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Europa – warum?

Zu den politischen Gewissheiten, die Journalisten und Politiker wie ein Mantra ihren Verlautbarungen einzufügen pflegen, gehört die Beschwörung eines vereinten Europa. Mehr Europa, so scheint es, ist nicht nur die Lösung aller aktuellen Probleme. Nein, mehr Europa,, das ist eine historische Gesetzmäßigkeit. Mehr Europa, das ist die Garantie des ewigen Friedens, verbunden mit wachsendem Wohlstand für alle Bewohner der Landmasse zwischen Nordkap und Kreta, der Staaten von Irland im Westen bis Ungarn im Osten. Doch bei so viel Gewissheit sollten nachdenkliche Menschen hin und wieder Zweifel anmelden. Denn  nicht einmal in den Naturwissenschaften gibt es durchgehend unhinterfragbare und nicht mehr widerlegbare Gewissheiten. Umso mehr muß dies für die von vielen Faktoren bestimmte Entwicklung der Menschheit und ihrer politischen Systeme gelten.  Wer Gewißheiten infrage stellt, kann leicht als Ketzer angesehen werden. In früheren Jahrhunderten endeten Ketzer nicht selten auf dem Scheiterhaufen. In unserer Zeit, so scheint es, ist man natürlich schon weiter und begnügt sich mit dem virtuellen Scheiterhaufen, sprich, der Erklärung zur Unperson. Gerade in Deutschland gibt es dafür ja nun einmal aktuelle Beispiele genug. Stellvertretend für alle will ich nur Thilo Sarrazin erwähnen.

In ihrer Europa-Begeisterung lassen sich die deutschen Journalisten und Politiker von niemandem  übertreffen. Das muß nicht weiter ausgeführt werden. Wer dagegen einwendet, es sei doch eher der französische Präsident Macron, der derzeit die europäische Einigung vorantreibt, der hat offenbar immer noch nicht begriffen, daß französische Politiker stets Frankreich meinen, wenn sie Europa sagen.

Doch woran liegt es, daß gerade in Deutschland die Bereitschaft so groß ist, nationale Souveränität Stück für Stück an Europa  abzugeben? Eine Erklärung liegt sicherlich darin, daß unter deutschen Politikern, mehr noch unter ihren journalistischen Büchsenspannern, der Gedanke außerordentlich virulent ist, die Nationen überhaupt aufzulösen und in einer europäischen, besser noch Weltbevölkerung aufgehen zu lassen. Mit einem Schlage wären dann doch alle  nationalistisch grundierten Spannungen und Feindschaften beseitigt,  eine friedliche Masse von Konsumenten ohne Erinnerung an die finstere Vergangenheit wandelte entspannt und glücklich durch das Elysium, in das sich auf diese Weise die Erde verwandelt hätte. Hinzu kommt noch, daß infolge mangelnden, oft sogar völlig fehlenden historischen Wissens diese Vordenker der deutschen „Bevölkerung“ der festen Überzeugung sind, daß gerade von dem deutschen Volk jahrhundertelang nichts anderes ausgegangen sei, als Spannungen, Streit, Krieg und Völkermord. Ach wie schön wäre es doch, einem  derartig  kontaminierten Kollektiv nicht angehören zu müssen! Und so findet man bei deutschen Politikern solche Aussagen wie die  der seinerzeitigen SPD-Ministerin Renate Schmidt aus dem Jahr 1987:  „Die Frage, (ob die Deutschen aussterben), das ist für mich eine, die ich an allerletzter Stelle stelle, weil dieses ist mir, also so wie sie hier gestellt wird,  verhältnismäßig wurscht“. Und wenig überraschend bekennt die bis vor kurzem amtierende Bundesvorsitzende der Jusos, Franziska Drohsel,: „Ja, also deutsche Nation, das ist für mich überhaupt nichts, worauf ich mich positiv beziehe. Würde ich politisch sogar bekämpfen.“ Und für den Bundesvorsitzenden der Grünen, Robert Habeck, gibt es Völker überhaupt nicht, mindestens nach eigener Interpretation dieses unglaublichen Satzes jedenfalls jenseits der Völkerrechtssubjekte nicht, denn das sei ja alles völkisch, etc. pp. Man ist versucht, diesem famosen Politiker den vergifteten Rat zu geben, solche Behauptungen doch einmal in Frankreich, China, Persien oder der Türkei aufzustellen. Man braucht wenig Phantasie um sich vorzustellen, daß er dort künftig in einem Raum leben würde, dessen Tür von innen nicht geöffnet werden kann. Die Nähe gerade seiner Partei zu den unsäglichen Zeitgenossen, die ihr eigenes Land geradezu pathologisch hassen, zeigt sich an seiner Parteifreundin Claudia Roth. Sie marschiert schon einmal ganz gerne hinter einem Transparent her, auf dem zu lesen ist: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“

Mindestens naiv ist auch die Vorstellung, wirtschaftlicher Wohlstand  werde gewissermaßen durch die Addition  der Volkswirtschaften Europas wenigstens linear, wenn nicht sogar exponential gesteigert. Zumindest kann infrage gestellt werden, ob zum Beispiel in Deutschland der Nachweis erbracht werden kann, daß sich Wirtschaftskraft und Wohlstand nachweislich aufgrund der Mitgliedschaft in EU und im Euroraum deutlich besser entwickelt haben, als dies der Fall gewesen wäre, wenn Deutschland den Weg der Schweiz oder Norwegens gegangen wäre. Denn der zeitliche Gleichlauf von Wirtschaftsentwicklung und europäischer Einigung sagt nichts überden Ursachenzusammenhang aus. Kausalität und Korrelation sind nun einmal zweierlei.

Vielleicht auch deswegen wird gerne von den Verfechtern einer immer weitergehenden staatlichen Vereinigung Europas ins Feld geführt, Europa sei doch auch  kulturell eigentlich eine Einheit, und deswegen sei es doch nur logisch, auch die staatliche Einheit, mindestens in der Form eines europäischen Bundesstaates, anzustreben. Das  ist zu hinterfragen.

In der Tat ist gerade die Kultur in ihren Ausprägungen Kunst und Wissenschaft supranational. Das gilt vor allem für die europäische Kultur. Beginnen wir bei der Musik. Bach, Händel, Beethoven, Mozart, Schumann, Mendelssohn, Strauß, Vivaldi, Verdi, Rossini, Puccini,  Boccherini, Berlioz, Bizet, Saint-Saens und so weiter und so fort. Unübersehbar ist die klassische Musik, egal in welchem Lande ihr Komponist lebte, und welchem Volk er angehörte, europäische Musik. Das gilt ungeachtet etwa der Thematik, die in Opern verarbeitet wurde, und das gilt auch ungeachtet der politischen Einstellung mancher großen Komponisten. Daß etwa Giuseppe Verdi ein glühender italienischer Nationalist war, tut der Internationalität seines Opernwerkes keinen Abbruch. Nicht viel anders ist es mit der Literatur. Auch wenn sie selbstverständlich sprachgebunden ist, so ist sie dennoch durch ihre Übersetzungen in andere Sprachen Gemeingut geworden. Shakespeare etwa ist in Deutschland genauso populär wie in Großbritannien, Dante Ailghieri gehört nicht Italien allein,  Goethe und Jünger gelten in Frankreich viel, letzterer sogar mehr als in Deutschland. Über die Malerei wollen wir erst gar nicht reden, sie ist genauso europäisches Gemeingut we zum Beispiel die Architektur, die uns romanische und gotische Dome in allen christlichen Ländern gegeben hat. Was in Europa an wissenschaftlichem Fortschritt entstanden ist, blieb niemals innerhalb der nationalen Grenzen. Die Entdeckung der Röntgenstrahlen und der Kernspaltung gelang jeweils deutschen Wissenschaftlern. Doch wurde das nicht nur europäisches, sondern weltweites Gemeingut. Was im übrigen hier zu Europa gesagt wird, gilt darüber hinaus für alle Gegenden dieser Erde, die europäisch geprägt sind, wie etwa Nord- und Südamerika oder Australien. Ganz deutlich wird dies  in der Musik, die ja auch in ihren amerikanischen Vertretern wie Bernstein oder Piazolla in der europäischen Tradition steht.

Dieser flüchtige Blick auf Kultur und Wissenschaft zeigt, daß ihre Entwicklung  international verlaufen ist, obgleich es keine supranationale Staatlichkeit gab. Kultur und Wissenschaft gedeihen unabhängig von staatlichen Formen und Organisationen. Überspitzt gesagt: Mozart brauchte Europa nicht. Das Automobil durchbrach auf seinem Siegeszug sämtliche Grenzen, ja ignorierte sie schlichtweg.  Kultur und Wissenschaft kennen keine Staatsgrenzen. Und deswegen muß man sie für die weitere oder gar bessere Entwicklung von Kultur und Wissenschaft erst gar nicht  abschaffen.

Das heißt nicht, daß supranationale Organisationsformen nicht sinnvoll oder zweckmäßig sein können. Ganz im Gegenteil. Die Geschichte kennt immer wieder Organisationsformen über  oder neben den Staaten. Sie ersetzten sie indessen nicht. Vielmehr ergänzten sie  den Nationalstaat. Ein typisches Beispiel ist die Hanse. Es handelte sich um eine Art Zweckverband von Handelsstädten über nationale Grenzen hinaus. Gegenstand war jedoch nur der Handel und nichts anderes, etwa eine gemeinsame Außenpolitik. Ein anderes Beispiel ist der deutsche Zollverein. Auch hier ging es, ähnlich wie beim Vorläufer der heutigen EU, lediglich um die Beseitigung von Handelshemmnissen in Gestalt von  unterschiedlich hohen Zöllen. Derartige Zweckverbände ließen die Staatlichkeit der beteiligten Völker völlig unberührt. Gleiches gilt für militärische Bündnisse von der Antike an (Attischer Seebund) bis zur Gegenwart (NATO).

Abgesehen davon, daß der Nationalstaat die natürliche Organisationsform der Völker ist,  kann auch nur der Nationalstaat wwirklich demokratisch organisiert werden. Denn das Grundprinzip  der Demokratie ist nun einmal, daß jeder Staatsbürger gleichberechtigt an der politischen Willensbildung mitwirken kann. Es gilt international der Grundsatz: „One man, one vote“. Dies ist zum Beispiel in einem europäischen Bundesstaat nicht möglich.  Schon jetzt ist die EU insoweit völlig undemokratisch organisiert.  Denn die Stimmrechte bei den europäischen Wahlen sind keineswegs gleichgewichtig. Die Wählerstimme etwa eines Deutschen hat nur einen geringen Bruchteil des Wertes der Wählerstimme eines Luxemburgers oder gar eines Maltesers. Wollte man das Gewicht einer jeden Wählerstimme in der Europäischen Union gleich bemessen, so müßte man die Zahl der Sitze im Europäischen Parlament um ein Vielfaches erhöhen, sodaß seine Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben wäre. Denn es ist nicht möglich, ein Parlament mit tausenden von Mitgliedern arbeitsfähig zu organisieren. Dies ist ja gerade der Grund dafür, daß die repräsentative Demokratie an die Stelle der direkten  Demokratie getreten ist. Die vollständige Abschaffung der Nationalstaaten in Europa indessen ist absolut unvorstellbar. Denn entgegen der Traumtänzereien deutscher Politiker existieren die Völker, und zwar durchaus vital. Nicht nur, daß sie jeweils ihre eigenen Sprachen haben und es eine europäische Sprache nicht gibt. Sie sind nun einmal in der Tat historisch gewachsen und  bestehen letztendlich auf jeden Fall vorwiegend aus den Nachkommen der Menschen, die auch in den Jahrhunderten zuvor auf diesem Staatsgebiet gelebt haben. Darin liegt auch die tiefere Ursache der Feststellung von Ralf Dahrendorf: „Der Nationalstaat ist das einzige Domizil der repräsentativen Demokratie, das bisher funktioniert hat.  Nur er ist in der Lage, Strukturen der Kontrolle, der Rechenschaft und der effizienten Bürgerbeteiligung anzubieten und zu sichern.“

Europa, das ist ein geographisch abgegrenzter Kulturraum. Seine Vielfalt ist auch seine Stärke. Es gibt keinen vernünftigen Grund, daran  etwas zu ändern. Es gibt jedoch viele Gründe dafür, die Zusammenarbeit auf einigen Gebieten zu intensivieren, ohne dabei die einzelnen Völker zu entmündigen.

Hoffentlich kein Rufer in der Wüste

Wer sich mit den Problemen und Herausforderungen unserer Zeit intensiv auseinandersetzen will, der kommt nicht darum herum, Bücher zu lesen. Denn die Thematik ist regelmäßig viel zu komplex, als daß sie in einem Zeitungsartikel oder einer Fernsehsendung, geschweige denn in dem typischen 90 Sekunden Beitrag einer Nachrichtensendung auch nur annähernd erschöpfend behandelt werden könnte. Leider sind die Lesegewohnheiten auch in unserem Lande so, daß die Allermeisten über gedrucktes Fast Food nicht hinauskommen. Ein Buch zu lesen kostet Zeit und erfordert ein erhebliches Maß an Konzentration, mehr noch den Willen dazu, ein Thema grundlegend und umfassend erfassen zu wollen.

Die Rede ist natürlich von Sachbüchern, nicht von schöner Literatur und spannenden Kriminalromanen. Es ist allerdings auch erforderlich, daß sich wenigstens die Nachdenklichen in unserem Lande umfassend informieren. Denn nur dann können sie auch ihre Meinung zu kontroversen Themen sachlich fundiert vertreten. Sowohl die einfachen Fakten als auch die daraus gezogenen Schlussfolgerungen können dann überzeugend weitergegeben werden.

