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Der Dummschwätzer

Manfred Weber, man erinnert sich, sollte nach den letzten Wahlen zum Europaparlament Nachfolger von Jean-Claude Juncker werden. Bekanntlich gefiel das Herrn Macron nicht, und er einigte sich dann mit Frau Merkel auf unsere politische Versagerin Nr. 1, Ursula von der Leyen. Daß es Weber nicht geworden ist, erscheint im Nachhinein nicht einmal so schlecht. Jedenfalls steht fest, daß Macron und Merkel im Grunde nur eine Niete gegen die andere ausgetauscht haben.

Mal reinhören…

Wem das zu starker Tobak ist, der muß sich nur anhören, was Herr Weber nun über die judenfeindlichen Demonstrationen in Deutschland abgesondert hat. Ja, abgesondert, denn wenn man von jemanden berichtet, er habe etwas gesagt, dann impliziert das auch, daß dieser Mensch vorher gedacht hat. Weber hat diese teils mit gewalttätigen Ausschreitungen verbundenen Vorgänge auf das Konto der AfD, in Frankreich auf das Konto des RN gebucht. Da säßen nämlich die geistigen Urheber.

Phrase vs. Wirklichkeit

Wo lebt dieser Mensch eigentlich? Die französischen Juden verlassen das Land nicht scharenweise wegen Marine Le Pen und ihrer Partei, sondern wegen der grassierenden Judenfeindlichkeit unter den muslimischen Franzosen aus den früheren nordafrikanischen Kolonien. Wer sich die Fernsehbilder von den Vorkommnissen in Gelsenkirchen, aber auch Berlin und anderswo anschaut, der sieht nirgends Fahnen, wie sie NPD-Anhänger und sonstige Rechtsextremisten mit sich zu führen pflegen. Wohl aber eine Vielzahl von palästinensischen und türkischen Flaggen. Die Parolen, die da gebrüllt werden, sind auch die der radikalen Palästinenser. Sie sind um keinen Deut harmloser, als das, was in den dreißiger Jahren des vergangenen Jahrhunderts von der SA auf den Straßen skandiert wurde. Wer mit halbwegs offenen Augen durch Deutschland geht, der sieht das auch. Seriöse Presse schreibt das auch. Beispielhaft die Neue Zürcher Zeitung vom 15.05.2021 auf der Titelseite: „Judenhass flammt in Deutschland auf. Polizei stoppt antisemitische Demonstration in Gelsenkirchen – der Antisemitismus kommt aus dem migrantischen Milieu.“ Seit Jahren weist der Historiker Michael Wolffsohn darauf hin, daß für antisemitische Beleidigungen und Übergriffe oft muslimische Migranten verantwortlich seien.

Der Mitverursacher muß sich erst einmal an die eigene Nase fassen

Die Größe und Zusammensetzung dieses migrantischen Milieus ist nicht zuletzt der Einwanderungspolitik der Partei Webers und vor allem der CDU/CSU unter Führung von Merkel geschuldet. Da liegt der Hase im Pfeffer. Weber indessen verhält sich wie der Mensch in dem Pennälerwitz, der seine Enddarmfunktion nicht kontrollieren kann, aber in die Menge hinein ruft: „Wer hat hier so gesch….?“

Der traditionelle linke Antisemitismus

Allerdings gibt es durchaus auch einen deutschen Antisemitismus. Indessen weniger dort, wo phantasielose Flachdenker wie Weber ihn verorten, sondern vor allem im grün-linken Milieu. Dort hakt man sich eben gerne mit den Judenhassern aus dem Orient unter und schreitet Seit‘ an Seit‘ etwa auf den berüchtigten Al Quds Märschen  in Berlin. Daran ändern auch die mahnend erhobenen Zeigefinger grüner und linker Spitzenpolitiker nichts. Grüne Nachwuchspolitiker urinieren ja auch auf die deutsche Fahne, die über dem Reichstag weht, in dem sie wenig später als Abgeordnete sitzen. Deutsche Linke aller Schattierungen stören sich auch nicht an Parolen wie: „From the river to the sea – Palestine will be free“, was ja nichts anderes bedeutet, als das Gebiet zwischen Jordan und dem Mittelmeer vollständig den Palästinensern zurückzugeben. Das klingt nur etwas weniger tödlich, als die berüchtigte Forderung, die Juden ins Meer zu treiben, bedeutet in der Sache jedoch das gleiche.

Dummheit ist nicht harmlos, bei führenden Politikern ist sie gefährlich

Das Gerede von Leuten wie Weber ist nicht nur dumm, es ist auch gefährlich. Denn indem man für den Judenhass in Deutschland die falschen verantwortlich macht, gibt man den wirklichen Judenhassern muslimisch-migrantischer Provenienz ihren Freiraum. Ferner lässt man dort auch das linksgrüne Biotop unangetastet, in dem eben solche giftigen Pflanzen wachsen. Wenn sich Unionspolitiker unbedingt an der AfD abarbeiten wollen, dann bieten doch die dort auch reichlich vorhandenen Vollpfosten um den Quartalsirren Höcke genügend Angriffsfläche. Indessen setzt Differenzierung Intelligenz voraus. Das aber gehört wohl nicht unbedingt zum Anforderungsprofil des durchschnittlichen Berufspolitikers.




Auf dem Narrenschiff

Josef Kraus ist ein scharfsichtiger Beobachter des Zeitgeschehens. 30 Jahre lang war er Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, daneben leitete er viele Jahre ein Gymnasium. Man kann also sagen, daß er von Erziehung etwas versteht. Sein Ruhestand ist glücklicherweise eher ein Unruhestand. Er teilt seine Beobachtungen einem breiteren Publikum mit, vor allem auf Tichys Einblick. Seine Beiträge liest man gern und mit Gewinn.

Nun berichtet er wirklich Unglaubliches von dem Narrenschiff, zu dem die akademische Welt offenbar geworden ist. An einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, wie die Fachhochschulen inzwischen heißen, im idyllischen Coburg, lehrt eine Professorin namens Claudia Lohrenscheit. Studenten, im Neusprech: Studierende, hören dort Vorlesungen über „Internationale soziale Arbeit“ und “ Menschenrechte“. Nun fragt man sich angesichts dieses doch offenbar sehr schmalen Gebiets von Lehre und Forschung, ob das auch eine Professur mit entsprechendem personellen und sachlichen Apparat rechtfertigt. Mir scheint doch, daß es sich dabei um einen kleinen Ausschnitt der Politikwissenschaften mit einem soziologischen Einsprengsel handelt. Als Jurist wundere ich mich darüber hinaus darüber, wie man als Nichtjuristin über ein Rechtsthema wie die Menschenrechte akademisch dozieren kann. Frau Lohrenscheit würde es sicherlich nicht wagen, ohne komplettes Jurastudium und zwei Staatsexamina etwa über Grundpfandrechte, Vermögensdelikte oder das öffentliche Baurecht akademisch zu lehren. Bei den Menschenrechten scheint ihr das möglich zu sein, weswegen man auch den Verdacht hegen muß, daß es sich dabei eher um politisches Gelaber handelt.

Diese Dame fordert nun ganz aktuell das Wahlrecht für Grundschüler. Ja, Sie lesen richtig. Grundschüler sollen Gemeinderäte wie auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Bezirksräte wie auch Abgeordnete der Landtage wählen. Das impliziert, daß sie dies selbstverständlich selbständig und geheim tun sollen. Mit dem allgemeinen und freien Wahlrecht wäre es schließlich unvereinbar, wenn etwa die Eltern ihren Kindern dabei in der Wahlkabine oder im Falle der Briefwahl am Küchentisch helfen würden. Im Falle von Frau Prof. Dr. Lohrenscheit kann ich mir allerdings vorstellen, daß ihr eine Wahlhilfe durch Organisationen wie die Rosa-Luxemburg-Stiftung, der sie offenbar so nahe steht, daß sie auf ihrer Homepage erwähnt wird, oder, besser noch, durch die Amadeu-Antonio-Stiftung lieber wäre. Denn dann wäre ja gewährleistet, daß die lieben Kleinen „antifaschistisch“ wählen und ihr Wahlverhalten nicht an dem ihrer „reaktionären“ Eltern ausrichten..

Denn Frau Professor hat ausweislich der Internetseite ihrer Hochschule da ganz spezielle Interessens- und Wissensgebiete, wie die angekündigten Lehrveranstaltungen zeigen:

„Politik und Menschenrechte“, „Interkulturelle Öffnung“, „Gender, Inklusion, Diversity“, „Anti-Rassismus“, „Diskriminierungsschutz“ und „Sexuelle Selbstbestimmungsrechte“.

Die Frage, ob diese famose Wissenschaftlerin vielleicht selbst Kinder hat, an deren Entwicklung sie in natura studieren könnte, ob man im Alter zwischen sechs und zehn Jahren überhaupt begreift, was Politik und was demokratische Wahlen sind, kann man sich wohl eher sparen. Denn Frau Prof. Lohrenscheit gehört nach ihren Angaben dem Verein intersexueller Menschen an. Dagegen ist an sich nichts zu erinnern. Sie selbst erklärt in einem Wahlaufruf zur bayerischen Landtagswahl, daß es sich bei der Intersexualität um eine Spielart von Mutter Natur handelt, weswegen man an solchen Menschen auch tunlichst nicht herumoperieren oder medikamentös therapieren sollte. Doch ist es eben eine sehr sehr seltene Spielart von Mutter Natur. Man könnte auch sagen, Mutter Natur hat diesen Menschen einen Streich gespielt, einen üblen zumal. Denn die Abweichung von der im mathematisch-statistischen Sinne Normalität ist für die betroffenen Menschen regelmäßig eher eine Last als ein Gewinn an Lebensqualität. Man muß halt damit leben, und kann damit auch in Würde leben, ohne diese Veranlagung, oder sollen wir sagen, Abweichung, wie eine Monstranz vor sich her zu tragen und daraus politische Forderungen abzuleiten.

Es ist sicherlich nicht einfach, damit fertig zu werden, daß die Natur einem ein Familienleben versagt hat, wie es die allermeisten Menschen führen, jedenfalls führen können. Hilfskonstrukte, wie die Adoption fremder Kinder, oder gar per künstlicher Befruchtung der Partnerin erzeugter Kinder, können das zum einen nicht aufwiegen, zum anderen halte ich das auch für einen überheblichen Versuch, die Schöpfung zu korrigieren, von der damit einhergehenden Belastung dieser Kinder mit einer mindestens sehr komplizierten Biografie einmal ganz abgesehen. Indessen erleben wir es ja auch bei der Homosexuellenbewegung, daß es Leute gibt, die diesen biologischen Nachteil und daraus nicht selten resultierenden Minderwertigkeitskomplex damit kompensieren wollen, daß sie daraus ein politisches Programm, selbstverständlich im Sinne von Emanzipation und Liberalität machen, statt schlicht und einfach selbstbewußt zu sagen, ich bin nun mal so, und so ist es eben.

