Archiv für den Monat: Januar 2023

Klimakleber – Widerstandsrecht?

Die Aktionen der selbsternannten „letzten Generation“, im Volksmund „Klimakleber“ genannt, zeigen sehr deutlich auf, wie gespalten unsere Gesellschaft tatsächlich ist. Auf der einen Seite die von der unumstößlichen Gewissheit, die Welt werde in Kürze untergehen, wenn nicht sofort und mit drastischen Maßnahmen der Ausstoß von CO2 verhindert werde, beseelten zumeist jungen, akademisch (ver-)bildeten „Aktivisten“, auf der anderen Seite die große Mehrheit der Bevölkerung, die deren Treiben verständnislos gegenüber steht.

Klimawandel – woher und wohin

An dieser Stelle soll nicht grundsätzlich auf die Problematik des Klimawandels, insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang er „menschengemacht“ ist, eingegangen werden. Lediglich die grundlegende und von diesen Zeitgenossen zur Begründung ihrer drastischen Aktionen angeführte Behauptung, die Welt stünde vor dem baldigen Untergang, wenn nicht sofort die Maßnahmen ergriffen würden, die sie fordern, soll kurz angesprochen werden. Tatsächlich haben sich diese Weltuntergangsszenarien, wie sie seit 1990 vom Weltklimarat vorhergesagt worden sind, allesamt nicht bestätigt. Diese – demokratisch im übrigen nicht legitimierte – Organisation hatte ja in ihrem ersten Report von 1990 prognostiziert, daß bis zum Jahr 2010 weltweit mindestens 50 Millionen Menschen zu Klimaflüchtlingen würden. Das hat sich eben nicht bestätigt. Der Weltklimarat ist dann auch 2014 zurückgerudert und hat davon abgesehen, derartig präzise Vorhersagen, auch bezüglich der Häufigkeit von Wirbelstürmen und Dürren, zu machen. Im Report 2007 war zu lesen, daß die Gletscher im Himalaja bis 2035 verschwinden würden, vielleicht schon früher, wenn die Erde sich weiterhin mit der aktuellen Geschwindigkeit erwärmte. Auch diese Aussage hat sich als falsch herausgestellt. Einige Gletscher im Himalaya wachsen sogar. Auch macht ein Blick in die Erdgeschichte nachdenklich. In der Kreidezeit vor etwa 65 bis 140 Millionen Jahren war das Erdklima tropisch warm. In der mittelalterlichen Warmzeit zwischen 1000 und 1300 n.Chr. war es 1,5-2° wärmer als im langjährigen Mittel von 1000-1800 n. Chr., nämlich zwischen 15,5 und 17,5°. Der Durchschnittswert im 20. Jahrhundert hingegen liegt bei 15,5°. Nun lebten die Menschen in der mittelalterlichen Warmzeit in Europa gut, Wälder und Wiesen waren grün, die Äcker fruchtbar. Daß also eine Erwärmung der Erde um rund 2° deren Untergang, oder mindestens katastrophale Naturereignisse einschließlich Hungersnöten nach sich ziehen könnte, muß doch sehr in Zweifel gezogen werden.

Die Einpeitscher der Klimakleber

Man muß allerdings auch fragen, woher diese geradezu hysterische Angst nicht nur der Klimakleber, sondern auch der Schulkinder kommt, die als Bewegung „fridays for future“ nicht nur die Schule schwänzen, sondern allenthalben Aufsehen erregen. Es sind doch verantwortungslose Wissenschaftler wie etwa die Professoren des Potsdamer Klimainstituts, die durch ständige Alarmmeldungen, vor allem die Behauptung, künftige Naturkatastrophen könnten nur verhindert werden, wenn auf der Stelle der Ausstoß von CO2 durch menschliche Aktivitäten aller Art drastisch eingeschränkt werde, diese hysterische Angst erst erzeugen. Daß auch unter ihnen Leute sind, die über das Vehikel des Klimaschutzes eine andere Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung herbeiführen wollen, ist ja nun auch bekannt. Leider wird es rechtlich nicht möglich sein, diese Scharlatane als Anstifter im strafrechtlichen Sinne zur Verantwortung zu ziehen. Die moralische Verantwortung haben sie allemal.

Wo bleibt das Recht?

