Archiv für den Monat: Juni 2016

Statistik und Politik

In diesen Tagen ist der Verfassungsschutzbericht 2015 veröffentlicht worden. Für alle Medien von Tagesschau bis zum Provinzblatt natürlich eine Spitzenmeldung. Denn offenbar ist es zu einem enormen Anstieg rechtsextremistisch motivierter Straftaten gekommen, natürlich vor allem gegen Flüchtlinge, um der Einfachheit halber diesen Begriff zu übernehmen, der leider so oft irreführend gebraucht wird. Nach der Tagesschau und dann am nächsten Morgen nach Lektüre der Zeitungen mußte man den Eindruck gewinnen, daß in Deutschland die große Gefahr von „rechts“ ausgeht. Seinen Teil dazu trug der Bundesinnenminister bei, als er mit staatsmännischem Blick und dramatischem Tremolo in der Stimme nicht nur nahezu ausschließlich die rechtsextremistisch motivierten Straftaten schilderte, sondern es sich nicht verkneifen konnte oder wollte, die immerhin ausdrücklich als demokratische Partei außerhalb des Beobachtungsradars der Verfassungsschützer genannte AfD davor zu warnen, Rechtsextremisten in ihren Reihen zu dulden. Daß dies so überflüssig wie der sprichwörtliche Kropf war, muß hier nicht eigens betont werden.

Wenn Politik auf Statistik trifft und sie für ihre Zwecke instrumentalisiert, ist es immer gut, die Statistiken selbst zu lesen. Der Verfassungsschutzbericht steht ja nun einmal im Internet. Und wer lieber ein Buch von 318 Seiten Umfang in die Hand nimmt, kann es vom Amt beziehen. Auf Seite 26 des Berichts werden für das Jahr 2015 immerhin 21.933 Straftaten mit rechtsextremistisch motiviertem Hintergrund angegeben. Auf Seite 31 hingegen nur 5.620 Straftaten mit linksextremistisch motiviertem Hintergrund. Auf den ersten Blick also nur ein gutes Viertel von dem, was auf der rechten Seite festzustellen ist. Doch man muß genauer hinsehen.

Der Verfassungsschutzbericht unterscheidet zwischen Gewalttaten und sonstigen Straftaten. Und hier ergibt sich ein ganz anderes Bild. Unter Gewalttaten zählt er Tötungsdelikte einschließlich Versuch, Körperverletzungen, Brandstiftungen, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Landfriedensbruch, gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Luft-, Schiffs-und Straßenverkehr, Freiheitsberaubung, Raub, Erpressung, Widerstandsdelikte und Sexualdelikte. Allesamt also Straftaten aus dem Kernbereich des Strafgesetzbuches. Und hier liegen die Linksextremisten vorn mit 1.608 zu 1.408 derartiger Straftaten im Jahr 2015. Auch wenn man dann weiter die Straftaten Sachbeschädigung und Nötigung/Bedrohung hinzuzählt, liegen die Linksextremisten mit 3.423 Delikten insgesamt gegenüber 3.094 Delikten bei der rechtsextremen Konkurrenz deutlich vorne. Was die Statistik indessen in der Gesamtzahl völlig verändert, sind die Propagandadelikte und die sogenannten anderen Straftaten, insbesondere Volksverhetzung. Propagandadelikte und Volksverhetzung kommen bei den Linksextremisten überhaupt nicht vor, schlagen aber bei den Rechtsextremisten mit 12.154 (Propagandadelikte) und 6.676 (andere, insbesondere Volksverhetzung) sehr deutlich zu Buche. Nun handelt es sich dabei um Delikte, die Linksextremisten nach unserem Strafgesetzbuch überhaupt nicht begehen können. Denn unser Strafgesetzbuch verbietet ausschließlich die Propaganda für solche politischen Gruppen oder Parteien, die sich entweder direkt oder zu mindestens nahezu direkt als Nachfolger, Nachahmer oder Geistesverwandte des Nationalsozialismus zeigen. Am linken Rand gibt es vergleichbare Delikte nicht. Denn so wie das Zeigen nationalsozialistischer Embleme wie Hakenkreuz oder SS-Runen strafbar ist, ist das Zeigen kommunistischer Embleme wie Hammer und Sichel oder des Sowjetsterns straflos.

Wenn man also den Verfassungsschutzbericht 2015 liest und sich dabei seines eigenen Verstandes bedient, dann kommt man zu einem ganz anderen Ergebnis, als es Politik und Medien dem geneigten Publikum einreden wollen. Insbesondere im Bereich der Gewalttaten, und das ist ja nun der wirklich gefährliche Bereich, liegen die Linksextremisten mit 1.608 zu 1.408 Delikten deutlich vor den Rechtsextremisten. Vor allem ist ihre Steigerungsrate in diesem Bereich von 2014 auf 2015 ebenfalls erschreckend. Waren es bei Ihnen 2014 noch 995 Delikte, so waren es 2015 deren 1.608. Ihre Konkurrenz von rechtsaußen war 2014 mit 990 derartigen Delikten dabei, 2015 mit 1.408, wie erwähnt. Also ist auch der Anstieg dieser Straftaten links weitaus besorgniserregender als rechts.

Daß Politik und Medien den Eindruck zu erwecken suchen, die größere Gefahr für unser Land gehe von den Rechtsextremisten aus, hat sicherlich Gründe. Ein Grund liegt auf der Hand. Im Bereich des Rechtsextremismus haben die Ermittlungsbehörden durchaus immer wieder Erfolge. Offenbar ist diese Szene doch mit nachrichtendienstlichen und kriminalpolizeilichen Mitteln besser zu überwachen als die linksextremistische Szene. Diese zeichnet sich offensichtlich dadurch aus, daß sie sich zwar immer wieder ihrer Gewalttaten im Internet brüstet. Dies allerdings auf einem Portal (indymedia.linksunten), dessen Server irgendwo in obskuren Gegenden dieser Erde stehen, und die Ermittlungsbehörden deswegen nicht feststellen können, wer die Hintermänner sind. Es fällt ja auf, daß in diesem Bereich so gut wie keine Anklagen und Verurteilungen zu registrieren sind. Offenbar ist es den Ermittlungsbehörden nicht einmal möglich, in der linksradikalen Szene der besetzten Häuser in Hamburg, Berlin und Leipzig erfolgreich zu ermitteln. Es scheint nicht möglich zu sein, dort wirklich erfolgreich V-Leute anzusetzen. Von diesen Mißerfolgen spricht man als Bundesinnenminister eben nicht so gerne. Vor allem aber ist klar, und das zeigt ja der völlig überflüssige Warnhinweis des Ministers an die AfD, daß es den etablierten Parteien ebenso wie den ihnen zugeneigten Journalisten, und das sind eigentlich alle, darum geht, den ungeliebten neuen Mitbewerber beim Publikum zu diskreditieren. Wir Deutschen hegen zurecht ein tiefes Mißtrauen gegenüber Leuten, die uns die Hitlerei in Reinform oder auch in neuen Varianten verkaufen wollen. Das gilt im übrigen auch für deren Konkurrenz von links außen. Aber die Politik hat nun einmal die erfolgreiche neue Konkurrenz im Visier. Sie in die Nähe des Rechtsextremismus zu rücken, erscheint daher offenbar zweckmäßig. Skrupel hat man in der Politik ja ohnehin nur höchst selten. Somit wird fleißig diffamiert. Ziel ist es, die Begriffe Populismus und rechtsradikal miteinander verschmelzen zu lassen. Der große Politikwissenschaftler Lord Ralf Dahrendorf, dieser Wanderer zwischen Deutschland und Großbritannien, hat in diesem Zusammenhang einmal bissig bemerkt: ein Populist ist ein politischer Konkurrent, dessen Richtung einem nicht paßt.

