Schlagwort-Archive: Journalisten

O du schöner Westerwald

Wer gedacht hatte, im „K(r)ampf gegen Rechts“ sei keine Steigerung des Schwachsinns mehr möglich, der ist jüngst eines, nein, nicht besseren, sondern schlechteren belehrt worden.

Zum Sachverhalt:

Am 9. November dieses Jahres feierte eine Gruppe von Nachwuchspolitikern der CDU (Junge Union) aus den Kreisverbänden Limburg und Rheingau-Taunus in einer Berliner Kneipe zum Abschluß einer der üblichen Bildungsreisen, die nun einmal dem Nachwuchs der im Bundestag vertretenen Parteien angeboten werden. Natürlich ging es wohl feucht-fröhlich zu, und es wurde gesungen. Ob bei einigen Teilnehmern die Erinnerung an die Bundeswehrzeit den Wunsch aufkommen ließ, das Lied vom schönen Westerwald zu singen, dürfte heute, acht Jahre nach Aussetzung der Wehrpflicht, eher zweifelhaft sein. Doch ganz sicher war es der Heimatstolz der Westerwälder, der unter anderem dieses Lied erklingen ließ.

Nun kann man offenbar in einer Berliner Kneipe nicht so einfach singen, was einem in den Sinn kommt. Denn dort muß man damit rechnen, daß solche politisch korrekten Zeitgenossen im Raum sind, wie eine Kunststudentin. Diese junge Dame fühlte sich von dem „dominanten weißen männlichen Verhalten“ gestört, als das derartige bierselige Fröhlichkeit junger Männer von politisch korrekten, ganz sicher feministisch begeisterten, dafür aber intellektuell eher unterdurchschnittlichen und mit engem Bildungshorizont ausgestatteten Absolventinnen deutscher Bildungseinrichtungen nun einmal wahrgenommen wird. Deswegen griff sie dann auch gleich zum Smartphone und filmte die Gruppe, natürlich mit Ton. Persönlichkeitsrechte, wie etwa das Recht am eigenen Bild, Datenschutz etc. mußten dann auch hintanstehen, denn im K(r)ampf gegen Rechts gelten die üblichen Gesetze und Regeln nicht. Nein, man filmt die unerhörte Szene, spielt sie in bester Gestapo- und Stasi Manier den Wächtern über die political correctness zu, als die sich nicht wenige Medien fühlen. Zu diesen gehört natürlich der Berliner Tagesspiegel. Dort wird so etwas mit Jauchzen aufgenommen und daraus eine Story über rechtslastige Nachwuchspolitiker gestrickt. Das Generationen von deutschen Soldaten, aber auch Schülern, Wanderern und Liebhabern von Fernsehsendungen mit Heino bekannte Lied vom schönen Westerwald wird denn auch als Nazi-Lied vorgestellt, das ja schließlic bei Reichswehr, Wehrmacht „oder so ähnlich“ gesungen worden sei. Die JU-ler haben das dann auch in der Diktion des famosen Herrn Alexander Fröhlich, so heißt diese Leuchte des deutschen Journalismus, nicht gesungen, sondern gegrölt, versteht sich.

Schaut man sich näher an, welche Journalisten sich an diesem Schmierenstück beteiligt haben, dann stößt man auf linksradikale Schreiberlinge, ach was, Zeitungsschmierer, die auf der anderen Seite des politischen Spektrums zum Beispiel in Jubel darüber ausbrechen, daß linksextreme Demonstranten mit einem Spruchband auftreten, auf dem zu lesen ist: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ Hinter einem solchen Spruchband marschieren natürlich auch gerne schon mal Grüne her, wie die unsägliche Claudia Roth.

Man sucht natürlich nach Erklärungen für so etwas. Die einfache Erklärung ist die, daß solche Zeitungsschmierer einfach nicht wissen, wovon sie schreiben. Man kann davon ausgehen, daß diese Zeitgenossen nicht in der Bundeswehr gedient haben. Denn sonst könnten sie ja auch nicht behaupten, es handele sich um ein Wehrmachtslied, das in der Bundeswehr nicht erlaubt sei. Die Unkenntnis über alles, was mit Tradition, Vergangenheit,, insbesondere mit Militär zu tun hat, ist ja nun leider gerade unter den sogenannten Medienschaffenden und Künstlern  weit verbreitet. Nicht von ungefähr hat sich ja hier eine Kunststudentin  als Denunziantin hervorgetan.

Doch das ist zu kurz gegriffen. Es ist durchaus davon auszugehen, daß auch diese Zeitungsschmierer genau wußten, daß das Lied vom schönen Westerwald absolut unverfänglich ist.  Seine Wurzeln liegen in einem Volkslied, das natürlich irgendwann einmal in den dreißiger Jahren zum Marschlied geworden ist. Es war in der Tat in der Wehrmacht beliebt, aber später auch in der Bundeswehr. Und es ist dort entgegen den unwahren Behauptungen dieser Zeitungsschmierer keineswegs verboten, wenn es auch sicherlich zu dem Liedgut gehört, das der grandiosen Fehlbesetzung auf dem Sessel des Verteidigungsministers mißfällt, die am liebsten jede Erinnerung an die Armeen vor Gründung der Bundeswehr aus dem Gedächtnis der Soldaten tilgen möchte.

Nein, es geht diesen linksradikalen Zeitungsschmierern um etwas anderes. Das zeigt ja auch ihre Begeisterung für einen Text wie „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“. Es geht schlicht und einfach darum, jegliche Verbindung der Deutschen zu ihrer Vergangenheit abzuschneiden. Nicht nur das Wissen um die  Vergangenheit, vielmehr die Wertschätzung früherer Generationen, von denen man ja immerhin abstammt, und denen man seinen Wohlstand zu einem nicht geringen Teil verdankt, soll vernichtet werden. Das politische Ziel ist der geschichtslose, bindungslose, unwissende und damit vorzüglich manipulierbare Mensch. Am besten als Einheitsmodell im Sinne der „One World“ Ideologie  eines Herrn Soros und seiner Jünger, aber auch den Förderern einer unbegrenzten Zuwanderung aus der Dritten Welt, zu denen nicht wenige deutsche Politiker gehören, von unseren Medienschaffenden einmal ganz abgesehen.

Das ist der eigentliche Skandal. Die “ Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ Fraktion in Politik und Medien wird immer größer. Deswegen kommt es darauf an,  diesen Leuten immer und überall entgegenzutreten, sie zu demaskieren und  an den Pranger zu stellen. Nur so können die ebenso unwissenden wie gutwilligen Bürger dieses Landes erkennen, was tatsächlich gespielt wird, und zwar gegen sie.

 

Die Wahrheit, wenn’s geht

Die Vorgänge um den in der Nacht vom 8. auf den 9. September 2018 in Köthen zu Tode gekommenen jungen Mann, insbesondere die Berichterstattung in den gedruckten und gesendeten Medien, zeigen beispielhaft, wie es um die Stimmung in unserem Lande einerseits und die Wahrheitsliebe der Medien andererseits bestellt ist. Wer sich nur aus den Tageszeitungen und den Nachrichtensendungen in den Fernsehprogrammen informiert, der wird zwar erfahren, daß jener junge Mann im Rahmen einer Streiterei mit einer Gruppe von jungen Afghanen zu Tode gekommen ist. Er sei aber an akutem Herzversagen verstorben und nicht an den Folgen irgendwelcher Schläge oder Tritte. Die meisten Hörer und Leser solcher Nachrichten gehen dann davon aus, daß hier ein tragisches Geschehen vorliegt, und der Tod des unglücklichen jungen Mannes gewissermaßen zufällig eingetreten ist, auf keinen Fall jedoch etwas mit der voraufgegangenen Streiterei zu tun haben kann.

Wenn man näher hinsieht, dann drängt sich doch der Verdacht auf, daß die mediale Berichterstattung wieder einmal verharmlost, schön- und kleinredet.

Fangen wir mit der gemeinsamen Pressemitteilung PM 115/2018 der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost vom 9.September 2018 an. Wörtlich zitiert:

„In der Nacht von Sonnabend, 8. September, ist ein 22-jähriger Mann in Köthen zu Tode gekommen. In diesem Zusammenhang wurden zwei Afghanen vorläufig wegen des Anfangsverdachts eines Tötungsdelikts festgenommen. Die Befragungen und Ermittlungen dauern an und werden in alle Richtungen geführt. Anlaß und Umstände des konkreten Geschehens sind derzeit noch nicht bekannt. Nach dem vorläufigen, mündlich übermittelten Obduktionsergebnis ist der 22-jährige Köthener einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht direkt in kausalem Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden die Ermittlungen nunmehr wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen den 18-jährigen Tatverdächtigen geführt. Gegen den 20-jährigen Tatverdächtigen wird wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Entsprechende Haftanträge werden durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am zuständigen Amtsgericht in Dessau-Roßlau gestellt.“

gez. Braun, Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

gez. Vanak, Pressesprecher Polizeidirektion Sachsen-Anhalt-Ost

Wie weiter den Medien zutreffend entnommen werden kann, hat das zuständige Amtsgericht den Haftanträgen stattgegeben und die beantragten Haftbefehle erlassen. Die Tatverdächtigen sitzen derzeit in Untersuchungshaft.

Umstrittene Meldungen gehen dahin, daß es durchaus eine körperliche Auseinandersetzung gab. Der verstorbene junge Mann soll geschlagen und am Boden liegend getreten worden sein. Dergleichen muß wohl passiert sein, denn sonst könnte es in der zitierten Pressemitteilung nicht heißen, daß der junge Mann einem akuten Herzversagen erlegen sei, das nicht direkt im kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht.

Wenn nun gegen einen der beiden Tatverdächtigen der Verdacht besteht, daß er den Tod des Opfers verursacht hat, und deswegen der Haftbefehl auf § 227 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, gestützt wird, dann ist das zum einen keine Kleinigkeit, und zum anderen wird dem Verdächtigen angelastet, den Tod seines Opfers verursacht zu haben. Die Besonderheit dieses Deliktes besteht darin, daß der Täter nicht nachweislich mit Tötungsvorsatz gehandelt haben muß, sondern sich sein Vorsatz auf die Tatumstände der Körperverletzung, hier wahrscheinlich Schläge und/oder Tritte gegen den Kopf, beschränkt hat. Indessen haftet der Täter in einem solchen Falle für alle Folgen seiner Tat, auch eher unerwartete. Jedem Juristen ist aus seinem Studium noch der Bluter-Fall bekannt. Der Täter hatte nicht gewußt, daß sein Opfer, dem er eine blutende Wunde beigebracht hatte, an der sehr seltenen Bluter-Krankheit litt. Das führte dann dazu, daß sein Opfer verblutete. Diese Folge hat der Täter verursacht, denn die von ihm verübte Körperverletzung kann nicht hinweggedacht werden, ohne daß die eingetretene Folge, nämlich der Tod des Opfers entfiele. Dabei hilft es dem Täter nichts, daß er mit dieser Folge nicht gerechnet hat, vielleicht nicht einmal unbedingt rechnen mußte. Dennoch rechnet ihm die herrschende Meinung und Rechtsprechung die Todesfolge zu. Dies deswegen, weil es nicht völlig außerhalb der Lebenswirklichkeit liegt, daß jemand an dieser seltenen Krankheit leidet.

Ebenso liegt es natürlich nicht außerhalb der Wahrscheinlichkeit, daß jemand herzkrank ist, und deswegen durch die Körperverletzungshandlung ein Herzinfarkt mitverursacht wird. Das ist schon gerichtlich als Fall des § 227 StGB angesehen worden. Auch der Herzstillstand infolge Reflextod nach Tritt gegen den Solarplexus wurde schon gerichtlich als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet. Schon das Versterben von betagten Tatopfern infolge von Schrecken, Angst und Aufregung bei nächtlicher Konfrontation mit Einbrechern und Fesselung wurde von der Rechtsprechung als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet. In allen Fällen ging es darum, daß die Kausalität von Körperverletzung und eingetretener Todesfolge infolge einer Vorerkrankung oder dergleichen nicht völlig außerhalb der Lebenserfahrung liegt. Deswegen steht auf diesem Delikt eine Freiheitsstrafe von wenigstens drei Jahren. Nur in minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. Mit Recht ist deswegen im vorliegenden Falle auch jedenfalls gegen einen der Tatverdächtigen ein Haftbefehl mit dieser Begründung ergangen. Ob es dabei bleibt, wird sich zeigen. Immerhin soll einer der beiden Tatverdächtigen dem Opfer mehrfach gegen den Kopf getreten haben. In solchen Fällen kann ein Gericht durchaus auch davon ausgehen, daß ein Tötungsvorsatz, jedenfalls in Form des Eventualvorsatzes gegeben ist. Das heißt, man geht davon aus, daß der Täter den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen hat. „Vielleicht krepiert er, na wenn schon!“ Am Ende könnte so aus der Körperverletzung mit Todesfolge ein Totschlag werden.

