Archiv für den Monat: September 2019

National oder völkisch?

Die Debatte um „rechtslastige“ politische Weltanschauungen erinnert ein wenig an die Diskussionen zwischen Gesundheitsaposteln und Genußmenschen, vor allem zum Thema Alkohol. Ist für die einen das Glas Wein nichts als 2 cl Droge, so ist es für die anderen Gaumenerlebnis, für manche sogar kulturelles Leitfossil – ohne Glas Wein kein vollständiger kulinarischer Genuß.  Sehen jene Volksfeste wie das Oktoberfest als organisierte Besäufnisse, präziser formuliert massenhaften Drogenkonsum, so erleben jene sie mit Goethe als Kulminationspunkte menschlicher Lebensfreude -„Hier bin ich Mensch, hier kann ich’s sein“.

Die Mogelpackung

Der „Kampf gegen Rechts“, in dem es ja weniger um die Bekämpfung des Rechtsextremismus geht, als vor alllem um die Diskreditierung traditioneller bürgerlicher Wertvorstellungen, darunter auch des Patriotismus, gleicht in der Tat dem Kreuzzug der „tugendhaften“ Abstinenzler gegen den „dekadenten“ Hedonismus. Kann man diesen jedoch belächeln, weil er aus vielen Gründen chancenlos ist, so muß man jenen bitterernst nehmen, denn er hat zum einen große politisch-mediale Schlagkraft, und zum anderen zielt er auf die Grundlagen unserer Lebensart, so wie sie sich über Jahrtausende in der Organisationsform des Nationalstaates und der dort kultivierten Lebensweisen entwickelt hat, die sich von der anderen Orts eben unterscheidet. Oft sehen wir hier grundsätzliche Unterschiede, betrachten wir etwa religiös-fundamentalistische Ordnungssysteme wie die islamischen Staaten oder eine Kastengesellschaft wie im hinduistischen Indien. Alle diese Gesellschaftsordnungen, unsere eigene eingeschlossen, können ihre Eigenheit nur erhalten und verteidigen, wenn sie sich einen organisatorischen Rahmen, eben eine staatliche Ordnung geben. Nach Arnold Gehlen ist der Staat somit „die rational organisierte Selbsterhaltung eines geschichtlich irgendwie zustande gekommenen Zusammenhangs von Territorium und Bevölkerung“. 

Nichts am Begriff der Nation ist anrüchig


Als Zwischenergebnis halten wir also fest: Die Nation ist keine „rechte“ oder „linke“ ideologische Begrifflichkeit, sondern sie ist Wesensmerkmal staatlicher Organisation. Nicht zufällig sind die allermeisten Staaten dieser Erde auch klassische Nationalstaaten in diesem Sinne. Die wenigen Ausnahmen wie etwa Belgien haben denn auch manchmal spezifische Probleme, die sich genau daraus speisen. An und für sich handelt es sich bei der Definition Arnold Gehlens daher auch um eine Binsenweisheit. Jeder Student der Rechtswissenschaften lernt daher, daß ein Staat drei wesentliche Bestandteile hat, ohne die man eben nicht von einem solchen sprechen kann: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt. Das ist auch im wesentlichen unstrittig, der Streit geht allein um den Begriff des Staatsvolkes, mehr noch des Volkes an sich. Angesichts dessen, daß sowohl die Präambel des Grundgesetzes als auch die Inschrift über dem Reichstagsgebäude das Deutsche Volk als Träger der Staatlichkeit ausweisen, erscheint die derzeitige Debatte in Deutschland absurd, abgesehen davon, daß es sie in der Tat auch nur in Deutschland gibt.

Betrachten wir also erst einmal ganz unaufgeregt die gängigen lexikalischen Definitionen des Begriffes Volk. Dabei ist es auch hilfreich, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen, denn die Gültigkeit von Definitionen kann man unter anderem daran messen, ob sie dem Zeitgeist unterworfen sind oder nicht. Im Großen Brockhaus von 1957 finden wir zum Stichwort Volk diese Definition: “ Ein Volk ist durch gemeinsame geistige und kulturelle Entwicklung, in die das Erbe von Generationen eingegangen ist, meist – aber nicht notwendig, zum Beispiel die Schweiz – durch eine gemeinsame Sprache verbunden; dazu tritt in steigendem Maße das Streben nach politischer Einheit (-  Staat). Stämme und Völker – biologisch-morphologisch soweit wir sehen stets Mischungen von Elementen verschiedener Rassen – werden unter den Bedingungen ihrer naturhaften Umwelt durch geschichtliche Ereignisse geprägt: Wanderungsbewegungen, Überschichtungen, Reichsgründungen, politische Katastrophen; in neuester Zeit haben Zu- und Abwanderung, Kolonisation, erzwungene Umsiedlung manche Völker stark gewandelt.“ Schauen wir aktuell in das populäre Internet-Lexikon Wikipedia, so finden wir dort: „Der Begriff Volk bezeichnet Gruppen von Menschen, die aufgrund bestimmter kultureller Gemeinsamkeiten und enger Beziehungen sowie zahlreicher Verwandtschaftsgruppen miteinander verbunden sind.“ (Wikipedia, Abruf 28.9.2019) Wir sehen also, daß der Begriff jenseits allen politischen Streits durchaus präzise und allgemeingültig ist. Und, hier kommt der erste Aufreger, der Begriff hat eine biologische Komponente insoweit, als Wesensmerkmal eines Volkes eben auch die gemeinsame Abstammung ist – im Großen Brockhaus Generationen, in Wikipedia Verwandtschaftsgruppen.  Der zweite Aufreger findet sich auch in beiden Definitionen, nämlich die gewachsene kulturelle Gemeinsamkeit.

Wer „rechts“ sagt, will betrügen

Der Vorwurf gegen als „rechts“ bezeichnete, in Wahrheit eher beschimpfte, Politiker geht dahin ihnen zu unterstellen, mittels einer exklusiv-biologischen Definition, gemeinhin als völkisch bezeichnet, vor allem Zuwanderer generell aus der Volksgemeinschaft ausschließen zu wollen, ihnen gewissermaßen die Fähigkeit zur Integration abzusprechen, so, wie die Nationalsozialisten seinerzeit dekretiert hatten, daß ein Jude nicht Volksgenosse sein könne. Und gerade diese biologistische Auffassung vom Staatsvolk wird denn auch gerne dem nationalkonservativen politischen Gegner zugeschrieben, ob er sie tatsächlich vertritt oder auch nicht. Als Ausdruck dieser Überzeugung wird es dann angesehen, wenn Begriffe wie Überfremdung benutzt werden. Wer die in linksliberalen, grünen, aber auch kirchlichen Kreisen, von links drehenden „Kulturschaffenden“ erst gar nicht zu reden, als allein demokratisch propagierte Multi-Kulti-Ideologie ablehnt, weil er die gewachsene Kultur des deutschen Volkes in seinen eigenen Vorstellungen von Lebensart und Gesellschaft dem Multikulturalismus vorzieht, der wird dann eben in einem Atemzug mit den Nationalsozialisten genannt. Das ist diffamierend, und das ist auch eine durchsichtige Strategie. Der Nationalsozialismus ist für alle Zeiten tot, das bezweifelt eigentlich niemand. Er muß daher auch nicht mehr bekämpft werden. Wer den sogenannten „Kampf gegen Rechts“ führt, führt ihn deswegen auch nicht wirklich gegen einen wiedererstehenden Nationalsozialismus, sondern führt ihn gegen die traditionelle bürgerliche Gesellschaft.

Das Maß aller Dinge in der Politik ist das Grundgesetz

Die Grenze zwischen national-konservativem Denken und nationalsozialistischer Ideologie zieht das Grundgesetz. Die freiheitliche demokratische Grundordnung schützt sowohl die demokratische Organisation des Staatswesens, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und durch die Gewaltenteilung geprägt ist, und wonach alle Menschen ihre unveräußerliche Würde haben, und alle Deutschen die in der Verfassung festgeschriebenen Freiheitsrechte genießen. Was das im Einzelnen bedeutet, haben natürlich die Gerichte festzulegen, wenn Streit darüber entsteht. Das ist nicht selten der Fall. Zu unserem Thema gibt es dazu die Parteiverbots-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betreffend die NSDAP-Nachfolger wie auch die KPD. Aber auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte unterhalb der Parteiverbotsverfahren, etwa dazu, ob die Verfassungsschutzämter Personen und Organisationen beobachten dürfen, und was diese Beobachtung rechtlich überhaupt bedeutet, ist dazu aufschlußreich.

Virulent wurde das zum Beispiel im Falle der national ausgerichteten Partei „Die Republikaner“. Sie wurde als Verdachtsfall von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Die Frage war, ob Bürger in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat, im vorliegenden Falle Soldaten, Ämter und Funktionen in dieser Partei übernehmen durften, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, nicht stets die Gewähr dafür zu bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes eintreten zu wollen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage in seinem Urteil vom 18.05.2001 bejaht. Der Sachverhalt fiel auch in einem Zeitraum, der von einer hitzigen öffentlichen Debatte über das Asylrecht geprägt war. Infolge des Balkan-Krieges kamen seinerzeit ja sehr viele Flüchtlinge nach Deutschland, die hier um Asyl nachsuchten, was teilweise zu chaotischen Verhältnissen geführt hatte. Deswegen wurde ja damals das Asylrecht im Grundgesetz geändert, und zwar im Sinne eines erschwerten Zuganges. Die nachfolgend zitierten Sätze aus diesem Urteil haben daher eine verblüffende Aktualität:

Als programmatische Ziele der REP im Bereich der Ausländer- und Asylpolitik lassen sich aus einer Gesamtschau der Nachweise in Verbindung mit dem Parteiprogramm vom 26./27.06.1993 („Ausländerpolitik“ und „Asylrecht“) und mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme des Senats in der Berufungshauptverhandlung die Wahrung der geschichtlich gewachsenen nationalen Identität und der deutschen Interessen, die Verhinderung einer multi-ethnischen, multikulturellen Gesellschaft, bzw. von „Überfremdung“ und von deren vermeintlichen negativen Begleiterscheinungen wie dem Verlust der demokratischen Selbstbestimmung infolge Mehrheitsverlust, dem Verlust der nationalen Identität durch die europäische Integration, einer Werteverschiebung, von zunehmender Gewalt und Kriminalität, von zusätzlichen gesellschaftlichen Konflikten, finanziellen Belastungen des Staates und dem Verlust von Arbeitsplätzen und Wohnungen für die deutsche Bevölkerung ersehen. So angreifbar sie in der Sache auch erscheinen mögen, weil sie auf entsprechende Ressentiments in der Bevölkerung zielen, verstoßen weder diese programmatischen Ziele noch die vorgesehenen Mittel gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung… Da nach den zu Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG dargelegten Grundsätzen auch nicht zu beanstanden ist, daß politische Vorstellungen und Positionen im öffentlichen Meinungskampf in populistischer oder dramatisierender, drastischer, plakativ-vereinfachender oder polemischer Weise vorgetragen werden, ist es der REP in den die Öffentlichkeit besonders berührenden Fragen einer erheblichen Einwanderung in Deutschland und der dadurch bedingten Phänomene nicht verwehrt, zum Beispiel einen „Verlust der nationalen Identität“ durch „Überfremdung“ und die Aushöhlung des „Abstammungsprinzips“ zu beklagen, die Art und Weise der Bewältigung der deutschen Vergangenheit nach dem Zweiten Weltkrieg zu problematisieren sowie die Frage nach der Ausländern geschuldeten Solidarität anzusprechen.“

