Archiv für den Monat: November 2019

Wessen Interesse vertritt das Europäische Parlament?

Europa ist die Wiege der Weltkultur. Jedenfalls der Kultur, die das gesellschaftliche Leben, den wissenschaftlichen Standard, die Möglichkeiten der industriellen Produktion, den Wohlstand breitester Bevölkerungskreise und nicht zuletzt die individuelle Freiheit der Menschen, ja die Menschenrechte überhaupt geschaffen hat. Das gilt ungeachtet aller modisch gewordenen Vorwürfe gegen die Europäer einschließlich ihrer Nachkommen in anderen Teilen dieser Erde, insbesondere Amerika und Ozeanien mit Australien und Neuseeland, also in der altmodischen Rassenterminologie gegen die Weißen überhaupt. Insoweit gilt der Satz von Michael Klonovsky: „Wenn man sämtliche Schöpfungen des weißen Mannes von diesem Planeten entfernte, besäßen seine Ankläger weder Zeit noch Mittel, ja nicht einmal Begriffe, um ihn mit Vorwürfen zu überhäufen.“ Die Verifizierung dieses Satzes wird spätestens deutlich, wenn man die Verteilung der Patentanmeldungen und erteilten Patente auf dieser Erde betrachtet.

Ist die EU Europa?

Die Europäische Union nimmt für sich in Anspruch,  Europa zu sein, mindestens seine Zukunft. Daran bestehen nicht nur deswegen erhebliche Zweifel, weil diese Organisation keineswegs von  allen europäischen Ländern getragen wird. Daran bestehen noch sehr viel größere Zweifel, wenn man ihre Aktivitäten betrachtet.  Das gilt insbesondere hinsichtlich der Wahrung der europäischen Identität, gerade auch in ihrer Vielfalt  der nationalen Traditionen. Ihren Schwerpunkt scheint sie zwischenzeitlich anderswo zu suchen.

Das Europäische Parlament als Gouvernante Europas

Nachzulesen zum Beispiel in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa. In der europäischen juristischen Dokumenten eigenen verquasten und das Verständnis erschwerenden Gesetzgebungstechnik, in der nicht nur die Rechtsgrundlagen einer Entschließung, eines Beschlusses oder eines Gesetzes angegeben werden, sondern Hinweise auf unterschiedlichste Dokumente, in diesem Falle 19 an der Zahl, und zugrunde liegende Erwägungen, in diesem Falle 21 an der Zahl, gibt es den Mitgliedsstaaten Vorgaben für den Umgang mit Menschen afrikanischer Abstammung in Europa, die es tatsächlich in sich haben. Es ist hier nicht der Platz, diese in vollem Umfang zu dokumentieren. Es lohnt sich allerdings diese Entschließung 2018/2899 (ASP) im Volltext nachzulesen. Die aus meiner Sicht auffallendsten Forderungen an die Mitgliedstaaten dokumentiere und kommentiere ich nachstehend:

Die Mär vom Rassismus

Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten und EU-Organe auf, anzuerkennen, daß Menschen afrikanischer Abstammung besonders stark Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt sind und ihre Menschen- und Grundrechte im allgemeinen nicht in gleichem Maße wahrnehmen können, was strukturellem Rassismus gleichkommt, und daß sie als Einzelpersonen und auch als Gruppe Anspruch auf Schutz vor diesen Ungleichheiten haben, einschließlich positiver Maßnahmen zur Förderung ihrer Rechte sowie zur Gewährleistung der uneingeschränkten und gleichberechtigten Wahrnehmung.

Kommentar:

Damit wird den Adressaten angesonnen, die Beurteilung des Parlaments der Lebenssituation von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa zu übernehmen. Eine eigene Beurteilung des Sachverhalts  steht den Mitgliedstaaten danach offenbar nicht zu. Es wird schlicht unterstellt, daß die Menschen afrikanischer Herkunft in Europa besonders stark, also stärker als Menschen anderer Herkunft, Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt sind. Besonders perfide ist der Vorwurf des sogenannten strukturellen Rassismus. Denn dies bedeutet, daß sämtliche gesellschaftliche Regeln, aber auch staatliche Vorschriften, Menschen afrikanischer Herkunft in Europa systematisch benachteiligen. Ein Staat, der auf sich hält, wird sich diesen Schuh nicht anziehen. Zu befürchten ist allerdings, daß sich Deutschland den Schuh anziehen wird, und zwar in bereitwilliger Demut. Denn zu den Staaten, die auf sich halten, gehört Deutschland derzeit sicherlich nicht. Vielmehr beten seine in ihrer Selbstwahrnehmung Eliten das Confiteor öffentlich bei jeder Gelegenheit, besonders inbrünstig die Worte „mea culpa, mea maxima culpa“.

Geschichte hat sich nicht ereignet, sie wird verordnet

Das Parlament fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, die Geschichte der Menschen afrikanischer Abstammung – einschließlich vergangener und andauernder Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zum Beispiel Sklaverei und transatlantischer Sklavenhandel, oder Ungerechtigkeiten und Verbrechen, die im Rahmen des europäischen Kolonialismus begangen wurden, aber auch der gewaltigen Errungenschaften und positiven Beiträge von Menschen afrikanischer Abstammung – in Europa offiziell anzuerkennen und ihr zu gedenken, indem sie den Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels auf europäischer und nationaler Ebene offiziell anerkennen und sogenannte „Monate der schwarzen Geschichte“  einführen.

Kommentar:

Das ist ein geradezu klassisches Beispiel für amtliche Geschichtsklitterung. Unwillkürlich kommt mir der spöttische Satz in den Sinn, wo der Unterschied zwischen Gott und den Historikern liegt. Gott kann die Geschichte eben nicht verändern. Hier wird  entgegen der historischen Wahrheit insinuiert, daß die Sklaverei auf dem afrikanischen Kontinent ausschließlich eine Angelegenheit der Europäer – im übrigen unterschiedslos, ob frühere Kolonialmacht oder nicht – gewesen sei. Daß dies im wesentlichen eine Angelegenheit  der muslimischen Araber, aber auch der Schwarzafrikaner selbst gewesen ist, kommt hier selbstverständlich nicht vor. Denn es paßt nicht in das Bild  von der weißen Sklavenhaltergesellschaft. Daß viele europäische Länder, denken wir etwa an die Skandinavier oder Osteuropäer, keinerlei koloniale Vergangenheit, auch nicht in Afrika, haben, scheint aus dieser Resolution ebenfalls nicht auf. Denn sie richtet sich an alle Mitglieder der Europäischen Union. Welche „gewaltigen Errungenschaften und positiven Beiträge von Menschen afrikanischer Abstammung“ in Europa festzustellen sind,  bleibt im Dunkeln. Nicht eine einzige Erfindung, wissenschaftliche Entdeckung oder kulturelle Leistung in Literatur oder Musik fällt mir dazu ein. Es gibt sie schlicht und einfach nicht.