Der Überfall

„Vor 75 Jahren, am 22. Juni 1941, begann der Überfall des Deutschen Reiches auf die Sowjetunion.“ Mit diesen Worten begann Bundespräsident Joachim Gauck seine Ansprache zu diesem Jahrestag. Auch das Auswärtige Amt sprach in seiner Stellungnahme vom 22.6.2016 vom 75. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion. Der amtliche Sprachgebrauch verwendet die Vokabel „Überfall“ auch für den Angriff des Deutschen Reiches auf Polen am 1. September 1939, zum Beispiel anläßlich der offiziellen Gedenkfeier zusammen mit höchstrangigen Vertretern der Republik Polen. Dem schließen sich die gedruckten wie die gesendeten Medien durchgehend an. So findet sich in der Tageszeitung Die Welt vom 01.09.2014 ein längerer Artikel mit der Überschrift: „Der deutsche Überfall auf Polen 1939.“

Es fällt auf, daß dieser amtliche Sprachgebrauch sich offenbar erst in den letzten drei Jahrzehnten eingebürgert hat. Von einem Überfall als Bezeichnung für die Feldzüge gegen Polen und die Sowjetunion war insbesondere in der Nachkriegszeit nicht die Rede. Selbst das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs von Nürnberg verwendet diesen Begriff für diese Feldzüge nicht, sondern spricht von Angriffskriegen. Der Angriffskrieg war zwar bis weit in den Zweiten Weltkrieg hinein für alle Staaten, insbesondere auch diejenigen, die in Nürnberg über die Repräsentanten des besiegten Deutschen Reiches zu Gericht saßen, ein durchaus übliches Mittel der Außenpolitik – besser gesagt: Machtpolitik. Daran änderten auch die internationalen Bemühungen zur Ächtung des Angriffskrieges nichts, die in dem bekannten Briand-Kellogg-Pakt von 1928 mündeten, wonach sich die Unterzeichnerstaaten verpflichteten, auf den Angriffskrieg als Mittel der Politik zu verzichten. Obgleich dieser Pakt ebenso wenig wie andere völkerrechtliche Verträge in den Jahrzehnten zuvor den Verstoß gegen diese Verpflichtung mit Strafe bedrohte, erklärten die Alliierten im Londoner Protokoll vom 8. August 1945 die Planung und Führung eines Angriffskrieges nachträglich auch zur Straftat. Folgerichtig wurden die führenden Vertreter des Deutschen Reiches, deren man noch lebend habhaft geworden war, auf der Grundlage dieses tatsächlich neuen, aus der Sicht der Alliierten und des von ihnen begründeten Gerichtshofs jedoch schon immer existierenden Straftatbestandes verurteilt. Es ist hier nicht der Platz, dazu weitere Ausführungen zu machen, ebenso wenig dazu, daß dies bis heute einmalig geblieben ist. Ob jemals ein Staatsmann oder Offizier wegen Planung oder Führung eines Angriffskrieges verurteilt werden wird, darf nach Sachlage füglich bezweifelt werden. Die großen Nationen dieser Erde haben die einschlägigen Artikel des Römischen Statuts über den Internationalen Strafgerichtshof vom 01.07.1998 nicht einmal ratifiziert.

Auch die unübersehbare Literatur zum Zweiten Weltkrieg kannte jahrzehntelang den Begriff des Überfalls für diese Operationen nicht. So schildert zum Beispiel Raymond Cartier in seinem bekannten Standardwerk über den Zweiten Weltkrieg, das in den sechziger/siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts sehr verbreitet war, die jeweiligen diplomatischen Verhandlungen und militärischen Operationen, ohne dabei Wertungen wie etwa „Überfall“ vorzunehmen. Auch der Große Brockhaus aus dem Jahr 1957 schildert recht minutiös die verschiedenen militärischen Operationen und diplomatischen Verhandlungen, vermeidet aber den Begriff des Überfalls.

Gegenstand dieser Untersuchung ist die Frage, ob es tatsächlich richtig ist, für die beiden Angriffskriege gegen Polen und die Sowjetunion den Begriff des Überfalls zu verwenden, und weiter, warum dies heute der amtliche Sprachgebrauch ist, in den ersten Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg hingegen nicht.

Zunächst einmal ist zu definieren, was unter einem Überfall zu verstehen ist. Der Duden definiert ihn als plötzlichen, unvermuteten Angriff, bei dem jemand überfallen wird. Wenn es um sprachliche Präzision geht, ist eine juristische Definition stets hilfreich. Deswegen blicken wir in das Strafgesetzbuch und finden dort § 224 – gefährliche Körperverletzung –, wobei einer der dort geregelten Tatbestände die Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls ist. Nach der gängigen Definition des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, ist Überfall ein Angriff auf den Verletzten, dessen er sich nicht versieht und auf den er sich nicht vorbereiten kann. Das liegt genauso wie das Tatbestandsmerkmal der Heimtücke im Mordparagraphen 211. Danach handelt heimtückisch, wer eine zum Zeitpunkt des Angriffs bestehende Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tat ausnutzt. Der Begriff des Überfalls trägt sowohl im allgemeinen Sprachgebrauch als nach den einschlägigen Definitionen im Strafgesetzbuch ein Unwerturteil in sich, das unmittelbar aus den Tatumständen folgt. Wir wollen nachstehend untersuchen, ob die Ereignisse vom 1. September 1939 und vom 22. Juni 1941 diese Beurteilung auch rechtfertigen.

