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Berlin ist nicht mehr zu helfen

Am 20. September 2020 haben die Berliner mehrheitlich die Linke gewählt, mit 25,7 % der abgegeben gültigen Stimmen. Diese Partei hatte unter Führung ihrer Spitzenkandidatin Elif Eralp im Wahlkampf versprochen, für „bezahlbare“ Mieten zu sorgen. Gemeint ist dabei natürlich die durchgängige Herabsetzung der in der Tat sehr hohen Wohnungsmieten, die sich Geringverdiener oder große Familien häufig nicht leisten können. Damit konnte sie offensichtlich vor allem junge Leute für ihre Partei gewinnen. Ihre Rezepte dafür sind zum einen ein sogenannter Mietendeckel, und zum anderen die „Vergesellschaftung“ der großen Immobiliengesellschaften, denen ein erheblicher Teil der Berliner Mietwohnungen gehört. Das freundliche Wort Vergesellschaftung bedeutet indessen nichts anderes als Enteignung. Sind diese beiden Rezepte geeignet, das Berliner Wohnungsproblem zu lösen?

Der Berliner Mietendeckel

Unter einem Mietendeckel versteht man die Begrenzung des Mietanstieges, sodaß die Wohnungsmieten tendenziell langsamer steigen als die Inflation. Das ist auf die Dauer für die Eigentümer dieser Wohnungen fatal, denn insbesondere bankfinanzierte Immobilien können so auf die Dauer nicht mehr gehalten werden. Auch wird die Kapitalrendite auf die Immobilie, die häufig die Altersversorgung dieser Vermieter darstellt, geschmälert. Das sind indessen Gesichtspunkte, die für linksradikale Politiker keine Rolle spielen, denn ihre Klientel sind die sogenannten „kleinen Leute“. Indessen hat Frau Eralp mit diesem Versprechen ihren Wählern Sand in die Augen gestreut, besser gesagt, sie angelogen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 25.3.2021 entschieden, daß der sogenannte Berliner Mietendeckel verfassungswidrig war (BVerfG E 157, 223 ff.). Der Bund hat nämlich bezüglich der Kompetenzzuweisung im Grundgesetz von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietrecht mit den §§ 556-561 BGB abschließend Gebrauch gemacht. Das heißt, die Bundesländer können auf dem Gebiete des Mietrechts keine Regelungen treffen. Tun sie es dennoch, ist das betreffende Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit unwirksam.

Die Enteignung

Art. 14 Abs. 3 GG ermöglicht dem Staat in eng umgrenzten Ausnahmefällen durchaus die Enteignung. Klassisch ist hier die Situation, in der dem Bau einer Straße, also einem Projekt von öffentlichem Interesse, die Weigerung eines Grundeigentümers entgegensteht, das hierfür benötigte Grundstück zu verkaufen. Dann kann grundsätzlich eine Enteignung verfügt werden, allerdings gegen Entschädigung des Eigentümers. Diese Entschädigung bemisst sich nach dem Marktwert der Immobilie im Zeitpunkt des Eigentumsüberganges. Die Enteignung von Wohnimmobilien zum Zwecke der Preisgestaltung durch die öffentliche Hand dürfte wohl eher nicht unter die Regelung des Art. 14 Abs. 3 GG fallen. Vor allem aber hat sich der Koalitionsausschuss aus Union und SPD im Juli dieses Jahres darauf verständigt, die Enteignung großer Immobilienkonzerne auf Landesebene per Bundesgesetz zu verbieten. Mit diesem Gesetz ist also zu rechnen.

Die Enteignung der Berliner Wohnungsbaugesellschaften wäre aber auch keinesfalls finanzierbar. Der Berliner Rechnungshof hat vor kurzem ermittelt, mit welchen Kosten für das Land Berlin dann zu rechnen wäre. Er kam auf rund 42 Milliarden €. Allein der Wohnungsbestand der größten Wohnbaugesellschaft Vonovia und ihrer Tochtergesellschaft Deutsche Wohnen hat nach deren Angaben einen Wert von ca. 23,5 Milliarden €. Der gesamte Haushalt des Landes Berlin für das laufende Jahr beläuft sich auf 45.528.278.000,00 €. Davon sind 5 Milliarden € Zuschüsse des Bundes für Sicherheit und Kultur, weitere knapp 4 Milliarden € kommen aus dem Länderfinanzausgleich. 20 % des Haushalts werden also schon vom Land Berlin nicht selbst aufgebracht. Nebenbei bemerkt: der Freistaat Bayern zahlt in den Länderfinanzausgleich aktuell 9,77 Milliarden €. Es ist also völlig unmöglich, die geplanten Enteignungen auch nur annähernd zu finanzieren, selbst wenn sich der Vorgang über mehrere Jahre erstrecken würde. Hinzu kommt, daß in allen Fällen die betroffenen Wohnungsbaugesellschaften die Gerichte anrufen würden. Es wäre dann mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten durch drei Instanzen, am Ende natürlich auf mit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts, zu rechnen. Eine Zeitachse von gut zehn Jahren und mehr ist hier realistisch. Und dann gäbe bes auch nicht eine einzige Wohnung mehr in Berlin, als vor der Enteignung.

Auch in diesem Punkt lügt Frau Eralp ihre Wähler an. Man muss auch den harten Ausdruck Lüge benutzen, denn Frau Eralp ist Volljuristin, weiß also alles das, was ich hier vortrage, sehr gut. Wissentlich die Unwahrheit zu sagen, nennt man eben lügen. Das verwundert bei einer Politikerin der ehemaligen SED auch nicht. Zwar hat sie erklärt, ihre Partei habe den Stalinismus längst hinter sich gelassen. Marx und Lenin indessen sind nach wie vor die Gründungsväter der sozialistischen Bewegung, die ja zum Kommunismus führen soll, was ja in den Augen all dieser Linksintellektuellen zu einer Art Paradies auf Erden führen wird. Lenin soll zu dem Thema Lüge und Politik verächtlich bemerkt haben, die Wahrheit sagen zu müssen, sei ein bürgerliches Vorurteil. Frau Eralp ist offenbar seine gelehrige Schülerin. Sie spricht auch offenbar nicht nur das ökonomische, sondern auch das intellektuelle Prekariat an. Denn mehr als 25 % der Berliner Wähler glauben offensichtlich diesen Stuss. Angesichts der seit Jahrzehnten existenten Bildungskatastrophe in Deutschland, vor allem auch in Berlin, nimmt das nicht weiter Wunder. Bekanntlich rangiert Berlin in den PISA-Studien regelmäßig auf den hinteren Plätzen.

Aber det is Berlin…

„Gesichert rechtsextremistisch“?

Die Hysterie um die AfD wächst proportional zu ihren Wahl- und Umfrageergebnissen. Den vorläufigen Höhepunkt und gleichzeitig Tiefpunkt der intellektuellen Qualität dieses öffentlichen Froschquakens erreichte der Bundeskanzler in der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages am 9.9.2026. Die von der AfD geforderte Remigration bedeute nichts anderes als ethnische Säuberungen nach Hautfarbe und Herkunft, erklärte Friedrich Merz empört. Ethnische Säuberungen! Der Begriff ist unmißverständlich und daher auch keiner (verharmlosenden) Auslegung zugänglich. Sofort taucht das Bild des Jugoslawienkrieges mit seinen Greueltaten, vor allem dem genozidalen Massenmord von Srebrenica vor dem geistigen Auge auf, gefolgt von Holocaust und dem Völkermord an den Armeniern, wenn man in der Geschichte dann immer weiter zurückgeht. Auch die von Massenmorden begleiteten Vertreibungen aus dem deutschen Osten am Ende des Zweiten Weltkrieges gehören in diesen Zusammenhang. Das ist natürlich nicht nur eine strafrechtlich relevante Verleumdung, die man wohl nur mit einiger Mühe unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit, gerade im politischen Meinungskampf, durchgehen lassen kann, sondern das ist auch ein geradezu groteskes Umlügen der Wirklichkeit. Nachdem Herr Merz nun einmal auch Volljurist mit einer Vergangenheit als Richter und Rechtsanwalt ist, gerät das für alle Berufskollegen auch zum fremdschämen. Denn das ist derart abwegig, daß man mit einer solchen Interpretation des Begriffs der Remigration in einer juristischen Prüfung glatt durchfallen würde. Falls Herr Merz hier fachlich etwas unsicher sein sollte, so mag er einfach auf die Internetseite der Bundeszentrale für die politische Bildung gehen. Dort findet er dann die allgemein gebräuchliche Definition des Begriffs. Man bezeichnet damit die Rückkehr von Migranten in ihr Herkunftsland bzw. an den Ausgangsort ihre Migration. Auch die jüdische Remigration aus dem Exil gehört dazu. Bevor der Begriff der öffentlichen Erregung zum Opfer fiel, nannten Ordnungsämter in Deutschland mit dem Thema befasste Abteilungen so.

Gleiches gilt auch für die von den Politikern der nicht zu Unrecht von der AfD gerne so bezeichneten Altparteien landauf, landab hinausposaunte Behauptung, die AfD wolle die Demokratie abschaffen und durch ein autoritäres System ersetzen.

