Archiv für den Monat: Januar 2024

…denn sie wissen nicht, was sie tun

Deutschland erlebt eine Demonstrationswelle, wie es sie in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben hat. Allenthalben folgen zigtausende, nein, hunderttausende dem Aufruf von Politik und Medien, „gegen rechts“ auf die Straße zu gehen. Es sei höchste Zeit, gegen die Verfassungsfeinde Gesicht zu zeigen, die Verfassungsfeinde von rechts natürlich. Islamisten, die schwerste Straftaten begehen und Linksextremisten, die es ihnen gleich tun und schon einmal politischen Gegnern mit dem Hammer die Gelenke zertrümmern, spielen in diesem Zusammenhang offenbar keine Rolle.

Wer oder was treibt die Leute auf die Straße?

Seit Veröffentlichung der Recherche des linksradikalen „Redaktionsnetzwerks“ correctiv, das keineswegs eine Redaktion im herkömmlichen Sinne ist, sondern eine mit viel Geld von dubiosen Stiftungen, aber auch aus Steuermitteln geförderte NGO, über ein angebliches Geheimtreffen in Potsdam berichtet haben, an dem auch drei AfD-Politiker aus der dritten Reihe teilgenommen haben, fegt ein Sturm der Entrüstung durch die Medien. Politiker vom Bundespräsidenten angefangen überschlagen sich geradezu in Warnungen vor dem heraufdämmernden Nationalsozialismus in Gestalt der AfD. Wer die Nachrichtensendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschaltet oder zur Tageszeitung greift, wird täglich mit schrillen Warnungen vor diesen gefährlichen Feinden von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechten geradezu überschüttet. Was es mit diesem angeblichen Geheimtreffen auf sich hat, habe ich ja schon beschrieben. Zwischenzeitlich kann man beispielsweise ein Interview mit einem der Teilnehmer dieses Gesprächsabends, Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Vosgerau mit der Zürcher Weltwoche auf YouTube zur Kenntnis nehmen. Nach Sachlage ist auch zu erwarten, daß diese dreiste Lügengeschichte jener Kampagnejournalisten vor Gericht platzen wird wie die sprichwörtliche Seifenblase.

Warum ist es so leicht, die Leute aufzuhetzen?

Ein unverzichtbares Mittel der Wirtschaftswerbung ebenso wie der politischen Propaganda ist die ständige Wiederholung einprägsamer Begriffe. Das wissen wir seit den Forschungen amerikanischer Soziologen vor 100 Jahren. Wir müssen leider auch davon ausgehen, daß die meisten Leute keine tiefergehenden Kenntnisse der politischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge haben, noch weniger über Hintergründe wissen und auch im allgemeinen keine längeren Texte zu irgend einem Sachthema, geschweige denn Texte im Umfange eines Buches lesen. Ich bin mir sehr sicher, daß von den Leuten die den Aufrufen zur Demo gegen Rechts hunderttausendfach Folge geleistet haben und auch noch leisten werden allenfalls 1 bis 2 Prozent etwa das Parteiprogramm der AfD gelesen haben, geschweige denn Aufsätze oder gar Bücher der Protagonisten des rechten Spektrums wie etwa das in diesem Zusammenhang erwähnte Buch des österreichischen rechten Aktivisten Martin Sellner zur sogenannten Rehmigration, oder etwa das vor Jahren erschienene Interview-Buch des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke. Ihre Meinung bilden sich die Leute vielmehr ausschließlich auf der Grundlage von Fernsehsendungen oder Artikeln in der Tageszeitung, allerdings bitte möglichst kurzer Artikel. Dagegen ist zunächst einmal nichts zu sagen, denn die allermeisten Leute müssen ihre Zeit in erster Linie Familie und Beruf widmen, und die knapp bemessene Freizeit wollen sie dann nicht auch mit dem Bohren harter Bretter aufbrauchen, jener harten Bretter, womit der große Politologe Max Weber seinerzeit den mühsamen Weg zur Erkenntnis der Wahrheit beschrieben hat. Das ist aber nun mal die Chance der Hetzer und Verführer, die das kognitive Vakuum des Publikums dann eben mit Fälschungen und politischem Müll anfüllen. Frei nach dem Motto: wer wenig weiß, muß viel glauben; wer nichts weiß, muß alles glauben.

