Archiv für den Monat: Februar 2018

Das Licht

Die 24. Sure des Koran trägt die Überschrift „Das Licht“.

Ihr Vers 31 lautet in der Übersetzung des Tübinger Islamwissenschaftlers Rudi Paret*:

„Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Augen niederschlagen, und sie sollen darauf achten, daß ihre Scham bedeckt ist, den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht (normalerweise) sichtbar ist, ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, niemand offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen (d.h. den Frauen, mit denen sie Umgang pflegen?), ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen (Geschlechts) trieb (mehr) haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen (aneinander) schlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie (durch die Kleidung) verborgen tragen.“

Über das darin zum Ausdruck kommende verklemmt-verschwiemelte Verhältnis zur Sexualität wollen wir an dieser Stelle nicht sprechen. Darüber mag sich jeder seine eignen Gedanken machen.

Ergänzend sei auf die schon von ihrer Stellung her prominente 2. Sure hingewiesen, deren Vers 2 lautet:

„Dies ist die Schrift, an der nicht zu zweifeln ist, (geoffenbart) als Rechtleitung für die Gottesfürchtigen.“

Vers 228 Satz 5 dieser Sure lautet:

„Und die Männer stehen (bei alledem) eine Stufe über ihnen.“

Vers 223 Satz 1 lautet:

„Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu (diesem) eurem Saatsfeld, wo immer ihr wollt!“

Im Deutschen Bundestag fand am 22. Februar 2018 eine Debatte über den Antrag der AfD-Fraktion statt, die Vollverschleierung von Frauen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Interessant ist, welche Begründungen von den übrigen Fraktionen zur Ablehnung dieses Antrages in die Debatte eingeführt wurden. So meinte ein Abgeordneter der SPD das Thema damit der Lächerlichkeit anheim geben zu können, daß er tatsächlich behauptete, in Berlin sei der Anblick einer Frau in Burka oder Niqab auf den Gehsteigen etwa so häufig wie der eines Vogel Strauß. Eine solche Äußerung kann natürlich nur von einem Menschen kommen, der in der Filterblase lebt, welche die Politiker umgibt, wenn sie in ihren Dienstwagen die Lebenswelt ihrer Wähler durcheilen, um sich in ihre Fraktionsräume und Plenarsäle zu begeben. Ein typisches Beispiel für die Gedankenwelt des politisch korrekten Milieus gab die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr zum besten. Diese 31-jährige Rechtsanwältin verstieg sich nicht nur dazu, ein derartiges Gesetz für verfassungswidrig zu halten, sondern meinte offenbar allen Ernstes, den in das textile Gefängnis gezwungenen Frauen Gutes zu tun, wenn man die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit nicht verbiete. Denn:

„Frauen, die bisher von ihren Männern und Familien gezwungen wurden, das Haus nur vollverschleiert zu verlassen, dürften ihr Haus künftig gar nicht mehr verlassen. Sie helfen den Frauen also nicht, sondern sie rauben ihnen das letzte bisschen Teilhabe an unserer Gesellschaft. Sie verstellen ihnen den durch ihren Sehschlitz möglichen Einblick in eine Welt, in der Frauen anders Leben.“

Das ist eben die typische Geisteshaltung der Schwachen und Nachgiebigen. Die einzig richtige Antwort auf diese Unterdrückung der Frauen kann doch nur sein, mit aller Härte derartiges zu unterbinden. Abgesehen davon, daß tatsächlich die Vollverschleierung jedenfalls von den meisten islamischen religiösen Autoritäten aus den oben zitierten Koranstellen nicht abgeleitet wird, denn sonst sähen wir in der Tat auf unseren Straßen nahe zu nur noch vollverschleierte Musliminnen, würde gerade das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit die betreffenden männlichen Familienvorstände dazu zwingen, sich zwischen einem angeblich göttlichen Gebot und dem irdischen Strafgesetz zu entscheiden. Würden sie tatsächlich dann die von ihnen abhängigen Frauen zwingen, Haus und Wohnung gar nicht mehr zu verlassen, würden sie sich damit offen strafbar machen.

§ 239 StGB lautet in Auszügen:

I. Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

II. Der Versuch ist strafbar.

III. Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt.

Man wende auch nicht ein, das sei polizeilich nicht zu überprüfen. Unsinn. Wenn man das will, kann man das auch. Dazu bearf es auch nicht unbedingt der Anzeigen durch Dritte, wenn diese auch durchaus hilfreich wären, wie das ja auch sonst der Fall ist. Natürlich wird man einwenden können, daß damit die Gefahr begründet werde, daß diese Männer samt ihrer Familien dann Deutschland notgedrungen verlassen müßten. Ich sehe allerdings nicht, welchen Nachteil das für unser Land bringen könnte. Vielmehr würden wir sicher nichts vermissen, wenn diese Leute künftig nicht unter uns, sondern dort leben würden, wo der Staat eine derartige Zwangsvermummung toleriert oder gar fordert, wie etwa Saudi Arabien.

in Deutschland hat eine naive Gutmenschlichkeit um sich gegriffen, die genau das Gegenteil von dem bewirkt, was für die Menschen gut ist. Gut gemeint ist selten gut, sagt ein altes deutsches Sprichwort. Für naive junge Akademikerinnen, sogar mit zwei juristischen Staatsexamina, gilt jedoch offenbar, daß ihnen der Blick auf das Offenkundige durch allerhand Verbildungsgerümpel verstellt ist.

*Rudi Paret, Der Koran, Verlag Kohlhammer Tübingen, 9. Aufl. 2004

 

Einfache Antworten

Am17. Februar dieses Jahres betrat ein ehemaliger Schüler, bewaffnet mit einem Sturmgewehr, eine Schule in Florida und eröffnete das Feuer auf Schüler und Lehrer. 17 Tote und über 40 Verletzte sind zu beklagen. Dies ist das jüngste in einer langen Reihe von Amokläufen und Massakern, vorwiegend an Schulen in den USA. Wie in allen voraufgegangenen Fällen ist auch diesmal eine leidenschaftliche Diskussion darüber entbrannt, wie künftig solche Massaker verhindert werden können. Sowohl in den USA als auch in Europa werden dann Rufe laut, den privaten Waffenbesitz erheblich einzuschränken oder gar völlig zu verbieten.

Einfache Antworten und Patentrezepte sind jedoch im allgemeinen nicht zielführend. Es ist auch merkwürdig, daß insbesondere bei uns in Deutschland diejenigen, welche einfache Antworten auf drängende Fragen regelmäßig als Erscheinungsform von Populismus geißeln, gerade bei diesem Thema zu einfachen Antworten neigen. Zu verlockend scheint die Vorstellung zu sein, gewissermaßen durch den Druck auf einen einzigen Knopf das große und, wenn man näher hinschaut, vielschichtige Problem des Amoklaufs lösen zu können. Schaffen wir doch einfach die Waffen aus der Welt, niemand wird mehr durch sie umkommen.

