Archiv für den Monat: August 2017

Das Entsorgungsproblem

Der Aufreger der Woche scheint die Äußerung Alexander Gaulands zu sein, man könne Aydan Özoguz nach Anatolien entsorgen, nachdem sie sich in der Thüringer Provinz davon überzeugt habe, daß es doch etwas spezifisch Deutsches außer der Sprache gebe. In meinem letzten Beitrag über die Sendung von Frank Plasberg und sein peinliches Tribunal über eben diesen Vorgang habe ich schon meine Verwunderung darüber ausgedrückt, daß man diese Formulierung zwar Herrn Gauland vorhält, nicht jedoch anderen. So zum Beispiel dem von Gauland zitierten SPD-Politiker, der Frau Merkel entsorgen wollte.

Nun hat ja der iudex maximus des deutschen Strafrechts Thomas Fischer gewissermaßen ex cathedra verkündet, bei dieser Äußerung von Herrn Gauland handle es sich um Volksverhetzung. Er soll bereits dieserhalb Strafanzeige erstattet haben. Denn es muß ja erst einmal ein Strafverfahren geführt werden, an dessen Ende er zu seinem Leidwesen nicht mehr als oberster Richter die Verdammung des Angeklagten zu schwerem Kerker für mindestens zehn Jahre verfügen kann, bevor feststeht, daß es sich um eine Straftat gehandelt hat. Auch soll bereits irgendwo in unserem schönen Land eine Staatsanwaltschaft prüfen, inwieweit hier eine Straftat vorliegt.

Wenn der Großmeister des Strafrechts einen Vorgang öffentlich subsumiert und zur Straftat erklärt, dann reizt es mich als einen aus dem juristischen Fußvolk, darüber juristische Überlegungen anzustellen. Nun beginnt die Arbeit des Juristen am Sachverhalt, wie man als Referendar gelernt hat. Für unseren „Fall“ heißt das, daß wir zunächst einmal den Sprachgebrauch daraufhin zu überprüfen haben, was denn das eigentlich heißt. Wer seinen eigenen Sprachkenntnissen nicht so ganz traut, schaut ja im Duden nach. Unter dem Eintrag „entsorgen“ finden sich da zwei Definitionen, nämlich: 1.“ von Müll, Abfallstoffen befreien“ und 2. „(Abfallstoffe) beseitigen“. Würden wir es dabei belassen, dann könnte man in der Tat die Verwendung dieses Begriffes auf einen Menschen als rechtlich zumindest problematisch ansehen und in die Prüfung eintreten, ob § 130 StGB – Volksverhetzung – vorliegen könnte. Indessen kann man es dabei nicht bewenden lassen, sondern muß untersuchen, in welchem Kontext diese Vokabel umgangssprachlich, vielleicht sogar auch hochsprachlich benutzt wird. Letzteres, weil man ja Politikern und Medien unterstellen muß, sich für gewöhnlich beruflich der Hochsprache zu bedienen. Da hilft ein Blick in die Medien weiter.

Spiegel Online am 4.4.2015, Überschrift „Korrupte Politiker werden entsorgt“. Im Text weiter: „Natürlich gibt es korrupte Abgeordnete und Lobbyisten, aber die halten sich meist nicht lange in Brüssel und werden entsorgt.“ wird da ein Lobbyist zitiert.

Welt 4.2.2015: Überschrift „Wenn Flachpfeifen in der Wirtschaft entsorgt werden“, Autor: Hans Zippert. „So konnte die FDP drei ihrer erfahrensten Flachpfeifen verklappen“. Naja, das Entsorgen von Altöl oder sonstigem Giftmüll auf hoher See nennt man verklappen. Und weiter: „Eigentlich ist es aber für die Parteien ein Segen, ausgebrannte oder unfähige Mitglieder diskret in der Wirtschaft entsorgen zu dürfen.“

Süddeutsche Zeitung 17.10.2010: Überschrift „Entsorgt in Brüssel“, Autor Martin Winter. „So trägt Oettingers Ernennung die klassischen Züge Merkel’scher Problementsorgung.“

Spiegel Online, 9.9.2014. Autor Christian Rickens. „Der polnische Ministerpräsident gibt sein Amt auf, um nach Brüssel zu wechseln. In Deutschland wäre so ein Schritt undenkbar. Wir entsorgen in der EU lieber unsere politische B-Prominenz.“ Es ging damals um den Wechsel des seinerzeitigen polnischen Ministerpräsidenten nach Brüssel als Ratsvorsitzender.

FOCUS Online 29. 7. 2002. Autor Michael Hilbig. „In Schröder-Manier haben die Grünen ihre Skandalfigur ruck, zuck entsorgt.“ Es ging dabei, mancher erinnert sich noch, um Cem Özdemir und seine Bonusmeilen, gerne auch an friends and family verteilt und seinen Kredit vom Rüstungslobbyisten.

FAZ Online 30.4.2014, Autor Peter Carstens: „Pädophiler LKA-Beamter – sanft entsorgt.“ Ein Bericht in der Edathy – Affäre, der aufzeigte, daß das Pädophilen-Milieu bis in die Reihen der Polizei reichen kann.

n-tv 18.12.2014, Bericht von Christian Rothenberg zur Edathy-Affäre. „Zurück bleibt das Bild einer Partei, die einen ihrer Genossen notfalls ohne Skrupel entsorgt.“

Report Mainz, 4.5.2009, Autor Ulrich Neumann. In diesem Artikel werden gleich alle entsorgt – Schröder, Steinmeier, Müntefering, und zwar in der Art „wie die Bayern den Klinsi“. Stoiber, Kohl und Merz hat die Merkel entsorgt. Die Grünen wollen gerne die Künast und den Trittin entsorgen und die ganze FDP gleich mit usw.

Der Tagesspiegel vom 12.11.2012: Siegmar Gabriel wird zitiert: „Es gebe jetzt das gemeinsame Ziel von SPD und Grünen, nicht nur die Regierung Merkel abzulösen, sondern rückstandsfrei zu entsorgen.“ Rückstandsfrei, das deutet nun auf Problemmüll hin. Auf das Bundeskabinett angewendet, sicherlich starker Tobak.