Die Strategie der Rechtschaffenen:

Wenn der politische Gegner erst einmal zum Volksfeind gestempelt worden ist, dann gelten ihm gegenüber natürlich keine Anstandsregeln, politischen Sitten und nicht einmal mehr Rechtsregeln. Wir leben dann ja nicht mehr in normalen Zeiten, sondern es gilt den Umsturz zu verhindern, wozu natürlich jedes Mittel recht ist. Schließlich ist es höchste Zeit. Wer Ohren hat zu hören, der hört doch bereits den Marschtritt der SA-Kolonnen zu den Klängen des Horst-Wessel-Liedes. Da wird es geradezu zur Pflicht, „gegen rechts“ auf die Straße zu gehen. Dabei spielt es natürlich keine Rolle, daß rechte Politik innerhalb des Verfassungsbogens durchaus ihren Platz hat, und für Verfassungsfeinde letztlich die Gerichte zuständig sind, denn nur sie können rechtsverbindlich feststellen, auf wen diese Zuschreibung tatsächlich zutrifft, und nur sie können entscheiden, welche Konsequenzen der Rechtsstaat dann daraus ziehen muß. Die bloße Einordnung durch die Verfassungsschutzbehörden indessen ist nicht rechtsverbindlich. Das Bundesverfassungsgericht hat schon vor Jahrzehnten entschieden, daß die behördliche Einstufung als verfassungsfeindlich niemanden von Rechts wegen entgegengehalten werden darf. Denn das ist nach unserer Rechtsordnung den Gerichten vorbehalten. Im übrigen fällt auch auf, mit welcher Inbrunst sich etwa der Präsident des Bundesamtes für den Verfassungsschutz als treuer Knappe der Politik im Kampf gegen die AfD präsentiert und mit bedauerndem Unterton erklärt, seine Behörde könne es ja nicht alleine bewerkstelligen, daß die Umfragewerte dieser Partei zurückgehen. Somit wird der Kampf gegen rechts, in Wahrheit der Kampf gegen die ungeliebte politische Konkurrenz mit allen propagandistischen und juristischen Mitteln geführt, nur nicht in der sachlichen Debatte, denn dann könnten sich die Leute ja ihre eigene Meinung ganz ohne den erhobenen Zeigefinger der Gouvernanten aus Politik und Medien bilden.

Die juristischen Folterwerkzeuge:

Nicht ganz zufällig wird nun neben den ebenso allfälligen wie aus juristischer Sicht völlig unsinnigen Rufen nach einem Verbot der Satanistenpartei durch das Bundesverfassungsgericht der Ruf nach einem Verbot der Parteienfinanzierung zugunsten der AfD laut und lauter. Hat doch das Bundesverfassungsgericht nun die lange erwartete Entscheidung gegen die nunmehr in „Heimat“ umbenannte NPD getroffen. Schon im Urteil von 2017 wurde zwar das Verbot dieser Partei nicht ausgesprochen, allerdings ihre Verfassungsfeindlichkeit festgestellt und das Verbot letztlich nur deswegen nicht ausgesprochen, weil von dieser Kleinstpartei keine ernsthafte Gefahr mehr ausgeht. Indessen wies das Gericht darauf hin, daß ein gesetzlicher Ausschluss einer solchen verfassungsfeindlichen Partei von der staatlichen Finanzierung durchaus möglich sei. Das ist nun Wasser auf die Mühlen der wackeren vermeintlichen Verteidiger des demokratischen Rechtsstaats. Denn die Grundsätze dieser Entscheidung seien doch nun auf die AfD anzuwenden. Wenn schon die Verfassungsjuristen Bedenken gegen ein Verbotsverfahren hätten, dann könne doch wenigstens die Finanzierung aus Steuergeldern eingestellt werden. Nun trügt diese Hoffnung. Kenner der Materie wissen, daß weder das Parteiprogramm noch die Aussagen der führenden Politiker jener Partei auch nur in die Nähe dessen kommen, was hinsichtlich der NPD/Heimat vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden ist. Indessen geben manche Äußerungen von Politikern dieser Partei Anlass, näher hinzuschauen.