Erstaunlich ist indessen der Umgang der Medien mit diesem Fall. Es wird ja offensichtlich Wert darauf gelegt, das geneigte Publikum darüber zu informieren, daß das Opfer ja nicht totgeschlagen worden ist, sondern tragischerweise infolge eines Herzversagen verstorben ist. Gewissermaßen eine Art Kollateralschaden oder gar unglücklicher Zufall. Nun haben die Zeitungsverlage wie auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, meines Wissens auch Privatsender, jeweils Rechtsabteilungen. Man könnte doch erwarten, daß die Redaktionen in einem solchen Falle die Juristen im Hause befragen, und dann ihre Berichterstattung an der Rechtslage ausrichten. Man kann natürlich darüber spekulieren, ob man sich als Journalist nur zu schade ist, einen Juristen zu fragen, wie die Sache rechtlich einzuordnen ist. Man kann natürlich auch darüber spekulieren, ob man nach Eingang der Antwort der Juristen sich dazu entschieden hat, das nicht zu schreiben oder zu senden. Denn im Sinne einer „Beruhigung“ der bundesweiten Debatte über die Kriminalität von Zuwanderern erscheint es doch zielführend, die Sache als tragisches Ereignis und nicht als schwere Straftat zu behandeln. Angesichts der Tendenz in unseren Medien, alle Probleme der Merkelschen Willkommenskultur schön- und kleinzureden, mag sich jeder seine eigenen Gedanken dazu machen.

Die einfachste Möglichkeit, über einen Sachverhalt zu berichten, ist stets die wahrheitsgemäße Berichterstattung. Man muß sich dabei nicht anstrengen, nicht verbiegen und nichts erfinden. Man läuft auch nicht Gefahr, daß man bei Falschaussagen ertappt wird und dann mit deren Folgen zurecht kommen muß. In meinem Berufsleben bin ich schon oft von Zeugen gefragt worden, was sie denn nun aussagen sollen. Ich habe dann meine Antwort immer mit der Floskel eingeleitet: die Wahrheit, wenn’s geht. Journalisten sollten sich das ebenfalls zur Richtschnur machen. Und dabei sollten sie den Grundsatz nicht vergessen, daß eine halbe Wahrheit stets eine ganze Lüge ist.

Geradezu unappetitlich wird es jedoch, wenn manche Medien nun mit der vermeintlich sensationellen Meldung an die Öffentlichkeit gehen, der Bruder des Verstorbenen sei ein bekannter, möglicherweise vorbestrafter Rechtsextremist. Abgesehen davon, daß die persönlichen Verhältnisse der Familienmitglieder des verstorbenen Niemanden in der Öffentlichkeit etwas angehen, denn diese sind keine Personen der Zeitgeschichte, wird hier eine ganz üble Tendenz sichtbar. Wenn schon der Bruder ein Nazi ist, naja. Leute, euer Mitleid kann sich in Grenzen halten. Rechte haben eben keine Rechte, kein Persönlichkeitsrecht, keine Menschenrechte. Sie sind gewissermaßen vogelfrei.

Inzwischen dreht sich die Berichterstattung, mehr noch die Kommentierung in den gedruckten und gesendeten Medien kaum noch um das Verbrechen selbst, sondern nahezu ausschließlich darum, wer in welcher Weise in Köthen demonstriert. Besonders gern werden natürlich Bilder von Rechtsextremisten in Aktion gezeigt. Natürlich sind darunter Figuren, mit denen sich niemand gemein machen sollte. Wenn der Sprecher einer Gruppe namens „Thügida“ irgendwas von „Rassenkrieg gegen die Deutschen“ ins Mikrofon brüllt, dann sollte das eigentlich ein Fall für die geschlossene Psychiatrie sein. Jedenfalls muß man sich um den Geisteszustand dieses Menschen ernsthafte Sorgen machen. Aber ein solcher Bonsai-Streicher findet leider doch eine – gottlob überschaubare – Zahl von Anhängern. Leute indessen, die aus berechtigter Sorge über die zunehmende Gewalttätigkeit gewisser Zuwanderer auf die Straße gehen, auch um politische Forderungen zu unterstreichen, sollten von solchen politischen Amokläufern stets einen gebührenden Abstand halten.

Soweit auch Linksradikale und Linksextreme in der üblichen Art und Weise agieren, interessiert das unsere Medien natürlich nicht. Sie interessiert es leider aber offensichtlich auch nicht, daß derzeit im Hambacher Forst bei Aachen bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen. Linksextremisten, die seit Jahren das Forstgelände besetzt haben, und zwar in der Art und Weise, daß sie regelrechte Baumsiedlungen errichtet haben, in denen eine Vielzahl von ihnen lebt, leisten in krimineller Weise Widerstand gegen die mit der Räumung beauftragte Polizei. Dabei kommt es zu schweren Straftaten, vor allem massenhaften Körperverletzungen, gegen die Beamten. Unsere Qualitätsmedien interessiert das allenfalls am Rande. Es handelt sich ja um die Gutwilligen, um Linke, die sich für den Schutz der Umwelt aufopfern. Daß die Polizei hier nur ihre Pflicht tut und Gerichtsentscheidungen durchsetzt, interessiert unsere famosen Qualitätsjournalisten natürlich nicht. Zwar hat auch nach ihrer Auffassung jeder die Gesetze zu respektieren. Auch sie treten stets für Gewaltlosigkeit ein. Wenn jedoch ihre linksextremen Schützlinge in Bürgerkriegsmanier Staat und Gesellschaft herausfordern, dann wird das mit einem nachsichtigem Lächeln quittiert. Selbst eine Gewaltorgie wie beim G 20 Gipfel in Hamburg ruft allenfalls zurückhaltend-tadelnde Kommentare in den Medien hervor.

Wenn dann noch eine ehemalige Spitzenpolitikerin wie Frau Künast von den Grünen davon faselt, wegen der Wahlerfolge der AfD sei Deutschland in Gefahr, das Gespenst einer braunen Diktatur erscheine bereits am Horizont, dann muß sich diese Dame fragen lassen, was sie geraucht oder getrunken hat. Ihr Gefasel ist jedoch symptomatisch für die Wahrnehmung des linken und linksliberalen Milieus, das von den Universitäten über die Kirchen bis weit in die Medien reicht. Da wundert es eben nicht mehr, daß die Berichterstattung weniger der sachlichen Information, und damit der Wahrheit dienen soll, vielmehr strammer Meinungsjournalismus das Gebot der Stunde zu sein scheint, selbstverständlich links gebürstet. Links heißt dabei leider auch CDU, SPD, Grüne.

Die Tragik unseres Landes könnte darin bestehen, daß die ehemals bürgerlichen Kräfte in ihrer Verblendung, was die halluzinierte Gefahr einer braunen Diktatur angeht, gar nicht erkennen, daß sie dabei sind, der tatsächlichen linken Minderheit eine Mehrheit zu verschaffen, in der sie jedoch über kurz oder lang aufgesogen werden. Kluge und vorausschauende Politik indessen sollte erkennen, wo auf Dauer strategische Mehrheiten organisiert werden können, ja müssen. Und das ist rechts von der Mitte und endet erst an dem rechten Rand, hinter dem die Verfassungsfeindlichkeit beginnt. Davon ist in den deutschen Parlamenten auch nicht im Ansatz etwas zu erkennen.

 

 

Seid klug wie die Schlangen

In diesen Tagen ist es gut, einmal innezuhalten und seine Überzeugungen, mehr noch deren Artikulation in der Öffentlichkeit, zu überdenken. Es sind weniger die Ereignisse in Chemnitz selbst, als vielmehr ihre Instrumentalisierung vor allem durch Frau Merkel und ihre politischen Legionäre. Zu letzteren zählen vor allem die Journalisten, auf die sie sich wohl noch mehr verlassen kann, als auf Parteifreunde oder gar Koalitionspartner. Chemnitz ist zum Synonym für eine halluzinierte Gefahr von rechts geworden, und dies aus politischem Kalkül. Die Mutter aller politischen Probleme, wie Horst Seehofer zutreffend die massenhafte ungeregelte Zuwanderung seit dem Herbst 2015 genannt hat, ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern hat, um in der Metapher zu bleiben, ihrerseits eine Mutter, nämlich Angela Merkel. Man kann sie daher mit Fug und Recht die Großmutter aller politischen Probleme unseres Landes nennen. Weil nun immer mehr Menschen in unserem Lande das erkannt haben, und die Umfragen ein Anwachsen der Unzufriedenheit mit der Politik der Großen Koalition mit Unterstützung der Opposition – ohne die AfD – zeigen, hat der politisch-mediale Komplex unseres Landes die Notwendigkeit festgestellt, dagegen mit allen Mitteln anzugehen. Weil das mit seriösen Argumenten nicht möglich ist, denn eine objektiv falsche Politik kann mit keinem sachlichen Argument verteidigt werden, muß man die Gegenseite eben mit unfairen Mitteln bekämpfen. Dazu gehört die Verleumdung als rassistisch, rechtsradikal, oder im modischen Neusprech: Hitler reloaded.

Völlig zu Recht stellen Politikwissenschaftler und Publizisten fest, daß sich ein tiefer Riss durch die deutsche Gesellschaft aufgetan hat. Auf der einen Seite stehen die Linksliberalen (Unionsparteien, FDP), die Linken (SPD, Grüne) und die Linksradikalen (Die Linke), jeweils unterstützt von nahezu allen gedruckten und gesendeten Medien zuzüglich der Kirchen und der allermeisten Künstler, auf der anderen Seite die National-Konservativen (AfD), die verbliebenen Bürgerlichen und ihre wenigen Unterstützer in den Medien sowie einzelne unabhängige Geister unter den Autoren.

Weil nun die demokratische Rechte offensichtlich immer mehr Zulauf bekommt, was sich an weiter steigenden Umfragewerten zeigt und auch den Wahlergebnissen der letzten zwei Jahre gezeigt hat, wird der sogenannte „Kampf gegen Rechts“ verstärkt. Mag man es inzwischen auch belächeln, wenn Tötungs- und Sexualdelikte von Zuwanderern an Einheimischen von Politik und Medien nicht etwa zum Anlaß genommen werden, die Sicherheit der Bürger vor solchen Tätern zu erhöhen bzw. dies zu fordern, sondern Politik und Medien den Pawlow’schen Reflex zeigen, der sich so darstellt, daß diese Tat leider schon wieder Wasser auf die Mühlen der Rechten ist, und daher der K(r)ampf gegen Rechts verstärkt werden muß. Doch die Ereignisse um Chemnitz zeigen, daß Politik und Medien inzwischen weiter sind.

Nachdem bekannt geworden war, daß Frau Merkel und ihr Regierungssprecher voreilig von Hetzjagden und Zusammenrottungen gesprochen hatten, weil es solche tatsächlich nicht gab, hat man sich nicht etwa bei den Bürgern entschuldigt und gelobt, künftig erst in eine sorgfältige Prüfung der Fakten einzutreten, und dann die Ereignisse zu kommentieren. Nein, man vollführt allerlei semantische und hermeneutische Verrenkungen mit dem Ziel, den Leuten klarzumachen, daß man doch eigentlich nichts falsches gesagt, sondern die Dinge allenfalls zugespitzt politisch bewertet hat, selbstverständlich richtig. Die Übermacht der regierungs- und oppositionsfrommen Medien hat es dann auch geschafft, alle diejenigen in die Defensive zu drängen, die zwar sachlich zutreffend, aber politisch unerwünscht darauf hinweisen, daß es zum Beispiel nicht mehrere Videos, sondern nur ein Video gibt, das einen Vorfall mit ausländerfeindlichem Motiv zeigt, und daß selbst dieses Video eine Hetzjagd im philologischen Wortsinn nicht zeigt. Daß Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz ebenfalls keine Hetzjagd im Wortsinne bestätigen können, ist dabei völlig unerheblich.

Im Gegenteil. Nicht diejenigen, die uns angelogen haben, indem sie von nicht stattgefundenen Hetzjagden fabuliert haben, müssen gehen. Nein, voraussichtlich wird der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz gehen müssen. Immerhin hat er es gewagt, eine von der Kanzlerin als Tatsache behauptete Hetzjagd in Zweifel zu ziehen, weil er das zum Beleg dienende Video mit Fragezeichen versehen und darauf hingewiesen hat, daß hier möglicherweise eine, vorsichtig ausgedrückt, interessengeleitete Veröffentlichung vorliegt. Bemerkenswert ist, daß nun Politiker aus dem linken Lager von CDU bis Die Linke den Verfassungsschutzpräsidenten auffordern, den Beweis für seine Behauptung anzutreten – dabei hat er gar nichts behauptet, sondern nur Zweifel angemeldet – mit dem betreffenden Video stimme möglicherweise etwas nicht. Dabei ist in rechtlicher Hinsicht völlig klar, daß stets derjenige die Wahrheit einer Behauptung beweisen muß, der sie aufgestellt hat. Im vorliegenden Falle muß also derjenige, der dieses Video in den Medien verbreitet hat, den Nachweis dafür führen, daß es auch nicht gefälscht bzw. nicht gestellt worden ist. Neusprech: Fakenews.

