Archiv für den Monat: November 2020

Vom Nutzen der Geschichte

Konservative bewahren nun einmal gerne, was des Bewahrens wert ist. Die Übersetzung des lateinischen Wortes conservare lautet nun einmal: bewahren. Das unterscheidet sie von denen, die sich den Generationen ihrer Vorfahren in jeder Hinsicht überlegen dünken und nur schätzen, was sie selbst in ihrer Generation ersonnen haben. Und so läuft der Konservative schon einmal Gefahr, sich allzu sehr an der Vergangenheit zu orientieren und ihre Wiederkehr zu wünschen. Das ist ja wohl auch der Hintergrund um die Diskussionen über das Politikverständnis Alexander Gaulands, dem man nachsagt, Bismarck nicht nur zu bewundern, sondern seine politischen Rezepte auf heute anwenden zu wollen. Ob das wirklich so ist, weiß ich nicht, muß es aber bezweifeln.

Der Maßstab zur Bewertung des Handelns früherer Generationen

Denn generell kann unsere Zeit nicht mit den Maßstäben vergangener Zeiten gemessen werden, ebenso wenig wie man die Maßstäbe unserer Zeit an vergangene Zeiten anlegen kann. Es ist ja gerade der grundlegende Mangel an historischem Verständnis vieler Zeitgenossen, daß sie vergangene Zeiten mit den Maßstäben unserer Zeit zu bewerten suchen. So kann man die außenpolitische Klugheit Bismarcks bewundern, muß jedoch feststellen, daß sie so nur unter jenen Umständen zum Erfolg führen konnte, die Bismarck eben vorfand. So wird man Kaiser Friedrich II, dessen Regierung für das hohe Mittelalter aus unserer Sicht verblüffend fortschrittlich war, sicherlich loben dürfen, jedoch keineswegs als Maßstab für gutes Regieren in unserer Zeit heranziehen können. Und so wird man die in gewisser Weise liberale Weltsicht des preußischen Königs Friedrichs des Großen ebenso wie seine Regierungskunst auch in wirtschaftspolitischer Hinsicht loben müssen. Als absolutistischer Fürst indessen kann er natürlich nicht Vorbild demokratisch gewählter Kanzler und Präsidenten sein. Und so wird man die griechischen Philosophen bewundern, obgleich ihnen die Sklaverei selbstverständlich war. Das klassische Altertum wegen seiner grundlegend anderen gesellschaftspolitischen Verhältnisse auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen, wird keinem vernünftigen Menschen einfallen, auch wenn unsere Universitäten derzeit von Zeitgenossen bevölkert werden, die alle Erkenntnisse und Leistungen der europäischen Zivilisation unter dem Blickwinkel der Verbrechensgeschichte betrachten und am liebsten aus dem Gedächtnis tilgen möchten.

Vom Wert des historischen Wissens

Und dennoch ist die Kenntnis der Geschichte unverzichtbar. Das geflügelte Wort von Theodor Heuss: „nur wer weiß, wo er herkommt, weiß wohin er geht“, ist zeitlos gültig. Leider ist diese Erkenntnis heute nicht mehr Allgemeingut. Die Deutschen unserer Zeit dürften die geschichtsloseste Generation sein, die seit dem Beginn mündlicher und schriftlicher Überlieferungen in diesem Lande lebt. Daß es dennoch Vergangenheitsnostalgiker gibt, die das andere Ende der Skala markieren, kann nur Zeitgenossen irritieren, denen Meinungsvielfalt ein Greuel ist. Das richtige Verständnis von Geschichte formuliert mit der ihm eigenen Sprachgewalt Friedrich Schiller in seiner Jenaer Antrittsvorlesung vom 26. Mai 1789, die er unter die Überschrift gestellt hat: „Was heißt und zu welchem Ende studiert man Universalgeschichte?“ In der Zusammenfassung seiner Gedanken am Ende der Vorlesung heißt es über die Geschichte:

„Sie heilt uns von der übertriebenen Bewunderung des Altertums und von der kindischen Sehnsucht nach vergangenen Zeiten; und indem sie uns auf unsere eigenen Besitzungen aufmerksam macht, läßt sie uns die gepriesenen goldenen Zeiten Alexanders und Augusts nicht zurückwünschen. Unser menschliches Jahrhundert herbeizuführen, haben sich – ohne es zu wissen oder zu erzielen – alle vorhergehenden Zeitalter angestrengt. Unser sind alle Schätze, welche Fleiß und Genie, Vernunft und Erfahrung im langen Alter der Welt endlich heimgebracht haben. Aus der Geschichte erst werden Sie lernen, einen Wert auf die Güter zu legen, denen Gewohnheit und unangefochtener Besitz so gern unsere Dankbarkeit rauben: kostbare teure Güter, an denen das Blut der Besten und Edelsten klebt, die durch die schwere Arbeit so vieler Generationen haben errungen werden müssen! Und welcher unter Ihnen, bei dem sich ein heller Geist mit einem empfindenden Herzen gattet, könnte dieser hohen Verpflichtung eingedenk sein, ohne daß sich ein stiller Wunsch in ihm regte, an das kommende Geschlecht die Schuld zu entrichten, die er dem vergangenen nicht mehr abtragen kann? Ein edles Verlangen muß in uns entglühen, zu dem reichen Vermächtnis von Wahrheit, Sittlichkeit und Freiheit, das wir von der Vorwelt überkamen und reicht vermehrt an die Folgewelt wieder abgeben müssen, auch aus unseren Mitteln einen Beitrag zu legen und an dieser unvergänglichen Kette, die durch alle Menschengeschlechter sich windet, unser fliehendes Dasein zu befestigen“.

Unsere historische Verpflichtung

Wir sind also dazu aufgerufen, uns die Geschichte anzueignen, die Leistungen unserer Vorfahren zu schätzen, ihre Fehler nicht zu wiederholen und auf dem aufzubauen, was sie geschaffen und uns überlassen haben, damit unsere Nachkommen fortführen können, was wir Ihnen übergeben werden. Wäre das nur dies, was Generationen vor uns geschaffen haben, ohne daß wir es fortgeführt, vervollständigt und verbessert hätten, müßten sich unsere Nachkommen des Unverstandes ihrer unmittelbaren Vorfahren schämen.


Wollen Sie sich informieren? Meiden Sie Tagesschau und heute!

Die Nachricht, die nicht in den Hauptnachrichtensendungen des öffentlich.rechtlichen Rundfunks gebracht wurde

Am Freitagmorgen kam es bundesweit zu Abseilaktionen von Autobahnbrücken durch sogenannte Umweltaktivisten – richtig: Linksextremisten -, unter anderem von „Extinction Rebellion“, der sattsam bekannten ökomarxistischen, durchaus gewaltaffinen Bewegung unter dem Motto: „Block Friday“. Wie passend, daß gleichzeitig der Einzelhandel eine bundesweite Rabattaktion unter dem aus Amerika importierten dümmlichen Motto „Black Friday“ durchführte. Ob die wackeren Verkaufsstrategen im deutschen Einzelhandel sich vielleicht Gedanken darüber gemacht haben, daß der historische Schwarze Freitag von 1929 das größte Weltwirtschaftsdesaster aller Zeiten nach sich gezogen hat, wage ich einmal zu bezweifeln. Bildung und Kultur sind im allgemeinen keine nachgefragten Kompetenzen von Marketing-Experten. Aber zurück zum Thema.

