Archiv für den Monat: März 2017

Auf der Zeitreise

Wir sind auf der Zeitreise. Wer unsere Zeit mit wachen Sinnen beobachtet, der muß eine verblüffende Ähnlichkeit mit der Zeit des Vormärz vor 200 Jahren feststellen. Ein Meinungsklima, in dem nur gedeihen darf, was die politisch korrekten Gärtner ausgesät haben, und ausgejätet wird, was in ihren Augen Unkraut ist. Ein aktuelles Beispiel aus der fränkischen Provinz:

In Nürnberg lebt und arbeitet der Schriftsteller Godehard Schramm. Seine Werke werden viel gelesen. Seine Sprache ist lebendig, seine Gedanken sind anspruchsvoll. Er ist eben wer. Da hatte sich der Landrat des mit guter Luft, fruchtbaren Äckern und vielen Karpfenteichen gesegneten Landkreises Neustadt/Aisch-Bad Windsheim gedacht, ein Buch aus der Feder des großen Schriftstellers über den kleinen Landkreis könne dessen Entwicklung nur förderlich sein. Deswegen stellte er ihm für ein solches Buch Fördermittel zur Verfügung. Der Dichter nahm das Geld gerne an und schrieb das Buch über Land und Leute. Weil er aber ein sehr freier Geist ist, lacht von den Seiten des Buches nicht nur eitler Sonnenschein. Vielmehr nimmt er sich mit der ihm eigenen Sprachgewalt auch Mißstände vor wie das Unwesen osteuropäischer Einbrecherbanden und den Mißbrauch des Asylrechts durch bloße Wirtschaftsmigranten. Schließlich bleibt auch die ländliche Idylle des westlichen Mittelfranken davon nicht verschont. So weit, so gut sollte man meinen. Der Schriftsteller hat geschrieben, was man von einem Autor seines Kalibers erwarten darf. Für eine bloße Beweihräucherung hätte es ja ausgereicht, einen Schreiberling aus dem Amt für die Tourismusförderung zu beauftragen. Doch im Deutschland des Jahres 2017 geht das so einfach nicht. Prompt lamentierte eine sogenannte „Bürgerbewegung für Menschenwürde“, es handele sich um als Kunst verkleideten Rassismus. Denn der Dichter hatte unter anderem Flüchtlinge „Abhauer aus verschiedenen afrikanischen Ländern sowie aus Syrien“, auch „Asyl-Erpresser oder Einwanderungs-Einbrecher, die, mit nichts anderem behaftet als ihrer nackten Existenz, bei der Ankunft uns ihre leibeigene Pistole auf die Brust setzen und uns mit ihrem Schicksal nötigen, Ihnen auf der Stelle ein besseres Leben zu ermöglichen“ genannt. Er schreibt ferner von einer „Flut von Einbrechern, die vorsätzlich unsere Grenzen überschreiten und das Land mit Verantwortungsbeschlag zwingen:“ und weiter: „in dieser heillosen Überflutung, die aus panischer Flucht entsteht, wird das Zurückweisen der Geflohenen immer schwieriger, und viele von ihnen werden empört sein, daß die erhoffte Zuwendung jedem Einzelnen gegenüber nicht mehr möglich scheint.“

