Archiv für den Monat: Mai 2018

Politische Kultur in Deutschland 2018

Der Rechtsbruch ist in Deutschland zum Stilmittel der Politik geworden. Atomausstieg, Euro Rettung, Griechenland Rettung und vor allem die von der Bundeskanzlerin zugelassene unkontrollierte massenhafte Einwanderung  mögen als Stichworte ausreichen. Zu erwarten ist, daß es damit künftig nicht sein Bewenden haben wird, auch wenn Rechtswissenschaftler und Gerichte die Dinge beim Namen nennen.

Ein weiteres  Phänomen  des Niederganges ist der Kulturbruch. Er steht nicht so sehr im Mittelpunkt der öffentlichen Debatten, ist aber kaum weniger bedeutsam. Früher einmal gehörte der Respekt vor anderen Menschen, auch wenn sie anderer Meinung als man selbst waren, zu den selbstverständlichen und unhinterfragten Verhaltensweisen. Das ist heute nicht mehr so. Wenn eine in der Regierungsverantwortung stehende Partei wie die CSU eine andere Partei ganz offiziell als „braunen Dreck“ bezeichnet und dafür auch noch den Beifall der Medien und erheblicher Teile der Bevölkerung findet, dann wird klar, wohin die Reise geht. Dann nimmt es nicht Wunder, wenn eine Kreisgeschäftsführerin der Grünen dem Vorsitzenden dieser offenbar zum Abschuß freigegebenen Partei öffentlich nachsteigt, ihn beschimpft und zum Verlassen der Stadt auffordert und das Ganze auch noch Beifall heischend ins Internet stellt. Natürlich, leider natürlich, wird sie dafür nicht etwa öffentlich gerügt, sondern gelobt. In den sogenannten sozialen Netzwerken brandet hörbar der Beifall auf. Früher hätte es schon die gute Kinderstube verhindert, daß eine junge Frau sich derart flegelhaft gegenüber einem Jahrzehnte älteren Menschen benimmt. Die gute Kinderstube scheint ausgestorben zu sein. An ihre Stelle ist die stramm antifaschistische Gesinnung getreten.

In einer Zeit indessen, in der Spitzenpolitiker der Grünen in der ersten Reihe hinter Transparenten herlaufen, auf denen Parolen zu lesen sind wie: „Nie wieder Deutschland“, und dieselben Spitzenpolitiker es mit nachsichtigem, vielleicht sogar aufmunterndem Lächeln quittieren, daß Angehörige ihrer Jugendorganisation auf die deutsche Fahne urinieren, in einer solchen Zeit gelten weder die Regeln des Anstandes, noch der parlamentarischen politischen Auseinandersetzung oder gar die Regeln des Rechts.

Wenn das Abrutschen auf der schiefen Bahn begonnen hat, dann beschleunigt es sich nach den Regeln der Physik. Wendet man dieses Naturgesetz metaphorisch auf die gesellschaftliche Verwahrlosung an, dann muß sich diese in exponentiell ansteigender Geschwindigkeit vollziehen. Genau das ist bereits festzustellen. So hat sich jüngst Jutta Ditfurth aus der geschlossenen politischen Irrenanstalt gemeldet und anlässlich der schwierigen und beinahe in einer Katastrophe geendeten Entschärfung einer Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg in Dresden höhnisch konstatiert, die Bombe habe ja gewußt, wo sie liegt. Damit schließt sie nahtlos an das Antifa-Gesindel an, welches jährlich zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens 1945 skandiert: „Bomber Harris do it again“.

Doch das Abrutschen hat sich weiter beschleunigt. Vom 30. Juni bis zum 1. Juli 2018 wird in Augsburg der Bundesparteitag der AfD stattfinden. Anlaß genug für das linksextreme Milieu von Antifa und Co. zum Krawall aufzurufen. Man bringt, unter anderem auf dem einschlägig bekannten internetportal „Indymedia – links unten“ eine in der Art eines Reiseführers der Marke Marco Polo gestaltete Anleitung für Krawalltouristen unters linksextreme Volk, in dem zu allerlei fraglos strafbaren Handlungen aufgerufen wird. Selbstverständlich werden etwa presserechtlich Verantwortliche nicht genannt, wie auch mit Sicherheit der Verlag des bekannten Reiseführers nicht gefragt worden ist, obgleich die Gestaltung des Krawallblättchens eine verblüffende Ähnlichkeit mit der rechtlich geschützten Gestaltung jener Reiseführer hat. Doch mit solchen juristischen Kleinigkeiten geben sich Leute erst gar nicht ab, deren Sinn nach höherem, sprich nach richtigen Straftaten steht. Neben allerlei Anleitungen zum Basteln von Brandsätzen Anzünden von Autos und Einschlagen von Fensterscheiben findet sich teils weitschweifig die ideologische Begründung für die Beteiligung an diesem Bundesparteitag nach Art der Antifa.

Wer allerdings meint, es gehe hier nur um den freilich strafbar ausgestalteten Kampf gegen die AfD, der irrt fundamental. Natürlich ist diese Partei gewissermaßen der Lieblingsfeind des linksextremen Milieus in Deutschland. Doch lesen wir einmal im ideologischen Teil des tatsächlich als „Aufruf zum Krawall“ übertitelten Pamphlets:

Die AfD ist als extrem rechte Partei, deren „Flügel“ offen mit nationalsozialistischen Ideologien kokettiert, zwar ein wichtiger Akteur dieser rechten und autoritären Zuspitzungen in der Gesellschaft, doch es wäre falsch, sie als Urheberin zu verkennen. Schon auf Ebene des Parteienspektrums unterscheidet sich das Programm der CSU kaum von dem der AfD und schon zu Zeiten von Franz-Joseph (sic!) Strauß vertrat die CSU diese Positionen. Und es sind letztlich die Forderungen der AfD, die CDU/CSU und SPD in der Regierung umsetzen, während sie die AfD zugleich als demokratiefeindlich brandmarken.

Auch auf gesellschaftlicher Ebene hat die AfD kaum neue Impulse im Hinblick auf Rassismus und andere menschenfeindliche Ideologien gesetzt. Sie hat die Parolen der Stammtische in die Politik getragen und damit – gemeinsam mit anderen Akteuren der extremen Rechten – eine Welle des „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“s losgetreten.

Es ist also die Gesinnung der Deutschen, die sich seit der Niederschlagung der NS-Herrschaft kaum ernsthaft gewandelt hat, die für den politischen Wandel unserer Zeit verantwortlich ist. Es ist die Gesinnung jener, die in jedem Ort ein Denkmal zu Ehren der gefallenen deutschen Soldaten, nicht jedoch zum Gedenken an die deutschen Verbrechen, aufgestellt haben. Es ist die deutsche Mehrheitsgesellschaft mit all ihren Schauplätzen rechter Gesinnung, gegen die sich unser Widerstand und unsere Wut richten muss.