Nachdem es schon im Oktober eine derartige Blockade- und Abseil-Aktion auf der A3 zwischen Idstein und Bad Camberg gegeben hatte, die einen urplötzlichen Stau nach sich zog, dessen Ende ein Autofahrer eben zu spät bemerkte und sich beim dadurch unausweichlich gewordenen Auffahrunfall lebensgefährlich verletzte, musste wohl von den Ökomarxisten nachgelegt werden. Der verletzte Autofahrer liegt im Übrigen immer noch auf der Intensivstation. Nun aber traf es gleich sieben Autobahnen, nämlich die A7 zwischen Kassel-Ost und Kassel Mitte, die A485 bei Gießen, die A4 bei Dresden, die A2 bei Braunschweig und bei Hannover, die A 20 bei Tribsees in Mecklenburg-Vorpommern und die A7 bei Schleswig. In jedem dieser Fälle seilten sich Angehörige dieser kriminellen Gruppe von Autobahnbrücken ab und blockierten damit den Verkehr. Ihr Ziel kommunizieren sie auch ganz offen. Der Autoverkehr soll schlicht und einfach weg, wie man sich da auszudrücken pflegt. Die Verhinderung des Baus einer Autobahn durch den Dannenröder Forst ist lediglich das plakativ in den Vordergrund gestellte Nahziel, das wegen seines vorgeblich dem Naturschutz dienen sollenden Ziels vor allem naive Naturschützer zur Unterstützung der Öko-Terroristen motivieren soll. Das klappt ja auch.

Das Ziel der ökomarxistischen Terroristen

Es handelt sich also um die Durchsetzung eines radikalen gesellschaftlichen Umbaukonzepts mit kriminellen Methoden, was für Extremisten aller Art typisch ist. Im vorliegenden Falle eben für Linksextremisten.

Das Schweigen der objektivsten und seriösesten Medien, die wir jemals hatten

Noch bemerkenswerter als der Vorgang an sich ist indessen seine Behandlung in den Hauptnachrichtensendungen des deutschen Fernsehens. Weder heute um 19:00 Uhr noch Tagesschau um 20:00 Uhr erwähnten diese kriminelle Aktion auch nur mit einem Wort, von ausführlicher Berichterstattung, die ein so ungeheuerlicher Vorgang eigentlich erzwingt, ganz zu schweigen. Nichts, niente, rien. Man stelle sich vor: in halb Deutschland werden gleichzeitig sieben Autobahnen in krimineller Weise blockiert, es entstehen erhebliche Gefahren für Leib und Leben, von erheblichen Verkehrsstaus ganz abgesehen. Für die Redaktionen der Hauptnachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, die für sich in Anspruch nehmen, den gesetzlichen Informationsauftrag als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge zu erfüllen, diese Garanten der Grundversorgung mit sachlicher und richtiger Information, ohne die Demokratie einfach nicht funktionieren kann, für diese maßgeblichen Meinungsbildner ist ein solcher Vorgang nicht berichtenswert! Im Laufe des Tages konnten jedoch aufmerksame Rundfunkhörer jedenfalls in Bayern davon erfahren. Anders ein Teil der unabhängigen Medien. Immerhin berichtete Bild online ausführlich, sodaß man erwarten kann, daß dies auch in der gedruckten Ausgabe morgen zu lesen sein wird. Natürlich findet man den Vorgang auch in seriösen alternativen Internet-Medien wie Tichys Einblick.

Was wäre gewesen wenn….

Ist schon die Tatsache an sich erstaunlich, daß ein solcher Vorgang mit keinem Sterbenswörtchen in den Hauptnachrichtensendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens erwähnt wird, so wird die Sache noch bemerkenswerter, wenn man sich nur ein paar Sekunden lang vorstellt, statt einer linksextremistischen Organisation hätten irgendwelche Vollpfosten aus der rechtsextremistischen Ecke ihren Forderungen mit einer solchen Aktion öffentliche Aufmerksamkeit verschafft. Nicht nur, daß die Hauptnachrichtensendungen sich der Sache ausführlich angenommen hätten, es wären anschließend die üblichen Sondersendungen („Brennpunkt“) gefolgt. Natürlich nicht ohne die üblichen Schuldzuweisungen an die AfD und die Forderung, die Mittel für den „K(r)ampf gegen Rechts“ drastisch zu erhöhen.

Was ist eigentlich mit dem „Kampf gegen Links“?

In diesem Zusammenhang fragt man sich als Bürger und Steuerzahler, ob man mit seinen Steuern vielleicht auch einen „Kampf gegen Links“ mitfinanziert, so es ihn denn überhaupt gibt. Es gibt ihn natürlich nicht, und noch viel weniger Finanzmittel dafür. Die Herrschaften von Extinction Rebellion, Ende Gelände und wie diese linken Kriminellen sich sonst so zu bezeichnen pflegen, können ruhig schlafen und am nächsten Morgen frisch und munter an die nächste gemeingefährliche Straftat gehen. Angesichts der offenbar auf niedrigstem Level betriebenen Beobachtung durch Kriminalpolizei und Verfassungsschutz müssen sie auch nicht ernsthaft mit Entdeckung, Verhaftung und Bestrafung rechnen. Und so können sie sich weiter auch nicht ganz zu Unrecht als diejenigen fühlen, die eigentlich nur etwas robust exekutieren, was die linksgrüne Mehrheit in Politik und Medien ohnehin will. Und so arbeiten sie weiter an ihrem Ziel, das der leider zu früh davongegangene Professor Sieferle so treffend formuliert hat: finis, Germania.

Aus dem Rathaus von Schilda

Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus werden seit Beginn des Herbstes in atemberaubendem Tempo und unglaublichem Ausmaß verschärft. Daran haben wir uns gewöhnt. Man schaut sich inzwischen schon mit der Gelassenheit des Naturforschers die Debatten im Deutschen Bundestag zu diesem Thema an. Mit Gleichmut nimmt man aus den Nachrichten zur Kenntnis, was man nicht ändern kann und staunt allenfalls über den Einfallsreichtum der Kanzlerin und ihrer Ministerpräsidenten. Damit die Ergebnisse dieser Kungelrunde, die in der Verfassung gar nicht vorgesehen ist, irgendwie einen legalen Anstrich bekommen können, hat man nun das sogenannte dritte Bevölkerungsschutzgesetz gegen die Bedenken einer Reihe von prominenten Verfassungsjuristen und des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Schnellverfahren beschlossen.

Man informiert sich aus erster Hand….


Dazu gab es dann heute eine Regierungserklärung mit anschließender Debatte, wie üblich. Natürlich hielt sich die Kritik an den Maßnahmen der BePaZ (besten Politiker aller Zeiten) in Grenzen und kam natürlich vorwiegend von der Reinkarnation der NSDAP, jedenfalls in der Einstufung der Verfechter des Wahren, Guten und Schönen. Da ich mir das selbständige Denken immer noch nicht abgewöhnen kann, auch wenn das Merkel, Söder, Kleber und Restle gerne hätten, fiel mir dabei etwas auf.