Für die Verfechter der Merkel’schen Willkommenspolitik ist allein maßgeblich, daß in Chemnitz genau gegen diese Politik demonstriert worden ist. Damit diese Demonstrationen den notwendigen verwerflichen Anstrich bekommen, muß dann auch schon einmal eine Sequenz aus einer ganz anderen Demonstration vom Vortag in den Fernsehbericht hinein geschnitten werden, weil diese Sequenz ein paar Figuren abbildet, die den Hitlergruß zeigen. Und dazu muß dann passend eben dieses Video aus einer im übrigen schon wegen ihres Namens – Antifa Zeckenbiss – zweifelhaften Quelle immer wieder gezeigt und mit dramatischem Vokabular kommentiert werden. Selbstverständlich wird nicht kommuniziert, daß man hier wie in vielen anderen Fällen, in denen es um wirkliche Rechtsextreme ging, damit rechnen muß, daß einige dieser Figuren Agenten des Verfassungsschutzes sind. Man erinnere sich nur an das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. In seinem ersten Anlauf 2002 platzte das Verfahren deshalb, weil die Verfassungsrichter beanstandeten, daß man zwischen wirklichen NPD-Funktionären und Agenten des Verfassungschutzes nicht unterscheiden könne. Man solle, so die Richter, erst mal die Agenten abziehen. Danach waren die Vorstände der NPD auf den unterschiedlichen Führungsebenen der Partei ziemlich ausgedünnt. Die bekannt gewordenen geheimdienstlichen Merkwürdigkeiten aus dem NSU-Prozeß seien nur am Rande erwähnt. Die diversen rechtsextremen Gruppen und Grüppchen unserer Tage „erfreuen“ sich natürlich ebenfalls einer intensiven Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Sollten also nicht auch in Chemnitz seine Agenten aktiv gewesen sein?

Die Strategie des linken Lagers von Merkel bis Maas und von Augstein bis Prantl ist klar. Alles, was in Chemnitz auf die Straße geht, ist braun, mit Ausnahme natürlich der „bunten“ Gegendemonstranten und ihrer schlagkräftigen Avantgarde aus den diversen „besetzten“ Häusern dieser Republik. Jeder dumme Spruch aus der Masse friedlicher Demonstranten heraus wird zur Naziparole hochstilisiert. Die Kameramänner des öffentlich-rechtlichen Fernsehens scheinen angehalten zu sein, ausschließlich solche Figuren abzufilmen, die dem Klischee des Neonazis respektive des bräunlichen Wutbürgers, natürlich von der primitiven Sorte, entsprechen.

Ergänzt wird diese Darstellung in den Medien durch die natürlich ebenfalls medienwirksam in Szene gesetzte Beobachtung der AfD durch die diversen Verfassungsschutzämter unseres Landes. Obgleich das Bundesamt für Verfassungsschutz bislang ausdrücklich keine Veranlassung sieht, diese Partei zu beobachten, verhalten sich diverse Landesämter für den Verfassungsschutz anders. Sie haben erklärt, jedenfalls bestimmte Teile dieser Partei oder einzelne Personen beobachten zu wollen. Eine besondere Variante hat man sich in Thüringen einfallen lassen. Dieses Bundesland, dessen Ministerpräsident Bodo Ramelow selbst jahrelang unter der Beobachtung des Bundesamtes für den Verfassungsschutz stand, hat verlauten lassen, sein Landesamt für den Verfassungsschutz prüfe, ob die AfD in Thüringen beobachtet werden müsse oder nicht. Das Bemerkenswerte an dieser Vorgehensweise liegt darin, daß es sich dabei anders als bei der wirklichen Beobachtung eben noch nicht um einen justiziablen Verwaltungsakt handelt. Natürlich  prüfen die Verfassungsschutzämter immer wieder, ob sie irgendwelche Personen oder Organisationen förmlich beobachten müssen. Dieser Vorgang besteht darin, öffentlich zugängliche Quellen wie Parteiprogramme, Redebeiträge und Interviews von Politikern daraufhin zu überprüfen, ob sich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen darin finden lassen. Dieser Vorgang ist Routine und vor allem wird er öffentlich nicht kommuniziert, denn außer Zeitunglesen passiert dabei ja nichts. Die Verfassungsschutzämter blicken halt in die politische Landschaft und schauen näher hin, wenn sich darin bislang Unbekanntes zeigt. Wenn aber nun ausgerechnet der Verfassungsschutz des rot-rot regierten Bundeslandes Thüringen öffentlich erklärt, zu prüfen, ob die Beobachtung der Thüringer AfD angegangen werden muß, dann ist das nichts anderes als eine zugegebenermaßen raffinierte Diffamierung. Raffiniert deswegen, weil dagegen höchstwahrscheinlich nicht einmal juristisch vorgegangen werden kann, anders als im Falle der förmlichen öffentlich kommunizierten Beobachtung.

Der Vorgang zeigt aber deutlich, wie erfolgreich das linke Lager dieses Landes mit seiner dauernden Hetze gegen die ohne jeden Zweifel fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehende AfD inzwischen ist. Denn nach Umfragen halten es über 60 % der befragten Bürger für richtig, daß der Verfassungsschutz diese Partei beobachtet. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die meisten Bürger durchschauen derartige politische Ranküne nicht. Auch wenn inzwischen wohl nur noch 40 % der Bürger den Medien vertrauen, so sind doch die meisten Bürger mit den Dingen des täglichen Lebens, insbesondere ihren beruflichen Verpflichtungen, derartig ausgelastet, daß sie nicht auch noch tiefergehende Kenntnisse über die politischen Vorgänge im Lande erwerben können. Mit anderen Worten, sie müssen sich auf Verlautbarungen von Politik und Medien wenigstens einigermaßen verlassen können. Das wissen Politik und Medien auch. Sie können daher recht risikolos die Leute anlügen, ja sogar mit großer Aussicht auf Erfolg.

In dieser Situation muß man sich natürlich fragen, wie sich bürgerliche bzw. national-konservative Politiker verhalten sollen, um nicht der skizzierten Strategie ihrer Feinde (von Gegnern könnte man nur sprechen, wenn es einen fairen politischen Diskurs gäbe) über kurz oder lang zum Opfer zu fallen. Denn wenn erst einmal allgemein geglaubt wird, man könne sich als anständiger Bürger doch nur im Lager von Merkel und Co. wiederfinden, wer hingegen grundsätzlich Kritik an deren Politik äußere, könne ja nur eine Art Nazi sein, dann werden künftige Wahlen auch entsprechend ausgehen. Es kann aus meiner Sicht eine solche Entwicklung nur dadurch vermieden werden, daß bürgerliche und national-konservative Politik auch jeden Anschein vermeidet, mit Leuten gemeinsame Sache zu machen, die man eigentlich auch selbst nicht einmal mit der Zange anfassen würde. Dazu gehört vor allem ein besonnener und durchdachter Sprachgebrauch. Einige Beispiele:

Natürlich wird die ungebremste Zuwanderung im bisherigen Umfang, vor allem im wesentlichen aus islamischen Ländern, sei es aus dem Orient, sei es aus Afrika, langfristig unser Land verändern, und zwar zu seinem Nachteil. Die Massen an ungebildeten und auch gar nicht bildungswilligen Zuwanderern wird das intellektuelle Niveau herunterdrücken und die wirtschaftliche Leistungskraft dieses Landes gegen Null bringen. Die Zustände in den Herkunftsländern werden wir dann bei uns haben. Das einzig Gute daran dürfte dann sein, daß damit dann auch diese Zuwanderung aufhört, weil nichts mehr zu holen ist. Deutschland in seiner heutigen Gestalt gibt es dann eben nicht mehr. Wer das ausführlich und fundiert nachlesen möchte, dem sei Thilo Sarrazins „Feindliche Übernahme“ empfohlen. Man kann und muß vor dieser Entwicklung warnen. Was aber gar nicht geht, ist dabei ein Vokabular zu benutzen, das Erinnerungen an die dunkelsten Zeiten unseres Landes hervorruft. „Umvolkung“ klingt nicht nur dumpf, sondern der Begriff ist es auch. Er suggeriert ja, daß da irgendwo finstere Mächte Gene und Substanz des deutschen Volkes verändern. Gleiches gilt für den Begriff „Bevölkerungsaustausch“. Dieses Vokabular ist nun einmal zunächst im Dunstkreis von DVU, NPD und ähnlichen Gruppierungen entstanden. Wer es benutzt, erweckt den Eindruck, mit diesen Kreisen zumindest zu sympathisieren, wenn nicht mehr. Ebenso verhält es sich mit dem Vorwurf des Landesverrats oder der „Fernsteuerung“ durch mehr oder weniger geheimnisvolle Organisationen wie die Bilderberg Konferenz. Wer dergleichen behauptet, soll es auch gerichtsfest beweisen.

Dabei ist es überhaupt nicht notwendig, mit derartigen Verschwörungstheorien zu arbeiten. Abgesehen davon, daß Verschwörungstheorien im allgemeinen lächerlich sind, und zwar vor allem deswegen, weil sie regelmäßig nicht bewiesen werden können, braucht man sie auch nicht. Denn der Vorgang als solcher, die immer raschere negative Veränderung unseres Landes durch immer mehr ungebildete, unqualifizierte und unserer Kultur ablehnend bis feindlich gegenüberstehende zumeist illegale Zuwanderer ist für sich allein schlimm genug. Ihm muß entgegengewirkt zu werden, egal welche Ursachen er hat. Mit anderen Worten: Ob die „Willkommenspolitik“ nur dämlich oder bewußt gegen unser Volk gerichtet ist, kann dahinstehen. Sie muß eben beendet und darüber hinaus rückgängig gemacht werden, soweit möglich. Man muß daher mit rationalen Argumenten dafür eintreten. Und deren gibt es genug. Gleichzeitig muß man sich von dem Gelichter deutlich distanzieren, das die Kameramänner des öffentlich-rechtlichen Fernsehens so gern ins Bild setzen. Man muß sich natürlich auch die Mühe machen, Fakten zu sammeln und für die Diskussion parat zu haben. Ob es sich um kriminelle arabische Großfamilien handelt, ob es sich um den Skandal in unseren Schulen dreht, wo es Klassen gibt, in denen kaum noch deutsche Kinder sind, die demgemäß dann auch gar nicht mehr ordentlich beschult werden können, ob es sich um die exorbitanten Kosten für Sozialleistungen an Zuwanderer handelt, und ob es sich um die völlig falsche Toleranz gegenüber Forderungen der Muslime, etwa die Berücksichtigung von islamischen Speise- oder Bekleidungsvorschriften handelt, in jedem Falle ist Faktenwissen und Argumentationsfähigkeit gefragt. Nur dann wird man mittel- und langfristig die unentschlossenen und vor allem die uninformierten Bürger auf seine Seite ziehen können. Wer indessen Seit an Seit mit Neonazis und primitiven Krakeelern wahrgenommen wird, der arbeitet nur denen in die Hände, die er eigentlich bekämpfen will und muß. Man muß dagegenhalten, aber bitte intelligent.

Zu den Begriffen, die man keinesfalls benutzen darf, gehört die Bezeichnung „Systemparteien“, wenn von den etablierten Parteien die Rede sein soll. Denn diese Vokabel hat eine Geschichte, und zwar eine ungute. Hitler und die Nationalsozialisten benutzten sie, um ihrer Verachtung für das parlamentarische System Ausdruck zu verleihen. Gerade Konservative, die sich um die Verteidigung und Stärkung der Demokratie bemühen, können bei wachem Verstand keine Begriffe aus der Mottenkiste der NS-Zeit benutzen. Der Begriff des „Systems“ im Zusammenhang mit der Erörterung staatsorganisatorischer Fragen wie des Verhältnisses von repräsentativen zu plebiszitären Elementen bei der Gesetzgebung wird von den Feinden der AfD und nationalkonservativen Denkrichtungen natürlich dahingehend ausgelegt, daß es um die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Verächtlichmachung des parlamentarischen Systems in Hitler’scher Manier gehe. Damit begibt man sich ohne sachliche Notwendigkeit in eine Lage, in der man sich gegen sachlich unbegründete Vorwürfe verteidigen muß, nur weil man einen kontaminierten Begriff benutzt hat. Das Anliegen, die Demokratie zu verteidigen, indem man zum Beispiel für eines ihrer konstitutiven Elemente, nämlich die Meinungsfreiheit, eintritt, kann man dann nicht mehr glaubhaft vorbringen. Auch wird man dann erhebliche Probleme haben das Ziel einer Stärkung der Demokratie durch die Einführung weiterer plebiszitärer Elemente zu verfolgen, weil man es seinen Gegnern leicht gemacht hat, dies als Angriff auf die parlamentarische Demokratie zu diffamieren.

Seid klug wie die Schlangen (Mt 10,16) sprach kein geringerer als Jesus. Man ist versucht zu kalauern: Und die Bibel hat doch recht.

Messer, Mörder, Mob und Medien

In einer Rechtssache sollte man sich als Jurist, als forensisch tätiger Rechtsanwalt zumal, erst äußern, wenn der Sachverhalt ausermittelt und auf dieser Grundlage ein zumindest erstinstanzliches Urteil gesprochen worden ist. Der Fall Chemnitz indessen fällt aus dem Rahmen, und zwar in mehrfacher Hinsicht.

