügt mir also grundsätzlich nicht, daß irgendeine Autorität, sei sie politisch legitimiert, wissenschaftlich qualifiziert oder juristisch installiert eine Auffassung verkündet oder vertritt bzw. eine Verhaltensweise einfordert. Erst einmal muß ich selbst darüber nachdenken und mir meine eigene Meinung dazu bilden. Danach kann ich mich dafür oder dagegen entscheiden. Die Innere Führung verlangt vom Soldaten Gehorsam aus Einsicht. Der aufgeklärte Staat erwartet vom Bürger Rechtstreue aus eigener Überzeugung. Politiker und Journalisten sollten vom Bürger nichts anderes erwarten, als das kritische Hinterfragen ihrer Positionen. Wenn dabei etwas anderes herauskommt, als die Politik sich das wünscht und die Medien für den Stein der Weisen halten, dann ist das nichts anderes als normal. Wenn man nach eigener Sachprüfung zu dem Ergebnis kommt, daß die Position eines Politikers oder Journalisten zutrifft und Unterstützung verdient, dann soll man auch danach handeln. Sollte man meinen. Die politisch-mediale Landschaft sieht heute ganz anders aus. Wer sich seines eigenen Verstandes im Sinne Immanuel Kants bedient, der läuft Gefahr zum Volksfeind, mindestens aber zum Idioten erklärt zu werden. Wenn wir uns das gefallen lassen, dann gehen wir den Weg zurück in die selbstverschuldete Unmündigkeit, aus der uns die Aufklärung doch herausführen wollte. Für mich gilt insoweit jedoch: Etiam si omnes, ego non! (Und wenn es alle tun, ich nicht!).

Manchen Lesern wird auffallen, daß ich stets den maskulinen Plural benutze. Ich habe zu einer Zeit meine Muttersprache gelernt und die Schule absolviert, als die Feministinnen noch nicht die deutsche Sprache usurpiert hatten, und wir uns noch „unfallfrei“ verständigen konnten, ohne zu solchem Unfug wie dem „gespaltenen“ Plural (liebe Wählerinnen und Wähler) oder gar den diversen Wortverhunzungen wie dem Binnen-I (BürgerInnen), dem Unterstrich-Plural (Schüler_innen), dem  Asterisk *, auch Genderstern genannt, dem für alle 300 nach der Gender-Forschung existierenden Geschlechter stehenden angehängten x (Professx) oder dem unserer Sprache eigentlich fremden substantivischen Partizip (Studierende) greifen zu müssen. Für mich war damals wie heute klar, daß Bauern, Lehrer oder Richter Angehörige dieser Berufe beiderlei Geschlechts sind. Wer hingegen damit nur männliche Angehörige dieser Berufe meint oder diese Vokabeln so versteht, der kann schlicht und einfach nicht richtig deutsch. Wer seine Muttersprache liebt, der beteiligt sich an diesem Unfug nicht.