Glücklicherweise gibt es zu den Problemen unserer Zeit, gerade auch zur „Mutter aller politischen Probleme“ (Horst Seehofer) kenntnisreich geschriebene Sachbücher. Manche sind natürlich durch die aufgeregte Diskussion in den Medien allgemein bekannt, wie das jüngste Buch von Thilo Sarrazin „Feindliche Übernahme“, das seit seinem Erscheinen am 28. August 2018 die Sachbuch-Bestsellerlisten anführt. Es ist natürlich zu wünschen, daß es Millionen von Lesern finden wird. Werbung muß man dafür aber nicht mehr machen.

Glücklicherweise kommt aber auch aus dem Bereich der oft gescholtenen akademischen Wissenschaft so manche kluge und unbedingt empfehlenswerte Ausarbeitung. Zur Rechtslage hat jüngst der Rechtswissenschaftler Ulrich Vosgerau mit seinem Buch „Herrschaft des Unrechts“ die nötige Aufklärung gegeben. Wer insoweit tiefer graben will, der kann ja auch das Gutachten des Rechtslehrers und früheren Richters des Bundesverfassungsgerichts Udo Di Fabio zum Thema lesen. Ebenso wie das Buch von Vosgerau ist es meines Erachtens auch für den Nichtjuristen verständlich geschrieben.

Grundlegendhat nun der Politikwissenschaftler Martin Wagener untersucht, wie die massenhafte unkontrollierte Zuwanderung von echten Wirtschaftsmigranten und falschen Flüchtlingen unterbunden werden kann. „Deutschlands unsichere Grenze – Plädoyer für einen neuen Schutzwall“ stellt die Möglichkeiten dar, tatsächlich die deutschen Grenzen für illegale Zuwanderer undurchlässig zu machen. Es gehört ja zum Argumentationsmuster der Regierungsparteien wie auch der Opposition mit Ausnahme der AfD, daß dies praktisch gar nicht möglich sei. Wagener widerlegt dieses Argument überzeugend. Der Verfasser ist auch nicht irgendwer, sondern lehrt Politikwissenschaft und Internationale Politik an der Hochschule des Bundes für die öffentliche Verwaltung. Im Hörsaal sitzt vorwiegend der Nachwuchs für den höheren Dienst im Bundesnachrichtendienst. Letzteres hat schon zu einem Aufschrei der üblichen Verdächtigen aus der politischen Empörungsszene geführt. Noch mehr dürfte sie ärgern, daß Prof. Wagener wohl noch eine lange Zukunft als Hochschullehrer im Bundesdienst haben dürfte, denn er ist Jahrgang 1970.

Neben den technischen Ausführungen zu Grenzanlagen rund um den Globus, ihren Stärken, Schwächen und der Realisierbarkeit eines einerseits zuverlässig illegale Einwanderung unterbindenden, andererseits legalen Verkehr von Personen und Waren über die deutsche Grenze zügig abwickelnden Grenzsystems, formuliert er auch in bemerkenswerter analytischer Brillianz die Lage, in der sich die Deutschen derzeit befinden. So merkt er zur Position derjenigen, welche die herrschende Willkommenspolitik ablehnen – und dazu gehört er ganz sicher auch – grundlegend an:

„Iin einer Demokratie muß aber auch die Gegenposition legitim sein. Sie begründet sich über die Identität eines jeden einzelnen. Demnach ist zwischen Volk und Staatsvolk zu unterscheiden. Zum ersten gehören die Deutschen qua Geschichte und Abstammung, zum zweiten über die erlangte Staatsbürgerschaft. Ersteres hat etwas mit Identität zu tun, letzteres etwas mit Recht. Für den Umgang der Menschen in diesem Land bedürfen die Inhalte einer hierarchischen Ordnung. Natürlich ist das Recht – die Staatsbürgerschaft – entscheidend, um das Miteinander der Bürger der Bundesrepublik zu ordnen. Das Grundgesetz spricht in Art. 2 Abs. 1 allerdings auch jedem Menschen das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu. Wer sich folglich gegen den Aufbau einer multikulturellen Gesellschaft wendet und für den Erhalt des eigenen Volkes eintritt, der ist deshalb nicht zwangsläufig ein Rechtsradikaler. Er folgt lediglich einer anderen sozialen Präferenz, die sich aus seiner Identität – seiner Persönlichkeit! – ergibt. Darauf aufbauend muß er der Meinung sein können, daß die kontinuierliche, massenhafte Zuwanderung von Menschen fremder Kulturen zu begrenzen ist. Wer diese Position vertritt, hat eine andere Auffassung von dem, was Deutschland ausmacht. Desgleichen darf ein solcher Mensch der Meinung sein, daß die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung von Terroristen und organisierten Kriminellen nicht ausreichen. Er muß dabei nicht von Ängsten getrieben sein. Vielleicht hält er dagegen schlicht das eingependelte Maß an Terrorismus und Ausländerkriminalität, vor allem im OK-Bereich, für übertrieben und korrekturbedürftig.“

Die Gegenposition dominiere derzeit das Geschehen: demnach müsse man für Multikulturalität einen Preis zahlen. Zudem seien Terroranschläge und Bandenwesen auf der einen Seite gegen die Freiheit, sich in großen Teilen Europas ohne Grenzkontrollen bewegen zu können, auf der anderen Seite abzuwägen. Auf Menschen, die Opfer von Migrantenkriminalität geworden sind, müsse dieser Gütervergleich geradezu zynisch wirken.

Nach dem Hinweis auf Umfragen, wonach die Deutschen erhebliche Sorgen dahingehend haben, daß ihr Land von allzu vielen legalen wie illegalen Zuwanderern verändert wird, und man in der Zuwanderung allgemein die größte Gefahr für ihr Land sieht, weist er auf ein Paradoxon hin:

„Dennoch wählen die Deutschen Parteien, die diese Sorgen und Ängste nicht teilen und vollkommen gegensätzliche Positionen einnehmen. Eine Interpretation dieser paradoxen Lage kann wie folgt aussehen: natürlich muß das Wahlverhalten als Volkswille akzeptiert werden. Es drängt sich allerdings auch der Eindruck auf, daß es vor allem der Druck der politisch-medialen Elite ist, der zumindest einen Teil des Wahlverhaltens erklärt. So bremst er den tatsächlichen Volkswillen, der über Umfragen zwischen den Wahlen ermittelt wird, aus. Dieser Druck manifestiert sich in subtilen Mechanismen sozialer Ächtung jener Positionen, die vom Mainstream abweichen. Politiker neigen zudem dazu, aus ihrer Sicht nicht lösbare Herausforderungen sprachlich zu kaschieren.

Demgemäß stellt er die Deutschen vor die Wahl:

„Wenn das deutsche Volk sein kulturelles Erbe und auch seine spezifischen nationalen Eigenarten nicht für schützenswert hält, dann benötigt Deutschland definitiv keine postmoderne Grenzanlage. Bürger aus allen Teilen der Welt wären willkommen, wenn sie sich an die Gesetze halten und nach Möglichkeit eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Das deutsche Volk würde es im Abstammungssinne früher oder später nur noch als eine von mehreren Gruppen des deutschen Staatsvolkes geben. Der Begriff Deutsch würde auf die Funktion eines inhaltlich variablen Etiketts reduziert. Die ursprüngliche Bedeutung des Deutschen würde dabei verloren gehen. Am Ende dieser Entwicklung wäre die Bundesrepublik eine komfortable Aufenthaltszone, die nur noch durch das Recht zusammengehalten wird, nicht aber durch kulturelle Gemeinsamkeiten oder gar die Anrufung einer nationalen Schicksalsgemeinschaft.“

Daß wir Deutschen mehrheitlich dies eigentlich nicht wollen, folgt ja auch aus den zitierten Ergebnissen diverser Meinungsumfragen und Studien. Wagener findet auch heraus, daß diese Widersprüche zwischen den wirklichen Wünschen der Deutschen und ihrem Wahlverhalten wohl auch zum Teil auf die jahrzehntelange Indoktrination mit einem europäischen Gedanken zurückgehen, der nicht die klassische Zusammenarbeit von Ländern in Europa fördert, sondern auf eine Auflösung der Völker und Staaten zugunsten eines europäischen Raums in bundesstaatlicher Verfassung hinausläuft. Wer das nicht will, dem attestiert er aber auch:

„Wer dann noch realisiert, daß die Sicherheit Deutschlands von den USA und der NATO abhängt, nicht aber von der Europäischen Kommission oder dem Europäischen Rat, der ist kein Radikaler, wenn er an der deutschen Mitgliedschaft in der EU zweifelt. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hatte wie das Schengen-Abkommen viele Jahre Zeit, sich im Militär- bzw. Sicherheitsbereich zu beweisen. Der Versuch blieb erfolglos.“

Seine Vorschläge hinsichtlich der Organisation Europas laufen letztlich auf de Gaulles Europa der Vaterländer hinaus. Und er meint, dieses Gegenmodell wäre in jeder Hinsicht proeuropäisch. Denn für Europa ist, wer langfristig an dessen innerer äußerer Stabilität arbeiten möchte.

Und allen sentimentalen und humanitaristischen Strömungen in der deutschen Gesellschaft, was die menschlichen Verpflichtungen gegenüber dem Elend dieser Erde angeht, schreibt er nüchtern und sachlich ins Stammbuch: „Der industrialisierte Norden wird akzeptieren müssen, daß er dem menschlichen Leid nicht überall und zu jeder Zeit entgegenwirken kann.“

Die Verteidigung der Willkommenspolitik seitens unserer politischen und medialen Klasse – von Elite möchte ich nicht sprechen – findet für ihn auch eine schlüssige Erklärung. Es ziehe sich nämlich wie ein roter Faden durch die deutsche Geschichte. Werde in einem politischen Projekt die Finalität menschlicher Entwicklung gesehen, dann halte die jeweils herrschende Elite mit allen Mitteln an diesem Vorhaben fest. Dies gelte für das Kaiserreich, den Nationalsozialismus, den Sozialismus und die Demokratie. Mal sei Legitimation über das monarchische Gottesgnadentum, dann über die Überlegenheit der arischen Rasse, kurz darauf über die sozialistische Einsicht in den dialektischen Verlauf der Geschichte und dann heute durch die Anrufung der Ideen des Liberalismus in einer grenzenlosen Welt geschaffen worden. Widerspruch sei nie erwünscht gewesen. Kritiker seien in der Vergangenheit erschossen oder weggesperrt worden. In der Bundesrepublik jedoch würden sie mit den Mitteln der politischen Korrektheit gesellschaftlich diskreditiert, um die Bahnen des Diskurses eng zu halten. Das ist der Mechanismus der political correctness, den ja schon Alexis de Toqueville für die Frühzeit der Vereinigten Staaten von Amerika beschrieben hat.

Dieses klug geschriebene, faktengesättigte Buch ist verlagsfrei erschienen, im Internet aber ohne weiteres über verschiedene Anbieter verfügbar, ebenso wie es im Buchhandel bestellt werden kann (ISBN – 13:978-1724782403). Zwar haben die Spontis der Studentenbewegung seinerzeit die Widersprüchlichkeit ihrer Gedanken unfreiwillig in dem Satz dokumentiert: „Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts!“ In Wirklichkeit schafft Wissen Überlegenheit. Wissen ist verfügbar. Es zu erwerben macht nicht einmal sehr viel Mühe. Diese Mühe haben sich Autoren wie Wagener gemacht und eine Unzahl von Fakten zusammengetragen, aber auch schlüssige Gedankengebäude errichtet. Der Leser solcher Bücher kann also mit vergleichsweise geringem Aufwand argumentationsfest werden.

Der Rufer in der Wüste

Nach einer Forsa-Umfrage aus dem Jahre 2013 hielten damals die meisten Deutschen Helmut Schmidt für den bedeutendsten Kanzler der Nachkriegszeit vor Konrad Adenauer, Willy Brandt und Helmut Kohl. Man sollte daher glauben, daß seine öffentlichen Äußerungen auch nach dem Ende seiner Kanzlerschaft 1982 in Deutschland mit großer Aufmerksamkeit aufgenommen und für seine Nachfolger handlungsleitend geworden wären. Das mag vielleicht in dem ein oder anderen Politikfeld annähernd so gewesen sein. In dem Politikfeld jedoch, das heute unbestritten die Bürger unseres Landes und damit auch die Wähler am meisten interessiert, ja sogar beunruhigt, nämlich der Zuwanderungsproblematik, blieben und bleiben seine Analysen und Warnungen unbeachtet.