...und kommt aus dem Staunen nicht heraus…

Die Abgeordneten im Plenarsaal ebenso wie die Politiker auf der Regierungsbank saßen dort im empfohlenen Abstand von rund eineinhalb Metern. So gut wie keiner von ihnen trug einen Mund/Nasenschutz, allgemein auch Alltagsmaske genannt. Ging jedoch jemand von seinem Platz im Plenarsaal nach vorne zum Rednerpult, so wurde die Maske aufgesetzt, am Rednerpult aber wieder abgenommen. Der Weg vom Abgeordnetensitz zum Rednerpult vergrößerte also den Abstand zu den übrigen Abgeordneten. Dennoch war auf diesem Weg offensichtlich Maskenpflicht angeordnet, ebenso wie natürlich auf dem Weg vom Rednerpult zurück auf den Platz im Plenum. Also ist die Infektionsgefahr aus der Sicht des Bundestagspräsidiums am größten, wenn der Abstand zu den Kollegen am größten ist, und am geringsten, wenn dieser Abstand am geringsten ist.

…doch geht einem dann doch ein Licht auf…

Man könnte so etwas auch unfreiwillige Komik nennen. Der Vorgang ist aber symptomatisch für die vielen in sich widersprüchlichen und logisch nicht nachvollziehbaren Regelungen, die mit diesem sogenannten dritten Bevölkerungsschutzgesetz eingeführt worden sind. So ist in der Tat nicht einsichtig, warum wir in den öffentlichen Verkehrsmitteln zwar mit Maske, aber eng zusammengepfercht, teils minutenlang, teils stundenlang der Infektionsgefahr ausgesetzt sind, es hingegen verboten ist, in Gaststätten weit voneinander an entsprechend auseinandergestellten Tischen zu sitzen und zu speisen, selbst wenn der Weg zum Tisch und vom Tisch weg wiederum mit Maske zurückgelegt werden muß. So ist es unverständlich, daß wir beim Einkaufen im Supermarkt zwar mit Maske im Gesicht, doch unvermeidlich nahe aneinander vorbeigehen und in die Regale greifen dürfen, an der Kasse auch brav im Abstand von eineinhalb Metern anstehen, wenn man Skilifte und Seilbahnen bei gleichem Reglement, Abstand wenigstens eineinhalb Meter, Maske auf und an der frischen Luft, nicht nutzen darf, vom Skifahren selbst ganz abgesehen, wo man ja grundsätzlich weitaus größere Abstände hat als die besagten eineinhalb Meter. So ist es unverständlich, auf jeden Fall aber absolut unverhältnismäßig, die Schulen eine Woche vor Weihnachten (welche Eltern haben da noch nicht verbrauchte Urlaubstage?) zu schließen, um, wie unsere BePaZ erklären, das „Infektionsgeschehen“ einzudämmen, die Kinder bei offenem Fenster frieren zu lassen und bei einem positiv getesteten Kind gleich die ganze Klasse zu Hause zu lassen und auf Fernunterricht umzuschalten. Das ist deswegen so unverständlich, weil inzwischen nachgewiesen ist, daß gerade die Kinder weder die Infektion weitertragen, noch in nennenswertem Umfang überhaupt das Virus aufweisen, selbst wenn sie Antikörper aufweisen, weil ihre Eltern infiziert sind (australische Studie). Eine Studie dreier bayerischer Kinderkliniken an mehr als 110.000 kindlichen Patienten ergab, daß nur rund 0,5 % der getesteten Kinder positiv waren. Dabei gab es keine Hinweise auf eine hohe Dunkelziffer, und auch keine Hinweise auf Ansteckungen in der Schule, vielmehr ist nach Meinung der beteiligten Wissenschaftler anzunehmen, daß Kinder sich wenn überhaupt, außerhalb der Schule infizieren, also bei Erwachsenen.

….leider aber nicht unseren besten Politikern aller Zeiten!

Das sind nur wenige auffallende Punkte. Widersprüchlich ist fast alles, unverhältnismäßig ebenfalls. Es scheint auch bis jetzt so zu sein, daß die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, wenn es denn überhaupt wirklich eine Pandemie ist, jedenfalls kaum greifen. Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz, deren Aussagekraft ohnehin zweifelhaft ist, ist eben weiterhin um ein Vielfaches höher als im Sommer. Vielleicht kann es doch sein, daß das Virus sich in der kalten Jahreszeit weitaus rasanter verbreitet, als in der warmen Jahreszeit. Das allerdings können auch unsere BePaZ nicht beeinflussen, auch wenn sie uns gebetsmühlenartig erzählen, das Klima zum angeblich Guten verändern zu können. Es ist eben nicht alles machbar, Herr Nachbar. Wir schaffen das eben nicht, genauso wenig wie wir über 1 Million sogenannter Flüchtlinge integriert haben.

Doch wie war das noch mit den Bürgern von Schilda?



Carl Schmitt hat übernommen

Diese Überschrift wird die meisten Leser zunächst einmal ratlos machen. Die einen, weil sie mit dem Namen Carl Schmitt nichts anfangen können, die anderen, weil sie ihn gut kennen. Also der Reihe nach.

Wer war oder ist dieser Carl Schmitt?

Carl Schmitt (1888-1985) war ein deutscher Jurist, Staatsrechtslehrer und Politikwissenschaftler, bevor es diese Disziplin an den deutschen Universitäten überhaupt gab. Er befasste sich eben nicht nur mit den rechtlichen Grundlagen des Staates, sondern auch mit seinem politischen Wesen. Berühmt geworden ist seine Schrift „Der Begriff des Politischen“, in 1. Aufl. 1927 erschienen. Sie gilt seither als eine der klassischen Schriften des staatsphilosophischen Denkens in der Tradition von Nicolo Macchiavelli und Thomas Hobbes, um nur zwei der berühmten Vorläufer Schmitts aus früheren Jahrhunderten zu nennen. Seine schonungslose Analyse der politischen Wirkungsmechanismen gipfelt in seiner Definition des Wesens der Politik. 

Die spezifisch politische Unterscheidung, auf welche sich die politischen Handlungen und Motive zurückführen lassen, ist die Unterscheidung von Freund und Feind…. Die Unterscheidung von Freund und Feind hat den Sinn,  den äußersten Intensitätsgrad einer Verbindung oder Trennung, einer Assoziation oder Dissoziation zu bezeichnen; sie kann theoretisch und praktisch bestehen, ohne daß gleichzeitig alle jene moralischen, ästhetischen, ökonomischen oder anderen Unterscheidungen zur Anwendung kommen müßten. Der politische Feind braucht nicht moralisch böse, er braucht nicht ästhetisch häßlich zu sein; er muß nicht als wirtschaftlicher Konkurrent auftreten, und es kann vielleicht sogar vorteilhaft scheinen, mit ihm Geschäfte zu machen. Er ist eben der andere, der Fremde, und es genügt zu seinem Wesen, daß er in einen besonders intensiven Sinne existenziell etwas anderes und Fremdes ist, so daß im extremen Fall Konflikte mit ihm möglich sind, die weder durch eine im Voraus getroffene generelle Normierung, noch durch den Spruch eines „unbeteiligten“ und daher „unparteiischen“ Dritten entschieden werden können…. Den extremen Konfliktsfall können nur die Beteiligten selbst unter sich ausmachen; namentlich kann jeder von ihnen nur selbst entscheiden, ob das Anderssein des Fremden im konkret vorliegenden Konfliktsfalle die Negation der eigenen Art Existenz bedeutet und deshalb abgewehrt oder bekämpft wird, um die eigene, seinsmäßige Art von Leben zu bewahren.“

Das ist weit entfernt von aller gefühligen „Friede, Freude, Eierkuchen-Mentalität“, aber auch in gewisser Weise ehrlich, vor allem nüchtern und kalt.

