Archiv der Kategorie: gelesen und nachgedacht

Rezensionen

Der größte Lump im ganzen Land…

das ist und bleibt der Denunziant. Dieses Zitat wird dem Dichter unserer Nationalhymne, August Heinrich Hoffmann von Fallersleben zugeschrieben. Es paßt auch gut zu ihm. Indessen dürfte es im sozialdemokratischen Milieu der 1880er Jahre entstanden sein. In diesem prägnanten jambischen Versmaß wurde der Satz erstmals in der Zeitschrift Der Sozialdemokrat Nr. 24 vom 10.6.1886 veröffentlicht, so Gerald Krieghofer auf falschzitate blogspot.com. Wie dem auch sei, der Spruch ist nun rund 150 Jahre später aktueller denn je.

Das Verpetzer-Gesetz

Denn die Ampelkoalition, die ja sonst wirklich nichts auf die Reihe kriegt, hat uns nun mit einem Gesetz, selbstverständlich mit entsprechender Ausführungsverordnung, beglückt, das zum Schutz unseres Staates so notwendig ist, wie seinerzeit die Staatssicherheit der DDR gegen staatsfeindliche Umtriebe. Es handelt sich um das Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses Gesetz regelt nicht mehr und nicht weniger als die Behandlung von Hinweisen auf wirkliche oder auch nur eingebildete Missstände, Rechtsverstöße etc. Dazu muß natürlich eine gesetzliche Regelung getroffen werden, die nicht nur die sogenannten Whistleblower vor Repressalien schützt, was ja sicherlich in dem einen oder anderen Falle sinnvoll sein kann, denken wir etwa an Edward Snowden. Wenig überraschend beruht das Ganze auch auf einer europäischen Richtlinie, die indessen wohl nirgends sonst in Europa so umgesetzt worden ist, wie in Deutschland. Nur ganz böse Zungen werden dann gleich sagen, daß dies deswegen nicht weiter verwundert, weil wir in unserer Vergangenheit doch schon die Gestapo und die Stasi hatten, und deswegen wissen, wie man so etwas macht. Doch leider ist gerade dieser Gedanke nicht abwegig.

Was ist nun Gesetz?

Schauen wir uns also dieses Hinweisgeberschutzgesetz vom 31.Mai 2023 näher an. Wir finden dort unter anderem diese Regelung des Anwendungsbereichs der Vorschrift:

§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Äußerungen von Beamten und Beamtinnen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

Es geht also nicht allein um den Schutz solcher Hinweisgeber, die über Geheimnisverrat im sicherheitsrelevanten Bereich etwa der Streitkräfte oder auch sicherheitsempfindlicher Teile der Industrie ihre Vorgesetzten oder die zuständigen Behörden informieren, sondern es geht eben auch um das Denunziantentum im klassischen Sinne, nämlich die Gesinnung des politisch Andersdenkenden. Denn um nichts anderes geht es vielfach im verfassungsschutzrelevanten Bereich. In den letzten Jahren hat sich der Verfassungsschutz ja leider immer mehr zu einem Kampfinstrument der politischen Mehrheit gegen die oppositionelle Minderheit entwickelt. § 60 des Bundesbeamtengesetzes ebenso wie § 8 des Soldatengesetzes, um die einschlägigen Rechtsvorschriften zu benennen, verlangen nun einmal von Beamten und Soldaten, daß sie in ihrem Verhalten jederzeit die Gewähr dafür bieten, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Über §§ 46 und 71 des Deutschen Richtergesetzes gilt diese Vorschrift auch für unsere Richter. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist auch nicht auf den öffentlichen Dienst beschränkt. Auch der missgünstige Angestellte, der seinem Kollegen in der Firma ein Bein stellen will, fällt unter dieses Gesetz. Wie wir wissen, geht es dabei heute nicht mehr allein um die im Gesetz über den Verfassungsschutz geregelten Tatbestände. Nicht nur die Bekämpfung der demokratischen Grundordnung und Bestrebungen gegen den unbedingten Schutz der Menschenwürde, sondern auch die sogenannte verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates, was nach der Praxis des Verfassungsschutzes nahezu jede Kritik an den Inhabern politischer Ämter und ihrem Handeln einschließt, rufen den Verfassungsschutz auf den Plan. Ferner wird die Definition dessen, was als verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet werden kann, immer weiter zulasten der Meinungsfreiheit ausgeweitet. Das führt derzeit dazu, daß es etwa als Bestrebung gegen den Schutz der Menschenwürde gewertet wird, wenn man die Förderung der eigenen Kultur und Traditionen in Deutschland verlangt und darauf hinweist, daß es ja nun einmal jenseits der juristischen Definition des Staatsvolkes ein deutsches Volk gibt, wie im Übrigen auch ein polnisches, französisches, kurdisches und jüdisches Volk jenseits der staatsrechtlichen Gegebenheiten. Und daß dies nicht im geringsten eine gewissermaßen inzidente Herabwürdigung der nicht ethnisch Deutschen bedeutet. Indessen stellt der Haldenwang’sche Verfassungsschutz genau diese hirnrissige Behauptung auf. Man kann also darauf warten, daß der Hinweis auf die biologische Tatsache, daß es nur zwei Geschlechter gibt, als Angriff auf die Menschenwürde gewertet wird.

Des Pudels Kern

Ich erinnere daran, daß die Antifa-Freundin auf dem Sessel des Bundesinnenministers im Dezember vergangenen Jahres angeregt hat, die Beweislast für die Verfassungstreue im Sinne der Beamtengesetze umzukehren. Nicht mehr der Staat müsse beweisen, daß Beamte, Soldaten und Richter nicht die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Vielmehr müsse der betreffende Staatsdiener beweisen, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt mit der Folge, daß der Staat nicht mehr das gerichtliche Disziplinarverfahren gegen den Verdächtigen durchzuführen habe, sondern einfach durch Disziplinarverfügung den Betroffenen aus dem Dienst entfernen könne. Das habe den Vorzug, daß das schnell gehe, und nicht die Entlassung des enttarnten Verfassungsfeindes erst nach jahrelangem gerichtlichen Verfahren möglich sei. Zu Recht kam die Ministerin damit nicht durch. Indessen hat man ja nun einen Ausweg gefunden, die Beweislage des Staates insoweit wesentlich zu verbessern. Denn wenn erst einmal das gesetzlich geförderte Denunziantentum Fahrt aufgenommen haben wird, werden auch die gerichtlichen Disziplinarverfahren gegen die echten und noch viel mehr die behaupteten Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst zügig über die Bühne gehen. Material hat man ja nun dank der Erschließung neuer Erkenntnisquellen in Hülle und Fülle.

Ein weites Feld für Schnüffler, Spitzel und Sykophanten

Somit kann jede kritische Äußerung im Kollegenkreis erst die Prüfung, dann die Beobachtung des Verfassungsschutzes und damit verbunden den öffentlichen Pranger nach sich ziehen. Mußte man bisher vor allem als Beamter oder Soldat mit Äußerungen in der Öffentlichkeit, zum Beispiel in Leserbriefen oder im Rahmen öffentlicher Diskussionen vorsichtig sein, so gilt dies ab sofort auch für das Gespräch in der Kantine und den Plausch auf dem Flur, auf dem Betriebsausflug in geselliger Runde, an der Hotelbar oder in der Kneipe, ja auch beim Grillen auf derTerrasse im Kreis der Freunde und, ja sogar der Familie. Dabei müssen dann die Leute, die ihre Freunde, Kollegen und Verwandten beim Verfassungsschutz anschwärzen, keinesfalls mit irgendwelchen Nachteilen für sich selbst rechnen, nicht einmal dann, wenn die Anschuldigungen gegen ihre Opfer sich als haltlos erweisen. Denn insoweit regelt das Gesetz:

§ 33 Voraussetzungen für den Schutz hinweisgebender Personen

(1) Die §§ 35 bis 37 sind auf hinweisgebende Personen anwendbar, sofern

  1. diese intern gemäß § 17 oder extern gemäß § 28 Meldung erstattet haben oder eine Offenlegung gemäß § 32 vorgenommen haben,
  2. die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung oder Offenlegung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die von ihr gemeldeten oder offengelegten Informationen der Wahrheit entsprechen, und
  3. die Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, oder die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung oder Offenlegung hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass dies der Fall sei.

Die Regelung erinnert nun doch zu sehr an die Stasi unseliger Zeiten. Jedenfalls legt das der nachfolgende Gesetzestext nahe:

Statut des Ministeriums für Staatssicherheit vom 30. Juli 1969:

(1)
Das MfS führt den Kampf gegen die Feinde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik weiter zu erhöhen. Das MfS stützt sich dabei auf eine breite gesellschaftliche Basis, um die Sicherheit der Staats- und Gesellschaftsordnung in noch größerem Umfang zu gewährleisten und zu einer weitgehenden Reduzierung und Ausschließung störender und hemmender Faktoren der Entwicklung in allen gesellschaftlichen Bereichen beizutragen.
(2)
Das MfS erfüllt die Abwehr- und Aufklärungsaufgaben unter Anwendung spezifischer Mittel und Methoden.

Mielke redivivus?

Die Ausführungsverordnung ist unterzeichnet von Justizminister Dr. Marco Buschmann. Der Mann gehört der FDP an. Das F in FDP steht für frei. Man ist versucht, an den Neusprech bei George Orwell zu denken. Frei bedeutet eben nicht mehr frei, sondern unfrei. Die höchste Form der Freiheit ist eben die Unterwerfung.

Zugegeben. Das Hinweisgeberschutzgesetz und seine Ausführungsverordnung sind besser formuliert, also perfekter, als die Gesetze der DDR. Einen kleinen Mangel hat das Gesetz noch. Es fehlt die Regelung der Entlohnung für die Verpetzer. Indessen ist das kein Trost. „Horch und Guck“ feiert fröhliche Urständ im besten Deutschland, das wir je hatten. ARD und ZDF senden aus dem Denunziantenstadl. Beachtet ihr nicht den Haltungszwang, dann holt euch bald der Haldenwang!


Frieden um jeden Preis?

Es ist an der Zeit, die Debatte um Krieg und Frieden, um Panzerlieferungen und Verhandlungsangebote, um Kriegstreiber und Friedenstauben zu beenden.