Was den Sachverhalt selbst angeht, so ist sehr vieles noch offen. Ich meine damit die Tötung des Daniel Hillig am 26.08.2018 gegen 3:00 Uhr in der Nacht. Der Name des Opfers dieser Straftat ist nun verschiedentlich veröffentlicht worden, sodaß es albern wäre, insoweit noch die Regel einzuhalten, wonach auch das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen seine volle Namensnennung verbietet. Was öffentlich ist, ist eben öffentlich. Das gilt für die Umstände der Tat, die sich auch aus dem Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz vom 27.08.2018 nur sehr kursorisch ergeben, wie das bei Haftbefehlen in solchen Fällen auch häufig der Fall ist. Denn der Haftrichter begründet seine Entscheidung nur damit, daß ein Haftgrund – in diesem Falle Fluchtgefahr – vorliegt, Warum eben dies der Fall ist, wird nur so weit mitgeteilt, als es den dringenden Tatverdacht begründet. Was der Tat vorausging, was drumherum geschah, welche Zeugen was gesagt haben, alles das bleibt ja der Hauptverhandlung vorbehalten. Allerdings ist aus dem Haftbefehl auch zu entnehmen, daß jedenfalls vorläufig von gemeinschaftlichem Totschlag, und nicht von Mord ausgegangen wird. Jedenfalls für den Ermittlungsrichter lagen die Mordmerkmale wie etwa Heimtücke, niedrige Beweggründe oder Grausamkeit nicht vor.

Bemerkenswert ist der Umgang der Medien, aber auch der Politik mit diesem Vorgang. Die ehrliche Trauer um das Opfer hat wohl nur eine überschaubare Zahl von Bürgern der Stadt Chemnitz zum Tatort geführt, um dort Blumen niederzulegen, des Opfers zu gedenken, den beiden ebenfalls schwer verletzten weiteren Opfern alles Gute zu wünschen und vielleicht für alle drei Opfer zu beten, soweit religiöse Menschen darunter waren.

Überlagert wird das aber bis zur Unkenntlichkeit durch die weiteren Vorgänge. Es ist vielleicht verständlich, wenn politisch engagierte Bürger den Vorgang zum Anlaß nehmen, einen Zusammenhang zwischen der unkontrollierten und ungesteuerten Zuwanderung, der Willkommenspolitik der offenen Grenzen und ähnlichem Unsinn mehr einerseits und der Bluttat von Chemnitz andererseits herzustellen. Nun kann ja tatsächlich der Aufenthalt des dringend Tatverdächtigen in Chemnitz als solcher nicht hinweggedacht werden, ohne daß die Tat und damit der Tod des bedauernswerten Herrn Hillig entfiele. Wenn demgegenüber Journalisten beschönigend schreiben, der Tatverdächtige wäre ja wohl auch dann eingereist, wenn er kontrolliert worden wäre, so geht das am Problem vorbei. Denn das Problem besteht eher darin, daß diese Leute überhaupt ins Land gelassen worden sind. In einem Land wie Australien oder Ungarn wäre es eben nicht passiert. Allerdings ist es aus meiner Sicht pietätlos, unmittelbar in der Nähe des Tatortes, gewissermaßen angesichts des eben vergossenen Blutes, politische Demonstrationen zu veranstalten. Vor allem halte ich es mindestens für unklug, in einer solchen Situation als Bürger dorthin zu gehen, wo eine kleine radikale Minderheit krakeelt, auch wenn dies natürlich das grundgesetzlich verbriefte Recht jedes Bürgers ist. Vor allem dann, wenn sehr bald festzustellen ist, daß sich dort Hooligans, die letzten NPD Anhänger und sonstige Angehörige des intellektuellen Prekariats unseres Landes verabreden. Man wird ja dann als Teil der übergroßen Mehrheit von Bürgern, die ein im Grunde gerechtfertigtes Anliegen vertreten, von eben den Leuten instrumentalisiert, mit denen man eigentlich nichts zu tun haben will. Abzusehen war natürlich auch, daß die linksextreme Krawallszene auftauchen und den Vorfall auf ihre Art und Weise für sich nutzen wird.

Leider ist allerdings auch festzustellen, daß die Medien und auch die etablierte Politik in erwartbarer Weise reagiert haben. Von Trauer um das Todesopfer und die beiden Schwerverletzten hat man sehr sehr wenig gehört, auch aus dem Munde der Kanzlerin nicht in angemessener Weise. Vielmehr wird nun in übelster Weise auf die Sachsen an sich eingeschlagen. Wenn man die verbalen Fäkalien etwa eines Jakob Augstein angewidert zur Kenntnis nehmen muß, die sich leider vom Grundton der großen Tageszeitungen wie der Provinzblätter nur wenig unterscheiden, dann kann man die verstehen, die erneut von Lügenpresse und ähnlichem sprechen. Die unguten Erinnerungen an die Fälle Sebnitz, Mittweida und andere kommen wieder hoch. Es scheint für das politisch korrekte Milieu unseres Landes einfach zu verlockend zu sein, immer wieder auf die Sachsen einzuschlagen und sie als braune Zeitgenossen zu verunglimpfen. Es mag ja sein, daß in Sachsen eine gewisse Neigung zu oppositioneller Haltung häufiger anzutreffen ist, als anderswo. Das ist per se doch nichts schlechtes, sondern Herz und Motor der Demokratie. Genau diese Haltung hat doch letztendlich zur friedlichen Überwindung des kommunistischen Regimes in der ehemaligen DDR und damit zur Wiedervereinigung unseres Vaterlandes geführt. Letzteres scheint allerdings so manchem Linken in unserem Lande immer noch sauer aufzustoßen. Vor allem solchen Zierden der bundesdeutschen Gesellschaft, für die es ein deutsches Volk eigentlich überhaupt nicht gibt – zum Beispiel Herrn Habeck von den Grünen – oder die hinter Transparenten herlaufen, auf denen Parolen wie „Deutschland du mieses Stück Scheiße“ geschrieben sind. Mit einem solchen Verhalten qualifiziert man sich in unserem Lande ja leider für höchste Staatsämter. Namen muß ich hier wohl nicht nennen.

Daß die Randale des linksextremen schwarzen Blocks in den Medien so gut wie nicht vorkommt, überrascht nicht. Für gewisse Teile der etablierten Politik, um sich einmal vorsichtig auszudrücken, nehmen sie ja die Funktion wahr, die vor 1933 die SA hatte. Gewisse Politiker und Journalisten haben das anlässlich der Hamburger Krawalle zum G-20 Gipfel ausreichend deutlich erkennen lassen.

Schlußendlich muß ein Wort zu denen gesagt werden, die den Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz ins Internet gestellt haben. Das ist natürlich strafbar gemäß § 353 d des Strafgesetzbuches. Darauf steht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Nun muß man zunächst einmal fragen, wie diese Ausfertigung des Haftbefehls ins Internet kommen konnte. Der Haftbefehl findet sich im Original in der Gerichtsakte. Ausfertigungen erhalten Staatsanwaltschaft, Polizei, Beschuldigter bzw. sein Verteidiger, soweit ein solcher schon bestellt ist, und die Haftanstalt, in welche er eingeliefert wird. Nur dieser Personenkreis, natürlich zuzüglich der dortigen Bediensteten, hat überhaupt die Möglichkeit, ein solches Schriftstück unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Gerade dieser Personenkreis weiß auch ganz genau, daß das streng verboten ist. Soweit Amtspersonen betroffen sind, kommt ja noch ein Dienstvergehen nach § 353 b StGB in Frage. Einen Rechtsanwalt kann so etwas die Zulassung kosten. Eine ganz andere Frage ist die, ob Personen, denen die Ausfertigung dieses Haftbefehls verbotenerweise vorgelegt worden ist, ihn weiterverbreiten durften. Der Wortlaut des Gesetzes spricht dafür, daß auch sie das nicht durften. Unabhängig vom Straftatbestand ist es jedenfalls für Politiker, und seien sie auch nur auf Kreisverbandsebene tätig, es schlicht und einfach ein Unding, ein derart vertrauliches Schriftstück wie einen Haftbefehl zu veröffentlichen, egal wie skandalös der ganze Vorgang auch sein mag. Die strafrechtlichen Konsequenzen werden jeden treffen, der sich an der Verbreitung dieser Urkunde beteiligt hat. Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Ausfertigung des Haftbefehls allgemein bekannt ist, und dann immer noch weiter verbreitet wird. Denn was jeder weiß, unterliegt ja nicht mehr der Vertraulichkeit.

Ach ja, wieder ein Einzelfall. Daß Asylbewerber und Flüchtlinge weit überproportional in der Kriminalstatistik vertreten sind, habe ich kürzlich an dieser Stelle dargelegt. Doch unsere Willkommenspolitiker und Qualitätsjournalisten werden uns zum wiederholten Male vorrechnen, daß die Zahl der Messermörder aus dem Kreis der Zuwanderer im Verhältnis zur Einwohnerzahl der Bundesrepublik Deutschland doch wirklich sehr gering ist. Darüber, daß der dringend tatverdächtige Iraker vorbestraft ist und unter Bewährung steht, nur geduldeter, also abgelehnter Asylbewerber ist, und daher in jedem anderen zivilisierten Land dieser Erde schon lange ausgewiesen worden wäre, darüber wird man natürlich weder in der Tagesschau, noch in den diversen Talkrunden, und noch viel weniger in solchen Qualitätszeitungen wie den Prantlhausener Nachrichten hören oder lesen.

Schutzsuchende Messermänner

Nach der jüngsten bekanntgewordenen tödlichen Messerattacke eines „Flüchtlings“ aus Afrika in Offenburg zeigt sich in Deutschland das gewohnte Bild. Zwar finden Politik und Medien bedauernde Worte für das Opfer und seine Angehörigen. Doch tun sie gleichzeitig alles, den Fall kleinzureden und als Einzelfall darzustellen. Die Oberbürgermeisterin ruft zur Besonnenheit auf. Die Tagesschau berichtet nicht einmal über den Fall, denn es komme ihm ja keine überregionale Bedeutung zu. Einzelfall eben.

Aus der Reihe bricht ausgerechnet Boris Palmer, Oberbürgermeister von Tübingen und bekanntlich Mitglied der Grünen. Er weist darauf hin, daß bei den Delikten Mord und Totschlag rund 40 % der Tatverdächtigen keine Deutschen seien. Angriffe mit Messern nähmen zu, wofür Asylbewerber wesentlich verantwortlich seien. Darob dürften die Alleininhaber der humanistischen Moral in seiner Partei, aber nicht nur dort, in Schnappatmung verfallen. Doch lehrt ein Blick in die Statistik, daß Palmer hier durchaus zutreffend die Situation beschreibt. Nach der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) waren von insgesamt 2.698 Tatverdächtigen der Rubrik Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 57,7 % Deutsche und 42,3 % nicht-Deutsche. Und in der Tat führen das Mordwerkzeug Messer immer wieder Asylbewerber, echte oder falsche Kriegsflüchtlinge und Wirtschaftsmigranten. Darüber muß man reden, wenn man nach Ursachen von Kriminalität deswegen sucht, weil man sie eindämmen oder gar unterbinden will.