Wer war der Mann, der solche Sätze geschrieben hat?

Carl Schmitt schrieb seine bekannten Werke, darunter eben dieses, in der Zeit der Weimarer Republik. Deren politische Turbulenzen hatten sicherlich Einfluß auf sein Denken. Er vertrat eine konsequent auf Entscheidungen und weniger auf demokratischen Konsens zulaufende Staatstheorie (Dezisionismus). Insoweit arbeitete er auch daran mit, eine mögliche Machtergreifung der Nationalsozialisten durch eine weitere Stärkung der Rechte des Reichspräsidenten zu verhindern. Zu seinen Charakterzügen gehörte ein skrupelloser Opportunismus. War er noch bis zum 30. Januar 1933 ein entschiedener Gegner des Nationalsozialismus und verachtete Hitler, änderte sich dies dann sehr schnell. Nach der Machtergreifung Hitlers, vor allem als nach der sogenannten Verordnung zum Schutz von Volk und Reich vom 29. Februar 1933 und dem Ausgang der Reichstagswahl im März jedem klar sein mußte, wer in Zukunft das Sagen haben würde. Ab diesem Zeitpunkt wandelte er sich zum entschiedenen Parteigänger, trat sogar in die NSDAP ein und fiel durch einen radikalen Antisemitismus auf. Der Volksmund nannte solche Leute, die ab März 1933 massenhaft in die NSDAP eintraten, spöttisch die „Märzgefallenen“. Zu diesen gehörte also auch Carl Schmitt. Das war letztlich auch der Grund dafür, daß er Konkurrenten wie Erich Kaufmann oder Hans Kelsen wegen deren jüdischer Herkunft mobbte, allerdings auch mit dem Hintergedanken, lästige Konkurrenten loszuwerden. Berühmt geworden ist seine Verteidigung der politischen Morde Hitlers an der SA-Führung 1934 (Röhm-Putsch). Mit dem Satz: „Der Führer schützt das Recht“, leitete er seine Rechtfertigung des Mordes zum Machterhalt ein. Das brachte ihm zunächst einmal einen rasanten beruflichen Aufstieg ein. Die Vielzahl seiner Ämter rechtfertigt die Bezeichnung als „Kronjurist“ des Nationalsozialismus. Indessen war sein Opportunismus dann auch wieder sein Problem. Insbesondere aus den Kreisen der SS schlug ihm scharfe Ablehnung entgegen, was 1936 zu einem Verlust sämtlicher von Hitlers Gnaden erlangten Ämter bis auf den Lehrstuhl an der Berliner Universität führte. Aber nicht einmal nach dem Ende des Dritten Reiches wollte er sich eindeutig vom Nationalsozialismus distanzieren, insbesondere seinem Antisemitismus frönte er weiterhin.

So bleibt das Bild eines Mannes von ungewöhnlicher intellektueller Brillianz, aber auch von mindestens schwachem Charakter. „Von der Parteien Gunst und Hass verwirrt schwankt sein Bild in der Geschichte“ urteilt Schiller über Wallenstein. Auf Carl Schmitt trifft dies sicher ebenso zu.

Dennoch hatte er auch ohne Lehrstuhl oder sonstige Funktion im Wissenschaftsbetrieb der Bundesrepublik Deutschland weiterhin nicht geringen Einfluß auf das rechtswissenschaftliche und das staatsphilosophische Denken in Deutschland und Europa. Das beschränkte sich auch nicht auf das rechte politische Spektrum, sondern er fand seine Schüler durchaus auch bis weit in das linke Spektrum hinein. Denn seine staatstheoretischen Lehren, wie etwa das hier besprochene Freund/Feind-Denken in der Politik können ja sowohl von rechten wie von linken Politikern angewandt werden. Sie sind gewissermaßen Betriebsanleitungen für die Politik und staatliche Herrschaftssysteme. Zu seinen Schülern aus der Vor- und Nachkriegszeit gehören so bekannte Namen aus der Rechtswissenschaft wie Forsthoff, Friesenhahn, Böckenförde und Isensee, durchaus nicht alles Juristen mit gewissermaßen braunem Stallgeruch. Der spätere Verfassungsrichter Böckenförde gilt nun einmal als einer der Kronjuristen der bundesdeutschen Demokratie. Sein Satz: „Der demokratische Rechtsstaat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann“, gehört nun einmal zu den gewissermaßen kanonischen Sätzen des Verfassungsrechts. Es dürfte auch letztlich auf den Einfluß von Carl Schmitt zurückgehen, daß das Grundgesetz anders als die Weimarer Verfassung das Element der wehrhaften Demokratie enthält, was in der Unmöglichkeit der Abwahl des Bundeskanzlers ohne gleichzeitige Wahl eines neuen Kanzlers (konstruktives Mißtrauenesvotum), und vor allem in der Möglichkeit des Parteienverbots gemäß Art. 21 GG deutlich sichtbar ist.

Hat Carl Schmitt recht?

Für die meisten dürfte es schlicht und einfach undenkbar sein, die Lehren eines Carl Schmitt überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn ihnen einen aktuellen politischen Wert beizumessen, oder gar in ihnen Mechanismen demokratischer Staaten wie Deutschland zu erkennen. Doch scheint mir die zugegeben provokante Überschrift dieses Aufsatzes durchaus nicht abwegig zu sein. Generell ist der wissenschaftliche Wert eines Gedankens unabhängig von den charakterlichen Eigenschaften dessen, auf den er zurückgeht. Im Falle Carl Schmitt waren sowohl seine juristischen Lehren als auch seine staatsphilosophischen Gedanken von offensichtlicher Stringenz, die noch weit über seinen Tod hinaus viele Anhänger und Schüler fanden.

Die Spaltung der Gesellschaft in Freund und Feind

In diesen Tagen liest man immer wieder davon, daß wir in den westlichen Demokratien – wozu selbstverständlich auch die osteuropäischen Länder gehören – eine Spaltung der Gesellschaft feststellen müssen. Die Gesellschaft sei tief gespalten in zwei Lager. Das eine zeichne sich durch Liberalität, Toleranz, Weltoffenheit und wissenschaftliche Durchdringung aktueller Problemstellungen wie Klimawandel und Zuwanderung aus. Hier finden sich im wesentlichen die sogenannten Eliten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Publizistik, jedenfalls was die formalen Qualifikationen und die eigene Selbsteinschätzung angeht. Das andere Lager bilden die aus der Sicht jener politisch Korrekten zurückgebliebenen, unterkomplex denkenden und grobschlächtigen Populisten, regelmäßig ohne akademische Qualifikationen. Berühmt geworden ist die Bezeichnung der unterlegenen Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton aus dem Jahr 2016 für die Anhänger ihres Kontrahenten Donald Trump als „deplorables“, Erbärmliche also.