Das politische Glatteis

Man darf nicht übersehen, daß ja nun einmal inzwischen auch Entscheidungen von Verwaltungsgerichten vorliegen, die eine Einstufung von Landesverbänden der AfD als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes oder gar dessen Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ – was auch immer das sei- für rechtens erklärt haben. In diesen Fällen haben die Verwaltungsgerichte zwar die Parteiprogramme und offiziellen Stellungnahmen von führenden Politikern für unbedenklich erachtet. Sie haben aber angesichts einer von den Verfassungsschutzbehörden dokumentierten Vielzahl von Äußerungen nachrangiger Parteimitglieder geurteilt, nicht Programme und offizielle Stellungnahmen, sondern die Vielzahl von Äußerungen in der Breite der Partei rechtfertigten die Annahme, daß hier der Wesenskern der Partei liege und demzufolge Parteiprogramm und Vorstandsbeschlüsse nicht maßgeblich seien. Ob das durch die Instanzen und für die gesamte Partei Geltung haben kann, insbesondere in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, ist zwar sehr zweifelhaft, liest man etwa den Tatbestand des sogenannten NPD-Urteils vom Januar 2017, der von nicht nur unappetitlichen, sondern in der Tat verfassungsfeindlichen Parolen nur so strotzt. Indessen dürfte es nicht nur juristisch gefährlich sein, sondern auch Wähler abschrecken, wenn die Parteiführung es duldet, daß Mandatsträger wie einfache Mitglieder unsägliche Parolen über den Stammtisch rülpsen oder über die Straße brüllen. Es ist auch dringend geboten, gegen derartiges Verhalten von Mitgliedern disziplinarisch vorzugehen, also Parteiausschlussverfahren konsequent durchzuführen. Leider geschieht dies nicht überall, im bayerischen Landesverband der AfD überhaupt nicht. So hat ja bekanntlich der Bundesvorstand der Partei den bayerischen Landesverband aufgefordert, den Abgeordneten Halemba aus der Partei auszuschließen, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Verbreitung nationalsozialistischer Symbole ermittelt, und dem nachgewiesen worden ist, daß er die Versammlung seines Kreisverbandes zur Aufstellung von Listenkandidaten für den Landtag in der Weise manipuliert hat, daß er ihm gewogene Mitglieder dazu veranlasst hat, zum Schein einen Wohnsitz anzumelden, den sie niemals hatten, der aber auf dem Gebiet seines Stimmkreises liegt. Nach Sachlage droht auch hier eine Verurteilung, nämlich wegen mittelbarer Falschbeurkundung. Der bayerische Landesvorstand indessen ist dem nicht gefolgt. Es liegt nahe, daß man hier innerhalb der dort dominierenden Strömung, die dem Thüringer Landesvorsitzenden Höcke verbunden ist, den Parteifreund schont. Angesichts der Zusammensetzung dieses Landesvorstandes wie auch des Fraktionsvorstandes im bayerischen Landtag ist das nicht weiter verwunderlich. Der politische Pöbel ist dort doch reichlich vertreten. Der Bundesvorstand der Partei muß sich wohl Gedanken darüber machen, ob er nicht gemäß § 8 der Bundessatzung die Amtsenthebung des Landesvorstandes oder gar die Aufhebung des Landesverbandes Bayern verfügt. Denn damit könnte man Bestrebungen des politischen Gegners, mittels Gerichtsbeschluss die Finanzierung der Partei zu unterbinden, den sprichwörtlichen Wind aus den Segeln nehmen. Abgesehen davon wäre dies ein positives Signal an die bürgerlichen Wähler im politischen Spektrum rechts der Mitte. Unterbleibt das, so kann dies als negatives Signal in diese Richtung gewertet werden.

