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Amtliche Irreführung

Die Bundeszentrale für politische Bildung, eine direkt dem Bundesinnenministerium unterstellte Behörde, sollte man doch gewiß als glaubwürdig und kompetent ansehen können. Ihre Publikationen demgemäß als informativ in dem Sinne, daß sie ausgewogen über politische Themen und historische Sachverhalte berichten, was ja nach dem Selbstverständnis dieser Behörde ihre Aufgabe ist. Sie gibt neben vielen anderen Publikationen auch die als Beilage zur Wochenzeitung „Das Parlament“ erscheinende Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APuZ) heraus. Die Ausgabe vom 25.7.2026 widmet sich dem Völkerrecht. Einer dieser Beiträge ist übertitelt „Deutschland als Völkerrechtsakteur“. Sein Autor ist Dr. Gerd Hankel, seines Zeichens wissenschaftlicher Angestellter der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur. Als solcher hat er seinerzeit auch an der berüchtigten Wehrmachtsausstellung (Verbrechen der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941-1944) mitgewirkt. Diese Ausstellung kann man nun wohl mit Fug und Recht als zweifelhaften Beitrag zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges bezeichnen. Nicht nur, daß die Ausstellung alsbald wegen vieler fachlicher Fehler überarbeitet werden musste. Ihre Einseitigkeit hatte seinerzeit viele Proteste hervorgerufen. Vor allem fehlte die Darstellung der umfangreichen Kriegsverbrechen, die von der Roten Armee begangen worden waren. So wurde ein Bild vermittelt, wonach Deutschland Täter, die Sowjetunion indessen Opfer war. Diese Schwarz-Weiß-Malerei gehört indessen zum Narrativ von der angeblichen Nazi-Wehrmacht, das heute noch jede differenzierende Betrachtung Deutschlands in der Zeit von 1933-1945, insbesondere seiner Soldaten, mit dem Bannfluch der Verharmlosung des Nationalsozialismus belegt und damit schon in die Nähe eines Straftatbestandes rückt. Der heutzutage nahezu amtliche Begriff „NS-Wehrmacht“ ist schon deswegen falsch, weil gemäß § 26 Abs 2 Satz 2 des Wehrgesetzes vom 21.5.1935 die Zugehörigkeit von Angehörigen der Wehrmacht zur NSDAP oder einer der ihr angeschlossenen Verbände für die Dauer des aktiven Wehrdienstes ruhte. Das wurde erst mit Gesetz vom 24.9.1944 als Reaktion auf den wesentlich von Offizieren der Wehrmacht unter Führung Stauffenbergs durchgeführten Umsturzversuch geändert und ins Gegenteil verkehrt. Natürlich gab es auch in der Wehrmacht Nationalsozialisten, jedoch darf man getrost davon ausgehen, daß von den rund 18 Millionen vorwiegend wehrpflichtigen Soldaten nur ein sehr geringer Prozentsatz dazu gehörte. Denn die Deutschen waren eben nicht in ihrer Mehrheit „Hitlers willige Vollstrecker“ (Daniel Goldhagen), sondern seine „unwilligen Volksgenossen“ (Peter Longerich). Wenn man die von den Alliierten nach dem Krieg eingerichteten sogenannten Spruchkammern als wenigstens einigermaßen neutrale Institutionen ansehen will, so ist das Ergebnis der dort geführten Verfahren aufschlussreich. Als „belastet“ im Sinne des zugrundeliegenden Gesetzes Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus des Länderrates der Ministerpräsidenten der drei amerikanischen Besatzungszonen vom 5.3.1946 wurden von den gemäß Volkszählung von 1939 insgesamt 8.050.437 bayerischen Bürgern lediglich 65.063 Personen, also rund 0,81 % der Bevölkerung, Kinder und Greise eingerechnet, eingestuft. Der Begriff „NS-Wehrmacht“ stammt also aus dem Werkzeugkasten der Geschichtsklitterer.   

Der Verfasser beschreibt die völkerrechtliche Positionierung der Bundesrepublik Deutschland in aktuellen und zeitgeschichtlichen internationalen Konflikten, wie dem Gaza-Krieg oder dem seinerzeitigen Kosovokrieg. Er stellt seine Betrachtungen vor allem in den historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges. Das überrascht nicht, weil deutsche Politiker und ihre journalistischen Stichwortgeber in außen- und sicherheitspolitischen Zusammenhängen doch stets mit dem Verweis auf unsere Geschichte Deutschland nur eine wesentlich geringere Handlungsfreiheit zubilligen, als allen anderen Staaten dieser Erde. Diese spezielle deutsche Befindlichkeit prägt denn auch die Argumentation des Verfassers maßgeblich. Das zeigen insbesondere die beiden nachstehend behandelten Themenbereiche.

Die Strafbarkeit des Angriffskrieges

Bekanntlich hat der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg im sogenannten Hauptkriegsverbrecherprozeß die dort angeklagten überlebenden Angehörigen der nationalsozialistischen Führung unter anderem wegen Planung und Führung eines Angriffskrieges verurteilt. Gleiches geschah im Tokioter Kriegsverbrecherprozess. Nicht nur in Deutschland und Japan wurde seinerzeit daran Kritik geübt, weil damit der Grundsatz verletzt wurde, daß ein Angeklagter nur wegen einer Tat bestraft werden darf, die bereits zum Zeitpunkt ihrer Begehung mit Strafe bedroht war. Dieser hergebrachte Rechtsgrundsatz des nulla poena sine lege war und ist Bestandteil sowohl der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen, als auch der angelsächsischen Rechtstradition. Das gilt insbesondere auch für die USA. Ich habe das ausführlich in meinem Buch „Keine Sternstunde des Rechts – die Nürnberger Prozesse und die Rechtswirklichkeit“ dargestellt. Auch der von Hankel in seinem Beitrag erwähnte Briand-Kellogg Pakt von 1928 konnte keine Rechtsgrundlage für ein Strafverfahren gegen deutsche und japanische Politiker sein, denn er enthält keine Strafdrohung für den Fall, daß ein Unterzeichnerstaat vertragswidrig einen Angriffskrieg beginnt und durchführt. Wer entgegen seiner Verpflichtung aus diesem Vertrag dennoch „zum Kriege schreitet“ geht der Vorteile verlustig, die dieser Vertrag gewährt. Er macht sich aber nicht strafbar. Hankel indessen sieht das unter Berufung auf Art. 7 der erst am 3.9.1953 in Kraft getretenen Europäischen Menschenrechtskonvention anders. Zwar gilt danach grundsätzlich das Rückwirkungsverbot, indessen nach Abs. 2 dann nicht, wenn eine Tat im Raum steht, die zur Zeit ihrer Begehung nach dem von den zivilisierten Völkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen strafbar war. Er sieht darin eine Legitimation der Nürnberger Urteile. Aber es ist doch sehr in Zweifel zu ziehen, daß der Angriffskrieg bis dahin nach den zitierten allgemeinen Anschauungen strafbar gewesen wäre. Denn auch nach Inkrafttreten des Briand-Kellogg Pakts gab es eine Reihe von Kriegen, wobei denknotwendig jeweils eine Partei als Angreifer betrachtet werden muss. So etwa die Eroberung der Mandschurei durch Japan 1931/32, der kolumbianisch-peruanische Krieg 1932-1933, der sogenannte Chaco-Krieg 1932-1935 zwischen Bolivien und Paraguay, der Krieg zwischen Saudi-Arabien und Jemen im März 1934, die Eroberung Abessiniens durch Italien 1935/36, den Angriff Ungarns am 23.3.1939 auf die Slowakei, vor allem aber den Überfall der Sowjetunion auf Polen am 15.9.1939 entsprechend dem geheimgehaltenen Hitler-Stalin Pakt vom 29.8.1939, dann den Angriff der Sowjetunion auf Finnland am 30.11.1939, den Einmarsch Großbritanniens 1941 in den Irak, sowie die Besetzung des Iran 1941-1946 durch Großbritannien, die Sowjetunion und die USA. In keinem einzigen dieser Fälle wurden die verantwortlichen Politiker und Generäle des jeweils angreifenden Staates strafrechtlich zur Verantwortung gezogen, insbesondere nicht von einem eigens zu diesem Zwecke installierten internationalen Gerichtshof. Nach den von den zivilisierten Völkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen jener Zeit war demzufolge der Angriff auf ein anderes Land offensichtlich eben nicht mit Strafe bedroht.

Deutschland hat denn auch bei der Ratifizierung der EMRK ausdrücklich einen Vorbehalt gegen Art. 7 Abs. 2 der Konvention erklärt, wonach dieser nur in den Grenzen des Artikels 103 Abs. 2 GG gelte, der eben das Rückwirkungsverbot enthält. Hankel indessen glaubt, daß dieser Vorbehalt durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.10.1996 zu den sogenannten Mauerschützenurteilen gegenstandslos geworden sei. Denn die Todesschützen an der Mauer hätten nicht unter Verweis auf Rechtfertigungsnormen im DDR-Recht und dann eben auf Art. 103 Abs. 2 GG Straffreiheit einfordern können. Dieses Argument geht fehl. Hankel mißversteht diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In dieser Entscheidung ging es allein darum, die Rechtfertigungsnormen des DDR-Rechts, die eben ausdrücklich die Gewaltanwendung gegen sogenannte Republikflüchtlinge erlaubten, an der Rechtsordnung des Grundgesetzes zu messen. Schließlich waren Mord und Totschlag auch in der DDR strafbar, ebenso wie im seinerzeitigen Deutschen Reich und jedem Land der Welt. Bei einigem Nachdenken mußte auch jedem klar sein, daß kein Staat der Welt davon dispensieren kann, um damit die Tötung von Menschen zu rechtfertigen, die das Land verlassen wollen. Erst recht nicht ohne voraufgegangenes Urteil eines Gerichts. Der Unterschied zum Verbot des Angriffskrieges besteht eben darin, daß es damals ein solches gar nicht gab, weder als förmliches Vertragsrecht noch als allgemein anerkannten naturrechtlichen oder sittlichen Grundsatz. Nach den damals verbreiteten Rechtsanschauungen berührte die Führung eines Angriffskrieges die allgemein anerkannten Menschenrechte nicht einmal. Etwas anderes galt selbstverständlich für die Kriegsverbrechen, etwa den Mord an unbeteiligten Zivilisten. 