Ein Begriff, der all die Überheblichkeit und Verachtung der abgehobenen politischen Klasse für die sogenannten einfachen Leute zum Ausdruck bringt, die zum Beispiel im Schweiße ihres Angesichts die verstopfte Toilette in der Luxuswohnung der Literaturwissenschaftlerin in Ordnung bringen, aber weder mit ihrer beruflichen Tätigkeit, noch ihren linksgrünen politischen Überzeugungen etwas anfangen können, ja nicht einmal Begrifflichkeiten wie „Heteronormativität“, „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ oder „gender-pay-gap“ kennen geschweige denn verstehen. In der Tat hat sich im Laufe der letzten zwei bis drei Jahrzehnte eine tiefe Kluft zwischen diesen gesellschaftlichen Gruppen aufgetan. Das ist auch die Ursache dafür, daß in den USA ein ausgesprochener Antipolitiker und Antiintellektueller wie Donald Trump gewählt werden konnte. Und das ist auch letztendlich die Ursache für den Erfolg von politischen Parteien, die eben diese abgehobene Politikerkaste kritisieren, wobei hier nicht selten auch Strömungen mitfließen, die von einer simplifizierenden Radikalität sind. Indessen ist nicht alles, was man als populistisch abqualifiziert, tatsächlich politisch unseriös. Häufig ist es eben nur das Gegenteil von dem, was jene politische Klasse erstrebt. Die politische Diskussion in der Sache wird dann durch die Bekämpfung des politischen Gegners mittels solcher Totschlagargumente wie Populismus oder gar Rechtsextremismus ersetzt.

Aus dem politischen Konkurrenzverhältnis wird das Freund/Feind-Verhältnis

Das Überlegenheitsgefühl der politisch medialen Klasse, ihre tiefe Überzeugung, die wahre Humanität, den wissenschaftlichen Fortschritt und die Grundwerte der Demokratie exklusiv zu besitzen und zu vertreten, ist von einer religiösen Qualität. Religiös deswegen, weil hier ein geschlossenes Weltbild verinnerlicht wird, von dem abzuweichen nur unmoralisch und inhuman sein kann. So, wie das eben bei Religionen insbesondere in ihrer Frühphase ist. Der Glaube ist von der Qualität des Wissens, jedenfalls subjektiv. Man muß unbedingt dafür eintreten. Es fehlt lediglich der transzendentale Bezug, alles andere findet seine Parallele in tiefer Religiosität. Das bedingt selbstverständlich eine geradezu physische Abscheu vor Überzeugungen und Weltbildern, die dieser Zivilreligion entgegenstehen. Dies wiederum führt unweigerlich zur Wahrnehmung des anderen als Feind im Sinne der Definition von Carl Schmitt. Religionsgeschichtlich gesprochen zur Wahrnehmung als Ketzer. Mit Ketzern spricht man nicht von gleich zu gleich. Solch ein Natterngezücht ist schlicht und einfach auszumerzen.

Der geistige Bürgerkrieg

Carl Schmitt sieht in der Konsequenz des Freund/Feind-Verhältnisses letztendlich die Möglichkeit des Krieges, auch des Bürgerkrieges. Nichts anderes findet statt, wenn es nicht darum geht, Abweichler, politische Gegner, schlicht „die Anderen“, zu überzeugen, sondern aus der Gesellschaft auszuschließen, wobei es schon genügt, einen solchen Ketzer zu kennen („Kontaktschuld“).

Nicht anders zu erklären sind Erscheinungsformen des politischen Lebens wie etwa die Verhinderung des normalen parlamentarischen Betriebes mittels scheinjuristischer Methoden, vor allem im Wege des Missbrauchs von Verfahrensregeln. Wir erinnern uns an das unwürdige Schauspiel im Deutschen Bundestag, dessen Mehrheit entgegen parlamentarischem Brauch der Oppositionspartei AfD den ihr zustehenden Posten eines Vizepräsidenten mehrfach verweigerte. Aktuell konnten wir erleben, daß der Stadtrat von Nürnberg den Abgeordneten der AfD den Einzug in die Ausschüsse und damit den Fraktionsstatus mit juristischen Taschenspielertricks versagen wollte. Nun ist Deutschland immer noch ein Rechtsstaat, und die wackeren Spezialdemokraten des Nürnberger Stadtrates scheiterten mit ihrem Ansinnen vor den Verwaltungsgerichten.

In dieses Schema gehört auch die Umfunktionierung der populären Fernseh-Talkshows in Tribunale. Wenn schon ein Vertreter des „Rechtspopulismus“ eingeladen wird, dann steht der Satansjünger einer geschlossenen Phalanx von Vertretern des  Wahren, Guten und Schönen gegenüber, und die Moderation weckt ungute Erinnerungen an die (Un-)heilige Inquisition. Bemerkenswert ist der Umgang, den diverse Innenminister und Polizeipräsidenten mit den sogenannten Querdenker-Demonstrationen pflegen. Nicht nur, daß auch hier die Verwaltungsgerichte regelmäßig das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung durchsetzen müssen, nein, die Polizei wird vielfach angewiesen, bei Bagatellverstößen von Demonstranten rigide zu ahnden, was sie selbstverständlich bei massiven Straftaten von Linksextremisten nicht so ohne weiteres tut.

Als gelehriger Schüler von Carl Schmitt zeigt sich derzeit der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, der die sogenannten Querdenkerdemos nun von den Verfassungsschutzbehörden beobachten lassen will. Zwar gibt es am Rande dieser Demonstrationen auch extremistische Mitläufer, vielleicht auch den ein oder anderen sogenannten Reichsbürger. Die große Masse aber sind, was sich jeder auf den Videos dieser Demonstrationen anschauen kann, offensichtlich harmlose Bürger, die nun einmal von ihrem Grundrecht Gebrauch machen, Kritik an den Maßnahmen ihrer Regierung zu üben. In das Schema von Freund und Feind gehörte das bisher nur in autoritären Staaten. Nicht von ungefähr gehören die Werke von Carl Schmitt zur bevorzugten Lektüre chinesischer Politiker.

Der geistige Bürgerkrieg hat begonnen

Wirklich grotesk ist der Vorwurf an die sogenannten Rechtspopulisten, die Gesellschaft zu spalten. Wenn jemand die Gesellschaft spaltet, dann derjenige, der den demokratischen Diskurs unterbindet, weil er den politischen Mitbewerber zum Feind erklärt und mit allen Mitteln auszugrenzen sucht. Wenn dann, wie das bei uns nun leider der Fall ist, die Medien und die Vertreter der Geisteswissenschaften nahezu einhellig hinter den politisch Herrschenden stehen, dann wird dieser geistige Bürgerkrieg auch mit ungleichen Mitteln jenseits jeglicher Fairness geführt. Was daraus letztendlich entstehen kann, werden diejenigen verantworten müssen, die auf dem hohen Ross der politischen Moral auf das Schlachtfeld des Bürgerkrieges reiten.