Am 01.09.1939 war Polen hinsichtlich eines bevorstehenden deutschen Angriffs keinesfalls arglos, noch weniger wehrlos. Vielmehr waren die polnischen Streitkräfte seit Wochen alarmiert und an den Grenzen aufmarschiert. Der Vormarsch von rund 37 Divisionen in der Nacht vom 25./26.8.1939 gegen die Grenze konnte ebenso wenig unbemerkt geblieben sein wie die Eisenbahntransporte, die ab 25. August, 20:00 Uhr, mit Höchstleistung liefen. Den rund 1,5 Millionen Soldaten der Wehrmacht standen 1,3 Millionen polnische Soldaten gegenüber. Ihre Dislozierung war allerdings für die Verteidigung gegen einen erwarteten Angriff nicht optimal, allerdings auch dafür geeignet, selbst nach Westen anzugreifen. Derartige Bestrebungen gab es seinerzeit in Polen durchaus, so merkwürdig dies heute auch erscheinen mag. Dafür gibt es auch nicht hinwegzudiskutierende Belege wie etwa die Äußerung des polnischen Botschafters in Paris vom 10. August 1939, der Hitlers Ausspruch, er werde Polen mit seinen motorisierten Verbänden in drei Wochen erobern mit der Bemerkung quittierte: „Albern! Wir werden von Kriegsbeginn an Deutschland besetzen.“

Auch die Lage an der aufgrund des Hitler-Stalin Paktes vom 23. August 1939 in Polen gezogenen Grenze zwischen dem deutschen und dem sowjetischen Machtbereich zeigt deutlich, daß von einem Überfall im Wortsinne keine Rede sein konnte. Auf deutscher Seite waren ca. 3 Millionen Soldaten mit rund 3500 Kampfpanzern und Sturmgeschützen so wie gut 7000 Artilleriegeschützen und 2700 Frontflugzeugen aufmarschiert. Demgegenüber hatte die Rote Armee in den fünf westlichen Militärbezirken ca. 5,4 Millionen Soldaten aufmarschieren lassen, denen ca. 10500 Kampfpanzer, etwa 34.700 Artilleriegeschütze und rund 8500 Frontflugzeuge zur Verfügung standen, die Reserven in der Tiefe des Raumes nicht mitgerechnet. Tatsächlich waren diese Armeen auch zum Angriff gegliedert. Für jeden militärischen Fachmann ist dies völlig klar. So gab es keinerlei Minensperren vor den Spitzen der Roten Armee. Eine Truppe, die sich zur Verteidigung einrichtet, schützt sich jedoch mit möglichst umfangreichen und tief gestaffelten Sperren, jedenfalls nach den damals allgemein geltenden Grundsätzen des Kriegshandwerks. Die Massierung von Kampfpanzern in vorderster Linie wie auch die Einrichtung von Feldflugplätzen in Grenznähe, und somit im Einwirkungsbereich der deutschen Artillerie, lassen ebenfalls keinen Zweifel daran, daß die Rote Armee nicht zur Landesverteidigung, sondern zum Angriff nach Westen aufmarschiert war. Wer sich mit der Militärgeschichte dieser Zeit näher befaßt, wird um diese Erkenntnis nicht herumkommen. Ich selbst kenne noch einschlägige Berichte aus mündlicher Überlieferung. So hatte ich während meiner Ausbildung zum Reserveoffizier im Jahr 1968 einen Taktiklehrer, der als Offizier an diesem Feldzug teilgenommen hatte. Er berichtete uns, daß man in einen zum Angriff gegliederten Feind hineingestoßen sei. Dafür spricht ja auch der weitere Verlauf des Krieges. Denn die deutschen Truppen stießen zügig durch die feindlichen Armeen. Wäre indessen jene personell und vor allem an schweren Waffen und Luftwaffe weit überlegene Streitmacht zur Verteidigung eingerichtet gewesen, wäre das zwangsläufig fehlgeschlagen. Vielmehr hätte der Angriff nach allen seinerzeit geltenden militärischen Grundsätzen scheitern müssen. Natürlich mußten beide Seiten auch mit einem bevorstehenden Angriff des Feindes rechnen. Derart gewaltige Truppenaufmärsche konnten auch damals nicht unbemerkt bleiben. Letztendlich kam der deutsche Angriff einem Angriff des Feindes auch ganz offensichtlich nur um wenige Tage zuvor.

Daraus allerdings ableiten zu wollen, es habe sich um einen von Deutschland rechtzeitig begonnenen Präventivkrieg gehandelt, kann lediglich aus operativer Sicht zutreffen. In der Tat kam Deutschland einem bevorstehenden Angriff der Roten Armee zeitlich zuvor. In dieser Situation war es auch zweckmäßig, als erster zu schlagen, vor allem angesichts eines nicht zur Verteidigung eingerichteten, sondern zum Angriff angetretenen Feindes. Da man selbst zum Angriff aufmarschiert war, hätte man einem Angriff des Gegners ja auch nicht standhalten können. Das ist allerdings nur eine Beschreibung der Situation in den 2-3 Monaten vor dem Angriff. Die politischen Absichten beider Seiten waren jedoch schon seit langem dahingehend festgelegt, daß die jeweils andere Seite militärisch zu unterwerfen war. Aus der Sicht der Sowjetunion folgt das ohne weiteres aus dem Auftrag der Kommunisten, die Weltrevolution voranzutreiben. Für Lenin war der Sieg des Kommunismus in Deutschland ja ohnehin der Schlüssel zu Europa. Stalin wäre kein guter Kommunist gewesen, hätte er diese Absichten nicht vorangetrieben. Der Aufbau einer gewaltigen Streitmacht und deren Aufstellung zum Angriff belegen nichts anderes, als daß Stalin seinem in kommunistischer Diktion „Klassenauftrag“ nachgekommen war. Hitler indessen verfolgte von Anfang an das politische Ziel, für sein Volk Lebensraum im Osten zu gewinnen. Eine der vielen Äußerungen dazu findet sich auf Seite 742 in seinem programmatischen Buch „Mein Kampf“: „Wir stoppen den ewigen Germanenzug nach dem Süden und Westen Europas und weisen den Blick nach dem Land im Osten… Wenn wir aber heute in Europa von neuem Grund und Boden reden, können wir in erster Linie nur an Rußland und die ihm untertanen Randstaaten denken.“ Hitler sah durchaus einen unüberbrückbaren Gegensatz in der Existenz der kommunistischen Sowjetunion einerseits und den von ihm definierten deutschen Interessen. Daß er diese auch militärisch durchzusetzen gedachte, hat er ja seinen Generälen vor Beginn des Polenfeldzuges schon ausführlich erläutert. Deren militärfachliche Bedenken wischte er bekanntlich zur Seite und befahl ihnen, diese Operationen zu planen und durchzuführen. Als Soldaten hatten sie ja zu gehorchen.