Daß es so einfach nicht sein kann, sollte schon nach kurzem Nachdenken klar sein. Denn nicht die Waffe schießt, sondern der Mensch, der sie in Händen hält. Somit ist zunächst einmal hier anzusetzen und zu fragen, was das für Menschen sind, die solche Massenmorde verüben. Schon die Art dieser Verbrechen deutet darauf hin, daß es sich um psychisch auffällige, häufig sogar erheblich gestörte Menschen handelt. Aus gutem Grund steht daher bei uns in Deutschland vor der Erteilung jeder waffenrechtlichen Erlaubnis auch eine Überprüfung des Antragstellers. Auch in den wegen ihres sehr liberalen Waffenrechts viel gescholtenen USA scheint man inzwischen in diese Richtung Überlegungen anzustellen.

Ob im übrigen Totalverbote leisten können, was sich ihre Befürworter davon versprechen, ist mehr als zweifelhaft. Selbst in Australien, wo man nach einem Massaker vor Jahren den privaten Waffenbesitz nahezu vollständig verboten hat, ist zwar die Zahl der Opfer von Schusswaffenattentaten erheblich zurückgegangen, jedoch keineswegs gegen Null. Nicht zuletzt muß auch gesehen werden, daß der zum Mord entschlossene Täter sich von seinem Vorhaben nicht dadurch abbringen läßt, daß er dazu gegen die Waffengesetze verstoßen und sich sein Mordwerkzeug illegal beschaffen muß. Beispielhaft sei an den Münchener Attentäter erinnert, der mit einer im sogenannten Darknet erworbenen Schusswaffe im Olympia Einkaufszentrum um sich geschossen hat.

Im Falle der USA besteht nun die Besonderheit, daß das Recht zum Besitz von Waffen in der Verfassung festgeschrieben ist. Totale Waffenverbote, wie sie vereinzelt in den USA von Städten, darunter 1972 in Chicago, erlassen worden sind, haben daher keinen Bestand. Am 28. Juli 2010 hat der Supreme Court entschieden, daß der zweite Zusatz zur amerikanischen Verfassung (das Recht aller Bürger Waffen zu tragen) für alle Bundesstaaten und Städte gilt. Wie bei uns in Deutschland sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts eben für alle staatlichen Autoritäten bindend.

Wer in den USA danach ruft, die Verfassung zu ändern und dieses Recht gänzlich oder doch wenigstens weitgehend abzuschaffen, mag damit zwar den Beifall vieler finden. Er muß sich jedoch vor Augen halten, daß die amerikanische Verfassung sehr hohe Hürden für ihre Änderung oder Ergänzung vorsieht. Nicht nur, daß in beiden Kammern des Bundesparlaments, also Senat und Repräsentantenhaus, jeweils eine Zweidrittelmehrheit dafür erforderlich ist, es muß dann die gleiche Prozedur in jedem einzelnen Bundesstaat erfolgreich stattgefunden haben, bevor eine Verfassungsänderung in Kraft treten kann, wobei dem ganzen Vorgang auch noch eine zeitliche Schranke von sieben Jahren seit Beginn des Verfahrens gesetzt ist. Nicht wegen des großen Einflusses der sogenannten  Waffenlobby auf die amerikanischen Politiker ist es unrealistisch, auf diesem Wege das Problem angehen zu wollen.

Zielführender scheint es doch zu sein, ohne daß grundsätzlich von der Verfassung geschützte Recht auf den freien Besitz von Waffen in Frage zu stellen, zum einen bestimmte Schußwaffen, die für spezielle militärische Verwendungen konstruiert sind, vom Recht auf privaten Waffenbesitz auszunehmen, und zum anderen eine gründliche Überprüfung der Personen vorzunehmen, die privat Schußwaffen erwerben wollen. Denn auch der glühendsten Verfechter des Rechts auf privaten Waffenbesitz in den USA wird verstehen, daß man Psychopathen keine Waffen in die Hände geben darf.

Der amerikanische Präsident hat nun in den Tagen nach dem schrecklichen Schulmassaker in Florida vorgeschlagen, künftig die Lehrer in den Schulen, jedenfalls einen Teil von ihnen, mit Schußwaffen auszurüsten, die sie auch während des Unterrichts tragen sollen. Dafür ist er viel gescholten worden. In Deutschland dürfte natürlich der Hinweis auf seine Cowboy-Mentalität nicht fehlen. Ich meine jedoch, daß man auch diesen Vorschlag durchaus wenigstens sachlich prüfen sollte. Es liegt auf der Hand, daß Schulen nun einmal keine Hochsicherheitsbereiche sind, und daher jedermann, auch etwa mit einer Schnellfeuerwaffe im Rucksack, das Schulgelände und das Schulhaus betreten kann. Dort trifft der Täter dann auf wehrlose, weil unbewaffnete Opfer. In wenigen Minuten kann er Dutzende von Schülern und Lehrern erschießen. Auch wenn die Polizei sehr schnell zum Tatort kommt, sind eben diese wenigen Minuten bereits verstrichen. Mir jedenfalls wäre es auch deutlich lieber, angesichts eines feurden Amokläufers entweder selbst zu meiner Waffe greifen zu können, oder wenigstens zu wissen, daß einige Personen im Hause sind, die ebenfalls bewaffnet sind und den Täter dann unschädlich machen können, als mich hilflos meinem Schicksal ergeben zu müssen.

Kritiker wenden hier ein, daß doch im konkreten Falle ein bewaffneter Wachmann vor der Schule gestanden habe, jedoch nicht in das Gebäude gegangen sei, als er die ersten Schüsse des Attentäters hörte. Nun ist das in der Tat ein unglaublicher Vorgang, besagt aber für sich alleine noch nichts. Zunächst einmal ist doch eher davon auszugehen, daß die allermeisten bewaffneten Sicherheitsbeamten in diesem Fall ihre Pflicht tun. Des weiteren liegt doch auf der Hand, daß selbst im Extremfall vielleicht einer von mehreren bewaffneten Wächtern Pflicht vergessen ist, die anderen jedoch mindestens versuchen werden, den Mordschützen unschädlich zu machen. Unbehelflich ist auch der Hinweis auf das Attentat vom 5. November 2009 in Fort Hood, einer Kaserne der US Marines. Damals hatte ein Major während einer Unterrichtsveranstaltung plötzlich eine in die Kaserne geschmuggelte Pistole gezogen und um sich geschossen. 13 Tote und 42 Verletzte waren zu beklagen. Erst ein herbeigerufener Polizist konnte den Täter niederschießen. Wer hier meint, der Fall zeige deutlich, daß das Vorhandensein von Waffen solche Taten nicht verhindern könne, schließlich starre eine Kaserne ja von Waffen, unterliegt einem Kurzschluß. Denn selbst in einer Kaserne sind die Soldaten und sonstigen Bediensteten nicht bewaffnet, sondern ihre Waffen befinden sich in den Waffenkammern. Lediglich die Wache vor der Kaserne ist bewaffnet. Doch selbst an dieser konnte der Täter seine Tatwaffe vorbei schmuggeln. Anders wäre es ihm wohl ergangen, wenn seine Opfer ihre Waffen griffbereit gehabt hätten.

