Archiv für den Monat: März 2015

Regenbogen über Baden-Württemberg

Alle Menschen sind gleich – vor dem Gesetz. Alle Menschen sind ungleich – von Natur. Die Gleichheit vor dem Gesetz ist die große zivilisatorische Errungenschaft der Aufklärung. Nicht einmal die Hochkulturen der Antike in Europa, geschweige denn in anderen Teilen der Welt, haben diese höchste Stufe der Zivilisation erreicht, die notwendig auch mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verbunden ist. Diesen Weg zu gehen und dieses Ziel zu erreichen, hatten wir Menschen auch in unserer Hand. Denn die Organisation unseres Zusammenlebens war und ist das Ergebnis unserer Willensbildung. Das wird auch in der Zukunft so sein. Wie wir indessen sind, ob groß oder klein, weiß oder schwarz, dumm oder intelligent, gelassen oder nervös, faul oder fleißig, männlich oder weiblich, musisch oder sportlich begabt, handwerklich geschickt oder mit zehn Daumen ausgestattet, das alles sind wir einfach und wir können es nicht ändern. Niemand wird ernsthaft behaupten, aus einem unmusikalischen Menschen könne durch fleißiges Üben ein Pavarotti oder eine Callas werden, oder aus einem Menschen mit IQ unter 80 durch intensive Beschulung ein Nobelpreisträger. Zwar wird, dem biblischen Gleichnis von den Talenten entsprechend, durch redliches Mühen verbessert oder vermehrt werden können, was vorhanden ist. Nur grundlegend verändert wird der Mensch dadurch nicht. Aus dem unsportlichen Menschen mag durch hartes Ausdauertraining ein passabler Läufer werden. Ein Olympiasieger wird er sicher nicht, ebensowenig ein geschmeidiger Ballartist. Diese Beispiele sollten genügen, auch plastisch klarzumachen, was auf der Hand liegt: Auf unsere eigene Natur können wir nur wenig bis garnicht willentlich einwirken. Mit unseren Veranlagungen müssen wir leben und zurechtkommen. An alledem hat auch seit Menschengedenken niemand gezweifelt. Nicht die Religionen, nicht die Philosophie, nicht Literatur und Kunst, solange das Denken der Menschen aufgezeichnet wird. Vorher natürlich erst recht nicht.

Es war unserer Zeit vorbehalten, die Natur zu korrigieren, jedenfalls gedanklich. Denn seit rund hundert Jahren glauben manche Wissenschaftler oder solche Menschen, die sich dafür halten, der Mensch werde nicht durch natürliche Veranlagung, sondern durch soziale Einwirkung geprägt. Das gelte keineswegs nur für die Erlernung dessen, was gemeinhin Kulturtechniken genannt wird, wie etwa Familienleben, Benimmregeln, Fremdsprachenbeherrschung und Erwerb von fachlichen Qualifikationen. Nein, das gelte auch für die Unterscheidung in Frau oder Mann und die daraus folgenden Konsequenzen für das Leben als einzelner wie in der Gemeinschaft. Von der französischen Schriftstellerin Simone de Beauvoir stammt der fundamentale Glaubenssatz des Feminismus: „Man wird nicht als Frau geboren, man wird dazu gemacht.“ Demnach gibt es keine biologische Festlegung des Geschlechts, sondern eine soziale Bestimmung dazu. Die „moderne“ Genderforschung behauptet deswegen, bei der Geburt eines Menschen werde ihm auf Grund der äußerlich erkennbaren Geschlechtsmerkmale ein Geschlecht „zugewiesen“ und ihm dann durch Erziehung eingeprägt wie Kopf und Zahl dem Münzrohling. In einem unauflöslichen Widerspruch dazu stehen allerdings alle „modernen“ Vorstellungen über die schicksalhafte Veranlagung von Menschen, die mit einer unklaren oder gar den biologischen Geschlechtsmerkmalen entgegengesetzten sexuellen Empfindung geboren werden oder diese entwickeln. So ganz klar ist das alles aber wohl nicht, die Variablen sowohl in der medizinischen Wissenschaft wie auch der Pseudowissenschaft namens „Genderstudies“ sind unübersichtlich. Außer der gewissermaßen „handelsüblichen“ Variante des Menschen, der als Mann und Frau zusammenlebt und gemeinsame Kinder großzieht, gibt es demnach nicht nur homosexuelle Menschen beiderlei Geschlechts, die in modischer Sprache als „schwul“ bzw. „lesbisch“ bezeichnet werden, sondern auch noch die Varianten „bisexuell“, „transsexuell“, „transgender“, „intersexuell“, „queer“ und viele andere. Das geht bis hin zu solchen Kapriolen der Phantasie wie „Girlfags“ (schwule Frauen) und „Guydykes“ (lesbische Männer). Handelte es sich dabei nur um wissenschaftliche Forschungen auf einem Randgebiet der Humanbiologie oder um randständige Debatten in den Feuilletons, so könnte man das achselzuckend zur Kenntnis nehmen und zur Tagesordnung übergehen.

Doch so ist es leider nicht. Vielmehr gibt es in Politik und Medien starke Bestrebungen, unsere natürliche, von Anbeginn der Menschheit gewachsene Vorstellung über die menschliche Natur und hier vor allem ihre geschlechtliche Seite radikal zu verändern. Daß man als Mann oder Frau, als Vater oder Mutter ins Leben gestellt ist, wird als irrige Vorstellung abgetan. Vielmehr handele es sich dabei lediglich um Rollen, die man – selbstverständlich unreflektiert – spiele. Demgemäß ist dann auch davon die Rede, daß kleinen Mädchen eine Mutter „rolle“ anerzogen werde, wie auch Buben männliche „Rollenbilder“ vorgegeben würden. Diese Sprache ist verräterisch. Sie zeigt, worum es geht. Man ist demnach nicht etwa schlicht und einfach ein Mann oder eine Mutter, nein man spielt eine Rolle wie es Schauspieler im Theater tun. Schauspieler indessen spielen heute diese und morgen jene Rolle, mal den Kriminalkommissar, mal den Ganoven, mal die Kaiserin Sissi, mal die Kameliendame. Sie sind es aber nicht. Wer diesen Sprachgebrauch übernimmt und etwa von der „Mutterrolle“ spricht, der ist diesen Gesellschaftsveränderern schon auf den Leim gegangen, denn die Veränderung der Wirklichkeit beginnt mit der Manipulation der Sprache. Diese Umgestaltung der Geschlechter hin zur bloßen Rolle, die man spielt und natürlich wechseln kann, ist kein Selbstzweck. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umgestaltung der Gesellschaft an sich. Die klassische Familie, die natürlich voraussetzt, daß die Menschen klar definiert als Männer und Frauen existieren, die gemeinsame Kinder zeugen und erziehen, wird als bloßer Unterdrückungsmechanismus diffamiert, der die patriarchalische, ja faschistische Gesellschaftsordnung erst ermöglicht. Deswegen muß hier angesetzt werden, um die Menschheit zu befreien und sie in die allein humane Lebensform des Sozialismus zu überführen. Nicht von ungefähr war die sogenannte sexuelle Revolution ein Hauptbestandteil der 1968er Bewegung, und nicht von ungefähr war die sexuelle Emanzipation der Frau auch ein Anliegen sozialistischer Theoretiker von Anfang an. Sexualforscher wie Wilhelm Reich wirkten eben im linken Milieu und nicht etwa in konservativen Kreisen.

Ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht diese Bewegung derzeit in Baden-Württemberg, wo die grün-rote Landesregierung einen Aktionsplan „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ in eine Vielzahl gesetzgeberische und verwaltungstechnische Maßnahmen umsetzen will. Daß derartiges gerade dort geschieht, sollte niemanden überraschen. Sowohl die Partei- und Wahlprogramme der GRÜNEN wie auch der SPD enthalten Forderungen in diesem Sinne. Betrachtet man sich nun diesen Katalog von sage und schreibe über 200 Einzelmaßnahmen, dann wird klar, daß es um nichts weniger als um die vollständige Umgestaltung unseres privaten und gesellschaftlichen Lebens geht. Und weil das alles natürlich nicht allein durch gutes Zureden erreicht werden kann, werden auch Maßnahmen vorbereitet, die man sonst nur aus Diktaturen mit stringenter Ideologie kennt. Nachfolgend einige Beispiele, an denen man erkennt, wie tiefgreifend und umfassend der Staat in das Leben seiner Bürger eingreifen will, um ihr Leben nachhaltig zu verändern. Das geschieht über vordergründig bürokratische Regelungen wie etwa die „Abbildung der Vielfalt in Formularen etc.“, zum Beispiel der „Überarbeitung des Elterngeldantrages (Heteronormativität)“. Das bedarf wohl der Erläuterung. Unter „Heteronormativität“ verstehen diese Designer des neuen Menschen eben, daß es bisher jedenfalls die Norm ist, daß Männer und Frauen heterosexuell leben und dies auch die gesellschaftliche Wahrnehmung prägt. Ausweisformulare kennen eben nur zwei Geschlechter, männlich und weiblich. Das soll gegendert, pardon, geändert werden. Alle Ministerien haben daher künftig Formulare, Fragebögen und Software anzupassen, um so die vielfältigen Lebensformen abzubilden (bei Geschlecht dritte Option einfügen, Möglichkeit der gewünschten Ansprache als Frau beim biologischen Geschlecht männlich, zentrale Stelle zur Meldung des Namenswechsels etc.). Das muß sich natürlich ganz generell zeigen, wo auch immer der Staat in Erscheinung tritt. Wichtig ist hier die Nutzung einer „sensiblen Sprache“ in allen Veröffentlichungen und Reden des Landes, z.B. mittels geschlechtsneutraler Anrede. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine kritische Betrachtung des Dudens. Für die nötige Breitenwirkung sorgt dann auch die „diskriminierungsfreie Arbeitswelt“, wobei das Land Baden- Württemberg als Arbeitgeber Vorbild für andere sein wird, indem verpflichtende Schulungen und Sensibilisierung von Führungskräften und den Personalabteilungen, Amtsleitung, Referatsleitung, Personalreferaten helfen und natürlich die Amtsspitze sich klar zu diesen Zielen bekennt und das Thema in das Leitbild aufnimmt. Damit sich das alles in den Köpfen von Anfang an festsetzt, beginnt man folgerichtig beim Kindergarten, wo z.B. „Vielfalt“ sichtbar gemacht wird durch die Anpassung von Büchern und Spielen. Dazu werden natürlich die Verlage von Büchern und Spielen für die frühkindliche Bildung in die Pflicht genommen. Darauf kann dann in der Schule aufgebaut werden. Hier wird ein „diskriminierungsfreier“ Schulalltag gewährleistet durch die Verankerung der Themen LSBTTIQ (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transsexuell, Transgender, Intersexuell, Queer) bzw. sexuelle und geschlechtliche Identität (ist das zweierlei?) im Bildungsplan. Das ganze muß natürlich auch juristisch abgesichert werden. Dazu wird der Art. 3 des Grundgesetzes ergänzt um die sexuelle und geschlechtliche Identität und natürlich das Herzensanliegen der GRÜNEN vorangetrieben, indem eine Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gestartet wird. In diesen Zusammenhang gehört auch Stärkung und Unterstützung von „Regenbogenfamilien“ durch die Einführung der sogenannten „dritten Elternschaft“. Weil man an der Bereitschaft aller benötigten Institutionen daran freudig mitzuwirken zweifelt, wird natürlich auch direkter wie indirekter Zwang ausgeübt. So sind die Zuschüsse für Hochschulen zu kürzen oder ganz zu streichen, die ein „veraltetes Menschenbild lehren“, und es findet keine Unterstützung bzw. keine Vergabe von Aufträgen an Institutionen mehr statt, die diskriminieren, z.B. Kirchen. George Orwell läßt grüßen. Die grüne Stasi kommt zum Einsatz. Dafür werden LSBTTIQ-Belange und „Diversity“ in Förderprogrammen oder bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand berücksichtigt. Selbstverständlich werden auch die Medien scharf kontrolliert und Sanktionen verhängt für „transphobe“ und „homophobe“ Medieninhalte in Wort und Bild. Der Zensor schneidet nicht nur, er bestraft auch gleich. Es ist dann auch nur konsequent, wenn sich das Land Baden-Württemberg klar positioniert bei „homo- und transphoben“  Aktivitäten im Ausland und dies auch vom Bund wie den Kommunen erwartet. Denn auch dort sollen künftig so wichtige Dinge wie die Seelsorge für „TTI-Menschen“ (transsexuelle, transgender und intersexuelle Menschen) aus der Bauernschaft stattfinden, und auch „queere“ Gottesdienste gefeiert werden können, und auch LSSBTTIQ in der Schwangerschaftsberatung verankert werden, nicht zu vergessen die „Unterstützung von Partys und Veranstaltungen der Community“ auch an konservativen Plätzen, und die Anerkennung von Szenelokalitäten. Dieser kleine Ausschnitt aus dem Absurditätenkatalog der Landesregierung von Baden-Württemberg mag erst einmal genügen.