Deshalb rufen wir anlässlich des AfD- Parteitags in Augsburg zur Revolte gegen das Kollektiv der Deutschen auf. Wir wollen nicht nur der AfD den Kampf ansagen, sondern unseren Krawall gegen jedes Kriegerdenkmal, gegen jede Repressionsbehörde des Staates, gegen jedes Parteibüro einer rassistischen Partei, gegen jeden Kollaborateur eines erneut aufkeimenden Faschismus richten.

im weiteren Text des Prospektes wird unverblümt zur Zerstörung von Kriegerdenkmälern aufgerufen. Nach der ausführlichen Diffamierung der Deutschen insgesamt, weil sie damals angeblich Nazis waren, und weil sie heute angeblich dem nichts entgegensetzen wollen heißt es dann: Deshalb besucht diese Kriegerdenkmäler fleißig und bereitet dem deutschen stolz ein jähes Ende! Das ist die unmissverständliche Aufforderung  zur Zerstörung. Vielleicht sind die Augsburger Reservisten Manns genug, die Denkmäler in jenen Tagen zu bewachen.

In ihrer zutreffend mit „Riot Maker“, also Aufruhr- bzw. Krawallmacher übertitelten Anleitung zum Bürgerkrieg wird unter anderem zur „Besichtigung“ von „Sehenswürdigkeiten“ aufgerufen, was dann zynisch als Möglichkeit des kreativen und dezentralen Protests bezeichnet wird. Nach inzwischen offenbar bewährtem Muster sollen die Teilnehmer des Parteitages persönlich mindestens belästigt, wenn nicht mehr werden. So wird bekannt gegeben, in welchen Hotels Parteitagsbesucher vermutlich übernachten werden. Das liest sich dann so:

Liste der vmtl. bevorzugten Hotels

Hotel Drei Mohren                                                                                                                           Das Hotel Drei Mohren hat für den*die Faschist*in von Welt einiges zu bieten. Es sind nicht nur der rassistisch anmutende Name und das Logo des Hotels die auf eine ebenso rassistische Legende zurück gehen, die jedes Faschist*innen-Herz höher schlagen lassen, sondern auch die einzigartige Geschichte dieses Hotels. „Dort absteigen, wo schon Hitler gerne abstieg“, das ist zwar nicht das offizielle Motto, dass sich die „Drei Mohren AG“ gegeben hat, könnte es aber problemlos sein: Als einer der Orte, an denen die NSDAP „Parteigenossenschaft“regelmäßig verkehrte, wurde durch Göhring (sic!) 1938 das Hotel Drei Mohren als eines von vier Hotels genannt, in denen ein „Judenbann“ zu gelten habe. Doch auch wenn die heutigen Betreiber*innen des Hotels diese historische Bedeutung gerne totschweigen, gibt mensch als Faschist*in doch sicher gerne auch einmal 300 Euro für ein Zimmer an einem solchen Ort aus. So oder so lohnt es sich auf jeden Fall, das Hotel Drei Mohren einmal etwas näher zu „besichtigen“.

Es werden dann eine Reihe weiterer Hotels mit Anschrift, Zahl der Zimmer, Übernachtungspreis und Entfernung zum Messegelände aufgeführt. Doch auch andere „Sehenswürdigkeiten“ sollen die Krawalltouristen besuchen. Was diese Besuche bewirken sollen, wird nahezu unverblümt erklärt:

Auf den folgenden Seiten präsentieren wir euch unterschiedliche „Sehenswürdigkeiten“, die wir für dezentrale Protestformen interessant halten. Alle diese „Sehenswürdigkeiten“ sind sicher einen Besuch wert, immerhin könntet ihr die letzten sein, die diese zu Gesicht bekommen.

Es folgen dann Anschriften von Parteizentralen, nämlich von CSU, SPD – ja, auch die ist dabei, denn : Die SPD in diesem Reiseführer zu finden, mag einige überraschen. Jedoch nur auf den ersten Blick, denn als Teil der aktuellen wie auch der letzten Regierung hat sie sich einen Platz in diesem Reiseführer mehr als reichlich verdient. Hier ein paar Schlagworte zur Erinnerung: Abschiebeabkommen mit der Türkei, Deportationen nach Afghanistan und überall, FRONTEX, Asyl-Pakete, Asyl-Massenlager, versprochener Ausbau von Bullenstellen, Videoüberwachung und der Justiz, versprochener erlaubte Bevorzugung deutscher von nicht-deutschen Bewerber*innen auf Arbeitsplätze, und natürlich die Obergrenze bei der Aufnahme von Geflüchteten. Daß die CSU dabei ist, ist klar, denn: Zu der CSU braucht es vermutlich wenig Worte. Wer dasselbe fordert wie die AfD gehört genauso angegriffen. „Rechts von der CSU darf es nichts geben“, ist ja schon immer die Devise dieser Partei gewesen. Getreu dieses Mottos marschiert die CSU fröhlich also immer so rechts wie sie es gerade braucht. Lieben Besuch dürfen aber auch Bayernpartei und Burschenschaften/Studentenverbindungen erwarten, ebenso wie Bundeswehr, Polizei und Verwaltungsbehörden aller Art, natürlich auch die Justiz. Aber auch als Kollaborateur*innen bezeichnete Örtlichkeiten wie die Stadtbibliothek Augsburg und diverse Gaststätten dürfen sich schon einmal auf derartige Besucher, ihre Brandsätze und Farbbeutel freuen. Ihr Vergehen in den Augen der linksextremen Untergrundkämpfer besteht darin, daß sie Veranstaltungen in ihren Räumen stattfinden ließen, die in den Augen der Antifa verwerflich sind, weil etwa AfD-Politiker oder von den linksextremen Krawallos als gleichermaßen „rechts“ eingestufte Redner dort gesprochen haben.

Warum nahezu durchgängig alle staatlichen Einrichtungen in Augsburg „besichtigt“, sprich angegriffen werden sollen, ergibt sich aus dem Handbuch für den Bürgerkrieg mit folgender Begründung:

Der Staat ist ein künstliches Konstrukt zur Verwaltung von Menschen auf einem bestimmten Gebiet, das inzwischen nur noch selten hinterfragt wird. Er beansprucht dabei das alleinige Recht auf die Ausübung von Gewalt und damit das Recht, die Menschen auf seinem Territorium zu beherrschen.