Wir kommen zum Ergebnis, daß weder nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, noch gar in rechtlicher Hinsicht von einem „Überfall“ gesprochen werden kann, wenn es um die Feldzüge gegen Polen bzw. die Sowjetunion geht. Zutreffend ist allein der Begriff des Angriffs. Er beschreibt den Sachverhalt, enthält aber keine Wertung, weder in moralischer noch in rechtlicher Hinsicht. Daß der Begriff des Überfalls Eingang sowohl in die Geschichtswissenschaft, die Medien und auch den amtlichen Sprachgebrauch gefunden hat, ist bemerkenswert. Die Ursache kann wohl nur darin gesehen werden, daß sich in allen diesen Bereichen zwischenzeitlich die Schüler der Achtundsechziger in den maßgeblichen Positionen befinden. Für die Achtundsechziger war es ja ausgemacht, daß die Deutschen als „Tätervolk“ zu betrachten seien, die während des Zweiten Weltkrieges nicht nur ungeheure Verbrechen begangen, sondern schon diesen Krieg in verbrecherischer Absicht vom Zaune gebrochen hatten. Dem mußte dann aber auch der Sprachgebrauch entsprechen. Deutschland hatte Polen und die Sowjetunion nicht lediglich einfach angegriffen, nein es hatte diese Länder überfallen, was natürlich kriminell war. Dieser Sprachgebrauch hat sich eingebürgert. Wenn vom Bundespräsidenten angefangen über die Medien und die Schulen nur von einem „Überfall“ die Rede ist, dann ist kaum zu erwarten, daß noch irgendjemand diese Vorgänge genauer unter die Lupe nimmt und feststellt, daß von einem Überfall bei Lichte besehen nicht die Rede sein kann. Das würde jedoch den Intentionen der Lehrmeister unserer Politiker, Journalisten und Professoren zuwiderlaufen. Ihnen hat es nicht genügt, die Väter ihrer Studenten als Mörder zu bezeichnen. Nein, so richtig teuflisch wird der Mörder erst dann, wenn er sein Opfer auch noch gequält und mißhandelt hat, bevor er es getötet hat. Wer solche Vorfahren hat, der muß eben mit einer genetischen Minderwertigkeit leben. Ein solches Volk wird gesenkten Hauptes über diese Erde wandeln und niemandem jemals wieder gefährlich werden. Hier vereinigen sich die Träume der linken Pazifisten wie der Großmachtpolitiker, die kein Interesse daran haben können, daß ihren Ländern ein Rivale in Europa entstehen könnte.

Brexit

Der 23. Juni 2016 wird jedenfalls in den nächsten Jahrhunderten als historisches Datum gewertet werden. Erstmals hat ein Mitgliedstaat der Europäischen Union von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sie zu verlassen. Diese Möglichkeit gibt es in der Europäischen Union auch erst seit dem Lissabon-Vertrag vom 13. Dezember 2007. Das ist ein durchaus interessanter Aspekt. Denn jahrzehntelang war es offenbar gar nicht denkbar, daß ein Land die Europäische Union bzw. ihre Vorläufer wieder verläßt. Das Projekt Europa schien als Heilsversprechen für eine friedliche und prosperierende neue europäische Ordnung als Gegenentwurf zum jahrhundertelang existierenden Gegeneinander der Nationalstaaten fest in der Vorstellungswelt der Menschen in Europa verankert. Daß diese Vorstellungen in mancherlei Ausprägung als politische Romantik betrachtet werden müssen, wollen wir einmal beiseite lassen. Die Wirklichkeit der europäischen Politik der letzten Jahrzehnte hat der so definierten europäischen Idee derart geschadet, daß in ganz Europa, nicht nur in Großbritannien, eine tiefgreifende Unzufriedenheit um sich gegriffen hat, die dieses Projekt zum Scheitern bringen muß. Auch in den Staaten, in denen schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mit einer Volksabstimmung gerechnet werden kann, gibt es einen verbreiteten Unmut über die real existierende europäische Union. „Brüssel“ ist gewissermaßen zu einem Synonym für überbordende Bürokratie, einen anmaßenden Regulierungswahn nicht gewählter Politiker und eines undurchschaubaren Verwaltungsmolochs geworden. Deswegen haben ja auch die Franzosen und die Niederländer in Volksabstimmungen Bestrebungen durchkreuzt, den Brüsseler Bürokraten noch mehr Befugnisse zu geben. Der Brexit war nur die logische Fortsetzung dieser Entwicklung.

Aus einem weiteren Grund wird dieses Datum historisch genannt werden. Erstmals ist eine so tiefgreifende und weitreichende Entscheidung vom Volk selbst in einer parlamentarischen Demokratie ohne konstitutive plebiszitäre Elemente getroffen worden. Dies wird die in vielen europäischen Ländern virulenten Bestrebungen, die Befugnisse der Parlamente zugunsten von Volksentscheidungen zu beschneiden, vorantreiben. Im Hinblick darauf, daß wir es heute in einem weitaus größeren Ausmaß als in früheren Jahrhunderten mit informierten und daher zum eigenverantwortlichen Urteil befähigten Bürgern zu tun haben, ist dieser Trend durchaus zu begrüßen.

Beachtung verdient auch, daß die knappe Mehrheit von 51,9 % Befürwortern des Austritts aus der Europäischen Union trotz der massiven Werbung, man könnte auch sagen Propaganda, nicht nur der für den Verbleib in der Europäischen Union plädierenden Politiker, sondern auch einer nahezu einheitlichen Front von Unternehmern, Verbandsfunktionären, Hochschullehrern, Journalisten und sogar Künstlern zustande kommen konnte. Wenn daraus geschlossen werden kann, daß der Einfluß der genannten meinungsbildenden Wortführer zurückgeht, dann wäre auch dies zu begrüßen. Denn Immanuel Kant hat zu Recht von jedem Bürger verlangt: „sapere aude!“, zu deutsch: „denk gefälligst selber!“

Die Unkenrufe derer, die nun sowohl für Großbritannien als auch für die Staaten der Europäischen Union massive wirtschaftliche Einbrüche vorhersagen, werden sich aller Voraussicht nach als Schwarzseherei enttäuschter Verlierer herausstellen. Die wirtschaftlichen Interessen auf allen Seiten sind allemal stärker als politische Bedenken. Man wird auch in bilateralen Abkommen und mittels anderer Gestaltungsmöglichkeiten reichlich Mittel und Wege finden, gute Geschäfte miteinander zu machen. Das ist ja auch in unser aller Sinne.

Fazit, ausnahmsweise dem Anlaß angemessen in englischer Sprache: Good luck, Europe!.

Der Titanwurz

Abnormes fasziniert. In manchen botanischen Gärten zeigt sich derzeit der Titanwurz (Amorphophallus titanum) in voller Blüte und ganzer Größe. Trotz seines üblen Aasgeruchs strömen die Besucher in die botanischen Gärten, um sich an diesem Spektakel zu ergötzen. Nach dem Eintrag bei Wikipedia, dem man in derart unverfänglichen Dingen wie der Botanik ausnahmsweise trauen darf, ist der Titanwurz eine auf Sumatra heimische Pflanzenart, die zur Familie der Aronstabgewächse gehört. Sie bringt den größten unverzweigten Blütenstand im Pflanzenreich hervor. Die bis zu 3 m hohe Blume sondert einen an den Urwald angepassten Aasgeruch ab und lockt damit Kurzflügler und Aaskäfer an, die für ihre Bestäubung sorgen. Die Tiere kriechen in die Spahta (das ist der offensichtlich von dem römischen Langschwert abgeleitete Name für den auffällig phallusartigen Hochschaft der Blüte) hinab, um dort ihre Eier zu legen und sichern auf diese Weise die Bestäubung. Die Larven müssen jedoch nach dem Schlüpfen verhungern.

