Archiv für den Monat: November 2022

Die Deutschland GmbH

Es gibt in Deutschland Leute, die von den tragenden Rechtsgrundlagen unseres Landes merkwürdige Vorstellungen haben. Das reicht von der Vorstellung, die Bundesrepublik Deutschland existiere von Rechts wegen nicht, weil nun einmal das Deutsche Reich bestehe und/oder die Bundesrepublik Deutschland ja gar keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz habe. Diese Organisation könne daher allenfalls als GmbH oder AG betrachtet werden. Nun finden sich derartige Rechtsauffassungen im juristischen Schrifttum nirgends. Allein das sollte neutralen und verständigen Betrachtern des Zeitgeschehens genügend Anlass geben, die Rechtsauffassung dieser Zeitgenossen mit größter Vorsicht zur Kenntnis zu nehmen. Etwa so, wie man die von der Schulmedizin weit abweichenden Vorstellungen von sogenannten „Heilern“ ohne irgendwelche medizinische Ausbildung, geschweige denn ein erfolgreich absolviertes Medizinstudium mit Approbation, als merkwürdige Vorstellungen von Außenseitern zur Kenntnis nimmt, denen man selbst wohl kaum zu folgen geneigt ist. Soweit ersichtlich, wird auch kaum jemand physikalische „Erkenntnisse“ von Menschen ohne abgeschlossenes Studium der Physik wirklich ernst nehmen. Indessen scheint generell die Bereitschaft mancher Menschen, auf dem Gebiet des Rechts eigenen Vorstellungen den Vorzug vor den Erkenntnissen der Rechtswissenschaft und den Urteilen der Gerichte zu geben, durchaus nicht ganz ungewöhnlich zu sein. Woran das liegt, ist mir schleierhaft. Vielleicht liegt es auch nur daran, daß Gesetze zwar jedermann lesen kann, was aber noch lange nicht heißt, daß er ihren Sinn auch verstehen kann. Deutsch zu können ist das eine, Jurist zu sein das andere. Im nachfolgenden wollen wir uns also mit einigen der populären Irrtümer auf diesem Gebiet befassen.

Grundgesetz versus Verfassung

Eine verbreitete Vorstellung geht dahin, daß die Bezeichnung unserer Verfassung als Grundgesetz klarstellen soll, daß es sich bei dem Grundgesetz eben nicht um eine Verfassung handele. Diese Leute argumentieren denn auch mit dem Text von Art. 146 des Grundgesetzes, der bis zur Wiedervereinigung lautete: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Nach der Wiedervereinigung ist diesem Satz nach dem Wort „Grundgesetz“ der Halbsatz eingefügt worden „das nach der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,“. In der Tat ergibt sich aus der Präambel des Grundgesetzes, die nach einhelliger Meinung aller Juristen wie die der anderen auch anderer Verfassungen der Staaten dieser Erde Teil des Verfassungstextes ist, daß dieses Grundgesetz (zunächst) für eine Übergangszeit gelten soll. Diese Übergangszeit sollte nach dem Verfassungsauftrag in Art. 23, 146 auch mit der Wiedervereinigung enden.

Ein weiterer Makel des Grundgesetzes, der die fehlende Verfassungsqualität begründen soll, soll dann der Umstand sein, daß es nicht vom deutschen Volk beschlossen worden ist, auch nicht nach der Wiedervereinigung. Nun heißt es ausdrücklich in der ursprünglichen Präambel bereits, daß sich das deutsche Volk in den dort aufgezählten (alten) Bundesländern kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben hat. Ein rechtsvergleichender Blick in die Verfassungsgeschichte anderer Staaten zeigt, daß auch deren Verfassungen jeweils von verfassunggebenden Versammlungen beschlossen worden sind, die aus den Parlamenten von Gliedstaaten oder einer Parlamentskammer entstanden sind, bzw. von Parlamenten, die sich eben zur verfassungsgebenden Versammlung erklärt haben. Die Vorstellung, eine Verfassung könne nur zustande kommen, indem sie vom gesamten Volk etwa in einer Volksabstimmung angenommen würde, findet jedenfalls in der Verfassungsgeschichte nirgendwo eine Bestätigung

Ein weiteres Argument dafür, daß das Grundgesetz keine Verfassung im eigentliche Sinne sein könne, ist eben die Bezeichnung als Grundgesetz und nicht als Verfassung. Indessen ist die Bezeichnung zweitrangig, entscheidend ist, was dieser Gesetzestext denn nun bewirken soll. Wenn er die Grundlagen der staatlichen Ordnung beschreibt und festlegt, dann kann dieser Text übertitelt sein wie er will. Er ist eben, wie die Juristen sagen: materiellrechtlich, die Verfassung. Das zeigt auch ein Blick in die Verfassungen anderer Länder. Die Verfassung der Niederlande heißt Niederländisch eben „Grondwet“, was eben Grundgesetz bedeutet, ebenso wie die Verfassung Finnlands in der Landessprache „Perstuslaki“ heißt, was wörtlich übersetzt eben auch Grundgesetz heißt.

Deutsches Reich versus Bundesrepublik Deutschland

Wer die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland als Staat der Deutschen in Abrede stellt, beruft sich regelmäßig auf das Argument, das Deutsche Reich sei doch nach dem Zweiten Weltkrieg nicht untergegangen, sondern existiere mangels Friedensvertrag weiter. Nur dieses deutsche Reich könne doch der legitime Staat der Deutschen sein. Die Bundesrepublik Deutschland hingegen sei ein fragwürdiges Rechtskonstrukt. Eigentlich nur eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft. Um bei letzterem zu beginnen: Gesellschaften des Handelsrechts wie die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung entstehen durch Eintragung in das Handelsregister. Mir konnte bisher noch kein Vertreter dieser Rechtsauffassung sagen, in welchem Handelsregister nun die Bundesrepublik Deutschland GmbH bzw. AG eingetragen ist.