Will die AfD die Demokratie abschaffen?“

Fangen wir mit der Demokratie, genauer gesagt, der freiheitlich demokratischen Grundordnung an. Zunächst muß natürlich definiert werden, was das denn eigentlich ist. Der Begriff ist enger zu verstehen als das gesamte Grundgesetz, sogar noch enger gefasst als die sogenannte Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes in Art. 79 Abs. 3. Die umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur die für den freiheitlichen Verfassungsstaat unverzichtbaren zentralen Grundprinzipien: die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG) und das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG). Sie meint also eine Ordnung, „die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft“ eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung unter Wahrung der Menschenrechte darstellt, wie dies das Bundesverfassungsgericht formuliert. In den programmatischen Aussagen der Partei findet sich nicht der geringste Anhaltspunkt dafür, daß die AfD derartige Bestrebungen verfolgt, ebenso wenig in den Äußerungen ihrer Funktionäre. Demgemäß warnt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Hans-Jürgen Papier, vor Alarmismus wegen des AfD-Erfolgs bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, wie dpa am 14.9.2026 meldet. Wörtlich: „Die Demokratie als solche ist nicht in Gefahr. Es droht kein Staatsstreich, auch kein Zerfall unserer Ordnung. Ich warne davor, alarmistische Szenarien zu verbreiten. Diese verunsichern zu Unrecht die Bevölkerung und mindern das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie.“ Weiter führte er aus, eine denkbare AfD-Regierung auf Landesebene sei an die Regeln der Rechtsstaatlichkeit und des Föderalismus gebunden. Und dann: „Es gibt derzeit keine Anzeichen, daß die AfD willens und in der Lage ist, diese Ordnung zu sprengen“. Die programmatische Forderung dieser Partei nach einer Stärkung der direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild kann keinesfalls als Angriff auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung verstanden werden, denn gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes wird die Staatsgewalt vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Deswegen sind Volksentscheide auf Länder- und Gemeindeebene bereits seit Jahren Verfassungspraxis. Soweit die hysterisch hyperventilierenden selbsternannten Verteidiger der Demokratie darauf verweisen, die AfD äußere sich verächtlich über politische Amtsträger, was ja an die Verachtung der demokratischen Ordnung seitens der Nazis erinnere, so ist das natürlich völlig haltlos. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind ja auch gerade im politischen Meinungskampf sogar überspitzte, überzogene Äußerungen und ausfällige Kritik im politischen Meinungskampf zulässig, was erst eine Schmähkritik unzulässig macht, bei der Äußerungen nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung einer Person bezwecken (Beschluss vom 28.7.2014, Az.: 1 BvR 482/13). Hier ist die Invektive von Friedrich Merz einzuordnen. Natürlich sind auch strafbare Beleidigungen nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Da wird zwar gelegentlich der sprichwörtlich starke Tobak geboten, jedoch sind mir Verleumdungen von der Qualität, wie sie sich der Bundeskanzler am 9. September dieses Jahres geleistet hat, bisher nicht bekannt geworden.

Das „völkische“ Volksverständnis

Der Hauptvorwurf gegen die AfD ist ganz offensichtlich die Unterstellung, ihr Volksverständnis sei „völkisch“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, das keineswegs als neutrale Institution wie die Gerichte angesehen werden kann, stützt seine Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ in seinem „Gutachten“ vom Mai 2025 – das „Abschiedsgeschenk“ von Frau Faeser – maßgeblich darauf, daß die Gesamtpartei einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff vertrete, welcher die Menschenwürde verletze. Der Vorwurf ist ebenso schwer wie unqualifiziert und nur damit zu erklären, daß diese Behörde selbstverständlich den Weisungen des Innenministers unterworfen ist, und somit letztendlich die Politik bestimmt, welche Linie diese Beamten zu verfolgen haben. Das tun sie natürlich dann auch beflissen, auch in vorauseilendem Gehorsam. Wes‘ Brot ich eß‘, des Lied ich sing! In ihrer eigenen Diktion könnte man die Verfassungsschützer als „gesichert servil“ bezeichnen.

Wir wollen auch in diesem juristischen Begriffsfeld die Gerichte und die Rechtswissenschaft zu Rate ziehen. Ganz aktuell hat die Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam, Professor Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, sich in ihrem jüngst erschienenen Buch „Wahl und Wahrheit, was unser Grundgesetz gefährdet und wie wir es schützen“, auch mit dieser Frage befasst. Frau Brosius-Gersdorf ist irgendwelcher Sympathien für die AfD sicherlich nicht verdächtig. Sie urteilt als nüchtern-sachlich arbeitende Wissenschaftlerin und stellt zutreffend fest, die Behauptung, daß ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoße, sei in dieser Pauschalität nicht richtig. Denn das Grundgesetz definiere nicht einmal, was unter dem Begriff des deutschen Volkes zu verstehen sei, wer also dazugehört und wer nicht, sondern überantwortet diese Aufgabe dem Gesetzgeber. Dieser entscheidet darüber, wer Deutscher ist, wer zum deutschen Staatsvolk gehört und unter welchen Voraussetzungen man die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt (Art. 73 Abs. 1 Nr. 2, Art. 116 Abs. 1 GG). So bewegt sich demgemäß ein Volksverständnis, das auf eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts im Sinne einer Wiedereinführung des von 1949-2000 geltenden Abstammungsprinzips (Ius sanguinis) zielt, im verfassungsrechtlich grünen Bereich. Das gilt ihrer Ansicht nach nicht nur für das Staatsangehörigkeitsrecht, sondern auch für die Zuwanderungspolitik. Denn das dem Abstammungsprinzip zugrunde liegende Ziel, die soziokulturelle Homogenität des Volkes zu wahren, dürfe der Staat grundsätzlich auch zum Maßstab der Zuwanderungspolitik machen. Eine Zuwanderungspolitik, welche die soziokulturelle Homogenität der hiesigen Bevölkerung zu wahren suche, liege prinzipiell im grünen Bereich der Verfassung. Die ethnische Herkunft als Ausschlußkriterium beim Erwerb der Staatsangehörigkeit mit ihrer exkludierenden Wirkung sei dem Abstammungsprinzip inhärent. „Der Staat darf prinzipiell frei entscheiden, ob und wie viel Zuwanderung er aus Drittstaaten für richtig hält. Grundsätzlich frei ist er aber auch darin zu bestimmen, nach welchen Kriterien er Zuwanderung steuert. Das umfasst zum Beispiel die Entscheidung, ob und inwieweit Zuwanderung für Deutschland als Wirtschaftsstandort wichtig ist. Dementsprechend knüpft das Aufenthaltsgesetz für die Zuwanderung von Fachkräften neben Kriterien wie Qualifikation und Berufserfahrung auch an Sprachkenntnisse (deutsch/englisch), Alter und Deutschland-Bezug an … Er kann sich bei der Zuwanderung im Grundsatz davon leiten lassen, ob Menschen aus anderen Ländern zur hiesigen Bevölkerung soziokulturell >passen<, ihre Integration >gut< oder >weniger gut< gelingen wird. Deshalb kann eine Entscheidung, für bestimmte Bevölkerungsgruppen aus anderen Ländern oder Regionen, beispielsweise Muslime oder Nordafrikaner, die Zuwanderung zu begrenzen, zulässig sein, wenn das der Wahrung soziokultureller Homogenität und damit der Sicherung des friedlichen Zusammenlebens dient… Dabei kann er sich zum Beispiel auch von dem Ziel des Erhalts der sogenannten >deutschen Leitkultur< leiten lassen.“

Auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bestätigt dies. Wir lesen im Urteil des Oberverwaltungsgrichts Münster vom 13.5.2024, Az.: 5 A 1218/22 zur Einstufung der AfD unter anderem: „Dabei steht außer Frage, daß bei der Bestimmung des „Volkes“ im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG ethnischen Zuordnungen keine exkludierende Bedeutung zukommt. Das Grundgesetz überlässt es dem Gesetzgeber, Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit zu regeln. Danach kann der Gesetzgeber im Staatsangehörigkeitsrecht maßgeblich an das Abstammungsprinzip oder die deutsche Volkszugehörigkeit im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG anknüpfen. Insbesondere bei einer erheblichen Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung des Bundesgebiets kann er aber auch dem Ziel einer Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft staatlicher Herrschaft Unterworfenen durch eine Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer, die sich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, Rechnung tragen. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Volkes. Vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Januar 2024 – 2 BvB 1/19 –, NJW 2024, 645, juris, Rn. 377, und vom 17. Januar 2017 – 2 BvB 1/13 –, BVerfGE 144, 20, juris, Rn. 690 f. Das schließt es nicht aus, auch bei deutschen Staatsangehörigen „ethnisch-kulturelle“ Gemeinsamkeiten oder Unterschiede in den Blick zu nehmen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um rechtliche Kategorisierungen und ist die Zugehörigkeit zu einer „ethnisch-kulturellen“ Gruppe daher nicht objektiv bestimmbar, sondern hängt von dem jeweiligen Begriffsverständnis ab. Dementsprechend ist auch die deskriptive Verwendung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“ im Rechtssinn weder richtig noch falsch, sondern eine von persönlichen Wertungen abhängige Zustandsbeschreibung, die zum Beispiel soziologische, ethnologische oder historische Differenzierungen einbeziehen kann. Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist allerdings die Verknüpfung eines „ethnisch-kulturellen Volksbegriffs“ mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird. Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 14. September 2023 – 10 CE 23.796 –, juris, Rn. 105; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 19. Juni 2020 – OVG 1 S 55/20 –, NVwZ-RR 2021, 39, juris, Rn. 34 ff.“

In die gleiche Kerbe schlägt das Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluß vom 26.2.2026, Az.: 13 L 1109/25. Bekanntlich hat das Gericht dem Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Entscheidung einstweilen untersagt, die AfD bis zur rechtskräftgen Entscheidung in der Hauptsache als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen und dies öffentlich bekannt zu machen. Gegen diesen Beschluss hat das Bundesamt für Verfassungsschutz kein Rechtsmittel eingelegt Er ist somit rechtskräftig. Aus den Gründen der Entscheidung: „Dabei steht außer Frage, daß bei der Bestimmung des „Volkes“ im Sinne von Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG ethnischen Zuordnungen keine exkludierende Bedeutung zukommt. Das Grundgesetz überantwortet dem Gesetzgeber die Befugnis, Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit zu regeln (Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 GG). Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Volkes.“ Vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Januar 2024 – 2 BvB 1/19 -, juris Rn. 377, und vom 17. Januar 2017 – 2 BvB 1/13 -, BVerfGE 144, 20, juris Rn. 690 f.; OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 2024 – 5 A 1218/22 -, juris Rn. 202 ff.