Ganz vorne in der Reihe der zu bekämpfenden Organisationen steht natürlich die Polizei:

Die Polizei ist rassistisch, sozialdarwinistisch und sexistisch bis zum geht nicht mehr. Die Bullen haben gelernt, Befehle auszuführen und diese nicht infrage zu stellen…Außerdem wirst du nur Leute bei den Bullen finden, die mit den hierarchischen Befehlsstrukturen und damit, Gewalt ausüben zu können, etwas anzufangen wissen, deshalb wirst du tendenziell eher nach rechts tendierende, autoritäre, machtgeile Menschen dort finden. Ihre Aufgabe ist es, permanent andere zu maßregeln, zu kontrollieren und zu unterdrücken. Sie sind wohl das offensichtlichste Unterdrückungsorgan des Staates.

Daß zu den Zielen dieses Generalangriffs auf unseren Staat, unsere Gesellschaft, mithin auf uns alle auch das nahezu sympathisch altmodisch bezeichnete Arbeitsamt gehört, kann nur den überraschen, der sich mit der linksextremen Ideologie bislang noch nicht oder nicht ausreichend befaßt hat. Das sollte er dringend nachholen, denn dann wird er lernen, wie diese Untergrundkämpfer denken:

Die Mär vom „Recht auf wie die Pflicht zur Arbeit“ und dem Menschen als „Arbeitstier“, der nur durch Arbeit einen Sinn in seinem Leben finden kann, führt zur massiven Diskriminierung und zur psychischen Unterdrucksetzung von Menschen, die Sozialleistungen empfangen und/oder nicht (lohn-)arbeiten. In einer Zeit, in der die Technisierung uns dazu befähigen würde, die zum Überleben notwendigen Bedürfnisse mit einem Bruchteil an Arbeitszeit im Vergleich zu früheren Jahrhunderten zu befriedigen (ca. 2 Stunden die Woche), ist die Pflicht zur Arbeit und die Vorstellung einer angemessenen Arbeitszeit pro Woche immer mehr eine Ideologie, eine Religion geworden, die jeder rationalen Basis entbehrt.

Wer die Linke seit den frühen 68ern kennt, der weiß natürlich, daß die Arbeitsscheu gewissermaßen zu ihrer DNA gehört. Ein parasitäres Leben auf Kosten der sich abmühenden „rechten“ Spießbürger gehört zu ihrem Lebensstil. Es ist müßig, hier die Einzelheiten der Anleitung zum Straßenkampf zu referieren. Wer die Bilder vom G-20 Gipfel in Hamburg noch vor Augen hat, der weiß, worum es da geht. Am Ende des Handbüchleins fassen seine Autoren den Sinn des geplanten Kampfeinsatzes zusammen wie folgt:

Wir rufen anlässlich des AfFD-Parteitags in Augsburg zur Revolte gegen das Kollektiv der Deutschen auf. Wir wollen nicht nur der AfD den Kampf ansagen, sondern unseren Krawall gegen jedes Kriegerdenkmal, gegen jede Repressionsbehörde des Staates, gegen jedes Parteibüro einer rassistischen Partei, gegen jeden Kollaborateur eines erneut aufkeimenden Faschismus richten. Setzen wir in Augsburg ein Zeichen und zeigen der deutschen Mehrheitsgesellschaft, dass jede rassistische, jede antisemitische, jede antiziganistische, jede antifeministische Aggression ihren Preis hat und von uns nicht unbeantwortet bleiben wird!

in diesem Zusammenhang muß natürlich auch angesprochen werden, daß es den deutschen Sicherheits- und Polizeibehörden bis heute nicht gelungen ist, etwa die Macher der linksextremen Internetplattform „Indymedia – links unten“ dingfest zu machen und vor Gericht zu stellen. Das Verbot durch den Innenminister ist doch tatsächlich nur lächerliche Symbolpolitik. Ebenso wenig ist es bis heute gelungen, die Brutstätten des Linksextremismus wie die sogenannte Rote Flora in Hamburg, die besetzten Häuser in der Rigaer Straße in Berlin oder das berüchtigte Café Marat in München zu räumen, abzureißen und zur sicheren Verhinderung wiederholter Besetzung durch dieses Gesindel anderweitig baulich zu gestalten und zu benutzen. Man hat den Eindruck, daß der Staat hier mit der sprichwörtlichen angezogenen Handbremse agiert. Man fragt sich natürlich, woran das liegt. Eine naheliegende Erklärung ist der Vergleich mit den siebziger Jahren, als die Verbrecher, die sich hochtrabend  „Rote Armee Fraktion“ nannten, unglaublich viele Sympathisanten im linken Spektrum der Parteien und Medien hatten. Ihre Ziele deckten sich nun einmal teilweise mit den Vorstellungen der politischen Linken. Da sah man gerne über gewisse Auswüchse hinweg, wie man das alles klein- und schönzureden pflegte. Ähnlich ist es heute. Vergleicht man etwa die antinationalen Phrasen in diesem Pamphlet mit den nahezu gleichlautenden Einlassungen gewisser linker Politiker in Deutschland, von ihren Steigbügelhaltern in den Medien einmal ganz zu schweigen, und zieht man weiter in Rechnung, daß es sich bei Antifa und Konsorten nahezu ausschließlich um akademisch sozialisierte Figuren handelt, dann wird klar, worin das deutsche Problem liegt. Es ist an der Zeit, sich diese Leute auch dann genauer anzusehen, wenn sie gerade nicht im schwarzen Kapuzenpulli und mit Sonnenbrille Pflastersteine werfen. Lieber der Polizei oder dem Verfassungsschutz einen Tip zuviel als zu wenig geben! Es nimmt im übrigen Wunder, daß die Polizei nicht angewiesen ist, bei solchen Anlässen grundsätzlich alle so vermummten Personen festzunehmen und wenigstens ihre Personalien festzustellen. Wer jetzt beckmessert und auf juristische Hindernisse verweist, dem sei gesagt, daß die Rechtslage grundsätzlich der Bedrohungslage anzupassen ist. Das, und nichts anderes, müssen wir von den Politikern verlangen, auch wenn die linke Journaille aufheult.

Volk, Staatsvolk und „One World“

Wir sind es gewohnt, von den Grünen allerhand Merkwürdigkeiten zu vernehmen. Letztendlich ist diese Partei aus der APO der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts und damit aus der 68er Studentenbewegung hervorgegangen. Dieses Gedankengut ist voller Absurditäten und Monströsitäten. Es sollte eigentlich auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgt worden sein. Leider ist dem nicht so, wie wir nahezu täglich aus den Medien entnehmen müssen.