Aber nun ernsthaft zum Argument, das Fortbestehen des Deutschen Reiches stehe der Existenz einer Bundesrepublik Deutschland entgegen. Das deutsche Reich ist in der Tat 1945 nicht untergegangen, sondern existiert fort. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 31.07.1973 zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR von 21.12.1972 ausdrücklich festgestellt. Die Bundesrepublik Deutschland ist demnach das Deutsche Reich, allerdings räumlich verkleinert auf ein Teilgebiet des ursprünglichen Staatsgebietes. Daraus folgt auch, daß der Beitritt der DDR im Jahr 1990 auf der Grundlage des damals geltenden Artikels 23 GG am Rechtsstatus Deutschlands nichts geändert hat. Lediglich das Staatsgebiet hat sich vergrößert, indem das Gebiet der DDR, über das die Bundesrepublik Deutschland bis dahin keine Souveränität besaß, dem allein existierenden deutschen Staat beigetreten ist, und auch auf diesem Gebiet das Grundgesetz in Kraft gesetzt worden ist. Damit ist im übrigen auch dieser Artikel des Grundgesetzes in seinem damaligen Wortlaut gegenstandslos geworden. Der Verfassungsesetzgeber – die beiden Kammern unseres Parlaments Bundestag und Bundesrat mit verfassungsändernder Mehrheit – hat den Text dieses Artikels dann ersetzt durch den Verfassungsauftrag, die europäische Einigung zu fördern.

Auch wenn das für Menschen ohne juristisches Studium schwer verständlich ist: Namen sind Schall und Rauch. Das Völkerrechtssubjekt, welches bis 1949 „Deutsches Reich“ geheißen hat und seit dem 23.05.1949 „Bundesrepublik Deutschland“ heißt, besteht eben unverändert fort, heißt eben anders. Das ist in der Rechtsordnung auch nichts ungewöhnliches. Wenn Maria Müller die Eheschließung mit Franz Meyer zum Anlass nimmt, ihren Geburtsnamen Müller abzulegen und künftig den Ehenamen Meyer zu führen, dann ist eben die frühere Maria Müller und heutige Maria Meyer ganz zweifellos dieselbe Person. Sie heißt nur anders. Warum das bei einem Rechtsakt, in welchem ein Staat seinen Namen geändert hat, anders sein soll, erschließt sich nicht. Das ist auch nichts ungewöhnliches. Bisweilen ändern Staaten sogar ihren Namen nicht nur hinsichtlich der Beschreibung „Reich“ oder „Republik“, sondern überhaupt. So wurde bekanntlich aus „Ceylon“ „Sri Lanka“ und aus „Burma“ „Myanmar“, ohne daß irgendjemand anzweifeln würde, daß es sich dabei jeweils um das selbe Völkerrechtssubjekt wie zuvor handelt.

Daraus folgt im übrigen auch, daß alle völkerrechtlichen Verträge, welche die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat, in der rechtlichen Kontinuität sämtlicher seit 1871 vom deutschen Staat geschlossenen Verträge stehen. Somit sind zum Beispiel die Regelungen im sogenannten 2 + 4 Vertrag völkerrechtlich bindend, auch was zum Beispiel die endgültige Anerkennung der Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen angeht. Zwar ist Polen nicht Vertragspartner, doch gilt insoweit der allgemeine Rechtsgrundsatz des Vertrages zugunsten eines Dritten. Die Bundesrepublik Deutschland und die ehemaligen Siegermächte USA, Russland, Großbritannien und Frankreich haben die in diesem Vertrag enthaltenen Grenzregelungen auch mit Wirkung zugunsten dritter Staaten, in Sonderheit Polens, geschlossen. Das Rechtsinstitut des Vertrages zugunsten Dritter ist auch sonst in der Rechtsordnung zu finden. So wird niemand bezweifeln, daß der Vertrag zwischen meiner Bank und mir, in welchem ich zugunsten meines Enkelkindes ein Sparkonto eröffne, meinem Enkelkind Rechte gegen diese Bank einräumt. Zur Klarstellung muß weiter angefügt werden, daß die Bezeichnung dieses Vertrages nichts daran ändert, daß er materiell-rechtlich die Folgen des Zweiten Weltkrieges endgültig festgelegt. Ob ein solches Vertragswerk nun mit dem Terminus „Friedensvertrag“ übertitelt ist oder nicht, spielt für seine Rechtswirksamkeit keine Rolle. Entscheidend ist bei Verträgen wie auch Gesetzen stets der Regelungsgehalt, nicht die Überschrift. Auch das ist für Juristen eine Binsenweisheit, für juristische Laien indessen wohl Arkanwissen der Juristen und damit so eine Art Hexenwerk.

Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsverfassung

Ein besonders apartes Argument gegen die Geltung des Grundgesetzes für das gesamte Staatsgebiet des ehemals „Deutsches Reich“ genannten Deutschland ist auch der Hinweis darauf, die nunmehr zu Polen bzw. Russland gehörenden Gebiete seien in dem Grundgesetz ja gar nicht namentlich genannt. Eine richtige Verfassung indessen beschreibe doch das Staatsgebiet, in welchem sie Geltung hat. Auch das ist falsch. Es ist keineswegs Vorbedingung einer gültigen Verfassung, daß das jeweilige Staatsgebiet in ihr exakt beschrieben wird. Unser Grundgesetz spricht vom deutschen Volk als dem Verfassungsgeber, in seiner Präambel werden sowohl in seiner Urfassung als auch heute die Bundesländer genannt, in denen dieses deutsche Volk lebt, das sich diese Verfassung gegeben hat. Das ist international nicht zwingend so. In der spanischen Verfassung heißt es eingangs: „Das spanische Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht, ist Träger der nationalen Souveränität.“ Die Verfassung der französischen Republik spricht in ihrer Präambel vom französischen Volk und in Art. 1 legt sie fest, daß die Republik und die Völker der überseeischen Gebiete, die in freier Entscheidung diese Verfassung annehmen, sich diese Verfassung geben. Maßgeblich ist das jeweilige Volk als Souverän, der sich seine Verfassung als Rechtsgrundlage des Zusammenlebens gibt. Die Staatsgrenzen können variieren. Das Volk ist auch grundsätzlich vor der Verfassung da. Ein Volk gibt sich eben beizeiten einen Rechtsrahmen, auf welchem Wege auch immer, letztendlich aber die Rechtsgrundlage des geordneten Zusammenlebens. Das gilt auch für solche Völker und Staaten, die keine geschriebene Verfassung haben. Daß auch diese Staaten über eine „Verfasstheit“ verfügen, also eine grundlegende Rechtsordnung, steht außer Zweifel. Das beste Beispiel dafür ist England, dessen Verfassung niemals kodifiziert wurde, sondern ausschließlich in geschriebenen und ungeschriebenen Rechtstraditionen besteht.