Doch wollen wir uns auf die Rechtslage konzentrieren. Denn die Aktionen der Klimakleber werden derzeit vor den Gerichten verhandelt. In aller Regel werden sie auch verurteilt, ungeachtet dessen, daß sie für sich in Anspruch nehmen, gewissermaßen in Notwehr das Widerstandsrecht aus Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes auszuüben. Das sei deswegen gerechtfertigt, weil Parlament und Regierung einfach nicht ihrer Verantwortung für die Menschen, vor allem mit Blick auf die Zukunft, gerecht würden. Damit stoßen sie – merkwürdigerweise, muß ich sagen – in Politik und Medien auf sehr viel Sympathie, teilweise sogar Zustimmung. Sogar ein Amtsrichter in Berlin hat sich ja dazu verstiegen, dieser Argumentation zu folgen und in einem Strafverfahren gegen einen dieser „Aktivisten“ auf Freispruch erkannt. Indessen hat das Landgericht auf die Berufung der Staatsanwaltschaft dieses Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an einen anderen Richter desselben Gerichts zurückverwiesen.

Die Anmaßung der „Erleuchteten

Nun ist durchaus bemerkenswert, mit welchem moralischen Anspruch und mit welcher geradezu manichäischer Glaubensgewissheit diese Leute argumentieren. In einem Schreiben an die Bundesregierung führt die sogenannte letzte Generation unter anderem aus: „Wir erachten es als unsere Pflicht, alles Gewaltfreie zu tun, was in unserer Macht steht, um dieses Unrecht zu beseitigen. Sollten wir bis zum 7.10.2022 keine Antwort erhalten,…. sehen wir keine andere Möglichkeit, als gegen Ihren aktuellen Kurs Widerstand zu leisten. Wir werden in diesem Fall ab 10.10.2022 erneut für eine maximale Störung der öffentlichen Ruhe sorgen..“ Abgesehen davon, daß von gewaltfreiem Widerstand nicht die Rede sein kann, was noch auszuführen sein wird, erstaunt die Überheblichkeit, mit der hier eine Gruppe von Menschen, die keinerlei demokratische Legitimation hat, – niemand hat sie gewählt – einem Verfassungsorgan vorschreiben will, was es zu tun hat, und ihm ein Ultimatum setzt.

Demokratie braucht Regeln – Besserwisser offenbar nicht

Entgegen der Einstufung solcher Aktionen als „fortgeschrittene Form der Demonstration“ (Jo Leinen) oder „Element einer reifen politischen Kultur“ (Jürgen Habermas) durch linke Denker muß man die Gesetzwidrigkeit der jeweiligen Aktion, die in aller Regel auch noch verharmlosend als „Regelverstoß“ bezeichnet wird, als das bestimmende Merkmal dieses zivilen Ungehorsams einstufen. Man stellt sich ja bewusst einer demokratisch und rechtsstaatlich zustande gekommenen Entscheidung entgegen, und zwar nicht auf dem dafür vorgesehenen Weg der demokratischen Meinungsbildung und Entscheidung oder durch Beschreitung des Rechtswegs zu den zuständigen Gerichten, sondern man setzt den Willen seiner Gruppe, die offensichtlich eine kleine Minderheit in der Gesellschaft ist, über Recht und Gesetz. Indessen ist es geradezu Wesensmerkmal des zivilisatorischen Fortschritts, der zur demokratischen Organisation der Macht geführt hat, daß die Bürger auf die Ausübung von Gewalt zur Durchsetzung ihrer Interessen zugunsten der demokratischen Willensbildung verzichtet haben. Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages ist das staatliche Gewaltmonopol zur Einhegung individueller Machtausübung. Daraus folgt die Verpflichtung zum Rechtsgehorsam, wenn das Recht in den dafür vorgesehenen Kategorien herausgebildet wird. Ist Recht rechtsförmlich entstanden, so ist es zu befolgen; mag man dies hinterfragen, so stehen einem jeden Rechtsunterworfenen die entsprechenden verwaltungs- und verfassungsgerichtlichen Rechtsbehelfe zur Verfügung. Dies bedeutet dann aber auch, daß zivler Ungehorsam nicht zur eigenhändigen Durchsetzung bestimmter Ziele mit außergesetzlichen Mitteln instrumentalisiert werden kann, wenn mit gesetzlichen Mitteln der gewünschte Erfolg nicht erreicht werden kann, so der Würzburger Verfassungsrechtler Kyrill A. Schwarz.

Widerstandsrecht?