Bereits 1981, noch als amtierender Bundeskanzler, erklärte er: „Wir können nicht mehr Ausländer verdauen, das gibt Mord und Totschlag.“ Damals betrug der Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland gerade einmal 6,5 %, 2017 waren es bereits 11,3 %. 1992 erklärte er: „Die Vorstellung, daß eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müßte, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, mit möglichst vielen kulturellen Gruppen, halte ich für abwegig. Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen.“ In diese Kerbe hieb er erneut im Jahre 2004: „Das Ideal einer multikulturellen Gesellschaft ist in demokratischen Staaten wie Deutschland nicht durchsetzbar. Insofern war es ein Fehler, daß wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“ In diesem Zusammenhang forderte er dann auch, die Ghettos in den Großstädten aufzulösen. Und im Jahre 2005 erklärte er klipp und klar: „Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden.“

Das Thema hat ihn offensichtlich jahrzehntelang umgetrieben. In seinem letzten großen Fernsehinterview, wenige Monate vor seinem Tod, erklärte er in eindringlichen Worten, wo die Probleme liegen: „Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft uns mehr Probleme, als es uns auf dem Arbeitsmarkt an positiven Faktoren bringen kann. Zuwanderung aus verwandten Zivilisationen, zum Beispiel aus Polen, ist problemlos. Zum Beispiel aus Tschechien, ist problemlos. Zum Beispiel aus Österreich, ist problemlos. Aus Italien, ist problemlos. Es fängt an, bei etwas östlicheren Gegenden. Zuwanderung aus Anatolien ist nicht ganz problemlos. Zuwanderung aus Afghanistan bringt erhebliche Probleme mit sich. Zuwanderung aus Kasachstan bringt Probleme mit sich. Das sind andere Zivilisationen. Nicht wegen ihrer anderen Gene, nicht wegen ihrer anderen Abstammung, aber wegen der Art und Weise wie sie als Säugling, wie sie als Kleinkind, wie sie als Schulkind, wie sie als Kind in der Familie erzogen worden sind.“

Damit ist ganz klar die kulturelle Prägung angesprochen, die nun einmal in den genannten europäischen Ländern aus bekannten Gründen eine völlig andere ist, als in den genannten orientalischen Ländern. Prägend für die Kulturen war und ist jeweils die vorherrschende Religion, bzw. in Europa zusätzlich und die Religion maßgeblich beeinflussend, die Aufklärung. Letzteres ist den genannten außereuropäischen Kulturen völlig fremd.

Dem anerkannt hellsichtigen Ökonomen Helmut Schmidt war natürlich auch die wirtschaftliche Dimension dieser Problematik bewußt. Dazu nur zwei Zahlen. Prof. Werner Sinn beziffert die Kosten für jeden Flüchtling, der zu uns kommt, auf ca. 450.000,00 €. Prof. Bernd Raffelhüschen schätzt selbst bei einer Integration in den Arbeitsmarkt innerhalb von sechs Jahren die Zusatzkosten für unser Land auf rund 900 Milliarden €.

Wer heute die Mahnungen und Warnungen Helmut Schmidts öffentlich vertritt, muß damit rechnen, als Rassist gebrandmarkt zu werden. Man stelle sich nur einmal vor, die zitierten Äußerungen des Staatsmannes Helmut Schmidt würde etwa Alexander Gauland öffentlich vortragen. Wir hätten es dann sicherlich nicht mit einem bloßen Sturm der Entrüstung, sondern einem Orkan in den Medien zu tun. Willfährige Staatsanwälte in rot-grün regierten Ländern würden weisungsgemäß Anklagen wegen Volksverhetzung erheben. Ob ihm dann die Berufung auf den Kronzeugen Helmut Schmidt vor einer Verurteilung bewahren würde, muß mindestens offen bleiben.

Auch wenn die Mahnungen von Helmut Schmidt bis heute nicht beachtet werden, vielmehr die Politik der Bundesregierung, unterstützt von weiten Teilen der Opposition, sie offen ignoriert: wir sollten nicht in dem Bemühen nachlassen, sie immer wieder zu Gehör zu bringen. Wir sind es unseren Kindern und Enkeln schuldig. Ob diesem Rufer in der Wüste, wie Johannes der Täufer vom Evangelisten Lukas genannt wurde, weil er mahnte und warnte, ohne Gehör zu finden und gewissermaßen vor tauben Ohren in den Wind predigte, ein Größerer folgen wird, wie es im Falle des Johannes Jesus Christus war, der dann tatsächlich Gehör gefunden hat, wissen wir nicht. Doch die Hoffnung stirbt zuletzt.

 

Joe Kaeser, Dealmaker

Schuster bleib‘ bei deinen Leisten! Dieses alte deutsche – Aua, nationalistisch! – Sprichwort kam mir in den Sinn, als ich heute Morgen die Frühnachrichten hörte. Der Vorstandsvorsitzende – pardon: CEO – der Siemens AG hat also davor gewarnt, daß Nationalismus und Rassismus in Deutschland salonfähig werden. Das wäre auch für die Wirtschaft und sein Unternehmen verheerend. Deutschland lebe in der heutigen Zeit vom Export und dabei möglichst offenen Grenzen. Die Konzerne seien global aufgestellt, mit Mitarbeitern und Kunden jeder Hautfarbe sowie Religion. Und dann glaubte er noch eins drauf setzen zu müssen. Wörtlich: „Es haben damals beim Nationalsozialismus zu viele Menschen geschwiegen, bis es zu spät war. Und das darf uns in Deutschland nicht wieder passieren.“ Er habe Äußerungen der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel vor Monaten im Deutschen Bundestag als rassistisch und ausgrenzend empfunden. Sie hätten ihn im Ton an die NS-Zeit erinnert. Frau Weidel hatte damals in der Tat gesagt: „Burka, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichts werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern.“ Käser hatte darauf getwittert, lieber Kopftuchmädchen als Bund Deutscher Mädel.

Nun ist es in der Politik üblich, sich einer blumigen und nicht selten drastischen Sprache zu bedienen. Anderenfalls wird man ja nicht zur Kenntnis genommen. Die akademisch-nüchterne Sprache bleibt im Hörsaal, im Plenarsaal hingegen wird zugespitzt und draufgehauen. Typisch für die Kultur in der politischen Debatte unserer Tage ist es allerdings, bei jeder passenden, vor allem aber auch unpassenden Gelegenheit, die NS-Zeit zu instrumentalisieren. Da spielt es keine Rolle, daß auch Frau Weidel vom Nationalsozialismus mindestens so weit entfernt ist, wie die Erde von der Sonne. Denn je länger Hitler und seine Schergen tot sind, um so heftiger werden sie bekämpft (Johannes Gross). Wer vor den längst zu Staub Zerfallen warnt, kann sich sicher sein, von vielen Deutschen als Erzengel Michael in strahlender Rüstung wahrgenommen zu werden, der den Satan immer wieder niedermacht.

Der Vorgang ist symptomatisch für den geistigen Zustand weiter Kreise nicht nur in Politik und Medien, sondern leider auch in der Wirtschaft. Kaeser ist vielleicht ein besonders plakatives Beispiel für diesen Typus Manager. Zwar hat er keine Ahnung, wovon er spricht. Als gelernter Kaufmann mit einem Fachhochschulstudium der Betriebswirtschaftslehre gehörte die Befassung mit philosophischen, staatsrechtlichen und gesellschaftspolitischen Themen zumindest nicht zum Schwerpunkt seiner Ausbildung. Wenn er dann im Zusammenhang mit seinen Tiraden gegen Frau Weidel und die seines Erachtens nationalistische und rassistische Entwicklung in der Gesellschaft über humanistische Werte spricht, dann eben wie der sprichwörtliche Blinde von der Farbe. Natürlich geht es ihm ums Geschäft, und nur ums Geschäft. Wer in der Welt der Unternehmenskennzahlen lebt, dem sind Patriotismus, Kultur und hergebrachte Lebensart des Volkes, in das man hineingeboren worden ist, eher zweitrangige Begriffe, allenfalls irgendwo zwischen Folklore und lästigem deutschen Aufsatz in der Abiturprüfung angesiedelt.

Geld wird eben in der Wirtschaft verdient, und am meisten, wenn sie global gut aufgestellt ist. Und so wird man Teil einer internationalen Managerkaste. Da ist es egal, ob vielleicht im eigenen Land die Lebensverhältnisse infolge ungebremster und unbeherrschbarer Zuwanderung aus fremden Kulturen unzuträglich werden. Dann spielt man eben irgendwo anders Golf. In Niederbayern als Josef Käser geboren, ändert man während seiner beruflichen Tätigkeit in den USA seinen Namen in Joe Kaeser, weil man sich davon nun einmal verspricht, von den Amerikanern als einer der ihren akzeptiert zu werden. In der globalen Wirtschaft, so scheint es, sind nationale Eigenheiten wohl eher hinderlich. Erfolgreicher ist da doch die One-World-Ideologie eines George Soros, wonach die Welt doch besser ein globales Dorf wird, mit gleichförmiger Gesellschaft und vor allem gleichgerichteten Konsumwünschen. Nationen stören da nur. Folglich ist es eben nationalistisch, wenn man das eigene Volk davor schützen will, sich bis zur Unkenntlichkeit zu verändern. Und natürlich darf dann auch der Vorwurf des Rassismus nicht fehlen, auf meiner persönlichen Rangliste der unsäglichen Begriffe die absolute Nummer eins. Natürlich gibt es in Deutschland Rassismus nicht. Wer wissen will, was das ist, der möge vielleicht in das südliche Afrika reisen. Dort kann er dann beobachten, wie Menschen alleine wegen ihrer Hautfarbe enteignet, vertrieben oder gleich totgeschlagen werden. Vorausgesetzt, sie sind weiß. Hierüber Besorgnisse zu äußern, wäre einem internationalen Manager vielleicht auch angemessen.

Es ist doch schlichtweg falsch anzunehmen, die Artikulation nationaler Positionen in der deutschen Politik könne der deutschen Exportwirtschaft schaden. Tatsächlich ist es dem amerikanischen oder chinesischen Autokäufer völlig gleichgültig, ob in Deutschland Herr Gauland oder Herr Hofreiter Bundeskanzler ist. Niemand in Deutschland wird ein preiswertes Fernsehgerät oder Mobiltelefon aus chinesischer Produktion nicht kaufen, weil das Verhältnis der chinesischen Führung zu den Menschenrechten kritikwürdig ist. Auch interessiert es keinen deutschen Manager, der mit China Geschäfte machen will, ob die Chinesen Kriegsflüchtlinge aus anderen Ländern aufnehmen oder politisch Verfolgten Asyl gewähren oder nicht. Bekanntlich ist letzteres der Fall, was aber weder Mr. Kaeser noch Frau Merkel daran hindert, mit China Geschäfte zu machen. Allerdings dürfte Frau Merkel die jüngsten Äußerungen von Herrn Kaeser befriedigt zur Kenntnis genommen haben. Mit dem wohlfeilen AfD-Bashing kommt man bei deutschen Politikern und Journalisten immer gut an. Herrn Kaeser und seinem Unternehmen kann das nur nützlich sein. Das Wohlwollen der Kanzlerin läßt sich ganz bestimmt in vielfältiger Hinsicht für Siemens nutzbar machen.

 

Wo stehen wir?

Die Ereignisse der letzten Tage können mit dem vielzitierten Wort des römischen Dichters Horaz zusammengefaßt werden: Der Berg kreißte, doch geboren ward ein lächerliches Mäuslein. Denn die offenbar unter erheblichen politischen Schmerzen zustande gekommene Einigung zwischen den Unionsparteien bedeutet bei Lichte besehen nicht mehr, als daß geltendes Recht wenigstens zum Teil angewandt werden soll. Ob das dann auch den Segen des Koalitionspartners SPD finden wird, darf getrost bezweifelt werden.

Alle Detailfragen zur sogenannten Flüchtlings- und Asylpolitik mögen zwar jeweils wichtig sein, sie aufzuwerfen und zu lösen kann jedoch nur dann sinnvoll sein, wenn man sich darüber im klaren ist, wo man steht und wo man hingehen möchte. Die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft ist für verantwortungsbewußte Menschen ja kein Selbstzweck, erst recht kein politisches Spiel. Vielmehr geht es um die Frage, welche Zukunft wir unseren Kindern und Enkelkindern ermöglichen wollen. Das gilt nota bene auch für diejenigen, denen aus welchen Gründen auch immer das Glück eigener Kinder und Enkel versagt geblieben ist. Indessen hat man bei manchen von ihnen, vor allem der Frau Bundeskanzler und einigen ihrer Steigbügelhalter aus Koalition und Opposition nicht den Eindruck, daß ihnen die Zukunft dieser Generationen unseres Volkes und unseres Kulturkreises wirklich am Herzen liegt. Doch dazu später.

Die Philosophie der Aufklärung ist in Europa entstanden (Descartes, Kant etc.) und konnte sich auf diesem Kontinent und in den vormaligen Kolonien der europäischen Staaten auf dem amerikanischen Kontinent, in Australien und Neuseeland durchsetzen, weil sie dort auf eine Religion traf, die ihre Lehren, wenn auch zunächst zögerlich, akzeptierte. Das ist auch ganz offensichtlich die Ursache der stürmischen Entwicklung von Wissenschaft und Technik, aber auch gesellschaftlicher Befreiung des Menschen aus der bis dahin gegebenen Unmündigkeit, ob selbst verschuldet, wie Immanuel Kant erklärt hat, oder schlicht und einfach menschheitsgeschichtlich als Entwicklungsstadium notwendig. So und nicht anders entstand eben die Hochkultur, in der sich die Völker der westlichen Welt, um einmal diesen Begriff anstelle des zu Unrecht viel gescholtenen christlichen Abendlandes zu benutzen, zu freien Gesellschaften mit beträchtlichem allgemeinem Wohlstand entwickelt haben.

Wer verantwortungsvoll an den zukünftigen Lebensverhältnissen seiner Kinder und Enkelkinder arbeitet, der kann nur anstreben, ihnen diesen Status weiterzugeben und ihnen zu ermöglichen, diesen zu sichern und womöglich weiterzuentwickeln.