Europäer, öffnet eure Brieftaschen!

Das Europäische Parlament erinnert daran, daß einige Mitgliedstaaten – unter Berücksichtigung der nachhaltigen Auswirkungen der Gegenwart – sinnvolle und wirksame Maßnahmen zur Wiedergutmachung vergangener Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die sich gegen Menschen afrikanischer Abstammung richteten, ergriffen haben. Es fordert  die EU-Organe und die verbliebenen Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel, das bestimmte Formen der Entschädigung, etwa öffentliche Entschuldigungen und die Rückgabe gestohlener Artefakte an die Herkunftsländer beinhalten kann, zu folgen.

Kommentar:

Sicherlich ist die koloniale Vergangenheit gerade der großen europäischen Kolonialmächte wie Frankreich und Großbritannien, aber auch Italien und Belgien, in weitaus geringerem Umfang schon aus zeitlichen Gründen auch Deutschland, in humanitärer Hinsicht nicht immer ein Ruhmesblatt gewesen.  Allerdings steht demgegenüber auch die Entwicklung einer  Infrastruktur und die Heranführung wenigstens der Eliten an die europäische Kultur. Wenn überhaupt, können sich Aufforderungen zu einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit der kolonialen Vergangenheit nur an die ehemaligen Kolonialmächte, nicht aber an die übrigen europäischen Staaten richten. Völlig ausgeblendet wird der Kolonialismus der arabischen Welt gegenüber der schwarzafrikanischen. In diesem Zusammenhang mehr als 150 Jahre nach dem Ende der Sklaverei, die zwar auf dem amerikanischen Kontinent ihre Nutznießer sah,  jedoch im wesentlichen von den Schwarzafrikanern selbst und ihren arabischen Peinigern ausging, und viele Jahrzehnte nach dem Ende der Kolonialherrschaft finanzielle Forderungen zu formulieren, ist schlicht abwegig. Denn auch das größte Unrecht wird irgendwann zur bloßen Geschichte, mindestens dann, wenn seither mehrere Generationen ins Dasein getreten sind und sich in die Ewigkeit verabschiedet haben.

Laßt sie laufen, denn ihr wollt doch keine Rassisten sein!

Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, die Erstellung von Profilen auf der Grundlage der Rasse oder der ethnischen Zugehörigkeit in allen Formen der Strafverfolgung, der Terrorismusbekämpfung und der Einwanderungskontrolle zu beenden und die Praktiken der unrechtmäßigen Diskriminierung und Gewalt offiziell anzuerkennen und zu bekämpfen, indem in den Behörden Anti-Rassismus-Schulungen sowie Schulungen zur Beseitigung von Vorurteilen abgehalten werden

Kommentar:

Hier wird nicht weniger gefordert, als die Arbeit der Polizei zu behindern. Es ist nun einmal eine unbestreitbare Tatsache, daß Menschen aufgrund ihrer äußeren Merkmale  zu erkennen und zu unterscheiden sind. Jede Täterbeschreibung bezieht sich auf äußere Merkmale, nicht aber auf  Gedanken und Vorstellungen der beschriebenen Person. Ja, ohne die Beschreibung äußerer Merkmale kann eine Person nicht identifiziert werden. Die Aussage eines Zeugen, die eine Person ohne Benennung ihrer äußeren Merkmale (Statur, Hautfarbe, Haarfarbe, Kleidung, Sprache etc.) beschreibt, ist für die ermittelnden Beamten schlicht wertlos. In diesem Zusammenhang von Rassismus zu reden, ist nicht nur  sachwidrig, sondern entwertet im Übrigen auch den Begriff des Rassismus, der nun wirklich der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit vorbehalten sein sollte. Es verhält sich hier wie mit allen anderen modischen Schmähungen: wer allen und jedem attestiert, ein Nazi zu sein, verharmlost  die historischen Nationalsozialisten bis zur Unkenntlichkeit.

Laßt sie alle zu uns kommen!

Das Europäische Parlament fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsvorschriften und Verfahren dafür zu sorgen, daß Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber auf sicherem und legalem Wege  in die EU einreisen können.

Kommentar:

Hier läßt man die Katze aus dem Sack. Gewissermaßen als Wiedergutmachung für all die behaupteten Verbrechen und Ungerechtigkeiten an der afrikanischen Bevölkerung sollen die Europäer dafür sorgen, daß Afrikaner ungehindert auf sicherem und legalem Wege in die EU einreisen können. Dem sollen keinerlei kleinliche Vorschriften wie etwa Asylgründe, Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention oder dergleichen entgegenstehen. Jedenfalls ist davon in dieser Entschließung nicht die Rede. Daß damit Millionen von Armutsflüchtlingen in die europäischen Sozialsysteme einreisen und  die europäischen Steuerzahler mit  Billionen von Euro belasten würden, ficht die edlen europäischen Parlamentarier offenbar nicht an. Angesichts ihrer üppigen  finanziellen Ausstattung während und nach ihrer parlamentarischen Zeit muß sie das persönlich auch nicht sorgen.

Wessen Interessen vertritt eigentlich das Europäische Parlament? Die Interessen der Europäer jedenfalls  nicht.