Die Lage

Es stehen sich unversöhnlich die Befürworter der Politik des Westens, der die Ukraine mit der Lieferung von Waffen und der Ausbildung ihrer Soldaten daran unterstützt einerseits, und die Befürworter einer Verhandlungslösung, die von den Regierungen der Ukraine und der NATO-Staaten jedoch nicht angestrebt werde, gegenüber. Dabei gewinnt diese Debatte an Schärfe dadurch, daß hier, wie in Deutschland leider inzwischen üblich, die Sachargumente moralisch vergiftet werden. Die jeweilige Gegenseite liegt halt nicht nur falsch, nein, sie steht im Solde der Mächte der Finsternis. Befürworter von Friedensverhandlungen betreiben die Propaganda Russlands, Befürworter von Rüstungslieferungen an die Ukraine betreiben das Geschäft der amerikanischen Wirtschaft, deren Vasallen die Regierungschefs von Washington bis Berlin sind.

Was ist zu tun?

So kommen wir nicht weiter. Wir müssen nüchtern die Fakten betrachten. Fangen wir meinetwegen mit der Rolle des Westens, angeführt von der amerikanischen Administration an. Die USA haben ein massives Interesse daran, die Ukraine und nicht nur sie in den westlichen Wirtschaftsraum und auch in die NATO aufzunehmen. Es ist das natürliche Bestreben jeder Großmacht schon immer gewesen, ihren Einflussbereich immer mehr auszuweiten. Dazu ist historisch wie auch gegenwärtig jedes Mittel recht. Im Falle der Ukraine ist es in der Tat so, daß die USA seit 2004 auch mit unlauteren Mitteln, Intrigen, Bestechungen und vielleicht sogar Manipulationen an der Herauslösung dieses Landes aus dem Einflussbereich Russlands gearbeitet haben. Was von den Kritikern der US-amerikanischen Kritik hierzu vorgetragen wird, ist in der Sache im allgemeinen auch zutreffend. Doch kann man dabei nicht stehen bleiben. Die rote Linie der Politik ist die Gewaltanwendung. Unterhalb dieser Schwelle ist eben alles erlaubt, und soweit hier juristische Grauzonen, auch Verbotszonen, betreten werden, kann dem nur mit juristischen Mitteln begegnet werden. Eine manipulierte Wahl kann eben auf dem dafür eingerichteten Rechtsweg angefochten werden, Bestechung wird von den zuständigen Gerichten abgeurteilt, wenn denn auch Anklage erhoben wird. Eine auf zweifelhaftem Wege zustande gekommene politische Entscheidung kann nur auf demokratischem Wege korrigiert werden, indem sie rückgängig gemacht wird bzw. eine andere Entscheidung an ihre Stelle gesetzt wird. So und nicht anders sind nun einmal die Spielregeln seit der Aufklärung. Das ist der parlamentarische Rechtsstaat. Er kann Gewalt nur zur Durchsetzung des Rechts im Inneren nach den dafür aufgestellten Regeln ausüben, und zur Verteidigung gegen den Angriff von außen, der ja immer Rechtsbruch ist.

Die Souveränität der Staaten

Es ist daher völlig gleichgültig, ob die Ukraine ausschließlich aus eigenem Antrieb ihrer Bevölkerung ohne Einflussnahme von außen, oder unter dem massiven Einfluss von außen sich dazu entschieden hat, sich politisch und wirtschaftlich ins westliche Lager zu begeben und die Mitgliedschaft in EU und NATO anzustreben. Es ist einfach das gute Recht eines jeden Volkes, über sein Schicksal, seine Gesellschaftsordnung, seine Bündnisse selbst zu bestimmen. Niemand, insbesondere nicht frühere Verbündete oder gar Kolonialherren, hat das Recht, eine solche Entscheidung mit Gewalt zu korrigieren und dieses Land dann militärisch zu unterwerfen.

Berechtigte und vorgeschobene Interessen

Es ist demnach auch völlig gleichgültig, ob diese Entwicklung die Sicherheitsinteressen Russlands, seien sie legitim oder übergriffig, beeinträchtigt. Es mag sein, daß diese Entwicklung in der Tat die Sicherheitsinteressen Russlands berührt. Indessen kann dies weder rechtlich noch politisch einen tragfähigen Grund dafür abgeben, in die Ukraine einzumarschieren und sie unterwerfen zu wollen. Daran ändern auch einschlägige Rechtsverstöße der USA in der Vergangenheit nichts. Wer Unrecht tut, kann sich zu seiner Verteidigung nicht darauf berufen, andere täten das ja auch. In rechtlicher Hinsicht genügt der Hinweis auf die UN-Charta und die Verträge zwischen beiden Staaten, die einen solchen Angriff schlicht verbieten. In politischer Hinsicht ist es nun einmal so, daß Russland die Osterweiterung der NATO nicht nur hingenommen, sondern sich sogar vertraglich insoweit gebunden hat, etwa in der NATO-Russland Grundakte, die es am 27.5.1997 unterzeichnet hat. Auf dieser Grundlage wurde am 28.5.2002 der NATO-Russland Rat ins Leben gerufen. Der russische Präsident hieß damals bereits Vladimir Putin. Polen, Ungarn und Tschechien waren bereits am 12.3.1999 der NATO beigetreten. Noch 2001 zeigte sich Putin indifferent gegenüber dem Beitritt der baltischen Staaten zur NATO. 2004 widersprach Russland dem Beitritt Bulgariens, Rumäniens, der Slowakei und Sloweniens sowie der baltischen Staaten zur NATO nicht. Wenn also heute der Angriff auf die Ukraine mit dem Argument gerechtfertigt wird, man könne der Ausweitung des westlichen Einflussgebiets auf dieses Land aus Sicherheitsgründen nicht mehr untätig zusehen, so ist das nicht glaubhaft. Tatsächlich hat Russland historisch schon immer ein erhebliches Interesse an der Ukraine gehabt. Schon nach dem Sieg Russlands in der Schlacht von Poltawa 1709 begann die nachhaltige Russifizierung des Landes. Sie setzte sich fort in den Zentralisierungsmaßnahmen Katharinas der Großen und der kulturellen Assimilierung der Ukraine an Russland unter Alexander II. Die mehrfachen Äußerungen Putins, die russische Erde wieder einsammeln zu wollen, sprechen eine deutliche Sprache. Nicht die zweifellos legitimen Sicherheitsinteressen, sondern die traditionell großrussische Politik bestimmten Putins Entschluss zum Angriff.

Verlängern wir nur den Krieg?

Auf den ersten Blick einleuchtend sein mag das Argument Sahra Wagenknechts, die Lieferung von Waffen an die Ukraine verlängere nur den Krieg. Besonders perfide sei es, der Ukraine jeweils nur so viel an Waffen und Munition zu liefern, daß sie sich der russischen Angriffe erwehren könne. Das verlängere den Krieg auf unabsehbare Zeit und koste täglich Hunderte von Menschen das Leben. Frau Wagenknecht und ihre Anhänger müssen sich indessen fragen lassen, was die Alternative wäre. Auch Frau Wagenknecht und ihre Anhänger bestreiten nicht, daß Russland völkerrechtswidrig diesen Krieg führt. Die Konsequenz muß ja sein, daß dem Opfer dieses völkerrechtswidrigen Angriffs Beistand geleistet werden darf, nach richtiger Ansicht sogar geleistet werden muß. Die Alternative wäre also, die Ukraine ihrem Schicksal zu überlassen und der Eroberung des Landes durch die russischen Streitkräfte tatenlos zuzusehen. Der Friede wäre dann da. Allerdings wohl auch der Friede des Friedhofs. Will man das?

Eher berechtigt scheint die Kritik zu sein, daß nur so viel Unterstützung geleistet wird, daß die Ukraine sich weiterer Angriffe erwehren kann, nicht jedoch so viel, daß sie den Angreifer aus dem Lande werfen und auf diese Weise einen gerechten Frieden erreichen kann. Indessen ist letzteres unrealistisch. Die personelle und materielle Überlegenheit Russlands gegenüber der Ukraine ist so groß, daß die Umkehr dieser Verhältnisse ausgeschlossen ist. Es ist leider in der Tat nur möglich, die Ukraine militärisch in einem Maße zu unterstützen, durch Lieferung von Waffen, Ausrüstung und Munition sowie Ausbildung ihrer Soldaten an westlichen Waffensystemen, daß sie in den Stand gesetzt wird, der russischen Übermacht standzuhalten. Das ist militärisch selbstverständlich auch aus der Unterzahl möglich, wie die Militärgeschichte immer wieder bewiesen hat. Ausgeschlossen indessen ist in aller Regel der militärische Sieg über den Gegner aus der Unterzahl. Allenfalls einzelne Schlachten können einmal mit viel Können und noch mehr Kriegsglück aus der Unterzahl gewonnen werden, niemals jedoch ein Krieg. Und somit bleibt die bittere Erkenntnis, daß dieser Krieg wohl noch geraume Zeit dauern wird, nämlich so lange, bis auch Russland trotz seiner gewaltigen personellen und materiellen Ressourcen nicht mehr weiterkämpfen kann, jedenfalls nicht mehr weiter mit dem Ziel, das Land zu erobern.

Wann kommt der Tag, an dem die Waffen schweigen?

Das wird dann die Stunde der Friedensverhandlungen sein. Denn zu Verhandlungen ist nur bereit, wer einsehen musste, daß er auf anderem Wege sein Ziel nicht mehr erreichen kann. Wer dann welche Kompromisse eingehen wird, können wir heute nicht wissen. Vor allem aber ist es nicht unsere Sache, in der Art eines Kindermädchens den Ukrainern erklären zu wollen, wann und mit welchem Ziel sie in Verhandlungen mit Russland eintreten sollen. Und es ist auch nicht unsere Sache, Russland etwa bedeuten zu wollen, welche Teile der Ukraine es behalten kann oder überhaupt unter welchen Bedingungen Russland Frieden schließen soll.

Was ist eigentlich unser Interesse?