Wie realistisch ist es, daß wenigstens ein Teil der Lehrer in den amerikanischen Schulen bewaffnet werden kann? Nun gibt es in den USA bekanntlich sehr viele Waffen in privatem Besitz. Statistisch gesehen 101 Waffen pro 100 Einwohner. In Deutschland ist dieses Verhältnis im übrigen bei 32 zu 100. Diese Waffen sind natürlich ungleichmäßig auf die Haushalte verteilt. 22 % der Amerikaner sind Waffenbesitzer, in 41 % aller amerikanischen Haushalte gibt es wenigstens eine Schußwaffe. Bei einer Gesamtbevölkerung von 323 Millionen Einwohnern zählt man 25 Millionen ehemalige Soldaten, 2,4 Millionen Amerikaner dienen in den Streitkräften bzw. den Reserveeinheiten. Die Polizeibeamten sind hier nicht mitgezählt. Somit  erscheint es durchaus möglich, daß sich auch unter den amerikanischen Lehrern ein beachtlicher Prozentsatz von Personen befindet, die im Umgang mit Schußwaffen geschult sind.

Wenn diese, wie der amerikanische Präsident wohl vorgeschlagen hat, ein zusätzliches Gehalt dafür beziehen, daß sie bereit sind, im Dienst eine Waffe zu führen, dann dürfte dies eine nicht unbeachtliche Erhöhung der Sicherheit vor solchen Attentätern nach sich ziehen. Man sollte also den Präsidenten für seinen Vorschlag nicht gleich schelten, zumal das von den Gegnern des privaten Waffenbesitzes geforderte vollständige Verbot keine realistische Chance auf Verwirklichung hat. Natürlich ist auch eine Verstärkung der polizeilichen Präsenz in den Schulen wünschenswert. Wer das wünscht, muß allerdings auch eine Antwort auf die Frage geben, was das kostet. Die Antwort kann natürlich nur lauten, daß in dieser Richtung etwas getan werden muß, auch wenn es nicht wenig kostet. Denn es geht um das Leben der Kinder.

 

Jahreszahlen sind Wegemarken

Wir schreiben nun das Jahr 2018. Es ist durchaus reizvoll, gerade zu Beginn eines Jahres in die Geschichte zurück zu blicken. Denn das beginnende Jahr wird im allgemeinen noch nicht von einem historischen Ereignis geprägt, wohl aber stehen bisweilen die vergangenen Jahre mit gleicher Endziffer für Ereignisse von besonderer Bedeutung, man könnte auch sagen mit Fernwirkung. Sicher ist da jedem in Deutschland und auch in Europa das Jahr 1918 vor Augen. Doch die früheren Jahrhunderte haben auch noch andere Ereignisse dieser Qualität aufzuweisen.

Beginnen wir mit dem Jahr 718 n.Chr. Am 15. August jenes Jahres endete die Belagerung von Konstantinopel durch das Kalifat der Omajaden. Nachdem die Araber bereits in den Jahren 676-678 vergeblich versucht hatten, Konstantinopel zu erobern, schickte der Kalif Sulaiman im Jahre 717 erneut ein Heer vor die Stadt. Doch die Byzantiner, mit tatkräftiger Unterstützung eines bulgarischen Heeres, hielten stand. Der arabische Feldherr Maslama scheiterte und zog sich an eben diesem 15. August 718 zurück. Nachdem die islamische Expansion nach Europa auch im Westen gescheitert war, als Karl Martell im Oktober 732 in der Schlacht von Tours und Poitiers ein arabisches Heer besiegte, hatte Europa jahrhundertelang Ruhe vor den islamischen Heeren. Die Kalifen wandten sich anderen Regionen zu. Wie sich die Geschichte weiter entwickelt hätte, wenn es den Omajaden damals doch gelungen wäre, Konstantinopel zu erobern oder Karl Martell zu schlagen, wissen wir nicht, aber wir können es ahnen. Die europäischen Völker standen gerade in einem Umbruch. Das untergegangene Römische Reich war noch nicht durch ähnlich kraftvolle Staatsgebilde ersetzt worden. Einem entschlossenen Eroberer hätte sich eine gute Chance geboten, die noch schlecht organisierten und daher militärisch schwachen Völker der Reihe nach zu unterwerfen.

Erst im 15. Jahrhundert nahmen die Nachfolger der arabischen Kalifen, die osmanischen Sultane, erneut die Eroberung Europas in Angriff. Nachdem sie 1422 noch zurückgeschlagen worden waren, eroberten sie am 29. Mai 1453 Konstantinopel. Das brachte dem Sultan Mehmet II. den Beinamen Fatih, das heißt der Eroberer, ein. Ein in der Türkei und bei den in Europa lebenden Türken sehr beliebter Vorname für Knaben und eine verbreitete Bezeichnung für Moscheen. Man sollte sich das vor Augen halten, wenn vom Islam die Rede ist. Die Eroberung Konstantinopels war dann der Auftakt für einen fast 300 Jahre währenden Ansturm der Osmanen auf Südosteuropa, die sogenannten Türkenkriege. Unter dem Begriff „die Türken vor Wien“ ist im kollektiven Gedächtnis der Europäer geblieben, daß die islamische Expansion 1683 mit der erfolglosen Belagerung der Hauptstadt des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ihr Ende gefunden hat. Indessen ist das so nicht ganz richtig. Es gab bereits 1529 eine erfolglose Belagerung von Wien. In der Tat war der Sieg über die Türken 1683 vor Wien ein Markstein in der Geschichte. Der Ruhm des endgültigen Sieges über die Türken gebührt indessen dem genialen Feldherrn Prinz Eugen von Savoyen. Am 5. August 1716 besiegte er ein türkisches Heer in der Schlacht bei Peterwardein im nördlichen Serbien, um dann am 18. August 1717 Belgrad zurückzuerobern. Damit war der Versuch, Europa mit militärischen Mitteln für den Islam zu gewinnen, endgültig gescheitert.

1000 Jahre lang hatten also islamische Heere versucht, Europa zu unterwerfen. Zwischen der erfolglosen Belagerung Konstantinopels 718 und der Rückeroberung Belgrads 1717 gelang es den christlichen Fürsten und Feldherren immer wieder, nicht selten zahlenmäßig überlegene Heere der islamischen Eroberer zurückzuschlagen. Trotz aller nationalen Gegensätze einigte doch die Furcht vor dem islamischen Joch die europäischen Völker jedenfalls in Zeiten höchster Bedrohung. Auch daran sollten wir uns erinnern, auch wenn wir es nicht mehr mit einer militärischen Bedrohung durch den Islam zu tun haben. Denn das Ziel der Unterwerfung Europas wird heute mit nicht weniger gefährlichen Methoden betrieben. Die größte Gefahr für die Völker Europas geht dabei von der unglaublichen Dummheit ihrer Politiker aus, die offensichtlich den Charakter des Islam und die geschichtliche Dimension seiner Expansion nicht begreifen, oder schlimmer noch, nicht begreifen wollen.