Doch die Tendenz in den deutschen Medien ist genau gegenteilig. Schönreden und Kleinschreiben gehören auf diesem Gebiet offenbar zu den Grundpflichten der Journalisten. Ein aktuelles Beispiel. In der Nürnberger Zeitung, einer lokalen Tageszeitung mit einer Auflage von ca. 22.000 verkauften Exemplaren, erschien am 18.08.2018 ein Artikel, der sich vordergründig mit der geplanten Demonstration diverser Grüppchen vom rechten Rand oder auch darüber hinaus befaßte. Deren Angaben zur Ausländerkriminalität wurden vom Polizeireporter des Blattes kritisch kommentiert und dem ersten Anschein nach widerlegt. Indessen ergibt das nähere Hinsehen, daß der wackere Lokaljournalist einen kreativen Umgang mit der Kriminalstatistik des zuständigen Polizeipräsidiums Mittelfranken pflegt. So sei, teilt er den Lesern seines Blattes mit, die Zahl der sexuellen Nötigungen zwischen 2013 und 2017 von 89 auf 27, also um 70 %, gesunken. Dabei verschweigt er, daß die Statistik für 2017 erstmals differenziert und statt der einen Deliktsgruppe „sonstige sexuelle Nötigung“ nunmehr drei Deliktsgruppen ausweist, nämlich „sexuelle Übergriffe“, „sonstige sexuelle Nötigung“ und „sexuelle Belästigung“. In der Tat sind die Fallzahlen von 89 für 2013 und 27 für 2017 zutreffend, allerdings verschweigt der gute Mann, daß im Jahre 2017 immerhin 78 Fälle von „sexuellen Übergriffen“ und 180 Fälle von „sexueller Belästigung“ dazukommen, mithin in diesem Deliktsfeld kein Rückgang von 89 Fällen auf 27 Fälle, sondern eine Steigerung von 89 Fällen auf 285 Fälle registriert werden mußte. Also kein Rückgang um ca. 70 %, sondern eine Steigerung um ca. 90 %. Ein Blick auf die vorherige Zeile der Tabelle zeigt, daß die Zahl der Vergewaltigungen von 158 Fällen im Jahr 2013 auf 244 Fälle im Jahr 2017 angestiegen ist. Noch interessanter, für einen deutschen Journalisten allerdings absolut tabu, ist die Aufschlüsselung der Tatverdächtigen nach Deutschen, nicht-Deutschen und in letzterer Gruppe Zuwanderern. Insgesamt wurden bei den Sexualdelikten 2017 genau 712 Tatverdächtige (TV) registriert, davon 482 Deutsche = 67,7 % und 230 nicht-Deutsche = 32,3 Prozent, davon 96 Zuwanderer, deren Anteil also 13,5 % der TV beträgt. Einen besonders kreativen Umgang mit der Statistik zeigt er bei den Zahlen der tatverdächtigen Zuwanderer. 3.915 von insgesamt 40.549 Tatverdächtigen des Jahres 2016 seien Zuwanderer, also nur 9,7 % statt der von der kritisierten rechten Vereinigung genannten 37 %. Nun sind auch diese Zahlen zunächst einmal richtig. Doch geben sie weder den Anstieg, noch die Quote der tatverdächtigen Zuwanderer wieder. Denn die mittelfränkische Kriminalstatistik weist folgende Reihung auf:

Jahr                           2013        2014      2015      2016      2017

Zahl TV  insges.       40.606     39.898   39.768   40.594   40.146

Zahl TV Zuwand.      1.233        1.873     3.244     3.915     4.331

Prozentsatz                 3,03           4,69       8,16       9,70     10,80

Wirklich aussagekräftig werden aber auch diese Zahlen erst dann, wenn man die Bevölkerungsstatistik von Mittelfranken heranzieht. Dieser Regierungsbezirk hatte im Juni 2017 insgesamt 1.754.998 Einwohner. Die Statistik des mittelfränkischen Polizeipräsidiums geht auf der Grundlage der vorläufigen Statistik des Ausländerzentralregisters von derzeit ca. 37,500 Zuwanderern im Bezirk Mittelfranken aus. Somit waren 11,55 % der Zuwanderer Tatverdächtige im Sinne der Statistik. Demgegenüber waren jedoch nur 2,29 % der Gesamtbevölkerung des Bezirks, Zuwanderer eingeschlossen, Tatverdächtige. Im Jahr 2017 waren Tatverdächtige deutscher Nationalität, natürlich unter Einschluß der eingebürgerten Ausländer,25.448 Personen. Das sind gerade 1,46 % der Bevölkerung Mittelfrankens mit deutschem Pass.

Eine weitere Tabelle aus der Kriminalstatistik des Polizeipräsidiums Mittelfranken dürfen politisch korrekte Journalisten wohl erst gar nicht zur Kenntnis nehmen. Es handelt sich um die tatverdächtigen Zuwanderer im Bereich der Sexualdelikte:

Jahr              2013      2014     2015     2016     2017

Zahl                  18         11         33         67        107

Im Verhältnis dazu ist natürlich von Interesse, wie die Gesamtentwicklung der Sexualstraftaten im Berichtszeitraum für das Polizeipräsidium Mittelfranken aussieht:

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung

Jahr            2013     2014     2015     2016     2017

Zahl             259       215       250        233      465

Also ist der Anteil der Zuwanderer diesem Bereich von 6,95 % im Jahr 2013 auf 23,01 % im Jahr 2017 gestiegen.

Soweit der Blick in die Statistiken. Der nächste Schritt wäre die Ursachenforschung. Ob dann auch die wirksamen Mittel zur Eindämmung oder gar Beseitigung dieser spezifischen Gefahr gefunden werden können, steht dahin. Eins aber ist sicher. Mit einem signifikanten Rückgang der Zahl von Asylbewerbern, echten und falschen Kriegsflüchtlingen sowie bloßen Wirtschaftsmigranten würde nach Adam Riese auch ein signifikanter Rückgang der Zahl der Tatverdächtigen aus dieser Bevölkerungsgruppe einhergehen. Dies zu bestreiten setzt eine intensive Indoktrination mit rot-grüner Ideologie voraus. Die aber findet sich in den Reihen der Damen und Herren sowie neuerdings „Diversen“ Journalisten nahezu regelhaft.

Das Kreuz mit dem Kreuz

Nun hat der bayerische Ministerpräsident am 24. April dieses Jahres – zugegebenermaßen publikumswirksam – im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei ein Kreuz aufgehängt und dazu erklärt, dies sei ein klares Bekenntnis zur bayerischen Identität und zu christlichen Werten. Kreuze in Behörden seien allerdings nicht etwa Zeichen einer Religion.

Nicht unerwartet erhob sich darob ein medialer Aufschrei weit über die bayerischen Grenzen hinaus. Soweit Politiker, Publizisten, Journalisten und zeit“geistige“ Kirchenvertreter außerhalb der bayerischen Grenzen sich kritisch oder gar hämisch geäußert haben, ist das allein schon deswegen deplaziert, weil Bayern jährlich mit mehr als 5 Milliarden Euro die armen Verwandten in Deutschland unterstützt. Das wäre nicht nötig, wenn diese Bundesländer ihre finanzpolitischen Hausaufgaben so ordentlich erledigen würden, wie das der Freistaat Bayern seit vielen, vielen Jahren vorbildlich tut.

Doch kommen wir zur Kritik aus den Reihen der üblichen Verdächtigen und nehmen uns statt aller den Artikel des unvermeidlichen Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 25. April 2018 vor. Einschlägige Postillen wie taz, Spiegel, Stern, ZEIT und Co. wollen wir einmal beiseite lassen. Prantl also beginnt seine Philippika mit dem Hinweis, das Kreuz sei nicht einfach ein heimatlicher Wandschmuck. Es sei nicht einfach Symbol für Tradition. Es sei nicht Folklore, es sei kein religiöses Hirschgeweih. Es sei das wichtigste christliche Zeichen, es sei das Symbol für Erlösung, Sinnbild des Leidens und der Herrschaft Christi. Diese Herrschaft sei aber kein staatliches Regiment, deshalb gehöre das Zeichen nicht per staatlicher Anordnung in staatliche Räume gehängt. Nun ist schon das nicht ganz richtig. Um seinen Verriss der Anordnung des Ministerpräsidenten, das Kreuz als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns im Eingangsbereich jedes Dienstgebäudes deutlich wahrnehmbar anzubringen, wuchtig begründen zu können, läßt Prantl einfach weg, daß das Kreuz jedenfalls in Bayern, wie wir aber noch sehen werden, auch anderswo, gerade nicht auf seine unbestrittene zentrale religiöse Bedeutung beschränkt ist.

Das Kreuz ist vielmehr auch Symbol der bald 2000 Jahre alten christlich geprägten Geschichte und Tradition zunächst der Länder des vorderen Orients – aus dem es inzwischen nahezu vollständig verschwunden ist – des römischen Reiches in seiner Spätzeit und seiner abendländischen Nachfolgestaaten wie auch einer Reihe von Staaten, die aus deren ehemaligen Kolonien entstanden sind. Somit ist es Teil der europäisch-abendländischen Identität.

Das ist auch bis heute deutlich sichtbar. Nicht nur, daß die abendländische Welt durch eine Unzahl von Kirchenbauten, Klosteranlagen und Kreuzen auf ihren Friedhöfen geprägt ist, auch die nach wie vor überwiegend gebräuchlichen Vornamen christlichen Ursprungs sprechen hier eine beredte Sprache. Wenn irgendetwas als nationales Symbol wahrgenommen wird, dann jeweils die Nationalflagge. Das Kreuz ist als prägendes grafisches Merkmal vorhanden in den Nationalflaggen der fünf skandinavischen Staaten, der Dominikanischen Republik, der Fidschi-Inseln, Georgiens, Griechenlands, Großbritanniens und einer Reihe seiner ehemaligen Kolonien wie Australien, Neuseeland, Tuvalu und den Cook-Islands, Maltas, der Schweiz und der Slowakei. Für die größte Hilfsorganisation der Welt, das Rote Kreuz, ist es nicht nur Schutz- und Erkennungszeichen, sondern auch namensgebend. Religiöse Symbole in Nationalflaggen sind auch außerhalb der christlichen Welt häufig. Nicht nur, daß die Flagge Israels natürlich den Davidstern zeigt, auch die Flaggen diverser muslimischer Staaten enthalten religiöse Symbole. Der Halbmond, der Kuppeln und Minarette von Moscheen krönt, ist auch nationales Symbol in den Flaggen beispielsweise Algeriens oder der Türkei. Die Flagge Saudi Arabiens zeigt auf grünem Tuch (grün ist die Farbe des Propheten Mohammed) das islamische Glaubensbekenntnis. In allen diesen Fällen wird offensichtlich eine weitgehende Identität von Staat und Staats- oder Mehrheitsreligion sichtbar gemacht.

Kriegs- und Verdienstorden einer Vielzahl von Staaten haben die Form eines Kreuzes, teilweise gehört der Wortbestandteil Kreuz zu ihrem Namen. Für Deutschland sei nur beispielhaft auf das Eiserne Kreuz und andere Tapferkeitsauszeichnungen hingewiesen, heute für den Bereich der Bundeswehr auf das Ehrenkreuz. Die höchste zivile Auszeichnung unseres Landes ist das Bundesverdienstkreuz in seinen verschiedenen Stufen. Aber auch andere Staaten benutzen das Kreuz als Grundform der verschiedenen Auszeichnungen, insbesondere Kriegsauszeichnungen. Die höchste britische Kriegsauszeichnung ist das Victoria Cross. Die höchste französische Auszeichnung ist das Kreuz der Ehrenlegion, daneben als Kriegsauszeichnung das Croix de Guerre. Italien verleiht seinen tapferen Soldaten ein Kriegsverdienstkreuz oder auch den Vittorio-Veneto-Orden, im zivilen Bereich hat der Arbeitsverdienstorden Kreuzesform. Der höchste niederländische militärische Orden ist der Militär-Wilhelms-Orden, natürlich in Kreuzesform. Die höchsten russischen Orden wie der Sankt Georgs Orden oder auch der Alexander Newski Orden oder der Suworow Orden haben wie viele andere russische Orden Kreuzesform. Selbst ein christlich nicht geprägtes Land ohne abendländische Tradition wie Indien verleiht Orden in Kreuzesform wie Padma Bushan oder Padma Shri.

Soweit eine kleine Auswahl von Fakten zur Verwendung religiöser Symbole im staatlichen Bereich weltweit. Sie zeigen, daß Prantls Behauptung, das Kreuz sei ausschließlich religiöses Symbol, und so ist sein Artikel cum grano salis zu verstehen, evident falsch ist. Aber daraus leitet er dann folgerichtig sein Verdikt ab, die CSU instrumentalisiere eine religiöse Kernbotschaft und mache daraus die billige Botschaft „Mia san mia“. Das sei nicht christlich, das sei Ketzerei – weil es das Kreuz verstaatliche und damit säkularisiere. Damit man ihm auch abnimmt, es gehe ihm um den Schutz der Religion vor politischem Missbrauch, vergießt er Krokodilstränen darüber, daß tatsächlich die Entfremdung von gelebter Religion fortschreite, auch in Bayern, und die Politisierung von Religion zugleich zunehme. Dieser Satz ausgerechnet aus der Feder eines ansonsten laizistisch-säkularen Linksliberalen ist Heuchelei, zumal der Verfasser bislang eher weniger als Verteidiger des Christentums und mehr als Propagandist angeblich aus dem Christentum hergeleiteter humanitärer und sozialer Politik in Erscheinung getreten ist.

Worum es ihm wirklich geht, erhellt aus seinen nachfolgenden Ausführungen. Nur ein in Religionsangelegenheiten neutraler Staat könne glaubwürdig die Religionsfreiheit verteidigen. Und von dieser Religionsfreiheit lebten nicht nur die Muslime, Agnostiker und Atheisten, sondern auch die Christen. In Deutschland gelte kraft Grundgesetz ein System „freundlicher Trennung“ von Kirche und Staat. Die CSU hebe diese Trennung auf, verwandele das Kreuz zum Pluszeichen: christliche Kirche plus Staat gleich CSU. Das sei in Zeiten, in denen es um ein zuträgliches Miteinander der Religionen gehe, eine Kampfhandlung; die Gesellschaft in Deutschland und Bayern brauche nicht Kampf, sondern Gespräch und Integration. Und weiter: „Nichts geschieht ohne Kontext: der Kreuz-Befehl kommt von denen, die bestreiten, daß der Islam zu Deutschland gehört. Der Befehl ist also ein Akt der Ausgrenzung. Daher ist er religiös häretisch und politisch unverantwortlich. Das Kreuz wird zum CSU-Wahlkampfsymbol gemacht.“ Also wird wieder einmal die „der Islam gehört doch zu Deutschland“ Platte aufgelegt und das Ganze als Wahlkampfmanöver denunziert. Dabei fällt ihm natürlich nicht auf, daß Parteien selbstverständlich darum bemüht sein müssen, die Mehrheit der Wähler zu gewinnen und daran ihre Politik auszurichten. Nur Diktaturen können darauf verzichten. Auch die Diktatur der Guten, Toleranten und Weltoffenen. Denn die macht die Demokratie ja überflüssig, weil sie die Menschenrechte endgültig und vor allem für Alle verwirklicht. Ob man die CSU mag oder nicht: Der Vorwurf, wahlkampfbedingt zu argumentieren, ist in einer Demokratie fehl am Platz.