Einen neuen Gipfel der politischen Absurdität hat nun der Vorsitzende der Grünen, Robert Habeck, erklommen. „Es gibt kein Volk, und es gibt deswegen auch keinen Verrat am Volk“ ließ sich Habeck jüngst vernehmen. Natürlich ist das hanebüchen. Würde etwa ein Albaner, Chinese oder Türke derartiges öffentlich erklären, so würde ihm dies wohl kaum gut bekommen. Die Einweisung in ein Haus, in dem die Zimmertüren nur von außen geöffnet werden können, wäre ihm wohl sicher. Wir können indessen nicht mit einem Achselzucken über diesen Satz hinweggehen. Habeck ist nicht irgendjemand, und er hat das auch ganz sicher nicht unbedacht sozusagen im Vorbeigehen gesagt. Habeck ist promovierter Philosoph. Somit kann er klar und strukturiert denken, selbst wenn er ein Thema beschwurbelt wie seine Dissertation (Die Natur der Literatur: zur gattungstheoretischen Begründung literarischer Ästhetizität). Wie nicht wenige Grüne, aber auch weite Teile des linksliberalen Spektrums in Deutschland, hängt Habeck offenbar der „One World“ Ideologie an. Das zeigt sich bei ihm immerhin auch konsequent im Privaten. Seine Familie lebt in Flensburg, doch besuchen seine Kinder eine dänische Schule.

Die antinationale DNA der Grünen hat sich in den vergangenen Jahren vielfach offenbart. Wir erinnern an den Vorfall vom 05.06.2008, als Mitglieder der Grünen Jugend öffentlich auf eine deutsche Fahne urinierten. Wir erinnern daran, daß die grüne Jugend Rheinland-Pfalz anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2016 plakatierte: „Patriotismus = Nationalismus: Fußball Fans Fahnen runter!“ Wir haben die Bilder vor Augen, als Claudia Roth hinter Spruchbändern mit der Aufschrift: „Nie wieder Deutschland!“ oder: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ hermarschierte und nicht einmal mit der Wimper zuckte, als aus dem Zug skandiert wurde: „Deutschland verrecke!“

Doch damit stehen die Grünen keineswegs allein. Frau Merkel bekleidet das Amt des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland weiterhin. Es hat ihr nicht geschadet, daß sie im Februar 2017 erklärt hat: „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“ Zwar hat sie damit wohl doch nur eine Mindermeinung vertreten, denn Zustimmung fand sie damit nur bei ca. einem Drittel der Deutschen, zwei Drittel hingegen lehnten diese Aussage ab. Diese Quoten zeigen allerdings auch, im welch erschreckendem Ausmaß die Deutschen bereits verblödet sind.

Die Diskussion um das deutsche Volk reißt also nicht ab. Zwischen den Polen der grundsätzlichen Negation der Existenz von Völkern überhaupt, wie sie Habeck formuliert hat, und der rein ethnisch begründeten Definition des Volkes gibt es natürlich keine Verbindung. Beide Positionen sind aber auch nicht haltbar.

Die Behauptung, Völker gebe es überhaupt nicht, ist evident falsch. Sie ist zunächst einmal unscharf, denn es wird nicht klar, ob es um Ethnien oder die staatsrechtliche Definition geht. Ethnien sind eine biologisch/kulturelle/historische Tatsache. Das ist evident und wird soweit ersichtlich allenfalls von politischen Wirrköpfen in Deutschland in Frage gestellt. Eine ganz andere Frage ist die, was etwa ein Staatsvolk ausmacht. Nach klassischer völker-und staatsrechtlicher Definition ist von einem Staat zu sprechen, wenn ein politisches Gebilde über ein Staatsgebiet verfügt, in dem ein Staatsvolk lebt, und über dessen Wohl und Wehe eine Staatsgewalt wacht. Für unser Thema ist also zu untersuchen, was ein Staatsvolk ist. Ein flüchtiger Blick über den Globus zeigt, daß auf einem Staatsgebiet durchaus mehrere ethnisch verschiedene Völker leben können, die politische Gewalt über dieses Gebiet jedoch einheitlich organisiert ist. In Europa sind Belgien und die Schweiz gute Beispiele dafür. Niemand kann in Zweifel ziehen, daß es sich bei Flamen, Wallonen und der kleinen deutschen Minderheit um unterschiedliche Ethnien handelt, was angesichts der unterschiedlichen Muttersprachen und geschlossenen Siedlungsräume ganz offensichtlich ist. Staatsvolk im Sinne des Völkerrechts wie auch des innerstaatlichen Rechts sind jedoch alle drei Ethnien zusammen und nicht etwa jede einzeln. Für die Schweiz gilt mutatis mutandis dasselbe.

Die Diskussion um den Volksbegriff in Deutschland leidet daran, daß zumeist nicht differenziert wird. Deutsches Volk im ethnischen Sinne und deutsches Volk im staatsrechtlichen Sinne werden nicht unterschieden. Dabei gibt das Grundgesetz durchaus eine verbindliche Antwort darauf. Zunächst einmal geht das Grundgesetz von der Existenz des deutschen Volkes aus. Schon in seiner Präambel heißt es, daß das deutsche Volk sich diese Verfassung gibt. Also muß es denknotwendig existieren. Die Verfassung vermeidet es allerdings, eine ethnische Definition zu geben. Das ist auch nicht die Aufgabe einer Verfassung. Die Verfassung muß das Staatsvolk definieren. Das tut sie in Art. 116. Diese Vorschrift setzt durchaus die Existenz der Deutschen als Ethnie voraus, knüpft die Eigenschaft als Staatsvolk allerdings an die Staatsbürgerschaft oder die Eigenschaft als Volksdeutscher an. Das ist historisch bedingt. Es ging 1949 auch darum, ethnische Deutsche, die seit Generationen Staatsbürger anderer Länder gewesen waren, nunmehr aber in das Land ihrer Vorväter zurückgekehrt waren, den deutschen Staatsbürgern rechtlich gleichzustellen. Wer deutscher Staatsbürger ist, wird hingegen einfachgesetzlich geregelt, und zwar über das Staatsangehörigkeitsrecht. Als Staatsvolk im Sinne des Grundgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht 1987 das deutsche Volk bezeichnet, was ja aus seiner Präambel ganz klar ersichtlich ist. In einer Entscheidung zum Wahlrecht aus dem Jahr 1990 hat das Bundesverfassungsgericht das Staatsvolk im Sinne des Artikels 116 GG definiert. Damit ist indessen immer noch nicht gesagt, ob Staatsvolk im Sinne des Grundgesetzes nur ethnische Deutsche sein können, was ja auf die Volksdeutschen im Sinne des Artikels 116 GG zutrifft, oder ob Angehörige des Staatsvolkes alle die sein können, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Diese Frage warzu prüfen, als es 2017 zum zweiten Mal um das Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht ging. Denn einer der Vorwürfe gegen diese Partei ging dahin, sie schließe programmatisch alle aus dem deutschen Volk aus, die keine ethnischen Deutschen sind. So könne trotz eines deutschen Passes ein Afrikaner oder Asiate kein Deutscher werden, weil dem seine rassischen Eigenschaften dauerhaft entgegenstünden. Dem liegt nicht nur ein extrem statischer Begriff von einer Ethnie zugrunde, sondern damit wird allen in diesem Sinne nicht ethnischen Deutschen ihre Menschenwürde nicht mehr uneingeschränkt zugestanden. Denn sie sind nach dieser Auffassung mit einem Makel behaftet, den sie auch nicht verlieren können. Diese Auffassung ist in der Tat mit Art. 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar, der die Menschenwürde uneingeschränkt schützt.