Abwegig ist in diesem Zusammenhang die Berufung auf das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG. Schon der Wortlaut dieser Verfassungsbestimmung zeigt auf, daß es hier um einen ganz anderen Regelungsbereich geht. „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung (Demokratie und Rechtsstaat nach den Regeln dieses Grundgesetzes, Anmerkung des Verfassers) zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Historisch nimmt dieser Satz unausgesprochen auf den Widerstand Stauffenbergs und seiner Mitstreiter gegen die nationalsozialistische Diktatur Bezug. Und damit ist auch klar, was gemeint ist. Nicht gegen den demokratischen Staat, sondern gegen Umstürzler, die wie weiland Hitler und die Seinen sich des Staates bemächtigen wollen, um seine demokratische Ordnung zu beseitigen, ist dieses Recht in die Verfassung geschrieben worden. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer seiner grundlegenden Entscheidungen, nämlich dem KPD-Verbotsurteil vom 17.8.1956, dieses Widerstandsrecht als ein Notrecht zur Bewahrung und Wiederherstellung der Rechtsordnung qualifiziert, das nur in einem konservierenden Sinne ausgeübt werden dürfe. Dieses Widerstandsrecht zielt also auf die Bewahrung der Verfassungsordnung, nicht aber auf Veränderung und Verbesserung; Widerstand ist nicht Revolution. Und dies ist ausdrücklich beschränkt auf die Verfassungsordnung als solche, nicht aber berechtigt das Widerstandsrecht zur Verweigerung des Rechtsgehorsams aus Gewissensgründen oder berechtigt etwa allgemein zu zivilem Ungehorsam – was nichts anderes als schlichter Rechtsbruch wäre – gegenüber vorgeblich unmoralischen oder gefährlichen Emanationen der Staatsgewalt oder, wie im Fall des Klimaschutzes, angeblich pflichtwidrigen Unterlassungen der öffentlichen Gewalt, um erneut Schwarz zu zitieren.

Das Klimaschutzurteil aus Karlsruhe ist kein Ermächtigungsgesetz

Die selbsternannten Klimaschützer berufen sich somit auch zu Unrecht auf das sogenannte Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar mit diesem Urteil beanstandet, daß die vom Gesetzgeber beschlossenen Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes nicht ausreichend weit in die Zukunft gerichtet seien und damit die Rechte der jungen Generation auf ein Leben ohne die schädlichen Folgen des Klimawandels missachteten. Deswegen wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, hier nachzubessern. Unbeschadet dessen, daß nach Meinung vieler Verfassungsrechtler das Gericht damit über seine Kompetenzen hinausgegangen ist, auch wenn Art. 20 a GG dem Staat die Aufgabe zuweist, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“. Bei der Verwirklichung dieses Staatsziels hat ja sowohl die Legislative als auch die Exekutive einen Beurteilungs-, eigentlich auch einen Ermessensspielraum und es geht wohl nicht an, heute dem Gesetzgeber aufzugeben, Dinge zu regeln, die erst in Jahrzehnten Auswirkungen haben bzw. Regelungsbedarf hervorrufen. Indessen ist es aber klar, daß auch die Umsetzung dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf demokratischem und rechtsstaatlichem Wege zu erfolgen hat, und es nicht angeht, daß eine kleine Gruppe von Klimazeloten die demokratisch verfassten Staatsorgane zum Handeln nötigt.

Die Absicht hinter dem Klimaschutz

Hinzu kommt, daß es diesen Missionaren der Klimareligion ersichtlich nur vordergründig um den Naturschutz und die Lebensgrundlagen der Menschen geht. Vielmehr kommt hier erneut der Marxismus unter einer Maske daher, diesmal unter der Maske des Klimaschutzes. Die ursprüngliche Intention, über die Mobilisierung der sogenannten Arbeiterklasse den Sozialismus mit dem Endziel des Kommunismus aufzubauen, ist ja bekanntlich grandios gescheitert. Nun versucht man es heute einerseits über die Veränderung der überkommenen gesellschaftlichen Kultur (Stichwort gender and diversity) und andererseits über den Klimaschutz. Dankenswerterweise hat eine der Gallionsfiguren dieser Bewegung, und zwar eine der verzogenen Gören aus einem Hamburger Multimillionärsclan, neulich in einer Talkshow klipp und klar erklärt, daß man mit der Demokratie hier nicht weiter komme, vielmehr müssten da diejenigen das Sagen haben, die eben wissen, worum es geht. Es soll also wohl ihre kleine Gruppe von Erleuchteten in der Art des Politbüros einer kommunistischen Partei bestimmen, wie Staat und Wirtschaft zu funktionieren haben. Bei einer solchen Grundüberzeugung nimmt es natürlich nicht Wunder, wenn man solche Kleinigkeiten wie das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch beiseite lässt.