Die wahren Demokraten

Der Bundespräsident, der Bundestagspräsident, die Bundeskanzlerin, die führenden Medienschaffenden, sie alle werden nicht müde zu betonen, daß es in Deutschland selbstverständlich gut um die Meinungsfreiheit stehe. Jeder könne doch in Deutschland seine Meinung äußern, insbesondere müsse man nicht besorgen, dafür bestraft zu werden. Und gewissermaßen als quod erat demonstrandum pflegen unsere Talkshow Moderatorinnen einschlägigen Einwendungen besorgter Bürger oder „rechter“ Politiker, wenn sie denn einmal zu Wort kommen, entgegenzuhalten, alleine der Umstand, daß sie hier ihre Bedenken äußern könnten, beweise durchschlagend, daß wir in Deutschland Meinungsfreiheit hätten.

Gesetz und Recht sind das eine,

Natürlich und Gott sei Dank schützen die Gerichte in Deutschland die Meinungsfreiheit, sogar sehr weitgehend. So kann man Politiker Faschist, Obergauleiter der SA-Horden oder Zwangsdemokrat nennen, Transparente mit der Aufschrift „Deutsche wehrt euch gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität!“ vor sich hertragen oder auch kritisieren, daß gegen Reemtsma nicht auf Grund seiner Wehrmachtsausstellung wegen Volksverhetzung juristisch vorgegangen worden ist. In der Tat halten die Gerichte den Schutz der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes hoch.

das gesellschaftliche Klima ist das andere.

Doch darum geht es nicht. Werner Patzelt hat das Problem jüngst auf den Punkt gebracht, als er davon sprach, daß die „sozialen Kosten“ hoch, häufig zu hoch sind, wenn jemand von seinem Recht auf Meinungsfreiheit – ganz und gar im Rahmen der Gesetze – Gebrauch macht. Diese sozialen Kosten treten in vielfacher Weise auf. Wer etwa seine Karriere ruinieren und seinen Freundeskreis halbieren will, der äußere sich nur kritisch zur Flüchtlingspolitik, wie sie von der Bundesregierung unter dem Beifall der Oppositionsparteien mit Ausnahme der AfD (und ein bißchen der FDP) vertreten wird, und wie sie von den christlichen Kirchen allen Ernstes als Zeugnis des Glaubens gelobt wird. Das zeigt sich vor allem daran, daß vom politischen Weltbild – genau genommen könnte man auch von einer Gesinnung mit Glaubensqualität sprechen – abweichende Meinungen gesellschaftlich nicht geduldet, ja sogar unterdrückt werden. Trotz der selektiven Berichterstattung der Medien, wenn es um die Bürgerrechte so genannter „Rechter“ geht, lesen wir schon seit Jahren immer wieder von Brandanschlägen und körperlichen Attacken auf Politiker der einzigen „rechten“ Partei von Bedeutung, der AfD. Im allgemeinen geht die veröffentlichte Meinung auch achselzuckend daran vorbei, wenn die Häuser dieser Politiker mit Steinen oder Brandsätzen beworfen und mit Farbe beschmiert werden, ihre Autos angezündet und sie selbst verprügelt werden. Ja sogar die Attacken auf ihre Kinder in öffentlichen Schulen werden ersichtlich hingenommen. Mancher denkt sich wohl, das kommt halt davon, wenn man ein „Rechter“ ist.

Grundgesetz und Wirklichkeit

Man fragt sich natürlich, was in den Köpfen der Leute vorgeht, die sich anmaßen, abweichende Meinungen mit Gewalt zu unterdrücken. An und für sich sollte es unter Demokraten doch unstrittig sein, daß die Meinungsfreiheit schlechthin die Grundlage der Demokratie ist, wie das unser Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung feststellt. In seinem grundlegenden und daher immer wieder zitierten Lüth-Urteil vom 15.01.1958 formuliert es ja mit beeindruckender Wortwahl:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist im gewissen Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.“

Im Land der Manichäer und Zeloten

Doch in der seltsamen Vorstellungswelt solcher Leute finden diese Grundsätze keinen Platz. Gewissermaßen der Schulfall des Gesinnungsterrors durch die sogenannte Zivilgesellschaft, die doch gemeinhin als die Verwirklichung der Demokratie überhaupt gilt, ist derzeit in München zu beobachten. Dort soll am 22./23. November dieses Jahres eine Konferenz des Europäischen Instituts für Klima und Energie (EIKE) stattfinden. Es handelt sich dabei um ein nichtstaatliches, außerhalb des universitären Wissenschaftsbetriebes geführtes Institut, das allerdings als gemeinnützig anerkannt ist. Seine Veröffentlichungen stehen quer zu den Verlautbarungen etwa des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung und des Weltklimarates (IPCC). Das genügt offenbar, gegen dieses Institut mit der Wut der Heiligen Inquisition unseligen Angedenkens vorzugehen, wobei hier wie seinerzeit keine Beschränkung auf den geistigen Kampf stattfindet, vielmehr mit der Inbrunst des rechten Glaubens Gewalt ausgeübt wird.

Die besagte Tagung sollte im Hotel „NH München Ost Conference Center“ in Aschheim bei München stattfinden. Der Veranstalter hatte dieses Hotel ordnungsgemäß gebucht. Der Hotelgesellschaft war auch durchaus bekannt, um wen es sich bei diesem Kunden handelte, insbesondere, daß radikale Klimaschützer sich ihm gegenüber nicht mehr auf verbale Kritik beschränkten. Dennoch hatte man zunächst einmal genügend Rückgrat, den üblichen Veranstaltungsmietvertrag mit diesem Institut abzuschließen. Doch nun trat eine Organisation auf den Plan, die sich „Umweltinstitut München“ nennt, und in der Tat ein eingetragener, als gemeinnützig anerkannter Verein ist. Dieses Institut richtete unter dem 11.11.2019 – das Datum hat in diesem Fall mit dem Fasching wirklich nichts zu tun – ein Schreiben an dieses Hotel NH, in dem es wörtlich unter anderem heißt:

„Wir möchten Sie herzlich bitten, der Konferenz von EIKE keine Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, da diese Organisation gefährliche Propaganda verbreitet und unseren demokratischen Grundwerten entgegensteht.“

Umstrittene wissenschaftliche Meinungen werden zum Dogma erhoben. Ketzer werden nicht geduldet.