Fazit

Deutschland existiert. Es hat sogar eine Verfassung. Im Handelsregister steht es nicht. Da gehört es auch nicht hin.

Ein Wort noch zum Verfassungsschutz:

Deutschland leistet sich, wie im übrigen wohl nur Österreich – beide Länder aus dem gleichen Grund, nämlich dem tiefgehenden Mißtrauen der Amerikaner bezüglich der demokratischen Gesinnung der Deutschen und Österreicher – einen Inlandsgeheimdienst namens Verfassungsschutz. Er soll darüber wachen, daß die verfassungsmäßige Ordnung nicht von innen unterminiert und zum Einsturz gebracht wird. Andere gefestigte Demokratien weltweit benötigen derartiges nicht. Zu der Ressourcenverschwendung, welche aus der Vorhaltung eines solchen gewaltigen Beamtenapparates mit Parallelstrukturen im Bund und 16 Bundesländern gehören, zählen auch die Abteilungen, welche sich mit den sogenannten Reichsbürgern befassen, also den Leuten, die solch krude Theorien vertreten, wie oben dargelegt. Das seien ja nun Bestrebungen zur Beseitigung unserer Verfassung, und die müsse man nun pflichtgemäß beobachten und dies in den jeweiligen viele 100 Seiten starken Verfassungsschutzberichten ausführlich beschreiben, damit die Bevölkerung ausreichend gewarnt werde. Abgesehen davon, daß die Zahl der Leser dieser amtlichen Werke außerhalb der professionellen Kreise in Politik, Verwaltung und Medien sehr überschaubar sein dürfte: der Nutzen dieses Tuns scheint mir ebenfalls sehr überschaubar zu sein. Der Aufwand indessen für den Steuerzahler leider nicht. Da sollte man doch mit der gleichen Gelassenheit an diese Dinge herangehen, mit der das Bundesverfassungsgericht in seiner berühmten NPD II Entscheidung vom 17.01.2017 zwar zutreffend festgestellt hat, daß diese Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, indessen von einem Verbot abgesehen hat, weil die politische Bedeutung dieser Partei allenfalls als marginal bezeichnet werden könne, mit anderen Worten, von diesem Häuflein Verirrter keine Gefahr für den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Landes ausgehen könne. Gleiches gilt wohl vermehrt für die sogenannte Reichsbürger-Szene, die ja nicht einmal organisiert ist, und deren Anhängerschaft sich in der Größenordnung der homöopathischen Dosis bewegt.



Die Binde der heiligen Einfalt

Nun stehen sie da. Die wackeren Streiter für die Menschenrechte, für die Diversität, für die Werte unserer aufgeklärten Zivilisation. Zeigen wollte man es ihnen, den Zurückgebliebenen, den Verächtern der Menschenrechte, den Homophoben. In dem Land, in dem Homosexualität schlicht verboten ist, weil Allah das im Koran als Sünde mit Strafe belegt hat, in dem Land, dessen so genannter WM-Botschafter in erfrischender Ehrlichkeit vor laufender Kamera bekundet hat, das sei eben eine Geisteskrankheit, in genau diesem Land wollte man nun ein Zeichen setzen. Ein Zeichen für Toleranz, Diversität und, na klar, die Menschenrechte.

Die Farben des Regenbogens sollten das finstere Mittelalter erleuchten

Die „One Love Binde“ sollte es sein, die während einer Fernsehübertragung gefühlt 100 mal sichtbare Kapitänsbinde, sie sollte das politische Signal sein. Seht her, wir sind die Verteidiger der Menschenrechte, wir treten für sie ein auch da, wo sie mit Füßen getreten werden, ja erst recht da wo man glaubt, mit Geld alles kaufen zu können, auch die Haltung.

Nun hat das nicht geklappt. Die FIFA hat – wen überrascht das eigentlich? – durchgesetzt, was sie dem mit unerschöpflichen Reichtum gesegneten Veranstalter selbstverständlich versprochen hat: Provokationen unterbleiben. Natürlich wäre es eine Provokation erster Güte gewesen, wenn die Mannschaftskapitäne einiger westeuropäischer Fußballverbände mit der sogenannten One Love Binde, also dem Symbol für sogenannte queere, transsexuelle und sonstige, sagen wir einmal sehr spezielle, Lebensweisen aufgelaufen wären. In der muslimischen Welt, gerade auf der Arabischen Halbinsel, wo der Koran das geistliche wie weltliche Gesetz ist, wäre das in der Tat ein unerhörter Affront gewesen. So kommt es nun nicht.

Wer wollte da die Welt an der Nase herumführen?