Das war für politisch korrekte Gutmenschen wie für staatstragende Politiker aller Couleur zuviel. Der wackere Landrat distanzierte sich. Jedenfalls eine eventuelle weitere Auflage des Buches sollte keinen Hinweis mehr auf die Förderung durch den Landkreis enthalten. Ein Altbürgermeister stellte gar juristische Überlegungen an und sinnierte über den Tatbestand der Volksverhetzung. Wohl eher mit Bedauern mußte der Präsident des Bezirkstages feststellen, daß man dem Dichter nachträglich nicht den 2003 verliehenen Wolfram-von-Eschenbach Preis aberkennen und das Preisgeld zurückfordern könne. Das sehe die Satzung nicht vor. Das bayerische Kultusministerium nahm eilends davon Abstand, den Dichter anläßlich eines Empfangs auf der Nürnberger Kaiserburg aus seinem Buch lesen zu lassen. Wo käme denn die bayerische Staatsregierung hin, wenn sie einen Ludwig Thoma unserer Zeit auf das Podium ließe, auf daß er Wasser in den Wein der politischen Harmonie gieße? Souveräne Politiker indessen, die man sich als Demokrat doch wünscht, hätten anders reagiert. Was ihnen an des Dichters Worten nicht gefiel, hätten sie in der Moderation benannt, doch die Freiheit der Kunst aus gegebenem Anlaß betont. Kleine Geister hingegen fürchten offenbar, daß sie selbst der Ketzerei verdächtigt werden könnten, wenn sie den Ketzer nur reden lassen.

Das Meinungsklima in unserem Lande ist in der Tat stickig geworden. Wir sind im Vormärz des 19. Jahrhunderts angelangt. Mit dem Unterschied, daß es nicht mehr förmlicher Karlsbader Beschlüsse bedarf, wie 1819. Metternich indessen ist in allen Köpfen. Der Konformismus liegt wie Mehltau über dem Land. Abweichler werden ausgegrenzt. Das ist eben der Unterschied der Systeme. Die restaurativen Fürstenregime jener Zeit benötigten noch den Zensor, der mißliebige Meinungsäußerungen mit der Schere aus den Gazetten tilgte. Die Demokratie indessen, deren Fundament an sich die Meinungsfreiheit ist, droht in die Diktatur der Mehrheit umzuschlagen, sobald Gedanken und Überzeugungen übermächtig werden und religiöse Qualität annehmen. Dann erscheinen abweichende Meinungen undemokratisch und unmoralisch. Von ihnen muß man sich distanzieren, sie sind wie Unkraut auf dem Acker. Der Gutsherr muß schon gar nicht mehr anordnen, es zu jäten. Die Knechte und Mägde wissen von selbst, daß sie es zu tun haben. Dieses Phänomen hat zu jener Zeit Alexis de Toqueville mit der Wortgewalt des Schriftstellers in seinem Buch über die Demokratie in Amerika beschrieben:

„In Amerika zieht die Mehrheit einen drohenden Kreis um das Denken. Innerhalb dieser Grenzen ist der Schriftsteller frei. Aber wehe, wenn er sie zu überschreiten wagt!… Der Machthaber sagt hier nicht mehr: „Du denkst wie ich, oder du stirbst“; er sagt: „Du hast die Freiheit, nicht zu denken wie ich; Leben, Vermögen und alles bleibt dir erhalten; aber von dem Tag an bist du ein Fremder unter uns. Du wirst dein Bürgerrecht behalten, aber es wird dir nicht mehr nützen; denn wenn du von deinen Mitbürgern gewählt werden willst, werden sie dir ihre Stimme verweigern, ja, wenn du nur ihre Achtung begehrst, werden sie so tun, als versagten sie sie dir. Du wirst weiter bei den Menschen wohnen, aber deine Rechte auf menschlichen Umgang verlieren. Wenn du dich einem unter deinesgleichen nähern wirst, so wird er dich fliehen wie einen Aussätzigen; und selbst wer an deine Unschuld glaubt, wird dich verlassen, sonst meidet man auch ihn. Gehe hin in Frieden, ich lasse dir das Leben, aber es ist schlimmer als der Tod.“

Verstärkt wird diese öffentliche Brandmarkung dadurch, daß auf der anderen Seite gehätschelt und hofiert wird, wer auch immer im politischen Mainstream daherplätschert. Selbst politische Flegel, Grimassenschneider und Veralberer, neudeutsch „Comedians“ genannt, genießen Beifall und Zuspruch, wenn sie ihre verbalen Fäkalien kübelweise über Leuten ausgießen, deren politische Anschauungen sie nicht mögen. Die Zeit des Vormärz erscheint dagegen kultiviert.