Bemerkenswert daran ist zunächst einmal, daß man überhaupt mit dem Ansinnen hervortritt, ein Hotel möge einen rechtswirksam geschlossenen Mietvertrag kündigen, weil der Mieter in den Augen der Verfasser dieses Schreibens „gefährliche Propaganda“ verbreitet (welche das sein soll, wird anschließend erklärt) und sogar unseren demokratischen Grundwerten entgegensteht. Letzteres ist derartig starker Tobak, daß man nun im Anschluß an diese Behauptung den Beleg dafür etwa in Gestalt eines Zitats aus dem Verfassungsschutzbericht des Bundes, mindestens des Freistaates Bayern, erwartet. In dieser Erwartung wird man jedoch enttäuscht. Nichts dergleichen ist dort zu lesen.

Stattdessen wird in denunziatorischem Ton ausgeführt:

„EIKE leugnet den menschengemachten Klimawandel, täuscht Wissenschaftlichkeit vor, verbreitet gezielt Desinformationen und versucht, Einfluß auf Parteien sowie die öffentliche Meinung zu nehmen. EIKE arbeitet unter anderem mit dem „Heartland Institute“ in den USA zusammen, einer maßgeblich von Geldern der Öl- und Gasindustrie finanzierten Organisation, die auf Desinformation und Zweifel setzt und damit über Jahrzehnte wirksamen Klimaschutz zum Schaden der Bevölkerung verhindert hat. Pseudowissenschaftliche Organisationen wie EIKE liefern hierzulande die Grundlage für die klimapolitischen Positionen der AfD. Die AfD leugnet ebenfalls alle (Anm. d. Verf.: alle!) gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur globalen Klimakrise und stellt sich der dringend notwendigen ambitionierten Klimapolitik entgegen. Sie ist außerdem eine Partei, in der rassistische, faschistische, antisemitische und frauenfeindliche Positionen geduldet oder direkt vertreten werden. (Anm.: Ohne diesen ganzen Quatsch geht es bei unseren Bessermenschen halt nicht, ob’s zum Thema gehört oder nicht.) In Zeiten der Klimakrise den wissenschaftlichen Konsens des menschengemachten Klimawandels zu leugnen und zu bekämpfen verhindert dringend notwendige Lösungen für die Klimakrise und gefährdet so unser aller Zukunft.“

Ein wenig Sprachkritik am Rande. „Klimaleugner“ klingt ja so wie „Holocaustleugner“. Leugnen ist von der Qualität her etwas anderes als in Abrede stellen, bestreiten, in Frage stellen. Leugnen heißt in der Umgangssprache vielmehr Dinge als unwahr hinzustellen, von deren Wahrheit doch jedermann überzeugt ist, und die so wahr sind, wie 2 × 2 eben 4 ist. Wer das leugnet, ist entweder dumm bis zur Grenze der Debilität oder schlimmer noch, ein Meinungsverbrecher.

Zur Rettung des Klimas muß die Aufklärung rückabgewickelt werden.

Nun mag es jedem unbenommen bleiben, die Verlautbarungen des IPCC und des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung für unumstößliche wissenschaftliche Wahrheiten zu halten, sich von deren Forderungen die Rettung der Welt zu versprechen und Leute, die dem nicht folgen, für unwissenschaftlich, dumm, gefährlich oder sonst was zu halten. Es ist eben Ausfluß der Meinungsfreiheit, daß Meinungen zu tolerieren sind, gleichgültig ob sie richtig oder falsch, wertvoll oder wertlos, politisch opportun oder das Gegenteil sind. Sie jedoch in der Art der Heiligen Inquisition unseligen Angedenkens wie Gotteslästerung zu behandeln und die übrige Menschheit aufzufordern, ja zu beschwören, schon ihre Äußerung zu verhindern und den Andersgläubigen, Ungläubigen, ja Ketzern, keine Möglichkeit zu geben, ihre Argumente öffentlich vorzutragen, ist der Rückfall in die Zeiten vor der Aufklärung. Gotteslästerung und Kirchenbann sind Begriffe, die wir glücklicherweise nur noch aus der Geschichte kennen. Nun aber feiern sie fröhliche Urständ, indessen nicht mehr in geistlichem Gewande, sondern unter dem Heckerhut der Vorkämpfer des gesellschaftlichen Fortschritts, ja der Weltenretter.

Der „wahre“ Glaube kommt mit dem Argument allein nicht aus. Es muß nicht nur schlagkräftig sein, sondern auch mit Schlagkraft in die Hirne geprügelt werden.  

Dem bloßen Argument, und kommt es auch so massiv daher, wie im vorliegenden Falle, vertraut man in diesen Kreisen allerdings nicht allein. In einem gleichzeitig verbreiteten Flugblatt wird dazu aufgerufen, das Hotel anzurufen und seinen Unmut kund zu tun. Man wolle diese Konferenz „nicht ungestört“ stattfinden lassen. Daher wird zum Treffen am Freitag, dem 22. November, um 7:30 Uhr am S-Bahnhof München-Riem aufgerufen. Was sich die Organisatoren darunter vorstellen, wurde kurz darauf deutlich. Das Tagungshotel bekam dann anschließend auch unliebsamen Besuch von einer Gruppe randalierender sogenannter Aktivisten. „Aktivist“ ist ja in der Sprachregelung unserer politisch korrekten Medien die Chiffre für Straftäter mit „richtiger“ Gesinnung. Mit Geschrei und ein wenig Sachbeschädigung deuteten sie an, mit welchen Konsequenzen das Tagungshotel rechnen muß, wenn es ungeachtet der Ermahnungen im zitierten Schreiben den sogenannten Klimaleugnern vertragsgemäß Räume zur Verfügung stellt. Das Tagungshotel ist dann auch eingeknickt und hat den Mietvertrag mit EIKE aus wichtigem Grunde, wie das im Gesetz heißt, gekündigt. Das ist wenig überraschend.

Die Manipulation der öffentlichen Meinung durch Verschweigen

Genauso wenig überrascht mich, daß in den politisch korrekten Medien, und das sind fast alle, über diesen Vorgang nichts zu finden ist. Vermutlich ist das, wie es seinerzeit zu einem einschlägigen Thema der Chefredakteur der Tagesschau formuliert hat, „keine Sache von überregionaler Bedeutung“, und daher auch nicht berichtenswert. Es gibt eine andere Lesart. Diese Nachrichten könnten unvoreingenommene Bürger beunruhigen, und zwar nicht im Sinne der herrschenden Meinung, die gerade in diesem Falle die Meinung der Herrschenden ist, wie das die achtundsechziger Studenten so gerne formuliert haben.