Indessen darf wohl nach politisch korrekter Auffassung in Deutschland das Urteil von Nürnberg auch und gerade bezüglich des Angriffskrieges nicht in Frage gestellt werden, denn damit würde das Narrativ von der Alleinschuld Deutschlands am Zweiten Weltkrieg ebenso ins Wanken geraten, wie das von der verbrecherischen Wehrmacht.

Das humanitäre Kriegsvölkerrecht

Hankel beklagt mit Recht, daß die Staaten in der kriegerischen Praxis nach Inkrafttreten der Haager Landkriegsordung vom 18.10.1907 und der Genfer Abkommen vom 27.7.1929 über die Behandlung der Kriegsgefangenen und zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde diese vertraglichen Verpflichtungen mißachtet haben, sei es wegen angeblicher oder wirklicher Vertragsverstöße des Gegners oder schlicht des militärischen Vorteils willen. Statt nun einen Überblick über die Vertragsverletzungen auf allen Seiten zu geben, klagt er allein Deutschland an. „Von deutscher Seite war es häufig der preußisch-deutsche Kriegsbrauch, mithin Gewohnheitsrecht, der die Nichtbeachtung rechtfertigte“, schreibt er und behauptet weiter: „Das Kriegsgefangenenabkommen von 1929, das bestehende unzulängliche Regeln ergänzen oder ablösen sollte, wurde hauptsächlich von Deutschland beiseite geschoben.“ Letzteres macht er daran fest, daß von den ca. 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen mehr als 3 Millionen die deutsche Kriegsgefangenschaft nicht überlebt haben. Diese Zahlen treffen zwar zu und begründen in der Tat den Vorwurf des Kriegsverbrechens gegen die Entscheidungsträger des Dritten Reiches. Keine Entschuldigung, jedoch eine Erklärung findet das im Umgang der Roten Armee mit deutschen Kriegsgefangenen. Zwischen 1941 und 1945 gerieten etwa 3,2-3.6 Millionen deutsche Soldaten in sowjetische Kriegsgefangenschaft. Ca. 1,11 Millionen kamen in den sowjetischen Straflagern um oder sind seither vermisst. Die Sowjetunion hat hingegen nur ca. 356.000 verstorbene deutsche Kriegsgefangene eingeräumt. Die große Zahl der Kriegsgefangenen, vor allem die fürchterlichen Verhältnisse in den Lagern, haben sich tief in das kollektive Gedächtnis der Deutschen eingebrannt.  Die systematische Missachtung des Kriegsvölkerrechts durch beide Seiten findet ihre Erklärung natürlich darin, daß es sich hier auch aus Sicht beider Seiten um einen Weltanschauungskrieg handelte, und somit der Feind nicht einfach zu besiegen, sondern zu vernichten war. Doch damit hat es historisch keinesfalls sein Bewenden. Tatsächlich gibt es auf deutscher Seite durchaus noch mehr, nämlich die Behandlung der italienischen Kriegsgefangenen 1943. Ihnen nahm man den Schutz der Genfer Kriegsgefangenenkonvention mit dem juristischen Taschenspielertrick, sie des Status als Kriegsgefangene zu berauben und zu rechtlosen „Militärinternierten“ zu erklären. Aber genau das taten anschließend die USA und Großbritannien auch, als sie Millionen von deutschen Kriegsgefangenen zu „Disarmed Enemy Forces“ (DEF) erklärten und ihnen damit den Schutz der Genfer Kriegsgefangenenkonvention nahmen. Nach den in den Archiven einsehbaren Zahlen waren das im Falle der USA von 6.155.408 deutschen Kriegsgefangenen 4.098.330. Nur ein Drittel der Kriegsgefangenen stand also unter dem Schutz des Genfer Kriegsgefangenenabkommens. Das Schicksal der rechtlosen „Disarmed Enemy Forces“ war denn auch entsprechend grausam. Sie vegetierten in den berüchtigten Rheinwiesenlagern, ohne zureichende Ernährung, unter freiem Himmel Wind und Wetter ausgesetzt, ohne medizinische Versorgung. Die Zahl der dabei umgekommenen Gefangenen ist sehr umstritten und reicht von wenigen tausend bis zu 1 Million. Angesichts der Zahl der Gefangenen und der Umstände, unter denen sie leben mußten, dürfte die Wahrheit näher an der letztgenannten Zahl als bei wenigen tausend, auch wenigen zigtausend liegen, denn dann läge die Todesrate unter 1%. Die Todesrate in den sowjetrussischen Kriegsgefangenenlagern betrug 34,7 %, bei den nicht bloß menschenunwürdigen Zuständen in den sogenannten Rheinwiesenlagern dürfte sie kaum wesentlich geringer gewesen sein. Daß die USA und auch Frankreich nur geringe Todesraten zugeben, mag noch verständlich sein, denn wer gibt schon gerne zu, ein Kriegsverbrechen dieser Größenordnung begangen zu haben? Daß jedoch deutsche Historiker offenbar pflichtschuldigst der political correctness verpflichtet ebenfalls diese Fabel verbreiten, ist eigentlich bodenlos, fügt sich jedoch nahtlos in die bundesdeutsche Sicht auf die deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert ein, wie wir sie im hier besprochenen Aufsatz von Hankel geradezu exemplarisch finden. Eine ehrliche Auseinandersetzung mit den geschichtlichen Tatsachen findet sich eher bei ausländischen Autoren, etwa dem US-Amerikaner Richard D. Wiggers. In seinem Aufsatz „The United States and the Denial of Prisoner of War (POW) Status at the End of Second World War“, erschienen in Militärgeschichtliche Mitteilungen Bd. 52, S. 91 ff., herausgegeben vom Miltärgeschichtlichen Forschungsamt der Bundeswehr (am 1.1.2013 aufgegangen im Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr). Er schließt mit der Feststellung: „In this manner the large-scale denials of POW status which had occurred during the Second World War, including the designation of millions of captured German military personnel by the U. S. and their British allies as DEFs, were consigned to oblivion as henceforth a violation of the Geneva Conventions in law and not only in spirit.“Ja, diese massive Mißachtung des völkerrechtlich garantierten Kriegsgefangenenstatus, gerade auch der perfide juristische Trick, die deutschen Kriegsgefangenen millionenfach zu rechtlosen „entwaffneten Kämpfern“ zu machen, diese Verletzung der Genfer Kriegsgefangegenkonvention nach Geist und Buchstaben, darf nicht in Vergessenheit geraten.

Die geradezu systematische Missachtung des Genfer Kriegsgefangenen-Abkommens durch die Streitkräfte der Alliierten im Zweiten Weltkrieg kann hier nur in wenigen Beispielen geschildert werden. Entgegen dem ausdrücklichen Verbot in Art. 31 und 32 des Genfer Kriegsgefangenenabkommens setzte Frankreich ca. 40.000 Kriegsgefangene zur Minenräumung ein, dazu noch unter lebensgefährlichen Bedingungen, was erwartungsgemäß zu einer Todesrate von rund 40 % der eingesetzten Gefangenen führte. Dieses Thema behandelt Klaus Hammel ausführlich in dem Buch „Die ungleiche Ahndung von Kriegsverbrechen – zweierlei Recht, zweierlei Urteil“. Hier findet sich eine Fülle von gut belegten Schilderungen. Die Behandlung französischer Kriegsgefangener durch die deutsche Wehrmacht indessen richtete sich an den Genfer Abkommen aus. Das bestätigt zum Beispiel Jean-Paul Sartre, der als Kriegsgefangener im Stalag XII auf dem Trierer Petrisberg von 1940-1941 interniert war. Allerdings war die Behandlung der sowjetrussischen Kriegsgefangenen auch in diesem Lager deutlich schlechter, was eben an der besonderen Konstellation zweier sich jeweils mit Vernichtungswillen gegenüberstehenden Unrechtsregime lag.

Besondere Erwähnung verdient die Tatsache, daß die Sowjetunion auch noch Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges am 8.5.1945 einen großen Teil der Kriegsgefangenen weiterhin in den Lagern behielt. Erst 1950 erklärte ihre Regierung, die Repatriierung der Kriegsgefangenen sei abgeschlossen. Tatsächlich blieben auch dann immer noch viele tausend in Kriegsgefangenschaft, bis Konrad Adenauer im September 1955 anlässlich der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Sowjetunion die „Heimkehr der Zehntausend“ bewirkte. Hier haben wir es mit einem massiven Verstoß gegen das Kriegsvölkerrecht zu tun, denn gemäß Art. 20 der Haager Landkriegsordnung sollen nach dem Friedensschluss die Kriegsgefangenen binnen kürzester Frist in ihrer Heimat entlassen werden. Nota bene: Hätten sich die USA an diese Regel gehalten, hätte es die sog. Rheinwiesenlager nicht gegeben. Das zeigt auch, daß ihre seinerzeitige Ausrede, die Masse der Gefangenen stelle logistisch eine Überforderung dar, weswegen die Verhältnisse in den Lagern eben desolat seien, die klassische faule Ausrede war.

Keine Erwähnung finden bei Hankel die vielfältigen Kriegsverbrechen im Laufe von Gefechtshandlungen. Der amerikanische Historiker Justin M. Harris schildert in seiner Studie „American Soldiers and POW killing in the European Theater of World War II“ aus dem Jahre 2009 ausführlich, wie nahezu systematisch und unter ausdrücklicher Billigung von Kommandierenden Generalen amerikanische Truppen Krieg nach dem Prinzip führten, keine Gefangenen zu machen.