Wir sehen also, daß jedenfalls im politischen Sprachgebrauch fleißig entsorgt wird, und zwar nicht Müll aller Art, sondern Menschen. Ja, auch wenn es manchmal schwer fällt zu glauben: Politiker sind Menschen. Und beim entsorgen sind alle munter dabei, ob das „Sturmgeschütz der Demokratie“, wie sich der Spiegel gerne nennen ließ, als seine Leser noch wußten, was ein Sturmgeschütz ist. Oder ob es der Süddeutsche Beobachter, pardon, die Prantlhausener Nachrichten sind, ob hinter dem Blatt immer ein kluger Kopf steckt, wie die FAZ jahrzehntelang ganz unbescheiden für sich warb. Ob es die Volksbildungsanstalt öffentlich-rechtliches Fernsehen ist: Politiker werden entsorgt, sprachlich jedenfalls, wenn sachlich nichts anderes geschieht, als die Ablösung von ihren Ämtern.

Die philologische Prüfung der Vokabel ergibt also, daß sie ersichtlich zwei Bedeutungen hat. Zum einen die, welche der Duden zutreffend beschreibt. Da geht es eben um die Entsorgung von Abfall. Aber sie hat eine weitere Bedeutung. Sie wird offensichtlich metaphorisch benutzt, wenn Politiker und Journalisten einen Sachverhalt sprachlich aufpeppen wollen. Es will sich ja niemand nachsagen lassen, langweilig daherzureden oder zu schreiben. Somit komme ich in rechtlicher Hinsicht zu dem Ergebnis, daß der Sprachgebrauch des Herrn Gauland betreffend Frau Özoguz sich im Rahmen des üblichen bewegt. Politik und Medien benutzen die Vokabel nun einmal metaphorisch. Daß dies dem iudex maximus emeritus des deutschen Strafrechts nicht aufgefallen ist, verwundert doch stark. Noch mehr, daß so kurz nach dem Verlassen des hohen Richterstuhls der juristische Scharfsinn des Großmeisters so nachgelassen hat. Daß Herrn Plasberg das nicht aufgefallen ist, wollen wir mal damit erklären, daß er von der Juristerei nichts versteht. Aber er hätte ja mal einen fragen können, der sich mit sowas auskennt. Doch dann hätte er ja sein politisch korrektes Tribunal nicht veranstalten können. Herr Gauland kann unbesorgt sein. Dem Tribunal des Herrn Plasberg wird kein wirkliches Tribunal nachfolgen.

Ein TV-Tribunal

„Hart aber fair“ von und mit Frank Plasberg ist eine politische Talkshow mit hohem Unterhaltungs- und wenigstens mittlerem Informationswert. Das hat sich am vergangenen Montag geändert. Vielleicht war es dem Wunsch des Moderators geschuldet, seine politische Zuverlässigkeit zu unterstreichen – schließlich verdient er sein Geld im öffentlich-rechtlichen Fernsehen – die Gelegenheit zu nutzen, den eigentlich zur Diskussion von Wahlkampfthemen eingeladenen Alexander Gauland vorzuführen. Deswegen wurde das Studio kurzerhand zum Tribunal umfunktioniert. Statt die Diskussion zu beginnen, erdreistete sich der Moderator, den eingeladenen Gast erst einmal zum Thema Anstand zu befragen. Denn Gauland hatte wenige Tage zuvor auf einer Wahlkampfveranstaltung die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Frau Özoguz, hart kritisiert, weil sie öffentlich behauptet hatte, mit Ausnahme der deutschen Sprache könne Sie eine spezifisch deutsche Identität nirgends erkennen(!). Gauland gab kräftig heraus und empfahl ihr, in die thüringische Provinz zu reisen und sich umzuschauen, danach werde sie nie mehr wiederkommen, und man könne sie nach Anatolien entsorgen. Während die absolut unglaubliche Äußerung der Politikerin Özoguz, die immerhin Mitglied der deutschen Bundesregierung ist, völlig ohne Beanstandung blieb, meinte Plasberg Gauland wegen seiner Äußerung moralisch und juristisch maßregeln zu müssen. Die Verteidigung Gaulands, immerhin habe im vergangenen Wahlkampf ein SPD-Politiker danach gerufen, die deutsche Bundeskanzlerin Merkel zu entsorgen, ließ der Großinquisitor nicht gelten. Ebensowenig den Hinweis des Angeklagten, schließlich habe ein öffentlich-rechtlicher Komiker die AfD-Politikerin Weidel als Nazischlampe bezeichnet, ohne daß dies für ihn strafrechtliche Folgen gehabt habe.

Nun müssen wir in der Tat feststellen, daß die politische Kultur in Deutschland auf einem Tiefpunkt angelangt ist. Auf der einen Seite können Grimassenschneider und Faxenmacher, die uns im öffentlich-rechtlichen Fernsehen als Kabarettisten oder Satiriker präsentiert werden, rechtlich folgenlos Politiker und andere Zeitgenossen mit Kübeln von Schmutz überschütten und in kaum zitierfähiger Fäkalsprache gröbste Beleidigungen bundesweit verbreiten. Auf der anderen Seite zeigt man mit den Fingern auf einen Politiker, dessen Sprachgebrauch in dieser Hinsicht weit hinter dem zurückbleibt, was uns sonst so zugemutet wird. Natürlich liegt das alleine daran, daß im einen Falle im Sinne der herrschenden politischen Weltanschauung gepöbelt und gekübelt wird, was das Zeug hält, und im anderen Falle mal jemand von der Gegenseite hineingegrätscht ist. Wenn zwei das gleiche tun, ist das noch lange nicht das gleiche, wie jeder weiß. So muß man sich nur einen Augenblick vorstellen, ein konservativer Publizist oder ein Politiker der Partei des Herrn Gauland nenne etwa Frau Wagenknecht eine Kommunistenschlampe, oder etwa Frau Nahles eine Sozischlampe. Die öffentliche Entrüstung gäbe tagelang Stoff für die Medien ab. Der oder die betreffende hätte mit Sicherheit mit einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und mit großer Wahrscheinlichkeit auch mit einer Verurteilung zu rechnen. Denn hier hätte man es ja nicht mit Kunst in der Form der Satire zu tun, sondern mit einer strafbaren Äußerung. Daran zeigt sich im übrigen, wie falsch es ist, derartige Pöbeleien von Zeitgenossen, die sich als Künstler ausgeben, unter die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit zu rechnen. Ob indessen ein „rechter“ Satiriker sich in diesem Falle vor der Verfolgung durch die Strafjustiz sicher fühlen dürfte, wage ich zu bezweifeln. Denn nach der Befindlichkeit weiter Kreise in unserer Gesellschaft, die ja nun nicht ohne Einfluß auf das Denken von Juristen bleibt, ist es nicht ausgeschlossen, daß man in diesem Falle einer solchen Äußerung den Charakter der Satire und mithin der Kunst absprechen würde.