Die Äußerungen der politischen Parteien hierzu, natürlich auch der AfD, müssen daraufhin überprüft werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei mehrdeutigen Äußerungen grundsätzlich diejenige Variante zugrunde zu legen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und sich damit im grünen Bereich bewegt. Es geht also nicht an, wie das die wackeren Verteidiger der Demokratie in Politik und Medien gerne tun, jede Äußerung von Vertretern der AfD so zu interpretieren, daß sie in den verfassungsrechtlich roten Bereich gerät. Denn so zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht in seiner in NJW 2025, 3650 ff. abgedruckten Entscheidung („Compact“): „Gerade bei der Auslegung von Äußerungen, die einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten, ist mit Blick auf das Gewicht des Grundrechts der Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und die grundsätzliche Vermutung für die Freiheit der Rede in der liberalen Demokratie nicht engherzig zu verfahren.“

Wenig begeistert von den Ausführungen der Verfassungsjuristin dürften die sogenannten Altparteien und ihre journalistischen Büchsenspanner sein, wenn sie das Fazit dieser Überlegungen lesen: „Gewendet auf die AfD: Der Vorwurf an die Partei, sie betreibe Kulturrassismus, verfängt daher weder im Staatsangehörigkeitsrecht, noch bei der Zuwanderung. Er dürfte sogar unzulässig sein, weil das Ziel der Gewährleistung soziokultureller Homogenität des Volkes und der Bevölkerung rechtlich zulässig ist und deshalb keine solche Stigmatisierung und, ja, Verächtlichmachung („Kulturrassismus“) legitimiert.“ Zu Recht weist sie darauf hin, daß eine Diskriminierung von Deutschen mit Migrationshintergrund absolut unzulässig ist. Deshalb verstoße auch eine politische Forderung nach „Remigration“ gegen die Menschenwürdegarantie und damit gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, wenn damit postuliert werde, daß Deutsche mit Migrationshintergrund Deutschland verlassen oder gar ausgewiesen und abgeschoben werden sollen. Doch gerade hier kommt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Äußerungsrecht zum Zuge, wonach bei mehrdeutigen Äußerungen die rechtlich zulässige Bedeutung zugrunde zu legen ist. Denn: „Versteht man >Rmigration< hingegen im Sinne einer Ausweisung und Abschiebung von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung, ist gegen eine solche Forderung selbstredend nichts einzuwenden.

Auch die bereits zitierten Verwaltungsgerichte sehen hier eben keine verfassungsfeindlichen Bstrebungen der AfD: „Es liegen entgegen der Darstellung und Auffassung der Antragsgegnerin (Bundesamt für Verfassungsschutz, d.Verf.) aber keine zur Gewissheit verdichteten tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vor, daß nach dem politischen Konzept der Antragstellerin Flüchtlingen und anderen Zuwanderern, deut­schen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund und deutschen und ausländischen Staatsangehörigen islamischen Glaubens die Anerkennung als gleich­berechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft versagt werden soll. Die von der Antragsgegnerin in ihrem Folgegutachten angeführten Äußerungen überschreiten zwar zum Teil die Grenzen der verfassungsrechtlich gebotenen Achtung der Menschenwürde. Auch die quantitative Zahl der diffamierenden und die menschliche Würde missachtenden Positionierungen dokumentiert in der Gesamtschau indes derzeit noch keine gesichert extremistische Positionierung der Gesamtpartei.“ (VG Köln, Beschluss vom 26.2.2016). Und: „Weder in dem Parteiprogramm noch in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Klägerin oder ihr zurechenbarer Anhänger finden sich eindeutige Forderungen nach einer rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund. Hinreichende Anhaltspunkte für dahingehende Bestrebungen bieten aber auch abwertende Äußerungen, die kein konkretes Ziel benennen, aber deutlich machen, daß deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund nicht als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft angesehen werden, wenn diese Äußerungen im Zusammenhang mit der politischen Betätigung der Klägerin abgegeben werden und sich aus dem Kontext ergibt, daß der Migrationshintergrund als solcher als Problem gesehen wird und nicht lediglich – rechtlich zulässig – eine fehlende Integration beklagt oder für eine restriktive Migrations- und Einbürgerungspolitik geworben werden soll.“ (OVG Münster, Urteil vom 13.5.2024).

Im tiefroten Bereich steht jedoch nach Auffassung der Autorin, die ich teile, wer ein völkisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis hat. Ein solches beruht auf der nationalsozialistischen Rassenideologie, derzufolge die >germanische Rasse< anderen >Rassen< überlegen ist. Es geht mit einer Überhöhung einer >Rasse< und der Abwertung anderer >Rassen< einher. Denn das Grundgesetz beruht ja gerade auf der Gleichwertigkeit aller Menschen ungeachtet ihrer Abstammung.

Soweit ersichtlich, gehört es aber gerade nicht zu den politischen Forderungen der AfD, das deutsche Volkstum nach derartigen Rassenkriterien zu definieren, und dann auch noch entsprechende Diskriminierungen je nach Abstammung einzuführen. Vielmehr ist derartiges dort nirgends zu lesen. Es ist auch völlig klar, daß zum Beispiel unsere Leistungssportler mit familiären Wurzeln nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Kontinenten, wie etwa Maleika Mihambo oder Jonathan Tah, zum deutschen Volk im ethnisch-kulturellen Sinn gehören und nicht nur kraft Staatsangehörigkeit. Selbst Zuwanderer, die sich eben gesellschaftlich kulturell der einheimischen Bevölkerung angleichen und ihre Lebensweise übernehmen, sind über die Staatsangehörigkeit hinaus Deutsche, erst recht ihre Kinder und Enkelkinder. Sicherlich gibt es auch in der AfD Zeitgenossen mit, sagen wir einmal, dürftiger intellektueller Ausstattung, auch in Führungspositionen. Da findet man schon mal solchen Stuss. Das ist aber für diese Partei offensichtlich nicht prägend, was ja nun einmal das Kriterium für eine einschlägige Einstufung ist. Maßgebend dürfte indessen sein, was die Parteivorsitzende Alice Weidel erst jüngst nach der Wahl in Sachsen-Anhalt zu diesem Thema gesagt hat: „Uns geht es nicht um Ausländer oder nicht oder um Menschen mit Migrationshintergrund oder nicht. Bei uns ist einfach jeder herzlich willkommen, der sich positiv bei uns einbringt.“ Man wolle keine «ungeordnete illegale Zuwanderung über offene Grenzen, maßgeblich von Unqualifizierten, in unsere Sozialsysteme». (Pressekonferenz am 7.9.26 in Berlin). Genau das ist auch im geltenden Parteiprogramm nachzulesen: „Wir begrüßen die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte, sofern diese zum Erfolg unseres Landes sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beitragen können. Das gilt für alle Berufsfelder, in denen bei uns Mangel herrscht, beispielsweise im Handwerk, im Gesundheitswesen, in naturwissenschaftlichen und IT-Berufen. Beenden werden wir dagegen den Irrweg der Vermischung von qualifizierter Zuwanderung und humanitärem Schutz.“

Es ist daher in hohem Maße unanständig, deutschen Staatsbürgern mit Einwanderungsgeschichte Angst und Bange zu machen, indem man behauptet, komme die AfD an die Macht, würden sie außer Landes gebracht, denn das bedeute der Begriff der Remigration. Wer mit derartigen Lügen und Verleumdungen arbeitet, zeigt auch eine gehörige Portion Missachtung der Menschen, denen er hier Angst machen will. Denn damit unterstellt er gleichzeitig, daß sie so unwissend und ungebildet sind, daß sie derartigen Schauergeschichten Glauben schenken.

Man fragt sich schon, wie verzweifelt die politische Klasse dieses Landes sein muss, wenn sie wider besseres Wissen derartigen Unsinn verbreitet. Vielleicht sollte man als Wähler darüber nachdenken, ob Charakter und Intellekt solcher Leute dazu ausreichen, dieses Land gerade in diesen schweren Zeiten zu führen.

Der ganz heiße Scheiß

Eine NGO mit dem orwellesken Namen „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ erregt derzeit die mediale Aufmerksamkeit. Orwellesk ist der Name, weil diese linksdrehende NGO selbstverständlich nicht die Freiheit verteidigt, sondern zu den politischen Vorfeldorganisationen der Grünen gehört, die uns das betreute Denken verordnen wollen.

Die GFF

Wer sind diese Leute? Aufschlussreich ist ein Blick auf die führenden Funktionäre. Da wäre zum Beispiel Nora Markard, Vorständin dieser Gesellschaft und Professorin für Internationales Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten unter anderem im Migrationsrecht und „Legal Gender Studies“. Von 2015-2019 leitete sie die „Refugee Law Clinic Hamburg“, die nach ihren Angaben „Studierende für die ehrenamtliche Flüchtlingsberatung ausbildet.“ Da haben wir weiter Dana-Sophia Valentiner, auch sie ihres Zeichens Professorin für Öffentliches Recht an der Helmut Schmidt-Universität Hamburg. „Sie forscht und lehrt zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht, insbesondere den Grundrechten, den Legal-Gender-Studies und dem Recht der sozial-ökologischen Transformation“, lässt sie uns wissen. Auf der Leitungsebene finden wir ferner Felix Reda, von 2014-2019 Abgeordneter der Grünen im Europaparlament. Generalsekretär des Vereins ist Malte Spitz, der sieben Jahre im Bundesvorstand der Grünen saß und anschließend acht Jahre in deren Parteirat. Wir finden hier gehäuft die Scharlatane der Wissenschaft, die absurde Genderideologie, den schon angestaubten Feminismus und die Migrationspropaganda. Diese Leute treiben offenbar die Veränderung der Gesellschaft im links-grünen Sinne voran und bedienen sich dafür rechtswissenschaftlicher Methoden, denn der Staat, seine Organisation und seine Gesetze sind nun einmal die ureigenste Domäne der Juristen.

Was ist die Absicht?

Dazu paßt auch der neueste heiße Scheiß – man sehe mir den flapsigen Ausdruck aus der Umgangssprache nach -, nämlich das mit großem Mediengetöse vorgestellte „Gutachten“ zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD. Die muß nämlich unbedingt verboten werden, denn sonst könnten die Leute diese Nazis ja womöglich mit dem Stimmzettel an die Macht bringen. Und dann erhebt sich Hitler aus seinem Grab und zieht in die Reichskanzlei, äh, das Kanzleramt ein, im Fackelschein der marschierenden SA-Kolonnen unter den Hakenkreuzfahnen, die sie vom Dachboden geholt und die Motten rausgeschüttelt haben. Denn man hat nun nichts geringeres bewerkstelligt, als die Verfassungsfeindlichkeit der AfD nachzuweisen, und zwar mit einer Stringenz, die ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht als so aussichtsreich erscheinen lässt, daß man es unbedingt einleiten muss. Oha! Was die Verfassungsschutzbehörden auch unter stärksten Druck der Politiker von CDUCSUSPDGrünen bislang nicht geschafft haben, und was nach Meinung der zuständigen Verwaltungsgerichte auch keineswegs feststeht, diese Leuchten der Rechtswissenschaft und unterstützender Geschwätzdisziplinen haben es bewerkstelligt.