Das Interesse der betroffenen Bürger des Landes an diesem Aktionsplan seiner gewählten Politiker steht im umgekehrten Verhältnis zur fundamentalen Bedeutung des Aktionsplans, der ja nichts weniger als die vollständige Veränderung des Verhältnisses der Geschlechter zueinander und die Indoktrination, besser: Belästigung, der Kinder ab 3 Jahren (!) mit einem so irrwitzigen Aberglauben durch staatlichen Zwang beinhaltet. An der Demonstration gegen diesen Aktionsplan in Stuttgart nahmen lediglich ca. 1.000 Menschen teil. Die Erklärung dafür kann nur sein, daß der Masse der betroffenen Bürger einfach nicht klar ist, was da abläuft, sie sich vielmehr gar nicht vorstellen können, daß es so etwas überhaupt gibt, und sich erst recht nicht vorstellen können, daß der Staat einen solchen Schwachsinn Gesetz werden läßt. Man kommt also nicht daran vorbei, daß hier aufgeklärt werden muß. Das ist mühsam, vor allem, weil man dabei regelmäßig erst einmal auf völlige Verständnislosigkeit stößt. Zum einen ist es schon sehr schwer, all diese verquasten Begriffe zu erläutern, um die es hier geht, und zum anderen fällt es jedem normalen Bürger schwer zu erkennen, daß der Staat nicht immer eine seriöse Einrichtung ist.

Wer die Vertreter des Gendermainstreaming und des „Alles ist egal, liebt euch doch, wie ihr wollt LSBTTIQ“ kritisiert, muß allerdings auch eine Antwort darauf haben, wie denn mit den Menschen umzugehen ist, denen die Natur nun einmal eine andere geschlechtliche Veranlagung gegeben hat, als nahezu allen anderen. Zwar beharren gerade die Vertreter von Homosexuellenverbänden und sonstige Lobbyisten von LSBTTIQ darauf, daß ihre Zahl sehr viel größer ist, als dies in Wirklichkeit der Fall ist. Statt ca. 1 % müssen es dann ca. 5 % sein, und statt vielleicht einem vom hunderttausend Menschen mit einer besonders abweichenden Veranlagung muß das dann ebenfalls eine Quote weit oberhalb der homöopathischen Verdünnung sein. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Je größer eine Gruppe in der Relation ist, um so weniger müssen ihre Mitglieder das Gefühl haben, Außenseiter zu sein. Das Selbstwertgefühl wächst. Und für ihre Funktionäre wächst natürlich die eigene Bedeutung mit der absoluten wie mit der relativen Größe der vertretenen Gruppe. Noch wichtiger: Je mehr die eigene Veranlagung nicht als einfach abseitig, sondern bloß als eine (gleichwertige) Variante von vielen wahrgenommen wird, um erträglicher erscheint sie. Natürlich ist das alles bloßes Schönreden einer ebenso unabänderlichen wie unerfreulichen Tatsache: Was 99% der Menschen als erfülltes Leben ansehen, nämlich die (biologisch) eigene Familie, bleibt ihnen unerreichbar. Wer sich damit bewußt abfindet und sein Leben darauf einrichtet, statt krampfhaft nach „Gleichberechtigung“ zu streben, etwa in der Übernahme von Rechtsinstituten wie der Ehe, dem gebührt meine Achtung. Wer aber wie die Propagandisten von „Gender & Diversity“ von „Aufhebung der Heteronormativität“ faselt, den muß ich als Feind der Gesellschaft bekämpfen.

Eine Anregung zum Schluß. Die grün-roten Propagandisten des Aktionsplans „Für Akzeptanz & gleiche Rechte Baden-Württemberg“ haben sich als Wappentier einen Stauferlöwen in Regenbogenfarben gewählt. Passend wäre indessen ein Bonobo, jene Schimpansenart, die sich durch ihr Sexualverhalten im Sinne von LSBTTIQ von allen anderen Tieren unterscheidet, natürlich auch in Regenbogenfarben.

 

Blutgeld

Nun will Griechenland also von Deutschland Schadensersatz wegen der Kriegsverbrechen, die deutsche Soldaten vor über 70 Jahren begangen haben. Der Krieg war in der Tat schrecklich und zeigte furchtbare Auswüchse wie die Auslöschung ganzer Dörfer als Reaktion auf mörderische Aktionen griechischer Partisanen. Es besteht nicht der geringste juristische Zweifel daran, daß es sich dabei in keinem Fall um Repressalien handelte, die vom damals geltenden Kriegsvölkerrecht auch nur annähernd gedeckt waren. Allerdings darf auch nicht vergessen werden, in welch grausamer Weise griechische Partisanen in nicht wenigen Fällen deutsche Soldaten umgebracht haben. Gefangenen die Kehle durchzuschneiden haben eben nicht die IS-Terroristen „erfunden“, nein auch griechische Partisanen haben solch scheußliche Morde begangen. Dennoch rechtfertigte auch das nicht die Massenmorde an griechischen Zivilisten einschließlich Frauen und Kindern. Bemerkenswert ist im übrigen, daß Griechenland wegen der Kriegsverbrechen, die Italien und Bulgarien in diesem Krieg begangen haben, keine Ansprüche erhebt, obgleich sie große Ausmaße hatten. Es gehört aber zum Wesen der Wahrheit, daß sie unteilbar ist. Betrachtet man im übrigen die Kriegsgeschichte, so findet man derartige Greueltaten bereits in der Antike.

Es mag auf den ersten Blick überraschend erscheinen, daß gerade die Griechen des klassischen Altertums in ihren Friedensverträgen ausdrücklich amnestia (Vergessen begangenen Unrechts) und adeia (Straflosigkeit) bezüglich der wechselseitig begangenen Greueltaten zu vereinbaren pflegten. Das kann oder muß man sogar mit der Philosophie erklären. Denn der Verzicht auf Rache oder Bestrafung ist wohl Ausfluß einer Kultur des Maßhaltens und der Besonnenheit. Über dem Eingang des Tempels von Delphi, in dem die Seherin Pythia ihr Orakel sprach, stand zu lesen: „meden agan“ (nichts im Übermaß). Aristoteles, den man wohl bis heute als einen der größten griechischen Philosophen bezeichnen kann, hat dem Thema Maß und Übermaß in seiner Nikomachischen Ethik breiten Raum gegeben und eingehend begründet, warum alle Maßlosigkeit schadet. Es ist deswegen auch ein Beleg bemerkenswerter Weisheit, daß die Vertragsparteien des Westfälischen Friedens in Art. II. des Vertrages vom 24.10.1648 festgelegt haben: „Beiderseits sei immerwährendes Vergessen und Amnestie alles dessen, was seit Anbeginn dieser Unruhen an irgendeinem Ort und auf irgendeine Weise vom einen oder anderen Teil hüben und drüben, feindlich begangen worden ist….Vielmehr sollen alle und jede hin und her, sowohl vor dem Kriege als auch im Kriege, mit Worten, Schriften oder Taten zugefügten Beleidigungen, Feindseligkeiten, Schäden und Unkosten ohne alles Ansehen der Personen dergestalt gänzlich abgetan sein, daß alles, was deshalb der eine vom anderen fordern könnte, in immerwährendem Vergessen begraben sein soll.“ Nun war der Dreißigjährige Krieg wahrlich von einer Art, die uns heute noch schaudern macht. Auch von den Menschen jener Zeit wurde das so wahrgenommen, weshalb sich gerade dieser unfaßbar grausame Krieg tief im kollektiven Gedächtnis der Europäer festgesetzt hat. Und dennoch hat man am Ende auf allen Seiten eingesehen, daß nur eine solche allgemeine Amnestie eine tragfähige Grundlage für das friedliche Zusammenleben der Völker sein kann. „In amnesia consistit substantia pacis“ (Das Vergessen ist die Grundlage des Friedens).