Nachdem schon im Ersten Weltkrieg vielfältige Verletzungen des Kriegsvölkerrechts durch alliierte Streitkräfte zu registrieren waren, und dies auch durch eine entsprechende deutsche Stelle kommentiert worden war, wurde auch zu Beginn des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1939 die Wehrmacht-Untersuchungsstelle für Verletzungen des Völkerrechts eingerichtet. Ähnliche Einrichtungen gründete man auch auf alliierter Seite. Die Akten dieser Untersuchungsstelle sind zum großen Teil erhalten und wurden von dem amerikanischen Völkerrechtler und Historiker Prof. Dr. Alfred de Zayas und dem niederländischen Völkerrechtler Dr. Walter Rabus in dem Standardwerk „Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle – Dokumentation alliierter Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg“ ausgewertet. Das Werk erschien erstmals 1979 und erscheint seither fortlaufend. Hier findet sich eine Fülle von gut belegten Kriegsverbrechen. Es kann auch nicht als „revisionistisch“ abqualifiziert werden, wie das politisch korrekte Zeitgenossen gerne tun, wenn ein Autor sich neutral und sachlich mit den Ereignissen jener Zeit befasst. Denn es ist zum Beispiel von der insoweit unverdächtigen ZEIT so bewertet worden: „Dieses Buch, das wissenschaftliches Neuland erschließt, ist im Beweisgang sorgfältig abgestützt; es formuliert und wertet behutsam.“ Der insoweit sicherlich sachkundige seinerzeitige Ankläger vor dem Nürnberger Gerichtshof Benjamin Ferencz bewertete es als „Eine Pionierstudie… Ein interessantes und gutgeschriebenes Werk.“

Soweit Hankel auf den „preußisch-deutschen Kriegsbrauch“ rekurriert, der die Nichtbeachtung des Kriegsvölkerrechts gewohnheitsrechtlich gerechtfertigt habe, liefert er ein Musterbeispiel der Geschichtsklitterung im Wege der Halbwahrheit.

Er bezieht sich auf die Leipziger Kriegsverbrecherprozesse nach dem I. Weltkrieg, die in der Tat nur zu wenigen Verurteilungen deutscher Soldaten wegen Kriegsverbrechen geführt haben. Der von ihm offensichtlich mißbilligte Kriegsbrauch bestand darin, daß zur Bekämpfung des Partisanenunwesens Sühnegefangene aus der Bevölkerung genommen und hingerichtet werden durften, wenn Zivilisten, ohne erkennbar in die feindlichen Streitkräfte eingegliedert zu sein, heimtückisch die eigene Truppe beschossen hatten. Das kam etwa beim Vormarsch in Belgien häufig vor, und führte dementsprechend zu Repressalerschießungen, auch mit überproportionaler Quote. Ausführlich und informativ schildert das Ulrich Keller in seinem Buch „Schuldfragen – Belgischer Untergrundkrieg und deutsche Vergeltung im August 1914“. Dieser Kriegsbrauch war jedoch kein exklusiv preußisch-deutscher, wie Hankel insuniiert, sondern Völkergewohnheitsrecht, was der Militärgerichtshof V der USA im sog. Geiselmord- bzw. auch Südost-Generale Prozeß mit Urteil vom 19.2.1948 ausdrücklich festgestellt hat: „Die Tötung von Geiseln und Sühnegefangenen ist unter gewissen Umständen vollkommen rechtlich und zulässig. Innerhalb der letzten 30 Jahre hat Deutschland in zwei großen Kriegen von der Übung, unschuldige Angehörige der Bevölkerung als Abschreckungsmittel gegen Überfälle auf seine Truppen und Sabotageakte gegen kriegswichtige Objekte zu töten ausgedehnten Gebrauch gemacht. Das Recht darauf ist von vielen Nationen, die Vereinigten Staaten, Großbritannien, Frankreich und die Sowjet-Union eingeschlossen, anerkannt worden. Den Völkern der Erde ist es nicht gelungen durch ein Übereinkommen diese Praxis einzuschränken oder zu mildern. Daher ist eine Anwendung des Gewohnheitsrechts erforderlich.“ Der Militärgerichtshof verurteilte die angeklagten Generäle demgemäß auch nur in den Fällen, in denen eine pauschale Quote von mehr als zehn Geiseln pro ermordetem Soldaten hingerichtet worden waren. Die Praxis der Alliierten im Zweiten Weltkrieg ging aber bisweilen darüber hinaus. So drohte der französische General Lattre de Tassigny am 21.4.1945 in Stuttgart die Erschießung deutscher Geiseln im Verhältnis 25 zu 1 an, sollten französische Truppen von deutschen Zivilisten angegriffen werden. In anderen Städten wurden sogar Repressalquoten von 200 zu 1 angedroht, auch von amerikanischen Kommandeuren. Im März 1945 wurden 110 deutsche Sühnegefangene erschossen, nachdem ein amerikanischer Divisionskommandeur unter unklaren Umständen ums Leben gekommen war.      

Der geschilderte und von dem amerikanischen Militärgerichtshof V auch anerkannte Kriegsbrauch war nicht nur Gewohnheitsrecht. Er fand auch Eingang in die Dienstvorschriften der alliierten Streitkräfte. So heißt es in Art. 554 des British Manual of Military Law dazu: „Repressalien sind extreme Maßnahmen, denn in den meisten Fällen fügen sie unschuldigen Menschen Leiden zu. Darin liegt allerdings ihre zwingende Kraft, und sie sind als letztes Mittel unentbehrlich.“ Das hinderte die britische Armee indessen nicht, zum Beispiel in Griechenland die Zivilbevölkerung in großem Umfang zum Partisanenkrieg anzustiften und auch auszubilden. Für den Kriegsschauplatz Kreta schildert das Franz Uhle-Wettler in seiner Ausarbeitung über die Schlacht um Kreta ersten Halbjahr 1941. Die geschilderten Grausamkeiten sind derartig, daß empfindsame Gemüter das besser nicht lesen sollten.

Wenn von Kriegsverbrechen die Rede ist, sollten massenhafte Vergewaltigungen nicht unerwähnt bleiben. In neuerer Zeit war die Empörung über diese Untaten im Jugoslawienkrieg groß, und trotz des großen zeitlichen Abstandes sind vor allem die Massenvergewaltigungen durch Soldaten der Roten Armee im kollektiven Gedächtnis der Deutschen noch präsent. Doch haben auch die Soldaten der westlichen Allierten in großem Umfang die Frauen der besiegten Völker, vor allem in Deutschland vergewaltigt, offensichtlich mindestens unter Duldung, oft aber auch auf Weisung ihrer Vorgesetzten. Mit dem Thema haben sich in den letzten Jahren vor allem zwei Autoren befaßt. Es handelt sich zum einen um das Buch „Frau, komm!“ – Die Massenvergewaltigungen deutscher Frauen und Mädchen 1944/45 des Juristen Prof. Dr. Ingo von Münch und zum anderen um das Buch „Als die Soldaten kamen – die Vergewaltigung deutscher Frauen am Ende des Zweiten Weltkriegs“ der Historikerin Dr. Miriam Gebhardt. Ingo von Münch beschränkt sich thematisch auf die Vorgänge im Osten, während Miriam Gebhardt auch die Ereignisse im Westen und Süden Deutschlands behandelt. Die Ausführungen von Frau Gebhardt sind in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Sie schildert zwar ausführlich das Verhalten der westalliierten Truppen in Deutschland. Allerdings rechnet sie ganz offensichtlich die Täter- und Fallzahlen massiv herunter. Empörend ist jedoch die Auffassung der Autorin Gebhardt, die vergewaltigten Frauen und Kinder (!) hätten gewissermaßen objektiv eine Ursache dafür gesetzt, daß die alliierten Soldaten so mit ihnen umgegangen seien. Sie behauptet wörtlich: „Seit den neunziger Jahren ist es kein Geheimnis mehr, daß deutsche Frauen und Kinder nicht nur Opfer waren. Sie haben mehrheitlich der nationalsozialistischen Ideologie zugestimmt, sie waren im schlimmsten Fall aktiv an der Verfolgungs- und Vernichtungspolitik beteiligt. Ohne die zahllosen Denunziantinnen wäre etwa die Erfassung der jüdischen Bevölkerung zur späteren Ausplünderung, Vertreibung und Vernichtung nicht möglich gewesen. Die Annahme, daß deutsche Frauen überlebenswichtig seien für die ‚arische‘ Rasse, ließen sie die sogenannten minderwertigen Frauen und Völker spüren. Frauen waren KZ-Wärterinnen, Kolonistinnen in den besetzten Gebieten, Anstifterinnen, Mitläuferinnen, Profiteurinnen oder zumindest Zuschauerinnen der nationalsozialistischen Verbrechen…. Auch vermeintlich apolitische Hausfrauen glaubten an die Überlegenheit des deutschen Volkes und an die Gerechtigkeit des Krieges, hofften auf den Endsieg und hielten ganz entscheidend die Kriegsmaschinerie am Laufen… Frauen waren zu jener Zeit von der Abhärtungsideologie, von der Notwendigkeit von Sachlichkeit und Empathielosigkeit genauso überzeugt wie Männer, sie haben ihre Kinder entsprechend erzogen. Wir müssen davon ausgehen, daß eine deutsche Durchschnittsfrau von den nationalsozialistischen Verbrechen wie dem Judenmord und den Greueltaten der Wehrmacht wissen konnte… Es ist vollkommen klar, daß viele Vergewaltigungsopfer mindestens potenziell auch Täterinnen waren. Selbst Kinder waren nicht immer nur unschuldig, sondern haben sich unter Umständen an Schikanen von Zwangsarbeitern beteiligt, jüdische Mitschüler gemobbt und sich für Angehörige einer Herrenrasse gehalten.“ Die Verfasserin behauptet also allen Ernstes, die Frauen und Kinder jener Zeit hätten nicht einfach wie Frauen und Kinder in allen anderen kriegführenden Ländern sich um ihre Ehemänner, Söhne bzw. Väter gesorgt, sondern aktiv nicht lediglich ihr Land, sondern die nationalsozialistische Ideologie unterstützt. Sogar Kindern eine bewußte Unterstützung des Regimes zu unterstellen, verschlägt einem schon den Atem. Ich habe mich ausführlich mit diesem Buch in meiner Besprechung an dieser Stelle im Juni 2015 auseinandergesetzt. Die Arbeit von Gebhardt ist ein typisches Beispiel für das politisch korrekte Geschichtsbild, das auf unseren Universitäten vermittelt und von Institutionen wie den Instituten des Herrn Reemtsma verbreitet wird, wo ja auch Hankel seit Jahrzehnten tätig ist.