Doch es genügt ihm nicht, mit der Moralkeule auf die als politisch unanständige Trickser-Truppe ausgemachte CSU einzuschlagen, vielmehr kann es bei dem Juristen Prantl nicht ausbleiben, daß er seine Argumentation mit juristischen Scheinargumenten zu stützen sucht. Hierzu zieht er dann den Kruzifix-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1995 heran. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht in der Tat beanstandet, daß Bayern ausnahmslos vorgeschrieben hatte, Kruzifixe in den Klassenzimmern der Volksschulen anzubringen. Bekanntlich ist daraus dann später eine Regelung geworden, wonach die Kreuze grundsätzlich bleiben, nur im Falle eines beachtlichen Widerspruchs von Eltern minderjähriger Schüler das Kreuz dann eben aus dem betreffenden Klassenzimmer so lange entfernt werden muß, als das Kind eben dort beschult wird.

Der promovierte Jurist und Honorarprofessor Prantl verschweigt dabei, daß das Bundesverfassungsgericht damit keinerlei Neuigkeiten verkündet hat. Bereits in seinem Beschluß vom 17.07.1973 zum Kreuz im Gerichtssaal hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, daß grundsätzlich in unserem Lande Kreuze auch in Gerichtssälen hängen dürfen. Es könne nämlich bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung des damals zu entscheidenden Falles davon ausgegangen werden, daß weite Kreise der Bevölkerung gegen die Anbringung von Kreuzen in Gerichtssälen nichts einzuwenden hätten und das auch im übrigen das Maß der in dieser Ausstattung möglicherweise zutage tretenden „Identifikation“ mit spezifisch christlichen Anschauungen nicht derart sei, daß die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen in einem entsprechend ausgestatteten Gerichtssaal von andersdenkenden Parteien, Prozeßvertretern oder Zeugen in der Regel als unzumutbar empfunden werde. Denn das bloße Vorhandensein eines Kreuzes verlange von ihnen weder eine eigene Identifizierung mit den darin symbolhaft verkörperten Ideen oder Institutionen noch ein irgendwie geartetes aktives Verhalten. Damit trifft das Bundesverfassungsgericht den sprichwörtlichen Nagel auf den Kopf, während Prantl sich arg auf den Finger haut, um im Bilde zu bleiben. Nur am Rande wollen wir einmal die Frage aufwerfen, ob ein Atheist, Agnostiker oder Christ jemals auf den Gedanken gekommen ist, angesichts etwa des Halbmondes in der türkischen Flagge, die dort selbstverständlich auch die Gerichte außen und innen ziert, mangelnde Neutralität des Gerichts ihm gegenüber zu rügen, oder mindestens sein Unbehagen daran zu äußern, staatlicher Gewalt in einem solchen Ambiente ausgesetzt zu sein. Daß sich etwa die obersten juristischen Instanzen eines solchen Landes überhaupt mit einem derartigen Fall befassen würden, ist noch weniger vorstellbar.

Die Haltung der bayerischen Staatsregierung zur Ausstattung staatlicher Gebäude mit Kreuzen ist gerade vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Islam, und zwar in seiner orthodox-fundamentalistischen Variante, nicht zu tadeln, vielmehr zu loben. Es geht in der Tat darum, im übertragenen Sinne Flagge zu zeigen. Auch wenn Prantl das ins Lächerliche zu ziehen sucht, wenn er von „Mia san mia“ fabuliert, so ist es doch tatsächlich dringend notwendig, die eigene kulturelle Identität auch klar und deutlich zu betonen. Es ist eben Selbstbewußtsein vonnöten angesichts eines immer aggressiver auftretenden Islam. Die große Mehrheit der deutschen Bevölkerung versteht das auch (unbewußt) richtig. Das ergibt sich schon aus der einfachen Betrachtung der Zahl von Angehörigen der christlichen Religionen, die in Deutschland bei rund 54 Millionen liegt, und der Zahl der wirklich praktizierenden Christen, die sonntags regelmäßig in die Kirche gehen. Deren Prozentsatz, bezogen auf den Religionseintrag im Personalausweis bewegt sich im einstelligen Bereich. Dennoch wird nicht nur die massive Präsenz von Kreuzen im öffentlichen Raum, vom Kirchturm bis zur Bergspitze, vom Klassenzimmer bis zum Gerichtssaal, an Ordensschnallen wie auch in den Wappen von Städten, Gemeinden und Bundesländern nicht nur akzeptiert, sondern gewissermaßen als „Möblierung“ der Heimat betrachtet. Das mag bei Zeitgenossen wie Heribert Prantl anders sein. Ob er allerdings bei den vielen offiziellen Anlässen, an denen er teilnimmt, wie alle anderen die bayerische Nationalhymne mitsingt, wäre noch zu prüfen. Sie beginnt ja bekanntlich mit der Zeile : „Gott mit dir, du Land der Bayern.“

Nachtrag:

In der lebhaften Diskussion um den Beschluß der bayerischen Staatsregierung, künftig in allen Ämtergebäuden gut sichtbar ein Kreuz anzubringen, tauchen immer wieder zwei Argumente auf. Zum einen wird behauptet oder beklagt, hier werde das zentrale christliche Glaubenssymbol politisch mißbraucht. Warum das falsch ist, habe ich ja erklärt. Das Kreuz ist eben keineswegs nur Glaubenssymbol. Es ist auch, und angesichts des Bedeutungsverlustes der Religion allgemein im säkularisierten Deutschland unserer Zeit zunehmend Symbol der kulturellen Identität und historischen Prägung Deutschlands. Als solches kann es natürlich nicht politisch mißbraucht werden. Im Gegenteil. Wer über die geistig-kulturelle Identität der Deutschen und der Bayern zumal sprechen will, der kommt am Kreuz nicht vorbei.

Kritik richtet sich aber auch gegen die als unreflektiert angesehene Berufung auf das christliche Symbol Kreuz im Zusammenhang mit nationaler Identität. Denn das Kreuz sei gerade durch seinen Mißbrauch als Feldzeichen christlicher Eroberer nachhaltig diskreditiert. Das ist insofern richtig, als tatsächlich das Christentum nach seiner Erhebung zur Staatsreligion durch Konstantin den Großen seine Unschuld als Glaube einer verfolgten friedlichen Minderheit zunehmend verloren hatte und zur Staatsreligion mächtiger Reiche wurde, ja in Gestalt seiner mit großer weltlicher Macht ausgestatteten Päpste Eroberungskriege und die Unterwerfung heidnischer Völker als Mittel der Ausbreitung des Glaubens benutzte. Wem stehen nicht die Kreuzzüge vor Augen, die vordergründig der Befreiung der Heiligen Stätten von der Besetzung durch die Anhänger des Islam dienen sollten, in Wahrheit jedoch selbstverständlich der Machtausweitung christlicher Reiche dienten. Für geraume Zeit nahmen die Kreuzritter ja auch das Heilige Land in Besitz. Die Berichte über die Kreuzzüge, etwa die Eroberung Jerusalems am 15. Juli 1099, beschreiben eine Orgie von Gemetzel und Gewalt. Die Bevölkerung wurde buchstäblich mit Mann und Maus niedergemacht, nicht einmal Kinder wurden verschont. Nicht anders verhält es sich mit der Eroberung des amerikanischen Kontinents. Die Berichte über die Eroberung und Unterwerfung der Azteken, Inkas und sonstiger indigenen Völker lassen bezüglich der Schilderung grausamer Vorgänge nun wirklich keine Wünsche offen. Auch bei der Kolonisierung des afrikanischen Kontinents folgten regelmäßig den Soldaten der Eroberer die Missionare, wenn sie nicht schon in deren Heere eingegliedert waren. Nein, die Geschichte des Christentums ist nicht nur eine Geschichte der Märtyrer und sanftmütigen Diener Gottes. Sie ist auch eine Geschichte, die nicht nur mit dem Blut der Märtyrer, sondern auch mit dem Blut der unterworfenen Völker geschrieben ist.

Auf der anderen Seite kann nicht übersehen werden, daß sich in jenen Zeiten nur behaupten konnte, wer sich wehren konnte und wollte, ja sogar mit dem stärkeren Willen zur Macht ausgestattet war, als die anderen. Wer etwa die Geschichte Maltas betrachtet, wird den aufopferungsvollen Kampf der vor allem vom Ritterorden der Johanniter gestellten Verteidiger gegen die türkischen Angreifer nicht nur wegen ihres Opfermutes bewundern, sondern auch konstatieren, daß die türkischen Angreifer an Grausamkeit historischen Vorbildern wie gerade den Kreuzrittern nicht nachstanden. Die historische Betrachtungsweise, nämlich historische Vorgänge aus ihrer Zeit heraus zu beurteilen und nicht etwa die völlig anderen moralischen und politischen Maßstäbe unserer Zeit an sie zu legen, führt zwanglos zu dem Ergebnis, daß die christlichen Herrscher früherer Jahrhunderte sich eben verhalten haben wie alle anderen auch. Es war eben so.

Wenn wir also die christliche Tradition des Abendlandes als kulturell prägend ansehen, dann dürfen wir natürlich nicht außer Acht lassen, daß sie ihre blutigen und gewalttätigen Seiten hat. Wir können sie aber deswegen nicht unterdrücken oder verschämt verstecken. Wir müssen dazu stehen, wie wir überhaupt zu unserer Geschichte stehen müssen, mit ihren hellen wie mit ihren dunklen Seiten. Daß dies sogar hinsichtlich der neueren Geschichte möglich ist, zeigt das Beispiel Russland. Sowjetunion und Rote Armee stehen sicherlich für Verbrechen historischen Ausmaßes. Dennoch hindert das die Russen heute nicht, diesen Teil ihrer Geschichte offen und unter dem Gesichtspunkt der nationalen Größe zu behandeln, ja manchmal sogar zu zelebrieren. China ist weit davon entfernt, Mao Ze Dong und die Kommunistische Partei Chinas in ihrer Frühzeit zu verteufeln. Ganz im Gegenteil. Das riesige Porträt Maos schmückt nach wie vor die Frontseite des Tores zur verbotenen Stadt auf dem Platz des himmlischen Friedens. Mao blickt die Chinesen täglich an, wenn sie Banknoten aus ihrer Brieftasche ziehen.

Wir sollten heute durchaus gelassen damit umgehen können, daß die prachtvollen Kirchenbauten der Renaissance auch aus der Kriegsbeute finanziert worden sind, die christliche Heere etwa in den Kriegen gegen die Türken gemacht haben. Es war eben in dieser Zeit so üblich. Mit dem spirituellen Gehalt der Religion hat das alles allerdings nichts zu tun. Wir müssen eben imstande sein, das eine vom anderen zu unterscheiden. Und das gilt auch für die Unterscheidung zwischen religiösem Symbol und Zeichen der kulturellen Identität. Alles in einen Topf zu werfen, kurz umzurühren und dann je nach politischem Gusto als kulinarische Offenbarung oder ekligen Fraß zu bezeichnen, wollen wir doch den Politikern und ihren medialen Büchsenspannern überlassen.

 

 

Dumm und rotzfrech

Der Narrensaum der Gesellschaft hat sich in einem Maß verbreitert, daß von Randständigkeit keine Rede mehr sein kann. Vielmehr ist das, was vor Jahren noch als abseitig und ungehörig galt, jedenfalls für die große Mehrheit der schreibenden Zunft zur Richtschnur geworden. Das gilt inhaltlich wie formal. Es genügt offenbar nicht, Unsinn zu schreiben, das Geschreibsel muß auch noch möglichst ordinär daherkommen. Ein Beispiel konnten wir in diesen Tagen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Personalien der neuen Bundesregierung zur Kenntnis nehmen.

Politisch korrekten Schreiberlingen und Medienschaffenden ist es offenbar gewaltig in die Nase gestiegen, daß der neue Bundesinnenminister Horst Seehofer die Ebene der beamteten und parlamentarischen Staatssekretäre seines Hauses ausschließlich mit Männern besetzt hat. Schlimmer noch, alle sind über 50 Jahre alt, haben keinen Migrationshintergrund, nicht einmal eine etwas dunklere Hautfarbe, und keiner ist homosexuell. So etwas darf doch wohl nicht sein. Jedenfalls regt sich da auch das ARD/ZDF Morgenmagazin auf, dessen Auftrag es ist, die Fernsehzuschauer schon vor oder während des Frühstücks auf politischen Mainstream zu trimmen. Denn in Zeiten der „me too-Debatte“ gehe so etwas doch überhaupt nicht. Wenn dieses Argument auch nur einen Hauch von Sinnhaftigkeit haben sollte, dann müßten demzufolge alle heterosexuellen weißen Männer über 50 potentielle Frauenbelästiger und Vergewaltiger sein. Vielen Dank liebes Morgenmagazin, ich gehe jetzt in den Keller und schäme mich.