 




Lassen wir doch einfach die Kirche im Dorf

Die Präsidentschaftswahlen – und die Teilwahlen zum Kongress – in den USA sind nun vorbei. Das Ergebnis scheint nun klar. Der Herausforderer Joe Biden hat gewonnen. Das ist jedenfalls der derzeitige Sachstand. Daran ändern kann sich nur etwas, wenn Wahlanfechtungen bei den Gerichten zu einem anderen Ergebnis führen.

Eine zwischenbilanz

Zeit, eine vorläufige Bilanz zu ziehen. Zum einen hinsichtlich des Ergebnisses und seines Bestandes. Zum anderen hinsichtlich des Ergebnisses und seiner Folgen für Deutschland.

Kann sich noch etwas ändern?

Beginnen wir mit den Zweifeln am Wahlergebnis, die ja Noch-Präsident Trump publikumswirksam äußert. Nun ist es grundsätzlich so, daß knappe Wahlergebnisse nach einer Wiederholung der Auszählung rufen, nicht nur in diesem Falle. Ob das nun in all den US-Bundesstaaten zu einer Umkehrung des Ergebnisses führen wird, in denen die Wahl knapp zugunsten von Biden ausgegangen ist, darf füglich bezweifelt werden. Auch da, wo es knapp gewesen ist, sind die absoluten Zahlen doch sehr hoch. Nach dem derzeitigen Ergebnis hat Biden 290, Trump 214 Stimmen im entscheidenden Gremium auf sich vereinigen können. Die Ergebnisse in den sogenannten Swingstates, die durchaus knapp ausgefallen sind, Arizona (11f Stimmen) 17.131; Pennsylvania (20) 45.565; Michigan (16) 146.123; Georgeia (16) 10.610; Wisconsin (10) 20.540 Stimmen Differenz, lassen es natürlich möglich erscheinen, daß sich beim Nachzählen rechnerisch etwas ändert oder gar eine gerichtliche Kontrolle Betrügereien in einem solchen Ausmaß aufdeckt, daß sich das Ergebnis im jeweiligen Staat umkehrt.

Wahlbetrug ist leicht behauptet, doch schwer zu beweisen

Doch erscheint das sehr unwahrscheinlich. Zum einen sind die absoluten Zahlen sehr hoch, auch wenn sie im Verhältnis zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen gering erscheinen. Selbst bloße 10.610 Stimmen Unterschied dürften beim Nachzählen nicht vollständig unter den Tisch fallen, von größeren Differenzen wie 45.565 oder gar 146.123 ganz abgesehen. Was muß geschehen, daß etwa 20.000 Stimmen falsch gezählt werden? Das gleiche gilt für den Vorwurf des Wahlbetruges. Abgesehen davon, daß dieser Vorwurf natürlich nur dann der gerichtlichen Überprüfung zugänglich ist, wenn er konkretisiert wird. D.h., der Kläger müßte konkrete Sachverhalte behaupten, die den Vorwurf des Wahlbetruges tragen. Etwa die Behauptung, in einer bestimmten, namentlich genannten Zahl von Wahllokalen seien Stimmzettel vor dem Auszählen vernichtet worden, oder es sein Stimmzettel von außen in das Wahllokal gebracht worden, die zu Gunsten des Gegners ausgefüllt waren. es genügt jedoch nicht, dass etwa die Briefwahl in einigen Staaten derartig mangelhaft organisiert ist, dass der Manipulationstür und Tor geöffnet ist, zum Beispiel deswegen, weil Wahlbenachrichtigungen anhand schlecht geführter Melderegister auch an bereits Verstorbene geschickt werden. die Möglichkeit der Manipulation beweist jedoch nicht, dass sie auch stattgefunden hat. Wenn das Opfer des Mordes mit der Pistole des Verdächtigen erschossen worden ist, dann ist das  für sich allein kein ausreichender Beweis für dessen Täterschaft.Doch damit nicht genug. Dieser Betrugsvorwurf muß dann auch mit Beweismitteln belegt sein, die nach Überprüfung dem zuständigen Gericht die Überzeugung vermitteln, der Vortrag des Klägers habe sich als wahr herausgestellt. Das allerdings könnte nur dann in der Sache selbst Erfolg haben, wenn der Betrug ein Ausmaß hätte, das zu einer Änderung des Wahlergebnisses führt, also wenn etwa in unserem Beispiel Arizona von den 17.131 Stimmen, die der Herausforderer mehr erhalten hat als der Amtsinhaber, 50 % plus eine Stimme als Fälschungen feststünden. Dann würden die elf Wahlmänner dieses Staates eben nicht Herrn Biden, sondern Herrn Trump zugerechnet. Und das gilt mindestens für alle sogenannten Swingsstates, die in unserem Beispiel insgesamt 73 Stimmen im Wahlmännergremium – in dem natürlich auch Frauen sitzen – ausmachen, bei einem Vorsprung von 76 Stimmen zugunsten von Herrn Biden. Es müssen also auch noch aus den weniger umkämpften Staaten vier weitere Stimmen hinzukommen. Allein schon diese Zahlenbeispiele sollten ausreichen, um auch die theoretischen Chancen einer Wahlanfechtung seitens des Amtsinhabers als praktisch aussichtslos zu qualifizieren.

Warum sollten Wahlhelfer sich verschwören?

Es kommt eine Überlegung hinzu. Die Wahlhelfer in den Wahllokalen, die mit der Auszählung der abgegebenen Stimmen betraut worden sind, arbeiten nicht nur ehrenamtlich und sind schon deswegen recht unabhängig, sondern sie arbeiten gemeinsam vor aller Augen in diesem Wahllokal, also zusammen mit ihren Kollegen und unter den Augen der Wahlbeobachter. Ich habe mir selbst einmal eine solche Stimmenauszählung dort angesehen, wo ich selbst meine Stimme abgegeben hatte. Es ist völlig ausgeschlossen, daß dabei manipuliert wird, es sei denn alle Beteiligten – so um die zehn Personen – teilweise beobachtet durch Wähler, die von ihrem Recht Gebrauch machen, der Auszählung beizuwohnen, ließen Stimmen unter den Tisch fallen, brächten manipulierte Stimmzettel zur Auszählung und ähnliches mehr. Die Vorstellung ist absurd. Und nicht zuletzt muß ja auch in diesem Falle gelten, was tragendes Prinzip des bürgerlichen Rechts ist: von jedem setzt man voraus, daß er gut ist, solange das Gegenteil noch nicht bewiesen ist. Nur aus polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Sicht gilt das Gegenteil, wonach zunächst einmal jeder verdächtig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist.

Juristen können nicht zur Anfechtung raten

Alles das wissen ja auch die Anwälte von Herrn Trump. Sie können bei dieser Sachlage, und gestützt auf ihre berufliche Erfahrung ihrem Mandanten nur erklären, daß er auf dem Rechtswege mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur unterliegen kann. Jedenfalls meine ich das aufgrund meiner eigenen jahrzehntelangen Erfahrung als gerichtserfahrener Anwalt sagen zu können. Die Probleme des Beweises sind in jeder Rechtsordnung gleich, sodaß die Erfahrungen in Deutschland in diesem Punkt ohne weiteres auf die Rechtslage in den USA übertragen werden können.