Und schlussendlich sei an den klassischen Satz von Charles de Gaulle erinnert. Staaten haben keine Freunde, Staaten haben Interessen. Weder Russland noch die Ukraine noch die USA oder Frankreich sind Freunde Deutschlands wie das in zwischenmenschlichen Beziehungen erstrebenswert ist. Mit Staaten hat man gute oder schlechte Beziehungen, man verfolgt seine Interessen, jedenfalls wenn man seine Gedanken beisammen hat. Unser Interesse kann es nach Sachlage nur sein, gute politische und wirtschaftliche Beziehungen zu der Weltmacht zu haben, die unser Leben in Freiheit und Wohlstand wenn nicht garantiert, so doch am wenigsten gefährdet. Das ist in absehbarer Zukunft nur mit guten Beziehungen zu den USA und den übrigen westlichen Demokratien möglich. Selbstverständlich sind entsprechend gute Beziehungen auch zu anderen großen Spielern auf der politischen Bühne wie China, Indien, Brasilien etc. wünschenswert. Selbstverständlich sind auch Handel und Wandel mit Russland in Zukunft wieder aufzunehmen, wohlwissend, daß eine Anlehnung an ein autokratisches System weder im Falle Russlands noch im Falle Chinas erstrebenswert sein kann.

Vor allem aber ist es notwendig, die Debatte nüchtern, sachlich und ohne Schaum vor dem Mund zu führen.

Was hat er denn gesagt?

Dr. Hans-Georg Maaßen liegt der CDU quer, und die linksgrüne Mehrheit in den Medien gönnt ihm nur ein Plätzchen in der Hölle, natürlich da, wo sie am heißesten ist. Denn er hat etwas über die CRT (Critical Race Theory) gesagt. Und zwar kritisch. Obendrein hat er darauf aufmerksam gemacht, daß es in Deutschland Leute gibt, die  voller Hoffnung darauf blicken, daß infolge des demographischen Wandels, der vom Geburtenrückgang bei den Einheimischen und der Zuwanderung aus dem vorderen Orient und Afrika befeuert wird, die autochthonen Deutschen verschwinden werden. Auch die Agglomeration von Kapital bei wenigen Reichen im globalen Maßstab sei ein Problem. Das darf man nicht. Denn kritisch und links ist ok, kritisch und rechts ist böse.

Das seien nun einmal rechtsradikale Verschwörungstheorien. Schon der Gebrauch des Begriffs „Rasse“ missachte die Menschenwürde. Also sei das rassistisch. Zusammen mit der Erwähnung von schwerreichen Familien offenbare das auch antisemitische Züge in seinem Denken. Damit hat sich Maaßen aller Vergehen schuldig gemacht, die zur Verdammung in den politischen Orkus führen. Der Ausschluss aus der CDU ist dann die notwendige Folge.

Wie ist es denn gewesen?

Nun muß man in solchen Fällen erfahrungsgemäß erst einmal prüfen, was der Delinquent in wirklich gesagt hat. Wir kennen das ja aus der Causa Hohmann. Diesem Politiker wurde zur Last gelegt, am 3. Oktober 2003 eine antisemitische Rede gehalten zu haben. In seinen Betrachtungen zur leidvollen Geschichte der Juden in Deutschland und den Untaten der Nationalsozialisten hatte er unter anderem die rhetorische Frage gestellt, ob man die Juden mit Blick auf die gewaltsamen Auseinandersetzungen mit den Palestinänsern als „Tätervolk“ betrachten könne, um diese Frage gleich mit Nachdruck zu verneinen. Indessen berichteten die Medien durchweg wahrheitswidrig und zitierten verkürzend und deswegen objektiv falsch aus dieser Rede, Hohmann habe die Juden als Tätervolk bezeichnet. Daraufhin setzte das übliche Kesseltreiben gegen den Abgeordneten ein, wobei sich Angela Merkel als Großinquisitorin gerierte. Hohmann musste natürlich gehen, auch aus der CDU. Dabei nützte es ihm nichts, daß er bei den Gerichten erfolgreich gegen diese Verleumdungen geklagt hatte, und auch nicht, daß die zuständige Staatsanwaltschaft ebenfalls nichts Unrechtes an seinen Ausführungen finden konnte. Denn wenn die Empörungsmaschinerie der politischen Klasse unseres Landes erst einmal angeworfen ist, dann läuft sie eben und zerstückelt ihr Opfer. Für die Medien und die Politik ist ohnehin nicht die objektive Wahrheit maßgeblich, sondern maßgeblich ist allein, wie Medien und Politik einen Sachverhalt sehen und bewerten.

Politiker und Mainstream-Journalisten können an dieser Stelle aufhören zu lesen. Denn wir wollen erst einmal prüfen, was Herr Maaßen wirklich gesagt hat, und weiter, ob seine Aussagen auch sachlich zutreffend sind.

Rassismus?

Beginnen wir mit dem Hauptauftreger. Er hat ja „Rasse“ gesagt. Noch mehr, er hat dem rot/grünen Establishment in Deutschland den Spiegel vorgehalten. Da gibt es ja nicht wenige, die sich rassistisch über die Deutschen äußern. Dazu gehören prominente Politiker wie die Integrationsbeauftragte (!) der Bundesregierung, Ferda Ataman oder auch Wissenschaftler, die sich mit Zuwanderung, Integration und der dadurch bedingten Gesellschaftsveränderung allgemein befassen, wie etwa Naika Foroutan. Doch lesen wir die einschlägige Passage. Alexander Wallasch fragt nach den Gründen für die offensichtlich zu großen Problemen führenden Migrationspolitik.

Alexander Wallasch: Und warum wird diese Migrationspolitik fortgesetzt, obwohl jedermann sieht, was sie für einen Schaden anrichtet?

Hans-Georg Maaßen: Die Antwort ist einfach, auch wenn sie uns erschaudern lässt. Diese verantwortlichen Politiker und Haltungsjournalisten wollen die Folgen der Migrationspolitik. Sie wollen die Massenzuwanderung, weil sie ihre Ideologie umsetzen wollen und weil sie Deutschland und das deutsche Volk hassen.

Sie sagen mittlerweile ganz offen, um was es geht. Die deutschen „Weißbrote“ oder „Kartoffeln“ – damit sind wir Deutschen gemeint – werden in fünfzig bis hundert Jahren gar nicht mehr existieren, und es sei gut, daß Migranten zu uns kommen, damit es diese „Weißbrote“ nicht mehr gebe.

Das ist Rassismus, der gegen die einheimischen Deutschen betrieben wird. Vor einem solchen Rassismus würde uns in jedem anderen Land der Welt die Genfer Flüchtlingskonvention von 1953 schützen. Wenn hier nun von Politikern und Haltungsjournalisten behauptet wird, ein Rassismus gegen Weiße oder gegen Deutsche gebe es nicht, dann bedeutet dies, daß politische Verfolgung aus rassischen Gründen gegen Weiße erlaubt ist, und dies ist nichts anderes, als uns abzusprechen, daß wir gegenüber Migranten gleichwertige Menschen sind.

Dieses Denken ist Ausdruck einer grün-roten Rassenlehre, nach der Weiße als minderwertige Rasse angesehen werden und man deshalb arabische und afrikanische Männer ins Land holen müsse. Diese grün-rote Rassenlehre ist in den Köpfen der sogenannten Antideutschen entstanden, einer linksextremistischen politischen Sekte, der mittlerweile viele grüne und auch sozialdemokratische Politiker anhängen.“

Der real existierende Rassismus der Linken

So weit das Zitat. Vor allem der Begriff der Rassenlehre führt bei unseren politisch korrekten Zeitgenossen geradezu zur Schnappatmung. Indessen ist das nichts anderes als die deutsche Übersetzung der vor allem in den USA virulenten und an den dortigen Universitäten gelehrten „critical race theory (CRT)“. Man kann sich mit dieser ebenso unwissenschaftlichen wie gesellschaftsvergiftenden Theorie durchaus relativ rasch vertraut machen. Hier genügt schon der Wikipedia-Eintrag, der im Allgemeinen als Quelle ja vorsichtig zu betrachten ist. Denn auch anderweitig finden sich genügend Belege gleichen Inhalts. Zitat daraus: 

„In der Tradition der kritischen Theorie sieht sich die CRT auch als Theorie sozialen Wandels. Als kritische Theorie versteht sich die CRT aber auch deshalb, weil sie die eigene Einbettung in rassistische Strukturen zu reflektieren versucht und die Norm wissenschaftlicher Neutralität als unerreichbar und nicht erstrebenswert verwirft. CRT geht davon aus, dass Wissen stets politisch ist, und dass Forschung, die race ignoriert, weder objektiv noch neutral sei, sondern selbst durch diese Auslassung Position beziehe…CRT geht davon aus, dass race sozial konstruiert ist und keine biologische Kategorie sei. Das Recht trage zur Entstehung und Aufrechterhaltung von race bei, etwa durch die Klassifizierung von Menschen in Kategorien wie „Schwarz“ oder „Weiß“. Auch wenn race keine biologische oder naturwissenschaftliche Kategorie sei, habe die entsprechende Kategorisierung weitreichende Folgen für die Gesellschaft. Fragen, die in der CRT behandelt (und von unterschiedlichen Theoretikern jeweils unterschiedlich beantwortet) werden, sind zum Beispiel, wie genau durch das Recht race hervorgebracht wird, wie durch das Recht Rassismus verteidigt wurde oder wie das Recht zur Reproduktion von Ungleichheit beitrage. Als Beispiele für die Bedeutung von Recht und Gerichten für die Konstruktion von race werden beispielsweise Gerichtsprozesse herangeführt, in denen explizit über die race von Individuen entschieden wurde, etwa wenn Sklaven vor Gericht feststellen lassen wollten, dass sie weiß seien und somit fälschlicher- und illegalerweise versklavt worden seien. In der Gegenwart seien beispielsweise Immigrationsgesetze an der Konstruktion von race beteiligt. Struktureller Rassismus ist Teil der gesellschaftlichen Normalität. Rassismus wird in der Theoriebildung der CRT nicht als Ausnahme, sondern als Norm betrachtet, die tief in gesellschaftlichen Strukturen und Institutionen verankert sei und die People of Color regelmäßig erführen. Weil Rassismus die Interessen von weißen Eliten (materiell) und weißen Angehörigen der Arbeiterklasse (psychologisch) voranbringe, gebe es wenig Interesse an seiner Beseitigung seitens Weißer. Im Umkehrschluss entstünden Fortschritte bei der rechtlichen Gleichbehandlung nur, wenn die Interessen von Schwarzen mit den Interessen von Weißen, zum Beispiel durch eine veränderte sozioökonomische Situation, übereinstimmten (interest convergence). Die ungleiche Verteilung von Reichtum, Macht und Ansehen in den USA lasse sich nicht alleine durch unterschiedliche Leistungen der entsprechenden Gruppen erklären. Rassismus wird entsprechend nicht primär als falsches Handeln oder Denken von Individuen betrachtet und analysiert, sondern auf der Ebene von gesellschaftlichen Strukturen und Institutionen. Deshalb vertreten Critical Race Theorists auch die präskriptive Annahme, dass Systeme, die zur Unterdrückung von People of Color beitragen, benannt und bekämpft werden müssen. In der Tradition der Kritischen Theorie sieht sich die CRT auch als Theorie sozialen Wandels. Als kritische Theorie versteht sich die CRT aber auch deshalb, weil sie die eigene Einbettung in rassistische Strukturen zu reflektieren versucht und die Norm wissenschaftlicher Neutralität als unerreichbar und nicht erstrebenswert verwirft. CRT geht davon aus, dass Wissen stets politisch ist, und dass Forschung, die race ignoriert, weder objektiv noch neutral sei, sondern selbst durch diese Auslassung Position beziehe.“