Soweit in der gebotenen Kürze die Besprechung dieses Aufsatzes in einer unter Verantwortung des Bundesinnenministeriums herausgegebenen Zeitschrift, die ausdrücklich der politischen Bildung dient. Man wird mir natürlich mindestens die Relativierung der deutschen Kriegsverbrechen vorwerfen, wenn nicht Schlimmeres. Indessen geht es hier darum, schlicht die ganze Wahrheit und nicht die halbe zu berichten. Das nimmt kein Jota davon weg, daß die nationalsozialistische Gangsterclique um Adolf Hitler für das Menschheitsverbrechen des Holocaust, aber auch weitere rassistisch motivierte Genozide wie die Ermordung der Zigeuner und die verharmlosend Euthanasie genannte Vernichtung sogenannten lebensunwerten Lebens, also die Massentötung geistig behinderter Menschen, in ihrem Machtbereich verantwortlich zeichnet. Auch Kriegsverbrechen wie der berüchtigte Kommissar-Befehl und die bei weitem überzogene Praxis der Repressalerschießungen mit pauschalen Quoten von 100 zu 1, die systematische Verletzung der Genfer Abkommen zum Nachteil sowjetrussischer und italienischer Kriegsgefangener gehören zur Wirklichkeit des Zweiten Weltkrieges. Zur Wahrheit gehört aber auch, daß dafür die Masse des deutschen Volkes ebenso wie die Masse der deutschen Soldaten nicht verantwortlich war. Deutschland war eben damals leider unter die Fuchtel eines wahnsinnigen, hochkriminellen Diktators geraten. Insoweit gilt nach wie vor die Feststellung Benedikts XVI: „Die Deutschen sind ein Volk, über das eine Schar von Verbrechern mit lügnerischen Versprechungen, mit der Verheißung der Größe, des Wiedererstehens der Ehre der Nation und ihrer Bedeutung, mit der Verheißung des Wohlergehens und auch mit Terror und Einschüchterung Macht gewonnen hatte, so daß unser Volk zum Instrument ihrer Wut des Zerstörens und des Herrschens gebraucht und missbraucht werden konnte“.

Ich war im Kino.

Zu den regelmäßigen Kinogängern gehöre ich nicht. Gestern habe ich mir jedoch einen aktuellen Film aus Hollywood angeschaut. Der Titel: „Nürnberg“. Der Film hat den sogenannten Hauptkriegsverbrecherprozeß in Nürnberg 1945/46 zum Gegenstand. Hier speziell den Angeklagten Hermann Göring und den US-amerikanischen Psychiater Dr. Douglas M. Kelley. Der Film basiert auf einer wahren Begebenheit. Tatsächlich wurde der Psychiater beauftragt, die Angeklagten jenes Prozesses zu begutachten. Der Film zeigt in groben Zügen den Verlauf dieses Prozesses und seine Vorgeschichte. Im Schwerpunkt geht es jedoch um die Person Hermann Göring und den Versuch des Psychiaters, die Persönlichkeit des Angeklagten zu beurteilen und vor allem zu ergründen, was ihn zu seinen Taten bewogen hat. Das gerät zu einem veritablen Kammerspiel. Die schauspielerischen Leistungen der Hauptdarsteller sind auch durchaus beeindruckend.

Kino mit juristischem Tiefgang

Bemerkenswert ist indessen, daß ganz offen die problematische völkerrechtliche Seite des Verfahrens angesprochen wird. Im Vorfeld des Londoner Statuts vom 8.8.1945 gab es ja durchaus Überlegungen, die Führungselite des NS-Staates, soweit sie überlebt hatte, umstandslos zu erschießen. Dagegen gab es dann unter anderem in den USA eine Gegenbewegung, die von dem späteren Chefankläger, dem Richter am Obersten Gerichtshof der USA, Robert H. Jackson, maßgeblich bestimmt wurde. Letztendlich entschlossen sich die Alliierten dann bekanntlich dazu, die Abrechnung mit dem NS-Regime in die Form eines Gerichtsverfahrens zu bringen. Die völkerrechtliche Problematik und die Motive zu ihrer Überwindung werden in einer frühen Szene des Films dargestellt, indem eine Juristin aus dem Stab Jacksons ihm klipp und klar erklärt, ein solches Vorhaben widerspreche fundamentalen Rechtsgrundsätzen. Die geplante Anklage wegen Planung und Führung eines Angriffskrieges sei deswegen nicht möglich, weil es insoweit an einer Strafvorschrift fehle. Es könne grundsätzlich niemand wegen eines Vergehens angeklagt werden, das zum Zeitpunkt seiner Begehung noch nicht strafbar war. Der Grundsatz der Staatenimmunität verbiete es, daß ein Staat die Führer eines anderen Staates vor seinen Gerichten anklage. Auch einen Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gebe es ja gar nicht. Jackson erwidert darauf, man habe nun einmal im Ersten Weltkrieg Deutschland besiegt und habe erleben müssen, daß es 20 Jahre nach dem Versailler Vertrag wieder begonnen habe, Europa zu erobern. Wenn man nicht nach dem Sieg über Deutschland 15 Jahre später wieder feststellen wolle, daß Deutschland dabei sei, erneut zur Weltmacht zu werden, dann müsse das auf Dauer verhindert werden, was nur mit einem solchen gerichtlichen Verfahren möglich sei. Denn aufgrund des angestrebten Ergebnisses dieses Prozesses sei es künftig nicht mehr möglich, daß ein Staat straflos derartige Verbrechen begehen könne.

Der Schauprozeß wird decouvriert

Jackson war also völlig klar, daß es sich hier nur um die Inszenierung eines Schauprozesses sowjetischen Musters handeln konnte. So hat das der amerikanische Senator Robert A. Taft auch im nachhinein bezeichnet. Möglicherweise sind also die pathetischen Worte zu Beginn seiner Anklage am 20. November 1945: „Wir dürfen niemals vergessen, daß nach dem gleichen Maß, mit dem wir die Angeklagten heute messen, auch wir morgen vor der Geschichte gemessen werden. Diesen Angeklagten einen vergifteten Becher zu reichen, bedeutet, ihn an unsere eigenen Lippen zu bringen“  der Erkenntnis geschuldet, daß man das Recht hier vergewaltigt hatte, oder, um die alte lateinische Rechtsregel zu zitieren: ex iniuria ius non oritur. Wir wissen heute, daß sich die USA und ihre damaligen Alliierten niemals wegen derartiger Taten vor Gericht verantworten mußten, obgleich sie schon im Zweiten Weltkrieg und erst recht in den Jahrzehnten danach in großem Umfang Kriegsverbrechen der Art begangen haben, wie sie hier zur Aburteilung anstanden, mit Ausnahme des Völkermords. Doch war diese Erklärung des Chefanklägers Jackson zu hollywoodesk, als daß man in einem solchen Film darauf hätte verzichten können. Und so konnte der Darsteller Jacksons diese inhaltsschweren Worte mit allem Pathos deklamieren, das ihm von Berufs wegen eigen ist.      

Zurück zur Sache. Das ist deswegen so bemerkenswert, weil hier in einem US-amerikanischen Film ganz offen die Rechtsposition vertreten wird, daß das Londoner Statut vom 8.8.1945 gegen fundamentale Rechtsgrundsätze, auch US-amerikanische, verstößt. Und noch bemerkenswerter ist das offene Eingeständnis, daß damit Deutschland auf Dauer klein gehalten werden sollte. Die strafrechtliche Aburteilung der NS-Elite war dagegen gar nicht mehr wichtig, denn der Nationalsozialismus war ohnehin erledigt.

Doch damit nicht genug. In einer weiteren Szene wird die Problematik des Angriffskrieges anhand der Besetzung Norwegens erörtert. Ein Mitarbeiter Jacksons breitet vor ihm eine Landkarte auf und zeigt darauf die gleichzeitig laufenden Angriffsplanungen Großbritanniens und des Deutschen Reiches. Die deutschen Truppen kamen den britischen Truppen damals bekanntlich nur um Stunden zuvor. Es gab Seegefechte mit der britischen Marine, die sich der norwegischen Küste näherte, wo die deutschen Truppen gerade angelandet waren. Der Mitarbeiter Jacksons nimmt das zum Anlaß auf die Gefahr hinzuweisen, daß die Angeklagten sich insoweit mit dem Einwand verteidigen könnten, Deutschland habe Norwegen damals mit Blick auf den bereits laufenden britischen Angriff präventiv besetzt. Im Prozeß konnte die Verteidigung diesen Einwand bekanntlich nicht vorbringen. Denn zu den Verfahrensregeln gehörte es, daß das Gericht Fragen der Verteidigung zurückweisen konnte, deren Beantwortung das Prozeßziel hätte gefährden können. Damit bleibt die Frage ungeklärt, ob dieser Einwand rechtlich erheblich gewesen wäre oder nicht.