Von Verfassungs wegen sind also Positionen, wie sie von Vertretern politisch sehr weit rechts zu verortender Strömungen vorgetragen werden, zunächst einmal unbedenklich. Die Grenze dürfte da zu ziehen sein, wo die Menschenwürde eindeutig verletzt wird. Das ist dann der Fall, wenn Zuwanderern generell die Fähigkeit abgesprochen wird, sich zu integrieren und Bestandteil des deutschen Volkes zu werden, so wie es über die Jahrhunderte eben auch durch Zuwanderung geworden ist. Der Multi-Multi-Ideologie zu widersprechen ist jedoch durchaus verfassungskonform. Wer in Sorge vor kultureller Überfremdung und Veränderung des gewachsenen Volkscharakters ist, verläßt damit gerade nicht den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, solange er eben nicht biologistisch argumentiert und jedem Zuwanderer aus biologischen Gründen die Fähigkeit abspricht, sich in das deutsche Volk zu integrieren. Es ist eben in jeder Hinsicht das „meden agan“, die Warnung vor der Maßlosigkeit, die als Inschrift über dem Portal des Apollo-Tempels in Delphi angebracht war, was uns auch im politischen Urteil leiten soll. Weder die nationalistische Unbedingtheit, wie sie aus manchen Verlautbarungen von Ideologen der rechten Szene durchscheint, noch die Aufnahme von Massen kulturfremder, sich auch in unsere Kultur gar nicht integrieren wollender Zuwanderer können toleriert werden. 

Völkische Vorstellungen sind auch realtätsfremd

Die Vorstellung, in Deutschland so etwas wie eine völkische Homogenität zu bewahren oder gar wiederherzustellen, ist nicht nur mit dem tragenden Verfassungsgrundsatz aus Art. 1 GG, dem Schutz der Menschenwürde, unvereinbar, wie oben ausgeführt. Sie ist auch mehr als weltfremd. Von den derzeit rund 83 Millionen Einwohnern unseres Landes sind 20,8 Millionen Zuwanderer der ersten oder der Folgegenerationen, also keine sogenannten Biodeutschen. 40,6 % der Kinder unter fünf Jahren haben diese Familiengeschichte. Die Tendenz jedenfalls in den alten Bundesländern, auf die rund 95 % der Einwohner mit Migrationshintergrund fallen, zeigt einen rasch zunehmenden Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund. Mit anderen Worten: der von Nationalromantikern wie etwa der Identitären Bewegung beklagte „große Austausch“ findet schon längst statt, und es gibt auch keine Möglichkeit, jedenfalls keine in einem demokratischen Rechtsstaat diskussionswürdige, dies zu ändern. Wer mit Recht die gewachsene Identität unseres Volkes mit seinen Traditionen und eingebettet in die abendländische Kultur aufrecht erhalten und fortführen will, der muß sich eben mit der wirklichen Integration dieser  Bevölkerungsgruppe befassen. Das Ziel kann natürlich nur die Integration sein, wie sie in früheren Jahrhunderten immer wieder erfolgreich geschehen ist.  Das klassische Beispiel sind hier die aus Frankreich zugewanderten Hugenotten. Zuzugeben ist, daß die Integration von Menschen aus außereuropäischen Kulturkreisen sehr viel schwieriger ist, im Falle des islamischen Kulturkreises schon infolge seiner Abgeschlossenheit nahezu unmöglich. Dennoch ist diese Aufgabe anzugehen.

Integration tut not und ist möglich

Daß dies grundsätzlich möglich ist, zeigen Menschen wie Imad Karim, Leila Mirzo und Bassam Tibi, um nur wenige, dazu noch prominente Deutsche mit ilamischem Zuwanderungshintergrund zu nennen. Damit es gelingt, solche persönlichen Entwicklungen anzustoßen und zu fördern, muß man bei den Kindern vom Vorschulalter an beginnen. Man muß eben in der Öffentlichkeit energisch darauf hinweisen, daß Grundschulklassen mit einem erheblichen Anteil von Kindern, deren Muttersprache eben nicht deutsch ist,  für die Entwicklung aller Schüler schädlich sind. Es ist eben nicht rassistisch, nach den Voraussetzungen für jeden Schulerfolg zu rufen, der nur gelingen kann, wenn von der Kita an die Gruppen gemischt werden, wobei der Anteil der Kinder mit deutscher Muttersprache weit überwiegen muß, damit die deutsche Sprache auf einem Niveau erlernt und eingeübt wird, das dann den Unterricht in den anderen Fächern überhaupt erst ermöglicht. Es ist eben nicht rassistisch, auf die erheblichen Kosten hinzuweisen, die mit der lebenslangen Alimentierung  von  unqualifizierten und auch nicht wirklich qualifizierbaren Zuwanderern verbunden sind, und schon aus diesem Grunde die regellose Zuwanderung unter humanitären Gesichtspunkten durch eine geregelte Zuwanderung unter Nützlichkeitsgesichtspunkten zu fordern. Es ist eben nicht rassistisch, auf die überproportionale Kriminalität von Ausländern, auch von Zuwanderern, im Bereich der Gewalt-und Sexualdelikte hinzuweisen und auch darauf, welche nicht nur finanziellen Belastungen von Polizei und Justiz daraus entstehen. Man muß eben die Dinge vom Ende her denken. Wir wollen eben im Ergebnis eine funktionierende Gesellschaft, die eben nach aller Lebenserfahrung ein gewisses Maß an Homogenität voraussetzt. Eben diese Homogenität gilt es herzustellen, was natürlich erheblicher gesellschaftlicher Anstrengungen bedarf. Sie allein durch Abschottung erreichen zu wollen, ist nicht nur illusorisch, es ist unmöglich, und zwar nicht nur, weil dieser Zug schon längst abgefahren ist.

Wider die Diffamierung!

Aber es kann auch nicht hingenommen werden, daß die Äußerung berechtigter Sorge, wie sie im zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beschrieben wird, als rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich denunziert und diffamiert wird. Wir sollten uns hüten, den Feinden unserer Freiheit auf den Leim zu gehen. Dazu gehört auch, nicht jedem, der die Zustände in Deutschland kritisiert, zu unterstellen, ein verkappter Nazi zu sein. Und dazu gehört auch, dieser Diffamierung stets und überall energisch entgegenzutreten. Keine Scheu vor dem Widerspruch! Nehmen wir die Habermas-Anhänger beim Wort und verlangen, daß das bessere Argument und nicht das medial am meisten gehypte sich durchsetzt! Wer in Beruf und Familie täglich seine Leistung bringt, hat keinen Grund, Minderwertigkeitskomplexe gegenüber politischen Schwätzern und politisch korrekten Schreiberlingen zu entwickeln, ganz im Gegenteil.   

Was es zu verhindern gilt

Das gesellschaftliche Problem der Zukunft wird ein anderes sein, als es uns die Stichwortgeber in den Medien suggerieren wollen. Es ist durchaus möglich, nicht einmal unwahrscheinlich, daß sich gerade entlang der Abstammungslinien von einheimischer Bevölkerung einerseits und zugewanderter Bevölkerung andererseits auch eine soziologische und ökonomische  Grenze bildet, höchst wahrscheinlich auch mit nur geringer Durchlässigkeit. Eine Zweiteilung der Gesellschaft in die in jeder Hinsicht dominierende Minderheit der Herkunftsdeutschen, die im Besitz der überlegenen Kulturtechniken sind, und die strukturell unterlegene große Mehrheit, die bildungsfern in archaischen Gesellschaftsmustern lebt. In der Geschichte haben wir das Beispiel Sparta mit einer vergleichsweise überschaubaren elitären, herrschenden Schicht der Vollbürger auf der einen Seite, und die außerhalb dieser Gesellschaft stehenden rechtlosen Heloten und Sklaven. In abgemildeter Form haben wir das entgegen der insoweit demokratischen und humanistischen Verfassung  in der Wirklichkeit der USA. Der dominierenden Bevölkerungsschicht der sogenannten WASPs (White Anglo Saxonian Protestants) steht die ökonomisch und sozial vorwiegend in prekären Verhältnissen lebende, jedoch zahlenmäßig weitaus größere Gruppe der Zuwanderer aus dem afrikanischen Raum und den mittel-und südamerikanischen Ländern gegenüber. Über das elitäre Kastenwesen Indiens haben wir bereits gesprochen.

Vor allem die Zuwanderer aus dem islamischen Kulturkreis verweigern zu einem großen Teil die Integration in die einheimische Bevölkerung, was sich nicht nur darin äußert, daß sie in aller Regel nur innerhalb ihrer Gruppe heiraten, sondern auch darin, daß sie in aller Regel entweder gar keine oder nur sehr niedrige Bildungsabschlüsse anstreben und erzielen. Demgemäß finden wir sie vorwiegend als ungelernte Arbeitskräfte oder kleine Selbstständige, wie Inhaber von Gemüseständen auf dem Wochenmarkt oder Betreiber von Dönerbuden. Die positiven Gegenbeispiele sind überschaubar. Hier entsteht eine Klasse von Heloten, mindestens aber Fellachen, die eine Durchlässigkeit nach oben nicht einmal anstrebt, allenfalls plakativ zur Schau getragenen Reichtum anstrebt, wie die Autokorsi türkische Hochzeitsgesellschaften zeigen, die vorwiegend aus PS-starken aufgemotzten Nobelkarossen bestehen. Ein Verhalten, das von der Mehrheitsgesellschaft je nach Laune belächelt oder als Belästigung empfunden wird.