Doch ist der Vorgang symptomatisch für die Narretei, die sich über die Hochschulen, ausgenommen natürlich die sogenannten MINT- Fächer, in die Gesellschaft verbreitet hat wie ein Hochwasser in den Flußauen. Nicht einmal vor der Juristerei macht dergleichen Narretei halt, wie man an der Person der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Susanne Baer sehen kann. Ärgerlich und bedenklich dabei ist, daß inzwischen Generationen von Studenten durch solche Dozenten geprägt und verdorben werden. Denn was ex kathedra verkündet wird, ist nicht nur für den gläubigen Katholiken Richtschnur, sondern was vom Katheder im Hochschulhörsaal verkündet wird, ist für die künftigen Akademiker ebenso verbindlich, nicht zuletzt, weil man es eben in der Prüfung so und nicht anders zu Papier bringen muß. Wenn man dergleichen geistige Prägung überhaupt einmal ablegt, so dauert das Jahre. Denn man ist schließlich damit beschäftigt, erst einmal beruflich Fuß zu fassen. Ein kritisches Hinterfragen des Gelernten kommt, wenn überhaupt, erst Jahre später.

Nicht nur aus Sparsamkeitsgründen wäre eine kritische Durchsicht des Lehrstoffs unserer Hochschulen mehr als notwendig. Letztendlich geht es um die Prägung unserer jungen Generationen. Und da ist es unverantwortlich, sie mit politmodischem Unfug zu indoktrinieren.

Der UN-Migrationspakt – und wie man uns belügt

Am 10. und 11. Dezember dieses Jahres wird in Marrakesch der UN-Migrationspakt unterzeichnet werden. Nicht von allen Staaten, zum Beispiel nicht von den USA und Österreich, aber auf jeden Fall von Deutschland. Mit Ausnahme der AfD werden auch alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien der Bundesregierung dabei den Rücken stärken. Eines förmlichen Gesetzes scheint man nicht zu bedürfen. Worum geht es?

Der UN-Migrationspakt, ein, neutral gesagt, Text, von gut 43 DIN A4 Seiten, stellt Regelungen für alle Arten von Migration, legal wie illegal, geordnet oder ungeordnet auf. Es soll ein globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration werden. Wie wir noch sehen werden, enthält er eine Vielzahl von Regelungen und Bestimmungen im einzelnen. Er soll nach seiner Ziffer 6 einen Meilenstein in der Geschichte des globalen Dialogs und der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Migration darstellen. Gemäß Ziff. 7 stellt er einen rechtlich nicht bindendenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben. Gerade hierauf stützt die Bundesregierung wie auch alle anderen Befürworter dieses Migrationspaktes ihre Beschwichtigungsrhetorik. Es sei ja alles unverbindlich.

Nun können Politiker und Diplomaten natürlich davon ausgehen, daß die Bürger – in der verquasten Diktion von Frau Merkel die, die schon länger hier leben – vom Völkerrecht nichts verstehen. Deswegen kann man wohl auch getrost davon ausgehen, daß die Deutschen sich anlügen lassen, ohne es zu merken. Nun handelt es sich bei diesem Pakt ebenso wie bei den Vereinbarungen und Erklärungen, auf welchen er aufbaut, ohne jeden Zweifel um ein Vertragswerk im Rahmen der Vereinten Nationen. Also um ein völkerrechtliches Dokument. Auch wenn diesem Dokument kein verbindlicher Charakter zukommt, mit anderen Worten, wenn es sich nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, gegen den nicht ohne das Risiko von völkerrechtlichen Sanktionen verstoßen werden kann, so handelt es sich gleichwohl nicht um ein unverbindliches Blatt Papier. Das Völkerrecht kennt nämlich unterhalb der Stufe von geschriebenen Verträgen und bindendem Gewohnheitsrecht das sogenannte Soft Law. Dabei handelt es sich, wie der Name schon sagt, um Erklärungen von Staatenkonferenzen von rechtlicher Relevanz, ohne unmittelbar Rechte und Pflichten zu begründen. Hier geht es um Stufen eines Entwicklungsprozesses, der zur Entstehung von Gewohnheitsrecht oder zur Konkretisierung allgemeiner Grundsätze des Gewohnheitsrechts führen kann. Und damit ist es dann doch verbindlich. Im übrigen können Verhaltensstandards internationaler Organisationen oder von Staatenkonferenzen dazu führen, daß die beteiligten Staaten sich gegenüber der Anmahnung dieser Standards nicht mehr auf das Interventionsverbot berufen können, also durchaus völkerrechtliche Sanktionen besorgen müssen.

Die Beschlüsse internationaler Organisationen, besonders die Resolutionen der UN-Generalversammlung, die auch Bezeichnungen wie Deklaration oder Charta aufweisen können, gewinnen an Bedeutung – nicht als Akte eines nach wie vor nicht existenten Weltgesetzgebers, wohl aber als Beleg einer dem Völkergewohnheitsrecht zu Grunde liegenden Rechtsüberzeugung oder als Hinweis auf eine mögliche rechtspolitische Entwicklung. Sie können Ausdruck von Verhaltensregeln sein, die – zwischen Unverbindlichkeit und Verbindlichkeit angesiedelt – befolgt werden, obwohl ihnen die Härte positiven Rechts, also die Qualität einer Rechtsquelle, fehlt. Das hat zum Beispiel erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsprechung internationaler wie nationaler Gerichte, wenn es um die Auslegung von Gesetzen mit völkerrechtlichem Bezug geht. Im konkreten Fall natürlich auch um das Einwanderungsrecht der Vertragsstaaten, wie auch im Laufe der Entwicklung auch der Nichtunterzeichner.

Daß dieser Migrationspakt, und Pakt ist nun einmal das lateinische Fremdwort für Vertrag, durchaus bindenden Charakter haben soll, folgt zwanglos daraus, daß sein Text insgesamt 54 mal die Formulierungen: „Wir verpflichten uns“ bzw.  „Um diese Verpflichtung zu verwirklichen,“enthält. Dabei handelt es sich stets um ganz konkrete Punkte wie etwa in Ziff. 23: „Wir verpflichten uns, auf die Bedürfnisse von Migranten einzugehen, die sich aufgrund der Bedingungen, unter denen sie unterwegs sind oder mit denen sie in Herkunfts-, Transit-oder Zielland konfrontiert sind, in prekären Situation befinden können, und sie zu diesem Zweck im Einklang mit unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen zu unterstützen und ihre Menschenrechte zu schützen.“… „Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen…“… „Wir verpflichten uns, sicherzustellen, daß alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können“ (Ziff. 31). D.h. nichts anderes, als daß auch illegale Wirtschaftsflüchtlinge auf jeden Fall in die Sozialsysteme eingegliedert werden müssen. Wenn es also dann einmal darum geht, im konkreten Fall einem Wirtschaftsflüchtling die Segnungen des deutschen Sozialstaates zu gewähren, dann werden die deutschen Gerichte, spätestens jedoch der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte auf diesen Pakt und seine Verpflichtungen zurückgreifen.

Man fragt sich ja auch nach der inneren Konsistenz und Logik des Agierens unserer Regierung wie auch der sie tragenden Koalitionspartner und der sie stützenden Oppositionsparteien mit Ausnahme der AfD sowie vor allem der alles das bejubelnden Presse. Wenn es sich um eine unverbindliche Erklärung handelt, warum in aller Welt muß sie dann überhaupt unterzeichnet werden? Warum kann man es nicht einfach lassen? Also muß es doch eine wichtige Erklärung sein, deren Ziel genau dahin geht, wohin die deutsche Politik in ihrer übergroßen Mehrheit unter dem Beifall der Medien auch gehen will. Und deshalb muß diese Erklärung unterschrieben werden. Amerika, du hast es besser, schrieb einst Goethe. Und Felix Austria wird ebenso lächelnd abseits bleiben wie der politische Beelzebub der deutschen Medien aus Ungarn.

Doch was räsonieren wir. „Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.“ (Gustav von Rochow, preußischer Innenminister und Staatsminister 1792-1847).

 

Seid klug wie die Schlangen

In diesen Tagen ist es gut, einmal innezuhalten und seine Überzeugungen, mehr noch deren Artikulation in der Öffentlichkeit, zu überdenken. Es sind weniger die Ereignisse in Chemnitz selbst, als vielmehr ihre Instrumentalisierung vor allem durch Frau Merkel und ihre politischen Legionäre. Zu letzteren zählen vor allem die Journalisten, auf die sie sich wohl noch mehr verlassen kann, als auf Parteifreunde oder gar Koalitionspartner. Chemnitz ist zum Synonym für eine halluzinierte Gefahr von rechts geworden, und dies aus politischem Kalkül. Die Mutter aller politischen Probleme, wie Horst Seehofer zutreffend die massenhafte ungeregelte Zuwanderung seit dem Herbst 2015 genannt hat, ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern hat, um in der Metapher zu bleiben, ihrerseits eine Mutter, nämlich Angela Merkel. Man kann sie daher mit Fug und Recht die Großmutter aller politischen Probleme unseres Landes nennen. Weil nun immer mehr Menschen in unserem Lande das erkannt haben, und die Umfragen ein Anwachsen der Unzufriedenheit mit der Politik der Großen Koalition mit Unterstützung der Opposition – ohne die AfD – zeigen, hat der politisch-mediale Komplex unseres Landes die Notwendigkeit festgestellt, dagegen mit allen Mitteln anzugehen. Weil das mit seriösen Argumenten nicht möglich ist, denn eine objektiv falsche Politik kann mit keinem sachlichen Argument verteidigt werden, muß man die Gegenseite eben mit unfairen Mitteln bekämpfen. Dazu gehört die Verleumdung als rassistisch, rechtsradikal, oder im modischen Neusprech: Hitler reloaded.

Völlig zu Recht stellen Politikwissenschaftler und Publizisten fest, daß sich ein tiefer Riss durch die deutsche Gesellschaft aufgetan hat. Auf der einen Seite stehen die Linksliberalen (Unionsparteien, FDP), die Linken (SPD, Grüne) und die Linksradikalen (Die Linke), jeweils unterstützt von nahezu allen gedruckten und gesendeten Medien zuzüglich der Kirchen und der allermeisten Künstler, auf der anderen Seite die National-Konservativen (AfD), die verbliebenen Bürgerlichen und ihre wenigen Unterstützer in den Medien sowie einzelne unabhängige Geister unter den Autoren.