Die fachliche Qualität des sogenannten Gutachtens

Wer hat diese grundstürzenden Erkenntnisse aus dem verborgenen Inneren dieser Partei ans Tageslicht geholt? Lassen wir diese Organisation das selbst erklären, und ertragen wir das Selbstlob, das von einem so peinlichen Ausmaß ist, daß es sich deswegen in sein Gegenteil verkehrt:

„Ein Experten-Team aus vier Jurist*innen, einer Soziologin, einem Ethnologen, einem Datenanalyst und einem Recherche-Experten haben das Gutachten verfasst. Der Projektleiter und Legal Director der GFF Dr. Bijan Moini hat bereits mehrfach Verfassungsbeschwerden der GFF vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Zwei weitere Jurist*innen haben verfassungsrechtliche Dissertationen verfasst. Darüber hinaus haben zahlreiche Referendar*innen und Praktikant*innen der GFF sowie punktuell diverse Ehrenamtliche das Projekt unterstützt.“ Und weiter: „2,9 Millionen Social-Media-Posts, 77.000 Parlamentsdokumente, 55.000 Pressemitteilungen: Diesen Datenberg haben wir ausgewertet. Auf dieser Grundlage haben wir die AfD nach wissenschaftlichen Maßstäben juristisch untersucht.“

Diese unglaubliche Datenmenge wissenschaftlich auszuwerten, insbesondere eine ordnungsgemäße juristische Subsumtion durchzuführen, erscheint jedenfalls in der kurzen Zeit zwischen dem Start der „Begutachtung“ vor einem Jahr und der nun mit dem üblichen Mediengetöse erfolgten Vorstellung des sogenannten Gutachtens kaum möglich zu sein. Der bekannte Medienanwalt Professor Dr. Ralf Höcker gibt dazu auch folgende Einschätzung:

„Das neue AfD-Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das einen Verbotsantrag vorbereiten soll, wurde mit KI erstellt. Und zwar im absoluten Kernbereich juristischer Tätigkeit, nämlich der Subsumtion. Die Prompts werden dabei ebenso wenig offen gelegt wie der Umfang der Überarbeitung. Damit ist das Gutachten bereits methodisch derart fehlerhaft, daß es schlicht unbrauchbar ist.“ Zur Erläuterung: Ein KI-Prompt (Prompt = Aufforderung) ist eine Reihe von Anweisungen oder eine Anfrage, die an ein System der künstlichen Intelligenz (KI) gestellt wird. Ein Prompt gibt die Aufgabe an, die die KI ausführen soll, und kann relevante Hintergrundinformationen, Beispiele und andere Details enthalten, die der KI helfen, die Aufgabe zu verstehen und effektiv zu erledigen. Die Auffassung des erfahrenen Juristen Professor Höcker wird auch vom Text des sogenannten Gutachtens gestützt, der in der Tat die Einschätzung nahelegt, daß hier wenigstens maßgeblich die KI zum Einsatz gekommen ist.

Im Übrigen ist der Begriff des Gutachtens hier völlig verfehlt. Ein Gutachten wird allgemein, insbesondere in der Rechtspraxis, dahingehend definiert, daß es sich um die Stellungnahme eines Sachverständigen auf einem bestimmten Gebiet zu einer Fragestellung handelt, die ihm von einem Auftraggeber vorgelegt worden ist. Wer ohne Auftrag eines Dritten mit einer Stellungnahme an die Öffentlichkeit tritt, veröffentlicht kein Gutachten, sondern seine Meinung. Noch viel weniger handelt es sich hier um ein unabhängiges Gutachten, wie das diese famose Gesellschaft erklärt. Abgesehen von dem sprachlichen Lapsus, daß nicht ein Gutachten, sondern allenfalls sein Verfasser unabhängig sein kann, trifft diese Bewertung ausschließlich auf Gutachten zu, die im Auftrage eines Gerichts erstellt werden. Nur ein Gericht ist eine wirklich unabhängige Instanz. Nur ein Sachverständiger, der sein Gutachten für ein Gericht erstellt, muss auf keinerlei Interessen Rücksicht nehmen, seien sie wirtschaftlicher oder politischer Natur. Das alles ist hier nicht der Fall. Dieses sogenannte unabhängige Gutachten ist nichts anderes als ein politisches Pamphlet.

Wo kommt das Geld her?

Man fragt sich natürlich, wie eine derartige Hervorbringung, die auf jeden Fall erhebliche personelle und zeitliche Ressourcen in Anspruch genommen hat, denn finanziert worden sein kann. Dazu erklärt die Vereinigung: „Das Gutachten wurde vollständig unabhängig und durch private Spenden von über 20.000 Menschen finanziert, die die GFF 2025 zu diesem Zweck gesammelt hatte. Das ursprüngliche Spendenaufkommen betrug fast eine Million Euro. Bei der Spendenakquise wurde die GFF auch von den Partnerorganisationen Demokratie-Stiftung Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Jurist*innenbund, Frag den Staat und Bleibt stabil unterstützt. Mehr als 4.900 Fördermitglieder und tausende Spender*innen finanzieren unsere Arbeit für die Freiheitsrechte. Wir nehmen keinerlei staatliche Gelder entgegen, wodurch wir unsere parteipolitische Unabhängigkeit bewahren.“ Eine etwas unvollständige Aufzählung des politischen Narrensaums unserer Gesellschaft. Nun ja, so ganz staatsfrei ist die GFF nicht, denn sie ist gemeinnützig, weswegen Spenden an sie von der Einkommensteuer abgesetzt werden können. Die Gemeinnützigkeit wird nach § 51 der Abgabenordnung vom zuständigen Finanzamt zuerkannt, aber auch aberkannt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dazu nicht mehr vorliegen, etwa wenn man eine gewisse politische Einseitigkeit feststellt. Meines Erachtens ist das hier der Fall, so wie das auch in der bekannten Attac-Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 10.01.2019 festgelegt worden ist. Ob das dann die Spendenbereitschaft des links-grünen Milieus ernsthaft beeinträchtigen würde, sei dahingestellt. Wir haben es hier mit einem bekanntermaßen durchaus finanzkräftigen Klientel aus zumeist doppelverdienenden Akademikern zu tun, die möglicherweise gern bereit sind, den ein oder anderen Hunderter auf dem Altar ihrer politischen Obsessionen zu verbrennen.

Was will man herausgefunden haben?

Welche Erkenntnisse will die GFF gewonnen haben, die bislang den Verfassungsschutzbehörden verborgen geblieben sind? Natürlich keine neuen, sondern man meint zum Beispiel belegen zu können, daß die AfD tatsächlich die Demokratie abschaffen will. Dies beweise die Partei damit, daß einzelne ihrer Führungsfiguren öffentlich nach dem Staatsanwalt gerufen haben, um etwa die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen diverser Straftaten vor den zuständigen Gerichten anzuklagen. Nun mag man derartige Forderungen für schräg, unsinnig, ungehörig oder auch einfach nur abwegig halten, oder auch für berechtigt, egal. In jedem Falle bewegt sich der betreffende Politiker im Rahmen unserer Verfassung, wenn er ein behauptetes strafrechtliches Fehlverhalten etwa des Bundeskanzlers von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden aufarbeiten lassen will. Denn es ist das gute Recht eines jeden Bürgers, andere Leute wegen tatsächlicher oder auch nur vermeintlicher Straftaten anzuzeigen. Im Falle einer völlig unbegründeten Strafanzeige, um deren Unbegründetheit man auch weiß, läuft man allerdings Gefahr, sich selbst nach § 164 StGB strafbar zu machen. Aus diesem Grunde sind derartige Strafanzeigen wohl auch bislang unterblieben. Steile Politikerparolen und flapsige Thekensprüche indessen führen in der Regel nicht zur Strafverfolgung, denn wäre das der Fall, würden die Staatsanwaltschaften unter der Arbeitsbelastung mit solchem Unfug zusammenbrechen. Und noch weniger berühren sie die Grundlagen unserer Verfassung auch nur. Denn insoweit kann man ja getrost die Metapher von der deutschen Eiche und dem Wildschwein zitieren.

Ein weiterer Beleg für die Verbotswürdigkeit dieser Partei soll darin bestehen, daß man dort gerade mit Blick auf die Zuwanderung in Deutschland ein sogenanntes ethnokulturelles Menschenbild pflegt, wonach es ethnische Deutsche einerseits und (bloße) deutsche Staatsbürger andererseits gebe, was eben nicht immer zusammenfalle. Ein Mensch etwa, der aus Syrien stammt und die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, werde damit eben ethnisch nicht Deutscher, wohl aber deutscher Staatsbürger. Letzteres zieht die AfD bekanntlich nicht in Zweifel. Indessen wird das als sogenanntes völkisches Menschenbild diffamiert und denunziatorisch verkündet, dies sei nah an den Vorstellungen der ehemaligen NPD und damit der NSDAP unseligen Angedenkens. Was Zeitgenossen wie die sogenannten Gutachter der GFF nicht zur Kenntnis nehmen wollen, ist die Rechtslage. In den diversen Verfahren über die Einstufungen der AfD durch die Verfassungsschutzbehörden als rechtsextremistischer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistisch haben die Verwaltungsgerichte nun klar gesagt, daß ein sogenannter ethnischer Volksbegriff für sich allein durchaus verfassungskonform ist. Denn schon das Grundgesetz kennt den Unterschied zwischen deutschen Staatsbürgern und Staatsbürgern anderer Länder, indessen deutschen Volkstums. Daß eine solche Diskussion in anderen Ländern dieser Erde als völlig absurd empfunden wird, sei hier nur am Rande bemerkt. Verfassungsfeindlich indessen ist es, an die bloße Tatsache, daß ein deutscher Staatsbürger kein ethnischer Deutscher ist, Rechtsfolgen knüpfen zu wollen, etwa ihn allein aus diesem Grunde von der Verbeamtung auszuschließen. Unter dieses Verdikt fallen allerdings nicht politische Forderungen nach der Einschränkung von finanziellen Leistungen für Asylanten oder Kriegsflüchtlinge unter wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten. Denn damit werden diese Forderungen mit einem sachlichen Grund unterlegt, der eben nicht an die ethnische Herkunft anknüpft.

Wenn die fantastischen Juristen der GFF verfassungsfeindliche Forderungen dieser Art finden wollen, dann sei ihnen empfohlen, doch einmal die jüngsten Äußerungen von Bärbel Bas zu den „einheitsbraunen“ Deutschen und der daraus erwachsenden Notwendigkeit weiterer Zuwanderung, die ja dann wohl zu mindestens zu einer Verdünnung oder sogar Auflösung dieser braunen Volksmasse zugunsten einer „bunten“ Ethnie führen soll, einer verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Damit also eine administrative Regelung, die ausschließlich an die ethnische Herkunft des allergrößten Teils der deutschen Staatsbürger anknüpft. Man nennt so etwas auch Rassismus.