Eine gescheiterte Theorie kann nicht erkenntnisleitend sein

Nicht zielführend sind politikwissenschaftlich-historische Abhandlungen über die sogenannte konservative Revolution der zwanziger und dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Natürlich ist es wissenschaftlich legitim, auch  diese historische politische Strömung zu untersuchen. Nur kann das nicht mit dem Ziel geschehen, hieraus einen Ertrag für unsere Zeit gewinnen zu wollen. Denn  es handelt sich in aller Regel um Staatsphilosophien autoritären Charakters, wobei  der Faschismus  der zwanziger und dreißiger Jahre, der in Italien, Spanien und Portugal auch lange Jahre die Politik dominiert hat, eine große Anziehungskraft auf die Theoretiker der sogenannten konservativen Revolution ausgeübt hat. Zu Unrecht wird im Übrigen in diesem Zusammenhang Ernst Jünger genannt. Der größte Schriftsteller des 20. Jahrhunderts stand weit über der Politik.  Den Nationalsozialismus etwa verachtete er abgrundtief, was er in seinen Marmorklippen eindrucksvoll bewiesen hat. Phantasmagorien der Art, wie sie in nicht wenigen Publikationen aus Schnellroda aufscheinen, können nicht einmal Steinbruch  für zielführende Denkansätze, auf keinen Fall Handlungsanweisungen für unsere Zeit sein. Vielmehr besteht die Gefahr, daß die Feinde einer bürgerlichen, auch national-konservativ grundierten Politik sie mit dem Hinweis  auf die Nähe zu solchen Traumtänzern diskreditieren können. Auch solchen Schalmeienklängen sollte man nicht folgen, es sei denn, man wolle sich aus dem politischen Diskurs auf Nimmerwiedersehen verabschieden wie die Kinder in der Sage vom Rattenfänger von Hameln.

Was ist zu tun?

Wem daran gelegen ist, die herkömmliche bürgerliche Leistungs-, Wissens- und Kulturgesellschaft aufrecht zu erhalten, der muß eben Mehrheiten finden. Mit esoterischen Gedankengebäuden und völkischem Raunen lockt man niemanden hinter dem sprichwörtlichen Ofen hervor.  Gerade die täglich in ihren beruflichen und familiären Aufgaben bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit geforderten Menschen unseres Landes haben für derartiges in der Regel keinen Sinn. Wohl aber werden sie hellhörig, wenn es um ihre finanzielle Belastung geht, etwa die irrsinnigen Kosten der sogenannten Energiewende und der CO2-Hysterie, aber auch der zig Milliarden Euro, die jährlich für die Zuwanderung in die Sozialsysteme aufgewandt werden müssen, oder auch  mit Blick  auf die immer weiter steigenden Mieten, weil Wohnraum in großem Umfang auch für Zuwanderer bereitgestellt werden muss, die ihrerseits keinen ökonomischen Beitrag leisten. Und sie werden hellhörig, wenn  eine  schon im Ansatz verfehlte Europapolitik unsere Steuergelder in die Sozialsysteme der südeuropäischen Länder lenkt. Man will zwar, daß Europa sich einig ist, wenn es um wichtige Fragen geht, man will aber nicht, daß sich die europäischen Länder zu einem europäischen Staat entwickeln, dem nicht nur alle Merkmale eines Nationalstaates fehlen, sondern der mit Sicherheit am Ende auf dem niedrigsten finanziellen gemeinsamen Nenner  daherdümpeln würde. Auf allen diesen Feldern gibt es viel zu tun, vor allem brauchen die mit ihrer täglichen Arbeit reichlich ausgelasteten  Bürger Vordenker und Meinungsbildner – bei der Jugend heißt das heute ja  Influencer – die ihnen eine Stimme geben und der linksliberalen Einheitsmeinung in Politik und Medien unüberhörbar die Alternative der Vernunft entgegensetzen.

Meden agan. Oder, wie es in der Sprache unserer Vorfahren vor langer Zeit geheißen hat, wahrt die „Masze“. Und wen das alles gesellschaftspolitisch und  demokratietheoretisch nicht überzeugt,  der sollte sich Gedanken darüber machen, was realistisch möglich ist. Vor allem aber sollte er beachten, was  das Grundgesetz möglich macht, und was nicht. Ganz sicher nicht sind wesentliche Änderungen am demokratischen Staatsaufbau möglich. Dagegen steht nun einmal die sogenannte Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. Deswegen sind im Übrigen Vokabeln wie „System“ im Zusammenhang mit der Kritik an den Zuständen in unserem Land kontraproktiv, denn sie spielen den Feinden des bürgerlich-nationalkonservativen Lagers in die Hände. Es ist nicht das „System“ zu überwinden, sondern es sind die Mängel und Schwächen der Staats- und Gesellschaftsordnung zu korrigieren und zum besseren zu entwickeln. Wer das anders sieht, ist schlicht und einfach ein Phantast und darüber hinaus zu Recht ein Fall für  den Verfassungsschutz. Energien in diese Richtung zu verschwenden, ist nicht nur unsinnig,  es ist für die Sache derjenigen, die Deutschland in seiner gewachsenen Eigenheit erhalten und ausbauen wollen,  schlicht kontraproduktiv. Mit Blick auf die fehlenden Bodenschätze einerseits und den hohen wissenschaftlich-technischen Standard unseres Landes wird oft davon gesprochen, daß der „Rohstoff Geist“ unser kostbarstes Gut ist. Das gilt natürlich nicht nur mit Blick auf Wissenschaft und Technik, sondern auch mit Blick auf staats- und gesellschaftspolitische Erwägungen. Sapere aude!





   

Greta Thunbergs Weltrettungsshow

Die Hintermänner der Klima-Religion konnten heute einen großen Erfolg verbuchen. Greta Thunberg sprach vor dem erlesenen Publikum der Staats- und Regierungschefs, die sich in New York im Rahmen einer UNO-Konferenz zu eben diesem Thema versammelt hatten. Greta war offensichtlich sehr gut auf diesen Termin vorbereitet worden. In einer veritablen Wutrede las sie den Generationen ihrer Eltern, Onkel und Tanten, Großeltern und was alles dazwischen liegt, die sprichwörtlichen Leviten. Mit Tränen in den Augen, aber aggressiv im Tonfall schleuderte sie ihrem Publikum und damit allen Generationen über ihr wütend entgegen, was den Erwachsenen wohl einfalle, die Zukunft ihrer Generation zu zerstören. Das ganze unter dem wohlgefälligen Lächeln des fetten portugiesischen Sozialisten, der derzeit auf dem Sessel des UNO-Generalsekretärs sitzt und seiner Ideologie entsprechend an allen Stellschrauben dreht, die geeignet erscheinen, den Kapitalismus abzulösen und dem Sozialismus weltweit zur Herrschaft zu verhelfen. Nicht zu Unrecht sieht er in dem Klima-Kreuzzug  Greta Thunbergs und ihrer Hintermänner ein geeignetes Vehikel dafür.

Gestern Impertinenz – heute Haltung

Ich habe mir angesichts dieser Bilder zunächst einmal vorzustellen versucht, wie eigentlich mein Vater reagiert hätte, wenn ich als 16-jähriger in diesem Tonfall Forderungen an ihn gestellt hätte. Die Antwort ist für Leser aus meiner Generation  wohl nicht schwer. Mein Vater hätte mir eine saftige Ohrfeige verpasst und mich für die nächsten Stunden auf mein Zimmer geschickt, damit ich zum einen über Respekt vor meinen Eltern, und zum anderen über die Sinnhaftigkeit meiner Forderung nachdenke. Nun ist heute eine derartige Reaktion der Eltern aus der Mode gekommen und auch ungesetzlich. Die präpotente Impertinenz, die Jugendlichen zu allen Zeiten jedenfalls phasenweise zu eigen war,  wird natürlich auch heute gelegentlich von Jugendlichen an den Tag gelegt. Auch wenn die Ohrfeige dann heute nicht mehr als die richtige Antwort darauf angesehen wird, so ändert sich doch nichts daran,  daß eine derartige präpotente Impertinenz bleibt, was sie immer war. Es gibt nicht den mindesten Grund für Erwachsene, dem dann nachzugeben. Vielmehr verfehlt seinen Erziehungsauftrag, ja seine Verantwortung vor seinem Kinde, wer  nicht konziliant im Ton, aber hart in der Sache seinem Kind die Grenzen aufzeigt, wozu natürlich auch im Idealfall eine sachliche Diskussion gehört. Letztere kann  naturgemäß niemals ganz auf Augenhöhe stattfinden, dem stehen ja schon die sehr unterschiedlichen Lebenserfahrungen und Wissenshorizonte der Beteiligten entgegen.

Die Verdummungsmaschine arbeitet auf Hochtouren – bis sie heißläuft

Leider werden unsere Medien wie unsere Politiker in den Chor einstimmen, der ausschließlich Loblieder auf Greta Thunberg und die angeblich großartige, von frühem Verantwortungsbewusstsein und großer Sorge um die Zukunft der Menschheit bewegte Jugendliche Anhängerschaft der schwedischen Klima-Ikone singt. Der soziale Druck auf die sprichwörtlichen Zeitgenossen Frau Müller und Herr Meier ist erheblich. Er führt dazu, daß man jedenfalls in den Medien nichts mehr anderes findet, als Bewunderung und Lob für die ach so fortschrittlich, verantwortungsvoll und der Welt der Erwachsenen weit vorauseilenden Jugendlichen Klima-Aktivisten. Es ist auch hier wieder wie so oft der Vergleich mit dem Märchen von des Kaisers neuen Kleidern angebracht. Ich jedenfalls gebe die Hoffnung nicht auf, daß eines Tages das Kind auf der Bildfläche erscheinen wird, das dann ausruft: „Aber der hat doch gar nichts an!“ Die Frage ist nur, wann dies geschehen wird, wie viel von unseren Lebensgrundlagen bis dahin zerstört sein wird, und wie man dieses Zerstörungswerk dann im Nachhinein wieder ungeschehen machen kann. Die Hintermänner des politisch missbrauchten kranken Kindes aus Schweden werden bis dahin allerdings gewaltige Vermögen angehäuft haben. Den Sozialisten unter ihren Förderern wird jedoch hoffentlich zum wiederholten Male das enttäuschende Erlebnis des Scheiterns ihrer Idee beschieden sein.


Die Klimarevolution

Fridays for Future – das beherrschende Thema unserer Zeit

Wer die Zeitung aufschlägt, das Radio einschaltet, im Fernseher Nachrichten oder Talkshows, aber auch Unterhaltungssendungen einschaltet, dem springt förmlich allenthalben das Thema Klima entgegen. Und das mit stets gleichem Tenor. Der Klimawandel ist da, er beschleunigt sich immer mehr, seine Folgen werden in absehbarer Zeit eintreten, wenn sie nicht schon da sind, auf jeden Fall sind sie furchtbar, unsere Erde wird über kurz oder lang unbewohnbar werden, unsere Zukunft ist düster, wenn nicht, ja wenn nicht der Mensch sein Leben radikal ändert, denn den Klimawandel verursacht ganz allein der Mensch in den Industrieländern, indem er mittels industrieller Warenproduktion und Energiegewinnung „Treibhausgase“, insbesondere CO2, produziert.