Das Bild dieser eigenartigen Pflanze und ihres staunenden Publikums erscheint unwillkürlich, wenn man sich mit dem Fall des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten der AfD namens Wolfgang Gedeon befaßt. Dieser Zeitgenosse hat ja vor seiner Entsendung in das baden-württembergische Landesparlament durch eine erkleckliche Zahl von Wählern Schriften verfaßt, die mit der Beschreibung als antisemitisch nur unzureichend klassifiziert werden. Sie sind nämlich darüberhinaus auch von einer esoterischen Absonderlichkeit, die wenig schmeichelhafte Schlüsse auf den Geisteszustand ihres Verfassers nahe legt. Dies erst recht nach den in der Tat intellektuell erbärmlichen Versuchen des Abgeordneten auf seiner Internetseite, sie als seriöse wissenschaftliche Arbeiten vorzustellen.

Nun hat zu Recht der Fraktionsvorsitzende Jörg Meuthen von seiner Fraktion verlangt, dieses Mitglied auszuschließen. Dem ist nun Gedeon offensichtlich vorläufig dadurch zuvorgekommen, daß er seine Mitgliedschaft in der Fraktion ruhen läßt. Nun werden die Fachjuristen zu prüfen haben, ob das auf Dauer einem förmlichen Ausschluß oder dem förmlichen Austritt entgegensteht. Bis das geklärt ist, sollen drei Monate ins Land gehen, in denen durch einen Gutachter festgestellt werden soll, ob die Schreibereien des Herrn Gedeon tatsächlich antisemitisch und damit sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem gesellschaftlichen Konsens in diesem Lande unvereinbar sind. Nun hat ja bereits der Philosoph Marc Jongen in der Jungen Freiheit vom 20.06.2016 ausführlich dargelegt, daß dem natürlich so ist, und deswegen an einem Ausschluß des Herrn Gedeon aus Partei und Fraktion kein Weg vorbei führen kann. Offenbar haben jedoch einige Fraktionsmitglieder insoweit Bedenken. Deswegen muß ein Gutachter her. Nun gibt es sicherlich häufig Sachverhalte, die man aus gutem Grund erst einmal einen Sachverständigen beurteilen läßt, bevor man sich für die eine oder andere Option entscheidet. Indessen gibt es aber auch Sachverhalte, in denen die Einschaltung eines Gutachters absolut entbehrlich ist. So wird man einen Gutachter nicht benötigen um festzustellen, daß ein erheblicher baulicher Mangel vorliegt, wenn es durch das Dach eines Hauses hineinregnet. Und so liegen die Dinge hier.

Und deswegen drängt sich das Bild des Titanwurz auf. Er ist unübersehbar und stinkt bestialisch. Niemand kann das anders sehen und empfinden. Dennoch scheint gerade dieses stinkende Naturschauspiel auf viele Menschen eine gewisse Faszination auszuüben. Auch wenn diese bizarre Pflanze in unseren Regionen außerhalb botanischer Gärten gar nicht existieren kann, hält man sie dort für das sensationslüsterne Publikum vor. Ähnlich ist es wohl auch mit solchen intellektuellen Mißbildungen wie den krausen Theorien eines Herrn Gedeon und ähnlicher Wirrköpfe. Auf einen gewissen Teil des Publikums üben sie eine eigentlich nur pathologisch zu nennende Faszination aus. Man kann das dabei belassen, wenn man derartige Stinkblüten menschlicher Gehirne in den mit entsprechenden Warnhinweisen umgebenen Bezirken der elektronischen wie haptischen Bibliotheken beläßt. Denn der Wissensdurst der Menschen auch in Richtung auf das Abstruse, Bizarre und Groteske ist von unserem Grundgesetz durchaus geschützt. Daß derartige Faulgase von Denkvorgängen ernsthaft das klare Denken der überwältigenden Mehrheit unseres oder anderer Völker beeinträchtigen könnten, ist völlig ausgeschlossen. Die wenigen gedanklichen Kurzflügler und mentalen Aaskäfer, die in das Innere dieser abstrusen Gedankenwelt hinabkriechen, erleiden ja bildlich gesprochen das Schicksal der Larven, die am Boden jener stinkenden Blüte verhungern.

Für den kollektiven Geisteszustand der Deutschen geht von Zeitgenossen wie jenem Herrn Gedeon sicherlich keine Gefahr aus, auch wenn die Masse der politisch korrekten Zeitgenossen mit gut dotierten Redaktionsverträgen, Lehrstühlen und Parlamentsmandaten das natürlich „pflichtschuldigst“ anders beurteilt und den Popanz des wiederauferstandenen Hitler, mindestens aber Alfred Rosenberg, an die medialen Wände malen wird. Seine Partei jedoch, der es nicht gelungen ist, ihn mit der dynamischen Wucht eines gut geschossenen Elfmeters aus ihren Reihen hinaus zu katapultieren, dürfte gut beraten sein, ohne weitere Diskussionen das vorhersehbare Ergebnis der Begutachtung abzuwarten und sodann danach zu handeln. Da es sich offenbar um eine einvernehmliche Lösung handelt, wäre damit wenigstens ein ebenso peinlicher wie überflüssiger Rechtsstreit vermieden worden.

Hemmungslose Hetze

Erneut haben Wissenschaftler der Universität Leipzig uns mit einer Studie beglückt, die einem großen Teil unseres Volkes eine autoritäre und rechtsextreme Einstellung bescheinigt. Die Zielrichtung wird schon in ihren Titel deutlich: „Die enthemmte Mitte.“ Gefördert wurde dieses Machwerk von drei politischen Stiftungen, nämlich der Heinrich-Böll-Stiftung, die den Grünen nahesteht, der Otto-Brenner-Stiftung, die der IG Metall nahesteht, und der Rosa-Luxemburg- Stiftung, die der Linken nahesteht. Damit ist gewährleistet, was bei diesen Forschungsarbeiten dann herauskommen soll und natürlich herausgekommen ist. Wir Deutschen werden immer autoritärer und rechtsextremer. Das gilt gerade für die weiten Kreise, die man ansonsten als bürgerlich bezeichnet, und die von den etablierten Parteien als politische Mitte umworben werden. Natürlich sind das für die Auftraggeber dieses Machwerks bereits politische Gegner, wenn nicht mehr. Die Minderwertigkeit dieser Hervorbringung wird schon daran deutlich, daß sie jede kritische Einstellung zum Islam, der unkontrollierten Zuwanderung und der fehlgeschlagenen Integration der hier lebenden Ausländer als rechtsextrem definiert, besser gesagt, diffamiert. Um einmal von diesem Wissenschaftlichkeit beanspruchenden, jedoch weit verfehlenden Machwerk zu seriöser Beurteilung zu gehen, wollen wir uns die Definition des Bundesverfassungsgerichts in dem bekannten SRP-Urteil vom 23.10.1952 anschauen. Danach ist rechtsextrem, wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft. Zu den Grundprinzipien dieser Ordnung zählen nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, die sich bis heute nicht geändert hat:

– Die Achtung vor dem im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, insbesondere vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung
– die Volkssouveränität
– die Gewaltenteilung
– die Verantwortlichkeit der Regierung
– die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
– die Unabhängigkeit der Gerichte
– das Mehrparteienprinzip
– Chancengleichheit für alle politischen Parteien dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Diese Definition wird bis heute auch von der Bundeszentrale für die politische Bildung aufrechterhalten.