Ändert sich was?

Es wird also dabei bleiben, dass in den nächsten vier Jahren Joe Biden die USA regieren wird. Was bedeutet das eigentlich für uns? Es wird ja sowohl von den Anhängern wie von den Gegnern des amtierenden Präsidenten behauptet, daß hier eine Zeitenwende anstehe. Die Gegner von Trump behaupten ja stets und ständig, dieser Präsident habe außer leeren Versprechungen nichts aufzuweisen. Das hält der Nachprüfung nicht stand. Er hat in seiner Amtszeit – bis zur Coronakrise – durchaus zum Wohle seines Landes regiert. Die Wirtschaft nahm einen steilen Aufschwung, die Arbeitslosigkeit ging erheblich zurück. Außenpolitisch konnte er im Nahen Osten durchaus Erfolge vorweisen, vor allem ist er wohl der erste Präsident der USA, in dessen Amtszeit kein Krieg begonnen worden ist. Negativ fällt bei ihm natürlich ins Gewicht, daß seine persönliche Art schwer erträglich war und ist. Der Mann ist in meinen Augen ein Prolet reinsten Wassers. Das Ansehen seines Landes hat er insoweit durchaus beschädigt. Auf der anderen Seite kann nicht ernsthaft erwartet werden, daß die Amtszeit von Herrn Biden außer atmosphärischen Verbesserungen und einem doch eher präsidialen Regierungsstil große sachliche Änderungen für uns bringen könnte. Er ist ebenso wie sein Vorgänger ein Gegner der Gaspipeline North Stream 2 durch die Ostsee. Er wird ebenso wie sein Vorgänger und auch dessen Vorgänger Deutschland mit Nachdruck zur Einhaltung des 2 %-Ziels bei der Streitkräftefinanzierung anhalten. Und ob der teilweise Truppenabzug, den Trump angekündigt hat, von Biden wieder abgesagt werden wird, ist mehr als zweifelhaft. Alles in allem hat das Wahlergebnis für uns Deutsche keine große Bedeutung

Lassen wir halt einfach die Kirche im Dorf. Schau’n mer mal.

Nun denunziert mal schön

Die natürliche Autorität der Persönlichkeit

Von unserem ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss wird die Anekdote berichtet, er habe anlässlich seines ersten Besuchs bei der neu geschaffenen Bundeswehr den übenden Soldaten launig zugerufen: „Nun siegt mal schön!“ Theodor Heuss erfreute sich eines sehr hohen Ansehens und großer Beliebtheit bei den Bürgern unseres Landes. Das war wohl nicht zuletzt seiner Leutseligkeit geschuldet, gründete aber auch in seinem Ansehen als Gelehrter. In seiner Person verkörperte er den Gegensatz zum voraufgegangenen Nazi-Regime, dessen führende Politiker, Hitler zumal, in jeder Hinsicht das Gegenteil dessen darstellten, was Theodor Heuss als Intellektueller, Demokrat und Republikaner verkörperte. Damit war aber auch das Format vorgegeben, das künftige Bundespräsidenten ausfüllen sollten: Eine Persönlichkeit, die dem Amt Glanz verleiht.

Die Fehlgriffe

Auch in der Reihe seiner inzwischen elf Nachfolger finden wir durchweg angesehene, im Einzelfall durchaus überragende Vertreter des politischen Establishments der Republik. Allerdings gibt es auch hier unrühmliche Ausnahmen. Schon der Nachfolger von Theodor Heuss, Heinrich Lübke, fiel gegenüber seinem Vorgänger in jeder Beziehung merklich ab. Seine nicht nur sprachliche Unbeholfenheit führte dazu, daß im Volk über ihn Witze kursierten wie etwa, daß er bei einem Staatsbesuch in Liberia 1962 eine Ansprache mit der Begrüßungsformel eingeleitet habe: „Meine Damen und Herren, liebe Neger!“ Heinrich Lübke gelangte in das höchste Staatsamt, weil Konrad Adenauer es nicht wollte, und auch sonst kein führender Unionspolitiker mit dem zwar ehrenvollen, aber völlig machtlosen Amt des Bundespräsidenten seine politische Karriere zu beenden gedachte. Ein solcher Kompromisskandidat war auch der Kurzzeit-Bundespräsident Christian Wulff, dem letztendlich sein allzu enges Verhältnis zur Presse zum Verhängnis wurde, und von dem nur sein unsäglicher Satz in Erinnerung geblieben ist, daß der Islam zu Deutschland gehöre.

Es geht aber auch noch schlimmer

Auch der amtierende Bundespräsident Steinmeier ist ja als Verlegenheitslösung von den Spitzen der großen Koalition ausgekungelt worden. Nicht nur, daß er mit dem Charisma des subalternen Bürokraten ausgestattet ist, sondern vor allem sein geradezu krampfhaftes Bemühen, sich an die Spitze des deutschen Politikern offenbar zur ersten Amtspflicht gewordenen „Kampfs gegen Rechts“ zu stellen, prägen seine Amtsführung in einer Art und Weise, die unserem Land keineswegs zur Ehre gereicht. Seine Geschichtsklitterungsrede zum 30. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung ist ja vielfach kritisch gewürdigt worden, so etwa kenntnisreich von Alexander Wendt. In unguter Erinnerung ist noch seine Werbung für ein sogenanntes Konzert gegen Rechts in Chemnitz am 03.09.2018. Dort fand sich der gesamte linksradikale Narrensaum der deutschen Rockmusik auf der Bühne ein, um mit seinen „künstlerischen“ Mitteln die Machtergreifung der Nazis zu verhindern. Steinmeier war sich nicht zu schade, für linksradikale Bands wie „Feine Sahne Fischfilet“, „K. I. Z.“ oder die Vulgärrapperin „Nura“ Werbung zu machen. Die Texte dieser sogenannten Künstler lassen an Brutalität insbesondere gegenüber der Polizei („haut den Bullen in die Fresse“) und vulgärer Sexualität jenseits der Zitierfähigkeit keine Wünsche deren speziellen Publikums offen. Es ist ausgeschlossen, daß Steinmeier von seinen Beamten nicht darüber aufgeklärt worden ist, bevor er sich dazu hergab, für solche Wortmüll-Produzenten Werbung zu machen. In einem kultivierten Volk sollte so etwas genügen, den Rücktritt eines solchen Präsidenten zu fordern. Derartige Forderungen sind allerdings in den Leitmedien nicht laut geworden, was sehr viel über den geistigen Zustand unserer sogenannten Eliten aussagt.