Die Weisheit und das Maßhalten sind den Menschen unserer Zeit offenbar abhanden gekommen. Nach dem Ersten, noch mehr aber nach dem Zweiten Weltkrieg ging man daran, den Verlierern Reparationen ungeheuren Ausmaßes aufzuerlegen und ihre Soldaten für ihre Taten zur Verantwortung zu ziehen, zu Recht oder Unrecht sei in diesem Zusammenhang einmal dahingestellt. Denn wir befassen uns nicht mit der Frage, ob sich der eine oder andere im Zweiten Weltkrieg schuldig im moralischen oder rechtlichen Sinne gemacht hat. Wir gehen vielmehr der Frage nach, ob es klug ist, über die Taten und Untaten der Vergangenheit zu rechten. Und wir prüfen, ob das Ansinnen der Griechen, Deutschland nun auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, juristisch überhaupt noch begründbar sein kann. Zwei Generationen nach dem Krieg noch solche Ansprüche zu erheben, kann nicht klug sein. Abgesehen davon, daß frühere Generationen das aus gutem Grund generell nicht getan haben, wie wir gesehen haben, sollte schon der schiere Zeitablauf entgegenstehen. Nicht umsonst kennen alle Rechtsordnungen den Grundsatz, daß zwischen dem Ereignis, das für jemanden einen Rechtsanspruch begründen kann und der Erhebung eines solchen Anspruchs nicht unendlich viel Zeit vergehen darf, sondern nach einer gewissen Zeit und bestimmten Umständen Rechtsfriede herrschen muß. Dann muß Vergangenes eben vergangen sein, alte Wunden müssen verheilen können. Deswegen kennt zum Beispiel das griechische Zivilrecht die Verjährung von Ansprüchen, im Falle der Schadensersatzforderungen kann die Verjährung nach 20 Jahren eingewandt werden. Das deutsche Zivilrecht sieht im Höchstmaß eine Frist von 30 Jahren vor. Und auch die Strafbarkeit des Mordes findet in manchen Staaten dieser Erde ihre zeitliche Befristung, endet jedoch in jedem Falle mit dem Tod des Mörders. Seine Nachkommen „erben“ eben nicht seine Schuld.

Im Falle Deutschlands und des Zweiten Weltkrieges ist das offenbar anders. Diese Vergangenheit soll wohl niemals vergehen und in die Obhut Klios, der Muse der Geschichte gegeben werden. Wie offene Wunden wirken Gedenkstätten wie etwa im griechischen Distomo. Die Schädel der Ermordeten und ihre Namen werden in gläsernen Vitrinen und auf Schautafeln präsentiert. Die Pietät, die allen Toten, auch diesen geschuldet ist, muß der ewigen Anklage weichen, die Sühne fordert und Geld generieren soll. Deutschland, dessen Soldaten und mehr noch Zivilisten ebenfalls den furor belli (Schrecken des Krieges) erdulden mußten, hat von solchen Forderungen abgesehen. Über die Gründe dafür kann man geteilter Meinung sein, im Ergebnis war es jedoch richtig, und wenn es aus den Gründen geschehen ist, die frühere Generationen von dem Ruf nach Genugtuung und Sühne abgehalten haben, dann war es auch weise.

Griechenland indessen scheint sich von allem weit entfernt zu haben, was gerade seine große Tradition ausmacht. Nicht die Weisheit der Philosophen, sondern die Wut der Rachegöttin Nemesis bestimmt das Denken seiner Politiker. Und nicht die mesotes (Mitte, rechtes Maß) bestimmt die Höhe der geltend gemachten Forderung. Nein, auf sage und schreibe 323 Milliarden Euro errechnen griechische Beamte die Reparationsforderungen gegen Deutschland. Das ist mehr als vier mal so viel, wie die Höhe der gesamten Staatseinnahmen Griechenlands im Jahre 2014, die sich auf ca. 80 Milliarden Euro belaufen haben. Der Staat könnte also gut vier Jahre seine Ausgaben bestreiten, ohne auch nur einen Cent Steuereinnahmen ausgeben zu müssen. Daß dies auch nicht entfernt den Gegenwert der im Krieg zerstörten Gebäude und der gern ins Feld geführten Zwangsanleihe ausmacht, liegt auf der Hand. Die ermordeten Zivilisten können in die Berechnung ohnehin nicht einfließen, es sei denn, man will nach archaischem Muster Blutgeld berechnen (wie viel eigentlich pro Person?). Dem Völkerrecht ist eine solche  Kommerzialisierung von Opfern kriegerischer Ereignisse fremd.

In rechtlicher Hinsicht muß unterschieden werden zwischen den Reparationszahlungen, die der Staat Griechenland von Deutschland als dem Rechtsnachfolger, mindestens aber Haftungsnachfolger des Deutschen Reiches verlangen konnte bzw. immer noch verlangen zu können glaubt, und den individuellen Ansprüchen griechischer Bürger gegen Deutschland auf Schadensersatz für den Verlust ihrer Eltern oder ihres Besitzes.

Beginnen wir mit den Reparationen. Da sind zunächst einmal die Kreditverträge von 1942, wonach Griechenland der deutschen Besatzungsmacht insgesamt 476 Millionen Reichsmark als zinsloses Darlehen gewähren mußte. Dazu muß man wissen, daß Art. 49 der Haager Landkriegsordnung der Besatzungsmacht das Recht einräumt, Geldmittel des besetzten Landes zum Unterhalt der Besatzungstruppe in Anspruch zu nehmen. Das ist später grundsätzlich ein reparationsfähiger Posten. Man hat auch im Pariser Reparationsabkommen vom 14.01.1946 diesen Punkt geregelt, indem Griechenland 2,7 % der gesamten Reparationen, die Deutschland zu zahlen hatte, zugesprochen wurden. Die erwähnten Kredite wurden ausdrücklich von diesem Abkommen erfaßt. Deutschland zahlte dann in Erfüllung dieser Verbindlichkeit im Laufe der nächsten Jahre 25 Millionen US-Dollar an Griechenland. Ob damit der Gegenwert von 476 Millionen Reichsmark (was war die Reichsmark eigentlich am Ende des Krieges oder auch bereits 1942 international noch wert?) bezahlt war, kann offen bleiben, denn im Jahre 1953 wurde im Rahmen des Londoner Schuldenabkommens ein Reparationsmoratorium vereinbart. Weitere Zahlungen sollten den Regelungen eines Friedensvertrages vorbehalten bleiben. Zu dem kam es bekanntlich nicht. Statt dessen schlossen die alliierten Sieger des Zweiten Weltkrieges USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich mit den beiden deutschen Staaten am 12. 09.1990 den sogenannten Zwei plus Vier Vertrag, in dem auch die Frage der Reparationen abschließend geregelt wurde, und zwar mit ausdrücklichem Mandat auch der seinerzeit von Deutschland besetzten Länder wie etwa Griechenland. Dieser Vertrag sieht keine weiteren Zahlungen Deutschlands an diese Länder vor. Damit können Reparationen nicht mehr gefordert werden.