Die Blödheit läßt sich aber noch steigern. Die links-grüne „taz“ stößt sich weiter daran, daß es sich bei den Staatssekretären auf dem offiziellen Foto des Ministeriums vermutlich um „Cis“-Männer handelt. „Cis“ – was ist denn das? Nun, die inzwischen auf gut 200 Lehrstühlen an deutschen Universitäten betriebene sogenannte Genderforschung hat ja bekanntlich herausgefunden, daß die Menschheit nicht aus Männlein und Weiblein besteht, sondern daß es je nach Zählweise zwischen 84 und 384 Geschlechter gibt, vermutlich sogar gelegentlich temporär wechselnd je nach Laune. Besonders nehmen sich diese famosen Gelehrten (Gelehrtinnen?) der bedauernswerten Menschen an, die in der Tat unter einer angeborenen sexuellen Abweichung leiden dergestalt, daß ihre biologische wie ihre psychische Geschlechtlichkeit unklar oder indifferent ist. So zum Beispiel bei den Transsexuellen, deren sexuelles Fühlen von ihrer körperlichen Beschaffenheit abweicht. Vereinfacht gesagt, Männer, die sich eher als Frauen fühlen und umgekehrt. Daher der Begriff  „transsexuell“, also jenseits des äußerlich sichtbaren Geschlechts. Nahe liegt damit die Wortschöpfung für einen Menschen, der das genaue Gegenteil davon ist. Also das ist, was er auch zu sein scheint, somit diesseits des äußerlich sichtbaren Geschlechts. Lateinisch heißt das dann eben „cissexuell“, gender-wissenschaftlich „cisgender, sprachmodisch flapsig verkürzt „Cis“. Tief blicken läßt auch die Wikipedia-Definition:

„Cisgender (lateinisch – cis ‚diesseits‘ und englisch gender ‚Geschlecht‘), teilweise auch Zisgender bezeichnet Personen, deren Geschlechtsidentität mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Dies trifft auf die meisten Menschen zu.‘

Tröstlich ist, daß selbst die zumeist stramm links gestrickten Wikipedia-Autoren einräumen, daß wenigstens die meisten Menschen sexuell so veranlagt sind, wie sie auch aussehen. Daß die Abweichungen sich tatsächlich im niedrigen Promillebereich bewegen, erwähnt man politisch korrekt lieber nicht. Dafür übernimmt man ganz selbstverständlich die Behauptung der Scharlatane (m/w) auf den Gender-Lehrstühlen, wonach dem Menschen bei seiner Geburt eine Geschlechtsidentität „zugewiesen“ wird. Merke: du bist nicht als Junge oder Mädchen geboren, man hat dir das bei der Geburt zugewiesen wie eine Nationalität, gewissermaßen per Verwaltungsakt. Du bist eben ein Junge oder ein Mädchen, weil das Standesamt dies so in deine Geburtsurkunde eingetragen hat. Neuerdings dürfen die Standesämter nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Wunsch der Eltern oder später auch des/der Betroffenen auch kein Geschlecht eintragen. Das soll politisch korrekt sein. Ob es den betroffenen Menschen auch hilft, wollen wir doch einmal bezweifeln.

Die „taz“, immerhin mit einer verkauften Auflage von über 53.000 Exemplaren pro Woche klärt uns dankenswerterweise auch über das sprachliche Niveau und die Persönlichkeitsstruktur ihrer linksgrünen Leserschaft auf. Zitat:

„Das Ministerium besteht ja nur aus alten, weißen Typen! Wobei alt und weiß ist erst mal nicht vorrangig. Aber es sind nur Männer. Bestimmt auch nur cis Männer. Ähm, geht’s noch? Wer auch immer für das Casting verantwortlich ist, diese Person hat wirklich noch nicht den Schuss gehört. Auf dem mittlerweile durch ein Gebäudebild ausgetauschten Foto der Pressemitteilung stehen Horst und seine Boys in ihren Anzügen und angespannter No-Homo-Pose nebeneinander. So richtig wohl scheint sich keiner zu fühlen: Hier eine Merkel-Raute vor dem Schoß, dort geballte Fäuste zum Flexen der Muskeln und in der Mitte Horst Seehofer, der einfach nur aussieht, als müsste er seit einer Viertelstunde kacken, aber erst kann, wenn das verdammte Shooting vorbei ist. Allesamt sind sie bemüht, sich bloß nicht zu berühren. Ein Symbolbild fragiler Männlichkeit sozusagen.“

Dieser inhaltlich wie sprachlich völlig indiskutable Text wäre nicht wert zitiert zu werden, könnte man darin nicht ein Psychogramm der linken Journaille erkennen. Man ist bemüht, das verquere Gedankengut seiner Leserschaft zu transportieren. Man schleimt sich mit ordinär-pubertärer Sprache bei seinem Publikum ein, zu dessen Milieu man ohnehin selbst gehört. Man hat offenbar auch ein ganz eigenes Verständnis von der selbst gewählten Aufgabe, wie sie in § 2 Abs. 3 des Redaktionsstatuts definiert wird; „Sie tritt ein für die Verteidigung und Entwicklung der Menschenrechte und artikuliert insbesondere die Stimmen, die gegenüber den Mächtigen kein Gehör finden.“ Inwieweit ihr verächtlicher Sprachgebrauch geeignet sein könnte, der Verteidigung und Entwicklung der Menschenrechte zu dienen, bleibt ebenso das Geheimnis ihrer Redaktion wie die Antwort auf die Frage, inwieweit mainstreamige Artikel bei den Mächtigen, die doch dem Mainstream das Flußbett graben, kein Gehör finden könnten. Linke werden jedoch niemals die Widersprüchlichkeit ihrer Existenz erkennen.

Ein erster Schritt zur politischen Hygiene wäre es, eine dritte Version des Narrenschiffs nach der Erzählung von Sebastian Brant von 1494 und dem Hollywood-Film von 1965 zu inszenieren, und zwar ganz real. Spendieren wir doch ganz einfach allen linksgrün gewickelten Journalisten und Medienschaffenden eine Weltreise auf einem Luxusdampfer. Der Dampfer sollte allerdings ähnlich dem Schicksal des fliegenden Holländers niemals mehr irgendwo vor Anker gehen. Ausreichend große Schiffe gibt es. Das derzeit größte Kreuzfahrtschiff  „Symphonie of the Seas“ bietet 6680 Passagieren komfortabel Platz. Es wäre dann nur abzuwarten, ob im Laufe der Jahre dann ein weiteres Kreuzfahrtschiff zu diesem Zwecke in See stechen müßte.

Qualitätsjournalismus

Tagelang überboten sich die Medien mit Meldungen über Menschenversuche im Auftrag der Automobil-Lobby. Man habe sogar Menschen als Versuchskaninchen benutzt und sie mit Gas traktiert. Die Aufregung, ach was, die Hysterie, steigerte sich täglich. Ausgerechnet die Branche, die den Diesel Skandal zu verantworten hat, und im großen Umfang Käufer wie Behörden betrogen hat, ließ Menschenversuche mit giftigem Gas durchführen, um den Nachweis zu führen, daß alles nicht so schlimm sei! Natürlich durften dann auch die mit erhobenem Zeigefinger vorgetragenen Mahnungen nicht fehlen, daß man ausgerechnet in Deutschland doch nicht Menschen zu Testzwecken ins Gas schicken dürfe. Menschenversuche, Gaskammern, geht’s noch?!

Seriöser Journalismus sollte doch vor allem bestrebt sein, Gerüchte von Fakten zu scheiden, und vor allem dort nachzufragen, wo sich der angebliche Skandal abgespielt hat. Am besten dann auch die Verantwortlichen direkt mit den Vorwürfen konfrontieren. Hätte man das gleich gemacht, und bei der Uni in Aachen nachgefragt, dann hätte man problemlos die Fakten ermitteln können. Inzwischen hat der verantwortliche Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Uniklinik erklärt, worum es tatsächlich gegangen war. Die Versuche haben zum einen geraume Zeit vor dem sogenannten Diesel Skandal stattgefunden, und zum anderen standen sie überhaupt nicht im Zusammenhang mit der Autoindustrie. Die sei auch gar nicht involviert gewesen. Vielmehr seien davon unabhängig Untersuchungen über die Belastung der Umwelt mit Stickoxid durchgeführt worden. Anlaß seien die veränderten gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte gewesen. Vier Kontrollgruppen von Probanden seien unterschiedlicher Belastung mit Stickoxid ausgesetzt worden. Eine Gruppe habe absolut saubere Luft, eine andere die einem normalen Arbeitsplatz entsprechende Luft, eine dritte die Luft am Arbeitsplatz gemäß neuem Grenzwert und die vierte schließlich eine Luft, die nur ein Drittel des Stickoxide nach altem Grenzwert enthalten habe, über einen definierten Zeitraum eingeatmet. Ziel der Studie sei es gewesen zu prüfen, ob eventuell auch unterhalb früherer oder existierender Grenzwerte – zum Beispiel ob auch bei Stickoxid-Belastungen aus dem Umweltbereich – schon Effekte nachweisbar sind, die früher mit gröberen Methoden vielleicht nicht verstehbar waren.

Leider wieder einmal ein Beispiel dafür, wie unsere Medien arbeiten. Man kann daher nur zum wiederholten Male die alte Weisheit zitieren: Wer die Zeitung gelesen hat, weiß was in der Zeitung steht.

Hitler reloaded?

Drei Tage nach der Bundestagswahl muß der unbefangene Betrachter den Eindruck gewinnen, daß die Deutschen verrückt geworden sind. Gut 12 % haben die AfD gewählt. Fast 100 % der übrigen Politiker und der Journalisten laufen seither verbal Amok. Das begann schon am Wahlabend. Ob der geäußerten Besorgnisse, die sich bei manchen ins Panische gesteigert hatte, öffnete ich das Fenster, nicht der frischen Luft wegen, sondern um in die Nacht hinaus zu horchen. Doch es war still. Kein Marschtritt der SA-Kolonnen, kein Horst Wessel Lied, nicht einmal ein Fackelzug von jungen Männern in Springerstiefeln und schwarzen Bomberjacken. Nichts. Die Nazis, die doch angeblich drauf und dran waren, die Macht an sich zu reißen, sie hatten ihren Sieg offenbar verschlafen.

Haben wir Bürger vielleicht nicht mitbekommen, was da wirklich abläuft? Sind unsere Politiker tatsächlich klüger und wissen mehr als wir? Denn was da ins Parlament eingezogen ist, und zwar mit mehr als 90 Abgeordneten, das ist doch der „Bodensatz“ (Ministerpräsident Kretzschmar), das ist das „Pack“ (Außenminister Gabriel), das ist nach der Erkenntnis des SPD-Vorstandsmitgliedes Stegner die „rechtsextreme AfD Bande“, wahlweise auch handelt es sich um  die „AfD-Idioten“, und das ist eine „Schande für Deutschland“ (Martin Schulz, SPD-Vorsitzender), oder, um sich auch sprachlich proletarisch , tatsächlich aber proletenhaft zu geben,“ein Haufen rechtsradikaler Arschlöcher“ (Johannes Kahrs, SPD) bar jeder hanseatischen Zurückhaltung.

Der SPIEGEL, dieses selbsternannte Sturmgeschütz der Demokratie, fährt einen Sondereinsatz, pardon, erscheint mit einer Sonderausgabe zur Wahl, dessen Titelbild die Apokalypse suggeriert. Die Spitzenkandidaten Gauland und Weidel, darunter Merkel mit angewidertem Gesichtsausdruck, das ganze in einer Farbe wie von blau-weißem Halogenlicht angestrahlt. Unheil dräuend zieht die neue Zeit herauf, so künden die Hellseher aus dem Spiegel-Hochhaus.