Korrektur zu Correktiv

Die Aufregung ist groß. Wie ein Paukenschlag wirkte die Meldung der öffentlich-rechtlichen Medien, aber auch nachfolgend der Tagespresse, von einem Geheimtreffen rechtsextremer Strippenzieher in einem Hotel nahe Berlin. Eine dubiose Gruppe finanzstarker Unterstützer der rechtsextremen Szene und natürlich auch der AfD, habe eine Art Konferenz zum Thema „Migration“ veranstaltet, das zum einen der Einwerbung von Spenden und zum anderen der Erarbeitung von Strategien dienen sollte, auf welche Weise man effektiv den Bevölkerungsanteil von Migranten in Deutschland nachhaltig senken könne. Dafür stehe der Begriff der „Remigration“. Dahinter stecke der rassistische Denkansatz, daß Menschen aus Afrika und dem Orient einfach nicht zu Deutschland gehörten, vielmehr der steigende Anteil dieser Menschen an der Bevölkerung unseres Landes letztendlich zum Verschwinden der Deutschen führen müsse. Deswegen könne man sich nicht darauf beschränken, lediglich ausreiseflüchtige Asylbewerber konsequent abzuschieben, sondern müsse auch möglichst viele legal hier lebende Flüchtlinge und Asylanten auch mitunter robusten Maßnahmen zur Ausreise bewegen, und zwar unabhängig davon, ob sie nun deutsche Staatsbürger sind oder nicht. „Deutschland den Deutschen“, so klingt es durch. Als Hauptreferenten zu diesem Thema habe man den Kopf der sogenannten Identitären Bewegung, den Österreicher Martin Sellner, eingeladen. Indessen seien aber auch hochrangige Vertreter der AfD gekommen, aber auch andere Personen aus dem als rechtsextrem beschriebenen Spektrum, darunter zwei Mitglieder der Werte Union und der Verfassungsrechtler Rechtsanwalt Dr. jur.habil. Ulrich Vosgerau.

Die Verschwörung der AfD zu Potsdam

Der Bericht auf der Internetseite des selbsternannten Recherche Netzwerks Correktiv und die darauf aufbauende Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien und der Tagespresse muten an wie ein Kolportageroman mit den Elementen einer reißerischen Kriminalstory. Andeutungen, Vermutungen und Unterstellungen werden geschickt mit bekannten Fakten vermengt und daraus ein journalistisches Bubenstück generiert und auf die Bühne gebracht. Die Verfasser konnten natürlich sicher sein, daß die dem „K(r)ampf gegen rechts“ verpflichteten Medien ebenso begierig zugreifen würden, wie die Politiker von CDU/CSU/SPD/FDP/Grüne/Linke, und auch ihr gehorsamer Diener und Chef des Bundesoberverdachtsschöpfungsamtes namens Haltungszwang oder wie der auch immer heißt. In dieser Erwartung wurden sie nicht enttäuscht. Sie hatten einen Scoop gelandet, wie das im Mediensprech so heißt und träumen vermutlich bereits vom Pulitzerpreis, denn ihre Leistung als investigative Journalisten steht doch wohl auf der gleichen Stufe wie die Aufdeckung des Watergate-Skandals durch die Journalisten Bob Woodward und Carl Bernstein von der Washington Post im Jahre 1972. Claas Relotius dürfte vor Neid erblassen. Vielleicht ist er aber bereits inoffizieller Mitarbeiter von Correktiv.

Wer ist eigentlich Correctiv?