Mit anderen Worten schreibt diese Theorie den Weißen die genetische Eigenschaft zu, Unterdrücker der nichtweißen Rassen zu sein. Das klassische Merkmal des Rassismus ist es jedoch, Menschen Eigenschaften, insbesondere negative Eigenschaften allein aufgrund ihrer Abstammung zuzuschreiben, so wie es die Nationalsozialisten bezüglich der Juden taten. Und genau das tut die CRT. Auf nichts anderes weist Maaßen hin, wenn er von einer rot/grünen Rassenlehre spricht, die den Weißen minderwertige Eigenschaften zuschreibt. Nicht Maaßen ist der Rassist. Rassisten sind alle, die etwa autochthone Deutsche als geborene Unterdrücker von Afrikanern und Orientalen bezeichnen. Rassisten sind auch alle, die es begrüßen, wenn sih die ethnische Zusammensetzung der deutschen Bevölkerung und des deutschen Staatsvolks zu Lasten der herkunftsdeutschen Bevölkerung verändert. Rassistisch ist es auch, wenn in diesem Zusammenhang abwertende Vokabeln wie „Kartoffeln“ und „Weißbrote“ für ethnisch Deutsche gebraucht werden.

Kann man der Politik unterstellen, die ethnische Umgestaltung der deutschen Gesellschaft durch Zuwanderung aus dem Orient und Afrika anzustreben?

Man empört sich darüber, daß Maaßen unverblümt den verantwortlichen deutschen Politikern attestiert, die ethnische Umgestaltung der deutschen Gesellschaft durch Zuwanderung aus dem Orient und Afrika anzustreben. Das sei doch eine Verschwörungstheorie, eine infame Unterstellung, für die in Wirklichkeit nichts spreche. Nun muß man auch einen solchen Vorwurf auf seine Stichhaltigkeit untersuchen. Die Tatsache des demographischen Wandels kann objektiv nicht in Abrede gestellt werden. Die „eingeborenen“ Deutschen bekommen weniger Kinder, als sie durch den Tod voraufgegangener Generationen verlieren. Also nimmt die autochthone Bevölkerung in Deutschland ab. Zwangsläufig wird somit der Anteil der Zugewanderten aus anderen Ländern, vor allem aus dem Orient und Afrika, immer größer. Wenn eben jährlich nahezu 1 Million Menschen zuwandern und bleiben, dann verändern sie nach und nach die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung. Das ist so, auch wenn linksgrüne Zeitgenossen bestreiten, daß es Ethnien überhaupt gibt. Hinzu kommt, daß gerade die Zuwanderer aus jenen Regionen der Erde, von denen wir hier sprechen, auch in Deutschland sehr viel mehr Kinder bekommen, als die einheimischen Deutschen. Die Politik sowohl der derzeitigen Bundesregierung als auch des größten Teils der Opposition (Unionsparteien, Die Linke) stellt sich der ungeregelten Zuwanderung nicht entgegen, sondern fördert sie sogar objektiv durch das Bereithalten im internationalen Maßstab üppiger Sozialleistungen für Zuwanderer und die Verunmöglichung der Abschiebung nicht als solche anerkannter Asylbewerber und Flüchtlinge durch extrem humanitaristische Rechtsvorschriften.

Als Jurist prüft man, wenn man die Verantwortlichkeit eines Menschen für eine Handlung untersucht, erst einmal den sogenannten objektiven Tatbestand. Das heißt, man stellt fest, was tatsächlich abgelaufen ist. Der objektive Tatbestand der Gesellschaftsveränderung im Sinne der ethnischen Zusammensetzung des deutschen Staatsvolkes mittels Einbürgerung von Zuwanderern ist unbestreitbar gegeben. Als Jurist prüft man dann weiter den sogenannten subjektiven Tatbestand, also die Frage, ob die handelnde Person die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes auch gewollt hat. Am deutlichsten ausdifferenziert ist der Prüfungsmaßstab naturgemäß im Strafrecht, wo es ja um die Prüfung individueller Schuld geht. Vorsätzliches Handeln wird ja bekanntlich härter bestraft, als bloß fahrlässiges Handeln. Vorsatz bedeutet allerdings nicht immer, daß der eingetretene Erfolg unbedingt gewollt ist. Das wäre Absicht oder direkter Vorsatz. Indessen gibt es auch den sogenannten bedingten Vorsatz. Der Täter weiß, was er tut, weiß welche Folgen das haben kann und nimmt das dennoch billigend in Kauf. Als Beispiel hierfür mag der berühmte Ku‘ damm-Raser Mord gelten. Wer auf einer innerstädtischen Straße ein illegales Autorennen durchführt und dabei billigend in Kauf nimmt, daß Unbeteiligte zu Schaden kommen, handelt eben mit bedingtem Vorsatz, auch wenn er es nicht ausdrücklich beabsichtigt, daß Dritte zu Schaden kommen.

Auf die hier untersuchte Problematik übertragen bedeutet das nichts anderes, als daß man prüfen muß, ob die von der Politik bewusst nicht verhinderte, vielmehr durchaus geförderte Veränderung der ethnischen Zusammensetzung der deutschen Bevölkerung und auch des deutschen Staatsvolkes auch in dem Sinne gewollt ist, daß man dies mindestens billigend in Kauf nimmt. Das muß man bejahen, denn man kann nicht unterstellen, daß Bundeskanzler, Bundesminister, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und weitere Akteure auf der politischen Bühne nicht wissen, was sie tun. Der Vorwurf, diese Gesellschaftsveränderung mindestens billigend in Kauf zu nehmen, ist durchaus begründet. Wenn Herr Maaßen das so sagt, dann kann man ihm jedenfalls nicht den Vorwurf machen, insoweit von der Wirklichkeit nicht gedeckte Verschwörungstheorien zu verbreiten. Nein, leider ist das die Wirklichkeit.

Beispiele aus Deutschland

Dieser Vorwurf des Juristen und früheren Spitzenbeamten Maaßen gegen das politische Establishment unseres Landes ist auch keineswegs aus der Luft gegriffen. Eine prominente Stimme aus der deutschen Literaturszene, der als Kind iranischer Eltern 1986 nach Deutschland gekommene Autor Behzad Karim Khani,  äußert sich nach Tiraden über die Deutschen als eine „Raub- und Aneignungsgemeinschaft“, die auf Kosten importierter Gastarbeiter ihren Wohlstand generiert hätten, erfreut darüber, daß die Deutschen absehbar verschwinden und „wir Migranten dieses Land wohl erben“. Dergleichen ist leider in jüngerer Zeit vor allem von Publizisten mit Migrationshintergrund öfter zu hören. Ähnlich hat sich bereits 2011 der Publizist Deniz Yüksel in der Hauspostille der Grünen, der taz, geäußert. Nach der sachlich zutreffenden Beschreibung der demographischen Entwicklung stellt er zufrieden fest: „Der baldige Abgang der Deutschen aber ist Völkersterben von seiner schönsten Seite. Eine Nation, deren größter Beitrag zur Zivilisationsgeschichte der Menschheit darin besteht, dem absolut Bösen Namen und Gesicht verliehen und …den Krieg zum Sachwalter und Vollstrecker der Menschlichkeit gemacht zu haben…diese freudlose Nation also kann gerne dahinscheiden.“ Nun hat er das später als Satire bezeichnet. Indessen spricht nicht nur seine politische Verortung, unter anderem als langjähriger Mitherausgeber der linksextremen Zeitschrift „Jungle World“, sondern auch das Medium, in dem er hier veröffentlicht hat, gegen die Behauptung der Satire. Ist es doch gerade von vielen prominenten Grünen überliefert, daß sie entweder mit Deutschland nichts anfangen können (Robert Habeck) oder auch schon einmal auf Demonstrationen hinter Transparenten herlaufen, auf denen zu lesen ist: „Deutschland du mieses Stück Scheiße“ (Claudia Roth).

Der allfällige Antisemitismusvorwurf

Das klassische Totschlagsargument in Deutschland ist bekanntlich der Vorwurf, sich antisemitisch geäußert zu haben. Und diesem Vorwurf kann man sich leicht aussetzen, wenn man ohnehin politisch missliebig geworden ist. Dann werden nämlich Äußerungen, die überhaupt nicht die Juden als Volk oder Religionsgemeinschaft zum Gegenstand haben, als Antisemitismus, selbstverständlich getarnter Antisemitismus, denunziert. Beispielhaft hierfür ist das Verdikt des derzeitigen Präsidenten des Thüringer Verfassungsschutzes Stephan Kramer: „Als Co-Autor schrieb Maaßen unter anderem im Magazin „Cato“ einen Essay mit dem Titel „Aufstieg und Fall des Postnationalismus“ und verwendete darin die Bezeichnung der „Wirtschaftsglobalisten“. Dies sei ein rechtsextremer Code, analysiert Kramer, „darin sind sich unter anderem die Konrad-Adenauer-Stiftung und die Bundeszentrale für politische Bildung einig“. Auch die Begriffsverwendung der „neuen Weltordnung“ unterstützt die Vorstellung, es gäbe eine totalitäre globale Regierung durch eine internationale Elite, die die Menschheit versklaven und aussaugen würde“. Das seien eben „klassische antisemitische Stereotype“ erklärt Kramer. Und damit steht er nicht allein. Dieses Argumentationsmuster ist dadurch gekennzeichnet, daß Worten eine andere Bedeutung unterlegt wird, als die, die sie nicht nur nach allgemeinem Sprachverständnis, sondern auch nach semantischen Kriterien haben. Man könnte das als lächerliche Spökenkiekerei abtun, wäre es nicht bereits zur Arbeitsmethode der Verfassungsschutzbehörden geworden. Dabei ist etwa der zutreffende Hinweis darauf, daß es eine Agglomeration von Kapital in den Händen weniger, und zwar mit zunehmender Tendenz gibt, mitnichten eine Spitze gegen jüdische Unternehmer. Schon ein flüchtiger Blick in die Listen der reichsten Menschen der Welt zeigt, daß sich darunter keineswegs vorwiegend Juden befinden. Weder Bernard Arnault, Jeff Bezos, Elon Musk, Warren Buffett noch Bill Gates, um nur einige wenige Beispiele zu nennen, sind Juden. Von den vielen chinesischen, indischen und arabischen Milliardären ganz zu schweigen. Dieses Argumentationsmuster ist aber auch deswegen so abwegig, weil heute niemand mehr, insbesondere nicht Leute unter 70 Jahren mit Begriffen wie Hochfinanz, die von den Nationalsozialisten als stigmatisierende Bezeichnungen für den angeblich bestimmenden Einfluss der Juden auf die Weltwirtschaft benutzt worden sind, etwas anfangen kann. Würde heute jemand wirklich mit solchen Zuschreibungen die Juden diffamieren wollen, müsste er sein Ziel verfehlen. Man kann ja einmal den Lackmustest machen und beliebige jüngere Leute fragen, wen Herr Maaßen denn mit dieser Formulierung gemeint habe. Ich bin mir sicher, daß so gut wie keiner der Befragten antworten würde, da gehe es doch um die Juden. Es ist also nichts als pure Böswilligkeit und der Mangel an wirklichen Argumenten, der den politischen Gegner, besser gesagt den politischen Feind, dazu bringt jemanden wie Hans-Georg Maaßen antisemitische Äußerungen in den Mund zu legen.