Unabhängig davon, ob man die zitierte Äußerung des Herrn Gauland für angemessen, unhöflich, unmoralisch oder Wahlkampfgetöse hält: die Umfunktionierung einer politischen Talkshow zu einer Verhandlung vor dem Tribunal der politischen Korrektheit ist eine Zumutung sowohl für den eingeladenen Gast, als auch für den Zuschauer, soweit er noch nicht politisch indoktriniert ist. Angesichts der Zusammensetzung der Diskussionsrunde konnte sich Plasberg auch sicher sein, daß sie die Funktion des Tribunals zuverlässig wahrnehmen werde. Sie war ohnehin schon nach dem Muster fünf (mit Plasberg) gegen einen zusammengestellt worden. Röttgen von der CDU und Trittin von den Grünen vertraten die etablierte Politik, für die Gaulands Partei mindestens Schmutzkonkurrenz wenn nicht gar die getarnte Wiedergeburt der NSDAP ist. Eine langjährige ARD-Korrespondentin und eine unbedarfte, aber wegen ihrer Mitgliedschaft in einer Juso Hochschulgruppe in die Riege passende 22-jährige Politologiestudentin boten im Verbund mit den erwähnten Politikern die Gewähr dafür, daß Gauland zur Schnecke gemacht werden würde. Allein, der Gast tat dem Tribunal nicht den Gefallen, als reuiger Angeklagter aufzutreten. Vielmehr wies er selbstbewußt die sachlich unhaltbaren Anschuldigungen des Gerichtspräsidenten Plasberg und seiner Richterkollegen zurück. Auch ließ er in der anschließenden Debatte über die ursprünglich auf der Tagesordnung stehenden Sachthemen keinerlei Zerknirschung erkennen.

Die Annahme liegt nicht fern, daß ein nicht unerheblicher Anteil der Fernsehzuschauer erkannt hat, welches üble Spiel da inszeniert wurde. Herrn Gauland und seiner Partei dürfte die Sendung nicht geschadet haben, eher im Gegenteil.

 

Wahrheit

Im Zeitalter von „fake news“, postfaktischen Behauptungen, „Lügenpresse“ und sonstigen Zumutungen an den gesunden Menschenverstand sucht man nach Erklärungen für all den Unfug, der einem als endgültige Wahrheit verkauft wird. Wer verstehen will, warum etwa der Zuzug von hunderttausenden ungebildeten, unqualifizierten und unverschämt auftretenden Wirtschaftsflüchtlingen Deutschland gut tun soll, der muß sich mit der Gedankenwelt der Leute auseinandersetzen, die über ein geisteswissenschaftliches Studium auf ihre Sessel in Politik und Medien gekommen sind.

Zu den Säulenheiligen dieser Leute gehört ganz sicher Jürgen Habermas, der Haus- und Hofphilosoph der achtundsechziger Generation. Von ihm kann man zum Beispiel lernen, was Wahrheit ist. Natürlich ist das nicht die Wirklichkeit, also das was tatsächlich existiert und geschieht. Nein. Ich zitiere:

„Wahrheit nennen wir den Geltungsanspruch, den wir mit konstativen Sprechakten verbinden. Eine Aussage ist wahr, wenn der Geltungsanspruch der Sprechakte, mit denen wir, unter Verwendung von Sätzen, jene Aussage behaupten, berechtigt ist.“

Also ist wahr, was die jeweilige politische Absicht stützt. Zuwanderung bereichert die Gesellschaft, weil man Zuwanderung grundsätzlich will. Es ist eben berechtigt, Zuwanderung zu wollen, weil sie die Gesellschaft verändert, natürlich zum positiven. Zuwanderer  bringen Lebensweisen mit, die unsere Gesellschaft positiv verändern, wie etwa den Verzicht auf den Leistungsgedanken zu Gunsten der Solidarität. Die Phantasie linksgrüner Intellektueller ersetzt mittels der Habermas’schen Wahrheitsdefinition die Wirklichkeit durch den Wunsch. Wer also gegen unbegrenzte Zuwanderung argumentiert, leugnet die Wirklichkeit. Alles klar?

Was Hänschen nicht lernt…

Die klassische Familie ist für sehr viele linke Zeitgenossen nichts anderes als ein Hort der Unterdrückung, mehr noch der Abrichtung von Kindern im Sinne der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft. Diesen Unsinn haben wir seit 1968 auf der Universität und in den Medien tausendfach gehört. Zwischenzeitlich haben jedoch die die Propagandisten dieser Politik den Marsch durch die Institutionen erfolgreich absolviert. Nun können sie daran gehen, schon die Jüngsten in ihrem Sinn zu manipulieren. Wie so viele zwischenzeitlich zu offiziellen Programmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der einzelnen Staaten aufgestiegenen absurden Ideen hat nun auch die Indoktrination schon der kleinsten Kinder programmatischen Status erlangt. In einer Broschüre der Bundeszentrale für die gesundheitliche Aufklärung, die sie zusammen mit dem WHO Regionalbüro für Europa herausgegeben hat, findet sich eine sogenannte Matrix. Sie gibt vor, welche Themen in Kita, Kindergarten, Grundschule und weiterführenden Schulen unterrichtet werden sollen. Man kann auch sagen, was den Kindern von Geburt an (!) eingetrichtert werden soll. Wer mit einer milden Form von Masochismus geschlagen ist, der kann sich auch selbst durch das verquaste Soziologengeschwurbel dieser Broschüre quälen. Wer sich das nicht antun will, dem sollten die nachstehenden Beispiele genügen. Zum speien reicht es allemal.

Altersgruppe 0-4 Jahre:

„Verschiedene Möglichkeiten Mitglied einer Familie zu werden (zum Beispiel Adoption).“ Also soll von Beginn an die aus leiblichem Vater, leiblicher Mutter und deren gemeinsamen Kindern bestehende Familie als eine Möglichkeit von mehreren vermittelt werden. Dann findet man es später ja normal, daß man vielleicht zwei Väter und keine Mutter hat.

„Vergnügen und Lust, den eigenen Körper zu berühren, frühkindliche Masturbation.“ Wohlgemerkt, von Geburt an!