Spezialdemokraten

In diesen Tagen erleben wir, daß Politik sich zunehmend von der Wirklichkeit entfernt. Beispiele dafür gibt es leider genug. Etwa die Behauptung von Bärbel „Bullshit“ Bas, es gebe keine Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme. Oder die standhafte Weigerung der maßgeblichen deutschen Politiker, zur Atomenergie zurückzukehren, wobei sie die Augen offenbar fest geschlossen halten, wenn sie in die umliegenden Nachbarländer blicken.

Ein besonders augenfälliges Beispiel sind die törichten Äußerungen von Spitzenpolitikern der AfD zur Wiedereinführung der Wehrpflicht. Zwar steht das im Parteiprogramm, nach Auffassung der Herren Chrupalla und Höcke soll das aber nicht gelten, solange in Deutschland Politiker an der Macht sind, die im Krieg zwischen Russland und der Ukraine dem völkerrechtswidrig angegriffenen Land Unterstützung leisten und vor allem gesellschaftspolitische Torheiten wie das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz oder ähnlichen woken Unsinn propagieren. Dazu habe ich mich in meinem Beitrag vom 5.12.2025 – „Eine Geschichte aus dem Irrenhaus“ – wohl hinreichend deutlich positioniert.

Eine Stufe weiter auf der nach oben offenen Skala des Irrsinns ist gestern der Co-Vorsitzende der Grünen, Felix Banascak, gestiegen. In einem Podcast des YouTubers Tilo Jung animierte er junge Männer zur Fahnenflucht für den Fall, daß es einen Verteidigungsminister von der AfD geben sollte. Auf die entsprechende Frage des YouTubers antwortete er tatsächlich: „Dann können sie immer noch desertieren.“ Die Nachfragen des ob dieser ungeheuerlichen Antwort offensichtlich sehr erstaunten Journalisten versetzten Banacsak offenbar in große Verlegenheit, denn er druckste und stotterte herum, um dies wiederum damit zu erklären, auf eine solche Frage sei er wirklich nicht vorbereitet gewesen. Wir nehmen also zur Kenntnis, daß der Co-Vorsitzende einer Partei, die seit Jahren in Bund und Ländern immer wieder Regierungsverantwortung trägt, offenbar nicht imstande ist, auf Fragen vernünftig zu antworten, mit denen er inhaltlich überrascht wird. Von einem Spitzenpolitiker erwartet man an sich zu Recht, daß er auch ohne Vorbereitung eine Frage zur aktuellen deutschen Politik aus dem Stegreif ohne herumzueiern beantworten kann. So viel zur Eignung von Herrn Banascak für sein Parteiamt.

Die Antwort dieses famosen Grünen-Politikers ist vor allem deswegen so ungeheuerlich, weil er damit unverblümt junge Wehrpflichtige zur Begehung einer schweren Straftat aufruft. Denn insoweit gilt die nachstehend zitierte gesetzliche Regelung:

Wehrstrafgesetz (WStG)
§ 16 Fahnenflucht

(1) Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Sind die oben zitierten Äußerungen der AfD-Politiker Chrupalla und Höcke nur ausgesprochen dämlich, weil man eine so grundlegende und mit langfristigen Auswirkungen verbundene Frage wie die Organisation der Landesverteidigung mit oder ohne Wehrpflicht ganz offensichtlich nicht von der Tagespolitik abhängig machen kann, weil die Ausbildung der Soldaten, insbesondere des Führungspersonals sehr lange Zeit, teilweise viele Jahre in Anspruch nimmt, erreicht Herr Banascak eine Stufe von ganz anderer Qualität. So töricht die Forderung der genannten AfD-Spitzenpolitiker auch ist, sie hält sich im Rahmen der geltenden Gesetze. Herr Banascak indessen ruft ganz offen für den von ihm offenbar mit Schaudern erwarteten Dienstantritt eines Verteidigungsministers von der AfD zur massenhaften Begehung einer schweren Straftat auf.

In einer Beziehung allerdings können sich die genannten Herren die Hand reichen. Übereinstimmend verachten sie offenbar einen tragenden Grundsatz der Verfassung, nämlich die Ablösbarkeit der Regierung durch die Opposition. Der in freier Wahl manifestierte Wille des Volkes gilt ihnen nichts, wenn das Ergebnis nicht passt. Da kann man nur mit dem letzten sächsischen König Friedrich August III sagen: „Ihr seid mir schöne Demokraten!“ Spezialdemokraten sind sie auf jeden Fall.

Dümmer geht’s nimmer

Die USA und Israel haben nun den schon lange fälligen Enthauptungsschlag gegen das widerliche islamistische Mullah-Regime im Iran geführt. Alle besonnenen und verantwortungsbewußten Politiker, Journalisten und Intellektuellen begrüßen das. In diese Reihe gehören die Linken aller Schattierungen nicht, deswegen sind ihre Stellungnahmen durchweg unterirdisch.

Völlig neben der Kappe ist die Stellungnahme der AfD. Damit übertrifft sie ihre bisherigen außenpolitischen Dummheiten noch einmal weit. Ihre offenbaren Denkblockaden immer dann, wenn der Westen, besonders die USA und Israel beteiligt sind, können wohl nur von einem Tiefenpsychologen analytisch eingeordnet werden. Tröstlich ist nur, daß sie all diesen Unsinn in keiner denkbaren Koalition durchsetzen könnte. Von einer Alleinregierung mit einem – horribile dictu – Außenminister Chrupalla kann sie ja nicht einmal träumen.

Dumm ist nur, daß die Allparteienalternative zur Alternative für Deutschland in summa natürlich das größere Übel ist.

Ich glaube, ich brauche jetzt erst mal einen Schnaps!

Die blaue Null

Am 29.10.2025diskutierten in der Sendung „Münchner Runde“ des Bayerischen Fernsehens unter Leitung des Moderators Christian Nitsche die Teilnehmer Manfred Weber, CSU, Partei- und Fraktionsvorsitzender der EVP, Tino Chrupalla, AfD, Bundessprecher und Vorsitzender der Fraktion im Bundestag, Oberst André Wüstner, Vorsitzender des Deutschen Bundeswehrverbands, Prof. Peter R. Neumann, Politikwissenschaftler, King’s College London und Gesine Dornblüth, Journalistin, Autorin, ehem. Auslandskorrespondentin in Moskau über das Thema „Angst vor Eskalation – wie gefährlich ist Putin?

Die Sendung war durchaus aufschlussreich. Vor allem dahingehend, daß man danach nicht mehr im Unklaren darüber sein kann, daß Herr Chrupalla für politische Spitzenämter bei weitem nicht geeignet ist. Es fehlen die grundlegenden Kenntnisse der Außen- und Sicherheitspolitik, und angesichts seiner Diskussionsbeiträge muß man auch konstatieren, daß hier seine intellektuellen Grenzen offengelegt wurden. Das mag ein hartes Urteil sein, ich kann es aber gut begründen.

Um einige Aspekte herauszugreifen:

Chrupalla drückt sich in nahezu peinlicher Weise um die Beantwortung der Frage herum, ob Putin ein Aggressor, Diktator und Kriegsverbrecher sei. Seine Begründung für diese ausweichende Haltung, man könne doch nicht mit jemanden verhandeln, dem man solche Prädikate zuspreche, trägt natürlich nicht. Zum einen sind Diskussionsbeiträge in einer Gesprächsrunde nicht von diplomatischer Qualität, wie etwa offizielle Verlautbarungen der Bundesregierung. Zum anderen wissen Diktatoren wie der chinesische Machthaber Xi oder der türkische Präsident Erdogan und erst recht Putin selbstverständlich sehr genau, wie sie und ihre Regime in den westlichen Ländern eingestuft werden. Das hindert sie nicht daran, mit ihnen Gespräche zu führen und über wirtschaftliche Dinge zu verhandeln. Denn in der großen Politik geht es um Interessen, nicht um Befindlichkeiten. Dann auch noch zu erklären, schließlich hätten auch andere Staaten immer wieder Kriegsverbrechen begangen – angespielt wird dabei offenbar auf die USA – ist natürlich mindestens schief. Denn die Kriegsverbrechen der USA etwa in Vietnam oder dem Irak sind sowohl qualitativ als auch quantitativ meilenweit entfernt von dem, was Russland in den letzten drei Jahren in der Ukraine tut, und beispielsweise auch in den Tschetschenien-Kriegen gezeigt hat.

Die geopolitische Rolle Deutschlands

Das sind allerdings Kleinigkeiten, verglichen mit der zutage getretenen Einschätzung der geopolitischen Rolle Deutschlands. Chrupalla scheint sich allen Ernstes vorzustellen, eine enge Zusammenarbeit, um nicht zu sagen ein Bündnis, zwischen Russland und Deutschland sei der Westbindung, wie sie seit 1949 besteht, vorzuziehen. Offenbar kennt er die Geschichte nicht. Weder die westeuropäischen Staaten wie Großbritannien und Frankreich, noch gar die USA können eine solche Machtagglomeration in Zentraleuropa dulden. Nicht zuletzt war dies ja der Grund dafür, daß diese Mächte im Ersten und Zweiten Weltkrieg der erstarkenden europäischen Zentralmacht Deutschland mit militärischen Mitteln entgegengetreten sind, um sie auf die heutige Größe zurecht zu stutzen. Unbeschadet dessen, daß dies jedenfalls für den Ersten Weltkrieg als klar rechtswidrig einzustufen ist, und für den Zweiten Weltkrieg jedenfalls festgestellt werden muß, daß der geostrategische Dilettant Hitler diesen Mächten mit seiner aggressiven Politik die Möglichkeit verschafft hat, das im Ersten Weltkrieg noch unvollendete Werk fertig zu stellen, ist das eben aus der Sicht der USA, Großbritanniens und Frankreich eine geopolitische Notwendigkeit gewesen. Eine Allianz Russlands mit Deutschland könnte durchaus entsprechende Überlegungen in den USA wiederbeleben.

Abgesehen davon liefe Deutschland als enger verbündeter Russlands Gefahr, auch nach und nach dessen politisches System zu übernehmen, wie das ja auch im Zuge der Westbindung geschehen ist, als Deutschland sich auch politisch als Demokratie westlichen Zuschnitts entwickelt hat. Ich möchte jedenfalls nicht in einem Land leben, in dem man gelegentlich als Oppositioneller auch einmal vom Balkon fallen kann oder sonst wie verschwindet, gerne auch einmal in einem Schauprozess von einem nur scheinbar unabhängigen Gericht zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird. Da ist unsere Verfassungswirklichkeit unbeschadet ihrer Mängel im Detail doch bei weitem vorzuziehen.