Weil nun die demokratische Rechte offensichtlich immer mehr Zulauf bekommt, was sich an weiter steigenden Umfragewerten zeigt und auch den Wahlergebnissen der letzten zwei Jahre gezeigt hat, wird der sogenannte „Kampf gegen Rechts“ verstärkt. Mag man es inzwischen auch belächeln, wenn Tötungs- und Sexualdelikte von Zuwanderern an Einheimischen von Politik und Medien nicht etwa zum Anlaß genommen werden, die Sicherheit der Bürger vor solchen Tätern zu erhöhen bzw. dies zu fordern, sondern Politik und Medien den Pawlow’schen Reflex zeigen, der sich so darstellt, daß diese Tat leider schon wieder Wasser auf die Mühlen der Rechten ist, und daher der K(r)ampf gegen Rechts verstärkt werden muß. Doch die Ereignisse um Chemnitz zeigen, daß Politik und Medien inzwischen weiter sind.

Nachdem bekannt geworden war, daß Frau Merkel und ihr Regierungssprecher voreilig von Hetzjagden und Zusammenrottungen gesprochen hatten, weil es solche tatsächlich nicht gab, hat man sich nicht etwa bei den Bürgern entschuldigt und gelobt, künftig erst in eine sorgfältige Prüfung der Fakten einzutreten, und dann die Ereignisse zu kommentieren. Nein, man vollführt allerlei semantische und hermeneutische Verrenkungen mit dem Ziel, den Leuten klarzumachen, daß man doch eigentlich nichts falsches gesagt, sondern die Dinge allenfalls zugespitzt politisch bewertet hat, selbstverständlich richtig. Die Übermacht der regierungs- und oppositionsfrommen Medien hat es dann auch geschafft, alle diejenigen in die Defensive zu drängen, die zwar sachlich zutreffend, aber politisch unerwünscht darauf hinweisen, daß es zum Beispiel nicht mehrere Videos, sondern nur ein Video gibt, das einen Vorfall mit ausländerfeindlichem Motiv zeigt, und daß selbst dieses Video eine Hetzjagd im philologischen Wortsinn nicht zeigt. Daß Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz ebenfalls keine Hetzjagd im Wortsinne bestätigen können, ist dabei völlig unerheblich.

Im Gegenteil. Nicht diejenigen, die uns angelogen haben, indem sie von nicht stattgefundenen Hetzjagden fabuliert haben, müssen gehen. Nein, voraussichtlich wird der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz gehen müssen. Immerhin hat er es gewagt, eine von der Kanzlerin als Tatsache behauptete Hetzjagd in Zweifel zu ziehen, weil er das zum Beleg dienende Video mit Fragezeichen versehen und darauf hingewiesen hat, daß hier möglicherweise eine, vorsichtig ausgedrückt, interessengeleitete Veröffentlichung vorliegt. Bemerkenswert ist, daß nun Politiker aus dem linken Lager von CDU bis Die Linke den Verfassungsschutzpräsidenten auffordern, den Beweis für seine Behauptung anzutreten – dabei hat er gar nichts behauptet, sondern nur Zweifel angemeldet – mit dem betreffenden Video stimme möglicherweise etwas nicht. Dabei ist in rechtlicher Hinsicht völlig klar, daß stets derjenige die Wahrheit einer Behauptung beweisen muß, der sie aufgestellt hat. Im vorliegenden Falle muß also derjenige, der dieses Video in den Medien verbreitet hat, den Nachweis dafür führen, daß es auch nicht gefälscht bzw. nicht gestellt worden ist. Neusprech: Fakenews.

Für die Verfechter der Merkel’schen Willkommenspolitik ist allein maßgeblich, daß in Chemnitz genau gegen diese Politik demonstriert worden ist. Damit diese Demonstrationen den notwendigen verwerflichen Anstrich bekommen, muß dann auch schon einmal eine Sequenz aus einer ganz anderen Demonstration vom Vortag in den Fernsehbericht hinein geschnitten werden, weil diese Sequenz ein paar Figuren abbildet, die den Hitlergruß zeigen. Und dazu muß dann passend eben dieses Video aus einer im übrigen schon wegen ihres Namens – Antifa Zeckenbiss – zweifelhaften Quelle immer wieder gezeigt und mit dramatischem Vokabular kommentiert werden. Selbstverständlich wird nicht kommuniziert, daß man hier wie in vielen anderen Fällen, in denen es um wirkliche Rechtsextreme ging, damit rechnen muß, daß einige dieser Figuren Agenten des Verfassungsschutzes sind. Man erinnere sich nur an das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. In seinem ersten Anlauf 2002 platzte das Verfahren deshalb, weil die Verfassungsrichter beanstandeten, daß man zwischen wirklichen NPD-Funktionären und Agenten des Verfassungschutzes nicht unterscheiden könne. Man solle, so die Richter, erst mal die Agenten abziehen. Danach waren die Vorstände der NPD auf den unterschiedlichen Führungsebenen der Partei ziemlich ausgedünnt. Die bekannt gewordenen geheimdienstlichen Merkwürdigkeiten aus dem NSU-Prozeß seien nur am Rande erwähnt. Die diversen rechtsextremen Gruppen und Grüppchen unserer Tage „erfreuen“ sich natürlich ebenfalls einer intensiven Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Sollten also nicht auch in Chemnitz seine Agenten aktiv gewesen sein?

Die Strategie des linken Lagers von Merkel bis Maas und von Augstein bis Prantl ist klar. Alles, was in Chemnitz auf die Straße geht, ist braun, mit Ausnahme natürlich der „bunten“ Gegendemonstranten und ihrer schlagkräftigen Avantgarde aus den diversen „besetzten“ Häusern dieser Republik. Jeder dumme Spruch aus der Masse friedlicher Demonstranten heraus wird zur Naziparole hochstilisiert. Die Kameramänner des öffentlich-rechtlichen Fernsehens scheinen angehalten zu sein, ausschließlich solche Figuren abzufilmen, die dem Klischee des Neonazis respektive des bräunlichen Wutbürgers, natürlich von der primitiven Sorte, entsprechen.

Ergänzt wird diese Darstellung in den Medien durch die natürlich ebenfalls medienwirksam in Szene gesetzte Beobachtung der AfD durch die diversen Verfassungsschutzämter unseres Landes. Obgleich das Bundesamt für Verfassungsschutz bislang ausdrücklich keine Veranlassung sieht, diese Partei zu beobachten, verhalten sich diverse Landesämter für den Verfassungsschutz anders. Sie haben erklärt, jedenfalls bestimmte Teile dieser Partei oder einzelne Personen beobachten zu wollen. Eine besondere Variante hat man sich in Thüringen einfallen lassen. Dieses Bundesland, dessen Ministerpräsident Bodo Ramelow selbst jahrelang unter der Beobachtung des Bundesamtes für den Verfassungsschutz stand, hat verlauten lassen, sein Landesamt für den Verfassungsschutz prüfe, ob die AfD in Thüringen beobachtet werden müsse oder nicht. Das Bemerkenswerte an dieser Vorgehensweise liegt darin, daß es sich dabei anders als bei der wirklichen Beobachtung eben noch nicht um einen justiziablen Verwaltungsakt handelt. Natürlich  prüfen die Verfassungsschutzämter immer wieder, ob sie irgendwelche Personen oder Organisationen förmlich beobachten müssen. Dieser Vorgang besteht darin, öffentlich zugängliche Quellen wie Parteiprogramme, Redebeiträge und Interviews von Politikern daraufhin zu überprüfen, ob sich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen darin finden lassen. Dieser Vorgang ist Routine und vor allem wird er öffentlich nicht kommuniziert, denn außer Zeitunglesen passiert dabei ja nichts. Die Verfassungsschutzämter blicken halt in die politische Landschaft und schauen näher hin, wenn sich darin bislang Unbekanntes zeigt. Wenn aber nun ausgerechnet der Verfassungsschutz des rot-rot regierten Bundeslandes Thüringen öffentlich erklärt, zu prüfen, ob die Beobachtung der Thüringer AfD angegangen werden muß, dann ist das nichts anderes als eine zugegebenermaßen raffinierte Diffamierung. Raffiniert deswegen, weil dagegen höchstwahrscheinlich nicht einmal juristisch vorgegangen werden kann, anders als im Falle der förmlichen öffentlich kommunizierten Beobachtung.

Der Vorgang zeigt aber deutlich, wie erfolgreich das linke Lager dieses Landes mit seiner dauernden Hetze gegen die ohne jeden Zweifel fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehende AfD inzwischen ist. Denn nach Umfragen halten es über 60 % der befragten Bürger für richtig, daß der Verfassungsschutz diese Partei beobachtet. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die meisten Bürger durchschauen derartige politische Ranküne nicht. Auch wenn inzwischen wohl nur noch 40 % der Bürger den Medien vertrauen, so sind doch die meisten Bürger mit den Dingen des täglichen Lebens, insbesondere ihren beruflichen Verpflichtungen, derartig ausgelastet, daß sie nicht auch noch tiefergehende Kenntnisse über die politischen Vorgänge im Lande erwerben können. Mit anderen Worten, sie müssen sich auf Verlautbarungen von Politik und Medien wenigstens einigermaßen verlassen können. Das wissen Politik und Medien auch. Sie können daher recht risikolos die Leute anlügen, ja sogar mit großer Aussicht auf Erfolg.

In dieser Situation muß man sich natürlich fragen, wie sich bürgerliche bzw. national-konservative Politiker verhalten sollen, um nicht der skizzierten Strategie ihrer Feinde (von Gegnern könnte man nur sprechen, wenn es einen fairen politischen Diskurs gäbe) über kurz oder lang zum Opfer zu fallen. Denn wenn erst einmal allgemein geglaubt wird, man könne sich als anständiger Bürger doch nur im Lager von Merkel und Co. wiederfinden, wer hingegen grundsätzlich Kritik an deren Politik äußere, könne ja nur eine Art Nazi sein, dann werden künftige Wahlen auch entsprechend ausgehen. Es kann aus meiner Sicht eine solche Entwicklung nur dadurch vermieden werden, daß bürgerliche und national-konservative Politik auch jeden Anschein vermeidet, mit Leuten gemeinsame Sache zu machen, die man eigentlich auch selbst nicht einmal mit der Zange anfassen würde. Dazu gehört vor allem ein besonnener und durchdachter Sprachgebrauch. Einige Beispiele:

Natürlich wird die ungebremste Zuwanderung im bisherigen Umfang, vor allem im wesentlichen aus islamischen Ländern, sei es aus dem Orient, sei es aus Afrika, langfristig unser Land verändern, und zwar zu seinem Nachteil. Die Massen an ungebildeten und auch gar nicht bildungswilligen Zuwanderern wird das intellektuelle Niveau herunterdrücken und die wirtschaftliche Leistungskraft dieses Landes gegen Null bringen. Die Zustände in den Herkunftsländern werden wir dann bei uns haben. Das einzig Gute daran dürfte dann sein, daß damit dann auch diese Zuwanderung aufhört, weil nichts mehr zu holen ist. Deutschland in seiner heutigen Gestalt gibt es dann eben nicht mehr. Wer das ausführlich und fundiert nachlesen möchte, dem sei Thilo Sarrazins „Feindliche Übernahme“ empfohlen. Man kann und muß vor dieser Entwicklung warnen. Was aber gar nicht geht, ist dabei ein Vokabular zu benutzen, das Erinnerungen an die dunkelsten Zeiten unseres Landes hervorruft. „Umvolkung“ klingt nicht nur dumpf, sondern der Begriff ist es auch. Er suggeriert ja, daß da irgendwo finstere Mächte Gene und Substanz des deutschen Volkes verändern. Gleiches gilt für den Begriff „Bevölkerungsaustausch“. Dieses Vokabular ist nun einmal zunächst im Dunstkreis von DVU, NPD und ähnlichen Gruppierungen entstanden. Wer es benutzt, erweckt den Eindruck, mit diesen Kreisen zumindest zu sympathisieren, wenn nicht mehr. Ebenso verhält es sich mit dem Vorwurf des Landesverrats oder der „Fernsteuerung“ durch mehr oder weniger geheimnisvolle Organisationen wie die Bilderberg Konferenz. Wer dergleichen behauptet, soll es auch gerichtsfest beweisen.