Allein daran sind alle Überlegungen und Maßnahmen zu messen, die im Rahmen der gegenwärtigen Zuwanderungsproblematik, aber auch im Rahmen der, man muß sagen sogenannten, Integration von in den letzten Jahrzehnten vor 2015 eingewanderten Ausländern aus dem islamischen Kulturkreis angestellt bzw. ins Werk gesetzt werden. Ob es um die Zahl der Migranten geht, wie man wissenschaftssprachlich-neutral wirkliche oder auch nur vermeintliche Bürgerkriegsflüchtlinge, Asylbewerber und Einwanderer in die Sozialsysteme mit und ohne Papiere nennt, ob es um die Bedingungen geht, unter denen sie hier vorübergehend oder gar auf Dauer leben, ob es um die Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln geht, die ihre Einreise und ihr Verbleiben regeln, ob es um die Pflicht zur Beachtung unserer Gesetze und Regeln des alltäglichen Zusammenlebens geht, alles das muß daran gemessen werden, ob es unsere Lebensweise auf Dauer gewährleistet oder gefährdet.

Weil es ganz offensichtlich ist, daß kein Volk sein politisches und wirtschaftliches Niveau aufrechterhalten kann – von Weiterentwickeln wollen wir hier erst gar nicht nicht sprechen -, wenn die Zahl der kulturfremden Zuwanderer einen prägenden Einfluß auf die aufnehmende Gesellschaft gewinnt, muß eben diese Zahl begrenzt werden, will man das als richtig erkannte Ziel der Bewahrung und Weiterentwicklung der eigenen, freien und prosperierenden Gesellschaft nicht aufgeben. In diesem Zusammenhang soll man auch nicht mit Begriffen wie „Umvolkung“ oder „Bevölkerungsaustausch“ hantieren. Abgesehen von ihrem pegidaesken und damit dem Sprachgebrauch des intellektuellen Prekariats anverwandten Klang sind sie auch sachlich unzutreffend, denn es geht ja nicht um die Aussiedelung der einen und die Ansiedelung der anderen, sondern nur die Frage, welche und wie viele Neubürger das Land verträgt. Somit muß es das erste Ziel jeglicher Zuwanderungspolitik sein, die Zahl der Zuwanderer so gering zu halten, daß eben die vorbeschriebene Gefahr gar nicht erst entstehen kann. Davon zu unterscheiden ist natürlich das Bestreben entwickelter Gesellschaften, beruflich qualifizierte und der eigenen Gesellschaft affine, zumindest anpassungswillige Einwanderer zu gewinnen.

Die Kosten der gegenwärtigen Zuwanderungspolitik sind ein weiteres gewichtiges Argument dafür, die Zuwanderung nicht nur drastisch zu begrenzen, sondern die Zahl der unkontrolliert und ungeregelt eingewanderten Menschen kurz- und mittelfristig wieder abzubauen. Kosten in der Größenordnung von ca. 50 Milliarden € jährlich für Unterkunft, Verköstigung, medizinische Versorgung, Verwaltung, Sicherheit und Schulbildung kann auch ein wirtschaftlich leistungsfähiger Staat wie Deutschland nicht dauerhaft aufbringen, ohne in gleichem Umfang seinen eigenen Bürgern diese Mittel vorzuenthalten und damit ihre Renten in geringerem Maß als möglich zu steigern, ihre medizinische Versorgung zu verteuern, und die öffentlichen Investitionen für Infrastruktur herunterzufahren, von Investitionen in die Wissenschaft und der Förderung des kulturellen Lebens erst gar nicht zu reden. Wer das leugnet, muß wohl über den finanz- und volkswirtschaftlichen Unverstand des vormaligen Zensurministerleins und nunmehrigen Neckermanntouristen in der Mission des deutschen Chefdiplomaten verfügen.

Der gesellschaftliche Schaden, beileibe nicht bloße Kollateralschaden, dieser massenhaften Zuwanderung von kulturfremden, häufig nicht einmal des Lesens und Schreibens in ihrer Muttersprache kundigen Menschen ist ebenfalls nicht gering zu schätzen. Schulklassen und ganze Stadtteile, in denen die deutsche Sprache zu einer Randerscheinung geworden ist, können nur in der Phantasie psychiatrisch behandlungsbedürftiger Traumtänzer mit der Zwangsvorstellung von einer egalitären, ohne Grenzen und damit ohne staatliche Ordnung lebenden Weltgesellschaft als begrüßenswerter gesellschaftlicher Fortschritt betrachtet werden.

Schließlich sollte man auch das Gerede gewisser Wirtschaftsvertreter von dem Fachkräftemangel, der nur durch massenhafte Zuwanderung wenigstens abgemildert werden könne, kritisch und mit gesundem Menschenverstand betrachten. Der eigenen Lebenswirklichkeit dürfte wohl die Kritik etwa von Mitgliedern des VDI entsprechen, wonach angesichts eines halben Dutzend Bewerber auf eine offene Stelle von einem Fachkräftemangel nicht die Rede sein kann. Natürlich muß man Äußerungen von Verbandsvertretern immer und nicht nur in diesem Zusammenhang unter dem Blickwinkel des cui bono, also der Frage: wem nützt es? betrachten. Die marktwirtschaftliche Regel von Angebot und Nachfrage gilt natürlich auch für den Arbeitsmarkt. Zuwanderer aus Niedriglohnländern drücken tendenziell das Lohnniveau und somit die Kosten der Unternehmen. Soweit uns Institutionen wie etwa die in der politischen Publizistik allgegenwärtige Bertelsmann-Stiftung etwas anderes mit wissenschaftlichem Anstrich glauben machen wollen, so sollte man sich stets vergegenwärtigen, daß es sich dabei regelmäßig nicht um wissenschaftliche Arbeit, sondern um Regierungspropaganda handelt.

Wer allen diesen Argumenten wenigstens im Kern zustimmen kann, wird indessen von den Propagandisten der Merkel’schen „Flüchtlingspolitik“ damit zur Räson gebracht, daß nun einmal die europäische wie auch die nationale Rechtslage keine Alternative zum Handeln der Regierung zulasse. Jedenfalls hinsichtlich der europäischen Rechtslage sollte man sich dann schon fragen, warum alle anderen europäischen Länder anders als Deutschland handeln. Handelt es sich bei ihnen also samt und sonders um Rechtsbrecher? Schon diese Fragestellung zeigt die Unhaltbarkeit der aktuellen Regierungspropaganda, die uns übrigens nicht in erster Linie durch das Bundespresseamt nahegebracht wird, sondern durch die weit überwiegende Zahl der gedruckten und gesendeten Medien. Sie machen das Bundespresseamt eigentlich überflüssig.

Wie die Rechtslage tatsächlich ist, kann man nur von unabhängigen Juristen erfahren. Da hört man allerdings völlig andere Töne. Um einmal neben der Überzeugungskraft des Arguments auch die Prominenz seines Autors ins Feld zu führen, wollen wir aus einem aktuellen Vortrag des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, zitieren:

„Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist festzuhalten, daß es weder nach deutschem Verfassungs- und Verwaltungsrecht, noch nach europäischem Recht, noch nach dem Völkerrecht für Nicht-EU Ausländer ein vorbehaltloses Recht auf Einreise in das und auf Aufenthalt im Bundesgebiet gibt. Ein vorbehaltloses Recht auf Aufnahme in der Europäischen Union zum Zwecke der Durchführung eines – von vornherein aussichtslosen – Asylverfahrens besteht ebenfalls nicht. Es gibt ein solches individuelles Menschenrecht auf einen Aufenthalt und auf ein Leben in einem fremden Staat der eigenen Wahl, also auf Einwanderung in den Staat der eigenen Präferenz nicht, selbst wenn die Einreise formal mit einem ersichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Antrag auf Asyl verbunden wird, oder wenn der Asylantrag in einem erkennbar unzuständigen Mitgliedsstaat der EU gestellt werden soll. Ohne eine solche Einreiseerlaubnis ist die Einreise nach Deutschland oder in die Europäische Union illegal; sie ist de jure grundsätzlich zu verweigern. Die Verwaltungspraxis in Deutschland entsprach und entspricht dem eindeutig nicht.

Nach § 18 Abs. 2 des Asylgesetzes ist dem Ausländer die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist. Alle EU-Mitgliedsstaaten gehören zu den sicheren Drittstaaten. Deutschland ist ausschließlich von solchen Staaten umgeben, sodaß alle Nicht-EU Ausländer, die auf dem Landweg nach Deutschland kommen, betroffen sind. Von dieser Einreiseverweigerung oder „Zurückschiebung“ ist nach dieser Vorschrift abzusehen, wenn Deutschland nach dem Recht der EU für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, oder das Bundesministerium des Innern dies aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland angeordnet hat. Nach der Dublin-III-Verordnung der EU ist Deutschland nicht automatisch zuständig für alle auf seinem Gebiet gestellten Anträge, grundsätzlich zuständig ist das sogenannte Erstzutrittsland der Europäischen Union. Das sogenannte Selbsteintrittsrecht Deutschlands begründet keine Rechtspflicht, eine solche Übernahme der Zuständigkeit erfolgt freiwillig, darf daher zwingendes nationales Recht nicht missachten und das vom EU-Recht bestimmte Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht in sein Gegenteil zu verkehren.“

Inhaltlich gleichlautende Gutachten und Publikationen anderer Rechtswissenschaftler wie Udo Di Fabio oder Ulrich Vosgerau sollen gerade wegen ihrer Argumentationstiefe nicht unerwähnt bleiben. Wenn dagegen Publizisten mit Staatsexamina wie Heribert Prantl Gegenteiliges verbreiten, tun sie es gegen ihren juristischen Sachverstand. Man darf ihnen also mit Fug und Recht unterstellen, ganz bewußt das Geschäft derer zu betreiben, die über die massenhafte, unkontrollierte und ungeregelte Zuwanderung von Menschen, die jedenfalls in größerer Zahl unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung gefährden, eine andere Gesellschaft in Deutschland etablieren wollen.

Festzuhalten ist daher, daß die gegenwärtige Zuwanderungspolitik der Bundesregierung offensichtlich weder von den deutschen Gesetzen, noch von den einschlägigen europäischen Verträgen und auch nicht vom sonstigen Völkerrecht gedeckt ist. Vielmehr muß eindeutig festgestellt werden, daß die Bundesregierung unter dem Beifall der Medien, Kirchen und sogenannten Kulturschaffenden seit dem Herbst 2015 andauernd das Recht bricht. Leider sind damit Straftatbestände nicht verwirklicht worden. Wer dennoch Strafanzeigen gegen Merkel und Co. bei den Staatsanwaltschaften einreicht, nimmt ihnen nur die Zeit für die Bearbeitung strafrechtlich wirklich einschlägiger Sachverhalte. Außerdem gibt er Merkel und Co. die Möglichkeit, unter Verweis auf die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren zu behaupten, die „Flüchtlingspolitik“ der Bundesregierung sei rechtens. Quidquid agis, prudenter agas, et repice finem, sagt der Lateiner. Zu deutsch: Was auch immer du tust, tue es klug und bedenke das Ende.

Wir leben Gott sei Dank in einer Demokratie, auch wenn es bisweilen schwer fällt, das auch immer zu erkennen. Die massiven Angriffe auch staatlicher Stellen auf die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit seien hier nur beispielhaft erwähnt. Die Macht des Bürgers beschränkt sich auf das Recht, Politiker zu wählen oder abzuwählen. Von diesem Recht muß man aus der eingangs beschriebenen Verantwortung für die nachfolgenden Generationen Gebrauch machen. Man muß es klug tun und dafür sorgen, daß nur solche Kandidaten gewählt werden, die wenigstens versprechen, ein Kontrastprogramm zur aktuellen Politik der regierenden Parteien sowie ihrer Steigbügelhalter in Opposition und Medien zu verwirklichen. Dazu würde beispielsweise gehören, die Attraktivität unseres Landes für Wirtschaftsmigranten dadurch gegen Null zu fahren, daß statt international vergleichsweise hoher Geldzahlungen während der gesamten Dauer des juristischen Verfahrens und eines bloß geduldeten Aufenthalts nur noch Sachleistungen gewährt werden und die Unterbringung ausschließlich in Gemeinschaftseinrichtungen erfolgt. Damit wäre der wesentliche Faktor für den Zuzug, nämlich die tatsächlich gewaltige Differenz zwischen den Lebensverhältnissen in den Herkunftsländern und in unserem Lande beseitigt. Diese Maßnahme würde nichts kosten, sondern im Gegenteil im Vergleich zu dem, was derzeit geschieht, erhebliche Einsparungen bringen. Die vielen eingesparten Milliarden könnten dann unseren eigenen Bürgern zugute kommen. Bessere gesundheitliche Versorgung, höhere Renten, bessere Bildung unserer Jugend und nicht zuletzt eine dramatische Erhöhung des Sicherheitsniveaus unserem Lande wären Folge. Prüfen wir also, wessen Wahlprogramme diesen Forderungen am nächsten kommen. Und dies ohne Ansehen von Partei und Person. Wir sind es unseren Kindern und Enkeln schuldig.

 

 

Toleranz und Zelotentum

Die Diskussion um die Religionsfreiheit – richtig Religionsausübungsfreiheit – in Deutschland hält an, und das ist auch gut so. Denn die Frage, wie wir leben wollen und sollen, und welche tradierten wie importierten Lebensformen zu unserem Lande gehören oder nicht, ist zu wichtig, als daß man die Antwort darauf allein den Politikern und Meinungsfürsten überlassen könnte. Vielmehr ist es urdemokratisch, solche grundlegenden Fragen in einer breiten öffentlichen Debatte zu klären.