Unliebsame Meinungen sollen erst gar nicht verbreitet werden können. Dieses politische Muster scheint sich durchzusetzen. Ausgerechnet im sogenannten Mutterland der Demokratie Großbritannien hat jüngst die BBC sich dazu entschlossen, sogenannte Klimaskeptiker in ihren Sendungen nicht mehr zu Wort kommen zu lassen. Offenbar herrschen dort Vorstellungen, wie sie in dem zitierten Schreiben jenes famosen Umweltinstituts aus München aufscheinen. Bei uns in Deutschland stößt das erwartungsgemäß bei der Partei an der Spitze der Bewegung auf Zustimmung. Die mit gut 97 % der Delegiertenstimmen wiedergewählte Vorsitzende der Grünen Annalena Baerbock hat diese Entscheidung ausdrücklich begrüßt und in Deutschland zur Nachahmung aufgerufen.

Die „schöne neue Welt“ wird Wirklichkeit

Die Vorstellungen von George Orwell werden hier deutlich übertroffen. Die allumfassende Diktatur in seiner Dystopie „1984“ arbeitete noch mit der Umerziehung. Die Grünen und ihre militanten Kohorten in den Medien und diversen Umweltverbänden arbeiten mit der schlichten Unterdrückung unliebsamer Meinungen. Wenn unerwünschte Meinungen erst gar nicht verbreitet werden können, dann muß man die Bevölkerung auch nicht umerziehen. Sie nehmen den allein seligmachenden Glauben auf wie die Atemluft, denn andere Informationen als die Dogmen der Klimaideologie können sie erst gar nicht hören oder lesen. Wer nie davon gehört hat, daß man aus Weintrauben auch Wein machen kann, der wird das auch nicht tun. Hier zeigt sich ein Verständnis von Staat und Gesellschaft, das wir längst überwunden geglaubt haben. Der Co-Vorsitzende von Frau Baerbock, der von linken Tagträumen bereits als Bundeskanzler herbeiphantasierte Robert Habeck, hat ja schon öffentlich darüber nachgedacht, ob China das effektivere Politikmodell ist. Ja, Mao Ze Dong hat die Linken unseres Landes schon immer fasziniert. Darüber sollten wir nachdenken, und auch danach handeln, bevor wir eines Morgens in der Volksrepublik Deutschland aufwachen.

Nicht nur eine Stilfrage

Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat heute seinen Vorsitzenden abgewählt. In den 70 Jahren, die unser Parlament nun besteht, ist dies zum ersten Mal geschehen. Zugrunde liegen muß also ein schwerwiegender Sachverhalt. Dem Abgeordneten Stephan Brandner, um den es hier geht, wird vorgeworfen, sich mit öffentlichen Äußerungen in einer Art und Weise positioniert zu haben, die mit der Würde seines Amtes als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages nicht vereinbar ist. In jüngster Zeit hat sich Herr Brandner im Zusammenhang mit dem Mordanschlag von Halle in der Weise positioniert, daß er einen tweet zustimmend kommentiert hat, in dem der Verfasser beanstandete, daß Politiker „mit Kerzen in der Hand vor einer Synagoge herumlungerten“. Ferner hat er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den “ Rocker“ Udo Lindenberg dahingehend kommentiert, daß es sich dabei um einen „Judaslohn“ gehandelt habe. Auch sonst sei er in der Vergangenheit mit zumindest grenzwertigen Äußerungen aufgefallen.

Politiker machen keine Fehler, auch Neulinge auf dem politischen Parkett nicht

Brandner selbst ist sich – natürlich – keiner Schuld bewußt. Seine Partei- und Fraktionsführung steht jedenfalls vorläufig hinter ihm. Auch darauf wird zurückzukommen sein.

Proll ist nicht toll

Fangen wir einmal bei der Tonlage an, die Herr Brandner glaubt anschlagen zu müssen. Sein Vokabular und sein sprachlicher Duktus entsprechen dem, was in den sogenannten sozialen, tatsächlich asozialen Medien leider an der Tagesordnung ist. Eine schwer erträgliche Mischung von Dummheit, verbalem Proletentum und vermeintlicher Witzigkeit auf Kneipenniveau. Nun ist der Mann Volljurist, seit vielen Jahren Rechtsanwalt und seit einigen Jahren Parlamentarier. Dazu noch bekleidete er das hoch angesehene Amt eines Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Hier erwartet man einfach ein anderes Niveau. Egal,  ob hier auch intellektuelle Defizite inmitten liegen, oder auch nur  ein Hang zu prolliger Sprache, von einem solchen Menschen erwartet man etwas anderes. Für den Rechtsanwalt ist das im Übrigen sogar gesetzlich geregelt. § 47a der Bundesrechtsanwaltsordnung, immerhin ein Gesetz, verlangt vom Rechtsanwalt  Sachlichkeit in der Argumentation. Wenn sprachlich die Ebene der Sachlichkeit verlassen und das Terrain der persönlichen Schmähung betreten wird, dann ist das mit den beruflichen Pflichten des Rechtsanwaltes nicht mehr vereinbar. Unabhängig davon dürfen die Wähler erwarten, daß ihre Abgeordneten ein Auftreten an den Tag legen, das der Würde des Parlaments angemessen ist. Der Plenarsaal ist keine Kneipe, das Rednerpult keine Theke und die Presseerklärung eines Abgeordneten sollte sich von Kritzeleien auf Toilettenwänden deutlich abheben.