Diese Auffassung ist aber auch historisch falsch. Alle Ethnien dieser Erde ergänzen sich nicht ausschließlich durch Reproduktion. Die Völker wachsen nicht ausschließlich durch Geburten in den Familien der Einheimischen. Die Vertreter eines streng ethnischen Volksbegriffs können auch die Frage nicht befriedigend beantworten, welcher Ethnie zum Beispiel das Kind eines ethnischen Deutschen und einer ethnischen Chinesin zuzuordnen ist. Soll das davon abhängen, wo seine Eltern zur Zeit seiner Geburt wohnen? Kann das davon abhängen, ob beide Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes die gleiche Staatsangehörigkeit hatten? Auch wer ausschließlich die kulturelle Prägung als maßgeblich ansieht, wird die Frage der ethnischen Zugehörigkeit eines Kindes zum Beispiel ethnisch deutscher Eltern, das in Indien aufwächst und vollständig die Kultur dieses Landes in sich aufnimmt, von Deutschland hingegen so gut wie nichts weiß, auch nicht die deutsche Sprache spricht, kaum beantworten können. Ethnische Deutsche haben in großer Zahl Vorfahren aus Ländern, die von anderen Ethnien bewohnt sind. Das Schulbeispiel hierfür sind die Deutschen, die von Hugenotten abstammen. Das waren nun einmal ethnische Franzosen. Konnten deren Kinder und Enkel wirklich keine ethnischen Deutschen werden, unabhängig davon, ob und wie oft sie dann ethnische Deutsche geheiratet haben? War das etwa für die Nachkommen von protestantischen Flüchtlingen aus Österreich einfacher? Und wie war das dann mit Einbürgerungen von Skandinaviern oder Argentinien? Fragen über Fragen. Je mehr dieser Fragen man stellt, umso klarer wird auch, daß eine rein biologische Begründung der Volkszugehörigkeit nicht möglich ist. Den Sonderfall Israel und Judentum wollen wir hier nicht behandeln, denn dabei handelt es sich um eine religiöse Vorstellung.

Staatsrechtlich ist die Frage hingegen einfach zu beantworten. Die Zuerkennung der Staatsangehörigkeit aufgrund der Geburt als Kind von Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit, oder auch nur eines Elternteils mit deutscher Staatsangehörigkeit, aufgrund Einbürgerung als Erwachsener, eingeheiratet oder eingewandert, ist als Rechtsakt eines souveränen Staates eben konstitutiv. Dieser Kreis von Staatsbürgern ist Träger der Volkssouveränität gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG.

Die Frage der Ergänzung des biologisch gewachsenen, kulturell geprägten und durch gemeinsame Geschichte entstandenen Volkes im ethnischen Sinne durch Einbürgerung Angehöriger anderer Ethnien ist letztendlich auch eine Frage der souveränen politischen Entscheidung des Staatsvolkes. Ob und in welchem Umfange Einwanderung mit dem Ziel der Einbürgerung stattfinden soll, entscheidet der Souverän. Unter welchen Kriterien dies zu geschehen hat, ebenfalls. Berufliche Qualifikation, Führung und Leistung während der „staatsbürgerlichen Probezeit“ als Einbürgerungskriterien festzulegen, ist ebenso die souveräne Entscheidung eines Staates wie auch die Frage, wie viele Neubürger er überhaupt haben will. Selbstverständlich ist es legitim, im Sinne eines gedeihlichen und friedlichen Zusammenlebens auch zweckmäßig, bei der Auswahl der Neubürger auch auf kulturelle Integration zu achten. Und dabei können die Hürden durchaus hoch sein, gerade um Verhältnisse wie in den Pariser Banlieus oder den orientalisch geprägten Stadtteilen deutscher Großstädte, in die sich die Polizei nur noch in gepanzerten Fahrzeugen hineintraut, zu verhindern.

Weder ist es möglich, die Einbürgerung von Menschen aus fremden Völkern gänzlich auszuschließen, noch ist es ein Menschenrecht, Staatsbürger eines anderen Landes werden zu können. Mit anderen Worten: Eine „völkische“ Handhabung des Staatsbürgerrechts ist von Verfassungs wegen nicht möglich. Ein „no borders, no nations“ nach Art der Grünen ist schlicht Schwachsinn und völkerrechtlich nicht möglich. Von keiner verfassungsrechtlichen Kenntnis getrübt ist offenbar auch das Denken der Frau Merkel, denn das Volk ist keineswegs jeder, der in diesem Lande lebt.

Betrachtet man die zitierten Äußerungen Habecks und Merkels unter rechtlichen Gesichtspunkten, muß man erhebliche Zweifel daran hegen, ob diese Politiker überhaupt auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Da nicht zu erwarten ist, daß sich die Verfassungsschutzbehörden dieser Leute annehmen, kann weiterer Schaden von Deutschland nur an der Wahlurne abgewendet werden. Dessen sollten sich die Deutschen vor jeder Wahl erinnern.

Karlsbader Beschlüsse, grüne Version

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 26.04.2018 beschlossen, für die nächsten sechs Jahre die staatliche Parteienfinanzierung zugunsten der NPD auszusetzen. Das war an und für sich eine Routineentscheidung nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, das ja bekanntlich davon abgesehen hat, die NPD gemäß Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes für verfassungswidrig zu erklären und damit zu verbieten. Dies nicht etwa deswegen, weil es Zielsetzungen und politische Praxis dieser Partei für verfassungsgemäß halten würde, ganz im Gegenteil. Das Verbot ist aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts nicht notwendig, weil von dieser Partei keine Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats ausgeht. Dazu ist sie zu unbedeutend. Allerdings hat das höchste deutsche Gericht es ausdrücklich zugelassen, diese Partei künftig von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, weil sie ja Ziele verfolgt, die mit den tragenden Grundsätzen unserer Verfassung in Widerspruch stehen. Deswegen hatte auch schon der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss gefaßt. So weit, so gut und verfassungsgemäß.