Wer die Welt mit sensationellen Enthüllungen beglückt, muß sich gefallen lassen, daß man erst einmal überprüft, wer da auf dem Marktplatz der Medien so laut schreit. Das Unternehmen Correktiv wurde im Juni 2014 gegründet und stellt sich in seiner Eigenwerbung als gemeinwohlorientiertes Medienhaus dar, das die Demokratie stärkt. Tatsächlich handelt es sich um eine der vielen sogenannten NGOs, die von Stiftungsgeldern und staatlichen Zuwendungen am Leben gehalten werden und zwei Funktionen erfüllen. Zum einen treiben sie die linke Agenda voran, indem sie einschlägige Themen journalistisch und propagandistisch bearbeiten, zum anderen ermöglichen sie die Alimentierung ihrer durchweg linksradikalen Angestellten und Mitarbeiter durch die ihr gewogene und von ihnen unterstützte politische Kaste, die kraft ihrer Staatsämter Zugriff auf Steuergelder hat. Zu den Geldgebern gehören neben verschiedenen Einrichtungen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen diverse Stiftungen, darunter die Rudolf Augstein Stiftung, die Brost Stiftung, deren Vorstand von dem seinerzeitigen Vertrauten des damaligen SPD-Vorsitzenden und Bundeskanzlers Bodo Hombach präsidiert wird, und, wenig überraschend, die Open Society Foundation des Milliardärs George Soros, deren Tätigkeitsschwerpunkt unter anderem die Förderung der Migration ist.

Was heißt Remigration und was ist das überhaupt?

Wörtlich übersetzt heißt Remigration Rückwanderung, also das Gegenteil von Einwanderung. Damit ist zunächst einmal nichts darüber gesagt, unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen das stattfindet. Wer einmal eingewandert ist, und nach geraumer Zeit aus welchen Gründen auch immer in seine Heimat zurückkehrt – zurückwandert –, auf dessen Verhalten trifft der Begriff ebenso zu wie auf eine staatlich organisierte Rückführung von Ein- oder Zuwanderern. Der Begriff selbst ist also erst einmal neutral. Es gibt im rechtsextremen Spektrum, das streng vom politisch rechten Lager insgesamt zu unterscheiden ist, durchaus Überlegungen dahingehend, durch eine staatlich erzwungene Rückwanderung zu einer ethnisch/rassisch homogenen Bevölkerung zurückzukehren, so es diese überhaupt je gegeben haben sollte. Der sogenannten Identitären Bewegung wird genau das unterstellt, und nicht wenige ihrer Verlautbarungen gehen in diese Richtung. Indessen kann man unter diesen Begriff durchaus auch die Rückführung von solchen Menschen subsumieren, die sich illegal hier aufhalten, etwa, weil ihr Asylantrag rechtskräftig abgewiesen worden und ihre Ausreise ebenso rechtsbeständig verfügt worden ist.