Der Vorgang löst Nachdenklichkeit aus. Was geschieht da tatsächlich? Beginnen wir mit dem aktuellen Hype um die sogenannte LGBTQ-Community, also die Leute, die aus ihrer sexuellen Veranlagung oder auch nur ihrer geistigen Nähe zu den politischen Forderungen dieser Gruppen eine gesellschaftspolitische Position gemacht haben, und zwar mit erheblicher Durchschlagskraft. Zu erinnern ist hier an die bevorstehende Änderung des Personenstandsgesetzes in Deutschland, wonach künftig jeder Mensch ab einem Alter von 14 Jahren nach Belieben erklären und verlangen kann, als Mensch mit einem anderen als seinem biologischen Geschlecht anerkannt und angesprochen zu werden, und das jährlich aufs Neue. Erinnern wir an das Husarenstück einer Mikrominderheit, die dem Gesetzgeber und dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich weisgemacht hat, ein erheblicher Prozentsatz der Bevölkerung sei psychisch und wohl auch physisch weder Mann noch Frau, weswegen beispielsweise Stellenanzeigen sich an Menschen nicht zweierlei, sondern dreierlei Geschlechter richten müssen (M/W/D). Eigentlich ist es eine Anmaßung sondergleichen, als Minderheit im allenfalls untersten einstelligen Prozentbereich, nimmt man alle Entitäten zusammen, die unter diesen Begriff fallen, der übergroßen Mehrheit seine Sicht der Dinge aufzwingen zu wollen.

Diese gesellschaftspolitische pressure-group kann als ihren ersten Erfolg verbuchen, daß Politik und Medien so tun, als gehöre jeder Mensch mit einer von der Norm abweichenden sexuellen Veranlagung zu ihr, und werde also auch von dieser pressure-group vertreten. Schon das ist eine glatte Lüge. So nimmt keineswegs jeder Homosexuelle, nicht einmal die Mehrheit der Menschen mit dieser Veranlagung, an dem Tuntenkarneval namens Christopher Street Day teil. Vielmehr ist es Menschen mit Bildung und Kultur, Menschen von vornehmer und zurückhaltender Lebensart, eher zuwider, sich in dieser häufig geschmacklosen, lächerlichen und nicht selten obszönen Art öffentlich zur Schau zu stellen. Es ist auch keineswegs der Wunsch aller Menschen mit dieser sexuellen Veranlagung, nach außen zu sein, was man von Natur eben nicht ist und die Travestie der Ehe zu leben. Auch eine feste Liebesbeziehung bedarf auch unter Heterosexuellen nicht immer und unbedingt der juristischen Bestätigung, welche die Menschheit über 100 tausende von Jahren als Keimzelle der Familie entwickelt hat.

Dabei sein ist alles

Der zweite Erfolg dieser lautstarken Minderheit ist die Verankerung ihrer Forderungen in Politik und Medien als gewissermaßen Lackmustest für Demokratie und Menschenrechte. Es ist gerade in Deutschland, aber auch etwa in den USA, schlechterdings nicht möglich, auch nur die Auswüchse dieser gesellschaftspolitischen Verirrungen zu kritisieren. Denn damit stellt man sich ins Abseits. Das Groteske daran ist, daß hier nicht die große Mehrheit den allgemeinen Konsens bestimmt, sondern vielmehr von einer Mikrominderheit ins Abseits gestellt wird. Da darf dann natürlich niemand sich den Forderungen der „woken“ Minderheit verschließen oder gar öffentlich entgegenstellen. Die Brandmarkung als „homophob“ ist ihm sicher. Und das ist heute ein Makel, der so schwer wiegt, wie noch vor Jahrzehnten die Beschuldigung, ein Kinderschänder zu sein. Letzteres ist heute wohl eher nicht mehr ganz so schlimm. Bei Teilen der linksgrünen Stichwortgeber scheint da immer noch nachzuwirken, was in der Gründungsphase der Grünen halt zu tolerieren war.

Da dürfen dann auch die Sportfunktionäre nicht fehlen. Meinen sie doch, auf jeden gesellschaftspolitischen Zug aufspringen zu müssen, weil sie fürchten, ansonsten nicht nur nicht ernst genommen zu werden, sondern möglicherweise die Gunst der Mächtigen in Politik und Medien zu verlieren. Somit werden sportliche Großveranstaltungen als Bühne für die Verkündung politischer Forderungen benutzt. Man gehört eben einfach dazu. Man ist eben Teil der woken Communities und kann sich dann nicht mit schnödem 1 : 0 begnügen. Also versucht man die Bühne der Fußballweltmeisterschaft zu nutzen, um durchzusetzen, was westliche Gesellschaften für die unabdingbaren Menschenrechte halten, was indessen anderswo, etwa im Veranstalterland, völlig anders gesehen wird.

Wie naiv dürfen Sportfunktionäre eigentlich sein?

Auch daran ist zweierlei zu bemerken. Zum einen hat man ja gewußt, an wen man die Ausrichtung der Fußball-WM 2022 vergeben hat. Man hätte es einfach bleiben lassen können. Aber es pfeifen ja die Spatzen von den Dächern, daß da viel Geld, sehr viel Geld im Spiel war. Wer hier mit welchen Summen bestochen worden ist, kann aber dahinstehen und ist nicht der Rede wert. Wenn man sich schon für moralischer hält als die FIFA, dann hätte man ja als Deutscher Fußballbund durchaus mit Blick auf die Lage der Menschenrechte in Katar von der Teilnahme an den Qualifikationsspielen absehen können, um eben nicht in einem solchen Land auftreten zu müssen und damit an der Verhöhnung der Menschenrechte mitzuwirken, jedenfalls so wie man es sieht. Sich aber vorzustellen, daß ausgerechnet ein absolutistischer muslimischer Herrscher es zulassen könnte, daß in seinem Land, in dem mit vielen Milliarden finanzierten Disneyland, gegen die Gebote seiner Religion vor den Fernsehkameras der Welt demonstriert wird, eine solche Vorstellung ist derartig naiv, daß man sie in der Tat nur als heilige Einfalt bezeichnen kann. Heilige Einfalt nannte man in früheren Jahrhunderten nun einmal den naiven Glauben, was man etwas flapsig auch mit treudoof übersetzen kann.