„Entdeckung des eigenen Körpers und der eigenen Genitalien. Bewußtsein für Geschlechtsidentität entwickeln.“

„Positive Haltung zum eigenen biologischen und sozialen Geschlecht.“ Wer es noch nicht weiß: Das sogenannte soziale Geschlecht ist ein Kernelement der Gender-Theorie. Kurz gesagt, man wird nicht als Junge oder Mädchen geboren, abgesehen davon, daß es mindestens 384 Geschlechter gibt. Vielmehr ist die geschlechtliche Identität Ergebnis eines gesellschaftlichen Prozesses. Mit anderen Worten: es wird einem nur eingeredet, ein Mann oder eine Frau zu sein.

„Das Recht, Geschlechtsidentitäten zu erkunden.“ Nach den vorstehenden Zitaten handelt es sich dabei kaum nur um die harmlosen „Doktor-Spiele“ kleiner Kinder.

„Soziale Rollen und kulturelle Normen oder Werte. Normen zu Nacktheit.“ Bitte konzentriert weiter lesen. Es geht immer noch um die Altersstufe von 0-4 Jahren!

„Sexuelle Gefühle (Nähe, Lust, Erregung) als Teil allgemeiner menschlicher Gefühle“.

„Freundschaft und Liebe zum Menschen des gleichen Geschlechts, Unterschied zwischen Freundschaft und Liebe.“ Weil die geschlechtliche Identität ja Ergebnis eines gesellschaftlichen Prozesses ist, kann man also auf diese Weise frühzeitig die Weichen in Richtung Homosexualität stellen. Da braucht es dem Herrn Beck von den Grünen und den ehemaligen Lehrern der Odenwald-Schule und anderer Horte der Pädophilie um den Nachschub an Lustknaben nicht bange zu sein!

Altersgruppe 4-6 Jahre:

„Körperliche Veränderungen, Menstruation und Ejakulation.“ Ja, Sie lesen richtig. Das soll bereits Vierjährige interessieren.

„Entscheidung über Elternschaft und Schwangerschaft, Unfruchtbarkeit, Adoption, Grundbegriffe der Empfängnisverhütung, verschiedene Methoden der Empfängnisverhütung.“

Altersgruppe 6-9 Jahre:

„Geschlechterrollen.“ Hier taucht natürlich wieder ein Zentralbegriff des Feminismus und der Gender-Theorie auf. Wir sind nicht Frauen oder Männer, wir spielen Rollen.

„Erste sexuelle Erfahrungen, Gender-Orientierung, Lust, Masturbation, Orgasmus. Unterschiede zwischen Geschlechtsidentität und biologischem Geschlecht.“ Also auch hier wiederum Gender pur und die Belästigung kleiner Kinder mit sexuellen Dingen, mit denen sie körperlich noch nichts anfangen können.

Wer Kinder im zarten Alter, die noch kein natürliches Interesse an Erotik und Sexualität haben können, mit derartigen Dingen traktiert, richtet in ihren Seelen Schaden an. Vor Etablierung der Achtundsechziger in den Universitäten und Ministerien, vor allem aber in undurchsichtigen internationalen Gremien, hätte jeder, der Kinder mit diesen Dingen belästigte, einen höchst unangenehmen Termin beim Staatsanwalt, ein Gerichtsverfahren und anschließend eine empfindliche Strafe erhalten. Wir indessen sind ja schon viel weiter. Wir leben ja in Absurdistan, der besten aller Welten.

Übrigens. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung untersteht dem Bundesgesundheitsminister. Ich habe mir erlaubt, den Herrn über diesem Artikel abzubilden, und zwar in einer Maskerade, die er ganz sicher freiwillig mitgemacht hat. Der Mann gehört der CDU an. Sie haben die Möglichkeit, diese Partei am 24. September 2017 zu wählen. Ich sagte, sie haben die Möglichkeit. Man muß nicht alles tun, was möglich ist.

 

 

Darf man vor dem Islam warnen?

Zunächst die Fakten:

Eine Politikerin aus dem Saarland hat öffentlich erklärt, der Islam sei schlimmer als die Pest. Ferner würden Muslime immer stärker und nähmen ein immer größeres Stück von Deutschland ein. Der Sprachgebrauch legt bereits nahe, daß diese Politikerin eine andere Muttersprache als deutsch spricht. Tatsächlich handelt es sich um eine vor 35 Jahren vor dem sogenannten Gottesstaat des Ayatollah Khomeini geflüchtete Dame namens Laleh Hadjimohamadvali. Es wird berichtet, die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken ermittle nun gegen diese Politikerin wegen des Verdachts der Volksverhetzung, § 130 StGB. Nun wird man abwarten dürfen, ob politisch korrekt erzogene Jungjuristen dieser Behörde die zitierten Äußerungen tatbestandlich dieser Vorschrift zuordnen, und dann weiter eine rechtswidrige und schuldhafte Tatbestandsverwirklichung annehmen. Letzteres dürfte dann, wenn der Tatbestand bejaht wird, ein Selbstläufer sein, denn die Politikerin gehört einer Partei an, deren namentliche Erwähnung bei politisch korrekten Zeitgenossen mindestens ein leichtes Schaudern bewirkt, bei Christdemokraten, soweit sie noch in die Kirche gehen, eine spontane Bekreuzigung auslöst und im linken Lager von SPD bis Linkspartei vom Ruf nach weiteren Finanzmitteln im „Kampf gegen Rechts“ bis zu Verbotsphantasien alle Torheiten generiert, zu denen unser politisches Personal fähig ist.

Nun wird man bei einer sorgfältigen juristischen Prüfung des Sachverhalts und der Subsumtion unter die erwähnte Strafvorschrift schnell feststellen, daß die wackere Nachwuchspolitikerin sich zwar kritisch über eine Religion geäußert hat, nicht jedoch gegen eine religiöse Gruppe zum Haß aufgestachelt oder gar zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen hat, daß sie eine religiöse Gruppe, etwa die Muslime, beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet hat. Denn die Volksverhetzung muß sich eben gegen eine abgrenzbare Gruppe von Menschen richten. Nicht erfaßt von dieser Strafvorschrift sind Institutionen als solche, wie etwa Kirchen. Noch weniger kann das auf eine Weltanschauung oder Religion als solche zutreffen. Denn das sind keine Personenmehrheiten, insbesondere keine abgrenzbaren, sondern es handelt sich dabei um Gedankengebäude und Überzeugungen. Ob allerdings am Ende die apostrophierten politisch korrekt erzogenen Jungjuristen oder gar die nicht ganz ohne Zutun der etablierten politischen Parteien in ihre Ämter gelangten Bundesrichter das gegen den Wortlaut des Gesetzes anders sehen werden, muß natürlich offen bleiben, kann allerdings beim derzeitigen Zustand unserer Gesellschaft leider nicht ganz ausgeschlossen werden.