Russland war nie Deutschlands Freund

Chrupalla müsste eigentlich auch wissen, daß Russland in der Geschichte beider Länder noch niemals wirklich Deutschlands Freund gewesen ist. Im Siebenjährigen Krieg stand es lange gegen Preußen, bis eben 1762 mit Peter III. ein Bewunderer Friedrichs des Großen den Zarenthron bestieg. In der Julikrise 1914 waren Russland und Frankreich die entschiedensten Kriegstreiber gegen Deutschland. Über den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen muß insoweit kein weiteres Wort mehr verloren werden. Kein Wunder, daß Bismarck Russland stets misstraute. Davon gänzlich unberührt sind natürlich die kulturellen Leistungen russischer Komponisten und Dichter. Natürlich ist die russische Kultur Teil der abendländischen Kultur insgesamt. Machtpolitik und Kultur sind indessen zwei Welten.

Chrupalla verschließt auch fest die Augen vor der militärischen Bedrohung durch Russland. Diese besteht schlicht und einfach zum einen in den militärischen Möglichkeiten, und zum anderen in der aggressiven Haltung Russlands. Nicht nur der völkerrechtswidrige Krieg gegen die Ukraine, sondern auch das Vorgehen in Georgien und die Aussagen Putins zu seiner Rolle als Vollender des Werks Peters des Großen und die Bewertung des Untergangs der Sowjetunion als größte Katastrophe in der jüngeren russischen Geschichte lassen doch nur die Einschätzung zu, daß Putin gegebenenfalls auch mit militärischen Mitteln seine Gebietsansprüche durchsetzen will. Richtig ist nur, daß man selbst mit Blick darauf nicht davon absehen darf, auch Gespräche zu führen und zu verhandeln. Allerdings wohlwissend, mit wem man es zu tun hat, und aus der Position der militärischen Stärke heraus. Wer das für Kriegstreiberei hält, hat das Wesen der Außen- und Sicherheitspolitik nicht verstanden.

Der Bruch des Völkerrechts kann nicht kleingeredet werden

Chrupalla weist zwar mit einer gewissen Berechtigung darauf hin, daß die Vorgeschichte des russischen Angriffs auf die Ukraine betrachtet werden muß. Indessen liegt er schon damit falsch, daß er behauptet, die NATO habe sich entgegen früher gemachten Zusagen nach Osten ausgedehnt, in dem sie frühere Warschauer Pakt Staaten aufgenommen habe. Insoweit weist er sogar den Hinweis der Journalistin Gesine Dornblüth auf die Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation vom 27.5.1997 zurück. Denn darin sei ja von der Ukraine nicht die Rede. Das ist falsch, weil in diesem Vertrag ausdrücklich der Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander oder gegen irgend einen anderen Staat, seine Souveränität, territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit festgehalten ist, ebenso wie die Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit aller Staaten sowie ihres naturgegebenen Rechts, die Mittel zur Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit sowie der Unverletzlichkeit von Grenzen und des Selbstbestimmungsrechts der Völker, wie das in der Schlussakte von Helsinki und anderen OSZE-Dokumenten verankert ist, selbst zu wählen. Zu diesem Zeitpunkt war Wladimir Putin bereits Präsident der Russischen Föderation. Mehr noch, es gibt eine Reihe von Verträgen, die speziell das Verhältnis zwischen Russland und der Ukraine regeln. Noch zu Zeiten der Sowjetunion, am 19.11.1990, erkannten beide Staaten gegenseitig ihre territoriale Integrität und ihre gegenwärtigen Grenzen in dem Vertrag über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit an. Der Vertrag trat am 14.6.1991 in Kraft und wurde mit dem russisch-ukrainischen Vertrag über gegenseitige Beziehungen vom 21.6.1992 bekräftigt. Ich habe das in meinem knapp gehaltenen, aber mit einem Anhang, der die einschlägigen Verträge wiedergibt, kurz nach Beginn des Ukrainekrieges veröffentlichten Buch „Tatort Ukraine“, erschienen im Verlag Book Today, übersichtlich dargelegt.

Keine Ahnung von der NATO

Chrupalla erklärt auf Fragen von Professor Peter Neumann zum Verhältnis seiner Partei zur NATO, sie stehe selbstverständlich zur NATO, allerdings mit der Einschränkung, „als Verteidigungsbündnis ja, aber leider sei sie in Teilen kein Verteidigungsbündnis, sie beteilige sich an Kriegen“, wobei er ausdrücklich auf die Ukraine Bezug nimmt. Das ist mit Verlaub gesagt Unsinn, in der Diktion von Frau Ministerin Bärbel Bas Bullshit. Die NATO ist selbstverständlich ein reines Verteidigungsbündnis. Sie führt nirgends einen Angriffskrieg. Auch das militärische Eingreifen in den jugoslawischen Bürgerkrieg wurde seinerzeit mit dem völkerrechtlichen Nothilferecht begründet, wenn auch im Ergebnis wohl zu Unrecht. Der Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebiets bedarf grundsätzlich der vorherigen Erlaubnis des Deutschen Bundestages, was das Bundesverfassungsgericht in seinem bekannten Out-of-Aerea-Urteil von 1994 festgeschrieben hat. Indessen ist dort auch nachzulesen, daß wegen Art. 24 Abs. 3 des Grundgesetzes Deutschland sich auch militärisch im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme wie UNO und NATO engagieren darf. Mehr aber nicht, denn dem steht Art. 87a des Grundgesetzes entgegen. Die Beteiligung Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg wäre verfassungsrechtlich gar nicht möglich. Eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes dürfte nicht einmal mit einer Zweidrittelmehrheit möglich sein, denn dem dürfte das Verbot der wesentlichen Veränderung tragender Verfassungsbestimmungen entgegenstehen. Die wolkigen und naturgemäß nicht näher belegten Äußerungen Chrupallas, die NATO sei in Teilen kein Verteidigungsbündnis mehr, disqualifizieren ihn als Politiker nachhaltig.

Opposition tut not, man muß das aber auch können

Natürlich ist es Aufgabe der Opposition, eine Alternative zur Regierungspolitik darzustellen, und einer Partei, die sich ausdrücklich Alternative für Deutschland nennt, steht das auch gut zu Gesicht. Indessen kann sich auch eine Opposition nur im Rahmen des Grundkonsenses der deutschen Politik bewegen. Dazu gehört eben die Mitgliedschaft unseres Landes in den Vereinten Nationen und in dem Nordatlantischen Bündnis. Ausdrücklich ist in unserer Verfassung ja auch geregelt, und zwar in Art. 24, daß mit dieser Mitgliedschaft jeweils auch in begrenztem Umfang staatliche Souveränität auf eben diese internationalen Organisationen übertragen wird. Wer dagegen anreitet wie Don Quichotte gegen die Windmühlenflügel, gibt eben damit genau dieses Bild des Ritters von der traurigen Gestalt auf der politischen Bühne unseres Landes. Indessen braucht unser Land selbstverständlich wie alle anderen Länder auch eine tatkräftige, überzeugende und seriöse Opposition. Mit Politikern wie Herrn Chrupalla an der Spitze kann das eine Partei nicht wirklich leisten. Der Mann mag möglicherweise einen ordentlichen Mittelstandspolitiker abgeben können, mit dem Vorsitz in Partei und Fraktion ist er indessen bei weitem überfordert. Gewogen, und für zu leicht befunden.

Stultissime

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat jüngst in einem Podcast der Funke-Mediengruppe erklärt: „Wenn die AfD den Bundeskanzler stellt, dann werde ich sicherlich vorher Deutschland verlassen.“ Zur Begründung erklärte sie unter anderem, „daß es dem deutschen Staat schon heute nicht mehr gelinge, Jüdinnen und Juden wirklich wirksam zu schützen vor den Angriffen auf der Straße.“ Und weiter: „Juden, die als Juden gelesen werden, also die durch Kippa, durch das Tragen eines Davidsterns erkennbar sind, werden auf offener Straße diskriminiert, werden angespuckt, werden angegriffen.“

Nun ist leider tatsächlich festzustellen, daß gerade seit dem 7.10.2023 in Deutschland zunehmend antiisraelische, antisemitische und klar judenfeindliche Demonstrationen und Aktionen zu registrieren sind. Dies jedoch der AfD zuzurechnen, und das tut Frau Prien ja offensichtlich, wenn sie mit dieser Begründung Deutschland verlassen will, wenn die AfD den Kanzler stellt, ist absolut wirklichkeitsfremd.

Schauen wir uns zunächst die Fakten an.

Nach antisemitischen Erfahrungen gefragt, gingen nach Einschätzung der befragten Juden 62 Prozent der Beleidigungen und 81 Prozent der körperlichen Angriffe von Muslimen aus. Zwar war die Datenbasis relativ klein, aber eine Tendenz lässt sich durchaus ablesen (WELT vom 14.6.2021). Der Jahresbericht 2024 des Bundesverbandes Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus e.V. (RIAS) weist insgesamt 8627 antisemitische Vorfälle in Deutschland auf, davon mit rechtsextremem Hintergrund 544, also 6,3 %. Das ist das ganze Spektrum von Beleidigungen und Propagandadelikten bis zu schweren Körperverletzungen. Wer die Fernsehbilder von propalästinensischen Demonstrationen seit dem 7.10.2023 aufmerksam betrachtet, wird neben palästinensischen Fahnen diverse Fahnen linksextremer Organisationen einschließlich der Antifa, in keinem Falle jedoch dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnende Fahnen oder Symbole feststellen.

Das Verhältnis der AfD zu Israel und den Juden

Was die AfD angeht, so will ich nur zwei Aussagen ihrer führenden Politiker zu dem mörderischen Angriff der Hamas vom 7.10.2023 zitieren. „Dieser barbarische Angriff mit fast ausschließlich zivilen
Opfern muss radikal beantwortet werden.“ (Dr. Alexander Gauland am 12.10.2023 im Deutschen Bundestag). In der Gedenkveranstaltung des Deutschen Bundestages ein Jahr später sprach der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion Dr. Bernd Baumann von „Islamisten und Mördern, die wir verabscheuen, die Israel auslöschen, die alle Juden ins Meer treiben wollen“. Denen halte man entgegen: „Wir stehen für das Existenzrecht Israels, zum Lebensrecht des jüdischen Volkes.“ Baumann prangerte offenen Judenhass in Deutschland an: „Die Lage in Deutschland eskaliert, Straftaten gegen Juden haben sich verdoppelt, zu 90 Prozent muslimisch, religiös motiviert.“ An Universitäten würden Juden von radikalen Muslimen bedrängt „und einem linksradikalen Mob, der sich mit ihnen verbündet“. Das sei eine klare Folge der Migrationspolitik der 16 Jahre der Unionsregierung. Diese Schlussfolgerung ist durchaus naheliegend, denn der ungeregelte und unbegrenzte Zuzug insbesondere junger muslimischer Männer hat ersichtlich das Potenzial des Antisemitismus in Deutschland erheblich verstärkt.