Der Vorrang des Rechts

Natürlich machen sich die Klimakleber wegen Nötigung strafbar. Darauf hat der große Verfassungsrechtslehrer Rupert Scholz erst vor kurzem hingewiesen, und die Gerichte verurteilen ja auch die Klimakleber nach § 240 StGB, auch wenn vielfach beim Strafmaß zugunsten der Angeklagten keine verwerflichen Gründe, vielmehr beachtenswerte Motive unterstellt werden. Indessen rechtfertigen auch diese Motive keine Straftaten, können allenfalls als mildernde Umstände, wie das im Volksmund heißt, berücksichtigt werden. Nach Sachlage ist aber auch dies meines Erachtens verfehlt. Es gibt überhaupt keine achtenswerten Gründe, die den Frontalangriff auf Demokratie und Rechtsstaat entschuldigen könnten, den diese Klimazeloten führen. Denn wenn erst einmal zweierlei Recht gilt, dann dauert es nicht mehr lange, bis gar kein Recht mehr gilt.

Unkulturstaatsministerin

An und für sich weiß man ja, daß Claudia Roth trotz eines bayerischen Abiturs genau genommen ungebildet ist. Was sie im Lauf der letzten Jahrzehnte so alles abgesondert hat, muß hier nicht wiederholt werden. Nun hat sie einen weiteren Beweis dafür geliefert, daß zwischen dem, was sie von Amts wegen fördern soll – der Kultur – und ihr selbst Welten liegen.

Frau Roth möchte ja allen Ernstes die Stiftung Preußischer Kulturbesitz umbenennen. Der Namensbestandteil Preußen passe nicht mehr in unsere Zeit, denn Preußen stehe ja nun einmal für alles, wofür das moderne Deutschland nicht mehr stehe. Militarismus, Rassismus, Kolonialismus, Demokratieferne etc. pp. Da passe es eben nicht mehr in die Zeit, wenn die bei weitem größte deutsche Kulturstiftung, der in der Tat auch der größte Teil der Kulturschätze unseres Landes gehört, als preußische Kulturstiftung firmiere.

Der stets zur spöttischen Bemerkung neigende Wolfgang Kubicki hat deswegen die Frage aufgeworfen, ob nicht etwa Borussia Dortmund umbenannt werden muß. Schließlich bedeutet in der Tat der lateinische Name Borussia nichts anderes als eben Preußen. Frau Roth sollte das auch wissen.

Wir wollen das einmal kurz zu Ende denken. In Deutschland gibt es knapp 100 Fußballvereine, die den Namensbestandteil Borussia/Preußen in ihrem Namen führen. Etwa Borussia Dortmund und Borussia Mönchengladbach oder auch Preußen Münster, um nur die bekanntesten zu erwähnen. Eine Recherche ergibt, daß es in 13 Städten eine Preußenstraße gibt. Frau Roth müsste eigentlich auch fordern, daß die Stadt Preußisch-Oldendorf in Nordrhein-Westfalen umbenannt wird.

Es wäre ja kein Problem, wenn diese Nulpe ihr Geplapper im privaten Freundeskreis absondern würde. Eine solche Personalie ausgerechnet im Amt der Kulturstaatsministerin indessen kann nur als maximale Blamage unseres Landes eingeordnet werden.

Die Verfassungsfeindin

Die unverbrüchliche Treue unserer Innenministerin zum Grundgesetz beweist sie bekanntlich unter anderem dadurch, daß sie mit der Antifa sympathisiert. Das zeigt ihr Beitrag im Antifa-Magazin der linksextremistischen VVN-BdA aus dem Jahr 2021. Diese Organisation wird bekanntlich vom bayerischen Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft.(Verfassungsschutzbericht 2020, Seite 258. Auch im Verfassungsschutzbericht 2021 wird diese Organisation im Zusammenhang mit dem Linksextremismus, wenn auch nur noch umschreibend, erwähnt). Was sie von den Freiheitsgrundrechten der Bürger hält, kann man unter anderem daran ablesen, daß sie offensichtlich den Präsidenten des Bundesamtes für den Verfassungsschutz, Haldenwang, bei seinem Kreuzzug gegen politisch nicht korrekte Meinungsäußerungen unterstützt. Der glatte Verfassungsbruch indessen wäre es, wenn sie ihre Ankündigung wahrmachen würde, die Beweislast umzukehren, wenn es um die Prüfung der Verfassungstreue von Beamten, Richtern und Soldaten geht. Das hat sie am 16.3.2022 im Deutschen Bundestag erklärt. Wörtlich: „Wir wollen insbesondere im Disziplinarrecht und wahrscheinlich auch im Beamtenrecht eine Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzukehren.“. Inhaltsgleich äußerte sie sich am 7.12.2022 in der Talkshow Maischberger. 