Diese Frage dreht sich in Deutschland in erster Linie um den Islam, sollte aber grundsätzlich gestellt werden. Denn der Maßstab, an dem all das gemessen werden muß, kann nur unsere Verfassung sein, und zwar in ihren wesentlichen Bestimmungen. Das sind der unbedingte Schutz der Menschenwürde, die persönliche Freiheit, tun und lassen zu können, was einem in den Sinn kommt, selbstverständlich in den Grenzen der Verfassung und der allgemeinen Gesetze. Das sind die Grundrechte wie der Gleichheitssatz, der Schutz von Ehe und Familie, die Meinungsfreiheit und das Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht und in den Ämtern. Das ist das Demokratiegebot ebenso wie das Sozialstaatsgebot. Alles, was diesen tragenden Pfeilern unserer Verfassungsordnung entgegengesetzt ist, kann nicht geduldet werden, und komme es auch im Gewande einer Religion daher.

Indessen steckt der Teufel wie immer im Detail. Das beginnt damit, daß religiöse Vorschriften häufig selbst innerhalb der jeweiligen Religionsgemeinschaft umstritten sind, mindestens uneinheitlich gelebt werden. Besondere Probleme bereitet hier der gerade nicht monolithische Islam, der ja nicht nur in den beiden großen, ich nenne es einmal Teilreligionen, Sunna und Schia auftritt, sondern gerade in der erstgenannten unzählige Varianten aufweist und mindestens vier sogenannte Rechtsschulen. Die Autorität von Geistlichen unterschiedlicher Qualifikation ist offenbar für viele Muslime maßgeblich. Ohne hier ins Detail gehen zu müssen, genügt der schon der Hinweis auf die unterschiedliche Auffassung von den koranischen Bekleidungsvorschriften. Wir sehen auf unseren Straßen Musliminnen mit nach westlicher Manier offen getragenem Haar und in freizügiger Bekleidung bis hin zur Ganzkörperverhüllung in Burka und Niqab. Gerade dieser Befund der Unübersichtlichkeit verbietet es, von „dem“ Islam zu sprechen. Man muß sich vielmehr leider die Mühe machen, hier zu unterscheiden. Nur eine ausgesprochene politische Flasche wie Herr Laschet kann auf die Schnapsidee kommen, „dem“ Islam den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geben zu wollen, wie dies bei den beiden großen christlichen Religionsgemeinschaften unseres Landes der Fall ist. Allerdings ist auch klar, daß der real existierende, konservative, am wirklichen oder auch nur vermeintlichen Wortlaut des Koran und weiterer religiösen Vorschriften klebende Islam mit unserer Grundrechtsordnung nicht vereinbar ist, und mithin auf gar keinen Fall zu Deutschland gehört.

Schon aus der Unmöglichkeit, von „dem“ Islam zu sprechen, folgt bereits, daß man die Menschen, die dieser Religionsgemeinschaft angehören, auf gar keinen Fall über einen Kamm scheren kann. Wir finden auch unter den Muslimen, die in unserem Lande leben, die ganze Bandbreite vom unerbittlichen Zeloten, der die vormittelalterliche Interpretation seiner Religion über unsere Verfassung und unsere Gesetze stellt, und selbstverständlich von jedem Muslim verlangt, nach dieser Maßgabe zu leben, bis hin zum liberalen, die Gesetze unseres Landes achtenden und seine Gesellschaftsordnung aus innerer Überzeugung bevorzugenden gebildeten Bürger. Letzterer ist ebenso ein Stützpfeiler unserer Gesellschaft wie jeder andere, der diese Werte verinnerlicht hat und danach lebt. Diese Menschen, gleichgültig, welcher Religionsgemeinschaft sie angehören, und ob sie das vielleicht aus Überzeugung oder auch nur deswegen tun, weil es nun einmal die Religion der Eltern und Großeltern ist, und das deswegen eher als Folklore gelebt wird, diese Menschen tragen selbstverständlich auch zum sozialen und wirtschaftlichen Erfolg unserer Gesellschaft bei. Solche Menschen wollte schon der Alte Fritz in sein Land holen, und hat es ja auch getan ebenso wie seine Vorgänger auf dem preußischen Thron. Ob er allerdings religiöse Eiferer, denen ihre Vorstellung von Religion über die Gesetze des Königreichs Preußen ging, in seinem Lande geduldet hätte, wollen wir doch sehr bezweifeln.

Das christlich geprägte Deutschland ist ja tatsächlich auch das von der Aufklärung geprägte Deutschland. Das Christentum in Europa ist ja nun einmal, bildlich gesprochen, durch den Filter der Aufklärung getrieben worden. Und dieser Vorgang hat geraume Zeit in Anspruch genommen. Wir können heute nicht mehr nachvollziehen, daß noch in der Nachkriegszeit Mitte des vergangenen Jahrhunderts Katholiken und Protestanten einander spinnefeind waren. Wer etwa einem heute 20-jährigen erzählt, daß die Großmutter damals in katholischen Dörfern am Buß- und Bettag Hausputz erledigte, weil das eben der „Putz- und Feg-Tag“ sei, wird nur ungläubiges Staunen ernten. Ebenso ungläubig werden unsere Kinder und Enkel schauen, wenn man ihnen erzählt, daß noch in den fünfziger und sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts Pfarrer junge Mädchen angehalten haben, sich „züchtig“ zu kleiden, insbesondere keine engen Jeans zu tragen. Wer weiß denn noch, daß es noch im letzten Jahrhundert einen strengen religiösen Proporz in politischen Parteien und Staatsämtern gab, ja sogar politische Parteien, die sich einer der christlichen Konfessionen und nicht etwa beiden oder gar allen Bürgern verbunden fühlten? Von Eheverboten -„Mischehe“-, Speisevorschriften – ja, das gab es auch – der Ächtung von Menschen mit abweichenden sexuellen Veranlagungen und anderen, heute als absonderlich empfundenen Vorstellungen einmal ganz abgesehen.

Wir müssen in dieser Sache wie auch sonst unterscheiden. Wir müssen unterscheiden zwischen den vielen Spielarten der Religionen, wir müssen unterscheiden zwischen den einzelnen Menschen, egal welcher Religion sie angehören, oder gar ob sie Religionen an sich überhaupt ablehnen. Wir müssen daran arbeiten, daß auf Dauer nur akzeptiert wird, wer ungeachtet seiner inneren religiösen Überzeugung die überkommenen Werte unserer Gesellschaft, vor allem, wie sie sich unserer Verfassung widerspiegeln und in unseren Traditionen leben, nicht nur akzeptiert, sondern aus Überzeugung lebt. Nur dann können wir bleiben, wer wir sind, und werden, was uns weiterbringt.

 

Volk, Staatsvolk und „One World“

Wir sind es gewohnt, von den Grünen allerhand Merkwürdigkeiten zu vernehmen. Letztendlich ist diese Partei aus der APO der sechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts und damit aus der 68er Studentenbewegung hervorgegangen. Dieses Gedankengut ist voller Absurditäten und Monströsitäten. Es sollte eigentlich auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgt worden sein. Leider ist dem nicht so, wie wir nahezu täglich aus den Medien entnehmen müssen.

Einen neuen Gipfel der politischen Absurdität hat nun der Vorsitzende der Grünen, Robert Habeck, erklommen. „Es gibt kein Volk, und es gibt deswegen auch keinen Verrat am Volk“ ließ sich Habeck jüngst vernehmen. Natürlich ist das hanebüchen. Würde etwa ein Albaner, Chinese oder Türke derartiges öffentlich erklären, so würde ihm dies wohl kaum gut bekommen. Die Einweisung in ein Haus, in dem die Zimmertüren nur von außen geöffnet werden können, wäre ihm wohl sicher. Wir können indessen nicht mit einem Achselzucken über diesen Satz hinweggehen. Habeck ist nicht irgendjemand, und er hat das auch ganz sicher nicht unbedacht sozusagen im Vorbeigehen gesagt. Habeck ist promovierter Philosoph. Somit kann er klar und strukturiert denken, selbst wenn er ein Thema beschwurbelt wie seine Dissertation (Die Natur der Literatur: zur gattungstheoretischen Begründung literarischer Ästhetizität). Wie nicht wenige Grüne, aber auch weite Teile des linksliberalen Spektrums in Deutschland, hängt Habeck offenbar der „One World“ Ideologie an. Das zeigt sich bei ihm immerhin auch konsequent im Privaten. Seine Familie lebt in Flensburg, doch besuchen seine Kinder eine dänische Schule.

Die antinationale DNA der Grünen hat sich in den vergangenen Jahren vielfach offenbart. Wir erinnern an den Vorfall vom 05.06.2008, als Mitglieder der Grünen Jugend öffentlich auf eine deutsche Fahne urinierten. Wir erinnern daran, daß die grüne Jugend Rheinland-Pfalz anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2016 plakatierte: „Patriotismus = Nationalismus: Fußball Fans Fahnen runter!“ Wir haben die Bilder vor Augen, als Claudia Roth hinter Spruchbändern mit der Aufschrift: „Nie wieder Deutschland!“ oder: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ hermarschierte und nicht einmal mit der Wimper zuckte, als aus dem Zug skandiert wurde: „Deutschland verrecke!“

Doch damit stehen die Grünen keineswegs allein. Frau Merkel bekleidet das Amt des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland weiterhin. Es hat ihr nicht geschadet, daß sie im Februar 2017 erklärt hat: „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“ Zwar hat sie damit wohl doch nur eine Mindermeinung vertreten, denn Zustimmung fand sie damit nur bei ca. einem Drittel der Deutschen, zwei Drittel hingegen lehnten diese Aussage ab. Diese Quoten zeigen allerdings auch, im welch erschreckendem Ausmaß die Deutschen bereits verblödet sind.

Die Diskussion um das deutsche Volk reißt also nicht ab. Zwischen den Polen der grundsätzlichen Negation der Existenz von Völkern überhaupt, wie sie Habeck formuliert hat, und der rein ethnisch begründeten Definition des Volkes gibt es natürlich keine Verbindung. Beide Positionen sind aber auch nicht haltbar.

Die Behauptung, Völker gebe es überhaupt nicht, ist evident falsch. Sie ist zunächst einmal unscharf, denn es wird nicht klar, ob es um Ethnien oder die staatsrechtliche Definition geht. Ethnien sind eine biologisch/kulturelle/historische Tatsache. Das ist evident und wird soweit ersichtlich allenfalls von politischen Wirrköpfen in Deutschland in Frage gestellt. Eine ganz andere Frage ist die, was etwa ein Staatsvolk ausmacht. Nach klassischer völker-und staatsrechtlicher Definition ist von einem Staat zu sprechen, wenn ein politisches Gebilde über ein Staatsgebiet verfügt, in dem ein Staatsvolk lebt, und über dessen Wohl und Wehe eine Staatsgewalt wacht. Für unser Thema ist also zu untersuchen, was ein Staatsvolk ist. Ein flüchtiger Blick über den Globus zeigt, daß auf einem Staatsgebiet durchaus mehrere ethnisch verschiedene Völker leben können, die politische Gewalt über dieses Gebiet jedoch einheitlich organisiert ist. In Europa sind Belgien und die Schweiz gute Beispiele dafür. Niemand kann in Zweifel ziehen, daß es sich bei Flamen, Wallonen und der kleinen deutschen Minderheit um unterschiedliche Ethnien handelt, was angesichts der unterschiedlichen Muttersprachen und geschlossenen Siedlungsräume ganz offensichtlich ist. Staatsvolk im Sinne des Völkerrechts wie auch des innerstaatlichen Rechts sind jedoch alle drei Ethnien zusammen und nicht etwa jede einzeln. Für die Schweiz gilt mutatis mutandis dasselbe.

Die Diskussion um den Volksbegriff in Deutschland leidet daran, daß zumeist nicht differenziert wird. Deutsches Volk im ethnischen Sinne und deutsches Volk im staatsrechtlichen Sinne werden nicht unterschieden. Dabei gibt das Grundgesetz durchaus eine verbindliche Antwort darauf. Zunächst einmal geht das Grundgesetz von der Existenz des deutschen Volkes aus. Schon in seiner Präambel heißt es, daß das deutsche Volk sich diese Verfassung gibt. Also muß es denknotwendig existieren. Die Verfassung vermeidet es allerdings, eine ethnische Definition zu geben. Das ist auch nicht die Aufgabe einer Verfassung. Die Verfassung muß das Staatsvolk definieren. Das tut sie in Art. 116. Diese Vorschrift setzt durchaus die Existenz der Deutschen als Ethnie voraus, knüpft die Eigenschaft als Staatsvolk allerdings an die Staatsbürgerschaft oder die Eigenschaft als Volksdeutscher an. Das ist historisch bedingt. Es ging 1949 auch darum, ethnische Deutsche, die seit Generationen Staatsbürger anderer Länder gewesen waren, nunmehr aber in das Land ihrer Vorväter zurückgekehrt waren, den deutschen Staatsbürgern rechtlich gleichzustellen. Wer deutscher Staatsbürger ist, wird hingegen einfachgesetzlich geregelt, und zwar über das Staatsangehörigkeitsrecht. Als Staatsvolk im Sinne des Grundgesetzes hat das Bundesverfassungsgericht 1987 das deutsche Volk bezeichnet, was ja aus seiner Präambel ganz klar ersichtlich ist. In einer Entscheidung zum Wahlrecht aus dem Jahr 1990 hat das Bundesverfassungsgericht das Staatsvolk im Sinne des Artikels 116 GG definiert. Damit ist indessen immer noch nicht gesagt, ob Staatsvolk im Sinne des Grundgesetzes nur ethnische Deutsche sein können, was ja auf die Volksdeutschen im Sinne des Artikels 116 GG zutrifft, oder ob Angehörige des Staatsvolkes alle die sein können, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Diese Frage warzu prüfen, als es 2017 zum zweiten Mal um das Verbot der NPD durch das Bundesverfassungsgericht ging. Denn einer der Vorwürfe gegen diese Partei ging dahin, sie schließe programmatisch alle aus dem deutschen Volk aus, die keine ethnischen Deutschen sind. So könne trotz eines deutschen Passes ein Afrikaner oder Asiate kein Deutscher werden, weil dem seine rassischen Eigenschaften dauerhaft entgegenstünden. Dem liegt nicht nur ein extrem statischer Begriff von einer Ethnie zugrunde, sondern damit wird allen in diesem Sinne nicht ethnischen Deutschen ihre Menschenwürde nicht mehr uneingeschränkt zugestanden. Denn sie sind nach dieser Auffassung mit einem Makel behaftet, den sie auch nicht verlieren können. Diese Auffassung ist in der Tat mit Art. 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar, der die Menschenwürde uneingeschränkt schützt.