Doch wollten es die in Eigenwahrnehmung Vordenker der Demokratie, die GRÜNEN, nicht dabei belassen. Vielmehr gedachten sie, mittels eines Zusatzantrages den Deutschen Bundestag zu einem Beschluß zu veranlassen, der gleich das ganze aus ihrer Sicht generell verfassungsfeindliche „rechte“ politische Milieu treffen sollte. Unter dem Titel „Rechtsextremismus umfassend bekämpfen“ legten sie mit der Bundestagsdrucksache 19/1851 einen Antrag vor, der cum grano salis ein Wiederaufleben der Karlsbader Beschlüsse vom August 1819 bewirken sollte. Vor knapp 200 Jahren hatten die Innenminister der deutschen Bundesländer auf einer Konferenz in Karlsbad weitreichende Beschlüsse gefaßt, die auf eine Abschaffung der Meinungsfreiheit, erhebliche Beschränkung der Pressefreiheit und verstärkte Überwachung oppositioneller, insbesondere liberaler und demokratischer Kreise hinausliefen.

Nichts anderes wäre Gesetz geworden, wenn dieser Antrag, den die GRÜNEN in das Gesetz über die Aussetzung der Parteienfinanzierung für die NPD genauso hinein schmuggeln wollten, wie das mit dem unsäglichen Netzwerkdurchsetzungsgesetz – richtig: Meinungsfreiheitsbeschränkungsgesetz – gelungen war, das ja zusammen mit dem Gesetz über die „Ehe für alle“ nahezu unbemerkt beschlossen worden war. Im vorliegenden Falle scheiterte der Anschlag der Grünen auf die staatsbürgerlichen Rechte. Ob das im nächsten Anlauf ebenso sein wird, muß leider bezweifelt werden.

Schauen wir uns also „Karlsbad reloaded“ einmal genauer an:

Der Antrag beginnt damit, daß der Deutsche Bundestag feststellen soll, rassistische, rechtspopulistische und rechtsextreme Kräfte verbreiteten Hass und Hetze. Menschenfeindliches Gedankengut sei nicht nur ein Problem der sogenannten rechten Ränder, sondern „sickere in die Gesellschaft ein“. Lautstark bedienten populistische Kräfte in unserem Land rassistische, antisemitische, völkische, homophobe und sexistische Deutungsmuster. Es werden also rechtsextreme und rechtspopulistische – was ja in der Diktion nicht nur der GRÜNEN vor allem für die AfD steht – gleichgesetzt. Schon das ist bemerkenswert. Insbesondere im Kontext mit einem Gesetz, das der vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich, aber ungefährlich bezeichneten NPD die Finanzierung entziehen soll, ist diese Passage des Antrages nur dahingehend zu verstehen, daß dem Deutschen Bundestag angesonnen werden soll, die zweifellos fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehende AfD mit der ebenso zweifellos dem Grundgesetz feindlich gegenüber stehenden NPD gleichzusetzen. Was im übrigen unter rassistisch, antisemitisch, völkisch, homophob und sexistisch im einzelnen zu verstehen sein soll, wird natürlich nicht definiert. Damit ist jedoch einer weitgehenden Einschränkung der Meinungsfreiheit Tür und Tor geöffnet, was ganz offensichtlich auch das Ziel dieses Antrages ist.

Denn es heißt dann weiter im Text, es sei Aufgabe aller demokratischen Kräfte, einer Spaltung der Gesellschaft unmissverständlich entgegenzuwirken. Gegenüber Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen dürfe es keinerlei Entgegenkommen geben. Niemand dürfe sich sicher dabei fühlen, wenn er andere menschenverachtend beschimpft, verhetzt und Menschen wegen ihrer Herkunft, ihres demokratischen Engagements, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, ihrer Religion, wegen ihrer Obdachlosigkeit oder wegen einer Behinderung, beleidigt, bedroht und angreift. Zum einen wird damit implizit behauptet, die „rechtspopulistischen“ Kräfte in Deutschland, darunter fraglos auch die AfD, täten genau das, wobei natürlich wiederum nicht definiert wird, was eine Ideologie der Ungleichwertigkeit von Menschen denn genau sei, ebensowenig wie gesagt wird, wer das Recht haben soll, dies verbindlich zu definieren. Indessen ist eins klar. Wenn sich niemand dabei sicher fühlen soll, solchermaßen zu argumentieren, dann wird damit die Tür zur Denunziation Andersdenkender weit geöffnet. Gerade die Unklarheit der Begriffe führt natürlich zu einer erheblichen Unsicherheit darüber, was denn öffentlich gesagt werden darf oder nicht. Wenn sich niemand sicher fühlen darf, dann wird damit bei allen, die nicht oder wenigstens nicht ganz auf der Linie der Bundesregierung und der sie in weiten Politikfeldern unterstützenden GRÜNEN liegen, große Unsicherheit und Furcht vor Strafverfolgung erzeugt.

Der Deutsche Bundestag hätte des weiteren feststellen sollen, auch die NPD verbreite seit Jahren widerliche menschenfeindliche Propaganda und lege es gezielt darauf an, Menschen einzuschüchtern. Wer der deutschen Sprache auch nur halbwegs mächtig ist, muß daraus zwingend entnehmen, daß außer der NPD auch andere dies tun. Im Kontext ist damit ganz offensichtlich auch die AfD gemeint. Nicht anders kann der Satz verstanden werden, daß angesichts des zu beobachtenden rapiden Bedeutungsverlustes dieser Partei zugunsten anderer Gruppierungen im rechten Lager der Entzug staatlicher Mittel aus der Parteienfinanzierung aber kaum mehr als eine symbolische Handlung sein könne. Es bestehe die Gefahr, daß damit der Blick von viel größeren, sehr realen Gefährdungen unserer Demokratie, der inneren Sicherheit und der Freiheit der Menschen in unserem Lande abgelenkt werde. Statt solcher Einzelmaßnahmen und aktionistischen Handlungen brauche es eine umfassende Gesamtstrategie, um auf vielfältige Problemlagen gesamtgesellschaftlich zu antworten. Hier läßt man also die Katze aus dem Sack. Es reicht nicht, der NPD den Geldhahn zuzudrehen. Nein, man muß mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket auch den sogenannten rechtspopulistischen Kräften den Boden entziehen. Da genügt es auch offenbar nicht, lediglich an die Finanzmittel dieser Leute heranzugehen. Also muß mehr geschehen. Und das können ja nur administrative Maßnahmen sein, die auf Repression und Verbot hinauslaufen. Unter diesem Blickwinkel sind dann die nachfolgend vorgeschlagenen einzelnen Maßnahmen zu betrachten.