Nur für Kenner des Verfahrens ist die Szene verständlich, in der kurz der Vorwurf gegen Großadmiral Dönitz behandelt wird, wonach er die Beschießung schiffbrüchiger Soldaten der Alliierten befohlen habe. Denn dies war der einzige Tatkomplex, in welchem die Verteidigung des Angeklagten erfolgreich den sogenannten tu quoque-Einwand vorbringen konnte. Der Verteidiger des Angeklagten Dönitz, Flottenrichter Otto Kranzbühler, hatte der US-amerikanischen Admiralität die Frage vorgelegt, ob die U-Boot Kriegführung der deutschen Kriegsmarine sich wesentlich von ihren eigenen Einsatzgrundsätzen unterschieden habe. Die Antwort lautete dann bekanntlich, man könne keine Unterschiede zur eigenen Kriegführung erkennen. Das hat Dönitz vor dem Galgen gerettet, er erhielt „lediglich“ eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren.

Hollywood räumt einen Geschichtsmythos ab

Der offene Umgang des Drehbuchautors mit der rechtlichen Problematik des Londoner Statuts und des darauf aufbauenden Nürnberger Hauptkriegsverbrecher-Prozesses ist deswegen so bemerkenswert, weil die deutschen Historiker und Juristen nach wie vor die Position vertreten, angesichts der Monströsität der Nazi-Verbrechen sei das Londoner Statut die angemessene Antwort gewesen. Indessen kann die Reaktion zivilisierter Rechtsstaaten auf derartiges nur unter strenger Einhaltung des geltenden Rechts erfolgen. Damit unterscheidet man sich gerade von Unrechtsregimen wie dem NS-Staat oder der DDR. Bei der juristischen Bewältigung des DDR-Unrechts haben sich die deutschen Gerichte auch an diesen Grundsatz gehalten. Warum galt also bezüglich des NS-Staates etwas anderes? Die Antwort darauf gibt Jackson in diesem Film. Deutsche Historiker und Juristen meinen aber immer noch, für das Nazi-Regime gelte das nicht, außerdem habe man damals nicht erwarten können, daß deutsche Richter die Nazi-Verbrecher angemessen verurteilen würden. Ich habe in meinem Buch über dieses Verfahren „Keine Sternstunde des Rechts“ im einzelnen dargelegt, warum auch diese Argument grundfalsch ist. Hollywood indessen gibt mir recht. Immerhin.

Blick zurück nach 100 Jahren

Runde Geburtstage sind im Leben eines Menschen Anlaß, die Familie um sich zu versammeln. Für die Betrachtung der Geschichte sind sie Wegemarken. Für die Politik sind sie Versatzstücke der Kulissen auf ihrer Bühne. Sie werden je nach Ideologie, Zweckmäßigkeit und tagespolitischen Erfordernissen instrumentalisiert. Die Jahrestage des Ersten Weltkrieges mit der Julikrise 1914 und dem Waffenstillstand 1918 haben gezeigt, wie weit historische Wahrheit und politische Instrumentalisierung auseinanderklaffen.

Nun hat sich in diesen Tagen das Datum zum 100. Male gejährt, an dem die Friedensverhandlungen, was an sich schon ein irreführender Begriff ist, zwischen dem Deutschen Reich und den alliierten Siegern Frankreich, Großbritannien und USA begonnen haben. Nicht von ungefähr, sondern mit geschichtspolitischer Absicht hatten die Franzosen darauf gedrungen, diesen Termin auf den 18. Januar 1919 zu legen. Das war genau 48 Jahre nach der Kaiserproklamation im Spiegelsaal zu Versailles nach dem Sieg der vereinigten deutschen Truppen über Frankreich am 18. Januar 1871. Es besteht heute kaum noch Streit darüber, daß der dann endlich am 28. Juni 1919 unterzeichnete Vertrag diesen Namen nicht verdient, denn sein Text beruhte eben nicht auf Verhandlungen und spiegelte demgemäß nicht die unterschiedlichen Interessen der Vertragsparteien wieder. Vielmehr war die Unterzeichnung durch die deutschen Minister Müller und Bell eher die Abgabe eines Empfangsbekenntnisses, wie es Rechtsanwälte nach Zustellung eines Urteils zu unterzeichnen pflegen.

Immerhin mußte Deutschland damals auf ca. ein Siebtel seines Staatsgebietes von 1914 und ein Zehntel seiner Bevölkerung verzichten ebenso wie auf seine Kolonien. Seine nahezu vollständige Entwaffnung, genauer gesagt Wehrlosmachung durch Reduzierung des stehenden Heeres auf 100.000 Mann und das Verbot der Wehrpflicht, einer Luftwaffe und die Besetzung des Rheinlandes durch die Alliierten, vor allem aber der berüchtigte Art. 231, in dem eine angebliche alleinige Kriegsschuld Deutschlands festgeschrieben und zu deren Kompensation Reparationen in einer Höhe festgesetzt worden, die genau genommen nicht bezahlt werden konnte, weswegen der letzte Euro erst am 3. Oktober 2010 an Frankreich bezahlt worden ist, alles das war derartig maßlos und demütigend, daß niemand in Deutschland bereit war, seine Unterschrift unter dieses Papier zu setzen. Reichsministerpräsident – Reichskanzler hieß er erst nach Inkrafttreten der Weimarer Verfassung – Philipp Scheidemann trat nach Vorlage des Entwurfs mit seinem gesamten Kabinett zurück, weil er diesem Vertrag auf keinen Fall zustimmen wollte. Die allgemeine Stimmung in Deutschland dazu brachte er mit dem Satz zum Ausdruck:  „Welche Hand müßte nicht verdorren, die sich und uns in diese Fessel legt?“ Den jugendlichen Opfern bundesdeutscher Bildungspolitik muß man dazu erklären, daß es sich bei Scheidemann nicht etwa um einen Nationalsozialisten, oder mindestens national-konservativen preußischen Junker handelte, sondern um jenen sozialdemokratischen Politiker, der am 9. November 1918 vom Balkon des Berliner Reichstages die Republik ausgerufen hatte.

Auch wenn in jenem berüchtigten Art. 231 die alleinige Kriegsschuld Deutschlands festgeschrieben  worden ist, so hat das mit der historischen Wahrheit nichts zu tun. Nach Jahrzehnten der kritiklosen Übernahme alliierter Propaganda durch Historiker wie Fritz Fischer ist es heute wohl unstrittig, daß die Verantwortlichkeit – Schuld ist ohnehin ein für die Beurteilung historischer Ereignisse ungeeigneter Begriff – in unterschiedlichem Maße allen beteiligten Parteien zuzuschreiben ist. Es sei hier nur auf das bahnbrechende Werk des Australiers Christopher Clark, „Die Schlafwandler“, hingewiesen, ohne dabei die ausgezeichneten Arbeiten anderer Historiker wie etwa Hans Fenske, Egon Flaig, Rainer F. Schmidt, Friedrich Kießling und anderer verschweigen zu wollen. Aber auch schon zu der Zeit, als die Verhandlungen, tatsächlich das Tribunal, in Versailles begannen, gab es hellsichtige und ausgewogene Veröffentlichungen dazu. Max Weber, der unbestritten großartige Jurist, Wirtschafts- und Politikwissenschaftler schrieb in der Frankfurter Zeitung vom 17. Januar 1919 zu diesem Thema einen bemerkenswerten Artikel. Mit Blick auf Leute wie Kurt Eisner, die sich bedingungslos die Sichtweise der Alliierten zu eigen gemacht hatten, nicht nur, weil sie das untergegangene Kaiserreich aus tiefster Seele haßten, sondern weil sie sich davon in ihrer grenzenlosen Naivität versprachen, daß die Alliierten durch solche Unterwerfungsgesten gnädig gestimmt werden würden, leitete er seinen Aufsatz mit den Sätzen ein:

„Wir haben in Deutschland zwei Monate hinter uns, deren vollendete Erbärmlichkeit im Verhalten nach außen alles überbietet, was die deutsche Geschichte aufzuweisen hat. Das Ohr der Welt gewannen allerhand Literaten, die das Bedürfnis ihrer, durch die Furchtbarkeit des Krieges zerbrochenen oder der Anlage nach ekstatischen Seele im Durchwühlen des Gefühls einer „Kriegsschuld“ befriedigten. Eine solche Niederlage mußte ja die Folge einer „Schuld“ sein, – dann nur entsprach sie jener „Weltordnung“, welche alle solchen Schwachen, dem Antlitz der Wirklichkeit nicht gewachsenen Naturen allein ertragen. Die Welt ist nun aber anders eingerichtet, als sie sich glauben machen möchten. „Der Gott der Schlachten ist mit den größeren Bataillonen“, – dies Wort Friedrichs des Großen hat im wörtlichen Sinne sehr oft und auch in diesem Kriege vier Jahre lang nicht gegolten. Wohl aber im schließlichen Endresultat. Und sofern es den würdelosen Gedanken, als sei ein Kriegsausgang ein Gottesgericht, ablehnt und besagt: daß der kriegerische Erfolg schlechterdings nichts für oder gegen das Recht beweist, gilt es ein-für alle Mal, wie ungezählte Leichenfelder der Geschichte auch dem Blödesten beweisen können“.