Das Jahr 1218 war insbesondere für die Kultur Europas von großer Bedeutung. Der Stauffer Friedrich II. wurde in Rom zum Kaiser gekrönt. Er gehört zu den glänzendsten Herrschergestalten unserer Geschichte. Stupor mundi, das Staunen der Welt, nannten ihn schon seine Zeitgenossen. Somit steht die Jahreszahl 1218 für eine Periode unserer Geschichte, die unser kollektives (nationales) Bewußtsein stärker prägen sollte, als dies heute der Fall ist. Der Geschichtsunterricht in den Schulen wie der Umgang von Politik und Medien mit der deutschen Geschichte haben bewirkt, daß die Deutschen unserer Tage über die dunklen Jahre unserer Geschichte zwar fast alles, über eine so glänzende Periode indessen nahezu nichts wissen. Wir sind verpflichtet, unseren Kindern und Enkeln diese Seiten aus dem Buch der Geschichte wieder zurückzugeben.

Am 23. Mai 1618 stürmten böhmische Adlige die Prager Burg und warfen drei Beamte aus dem Fenster. Das Ereignis ist als zweiter Prager Fenstersturz (der erste war zu Beginn der Hussitenkriege am 30. Juli 1419) bekannt geworden und markiert den Beginn des 30-jährigen Krieges. Diese europäische Urkatastrophe muß wohl als eine der wichtigsten Wendemarken gerade in der deutschen Geschichte betrachtet werden. Nicht nur, daß ihm ca. 6 Millionen Menschen, das war ein Drittel der deutschen Bevölkerung, zum Opfer gefallen waren. Vielmehr stand am Ende des Krieges eine neue Völkerrechtsordnung. Sie brachte den am Kriege beteiligten ausländischen Mächten Frankreich und Schweden erhebliche Landgewinne zum Nachteil Deutschlands. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, das in diesen Krieg noch als europäische Großmacht eingetreten war, war als staatliche Organisation de facto untergegangen. Denn die Souveränität der deutschen Landesfürsten wurde durch den Frieden von Münster und Osnabrück (15. Mai/24. Oktober 1648), auch Westfälischer Friede genannt, zu Lasten des Reiches festgeschrieben. Das so fraktionierte Deutschland war dann auch mehr als 200 Jahre lang ein Spielball der europäischen Mächte, insbesondere Englands, Frankreichs und Russlands.

Im kollektiven Gedächtnis der Deutschen ist das Jahr 1918 heute präsent. Nicht nur, daß die Gedenkveranstaltungen vor vier Jahren an den Beginn des Ersten Weltkrieges diese Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts in das öffentliche Bewusstsein gerückt haben. Dieser Krieg wird nicht zu Unrecht als Auftakt zur Umgestaltung der Welt in der Folge des Zweiten Weltkrieges gesehen. Deutschland, das infolge einer Kombination von prekärer geostrategischer Lage einerseits und katastrophalen Fehlern seiner politischen Führer andererseits als Machtfaktor der internationalen Politik nicht mehr existiert, mag sich damit trösten, daß auch Großbritannien und Frankreich ungeachtet ihres ständigen Sitzes im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Status einer Weltmacht verloren haben. Mit dem Eintritt der USA in den Ersten Weltkrieg 1917, der Expansion des sowjetischen Reiches am Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Aufstieg Chinas ist die Weltpolitik im 20. Jahrhundert neu geordnet worden. Und so markieren der 11. November 1918, an dem zwischen den Kriegsparteien England, Frankreich und Deutschland der Waffenstillstand geschlossen wurde, und der 28. November 1918, als der letzte deutsche Kaiser, Wilhelm II, abdankte und ins holländische Exil ging, das Ende der eurozentrischen Weltordnung und den Anfang einer Weltordnung, die in der Tat global genannt werden kann. Ob ein nachrangiges Land wie Deutschland sich darin behaupten kann, hängt zunächst einmal davon ab, ob es das auch will. Betrachtet man sich unsere Politiker und ihre Zuarbeiter in Wissenschaft und Medien, kommen daran Zweifel auf.

 

Noch ein fauler Apfel

Neue Parteien tun sich schwer damit, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden. Erschwert wird dies durch den allerdings durch nichts zu ersetzenden demokratischen Vorgang der Kandidatenauswahl. Delegierte können nicht alles wissen, Delegierte sind gelegentlich auch unqualifiziert. Bei Urwahlen durch die Parteibasis gilt das alles vermehrt. Und so können dann Leute wie Gereon, Höcke, Maier und ähnlich fragwürdige Figuren Parlamentsmandate erringen. Dazu muß man nach Kenntnis von einigen seiner Rundmails an welchen Personenkreis auch immer nun auch den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, Peter Boehringer, rechnen. Nach unwidersprochenen Presseberichten hat er im Januar 2016 die Bundeskanzlerin als „Merkelnutte“ und „Dirne der Fremdmächte “ bezeichnet und dies als „einzig angemessene Sprache gegen Merkel“ verteidigt.

Eine Entschuldigung oder auch nur eine Distanzierung, geschweige denn die Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Spiegel und andere ist ausgeblieben. Vielmehr kam nur eine Einlassung, die man als tölpelhaft qualifizieren muß. Er könne in seinem Archiv nur eine „weniger scharfe Fassung“ finden. Deren Wortlaut teilt er indessen nicht mit. Auch sei die Mail, falls er doch die beleidigende Version versandt habe, nur an einen ganz kleinen Personenkreis gegangen. Öffentlich würde er solche Worte nicht benutzen. Mit einer solchen Einlassung kommt man bei Gericht nicht weit. Sie wird als nur notdürftig abgeschwächtes Geständnis gewertet. Damit sind wir im übrigen beim Strafgesetzbuch. Natürlich handelt es sich hier nicht nur um eine geschmacklose Ungehörigkeit, mit der er sich beim politischen Pöbel eingereiht hat, sondern auch um ein Vergehen der Beleidigung nach § 185 StGB. Daß der Vorgang (noch) nicht Gegenstand eines Strafverfahrens ist, mag daran liegen, daß es sich dabei um ein Delikt handelt, das nur auf Antrag der Verletzten, wie das juristisch korrekt heißt, verfolgt wird, und es der Bundeskanzlerin wahrscheinlich zu dumm ist, sich mit so etwas zu befassen. Verjährt ist die Straftat noch nicht, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB.

Normalerweise ist ein solcher Politiker nicht tragbar. Die Führung seiner Partei müßte ihn, notfalls auch öffentlich, drängen, sein Bundestagsmandat niederzulegen. Die AfD, um die es hier geht, wäre gut beraten, dies zu tun. Angesichts des peinlichen Herumhampelns Boehringers nach der Aufdeckung seiner unsäglichen Äußerungen kann man leider nicht erwarten, daß er Manns genug ist, die einzig mögliche Konsequenz des Rücktritts, verbunden mit einer klaren Entschuldigung, zu ziehen.

Es ist auch nicht der Ansatz einer Entschuldibarkeit oder auch nur des Verständnisses für dieses Verhalten möglich. Boehringer ist ja nicht etwa einer der grobschlächtigen, ungebildeten Schreihälse, die man bei Demonstrationen, nicht nur im rechten, sondern auch im linken Spektrum antrifft, und deren Existenz man achselzuckend hinnehmen muß, wie andere Widrigkeiten auch. Der Mann ist Akademiker, beruflich hoch qualifiziert und erfolgreich. Leider finden bei ihm aber auch krude Verschwörungstheorien ein offenes Ohr. Damit schließt er sich selbst aus dem Kreis derjenigen aus, mit denen man ernsthaft diskutieren kann.