Eine Massenbewegung namens „Fridays for Future“, die weit über das organisierte Schulschwänzen hinausgeht, beansprucht die öffentliche Aufmerksamkeit in einem Maße, das alle anderen Probleme verdrängt, ob Migrationskrise, Schuldenkrise, Nahostkonflikt, heraufziehende Wirtschaftskrise, soziale Probleme wie Pflegenotstand, Altersarmut, Brexit, Bandenkriminalität, um einmal eine Aufzähhlung der Themen zu versuchen, die uns wirklich beunruhigen sollten. Die Medien springen willig auf den Zug auf und verbreiten Schreckensmeldungen. Selbst auf dem Bildschirm im U-Bahnhof erscheinen grafisch animierte Karten, auf denen die Küstenlinie viele Kilometer landeinwärts wandert, wenn die Durchschnittstemperatur nur um 0,5 % ansteigt.  Kinder werden bereits im Kindergarten,ja sogar in der Kita darüber „aufgeklärt“, daß es immer wärmer wird, weil Papa ein großes Auto fährt, und es doch viel besser ist, wenn er das Fahrrad nimmt. Flugscham, Fleischscham, Avocadoscham und was alles sonst geeignet sein könnte, den Menschen ein schlechtes Gewissen zu machen, wird im Namen der Klimarettung den Menschen eingeredet. Nur wenn wir alle Veganer werden, die zu ihrem Arbeitsplatz am Webstuhl radeln, kann die Menschheit noch gerettet werden. Da verwundert es nicht, wenn mehr als 60 % der Befragten den Klimawandel als ihre größte Sorge  bezeichnen. Und noch weniger verwundert es, daß die Politik auf diesen Zug aufspringt und allerhand Maßnahmen zur Klimarettung beschließt, auch wenn damit den Bürgern massiv in ihren Geldbeutel gegriffen wird. Noch ist deren Angst vor dem Weltuntergang anscheinend größer, als ihre Furcht vor steigenden finanziellen Belastungen.

Gehen wir der Sache doch auf den Grund.

Wir haben es hier offensichtlich mit einer recht einfach strukturierten Ideologie zu tun. Der Klimawandel wird als monokausales Problem dargestellt. Somit ist es leicht fassbar, denn wenn es nur eine Ursache gibt, liegt die Lösung natürlich auf der Hand. Das Thema erfährt eine gewaltige Aufladung durch die damit verknüpfte Katastrophenangst. Der Klimawandel soll ja über kurz oder lang dazu führen, daß die Erde unbewohnbar wird. Somit wird eine Endzeitangst erzeugt. Das Bestechende an dieser Ideologie ist natürlich die Behauptung, die alleinige Ursache für die zu erwartende Apokalypse habe der Mensch selbst gesetzt. Es ist also die klassische Sündenfalltheologie, die der Sache erst so richtig Brisanz verleiht. Der Mensch versündigt sich an der Natur, die Strafe folgt auf dem Fuß. Weil das so ist, liegt die Lösung auf der Hand: „Kehret um! Sündigt fortan nicht mehr!“ In die Gegenwart transformiert: „Hört auf, Treibhausgase  zu produzieren!“ Nur dann kann das Unheil noch abgewandt werden. Nur dann werden wir überleben. Industriell, jedenfalls unter Freisetzung von CO2 produzierte Güter brauchen wir nicht mehr. Adam und Eva im Paradies ebenso wie die Menschen in der Bronzezeit lebten ohne all dies glücklich und zufrieden.

Einfache Erklärungen sind meistens falsch und irreführend

Wie alle einfachen Erklärungen ist das natürlich falsch,  genau genommen stupender Irrsinn. Zunächst einmal wollen wir uns die gängige wissenschaftliche Definition des Begriffs Klima ansehen. Es handelt sich dabei um das 30-jährige statistische Mittel von Wetterelementen wie Temperatur, Windgeschwindigkeit und Niederschlag. Und dies ist von jeher einem stetigen Wandel unterworfen.  So gab es in der Wechsel-Kaltzeit von ca. 120.000–10.000 v. Chr. Klimasprünge von mehreren Grad Celsius während eines Menschenlebens. Hannibal konnte 218 v. Chr. die Alpen mit seinen Kriegselefanten überqueren, weil die Alpengletscher nahezu vollständig abgeschmolzen waren. Die Fundamente der Steinernen Brücke in Regensburg konnten 1135 n. Chr. im trockenen Flussbett der Donau gelegt werden, weil zu jener Zeit eben extreme Dürreperioden an der Tagesordnung waren.  Der mittelalterlichen Warmzeit  von ca. 1000-1300 n. Chr., während der die Felder reiche Frucht trugen und die Menschen gut lebten, folgte bekanntlich die kleine Eiszeit von ca. 1400-1800 n. Chr. mit Hungersnöten. Generell war es während der letzten ca. 10.000 Jahre zu etwa zwei Drittel der Zeit wärmer als heute.

Korrelation statt Kausalität

Die Klima-Ideologen unserer Tage argumentieren gerade nicht mit naturwissenschaftlichen Beweisketten, etwa unter Laborbedingungen durchgeführten Experimenten und physikalischen bzw. chemischen Formeln und Berechnungen. Vielmehr soll der Beweis für die Behauptung, die vom Menschen seit Einsetzen der industriellen Produktion Mitte des 19. Jahrhunderts verursachte und einen immer größer werdenden Umfang annehmende Erzeugung von CO2 führe zum Klimawandel, dadurch geführt werden, daß eine Korrelation zwischen industrieller Produktion, damit einhergehendem Verbrauch fossiler Energien und Veränderungen des Klimas festzustellen sei. Damit liege die Kausalität doch auf der Hand.  Indessen ist auch das nicht richtig, wie die vorstehenden Beispiele zeigen. Tatsächlich sollte man auch nicht nur von Korrelation, sondern genauer von Koinzidenz sprechen, denn die jeweils miteinander verknüpften Erscheinungen hängen nicht voneinander ab, sondern finden zufällig gleichzeitig statt. Doch das stört Ideologen nicht.

Gehen da Jugendliche spontan auf die Straße?

Fridays for Future  ist alles andere als eine spontane Jugendbewegung. Dahinter steht eine unheilige Allianz von sozialistischen Ideologen und Umweltindustrie. Schon  die Allgegenwärtigkeit dieser Bewegung, ihr Organisationsgrad und ihre Medienpräsenz lassen bereits erhebliche Zweifel an einem naiven Schülerprotest aufkommen. Können tatsächlich ein paar Schüler die administrativen und logistischen Anforderungen von Großdemonstrationen erfüllen und von Konferenz zu Konferenz durch die Welt jetten? Können das Kinder mit ihrem Taschengeld finanzieren? Hier muß mehr dahinter stecken. Und das ist auch der Fall.

Wer steckt dahinter, und wer profitiert davon?

Eine Antwort auf die Frage, woher die immensen finanziellen Mittel kommen,  mit denen Fridays for Future am Leben erhalten und so die öffentliche  Debatte bis in die Regierungen und Parlamente  bestimmt wird, zeigt ein Blick auf die Unternehmen und Organisationen, die dahinter stecken. Das wird im Übrigen nicht einmal mehr verborgen. Es handelt sich natürlich um die Umweltindustrie, die Produzenten und Betreiber von Windrädern und Windparks,  Solaranlagen und die Produzenten sogenannter nachwachsender Rohstoffe. Hier werden Milliarden verdient. Es lohnt sich also, eine wirkmächtige Bewegung wie Fridays for Future anzustoßen und zu finanzieren, um  so  Einfluß auf die Gesetzgebung zugunsten einer immer  größeren Ausweitung des sogenannten alternativen Energiesektors zu nehmen.

Was ideologisch die Bewegung trägt, zeigt sich in zunehmendem Maße schon an den Beschriftungen der mitgeführten Transparente. So konnte man während der Demonstrationen zur diesjährigen Internationalen Automobilausstellung in Frankfurt auf einem Transparent lesen: „Burn capitalism not coal!“ Ein Beispiel nur von vielen. Ausgewiesene Sozialisten wie etwa der UN-Generalsekretär Antonio Guterres unterstützen diese Bewegung ebenso wie linksradikale Milliardäre vom Schlage eines Maurice Strong oder des allenthalben zerstörerisch wirkenden Georges Soros, der bezeichnenderweise nicht mit für die Menschheit sinnvoller wirtschaftlicher Tätigkeit, sondern mit Währungsspekulationen immensen Reichtum angehäuft hat, ebenso wie von solchen Drahtziehern gelenkte Politiker vom Schlage eines Al Gore. Daß auch reiche Menschen Sozialisten sein können, weiß man ja spätestens seit Friedrich Engels. Nebenbei bemerkt, ein Beweis dafür, daß die Marx’sche These: „Das Sein bestimmt das Bewusstsein“, genauso falsch ist wie seine gesamte Lehre.

Warum gibt es eigentlich den Sozialismus immer noch?

Das erstaunlichste am Sozialismus ist, das muß in diesem Zusammenhang kurz bemerkt werden, seine Überlebensfähigkeit trotz vielfach dokumentiertem Scheitern in der Praxis. Noch nie hat der Sozialismus erreicht, was er den Menschen verspricht, nämlich ein Leben in persönlicher Freiheit und Wohlstand. Stets hat er das Gegenteil gezeitigt, während der verhasste Kapitalismus den Menschen gebracht hat, was ihnen der Sozialismus versprochen hat. Woran das liegt, ist des Nachdenkens wert. Fündig werden wir vielleicht bei Ludwig von Mises, dem Altmeister der Volkswirtschaft. In seinem Aufsatz „Liberalismus“ sprach er im Jahre 1927 von der Geisteskrankheit namens Sozialismus. Dem ist beizutreten, wobei diese Geisteskrankheit offensichtlich hochinfektiös ist. Das erklärt, warum zum Beispiel gut zwei Drittel der Journalisten linksgrün konditioniert sind, wobei die grüne Ideologie nichts anderes als eine Spielart des Sozialismus ist, wie ihre Herkunft aus der 68er Bewegung beweist.

Jugend ist leicht zu beeinflussen

Derartige Ideologien, seien sie religiös oder profan, gerade wenn ihr Strickmuster so einfach wie möglich ist, hatten schon immer eine große Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche. Ihre Beeinflussbarkeit ist sehr hoch, insbesondere durch griffige und einfache Ideologien. Historische Beispiele dafür gibt es zuhauf. Betrachten wir etwa den Kinderkreuzzug von 1212 n. Chr., der natürlich in einer Katastrophe endete und tausende von Kindern und Jugendlichen ihr junges Leben kostete. Vielleicht ließ diese Menschheitserfahrung die Sage vom Rattenfänger von Hameln  im Jahre 1284 entstehen. Ganz real war die Schreckensherrschaft des Bußpredigers Girolamo Savonarola in Florenz von 1494-1498. Dieser nach einem „Erweckungserlebnis“ vom Medizinstudenten zum radikalen Mönch gewordene  Zeitgenosse Christoph Columbus‘ gewann mit seinen flammenden Predigten über die Sündhaftigkeit der Menschen, insbesondere  der herrschenden Adeligen und Kaufleute, und das deswegen drohende Strafgericht des Himmels vor allem jugendliche Anhänger. Weil ihr Idol das forderte, pressten sie den Erwachsenen ihre kostbaren Kleider und Kunstschätze ab, um sie  auf dem Florentiner Marktplatz dem Feuer zu übergeben. Die Ironie der Geschichte wollte es, daß Savonarola selbst, nachdem er am 23. Mai 1498 auf eben diesem Marktplatz von den wieder zu Verstand gekommenen Florentinern gehenkt worden war, auch dort dem Feuer übergeben wurde. Ein Beispiel für die Entflammbarkeit der Jugend mit wirren revolutionären Gedanken waren auch die Roten Garden Mao Tsetungs in der Zeit von 1966-1976.  Auch hier ging es darum, die Jugend mit einer angeblich reinen Lehre zu infizieren, die gerade das dem Glück der Menschheit entgegenstehende, von der reinen kommunistischen Lehre abweichende Leben der Erwachsenen im Visier hatte. Bis der Spuk mit dem Tode Maos 1976 sein Ende nahm, hatten etwa 1 Million Chinesen das mit ihrem Leben büßen und viele Millionen mit  absoluter Verarmung bezahlen müssen. Ein ähnliches Phänomen war 1979 im Iran zu beobachten, als der radikale Prediger Ayatollah Khomeini vor allem die Jugend für eine  blutige Revolution gegen die in seinen Augen gottlose Gesellschaft mobilisieren konnte.