Griechenland fordert aber auch, daß die Nachkommen der Opfer von Kriegsverbrechen entschädigt werden sollen. Einschlägige Klagen dieser Menschen vor griechischen Gerichten waren und sind auch erfolgreich, vor deutschen Gerichten nicht, was auch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 15.02.2006 gebilligt hat. Denn dem steht der Grundsatz der Staatenimmunität entgegen. Nach allgemeiner Ansicht im Völkerrecht können Staaten nicht vor den Gerichten eines anderen Staates verklagt werden. Gleichwohl von diesen Gerichten gegen einen fremden Staat erlassene Urteile können nicht vollstreckt werden. Das ist auch die Auffassung des Internationalen Gerichtshofs, der verbindlich völkerrechtliche Streitfragen entscheidet. Mit Urteil vom 03.02.2012 hat er in einem Rechtsstreit zwischen Deutschland und Italien festgestellt, daß Italien seine internationale Verpflichtung zur Respektierung der Immunität des deutschen Staates verletzt, wenn es erlaubt, daß vor seinen Gerichten Ansprüche auf Schadensersatz wegen Kriegsverbrechen gegen Deutschland eingeklagt werden können. Ebenso sieht er den Grundsatz der Staatenimmunität verletzt, wenn Italien es erlaubt, daß auf seinem Staatsgebiet Urteile griechischer Gerichte gegen Deutschland wegen solcher Ansprüche vollstreckt werden. Die Entscheidung des Gerichts ist zum ersten Punkt mit einer Mehrheit von 12 zu 3, und zum zweiten Punkt mit einer Mehrheit vom 14 zu 1 Richterstimmen ergangen. Es kann schlechterdings nicht erwartet werden, daß der Gerichtshof nun zu einem anderen Ergebnis kommen könnte, wenn etwa ein gleichartiges Verfahren zwischen Deutschland und Griechenland geführt würde. Dies auch vor dem Hintergrund, daß die Frage der individuellen Entschädigungen für griechische Staatsbürger bereits mit Vertrag vom 18.03.1960 zwischen beiden Ländern geregelt worden ist. Danach zahlte Deutschland an Griechenland einen Betrag von 115 Millionen DM zur Wiedergutmachung und erhielt im Gegenzug von Griechenland die Zusicherung, keine weiteren individuellen Ansprüche griechischer NS-Opfer geltend zu machen. Ergänzend ist auch hier auf den Zwei plus Vier Vertrag zu verweisen.

Selbst wenn entgegen der glasklaren Rechtslage noch irgendwelche Ansprüche offen sein könnten, so stünde deren Geltendmachung der Zeitablauf entgegen. Zwar gibt es kein internationales Zivilgesetzbuch mit Verjährungsregelungen, wie das in den nationalen Rechtsordnungen der Fall ist. Dennoch kann dies nicht dazu führen, daß Ansprüche auf Entschädigung für Kriegsverbrechen zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden können. Denn dann könnte Griechenland beispielsweise die Türkei für Vorgänge aus der Zeit in Anspruch nehmen, als Atatürk die Griechen aus Kleinasien vertrieben und in Massen hat umbringen lassen. Im deutschen Zivilrecht spricht man von der Verwirkung eines Anspruchs. Diese tritt unabhängig von der Verjährung ein. Zu prüfen ist zweierlei. Zum einen muß der Zeitablauf dafür sprechen, daß die Geltendmachung des Anspruchs unangemessen verspätet erscheint. Zum anderen müssen die Umstände dafür sprechen, daß der Schuldner des Anspruchs nicht mehr erwarten muß, daß der Gläubiger noch gegen ihn vorgeht. Das kann sich aus dem Verhalten des Gläubigers ergeben. Führen beide Prüfungsschritte dazu, daß die Geltendmachung des Anspruchs nunmehr unbillig erscheint, hat der Gläubiger sein Recht zur Geltendmachung verwirkt. Das kann als allgemeiner Rechtsgrundsatz angesehen werden, denn der Rechtsfriede ist in jeder Rechtsordnung ein hohes Gut. Im vorliegenden Falle sind nicht nur mehr als 70 Jahre seit den Ereignissen des Jahres 1944 verstrichen. Es sind daraus resultierende Ansprüche in verschiedenen völkerrechtlichen Abkommen erledigt worden. Dem Zwei plus Vier Vertrag von 1990 hat Griechenland seinerzeit, also auch schon vor einem Vierteljahrhundert, zugestimmt. Somit gehören diese Dinge endgültig in das Reich der Geschichte. Die Gerichte haben sich damit nicht mehr zu befassen.

Auch das Blutgeld altertümlicher Rechtsordnungen wurde den Angehörigen des Ermordeten zeitnah gezahlt, denn es sollte sie für den Verlust entschädigen, den sie durch seinen Tod auch in materieller Hinsicht erlitten hatten. Bei Enkeln und Urenkeln ist er nicht mehr meßbar. Ob der Schaden meßbar ist, den die Herren Tsipras, Varoufakis und ihre Gesinnungsgenossen dem Ansehen ihres Volkes mit dieser wahnwitzigen Forderung zufügen, wird sich weisen.

Die gemeinsame europäische Armee

Wir haben Jean-Claude Juncker schon viel zu verdanken. Rettungspakete für Banken und europäische Schuldenstaaten im Wege der unbegrenzten Geldvermehrung, aber auch die Erkenntnis, daß man in der Politik lügen muß. Nun also die gemeinsame europäische Armee. Denn damit, so der Lordsiegelbewahrer des europäischen Friedensprojekts namens Euro, damit könne man den Russen doch endlich zeigen, was eine Harke ist. Dieses Sammelsurium europäischer Kleinarmeen macht doch niemandem Angst, eine Europäische Armee aber, das wäre doch was, da spielte man doch in der gleichen Liga wie die Russen, vielleicht sogar wie die Amerikaner oder die Chinesen! Und die politische Union Europas bekommt man da doch gleich mit, denn es bleibt ja von der Souveränität der Staaten praktisch nichts mehr übrig, wenn ihre Streitkräfte in einer gemeinsamen europäischen Armee aufgehen. Bei soviel Europaseligkeit können die deutschen Politiker natürlich nicht zurückstehen. Unisono verkünden die Verteidigungsministerin und der SPD-Verteidigungsexperte begeistert ihre Zustimmung. Es ist erreicht!