Seine Partei wird sich wohl oder übel einem gründlichen und schmerzhaften Reinigungsprozeß unterziehen müssen. Das ist eben bei politischen Neulingen der Normalfall. Ein Blick in die frühen Jahre der Grünen ist da lehrreich.

Deutschland wird den Grokodilen vorgeworfen

Der Aschermittwoch hat in diesem Jahr bereits vor Weiberfastnacht, fettem Donnerstag und wie dieses Karnevalsgroßereignis in Deutschland sonst noch heißt, stattgefunden. Nach der Präsentation des Koalitionsvertrages am vergangenen Mittwoch, dem 7.2.2018, stellten sich jedenfalls bei vernünftigen Leuten in diesem Lande Kopfschmerzen ein, wie sie sonst nur nach durchfeierten Karnevalstagen am Aschermittwochmorgen auftreten können.

Die Europabesoffenheit der Spitzenpolitiker unseres Landes hat inzwischen einen Promillewert erreicht, dem mit den üblichen Ausnüchterungsmaßnahmen schon nicht mehr beizukommen ist, sondern den alsbaldigen Exitus des Patienten befürchten läßt. Zu Recht schreiben Kommentatoren, daß damit das deutsche Finanzministerium auch gleich in einen Flügel des Eliseepalastes in Paris verlegt werden kann, mit Rohrpostanlage nach Brüssel, versteht sich. Deutschland wird die Schulden der süd- und südosteuropäischen Pleitestaaten bezahlen, und zwar ohne daß zuvor sein Parlament gefragt werden muß. Brüssel kann viel mehr direkt in die Brieftaschen der Deutschen greifen, natürlich nur in die, deren Besitzer zum Bruttosozialprodukt beitragen. In die Brieftaschen der anderen, der euphemistisch sozial Schwachen genannten, von den Armutsflüchtlingen ganz zu schweigen, darf der fleißige deutsche Michel noch selber zahlen.

Wer angesichts der Beteuerungen vor allem der Bundeskanzlerin und der CSU darauf gehofft hatte, daß die neue Bundesregierung der massenhaften und unkontrollierten Einwanderung vor allem von Armutsflüchtlingen endlich einen Riegel vorschieben würde, der reibt sich erst recht die Augen. Nicht weniger, sondern mehr scheint das Motto zu sein. Alexander Wendt analysiert das in erschreckender Deutlichkeit heute auf Publico. Wenn das die künftige deutsche Politik sein wird, dann kommen wir vom Regen in die Traufe. Lesenswert!!

Darf man schon die geschäftsführende Bundesregierung getrost als Gruselkabinett bezeichnen, so steht uns nun eine nicht für möglich gehaltene Steigerung ins Bizarre bevor. Drohte noch bis heute Mittag die Übernahme des Auswärtigen Amtes durch den Riesenpolitiker aus Würselen, so darf zur Stunde gerätselt werden, welche Flasche von der Reservebank der SPD nun auf dieses Spielfeld darf. Daß monströse Unfähigkeit weiterhin das Auswahlkriterium für die Funktion des Verteidigungsministers sein wird, ist ebenso erschütternd wie die Weiterverwendung des Zensurministerleins mit mäßigen juristischen Fähigkeiten, jedoch ausgeprägtem Hang zur Rechtsbeugung. Die Weiterverwendung von Hofschranzen wie Altmaier und Klimafetischistinnen wie Hendricks rundet das Bild nur ab.

Wo ist mein Aspirin?!

Zwischen Inquisition und Rechtsstaat

Seit dem Frühjahr 2017 wird die öffentliche Wahrnehmung  der Bundeswehr durch Meldungen über rechtsextreme Umtriebe, sexuelle Übergriffe und andere unappetitliche Details bestimmt. Die Verteidigungsministerin nimmt das alles zum Anlaß, die Truppe unter Generalverdacht zu stellen und öffentlichkeitswirksam als Großinquisitorin zu agieren. Indessen mußte sie sich schon mehrfach anschließend von den zuständigen Staatsanwälten dahingehend belehren lassen, daß die erhobenen Vorwürfe keine reale Grundlage hatten. So stellten sich die sensationellen Nachrichten über sexuelle Übergriffe in der Pfullendorfer Kaserne als heiße Luft heraus. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft sparte auch nicht mit harschen Worten gegen die Bundeswehrführung, also die Ministerin.

Nun hat Anfang Januar dieses Jahres die Staatsanwaltschaft Hechingen erneut Ermittlungen eingestellt, diesmal wegen einer angeblich von einem Soldaten versandten E-Mail mit rechtsextremen Inhalt.

Die Hexenjagd der Ministerin auf Soldaten mit angeblich rechtsextremer Gesinnung hatte groteske Züge angenommen. Spinde wurden aufgebrochen, um nach einschlägigen Objekten zu suchen, in den Kasernen wurde nach Nazi-Symbolen, wozu selbstverständlich auch Wehrmachtsuniformen und Säbel aus napoleonischen Zeit gehörten, gefahndet. Vor allem die Vorgänge um den Oberleutnant Marco A. hielten die Medien in Atem und gaben der Ministerin reichlich Gelegenheit, sich als Nachfahrin des Herakles zu gerieren, die den Augiasstall der Bundeswehr von den rechtsextremen Fäkalien reinigt. Doch auch hier hat sich nun gezeigt, daß die mediale Aufregung weit übertrieben war. Die Ministerin wäre gut beraten gewesen, wenn sie erst einmal die disziplinarischen wie die strafrechtlichen Ermittlungen abgewartet hätte. Was das strafrechtliche Ermittlungsverfahren angeht, so ist jener Oberleutnant inzwischen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das bedeutet auf jeden Fall, daß mit einer langjährigen Freiheitsstrafe nicht zu rechnen ist. Ob überhaupt mehr herauskommt, als ein Verstoß gegen das Waffengesetz, sollte in Ruhe abgewartet werden.

Natürlich hat der Fall jenes Oberleutnants auch seine disziplinarrechtliche Seite. Der zuständige Wehrdisziplinaranwalt hatte seinerzeit unverzüglich Ermittlungen auch dahingehend aufgenommen, ob der Offizier sich rechtsextremistisch betätigt habe. Einen Anfangsverdacht dafür boten die Umstände um die Masterarbeit des Oberleutnants, die er seinerzeit an einer französischen Offizierschule vorgelegt hatte. Nach Auffassung des Kommandeurs dieser Offizierschule sei diese Masterarbeit von Rassismus und Verschwörungstheorien über das Aussterben der europäischen Rassen geprägt. Damit konfrontiert, wandte der junge Offizier ein, er habe sich nur in die Rolle eines Rechtsradikalen begeben wollen, um dessen Thesen durchzudefinieren. Es sei aber nicht seine Meinung gewesen. Diesen Umstand habe er zu wenig herausgearbeitet. Diese Erstfassung der Arbeit (die korrigierte Zweitfassung erfüllte die akademischen Anforderungen) wurde dem Wehrdisziplinaranwalt zur rechtlichen und disziplinarischen Bewertung zugeleitet. Dieser prüfte den Text der Arbeit und hörte den Verfasser an. Das Votum des Wehrdisziplinaranwalts lautete: aus juristischer Sicht könne dem Offizier eine rechtsradikale Gesinnung wegen seiner Einlassungen nicht gerichtsfest vorgeworfen werden. Disziplinarmaßnahmen, vor allem eine Entlassung, seien darauf nicht zu stützen. Erst später hat man dann im Zuge der Ermittlungen bei ihm weiteres rechtsradikales Schriftgut gefunden. Das aber war bei der Befassung des Wehrdisziplinaranwalts mit dem Fall noch nicht bekannt.