Was die Zuordnung der Verantwortlichkeiten für den Kriegsausbruch angeht, so hat Weber als wichtiger Zeitzeuge durchaus heute noch gültige Urteile gefällt. Hinsichtlich Russland schreibt er: „Für den diesmaligen Krieg nun gab es eine, und nur eine Macht, die unbedingt und unter allen Umständen den Krieg um seiner selbst willen wollte und nach ihren politischen Zielen wollen musste: Russland, d.h.: der Zarismus als System und die ihm anhängenden oder vielmehr die dem persönlich indifferenten Zaren zum Krieg drängenden hinlänglich bekannten Schichten.… In dem Russland von 1914 gab es keine Schicht von irgendwelchem positiven Einfluß, die den Krieg nicht gewollt hätte. Zu vermeiden war der russische Krieg für Deutschland nach dem Zerwürfnis mit England daher nur zeitweise und auch nur unter der Bedingung der völligen Preisgabe des gesamten Westslawentums und unserer eigenen Unabhängigkeit an die absolute Beherrschung durch Petersburg und Moskau. Wer sich mit dem Verwaltungssystem des Zarismus je befaßt hat, weiß, daß es auf der weiten Erde nichts gab, was seinen raffinierten Mitteln der Volksentmannung glich, und daß die Revolution von 1905 darin nur zu Gunsten von Leuten unpolitischer Art oder mit sehr viel Geld eine Änderung herbeigeführt hatte. Er weiß auch – wie es die deutsche Sozialdemokratie am 4. August 1914 wußte –, daß ein Krieg gegen dieses System ein guter Krieg war und daß die Leistung der deutschen Heerführer, die seinen Zusammenbruch herbeiführte, für immer zu den Ruhmesblättern der deutschen Geschichte zählen wird. Unter gar keinen Umständen kann, soweit Russland in Frage kommt – und dessen Verhalten entschied für den Krieg als solchen überhaupt –, von einer deutschen „Kriegschuld“ auch nur geredet werden, deren Diskussion vielmehr nur den westlichen Gegnern gegenüber überhaupt möglich ist.“

Was Frankreich angeht, so wirft er ihm vor, sich nicht deutlich neutral erklärt zu haben. Wörtlich: „Da ihm damals seine Ehre die Erhaltung des nun einmal bestehenden Bündnisses mit Russland gebot, verbietet ihm jetzt doch wohl die Würde, in der Rolle des unvermutet Überfallenen zu erscheinen. Etwas anders liegt es natürlich, wenn man nach den letzten Kriegsgründen fragt. Über die Annektion Elsass-Lothringens hat die Welt im Jahre 1870 und noch kurz vor dem jetzigen Kriege bekanntlich nicht so geurteilt wie während des Krieges.… Aber selbstverständlich ist auch das nicht entscheidend gewesen. Sondern der historisch überkommene Wunsch der französischen Politik, statt des starken einen schwachen Nachbarn zu haben.… Es läßt sich aber ganz unmöglich leugnen, daß, im Gegensatz zu Deutschland, eine sehr starke, auf den französisch-deutschen Krieg als solchen hinarbeitende populäre Strömung in Frankreich stets bestanden hat und allen noch so ehrlichen Versuchen einer Verständigung entgegenwirkte. Die kleinen im Lande verbreiteten Blätter und illustrierten Zeitschriften allein schon dienten dieser Stimmung in einer Art, wie sie in Deutschland völlig undurchführbar gewesen wäre. In Deutschland war der Wunsch einer Verständigung stets volkstümlich.“

Auch England spricht er nicht von seiner Verantwortung für den Ausbruch des Krieges frei. Zwar hätten die deutsche Burenpolitik und ähnliches und eine gewisse Rhetorik der deutschen Politiker sich wohl ungünstig ausgewirkt. Doch wirksamer Kriegsgrund war für die englische Politik nach Auffassung von Max Weber durchaus die Unsicherheit über die Ziele und den beabsichtigten Umfang des deutschen Flottenbaues, der geeignet erschien, dem britischen Weltmachtstreben Grenzen zu setzen. Allerdings muß an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, daß Deutschland den Ausbau seiner Kriegsflotte stets nur in dem Maße Betrieb, daß seine Fähigkeit, sich gegen die britische Kriegsflotte zu verteidigen, gewährleistet wurde, niemals jedoch anstrebte, eine Flottenstärke von mehr als zwei Drittel der britischen zu erreichen. Damit wurde eine Angriffsfähigkeit gerade nicht angestrebt. Die englische Blockade, der dreiviertel Millionen Menschenleben zum Opfer fielen, war auch nach der Auffassung von Max Weber offenkundig rechtswidrig, weswegen er letztendlich die USA dafür kritisiert, daß sie auf Seiten der Briten und Franzosen in den Krieg eingetreten waren.

Nahezu prophetisch klingt das Resümee Max Webers in dieser Betrachtung der Lage zu Beginn der Versailler Verhandlungen:  „Für das, was uns jetzt droht, werden breite Kreise in Deutschland vor allem die Haltung Englands – einiger führender Politiker und eines Teils der Presse – verantwortlich machen, einerlei mit wie viel Recht. Im Fall einer uns vergewaltigenden Polen- und Tschechenpolitik der Entente oder von Fronknechtschaft wird daher die öffentliche Meinung Deutschlands ihre Orientierung wohl im weiteren Osten suchen, wo im Laufe einiger Jahrzehnte mit dem Wiedererstehen Russlands die Lage die alte sein wird. Es ist nicht unsere Aufgabe, englische Politiker darüber zu belehren, daß es nach einem Siege über ein schließlich doch nicht auszuschaltendes Volk im Verhalten eines Siegers Dinge gibt, die ihm außerordentlich schwer, noch andere aber, die im schlechterdings niemals vergessen werden. Hier sollte vielmehr nur, um nicht die deutsche Aufrichtigkeit in begründeten Misskredit zu bringen, ganz offen gesagt werden, wie die einer aufrichtigen Verständigung treu gewesenen und gebliebenen Kreise Deutschlands zu diesen „Schuld“-Erörterungen sachlich stehen. Es ist ohne Rücksicht darauf gesagt worden, ob dies irgend einen „Erfolg“ verspricht, lediglich um für die künftig möglicherweise unvermeidliche Haltung dieser Kreise eine sittliche Vorbedingung zu erfüllen. Was die Gegner anlangt, so wird der Frieden entweder von sachlichen Politikern gemacht werden, oder von Plebejern, die zu klein sind für den Sieg über ein großes Volk und die eine ekelhafte priesterliche Salbung in den Dienst politischen und ökonomischen Profitstrebens stellen. Im letztgenannten Fall interessiert uns das Resultat nur wenig, und es gilt für uns: schweigen und warten.“

Daß es dabei nicht bleiben konnte und würde, sondern damit vielmehr die Saat in die Furchen der Schlachtfelder gesenkt wurde, aus welcher der nächste, noch schrecklichere Krieg wachsen würde, ist heute nicht mehr strittig. Es waren eben die von Max Weber apostrophierten Plebejer am Werk, und nicht etwa weitblickende und verantwortungsbewußte Staatsmänner. Da hatte man sich vom Westfälischen Frieden doch schon sehr weit entfernt…

O du schöner Westerwald

Wer gedacht hatte, im „K(r)ampf gegen Rechts“ sei keine Steigerung des Schwachsinns mehr möglich, der ist jüngst eines, nein, nicht besseren, sondern schlechteren belehrt worden.

Zum Sachverhalt:

Am 9. November dieses Jahres feierte eine Gruppe von Nachwuchspolitikern der CDU (Junge Union) aus den Kreisverbänden Limburg und Rheingau-Taunus in einer Berliner Kneipe zum Abschluß einer der üblichen Bildungsreisen, die nun einmal dem Nachwuchs der im Bundestag vertretenen Parteien angeboten werden. Natürlich ging es wohl feucht-fröhlich zu, und es wurde gesungen. Ob bei einigen Teilnehmern die Erinnerung an die Bundeswehrzeit den Wunsch aufkommen ließ, das Lied vom schönen Westerwald zu singen, dürfte heute, acht Jahre nach Aussetzung der Wehrpflicht, eher zweifelhaft sein. Doch ganz sicher war es der Heimatstolz der Westerwälder, der unter anderem dieses Lied erklingen ließ.

Nun kann man offenbar in einer Berliner Kneipe nicht so einfach singen, was einem in den Sinn kommt. Denn dort muß man damit rechnen, daß solche politisch korrekten Zeitgenossen im Raum sind, wie eine Kunststudentin. Diese junge Dame fühlte sich von dem „dominanten weißen männlichen Verhalten“ gestört, als das derartige bierselige Fröhlichkeit junger Männer von politisch korrekten, ganz sicher feministisch begeisterten, dafür aber intellektuell eher unterdurchschnittlichen und mit engem Bildungshorizont ausgestatteten Absolventinnen deutscher Bildungseinrichtungen nun einmal wahrgenommen wird. Deswegen griff sie dann auch gleich zum Smartphone und filmte die Gruppe, natürlich mit Ton. Persönlichkeitsrechte, wie etwa das Recht am eigenen Bild, Datenschutz etc. mußten dann auch hintanstehen, denn im K(r)ampf gegen Rechts gelten die üblichen Gesetze und Regeln nicht. Nein, man filmt die unerhörte Szene, spielt sie in bester Gestapo- und Stasi Manier den Wächtern über die political correctness zu, als die sich nicht wenige Medien fühlen. Zu diesen gehört natürlich der Berliner Tagesspiegel. Dort wird so etwas mit Jauchzen aufgenommen und daraus eine Story über rechtslastige Nachwuchspolitiker gestrickt. Das Generationen von deutschen Soldaten, aber auch Schülern, Wanderern und Liebhabern von Fernsehsendungen mit Heino bekannte Lied vom schönen Westerwald wird denn auch als Nazi-Lied vorgestellt, das ja schließlic bei Reichswehr, Wehrmacht „oder so ähnlich“ gesungen worden sei. Die JU-ler haben das dann auch in der Diktion des famosen Herrn Alexander Fröhlich, so heißt diese Leuchte des deutschen Journalismus, nicht gesungen, sondern gegrölt, versteht sich.

Schaut man sich näher an, welche Journalisten sich an diesem Schmierenstück beteiligt haben, dann stößt man auf linksradikale Schreiberlinge, ach was, Zeitungsschmierer, die auf der anderen Seite des politischen Spektrums zum Beispiel in Jubel darüber ausbrechen, daß linksextreme Demonstranten mit einem Spruchband auftreten, auf dem zu lesen ist: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“ Hinter einem solchen Spruchband marschieren natürlich auch gerne schon mal Grüne her, wie die unsägliche Claudia Roth.