Halbbildung wirkt immer peinlich

Gehen wir weiter zu den Inhalten der letzten Entgleisungen des Herrn Brandner. Vor einem Gotteshaus „lungert“ niemand herum. Wer etwa nach dem Mordanschlag von Halle mit einer Kerze in der Hand am Tatort stand, trauerte um die Toten des Tages und brachte sein Mitgefühl mit den Menschen zum Ausdruck, die in der dortigen Synagoge Todesangst gelitten haben müssen, als ihnen bewußt wurde, daß der Täter versuchte, das Tor zum Gelände gewaltsam zu öffnen und dann bewaffnet in die Synagoge einzudringen, um dann um sich zu schießen. Wenn jemand einen tweet auf dem Bildschirm vorfindet, wie den zitierten, der kann darauf nur in zwei denkbaren Varianten reagieren. Die erste ist Wegklicken. Die zweite ist ein retweet, mit dem der Verfasser gerügt und zur Ordnung gerufen wird. Die von Herrn Brandner gewählte Variante gibt es für einen seriösen Teilnehmer an der öffentlichen Debatte nicht. Ob man nun den Promillebarden Udo Lindenberg mag oder nicht. Populäre Künstler oder solche, die für Künstler gehalten werden, erhalten eben irgendwann das Bundesverdienstkreuz. Wer also das künstlerische Schaffen des Herrn nicht für auszeichnungswürdig hält, der geht eben achselzuckend darüber hinweg. So habe ich das gehalten. Wenn man das aber mit der Vokabel „Judaslohn“ belegt, und anschließend als entschuldigende Begründung anführt, der Mann habe sich mit Beleidigungen der AfD hervorgetan, und im übrigen sei der Begriff „Judaslohn“ doch auch von anderen Politikern in der Vergangenheit häufig gebraucht worden, dann liegt das in mehrfacher Hinsicht neben der Sache.

Der Judaslohn, das waren nach der biblischen Erzählung von der Leidensgeschichte Jesu Christi die 30 Silberlinge, für die der Apostel Judas Jesus an seine Häscher verriet.  Also der Lohn des Verräters. Wen oder was der Likörfreund Udo Lindenberg verraten haben soll, teilt uns Herr Brandner nicht mit. Die AfD sicher nicht, denn ihr hat er weder angehört noch stand er in irgend einem Vertrauensverhältnis zu ihr. Beleidigen, schmähen und verleumden konnte er sie durchaus, verraten nicht. Wir gehen einmal davon aus, daß in der Tat jener Judas der Namensgeber der abwertenden Begrifflichkeit „Judaslohn“ ist, von dem in der Leidensgeschichte Jesu die Rede ist, und der im Unterschied zu einem weiteren Apostel namens Judas Thaddäus als Judas Ischariot bezeichnet wird. Denn der Vorname Judas war in jener Zeit offenbar in der römischen Provinz Judäa gebräuchlich. In mehrfacher Hinsicht ist also die Bezeichnung „Judaslohn“ für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den promilleschweren Barden mit seinem eintönigen Sprechgesang abwegig. Sie ist offenbar pejorativ gemeint, entlarvt allerdings ihren Urheber als Halbgebildeten.

Die dümmste Ausrede

Soweit sich Herr Brandner darauf herauszureden suchte, der Begriff sei in der Vergangenheit doch schon des Öfteren von anderen Politikern benutzt worden, so ist das aus dem Munde eines Rechtsanwaltes  besonders peinlich.  Jedem Juristen ist doch der Spruch geläufig, daß zwar pausenlos gestohlen wird, indessen der Diebstahl verboten ist. Dem ertappten Dieb nützt der Hinweis auf seine vielen nicht ertappten “ Kollegen“ nichts.

Führung sieht anders aus – Flaschen müssen eben raus

Kommen wir zur Reaktion der Parteioberen des Herrn Brandner. Sie machten vor den Mikrofonen und Kameras keine gute Figur. Abgesehen davon, daß die beleidigte Leberwurst immer eine Witzfigur ist, muß man eben als verantwortlicher Politiker nüchtern einschätzen können, wie die Lage ist. Insbesondere muß man die Auftritte seiner sogenannten Parteifreunde, die ja nicht selten eher eine Belastung für ihre Partei sind, sachlich bewerten können, vor allem dahingehend, ob sie der eigenen Partei eher schaden als nützen. Insoweit haben die Fraktionsvorstände der AfD im Deutschen Bundestag heute  versagt. Eigentlich schon die Tage zuvor, denn ein umsichtiger Fraktionsvorstand zieht eine solch peinliche Figur wie Herrn Brandner rechtzeitig aus der Schusslinie und verbannt ihn auf die hinteren Plätze des Plenarsaals. Man wird eben noch einiges lernen müssen, bevor man von der politischen Konkurrenz wirklich ernst genommen werden muß. Angesichts der Entwicklung, welche die Grünen im Laufe der Jahrzehnte seit ihrem erstmaligen Einzug in den Deutschen Bundestag gezeigt haben, ist nach menschlichem Ermessen zu erwarten, daß dieser Zeitpunkt mittelfristig durchaus erreicht werden wird. Politische Geisterfahrer wie Herr Brandner werden das dann aus der beschaulichen Warte des politischen Rentners betrachten.

Schadenfreude nützt niemandem

Wenn der alteingesessenen politischen Konkurrenz tatsächlich daran gelegen wäre, mit einer Partei, die rund 15 % der Wähler vertritt, in einen sachlichen politischen Diskurs zu treten, dann würden sie davon Abstand nehmen, diese Partei grundsätzlich als undemokratisch, ja verfassungsfeindlich zu diffamieren. Objektiv besteht dazu kein Anlaß, wenn auch einige ihrer Mandatsträger damit zutreffend beschrieben werden. Auch das hatten wir in den Anfangszeiten der Grünen auch, ja sogar bei manchen Herren eine kriminelle Vergangenheit. Davon will man heute dort natürlich nichts mehr wissen. Doch mit der Geschichte ist es so wie mit dem Internet. Auch was aus dem Gedächtnis gelöscht wird, ist dennoch da und kann mit relativ geringem Aufwand wieder sichtbar gemacht werden. Letztendlich hatte Goethe recht. Politika, ein garstig Lied!   

Sag‘ doch einfach Bulle zu mir!