 

 

Fürst Maasernich

Wir leben in einer Zeit der Umwertung von Werten. Das nächste Opfer dieser Entwicklung könnte das Recht sein. Perfider Weise soll nun im Rahmen der Bekämpfung des Unrechts das Recht gefesselt und geknebelt werden. Zu keinem anderen Ergebnis kann kommen, wer den neuesten Geistesblitz unseres Zensurministerleins namens Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG – einer Überprüfung unterzieht. Da sollen nun die Telemediendiensteanbieter – das zielt auf Facebook, Twitter und dergleichen – auf Beschwerden irgendwelcher Personen über angeblich rechtswidrige Inhalte von Texten, die Dritte auf diesen Plattformen einstellen, unverzüglich von solchen Beschwerden Kenntnis nehmen und prüfen, ob der Inhalt rechtswidrig und zu entfernen oder der Zugang zu ihm zu sperren ist, und dann einen – nach Meinung des Prüfers, wer auch immer das ist, welche Qualifikation er hat oder nicht hat, – offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernen oder den Zugang sperren. Der Beschwerdeführer und der Nutzer sind über diese Entscheidung unverzüglich zu informieren. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muß mit Geldbuße bis zu 5 Millionen € rechnen. Das ganze Verfahren soll von dem Bundesamt für Justiz betrieben werden. Gegen den Bußgeldbescheid kann dann natürlich Einspruch eingelegt werden und auf diese Weise eine gerichtliche Überprüfung herbeigeführt werden.

Die Gerichte werden also nur dann zuständig, wenn ein Bußgeld gegen Facebook und Co. verhängt wird, weil sie einen sogenannten Haßkommentar auf Beschwerde nicht gelöscht haben. Wenn indessen gelöscht wird, hat der Verfasser nach diesem Gesetz überhaupt keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Das ist der klassische Fall der Zensur. Wir fallen damit zurück in die Zeiten vor der Paulskirchenverfassung vom 28. März 1849. Fürst Metternich hätte es nicht besser machen können. Man reibt sich die Augen. Ausgerechnet der Justizminister, der von Amts wegen ein Auge darauf haben muß, daß die Verfassung eingehalten wird, ausgerechnet dieser Minister geht daran, ein offensichtlich verfassungsfeindliches Gesetz auf den Weg zu bringen. Ein Verfassungsminister als Verfassungsfeind! Denn es ist völlig klar, daß das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG damit in weiten Teilen praktisch aufgehoben wäre. Zur Erinnerung sei der Text hier wiedergegeben:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Demgemäß wird nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dieses Grundrecht von alters her zu den Wesensmerkmalen einer freiheitlichen Rechtsordnung gezählt. Jeder Jurastudent kennt spätestens nach dem dritten Semester das sogenannte „Lüth-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.1958, veröffentlicht im siebten Band der amtlichen Sammlung des Gerichts Seiten 198 ff. Dort heißt es: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l’homme nach Art 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789)….es ist in gewissem Sinne die Grundlage jeder Freiheit überhaupt“. Es handelt sich also um einen jener fundamentalen Verfassungsgrundsätze, die das Wesen des freiheitlichen Rechtsstaates ausmachen. Dagegen gerichtete Bestrebungen sind verfassungsfeindlich, was sich gerade aus dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen NPD zum wiederholten Male entnehmen läßt.