Was deutsche Bessermenschen nie begreifen werden

Zum anderen haben sich andere Sportverbände klüger verhalten. Der französische Fußballverband etwa hat von vornherein von derartigen Provokationen abgesehen. Die gleiche Empfehlung gibt bei uns in Deutschland auch ausgerechnet der Vorsitzende der Spielergewerkschaft, also der Interessenvertretung der Berufsfußballspieler. Die Begründung ist einfach. Wenn ich in einem Land zu Gast bin, beachte ich eben die Regeln, die dort gelten. Nur dann darf ich auch hier bei uns von jedem Gast verlangen, daß er eben unsere Regeln beachtet. Allerdings ist letzteres aus der Sicht unserer linksgrünen Bessermenschen natürlich wiederum ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Auch eine menschenrechtswidrige Ideologie wie der Islam ist in Deutschland eben willkommen, weil wir doch so tolerant sind, daß wir jede Intoleranz tolerieren, vorausgesetzt, sie kommt nicht aus Deutschland.

Doch wie gesagt. Die heilige Einfalt. Ob sie den Funktionären des DFB einen Platz im Himmel verschaffen wird, werden wir – hoffentlich – sehen, bzw. nicht sehen.


Der treue Diener seiner Herrin

Auf Thomas Haldenwang ist Verlaß. Wie seine Ministerin, so versteht auch er sein Amt nicht so sehr dahingehend, daß der Beamte dem ganzen Volk zu dienen hat, und eine politische Treuepflicht dahingehend besteht, daß er loyal zur Verfassung steht (§ 33 Abs. 1 des Gesetzes über den Status der Beamten), sondern daß diese politische Treuepflicht gegenüber der Politik der Bundesregierung besteht.

Der Büttel der Politik

Deswegen nimmt seine Behörde, das Bundesamt für Verfassungsschutz, nicht nur die wirklichen Feinde der Verfassung ins Visier, sondern mit erkennbarem Verfolgungseifer auch solche Gruppierungen und Organisationen, die der Politik dieser Bundesregierung und der sie tragenden Parteien ablehnend gegenüberstehen. Dabei ist er durchaus kreativ. Über den gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes hinaus hat er deswegen das Rechtskonstrukt der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ erfunden. Damit hat er den Aufgabenbereich seiner Behörde am Gesetz vorbei auf die Beobachtung und gegebenenfalls als verfassungsfeindlich einstufende Bewertung von ansonsten durch das Raster des Bundesverfassungsschutzgesetzes fallenden Organisationen und Parteien erweitert. Darüber hinaus wird die Einstufung als verfassungsfeindlich im Sinne des Gesetzes, Unterfall der menschenwürdewidrigen „völkischen“ Ideologie, mehr als kreativ gehandhabt. Auch da, wo Parteiprogramme, Satzungen und offizielle Erklärungen das nicht hergeben, wird jede dümmliche Äußerung von politischen Hinterbänklern, angesäuselten Stammtischbrüdern und intellektuell unterbelichteten Krawallmachern der jeweiligen Gruppierung als Ausdruck ihres wirklichen Willens zugerechnet und damit ihre öffentliche Anprangerung als Verfassungsfeind und Kryptonazi gerechtfertigt.

Der Verteidiger linksextremer Straftäter

Es ist offenbar dieser Unterwürfigkeit gegenüber der Bundesregierung und speziell der amtierenden Innenministerin, deren Sympathien für die Antifa in diesem Zusammenhang nicht außer acht gelassen werden dürfen, geschuldet, daß der wackere Knecht nun öffentlich die kriminelle Vereinigung „Letzte Generation“, auch bekannt als Klima-Kleber, gelobt hat. Er könne nicht erkennen, daß sich diese Gruppierung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richte und insofern sei das kein Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz. Zwar begehe die Gruppe Straftaten, aber das mache diese Gruppierung nicht extremistisch. Sie stelle doch die Demokratie nicht infrage. Extremistisch seien Gruppen immer dann, wenn der Staat, die Gesellschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage gestellt werde. Und genau das täten diese Leute ja eigentlich nicht.

Die Umkehrung der Rechtsordnung

Das ist nicht nur erstaunlich. Das ist auch juristisch jenseits von gut und böse. Natürlich verneint diese Gruppierung entschieden die freiheitlich-demokratische Grundordnung, insbesondere den Rechtsstaat. Ja, sie arbeitet aktiv dagegen. Das ist im übrigen mehr, als die bloßen Bestrebungen, die tragenden Grundsätze des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates abzuschaffen. Denn wer es ganz offen ablehnt, seine politischen Forderungen auf dem dafür vom Grundgesetz vorgesehenen Weg der demokratischen Willensbildung und deren Umsetzung in Gesetze auf parlamentarischen Wege zu verfolgen, und stattdessen seinen politischen Willen mit Gewalt, auch ganz bewusst mittels Straftaten durchsetzen will, der stellt diesen Staat mit seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht nur infrage, der bekämpft ihn aktiv. An und für sich müsste Haldenwang bei dieser Sachlage umgehend jene Gruppierung zum Beobachtungsobjekt seiner Behörde machen und sie im nächsten Verfassungsschutzbericht als verfassungsfeindliche Organisation beschreiben, gleichgültig, in welcher Rubrik, ob verfassungsfeindlich links, rechts oder sonstwie.

Die journalistischen Komplizen

Erstaunlich ist auch, daß ein promovierter Jurist und Präsident einer oberen Bundesbehörde das massenhafte Begehen von Straftaten derartig schönredet und erklärt, das sei eben nicht  extremistisch. Vielmehr mache das doch deutlich, wie sehr man dieses System eigentlich respektiere. Das ist ja gerade die Umkehrung der Wirklichkeit. Wer also die Gesetze dieses Landes bewusst bricht, um die Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundestag zu zwingen, Gesetze und Verordnungen nach seinem Gusto zu beschließen, der bekundet damit nach Auffassung dieses famosen Volljuristen seinen Respekt vor dem System unserer Verfassung. Die Journalisten des SWR, auf deren Veranstaltung Herr Haldenwang diese Sottisen abgesondert hat, hätten ihn eigentlich fragen müssen, was er getrunken oder geraucht habe. Indessen handelt es sich natürlich bei den Schreiberlingen und Mikrofonhaltern der öffentlich-rechtlichen Medien nicht mehr um Journalisten im klassischen Sinne, sondern um Bedienstete des virtuellen Bundesministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in der ebenso virtuellen Berliner Goebbelsallee.