„Verlässliche Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit“ ist der erste Punkt übertitelt. Es fällt im übrigen auf, daß alle Abschnitte der Beschlussvorlage mit solchen Infinitivsätzen übertitelt sind. Wir kennen das ja aus den Papieren diverser linksradikaler Gruppen und Grüppchen während der 68er Zeit. Diese (finanzielle) Förderung soll zur Demokratiestärkung, gegen Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit erfolgen. Nun erhebt sich doch gleich die Frage, was eigentlich zivilgesellschaftliche Arbeit sein soll. Unabhängiges zivilgesellschaftlichesEngagement soll es sein. Damit sind offenbar private Organisationen gemeint, die allerdings vom Staat massiv finanziell gefördert werden sollen. Organisationen etwa wie die unsägliche Antonio-Amadeu-Stiftung, deren erheblicher Linksdrall sich nicht nur in der Gestalt ihrer Vorsitzenden mit Stasi-Vergangenheit dokumentiert. Mit anderen Worten: der sogenannte Kampf gegen rechts soll mit weiteren Abermillionen Euro gefördert werden, wobei natürlich genau diese Leute definieren, was zu bekämpfen ist.

Präventionsarbeit massiv ausbauen, politische Bildung stärken, heißt der nächste Punkt. Gemeint ist die Arbeit bei Jugendlichen und generell in den Schulen. Damit wird zunächst einmal insinuiert, in unseren Schulen finde keine Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit statt. Das ist ein ungeheurer Vorwurf. Es verwundert, daß dieser Antrag nicht auf eine scharfe Zurechtweisung seitens aller anderen Fraktionen gestoßen ist.

Unter der zunächst unverfänglich erscheinenden Überschrift „Engagement schützen“ wird –  selbstverständlich beleglos – behauptet, Rechtsextreme versuchten immer wieder im Sport, bei der Feuerwehr oder bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit gezielt Vereine zu unterwandern. Hier brauchten Haupt- und Ehrenamtliche Schulungen und Unterstützungsangebote, um rechte Ideologie zu erkennen und ihr den Raum zu verweigern. Mit anderen Worten: die Ideologisierung im Sinne der GRÜNEN und ihrer Unterstützer soll in die Vereine getragen werden. Fußball und Blasmusik nicht ohne ideologische Schulung und Rotlichtbestrahlung. Sport und Spiel waren gestern, Willkommenpartys mit Flüchtlingen und Maßnahmen zur Unterbindung klimaschädlichen Autofahrens sind heute.

„Rechtsextremen Dominanzbestrebungen überall entgegenwirken“ lautet der weitere Antragspunkt. Mit besorgtem Unterton wird gefordert, es dürfe nicht zugelassen werden, daß Rechtsextreme „Angst-Räume“ schaffen, in denen Andersdenkende eingeschüchtert und bedroht werden. Die demokratischen – wer das ist, bestimmen wohl auch die Initiatoren dieses Antrages – politischen Kräfte, Behörden, Vereine, Verbände und gesellschaftlichen Initiativen müßten gemeinsam daran arbeiten, durch rechtsextreme Dominanzbestrebungen gefährdete Regionen, Orte und Ortsteile wieder für den demokratischen Rechtsstaat zurückzugewinnen. Also muß es wohl schon Siedlungen und Landstriche geben, in denen bereits die Nazis herrschen? Subkutan wird damit als Tatsache unterstellt, daß in Wahlkreisen mit einem hohen Anteil an AfD-Wählern – NPD Wähler gibt es ja kaum noch – die Demokratie in Gefahr sei. Deswegen müssen die Sendboten der Demokratie linksgrüner Machart ausschwärmen, um diese Gebiete vom braunen Ungeziefer zu reinigen.

Nicht fehlen darf Geschichtspolitik als Mittel linker Indoktrination. Unter der Überschrift: „Die Erinnerungskultur weiter stärken“ soll der Deutsche Bundestag nach dem Willen der GRÜNEN in Gesetzesform feststellen, daß die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus, das würdige Gedenken an die Opfer und die Lehren aus der Geschichte die Grundlagen unseres demokratischen Gemeinwesens bildeten. Für die Demokratiebildung – also gibt es noch gar keine Demokratie bei uns – gelte es in Zusammenarbeit mit den durch den Bund geförderten Gedenkstätten die politisch-historische Bildungsarbeit auszubauen und deren Reichweite zu erhöhen. Das ist ein wirklich starker Tobak. Denn die Grundlage unseres demokratischen Gemeinwesens ist die Verfassung und sind die darin zum Ausdruck gekommenen Wertvorstellungen. Die Kenntnis der Geschichte, auch der des Dritten Reiches, ist nur ein Teil der Grundlagen verantwortungsvoller Staatsbürgerschaft. Intention der Antragsteller ist es indessen, mittels geschichtspolitischer Manipulation die Deutschen glauben zu machen, der Nationalsozialismus mit all seinen Verbrechen sei das wesentliche Merkmal der deutschen Geschichte vor 1945, und demzufolge sei Deutschland nach 1945 ausschließlich als Gegenentwurf zu der Zeit davor zu verstehen. Damit wird eine gut tausendjährige Geschichte eines Volkes, das sich kontinuierlich zu einer Hochblüte in Kultur und Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft entwickelt hat, dem Vergessen anheimgegeben und damit diese wertvolle und wichtige Identifikationsgrundlage des deutschen Volkes durch die Stigmatisierung mit dem Kainsmal ersetzt. Dann fällt es natürlich leicht, von dieser schändlichen Vergangenheit Abstand zu nehmen, und sich stattdessen mit einer vorgeblich menschenfreundlichen multikulturellen Gesellschaft zu identifizieren.

Damit das ganze auch zuverlässig klappt, muß die sogenannte rechte Szene auch besser überwacht werden. Unter der Überschrift „Sicherheitsbehörden besser gegen Rechtsextremismus aufstellen“ wird dann auch danach gerufen, entsprechende Strukturen zu schaffen. Die Sicherheitsbehörden müssten besser befähigt werden, Gefährdungen durch rechtsextremistische Netzwerke und Strukturen sowie rechtsextremistisch motivierte Gewalt bis hin zu terroristischer Bedrohung tatsächlich zu erkennen. Nur so könne effektiv ermittelt werden und könnten ernsthafte und wirksame Konsequenzen aus den Fehlern und Versäumnissen insbesondere gegenüber dem NSU-Terror gezogen werden. Mit anderen Worten, es müssen noch mehr nutzlose – wie sich das im NSU-Prozeß gezeigt hat – Schlapphüte eingestellt und auf die sogenannte rechte Szene angesetzt werden. Insgesamt brauche es einen Neustart im Umgang mit Rechtsextremismus insbesondere beim Verfassungsschutz. Dazu zähle, daß nicht länger über den Einsatz von bezahlten V-Leuten rechtsextreme Strukturen gefördert würden. Nun fragt man sich schon, wie anders als durch den Einsatz von V-Leuten nachrichtendienstliche Arbeit geleistet werden soll. In der Tat ist damit zwangsläufig der Effekt verbunden, daß eben diese V-Leute auch in führenden Positionen der jeweils beobachteten Organisationen tätig werden. Inwieweit die Nachrichtendienste tatsächlich solche Organisationen erst schaffen, die sie dann beobachten, und vor allem, warum das so ist, ist ein anderes Thema. Wer darauf mit Sicherheit keine zutreffende Antwort hat, sind die Politik-Studenten von den GRÜNEN.

