Wessen Interesse vertritt das Europäische Parlament?

Europa ist die Wiege der Weltkultur. Jedenfalls der Kultur, die das gesellschaftliche Leben, den wissenschaftlichen Standard, die Möglichkeiten der industriellen Produktion, den Wohlstand breitester Bevölkerungskreise und nicht zuletzt die individuelle Freiheit der Menschen, ja die Menschenrechte überhaupt geschaffen hat. Das gilt ungeachtet aller modisch gewordenen Vorwürfe gegen die Europäer einschließlich ihrer Nachkommen in anderen Teilen dieser Erde, insbesondere Amerika und Ozeanien mit Australien und Neuseeland, also in der altmodischen Rassenterminologie gegen die Weißen überhaupt. Insoweit gilt der Satz von Michael Klonovsky: „Wenn man sämtliche Schöpfungen des weißen Mannes von diesem Planeten entfernte, besäßen seine Ankläger weder Zeit noch Mittel, ja nicht einmal Begriffe, um ihn mit Vorwürfen zu überhäufen.“ Die Verifizierung dieses Satzes wird spätestens deutlich, wenn man die Verteilung der Patentanmeldungen und erteilten Patente auf dieser Erde betrachtet.

Ist die EU Europa?

Die Europäische Union nimmt für sich in Anspruch,  Europa zu sein, mindestens seine Zukunft. Daran bestehen nicht nur deswegen erhebliche Zweifel, weil diese Organisation keineswegs von  allen europäischen Ländern getragen wird. Daran bestehen noch sehr viel größere Zweifel, wenn man ihre Aktivitäten betrachtet.  Das gilt insbesondere hinsichtlich der Wahrung der europäischen Identität, gerade auch in ihrer Vielfalt  der nationalen Traditionen. Ihren Schwerpunkt scheint sie zwischenzeitlich anderswo zu suchen.

Das Europäische Parlament als Gouvernante Europas

Nachzulesen zum Beispiel in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 zu den Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa. In der europäischen juristischen Dokumenten eigenen verquasten und das Verständnis erschwerenden Gesetzgebungstechnik, in der nicht nur die Rechtsgrundlagen einer Entschließung, eines Beschlusses oder eines Gesetzes angegeben werden, sondern Hinweise auf unterschiedlichste Dokumente, in diesem Falle 19 an der Zahl, und zugrunde liegende Erwägungen, in diesem Falle 21 an der Zahl, gibt es den Mitgliedsstaaten Vorgaben für den Umgang mit Menschen afrikanischer Abstammung in Europa, die es tatsächlich in sich haben. Es ist hier nicht der Platz, diese in vollem Umfang zu dokumentieren. Es lohnt sich allerdings diese Entschließung 2018/2899 (ASP) im Volltext nachzulesen. Die aus meiner Sicht auffallendsten Forderungen an die Mitgliedstaaten dokumentiere und kommentiere ich nachstehend:

Die Mär vom Rassismus

Das Parlament fordert die Mitgliedstaaten und EU-Organe auf, anzuerkennen, daß Menschen afrikanischer Abstammung besonders stark Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt sind und ihre Menschen- und Grundrechte im allgemeinen nicht in gleichem Maße wahrnehmen können, was strukturellem Rassismus gleichkommt, und daß sie als Einzelpersonen und auch als Gruppe Anspruch auf Schutz vor diesen Ungleichheiten haben, einschließlich positiver Maßnahmen zur Förderung ihrer Rechte sowie zur Gewährleistung der uneingeschränkten und gleichberechtigten Wahrnehmung.