Dabei ist es überhaupt nicht notwendig, mit derartigen Verschwörungstheorien zu arbeiten. Abgesehen davon, daß Verschwörungstheorien im allgemeinen lächerlich sind, und zwar vor allem deswegen, weil sie regelmäßig nicht bewiesen werden können, braucht man sie auch nicht. Denn der Vorgang als solcher, die immer raschere negative Veränderung unseres Landes durch immer mehr ungebildete, unqualifizierte und unserer Kultur ablehnend bis feindlich gegenüberstehende zumeist illegale Zuwanderer ist für sich allein schlimm genug. Ihm muß entgegengewirkt zu werden, egal welche Ursachen er hat. Mit anderen Worten: Ob die „Willkommenspolitik“ nur dämlich oder bewußt gegen unser Volk gerichtet ist, kann dahinstehen. Sie muß eben beendet und darüber hinaus rückgängig gemacht werden, soweit möglich. Man muß daher mit rationalen Argumenten dafür eintreten. Und deren gibt es genug. Gleichzeitig muß man sich von dem Gelichter deutlich distanzieren, das die Kameramänner des öffentlich-rechtlichen Fernsehens so gern ins Bild setzen. Man muß sich natürlich auch die Mühe machen, Fakten zu sammeln und für die Diskussion parat zu haben. Ob es sich um kriminelle arabische Großfamilien handelt, ob es sich um den Skandal in unseren Schulen dreht, wo es Klassen gibt, in denen kaum noch deutsche Kinder sind, die demgemäß dann auch gar nicht mehr ordentlich beschult werden können, ob es sich um die exorbitanten Kosten für Sozialleistungen an Zuwanderer handelt, und ob es sich um die völlig falsche Toleranz gegenüber Forderungen der Muslime, etwa die Berücksichtigung von islamischen Speise- oder Bekleidungsvorschriften handelt, in jedem Falle ist Faktenwissen und Argumentationsfähigkeit gefragt. Nur dann wird man mittel- und langfristig die unentschlossenen und vor allem die uninformierten Bürger auf seine Seite ziehen können. Wer indessen Seit an Seit mit Neonazis und primitiven Krakeelern wahrgenommen wird, der arbeitet nur denen in die Hände, die er eigentlich bekämpfen will und muß. Man muß dagegenhalten, aber bitte intelligent.

Zu den Begriffen, die man keinesfalls benutzen darf, gehört die Bezeichnung „Systemparteien“, wenn von den etablierten Parteien die Rede sein soll. Denn diese Vokabel hat eine Geschichte, und zwar eine ungute. Hitler und die Nationalsozialisten benutzten sie, um ihrer Verachtung für das parlamentarische System Ausdruck zu verleihen. Gerade Konservative, die sich um die Verteidigung und Stärkung der Demokratie bemühen, können bei wachem Verstand keine Begriffe aus der Mottenkiste der NS-Zeit benutzen. Der Begriff des „Systems“ im Zusammenhang mit der Erörterung staatsorganisatorischer Fragen wie des Verhältnisses von repräsentativen zu plebiszitären Elementen bei der Gesetzgebung wird von den Feinden der AfD und nationalkonservativen Denkrichtungen natürlich dahingehend ausgelegt, daß es um die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Verächtlichmachung des parlamentarischen Systems in Hitler’scher Manier gehe. Damit begibt man sich ohne sachliche Notwendigkeit in eine Lage, in der man sich gegen sachlich unbegründete Vorwürfe verteidigen muß, nur weil man einen kontaminierten Begriff benutzt hat. Das Anliegen, die Demokratie zu verteidigen, indem man zum Beispiel für eines ihrer konstitutiven Elemente, nämlich die Meinungsfreiheit, eintritt, kann man dann nicht mehr glaubhaft vorbringen. Auch wird man dann erhebliche Probleme haben das Ziel einer Stärkung der Demokratie durch die Einführung weiterer plebiszitärer Elemente zu verfolgen, weil man es seinen Gegnern leicht gemacht hat, dies als Angriff auf die parlamentarische Demokratie zu diffamieren.

Seid klug wie die Schlangen (Mt 10,16) sprach kein geringerer als Jesus. Man ist versucht zu kalauern: Und die Bibel hat doch recht.

Der Rufer in der Wüste

Nach einer Forsa-Umfrage aus dem Jahre 2013 hielten damals die meisten Deutschen Helmut Schmidt für den bedeutendsten Kanzler der Nachkriegszeit vor Konrad Adenauer, Willy Brandt und Helmut Kohl. Man sollte daher glauben, daß seine öffentlichen Äußerungen auch nach dem Ende seiner Kanzlerschaft 1982 in Deutschland mit großer Aufmerksamkeit aufgenommen und für seine Nachfolger handlungsleitend geworden wären. Das mag vielleicht in dem ein oder anderen Politikfeld annähernd so gewesen sein. In dem Politikfeld jedoch, das heute unbestritten die Bürger unseres Landes und damit auch die Wähler am meisten interessiert, ja sogar beunruhigt, nämlich der Zuwanderungsproblematik, blieben und bleiben seine Analysen und Warnungen unbeachtet.

Bereits 1981, noch als amtierender Bundeskanzler, erklärte er: „Wir können nicht mehr Ausländer verdauen, das gibt Mord und Totschlag.“ Damals betrug der Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland gerade einmal 6,5 %, 2017 waren es bereits 11,3 %. 1992 erklärte er: „Die Vorstellung, daß eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müßte, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, mit möglichst vielen kulturellen Gruppen, halte ich für abwegig. Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen.“ In diese Kerbe hieb er erneut im Jahre 2004: „Das Ideal einer multikulturellen Gesellschaft ist in demokratischen Staaten wie Deutschland nicht durchsetzbar. Insofern war es ein Fehler, daß wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“ In diesem Zusammenhang forderte er dann auch, die Ghettos in den Großstädten aufzulösen. Und im Jahre 2005 erklärte er klipp und klar: „Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden.“

Das Thema hat ihn offensichtlich jahrzehntelang umgetrieben. In seinem letzten großen Fernsehinterview, wenige Monate vor seinem Tod, erklärte er in eindringlichen Worten, wo die Probleme liegen: „Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft uns mehr Probleme, als es uns auf dem Arbeitsmarkt an positiven Faktoren bringen kann. Zuwanderung aus verwandten Zivilisationen, zum Beispiel aus Polen, ist problemlos. Zum Beispiel aus Tschechien, ist problemlos. Zum Beispiel aus Österreich, ist problemlos. Aus Italien, ist problemlos. Es fängt an, bei etwas östlicheren Gegenden. Zuwanderung aus Anatolien ist nicht ganz problemlos. Zuwanderung aus Afghanistan bringt erhebliche Probleme mit sich. Zuwanderung aus Kasachstan bringt Probleme mit sich. Das sind andere Zivilisationen. Nicht wegen ihrer anderen Gene, nicht wegen ihrer anderen Abstammung, aber wegen der Art und Weise wie sie als Säugling, wie sie als Kleinkind, wie sie als Schulkind, wie sie als Kind in der Familie erzogen worden sind.“

Damit ist ganz klar die kulturelle Prägung angesprochen, die nun einmal in den genannten europäischen Ländern aus bekannten Gründen eine völlig andere ist, als in den genannten orientalischen Ländern. Prägend für die Kulturen war und ist jeweils die vorherrschende Religion, bzw. in Europa zusätzlich und die Religion maßgeblich beeinflussend, die Aufklärung. Letzteres ist den genannten außereuropäischen Kulturen völlig fremd.

Dem anerkannt hellsichtigen Ökonomen Helmut Schmidt war natürlich auch die wirtschaftliche Dimension dieser Problematik bewußt. Dazu nur zwei Zahlen. Prof. Werner Sinn beziffert die Kosten für jeden Flüchtling, der zu uns kommt, auf ca. 450.000,00 €. Prof. Bernd Raffelhüschen schätzt selbst bei einer Integration in den Arbeitsmarkt innerhalb von sechs Jahren die Zusatzkosten für unser Land auf rund 900 Milliarden €.

Wer heute die Mahnungen und Warnungen Helmut Schmidts öffentlich vertritt, muß damit rechnen, als Rassist gebrandmarkt zu werden. Man stelle sich nur einmal vor, die zitierten Äußerungen des Staatsmannes Helmut Schmidt würde etwa Alexander Gauland öffentlich vortragen. Wir hätten es dann sicherlich nicht mit einem bloßen Sturm der Entrüstung, sondern einem Orkan in den Medien zu tun. Willfährige Staatsanwälte in rot-grün regierten Ländern würden weisungsgemäß Anklagen wegen Volksverhetzung erheben. Ob ihm dann die Berufung auf den Kronzeugen Helmut Schmidt vor einer Verurteilung bewahren würde, muß mindestens offen bleiben.

Auch wenn die Mahnungen von Helmut Schmidt bis heute nicht beachtet werden, vielmehr die Politik der Bundesregierung, unterstützt von weiten Teilen der Opposition, sie offen ignoriert: wir sollten nicht in dem Bemühen nachlassen, sie immer wieder zu Gehör zu bringen. Wir sind es unseren Kindern und Enkeln schuldig. Ob diesem Rufer in der Wüste, wie Johannes der Täufer vom Evangelisten Lukas genannt wurde, weil er mahnte und warnte, ohne Gehör zu finden und gewissermaßen vor tauben Ohren in den Wind predigte, ein Größerer folgen wird, wie es im Falle des Johannes Jesus Christus war, der dann tatsächlich Gehör gefunden hat, wissen wir nicht. Doch die Hoffnung stirbt zuletzt.