Oder doch nicht? Ja, eher doch nicht. Blicken wir zunächst einmal zurück und stellen mit Ben Akiba fest: „Alles schon mal dagewesen!“ Anfang der 50er Jahre entwickelte man in den Gründerstaaten der EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – wer kann sich daran noch erinnern?) Benelux-Länder, Frankreich, Italien und Deutschland den Gedanken, eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zu schaffen, selbstverständlich mit einer gemeinsamen Armee. Das hätte vor allem aus der Sicht der Franzosen den Vorteil gehabt, daß man zwar deutsche Soldaten, aber keine deutsche Armee bekommen hätte, natürlich alles unter vorwiegend französischer Führung. Das scheiterte dann 1954 in der französischen Nationalversammlung, der selbst diese Konstruktion noch zu viel Preisgabe französischer Souveränität bedeutete. Man beließ es dann bei der NATO, in die nun auch die Deutschen (west) mit einer eigenen Armee, allerdings in die Bündnisstruktur voll integriert, aufgenommen werden durften, aus der Sicht der USA aufgenommen werden mußten. Die NATO hat dann auch den Russen, pardon, Sowjets gezeigt was eine Harke ist. Das Ergebnis ist bekannt. Wir haben den kalten Krieg gewonnen, ohne daß wir auch nur einen Schuß abgeben mußten. Darauf dürfen wir stolz sein.

Warum wir nach diesen positiven Erfahrungen außer der NATO eine Neuauflage, neudeutsch wohl „relaunch“ der EVG brauchen, um den Russen zeigen zu können, was eine Harke ist, bleibt im Dunkeln. Zumal unsere braven europäischen Politiker in Sachen Rußland fest an der Seite der USA stehen, so fest wie damals, als es gegen die Sowjetunion ging. Die war bekanntlich deutlich größer und mächtiger als Rußland alleine, weil ja noch all die anderen „Sowjetrepubliken“ einschließlich der von den USA so heißgeliebten Ukraine dazugehörten, und man überdies noch seine sozialistischen Bruderarmeen in der DDR, Polen, CSSR usw. ins Treffen schicken konnte. Völlig außen vor bleibt, daß wir ja schon jetzt funktionierende europäische Verteidigungsstrukturen neben der NATO haben. Da wäre z.B. EUFOR. Diese militärische Organisation bewältigt Aufgaben wie Friedensmissionen im ehemaligen Jugoslawien und in Afrika. Da gibt es multinationale europäische Großverbände wie das Eurokorps oder das multinationale Korps Nord-Ost. Da gibt es in kleinerem Rahmen seit vielen Jahren die deutsch-französische Brigade. Die Reihe kann beliebig fortgesetzt werden. Gemeinsamer Nenner all dieser Organisationsformen ist, daß Kräfte gebündelt werden, um Aufgaben bewältigen zu können, die eine Nation alleine nicht oder nur sehr schwer bewältigen kann.

Allerdings unterscheiden sich all diese Formen der militärischen Zusammenarbeit und Integration von einer gemeinsamen europäischen Armee, wie sie bisher nur in den Träumen von Einheitseuropäern wie Juncker existiert, in einem entscheidenden Punkt: Es handelt sich jeweils um Truppenteile einer nationalen Armee, die einem multinationalen Kommando unterstellt oder in einen Großverband des Partnerstaates eingegliedert werden. Letzteres ist z.B. aktuell bei der deutschen Division Schnelle Kräfte (DSK) der Fall, der eine niederländische Brigade organisch eingegliedert worden ist. Allerdings könnte das jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Vor allem aber bleiben diese Soldaten niederländische Soldaten, sind also disziplinarisch und laufbahnrechtlich nach wie vor dem Verteidigungsministerium der Niederlande unterstellt und tragen demgemäß niederländische Uniformen, haben niederländische Dienstgradbezeichnungen und werden auf ihren König und nicht etwa Herrn Juncker vereidigt. Wie sollte es auch anders sein?

Von allen Bedenken gegen die gemeinsame europäische Armee dürfte zunächst einmal die damit notwendig verbundene Aufgabe der Souveränität das schwerwiegendste sein. Vor allem daran ist ja seinerzeit die EVG in der französischen Nationalversammlung gescheitert. Im deutschen Bundestag wäre sie nicht gescheitert, weil eben Deutschland im Gegensatz zu Frankreich damals nicht souverän war. Noch heute ist das leicht daran zu erkennen, daß diejenigen Artikel unserer Verfassung, die Regelungen über die Streitkräfte enthalten, offensichtlich nachträglich eingefügt sind, weil sie nach ihrer Ordnungszahl angehängte Buchstaben aufweisen (z.B. Art.  12a, 45a, 87a, 87b usw.). Seine Politiker und Meinungsfürsten legten infolge ihrer mentalen Kastration durch die Sieger des II. Weltkrieges auch gar keinen Wert mehr auf Souveränitätsrechte. Für Franzosen undenkbar, damals wie heute. Daß etwa Briten, Italiener oder Spanier auch nur daran denken könnten, einen Kernbereich der Staatssouveränität abzugeben, den die eigene Armee neben der eigenen Finanzhoheit und der  eigenen Polizei nun einmal darstellt, ist schlechterdings nicht vorstellbar. Jedenfalls nicht mehr in diesem Jahrhundert, und wohl auch nicht in einem der nächsten.