Doch wollen wir vom Juristischen einmal Abstand nehmen und uns der Frage zuwenden, ob und inwieweit es sich bei dem Islam überhaupt um eine Religion handelt. Natürlich spielt auch das eine gewisse Rolle für die Beantwortung der Frage, ob kritische Äußerungen über den Islam überhaupt unter § 130 StGB fallen. Doch unabhängig davon scheint es mir wichtig zu sein, diese Frage zu stellen und nach einer Antwort zu suchen. Unter einer Religion dürfte wohl allgemein eine Glaubensüberzeugung verstanden werden, nicht aber ein Gedankengebäude, das mit rationalem Anspruch auftritt. Hinzu kommen muß, damit von einer Religion im landläufigen Sinne gesprochen werden kann, eine transzendentale Ausrichtung. Es muß, einfach gesagt, ums Jenseits gehen. Natürlich vor allem um Eschatologie, also die Endbestimmung des Menschen, das Leben nach dem Tod. Dieses Kriterium erfüllt auch der Islam, denn er begründet eine Heilserwartung. Der Mensch wird nach seinem irdischen Dasein in das Paradies oder in die Hölle eingehen. Indessen erschöpfen sich die Lehren des Islam keineswegs in der Eschatologie. Vielmehr legt er den Menschen auf Erden eine Vielzahl von Geboten und Verboten auf, die weit über die traditionell in allen Religionen als gottgefällig und damit die Aufnahme in den Himmel/das Paradies garantierend angesehen werden. Sie sind in Kleidungs- und Speisevorschriften, Regelungen über Erb- und Kaufrecht, Zivilprozeßordnung und das Staatswesen niedergelegt und haben keinerlei transzendentale Wertigkeit. Noch viel weniger trifft das auf die Verpflichtung zur Tötung von Abtrünnigen und Ungläubigen zu, die der Koran an vielen Stellen postuliert. Es handelt sich hier eindeutig um weltliche Gesetzgebung und Staatsorganisation. Insbesondere kennt der Islam anders als alle anderen Religionen keine Trennung von geistlicher und weltlicher Herrschaft. Vielmehr haben die Regelungen des Koran grundsätzlich den Vorrang vor staatlichen Gesetzen und internationalen Abkommen. Das beste Beispiel ist die sogenannte islamische Erklärung der Menschenrechte, die zum einen von den weltweit anerkannten Menschenrechten meilenweit zu Lasten von Freiheit und Menschenwürde abweicht, und zum anderen ausdrücklich feststellt, daß im Kollisionsfall die Regeln des Koran immer vorgehen.

Diese wenigen Überlegungen zeigen bereits, daß es sich beim Islam jedenfalls nicht nur um eine Religion handelt. Vielmehr handelt es sich zum einen um eine Religion, zum anderen um eine Staatsideologie. Man könnte bildhaft gesprochen ein Gebäude sehen, dessen gemauerte Stockwerke den islamischen Staat und seine Gesetze darstellen, dessen Dach jedoch der Glaube an ein Jenseits und das Leben nach dem Tode bildet.

Der Islam besteht also einerseits aus einem Glauben, der im Kern die Elemente enthält, die wir auch in anderen Religionen mit Ausnahme des Konfuzianismus, den man eher als Philosophie bezeichnen muß, vorfinden. Andererseits handelt es sich um eine Staatsideologie, wie etwa den Kommunismus oder die Lehre vom freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat. Solche Ideologien genießen nicht den Schutz der Religionsfreiheit. Sie müssen sich vielmehr dem Wettbewerb der Meinungen stellen, jedenfalls in einem freien Land. Um auf den Ausgangsfall zurückzukommen: Niemand wird annehmen, eine Ideologie wie etwa der Marxismus- Leninismus sei passiv beleidigungsfähig. Noch weniger wird man angesichts abfälliger Äußerungen und Bewertungen über eine solche Ideologie prüfen, ob hier der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sein könnte. Wenn jedoch geäußert wird, der Islam sei schlimmer als die Pest, so ist das mindestens im Hinblick auf das staatsideologische Element dieser Religion/Ideologie von der Meinungsfreiheit gedeckt. Nachdem in rechtlicher Hinsicht Meinungsäußerungen stets dahingehend auszulegen ist, daß bei Mehrdeutigkeit die rechtskonforme Version zu unterstellen ist, muß zugunsten der eingangs genannten Politikerin angenommen werden, daß sie die staatsideologischen Elemente des Islam gemeint hat. Nebenbei bemerkt ist der zweite Teil der Äußerung, wonach die Muslime immer stärker werden und „ein immer größeres Stück von Deutschland einnehmen“ zwar eine Tatsachenbehauptung, doch auch mit einem starken Meinungselement. Den Wahrheitsbeweis kann die Politikerin sicherlich ohne weiteres antreten. Die rasante Zunahme des muslimischen Bevölkerungsanteils ist so offensichtlich, daß man von Allgemeinkundigkeit ausgehen muß. Denknotwendig nehmen Muslime damit auch „ein immer größeres Stück von Deutschland ein“, womit doch nur gemeint sein kann, daß sie immer größere Teile unseres Landes bewohnen. Was daran Volksverhetzung sein soll, erschließt sich nicht, selbst wenn man sich noch zu sehr bemüht, der Dame einen juristischen Strick zu drehen.

Bleibt noch zu sagen, daß es dringend notwendig ist, die Doppelnatur des Islam nicht nur zu erkennen, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit zu thematisieren. Nur dann wird künftig die reflexhafte Privilegierung aller noch so unsinnigen Verhaltensweisen wie Ganzkörperverhüllung, Frauenbadetage sowie Verweigerung der Aufnahme von Speis und Trank von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, egal ob man dehydriert oder vor Schwäche nicht arbeiten und lernen kann, von Schlimmerem ganz zu schweigen, vielleicht unterbleiben. Wir sind Deutschland, nicht Saudi-Arabien oder der Iran.