Der intellektuelle Supergau der Ministerin

Wie unter diesen Umständen jemand wie Frau Prien, immerhin Volljuristin und erfahrene Rechtsanwältin, die grassierende Judenfeindlichkeit rechts verorten kann, ist unerfindlich. Noch unverständlicher ist es, für den Fall einer AfD-Kanzlerschaft zu befürchten, Juden könnten in Deutschland dann nicht mehr sicher leben. Entweder ist die Dame strunzdumm oder völlig vernagelt. Ihre Erklärung ist genauso verpeilt wie die Zuordnung des Hitlergrußes eines Hamas-Sympathisanten auf einer Palästinenser Demo zur politisch motivierten Kriminalität rechts. Leider wirft das ganze auch ein Schlaglicht auf das Personaltableau unserer Politik. Wenn man mit so viel Unverstand Bundesministerin werden kann, dann ist Deutschland wirklich am Ende.

Paralipomena

Zum guten Schluss noch die Übersetzung der Überschrift dieses Beitrages, damit nicht etwa ein des Lateinischen nicht mächtiger Staatsanwalt gegen mich wegen eines Delikts nach §§ 185, 188 StGB ermittelt: das heißt nicht „die dümmste“, das heißt vielmehr „am dümmsten“, charakterisiert also nicht eine Person, sondern ein Verhalten.

Dumm, dümmer, Merz

Es war zu erwarten. Friedrich Merz hat – offenbar im Alleingang, aber sicher nach Rücksprache mit oder gar auf Drängen der SPD – erklärt, Deutschland werde Israel keine Waffen mehr liefern, die im Gaza Streifen eingesetzt werden können. Damit hat er sich und unser Land bis auf die Knochen blamiert.

Schauen wir auf die Fakten

Es trifft natürlich zu, daß der internationale Druck auf Israel, den Krieg gegen die Hamas – ja, was nun, einzustellen, zurückhaltender, unter weitgehender Schonung der Zivilbevölkerung zu führen? – immer mehr zunimmt. Es trifft auch zu, daß in der israelischen Bevölkerung vieles umstritten ist, was die Regierung in Sachen Gaza tut. Es trifft auch zu, daß selbst der oberste Soldat des Landes das Ziel der vollständigen Eroberung des Gaza Streifens für unrealistisch hält.

Doch welchen Sinn kann diese Ankündigung des deutschen Bundeskanzlers denn haben? Um welche Waffen kann es sich handeln? Um diese Fragen zu beantworten, muß man zunächst prüfen, welche Waffen Deutschland bisher Israel geliefert hat. Das sind in erster Linie Kriegschiffe. Die israelische Marine kämpft indessen nicht im Gaza Streifen. Sie riegelt allenfalls das Gebiet von See her ab, um etwa Waffenlieferungen an die Hamas auf diesem Wege zu unterbinden. Der Feldzug gegen die Hamas wird von Heer und Luftwaffe geführt. Die Hauptwaffensysteme des israelischen Heeres, Kampfpanzer, Schützenpanzer und Artillerie, kommen aber nicht aus Deutschland. Kampf- und Schützenpanzer sowie deren Munition stammen aus israelischer Produktion, die Artilleriegeschütze zum wesentlichen Teil aus US-amerikanischer. Dazu kommt ein Raketenwerfer aus israelischer Produktion. Die Handfeuerwaffen und deren Munition werden ebenfalls in Israel entwickelt und hergestellt. Die israelischen Kampfflugzeuge sind US-amerikanische Modelle, zum Teil in Israel weiterentwickelt.

Was macht Israel militärisch so stark?

Nota bene beruht die militärische Stärke Israels vor allem auf der im Volk tief verankerten Entschlossenheit, sich zu verteidigen. Das zeigt sich unter anderem an der geltenden Wehrpflicht mit einer Dienstzeit von 36 Monaten für Männer und 24 Monaten für Frauen. Wehrdienstverweigerung gibt es nicht. Wer den Dienst in den Streitkräften nicht leisten will, muß damit rechnen, im Gefängnis zu landen. Entgegen der Darstellung in unseren Medien ist auch der Krieg in Gaza in der israelischen Bevölkerung populär, wie einer schreibt, der es wissen muß: Chaim Noll, in CATO 5/2025 S. 20 ff. Die europäischen Befindlichkeiten sind denn auch den meisten Israelis wurscht. Auch insoweit unterscheidet sich dieses Volk grundlegend von den europäischen Völkern, insbesondere dem deutschen Volk. Es ist auch nicht so vergreist, vielmehr sind 55 % der Israelis unter 35 Jahren alt, die Geburtenrate beträgt 3,1 Kinder pro Frau, in Europa 1,7. Bei uns sind 41,2 % der Bevölkerung unter 40 Jahre alt, die Geburtenrate beträgt gerade mal 1,35 Kinder pro Frau. Wir haben es also mit einem wehrhaften, weil wehrwilligen, dazu noch vitalen Volk zu tun. Dagen nimmt sich Deutschland als ein Jammertal voller ängstlicher älterer Leute aus.

Wir stellen also fest, daß Israel schon jetzt keine Waffen aus Deutschland bekommt, die im Gaza Streifen eingesetzt werden, bzw. eingesetzt werden können. Israel braucht keine deutschen Waffen. Selbst seine Marine könnte sich anderweitig eindecken. Was soll also dieses Geschwätz des Bundeskanzlers? Dazu später.

Das Eigentor

Deutschland indessen braucht israelische Waffen. Das gilt weniger für die vorzügliche Mschinenpistole Uzi, die jeder kennt, der einmal Soldat der Bundeswehr war, sondern vor allem für die Luftabwehr. Weltweit kann nur das israelische Luftabwehrsystem Iron Dome zuverlässig anfliegende Raketen und Drohnen abwehren. Das auch bei uns vorhandene US-amerikanische System Patriot kann dies nur unzureichend. Auch das sehr gute deutsche System Iris-T deckt nur einen Teil der Luftabwehr ab. Wie stehen wir da, wenn die Israelis diese Ankündigung des Bundeskanzlers zum Anlass nehmen, ihrerseits keine Luftabehrsysteme mehr zu liefern?

Die Ursache der deutschen Misere

Warum gibt Merz offenbar dem Drängen der deutschen und internationalen Linken nach? Nun hat die Linke seit vielen Jahren die Diskurshoheit in Politik und Medien. Ihre Affinität zu den Palestinensern, genauer gesagt, zu den arabisch-islamischen Terroristen, ist unübersehbar. Merz und die Union haben sich mit ihrer Dextrophobie, auf derem Morast so etwas wie die Brandmauer erbaut werden konnte, auf Gedeih und Verderb der SPD und ihren natürlichen Bundesgenossen aller roten und grünen Schattierungen ausgeliefert. Der Tag wird kommen, an dem sie – zu spät – einsehen müssen, daß sie gehandelt haben wie es der alte Kommunist Bertolt Brecht vorhergesagt hat: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber!“ Dagegen kann man insbesondere nicht einwenden, daß die AfD als Koalitionspartner nicht in Frage komme, Nazis und so. Natürlich gibt es Juristen in den Verfassungsschutzämtern, die das behaupten. Das sind aber weisungsunterworfene Beamte. Die erhalten ihre Weisungen von Politikern. Also ganz neutral, nicht wahr? Und es gibt sicher auch unter den Richtern links grundierte Juristen, die dann eben so judizieren, wie das in den diversen AfD-Verfahren teilweise gesschieht. Dafür sorgen schon linksdrehende Jura-Professoren wie die Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht oder Prof. Fischer-Lescano aus Bremen. Indessen könnten Unionspolitiker mit dem sprichwörtlichen Arsch in der Hose das auch anders machen, und wenn die Köter in der Pressemeute noch so laut heulen. Doch sind solche Leute dort weit und breit nicht in Sicht. Die Karriere ist alles, das Wohl des Volkes nichts.

Die Dummheit des Friedrich Merz ist unionstypisch. Gewissermaßen liegt sie dort in den Genen.

Der Dummschwätzer

Manfred Weber, man erinnert sich, sollte nach den letzten Wahlen zum Europaparlament Nachfolger von Jean-Claude Juncker werden. Bekanntlich gefiel das Herrn Macron nicht, und er einigte sich dann mit Frau Merkel auf unsere politische Versagerin Nr. 1, Ursula von der Leyen. Daß es Weber nicht geworden ist, erscheint im Nachhinein nicht einmal so schlecht. Jedenfalls steht fest, daß Macron und Merkel im Grunde nur eine Niete gegen die andere ausgetauscht haben.

Mal reinhören…

Wem das zu starker Tobak ist, der muß sich nur anhören, was Herr Weber nun über die judenfeindlichen Demonstrationen in Deutschland abgesondert hat. Ja, abgesondert, denn wenn man von jemanden berichtet, er habe etwas gesagt, dann impliziert das auch, daß dieser Mensch vorher gedacht hat. Weber hat diese teils mit gewalttätigen Ausschreitungen verbundenen Vorgänge auf das Konto der AfD, in Frankreich auf das Konto des RN gebucht. Da säßen nämlich die geistigen Urheber.

Phrase vs. Wirklichkeit

Wo lebt dieser Mensch eigentlich? Die französischen Juden verlassen das Land nicht scharenweise wegen Marine Le Pen und ihrer Partei, sondern wegen der grassierenden Judenfeindlichkeit unter den muslimischen Franzosen aus den früheren nordafrikanischen Kolonien. Wer sich die Fernsehbilder von den Vorkommnissen in Gelsenkirchen, aber auch Berlin und anderswo anschaut, der sieht nirgends Fahnen, wie sie NPD-Anhänger und sonstige Rechtsextremisten mit sich zu führen pflegen. Wohl aber eine Vielzahl von palästinensischen und türkischen Flaggen. Die Parolen, die da gebrüllt werden, sind auch die der radikalen Palästinenser. Sie sind um keinen Deut harmloser, als das, was in den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts von der SA auf den Straßen skandiert wurde. Wer mit halbwegs offenen Augen durch Deutschland geht, der sieht das auch. Seriöse Presse schreibt das auch. Beispielhaft die Neue Zürcher Zeitung vom 15.05.2021 auf der Titelseite: „Judenhass flammt in Deutschland auf. Polizei stoppt antisemitische Demonstration in Gelsenkirchen – der Antisemitismus kommt aus dem migrantischen Milieu.“ Seit Jahren weist der Historiker Michael Wolffsohn darauf hin, daß für antisemitische Beleidigungen und Übergriffe oft muslimische Migranten verantwortlich seien.