Als der Fall dann politisch hochkochte, wurde dem Wehrdisziplinaranwalt vorgeworfen, daß er nicht ausreichend ermittelt, den Militärischen Abschirmdienst (MAD) weder befragt noch eingeschaltet und die Anhörung des Marco A. nicht als förmliche Vernehmung stattgefunden habe. Deswegen wurde am 16.5.2017 ein Disziplinarverfahren gegen den Juristen eingeleitet. Lange ruhte das Verfahren, das natürlich auch öffentlich wahrgenommen worden war. Damit entstand der Eindruck, daß sich der WDA falsch verhalten und damit eine Entlassung von Marco A. Aus der Bundeswehr verhindert habe. Formal lief ein Verfahren, welches das noch prüfen sollte. In der Öffentlichkeit wurden die Vorwürfe als bestätigt angesehen. Mehrere Eingaben des Wehrdisziplinaranwalts, dieses Verfahren – möglichst noch vor der Bundestagswahl im September – zu bescheiden, wurden nicht beachtet. Nun berichtet das dem Bundesministerium der Verteidigung sicherlich nicht ganz fernstehende Fachblatt „Europäische Sicherheit & Technik“, daß das Disziplinarverfahren gegen den Beamten am 9.1.2018, also immerhin nahezu acht Monate nach Verfahrenseinleitung, eingestellt worden sei. Nach dem Ergebnis der disziplinarischen Ermittlungen hätten sich die Vorwürfe nicht bestätigen lassen. Ein Dienstvergehen habe nicht festgestellt werden können. Aus dem Ministerium habe man dem Beamten lediglich vorgehalten, er habe möglicherweise beim MAD vorliegende Erkenntnisse nicht abgefragt. Das sei aber kein Dienstvergehen, sondern allenfalls eine „Schlechtleistung“. Damit ist nun klar, daß der Wehrdisziplinaranwalt seinerzeit das Disziplinarverfahren gegen den Oberleutnant Marco A. zu Recht eingestellt hat, was die Vorwürfe im Zusammenhang mit eben jener Masterarbeit angeht.

Ein fader Nachgeschmack bleibt jedoch. Die Einstellung des Verfahrens geschah unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Die Einleitung des Verfahrens indessen wurde öffentlich kommuniziert. Denn dabei ging es ja darum zu zeigen, wie konsequent „rechte“ Umtriebe in der Bundeswehr verfolgt werden. Dazu gehörte natürlich auch, den Juristen zu schurigeln, der sich nicht als gehorsamer Diener der Inquisition, ,sondern als alleine dem Recht verpflichteter Beamter erwiesen hatte. Sich pflichtgemäß als Dienstherrin vor den Beamten zu stellen, und den Makel des Ermittlungsverfahrens nun auch öffentlich von ihm zu nehmen, fällt der Großinquisitorin natürlich nicht ein.

Was bleibt ist der Eindruck, daß der Schatten der GroßInquisitorin auf dem Ministersessel bleischwer auf Truppe und Stäben lastet.

Vom Saulus zum Paulus

Wem Gott gibt ein Amt, dem gibt er auch Verstand. Dieses alte Sprichwort wird gemeinhin so verstanden, daß nicht selten mit der Übernahme eines Amtes sich bei der betreffenden Person in unerwartetem Maße Weisheit und Wissen, Übersicht und Urteilsfähigkeit einstellen. Das mag bisweilen im Sinne eines auch zeitlichen Zusammentreffens gelegentlich der Fall sein. Aber es gibt offensichtlich auch die Fälle, in denen zu unterschiedlichen Zeiten die Erleuchtung und die Übernahme eines Amtes stattfinden. Das kam mir in den Sinn, als ich von der Rede des Altbundespräsidenten Joachim Gauck am 31. Januar 2018 an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hörte und die veröffentlichten Auszüge las. Ausgehend von Heines Gedanken über die Freiheit und der Unterdrückung derselben in dem Regime, in dem Gauck selbst aufgewachsen ist, kam er zu dem Thema, das die öffentliche Diskussion in Deutschland beherrscht wie kein zweites. Offenbar hat er erkannt, daß es die Nationen nicht nur gibt, sondern daß sie vor Überfremdung geschützt werden müssen. Konkret gilt dies natürlich auch für Deutschland, wenn er ausführt:

„Ein Nationalstaat darf sich nicht überfordern. Wer sich vorstellt, quasi als imaginierter Vertreter eines Weltbürgertums alle Grenzen des Nationalstaates wegzunehmen, überfordert nicht nur die materiellen, territorialen und sozialen Möglichkeiten eines jeden Staates, sondern auch die psychischen Möglichkeiten seiner Bürger. Sogar der weltoffene Mensch gerät an seine Grenzen, wenn sich Entwicklungen vor allem kultureller Art zu schnell und zu umfassend vollziehen. Einen großen Einfluß in der Integrationspolitik hat lange Zeit die Konzeption des Multikulturalismus gehabt: was sich auch immer hinter den einzelnen Kulturen verborgen hat – Vielfalt galt als Wert an sich. Die Kulturen der Verschiedenen sollten gleichberechtigt nebeneinander existieren, für alle verbindliche westlich-liberale Wertvorstellungen wurden abgelehnt. Ich verstehe, daß es auf den ersten Blick tolerant und weltoffen anmuten mag, wenn Vielfalt derart akzeptiert und honoriert wird. Wohin ein solcher Multikulturalismus aber tatsächlich geführt hat, das hat mich doch erschreckt. So finde ich es beschämend, wenn einige die Augen verschließen vor der Unterdrückung von Frauen bei uns und in vielen islamischen Ländern, vor Zwangsheiraten, Frühheiraten, vor Schwimmverboten für Mädchen in den Schulen. Wenn Antisemitismus unter Menschen aus arabischen Staaten ignoriert oder mit Verweis auf israelische Politik für verständlich erklärt wird. Oder wenn Kritik am Islam sofort unter den Verdacht gerät, aus Rassismus und einem Haß auf Muslime zu erwachsen. Sehe ich es richtig, daß in diesen und anderen Fällen die Rücksichtnahme auf die andere Kultur als wichtiger erachtet wird als die Wahrung von Grund- und Menschenrechten? Ja, es gibt Haß und Diskriminierung von Muslimen in unserem Land. Und sich diesem Ressentiment und dieser Generalisierung entgegenzustellen, sind nicht nur Schulen und Politik gefordert, sondern jeder Einzelne. Beschwichtiger aber, die kritikwürdige Verhaltensweisen von einzelnen Migranten unter den Teppich kehren, um Rassismus keinen Vorschub zu leisten, bestätigen Rassisten nur in ihrem Verdacht, die Meinungsfreiheit in unserem Land sei eingeschränkt. Und sie machen sich zum Verbündeten von islamisten, die jegliche, auch berechtigte Kritik an Muslimen abblocken, indem sie sie als rassistisch verunglimpfen. Zu viele Zugezogene leben noch zu abgesondert mit Werten und Narrativen, die den Gesetzen und Regeln und Denkweisen der Mehrheitsbevölkerung widersprechen, zu viele leben hier seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten, ohne die Geschichte dieses Landes kennen. Um das zu ändern und uns gemeinsam auf eine Zukunft in diesem Land zu verständigen, brauchen wir – wie einst zwischen einheimischen und vertriebenen Deutschen – vor allem eines: mehr Wissen über einander. Mehr Dialog. Mehr Streit. Mehr Bereitschaft, im jeweils Anderen unseren eigenen Ängsten, aber auch neuen Chancen zu begegnen.“