 

Der Fortschritt

„Gestern standen wir noch am Abgrund. Heute sind wir schon einen Schritt weiter.“ Diese gallige Definition des Begriffs „Fortschritt“ drängt sich dem unverbildeten Betrachter m/w (geschlechtsneutrale Bezeichnung gemäß AGG*) auf, wenn er/sie Nachrichten aus dem Bundesministerium der Verteidigung und seinen nachgeordneten Dienststellen (von Truppenteilen in diesem Zusammenhang zu schreiben, sträubt sich die Tastatur meines PC) in den Medien zur Kenntnis nimmt. Daseinszweck und Auftrag von Streitkräften ist es, militärische Gewalt möglichst effektiv anzuwenden, gleichgültig, welches politische Ziel der jeweilige Staat damit verfolgt. Der Krieg ist eben nach Clausewitz die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln. Diese Mittel bereitzuhalten und ggf. auf Befehl der zuständigen staatlichen Autoritäten einzusetzen ist Aufgabe der Streitkräfte. Allein darauf sind sie zu optimieren. Größtmögliche Effizienz auf diesem Gebiet muß angestrebt werden. Alles, was dem entgegensteht, muß unterbleiben. Das gilt im übrigen als Prinzip für jede Organisation, die in ihrem Umfeld bestehen will. Niemand würde es verstehen, wenn man z.B. in der Werkstoffkunde Forschungen und Experimente etwa aus politischen Rücksichten unterlassen oder in eine bestimmte Richtung lenken würde.

Die Bundeswehr leistet sich nun ein „Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion“, angesiedelt direkt im Bundesministerium der Verteidigung. Was ein „Stabselement“ genau ist, bleibt im Dunkeln. Handelt es sich dabei um eine Abteilung, eine Unterabteilung, ein Referat? In das herkömmliche Organisationsschema deutscher Ministerien paßt das nicht. Der Begriff ist offenbar dem politisch korrekten Neusprech entnommen. Diese, sagen wir einmal Organisationseinheit, wird immerhin von einem Oberstarzt (w) geführt, was natürlich einen entsprechenden Unterbau mit sich bringt. Die Kosten hierfür dürften wohl demnächst aus dem Einzelplan 14 des Bundeshaushaltsplanes zu entnehmen sein. Man kann sich dann sicher auch leicht ausrechnen, was man mit diesem Geld bezahlen könnte, etwa im Rüstungs- oder Personalbereich. Ich gehe wohl kaum fehl in der Annahme, daß es sich um den finanziellen Gegenwert eines Zuges Panzergrenadiere handeln könnte.

Was das ganze soll, hat die Leiterin dieser Stabsstelle in einer „Keynote“ ( man lebt ja schließlich auch sprachlich auf Augenhöhe mit der internationalen Wirtschaft, der Wissenschaft sowieso) erläutert. Da heißt es zum Beispiel. „Vielfalt prägt das Bild der Gesellschaft und muß als Chance verstanden werden. Heterogene Gruppen mit unterschiedlichen Prägungen und Erfahrungshorizonten arbeiten effektiver, verfügen über mehr Innovationskraft und Kreativität. Der Umgang mit Vielfalt im Sinne von Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, kulturellem Hintergrund, Religion, Behinderung sowie sexueller Orientierung und die Schaffung eines inklusiven und förderlichen Arbeitsumfeldes mit der Möglichkeit zur chancengerechten Teilhabe an Karrieren, ist eine Frage der Organisationskultur, aber insbesondere auch Führungsaufgabe. Dazu gehört die Wertschätzung verschiedener individueller Lebensmodelle sowie die Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Familienpflichten, zum Beispiel mit Angeboten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, zu verschiedenen Arbeitsmodellen und zum ortsunabhängigen Arbeiten. Das Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion wurde im Bundesministerium der Verteidigung eingerichtet, um strategische Ziele für die weitere Implementierung des Diversity-Managements in die Bundeswehr zu definieren, Handlungsfelder zu identifizieren und Maßnahmen im Hinblick auf ein strategisches Veränderungsmanagement zu initiieren sowie in der Durchführung zu begleiten.“

In diesem ganzen verschwurbelten Neusprech findet sich nicht ein einziges Mal das Wort Soldat. Dafür aber solches Kirchentagsvokabular wie „Teilhabe“ und das von den Gender-Lehrstühlen propagierte „Diversity Management“, bei dem es im Grunde genommen darum geht, gesellschaftlichen Mikro-Gruppen, vorwiegend solchen, die mit einer absurden Selbstwahrnehmung ihrer Sexualität geschlagen sind, eine weit überproportionale Bedeutung beizumessen. Die Bedeutung dieser Einrichtung wird aktuell dadurch unterstrichen, daß sie offensichtlich außerhalb des Dienstweges angesiedelt ist. So können Disziplinarermittlungen nicht durchgeführt werden, wenn sich Beschwerdeführer an dieses Stabselement wenden. Disziplinarvergehen können dann eben nicht verfolgt werden. Doch der gesellschaftliche Fortschritt kann doch nicht durch irgendwelche kleinlichen Rechtsvorschriften aufgehalten werden!

Vielleicht sollte die Ministerin ihre so definierten strategischen Ziele dadurch fördern, daß ihr famoses Stabselement nun künftig mit einem bunten Motivwagen am „Christopher Street Day“ teilnimmt. Gewährleistet wäre damit auf jeden Fall eine nachhaltige Abkehr von unerwünschter Traditionspflege. Ein größerer Gegensatz zu sogenannten Wehrmachtsdevotionalien in Kasernen ist schlechterdings kaum denkbar. Die „Bunte Republik Deutschland“ braucht eben auch eine zeitgemäße Militärkultur. Mit der Verfremdung des Eisernen Kreuzes hat die Ministerin ja schon die Richtung gewiesen. Über diesen Zwischenschritt werden wir sicherlich in absehbarer Zeit zur Umwandlung der Streitkräfte in eine staatliche Hilfsorganisation kommen. Der deutsche Militarismus wird dann endgültig auf den Müllhaufen der Geschichte entsorgt.