Auch wenn man es kaum noch glauben mag, Maas ist Jurist, Volljurist sogar. Man muß also unterstellen, daß er weiß was er tut. Seine Beamten wissen es natürlich auch, sind jedoch weisungsgebunden. D.h., sie müssen jeden Unfug in Gesetzesform gießen und dem Bundestag zur Beschlussfassung vorlegen, den ihr Herr und Meister im Bundesgesetzblatt lesen will. Finster entschlossen – in der Tat finster – alle ihm missliebigen Meinungen zu unterdrücken, meint er einen Sumpf trocken legen zu müssen. Denn diese missliebigen Meinungen gefährden aus seiner Sicht den eigenen politischen Erfolg. Wenn unabhängige Geister unkontrolliert abweichende politische Meinungen millionenfach verbreiten können, dann ist das für ihn unerträglich. Dann wird die politische Landschaft zum Sumpf von Lüge und Hetze. Dieser Sumpf ist für ihn das Internet mit seinen sogenannten sozialen Medien. Doch diese sind in rechtlicher Hinsicht allenfalls mit dem Wirtshaus und dem Marktplatz zu vergleichen, wo auch jeder sagen kann was er will, soweit er damit nicht die Gesetze unseres Landes verletzt. Und da liegt der Hund begraben. Wenn man schon nicht neben jeden Bürger einen Beamten der Meinungspolizei stellen kann, der ihm das Wort verbietet, sobald es sich ins politisch Unerwünschte bewegt, dann muß man das doch wenigstens auf den virtuellen Marktplätzen und an den elektronischen Stammtischen tun können. Und weil es sich ums politisch Unerwünschte und nicht etwa um Straftaten handelt, braucht man als Zensurminister auch keine Staatsanwälte und Polizeibeamten, sondern eine Gesinnungspolizei mit Stasi-Erfahrung. Denn wenn es tatsächlich um die Ahndung und damit mittelbar die Unterbindung von Straftaten ginge, dann gäbe es keinerlei Gesetzgebungsbedarf. Denn schon nach geltendem Recht sind die Staatsanwaltschaften gehalten, Ermittlungen aufzunehmen, wenn ihnen strafbare Handlungen, auch in den sozialen Medien, angezeigt werden. Der Schutz der Verfassung ist Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten anvertraut, und nicht obskuren Firmen und Grüppchen, die sich personell aus dem Spektrum linksradikaler Krawallos speisen, sehr zum Wohlgefallen des Zensurministerleins aus dem Saarland und seiner Sirene von der Ostsee. Und es wäre durchaus zu wünschen, daß dies öfter geschähe. Gerade diese Zeitgenossen, die offenbar großen Gefallen daran finden, anonym verbale Fäkalien, politisch verfärbte Schauermärchen und menschenverachtenden Sprachmüll abzusondern, gerade diese Zeitgenossen würden es sich mit der Zeit mehr als dreimal überlegen, mit ihrem Tun fortzufahren, wenn wöchentlich Berichte aus den Gerichtssälen veröffentlicht würden, in denen die soundsovielste Verurteilung eines dieser Vollpfosten zu einer saftigen Strafe im Mittelpunkt stünde. Doch darum geht es unserem modernen Metternich nicht. Ihm geht es vielmehr darum, politisch missliebige Meinungen wie berechtigte Kritik an der Flüchtlingspolitik, der Klimapolitik, oder der Europapolitik der Bundesregierung, zu unterbinden. Und es ist auch offensichtlich, daß diese missliebigen Kommentare in den sozialen Netzwerken häufig zwar unappetitlich, aber eben nicht rechtswidrig sind. Und das ist das Problem der politisch korrekten Volkserzieher vom Schlage Maas und Schwesig.

Als ich heute Morgen erwachte, deuchte es mich, im Traume über dem Justizministerium zu Berlin eine weiße Wolke gesehen zu haben. Darauf saßen zwei Amtsvorgänger des Ministers aus den 40er und 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts und kommentierten beifällig sein neuestes Machwerk. Der Engel Aloysius, Sie wissen schon, der auf dem Weg ist vom Himmel nach München, um der bayerischen Staatsregierung die göttlichen Eingebungen zu überbringen, schwebte vorüber und erschrak darob so sehr, daß er beschloß, sein inneres Gleichgewicht mittels einer guten Maß Bier im Hofbräuhaus wiederherzustellen. Es muß nachhaltig erschüttert sein, denn bekanntlich sitzt er dort noch heute.