 

Retten ja, aufnehmen nein

Die Bilder von überfüllten und nicht seetüchtigen Booten im Mittelmeer sind nach wie vor in den Fernsehnachrichten zu sehen. Dabei konzentriert sich die Berichterstattung derzeit auf die Frage, was denn nach der Rettung aus Seenot mit den – neutral gesprochen – Insassen dieser Boote geschehen soll. Im Sinne der kriminellen Schlepperorganisationen und der de facto für sie arbeitenden privaten Rettungsorganisationen ist es natürlich, daß Häfen in Südeuropa angelaufen und die sogenannten Bootsflüchtlinge dort an Land gebracht werden. Dann ist ja das Ziel erreicht, zumindest für viele Jahre, tatsächlich auf Dauer, in einem europäischen Land, am besten Deutschland oder Schweden, leben und dessen für afrikanische Verhältnisse paradiesische Lebensbedingungen genießen zu können, vorzugsweise aus öffentlichen Kassen. Demgemäß werden sogenannte Flüchtlingshelfer, aber auch linke Parteien wie die Grünen nicht müde zu behaupten, die Rechtslage lasse gar nichts anderes zu, als diese Bootsflüchtlinge, in Wahrheit vorwiegend Wirtschaftsmigranten, in südeuropäische Häfen zu bringen und auch dort an Land gehen zu lassen. Grund genug, sich einmal mit der Rechtslage zu befassen, und dann aber auch einen Blick auf andere Länder außerhalb Europas zu richten.

Maßgeblich ist das internationale Seerecht. Dabei müssen drei Dinge unterschieden werden. Einmal das Recht auf Hilfeleistung auf See, dann das Recht, in einen sicheren Hafen einlaufen zu dürfen und schließlich das Recht auf Ausschiffung, d.h. das Schiff verlassen und an Land gehen zu dürfen. Dabei gilt natürlich der Grundsatz, daß jeder Staat die absolute Hoheitsgewalt über sein Territorium einschließlich seiner Hoheitsgewässer (12-Meilen-Zone) hat. Somit kann jeder Staat souverän entscheiden, ob und welche Schiffe er überhaupt in seine Hoheitsgewässer einfahren läßt. Unerwünschte Schiffe kann er also mit seiner Marine oder Küstenwache aufbringen und unter den Kanonen seiner Kriegsschiffe aus seinen Hoheitsgewässern eskortieren.

Eine Ausnahme ist natürlich die Pflicht zur Seenotrettung, die auch in verschiedenen völkerrechtlichen Abkommen näher ausgestaltet ist. Aus einem Gewohnheitsrecht ist über verschiedene Zwischenstufen nun Art. 98 des Seerechts-Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1994 geworden. Diese Regel des Völkerrechts verpflichtet den Kapitän eines Schiffes ausdrücklich zur Hilfeleistung für Menschen in Seenot, natürlich mit der Einschränkung, daß eine solche Hilfe von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann. Das ähnelt somit der auch sonst zum Beispiel im Strafrecht geltenden Regel über die unterlassene Hilfeleistung. So ist es etwa einem schlechten Schwimmer oder gar einem alten und kranken Menschen nicht zumutbar, einen Ertrinkenden aus bewegter See zu retten. Natürlich ist auch immer zu fragen, ob überhaupt ein Fall der Seenot vorliegt. Man hat sich darauf geeinigt, daß dies dann der Fall ist, wenn aus der Sicht eines erfahrenen Seemannes die begründete Gefahr besteht, daß Besatzung oder Passagiere eines Schiffes ihr Leben verlieren. Weiter geht die Frontex-Verordnung der Europäischen Union (656/2014), wonach zum Beispiel auch eine unzureichende Versorgungslage, aufgrund derer die nächste Küste nicht erreicht werden kann, eine Überladung mit Passagieren oder auch ein akuter  Bedarf an medizinischer Versorgung unter den Begriff der Seenot subsumiert werden können. Selbst schlechte Wetter- und Seebedingungen können demnach den Fall der Seenot begründen. Dabei kommt es, ebenso wie etwa beim leichtsinnigen Bergtouristen, auf ein eventuelles Verschulden des Schiffsführers und/oder seiner Passagiere nicht an. Auch sie müssen gerettet werden.

Damit ist jedoch nicht die Frage beantwortet, welche Pflichten im einzelnen bestehen, wenn der Fall der Seenot vorliegt. So kann unter Umständen eine Versorgung mit Nahrungsmitteln, aber auch mit medizinischer Hilfe auf See erfolgen, ohne daß ein Hafen angelaufen wird. Völkerrechtlich kann somit nicht grundsätzlich von einem Recht auf Ausschiffung, also nach Erreichen des Hafens an Land zu gehen, gesprochen werden. Der Staat, dessen Hafen vom Rettungsschiff angelaufen wird, muß lediglich dafür Sorge tragen, daß ein geeigneter sicherer Hafen für die Ausschiffung der geretteten Passagiere gefunden wird. Das muß kein Hafen auf seinem Staatsgebiet sein. Das kann selbstverständlich auch ein Hafen in dem Land sein, in dem die Passagiere mit einem seeuntüchtigen Boot abgelegt haben. Ein sicherer Ort im Sinne des Völkerrechts ist dort, wo das Leben der geretteten Schiffbrüchigen nicht mehr weiter in Gefahr ist, und wo ihre menschlichen Grundbedürfnisse gedeckt werden können. Das ist zum Beispiel in Marokko oder Lybien selbstverständlich der Fall. Schließlich herrschen dort weder Hungersnot noch Lebensgefahr, letzteres jedenfalls nicht in größerem Ausmaß als auf dem afrikanischen Kontinent allgemein üblich.

Für besonders gelagerte Fälle gibt es ein gewohnheitsrechtliches Nothafenrecht. Besteht konkrete Gefahr für Passagiere, Mannschaft oder Fracht, dann darf der Kapitän einen sicheren Hafen anlaufen. So zum Beispiel dann, wenn sich unter den geretteten Schiffbrüchigen Schwangere und Verletzte befinden.  Aber auch das ist nicht uneingeschränkt möglich, denn ein Staat kann auch in diesem Fall das Einlaufen des Schiffes verweigern, wenn sich von dort aus etwa Seuchen ausbreiten können oder Umweltverschmutzungen drohen. Das Nothafenrecht gibt natürlich auch kein Recht auf Ausschiffung. Lediglich dringende medizinische Behandlungen, die nicht an Bord durchgeführt werden können, könnten für einzelne Passagiere Ausnahmefälle begründen.

Auch die Frontex-Verordnung statuiert lediglich ein eingeschränktes Recht der geretteten Personen, im sogenannten Einsatzstaat, also dem Staat, auf dessen Hoheitsgebiet die Operation stattfindet, an Land zu gehen. Indessen ist auch dieser Staat nur verpflichtet, einen sicheren Ort für die geretteten Schiffbrüchigen zu finden, der natürlich nicht auf seinem eigenen Staatsgebiet liegen muß.

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß das Völkerrecht keineswegs eine Verpflichtung der südeuropäischen Küstenländer begründet, Schiffe von privaten Rettungsorganisationen in ihre Häfen einlaufen und die von ihnen aufgenommenen Insassen seeuntüchtiger Boote an Land gehen zu lassen. Politiker und Journalisten, die uns etwas anderes weismachen wollen, lügen uns schlicht und einfach an.

Wenn wir schon beim internationalen Recht sind, was die sogenannten Bootsflüchtlinge betrifft, so lohnt ein kurzer Blick auf andere Staaten dieser Erde. Dabei wollen wir uns auf solche Länder beschränken, die man zweifelsfrei unter die demokratischen Rechtsstaaten einreihen kann.

Beginnen wir mit Japan. Dieses Land hat rund 127 Millionen Einwohner. Es hat im Jahre 2017 exakt 20 Flüchtlinge aufgenommen, wobei immerhin 19.628 Personen Anträge auf Asyl bzw. Aufnahme nach der UN-Flüchtlingskonvention gestellt haben. Japan achtet grundsätzlich sehr streng darauf, wer sich auf seinem Territorium ansiedelt. Besonders abweisend verhält es sich gegenüber Muslimen. In Japan leben demgemäß auch nur rund 10.000 Anhänger der Lehre Mohammeds, das sind knapp 0,008 % der Bevölkerung.

Schauen wir nach Osten übers Meer nach Südkorea. Dieses Land hat 2016 rund 51,25 Millionen Einwohner gezählt. Im Jahr 2015 lebten dort 1.327.324 Einwanderer, das sind 2,6 % der Bevölkerung. Im Jahre 2017 stellten 9.894 Personen Asylanträge, davon wurden 5.659 verbeschieden, 2 % davon positiv. Also erhielten 113 Personen Asyl bzw. einem Flüchtlingsstatus.

Indien wird gerne als größte Demokratie der Welt bezeichnet. Unter seinen derzeit ca. 1,324 Milliarden Einwohnern finden sich kaum Flüchtlinge. Man rechnet mit ca. 110.000 Tibetern, 65.000 Tamilen, 19.000 Flüchtlingen aus Myanmar und 13.000 aus Pakistan. Mit 0,00016% der Bevölkerung sind wir bereits im Bereich der homöopathischen Dosis.

Neuseeland mit seinen rund 4,3 Millionen Einwohnern verzeichnete 2016 gerade mal 399 Asylanträge. Im gleichen Zeitraum ergingen 246 Entscheidungen. Davon waren 35 % für die Antragsteller erfolgreich, mithin erhielten gerade mal 86 Personen Asyl oder einen Aufenthaltsstatus.

Häufiger wurde in den letzten Jahren über Australien berichtet. Der fünfte Kontinent hat rund 24,13 Millionen Einwohner. Vor fünf Jahren verfügte seine Regierung einen generellen Aufnahmestop für Bootsflüchtlinge. Wer es dennoch versucht, auf diesem Wege nach Australien zu gelangen, wird von der australischen Marine abgefangen, dabei sicherlich häufig auch aus Seenot im Sinne des Völkerrechts gerettet, und dann in ein Internierungslager auf einer von Australien weit entfernten Insel verbracht. Darüber klärt die australische Regierung in den Herkunftsländern auf. Bis jetzt waren das mehr als 3.100 Bootsflüchtlinge. Dort können diese Leute dann einen Asylantrag bei den australischen Behörden stellen. Indessen war bisher keiner dieser Anträge erfolgreich. Es ist seither aber auch kein Bootsflüchtling mehr auf dem Weg nach Australien ertrunken. Diese Politik findet breite Zustimmung bei den australischen Bürgern. Eine Partei, die für offene Grenzen eintritt, wird eben nicht gewählt.

Zusammenfassend läßt sich also sagen, daß insbesondere mit Blick auf außereuropäische Länder mit einem demokratischen und rechtsstaatlichen System von einer völkerrechtlichen Pflicht, Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge oder gar Wirtschaftsmigranten nahezu unbegrenzt aufnehmen zu müssen, keine Rede sein kann. In den meisten Ländern dieser Erde ist das Recht auf Asyl auch keineswegs in der Verfassung festgeschrieben. Auch ein Land mit einer blutigen Vergangenheit als Aggressor wie Japan muß nicht unbedingt aus seiner Geschichte die Konsequenz ziehen, in bewußter Abkehr von eben dieser Vergangenheit künftig als humanitärer Musterknabe der Weltgemeinschaft hervortreten zu wollen. Zusammenhänge mit politischer Reife und kollektiver Intelligenz bzw. nationalen Psychosen mag jeder selbst herstellen oder auch nicht. Dieser Blog steht ja unter dem Motto: sapere aude!, zu deutsch frei übersetzt: selber denken!