  • AGG: Allgemeines Gleichbehandlungs Gesetz

Von Demokraten und Spezialdemokraten

Zu den Binsenweisheiten, die in unseren Tagen allerdings besondere Beachtung verdienen, gehört auch die, daß die Politik viel zu wichtig ist, als daß man sie den Politikern allein überlassen könnte. Politiker, die noch nicht ganz vergessen haben, daß sie eigentlich nur Vertreter des Volkes, nicht aber der Souverän selbst sind, ermutigen denn auch dazu, sich mit dem Tagesgeschehen zu befassen und wenn möglich, politisch auch aktiv zu werden. Ohnehin ist die Demokratie die einzige Staatsform, die unseren zivilisierten Vorstellungen von Menschenwürde gerecht wird. Denn untrennbarer Bestandteil der Menschenwürde ist auch die Eigenverantwortlichkeit des Menschen. Sie hat dann auch in sehr früher Zeit im alten Griechenland zu den Anfängen eines demokratischen Staatswesens geführt. Die freien Bürger der dortigen Stadtstaaten bestimmten durch Wahlen und Abstimmungen über die Geschicke ihres Gemeinwesens. Der Schönheitsfehler aus unserer Sicht war allerdings, daß sowohl die Frauen als auch die Sklaven davon ausgenommen waren. Doch wir wollen frühere Jahrhunderte und Jahrtausende nicht an den Maßstäben unserer Zeit messen. Die parlamentarische Demokratie mit ihren repräsentativen Elementen war letztendlich die Notlösung, welche die im Vergleich zu den antiken Stadtstaaten ungeheure Zahl von Bürgern erforderlich machte. Es mögen zwar wenige hundert Athener im alten Griechenland und wenige tausend Bürger eines Schweizer Kantons über einzelne Sachfragen entscheiden können, Millionen von Bürgern eines modernen Staates können das nicht. Deswegen müssen sie schlicht und einfach Bevollmächtigte bestellen, die für sie in ihrem Auftrag das Staatswesen leiten und verwalten. In jüngster Zeit hat allerdings der rasende technische Fortschritt insbesondere im Kommunikationswesen Möglichkeiten der Mitentscheidung geschaffen, die etwa im 19. und 20. Jahrhundert noch nicht vorstellbar waren. Es ist daher legitim, heute nach erweiterten Möglichkeiten der direkten Demokratie über die bereits existierenden Volksentscheide hinaus nachzudenken. Doch nun genug der Demokratietheorie. Denn das Recht zur Mitgestaltung der politischen Verhältnisse wird in unseren Tagen in einem Ausmaß mißverstanden und auch mißbraucht, das die Mitglieder der verfassunggebenden Versammlung von 1949 sich in ihren schlechtesten Albträumen nicht haben vorstellen können.

Die Rede ist von einem Aktionsbündnis, das unter dem Motto: „Aufstehen gegen Rassismus“ dazu aufruft, Wahlkampfveranstaltungen einer demokratischen Partei massiv zu stören, zu behindern und wenn möglich, zu unterbinden. In ihrem Aufruf heißt es nach der einleitenden Behauptung, fast täglich griffen Rassisten und Rassistinnen – so viel Gender muß sein – Flüchtlingsheime an, islamfeindliche Übergriffe nähmen zu: „Währenddessen wird die Alternative für Deutschland (AfD) zunehmend zum Sammelbecken für Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. An vielen Orten ist die AfD Zentrum der extremen Rechten geworden. Abgeordnete der AfD verbreiten Naziparolen und hetzen gegen Andersdenkende. Die AfD ist zu einer ernsthaften Gefahr geworden, für all jene, die nicht in ihr rechtes Weltbild passen.“ Die Verfasser dieses Aufrufs bleiben Belege und Beispiele für diese Behauptung schuldig, natürlich auch für die subtile Behauptung, die AfD sei ihrerseits gewalttätig ( „ernsthafte Gefahr für all jene die nicht in ihr rechtes Weltbild passen“). In ihrer immerhin 40 Seiten starken Broschüre behaupten die Initiatoren dieses Aufrufs zum Wahlkampf dieser Partei: „Je nach Kontext der Veranstaltung und Strategie der Redner*in, vertritt die AfD dort offen rassistische Positionen oder versucht eher unterschwellig Stimmen zu fangen. Sie fabulieren dann zum Beispiel über Kulturen, die angeblich nicht zusammenpassen oder über angebliche „Bedrohung durch Muslime“. Doch auch AfDler*innen, die sich national-konservativ geben, kämpfen Seite an Seite mit bekennenden Rassist*innen und Neo-Nazis. Ein relevanter Teil der Rechten bezieht sich nicht mehr offen auf Rassentheorie, Antisemitismus und den Nationalsozialismus, sondern versteckt seine rassistischen oder sogar faschistischen Ziele unter einem national-konservativen Deckmantel, angeblicher Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Theorie des Ethnopluralismus. Dies ist eine rassistische Theorie, die sich nicht auf biologische Abstammung, sondern auf die Zugehörigkeit zu verschiedenen Kulturen bezieht. Die Kombination von offenem Rassismus oder Geschichtsrevisionismus mit ethnopluralistischen und national-konservativen Positionen dient der Relativierung und der Verschleierung rassistischer und faschistischer Ziele. Beides ist entscheidend für das Erfolgsrezept der AfD und schafft erst die Voraussetzung, daß Neo-Nazis in Landesparlamente in den Bundestag einziehen können.“

Nun läßt sich zu diesen kruden Behauptungen allerhand sagen. Vor allem fehlt jeder Beleg. Die Technik hinter dieser Argumentation ist offensichtlich: In der Art von Verschwörungstheorien wird den Rednern der AfD unterstellt, nicht zu meinen, was sie sagen. Das Grundgesetz gewissermaßen als Tarnkappe für den „Nazi“. Nebenbei bemerkt: Der Ethnopluralismus ist schon per se keine rassistische Theorie, weil er eben nicht an die blutsmäßige Abstammung anknüpft, sondern an die Zugehörigkeit zu einem Kulturkreis. Zum mitteleuropäischen, speziell deutschen Kulturkreis gehört aber unstrittig jeder Mensch, der hier aufgewachsen und kulturell geprägt worden ist, unabhängig davon, woher seine Vorfahren gekommen sind.