Wer behauptet, und sei er auch promovierter oder habilitierte Politologe, diese Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaftsordnung würden auch nur von nennenswerten Teilen des Volkes in Frage gestellt, geschweige denn aktiv bekämpft, beweist damit lediglich seine fachliche Inkompetenz. Mehr noch, einem studierten Politikwissenschaftler unterläuft insoweit nicht einfach ein fachlicher Fehler. Vielmehr handelt es sich gezielte Verleumdung als Mittel im politischen Meinungskampf. Jede vom Weltbild der Auftraggeber dieser Studie abweichende Weltanschauung wird als rechtsextrem diffamiert.

Allerdings sind derartige Hervorbringungen für ihre Verfasser durchaus lukrativ. Denn sie sichern Ihnen die nächsten gut dotierten Forschungsaufträge. Von Forschung kann allerdings keine Rede sein, allenfalls von forschem Verbreiten politischer Propaganda. Der eigentliche Skandal besteht darin, daß derartige Machwerke in der Tagesschau und den übrigen „Qualtitätsmedien“ ohne den Hauch einer Kritik als seriöse wissenschaftliche Erkenntnisse dargestellt werden.

Orlando und der Dschihad

Nach dem Massenmord von Orlando schießen die Spekulationen über das Motiv des Täters ins Kraut wie der vergessene Salat im Mistbeet. War der Täter nun ein islamistischer Einzelkämpfer, selbstradikalisiert durch das Internet? Oder war er doch nur verwirrt? War er nicht selber schwul? Hätte es, wie eine unserer vielen journalistischen Nullen schreibt, auch ein Evangelikaler sein können? Und noch dümmer: Strengere Waffengesetze hätten die Tat verhindern können! Haben etwa die Mörder von Paris und Brüssel ihre Sturmgewehre legal erworben?

Immer wenn eine Gemengelage vorliegt, und das könnte hier durchaus der Fall sein, ist es hilfreich, die conditio sine qua non-Überlegung anzustellen. D.h., man suche die Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß die Tat mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht begangen worden wäre. Nach allem, was wir wissen, hatte der Täter durchaus starke Sympathien für den radikalen Islam und die daraus gespeisten terroristischen Organisationen wie den Islamischen Staat. In diesen Kreisen werden die Suren des Koran 4;15,16; 7; 80,81 und 26;165,166 durchaus ernst genommen. In diesen Suren wird, egal wie man sie interpretiert, die Homosexualität verurteilt, insbesondere die männliche. In den meisten islamischen Staaten unserer Zeit werden homosexuelle Handlungen mit unterschiedlichen Haftstrafen belegt. In sieben islamischen Ländern droht Homosexuellen die Todesstrafe. Auch da, wo die Justiz Homosexuelle nicht verfolgt, sind sie jedenfalls in den konservativen islamischen Gesellschaften geächtet. Und das ist die übergroße Mehrheit. Wer also im Sinne des islamistischen Terrors handeln will und die verhassten Ungläubigen im Namen Allahs tötet, der wird wohl nicht selten meinen, mit der Auslöschung von Homosexuellen in den Ländern der Ungläubigen gewissermaßen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Sollte es zutreffen, daß der Täter selbst homosexuelle Neigungen hatte, dann liegt vielleicht gerade darin auch eine schlüssige Begründung seiner Tat. Denn er mußte als gläubiger Muslim radikaler Lesart Homosexuelle hassen, und damit auch sich selbst. Die Situation muß dann für ihn ausweglos gewesen sein. Die Bestrafung von möglichst vielen dieser Sünder, verbunden mit seinem eigenen sicheren Tod, könnte dann in seinen Augen ein gottgefälliges Werk gewesen sein, das ihn als Märtyrer direkt ins Paradies bringen würde. Sein eigener Tod war natürlich sicher, ob er nun während dieser Aktion von der Polizei erschossen werden würde, wie geschehen, oder ob er lebend gefaßt und dann vor Gericht gestellt werden würde, wo ihn in Florida natürlich die Todesstrafe erwartete. Daß hingegen ein gewissermaßen nur „einfach“ geistig verwirrter Mensch eine solche Tat begeht, ist jedenfalls bisher kaum einmal vorgekommen. Alle Massenmörder dieses Kalibers haben eine ideologische Basis gehabt, aus der solche monströsen Mordphantasien wachsen und sich ihren Weg in die Wirklichkeit bahnen konnten. Anders Breivik läßt grüßen.

Somit reiht sich auch diese Tat in die lange Reihe von islamistischen Terroranschlägen der letzten Jahre ein. Wer hier immer noch verharmlost und etwa von Einzelgängern faselt, die mit dem (wahren) Islam nichts zu tun hätten, dem ist nicht mehr zu helfen. Wie es mit dem sogenannten wahren Islam, oder gar einem aufgeklärten Euro-Islam wirklich bestellt ist, können derzeit die Fernsehzuschauer in Dänemark besichtigen. Es ist dort gelungen, Predigten und geistliche Ratschläge von Imamen in Moscheen mit versteckter Kamera und Mikrofon aufzunehmen. Das Ergebnis muß alle Alarmglocken läuten lassen. Daß in der Familie Frauen und Kinder geschlagen werden sollen, daß Frauen ihren Männern grundsätzlich sexuell zu Willen sein müssen, und demgemäß gar nicht vergewaltigt werden können, daß Ehebrecherinnen zu steinigen sind und dergleichen mehr, das wird eben gepredigt und gelehrt, wenn man glaubt, daß es nicht an die Ohren der sogenannten Ungläubigen gelangt. Überflüssig zu bemerken, daß man davon in den deutschen sogenannten Qualitätsmedien nichts liest, sieht oder hört. Man ist auf das Internet angewiesen, wo unter anderem solche aufrechten Journalisten wie Roland Tichy ihre Unabhängigkeit unter Beweis stellen, indem sie die deutschen Leser darüber informieren.

Es ist mehr als überfällig, einen nüchternen Blick auf den Islam zu werfen. Bassam Tibi hat nach eigenen Angaben jahrzehntelang versucht, an der Entstehung eines aufgeklärten europäischen Islams, kompatibel mit einer aufgeklärten, liberalen und rechtsstaatlichen Gesellschaft, zu arbeiten. Er hat jüngst im Cicero bekannt, daß diese Bemühungen schlicht gescheitert sind und er es aufgibt, weiter daran zu arbeiten. Der konservative Islam saudiarabischer oder auch iranischer Prägung habe sich im wesentlichen durchgesetzt. Und das gilt selbstverständlich auch für die große Mehrzahl der islamischen Gemeinden in Europa. Auch wenn nach außen so getan wird, als passe man sich der Mehrheitsgesellschaft an: Wenn man Gelegenheit hat, gewissermaßen hinter den Schleier zu blicken, dann erkennt man den wahren Islam.