Die nützlichen Idioten

Wir erleben also erneut das klassische Argumentationsmuster der in Deutschland leider inzwischen dominierenden politischen Linken. Dazu gehört seit Jahren auch die CDU/CSU. Die Unionsparteien halten es ja für politisch überlebenswichtig, sich dem linksgrünen Mainstream als Koalitionspartner anzudienen. Daß man damit die Rolle des nützlichen Idioten angenommen hat, der in absehbarer Zeit natürlich nicht mehr gebraucht wird, und deswegen endgültig im Orkus der Geschichte verschwinden wird, das kann ein auf das politische Überleben in den nächsten 20-30 Jahren fixierter Karrierist gelassen hinnehmen. Denn mit einer solchen Persönlichkeitsstruktur kann man leichten Herzens sagen: „Nach mir die Sintflut“. Und wenn man sich an Diffamierungen eines Menschen beteiligt, die nichts weniger als seinen sozialen Tod herbeiführen sollen, dann gehört das eben zum politischen Geschäft. Warum tanzt er auch aus der Reihe?




Die Verfassungsfeindin

Die unverbrüchliche Treue unserer Innenministerin zum Grundgesetz beweist sie bekanntlich unter anderem dadurch, daß sie mit der Antifa sympathisiert. Das zeigt ihr Beitrag im Antifa-Magazin der linksextremistischen VVN-BdA aus dem Jahr 2021. Diese Organisation wird bekanntlich vom bayerischen Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft.(Verfassungsschutzbericht 2020, Seite 258. Auch im Verfassungsschutzbericht 2021 wird diese Organisation im Zusammenhang mit dem Linksextremismus, wenn auch nur noch umschreibend, erwähnt). Was sie von den Freiheitsgrundrechten der Bürger hält, kann man unter anderem daran ablesen, daß sie offensichtlich den Präsidenten des Bundesamtes für den Verfassungsschutz, Haldenwang, bei seinem Kreuzzug gegen politisch nicht korrekte Meinungsäußerungen unterstützt. Der glatte Verfassungsbruch indessen wäre es, wenn sie ihre Ankündigung wahrmachen würde, die Beweislast umzukehren, wenn es um die Prüfung der Verfassungstreue von Beamten, Richtern und Soldaten geht. Das hat sie am 16.3.2022 im Deutschen Bundestag erklärt. Wörtlich: „Wir wollen insbesondere im Disziplinarrecht und wahrscheinlich auch im Beamtenrecht eine Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzukehren.“. Inhaltsgleich äußerte sie sich am 7.12.2022 in der Talkshow Maischberger. 

Ein neues Kampfmittel „gegen rechts“

Natürlich ist das ihrem verbissen geführten „Kampf gegen rechts“ geschuldet, der sich aus der in Deutschland wohl weitverbreiteten Psychose einer hypertrophen Dextrophobie speist. Die wiederum kommt Leuten sehr zupass, denen es gar nicht um die Bekämpfung des wirklichen Rechtsextremismus geht, sondern um die Zurückdrängung aller bürgerlich-konservativen Strömungen um so die linksgrüne Dominanz auszubauen. Und dazu wäre es zweifellos nützlich, könnte man im öffentlichen Dienst einfach nach Gusto Mitarbeiter unter dem Vorwand rechtsextremistischer Gesinnung entlassen. Sie müssten ja dann vor den Verwaltungsgerichten klagen und dabei den Beweis führen, daß sie keine verfassungsfeindliche Gesinnung haben. Nicht nur, daß dies durch die Instanzen Jahre dauert, während derer sie natürlich kein Gehalt bekommen, sondern auch, daß dieser Beweis wohl nicht immer zu führen sein wird, mindestens aber in den Augen des einen oder anderen Gerichts nicht ausreichend erbracht wird. Die wirkliche Rechtslage, die natürlich auch auf den Grundentscheidungen der Verfassung für die Meinungsfreiheit und die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums beruht, ist genau gegenteilig. Wenn der Staat meint, einem seiner Bediensteten eine verfassungsfeindliche Einstellung attestieren zu können, dann muß er das auch beweisen, und zwar im disziplinargerichtlichen Verfahren, das er gegen diesen Beamten, Richter oder Soldaten anstrengt. Und hier gilt darüber hinaus dann auch der Zweifelssatz. Wenn also nicht zweifelsfrei nachgewiesen wird, daß der betreffende Bedienstete, sei es Beamter, Richter oder Soldat, verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, dann ist zu seinen Gunsten anzunehmen, daß er dies gerade nicht tut mit der Folge, daß er nicht entlassen werden kann. Natürlich läuft das Gehalt während der Dauer des Verfahrens weiter.

Doch es regt sich Widerstand

Das erklärt, warum die Äußerungen der Verfassungsministerin (!) In der Öffentlichkeit und den sozialen Netzwerken einen solchen Wirbel gemacht haben. Das ist umso mehr verständlich, als sie vor kurzem ja auch einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der die anlasslose und massenhafte Überwachung von E-Mails und Chatrooms vorsieht. Glücklicherweise stoßen diese Bestrebungen der Antifa-Freundin auf dem Sessel der Bundesinnenministerin nicht nur in den sozialen Medien auf Widerstand. Selbst in der verbreitetsten und damit jedem Juristen bekannten Fachzeitschrift NJW (Neue Juristische Wochenschrift) findet sich in Heft 52/2022 ein Artikel des bekannten Strafverteidigers RA Dr. Gerhard Strate, in dem diese Absichten der Frau Faeser harsch kritisiert werden. Wörtlich: „Zurück bleibt der Eindruck des verantwortungslosen Zündelns an den Grundlagen des Rechtsstaats. Wer derart bedenkenlos die Lunte durch die Talkshows trägt, sollte zunächst die eigene Verfassungstreue auf einen strengen Prüfstand stellen.“


Der treue Diener seiner Herrin

Auf Thomas Haldenwang ist Verlaß. Wie seine Ministerin, so versteht auch er sein Amt nicht so sehr dahingehend, daß der Beamte dem ganzen Volk zu dienen hat, und eine politische Treuepflicht dahingehend besteht, daß er loyal zur Verfassung steht (§ 33 Abs. 1 des Gesetzes über den Status der Beamten), sondern daß diese politische Treuepflicht gegenüber der Politik der Bundesregierung besteht.

Der Büttel der Politik

Deswegen nimmt seine Behörde, das Bundesamt für Verfassungsschutz, nicht nur die wirklichen Feinde der Verfassung ins Visier, sondern mit erkennbarem Verfolgungseifer auch solche Gruppierungen und Organisationen, die der Politik dieser Bundesregierung und der sie tragenden Parteien ablehnend gegenüberstehen. Dabei ist er durchaus kreativ. Über den gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes hinaus hat er deswegen das Rechtskonstrukt der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ erfunden. Damit hat er den Aufgabenbereich seiner Behörde am Gesetz vorbei auf die Beobachtung und gegebenenfalls als verfassungsfeindlich einstufende Bewertung von ansonsten durch das Raster des Bundesverfassungsschutzgesetzes fallenden Organisationen und Parteien erweitert. Darüber hinaus wird die Einstufung als verfassungsfeindlich im Sinne des Gesetzes, Unterfall der menschenwürdewidrigen „völkischen“ Ideologie, mehr als kreativ gehandhabt. Auch da, wo Parteiprogramme, Satzungen und offizielle Erklärungen das nicht hergeben, wird jede dümmliche Äußerung von politischen Hinterbänklern, angesäuselten Stammtischbrüdern und intellektuell unterbelichteten Krawallmachern der jeweiligen Gruppierung als Ausdruck ihres wirklichen Willens zugerechnet und damit ihre öffentliche Anprangerung als Verfassungsfeind und Kryptonazi gerechtfertigt.

Der Verteidiger linksextremer Straftäter

Es ist offenbar dieser Unterwürfigkeit gegenüber der Bundesregierung und speziell der amtierenden Innenministerin, deren Sympathien für die Antifa in diesem Zusammenhang nicht außer acht gelassen werden dürfen, geschuldet, daß der wackere Knecht nun öffentlich die kriminelle Vereinigung „Letzte Generation“, auch bekannt als Klima-Kleber, gelobt hat. Er könne nicht erkennen, daß sich diese Gruppierung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richte und insofern sei das kein Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz. Zwar begehe die Gruppe Straftaten, aber das mache diese Gruppierung nicht extremistisch. Sie stelle doch die Demokratie nicht infrage. Extremistisch seien Gruppen immer dann, wenn der Staat, die Gesellschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage gestellt werde. Und genau das täten diese Leute ja eigentlich nicht.