Diese Auffassung ist aber auch historisch falsch. Alle Ethnien dieser Erde ergänzen sich nicht ausschließlich durch Reproduktion. Die Völker wachsen nicht ausschließlich durch Geburten in den Familien der Einheimischen. Die Vertreter eines streng ethnischen Volksbegriffs können auch die Frage nicht befriedigend beantworten, welcher Ethnie zum Beispiel das Kind eines ethnischen Deutschen und einer ethnischen Chinesin zuzuordnen ist. Soll das davon abhängen, wo seine Eltern zur Zeit seiner Geburt wohnen? Kann das davon abhängen, ob beide Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes die gleiche Staatsangehörigkeit hatten? Auch wer ausschließlich die kulturelle Prägung als maßgeblich ansieht, wird die Frage der ethnischen Zugehörigkeit eines Kindes zum Beispiel ethnisch deutscher Eltern, das in Indien aufwächst und vollständig die Kultur dieses Landes in sich aufnimmt, von Deutschland hingegen so gut wie nichts weiß, auch nicht die deutsche Sprache spricht, kaum beantworten können. Ethnische Deutsche haben in großer Zahl Vorfahren aus Ländern, die von anderen Ethnien bewohnt sind. Das Schulbeispiel hierfür sind die Deutschen, die von Hugenotten abstammen. Das waren nun einmal ethnische Franzosen. Konnten deren Kinder und Enkel wirklich keine ethnischen Deutschen werden, unabhängig davon, ob und wie oft sie dann ethnische Deutsche geheiratet haben? War das etwa für die Nachkommen von protestantischen Flüchtlingen aus Österreich einfacher? Und wie war das dann mit Einbürgerungen von Skandinaviern oder Argentinien? Fragen über Fragen. Je mehr dieser Fragen man stellt, umso klarer wird auch, daß eine rein biologische Begründung der Volkszugehörigkeit nicht möglich ist. Den Sonderfall Israel und Judentum wollen wir hier nicht behandeln, denn dabei handelt es sich um eine religiöse Vorstellung.

Staatsrechtlich ist die Frage hingegen einfach zu beantworten. Die Zuerkennung der Staatsangehörigkeit aufgrund der Geburt als Kind von Eltern mit deutscher Staatsangehörigkeit, oder auch nur eines Elternteils mit deutscher Staatsangehörigkeit, aufgrund Einbürgerung als Erwachsener, eingeheiratet oder eingewandert, ist als Rechtsakt eines souveränen Staates eben konstitutiv. Dieser Kreis von Staatsbürgern ist Träger der Volkssouveränität gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG.

Die Frage der Ergänzung des biologisch gewachsenen, kulturell geprägten und durch gemeinsame Geschichte entstandenen Volkes im ethnischen Sinne durch Einbürgerung Angehöriger anderer Ethnien ist letztendlich auch eine Frage der souveränen politischen Entscheidung des Staatsvolkes. Ob und in welchem Umfange Einwanderung mit dem Ziel der Einbürgerung stattfinden soll, entscheidet der Souverän. Unter welchen Kriterien dies zu geschehen hat, ebenfalls. Berufliche Qualifikation, Führung und Leistung während der „staatsbürgerlichen Probezeit“ als Einbürgerungskriterien festzulegen, ist ebenso die souveräne Entscheidung eines Staates wie auch die Frage, wie viele Neubürger er überhaupt haben will. Selbstverständlich ist es legitim, im Sinne eines gedeihlichen und friedlichen Zusammenlebens auch zweckmäßig, bei der Auswahl der Neubürger auch auf kulturelle Integration zu achten. Und dabei können die Hürden durchaus hoch sein, gerade um Verhältnisse wie in den Pariser Banlieus oder den orientalisch geprägten Stadtteilen deutscher Großstädte, in die sich die Polizei nur noch in gepanzerten Fahrzeugen hineintraut, zu verhindern.

Weder ist es möglich, die Einbürgerung von Menschen aus fremden Völkern gänzlich auszuschließen, noch ist es ein Menschenrecht, Staatsbürger eines anderen Landes werden zu können. Mit anderen Worten: Eine „völkische“ Handhabung des Staatsbürgerrechts ist von Verfassungs wegen nicht möglich. Ein „no borders, no nations“ nach Art der Grünen ist schlicht Schwachsinn und völkerrechtlich nicht möglich. Von keiner verfassungsrechtlichen Kenntnis getrübt ist offenbar auch das Denken der Frau Merkel, denn das Volk ist keineswegs jeder, der in diesem Lande lebt.

Betrachtet man die zitierten Äußerungen Habecks und Merkels unter rechtlichen Gesichtspunkten, muß man erhebliche Zweifel daran hegen, ob diese Politiker überhaupt auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Da nicht zu erwarten ist, daß sich die Verfassungsschutzbehörden dieser Leute annehmen, kann weiterer Schaden von Deutschland nur an der Wahlurne abgewendet werden. Dessen sollten sich die Deutschen vor jeder Wahl erinnern.

Das Kreuz mit dem Kreuz

Nun hat der bayerische Ministerpräsident am 24. April dieses Jahres – zugegebenermaßen publikumswirksam – im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei ein Kreuz aufgehängt und dazu erklärt, dies sei ein klares Bekenntnis zur bayerischen Identität und zu christlichen Werten. Kreuze in Behörden seien allerdings nicht etwa Zeichen einer Religion.

Nicht unerwartet erhob sich darob ein medialer Aufschrei weit über die bayerischen Grenzen hinaus. Soweit Politiker, Publizisten, Journalisten und zeit“geistige“ Kirchenvertreter außerhalb der bayerischen Grenzen sich kritisch oder gar hämisch geäußert haben, ist das allein schon deswegen deplaziert, weil Bayern jährlich mit mehr als 5 Milliarden Euro die armen Verwandten in Deutschland unterstützt. Das wäre nicht nötig, wenn diese Bundesländer ihre finanzpolitischen Hausaufgaben so ordentlich erledigen würden, wie das der Freistaat Bayern seit vielen, vielen Jahren vorbildlich tut.

Doch kommen wir zur Kritik aus den Reihen der üblichen Verdächtigen und nehmen uns statt aller den Artikel des unvermeidlichen Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 25. April 2018 vor. Einschlägige Postillen wie taz, Spiegel, Stern, ZEIT und Co. wollen wir einmal beiseite lassen. Prantl also beginnt seine Philippika mit dem Hinweis, das Kreuz sei nicht einfach ein heimatlicher Wandschmuck. Es sei nicht einfach Symbol für Tradition. Es sei nicht Folklore, es sei kein religiöses Hirschgeweih. Es sei das wichtigste christliche Zeichen, es sei das Symbol für Erlösung, Sinnbild des Leidens und der Herrschaft Christi. Diese Herrschaft sei aber kein staatliches Regiment, deshalb gehöre das Zeichen nicht per staatlicher Anordnung in staatliche Räume gehängt. Nun ist schon das nicht ganz richtig. Um seinen Verriss der Anordnung des Ministerpräsidenten, das Kreuz als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns im Eingangsbereich jedes Dienstgebäudes deutlich wahrnehmbar anzubringen, wuchtig begründen zu können, läßt Prantl einfach weg, daß das Kreuz jedenfalls in Bayern, wie wir aber noch sehen werden, auch anderswo, gerade nicht auf seine unbestrittene zentrale religiöse Bedeutung beschränkt ist.

Das Kreuz ist vielmehr auch Symbol der bald 2000 Jahre alten christlich geprägten Geschichte und Tradition zunächst der Länder des vorderen Orients – aus dem es inzwischen nahezu vollständig verschwunden ist – des römischen Reiches in seiner Spätzeit und seiner abendländischen Nachfolgestaaten wie auch einer Reihe von Staaten, die aus deren ehemaligen Kolonien entstanden sind. Somit ist es Teil der europäisch-abendländischen Identität.

Das ist auch bis heute deutlich sichtbar. Nicht nur, daß die abendländische Welt durch eine Unzahl von Kirchenbauten, Klosteranlagen und Kreuzen auf ihren Friedhöfen geprägt ist, auch die nach wie vor überwiegend gebräuchlichen Vornamen christlichen Ursprungs sprechen hier eine beredte Sprache. Wenn irgendetwas als nationales Symbol wahrgenommen wird, dann jeweils die Nationalflagge. Das Kreuz ist als prägendes grafisches Merkmal vorhanden in den Nationalflaggen der fünf skandinavischen Staaten, der Dominikanischen Republik, der Fidschi-Inseln, Georgiens, Griechenlands, Großbritanniens und einer Reihe seiner ehemaligen Kolonien wie Australien, Neuseeland, Tuvalu und den Cook-Islands, Maltas, der Schweiz und der Slowakei. Für die größte Hilfsorganisation der Welt, das Rote Kreuz, ist es nicht nur Schutz- und Erkennungszeichen, sondern auch namensgebend. Religiöse Symbole in Nationalflaggen sind auch außerhalb der christlichen Welt häufig. Nicht nur, daß die Flagge Israels natürlich den Davidstern zeigt, auch die Flaggen diverser muslimischer Staaten enthalten religiöse Symbole. Der Halbmond, der Kuppeln und Minarette von Moscheen krönt, ist auch nationales Symbol in den Flaggen beispielsweise Algeriens oder der Türkei. Die Flagge Saudi Arabiens zeigt auf grünem Tuch (grün ist die Farbe des Propheten Mohammed) das islamische Glaubensbekenntnis. In allen diesen Fällen wird offensichtlich eine weitgehende Identität von Staat und Staats- oder Mehrheitsreligion sichtbar gemacht.

Kriegs- und Verdienstorden einer Vielzahl von Staaten haben die Form eines Kreuzes, teilweise gehört der Wortbestandteil Kreuz zu ihrem Namen. Für Deutschland sei nur beispielhaft auf das Eiserne Kreuz und andere Tapferkeitsauszeichnungen hingewiesen, heute für den Bereich der Bundeswehr auf das Ehrenkreuz. Die höchste zivile Auszeichnung unseres Landes ist das Bundesverdienstkreuz in seinen verschiedenen Stufen. Aber auch andere Staaten benutzen das Kreuz als Grundform der verschiedenen Auszeichnungen, insbesondere Kriegsauszeichnungen. Die höchste britische Kriegsauszeichnung ist das Victoria Cross. Die höchste französische Auszeichnung ist das Kreuz der Ehrenlegion, daneben als Kriegsauszeichnung das Croix de Guerre. Italien verleiht seinen tapferen Soldaten ein Kriegsverdienstkreuz oder auch den Vittorio-Veneto-Orden, im zivilen Bereich hat der Arbeitsverdienstorden Kreuzesform. Der höchste niederländische militärische Orden ist der Militär-Wilhelms-Orden, natürlich in Kreuzesform. Die höchsten russischen Orden wie der Sankt Georgs Orden oder auch der Alexander Newski Orden oder der Suworow Orden haben wie viele andere russische Orden Kreuzesform. Selbst ein christlich nicht geprägtes Land ohne abendländische Tradition wie Indien verleiht Orden in Kreuzesform wie Padma Bushan oder Padma Shri.

Soweit eine kleine Auswahl von Fakten zur Verwendung religiöser Symbole im staatlichen Bereich weltweit. Sie zeigen, daß Prantls Behauptung, das Kreuz sei ausschließlich religiöses Symbol, und so ist sein Artikel cum grano salis zu verstehen, evident falsch ist. Aber daraus leitet er dann folgerichtig sein Verdikt ab, die CSU instrumentalisiere eine religiöse Kernbotschaft und mache daraus die billige Botschaft „Mia san mia“. Das sei nicht christlich, das sei Ketzerei – weil es das Kreuz verstaatliche und damit säkularisiere. Damit man ihm auch abnimmt, es gehe ihm um den Schutz der Religion vor politischem Missbrauch, vergießt er Krokodilstränen darüber, daß tatsächlich die Entfremdung von gelebter Religion fortschreite, auch in Bayern, und die Politisierung von Religion zugleich zunehme. Dieser Satz ausgerechnet aus der Feder eines ansonsten laizistisch-säkularen Linksliberalen ist Heuchelei, zumal der Verfasser bislang eher weniger als Verteidiger des Christentums und mehr als Propagandist angeblich aus dem Christentum hergeleiteter humanitärer und sozialer Politik in Erscheinung getreten ist.