Eine so klare Kritik am Multikulturalismus hätten wir uns natürlich schon während seiner Amtszeit als Bundespräsident gewünscht. Indessen ist er auch als Altbundespräsident immer noch eine Autorität. Alle Kritik an der Zuwanderungspolitik der letzten Jahre kann sich nun auch auf ihn berufen.

Berufen kann man sich selbstverständlich auch auf Helmut Schmidt. Seine Äußerungen aus dem Jahr 2013 zu diesem Thema verdienen es, immer wieder zitiert zu werden:

„Ich bin sehr skeptisch, was die Einwanderung aus islamischen Kulturen angeht. Bei den  Türken, bei den Leuten aus dem Libanon und den islamischen Staaten insgesamt sehe ich ein Problem… Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden. Die Zuwanderung von Menschen aus dem Osten Anatoliens oder aus Schwarzafrika löst das Problem nicht, sondern schafft nur ein zusätzliches dickes Problem… 7 Millionen Ausländer in Deutschland sind eine fehlerhafte Entwicklung, für die die Politik verantwortlich ist…. Muslime in Deutschland stellen ein Problem dar und wollen sich nicht integrieren. Italiener, Spanier und Griechen hingegen sind da anders. Mit ihnen hat Deutschland keine Probleme. Ihre Kulturen sind kompatibel mit deutschen Traditionen und Werten.“

Auch hier stellen wir fest, daß ein bedeutender deutscher Politiker nach seiner Amtszeit die Probleme durchaus klar und deutlich anspricht. Manchmal ist das auch vor der Amtszeit der Fall, was man am Beispiel von Angela Merkel dokumentieren kann. Am 13.9.2002 hat sie im Deutschen Bundestag zu diesem Thema ausgeführt:

„Das Maß des Zumutbaren ist überschritten. Bevor wir neue Zuwanderung haben, müssen wir erst einmal die Integration der bei uns lebenden ausländischen Kinder verbessern.“

In ihrer Amtszeit scheinen ihr solche Einsichten abhandengekommen zu sein. Vielleicht werden wir aber auch bei ihr bald feststellen können, daß Politiker, befreit von Hast und Last des Amtes, klar zu denken vermögen.

Dabei liegt es doch auf der Hand, worum es eigentlich geht. Ausgangspunkt aller Überlegungen zu Nation und Zuwanderung kann zunächst einmal nur die Definition der Nation sein. Kein vernünftiger Mensch wird leugnen können, daß Nationen organisch gewachsene Gemeinschaften sind, deren Mitglieder Herkunft, Geschichte und gewachsene Kultur verbinden. Das ist im übrigen auch fern von biologistischen Vorstellungen, als die man alles sogenannte völkische Gedankengut qualifizieren muß, wonach die Zugehörigkeit zu einem Volk ausschließlich über die Abstammung definiert werden kann. Wer sich mit der Geschichte, insbesondere der deutschen Geschichte, mehr als oberflächlich beschäftigt, der wird solche Vorstellungen verwerfen müssen. Denn diese Nation hat sich neben der gewissermaßen vertikalen Reproduktion immer auch durch gewissermaßen horizontale Ergänzung entwickelt. Von der Völkerwanderung angefangen über den Durchzug von Heeren aus aller Herren Länder bis hin zur Arbeitsmigration der beiden letzten Jahrhunderte hat das „deutsche Blut“, um einmal die völkische Diktion zu benutzen, immer wieder Beimischungen in unterschiedlichen Mengen und von unterschiedlicher Herkunft erhalten. Vitalität, Leistungskraft und Innovationsfähigkeit der Nation hat das offenbar nicht beeinträchtigt, sondern begünstigt. Die kulturelle, wirtschaftliche und wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der Deutschen muß keinen Vergleich mit anderen Nationen scheuen, ganz im Gegenteil. Allerdings geschah dies nie im Übermaß, und es hat auch nie zu einer grundlegenden kulturellen Veränderung geführt. Die organische Entwicklung zu dem Volk, das wir heute sind, ist gerade dadurch gekennzeichnet, daß alle diese Einflüsse die Fließrichtung des großen Stroms nicht verändert haben, sondern ihn, um im gewählten Bild zu bleiben,wie die vielen Bäche und Nebenflüsse breiter und mächtiger werden ließen.

Worauf wir achten müssen, ist zweierlei. Wie bei Medikamenten kommt es auf die Wirkstoffe, aber auch auf die Dosis an. Unverträglich sind Zuwanderer, die unsere Art zu leben, unsere Kultur und unser Selbstverständnis nicht übernehmen, sondern vielmehr ihre Art zu leben, ihre Kultur und ihr Selbstverständnis beibehalten, allerdings von unserer Wirtschaftskraft profitieren wollen. Und das trifft auf einen großen Teil der Zuwanderer aus muslimischen Kulturen zu. Wer allerdings aus solchen Kulturen kommt, und sie hinter sich lassen will, um endgültig zu uns zu gehören, soll willkommen sein. Nach allen Erfahrungen der letzten Jahre ist hier Skepsis und Vorsicht angebracht. In untrennbaren Zusammenhang dazu steht das Problem der Dosis. Die Chance, daß Zuwanderer sich integrieren, ist umso größer, umso kleiner ihre Zahl ist. Es ist doch völlig einsichtig, daß wenige Menschen, egal woher sie kommen, sich in ihre neue Umgebung einfügen müssen, wenn sie dort auf Dauer glücklich werden wollen. Daß dies Menschen aus kompatiblen Kulturkreisen, wie etwa aus europäischen Ländern, sehr viel leichter fällt, als Menschen aus völlig komplementären Kulturkreisen, wie das bei den muslimischen Ländern der Fall ist, sollte auf der Hand liegen. Finden sie jedoch bei uns national und kulturell homogene „Communities“, besser gesagt, „Ghettos“ ihrer Landsleute vor, geschieht das genaue Gegenteil, wie ein Besuch in Berlin oder Duisburg zeigt. Daraus folgt, daß wir in der Tat darauf achten müssen, wer, in welchem Maße und worher zu uns kommt. Vor allem muß endlich darauf hingewirkt werden, daß der recht- und gesetzlose Zustand in diesem Bereich aufhört und nur noch zu uns kommen kann, wer sich ausweisen kann, gesetzliche Gründe für sein Hiersein aufweisen kann und die Gesetze unseres Landes respektiert. Es ist doch ein historisch wohl einmaliger Vorgang, wenn sich die Regierung dieses Landes von einem Gericht bescheinigen lassen muß, daß hier insoweit gesetzlose Zustände herrschen, wie dies in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz aus dem Februar 2017 nachzulesen ist.