 

 

Rechtsstaat Türkei und Leisetreter Deutschland

Anne Will hatte zu ihrer Talkrunde letzten Sonntagabend nur zwei Gäste eingeladen. Statt der üblichen 5-6 Gesprächspartner nahmen der deutsche Kanzleramtsminister und der türkische Sportminister auf den Sesseln im Studio Platz. Grundsätzlich ist diese Reduzierung auf nur zwei Gesprächspartner zu begrüßen. Denn dann hat jeder ausreichend Zeit, seine Gedanken auszuformulieren und stringent zu argumentieren. Bei dem üblichen Format indessen steht schon die schiere Zahl der Gesprächspartner in Verbindung mit der beschränkten Zeit einer Diskussion entgegen, die ihren Namen verdient. Soweit das Positive.

Der türkische Sportminister erwies sich sehr schnell als durchaus gefährlicher Politiker, weit ab von dem wackeren Sportfunktionär, der staatliche Fördermittel an ländliche Fußballklubs verteilen darf. Der deutsche Kanzleramtsminister hingegen erwies sich als treuer Diener seiner Herrin, die offensichtlich immer noch nicht dem türkischen Despoten die klare Kante zeigen will, von der unsere Politiker doch so gerne sprechen.

Besonders bemerkenswert waren zwei Aussagen des türkischen Ministers, der im übrigen in einer ganz speziellen Mischung von Arroganz und Selbstgefälligkeit stets zwischen der deutschen und der türkischen Sprache hin und her wechselte. Möglicherweise gehört auch das zu seinem Habitus und seiner Ideologie, wonach selbstverständlich Türken auch noch nach Generationen in Deutschland eben genauso gut Türken wie Deutsche sein sollen. Natürlich in erster Linie Türken. Und genau deswegen lobte er auch das Gefasel unserer Kanzlerin, wonach Deutsche alle Menschen sind, die in Deutschland leben. Auf die Bemerkung des deutschen Kollegen, wonach gewisse Dinge bei uns von den Gerichten entschieden werden, und die Regierung darauf keinen Einfluß hat, hatte er die Stirn zu erklären, dies sei in der Türkei genauso. „Wenn unsere Gerichte entscheiden, dann gilt das. Dann ist es nicht in der Macht der Regierung, zu sagen, das Gericht kann das nicht machen.“ Von seinem deutschen Kollegen kam darauf nichts. Dabei hätte er durchaus sagen müssen, worin die Unterschiede zwischen unabhängigen Gerichten in Deutschland und der Türkei jedenfalls derzeit liegen. Stand Ende Juli 2016 existierten in der Türkei gegen 2854 Richter und Staatsanwälte Haftbefehle, davon waren 1684 in U-Haft. Ja, hätte der deutsche Kanzleramtsminister antworten müssen, das war bei uns in Deutschland schon mal genauso wie bei Ihnen in der Türkei. Zwischen 1933 und 1945 haben Gerichte entschieden, wie es dem Regime gefiel. Zuvor waren natürlich eine Reihe von „unzuverlässigen“ Richtern ihres Amtes enthoben worden. Zudem hatte das Regime für die Rechtsgebiete, auf die es ihm besonders ankam, Sondergerichte installiert, die natürlich mit 150-prozentigen Nazis besetzt waren. Da konnte das Regime auch getrost sagen, daß die Regierung nicht sagen kann, das dürften die Gerichte nicht oder nicht so entscheiden. Einen signifikanten Unterschied zwischen der Situation damals in Deutschland und in der Türkei heute kann man wirklich nicht erkennen. In der DDR war das natürlich von 1949 bis 1989 genauso. Damit hätte Altmaier auch gleichzeitig die richtige Antwort auf die unsäglichen und unverschämten Nazivergleiche des Herrn Erdogan und seiner Paladine gegeben.