Schätzungen gehen nach der jüngsten Flüchtlingsflut aus islamischen Ländern inzwischen von ca. 7-8.000.000 Muslimen in Deutschland aus. Ein großer Teil von ihnen fordert immer unverblümter seine angeblichen Rechte von uns ein. Wir sollen ihre religiös begründete Lebensweise nicht nur akzeptieren, sondern ihr auch immer mehr Raum einräumen. Frauenbadetage, Ganzkörperbadeanzüge (Burkini), schweinefleischloses Essen in Kita und Kantine, Rücksichtnahme auf den körperlichen Leistungsabfall von Schülern im Ramadan, „züchtige“ Kleidung unserer jungen Frauen jedenfalls da, wo auch viele muslimische Männer sind, Anerkennung von im Ausland geschlossenen Mehrfachehen durch unsere Gerichte, nach Meinung eines doch wohl geistig verwirrten CDU-Politikers auch muslimische Polizistinnen mit Kopftuch und was der Narreteien mehr sind – das ist heute schon Realität.

Principiis obsta! Auf gut Deutsch: Es reicht!

Die deutsche Friedensministerin

Es gilt über ein Ärgernis zu berichten. Am vergangenen Samstag führte die Bundeswehr an ihrem Standort Stetten am kalten Markt – Generationen von Soldaten der Bundeswehr bestens bekannt als Stetten am kalten A. – den üblichen Tag der offenen Tür durch. Den Besuchern wurde das gesamte Leistungsspektrum der dort stationierten Truppe vorgeführt. Dazu gehörte natürlich auch die Präsentation von Handfeuerwaffen. Die Veranstaltung war offenbar sehr gut besucht. Auch viele Eltern mit Kindern kamen und erklärten natürlich den Kleinen, was da gezeigt wird. Das ist seit Jahrzehnten so. Es wäre eine Veranstaltung für die Lokalpresse geblieben, wenn sich nicht ein linksradikaler Verein namens „Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK)“ öffentlichkeitswirksam unter Mithilfe der lokalen Presse über diese Veranstaltung aufgeregt hätte. Es hätten doch tatsächlich, und das wird mit Fotos belegt, Kinder Waffen in die Hand nehmen dürfen. Betrachtet man sich die veröffentlichten Fotos, so sieht man dabei sofort, daß nicht etwa Soldaten, sondern Zivilisten – offenbar die Eltern der Kinder – ihnen die ausgestellten Sturmgewehre in die Hand geben. Die Soldaten haben dann, so der Standortkommandant, jeweils den Kindern die Waffen wieder aus der Hand genommen und auf den Tisch zurückgelegt. Von den Besuchern hat sich natürlich niemand daran gestört, wie das auch seit Jahrzehnten noch nie der Fall gewesen ist.

Man wäre wohl kommentarlos darüber hinweggegangen, daß hier zum wiederholten Male eine linksradikale Vereinigung ihrem Haß auf die Bundeswehr freien Lauf läßt und sie diffamiert, wo es nur immer geht. Es handelt sich dabei ja um die Leute, die dazu aufgerufen haben, mit Champagner anzustoßen, wenn ein deutscher Soldat im Einsatz gefallen ist, und die sich auch sonst durch allerlei geschmacklose bis strafbare Äußerungen über die Bundeswehr hervortun. Indessen ist es bei der verbalen Kotabsonderung dieses linksradikalen Vereins nicht geblieben. Die oberste Dienstherrin der Soldaten, die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen, sah sich bemüßigt, öffentlich zu verlautbaren, sie verbiete in Zukunft bei solchen Veranstaltungen Handfeuerwaffen zu präsentieren. Ob man bei dem Intelligenzquotienten, den man bei ihr voraussetzen darf, noch davon ausgehen kann, daß sie lediglich dieser linksradikalen Mischpoke auf den Leim gegangen ist, oder aber ob sie die Gelegenheit wahrgenommen hat, das von ihr offenbar angestrebte sanfte, friedliche und harmlose Profil der Bundeswehr zu schärfen, will ich einmal dahingestellt sein lassen. Sie scheint wohl zu glauben, daß ein Image der Bundeswehr, welches von Begriffen wie Fürsorge, Sozialkompetenz, attraktive Arbeitsbedingungen, Familienfreundlichkeit, Frieden schaffen und Internationalität geprägt ist, die Jugend in Scharen in die Kasernen lockt. Die Sozialarbeiter, pardon, die Sozialarbeiter*innen (soviel Gender-Quatsch muß sein) , in Uniform sind das neue Leitbild. Die deutsche Friedensministerin schreitet fröhlich lächelnd voran.

Wer den Beifall von der falschen Seite sucht, muß scheitern. Kein Land auf dieser Erde kann ohne eine Armee, die diesen Namen auch verdient, weil sie Waffen führt und einsetzt, in Sicherheit leben. Diese einfache Erkenntnis ist möglicherweise für Frau Dr. Ursula von der Leyen zu einfach. Und deswegen gilt es über ein Ärgernis zu berichten.

Im Schatten des Hohentwiels

Der Fall der Fall des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon erregt die Gemüter. Da hat es offenbar ein reichlich versponnener Verschwörungstheoretiker geschafft, von einer Delegiertenversammlung zum Kandidaten und dann von den Wählern zum Abgeordneten gemacht zu werden. Betrachtet man sich nur kurz die Veröffentlichungen dieses Herrn und seine Auftritte in der Öffentlichkeit, so muß man sich schon darüber wundern, wie eine so bizarre Gestalt eine solche politische Karriere machen konnte. Wer derart abseitige Theorien vertritt, kann dies normalerweise in irgendwelchen obskuren Blättchen oder in unter dem Ausschluß der Öffentlichkeit tagenden esoterischen Zirkeln tun. Seine Partei und seine Landtagsfraktion sind natürlich gut beraten, wenn sie sich unverzüglich von ihm trennen, wobei natürlich die dafür geltenden rechtlichen Regeln streng einzuhalten sind. Daß ein Mensch dieses Zuschnitts von selbst den Rückzug ins Private antritt, ist natürlich nicht zu erwarten. Im Schatten des Hohentwiels mag er weiter vor sich her spinnen. Das Grundgesetz erlaubt ihm ja, wenn auch in Grenzen, die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Erst wenn jemand gemeingefährlich ist, muß er ja in die am Rücken geknöpfte Jacke schlüpfen.

Das Recht in Funktionärshand

Die Fußballeuropameisterschaft hat gerade erst begonnen. Möglicherweise wird sie aber auch zu einer Bühne für Schlägertypen aus allen Ländern. Der Begriff Fußball-Fan ist hier völlig fehl am Platz, selbst die Vokabel Hooligan erscheint als Verniedlichung. Natürlich ist davon auszugehen, daß Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte in Frankreich ihre Pflicht erfüllen werden. Diese Straftäter gehören eben vor die ordentlichen Gerichte.