Joe Kaeser, Dealmaker

Schuster bleib‘ bei deinen Leisten! Dieses alte deutsche – Aua, nationalistisch! – Sprichwort kam mir in den Sinn, als ich heute Morgen die Frühnachrichten hörte. Der Vorstandsvorsitzende – pardon: CEO – der Siemens AG hat also davor gewarnt, daß Nationalismus und Rassismus in Deutschland salonfähig werden. Das wäre auch für die Wirtschaft und sein Unternehmen verheerend. Deutschland lebe in der heutigen Zeit vom Export und dabei möglichst offenen Grenzen. Die Konzerne seien global aufgestellt, mit Mitarbeitern und Kunden jeder Hautfarbe sowie Religion. Und dann glaubte er noch eins drauf setzen zu müssen. Wörtlich: „Es haben damals beim Nationalsozialismus zu viele Menschen geschwiegen, bis es zu spät war. Und das darf uns in Deutschland nicht wieder passieren.“ Er habe Äußerungen der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel vor Monaten im Deutschen Bundestag als rassistisch und ausgrenzend empfunden. Sie hätten ihn im Ton an die NS-Zeit erinnert. Frau Weidel hatte damals in der Tat gesagt: „Burka, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichts werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern.“ Käser hatte darauf getwittert, lieber Kopftuchmädchen als Bund Deutscher Mädel.

Nun ist es in der Politik üblich, sich einer blumigen und nicht selten drastischen Sprache zu bedienen. Anderenfalls wird man ja nicht zur Kenntnis genommen. Die akademisch-nüchterne Sprache bleibt im Hörsaal, im Plenarsaal hingegen wird zugespitzt und draufgehauen. Typisch für die Kultur in der politischen Debatte unserer Tage ist es allerdings, bei jeder passenden, vor allem aber auch unpassenden Gelegenheit, die NS-Zeit zu instrumentalisieren. Da spielt es keine Rolle, daß auch Frau Weidel vom Nationalsozialismus mindestens so weit entfernt ist, wie die Erde von der Sonne. Denn je länger Hitler und seine Schergen tot sind, um so heftiger werden sie bekämpft (Johannes Gross). Wer vor den längst zu Staub Zerfallen warnt, kann sich sicher sein, von vielen Deutschen als Erzengel Michael in strahlender Rüstung wahrgenommen zu werden, der den Satan immer wieder niedermacht.

Der Vorgang ist symptomatisch für den geistigen Zustand weiter Kreise nicht nur in Politik und Medien, sondern leider auch in der Wirtschaft. Kaeser ist vielleicht ein besonders plakatives Beispiel für diesen Typus Manager. Zwar hat er keine Ahnung, wovon er spricht. Als gelernter Kaufmann mit einem Fachhochschulstudium der Betriebswirtschaftslehre gehörte die Befassung mit philosophischen, staatsrechtlichen und gesellschaftspolitischen Themen zumindest nicht zum Schwerpunkt seiner Ausbildung. Wenn er dann im Zusammenhang mit seinen Tiraden gegen Frau Weidel und die seines Erachtens nationalistische und rassistische Entwicklung in der Gesellschaft über humanistische Werte spricht, dann eben wie der sprichwörtliche Blinde von der Farbe. Natürlich geht es ihm ums Geschäft, und nur ums Geschäft. Wer in der Welt der Unternehmenskennzahlen lebt, dem sind Patriotismus, Kultur und hergebrachte Lebensart des Volkes, in das man hineingeboren worden ist, eher zweitrangige Begriffe, allenfalls irgendwo zwischen Folklore und lästigem deutschen Aufsatz in der Abiturprüfung angesiedelt.

Geld wird eben in der Wirtschaft verdient, und am meisten, wenn sie global gut aufgestellt ist. Und so wird man Teil einer internationalen Managerkaste. Da ist es egal, ob vielleicht im eigenen Land die Lebensverhältnisse infolge ungebremster und unbeherrschbarer Zuwanderung aus fremden Kulturen unzuträglich werden. Dann spielt man eben irgendwo anders Golf. In Niederbayern als Josef Käser geboren, ändert man während seiner beruflichen Tätigkeit in den USA seinen Namen in Joe Kaeser, weil man sich davon nun einmal verspricht, von den Amerikanern als einer der ihren akzeptiert zu werden. In der globalen Wirtschaft, so scheint es, sind nationale Eigenheiten wohl eher hinderlich. Erfolgreicher ist da doch die One-World-Ideologie eines George Soros, wonach die Welt doch besser ein globales Dorf wird, mit gleichförmiger Gesellschaft und vor allem gleichgerichteten Konsumwünschen. Nationen stören da nur. Folglich ist es eben nationalistisch, wenn man das eigene Volk davor schützen will, sich bis zur Unkenntlichkeit zu verändern. Und natürlich darf dann auch der Vorwurf des Rassismus nicht fehlen, auf meiner persönlichen Rangliste der unsäglichen Begriffe die absolute Nummer eins. Natürlich gibt es in Deutschland Rassismus nicht. Wer wissen will, was das ist, der möge vielleicht in das südliche Afrika reisen. Dort kann er dann beobachten, wie Menschen alleine wegen ihrer Hautfarbe enteignet, vertrieben oder gleich totgeschlagen werden. Vorausgesetzt, sie sind weiß. Hierüber Besorgnisse zu äußern, wäre einem internationalen Manager vielleicht auch angemessen.

Es ist doch schlichtweg falsch anzunehmen, die Artikulation nationaler Positionen in der deutschen Politik könne der deutschen Exportwirtschaft schaden. Tatsächlich ist es dem amerikanischen oder chinesischen Autokäufer völlig gleichgültig, ob in Deutschland Herr Gauland oder Herr Hofreiter Bundeskanzler ist. Niemand in Deutschland wird ein preiswertes Fernsehgerät oder Mobiltelefon aus chinesischer Produktion nicht kaufen, weil das Verhältnis der chinesischen Führung zu den Menschenrechten kritikwürdig ist. Auch interessiert es keinen deutschen Manager, der mit China Geschäfte machen will, ob die Chinesen Kriegsflüchtlinge aus anderen Ländern aufnehmen oder politisch Verfolgten Asyl gewähren oder nicht. Bekanntlich ist letzteres der Fall, was aber weder Mr. Kaeser noch Frau Merkel daran hindert, mit China Geschäfte zu machen. Allerdings dürfte Frau Merkel die jüngsten Äußerungen von Herrn Kaeser befriedigt zur Kenntnis genommen haben. Mit dem wohlfeilen AfD-Bashing kommt man bei deutschen Politikern und Journalisten immer gut an. Herrn Kaeser und seinem Unternehmen kann das nur nützlich sein. Das Wohlwollen der Kanzlerin läßt sich ganz bestimmt in vielfältiger Hinsicht für Siemens nutzbar machen.

 

Haltet den Dieb!

Wer von Dingen ablenken will, die ihm selbst unangenehm sind, ihn vielleicht sogar in ein schlechtes Licht setzen können, der verfährt gerne nach der Methode: „Haltet den Dieb!“ Das biblische Gleichnis vom Menschen, der auf den Splitter im Auge des anderen zeigt, um davon abzulenken, daß er selbst einen Balken im Auge hat, trifft die Sache fast noch besser.

Ein aktuelles Beispiel:

Eine der aktuellen Spitzenmeldungen in den Rundfunk- und Fernsehnachrichten gestern und den heutigen Tageszeitungen setzte das geneigte Publikum davon in Kenntnis, daß im ersten Halbjahr 2018 in Deutschland insgesamt 401 antisemitisch motivierte Straftaten zu registrieren waren, nach deren 362 im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres. Rechnet man den Wert 2017 auf das ganze Jahr um, kommt man auf 724 Taten dieser Art. Das erscheint zunächst beunruhigend. Gesteigert werden soll diese Unruhe ganz offensichtlich mit der Erläuterung, daß der weit überwiegende Prozentsatz dieser Straftaten „rechts“ motiviert ist, nur zum geringen und fast verschwindenden Prozentsatz indessen „links“ oder gar „islamisch“. Kommentare von nach eigener Einschätzung unabhängigen Qualitätsjournalisten versäumen es auch nicht, darauf hinzuweisen, daß das gesamtgesellschaftliche Klima den Anstieg derartiger Straftaten gefördert habe. Zu nennen seien da „rechte“ Parteien, Publizisten und Vereinigungen. Der volkspädagogische Sinn solcher Meldungen, noch mehr ihrer Interpretation, liegt auf der Hand: der Weg von konservativem „rechtem“ Denken führt auf einer abschüssigen Bahn zu rechtsextremem, antisemitischem Denken. Schließlich reicht das politisch „rechte“ Spektrum von der rechten Mitte bis hin zu den alten und neuen Nazis, so soll man glauben. Und wenn man dann am einen Ende startet, dann wird man zwangsläufig irgendwann am anderen Ende ankommen.

Diese Logik ist ungefähr so zwingend, wie die Schlußfolgerung, daß Jäger und Metzger eher zu Tötungsdelikten neigen, als andere Menschen. Schließlich töten sie ja bereits ständig Lebewesen aus Fleisch und Blut, was ja für ein geringer entwickeltes Mitgefühl für andere Lebewesen spricht. Da, das liegt doch wohl auf der Hand, ist der Weg zur Tötung von Menschen nicht mehr weit. Zugegeben, das Beispiel ist kraß und vielleicht etwas weit hergeholt. Aber es ist logisch genauso zwingend, wie die Vermutung, politisch eher konservativ-rechts eingestellte Menschen liefen leichter Gefahr, letztendlich bei den Nazis zu landen, als andere Menschen. Natinal-Konservative sind jedoch vom Nationalsozialismus genauso weit entfernt, wie der Jäger und der Metzger vom Mörder. Man sollte sich der perfiden politischen Strategie jener selbsternannten Wächter der Demokratie, tatsächlich jedoch Feinde der pluralistischen Gesellschaft, stets bewußt sein, wenn man politische Meldungen und Kommentare zur Kenntnis nimmt.