Wie überzeugend kann eine Jugendreligion denn sein?

Auch der Furor der Jugendlichen „Klimaaktivisten“, vor allem ihre radikale Forderung nach Deindustrialisierung, zielt direkt auf den Lebensentwurf ihrer Eltern und Großeltern, der ohne energieintensive Industrien nicht möglich wäre. Sie müssen also umkehren, damit ihre Kinder und Enkel eine lebenswerte Zukunft haben können. Eine Folgenabschätzung dahingehend, was diese radikalen Forderungen an wirtschaftlichen und sozialen Verwerfungen nach sich ziehen würden,  wird nicht angestellt, und würde Jugendliche Protestierer auch hinsichtlich ihrer naturwissenschaftlichen und  wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnisse überfordern. Es geht aber um die reine Lehre.  Fanatismus und nüchternes Denken schließen einander aus. Mit 16 Jahren kann man aber auch noch nicht über das Wissen verfügen, das  zur Beurteilung komplexer naturwissenschaftlicher und ökonomischer Zusammenhänge unbedingt erforderlich ist. Erstaunlicherweise fällt dies all den Unterstützern dieser Kinder in Politik und Medien nicht auf. Würden sich Frau Merkel oder Herr Prantl von einem 16-jährigen Schüler am Herzen operieren oder auch nur einen Weisheitszahn ziehen lassen? Würden sie einer 16-jährigen Schülerin den Auftrag geben, die Statik eines Hochhauses zu berechnen? Ist das alles so viel einfacher, als die Klimaforschung?

Was ist zu erwarten?

Ob Fridays for Future so enden wird wie einst die Roten Garden Maos und die Tugendbewegung Savonarolas, wird sich zeigen. Eine gewisse historische Gesetzmäßigkeit spricht dafür. Am Ende ziehen die Menschen doch immer die Freiheit der Unfreiheit vor. Ein Leben in Askese halten die wenigsten auf Dauer für erstrebenswert. Somit besteht eine gewisse Hoffnung, daß auch diese geistige Verwirrung in absehbarer Zeit ihr Ende finden wird.


Der Staatsanwalt soll Europa schützen

Der Bundesrat steht meistens etwas im Schatten seines  großen Bruders  Bundestag. Kein Wunder, im allgemeinen winkt er durch, was aus  der ersten Kammer des Parlaments kommt. Nur selten kann eine Partei, die im Bundestag die Oppositionsbänke drückt, im Bundesrat vermöge ihrer Beteilgung an Landesregierungen ein Gesetz blockieren, wie das derzeit die Grünen wider alle Vernunft hinsichtlich der Erklärung nordafrikanischer Länder zu sicheren Drittstaaten im Sinne des Asyl- und Flüchtlingsrechts tun. Heute indessen läßt eine Meldung aus Berlin aufhorchen. Der Freistaat Sachsen hat eine  Gesetzesinitiative des Bundesrates auf den Weg gebracht, wonach künftig die Europäische Union und ihre Symbole  den gleichen strafrechtlichen Schutz genießen sollen, wie das schon für die Bundesrepublik Deutschland der Fall ist.

Man kann die Bundesrepublik Deutschland nicht straflos beleidigen

§ 90a des Strafgesetzbuches ist eine der Strafvorschriften, die allgemein wenig bekannt sind. Doch wird in dieser Vorschrift Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren demjenigen angedroht, der die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft. Die Vorschrift wird selten angewandt. So etwa dann, wenn jemand die Bundesrepublik Deutschland mit dem NS-Staat gleichsetzt oder ihre verfassungsmäßige Grundordnung im gesamten herabwürdigt. Das Verächtlichmachen ist bejaht worden in Fällen, in denen von „Unrechtsstaat“, „Bimbes-Republik“ und „käuflichem Saustall“ die Rede war, oder aber die Bundestagswahl als „Betrugsmanöver“, die Bundesrepublik als „Staat der Verbrecher und Vaterlandsverräter“ oder zum Beispiel das Berliner Abgeordnetenhaus als „Allerheiligstes des bürgerlichen Volksbetruges“ bezeichnet wurde. Auch Pfui-Rufe beim Absingen der Nationalhymne wurden früher einmal bestraft ebenso wie die böswillige Entstellung ihres  Textes.

Bei der Verunglimpfung des Staates kommt es auf die Windrichtung an

Hier ist allerdings in den letzten Jahren unter Rückgriff auf die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit, erst recht die Freiheit der Kunst, eine Aufweichung der Rechtsprechung zu beobachten. So konnten Angehörige der Grünen Jugend nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts straflos auf die Bundesflagge urinieren. Das Oberlandesgericht Frankfurt war allerdings in zwei Fällen anderer Meinung. Die Verballhornung der Nationalhymne durch eine Punk-Band (Deutschland muß sterben, damit wir leben können) als offenbar künstlerisch wertvolle Antithese zum Denkmal des Widerstandes (Deutschland muß leben, und wenn wir sterben müssen) steht nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts unter dem Schutz der Kunstfreiheit.

Betrachtet man diese Rechtsprechung, so beschleicht einen doch der leise Verdacht, daß Kunst– bzw. Meinungsfreiheit vor allem dann greifen, wenn linksdrehende Täter sich in diffamierender Weise mit unserem Staat oder seinen Symbolen auseinandersetzen. Es wäre interessant zu erfahren, was etwa geschähe, wenn Angehöriger irgendwelcher rechtsextremen Grüppchen öffentlich auf die Bundesfahne urinierten oder rechtsextreme Rockbands diffamierende Verballhornungen der Nationalhymne grölten.

Der Staat der Deutschen ist vor Beleidigung geschützt, die Deutschen nicht

Merkwürdigerweise ist ja auch die Beleidigung des deutschen Volkes selbst nicht strafbar. Das liegt daran, daß nach Auffassung der Rechtswissenschaftler und Gerichte unbestimmt große Personenmehrheiten nicht beleidigungsfähig sind. Ein Kollektiv muß, damit man es im Rechtssinne beleidigen kann, nach äußeren Kennzeichen abgegrenzt sein. Das läßt sich natürlich kaum wirklich zuverlässig definieren. Gerichte haben zum Beispiel „die deutschen Ärzte“ als beleidigungsfähiges Kollektiv angesehen, ebenso wie die Angehörigen der GSG 9 oder sogar alle im aktiven Dienst befindlichen Soldaten, nicht aber „die Nürnberger Polizei“, „die Christen“ oder etwa „die Homosexuellen“. Rechtssicherheit sieht anders aus. Bekannt ist die unsägliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus den neunziger Jahren, wonach der Spruch „Soldaten sind Mörder“ straflos bleiben muß, eben aus diesem Grunde. Und ebenso straflos geblieben ist die Bezeichnung der Deutschen als „Köterrasse“. Warum man nicht entweder in der Rechtsprechung oder beim Gesetzgeber auf den Gedanken kommt, wenn schon der Staat einen Schutz vor Verunglimpfung genießen muß, obgleich er nur die äußere Organisation des Staatsvolkes ist, das Staatsvolk selbst aber nicht, und deswegen eine entsprechende Änderung des § 90a StGB vorgenommen wird, erschließt sich mir nicht. Aber vielleicht sieht man hier weniger Handlungsbedarf, als bei der Europäischen Union.

Europa, heilig Vaterland?

Die Gleichsetzung der Europäischen Union, die keineswegs den Charakter eines Staatswesens hat, mit einem Staat indessen überrascht. Natürlich gibt es auch den Schutz ausländischer Staaten vor Verunglimpfung, und zwar in § 104 StGB. Dieser bezieht sich aber nur auf den Fall, daß eine aufgrund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates oder ein Hoheitszeichen, das von einer anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht worden ist, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich gemacht wird, oder wenn beschimpfender Unfug daran verübt wird, der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Straflos bleibt es jedoch, diesen Staat an sich verbal zu verunglimpfen, seine Nationalhymne zu verballhornen und dergleichen mehr. Also wäre es straflos, sich eine, sagen wir einmal, französische Fahne zu kaufen und sie dann etwa öffentlich zu verbrennen. Weil die Europäische Union ja kein Staat ist, schützt diese Vorschrift sie im Gegensatz zu ihren Mitgliedstaaten nicht. Warum sie nun in Deutschland einen stärkeren Schutz genießen soll, als ihre Mitglieder und sonstige Staaten dieser Erde, erschließt sich nicht. Es sei denn, man sieht die Europäische Union faktenwidrig als Staatswesen, gewissermaßen als europäisches Vaterland an. Das mögen ja Europaschwärmer vielleicht so fühlen und auch an der politischen Umsetzung dieses Traums, aus meiner Sicht Alptraums, arbeiten. Mit der Verfassungswirklichkeit und dem Europarecht hat das jedoch nichts zu tun.

Man fragt sich auch, warum die wackeren Volksvertreter aus Sachsen dann nicht auch gleich die UNO, die NATO und andere internationale Organisationen in gleicher Weise schützen wollen.

Die EU sollte nicht durch die Hintertür als Staat in die Rechtsordnung eintreten

Natürlich ist es unanständig, über internationale Organisationen und deren Symbole in beleidigender und diffamierender Weise herzuziehen. Doch meine ich, daß insoweit das soziale Unwerturteil ausreicht. Vor allem aber muß auch in dieser juristischen Hinsicht der qualitative Unterschied auch in strafrechtlicher Hinsicht bestehen bleiben zwischen unserem eigenen Vaterland, das für unser Wohl sorgt und unsere Sicherheit garantiert, und überstaatlichen Organisationen, die das alles eben nicht tun, zumindest nicht ohne ihre jeweiligen Mitgliedsländer tun können, und die deswegen auch kein Vaterland hergebrachten Sinne sein können. Von der emotionalen Bindung, die über die kulturellen und landsmannschaftlichen Traditionen nur in den Nationalstaaten wachsen konnte, erst gar nicht zu reden.