Die Umkehrung der Rechtsordnung

Das ist nicht nur erstaunlich. Das ist auch juristisch jenseits von gut und böse. Natürlich verneint diese Gruppierung entschieden die freiheitlich-demokratische Grundordnung, insbesondere den Rechtsstaat. Ja, sie arbeitet aktiv dagegen. Das ist im übrigen mehr, als die bloßen Bestrebungen, die tragenden Grundsätze des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates abzuschaffen. Denn wer es ganz offen ablehnt, seine politischen Forderungen auf dem dafür vom Grundgesetz vorgesehenen Weg der demokratischen Willensbildung und deren Umsetzung in Gesetze auf parlamentarischen Wege zu verfolgen, und stattdessen seinen politischen Willen mit Gewalt, auch ganz bewusst mittels Straftaten durchsetzen will, der stellt diesen Staat mit seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht nur infrage, der bekämpft ihn aktiv. An und für sich müsste Haldenwang bei dieser Sachlage umgehend jene Gruppierung zum Beobachtungsobjekt seiner Behörde machen und sie im nächsten Verfassungsschutzbericht als verfassungsfeindliche Organisation beschreiben, gleichgültig, in welcher Rubrik, ob verfassungsfeindlich links, rechts oder sonstwie.

Die journalistischen Komplizen

Erstaunlich ist auch, daß ein promovierter Jurist und Präsident einer oberen Bundesbehörde das massenhafte Begehen von Straftaten derartig schönredet und erklärt, das sei eben nicht  extremistisch. Vielmehr mache das doch deutlich, wie sehr man dieses System eigentlich respektiere. Das ist ja gerade die Umkehrung der Wirklichkeit. Wer also die Gesetze dieses Landes bewusst bricht, um die Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundestag zu zwingen, Gesetze und Verordnungen nach seinem Gusto zu beschließen, der bekundet damit nach Auffassung dieses famosen Volljuristen seinen Respekt vor dem System unserer Verfassung. Die Journalisten des SWR, auf deren Veranstaltung Herr Haldenwang diese Sottisen abgesondert hat, hätten ihn eigentlich fragen müssen, was er getrunken oder geraucht habe. Indessen handelt es sich natürlich bei den Schreiberlingen und Mikrofonhaltern der öffentlich-rechtlichen Medien nicht mehr um Journalisten im klassischen Sinne, sondern um Bedienstete des virtuellen Bundesministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in der ebenso virtuellen Berliner Goebbelsallee.

Treue zum Grundgesetz durch Begehung von Straftaten

Die nahezu täglich von den ebenso halbgebildeten wie hysterischen meist jugendlichen Anhängern der Klima-Religion, die sich melodramatisch „Letzte Generation“ nennen, verwirklichten Straftatbestände reichen von dem öffentlichen Aufruf zu Straftaten (§ 111 StGB) über den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) über den Landfriedensbruch (§ 125 StGB) die diversen Körperverletzungsdelikte einschließlich derjenigen mit Todesfolge (§ 227 StGB) über die Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), die Nötigung (§ 240 StGB), den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) bis hin zur Sachbeschädigung (§ 303) StGB. Diese Aufzählung muß nicht vollständig sein. Der Strafrahmen für diese Delikte reicht bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die tägliche Verwirklichung derartiger Straftatbestände soll also dokumentieren, wie sehr diese Straftäter das System unseres Grundgesetzes eigentlich respektieren, wenn man Herrn Haldenwang glaubt. Nach der gleichen Logik begründet der Vergewaltiger seinen Respekt gegenüber dem weiblichen Geschlecht durch seine Tat.

Der folgerichtige Aufstieg des treuen Knechts

Hat sich Herr Haldenwang schon bislang mit der beflissenen Umsetzung des politischen Willens seiner Antifa-affinen Ministerin durchaus seine Fleißkärtchen verdient, so hat er sich nun wohl endgültig für höhere Weihen qualifiziert. Was bei seinem Vorgänger Maaßen, den sein Minister Seehofer noch in das Amt eines Staatssekretärs befördern wollte, zu einem Proteststurm in der politischen Landschaft geführt hatte, sollte bei Herrn Haldenwang nun die logische Fortsetzung seiner Karriere sein. Wer als Jurist eine so spezielle Auffassung von Recht und Gesetz, insbesondere vom Wesen unseres Grundgesetzes hat, dem muß einfach Gelegenheit gegeben werden, über den begrenzten Bereich des Verfassungsschutzes hinaus den antifaschistischen Umbau der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben. Der Marsch unseres Landes in den Abgrund ist wohl nicht mehr aufzuhalten.

Der Papiertiger

Friedrich Merz ist der Hoffnungsträger derjenigen Deutschen, die immer noch daran glauben wollen, daß Deutschland unter der Führung eines Unionskanzlers aus der Krise heraus und in ruhiges Fahrwasser steuern könnte. Der Hoffnungsträger dieser Leute heißt Friedrich Merz. Ihm trauen viele immer noch zu, den verderblichen Merkel-Kurs der CDU deutlich verändern zu wollen und letztendlich eine konservative, ja sogar auch patriotische Politik machen zu wollen, die man durchaus auch als Gegenentwurf zur Politik des linksgrünen Mainstreams sehen kann.

Der Lackmustest

Anlaß zu der Hoffnung, Friedrich Merz werde sich genau so verhalten und endlich das Ruder des Unions-Schiffes von Backbord nach Steuerbord herumreißen, gab seine Äußerung am letzten Montagabend bei Bild TV. Auf das offene Geheimnis angesprochen, daß es ukrainische Flüchtlinge,-  nein Flüchtlinge ist hier das falsche Wort, Antragsteller bei den deutschen Sozialbehörden – gebe, die regelmäßig von der Ukraine nach Deutschland fahren, Sozialleistungen erhalten und dann wieder zurück in die Ukraine fahren, um dies dann alsbald genauso wieder zu tun, antwortete Friedrich Merz: „Wir erleben mittlerweile einen Sozialtourismus dieser Flüchtlinge: nach Deutschland, zurück in die Ukraine, nach Deutschland, zurück in die Ukraine.“ Natürlich ein kurzer, prägnanter Satz, der aber den sprichwörtlichen Nagel auf den Kopf trifft. Nur böswillige Zuhörer, vor allem aus dem Bereich des politischen Gegners und der linksgrünen Blase unseres Landes, können das dahingehend interpretieren, daß Merz alle ukrainischen Flüchtlinge als solche Sozialtouristen bezeichnet hätte.

Der Tiger wird zum Bettvorleger

Nun ist geschehen, was in einem solchen Falle unausweichlich ist. Die politischen Gegner und der linksgrüne mainstream in den Medien reagierten mit den üblichen und erwarteten Empörungsritualen. Und wie immer in Deutschland, wenn die Moralkeule geschwungen wird, knickt ein, wen sie auch immer trifft. Schon am nächsten Vormittag twitterte Merz zerknirscht: „Wenn meine Wortwahl als verletzend empfunden wird, dann bitte ich dafür in aller Form um Entschuldigung. Mein Hinweis galt ausschließlich der mangelnden Registrierung der Flüchtlinge. Mir lag und liegt es fern, die Flüchtlinge aus der Ukraine, die mit einem harten Schicksal konfrontiert sind, zu kritisieren“. Der Todsünde gegen den linken politischen Zeitgeist folgte das Confiteor auf der Stelle. Mal sehen, ob Restle und Co. ihm die Absolution erteilen oder ihn in die ewige politische Verdammnis stürzen werden. Wie man unsere linken politischen Glaubenseiferer kennt, werden sie letzteres zumindest versuchen.

Der Unterschied zwischen Männern und Abziehbildern

Wäre Friedrich Merz ein Mann mit „Eiern“ (Oliver Kahn hat ja bekanntlich angesichts schwacher Leistungen seiner Fußballer gefordert: „Wir brauchen Eier!“), oder hätte er den sprichwörtlichen Arsch in der Hose, dann wäre seine Reaktion auf diesen shit storm völlig anders ausgefallen. Ein richtiger Mann geht da zum Gegenangriff über. Er erklärt der kläffenden Meute mit überlegener Geste, daß er keinen Grund hat, irgendetwas zurückzunehmen oder sich zu entschuldigen. Wer eben von diesen Kläffern nicht verstanden habe, was er gemeint habe, der sei entweder böswillig, was er als üblichen politischen Reflex zur Kenntnis genommen habe. Oder er sei intellektuell wohl etwas unterbelichtet, weil er den auf der Hand liegenden Sinnzusammenhang offenbar nicht verstanden habe. Es sei doch sonnenklar, und aus dem Wortlaut seiner Äußerung auch gar nicht anders verstehbar, daß er keineswegs alle Ukrainer, insbesondere nicht die ukrainischen Flüchtlinge, in den sprichwörtlichen einen Topf geworfen habe. Unbestreitbar sei jedoch die Tatsache, daß es eben solche Leute gebe, die unsere  Sozialsysteme in der beschriebenen Weise ausplünderten. Das müsse halt unterbunden werden. Was da alles gemacht werden müsse, sei Sache der zuständigen Behörden, beginnend mit einer ordentlichen Registrierung und Prüfung der Bedürftigkeit des jeweiligen Antragstellers. Vor allem sei das aber ein weiteres Beispiel für die Unfähigkeit der Ampel-Politiker.

Wer wundert sich eigentlich?

Man tritt ja auch den Ukraine nicht zu nahe, wenn man mit Blick auf die Position dieses Landes in der Rangliste der korrupten Länder dieser Erde und die in solchen Ländern verbreitete Sicht auf den Staat als eine Einrichtung, die man ausplündern kann und soll, weil es die anderen doch alle genauso machen, einen solchen Sozialtourismus als, sagen wir, nicht überraschend einstuft. Das hat ja gar nichts damit zu tun, daß dieses Land von seinem Nachbarn völkerrechtswidrig angegriffen worden ist, und seine Bürger unter diesem Krieg schrecklich zu leiden haben. Die russischen Bomben und Granaten treffen unterschiedslos Gerechte und Ungerechte, Ehrliche und Unehrliche, fleißige Handwerker und Tagediebe. Das liegt auf der Hand. Merz hätte  auch die Gelegenheit gehabt, insoweit aufklärend zu wirken und den Begriffsstutzigen in unserem Lande das eine oder andere ganz nüchtern und sachlich klarzumachen.

Gewogen und zu leicht befunden

Wer schon bei einem schwachen Lüftchen schwankt, wird bei einer Sturmböe entwurzelt und in die Heide geblasen werden. Für den Kampf gegen den politischen Gegner taugt er nicht.