Wie man seine wahren Absichten unter dem Deckmantel des Opferschutzes vorantreiben kann, zeigt der nächste Antrag. Unter der Überschrift „Den Schutz von Opfern rechter Gewalt verbessern“ wird nach mehr sogenannten zivilgesellschaftlichen Opferberatungsstellen gerufen, aber auch nach einem Gesetz verlangt, das Opfern von „rechter Gewalt“ ein dauerhaftes Bleiberecht ermöglicht. Ein solches Bleiberecht sei ein klares Signal gegen die politische „Ausländer raus“-Zielsetzungen rassistischer – so viel Gender muß in einem GRÜNEN-Antrag einfach sein – Gewalttäter und Gewalttäterinnen. „Nachtigall, ick hör dir trapsen“ denkt man unwillkürlich, denn so kann man auch völlig chancenlosen Asylbewerbern und offensichtlichen Wirtschaftsflüchtlingen das begehrte Bleiberecht in Deutschland verschaffen. Es dürfte ja nicht so schwierig sein, ein paar einschlägige Parolen auf Flüchtlingsunterkünfte zu sprayen.

Und natürlich müssen unliebsame Meinungen, die hier natürlich Hass und Hetze heißen, im Internet nachhaltig verfolgt werden. Angeblich werden rechte „Hasstäterinnen und Hasstäter“ nur im Ausnahmefall ermittelt. In diesem Bereich muß also aufgerüstet werden. Warum nicht mit gleichem Einsatz gegen sonstige Internetkriminalität vorgegangen werden soll, erschließt sich nicht.

Missliebige politische Ansichten werden natürlich nachhaltig dadurch bekämpft, daß man sie effektiv strafrechtlich verfolgt. „Hassgewalt konsequent erfassen und ermitteln“, so lautet der imperative Indikativ zu diesem Thema. Behauptet wird zur Begründung, die bisher auffallend geringe Aufklärungsquote – näheres wird dazu wohlweislich nicht gesagt – bei den Anschlägen auf Flüchtlingseinrichtungen könne nicht hingenommen werden. Ebenso könne nicht hingenommen werden, daß weiterhin (?) zahlreiche (wie viele eigentlich?) Haftbefehle gegen rechtsextreme Straftäter und Straftäterrinnen (endlich sind in der Kriminalitätsstatistik Frauen und Männer offenbar gleichgewichtig vertreten) nicht vollstreckt werden. Konsequenterweise müßten daher Polizei und Justiz in die Lage versetzt werden, Hassgewalt (den Begriff sucht man im Strafgesetzbuch vergebens) effektiver zu erfassen, aufzuklären und verfolgen zu können. Wie das gehen soll, liefert der Antragstext gleich mit: Die Aus- und Weiterbildung im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – offenbar die neue Lieblingsleerformel der GRÜNEN – muß für Beschäftigte in Sicherheitsbehörden und der Justiz systematisch ausgebaut werden, damit diese die Hintergründe von Taten besser identifizieren können. Das ist eine nur unzureichend tarnende Beschreibung dessen, was man eigentlich will. Offensichtlich ist eine linksideologische Schulung von Polizei und Justiz, zweckmäßigerweise mit anschließender Eignungsprüfung, vonnöten. Wieso das ganze nicht auch im Bereich von links- und islamistischem Terrorismus geschehen soll, fragt man sich natürlich. Die Antwort kann nur sein, daß es Linksterrorismus aus der Sicht der GRÜNEN ohnehin nicht gibt. Denn dabei handelt es sich in Wirklichkeit nur um den konsequenten „Kampf gegen Rechts“. Islamistischen Terrorismus kann es eigentlich auch nicht geben, denn Islam bedeutet bekanntlich Frieden und alle Einwanderer aus dem Orient bereichern unsere Gesellschaft, auch wenn man sich an einzelne ihrer Gebräuche vielleicht erst einmal gewöhnen muß.

Ein altes Lieblingsthema der GRÜNEN wird dann auch gleich mit bearbeitet und im Sinne des sogenannten Kampfs gegen Rechts instrumentalisiert. Es geht um das Waffenrecht. Denn angeblich kommen bei rechtsextremistischen Gewalttaten weiterhin häufig Waffen oder (zweckentfremdete) Gegenstände als Waffenersatz zum Einsatz. Also erst mal keine Küchenmesser in Nazi-Haushalten! Nachdem ohnehin die Gesinnungspolizei herumschnüffeln soll, kann sie ja auch gleich mal die Küchenschubladen durchsehen. Potentielle Gewalttäter aus dem rechten Milieu wie auch sogenannte Reichsbürger kämen immer noch zu leicht an Waffen. Das Waffenrecht müsse dringend verbessert werden. So brauche es beispielsweise striktere Regeln für Anträge auf Waffenerlaubnis, mehr Überprüfung und mehr Kontrolle von privaten Waffen- und Munitionsbeständen. Nun haben wir mit das strengste Waffenrecht auf diesem Planeten. Die persönliche Zuverlässigkeit der Leute, die waffenrechtliche Erlaubnisse beantragen, wird durchaus überprüft, unter anderem über das Bundeszentralregister. Die notwendige Zuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts ist beispielsweise schon dann nicht mehr gegeben, wenn jemand wegen Trunkenheit im Verkehr vorbestraft ist. Das reicht den grünen Spezialdemokraten jedoch nicht. Offenbar sollen Sonderregeln für politisch unzuverlässige Antragsteller eingeführt werden, und zwar offensichtlich über das Maß hinaus, das für alle anderen gilt. Statt Unzuverlässigkeit wegen psychischer Störungen oder krimineller Neigungen soll dann die politische Gesinnung ausschlaggebend sein. Wer dabei erwischt wird, daß er gegen die Flüchtlingspolitik der Regierung demonstriert, möglicherweise dabei eine selbstgemalte Papptafel mit der ungelenk hingepinselten Parole „Merkel muss weg“ vor sich her trägt, dem müssen Waffenbesitzkarte oder gar Jagdschein entzogen werden.

Der Antrag ist vom Geist des Vormärz in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts durchdrungen, allerdings in zeitgemäß linker Ausprägung. Sympathischer als die monarchisch-obrigkeitsstaatliche Variante jener Zeit ist er indessen nicht. Intoleranz, Beschneidung der Meinungsfreiheit und der demokratischen Willensbildung sind weder mit Buchstaben noch dem Geist des Grundgesetzes vereinbar. Eine Beobachtung der GRÜNEN durch den Verfassungsschutz erscheint als unabweislich notwendig. Denn in einer Hinsicht haben die wackeren Antragsteller recht. Es gilt, den Anfängen zu wehren.