Berlin ist irgendwie etwas Besonderes. Bundeshauptstadt, für manche auch Bundeshauptslum. Wer etwa aus Bayern mal kurz in Berlin Station macht, tendiert eher zu letzterer Beschreibung. Der Magensäurespiegel steigt dann auch etwas an, wenn man an die jährlich rund 4 bis 5 Milliarden € denkt, die man als bayerischer Steuerzahler nach Berlin überweist. Für die fleißigen Schwaben, Badener und Kurpfälzer gilt natürlich nichts anderes. Man ist auch schon nicht mehr überrascht, daß es mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dort ganz anders ist, als zu Hause. Die Woche noch konnte ich mit einem Blick aus dem Autofenster mitbekommen, wie ein Randalierer mit Bierflasche in der Hand willkürlich auf ordnungsgemäß abgestellte Fahrräder und E-Scooter eintrat. Seine Mitbürger auf einem gut frequentierten Gehsteig störte das offenbar nicht weiter. Von Polizei war weit und breit ohnehin nichts zu sehen. Daß es in dieser Stadt rechtsfreie Räume gibt, weiß man ja. Das Drogendealer-Paradies Görlitzer Park, die diversen „besetzten“ Häuser wie etwa in der Rigaer Straße, die seit Jahren Heimat des linksextremen Antifa-Gesindels sind, ohne daß der Staat, hier also der Berliner Senat, Recht und Gesetz durchsetzt, das alles nimmt der Bürger aus dem Süden der Republik mit Kopfschütteln zur Kenntnis.

Berlin setzt eben Schwerpunkte!

Man nimmt auch zur Kenntnis, daß die Schulen baulich verrotten, in sogenannten Brennpunktschulen Jugendliche mit dem sogenannten Migrationshintergrund und dem festen Glauben an Allah und seinen Propheten die sogenannten ungläubigen Mitschüler terrorisieren, die Verwaltungen der Bezirke indessen das alles offenbar mit einem gewissen Wohlwollen tolerieren, und statt der baulichen Sanierung etwa von  Schultoiletten lieber in gendergerechte Toiletten für das dritte Geschlecht investieren, und was der Narreteien mehr sind.

Abrüstung!

Doch immer wenn man glaubt es geht nicht mehr kommt von irgendwo, nein, nicht ein Lichtlein her, sondern der Schwachsinn wird getoppt. Der neueste Schildbürgerstreich: die Berliner Polizisten werden künftig keine Dienstgrade mehr haben, sondern nur noch Amts- oder Dienstbezeichnungen. Dienstgrad ist nämlich ein militärischer Begriff. Der Unteroffizier, der Major, der General, das sind Dienstgrade. Tja. Da muß doch was geschehen! Angeblich haben sich Polizeibeamte bei ihrer Personalvertretung darüber beschwert, daß hier solche militaristischen Vokabeln gebraucht werden. Da muß natürlich Abhilfe geschaffen werden. Der Polizeimeister ist eben eine Amtsbezeichnung und kein Dienstgrad, so will es der rot rot-grüne Senat künftig halten. Die herkömmliche Bezeichnung, wie sie auch in ganz Deutschland unhinterfragt gilt, wird eben im sozialistischen und pazifistischen Paradies Berlin künftig auf den Müllhaufen der unrühmlichen Vergangenheit entsorgt.

Bitte nicht auf halbem Weg stehen bleiben!

Doch das greift doch alles viel zu kurz. Immer noch gibt es den Polizei-Hauptwachtmeister und den Kriminalkommissar. Der Hauptwachtmeister war in der Wehrmacht ein Feldwebeldienstgrad bei der Artillerie. Und gab es den Kommissar nicht auch schon im Dritten Reich? (Na ja, von den Volkskommissaren der russischen Revolution wollen wir mal nicht reden, weiß ja eh‘ keiner mehr.) Also haben wir es hier mit einem bis dato nicht erkannten Relikt der Nazizeit zu tun. Hier müssen wir also den notorisch historisch ungebildeten roten und grünen Möchtegern-Politikern Nachhilfeunterricht erteilen. In der Konsequenz können sie nur diese ganzen militärischen Vokabeln aus dem dienstlichen Gebrauch der Berliner Polizei streichen. Wenn schon zivil, dann richtig. Wenn schon antimilitaristisch, dann richtig pazifistisch. Wieso denn überhaupt eine hierarchische Amtsbezeichnung? Ist das heute überhaupt noch zeitgemäß? Ein Blick in andere staatliche Bereiche könnte da helfen. Wie wäre es etwa mit „Polizeibeschäftigter“, oder noch neutraler „Tarifbeschäftigte“? Dergleichen Amts-, besser: Funktionsbezeichnungen liest man zwischenzeitlich ja schon auf dem ein oder anderen Schriftstück, das einem aus verschiedenen Behörden auf den Tisch flattert.

So kommen Bürger und Ordnungshüter sich menschlich näher

Für den täglichen Sprachgebrauch ist das sicherlich zunächst einmal ein bisschen schwierig. Ich stelle mir mal vor, in eine Verkehrskontrolle zu geraten und von einem Polizeibeamten nach meiner Fahrerlaubnis und dem Kfz-Schein gefragt zu werden. Soll ich den guten Mann oder seine Kollegin vielleicht mit „Herr Tarifbeschäftigter“ oder „Frau Polizeibeschäftigte“ ansprechen? Oder vielleicht ganz deeskalierend mit: „Mensch Bulle, da hab‘ ich aber Scheiß gebaut!“? Naja, vielleicht werden uns diese famosen Berliner Politiker, die zwar ihre Stadt offenbar nicht verwalten, geschweige denn regieren können, aber an der Spitze des gesellschaftlichen Fortschritts marschieren, eine handhabungssichere Verhaltensmaßregel mit auf den Weg geben.

Wir in Absurdistan schaffen das!

Gehirnamputiert

Es muß wohl Menschen geben, bei denen an der Stelle, wo sich bei allen anderen Menschen das Gehirn befindet, die letzten Windungen des Dickdarms ihre Arbeit tun und die dabei entstehenden Gase statt durch das Rektum durch den Mund austreten. Zumindest dann, wenn sie glauben, sich politisch zu äußern. Von solchem Schlage muß der Zeitgenosse sein, der nach der Wahl des Nürnberger Christkinds seine zerebralen Flatulenzen über das Internet verbreitet hat. Dieser Gestank verursacht wohl bei den allermeisten, um deren Nase er streicht, Übelkeit. Bei mir auch.