Sollte die Vorschrift ins Strafgesetzbuch kommen, so darf man gespannt sein, ob und welche Art von Verunglimpfungen dann tatsächlich von den Gerichten geahndet werden. Im Falle rechtsextremistischer verbaler oder auch realer Fäkalienschleuderei wird das sicherlich problemlos geschehen. Im Falle so genannter „phantasievoller Aktionen“ linksdrehender Gruppen, und seien sie noch so geschmacklos oder gar im Wortsinne exkremental, wird man wohl eher von Freisprüchen lesen. Duo cum faciunt idem, non est idem wußten schon die alten Römer. Zu deutsch: Wenn zwei das selbe tun, dann ist das – noch lange nicht – das selbe. Latein ist eben im Vergleich zu Deutsch einfach knackiger!


Erziehung zur Freiheit

Zu den Merkwürdigkeiten der politischen Debatte in Deutschland gehört zweifelsohne der Streit um das islamische Kopftuch. Es ist ja ohne jeden Zweifel ein Kleidungsstück, das den islamischen Glauben seiner Trägerin für alle Menschen in ihrer Umgebung sichtbar bekunden soll. Anders als das Kopftuch der Bäuerin früherer Zeiten, das ihr Haar vor Sonne, Regen und Staub schützen sollte, ist das also die Manifestation einer Weltanschauung, was natürlich eine gesellschaftliche, ja politische Bedeutung hat. Die Erwartung von Gesellschaft und Familie an die Frau, das Kopftuch zu tragen, kann gut und gerne als Ausdruck para-religiöser Machtansprüche gedeutet werden. Sicher ist jedenfalls, daß das Tragen des Kopftuchs die Entscheidung für eine Lebensform widerspiegelt, damit eine Gruppenzugehörigkeit formuliert und so einen Ein- bzw. Ausgrenzungsanspruch formuliert. Das Tragen des Kopftuchs definiert also eine Gruppenzugehörigkeit. Sicher ist zudem, daß es sich um eine Bekleidung handelt, welche die Gleichheit von Mann und Frau aufhebt. Genau deswegen ist der Streit darüber ja so politisch und so emotional. 

Kopftuchverbot in der Grundschule

Besonders bizarr erscheint die Diskussion darüber, ob auch in Deutschland, wie jüngst in Österreich geschehen, der Staat verbieten kann, daß minderjährige Schülerinnen das Kopftuch oder auch weitergehende Verhüllungen wie etwa Burka oder Niqab während des Schulbesuchs tragen. Mit dieser Frage wollen wir uns nun etwas näher befassen. Dazu hat kürzlich ein namhafter Verfassungsrechtler, Prof. Dr. Martin Nettesheim, ein Gutachten erstattet, in dem er zu dem Ergebnis kommt, daß der Staat selbstverständlich jedenfalls für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren ein solches Verbot statuieren kann. Ab diesem Alter setzt nach deutschem Recht die sogenannte Religionsmündigkeit ein, womit Jugendliche nun selbst entscheiden können, ob und welcher Religionsgemeinschaft sie angehören wollen, oder ob sie überhaupt ohne religiöse Bindung leben wollen.

Tatsächlich sehen wir in der Öffentlichkeit immer mehr Mädchen, die offensichtlich noch längst keine 14 Jahre alt sind, und doch dieses islamische Kopftuch tragen, das nach Auffassung wohl der meisten islamischen Geistlichen und Religionsgelehrten gemäß Koran von den muslimischen Frauen getragen werden soll. Daß dem dann jeweils eine eigenverantwortliche, auf einer ethisch-religiösen Reflexion beruhende Entscheidung zum Beispiel eines zehnjährigen Mädchens zu Grunde liegen soll, wie es uns Islamfunktionäre, aber auch linksgrüne Islamversteher weismachen wollen, wird wohl nur der glauben, der auch glaubt, daß Zitronenfalter Zitronen falten. Auch Politiker und Religionsfunktionäre sind gut beraten, wenn sie ihre Zeitgenossen nicht für naiv und ungebildet halten.

Europarecht und Religionsfreiheit

Wir können uns auf die Prüfung der Rechtslage in Deutschland konzentrieren. Denn das europäische Recht, hier die Europäische Menschenrechtskonvention, läßt den Mitgliedstaaten bei der Beurteilung, wie mit Religion in staatlichen Institutionen und dem öffentlichen Raum umgegangen werden soll, grundsätzlich einen weiten Beurteilungsspielraum. Das gilt gerade für das Spannungsfeld zwischen liberaler Gesellschaft, Schule und Islam. Das hat der Europäische Gerichtshof für die Menschenrechte in mehreren Entscheidungen, auch zum Thema Kopftuch, klargestellt. Es ist somit auch eine Frage der nationalen Souveränität, wie die Staaten damit umgehen. Österreich etwa hat vor wenigen Monaten ein Kopftuchverbot in Grundschulen verfügt. In Frankreich gilt wegen seiner Verfassungstradition der Trennung von Kirche und Staat ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst. Es ist somit eine Frage der Verfassungskultur, wie ein Staat mit der öffentlichen Manifestation abweichender gesellschaftlicher und/oder religiöser Überzeugungen umgeht.

Religion, Elternrecht, Schule und Grundgesetz

Die Diskussion um dieses Thema kreist naturgemäß um die Grundrechte aus Art. 4 Abs. 3 GG – Religionsfreiheit in der Form der Religionsausübungsfreiheit – und aus Art. 6 Abs. 2 GG – das Grundrecht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder. Beides steht in einem Spannungsverhältnis zu Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes, wonach das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht. Doch ist eine Betrachtung der Fragestellung nur aus dem Blickwinkel der zitierten Verfassungsbestimmungen nicht ausreichend, ihre Problematik hinreichend zu erkennen. Denn wie bei allen Gesetzen gilt gerade für die Verfassung in ihrem Grundrechtsbereich, daß ihr ein Vorverständnis und eine Zielrichtung zu Grunde liegt, die man erkennen muß, wenn man diese Bestimmungen zutreffend erfassen will.

Welches Menschenbild liegt unserer Verfassung zugrunde?

Unser Grundgesetz ist eine freiheitliche Verfassung. Ihr liegt ein Menschenbild zugrunde, das schon aufgrund der christlich-abendländischen Tradition das Individuum und nicht das Kollektiv in den Blick nimmt. Vor allem aber durch die seit dem 16. Jahrhundert immer stärker das abendländische Geistesleben prägende, Gesellschaft und Staat durchdringende Aufklärung, ist es die Grundüberzeugung der europäischen wie auch der aus ihnen hervorgegangenen Völker, daß der freie, selbstbestimmte Mensch das Maß aller Dinge ist. Dies ist das Vorverständnis, das der Formulierung der Grundrechte zu Grunde liegt, was sich besonders deutlich an der überragenden Bedeutung der Menschenwürde in Art. 1 des Grundgesetzes, aber auch der Begründung wesentlicher Freiheitsrechte wie des Rechts auf freie Meinungsäußerung in Art. 5 Abs. 1, oder dem Versammlungsrecht in Art. 8 unmissverständlich zeigt.

Erziehung zur Freiheit

Wenn das Grundgesetz in Art. 7 Abs. 1 das gesamte Schulwesen unter die Aufsicht des Staates stellt, dann begründet dies die Verpflichtung, für eine Erziehung der Kinder im Sinne der Verfassung, also ihrer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu sorgen, den Kindern das nötige Rüstzeug für ein eigenverantwortliches, selbstbestimmtes Leben ebenso wie die grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Teilnahme am Erwerbsleben befähigen, zu vermitteln. Spiegelbildlich ergibt sich daraus auch das Recht des Staates, dies zu tun, ein Recht, das eben neben das Elternrecht zur Erziehung und das Menschenrecht auf Religionsfreiheit tritt. Denn die Verfassungsordnung des Grundgesetzes zielt auf die Errichtung und rechtliche Ordnung eines Gemeinwesens ab, in dem Menschen ein freies Leben in selbstbestimmter Autonomie führen. Das Grundgesetz schreibt einer unter staatlicher Verantwortung stehenden Schule zentrale Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung, Erziehung und Bildung junger Menschen zu. Das Elternrecht zur Erziehung der Kinder aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes verleiht einem erzieherischen Programm, das dem grundgesetzlichen Ziel widerspricht, eigenständige und autonome, beziehungs- und gemeinschaftsfähige Personalität zu entwickeln, keinen Schutz. Denn nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG wacht die staatliche Gemeinschaft über die Betätigung des Erziehungsrechts der Eltern.

Staatliche Erziehung schützt die Grundlagen des Staates im gesamtgesellschaftlichen Interesse

Das Bundesverwaltungsgericht läßt sich in seinen Entscheidungen zum Spannungsfeld von elterlichem Erziehungsrecht und staatlichem Erziehungsauftrag eben von diesen Grundsätzen leiten. Art. 7 Abs. 1 GG vermittelt dem Staat Befugnisse zur Planung, Organisation, Leitung und inhaltlich-didaktischen Ausgestaltung des öffentlichen Schulwesens, seiner Ausbildungsgänge sowie des dort erteilten Unterrichts. Der Staat verfügt demnach über eine umfassende Schulgestaltungsmacht in organisatorischer wie inhaltlicher Hinsicht. Bei der Festlegung des schulischen Bildungs-und Erziehungsprogramms – dem Kernbereich seiner Schulgestaltungsmacht – verbleibt ihm Gestaltungsfreiheit. Diese Bestimmungsbefugnis muß beim Staat schon deshalb konzentriert sein, weil die diesbezüglichen Wünsche der Eltern regelmäßig voneinander abweichen werden. Dieser Bestimmungsbefugnis bedarf es aber auch, weil der Kanon der Schulfächer nicht ausschließlich Belange der Eltern und Schüler berührt. Ihre Auswahl kann Ordnungsvorstellungen sowie Qualifikationsmuster der nachwachsenden Generation beeinflussen. Sie ist insofern von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Der herausragenden Bedeutung der Schule für die Gesellschaft wird nur ein solches Verständnis des Zusammenspiels von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 7 Abs. 1 GG gerecht, das von einer grundsätzlich ungeschmälerten, ausschließlich demokratisch gebundenen Gestaltungsfreiheit des Staates im Hinblick auf die Zusammensetzung des Fächerkanons ausgeht. Auch unabhängig vom jeweiligen Unterrichtsstoff ist davon auszugehen, daß die Schüler im Schulalltag, unter den Zwängen des schulischen Gemeinschaftslebens, auf vielfältige Weise mit ethisch fundierten Verhaltens- und Einstellungsgeboten konfrontiert werden und sie auf diese Weise verinnerlichen.