Der Mitverursacher muß sich erst einmal an die eigene Nase fassen

Die Größe und Zusammensetzung dieses migrantischen Milieus ist nicht zuletzt der Einwanderungspolitik der Partei Webers und vor allem der CDU/CSU unter Führung von Merkel geschuldet. Da liegt der Hase im Pfeffer. Weber indessen verhält sich wie der Mensch in dem Pennälerwitz, der seine Enddarmfunktion nicht kontrollieren kann, aber in die Menge hinein ruft: „Wer hat hier so gesch….?“

Der traditionelle linke Antisemitismus

Allerdings gibt es durchaus auch einen deutschen Antisemitismus. Indessen weniger dort, wo phantasielose Flachdenker wie Weber ihn verorten, sondern vor allem im grün-linken Milieu. Dort hakt man sich eben gerne mit den Judenhassern aus dem Orient unter und schreitet Seit‘ an Seit‘ etwa auf den berüchtigten Al Quds Märschen  in Berlin. Daran ändern auch die mahnend erhobenen Zeigefinger grüner und linker Spitzenpolitiker nichts. Grüne Nachwuchspolitiker urinieren ja auch auf die deutsche Fahne, die über dem Reichstag weht, in dem sie wenig später als Abgeordnete sitzen. Deutsche Linke aller Schattierungen stören sich auch nicht an Parolen wie: „From the river to the sea – Palestine will be free“, was ja nichts anderes bedeutet, als das Gebiet zwischen Jordan und dem Mittelmeer vollständig den Palästinensern zurückzugeben. Das klingt nur etwas weniger tödlich, als die berüchtigte Forderung, die Juden ins Meer zu treiben, bedeutet in der Sache jedoch das gleiche.

Dummheit ist nicht harmlos, bei führenden Politikern ist sie gefährlich

Das Gerede von Leuten wie Weber ist nicht nur dumm, es ist auch gefährlich. Denn indem man für den Judenhass in Deutschland die falschen verantwortlich macht, gibt man den wirklichen Judenhassern muslimisch-migrantischer Provenienz ihren Freiraum. Ferner lässt man dort auch das linksgrüne Biotop unangetastet, in dem eben solche giftigen Pflanzen wachsen. Wenn sich Unionspolitiker unbedingt an der AfD abarbeiten wollen, dann bieten doch die dort auch reichlich vorhandenen Vollpfosten um den Quartalsirren Höcke genügend Angriffsfläche. Indessen setzt Differenzierung Intelligenz voraus. Das aber gehört wohl nicht unbedingt zum Anforderungsprofil des durchschnittlichen Berufspolitikers.




Auf dem Narrenschiff

Josef Kraus ist ein scharfsichtiger Beobachter des Zeitgeschehens. 30 Jahre lang war er Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, daneben leitete er viele Jahre ein Gymnasium. Man kann also sagen, daß er von Erziehung etwas versteht. Sein Ruhestand ist glücklicherweise eher ein Unruhestand. Er teilt seine Beobachtungen einem breiteren Publikum mit, vor allem auf Tichys Einblick. Seine Beiträge liest man gern und mit Gewinn.

Nun berichtet er wirklich Unglaubliches von dem Narrenschiff, zu dem die akademische Welt offenbar geworden ist. An einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, wie die Fachhochschulen inzwischen heißen, im idyllischen Coburg, lehrt eine Professorin namens Claudia Lohrenscheit. Studenten, im Neusprech: Studierende, hören dort Vorlesungen über „Internationale soziale Arbeit“ und “ Menschenrechte“. Nun fragt man sich angesichts dieses doch offenbar sehr schmalen Gebiets von Lehre und Forschung, ob das auch eine Professur mit entsprechendem personellen und sachlichen Apparat rechtfertigt. Mir scheint doch, daß es sich dabei um einen kleinen Ausschnitt der Politikwissenschaften mit einem soziologischen Einsprengsel handelt. Als Jurist wundere ich mich darüber hinaus darüber, wie man als Nichtjuristin über ein Rechtsthema wie die Menschenrechte akademisch dozieren kann. Frau Lohrenscheit würde es sicherlich nicht wagen, ohne komplettes Jurastudium und zwei Staatsexamina etwa über Grundpfandrechte, Vermögensdelikte oder das öffentliche Baurecht akademisch zu lehren. Bei den Menschenrechten scheint ihr das möglich zu sein, weswegen man auch den Verdacht hegen muß, daß es sich dabei eher um politisches Gelaber handelt.

Diese Dame fordert nun ganz aktuell das Wahlrecht für Grundschüler. Ja, Sie lesen richtig. Grundschüler sollen Gemeinderäte wie auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Bezirksräte wie auch Abgeordnete der Landtage wählen. Das impliziert, daß sie dies selbstverständlich selbständig und geheim tun sollen. Mit dem allgemeinen und freien Wahlrecht wäre es schließlich unvereinbar, wenn etwa die Eltern ihren Kindern dabei in der Wahlkabine oder im Falle der Briefwahl am Küchentisch helfen würden. Im Falle von Frau Prof. Dr. Lohrenscheit kann ich mir allerdings vorstellen, daß ihr eine Wahlhilfe durch Organisationen wie die Rosa-Luxemburg-Stiftung, der sie offenbar so nahe steht, daß sie auf ihrer Homepage erwähnt wird, oder, besser noch, durch die Amadeu-Antonio-Stiftung lieber wäre. Denn dann wäre ja gewährleistet, daß die lieben Kleinen „antifaschistisch“ wählen und ihr Wahlverhalten nicht an dem ihrer „reaktionären“ Eltern ausrichten..

Denn Frau Professor hat ausweislich der Internetseite ihrer Hochschule da ganz spezielle Interessens- und Wissensgebiete, wie die angekündigten Lehrveranstaltungen zeigen:

„Politik und Menschenrechte“, „Interkulturelle Öffnung“, „Gender, Inklusion, Diversity“, „Anti-Rassismus“, „Diskriminierungsschutz“ und „Sexuelle Selbstbestimmungsrechte“.

Die Frage, ob diese famose Wissenschaftlerin vielleicht selbst Kinder hat, an deren Entwicklung sie in natura studieren könnte, ob man im Alter zwischen sechs und zehn Jahren überhaupt begreift, was Politik und was demokratische Wahlen sind, kann man sich wohl eher sparen. Denn Frau Prof. Lohrenscheit gehört nach ihren Angaben dem Verein intersexueller Menschen an. Dagegen ist an sich nichts zu erinnern. Sie selbst erklärt in einem Wahlaufruf zur bayerischen Landtagswahl, daß es sich bei der Intersexualität um eine Spielart von Mutter Natur handelt, weswegen man an solchen Menschen auch tunlichst nicht herumoperieren oder medikamentös therapieren sollte. Doch ist es eben eine sehr sehr seltene Spielart von Mutter Natur. Man könnte auch sagen, Mutter Natur hat diesen Menschen einen Streich gespielt, einen üblen zumal. Denn die Abweichung von der im mathematisch-statistischen Sinne Normalität ist für die betroffenen Menschen regelmäßig eher eine Last als ein Gewinn an Lebensqualität. Man muß halt damit leben, und kann damit auch in Würde leben, ohne diese Veranlagung, oder sollen wir sagen, Abweichung, wie eine Monstranz vor sich her zu tragen und daraus politische Forderungen abzuleiten.

Es ist sicherlich nicht einfach, damit fertig zu werden, daß die Natur einem ein Familienleben versagt hat, wie es die allermeisten Menschen führen, jedenfalls führen können. Hilfskonstrukte, wie die Adoption fremder Kinder, oder gar per künstlicher Befruchtung der Partnerin erzeugter Kinder, können das zum einen nicht aufwiegen, zum anderen halte ich das auch für einen überheblichen Versuch, die Schöpfung zu korrigieren, von der damit einhergehenden Belastung dieser Kinder mit einer mindestens sehr komplizierten Biografie einmal ganz abgesehen. Indessen erleben wir es ja auch bei der Homosexuellenbewegung, daß es Leute gibt, die diesen biologischen Nachteil und daraus nicht selten resultierenden Minderwertigkeitskomplex damit kompensieren wollen, daß sie daraus ein politisches Programm, selbstverständlich im Sinne von Emanzipation und Liberalität machen, statt schlicht und einfach selbstbewußt zu sagen, ich bin nun mal so, und so ist es eben.

Doch ist der Vorgang symptomatisch für die Narretei, die sich über die Hochschulen, ausgenommen natürlich die sogenannten MINT- Fächer, in die Gesellschaft verbreitet hat wie ein Hochwasser in den Flußauen. Nicht einmal vor der Juristerei macht dergleichen Narretei halt, wie man an der Person der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Susanne Baer sehen kann. Ärgerlich und bedenklich dabei ist, daß inzwischen Generationen von Studenten durch solche Dozenten geprägt und verdorben werden. Denn was ex kathedra verkündet wird, ist nicht nur für den gläubigen Katholiken Richtschnur, sondern was vom Katheder im Hochschulhörsaal verkündet wird, ist für die künftigen Akademiker ebenso verbindlich, nicht zuletzt, weil man es eben in der Prüfung so und nicht anders zu Papier bringen muß. Wenn man dergleichen geistige Prägung überhaupt einmal ablegt, so dauert das Jahre. Denn man ist schließlich damit beschäftigt, erst einmal beruflich Fuß zu fassen. Ein kritisches Hinterfragen des Gelernten kommt, wenn überhaupt, erst Jahre später.

Nicht nur aus Sparsamkeitsgründen wäre eine kritische Durchsicht des Lehrstoffs unserer Hochschulen mehr als notwendig. Letztendlich geht es um die Prägung unserer jungen Generationen. Und da ist es unverantwortlich, sie mit politmodischem Unfug zu indoktrinieren.