Kommen wir zum Praktischen. Eine gemeinsame europäische Armee müßte ja nun einmal alles einheitlich organisieren. Die Soldaten dieser Armee müßten ja in jeder Kompanie und auf jedem Kriegsschiff dienen können, egal aus welchem Land (oder schon aus welcher Region?) sie auch kämen. Also zuallererst eine gemeinsame Sprache im Dienst. Welche? In der NATO funktioniert das mit englisch in den Stäben. Ein aus Franzosen, Italienern, Polen, Esten und Deutschen bestehender Infanteriezug, in dem die Verständigung in englischer Sprache wirklich funktioniert, ist schwer , eigentlich gar nicht vorstellbar. Und überhaupt: Wieso englisch? Machen die Briten denn mit?  Und wenn, wie klein ist deren Anteil? Wieso nicht französisch? (Deutsch natürlich nicht. Könnten sich deutsche Politiker nicht vorstellen). Wieso nicht polnisch? Oder italienisch? Oder tschechisch? Oder spanisch? Vielleicht als Kompromiß Esperanto? Kann doch keiner! Halt! Gehen wir zu den europäischen Wurzeln. Latein! Die Römer haben doch eine prima Armee gehabt, den Drill erfunden und die Taktik. Ja, und wenigstens die europäischen Offiziere haben doch in der Schule Latein gelernt, jedenfalls manchmal. Darauf bauen wir dann auf: Statt eines harten, preußisch-metallischen: „Kompanie: Stillgestanden! Rechts um! Im Gleichschritt: Marsch!“ ertönt es klassisch-kultiviert: „Milites: state! ad dextram! aequatis passibus: pergite!“ Die nationalen Uniformen kommen ins Museum. Die gemeinsame europäische Uniform entwirft ganz im europäischen Geist der deutsch-französische Modezar Karl Lagerfeld. Die militärische Strenge des Uniformschnitts weicht der zivilen Eleganz. Die maskuline Erscheinung des Soldaten verschwindet endgültig, weil die natürlich endlich in angemessener Quote (50%) vorhandenen Soldatinnen in Uniformen, die endlich auch die weibliche Anatomie ausreichend berücksichtigen, für ein mehr feminines Erscheinungsbild der Armee sorgen. Nicht alles werden wir vom römischen Vorbild übernehmen. Der schwere Marschtritt der Legionen wird abgelöst von der tänzerischen Eleganz, mit der die SoldatInnen bzw. Soldat_innen, bzw. Soldatxxx sich ganz gendermainstreamig auf dem Gefechtsfeld bewegen. Natürlich wird auch das Durcheinander der Dienstgradbezeichnungen abgeschafft. Wer blickt denn da noch durch, wenn in der Luftwaffe der Major bei den  Franzosen Commandant und bei den Briten Squadron Leader heißt? Auch hier: Zurück zu den Wurzeln! Der Centurio erhält seine Befehle vom Tribunus und der vom Legatus.

Ach ja. Billiger soll es natürlich auch werden. Einheitliches Material. Einheitliche Ausrüstung. Wo konzentriert sich die Rüstungsindustrie? Natürlich in Frankreich. Schon wegen des Exports in Krisenregionen. Für die deutsche Politik wunderbar. Keine deutschen Waffen in Unterdrückerhände. Alles wird gut. Mit dem bißchen Monopol werden wir dann auch noch fertig werden. Die europäische Rüstungsindustrie lassen wir doch nicht die Preise diktieren! Lieber kaufen wir dann nicht so viel. Wird ja eh alles friedlicher, wenn wir dann den Russen gezeigt haben, was eine Harke ist. Die Personalkosten? Na ja. Europäisch eben. Wie in Brüssel. Soldat wird ein sehr attraktiver Beruf! Der Gefreite dürfte dann ca. 5.000,00 € monatlich bekommen. Der Porsche-Händler neben der Kaserne macht glänzende Geschäfte. Wer das nicht glaubt, der schaue sich einmal die Gehälter bei der Europäischen Union an. Aber das muß es uns doch wert sein, nicht wahr? Und wenn dann auch noch die Leistung der Europäischen Armee im Sternenkranz das Niveau der Europäischen Kommission erreicht haben wird, ist der Friede endgültig garantiert. Denn mit dieser Armee wird man keinen Krieg mehr führen können.

Zuletzt noch einmal Latein. Impossiblile erat, satiram non scribere. (Es war unmöglich, keine Satire zu schreiben.)

 

Sprachverwirrung

In Deutschland herrscht eine eigentümliche Scheu vor Begriffen, die klar beschreiben, worum es geht, doch anscheinend politisch vergiftet sind. Dazu gehört neben anderen das Wort Ideologie. Vor allem konservative, aber auch sozialdemokratische Politiker und Journalisten möchten die eigene Position ungern mit diesem Begriff belegt sehen, belegen aber gerne die Position des Gegners mit diesem Begriff. Es lohnt sich daher, sich diesem Begriff mit den Methoden der Semantik zu nähern, die ja dazu dient, den Sinngehalt eines Wortes herauszuarbeiten. Die Vokabel setzt sich aus den Bestandteilen Idee und logos zusammen, also dem Gedanken, der Vorstellung einerseits und dem Wort andererseits. Das Wort benennt die Sache. Eine Ideologie ist demnach der ausgesprochene bzw. niedergeschriebene Gedanke. So ist es ja auch. Eine Ideologie ist nach allgemeinem Verständnis ein Gedankengebäude, eine Theorie. Das ist zunächst einmal eine sachliche Beschreibung und paßt deswegen auch auf jedes theoretische Gedankengebäude. In Verruf geraten ist das Wort offensichtlich dadurch, daß man die jeweils abgelehnte politische Theorie des Anderen damit bezeichnet hat, weswegen im Laufe der Zeit die Vokabel Ideologie negativ konnotiert ist. Wer von Ideologen spricht, meint genau genommen die Anhänger einer Ideologie, die der seinen entgegengesetzt ist. Aus der Sicht des Konservativen ist der Linke ein Ideologe, aus der Sicht des Linken ist der Konservative ein Ideologe. Das gilt natürlich auch für jede andere politische Theorie, denn sie ist die Ausformung einer Idee, mithin eine Ideologie. Warum also wehrt man sich so vehement dagegen, als Anhänger einer Ideologie bezeichnet zu werden? Warum will man partout nicht eine Ideologie verbreiten? Sprachlich zutreffend ist es also, zur Beschreibung politischer Grundsatzpositionen und Theorien stets von einer Ideologie zu sprechen. Die kann richtig oder falsch, hilfreich oder schädlich sein, Ideologie ist sie immer. Man sollte also den Vorwurf, eine „ideologische“ Position zu vertreten, als substanzlos betrachten, wenn man nicht gar seinen Gegenüber mit der Frage bloßstellen will, ob es eine Theorie ohne Idee geben kann.

Merkwürdig ist auch die Scheu konservativer Bürger, Journalisten und Politiker vor der Bezeichnung des eigenen Standpunktes als „rechts“. Linke hingegen, ob sozialdemokratisch oder sozialistisch orientiert, haben mit der Benennung ihres Standpunktes als „links“ offenbar überhaupt kein Problem. Kommunisten und noch weiter links zu verortende Extremisten erst recht nicht. Warum eigentlich werden politische Positionen („Ideologien“!) mit Begriffen benannt, die zunächst einmal von ihrer Wortbedeutung her völlig neutral sind, weil sie lediglich eine topographische Zuordnung bezeichnen? Links und rechts bezeichnen die Lage eines Gegenstandes vom Betrachter aus, sei es die eigene Hand, die eben aus dem Blickwinkel eines jeden Menschen eben die rechte oder linke ist, sei es das Gebäude, das sich aus dem Blickwinkel des Betrachters vor dem Hause rechter Hand, aus dem Betrachter hinter dem Hause aber linker Hand befindet, vorausgesetzt die Standpunkte der beiden Betrachter liegen auf den Schnittpunkten der Linie, welche die Vorder- und Rückseite des Hauses im rechten Winkel schneidet. Inhaltlich sagt die Situierung eines Menschen im Raum zunächst einmal nichts aus. Erstmals politisch wurde die unschuldige Richtungsbezeichnung 1789, als in der französischen Nationalversammlung die Anhänger einer egalitären Umgestaltung des politischen Systems im Sitzungssaal vom Parlamentspräsidenten aus gesehen links Platz nahmen, um möglichst weit von den Vertretern der ersten beiden Stände Adel und Klerus entfernt zu sitzen, die rechts vom Präsidenten die Ehrenplätze einnahmen. Auf der vom Präsidenten aus gesehenen rechten Seite im Saal nahmen denn auch die Monarchisten Platz, denen eben eine konstitutionelle Monarchie als künftige Gesellschaftsordnung vorschwebte. Seither gibt es neben der aussagekräftigen inhaltlichen Beschreibung einer Parlamentsfraktion bzw. der sie tragenden politischen Partei eben auch die von der Saaltopographie abgeleitete Bezeichnung als links, rechts und in neuerer Zeit Mitte. Was also ist an einer Bezeichnung wie „rechts“ so schlimm, außer ihrer Unschärfe, besser gesagt Inhaltslosigkeit?