Worum es ihm wirklich geht, erhellt aus seinen nachfolgenden Ausführungen. Nur ein in Religionsangelegenheiten neutraler Staat könne glaubwürdig die Religionsfreiheit verteidigen. Und von dieser Religionsfreiheit lebten nicht nur die Muslime, Agnostiker und Atheisten, sondern auch die Christen. In Deutschland gelte kraft Grundgesetz ein System „freundlicher Trennung“ von Kirche und Staat. Die CSU hebe diese Trennung auf, verwandele das Kreuz zum Pluszeichen: christliche Kirche plus Staat gleich CSU. Das sei in Zeiten, in denen es um ein zuträgliches Miteinander der Religionen gehe, eine Kampfhandlung; die Gesellschaft in Deutschland und Bayern brauche nicht Kampf, sondern Gespräch und Integration. Und weiter: „Nichts geschieht ohne Kontext: der Kreuz-Befehl kommt von denen, die bestreiten, daß der Islam zu Deutschland gehört. Der Befehl ist also ein Akt der Ausgrenzung. Daher ist er religiös häretisch und politisch unverantwortlich. Das Kreuz wird zum CSU-Wahlkampfsymbol gemacht.“ Also wird wieder einmal die „der Islam gehört doch zu Deutschland“ Platte aufgelegt und das Ganze als Wahlkampfmanöver denunziert. Dabei fällt ihm natürlich nicht auf, daß Parteien selbstverständlich darum bemüht sein müssen, die Mehrheit der Wähler zu gewinnen und daran ihre Politik auszurichten. Nur Diktaturen können darauf verzichten. Auch die Diktatur der Guten, Toleranten und Weltoffenen. Denn die macht die Demokratie ja überflüssig, weil sie die Menschenrechte endgültig und vor allem für Alle verwirklicht. Ob man die CSU mag oder nicht: Der Vorwurf, wahlkampfbedingt zu argumentieren, ist in einer Demokratie fehl am Platz.

Doch es genügt ihm nicht, mit der Moralkeule auf die als politisch unanständige Trickser-Truppe ausgemachte CSU einzuschlagen, vielmehr kann es bei dem Juristen Prantl nicht ausbleiben, daß er seine Argumentation mit juristischen Scheinargumenten zu stützen sucht. Hierzu zieht er dann den Kruzifix-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1995 heran. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht in der Tat beanstandet, daß Bayern ausnahmslos vorgeschrieben hatte, Kruzifixe in den Klassenzimmern der Volksschulen anzubringen. Bekanntlich ist daraus dann später eine Regelung geworden, wonach die Kreuze grundsätzlich bleiben, nur im Falle eines beachtlichen Widerspruchs von Eltern minderjähriger Schüler das Kreuz dann eben aus dem betreffenden Klassenzimmer so lange entfernt werden muß, als das Kind eben dort beschult wird.

Der promovierte Jurist und Honorarprofessor Prantl verschweigt dabei, daß das Bundesverfassungsgericht damit keinerlei Neuigkeiten verkündet hat. Bereits in seinem Beschluß vom 17.07.1973 zum Kreuz im Gerichtssaal hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, daß grundsätzlich in unserem Lande Kreuze auch in Gerichtssälen hängen dürfen. Es könne nämlich bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung des damals zu entscheidenden Falles davon ausgegangen werden, daß weite Kreise der Bevölkerung gegen die Anbringung von Kreuzen in Gerichtssälen nichts einzuwenden hätten und das auch im übrigen das Maß der in dieser Ausstattung möglicherweise zutage tretenden „Identifikation“ mit spezifisch christlichen Anschauungen nicht derart sei, daß die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen in einem entsprechend ausgestatteten Gerichtssaal von andersdenkenden Parteien, Prozeßvertretern oder Zeugen in der Regel als unzumutbar empfunden werde. Denn das bloße Vorhandensein eines Kreuzes verlange von ihnen weder eine eigene Identifizierung mit den darin symbolhaft verkörperten Ideen oder Institutionen noch ein irgendwie geartetes aktives Verhalten. Damit trifft das Bundesverfassungsgericht den sprichwörtlichen Nagel auf den Kopf, während Prantl sich arg auf den Finger haut, um im Bilde zu bleiben. Nur am Rande wollen wir einmal die Frage aufwerfen, ob ein Atheist, Agnostiker oder Christ jemals auf den Gedanken gekommen ist, angesichts etwa des Halbmondes in der türkischen Flagge, die dort selbstverständlich auch die Gerichte außen und innen ziert, mangelnde Neutralität des Gerichts ihm gegenüber zu rügen, oder mindestens sein Unbehagen daran zu äußern, staatlicher Gewalt in einem solchen Ambiente ausgesetzt zu sein. Daß sich etwa die obersten juristischen Instanzen eines solchen Landes überhaupt mit einem derartigen Fall befassen würden, ist noch weniger vorstellbar.

Die Haltung der bayerischen Staatsregierung zur Ausstattung staatlicher Gebäude mit Kreuzen ist gerade vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Islam, und zwar in seiner orthodox-fundamentalistischen Variante, nicht zu tadeln, vielmehr zu loben. Es geht in der Tat darum, im übertragenen Sinne Flagge zu zeigen. Auch wenn Prantl das ins Lächerliche zu ziehen sucht, wenn er von „Mia san mia“ fabuliert, so ist es doch tatsächlich dringend notwendig, die eigene kulturelle Identität auch klar und deutlich zu betonen. Es ist eben Selbstbewußtsein vonnöten angesichts eines immer aggressiver auftretenden Islam. Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung versteht das auch (unbewußt) richtig. Das ergibt sich schon aus der einfachen Betrachtung der Zahl von Angehörigen der christlichen Religionen, die in Deutschland bei rund 54 Millionen liegt, und der Zahl der wirklich praktizierenden Christen, die sonntags regelmäßig in die Kirche gehen. Deren Prozentsatz, bezogen auf den Religionseintrag im Personalausweis bewegt sich im einstelligen Bereich. Dennoch wird nicht nur die massive Präsenz von Kreuzen im öffentlichen Raum, vom Kirchturm bis zur Bergspitze, vom Klassenzimmer bis zum Gerichtssaal, an Ordensschnallen wie auch in den Wappen von Städten, Gemeinden und Bundesländern nicht nur akzeptiert, sondern gewissermaßen als „Möblierung“ der Heimat betrachtet. Das mag bei Zeitgenossen wie Heribert Prantl anders sein. Ob er allerdings bei den vielen offiziellen Anlässen, an denen er teilnimmt, wie alle anderen die bayerische Nationalhymne mitsingt, wäre noch zu prüfen. Sie beginnt ja bekanntlich mit der Zeile : „Gott mit dir, du Land der Bayern.“

Nachtrag:

In der lebhaften Diskussion um den Beschluß der bayerischen Staatsregierung, künftig in allen Ämtergebäuden gut sichtbar ein Kreuz anzubringen, tauchen immer wieder zwei Argumente auf. Zum einen wird behauptet oder beklagt, hier werde das zentrale christliche Glaubenssymbol politisch mißbraucht. Warum das falsch ist, habe ich ja erklärt. Das Kreuz ist eben keineswegs nur Glaubenssymbol. Es ist auch, und angesichts des Bedeutungsverlustes der Religion allgemein im säkularisierten Deutschland unserer Zeit zunehmend Symbol der kulturellen Identität und historischen Prägung Deutschlands. Als solches kann es natürlich nicht politisch mißbraucht werden. Im Gegenteil. Wer über die geistig-kulturelle Identität der Deutschen und der Bayern zumal sprechen will, der kommt am Kreuz nicht vorbei.

Kritik richtet sich aber auch gegen die als unreflektiert angesehene Berufung auf das christliche Symbol Kreuz im Zusammenhang mit nationaler Identität. Denn das Kreuz sei gerade durch seinen Mißbrauch als Feldzeichen christlicher Eroberer nachhaltig diskreditiert. Das ist insofern richtig, als tatsächlich das Christentum nach seiner Erhebung zur Staatsreligion durch Konstantin den Großen seine Unschuld als Glaube einer verfolgten friedlichen Minderheit zunehmend verloren hatte und zur Staatsreligion mächtiger Reiche wurde, ja in Gestalt seiner mit großer weltlicher Macht ausgestatteten Päpste Eroberungskriege und die Unterwerfung heidnischer Völker als Mittel der Ausbreitung des Glaubens benutzte. Wem stehen nicht die Kreuzzüge vor Augen, die vordergründig der Befreiung der Heiligen Stätten von der Besetzung durch die Anhänger des Islam dienen sollten, in Wahrheit jedoch selbstverständlich der Machtausweitung christlicher Reiche dienten. Für geraume Zeit nahmen die Kreuzritter ja auch das Heilige Land in Besitz. Die Berichte über die Kreuzzüge, etwa die Eroberung Jerusalems am 15. Juli 1099, beschreiben eine Orgie von Gemetzel und Gewalt. Die Bevölkerung wurde buchstäblich mit Mann und Maus niedergemacht, nicht einmal Kinder wurden verschont. Nicht anders verhält es sich mit der Eroberung des amerikanischen Kontinents. Die Berichte über die Eroberung und Unterwerfung der Azteken, Inkas und sonstiger indigenen Völker lassen bezüglich der Schilderung grausamer Vorgänge nun wirklich keine Wünsche offen. Auch bei der Kolonisierung des afrikanischen Kontinents folgten regelmäßig den Soldaten der Eroberer die Missionare, wenn sie nicht schon in deren Heere eingegliedert waren. Nein, die Geschichte des Christentums ist nicht nur eine Geschichte der Märtyrer und sanftmütigen Diener Gottes. Sie ist auch eine Geschichte, die nicht nur mit dem Blut der Märtyrer, sondern auch mit dem Blut der unterworfenen Völker geschrieben ist.

Auf der anderen Seite kann nicht übersehen werden, daß sich in jenen Zeiten nur behaupten konnte, wer sich wehren konnte und wollte, ja sogar mit dem stärkeren Willen zur Macht ausgestattet war, als die anderen. Wer etwa die Geschichte Maltas betrachtet, wird den aufopferungsvollen Kampf der vor allem vom Ritterorden der Johanniter gestellten Verteidiger gegen die türkischen Angreifer nicht nur wegen ihres Opfermutes bewundern, sondern auch konstatieren, daß die türkischen Angreifer an Grausamkeit historischen Vorbildern wie gerade den Kreuzrittern nicht nachstanden. Die historische Betrachtungsweise, nämlich historische Vorgänge aus ihrer Zeit heraus zu beurteilen und nicht etwa die völlig anderen moralischen und politischen Maßstäbe unserer Zeit an sie zu legen, führt zwanglos zu dem Ergebnis, daß die christlichen Herrscher früherer Jahrhunderte sich eben verhalten haben wie alle anderen auch. Es war eben so.

Wenn wir also die christliche Tradition des Abendlandes als kulturell prägend ansehen, dann dürfen wir natürlich nicht außer Acht lassen, daß sie ihre blutigen und gewalttätigen Seiten hat. Wir können sie aber deswegen nicht unterdrücken oder verschämt verstecken. Wir müssen dazu stehen, wie wir überhaupt zu unserer Geschichte stehen müssen, mit ihren hellen wie mit ihren dunklen Seiten. Daß dies sogar hinsichtlich der neueren Geschichte möglich ist, zeigt das Beispiel Russland. Sowjetunion und Rote Armee stehen sicherlich für Verbrechen historischen Ausmaßes. Dennoch hindert das die Russen heute nicht, diesen Teil ihrer Geschichte offen und unter dem Gesichtspunkt der nationalen Größe zu behandeln, ja manchmal sogar zu zelebrieren. China ist weit davon entfernt, Mao Ze Dong und die Kommunistische Partei Chinas in ihrer Frühzeit zu verteufeln. Ganz im Gegenteil. Das riesige Porträt Maos schmückt nach wie vor die Frontseite des Tores zur verbotenen Stadt auf dem Platz des himmlischen Friedens. Mao blickt die Chinesen täglich an, wenn sie Banknoten aus ihrer Brieftasche ziehen.

Wir sollten heute durchaus gelassen damit umgehen können, daß die prachtvollen Kirchenbauten der Renaissance auch aus der Kriegsbeute finanziert worden sind, die christliche Heere etwa in den Kriegen gegen die Türken gemacht haben. Es war eben in dieser Zeit so üblich. Mit dem spirituellen Gehalt der Religion hat das alles allerdings nichts zu tun. Wir müssen eben imstande sein, das eine vom anderen zu unterscheiden. Und das gilt auch für die Unterscheidung zwischen religiösem Symbol und Zeichen der kulturellen Identität. Alles in einen Topf zu werfen, kurz umzurühren und dann je nach politischem Gusto als kulinarische Offenbarung oder ekligen Fraß zu bezeichnen, wollen wir doch den Politikern und ihren medialen Büchsenspannern überlassen.