Der Verfassungsfeind

Olaf Scholz ist Bundeskanzler. Seine Aufgaben umschreibt Art. 56 des Grundgesetzes mit der Eidesformel: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Auf den letzten Satz der Eidesformel: „So wahr mir Gott helfe.“ hat er ja verzichtet. Spitz gelästert könnte man angesichts seiner bisherigen Amtsführung kommentieren:“Hätte er doch nicht darauf verzichtet!“. Denn der Hilfe von oben bedarf er ganz offensichtlich.

Die Lage

Die Dinge stehen nicht gut in Deutschland. Die Gaspreise, aber auch die sonstigen Energiekosten explodieren. Der Bäckermeister muß plötzlich 1200 % mehr für die Gasversorgung seiner Bäckerei bezahlen, als bisher. Wohnungsmieter stellen mit Entsetzen fest, daß ihre Abschlagsrechnung für die Heizkosten um 300, 400 oder 500 % steigt. Energieintensive Produktion ist in Deutschland zu teuer geworden, sodaß Betriebe reihenweise ins Ausland abwandern oder Insolvenz anmelden müssen. Obgleich die Pandemie vorbei ist, was man auch in allen anderen Ländern rund um in Europa gemerkt hat und die Bürger nicht mehr mit Maskenpflicht, Abstandsregeln und Quarantänepflichten schikaniert, tut man das in Deutschland vor allem auf Betreiben des von seiner Rolle als oberster Pandemiebekämpfer besessenen Wirrkopfs im Kabinett des Herrn Scholz weiterhin. Die illegale Einwanderung schwillt an wie ein Gebirgsbach nach der Schneeschmelze.Die Auswirkungen auf das soziale Klima und die Kriminalität sind nicht zu übersehen. Das alles belastet die Bürger des Landes in einem Maße wie nie zuvor.

Die Ursachen der Lage

Es zeichnet sich ab, daß der Winter kalt wird, vor allem auch in der Wohnung. Es zeichnet sich ab, daß der Winter von Demonstrationen wütender Bürger bestimmt werden wird. Bürger, die ihren Regierenden schwere Fehler vorhalten wollen. Bürger, die alle Übel, denen sie nun ausgesetzt sind, – zu Recht – auf das Versagen der Politiker, vor allem der aktuellen Regierung, zurückführen. So wird immer mehr Leuten klar, daß die explodierenden Kosten für die Heizung zu Hause und die Energie in der Fabrik weniger auf Putins Krieg, sondern in erster Linie ganz unabhängig davon auf die sogenannte Energiewende zurückzuführen sind. Allein der wahnwitzigen Klima-Religion ist es ja geschuldet, daß bewährte, preiswerte und verlässliche Energieträger aus Deutschland verbannt werden und stattdessen unter Missachtung der Gesetze der Physik allein Wind und Sonne den Energiebedarf eines Industriestaates decken sollen. Natürlich kommt gewissermaßen obendrauf, daß die allein moralisch begründeten Wirtschaftsboykottmaßnahmen gegen Russland der Ukraine nichts nützen, uns schaden und in Russland die Kasse klingeln lassen. Obgleich die schon damals weit überzogenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die Wirtschaft des Landes schwer geschädigt und die Bildung unserer Kinder in einem jetzt noch gar nicht abzuschätzenden Ausmaß beschädigt haben, werden die gleichen Maßnahmen zur Bekämpfung einer harmlosen Grippe vorgesehen. Obgleich wir schon die vorwiegend illegale Zuwanderung der letzten Jahre nicht mehr verkraften können, sieht die Regierung tatenlos zu, wie sich erneut eine immer stärker wachsende Migrantenwelle in das Land ergießt. Das Ausmaß der Wut wird sicherlich auch den Ablauf der zu erwartenden Demonstrationen bestimmen. Für die regierenden Politiker, allen voran den Bundeskanzler, werden das sicher keine angenehme Zeiten.

Der Jurist

Olaf Scholz ist Volljurist. Ja mehr noch. Im Unterschied zu vielen seiner Kollegen aus den ersten Reihen der Politik, auch in seinem Kabinett, verfügt er nicht nur über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, sondern hat die darin gewonnenen Kenntnisse auch mehrere Jahre beruflich anwenden können. Im Klartext: Der Mann war jahrelang als Rechtsanwalt tätig. Man sollte also meinen, daß er das Recht kennt, wozu selbstverständlich unsere Verfassung gehört. Sind doch häufig auch die Regeln des einfachen Rechts so auszulegen, wie es die Verfassung gebietet. Kein Volljurist kann also sich darauf herausreden, beruflich habe er mit dem Verfassungsrecht nichts zu tun, von den Grundrechten habe er zuletzt während seines Studiums gehört. Und das sei ja nun schon einmal eine Weile her. Nein, diese Ausrede zieht nicht. Wenn man sich also als Volljurist mit den zu erwartenden Demonstrationen befasst, dann natürlich mit Blick auf unsere Verfassung.

Olaf Scholz übt das wichtigste Staatsamt aus. Er bestimmt nach unserer Verfassung die Richtlinien der Politik. Für ihn gilt also ganz besonders, was der Amtseid formuliert, den er geschworen hat. Die vornehmste Pflicht darin ist es, das Grundgesetz zu wahren und zu verteidigen.

Der Skandal

Olaf Scholz hat sich nun ausgerechnet zum Jahreskongress der Gewerkschaft der Polizei zu diesem Thema geäußert. Kurz und prägnant, wie das auf Twitter eben sein muß hat er dazu erklärt:  „Friedlich seine Meinung zu äußern, das ist eines der wichtigsten Rechte unserer Demokratie. Wenn Kundgebungen von Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden gekapert werden, nehmen wir das nicht hin. Unsere Demokratie ist wehrhaft.“

Ja, friedlich seine Meinung zu äußern, das ist eines der wichtigsten Rechte unserer Demokratie. Das ist das Substrat aus Art. 5 und 8 des Grundgesetzes. Diese Grundrechte gelten, was man einem Volljuristen nicht sagen muß, absolut und unbeschränkt. Nur dann, wenn in Ausübung dieser Grundrechte gegen allgemeine Gesetze verstoßen wird – das sind im wesentlichen die Strafgesetze –, kann und muß der Staat eingreifen und die weitere Begehung von Straftaten unterbinden, später auch bestrafen. Also steht fest, daß Bürger jederzeit auch unangemeldet friedlich auf die Straße gehen und ihre Meinung äußern dürfen. Nur dann, wenn dabei Straftaten wie Sachbeschädigungen, Beleidigungen etc. auftreten, ist die Polizei gefordert, die  Beachtung der Gesetze durchzusetzen.

Also ist es auch hinzunehmen, wenn Kundgebungen von Extremisten, Querdenkern und Verfassungsfeinden „gekapert“ werden, wie sich der Herr Bundeskanzler auszudrücken beliebt. Als in Hamburg sozialisierter Jurist mag er schon einmal den Piratenkapitän Klaus Störtebeker vor Augen haben, der sich in der Tat auf’s Kapern verstand. Wer indessen zu einer Demonstration geht, um in deren Rahmen seine Meinung zu äußern, und weiche sie auch von der Meinung anderer Demonstrationsteilnehmer ab, der macht eben von seinem Grundrecht Gebrauch und „kapert“ nicht eine Veranstaltung. Schon die Begrifflichkeit „kapern“ transportiert einen Unrechtsgehalt, und zwar einen schwerwiegenden. Wenn Piraten Schiffe kaperten, dann war das jeweils eine Summe von schwersten Straftaten wie Mord, Raub, Brandstiftung und was da so alles zusammen kam.

Das Demokratieverständnis der Machthaber

Den Begriff bewusst im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Grundrechten zu benutzen, zeugt von einem Grundrechtsverständnis, das man als deutscher Jurist auf deutschen Universitäten nicht lernt. Vielleicht als russischer, chinesischer oder nordkoreanischer Jurist in dortigen Ausbildungseinrichtungen für Repressionspersonal. Welche Extremisten überhaupt gemeint sind, bleibt offen, insbesondere bleibt offen, inwieweit ihre Parolen überhaupt das Recht berühren, geschweige denn verletzen. Nachdem er den Begriff der Verfassungsfeinde im gleichen Atemzug benutzt, müssen die von ihm angesprochenen Extremisten ja Leute sein, die sich von den Verfassungsfeinden unterscheiden. Vielleicht sind sie nur extrem nervig für die Adressaten ihrer Parolen. Inwieweit sogenannte Querdenker in diese Reihe gehören, wolle der Bundeskanzler uns erst einmal erklären. Allgemein werden mit diesem Begriff ja Leute bezeichnet, die sich gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung wenden, teils auch mit fragwürdigen Argumenten. Auf jeden Fall Leute, die für jeden ernsthaften Juristen weitab von der Verfassungsfreundlichkeit argumentieren. Doch auch wirkliche Verfassungsfeinde dürfen in Deutschland ihre Meinung äußern und sie dürfen für ihre Anliegen demonstrieren. Auch wenn etwa ihre Partei als verfassungsfeindlich verboten ist, wie etwa die NPD oder die KPD, ihre Meinung dürfen sie äußern, auch öffentlich. Soweit das in den strafrechtlichen Bereich führt, sind dafür Staatsanwälte und Richter zuständig. Jemanden indessen anlässlich einer Demonstration des Platzes zu verweisen, weil er einer verfassungsfeindlichen Partei angehört, ist schlicht und einfach nicht rechtens. Wegzuknüppeln erst recht nicht.

Olaf Scholz hingegen wirft Leute, die ihm unangenehme Forderungen stellen, und das auch noch öffentlich, nicht nur in einen Topf mit Leuten, die unsere Verfassung beseitigen wollen. Nein, Olaf Scholz will es nicht zulassen, daß Leute seine Politik öffentlich kritisieren. Dann ruft er – ausgerechnet auf einem Kongress der Polizeigewerkschaft – nach der wehrhaften Demokratie. Knüppel frei, Wasser marsch! Scheucht das Pack von der Straße!

Die Substanz des demokratischen Rechtsstaats

Olaf Scholz ist natürlich nicht allein. Ein Großteil der politischen Klasse dieses Landes hält jeden, der die Politik der Regierung angreift, für einen Extremisten, vorzugsweise einen Rechtsextremisten. Ein Fall für den Verfassungsschutz ist indessen nur, wer Bestrebungen verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes zu beseitigen. Also ist nur gegen Leute mit den Mitteln des Rechtsstaates natürlich, vorzugehen, die folgendes abschaffen wollen:

das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,

die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,

das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,

die Ablösbarkeit der Regierung und ihrer Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,

die Unabhängigkeit der Gerichte,

den Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und

die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

So steht es in § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes.