Kommentar:

Damit wird den Adressaten angesonnen, die Beurteilung des Parlaments der Lebenssituation von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa zu übernehmen. Eine eigene Beurteilung des Sachverhalts  steht den Mitgliedstaaten danach offenbar nicht zu. Es wird schlicht unterstellt, daß die Menschen afrikanischer Herkunft in Europa besonders stark, also stärker als Menschen anderer Herkunft, Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit ausgesetzt sind. Besonders perfide ist der Vorwurf des sogenannten strukturellen Rassismus. Denn dies bedeutet, daß sämtliche gesellschaftliche Regeln, aber auch staatliche Vorschriften, Menschen afrikanischer Herkunft in Europa systematisch benachteiligen. Ein Staat, der auf sich hält, wird sich diesen Schuh nicht anziehen. Zu befürchten ist allerdings, daß sich Deutschland den Schuh anziehen wird, und zwar in bereitwilliger Demut. Denn zu den Staaten, die auf sich halten, gehört Deutschland derzeit sicherlich nicht. Vielmehr beten seine in ihrer Selbstwahrnehmung Eliten das Confiteor öffentlich bei jeder Gelegenheit, besonders inbrünstig die Worte „mea culpa, mea maxima culpa“.

Geschichte hat sich nicht ereignet, sie wird verordnet

Das Parlament fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, die Geschichte der Menschen afrikanischer Abstammung – einschließlich vergangener und andauernder Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zum Beispiel Sklaverei und transatlantischer Sklavenhandel, oder Ungerechtigkeiten und Verbrechen, die im Rahmen des europäischen Kolonialismus begangen wurden, aber auch der gewaltigen Errungenschaften und positiven Beiträge von Menschen afrikanischer Abstammung – in Europa offiziell anzuerkennen und ihr zu gedenken, indem sie den Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer der Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels auf europäischer und nationaler Ebene offiziell anerkennen und sogenannte „Monate der schwarzen Geschichte“  einführen.

Kommentar:

Das ist ein geradezu klassisches Beispiel für amtliche Geschichtsklitterung. Unwillkürlich kommt mir der spöttische Satz in den Sinn, wo der Unterschied zwischen Gott und den Historikern liegt. Gott kann die Geschichte eben nicht verändern. Hier wird  entgegen der historischen Wahrheit insinuiert, daß die Sklaverei auf dem afrikanischen Kontinent ausschließlich eine Angelegenheit der Europäer – im übrigen unterschiedslos, ob frühere Kolonialmacht oder nicht – gewesen sei. Daß dies im wesentlichen eine Angelegenheit  der muslimischen Araber, aber auch der Schwarzafrikaner selbst gewesen ist, kommt hier selbstverständlich nicht vor. Denn es paßt nicht in das Bild  von der weißen Sklavenhaltergesellschaft. Daß viele europäische Länder, denken wir etwa an die Skandinavier oder Osteuropäer, keinerlei koloniale Vergangenheit, auch nicht in Afrika, haben, scheint aus dieser Resolution ebenfalls nicht auf. Denn sie richtet sich an alle Mitglieder der Europäischen Union. Welche „gewaltigen Errungenschaften und positiven Beiträge von Menschen afrikanischer Abstammung“ in Europa festzustellen sind,  bleibt im Dunkeln. Nicht eine einzige Erfindung, wissenschaftliche Entdeckung oder kulturelle Leistung in Literatur oder Musik fällt mir dazu ein. Es gibt sie schlicht und einfach nicht.

Europäer, öffnet eure Brieftaschen!

Das Europäische Parlament erinnert daran, daß einige Mitgliedstaaten – unter Berücksichtigung der nachhaltigen Auswirkungen der Gegenwart – sinnvolle und wirksame Maßnahmen zur Wiedergutmachung vergangener Ungerechtigkeiten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die sich gegen Menschen afrikanischer Abstammung richteten, ergriffen haben. Es fordert  die EU-Organe und die verbliebenen Mitgliedstaaten auf, diesem Beispiel, das bestimmte Formen der Entschädigung, etwa öffentliche Entschuldigungen und die Rückgabe gestohlener Artefakte an die Herkunftsländer beinhalten kann, zu folgen.