Man sucht natürlich nach Erklärungen für so etwas. Die einfache Erklärung ist die, daß solche Zeitungsschmierer einfach nicht wissen, wovon sie schreiben. Man kann davon ausgehen, daß diese Zeitgenossen nicht in der Bundeswehr gedient haben. Denn sonst könnten sie ja auch nicht behaupten, es handele sich um ein Wehrmachtslied, das in der Bundeswehr nicht erlaubt sei. Die Unkenntnis über alles, was mit Tradition, Vergangenheit,, insbesondere mit Militär zu tun hat, ist ja nun leider gerade unter den sogenannten Medienschaffenden und Künstlern  weit verbreitet. Nicht von ungefähr hat sich ja hier eine Kunststudentin  als Denunziantin hervorgetan.

Doch das ist zu kurz gegriffen. Es ist durchaus davon auszugehen, daß auch diese Zeitungsschmierer genau wußten, daß das Lied vom schönen Westerwald absolut unverfänglich ist.  Seine Wurzeln liegen in einem Volkslied, das natürlich irgendwann einmal in den dreißiger Jahren zum Marschlied geworden ist. Es war in der Tat in der Wehrmacht beliebt, aber später auch in der Bundeswehr. Und es ist dort entgegen den unwahren Behauptungen dieser Zeitungsschmierer keineswegs verboten, wenn es auch sicherlich zu dem Liedgut gehört, das der grandiosen Fehlbesetzung auf dem Sessel des Verteidigungsministers mißfällt, die am liebsten jede Erinnerung an die Armeen vor Gründung der Bundeswehr aus dem Gedächtnis der Soldaten tilgen möchte.

Nein, es geht diesen linksradikalen Zeitungsschmierern um etwas anderes. Das zeigt ja auch ihre Begeisterung für einen Text wie „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“. Es geht schlicht und einfach darum, jegliche Verbindung der Deutschen zu ihrer Vergangenheit abzuschneiden. Nicht nur das Wissen um die  Vergangenheit, vielmehr die Wertschätzung früherer Generationen, von denen man ja immerhin abstammt, und denen man seinen Wohlstand zu einem nicht geringen Teil verdankt, soll vernichtet werden. Das politische Ziel ist der geschichtslose, bindungslose, unwissende und damit vorzüglich manipulierbare Mensch. Am besten als Einheitsmodell im Sinne der „One World“ Ideologie  eines Herrn Soros und seiner Jünger, aber auch den Förderern einer unbegrenzten Zuwanderung aus der Dritten Welt, zu denen nicht wenige deutsche Politiker gehören, von unseren Medienschaffenden einmal ganz abgesehen.

Das ist der eigentliche Skandal. Die “ Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ Fraktion in Politik und Medien wird immer größer. Deswegen kommt es darauf an,  diesen Leuten immer und überall entgegenzutreten, sie zu demaskieren und  an den Pranger zu stellen. Nur so können die ebenso unwissenden wie gutwilligen Bürger dieses Landes erkennen, was tatsächlich gespielt wird, und zwar gegen sie.

 

Geschichte statt Geschichtspolitik!

Die meisten Menschen gehen wohl davon aus, daß Historiker die Aufgabe haben, vergangene Zeiten zu erforschen und diese Forschungsergebnisse den heute Lebenden möglichst tatsachengetreu zu berichten. Daß moderne Historiker vor allem in Deutschland dies völlig anders sehen, ist den meisten Menschen wohl eher nicht bewußt. Denn man erwartet von Wissenschaftlern im allgemeinen, daß sie objektiv arbeiten. So erwartet man etwa von einem Physiker, daß er Naturgesetze beschreibt, nicht aber, daß er stattdessen Handlungsempfehlungen gibt. Natürlich nimmt man ihm gerne solche Handlungsempfehlungen ab, wenn er im ersten Schritt Fakten und physikalische Gesetzmäßigkeiten beschreibt, sodaß man versteht, was in der Natur vorgeht, und dann mit diesem Wissen dem Publikum erklärt, was er für den richtigen Umgang mit eben diesen Dingen hält.

Für die deutschen Historiker unserer Tage gilt dies nicht. So hat der Deutsche Historikertag, gewissermaßen die Vollversammlung der Lehrstuhlinhaber und sonstigen Größen des Faches, im September dieses Jahres eine Resolution verabschiedet, in der unter anderem zu lesen ist:

„Geschichtswissenschaft hat die Aufgabe, durch die Analyse historischer Entwicklungen auch zur besseren Wahrnehmung von Gegenwartsproblemen beizutragen und die Komplexität ihrer Ursachen herauszuarbeiten.“

Dieser Anspruch setzt natürlich voraus, daß diese Analyse auf nicht mehr infrage zu stellenden Fakten beruht. „Nun ist keine Analyse historischer Entwicklungen sakrosankt. Gerade die immer aufs neue geführten Diskussionen von Analysen und Deutungen machen erst die Geschichtswissenschaft aus“ (Klaus Rüdiger Mai im Cicero vom 01.10.2018). Demgemäß hat zu diesem Thema ja auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß Wesensmerkmal der Wissenschaft, selbstverständlich auch der Geschichtswissenschaft, ihre prinzipielle Unvollständigkeit und Unabgeschlossenheit sei, die ihr trotz des für sie konstitutionellen Wahrheitsbezuges eigne. Ihre Ergebnisse seien daher stets vorläufig und der Korrektur aufgrund besserer Erkenntnis zugänglich.

Deswegen ist es doch die eigentliche Aufgabe der Geschichtswissenschaft, die tatsächlichen Vorgänge der Vergangenheit minutiös zu erforschen und darzustellen. Schon der große Thukydides hat in seinem Hauptwerk über den Peloponnesischen Krieg dazu gesagt:

„Was aber tatsächlich geschah in dem Krieg, erlaubte ich mir nicht nach Auskünften des ersten besten aufzuschreiben, auch nicht nach meinem Dafürhalten, sondern bin selbst Erlebtem und Nachrichten von anderen mit aller erreichbaren Genauigkeit bis ins einzelne nachgegangen. Mühsam war diese Forschung, weil die Zeugen der einzelnen Ereignisse nicht dasselbe über dasselbe aussagten, sondern je nach Gunst oder Gedächtnis.“

Letzteres Phänomen ist jedem forensisch tätigen Juristen (Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt) vertraut. Leopold von Ranke schrieb 1824 in der Vorrede seines Erstlingswerks „Geschichten der romanischen und germanischen Völker von 1494-1514“:

„Man hat der Historie das Amt, die Vergangenheit zu richten und die Mitwelt zum Nutzen zukünftiger Jahre zu belehren, beigemessen. So hoher Ämter unterwindet sich gegenwärtiger Versuch nicht: er will bloß zeigen, wie es eigentlich gewesen.“

Weil dem so ist, muß neben der genauen Schilderung des jeweils untersuchten Ereignisses natürlich auch die Zeit betrachtet werden, in welcher sich dieses abgespielt hat. Und genauso spiegelt die Schilderung der Ereignisse die Zeit wider, in der sie entstanden ist. Denn:

„So wenig wie ein Roman kann historische Literatur die Zeit, in der sie entstanden ist, verleugnen“ schreibt Golo Mann im Vorwort zu seiner deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Sowohl die geschilderten Ereignisse als auch ihre Rezeption durch die Erlebnisgeneration einerseits und die nachfolgenden Historikergenerationen andererseits sind im jeweiligen Zusammenhang einzuordnen.

Für moderne deutsche Historiker ist dergleichen indessen bloße Faktenhuberei. Ihre Berufung ist es eben dem Publikum zu erklären, welche Lehren es aus der Geschichte zu ziehen hat. Was sich in vergangenen Zeiten wirklich zugetragen hat, ist für das Publikum demnach offenbar nur von untergeordneter Bedeutung ebenso wie die Bewertung durch die Zeitgenossen. Maßgeblich ist, wie das die Historiker heute analysieren und interpretieren, damit das Publikum auf dieser Basis die Gegenwart besser versteht. Besser natürlich in dem Sinne, den diese Historiker für richtig halten. Und dabei haben deutsche Historiker eine ganz spezifische Sicht auf die Geschichte und die Aufgabe der Geschichtswissenschaft, wie nicht nur das eingangs wiedergegebene Zitat aus der genannten Resolution des Historikertages zeigt. Hellmut Diwald schreibt in der 3. Aufl. seiner berühmten retrospektiv geschriebenen Geschichte der Deutschen:

„In der Regel mündet die geschichtliche Entwicklung der Völker ohne grundlegenden Bruch in die Gegenwart, die dann ihrerseits eine natürliche Basis der weiteren Entfaltung und Entwicklung bildet. In einer solchen Gegenwart wird die Vergangenheit, die Geschichte, als sinnreicher Prozeß akzeptiert. Dort, wo das nicht der Fall ist, verwandelt sich die Vergangenheit zu einer Projektionswand für aktuelle Nöte, wird Geschichtsschreibung zu einem Prozeß der Selbstspiegelung und Gewissenserforschung. In Deutschland wurde nach 1945 dieses Phänomen mit dem Terminus der Vergangenheitsbewältigung charakterisiert.“

Ein signifikantes Ergebnis dieses im Deutschland der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg gewachsenen Verständnisses von der Aufgabe des Historikers ist ein platter Pazifismus. Völlig losgelöst von dem in der jeweiligen Zeit herrschenden Verständnis vom Kriege wird die heutige Bewertung von Gewalt als Mittel der Politik in früheren Jahrzehnten und Jahrhunderten, wie auch in fremden Gesellschaften und Kulturen unserer Zeit, in den historischen Kontext projiziert. Somit werden historische Ereignisse nicht einfach als Fakten registriert und erinnert, sondern politisch und moralisch mit den Maßstäben unserer Zeit gemessen, wobei dann zum politisch korrekten Maßstab gegriffen wird.