Der Verfassungsfeind

Zu den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten gehört selbstverständlich die Meinungsfreiheit ebenso wie die Versammlungsfreiheit. Nichts von alledem wollen die Leute beseitigen, die im Winter auf der Straße demonstrieren werden. All das wollen sie vielmehr verteidigen. Sie demonstrieren nicht gegen die Institutionen unserer Verfassung, nicht gegen die freiheitlichen Grundsätze unserer Verfassung, nicht gegen den Rechtsstaat. Sie demonstrieren gegen die katastrophalen Folgen der Politik dieser Regierung. Und auch gegen die Inhaber der Regierungsämter einschließlich des Bundeskanzlers. Genau das aber ist legitim, ja wird von der Verfassung geschützt. Wer das unterbinden will, sogar mit der Polizei droht, der will die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen. Denn er will letztendlich nicht, dass die verfassungsmäßige Ordnung geschätzt wird, nein, er will dass er vor seiner Absetzung auf demokratischem Weg geschützt wird. Diese Absetzung beginnt mit Meinungsäußerungen, Protesten und Demonstrationen. Sie endet in der Wahlkabine. Das ist die demokratische Ordnung, Herr Bundeskanzler.

Herr Haldenwang, übernehmen Sie! der Verfassungsfeind sitzt im Kanzleramt.





Soldat:innen

Der Kommandeur der 10. Panzerdivision ist erst 55 Jahre alt und schon ein Jahr in dieser Verwendung. Da ist klar mehr drin. Doch wie kann man sich von den konkurrierenden Kameraden der gleichen Altersgruppe und im selben Dienstgrad Generalmajor abheben? Durch Leistung? Schwierig. Das tun die anderen auch. Wo kann man ein Alleinstellungsmerkmal finden? Richtig. Im Politischen. Wer herrscht in Deutschland, bzw welche Ideologie herrscht vor? Richtig. Grün. Was ist das Liebelingsthema, ja, das Erkennungsmerkmal der Grünen? Richtig. Das Gendern. Also gendert der Herr General und begründet das auch öffentlich. Ja, so wird das was mit dem dritten und dem vierten Stern!

Ein Augenöffner

Wir erleben in diesen Tagen – endlich – die Demaskierung der politischen Kaste in den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten. Der Skandal um die zu Recht geschasste RBB-Intendantin Schlesinger war ganz offensichtlich nur der Anfang. Filz und Selbstbereicherung allerorten, mit wohlwollender Duldung, ja Förderung der All-Parteien-Koalition (CDU/CSU-SPD-FDP-Grüne-Linke), mit Ausnahme selbstverständlich der Gefolgschaft Luzifers, als die man uns die gesamte AfD unermüdlich mit erhobenem Zeigefinger präsentiert.

Selbst demaskiert hat sich nun einer jener Medienfürsten namens Joachim Knuth, seines Zeichens Intendant des Norddeutschen Rundfunks. Dieser Herr gehört natürlich auch zu denjenigen, die sich in eine Position hochgeschrieben haben, die im Sinne der maßgeblichen Politiker dieses Landes in erster Linie die Indoktrinierung des aus deren Warte ungebildeten und politisch unreifen Publikums zu besorgen hat.

Erster Akt: Majestätsbeleidigung

Schauen wir uns also den Vorgang an. In einem offenen Brief hatten sich 70 (!) Mitarbeiter des NDR gegen die Vetternwirtschaft der Landesfunkhausdirektorin Sabine Roßbach beschwert und ihre Absetzung durch den Intendanten gefordert. Es ist ja nun durch die Medien gegangen, mit welcher Dreistigkeit diese Dame dafür gesorgt hatte, daß ihre Töchter vom NDR mit lukrativen Aufträgen bzw. Posten versorgt wurden. Nun sollte man von dem Chef eines Unternehmens, dem ein derartiger Vorgang von seinen Mitarbeitern unterbreitet wird, erwarten können, daß er auf diesen Brief sachlich antwortet und mitteilt, daß er diesen Vorwürfen nachgehen und gegebenenfalls die notwendigen personellen Konsequenzen ziehen werde. Indessen weit gefehlt.

Zweiter Akt: Nachhilfeunterricht

Ganz im Sinne des politisch korrekten Umerziehungsprogramms namens Gender and Diversity ließ der Herr seine Untergebenen wissen, daß er sich mit dieser Beschwerde sachlich nicht befassen werde, jedenfalls solange nicht, als sie nicht in „gegenderter“ Sprache vorgetragen werde. Mit der Arroganz, die derartigen linken Intellektuellen nun einmal angeboren zu sein scheint, wies er zunächst darauf hin, daß der NDR sich in seinen journalistischen Beiträgen seit einiger Zeit um eine „inklusive“ Sprache bemühe, um dann das Schreiben seiner Mitarbeiter in der Art eines Oberlehrers politisch korrekt zu korrigieren. Dabei entblödet er sich nicht, die von seinen Mitarbeitern gewählte Formulierung „Vetternwirtschaft“ als nicht gendergerecht zu beanstanden, weil nach dieser stramm marxistischen Ideologie das grammatikalische Geschlecht wider besseres Wissen mit dem biologischen Geschlecht verwechselt wird. Somit sei der Begriff der Vetternwirtschaft doch dahingehend zu verstehen, daß damit nur männliche Teilnehmer an diesem Filz bezeichnet würden. Mit der Attitüde des Dozenten, der den durch eine Prüfung gefallenen Studenten erklärt, daß sie nichts wissen, belehrte er seine Mitarbeiter, daß sie gerade vor dem Hintergrund ihrer akademischen Bildung wissen sollten, daß es sich bei „Vettern“ um männliche Verwandte handele. Aber selbst ihnen sollte der Ausdruck für weibliche Verwandte „Basen“ geläufig sein. Wenn sie dieses Wort nicht für eine zutreffende Wortschöpfung gebrauchen wollten, sei doch das mindeste von, „GünstlingInnen-Wirtschaft“ zu sprechen. Und um seine Blamage voll zu machen, führte er weiter aus: „Der Ausdruck Nepotismus verbietet sich, da wir auch in leichter Sprache kommunizieren wollen.“ Vielleicht muß man mit diesem Herrn tatsächlich in leichter Sprache kommunizieren, damit er auch alles versteht.

Doch der Oberlehrer kann es selber nicht

Der Mann hat Politologie, Kommunikationswissenschaften und Geschichte studiert, und wohl auch im erstgenannten Fach mit dem Diplom abgeschlossen. Man sollte also voraussetzen können, daß er der deutschen Sprache gut und des Lateinischen in dem Umfang mächtig ist, wie man das von einem Akademiker aus den geisteswissenschaftlichen Fächern erwarten kann. Dem ist jeoch offenbar nicht so. Zunächst einmal wird das lateinische Fremdwort Nepotismus im Deutschen tatsächlich im Sinne von Vetternwirtschaft gebraucht. Indessen bedeutet es eben nicht die Begünstigung von Vettern und Basen, sondern nepos heißt nun einmal der Neffe und neptis die Nichte. Wörtlich übersetzt ist Nepotismus dann eben die Begünstigung von Neffen, bei den Nichten müsste es genau genommen Neptismus heißen. Wenn der Herr also gendern will, dann doch bitte auch beim Gebrauch von Fremdworten aus dem Lateinischen. Nepotismus hingegen wäre genaugenommen Neffenbegünstigung. Aber es geht weiter.Die Base ist nun einmal im lateinischen die consubrina oder cognata, der Vetter eben der consubrinus oder cognatus. Möglicherweise ist in seinem Wortschatz wie an seinem Schreibtisch der Cognac auch schneller griffbereit. Wenn man also schon meint, seine unbotmäßigen Mitarbeiter mittels oberlehrerhafter Belehrungen gefügig machen zu wollen, dann sollte man sich wenigstens sprachlich keine Blöße geben.

Wer nichts taugt, muß bei uns überbezahlt werden

Da wir nun hier im Sumpf des öffentlich-rechtlichen Medienbetriebes sind, dessen ausufernde Kosten gottlob inzwischen sogar von manchen Politikern kritisch gesehen werden, wollen wir uns auch kurz ansehen, wie diese linksintellektuelle Knalltüte alimentiert wird. Alimentiert, weil hier ein Zusammenhang zwischen Leistung und Vergütung schwerlich bestehen kann. Aus allgemein zugänglichen Quellen ist ersichtlich, daß dieser Intendant ein Grundgehalt in Höhe von 346.000,00 €/Jahr bezieht. Nach alledem, was zwischenzeitlich über Bonussysteme und ähnliche Nettigkeiten zu lesen ist, kann auch hier noch das ein oder andere Sahnehäubchen obendrauf vermutet werden. Auf jeden Fall kommt als geldwerter Vorteil ein natürlich auch privat nutzbarer Dienstwagen Mercedes 300 E de 4-matic dazu, Listenpreis ohne Extras 73.621,00 €. Damit nicht genug, dem Herrn Intendanten steht auch ein Fahrer zu. Die Grundgehälter dieser Fahrer reichen bis zu 4.115,00 € monatlich, was wir ihnen auch gönnen. Schließlich liefern sie im Gegensatz zu den herumkutschierten Bossen anständige Arbeit ab. Wir bezahlen also mit unseren Gebühren, ob wir im übrigen die öffentlich-rechtlichen Medien in Anspruch nehmen oder nicht, diesen Herrn fürstlich.

Der Saustall muß ausgemistet werden

Dafür serviert er uns ein Programm mit erheblicher politischer Schlagseite. Es ist ja nun auch bekannt geworden, daß Mitarbeiter des Hauses sich darüber beklagen, daß sie keineswegs berichten dürfen was und wie sie wollen, sondern gerade was die Landespolitik in Schleswig-Holstein angeht, sich wie die Pressestelle der Staatsregierung zu verhalten haben. Daß ansonsten natürlich fleißig gegendert und linksgrün kommentiert wird, versteht sich von selbst.

Vielleicht ist auch dieser Skandal Anlass darüber nachzudenken, ob wir in Deutschland nicht auch wie in Großbritannien und Frankreich über die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mindestens seinen radikalen Rückschnitt auf das unbedingt Notwendige, nachdenken sollten.