Kommentar:

Sicherlich ist die koloniale Vergangenheit gerade der großen europäischen Kolonialmächte wie Frankreich und Großbritannien, aber auch Italien und Belgien, in weitaus geringerem Umfang schon aus zeitlichen Gründen auch Deutschland, in humanitärer Hinsicht nicht immer ein Ruhmesblatt gewesen.  Allerdings steht demgegenüber auch die Entwicklung einer  Infrastruktur und die Heranführung wenigstens der Eliten an die europäische Kultur. Wenn überhaupt, können sich Aufforderungen zu einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit der kolonialen Vergangenheit nur an die ehemaligen Kolonialmächte, nicht aber an die übrigen europäischen Staaten richten. Völlig ausgeblendet wird der Kolonialismus der arabischen Welt gegenüber der schwarzafrikanischen. In diesem Zusammenhang mehr als 150 Jahre nach dem Ende der Sklaverei, die zwar auf dem amerikanischen Kontinent ihre Nutznießer sah,  jedoch im wesentlichen von den Schwarzafrikanern selbst und ihren arabischen Peinigern ausging, und viele Jahrzehnte nach dem Ende der Kolonialherrschaft finanzielle Forderungen zu formulieren, ist schlicht abwegig. Denn auch das größte Unrecht wird irgendwann zur bloßen Geschichte, mindestens dann, wenn seither mehrere Generationen ins Dasein getreten sind und sich in die Ewigkeit verabschiedet haben.

Laßt sie laufen, denn ihr wollt doch keine Rassisten sein!

Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, die Erstellung von Profilen auf der Grundlage der Rasse oder der ethnischen Zugehörigkeit in allen Formen der Strafverfolgung, der Terrorismusbekämpfung und der Einwanderungskontrolle zu beenden und die Praktiken der unrechtmäßigen Diskriminierung und Gewalt offiziell anzuerkennen und zu bekämpfen, indem in den Behörden Anti-Rassismus-Schulungen sowie Schulungen zur Beseitigung von Vorurteilen abgehalten werden

Kommentar:

Hier wird nicht weniger gefordert, als die Arbeit der Polizei zu behindern. Es ist nun einmal eine unbestreitbare Tatsache, daß Menschen aufgrund ihrer äußeren Merkmale  zu erkennen und zu unterscheiden sind. Jede Täterbeschreibung bezieht sich auf äußere Merkmale, nicht aber auf  Gedanken und Vorstellungen der beschriebenen Person. Ja, ohne die Beschreibung äußerer Merkmale kann eine Person nicht identifiziert werden. Die Aussage eines Zeugen, die eine Person ohne Benennung ihrer äußeren Merkmale (Statur, Hautfarbe, Haarfarbe, Kleidung, Sprache etc.) beschreibt, ist für die ermittelnden Beamten schlicht wertlos. In diesem Zusammenhang von Rassismus zu reden, ist nicht nur  sachwidrig, sondern entwertet im Übrigen auch den Begriff des Rassismus, der nun wirklich der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit vorbehalten sein sollte. Es verhält sich hier wie mit allen anderen modischen Schmähungen: wer allen und jedem attestiert, ein Nazi zu sein, verharmlost  die historischen Nationalsozialisten bis zur Unkenntlichkeit.

Laßt sie alle zu uns kommen!

Das Europäische Parlament fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsvorschriften und Verfahren dafür zu sorgen, daß Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber auf sicherem und legalem Wege  in die EU einreisen können.

Kommentar:

Hier läßt man die Katze aus dem Sack. Gewissermaßen als Wiedergutmachung für all die behaupteten Verbrechen und Ungerechtigkeiten an der afrikanischen Bevölkerung sollen die Europäer dafür sorgen, daß Afrikaner ungehindert auf sicherem und legalem Wege in die EU einreisen können. Dem sollen keinerlei kleinliche Vorschriften wie etwa Asylgründe, Voraussetzungen der Genfer Flüchtlingskonvention oder dergleichen entgegenstehen. Jedenfalls ist davon in dieser Entschließung nicht die Rede. Daß damit Millionen von Armutsflüchtlingen in die europäischen Sozialsysteme einreisen und  die europäischen Steuerzahler mit  Billionen von Euro belasten würden, ficht die edlen europäischen Parlamentarier offenbar nicht an. Angesichts ihrer üppigen  finanziellen Ausstattung während und nach ihrer parlamentarischen Zeit muß sie das persönlich auch nicht sorgen.

Wessen Interessen vertritt eigentlich das Europäische Parlament? Die Interessen der Europäer jedenfalls  nicht.


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