Ein Christkind mit Migrationshintergrund 

Dieser Zeitgenosse hat daran Anstoß genommen, daß für die nächsten zwei Jahre das Nürnberger Christkind von einer 17-jährigen Gymnasiastin dargestellt wird, die in seinen Augen den Makel hat, daß ihr Vater kein sogenannter Biodeutscher ist, sondern aus Indien stammt. Alleine schon der Umstand, daß sich dieser Vollpfosten an dieser Herkunft eines Elternteils der Schülerin mit dem schönen Vornamen Benigna, was Latein ist und zu Deutsch „die Gütige“ bedeutet, so stößt, daß er meint, an seinen gedanklichen Blähungen müsse auch die Öffentlichkeit teilhaben, zeigt mit hinreichender Klarheit, was für ein Mensch da die Tastatur seines PC gequält hat.

Wer oder was ist das Nürnberger Christkind eigentlich?

Der Nürnberger Christkindlesmarkt dürfte der bekannteste seiner Art in Deutschland sein. Gewissermaßen sein Markenzeichen ist die Eröffnung des Marktes durch die Figur des Nürnberger Christkindes im Engelskostüm mit goldenem Lockenhaar, begleitet von zwei ebenfalls lebendigen Rauschgoldengeln. Dieses Christkind wird alle zwei Jahre aus einer Anzahl von Bewerberinnen gewählt, die im Alter zwischen 16 und 20 Jahren sind und in Nürnberg die Schule besuchen. Seine Aufgaben in der Vorweihnachtszeit bestehen darin, eben diesen in Nürnberg Christkindlesmarkt genannten Weihnachtsmarkt mit einem traditionellen Prolog zu eröffnen, und dann in der Adventszeit Kindergärten, Altenheime, Schulen, Betriebsfeste und dergleichen zu besuchen und damit ein wenig vorweihnachtlichen Glanz zu verbreiten. Der Christkindlesmarkt selbst ist eine im Laufe der Jahrhunderte gewachsene Veranstaltung. Die Figur des Christkindes, das den Markt eröffnet, ist pikanterweise von den Nationalsozialisten eingeführt worden, die erstmals im Jahr 1933 eine Schauspielerin das Nürnberger Christkind darstellen ließen. Während des Krieges gab es den Christkindlesmarkt nicht, erst 1948 wurde die  noch junge Tradition wieder aufgenommen.

Wer ist Benigna Munsi?

Nun hat in diesem Jahr die 17-jährige Gymnasiastin Benigna Munsi die Jury überzeugt. Die junge Dame punktete ersichtlich mit ihrem frischen und offenen Wesen ebenso wie ihrer Musikalität – sie spielt Oboe. Darüber hinaus ist sie Ministrantin und singt im Kirchenchor ihrer Heimatgemeinde. Kurz, sie bringt eigentlich alles mit, was man sich von der Schülerin wünscht, die das Nürnberger Christkind darstellen soll. Daß ihr Vater aus Indien stammt, hat man in Nürnberg allenfalls beiläufig zur Kenntnis genommen.

Wenn das Casting an der Basis nicht funktioniert

Offenbar völlig anders hat das ein Zeitgenosse aus München gesehen, den seine Partei offenbar ohne die erforderliche Vorprüfung seiner Person, seines Charakters, seiner Intelligenz und seines Allgemeinwissens mit der Betreuung einer Facebook Seite beauftragt hat. Vielleicht hat sich auch nur kein anderer gefunden, vielleicht war seine Beauftragung auch das Ergebnis einer Entscheidungsfindung mit viel Bier und Schnaps. Jedenfalls findet dieser Mensch, daß die Darstellerin des Nürnberger Christkindes wohl ausschließlich deutsches Blut in ihren Adern haben darf. Ob er Julius Streicher zu seinen Vorfahren zählt, wissen wir nicht.

Nachhilfe für bildungsferne völkische Beobachter

Nun muß man bei so viel Bildungsferne erst einmal Nachhilfeunterricht erteilen. Der Vater der Schülerin ist in der Tat Inder. Offenbar aber auch katholisch. Wer selbst einer christlichen Konfession angehört, aber auch wer nur mittelmäßiges Wissen über die Geschichte des Christentums hat, dem sind die sogenannten Thomas-Christen in Indien ein Begriff. Der Apostel Thomas soll ja im Jahre 40 n. Chr. nach Osten aufgebrochen und schließlich in Indien angekommen sein, wo er erfolgreich missioniert haben muß, denn es gibt seither eine urchristliche Gemeinde dort. Und was den Arier-Nachweis angeht, den die geistigen Vorläufer jenes Vollpfostens zu verlangen pflegten: die Inder sind Arier. Zur menschlichen Niedertracht kommt hier also auch ein bestürzendes Maß von Bildungsferne. In diesem Ausmaß sollte es eigentlich bei Leuten, die hier aufgewachsen und in die Schule gegangen sind, nicht vorkommen. Leider ist es jedenfalls in diesem Falle anders.

Das Christentum kennt nur Menschen

Daß mit der Figur des Christkindes, immerhin nach christlichem Glauben der Sohn Gottes, den er zur Erlösung der Menschheit in die Welt gesandt hat, die Universalität des Menschengeschlechts verbunden ist, kommt sehr schön im letzten Satz des Prologs zum Ausdruck, den das Christkind alljährlich von der Empore der Nürnberger Frauenkirche spricht: „Das Christkind lädt zu seinem Markte ein, und wer da kommt, der soll willkommen sein.“

Verallgemeinerungen sind immer falsch, manchmal auch bösartig

Der Vorgang hat natürlich eine weitere ärgerliche Seite. Der Vollpfosten, von dem hier die Rede ist, betreut eine Facebook Seite eines Kreisverbandes der AfD. Wie nicht anders zu erwarten, stürzt sich nun die gesamte politisch-mediale Klasse auf ihren verhassten Feind und meint uns weismachen zu können, hier offenbare sich der wahre Geist dieser Partei. Ich halte die übergroße Mehrheit meiner Landsleute für wesentlich klüger und nachdenklicher, als diese medialen Scharfmacher glauben. Wer allerdings die Leute glauben machen will, ein solcher Vollidiot sei der Prototyp seiner Partei, der ist charakterlich von ihm nicht weit entfernt.