Größte Wachsamkeit gegenüber diesen sogenannten Aktivisten ist geboten, wenn man sich betrachtet, in welcher Art und Weise sie vorgehen wollen, und auch tatsächlich vielfach vorgehen. Da wird unter anderem empfohlen: „Infostände ärgern“ und gleich erklärt, wie das geht, nämlich durch umzingeln, einmauern und einwickeln, zum Beispiel mit Trassierband. Ein Beispiel aus Limburg an der Lahn wird als Video eingestellt. Darauf ist zu sehen, wie ein Infostand der AfD von sogenannten Aktivisten derart dicht umstellt wird, daß Passanten unmöglich gemacht wird, zu dem Infostand zu gehen, und dort mit den anwesenden Mitgliedern der AfD zu sprechen bzw. sich von ihnen politisches Werbematerial aushändigen zu lassen. Daß es sich hierbei um den Straftatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB handelt, muß nicht näher erläutert werden. In ihrer Broschüre versuchen die Verantwortlichen auch die umworbenen künftigen Mitstreiter dadurch zu beruhigen, daß sie behaupten, eine solche Aktion stehe als Kundgebung ihrerseits unter dem Schutz der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit. In der Art des schlechten Juristen wird dann auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Beleg hierfür genannt, ohne allerdings deren Sachverhalt mitzuteilen. Das ist aber unbedingt erforderlich, um beurteilen zu können, ob der vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Fall mit dem hier gezeigten so weit übereinstimmt, daß man die Grundsätze der Entscheidung jenes Falles auf diesen Fall anwenden kann. Liest man die Entscheidung nach, so stellt man fest, daß in jenem Falle nicht etwa ein Info-Stand einer Partei umstellt und abgeriegelt worden ist, sondern daß lediglich der Beschwerdeführer in der Nähe dieses Standes per Megaphon krakeelt hat. Das heißt also, daß die Verfasser jener Broschüre ihre Adressaten zu Straftaten animieren und ihnen gleichzeitig wider besseres Wissen erklären, es handele sich eben nicht um strafbare Handlungen. Aus der Sicht des Juristen hat derartiges ein ganz besonderes Geschmäckle.

In der Broschüre und dem Internetauftritt wird dann auch empfohlen, Veranstaltungen zu stören. Die  „Veranstaltungsortbesitzer“ – für eine solche Begriffsdrechselei hätte mir mein Deutschlehrer seinerzeit sicherlich ein „mangelhaft“ gegeben – sollen die Aktivisten kontaktieren und  „zum Absagen überzeugen“ – auch hier muß ich bezweifeln, ob der Verfasser tatsächlich Abitur gemacht hat – , was nach allen Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit nichts anderes heißt, als daß man die betreffenden Gastwirte vor die Wahl stellt, entweder über kurz oder lang die Fenster ihrer Lokale neu verglasen zu müssen, oder aber die bereits gebuchte Veranstaltung der AfD mit entsprechenden Kostennachteilen abzusagen. Also ein Aufruf zur Begehung von Straftaten wie Nötigung und Sachbeschädigung. Beschwichtigend wird hinzugefügt, daß die Gastwirte natürlich nicht gemeint seien, sondern man nur gegen die AfD vorgehen wolle. Doch den Gastwirten wird klargemacht: „Wer sich in dieser Situation aber schützend vor die AfD stellt, muß Kritik und Protest ertragen.“ Was darunter zu verstehen ist, kann nach den Erfahrungen in den letzten Monaten nicht zweifelhaft sein. Des weiteren wird dazu aufgerufen, Störaktionen während der Veranstaltungen der Partei durchzuführen, um „Nazis“ zu enttarnen. Nun gibt es in dieser Partei keine Nationalsozialisten, wie jeder weiß. Leute mit Sympathien für die seit 1945 nicht mehr existente NSDAP findet man allenfalls noch in der NPD. Dieser hat das Bundesverfassungsgericht bekanntlich Verfassungsfeindlichkeit bescheinigt, sie jedoch wegen ihrer politischen und wirtschaftlichen Schwindsucht als so ungefährlich eingestuft, daß es eines Verbotes nicht bedarf.

Wenig überraschend wird natürlich auch dazu aufgerufen, allerorten (Toiletten, Schulhöfe, Bushaltestellen etc.) irgendwelche Aufkleber anzubringen. Daß es sich dabei um Sachbeschädigung, § 303 StGB, handelt, ist Jurastudenten bereits in den Anfangssemestern klar.

Bemerkenswert ist vor allem, wer diese in vielerlei Hinsicht rechtswidrige Aktion, die darüber hinaus einen Anschlag auf die politische Kultur in unserem Lande darstellt, unterschriftlich unterstützt. Aus der Politik sind das nicht unerwartet weite Teile der SPD, der Grünen und die Linke. Einzelne Politiker dieser Parteien halten es sogar für angebracht, auch persönlich als Unterstützer aufzuscheinen. Um die wichtigsten zu nennen: Katarina Barley, Ralf Stegner, Manuela Schwesig und Eva Högl von der SPD, Kathrin Göring-Eckardt, Toni Hofreiter und Cem Özdemir von den Grünen, Dietmar Bartsch, Katja Kipping, Petra Pau und Bernd Riexinger von der Linken. Doch auch das Who is Who der Gewerkschaften, beginnend mit Frank Bsirske und einer Vielzahl von Ersten Bevollmächtigten der Einzelgewerkschaften und die unvermeidlichen Vertreter der Kirchen, aber auch Institutionen wie die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands e.V. und die jüdische Gemeinde Pinneberg halten es wohl für unverzichtbar, hier aufzuscheinen. Bemerkenswert ist die Zahl von Hochschullehrern verschiedener Disziplinen, darunter angesichts der glatt rechtswidrigen Aktionen des Bündnisses zu meinem nicht geringen Erstaunen der Jurist Prof. Dr. Normen Paech, aber auch Gestalten vom Narrensaum der Gesellschaft wie diverse Bands mit so bezeichnenden Namen wie Narcolaptic, Rantanplan, Schmutzki und der unvermeidliche Linksbarde Konstantin Wecker.

Wenn führende Vertreter zweifellos demokratischer Parteien sich einer solchen Aktion anschließen und damit Aufrufe zu Straftaten unterstützen, dann kann ich nicht umhin, diese Leute nicht mehr in den Reihen der Demokraten zu verorten. Vielmehr handelt es sich um ganz besondere „Spezialdemokraten“. Das sehe ich offenbar nicht alleine so. Die Verfassungsschutzbehörden diverser Bundesländer haben mitgeteilt, diese Organisation zu beobachten, worüber sich diese Spezialdemokraten natürlich empören. Man kann nur anregen, dass auch die Staatsanwaltschaften hier einmal genauer hinsehen und sodann die notwendigen Strafverfolgungsmaßnahmen in die Wege leiten.