Nun tritt allerdings auch die UEFA auf den Plan und ermittelt gegen den russischen Fußballverband. Es ist ja offensichtlich so, daß die mächtigen Sportverbände eine private Gerichtsbarkeit über ihre Satzungen in das Geschehen eingeführt haben. Dem kann sich niemand entziehen, der am offiziellen Sportbetrieb teilnehmen will. Auch der Deutsche Fußballbund hat in seiner Satzung Bestimmungen festgelegt, wonach er Vereine dafür bestrafen kann, daß sogenannte Fans im oder auch außerhalb des Fußballstadions randalieren. Dabei kommt es ausdrücklich nicht einmal darauf an, ob diese Täter auch Mitglieder der betroffenen Vereine sind, und ob der Verein überhaupt irgend eine Möglichkeit hat, auf das Verhalten dieser Personen Einfluß zu nehmen. Mag er noch zu Ordnungsmaßnahmen im Stadion verpflichtet und in der Lage sein, gilt dies ganz sicherlich für Schlägereien außerhalb des Vereinsgeländes nicht. Ähnlich verhält es sich nun auch in Frankreich. Die Schlägereien im Stadtgebiet von Marseille kann außer der Polizei dort niemand unterbinden, insbesondere nicht irgendwelche nationalen Fußballverbände. Ob die Randalierer nun auch die Staatsangehörigkeit eines Teilnehmerlandes haben oder nicht, ob sie in irgend einer noch so losen Verbindung zu einem der teilnehmenden Fußballverbände stehen oder nicht, die UEFA kann nach ihrer Satzung nationale Fußballverbände für diese Ausschreitungen haftbar machen.

Diese Satzungen einschließlich einer daran gebundenen Verbandsgerichtsbarkeit sprechen allen juristischen Grundsätzen Hohn. Würde etwa ein ordentliches Gericht einen Fußballverein zum Schadensersatz verurteilen, weil irgendwelche Hooligans aus seiner Stadt, die sich als Anhänger seiner Mannschaft ausgeben, das Inventar einer Kneipe kurz und klein geschlagen haben, so würde dieses Urteil in der nächsten Instanz natürlich aufgehoben werden. Die einschlägigen Passagen in der Satzung des Deutschen Fußballbundes, der UEFA oder auch der FIFA verstoßen nun einmal gegen elementare Verfassungsgrundsätze und die Idee der Gerechtigkeit an sich. Es ist geradezu absurd, jemanden dafür mit Strafzahlungen zu belegen, der auf das Verhalten des eigentlichen Täters nicht den geringsten Einfluß hat, ja, der ihn nicht einmal kennt. Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet. Dies zeigt sich aktuell auch daran, daß die UEFA (vorerst) nur gegen den russischen Fußballverband, nicht aber gegen andere Fußballverbände ermittelt, obgleich auch deren sogenannte Fans in Marseille randaliert und dabei schwerste Straftaten verübt haben. In diesem Zusammenhang muß auch über den Fall Claudia Pechstein gesprochen werden. Die Sportgerichte haben sie wegen Dopings bestraft, obgleich feststeht, daß dieser Vorwurf zu Unrecht erhoben worden ist. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten ist ihr nun vom deutschen Bundesgerichtshof versperrt worden. Nach Meinung der obersten deutschen Zivilrichter habe sich die Sportlerin wirksam den einschlägigen Bestimmungen der Verbandssatzungen unterworfen, und damit auch wirksam mit ihrem Verband eine Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen.

Die Gerichtsbarkeit der Sportverbände exekutiert die Interessen der Verbände. Diese müssen mit der Gerechtigkeit und dem Recht keineswegs deckungsgleich sein. Nach alledem, was inzwischen über die finanziellen Machenschaften der großen Sportverbände bekannt geworden ist, erscheinen auch ihre Satzungen und ihre private Gerichtsbarkeit in einem merkwürdigen Licht. Da diese Verbände nun einmal das absolute Monopol für die Ausübung des Sports, und nicht nur des Berufssports haben, ist es höchste Zeit, Ihnen die Satzungshoheit einschließlich ihrer Schiedsgerichte wegzunehmen. Es wäre zu begrüßen, wenn dies über den internationalen Rechtsweg zum europäischen Gerichtshof bzw. dem europäischen Gerichtshof für die Menschenrechte gelingen könnte.

Das Problem ist ja grundsätzlicher Natur. Gerade im Zusammenhang mit der Diskussion um TTIP und die damit einzurichtenden privaten Schiedsgerichte wird deutlich, daß nur staatliche und damit demokratisch legitimierte unabhängige Gerichte die Gewähr dafür geben können, daß Recht und Gerechtigkeit den Vorrang vor dem Ausgleich privater, sprich wirtschaftlicher Interessen haben. Die Gefahr, daß private Schiedsgerichte letztendlich mit solchen Richtern besetzt werden, die das Vertrauen der beteiligten Wirtschaftskreise besitzen, nicht aber dem Gemeinwohl und dem gesetzten Recht verpflichtet sind, liegt auf der Hand.

Das unreine Blut

Erdogan kann zufrieden sein. Eben noch hat er öffentlich in Zweifel gezogen, ob es sich bei den türkischstämmigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die der Resolution des Parlaments zugestimmt haben, wonach Verfolgung, Vertreibung und Massenmord zum Nachteil von Armeniern, Aramäern, Assyrern und Nestorianern – allesamt christliche Volksgruppen – als Völkermord im Sinne der einschlägigen Definition der Vereinten Nationen und des Internationalen Strafgerichtshofs eingestuft worden sind, um echte Türken handele. Vermutlich sei ihr Blut unrein, und man müsse dem durch entsprechende Blutuntersuchungen nachgehen. Und schon hagelt es in den sozialen Netzwerken aber auch sonst Morddrohungen und Verwünschungen gegen diese deutschen Abgeordneten mit türkischen Wurzeln. Es muß Personenschutz organisiert werden, und in die Türkei sollten sie lieber nicht reisen. Hier zeigt sich deutlich, daß jedenfalls für einen Großteil der Türken, aber auch der türkischstämmigen Deutschen, ganz und gar rassistisch gilt: wer türkisches Blut in seinen Adern hat, ist Türke. Stellt er sich politisch gegen die Türkei, ist er eben ein nichtswürdiger Verräter. Wer ihn tötet, tut ein gutes Werk und verteidigt das Türkentum. Erdogan kann zufrieden sein. Seine fünfte Kolonne in Deutschland steht treu zur Fahne, der türkischen natürlich. Von Assimilation oder Integration kann keine Rede sein. Das ist der eigentliche Skandal. Und auch deswegen und nicht nur aus selbstverständlicher menschlicher Solidarität heraus wünschen wir unseren Abgeordneten mit türkischen Namen, daß sie unversehrt bleiben.