Der türkische Minister ging dann noch weiter. Den Vorhalt seines Kollegen, daß nach dem Putschversuch im Sommer 2016 viele Beamte entlassen worden seien, konterte er mit dem Hinweis darauf, daß ja auch nach der Wende viele ehemalige Beamte in den neuen Bundesländern entlassen worden seien, weil sie nicht als zuverlässig im Sinne des Grundgesetzes galten. Auch hier fehlte die angemessene Reaktion des deutschen Ministers. Denn es ist ja wohl ein fundamentaler Unterschied, ob Tausende von Beamten aus heiterem Himmel und ohne Vorwarnung einfach entlassen, teilweise auch inhaftiert werden, oder aber ob in einem rechtsstaatlichen Verfahren unter Beibringung belastbarer Beweismittel und der Ermöglichung einer sachgerechten Verteidigung  eine dazu noch gerichtlich anfechtbare Entscheidung steht, daß der betreffende Beamte wegen seiner Verstrickung in das Unrechtsregime der DDR nicht mehr weiter im öffentlichen Dienst beschäftigt werden kann. Also schlicht und einfach der Unterschied zwischen dem Wüten eines Despoten und einem rechtsstaatlichen Verfahren.

Dem türkischen Minister war im Laufe der Sendung auch anzusehen, wie sehr er das ganze genossen hat. Zu Recht fand er sich ganz prima und seinem Gegenüber weit überlegen. Es war halt der Unterschied zwischen Schlagstock und Waschlappen, zwischen Selbstbewusstsein und Leisetreterei.

Frau Merkel, treten Sie zurück!

Der türkische Präsident hat uns Deutsche unverblümt in die Tradition des Nationalsozialismus gestellt. Weithin im Lande wird zu Recht gefordert, daß türkische Politiker hier in Deutschland keinen Wahlkampf machen dürfen. Einige Bürgermeister haben sogar nach Recht und Gesetz gehandelt, und derartige Auftritte türkischer Politiker nicht zugelassen. Deswegen glaubt dieser Mensch, uns Nazimethoden vorwerfen zu dürfen. Wer allerdings geglaubt hätte, die Bundeskanzlerin stelle sich nun für vor ihr Volk, der hat sich geirrt. Abgesehen davon, daß sie und ihre Minister dreist wider besseres Wissen verkünden, die Rechtslage in Deutschland stünde einem generellen Verbot entgegen, daß türkische Politiker bei uns Wahlkampf machen – hierauf habe ich in meinem letzten Artikel hingewiesen – scheint Frau Merkel an dem Nazi-Vergleich Erdogans nur zu stören, daß damit das Leiden der Opfer des Nationalsozialismus relativiert wird. Das ist ja die alte Masche der deutschen politischen Klasse. Sie hegt ja die aberwitzige Vorstellung, die Würde eines Opfers politischer Verfolgung werde dadurch geschmälert, daß sein Leid mit dem Leid anderer Opfer verglichen wird. Vor allem aber ist es unfaßbar, daß die Bundeskanzlerin ersichtlich keinerlei Vorstellungen von Ehre hat. Sie kann sich wohl nicht vorstellen, daß es den Stolz einer Nation berührt, wenn ein ausländischer Staatsmann sie hemmungslos beleidigt. Ihr scheint es gleichgültig zu sein, ob die Äußerungen dieses Herrn beleidigend, ehrenrührig oder erniedrigend sind. Das sind für sie offenbar alles keine Kategorien. Ob man Frau Merkel in gleicher Weise persönlich beleidigen kann, ohne daß dies zu Recht strafrechtliche Konsequenzen hätte, wollen wir hier gar nicht erst vertiefen. In vergleichbarer Situation dürfte wohl kaum ein Präsident oder Regierungschef dieser Erde anders handeln, als daß er den betreffenden Kollegen unter Fristsetzung auffordert, eine förmliche Entschuldigung über seinen Botschafter zu überbringen, verbunden mit der Ankündigung, bei fruchtlosem Fristablauf eben diesen Botschafter in sein Heimatland zurückzuschicken.