Treue zum Grundgesetz durch Begehung von Straftaten

Die nahezu täglich von den ebenso halbgebildeten wie hysterischen meist jugendlichen Anhängern der Klima-Religion, die sich melodramatisch „Letzte Generation“ nennen, verwirklichten Straftatbestände reichen von dem öffentlichen Aufruf zu Straftaten (§ 111 StGB) über den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) über den Landfriedensbruch (§ 125 StGB) die diversen Körperverletzungsdelikte einschließlich derjenigen mit Todesfolge (§ 227 StGB) über die Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), die Nötigung (§ 240 StGB), den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) bis hin zur Sachbeschädigung (§ 303) StGB. Diese Aufzählung muß nicht vollständig sein. Der Strafrahmen für diese Delikte reicht bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die tägliche Verwirklichung derartiger Straftatbestände soll also dokumentieren, wie sehr diese Straftäter das System unseres Grundgesetzes eigentlich respektieren, wenn man Herrn Haldenwang glaubt. Nach der gleichen Logik begründet der Vergewaltiger seinen Respekt gegenüber dem weiblichen Geschlecht durch seine Tat.

Der folgerichtige Aufstieg des treuen Knechts

Hat sich Herr Haldenwang schon bislang mit der beflissenen Umsetzung des politischen Willens seiner Antifa-affinen Ministerin durchaus seine Fleißkärtchen verdient, so hat er sich nun wohl endgültig für höhere Weihen qualifiziert. Was bei seinem Vorgänger Maaßen, den sein Minister Seehofer noch in das Amt eines Staatssekretärs befördern wollte, zu einem Proteststurm in der politischen Landschaft geführt hatte, sollte bei Herrn Haldenwang nun die logische Fortsetzung seiner Karriere sein. Wer als Jurist eine so spezielle Auffassung von Recht und Gesetz, insbesondere vom Wesen unseres Grundgesetzes hat, dem muß einfach Gelegenheit gegeben werden, über den begrenzten Bereich des Verfassungsschutzes hinaus den antifaschistischen Umbau der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben. Der Marsch unseres Landes in den Abgrund ist wohl nicht mehr aufzuhalten.

Für wen ist ein Kind eigentlich da?

Nun, das ist doch wohl eine dumme Frage. Selbstverständlich ist ein Kind um seiner selbst willen auf der Welt, also „da“. Seine unveräußerliche Menschenwürde (Art. 1 GG) ist naturgegeben. Von Menschen gemachte Gesetze können das allenfalls bestätigen und im einzelnen regeln, wie dies zu verwirklichen ist. Bei uns in Deutschland regelt das § 1666 BGB. Das Kindeswohl steht damit an erster Stelle, Eltern und Staat haben alles zu tun, was dem Wohl des Kindes förderlich ist, und alles zu unterlassen, was ihm schadet. Diese Vorrede ist eigentlich überflüssig, in unserer modernen, oder soll ich besser sagen: aus den Fugen geratenen, Welt indessen erforderlich.

Was die Natur geschaffen hat,

Die allermeisten Kinder haben das Glück, in einer intakten Familie mit Eltern, meistens auch mit Geschwistern, aufzuwachsen. In der Regel sind ihre Eltern auch die leiblichen Eltern. Manchmal wird das von seiner leiblichen Mutter zur Adoption freigegebene Kind auch in eine Familie, oder auch „nur“ von einem Ehepaar aufgenommen. Es bekommt damit die Chance, so aufzuwachsen, wie es die Natur vorgesehen hat, nämlich in einer Familie. Seit rund 50.000 Jahren – so lange gibt es uns Menschen, rechnen wir die Vorläufer dazu, noch länger – konnte sich niemand etwas anderes unter einer Familie vorstellen, als Eltern mit gemeinsamen Kindern, gegebenenfalls seit der Antike auch hinzu adoptierten Kindern.

beginnt der moderne Mensch zu ändern

Das ist in den letzten Jahren anders geworden. In Deutschland können seit 1. Oktober 2017 auch homosexuelle Paare Kinder adoptieren. Man begründet das im Wesentlichen damit, daß diese Paare rechtlich nicht schlechter gestellt werden sollten, als die herkömmlichen Ehepaare. Aus diesem Grunde gibt es ja inzwischen auch die sogenannte Homo-Ehe, also die rechtliche Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts als Ehe im Rechtssinne, die dann auch ganz offiziell so heißt. Nicht wenige haben dies als Verirrung angesehen und tun es auch noch heute. Darauf werden wir noch eingehen.

Im Allgemeinen tut man gut daran, gesetzliche Neuerungen nach einigen Jahren auf ihre tatsächlichen Auswirkungen zu überprüfen, zu evaluieren. Wir wollen also einmal sehen, wie in der Praxis die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare abläuft. Ausklammern wollen wir hier die Adoption eines Kindes durch lesbische Paare, wenn von diesen beiden Frauen eine die leibliche Mutter des von der anderen dann adoptierten Kindes ist. Das hat ja dann noch eine gewisse Ähnlichkeit mit der Adoption des Kindes durch den neuen Ehemann der Mutter. Allerdings ist auch das, wie wir sehen werden, eine ganz andere Geschichte.

Was geschieht wirklich?