Schuld daran sind zunächst die politischen Extreme, vor allem aber der Mißbrauch der Sprache durch die Linke, die ja nun einmal die Deutungshoheit über die politischen Begriffe usurpiert hat. Das konnte sie, weil nun einmal Journalisten und Publizisten in ihrer übergroßen Mehrheit im weitesten Sinne „links“ sind, und mit ihren Waffen für die Umgestaltung der Gesellschaft in ihrem Sinne kämpfen. Die Waffe des Intellektuellen ist das Wort. Wie bei den „richtigen“ Waffen gibt es auch hier solche, die man ehrlich nennen kann, weil sie offen getragen und angewandt werden, wie auch solche, die hinterhältig benutzt werden und wie ein schleichendes Gift wirken. Das Sachargument tritt offen auf und will am Gegenargument gemessen werden; es gleicht dem regelgerecht geführten Angriff des Fechters, der mit einer ebenso regelgerechten Abwehr beantwortet werden kann. In beiden Fällen obsiegt, wer das überzeugendste Argument bzw. die durchschlagendste Aktion in die Auseinandersetzung einführt. Die Manipulation der Sprache indessen setzt anders an. Sie will den redlichen Teilnehmer am Diskurs hintergehen, indem sie die Regeln ändert, ohne daß er es bemerkt. Wie der Fechter, dessen Florett kürzer ist, als das seines Gegners, ohne daß er davon weiß, kämpft er auf verlorenem Posten. Im Falle der politischen Topographie ist es nun so, daß den bloß die Sitzordnung im Parlament beschreibenden Begriffen eine moralische Wertung injiziert worden ist. Links ist demnach mit Begriffen wie sozial, gerecht, mitfühlend, demokratisch, international konnotiert, rechts hingegen mit national(istisch), kapitalistisch, privilegiert, kaltherzig, autoritär. Vor allem aber wird „rechts“ konsequent auch gleichbedeutend mit „rechtsradikal“ bzw. sogar „rechtsextrem“ gebraucht, was den Begriff vergiftet. Deutlich wird das in Deutschland am sogenannten „Kampf gegen rechts“. Es heißt eben nicht gegen Rechtsextremismus, nein es heißt gegen „rechts“. Das geschieht natürlich mit der Absicht, auch die politischen Positionen zu diffamieren, deren Vertreter in der klassischen Sitzordnung der Parlamente die vom Präsidium aus gesehen rechten Sitze einnehmen, und an deren demokratischer Überzeugung nicht der leiseste Zweifel bestehen kann. Denn das ist wirkungsvoller, als die mühselige Argumentation mit Fakten. Ich sage Absicht, weil den Virtuosen des Sprachgebrauchs, die Intellektuelle nun einmal sind, dergleichen nicht einfach unterläuft. Wer sich beruflich mit Sprache befaßt, wer darauf angewiesen ist, daß seine Gedanken verstanden und übernommen werden, der verschreibt sich nicht, der manipuliert, wenn er Begriffen Bedeutungen gibt, die sie ursprünglich nicht hatten.

Diese Entwicklung hat dazu geführt, daß Intellektuelle und Politiker des klassischen rechten Spektrums, zu dem in Deutschland vor vielen Jahren auch einmal die Unionsparteien gehört haben, diese Zuordnung meiden wie der Teufel das Weihwasser. Statt dessen verortet man sich in der Mitte. Die hat es ursprünglich nicht gegeben. Sie hat erst mit der zunehmenden Differenzierung innerhalb der klassischen Rechten und Linken Eingang in den Sprachgebrauch gefunden. In den meisten europäischen Ländern führt das seit langer Zeit auch zu Mitte-Bindestrich Koalitionen wie Mitte-Rechts-Regierung oder Mitte-Links-Opposition. In Deutschland indessen würden sich die ehemals „rechten“ Unionsparteien pikiert dagegen verwahren, wenn man sie so bezeichnen und etwa eine CDU-CSU/FDP Koalition als „Mitte-Rechts-Koalition“ bezeichnen würde. Das führt zu dem absurden Ergebnis, daß wir in unseren deutschen Parlamenten linke Parteien (Die Linke, Bündnis 90 – Die Grünen, SPD) und Parteien „der Mitte“ (CDU, CSU, FDP, Freie Wähler, AfD) haben, wobei letztere übrigens aus dem linken Spektrum heraus gerne als rechte, schlimmer noch „rechtspopulistische“ Partei bezeichnet wird. Dabei hilft es auch nicht, daß der Vorsitzende der SPD mit Blick auf die Pegida-Bewegung geäußert hat, es habe doch jeder das gute Recht, nationalkonservativ zu sein. Denn das Recht zu haben, eine bestimmte politische Meinung zu haben, heißt noch lange nicht, daß diese als gleichwertig neben anderen anerkannt wird. Etwas pointierter gesagt, man kommt nicht ins Gefängnis, wenn man zum Beispiel nationalkonservativ ist, man wird aber auch nicht akzeptiert.

Es ist an der Zeit, den politischen Sprachgebrauch zu entgiften. Der erste Schritt muß sein, sich als Konservativer und/oder Wirtschaftsliberaler nicht mehr ängstlich dem Sprachgebrauch des politischen Gegners anzupassen, besser, zu unterwerfen, sondern selbstbewußt zu sagen: Ich bin rechts, wenn es um die politische Gesäßtopographie geht. Im zweiten Satz folgt dann die Forderung, doch bitte inhaltlich zu diskutieren, statt bei der Sitzordnung stehen zu bleiben. Denn da kann man vielleicht nette Wortspielchen veranstalten wie „right is right and left is wrong“ (der Wortwitz geht im Deutschen verloren). In der Sachdiskussion hingegen kann man mit den besseren Argumenten aufwarten und obsiegen. Wer wagt, der winnt, sagt ein altes Sprichwort. Feigheit indessen hat noch nie zum Sieg geführt.