Ein neues Kampfmittel „gegen rechts“

Natürlich ist das ihrem verbissen geführten „Kampf gegen rechts“ geschuldet, der sich aus der in Deutschland wohl weitverbreiteten Psychose einer hypertrophen Dextrophobie speist. Die wiederum kommt Leuten sehr zupass, denen es gar nicht um die Bekämpfung des wirklichen Rechtsextremismus geht, sondern um die Zurückdrängung aller bürgerlich-konservativen Strömungen um so die linksgrüne Dominanz auszubauen. Und dazu wäre es zweifellos nützlich, könnte man im öffentlichen Dienst einfach nach Gusto Mitarbeiter unter dem Vorwand rechtsextremistischer Gesinnung entlassen. Sie müssten ja dann vor den Verwaltungsgerichten klagen und dabei den Beweis führen, daß sie keine verfassungsfeindliche Gesinnung haben. Nicht nur, daß dies durch die Instanzen Jahre dauert, während derer sie natürlich kein Gehalt bekommen, sondern auch, daß dieser Beweis wohl nicht immer zu führen sein wird, mindestens aber in den Augen des einen oder anderen Gerichts nicht ausreichend erbracht wird. Die wirkliche Rechtslage, die natürlich auch auf den Grundentscheidungen der Verfassung für die Meinungsfreiheit und die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums beruht, ist genau gegenteilig. Wenn der Staat meint, einem seiner Bediensteten eine verfassungsfeindliche Einstellung attestieren zu können, dann muß er das auch beweisen, und zwar im disziplinargerichtlichen Verfahren, das er gegen diesen Beamten, Richter oder Soldaten anstrengt. Und hier gilt darüber hinaus dann auch der Zweifelssatz. Wenn also nicht zweifelsfrei nachgewiesen wird, daß der betreffende Bedienstete, sei es Beamter, Richter oder Soldat, verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, dann ist zu seinen Gunsten anzunehmen, daß er dies gerade nicht tut mit der Folge, daß er nicht entlassen werden kann. Natürlich läuft das Gehalt während der Dauer des Verfahrens weiter.

Doch es regt sich Widerstand

Das erklärt, warum die Äußerungen der Verfassungsministerin (!) In der Öffentlichkeit und den sozialen Netzwerken einen solchen Wirbel gemacht haben. Das ist umso mehr verständlich, als sie vor kurzem ja auch einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die anlasslose und massenhafte Überwachung von E-Mails und Chatrooms vorsieht. Glücklicherweise stoßen diese Bestrebungen der Antifa-Freundin auf dem Sessel der Bundesinnenministerin nicht nur in den sozialen Medien auf Widerstand. Selbst in der verbreitetsten und damit jedem Juristen bekannten Fachzeitschrift NJW (Neue Juristische Wochenschrift) findet sich in Heft 52/2022 ein Artikel des bekannten Strafverteidigers RA Dr. Gerhard Strate, in dem diese Absichten der Frau Faeser harsch kritisiert werden. Wörtlich: „Zurück bleibt der Eindruck des verantwortungslosen Zündelns an den Grundlagen des Rechtsstaats. Wer derart bedenkenlos die Lunte durch die Talkshows trägt, sollte zunächst die eigene Verfassungstreue auf einen strengen Prüfstand stellen.“


Der gute Kamerad und der schlaue Fuchs

Der russisch/ukrainische Krieg hat viele Facetten. Unter anderem sollte man sich die Unterstützungsleistungen des Westens für die Ukraine einmal genauer anschauen. Natürlich haben alle Staaten der Vereinten Nationen das Recht, Waffen an andere Staaten zu liefern, auch in Kriegszeiten. Das war schon immer so. Und das macht den Lieferanten von Waffen nicht zur Kriegspartei. Ich habe das in meinem Buch „Tatort Ukraine“ auf Seiten 55 ff. im einzelnen dargelegt.