Als fern der „queeren“ Szene lebender Mensch denkt man, ein schwules Paar mit Kinderwunsch wende sich nun an ein Waisenhaus, um eines der dort lebenden und betreuten Kleinkinder zu adoptieren. Es mag sein, daß es das auch gibt. Die Wirklichkeit in dessen sieht anders aus, und zwar schockierend anders. Tatsächlich wird häufig dieser Kinderwunsch dadurch verwirklicht, daß die homosexuellen Partner sich mittels künstlicher Reproduktion Kinder beschaffen. Ganz nüchtern betrachtet, müssen sie, die selbst ein gemeinsames Kind nicht ins Leben setzen können, das was ihnen dazu fehlt, kaufen oder mieten: das Ei einer Frau und den Uterus, der das Kind austrägt. Es gibt Geschäftsleute, die so etwas im Internet anbieten. Man kann da Wünsche äußern und ähnlich wie bei der Bestellung eines neuen Pkw konfigurieren, welche Merkmale (Hautfarbe, Figur, Haarfarbe, Augenfarbe, Größe, Gewicht und IQ) die Eispenderin haben soll. Dem Vernehmen nach sind hochgewachsene Schwedinnen derzeit in diesen Kreisen en vogue. Mag man das noch mit einem etwas gequälten na ja hinnehmen, so wird man bei der weiteren Recherche wohl abwechselnd rot vor Zorn und blass vor Entsetzen. Denn der Körper der Eispenderin wird durch hormonelle Überstimulation gezwungen, mehr als ein Ei springen zu lassen. Für die betreffende Frau bedeutet das natürlich eine psychische wie auch physische Belastung und gesundheitliche Risiken. Das so gewonnene Ei wird dann mit dem durch Masturbation gewonnenen Samen eines Spenders, der nicht unbedingt einer der beiden adoptionswilligen schwulen Männer sein muß, im Reagenzglas befruchtet. 60-80 % der so gezeugten Embryonen haben chromosomale Schäden und werden ausgesondert. Die lebensfähigen werden bei -196° kryokonserviert. 2-3, die das Auftauen überlebt haben, werden der Leihmutter implantiert. Hunderttausende Embryonen verwaisen und werden irgendwann weggeworfen. Embryonen sind, daran kann doch kein Zweifel bestehen, Menschen, allerdings vor der Geburt und außerhalb des Körpers der Mutter zumindest bis zum Zeitpunkt kurz vor der natürlichen Geburt nicht lebensfähig. Indessen werden sie, wenn eben kein derartiger Eingriff erfolgt, geboren und können leben. Nur etwa 15 % der künstlichen Befruchtungen, berichtet die kluge Publizistin Gabriele Kuby, führen tatsächlich zu einem „take-home-baby“, wie das in dieser Kinderhandelsbranche, anders kann man es doch nicht nennen, beworben wird. Natürlich wollen die Kunden dieser Reproduktionskliniken gesunde Kinder. Dafür bezahlen sie ja. Deswegen werden die Embryos vor der Implantation auf gesundheitliche Schäden hin untersucht (Präimplantationsdiagnostik, PID), ebenso während der Schwangerschaft, damit sie im „imperfekten Fall“ – der Sprachgebrauch ist verräterisch, es geht wohl um Qualitätssicherung bei einem Industrieprodukt – abgetrieben werden können. Sollte sich mehr als ein Embryo erfolgreich in die Gebärmutter der Leihmutter eingenistet haben, ist aber nur ein Kind bestellt, wird eine “ Mehrlingsreduktion“, so heißt das beschönigend, durchgeführt. Das heißt nichts anderes, als daß überzählige Föten im Mutterleib getötet werden und nur die vielversprechenden am Leben bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit dem toten Embryo geboren werden.

Was bedeutet das für die Beteiligten?

Ein Blick auf die Leihmütter in diesem Geschäft. Meist handelt sich um mittellose Frauen aus Regionen dieser Erde, in denen das Leben ohnehin prekär ist. Sie vermieten ihren Uterus und verkaufen sich für neun Monate in eine moderne Art der Sklaverei. Eines der weltweiten Zentren dieser Reproduktionsmedizin soll die Ukraine sein. Dort wird in der U-Bahn für die Leihmutterschaft geworben. Unvorhergesehene Ereignisse wie Corona-Lockdown oder der Krieg haben übrigens dazu geführt, so berichtet Gabriele Kuby, daß Hunderte von Babys nicht abgeholt werden konnten und nun Waisenkinder sind. Darüber hinaus muß die Leihmutter abgesehen von den großen gesundheitlichen Risiken dieser Prozedur jeden emotionalen Kontakt zu dem Kind, das unter ihrem Herzen heranwächst, unterbinden – zu schlimm wäre sonst der Schmerz, es unmittelbar nach dem üblichen verfrühten Kaiserschnitt in fremde Hände legen zu müssen. Somit beginnt das Kind bereits im Bauch der Leihmutter sein Leben in Einsamkeit – eine schwere Hypothek, denn die pränatale Forschung zeigt, daß zwischen Mutter und Kind innige Kommunikation besteht und sich der seelische Zustand der Mutter auf das Kind als Grundton seiner Existenz überträgt. Insoweit ist der Uterus der Mutter der paradiesische Ort von Einheit und Geborgenheit.

Und die Kinder?

Da nimmt es nicht wunder, daß Kinder in einer solchen künstlichen Ersatzfamilie auch seelisch Schaden nehmen. Darüber gibt es bereits Untersuchungen. Man wird wohl nicht ernsthaft in Abrede stellen können, daß solche Kinder von gleichaltrigen gehänselt werden. Kinder sind grausam, sagt man oft. Gerade im vorpubertären und pubertären Alter ist es geradezu normal, daß Kinder einander hänseln oder mobben, wie man heute sagt. Die Wertvorstellungen von Erwachsenen, die Belehrungen von Eltern und der Schulunterricht mögen auch gegenüber Kindern aus solchen familienähnlichen Verbindungen Toleranz einfordern. Aber wir wissen doch alle, daß man im jugendlichen Alter vorzugsweise das tut, was die Erwachsenen, die Eltern und die Lehrer missbilligen oder gar verbieten. Hat man nicht selbst in diesem Alter die Vokabel „Schwuler“ als Schimpfwort gebraucht, und hat man nicht selbst gehört, wie die eigenen Kinder und ihre Spielkameraden dies als Schimpfwort und zur Hänselei benutzt haben? Wir wollen ehrlich sein, es war so. Und warum sollte es jetzt anders sein?

Und das alles im Namen des humanitären Fortschritts Das ist jedoch die traurige Wirklichkeit, die uns natürlich verschwiegen wird und stattdessen das romantische harmonische Bild einer glücklichen Familie mit zwei Vätern vorgespiegelt wird.