Der Vorgang gibt jedoch Veranlassung, sich einmal mit den Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik zu befassen. Tut man das, so stellt man fest, daß es darin eine Kategorie „antisemitische Straftaten“ überhaupt nicht gibt. Vielmehr orientiert sich die amtliche Kriminalstatistik naturgemäß an den Straftatbeständen des Gesetzes, wie etwa Tötungsdelikte, Vermögensdelikte oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Antisemitisch motivierte Delikte können daher dort nicht abgebildet werden. Man darf annehmen, daß es sich dabei sowohl um Körperverletzung und Beleidigung handeln kann, wie im Falle jenes arabischen Mitbürgers, der kürzlich in Berlin einen einheimischen Bürger jüdischen Glaubens mit einem Gürtel attackiert und ihn dabei beschimpft hat. Man kann auch davon ausgehen, daß darunter Delikte nach § 130 StGB (Volksverhetzung) fallen, ebenso wie Beleidigungen nach § 185 StGB. Auch Hakenkreuzschmierereien auf den Wänden von Wohnhäusern oder auf Grabsteinen gehören dazu. Nur ist es allerdings schwierig, diese ohne weiteres einer Tätergruppe wie „Rechten“ oder „Muslimen“ zuzuordnen. Hakenkreuzschmierereien bleiben im wesentlichen anonym, ein Hakenkreuz auf eine Wand zu sprühen ist sowohl Neonazis als auch muslimischen Israelhassern zuzutrauen. Und nicht zuletzt ist die Aversion der linksextremen Antifa gegen Israel nicht hinweg zu diskutieren. Politisch korrekt ist es jedoch, diese Straftaten im Zweifel „rechts“ einzuordnen.

Aufschlußreich ist allerdings die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), wenn man sich dieses Zahlenwerk genauer anschaut. Sie weist für 2017 insgesamt 5.761.984 registrierte Straftaten auf. Die erwähnten 724 Straftaten mit antisemitischem Hintergrund machen davon gerade ca. 0,01 % aus. Die sogenannte Gefahr von rechts ist damit quantitativ nun wirklich eine vernachlässigbare Größe. Das ganz unabhängig davon, daß derartige Delikte selbstverständlich Straftaten bleiben, darüber hinaus auch besonders unappetitlich sind, weil eben jeder gruppenbezogene Haß unserem Menschenbild widerspricht, und Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, der den Schutz der Menschenwürde an prominentester Stelle unserer Verfassung statuiert, völlig zuwider läuft.

Wenn man aber schon einmal dabei ist, die amtliche PKS durchzusehen, dann kann man ja auch einmal ins Detail gehen. Straftaten werden häufig von einer Person mehrfach begangen. Die Statistik weist deswegen für 2017 insgesamt 1.974.805 Tatverdächtige aus, davon deutsche 1.375.448, das sind 69,5 %, und davon nicht-deutsche 599.357, das sind also 30,5 %. In letzteren sind 167.268 Zuwanderer enthalten, was 8,6 % der Tatverdächtigen bedeutet. in diesem Zusammenhang muß man natürlich den Anteil der jeweiligen Gruppen an der Gesamtbevölkerung betrachten. Für 2017 liegen noch keine amtlichen Zahlen vor, so daß man auf die Zahlen für 2016 zurückgreifen muß, was allerdings nur zu einer sehr geringen Unschärfe führen dürfte. Von den 82,4 Millionen Einwohnern unseres Landes waren 2016 77,5 % Deutsche ohne Migrationshintergrund, 11,7 % Deutsche mit Migrationshintergrund und 10,9 % Ausländer. Also waren 10,9 % der Bevölkerung nach der PKS für 30,5 % der Straftaten verdächtig. Geht man davon aus, daß wir ca. 1 Million Zuwanderer (Asylbewerber, Flüchtlinge, Wirtschaftsmigranten) im Lande haben – so genau weiß das ja niemend -, dann sind 167.268 Tatverdächtige mehr als 15 % der Zuwanderer.

Bemerkenswert ist auch das Verhältnis von deutschen und nicht-deutschen Tatverdächtigen bei der Gewaltkriminalität. Hier sind von 178.363 Tatverdächtigen insgesamt 110.494, das sind 61,9 %, Deutsche, 67.869 der Tatverdächtigen, also 38,1 %, haben keinen deutschen Pass. Die Aufschlüsselung nach Deliktsgruppen des Strafgesetzbuches sieht so aus:

Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen: Deutsche 57,7 %; Nichtdeutsche 42,3 %.

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung/Übergriffe: Deutsche 63 %; Nichtdeutsche 37 %.

Raubdelikte: Deutsche 59,7 %; Nichtdeutsche: 40,3 %.

Gefährliche und schwere Körperverletzung: Deutsche 62,2 %; Nichtdeutsche: 37,8 %.

Aufschlussreich ist auch die in der PKS berichtete Entwicklung der Tatverdächtigenanteile Nichtdeutscher. Wegen einer Änderung der statistischen Methode können die Zahlen und Quoten erst ab 2009 herangezogen werden. Das ergibt folgendes Bild:

2009: 19,2 %

2010: 20,0 %

2011: 20,8 %

2012: 21,5 %

2013: 22,6 %

2014: 24,3 %

2015: 27,6 %

2016: 30,5 %

2016: 30,4 %

Ob der bemerkenswerte Anstieg seit 2015 in einem Zusammenhang mit der unkontrollierten Zuwanderung steht, wäre einer sorgfältigen Prüfung wert.

Eine weitere interessante Erkenntnis aus der PKS bietet der Blick auf die Tabelle der ausgewählten Straftaten/-Gruppen mit einem hohen Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger.

Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße: 30,4 %.

Taschendiebstahl insgesamt: 74,4 %

Schwerer Ladendiebstahl. 63,4 %

Unerlaubter Handel und Schmuggel mit/von Kokain einschließlich Crack: 57,5 %

Sexuelle Belästigung, § 184i StGB: 45,9 %

Straftaten gegen das Leben: 34,7 % (Zuwanderer 14,3 %)

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: 28,7 % (Zuwanderer 12,2 %)

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung/Übergriffe: 37 %  (Zuwanderer 15,9 %).

Wer über Integration, echte und falsche Flüchtlinge, Kriminalprävention und ähnliches schreibt oder spricht, der sollte erst einmal diesen Zahlen verinnerlichen. Wer behauptet, wir hätten kein Problem mit Ausländern überhaupt und Zuwanderern im besonderen, der verschließt entweder die Augen vor der Wirklichkeit, oder aber er lügt. Damit nicht gleich die Grünen aufheulen und die Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenzen sich vor Schreck bekreuzigen: es geht hier natürlich nicht um ein stupides „Ausländer raus!“. Es geht darum, eine intelligente Politik zu machen, die unser Land vor einem Abrutschen in einen Zustand der Unsicherheit bewahrt. Das ist im Interesse aller rechtstreuen Deutschen mit und ohne Migrationshintergrund, und auch im Interesse aller redlichen Menschen, die sonst hier leben. Allerdings darf man nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht darauf hoffen, daß in Deutschland intelligente Politik gemacht wird. Vielmehr wird vor Gefahren gewarnt, die es nicht wirklich gibt, dafür werden reale Gefahren nicht öffentlich angesprochen, sondern in vielhundertseitigen amtlichen Statistiken versteckt. Dafür läßt man dann rund 700.000 rechtskräftig zur Ausreise Verpflichtete im Lande und alimentiert sie noch großzügig. Es bleibt also dabei: sapere aude!

 

 

Politkauderwelsch

Zu  den dämlichsten Vokabeln in der politischen Debatte unserer Zeit gehört zweifellos „Rassismus“. Demgemäß führen sie vor allem die Grünen und ihre medialen Vor- und Nachplapperer im Munde. Dicht gefolgt von den diversen Phobien, etwa „Homophobie“ und „Islamophobie“.

Um letztere kurz abzuhandeln weil es so einfach ist: die Phobie kommt aus dem Altgriechischen, dem Wortstamm Flucht, Furcht, Schrecken, sich erschrecken, jemanden erschrecken etc. Wer mit den Begriffen Homophobie oder Islamophobie um sich wirft, meint in Wirklichkeit nicht die Furcht vor Homosexuellen oder Muslimen. Das wäre ja auch abwegig. Gemeint ist tatsächlich der Haß gegen diese Menschengruppen. Doch kann man stets sicher vom fehlerhaften Sprachgebrauch auf den ebenso fehlerhaften Inhalt schließen. Man darf ferner getrost davon ausgehen, daß den meisten Zeitgenossen heutzutage gar nicht bewußt ist, was sie daherplappern. Denn die Kenntnis des Altgriechischen wie auch des Lateinischen als Kern humanistischer Bildung kann ja zumeist nicht vorausgesetzt werden, weil eben diese humanistische Bildung leider sehr selten geworden ist. Statt dessen haben wir ja flächendeckend „Schulen ohne Rassismus“, um damit zum nächsten Thema überzuleiten.

Nun zum Spitzenreiter in meinem privaten Ranking der dämlichsten Vokabeln, dem Rassismus. Der Begriff wird heute inflationär und gewissermaßen flächendeckend für alles benutzt, was den politisch korrekten Zeitgenossen von linksliberal bis Antifa nicht paßt. Derzeit vorzugsweise im Zusammenhang mit der Debatte um Asylbewerber, Flüchtlinge und misslungene bis gar nicht erst versuchte Integration. Kritik etwa am konservativen bis fundamentalistischen Islam ist danach selbstverständlich rassistisch. Kritik an dem Benehmen des deutschen Ex-Fußball Nationalspielers und loyalen Sohn des türkischen Volkes Mesut Özil ist demnach selbstredend ebenfalls rassistisch. Migranten aller Art dazu anzuhalten, die hier geltenden Gesetze und üblichen Verhaltensweisen nicht nur zu respektieren, sondern auch zu verinnerlichen, ist selbstverständlich auch rassistisch. Wer etwa meint, in unseren öffentlichen Freibädern hätten „Burkinis“ nichts zu suchen, muß sich von den Inhabern der stets richtigen Meinung und edelmütigen Moral als Rassist bezeichnen lassen. Die Reihe läßt sich beliebig fortsetzen.

Natürlich wird auch hier ein ursprünglich völlig anders gemeinter Begriff von seiner hergebrachten Wortbedeutung gelöst und für das Arsenal des politischen Kampfvokabulars umgearbeitet. Betrachten wir nur kurz die Geschichte der Vokabeln „Rasse“ und „Rassismus“.

Der berühmte systematische Biologe Carl von Linné hatte 1735 unter anderem auch die Menschen in sein System von Arten, Rassen, Klassen etc. eingeteilt. Die Menschen teilte er ein in die Rassen der Europäer (weiß), der Amerikaner – gemeint sind natürlich die Ureinwohner – (rot), der Asiaten (gelb) und der Afrikaner (schwarz). Damit sind Generationen von Schülern groß geworden, natürlich auch mit den späteren Abwandlungen und Differenzierungen. Heute vermeiden Biologen den Begriff der Rasse selbst im Tierreich weitgehend. Sachlich ändert sich dadurch natürlich nichts. Politisch ist indessen der Begriff völlig desavouiert. Merkwürdigerweise taucht er dennoch zum Beispiel in Art. 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes und in Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf. Sobald das die Grünen merken sollten, dürfte eine ebenso heftige wie moraltriefende Debatte um eine Verfassungsänderung losgetreten werden.