Das, Frau Bundeskanzlerin, wäre das mindeste, was in dieser Situation Ihrem Amtseid gerecht geworden wäre. Natürlich wären auch unsere Soldaten aus der Türkei zurückzuziehen und sämtliche Gespräche über einen Beitritt zur Europäischen Union umgehend abzubrechen. Allein, solche Gedanken kann nur haben, wer auch ein Ehrgefühl hat. Sie, Frau Bundeskanzlerin haben es offenbar nicht. Die Ehre Ihres Volkes scheint ihnen gleichgültig zu sein. Treten Sie zurück, Frau Merkel!

Gehört Deutschland zur Türkei?

Seine treuesten Anhänger vermutet Erdogan nicht ganz zu Unrecht in Deutschland. Seine Türken sollen seiner Verfassungsreform zustimmen, damit er endlich die ganze Macht in seinen Händen vereinen kann. Deswegen schickt er seine Minister zu Wahlkampfauftritten nach Deutschland und behält sich vor, auch selbst die türkischen Massen in Almanya auf Linie zu bringen.

Doch nun haben deutsche Städte einfach verboten, daß türkische Minister hier Wahlkampf machen. Sie stützen sich auf sicherheitsrechtliche Bedenken, was ihr gutes Recht ist. Erdogan schäumt. Von der Bundesregierung indessen hört man nichts klares. Man eiert herum und erweckt den Eindruck, die grundgesetzlich geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit stünde einem Verbot solcher Veranstaltungen durch den Bund entgegen. Das ist nicht nur erstaunlich, sondern schlicht falsch. Man könnte auch sagen, die Bundesregierung lügt uns an. Stellungnahmen von angesehenen Verfassungsrechtlern besagen nämlich das genaue Gegenteil. So etwa Prof. Christian Tomuschat (Bonn): „Der Auftritt eines Ministers ist nicht der Auftritt eines Privatmannes. Er erscheint hier als Organ eines fremden Staates und nimmt eine hoheitliche Handlung wahr, die auf dem Boden eines anderen Staates nicht stattzufinden hat:“ Ähnlich die Professoren Poscher und Gusy. Sie bewegen sich damit nicht im Elfenbeinturm der Wissenschaft, sondern auf dem Boden der Rechtsprechung. So hat erst jüngst das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluß vom 29.07.2016 eine solche Veranstaltung verboten. Zur Begründung hat es unter anderem ausgeführt: „Art. 8 Abs. 1 GG ist kein Instrument dafür, ausländischen Staatsoberhäuptern oder Regierungsmitgliedern ein Forum zu eröffnen, sich auf öffentlichen Versammlungen im Bundesgebiet in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger amtlich zu politischen Fragestellungen zu äußern.“ Denn die Möglichkeit ausländischer Staatsoberhäupter oder Regierungsmitglieder zur Abgabe politischer Stellungnahmen im Bundesgebiet sei nach der Regelungssystematik des Grundgesetzes eben nicht grundrechtlich fundiert. Vielmehr sei das eine politische Angelegenheit. Dabei stützt sich das Gericht auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999. Ein Politiker ist auch niemals Privatmann, solange er im Amt ist und sich öffentlich zu politischen Dingen äußert.

Wie man mit dem Ansinnen Erdogans, Wahlkampf im Ausland zu machen, richtig umgeht, haben jüngst die Niederlande vorgemacht. Die dortige Regierung hat schlicht und einfach einen Auftritt des türkischen Präsidenten, der ersichtlich seinem Wahlkampf für die angestrebte Verfassungsreform dienen soll, für unerwünscht erklärt. Um in der diplomatischen Sprache zu bleiben: Wir sollten unsere Regierung so lange für unerwünscht erklären, als sie ihrer Pflicht nicht nachkommt, die Interessen ihres Volkes gegenüber einem größenwahnsinnigen ausländischen Potentaten zu verteidigen.