 

 

Die Volksverdummung schreitet voran

Am 15. März dieses jahres marschierten 30 Soldaten der Bundeswehr durch die Innenstadt von Potsdam. In Marschordnung, Fahnenträger voran, traditionelle Marschlieder auf den Lippen. Es handelte sich um eine Marschgruppe, die sich auf den Vier-Tage-Marsch im holländischen Nijmegen vorbereitete, und zwar im Rahmen ihres Dienstes. Der erwähnte Vier-Tage-Marsch findet heuer vom 17. bis 20. Juli unter großer internationaler Beteiligung statt. Seit 1909  wird er nun zum 102. Mal veranstaltet. Zum 61. Mal wird die Bundeswehr mit einer offiziellen Delegation vertreten sein, eben der, die durch Potsdam marschierte. Zu dieser internationalen militärischen Veranstaltung ist nachzutragen, daß sie ebenso beliebt wie körperlich anstrengend ist. Die erfolgreiche Teilnahme ist eine Leistung, die mit anderen extremen Ausdauerleistungen durchaus vergleichbar ist. Aus diesem Grunde hat die niederländische Königin vor vielen Jahren auch einen Orden, das Viertagekreuz, gestiftet. Es wird in verschiedenen Stufen verliehen und von Soldaten und anderen Uniformträgern als Auszeichnung getragen.

Die Marschformation wurde von einem Fregattenkapitän geführt. Soweit alles in bester Ordnung, sollte man meinen.

Indessen erschien das einigen „besorgten Bürgern“ der Stadt Potsdam nicht geheuer. Uniformen, Marschtritt, Marschlieder und die Deutschlandfahne vorweg – da konnte es sich nur um einen Aufzug von Rechtsradikalen handeln. Deswegen alarmierte man die Polizei, die auch gegen 14:15 Uhr mit blaulichtblinkendem Streifenwagen erschien und die Marschgruppe stoppte. Der Fregattenkapitän konnte das den Polizeibeamten natürlich leicht erklären. Man verabschiedete sich mit Handschlag voneinander. Für die Soldaten übrigens nichts neues, denn zwei Tage zuvor hatten sie das gleiche in Bernau bei Berlin erlebt.

Der Vorgang ist natürlich bizarr und grotesk. Aber er ist symptomatisch für den Zustand, in dem sich beträchtliche Teile unseres Volkes befinden. Ob intellektuelles Prekariat oder nur erfolgreich indoktriniert: offensichtlich werden von solchen Leuten nationale Symbole automatisch in einen rechtsextremen Kontext gestellt, um den sich Polizei, Staatsanwalt und Gericht zu kümmern haben. Man erinnert sich an einen ähnlich grotesken Vorgang am 29.11.2003. Am Schluß einer Demonstration in Lüneburg spielten die Teilnehmer einen Tonträger ab, von dem das Deutschlandlied in allen drei Strophen zu hören war. Die Teilnehmer sangen auch noch mit. Offenbar handelte es sich auch um eine Demonstration, die wegen eines gewissen Konfliktpotenzials die Anwesenheit der Polizei erforderte. Der Einsatzleiter der Polizei erklärte den verblüfften Teilnehmern, daß die Intonation des Liedes der Deutschen in allen drei Strophen den Straftatbestand des§ 86a StGB erfüllte, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Und das reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Praktisch sind diese Symbole solche des Nationalsozialismus wie das Hakenkreuz, die SS-Runen und anderes mehr. Die Polizei stellte dann den Tonträger sicher.

Auf den Widerspruch des einer Straftat nach § 86 a StGB beschuldigten Demonstranten hob das Amtsgericht Lüneburg mit Beschluß vom 15.12.2003, Az. NZS Gs 419/03 diese Beschlagnahme auf und ließ den Tonträger dem Beschuldigten zurückgeben. Zur Begründung führte es unter anderem in begrüßenswerter Klarheit aus:

„Die als Beschlagnahme anzusehende Sicherstellung entbehrt jeder Grundlage. Das Abspielen der deutschen Nationalhymne unterfällt nicht dem Straftatbestand des § 86a StGB. Das „Lied der Deutschen“ stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar, sondern ist die deutsche Nationalhymne, d.h. nationales Symbol, welches explizit in § 90a Abs. 1  Ziff. 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfungen gestellt wird. Auch der Text der ersten Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des § 86a StGB…. Die deutsche Hymne ist nach ganz einhelliger Meinung das „Lied der Deutschen“ mit dem Text von Hoffmann von Fallersleben und der Musik von Joseph Haydn… Seit der Entscheidung des Bundespräsidenten Heuss aus dem Jahre 1952 ist dies anerkannt und kaum bestritten….Weiter ist einheitlich anerkannt, daß aufgrund der Entscheidung des Bundespräsidenten bei öffentlichen Anlässen, d.h. bei staatlichen Akten der Bundesrepublik Deutschland, lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Text gesungen werden soll…Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes oder der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen…Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, daß nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenkundig als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird.“

Ob es nun auf mangelnde politische Bildung, eine dürftige Intelligenz oder erfolgreiche linke Indoktrination oder all‘ das gleichzeitig zurückzuführen ist, daß Bürger und sogar Polizeibeamte – als Bürger des Freistaates Bayern ist man versucht zu sagen, natürlich aus Nordrhein-Westfalen – von den Symbolen unseres Staates nicht nur nichts wissen, sondern alles, was irgendwie traditionell deutsch aussieht, reflexhaft der sogenannten rechten Szene zuordnen, und damit zumindest als anrüchig, wenn nicht gar strafbar betrachten, wollen wir einmal dahinstehen lassen. Daß viele Bürger unseres Landes, darunter auch juristen, sogar solche in Verfassungsschutzämtern, nicht zwischen konservativ, patriotisch, rechts, rechtsradikal und rechtsextrem unterscheiden können, sondern alles miteineander vermengen und in den entsorgungspflichtigen politischen Sondermüll einsortieren, wundert da nicht mehr. Möglicherweise ist es auch erwünscht. Die mißliebige politische Konkurrenz kann man sich so leichter vom Leibe halten. Symptomatisch für den Geisteszustand der Deutschen in diesem beginnenden Jahrhundert ist es allemal.

Mit euch spielen wir nicht!

Am 2. März 2018 befasste sich der Deutsche Bundestag in einer Plenardebatte mit dem Antrag der AfD- Fraktion, den Schutz der deutschen Sprache im Grundgesetz als Staatsziel zu verankern. An und für sich normale parlamentarische Arbeit. Das Grundgesetz kennt schon jetzt neben dem quantitativ dominierenden staatsorganisatorischen Teil und den Grundrechten auch die Definition von Staatszielen. Sie haben keinen unmittelbaren Regelungsgehalt, legen den Gesetzgeber jedoch dahingehend fest, daß er diese Staatsziele möglichst durch Gesetzgebung fördert, und verpflichtet die Exekutive, sie durch praktisches Handeln umzusetzen. Es sind dies

  • das Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG
  • das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht, Art. 109 Abs. 2 GG
  • die Verwirklichung eines vereinten Europas, Art. 23 Abs. 1 GG
  • die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG
  • der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tierschutz, Art. 20 a GG.

Diese Staatsziele sind auch nicht sämtlich von Anfang an im Grundgesetz beschrieben worden. Vielmehr sind sie im Laufe der Jahre mehr geworden, wie ja überhaupt unsere Verfassung seit ihrem Inkrafttreten am 23. Mai 1949 bisher 60 mal geändert worden ist.

Der Schutz der Landessprache in der Verfassung ist auch nichts ungewöhnliches. Von den derzeit 27 Staaten der Europäischen Union haben 18 eine solche Regelung in ihrer Verfassung, darunter Österreich und natürlich Frankreich. Aber auch Länder wie die Schweiz, die Türkei und Kanada weisen derartige Verfassungsbestimmungen auf. Im Falle  mehrsprachiger Staaten wie der Schweiz  und Kanada werden im Lande tatsächlich gesprochenen Sprachen geschützt.

In Deutschland ist dies bisher nicht der Fall. Es gab jedoch vor allem in den letzten fünfzehn Jahren Vorstöße namhafter Politiker, den Schutz der deutschen Sprache als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Der künftige bayerische Ministerpräsident Markus Söder forderte dies bereits im Januar 2005. Auch der frühere Präsident des Deutschen Bundestages Norbert Lammert machte sich dafür stark und begrüßte ausdrücklich die von einer Mehrheit der CDU-Abgeordneten geforderte einschlägige Ergänzung des Grundgesetzes. Im Jahr 2010 startete er sogar eine Unterschriftenaktion mit diesem Ziel.

Auch wenn die praktische Bedeutung von Staatszielen im Grundgesetz nicht allzu groß ist, so entfalten sie durchaus ihre Wirkung. Das weitgehende Verbot der Schächtung in Deutschland wäre wohl nicht möglich geworden, gäbe es nicht eine entsprechende Festlegung im Grundgesetz. Auch erleichtert die Definition des Staatsziels der Förderung der Gleichberechtigung im Grundgesetz eine Gesetzgebung, die nicht lediglich die Abwehr von Diskriminierung, sondern das aktive Vorantreiben von Gleichberechtigungsmaßnahmen zum Gegenstand hat. Der Schutz der deutschen Sprache in der Verfassung kann somit tendenziell geeignet sein, Mißstände wie das Umsichgreifen des unsäglichen „Denglisch“ einzudämmen. Eine gewisse Wechselwirkung von Überzeugungen in der Bevölkerung und Propagierung von solchen Auffassungen an prominentester Stelle der Rechtsordnung, also in der Verfassung, ist nicht von der Hand zu weisen. So hat die Aufnahme des Staatsziels der  Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dieses für eine gesunde Volkswirtschaft wichtige Ziel weiter in das allgemeine Bewußtsein gerückt.

Nun brachte die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag erneut einen solchen Antrag ein. Wer indessen erwartet hatte, es würde sich darüber eine sachliche Debatte des Für und Wider ergeben, der sah sich getäuscht. Nicht nur, daß sämtliche anderen Fraktionen sich gegen den Antrag wandten. Nein, das geschah in einer Art und Weise, die eines Parlaments eigentlich nicht würdig ist. Durchweg zog man das Anliegen der Antragsteller ins Lächerliche. Es wurde sehr schnell deutlich, daß man zum wiederholten Male die Kollegen von der AfD-Fraktion als geistig beschränkte, deutschtümelnde vorgestrige Schwachköpfe aus dem „dunklen Deutschland“ darstellen wollte, mit denen man als kultivierter weltoffener Demokrat aus dem „hellen Deutschland“ nichts zu tun haben will. Ein SPD-Abgeordneter fand es wohl besonders lustig, seinen Beitrag auf Plattdeutsch zum Besten zu geben. Damit wollte er wohl die Lächerlichkeit des Ansinnens der AfD-Fraktion dokumentieren. Ein Abgeordneter der Grünen fand sich wohl besonders witzig, als er die Frage aufwarf, was etwa mit „extremen“ Dialekten wie Oberpfälzisch geschehen solle. Diesen Angehörigen des intellektuellen Prekariats sei nur gesagt, daß der Schutz einer Sprache selbstverständlich auch deren Dialekte einschließt. Dialekte sind Bestandteile der Sprachen und nicht etwa andere Sprachen.

Bemerkenswert an dem Vorgang ist eigentlich nur zweierlei. Zum einen wird sehr deutlich, wie weit her es mit dem Demokratieverständnis der Parteien ist, die „schon länger im Parlament sitzen“, um ein geflügeltes Wort der Bundeskanzlerin abzuwandeln. Daß man damit auch die rund 6 Millionen Wähler, die dafür gesorgt haben, daß nun eine weitere Fraktion in den Deutschen Bundestag eingezogen ist, damit gleichzeitig zu irgendwie geistig nicht ganz auf der Höhe befindlichen Zeitgenossen herabstuft und damit beleidigt, merkt man in seinem Eifer allerdings nicht. Dummheit und Stolz wachsen auf dem selben Holz. Diese Volksweisheit ist natürlich solchen Politikern nicht geläufig, die es ohnehin nicht so sehr mit dem Volk haben, sondern sich als abgehobene, elitäre Kaste über den Köpfen „der Bevölkerung“ bzw. „der Menschen draußen im Lande“ begreifen.

Zum anderen wird hier auch an einem scheinbar nebensächlichen Detail deutlich, wie unterschiedlich die eigene Identität wahrgenommen wird. Ganz offensichtlich gibt es vor allem in den tonangebenden Kreisen von Politik, Medien und Hochschulen ein Selbstverständnis des Weltbürgers, der die Niederungen von Heimat und Nation verlassen und sich hinaufgeschwungen hat auf die lichten Höhen eines globalen Humanismus, der dem hehren Ziel des Wohles aller Menschen verpflichtet ist. Ein Verständnis der Nation als Schicksalsgemeinschaft, geprägt von gemeinsamer Abstammung und gewachsener Kultur, wie es grundsätzlich allen Völkern dieser Erde eigen ist, wird von dieser Spezies vor allem in unserem Lande als altbacken und vorgestrig abgelehnt.

Aus diesem Grunde versucht man natürlich eine Partei, die erkennbar die gewachsene eigene Kultur und das Bewährte schützen will, als Ansammlung lächerlicher Dumpfbacken und Anhänger brauner Blut- und Bodenideologie zu diffamieren. Ganz bewußt rückt man sie dann auch in die Nähe der NPD, damit sie von deren politischem Verwesungsgeruch kontaminiert werden soll. Wider besseres Wissen wird sie dann auch mit Bezeichnungen wie rechtsradikal und rechtsextrem belegt.

Die Wähler in Deutschland müssen sich bei ihrer Wahlentscheidung, die glücklicherweise immer noch frei und geheim ist, nicht vor den Wertungsrichtern der political correctness rechtfertigen. Je deutlicher die politische Klasse unseres Landes ihr wahres Gesicht zeigt, je leichter wird es den Wählern fallen, die richtige Entscheidung zu treffen.