Die Peinlichkeitsskala dieses Präsidenten ist nach oben offen

Wer allerdings glaubt, daß dieser Bundespräsident sich nicht noch weiter ins Negative steigern könnte, sah sich getäuscht. Am 27.10.2020 gab dieser unwürdige Nachfolger von Theodor Heuss dem Spiegel ein Interview, in dem er die Soldaten der Bundeswehr ausdrücklich dazu aufrief, ihre Kameraden zu denunzieren. Natürlich ging es ihm wie immer um den „K(r)ampf gegen Rechts“. Er appellierte an die Soldaten, sich an der Aufdeckung extremistischer Aktivitäten in den Streitkräften zu beteiligen, natürlich ausdrücklich nur bezogen auf den Rechtsextremismus. „Es ist sehr gut, wenn Soldatinnen und Soldaten von sich aus Vorschläge machen, wie man Rechtsextremismus in den eigenen Reihen bekämpfen kann… Die Bundeswehr darf in den eigenen Reihen kein Klima dulden, in dem rechtsextreme Netzwerke entstehen oder sogar größer werden.“

Die selektive Wahrnehmung einer eingebildeten Gefahr

Daß es wie überall im Lande auch in der Bundeswehr außer Problemen mit dem Rechtsextremismus auch solche mit sonstigen Extremisten gibt, etwa auch Islamisten, scheint den wackeren Streiter gegen Rechts nicht zu scheren. Ein Blick in den Jahresbericht 2019 des Militärischen Abschirmdienstes MAD belehrt uns jedoch eines Besseren. Die Verfassungsschützer der Bundeswehr gingen in 363 Fällen dem Verdacht rechtsextremistischer, in 77 Fällen dem Verdacht islamistischer, in 17 Fällen dem Verdacht der Tätigkeit für ausländische extremistische Organisationen, in 9 Fällen dem Verdacht linksextremistischer Tätigkeit und in 16 Fällen den Verdacht, Soldaten gehörten zur Bewegung der Reichsbürger bzw. Selbstverwalter nach. Für eine gewisse Übersensibilisierung der Führung dieses Geheimdienstes, die natürlich politisch begründet ist, spricht das Ergebnis dieser Ermittlungen. Denn als erkannte Extremisten werden geführt 8 Rechtsextremisten, 4 Islamisten und 2 Reichsbürger. Bei derzeit 214.258 Soldaten (184.258 Aktive, 30.000 Reservisten) haben wir also rund 0,007 % Extremisten dieser Spielarten insgesamt, Rechtsextremisten unglaubliche 0,0037%. Alerta, alerta, fascista! Hätte sich Herr Steinmeier an der Wirklichkeit orientiert, statt sich an der allgemeinen Hysterie gegen „Rechts“ zu beteiligen, so hätte er wenigstens ein bis zwei Worte über die Gefahr des Islamismus auch in der Bundeswehr verlieren müssen.

Nun denunziert mal schön!

„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant!“ Dieses Heinrich Hoffmann von Fallersleben zugeschriebene Zitat aus der Zeit, in der eine dem Untergang des alten Regimes entgegenzitternde Obrigkeit Freiheit, Demokratie und nationale Einigkeit mit allen Mitteln zu verhindern suchte, auch durch die Förderung des Denunziantentums, dieses Zitat ist Herrn Steinmeier offenbar zur Handlungsmaxime geworden. Statt die Kameradschaft hochzuhalten, die doch die Grundlage des Lebens in der Truppe und die Bedingung der militärischen Leistungsfähigkeit ist, sollen unsere Soldaten auf höchsten Wunsch ein Klima des Misstrauens und der Unsicherheit schaffen, in dem jeder jeden argwöhnisch beäugt. Niemand soll davor sicher sein, nicht wegen irgendeiner harmlosen Bemerkung oder gar einer politisch abweichenden Meinung denunziert zu werden. „Herr Hauptmann, ich weiß was, der Uffz Müller hat gesagt….“ Wie soll ein Soldat im Gefecht das unbedingte Vertrauen auf seinen Kameraden haben können, wenn er stets besorgen muß, von eben diesem Kameraden denunziert zu werden? Wichtiger als eine verschworene Kampfgemeinschaft – alle für einen, einer für alle – ist diesem Wiederbegründer der unheiligen Inquisition und des servilen Radfahrertums obrigkeitsstaatlicher Spießergesellschaften offenbar die politische Reinheit der Armee, besser gesagt, nur noch militärähnlichen Organisation. Die Einführung von Politoffizieren in der Tradition der NVA bzw. weiter zurückgehend, NSFOs wie in der Wehrmacht nach dem 20. Juli 1944 wäre wohl der konsequente nächste Schritt.

Die Diktatur braucht Denunziation und Verrat, die Demokratie Solidarität und Vertrauen

An und für sich ist historisch die Denunziation ein Mittel der Herrschaftssicherung in Staatswesen vordemokratischer Zeit. In der von den Intrigen der mächtigen Familien geschüttelten Republik Venedig organisierte man die Denunziation vermeintlicher und wirklicher Staatsfeinde durch die Errichtung eines Briefkastens, den ein Löwenkopf zierte. Durch dessen geöffnetes Maul konnten anonym Zettel eingeworfen werden, deren sich dann die Geheimpolizei annahm. Diese Bocca di Leone verschlang also die Zettel, auf denen die Namen derer standen, die anschließend in den Bleikammern der venezianischen Justiz verschwanden, oder auf den Stufen des Dogenpalastes ihren Kopf verloren.

Der Rechtsstaat ruft seine Bürger nur im Kampf gegen gemeingefährliche Kriminaltät zur Mithilfe auf, die Gedankenfreiheit ist ihm heilig

Steinmeier ist, was man angesichts seiner Amtsführung kaum glauben kann, Volljurist. Als solcher weiß er, daß unsere Rechtsordnung die Bürger keineswegs verpflichtet, ihre Nachbarn wegen allem und jedem anzuzeigen. Lediglich Straftaten von erheblicher Bedeutung und Gefahr für die Allgemeinheit muß gem. § 138 StGB anzeigen, wer von ihrer Planung erfährt. Das gilt allerdings nur für solch schwerwiegende Dinge wie Hoch- und Landesverrat, Mord, Totschlag, Brandstiftung, Freiheitsberaubung, Raub und dergleichen. Um beim Thema zu bleiben: erst wenn erhebliche Straftaten geplant werden, wie etwa die Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Zwecke der Machtergreifung in unserem Lande, oder aber zum Zwecke der Tötung von missliebigen Personen, dann ist die Pflicht des Mitwissers begründet, solche kriminellen Planungen der Polizei zur Kenntnis zu bringen. Gesinnungsschnüffelei hingegen ist dem Gesetz als Bürgerpflicht unbekannt. Im Gegenteil. Das Grundgesetz schützt in seinem Art. 5 die Meinungsfreiheit bis zur Grenze der Bestrebungen zum verfassungsfeindlichen Umsturz. Schnüffler, Petzer, Blockwarte und Spitzel hingegen sind unverzichtbare Bestandteile von Diktaturen. Dem sollte der erste Mann eines demokratischen Staates nicht Vorschub leisten. Nur wer unter der Psychose leidet, welche die Wahnvorstellung hervorruft, allüberall erhebe sich der Nationalsozialismus aus den Gräbern, nur solche Verblendeten können auf Gedanken kommen, wie sie dieser Bundespräsident leider hegt. Das Prädikat des schlechtesten Bundespräsidenten in der noch jungen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist ihm jetzt schon sicher.