Die Rechtslage

Jedenfalls juristisch kann kein Streit darüber bestehen, daß von Behörden und Gerichten rechtskräftig zur Ausreise bestimmte und verurteilte Personen auch gegen ihren Willen außer Landes geschafft werden können. Das geschieht ja auch laufend, wenn auch leider in viel zu geringem Umfang. In viel zu geringem Umfang deswegen, weil ich es für eine nicht hinnehmbare Schwächung des Rechtsstaates halte, wenn Recht und Ordnung nicht durchgesetzt werden. und auch deswegen, weil diese Menschen uns Steuerzahler unglaublich viel Geld kosten. Gerade eben hat der Wirtschaftssachverständige Professor Raffelhüschen die Kosten der Migration für unser Land auf 5,8 Billionen € (!) beziffert. Auch politisch ist dieses Thema virulent. Eine deutliche Mehrheit der Deutschen ist auch der Auffassung, daß insoweit das Gesetz in weitaus größerem Maße durchgesetzt werden müsste, als dies derzeit geschieht. Soweit gefordert wird, auch deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund müssten das Land verlassen, weil sie sich nicht einfügen bzw. weil sie jedenfalls aus der Sicht von rechtsextremen Zeitgenossen ethnisch und rassisch nicht hierher gehören, verstößt eine solche Forderung eindeutig gegen Art. 16 Abs. 1, Art. 3 GG und letztendlich gegen die Menschenwürdegarantie gemäß Art. 1 GG. Diese Verfassungsgrundsätze können bekanntlich nicht einmal mit verfassungsändernder parlamentarischer Mehrheit abgeschafft oder in ihrem Wesenskern beeinträchtigt werden. Alle Forderungen dieser Art sind deswegen niemals erfüllbar. Wer sie gleichwohl propagiert, muß sich fragen lassen, was er denn geraucht hat. Und deswegen sind solche Forderungen auch nicht ernsthaft als gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung geichtet einzustufen. Von solch abseitigen Spinnern kann keine wirkliche Gefahr für die Verfassungsordnung ausgehen. Allerdings ermöglicht gerade Art. 16 des Grundgesetzes für den Sonderfall, daß der Betroffene durch den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft nicht staatenlos wird, ihren Entzug. Also könnte durchaus ein Mensch mit deutscher und afghanischer Staatsangehörigkeit zunächst die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren und dann auch ausgewiesen werden, weil er etwa schwere Straftaten begangen hat. In dieser Richtung gibt es durchaus auch aktuell politische Initiativen, etwa aus den Reihen der CDU. Wir halten also fest, daß Remigration im Wortsinne in gewissen Fällen durchaus eine Option darstellt, natürlich im aufgezeigten Rahmen des Grundgesetzes. Also kann man seriös nur solche Akteure verurteilen, die unter Remigration verstehen, daß alle Nichtdeutschen das Land verlassen müssen, ob sie nun deutsche Staatsbürger sind oder nicht.

Was streben die Verschwörer an?

Correktiv weiß natürlich, daß es hier um eine Verschwörung finsterer rechter Gesellen geht, die den deutschen Volkskörper von fremdem Blut reinigen wollen, weswegen in ihrem Reportageknüller auch der Hinweis nicht fehlen darf, daß der Tagungsort nicht weit vom Schauplatz der berüchtigten Wannseekonferenz im Jahre 1942 entfernt liegt. Damit hat man dann ganz im Sinne des inoffiziellen Auftraggebers den parlamentarischen Arm des Rechtsextremismus in den Augen der Öffentlichkeit erfolgreich gehitlert. Denn gefühlt beendet nahezu jeder Redner der sogenannten Altparteien seinen Debattenbeitrag mit der klassischen Wendung: ceterum censeo alternativam pro Germania esse delendam. Indessen hört man aus den Kreisen der Teilnehmer dieser Veranstaltung, nicht einmal Herr Sellner habe definitiv gefordert, unterschiedslos Migranten mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit außer Landes zu schaffen. Er selbst stellt das ebenfalls in Abrede. Die AfD ließ durch ihre Vorsitzende erklären, derartige Vorstellungen habe ihre Partei nicht. Im Gegenteil. In ihrem Programm sei ja nachzulesen, daß alle deutschen Staatsbürger gleich zu behandeln seien. Indessen behauptet Correktiv in verschwörungstheoretischer Argumentation, die AfD verstecke hinter diesen Programmsätzen ihre wahren Absichten. Der Wolf hat eben Kreide gefressen.Es ist auch zweifelhaft, ob der von Correktiv in das Tagungshotel eingeschleuste Journalist tatsächlich Protokoll geführt und die Wortbeiträge der Teilnehmer wenigstens in ihrem Kern aufgezeichnet hat.