Historische Beispiele

Die USA haben historisch ein eindrucksvolles Beispiel mit dem sogenannten Lend-Lease-Act von 1941 gegeben. Großbritannien, aber auch die Sowjetunion, erhielten Waffen in großem Umfang, von Kriegsschiff bis zum Militär-Lkw. Die Schweiz belieferte sowohl die Achsenmächte als auch die Alliierten.

Wer bezahlt?

Eine ganz andere Frage ist, wer das alles bezahlt. Es geht ja um erhebliche wirtschaftliche Werte. So sollen die Waffenlieferungen der USA an die Ukraine derzeit einen Gegenwert von rund 47 Milliarden $ haben. Und auch die deutschen Lieferungen kosten sehr viel Geld. Und damit erhebt sich die Frage, wer das alles bezahlt. Historisch ist das so, daß die USA sich ihre Waffenlieferungen im Zweiten Weltkrieg von Großbritannien und der Sowjetunion bezahlen ließen. Die Rückzahlungen endeten erst 2006. Quelle:www.thegeopolitics.com/mythos-over-ukraine-military-aid-how-the-land-lease-act-works/. Autor Julian McBride. Aktuell ist das so, daß der Lend-Lease-Act Ukraine, den Präsident Biden am 09.05.2022 unterzeichnet hat, ebenfalls die Lieferung von Waffen und Ausrüstung gegen Bezahlung festlegt.

Der gute Mann aus Germany

Deutschland indessen stellt der Ukraine keine Rechnung. Vielmehr werden Waffen aus den Beständen der Bundeswehr ohne Berechnung abgegeben. Was zugekauft wird, wird aus dem für die Ukraine aufgelegten Hilfsfonds bezahlt. Das gilt etwa für das Iris T System. Vier dieser Systeme sollen geliefert werden, für jeweils 140 Millionen €. Aber auch die Lieferung gebrauchter Schützenpanzer des Typs Marder ohne Rechnung schont den Staatshaushalt der Ukraine. Vor Jahren verkaufte Deutschland gebrauchte Marder an Chile für immerhin 50.000 € pro Stück, was heute bei 40 gelieferten Schützenpanzern doch immerhin auch 2 Millionen € ausmachen würde. Vielleicht die sprichwörtlichen Peanuts. Doch hat die Bertelsmann-Stiftung 2017 ausgerechnet, daß die IT-Ausstattung einer weiterführenden Schule 1,5 Millionen € kostet. Aber wir haben es ja. Ob Frankreich für die nunmehr gelieferten Spähpanzer AM X-10 RC der Ukraine eine Rechnung stellt, ist bisher nicht bekannt. Allerdings handelt es sich um ein ausgemustertes Modell. Inzwischen läuft der Nachfolger EB RC 6 × 6 Jaguar der Truppe zu.

Der geschäftstüchtige Uncle Sam

Bedenkt man, daß der größte Profiteur des Wechsels der Ukraine aus dem russisch dominierten Wirtschaftsraum in den Westen ganz sicher die USA sein werden, die seit 2004 auch ganz offen diesen Prozess mit vielen Milliarden Dollar unterstützen, dann sieht man hier auch die Grenzen der Großzügigkeit. Wie schon im Zweiten Weltkrieg, so achten die USA auch hier stets auf ihren wirtschaftlichen Vorteil. Sie haben eben nichts zu verschenken. Der deutsche Michel indessen gefällt sich in der Rolle des guten Kameraden und des Spendier-Onkels, auch dann, wenn das mit Schulden finanziert werden muß. So dumm sind andere nicht.

Es ist sicher nicht nur rechtens, sondern auch geopolitisch vernünftig, einem außenpolitisch aggressiven Regime wie Russland, möglicherweise bald auch China, militärisch Grenzen zu setzen, mindestens aber denjenigen zu unterstützen, der sich gegen einen rechtswidrigen Angriff wehrt. Dies zum Nulltarif zu tun, ist indessen töricht. Die Ukraine ist auch kein armes Land, sie verfügt in großem Umfang über Bodenschätze und hat eine leistungsfähige Industrie aufgebaut. Man kann dort sogar Milliardär werden, was uns die dortigen Oligarchen immer wieder beweisen. Warum also nicht militärische Unterstützung leisten, ohne die Geschäfte aus den Augen zu verlieren? Von Uncle Sam kann man da etwas lernen.