Der Rassismus hingegen ist von Anfang an, wie die allermeisten -ismen, ein negativ besetzter Begriff. Nicht zu Unrecht, denn im Kern bedeutet er ja, daß der Wert des menschlichen Individuums daran festgemacht wird, welcher Rasse, Ethnie, Spezies, Unterart oder was auch immer er angehören mag. Daß es tatsächlich auch biologisch begründbare Unterschiede zwischen Menschengruppen gibt, welcher Ursache auch immer, begründet natürlich nicht die abwertenden Zuschreibungen, die wirkliche Rassisten daran knüpfen. Besonders vergiftet ist der Begriff naturgemäß in Deutschland wegen des ins monströse und verbrecherische gesteigerten Rassismus der Nationalsozialisten.

Wohl deswegen hantiert der politisch korrekte Teil der Bevölkerung – von Volk sollte man hier nicht sprechen, nicht zuletzt deswegen, weil diese Leute selbst sich dagegen verwahren, einem Volk, dem deutschen zumal, anzugehören – so gerne mit dem Begriff des Rassismus in jedem passenden, vor allem unpassenden Zusammenhang. Man merkt dabei gar nicht, wie absurd dieser Sprachgebrauch in den verschiedenen Zusammenhängen ist. Zweifellos sind zum Beispiel die Türken keine Rasse, sondern im modernen Sprachgebrauch allenfalls eine Ethnie. Noch viel weniger sind die Anhänger des Islam eine Rasse. Denn diese Religionsgemeinschaft ist ja in gleich drei der Rassen des alten von Linné weit verbreitet. Völlig piepegal. Entscheidend ist, daß der Begriff des Rassismus als wirkungsvollste Totschlagsvokabel anerkannt ist. Wir warten daher gespannt darauf, wann etwa Katzenhasser als Rassisten bezeichnet werden. Also, Frau Göring-Eckardt, frisch ans Werk!

 

 

Ist die AfD völkisch und undemokratisch?

Aus Schülerzeiten  kennen wir das. Wer neu in der Klasse ist, hat es schwer. In der Politik gilt dieser Grundsatz offenbar vermehrt. Die Grünen der frühen achtziger Jahre konnten davon ein Lied singen. Als heute etablierte und von den Medien gehätschelt Partei wollen sie sich daran lieber nicht erinnern. Daß es der AfD als Neugründung ebenso ergehen würde, war zu erwarten. Nicht zu erwarten war indessen der Haß, der ihr nicht nur von der etablierten Konkurrenz, sondern noch mehr aus dem politisch korrekten Milieu entgegen schlug und weiter entgegenschlägt. Das zeigt sich insbesondere an der Behauptung, diese Partei verneine grundlegende Regeln unserer Verfassung, wie etwa die Achtung vor den Menschenrechten und die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat. Ersteres wird der Behauptung unterlegt, statt der Achtung eines jeden Menschen als Person stehe bei ihr die Unterscheidung zwischen blutsmäßigen deutschen und „fremdvölkischen“ Menschen, wobei erstere natürlich von höherem Wert seien und deswegen alleine „richtige“ Deutsche sein könnten. Demokratie und Rechtsstaat wolle man durch das Führerprinzip ersetzen. Mehr oder weniger offen werden diese Zuschreibungen gebetsmühlenartig formuliert.

Nun gibt es die spöttische Redensart: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Im Zusammenhang mit unserem Thema muß man allerdings diesen Satz dahingehend abwandeln, daß Erkenntnisse nur gewinnen kann, wer auch lesen will. Um die Behauptung der NS-Affinität dieser Partei überprüfen zu können, muß man natürlich erst einmal nachlesen, was die NSDAP seinerzeit eigentlich wollte. Ihr Kronzeuge ist natürlich Adolf Hitler selbst. In seinem programmatischen Buch „Mein Kampf“ schreibt er unter anderem:

„Wenn wir versuchen, aus dem Worte „völkisch“ den sinngemäßen innersten Kern herauszuschälen, kommen wir zu folgender Feststellung: Unsere heutige landläufige politische Weltauffassung beruht im allgemeinen auf der Vorstellung, daß dem Staate zwar an sich schöpferische, kulturbildende Kraft zuzusprechen sei, daß er aber mit rassischen Voraussetzungen nichts zu tun habe, sondern eher noch ein Produkt wirtschaftlicher Notwendigkeiten, bestenfalls aber das natürliche Ergebnis politischen Machtdranges sei. Diese Grundanschauung führt in ihrer logisch-konsequenten Weiterbildung nicht nur zu einer Verkennung rassischer Urkräfte, sondern auch zu einer Minderbewertung der Person. Denn die Ableitung der Verschiedenheit der einzelnen Rassen in Bezug auf ihre allgemeinen kulturbildenden Kräfte muß zwangsläufig diesen größten Irrtum auch auf die Beurteilung der Einzelperson übertragen.“ und weiter: „Es wäre ein Wahnwitz, den Wert des Menschen nach seiner Rassenzugehörigkeit abschätzen zu wollen, mithin dem marxistischen Standpunkt: „Mensch ist gleich Mensch“ den Krieg zu erklären, wenn man dann doch nicht entschlossen ist, auch die letzten Konsequenzen zu ziehen. Die letzte Konsequenz der Anerkennung der Bedeutung des Blutes, also der rassenmäßigen Grundlage im allgemeinen, ist aber die Übertragung dieser Einschätzung auf die einzelne Person.“ Und weiter: „Eine Weltanschauung, die sich bestrebt, unter Ablehnung des demokratischen Massengedankens, dem besten Volk, also dem höchsten Menschen, diese Erde zu geben, muss logischerweise auch innerhalb dieses Volkes wieder dem gleichen aristokratischen Trieb gehorchen und den besten Köpfen die Führung und den höchsten Einfluß im betreffenden Volke sichern. Damit baut sie nicht auf dem Gedanken der Majorität, sondern auf den der Persönlichkeit auf.“

Der seinerzeit führende Verfassungsrechtler und politische Theoretiker des Nationalsozialismus, Ernst Rudolf Huber, skizzierte das völkische Staatswesen folgendermaßen:

„Das politische Volk ist als geschichtliche Erscheinung durch die Prinzipien der Einheit und Ganzheit bestimmt. Nur als Einheit und Ganzheit ist das Volk eine politische Wirklichkeit.  Die Freiheit und Selbstherrlichkeit des einzelnen, von der jedes politische Denken ausging, zerstörten die innere Einheit der Gemeinschaft und lösten jede ganzheitliche Ordnung auf.“ Die Prinzipien von Einheit und Ganzheit setzten nach Huber voraus, daß innerhalb der „völkischen Einheit“ nur „organische Gliederungen“, nicht aber „feindliche Gruppen und Klassen“ bestehen könnten:  „Denn die Parteienbildung ist kein Ausdruck naturgegebener, organischer Verschiedenheit im Volkskörper, sondern sie bedeutet eine willkürliche Zerreißprobe, die die politische Gemeinsamkeit in Frage stellt. Die völkische Einheit setzt eine einheitliche politische Weltanschauung voraus, die allein und ausschließlich Geltung besitzt. Jede Parteienspaltung wäre mit diesem Prinzip politisch weltanschaulicher Einheit unvereinbar. Im Unterschied zur Demokratie, in der der politische Prozess sich in Form von Abstimmungen und nach dem Mehrheitsprinzip vollzieht (Art. 20 GG) handelt Huber zufolge das auf „völkischer“ Grundlage geeinte Volk nur geschlossen, und zwar „nach dem Prinzip von Führung und Gefolgschaft.“

Betrachten wir nun die Programme der AfD. In ihrem Grundsatzprogramm wird das Kapitel 7 – Kultur, Sprache und Identität – mit folgender Präambel eingeleitet:

„Deutschland gehört zu den großen europäischen Kulturnationen. Deutsche Schriftsteller und Philosophen, deutsche Musiker, bildende Künstler und Architekten, in jüngerer Zeit auch deutsche Designer und Filmemacher, haben wesentliche Beiträge zu ihren jeweiligen Disziplinen im weltweiten Maßstab geleistet. Kultur ist außerdem die zentrale Klammer, in der sich auch ein neues Politikverständnis sehen muß. Unser aller Identität ist vorrangig kulturell determiniert. Sie kann nicht dem freien Spiel der Kräfte ausgesetzt werden. Vielmehr soll ein Bewußtsein gestärkt werden, welches kulturelle Verbundenheit wahrnimmt, fördert und schützt. Für die AfD ist der Zusammenhang von Bildung, Kultur und Identität für die Entwicklung der Gesellschaft von zentraler Bedeutung.“

Im Wahlprogramm 2017 heißt es, daß über Qualität und Quantität einer Einwanderung selbst zu bestimmen, sei herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität; das müsse auch für Deutschland gelten. Ausführlich werden Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip im ersten Kapitel des Wahlprogramms so vorgestellt, wie es auch in den einschlägigen Artikeln unserer Verfassung festgeschrieben ist. Auch die Forderung nach einer Reform des Staatsbürgerrechts in Gestalt einer Rückkehr zum bis 2000 geltenden Abstammungsprinzip ist in diesem Rahmen nicht anstößig, denn auch die erbittertsten Feinde der AfD werden nicht behaupten wollen, bis zum Jahre 2000 habe in Deutschland ein völkisches Staatsbürgerrecht gegolten.

Wer also lesen kann und will, kann nicht ernsthaft auch nur annähernd von völkischen oder demokratiefeindlichen Bestrebungen dieser Partei sprechen. Vielmehr steht sie programmatisch genauso fest auf dem Boden unserer Verfassung, wie die anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Genau deswegen versuchen ja offensichtlich viele ihrer Feinde, ihr solche Bestrebungen ohne irgend einen Beleg zu unterstellen und bemühen dafür phantasievolle Verschwörungstheorien ebenso wie im Wege abenteuerlicher Hermeneutik aus einzelnen Redebeiträgen herausgefilterte angebliche Substrate ihrer Politik. Dagegen nimmt sich die Wahrsagerin mit ihrer Glaskugel geradezu seriös und wissenschaftlich aus.

Wenn aber gerade bürgerliche Parteien in dieses Horn der Diffamierung blasen und die Zuschreibungen der demokratiefeindlichen Antfa übernehmen, dann ist das nicht nur dumm, sondern mittelfristig gefährlich für die Demokratie. Denn wenn die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit verwischt und verdunkelt werden, wird die Demokratie selbst beschädigt. Abgesehen davon wird die Tür zum demokratischen Miteinander so fest zugeschlagen, daß man sie später wohl nur noch sehr mühsam wieder öffnen kann. Von dieser Torheit profitieren auf Dauer nur die Feinde bürgerlch-konservativer, aber auch liberaler Politik. Intelligente, vorausschauende und umsichtige Politik ist das nicht.