Die Persönlichkeitskrücke Gleichstellung

Warum nur in aller Welt muß so etwas überhaupt geschehen? Schwule Männer, die einen solchen Wunsch in die Tat umsetzen, denken dabei offensichtlich zu allerletzt an das Kind, das bei Ihnen aufwachsen soll. Es geht ganz offensichtlich um die Selbstverwirklichung, die Verwirklichung der geschönten, ja verlogenen Sicht auf sich selbst. Man ist sich darüber im klaren, daß die Unmöglichkeit, gemeinsame Kinder zu bekommen, auf natürlichem Wege nicht überwunden werden kann. Die Natur hat den Menschen nun als Mann und Frau geschaffen, und nur die können gemeinsame Kinder bekommen. Offenbar sind diese Menschen mit ihrem Dasein, mit dieser Situation unzufrieden, ja sie leiden möglicherweise sogar darunter. Daß man das nun dadurch überspielt, daß man seine so anders angelegte Existenz in möglichst jeder Beziehung der Lebenswirklichkeit heterosexueller Elternpaare wenigstens im äußeren Anschein angleichen will, spricht eher für ein Minderwertigkeitsgefühl, verbunden mit einem entsprechenden Leidensdruck. Man könnte geneigt sein, dies als Entschuldigung dafür gelten zu lassen, daß man dann zulasten ungeborener und geborener Kinder zu einer solchen Hilfskonstruktion greift. Doch sollte das Kindeswohl und nicht die Befindlichkeit von Erwachsenen, die sich von der Natur zurückgesetzt fühlen, allein ausschlaggebend sein. Hier wird der Egoismus von Erwachsenen zulasten der schwächsten in unserer Gesellschaft ausgelebt.

Im Zusammenhang mit dem sogenannten Christopher Street Day, wo sich die Szene in einem schrillen Straßenkarneval feiert, und ähnlichen Ereignissen hört man häufig das Wort vom „gay pride“. Stolz will man also sein, stolz auch auf sein anders sein. Dann müsste das doch mit dem Selbstbewusstsein einhergehen, erst einmal vor sich selbst anzuerkennen, daß man eben unveränderbar anders ist, als die allermeisten Menschen, die nun einmal zum jeweils anderen Geschlecht hingezogen sind und mit dem Wunschpartner dann ein gemeinsames Leben, und regelmäßig auch gemeinsame Kinder haben. Was steht eigentlich entgegen, seine Andersartigkeit nicht nur zu akzeptieren, sondern zu sagen: Ja, das bin ich eben, ja als Mensch bin ich nicht weniger wert als alle anderen auch. Ja, ich kann mit meinen Lebenspartner keine gemeinsamen Kinder haben. Das akzeptiere ich eben, ich bin eben so. Demgegenüber halte ich es für einfach lächerlich und eine charakterliche Schwäche, sich eben nicht so zu geben, wie man ist, sondern, ja, wirklich krampfhaft zu versuchen, wie die anderen zu sein, wobei man es nicht einmal zur Kopie, sondern nur zum schlecht ausgeführten Abbild von der Hand des unbegabten Zeichners bringen kann. Ein stolzes Wort wäre das „so bin ich eben“, ein Armutszeugnis indessen ist der krampfhafte Versuch der Angleichung.

Der mentale und moralische Abstieg der Menschheit

In der seitherigen Menschheitsgeschichte gab es die Homosexualität immer. In der Antike war diese Veranlagung mit der daraus folgenden Lebensform für die Betroffenen wie ihre Mitmenschen eben einfach da. Teilweise, wie im alten Sparta meinte man sogar, dies sei der Erziehung künftiger Krieger förderlich. Von Lustknaben ist im alten Griechenland wie im alten Rom die Rede. Indessen war das niemals mehr als eine Randerscheinung, eine tolerierte Art zu leben. Niemand kam jedoch auch nur auf den Gedanken, diese Lebensform auch nur als etwas ähnliches wie die Ehe zwischen Mann und Frau anzusehen. Hätte jemand ernsthaft gefordert, gleichgeschlechtliche Menschen sollten heiraten können, man hätte ihn wohl eher für verrückt erklärt. Man war eben insoweit als Kulturvolk wie die alten Griechen und alten Römer tolerant. Bei den sogenannten Barbaren können wir da nicht so sicher sein.

Bei dieser Toleranz in den antiken Gesellschaften findet man allerdings nirgends Berichte darüber, dass etwa schwule oder lesbische Paare Kinder adoptiert hätten. Auf so etwas wäre man nicht gekommen, kam man ja schon nicht auf den Gedanken, diese Leute miteinander zu verheiraten. Die Adoption als solche war nicht selten, aber regelmäßig ein Instrument der Familienpolitik. Julius Caesar, der keinen leiblichen Erben hatte, adoptierte aus diesem Grunde seinen Großneffen Octavian, der später als Kaiser Augustus berühmt werden sollte. Es galt eben, die Macht der Familie zu erhalten. Die natürliche Erhabenheit der Ehe von Mann und Frau stellten auch mächtige Herrscher nicht infrage. Kaiser Hadrian wäre wohl niemals auf den Gedanken gekommen, seinen Geliebten Antinoos zu heiraten, geschweige denn, mit ihm zusammen ein Kind zu adoptieren, um die Travestie einer Familie zu leben.

Unsere Zeit, die immer mehr von neomarxistischen Vorstellungen geprägt wird, beeilt sich mit Riesenschritten, die gewohnte Ordnung hinter sich zu lassen und alles aufzulösen. Am Ende soll der neue, selbstverständlich vollendete Mensch stehen. Doch führt dieser Weg nirgend anders hin, als in den Abgrund einer von Wesen, die nur noch äußerlich mit den herkömmlichen Menschen Gemeinsamkeiten aufweisen, bewohnten Welt. Und über allem schallt das irre Lachen des Jokers in den Häuserschluchten von Gotham City.