Historisches Verfassungsverständnis

Diese Vorschrift des Grundgesetzes muß auch geschichtlich verstanden werden. Schon in der Weimarer Reichsverfassung waren in Art. 148 die Grundsätze festgeschrieben, welche die Schulen zu vermitteln hatten. Dort war festgelegt, daß in allen Schulen sittliche Bildung, staatsbürgerliche Gesinnung, persönliche und berufliche Tätigkeit im Geiste des deutschen Volkstums und der Völkerversöhnung zu erstreben seien. Gemäß Art. 136 Abs. 1 der Weimarer Verfassung sollten die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden, sie standen also außerhalb des Einflusses der Religionsgemeinschaften. Die Vorschrift gilt über Art. 140 GG bis heute fort.

Eine freie Gesellschaft kann nur existieren, wenn ihre Grundlagen schon in der Schule vermittelt werden

Im Ergebnis ist also festzuhalten, daß der Staat von Verfassungs wegen in der Pflicht ist, die Kinder in der Schule im Geiste eben dieser freiheitlichen Verfassung zu erziehen. Sie sollen zur Freiheit erzogen werden, zu einer Freiheit, durch die sie zur Entwicklung einer selbstbestimmten, aber auch sozial integrierten und verantwortlichen Persönlichkeit angeleitet werden. Dem steht eine frühkindliche Prägung im Sinne des gegenteiligen Gesellschaftsentwurfs, wie er nun einmal im Islam angelegt ist, diametral entgegen. In diesem Konflikt zwischen der freiheitlichen Gesellschaft, die sich eben eine solche Verfassung gegeben hat und einem archaischen, religiösen Gesetzen unterworfenen Gesellschaftsbild, muß die staatliche Erziehung dafür Sorge tragen, daß die jungen Menschen so erzogen werden, daß sie später in der Lage sind, aufgrund eigener Kenntnis, Erkenntnis und Willensbildung selbst zu entscheiden, ob und welcher Religion oder Weltanschauung sie künftig folgen wollen. Wenn der Staat es jedoch duldet, daß dieses von der Verfassung vorgegebene Erziehungsziel dadurch gefährdet wird, daß Mädchen nicht nur im außerschulischen Bereich, sondern auch in der Grundschule ein islamisches Kopftuch als äußeres Zeichen des Glaubens tragen, zu dem ihre Eltern sie erziehen wollen, und der inhaltlich in weiten Teilen den Grundentscheidungen unserer Verfassung, etwa der Gleichheit von Mann und Frau, widerspricht, dann verfehlt er seinen Erziehungsauftrag.

Das Kopftuch ist nicht nur ein äußeres Zeichen

Es handelt sich eben nicht nur um ein äußeres Zeichen, sondern diese Bekundung der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft wirkt auch nach innen, weil es seine kindliche Trägerin auf Schritt und Tritt daran erinnert, dieser Gemeinschaft anzugehören und sich damit von ihren Mitschülerinnen nicht nur äußerlich zu unterscheiden. Wenn dies, wie vielfach in Wirklichkeit, mit der Vermittlung eines Überlegenheitsgefühls gegenüber den sogenannten Ungläubigen einhergeht, dann verhindert dies tendenziell die Verinnerlichung eben der Freiheitsvorstellungen, zu denen die Schule doch erziehen soll. Daß dies alles natürlich auch auf die männlichen muslimischen Grundschüler durchschlägt, ist offensichtlich.

Mit dem Kopftuchverbot allein ist es nicht getan

Weil nun dieser Erziehungsauftrag dahin geht, die Kinder im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu eigenständig denkenden jungen Menschen zu erziehen, ist es natürlich nicht damit getan, ein äußeres Zeichen der Unterdrückung wie eben dieses islamische  Kopftuch aus der Grundschule zu verbannen. Vielmehr schließt die Erziehung zur individuellen Freiheit auch ein, religiös-gesellschaftliche Vorstellungen wie Speiseverbote, Ungleichheit von Mann und Frau, Ungleichheit von Gläubigen und „Ungläubigen“ in rechtlicher Hinsicht sowie den Vorrang der Religion vor dem Staat im Unterricht zu behandeln und den Schülern zu vermitteln, daß dies alles den Grundentscheidungen unserer Verfassung widerspricht. Dabei muß der Wert des Lebens in Freiheit herausgestellt und auch mit Beispielen des krassen Gegenteils, wie etwa des Lebens in einer streng islamischen Gesellschaft zum Beispiel in Saudi-Arabien, erläutert werden. Denn eine eigenverantwortliche Entscheidung, wie sie leben wollen, können nur solche Menschen treffen, die sich über die Alternativen im klaren sind.

Die wehrhafte Demokratie

Die Politik in Deutschland hat jahrzehntelang den Begriff der wehrhaften Demokratie wie ein Mantra vor sich her getragen, als es darum ging, dem Kommunismus den Einzug in die Beamtenschaft zu verwehren. Warum dies nicht auch im Hinblick auf freiheitsfeindliche religiöse Vorstellungen Geltung haben soll, erschließt sich jedenfalls unter Anlegung logischer Maßstäbe nicht. Gerade in unserer Zeit, in der ein freiheitsfeindlicher Islam – einen anderen kenne ich nicht – allenthalben versucht, die Gesellschaft zu verändern und in seinem Sinne Einfluß zu nehmen – von den Speiseplänen im Kindergarten bis zur Nichtteilnahme von Schülerinnen am Schwimmunterricht – erscheint es mir notwendig zu sein, daß schon in der Grundschule, aber auch darüber hinaus, die Freiheit gelehrt und verteidigt wird. Denn, so sagt das schöne alte deutsche Sprichwort: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr!“


1. September 1939 – 80 Jahre danach

Heute vor 80 Jahren, in den frühen Morgenstunden des 1. September 1939, griff die deutsche Wehrmacht auf breiter Front Polen an. In der deutschen Öffentlichkeit wird dies allgemein mit dem Begriff des Überfalls benannt. Mit diesem Begriff ist durchaus absichtsvoll eine Kriminalisierung verbunden, denn er stammt aus dem Strafgesetzbuch und definiert ihn als eine Variante der gefährlichen Körperverletzung, § 224 StGB. Die Rechtsprechung definiert den Überfall von Alters her als einen Angriff auf den Verletzten, dessen er sich nicht versieht und auf den er sich nicht vorbereiten kann. Schon an dieser Stelle ist also eine kritische Betrachtung des Sprachgebrauchs, neudeutsch ein Faktencheck, angebracht.

Der Krieg kam nicht aus heiterem Himmel

Am 1. September 1939 standen sich die Armeen beider Staaten hochgerüstet gegenüber. Daß der deutsche Diktator Hitler angreifen wollte, ergab sich nicht nur aus der klaren Angriffsgliederung der mit rund 1,3 Millionen Soldaten aufmarschierten Wehrmacht, sondern es entsprach ja auch seiner langfristigen politischen Strategie, dem deutschen Volk Lebensraum im Osten zu verschaffen. In seinem programmatischen Buch „Mein Kampf“ formuliert er dazu auf Seite 728: „Die Außenpolitik des völkischen Staates hat die Existenz der durch den Staat zusammengefassten Rasse auf diesem Planeten sicherzustellen, indem sie zwischen der Zahl und dem Wachstum des Volkes einerseits und der Größe und Güte des Grund und Bodens andererseits ein gesundes, lebensfähiges, natürliches Verhältnis schafft.“ Diese Möglichkeiten sieht er ausschließlich im Osten und führt auf Seite 742 aus: „Damit ziehen wir Nationalsozialisten bewusst einen Strich unter die außenpolitische Richtung unserer Vorkriegszeit. Wir setzen dort an, wo man vor sechs Jahrhunderten endete. Wir stoppen den ewigen Germanenzug nach dem Süden und Westen Europas und weisen den Blick nach dem Land im Osten.“

Polen indessen hatte diesen Angriff seit langem erwartet und war mit rund 1,1 Millionen Soldaten ebenfalls grenznah aufmarschiert. Die Dislozierung der Truppen deutete weniger auf die Absicht einer nachhaltigen Verteidigung, denn auf die Absicht mindestens einer Verteidigung im Wege des Gegenangriffes hin, wenn nicht überhaupt aggressive Absichten vorherrschten. Denn sowohl die extremen Phantasien nationalistischer Kreise in Polen, in denen Landkarten kursierten, in welchen Deutschland bis zur Elbe, teilweise darüber hinaus, als ursprünglich polnisches Land dargestellt wurde, als auch die Kriegsrhetorik polnischer Politiker sprachen für aggressive Absichten auch der polnischen Seite. Nicht nur, daß der polnische Oberbefehlshaber Marschall Rydz-Smigly anlässlich einer Parade seiner Truppen am 3. Mai 1939 in Warschau den Polen versprach, die Deutschen im Grunewald (!) „in Fetzen zu schlagen“, sondern auch die Äußerung des polnischen Botschafters in Paris, Lucasiewicz, gegenüber dem französischen Außenminister Bonnet: „Wir werden von Kriegsbeginn an Deutschland besetzen“, sind eben historische Fakten. Tatsächlich hatte der französische General Weygand den Polen vorgeschlagen, die Verteidigungslinie weit ins Landesinnere zurückzunehmen, womit die Überdehnung der grenznahen Stellung vermieden, die Umfassung von Norden und Süden zumindest erschwert und wegen des Vorteils der inneren Linie eine Massierung der eigenen Truppen und die Möglichkeit der raschen Schwerpunktbildung gegen den Hauptstoß des Feindes ermöglicht worden wäre. Doch dann hätte man keine Angriffsoption mehr gehabt.

Warum verlor Polen so schnell und so gründlich?

Man ist heute nur allzu leicht geneigt, aus dem tatsächlichen Kriegsverlauf zu schließen, daß die Erzählung von dem armen kleinen wehrlosen polnischen Volk, das von dem skrupellosen übermächtigen, vom blanken Vernichtungswillen beseelten deutschen Volk überfallen, geknechtet und massakriert worden sei, tatsächlich die Wirklichkeit in Gänze wiedergibt. In der Tat kapitulierte Polen bereits am 30. September 1939. Der rasche und vollständige Sieg Deutschlands war allerdings drei Ursachen geschuldet, über die politisch korrekte Zeitgenossen heute nicht mehr gerne sprechen.

Zum einen war die deutsche Wehrmacht der polnischen Armee in allen Belangen weit überlegen, was moderne Ausrüstung, gründliche Ausbildung und eine exzellente Führung bewirkten. Zum anderen überschritt in den frühen Morgenstunden des 17. September 1939 die sowjetische Rote Armee die polnische Ostgrenze in ihrer ganzen Breite entsprechend den Abmachungen, die zwischen Hitler und Stalin am 23. August 1939 in Moskau getroffen worden waren. Und nicht zuletzt konnte die deutsche Wehrmacht mit nahezu ihrer gesamten Stärke den Polenfeldzug führen, weil Frankreich und Großbritannien ihre Zusagen, im Falle eines deutschen Angriffs auf Polen ihrerseits Deutschland im Westen angreifen zu wollen, nicht eingehalten hatten. Hätte man zu seinem Wort gestanden, so hätte Deutschland den größten Teil seiner Kräfte im Westen zur Abwehr eines solchen Angriffs einsetzen müssen. Doch im Westen hatte man keine Lust zum „mourir pour Dantzig“ wie es in Frankreich vielsagend hieß.