Natürlich ist auch zu berücksichtigen, was das alles kostet. Dies sei insbesondere den Zeitgenossen ins Stammbuch geschrieben, die uns weismachen wollen, unter humanitären Gesichtspunkten seien wir verpflichtet, wenn auch nicht alle, so doch nahezu unbegrenzt viele Fremde aufzunehmen. Wir können schlicht und einfach nicht auf Dauer jährlich rund 50 Milliarden € aufwenden, um Millionen von Zuwanderern aus dazu noch fremden Kulturen, die sich auch gar nicht einfügen wollen, und deswegen auch zu unserem Bruttosozialprodukt auf Dauer nichts beitragen, die soziale Hängematte aufzuspannen. Denn dieses Geld fehlt vor allem im sozialen Bereich für Wohnungsbau, Schulwesen und Gesundheitsfürsorge. Zu recht beklagen gerade unsere sozial schwächeren Landsleute, daß für „Flüchtlinge“ alles, für sie aber nichts getan wird.

Wir sollten also am Bewährten festhalten. Jahrtausendelang sind bei uns Menschen aus fremden Völkern und Ländern heimisch geworden. Zu einem nicht geringen Teil tragen die Deutschen heute noch ihre Familiennamen. Niemals in der Vergangenheit haben wir uns jedoch den Fremden angepaßt, die zu uns gekommen sind. Es war immer umgekehrt. So soll es auch bleiben. Daß wir uns nach den Irrungen und Wirrungen der letzten Jahre wieder dorthin bewegen, scheint eine nicht ganz unbegründete Hoffnung zu sein. Wenn schon eine Ikone des juste milieu wie Joachim Gauck derartige Erkenntnisse zum öffentlichen Bekenntnis erhebt, und Angela Merkel nebst ihren Paladinen den Eindruck zu erwecken sucht, die Zuwanderung in geordnete Bahnen lenken zu wollen, auch wenn an der Umsetzung erhebliche Zweifel bestehen, dann könnte es sein, daß sich die deutsche Politik gerade zu einer Kursänderung anschickt, wenn auch mit der Schwerfälligkeit, mit der ein Öltanker navigiert.

Kulturbanausen

Ob man  die Posse um das inzwischen wohl bekannteste Gedicht des bislang in der Allgemeinheit wenig bekannten Poeten Eugen Gomringer schlicht und einfach als weiteren Beleg für den Niedergang von Kultur und Geistesleben in Deutschland einordnen soll, oder ob man daraus weitergehende Schlüsse ziehen muß, ist durchaus überlegenswert. Zunächst einmal die Fakten. Eine der insgesamt 49 Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sagen wir einmal, weiteren Bildungseinrichtungen mit akademischer Ambition in Berlin hatte im Jahre 2011 dem Dichter Eugen Gomringer für dessen nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegebenes Gedicht einen Preis verliehen und es im spanischen Originaltext auf einer Fassade weithin sichtbar anbringen lassen:

Alleen/Alleen und Blumen//Blumen/Blumen und Frauen//Alleen/Alleen und Frauen//Alleen und Blumen und Frauen und/ein Bewunderer

Nun hat man  fünf Jahre später  im Kreis der “ Studierenden “ festgestellt, daß dieses Gedicht nicht nur eine “ klassische patriarchalische Kunsttradition“ reproduziere, sondern zudem “ unangenehm“ an die alltägliche sexuelle Belästigung von Frauen erinnere. Nach intensiven Debatten hat die Hochschule nun beschlossen, das Gedicht übermalen zu lassen. Dies ungeachtet der Kritik des Dichters, der dies mit Recht als einen Eingriff in die Freiheit von Kunst und Poesie bewertet hat. Einen Akt der Zensur, beruhend auf  Gender-Theorien und aus seiner Sicht mißverstandener political correctness.

Wer sich die deutsche Hochschullandschaft näher anschaut, natürlich auch einmal einen Blick auf die Website der Alice-Salomon-Hochschule wirft, der kann über den Vorgang nicht überrascht sein. Es handelt sich bei dieser Einrichtung um eine Fachhochschule, an der man Sozialarbeit und verwandte Fächer studieren kann. Benannt ist sie nach einer Feministin und Frauenrechtlerin, die sich durchaus um die Ausbildung und Bildung junger Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts verdient gemacht hat, wobei sie klar dem sozialistischen Milieu zuzuordnen ist.  Die Hochschule gehört  mit etwas über 3.000 Studenten zu den kleineren in Berlin. Ihr Leitbild formuliert die Alice-Salomon-Hochschule  unter anderem so:

“ Gender Mainstreaming und Antidiskriminierungsarbeit sind wichtige Bestandteile des Hochschulalltags. Ein Diversity Konzept, das der Förderung der gleichberechtigten und gleichgewichtigen Teilhabe aller Hochschulangehörigen gerecht wird, ist selbstverständlich. Um der gesellschaftlichen Vielfalt gerecht zu werden, verfolgt und entwickelt die ASH Berlin differenzsensible Ansätze in Forschung, Lehre und Praxis und stärkt die Repräsentation und Partizipation ethnischer Minderheiten bei den Studierenden, Lehrenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule.“

Wo solch verquastes Geschwurbel zum Programm erhoben wird, ist für Kultur, Tradition und Wissenschaft im Sinne von evidenzbasierter Erkenntnis kein Raum. Es ist daher nur folgerichtig, wenn derartige akademische Laberzirkel die Unvereinbarkeit von Kultur und Gender Mainstreaming feststellen, und diesen Widerspruch dadurch auflösen, daß die Kultur dann eben weichen muß. Man reiht sich dort ein, wo man hingehört, bei den Banausen. Nach der Definition im Duden also bei den Menschen ohne Kunstsinn oder auch Spießbürgern.

Man könnte dieses Milieu im Grunde genommen mit seinen zerebralen Blähungen in den Institutsräumen allein lassen. Doch leider werden dort Absolventen produziert, die dann die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen übernehmen. Wer nach den Ursachen für das katastrophale Bildungsniveau unserer Jugend sucht, der wird hier fündig.

Die kleine Stadt Rehau in Oberfranken, in der Eugen Gomringer seit langem wohnt, hat nun beschlossen, sein wirklich schönes Gedicht an der Fassade eines städtischen Anwesens anbringen zu lassen. Hier in Bayern, wo nicht nur die Luft besser ist, als in Berlin, findet wahre Kunst ihren natürlichen Platz. Im Milieu des politisch korrekten Geschwätzes indessen ist sie deplaziert.