Tatsächlich ist doch nichts anderes geschehen, als daß eine Partei in den Bundestag eingezogen ist, die schlicht und einfach die von den Unionsparteien jahrelang vernachlässigten, ja sogar ignorierten national-konservativen Wähler angesprochen hat. Sie hat vor allem die abenteuerliche Flüchtlingspolitik, aber auch andere Eigenmächtigkeiten der Kanzlerin wie die überstürzte Energiewende, die diversen Griechenland- und Eurorettungs Beschlüsse sowie die für konservative Wähler nicht vermittelbaren Entscheidungen wie die absurde „Ehe für alle“ oder die faktische Abschaffung der Wehrpflicht thematisiert. Was ihre Gegner ihr vorwerfen, etwa Demokratiefeindlichkeit, „Rassismus“, Europafeindlichkeit, Antisemitismus, das ist weder in ihrem Programm, noch in den Aussagen ihrer Spitzenpolitiker zu finden. Dem hysterischen Gezeter der deutschen Politiker und Journalisten – oder sollte man mit Peter Scholl-Latour besser von Skribenten sprechen – wollen wir einfach Stimmen aus dem Ausland gegenüberstellen:

„Israel Hajom“ (Israel): „Die AfD ist eine konservativ-nationale Protestpartei, welche erfolgreich den ansteigenden Ärger und die Empörung in verschiedenen Teilen der Gesellschaft in Deutschland für sich genutzt hat, die durch Masseneinwanderung ausgelöst wurden; durch Terrorismus, Kriminalität und Gewalt, die mit der Ankunft der muslimischen ‚Flüchtlinge‘ verbunden wurde; durch ihren Unwillen, weiter die Rechnung für scheiternde EU-Volkswirtschaften zu bezahlen, um diese zu stützen.“

„Lidove noviny“ (Tschechien): „Das ist die Strafe für die bisherige Regierungsarbeit und für das Experiment, die Grenzen zu öffnen und Deutschland zum ‚Licht für die Völker‘ zu machen. Um so mehr die Kritiker als Populisten und Extremisten verschrien wurden, desto mehr konnten sie bei den Wählern zulegen.“

„Der Standard“ (Österreich): „Wer jetzt noch glaubt, er könne weitermachen wie bisher, dem ist nicht zu helfen. Das gilt insbesondere für Merkel und Schulz. Beide haben im Wahlkampf nicht hingesehen oder das Ausmaß des Frustes nicht begriffen.“

Tatsächlich hat die AfD nur erkannt und dann auch ihren Wahlaussagen zu Grunde gelegt, was in Deutschland und im übrigen Europa, jedenfalls soweit es von der Migrationswelle in ähnlichem Ausmaß betroffen ist, wie Deutschland, außerhalb des politisch-medialen Milieus gefühlt und gedacht wird. Joachim Lottmann hat das im „Cicero“ recht gut umrissen: „Was sind nun die Widersprüche der Migrantenfrage? Es ist die nach dem Dritten Reich geradezu religiöse Gewißheit, daß es keine feindlichen Kulturen gebe. Alle Kulturen seien freundlich und gut, natürlich auch und gerade solche anderer Religionen. Die einfachen Leute wissen es leider besser. Auch Ideologien sind Kultur, und zwar in aller Regel feindlich gesinnte. Der Nationalsozialismus war feindlich und aggressiv gegen jede andere Weltsicht, und der zunehmend konservative Islam des 21. Jahrhunderts ist es auch. Das muß kein AfD-Hetzer behaupten, ein Blick in die Fernsehnachrichten genügt. Aus einer nur tiefenpsychologisch erklärbaren ständigen Verwechslung der beiden größten Gegensätze, nämlich Kultur und Rasse, erfolgt ein innerliches Verbot der Kulturkritik. Das haben wir alle. Jedenfalls alle, die noch alle Tassen im Schrank haben. Wer Kultur sagt, meint angeblich Rasse. Wer Islam sagt, meint angeblich Araber. Wer die Ideologie des Islam kritisiert, will angeblich und in Wirklichkeit die Araber als minderwertige Rasse beschreiben. So geht die falsche Logik unseres Mißverständnisses. In der Folge darf kein Politiker, der nicht medial geächtet werden will, etwas gegen Muslime sagen.“ Anzumerken bleibt nur, daß Lottmann AfD-Hetzer schon in Anführungszeichen hätte setzen müssen, zum einen der Wahrheit wegen, und zum anderen, um seinen Aussagen wirklich Stringenz zu verleihen.

Doch wir werden in den nächsten Wochen und Monaten erleben, daß die Wut der politisch-medialen Klasse in diesem Lande sich ins unermessliche steigern wird. Das Vokabular führender Politiker, wie oben zitiert, läßt gar keine andere Erwartung mehr zu. Schon jetzt ist zu erwarten, daß man zu den absurdesten und lächerlichsten Ausgrenzungsmaßnahmen im Bundestag greifen wird.  Die Verweigerung des Amtes eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages wird dabei nur der Auftakt sein. Wer ein wenig die jüngste Geschichte kennt, der weiß ja, wie man seinerzeit mit den zwar bizarr auftretenden, aber doch gewählten Grünen umgegangen ist, ebenso mit der in der Wolle gefärbten SED, die als PDS aber in den Bundestag gewählt worden war. Bis hier Normalität eingekehrt ist, hat es mehrere Legislaturperioden gebraucht. Der AfD muß prophezeit werden, daß es ihr noch schlimmer ergehen wird. Denn bei Grünen und Linken handelte sich es ja nur um die Schmuddelkinder derselben Familie, die auf dem Wege des Fortschritts wandelte, Liberté, Egalité, Fraternité auf ihren Bannern trug und an die historische Gesetzmäßigkeit der Entwicklung vom Feudalismus zum Sozialismus unbeirrbar glaubte. Da verzeiht man schon mal, wenn einer aus der Reihe tanzt, wenn es denn nur in die richtige Richtung geht. Die AfD indessen wird den Deutschen als Wiedergeburt des Nationalsozialismus verkauft, weil man nicht mit Aussicht auf Erfolg konservative Politiker als Ausgeburt der Hölle darstellen kann. Denn auch die Umkehr zu einer mehr bürgerlich-konservativen Politik, auch eine Ablehnung allzu bunter europäischer Blütenträume, wird schon als Abfall vom linken Glauben verfolgt und ist deswegen mit Stumpf und Stiel auszurotten.

In solchen Zeiten treten stets auch Quislinge auf den Plan. Nicht nur daß das politische Piratenpärchen Petry und Pretzell aus durchsichtigen Gründen an der Legende von der untergründigen Nazifizierung der AfD strickt, es hat sich nun ein Gefolgsmann aus der Fraktion in ihr Lager begeben und ebenfalls von mangelnder Distanzierung der Parteiführung von Figuren wie Höcke gefaselt. Daß die Parteiführung, auch als ihr Frau Petry noch angehörte, ein Parteiausschlussverfahren gegen diesen Höcke eingeleitet hat, sie selbst aber noch im Frühjahr dieses Jahres ohne Absprache mit dem übrigen Vorstand Frau Le Pen und Herrn Wilders zu einer Großveranstaltung der europäischen Rechten eingeladen hat, spielt dabei offenbar keine Rolle. Und daß Pretzell auf dem Spaltungsparteitag in Essen 2015 das Parteivolk mit der Aussage vom Rednerpult „Wir sind die Pegida-Partei!“ für sich einnehmen wollte, paßt natürlich auch nicht zur Attitüde des Demokraten, der rechtzeitig den Weg zurück in die Bürgerlichkeit gefunden haben will. Doch dergleichen Scharaden werden wir sicher noch mehr erleben. Denn für das juste milieu dieses Landes gilt es einfach zu verhindern, daß die Geschichte zurückgedreht wird. Und da ist offenbar jedes Mittel recht. Doch gerade weil das mit einem solchen Furioso geschieht, und in den schrillsten Tönen aus den Lautsprechern tönt, werden die von Joachim Lottmann apostrophierten kleinen Leute auf der Straße wirklich aufmerksam werden und feststellen, daß es sich um falschen Alarm handelt. Denn Nazis sind weit und breit nicht zu sehen. Den politischen und medialen Veitstänzern ist zu wünschen, daß sich ihre schrille Kampagne gegen sie selbst kehren wird.

 

Kampagnenjournalismus

Der Bundestagswahlkampf erreicht seinen Höhepunkt. In der letzten Woche vor dem Tag, da die Wähler sich nun final entscheiden und mittels Stimmzettel ihr zentrales demokratisches Recht ausüben, in dieser Woche muß möglichst noch der letzte unwillige, unentschlossene, vielleicht auch uninteressierte Wähler (m/w, versteht sich) überzeugt werden zu wählen, natürlich „richtig“. Da will der erprobte Meinungsmacher keine Chance auslassen, die Leute vom Guten, Wahren und Schönen zu überzeugen und vor der Herrschaft des Satans zu warnen, die doch heraufziehen könnte, weil der Dummlack an der Wahlurne gar nicht begreift, was da in Deutschland abläuft. Und so wird dann gelogen und verleumdet, was das Zeug hält, denn der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel. Ein besonders häßliches Beispiel dafür konnten die Nürnberger heute morgen beim Frühstück lesen. Das hat mich dann veranlaßt, der Redaktion dieser Postille folgendes ins Stammbuch zu schreiben:

„Der Kommentar von Wolfgang Schmieg kann als Musterbeispiel für Kampangnenjournalismus angesehen werden. Jedenfalls trifft diese Bewertung auf seine Ausführungen zur AfD zu. Ist schon die Charakterisierung als „Sammelsurium aus konservativen, nationalistischen und völkischen Elementen“ grenzwertig und polemisch, so sind die nächsten Zeilen nur noch als Hetze zu qualifizieren. Denn daß der Einzug dieser Partei in den Bundestag „den demokratischen Kern des Parlaments vor eine harte Probe stellen“ soll, ist in zweierlei Hinsicht verleumderisch. Zum einen, und das hat Herr Schmieg in seinem furor wohl gar nicht bemerkt, insinuiert er damit, nur der Kern, aber nicht die Masse der Abgeordneten sei demokratisch gesinnt. Jedenfalls kann das denknotwendig nicht anders verstanden werden. Und zum zweiten heißt das natürlich, die AfD sei keine demokratische Partei, wobei man schon fragen muß, ob es um die demokratische Gesinnung der Mitglieder oder die demokratische Wahl der Partei geht. Natürlich soll der Leser glauben, es mangele den Mitgliedern dieser Partei an demokratischer Überzeugung. Worauf dieses Urteil gegründet werden könnte, verschweigt er wohlweislich, denn weder das Partei- noch das Wahlprogramm geben dafür einen Anhaltspunkt. Die Hetze wird dann weiter verschärft mit persönlicher Verächtlichmachung von führenden Politikern der Partei, wenn es heißt, daß künftig zum Alltag der parlamentarischen Arbeit „die direkte Konfrontation mit unappetitlichen Figuren wie Gauland und Storch“ gehören werde. Das ist sprachlich unter der Gürtellinie und findet sein historisches Vorbild da, wo der Verfasser diese Partei und ihre Repräsentanten in verleumderische Absicht verorten will. Die Einstufung als „rechtsextrem“ schließlich ist entweder die bewußte Steigerung der Verleumdung oder der Ausweis mangelnder politischer Bildung, was man dem ehemaligen Chefredakteur einer deutschen Tageszeitung eigentlich kaum unterstellen kann. Denn im Unterschied zu „rechts“, was ein bloß relativer politischer Begriff ist, weil es zum Beispiel auch innerhalb der SPD einen „rechten“ Flügel gibt (Seeheimer Kreis), „rechtsradikal“, was als gerade noch innerhalb des Verfassungsbogens verordnet wird, weil es an der aktiv-kämpferischen Gesinnung gegen den demokratischen Rechtsstaat fehlt, ist  „rechtsextrem“ die gängige Bezeichnung für eine politische Gesinnung, die den demokratischen Rechtsstaat abschaffen will und daran mit allen Mitteln arbeitet. Das ruft zwingend die Verfassungsschutzbehörden auf den Plan, die jedoch ausdrücklich erklärt haben, es bestehe kein Anlaß, diese Partei auch nur zu beobachten. Mir ist auch nicht bekannt, daß irgend ein Inhaber eines Lehrstuhls für Politische Wissenschaften an einer deutschen Universität die AfD so einstufen würde. Wenn also ein Journalist wie Herr Schmieg jemanden als „rechtsextrem“ bezeichnet, dann ist die verleumderische Absicht zu unterstellen nach dem alten Grundsatz: „Audacter calumniare, semper aliquid haeret!“ Oder aber auch auf dieser journalistischen Höhe kuschelt man sich im Kokon der Unkenntnis ein, warm umspült vom mainstream der political correctness, im Wohlgefühl der Gewißheit, zur übergroßen Mehrheit der Medienschaffenden, Künstler, Geistlichen und Intellektuellen bzw. derjenigen, die sich für solche halten, zu gehören. Ein Verlag, der sich nicht entblödet, Anzeigen aller politischen Parteien zu veröffentlichen, solche der AfD jedoch unter Hinweis auf seine politische Linie abzulehnen, ist natürlich das Mistbeet, in dem solcher Kampangnenjournalismus wächst und gedeiht.“

Soweit der zitierte Brief. Solcher Kampangnenjournalismus ist nicht besser als das Pöbeln und Herumschreien von wohlwollend „Wutbürgern“ genannten Leuten, die sich schlichtweg nicht benehmen können. Ihnen kann man nur raten, die Klappe zu halten, wenn sie nicht imstande sind, sich auszudrücken wie ein kultivierter Mensch, auch wenn man den politischen Gegner hart ins Gebet nehmen will. Wenn solche Leute indessen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, dann ist das ihr demokratisches Recht, ja ihre demokratische Pflicht. Und dabei können sie auch, weil sie ja nur zwei Kreuzchen machen, sprachlich nicht ins sprichwörtliche Klo greifen. Das unterscheidet sie dann auch von Skribenten wie dem oben vorgestellten Herrn Schmieg.