Der Sidekick

Unter den Teilnehmern der Veranstaltung war auch, wie erwähnt, der Rechtsanwalt und Verfassungsrechtslehrer Dr. Ulrich Vosgerau. Der Mann ist in der linken Politikerblase außerordentlich unbeliebt, zum einen, weil er ein klassisch konservativer Jurist ist, und zum anderen, weil er derzeit die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung vor dem Bundesverfassungsgericht anwaltlich vertritt. Es geht dort ja bekanntlich darum, daß die Mehrheit des Deutschen Bundestages zum wiederholten Male dieser Stiftung die Fördergelder verweigert hat, die ihr nicht nur nach meiner Rechtsauffassung zweifellos zustehen. Hier geht also buchstäblich Macht vor Recht. Damit ist Herr Kollege Vosgerau in den Augen der politisch korrekten Gesellschaft eben weniger ein Rechtsanwalt, als ein rechter Anwalt. Konsequent wirft Korrektiv ihm vor, in seinem Tagungsbeitrag verfassungsfeindliche Positionen vertreten zu haben. Sein Thema war das Wahlrecht in verfassungsrechtlicher Hinsicht. Vosgerau hat bei dieser Gelegenheit die Briefwahl problematisiert. Damit stellt er sich nicht gegen die Verfassung, sondern liegt auf einer Linie mit dem Bundesverfassungsgericht, das unter Hinweis auf Art. 38 GG die Frage aufwirft, ob mit zunehmender Quote von Briefwählern nicht der Grundsatz der geheimen Wahl verletzt wird, wie er durch die klassische Urnenwahl gewährleistet ist. Im übrigen sei er von einem seiner Mandanten auf diese Veranstaltung aufmerksam gemacht worden, und es stehe ihm doch frei, mit jedem zu sprechen. Nun, das scheint in Deutschland nicht so zu sein. Wer mit dem Gottseibeiuns spricht, riecht künftig nach Schwefel.

Das Strafgesetzbuch gilt auch für investigative Journalisten

Correktiv berichtet nicht ohne Stolz über seine Ermittlungen, wobei der Begriff der Ermittlungen hier diese Tätigkeit durchaus in die Nähe der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit führen soll. Als quasi-staatlicher Akteur bekämpft man hier die politische Kriminalität, wo die Staatsanwaltschaften leider noch versagen. Den Damen und Herren privaten Kriminalbeamten sei indessen gesagt, daß das Strafgesetzbuch auch für sie gilt. Soweit, was allerdings auf der Hand liegt, Richtmikrofone zum Einsatz gekommen sind, liegt hier eine Straftat nach § 201 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB vor. Auch der Straftatbestand des § 201a StGB, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, dürfte hier erfüllt worden seien. Zu prüfen wird auch sein, ob § 206 StGB, Verletzung des Post-oder Fernmeldegeheimnisses erfüllt ist, denn es ist ja die Rede von „zugespielten Schreiben“.

Herr Staatsanwalt, übernehmen Sie!

Unsere tägliche Lüge gebe uns

könnten wir blasphemisch formulieren, wenn wir die öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendungen einschalten und zum Frühstück die Tageszeitung aufschlagen. Meistens ist ein gewisser Rechercheaufwand notwendig, um festzustellen, daß man gerade wieder einmal belogen worden ist. Inzwischen scheint es unseren Politikern und ihren journalistischen Steigbügelhaltern jedoch gleichgültig zu sein, ob man ihnen nur mit Mühe auf die Schliche kommen kann, oder ob sie beim nächsten Mausklick am PC bereits ertappt werden.

Der jüngste Fall:

Am 4. Januar bestieg Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck eine Fähre, um von seinem Urlaubsdomizil auf der Hallig Hooge aufs Festland zum Anleger in Schlüttsiel zu fahren. Das war den derzeit protestierenden Bauern bekannt geworden. Etwa 100 von ihnen fuhren mit ihren Treckern und Landmaschinen zum Anleger, um den Minister dort in Empfang zu nehmen und mit ihm zu sprechen. Der Vorgang ist glücklicherweise vollständig per Video dokumentiert worden. Es war auch Polizei anwesend, rund 30 Beamte. Die Polizei stellte sich vor den Anleger und es kam zu Gesprächen zwischen den Demonstranten und der Polizei. Dem Ansinnen, mit dem Minister auf der Fähre sprechen zu wollen, war der Einsatzleiter offenbar durchaus zugeneigt, erklärte jedoch den Demonstranten, daß aus Sicherheitsgründen vielleicht zwei oder drei Personen auf die Fähre kommen dürften, um mit dem Minister zu sprechen. Das war den Bauern offenbar nicht genug, sondern sie wollten halt alle den Minister sehen, weswegen die Sache dann scheiterte. Vor allem erbrachte die Anfrage des polizeilichen Einsatzleiters bei der Fährenbesatzung, daß auch von Seiten des Ministers keine Bereitschaft bestand, hier und heute mit des Demonstranten zu sprechen. Die Fähre legte dann wieder ab, wobei in der Tat dann einige Bauern auf den Anleger drängten, und von den Polizeibeamten aufgehalten wurden. Gewalttätig wurde offensichtlich niemand. Vielmehr hat man bei betrachten des Videos den Eindruck, daß sowohl die Demonstranten als auch die Polizei keinerlei Aggressivität zeigten, sondern freundlich miteinander umgingen.

Die Version der Medien

In den Nachrichten und den Tageszeitungen wurde das allerdings ganz anders dargestellt. Es war von Nötigung und Landfriedensbruch die Rede, unisono erklärten Politik und Medien, hier sei die Grenze zur Strafbarkeit überschritten worden, und die Diskussionskultur in Deutschland zeichne sich inzwischen durch Gewalttätigkeit aus. Natürlich muß nach Sachlage angesichts der Berichte die Staatsanwaltschaft erst einmal ein Ermittlungsverfahren einleiten, wenn behauptet wird, daß Straftaten begangen worden seien. Angesichts des im Internet von jedermann einzusehenden Videos dürften die Ermittlungen jedoch bald eingestellt werden.

Bemerkenswert ist natürlich, daß hier die Medien offenbar den Wünschen der Politik entsprechen, Demonstrationen gegen ihre Entscheidungen als gewalttätig, ungesetzlich und demokratieschädlich darzustellen. In keinem Medienbeitrag oder Presseartikel war zu lesen, daß das Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG auch spontane Versammlungen ohne vorherige Anmeldung ermöglicht. Natürlich müssen alle Demonstrationen friedlich und gewaltfrei verlaufen. Das aber war hier offensichtlich der Fall. Nur freie Medien im Internet wie der Kanal des ehemaligen Bildchefs Julian Reichelt geben dem interessierten Bürger die Chance, sich selbst ein Bild von dem Vorgang zu machen. Wer indessen alleine auf die öffentlich-rechtlichen Medien und linientreuen Zeitungen angewiesen ist, muß davon ausgehen, daß hier in strafbarer Weise die Bewegungsfreiheit eines Mitgliedes der Bundesregierung eingeschränkt worden ist.

Vigilia pretium libertatis

Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit, diese Erkenntnis Thomas Jeffersons, die zum Wahlspruch der NATO geworden ist, gilt in dieser Zeit auch und gerade innenpolitisch. Leider ist die Berichterstattung rund um den Vorgang vom 4. Januar 2024 im Schleswig-Holsteinischen Schlüttsiel wohl keine Ausnahme. Daß die gewissermaßen amtlichen Medien selektiv berichten, und durchaus schon einmal faustdicke Lügen nicht zur Entschuldigung des betreffenden Presseorgans führen, sondern der Autor auch noch mit Preisen überhäuft wird, wenn es nur in die politisch erwünschten Narrative paßt, wissen wir seit der Affäre Spiegel/Relotius ja nun einmal zu gut. Um so wichtiger ist es, sich selbst ein Bild zu machen. Dem Titel dieses Blogs „sapere aude“ (wage es zu denken) wäre also inzwischen hinzuzufügen: dubitando ad veritatem pervenimus (durch Zweifeln gelangen wir zur Wahrheit).

Nachtrag:

Am 12.01.2024 meldet der NDR, es habe keine Erstürmung der Fähre, auch nicht den Versuch dazu gegeben. Das muß man nicht kommentieren.