Der Angriffskrieg war generell Mittel der Politik

Das alles ändert natürlich nichts daran, daß Deutschland unter der Diktatur Hitlers eben absichtsvoll angegriffen hat. Indessen waren zu jener Zeit Angriffskriege Mittel der Außenpolitik. Der Angriff Deutschlands auf Polen setzte eine lange Reihe von Angriffskriegen fort, die nach dem Ersten Weltkrieg geführt worden waren, auch zum Beispiel von der Sowjetunion, die unter anderem (Finnland!) auch in diesem Falle als Angreifer auf den Plan getreten war. Auch von Polen selbst, das zum Beispiel im Jahr 1920 die damals noch militärisch schwache Sowjetunion angegriffen hatte, um sich weite Gebiete ihres Territoriums einzuverleiben. Das will heute niemand mehr wissen. Alles überstrahlt die von den alliierten Siegermächten am 08.08.1945 im Nachhinein installierte Rechtsordnung, wonach der Angriff auf ein anderes Land als völkerrechtliches und strafrechtliches Verbrechen anzusehen sei, allerdings, nur soweit die Angreifer unterlegene Staaten wie Deutschland und Japan waren. Sich selbst wollte man nicht auf die Anklagebank setzen, denn man saß ja bereits auf den Bänken der Ankläger und der Richter.

Das Geschichtsbild des offiziellen Deutschland

So nimmt es nicht weiter wunder, daß in Deutschland heute allgemein ein Geschichtsbild vorherrscht, in dem es einen bösen Buben, also Deutschland, und seine unschuldigen Opfer, zum Beispiel Polen und Italien gibt. Beispielhaft hierfür ist der Auftritt des Bundespräsidenten Steinmeier vor einer Woche in der polnischen Kleinstadt Wielun, die in der Tat am ersten Kriegstag von der deutschen Luftwaffe angegriffen worden war. Indessen handelte es sich völkerrechtlich nicht etwa um einen unerlaubten Angriff auf eine allein von Zivilbevölkerung bewohnte Stadt. Vielmehr lag in ihr und um sie herum wenigstens eine polnische Infanteriedivision. Damit war sie im Kriegsfall ein legitimes Angriffsziel. Notwendigerweise kamen dann auch Zivilisten ums Leben. Von polnischer Seite wird die Zahl von 1200 Toten genannt, realistisch dürfte die Zahl von rund 150 Toten sein, was zwar absolut natürlich viele Menschen sind, im Verhältnis zur Einwohnerzahl von rund 16.000 jedoch dem entspricht, womit im Falle einer Beschießung oder Bombardierung einfach zu rechnen war. Wer die Verantwortung dafür trägt, angesichts eines heraufziehenden Krieges Truppen in dieser Stadt zu stationieren, trägt damit auch die Verantwortung dafür, daß unbeteiligte Zivilbevölkerung zu Tode gekommen ist.

Herr Steinmeier glaubte indessen ausführen zu müssen:

„Wielun war ein Fanal, ein Terrorangriff der deutschen Luftwaffe und ein Vorzeichen für alles, was in den kommenden sechs Jahren folgen sollte. Wir nennen es Krieg, weil wir um einen Begriff verlegen sind für das Grauen jener Jahre. Wir nennen es Krieg – diesen wütenden, entfesselten Vernichtungswillen, der mehr auslöschen sollte, als nur diese Stadt, ihre Bewohner und ihre Geschichte. Er sollte die polnische, die europäische Kultur ausradieren, um Platz zu schaffen für die Wahnvorstellungen eines Verbrechers. Der Angriff auf Wielun hatte kein anderes Ziel als die Erprobung der Mittel, die diese Zerstörung ins Werk setzen sollten. Der Zynismus der deutschen Angreifer war grenzenlos, ihr Handeln unmenschlich, die Folgen furchtbar für die Bewohner dieser Stadt.“

Political correctness und geschichtliche Wahrheit

Mit der Wirklichkeit hat das alles wenig zu tun, wenn auch richtig ist, daß Hitler für „sein“ Volk, das er im Übrigen angesichts des am Ende verloren gegangenen Krieges von der Erde verschwinden sehen wollte, weil es eben sich als das schwächere Volk erwiesen habe, zu Lasten der osteuropäischen Völker Raum zur Ansiedlung gewinnen wollte. Indessen handelte es sich völkerrechtlich eben nicht um einen Terrorangriff der deutschen Luftwaffe, der sich wie die wirklichen Terrorangriffe der britischen und amerikanischen Bomberflotten wenige Jahre später ausschließlich gegen die Zivilbevölkerung richtete. Auch ist es geradezu lächerlich anzunehmen, die deutsche Luftwaffe habe erst im Kriege ihre Fähigkeiten getestet und deswegen dieses Städtchen bombardiert. Natürlich hat auch sie, wie alle anderen Streitkräfte, sich vor dem Krieg auf ihren Einsatz vorbereitet.

Ob Hitler die polnische Kultur ausradieren wollte, darüber kann man vielleicht streiten, nicht aber darüber, daß er keineswegs die europäische Kultur ausradieren wollte, denn selbst er sah die deutsche Kultur als Teil der europäischen Kultur, die es zu bewahren galt, wie etwa seine Weisungen zur Kriegführung in Italien 1944 zeigen, wonach die historischen italienischen Städte möglichst nicht bombardiert oder beschossen werden sollten. Doch im Furor der Verurteilung der Generation unserer Väter und Großväter – er spricht ausdrücklich nicht von den Nationalsozialisten, sondern von den Deutschen – verliert das politisch korrekte Milieu unseres Landes, als dessen Frontmann Herr Steinmeier sich sieht, Maß und Ziel. Es genügt eben nicht, daß der Mörder gemordet hat, nein, er muß sein Opfer zuvor noch vergewaltigt und hernach die Leiche zerstückelt haben.

 In diesem Geiste agiert die deutsche Politik seit Jahren auch gegenüber Italien, was nicht zuletzt der unsägliche Bericht der deutsch-italienischen Historikerkommission aus dem Jahre 2012 beweist, der an Einseitigkeit und Geschichtsklitterung kaum zu übertreffen ist. Auch Steinmeiers Auftritt in dem Dorf Fivizzano in der Toskana vor einigen Wochen paßt nahtlos in dieses Schema: „Ich stehe heute vor Ihnen als deutscher Bundespräsident und empfinde ausschließlich Scham über das, was Deutsche Ihnen angetan haben“. Sicher war es ein Kriegsverbrechen, einen voraufgegangenen Partisanenüberfall, der 16 deutsche Soldaten das Leben gekostet hatte, und der völkerrechtlich zweifellos als Kriegsverbrechen galt, mit dem Tod von 400 Zivilisten, wenn denn diese umstrittene Zahl zutrifft, zu sühnen. Es ist in der Tat von einem Exzess einer grundsätzlich völkerrechtlich zulässigen Sühnemaßnahme auszugehen, weil dann schlicht und einfach die Zahl der getöteten Zivilisten in keinem rechtlich noch akzeptablen Verhältnis zur Zahl der ermordeten deutschen Soldaten stand. Wären es indessen, wie aus anderen Quellen zu entnehmen, 51 Hingerichtete gewesen, so wäre es zwar grausam, aber völkerrechtlich zulässig gewesen. Indessen aber ausschließlich schambeladen vor den Nachkommen der Ermordeten zu stehen, ohne daran zu erinnern, daß auch sie allen Grund haben, sich für ihre Vorfahren zu schämen, die als Partisanen oder ihre Helfer den Mord an tausenden von deutschen Soldaten zu verantworten hatten, ist nicht nur Geschichtsklitterung, es ist auch eine Mißachtung der eigenen Vorfahren und somit auch des eigenen Volkes.

Die Unwahrheit über die Vorfahren zerstört das Selbstwertgefühl der Nachfahren

Den Flachdenkern und politisch korrekten Schreiberlingen, die Gedanken wie die vorstehenden für revisionistisch, unzulässige Aufrechnung und Verharmlosung deutscher Untaten halten, sei in gebotener Kürze gesagt:

Um alles das geht es gerade nicht. Es geht schlicht und einfach darum, daß die Nachgeborenen das Recht haben, die ganze Wahrheit zu erfahren, und daß sie auch das Recht haben, ihre Vorfahren unbefangen selbst beurteilen zu können, auch und gerade unter Anlegung der politischen und juristischen Maßstäbe, die damals galten. Wäre es anders, so müßten wir beispielsweise die Menschen der klassischen Antike in Athen und Rom in Grund und Boden verdammen, weil sie nicht nur den Krieg als selbstverständliches Mittel der Politik betrachteten, sondern zum Beispiel auch die Sklaverei als natürliche wirtschaftliche Ressource wahrnahmen. Dabei sprachen sie den Sklaven nicht nur die Menschenwürde und das Recht auf Leben ab, sondern ihre menschliche Natur an sich. Die griechische Vokabel für den Sklaven – anthropodon – die ja wörtlich übersetzt „Menschenfuß“ bedeutet, besagt ja nichts anderes, als daß der Sklave kein Mensch, sondern nur etwas menschenähnliches ist. Von einer Verdammung der alten Griechen und Römer hat man indessen noch nie gehört, vielmehr gilt uns die Kultur der Antike zu Recht als einer der Höhepunkte menschlicher Kultur überhaupt.

Wer indessen die Deutschen jener Zeit ausschließlich an Kriegsverbrechen und Völkermord messen will, ohne auf die technischen, wissenschaftlichen und auch kulturellen Leistungen der Deutschen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch nur hinzuweisen, der versündigt sich an den heute aufwachsenden jungen Deutschen, denen damit doch eingeimpft wird, Abkömmlinge eines barbarischen Verbrechervolkes zu sein. Da nimmt es auch wenig Wunder, daß etwa junge türkischstämmige Bürger dieses Landes mit oder ohne deutschen Pass es für nicht sonderlich erstrebenswert halten, zu den Deutschen zu gehören. Und es kann nicht darum gehen, Unrecht Recht oder Recht Unrecht zu nennen. Und es kann nicht darum gehen, die Leiden insbesondere der Zivilbevölkerung, die von den Kriegshandlungen betroffen war, zu verschweigen. Aber auch die Empathie für die leidende Zivilbevölkerung jener grauenvollen Jahre muß auch die leidende Zivilbevölkerung in Deutschland während des Krieges und auch in der Nachkriegszeit betreffen. Hier wäre von polnischer Seite – wenn man schon keine förmliche Entschuldigungüber die Lippen bringt – so doch das Eingeständnis der Wahrheit angebracht. Denn auch die in die Millionen zählenden deutschen Opfer von Flucht und Vertreibung sollten des ehrenden Gedenkens auch der Nachfahren derjenigen wert sein, die sich an ihnen schuldig gemacht haben.