Dazu ein kleines Beispiel. Der Freistaat Bayern unterhält ein Armeemuseum. Es hat nach dem Willen seines Gründers Ludwig II. die Geschichte der bayerischen Armee, natürlich in Krieg und Frieden, zu pflegen und dem Publikum durch ausgewählte Exponate nahe zu bringen. Zu seiner Unterstützung ist vor mehr als 50 Jahren ein Verein entstanden, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, aus den Beiträgen seiner Mitglieder und eingeworbenen Spenden Mittel zum Ankauf derartiger Exponate zu generieren und diese dann dem Bayerischen Armeemuseum als Dauerleihgabe zu überlassen. Auf diese Weise hat das Museum eine Vielzahl von wertvollen historischen Waffen, Uniformen Gemälden etc. erhalten, die auch dem Publikum gezeigt werden. Vor kurzem konnte der Verein ein seltenes Stück bayerischer Geschichte erwerben in Gestalt eines Kommandeurkreuzes des bayerischen Militär Max Joseph Ordens. Diese höchste Kriegsauszeichnung des Königreichs Bayern erhielt ein aus einfachen Verhältnissen stammender Leutnant der Reserve namens Joseph Steiner wegen seiner herausragenden Leistungen und großen Tapferkeit im Ersten Weltkrieg. Bereits die Verleihung der ersten Stufe dieses Ordens, des Ritterkreuzes, war mit der Erhebung in den (persönlichen) Adelsstand verbunden. Nicht nur eine hohe Ehre, sondern auch ein Beispiel dafür, daß auch schon in jener Zeit der Aufstieg eines aus einfachsten Verhältnissen stammenden Menschen zu höchsten Ehren möglich war. Nur am Rande sei bemerkt, daß tatsächlich auch in jener Zeit eine gewisse Durchlässigkeit der Gesellschaft von unten nach oben festzustellen ist.

Der derzeitige Leiter des Bayerischen Armeemuseums indessen hat kein Interesse daran gezeigt, dieses nicht nur finanziell äußerst wertvolle Exponat (30.750,00 € mußten in einer Versteigerung dafür aufgewandt werden), sondern auch gerade wegen der Person des Ausgezeichneten und der Umstände, die zur Verleihung führten einmalige Stück, überhaupt entgegenzunehmen. Warum, hat er dann auch in einem Zeitungsinterview erläutert. Gerade die Begründung des Vereins, warum man diesen historischen Orden für viel Geld erworben habe, läuft offenbar seiner Bewertung der Geschichte zuwider. Denn in einem Faltblatt des Vereins zum Erwerb des Ordens ist zu seinem Ärger nachzulesen, Joseph Ritter von Steiner habe den Heldentod erlitten.

„So kann man über den Ersten Weltkrieg nicht mehr sprechen! Man darf das massenhafte Sterben nicht schönreden oder gar glorifizieren, indem man Tote zu Helden erklärt. Das ist nur traurig, ja zynisch! In diesem Krieg ist effizient getötet worden. Menschen wurden zu Nummern!“

echauffierte sich der Historiker. Nun ist er wohl auch nicht die hellste Kerze am Christbaum seiner Zunft, weswegen wir seinen Namen nicht neben den Namen der wirklich großen Historiker nennen wollen, die wir in diesem Artikel zitieren.

Dies offenbart schlaglichtartig ein Verständnis von Geschichtswissenschaft, wie es in der eingangs zitierten Resolution des Historikertages aufscheint. Insbesondere läßt es außer Acht, wie geschichtliche Ereignisse in ihrer Zeit gesehen wurden. Doch, wie Golo Mann zutreffend schreibt, kann so wenig wie ein Roman historische Literatur die Zeit, in der sie entstanden ist, verleugnen. Der Krieg und damit Bewährung und Versagen des Menschen im Krieg waren eine Konstante in der Menschheitsgeschichte, und er ist auch heute noch außerhalb unserer friedlichen mittel- und westeuropäischen Umwelt ein nicht zu übersehendes Momentum. „Polemos pater men panton esti – der Krieg ist der Vater aller Dinge“ sagt der griechische Philosoph Heraklit. Der Krieg war Schicksal, sich darin zu bewähren, überlebensnotwendig. Dort zu versagen, zog nicht nur für die jeweiligen Soldaten, sondern mehr noch für ihr ganzes Volk die schrecklichsten Dinge nach sich. So ist es aus diesen Zeitumständen zu erklären, daß Soldaten in den Augen ihrer Mitbürger eben Helden oder Feiglinge sein konnten. Diese Wertungen waren eben Ausdruck dessen, wie sehr die eigene Existenz des Soldaten, aber auch das Wohl und Wehe des Volkes, von der Tapferkeit im Kriege abhingen.

Demgemäß war und ist der Begriff des Helden an und für sich klar positiv konnotiert. Nehmen wir einfach die Definition aus dem Duden:

  • jemand, der sich mit Unerschrockenheit und Mut einer schweren Aufgabe stellt, eine ungewöhnliche Tat vollbringt, die ihm Bewunderung einträgt
  • jemand, der sich durch außergewöhnliche Tapferkeit im Krieg auszeichnet und durch sein Verhalten zum Vorbild [gemacht] wird

Für die Zeitgenossen des Leutnants Ritter von Steiner war es demgemäß ganz natürlich, von seinem Heldentod zu sprechen. Wer sich heute darüber mokiert, mokiert sich damit über das Selbstverständnis der Menschen jener Zeit. Dies geht jedenfalls bei derartigen Historikern mit einer moralinsauren Besserwisserei einher, die über die Zeiten und Erdteile hinweg nur die eigene, selbstverständlich geläuterte Auffassung über die Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens gelten läßt. Und das kann wohl nur der Pazifismus sein. Ein Historiker mit einem solchen Weltbild mag publizieren, was damit im Einklang steht. Als Leiter ausgerechnet eines Armeemuseums ist er jedoch so fehl am Platze, wie ein Veganer als Koch in einem Steak-Restaurant.

Vorgänge wie dieser und andere, zum Beispiel das zur Propagandaschau des Pazifismus umfunktionierte Militärmuseum in Dresden, zeigen auch, mit welcher Arroganz diese Kaste politisch korrekter Historiker dem Publikum gegenübertritt, aber auch die Menschen früherer Zeiten herabwürdigt. Man hält die Leute eben für unmündig und nicht imstande, historische Tatsachen einfach selbstverantwortlich zur Kenntnis zu nehmen und nach eigener Einschätzung zu bewerten. Nein, dem Kinde muß schon beigebracht werden, was es davon zu halten hat.

 

O sancta simplicitas!

Als der Reformator Johannes Hus am 6. Juli 1415 in Konstanz am Bodensee auf Geheiß der Vollversammlung des Konzils auf den Scheiterhaufen stieg, sah er eine Bauersfrau herbeieilen, die offenbar glaubenseifrig ihr Holzscheit dazulegte. O sancta simplicitas! – zu deutsch:  Oh heilige Einfalt! – soll er darob ausgerufen haben.

Angesichts der Berichte über einen angeblichen neuen Naziskandal in Deutschland kommt einem doch diese Szene in den Sinn. Ob die Einfältigkeit der beteiligten Politiker und Journalisten indessen heilig genannt werden darf, ist doch sehr zu bezweifeln.

Zunächst zu den Fakten. Der bis dahin nahezu in Vergessenheit geratene Schlagersänger Heino war von der Heimatministerin des Landes Nordrhein-Westfalen zu einem „NRW-Heimatkongress“ nach Münster eingeladen worden. Er sollte dort wie eine Reihe anderer Prominenter als „Heimatbotschafter“ vorgestellt werden. Heino ist in früheren Jahren unter anderem mit seinen Interpretationen deutscher Volkslieder bekannt geworden. Eine einschlägige LP aus dem Jahre 1981, betitelt  „Die schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandslieder“ schien ihm ein angemessenes Geschenk für die einladende Ministerin zu sein, zumal dieses Album auf dem Markt gar nicht mehr erhältlich ist. Die Ministerin nahm das Geschenk auch freundlich lächelnd an und ließ sich bei der Übergabe mit dem Sänger ablichten. Soweit eigentlich alles ganz normal.

Ganz normal? Eifrige Journalisten recherchierten, ergatterten ein Exemplar der LP und hörten es an. Und hörten, oh Schreck, „völkisches“ Liedgut. Unter anderem „Wenn alle untreu werden“. Weiteres nachforschen ergab, daß dieses Lied im Liederbuch der SS an prominenter Stelle, nämlich bereits als drittes nach Deutschlandlied und „Horst-Wessel-Lied“, Aufnahme gefunden hatte. Der Skandal war perfekt. Die Medienmeute fiel über die Ministerin und den Barden her. „Heino schenkt Heimatministerin Platte mit SS-Liedern“ schlagzeilte unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“, auch bekannt als „Prantlhausener Bote“, in der etwas gehässigeren Variante wegen ihrer Regierungsfrömmigkeit auch als „Süddeutscher Beobachter“. Es lohnt sich, den Artikel vom 22. März 2018 von der Internetseite der SZ zu zitieren. Verantwortlich dafür zeichnet ein Lohnschreiberlein namens Christian Wernicke:

Ina Scharrenbach erkannte zu spät, welch vergiftetes Geschenk ihr der Mann mit der dunklen Sonnenbrille und den allzeit blonden Haaren da überreichte. Nordrhein-Westfalens Heimatministerin lächelte sogar, als ihr Heino die LP mit den „schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandsliedern“ am vergangenen Samstag beim ersten „NRW-Heimatkongress“ in Münster überreicht hatte. Nur, das Lachen ist der CDU-Politikerin vergangen. Spätestens, seit die Westdeutsche Zeitung eruierte, welches Liedgut auf dem Doppelalbum von anno 1981 ertönt. Nur einer der insgesamt 24 Titel – das „Steiger-Lied“– hatte überhaupt einen Bezug zum Bundesland. Vieles hingegen klang schrecklich großdeutsch .“Wenn alle untreu werden“ ist ein Gassenhauer aus dem „Liederbuch der SS“. Und mit „Flamme empor“ und „Der Gott, der Eisen wachsen ließ“ intonierte Heino da noch weitere Melodien, die einst die Nazi-Schergen gesungen hatten. Also muß Scharrenbach sich abgrenzen. „Sehr strikt“ verwahrt sich die 41-jährige Ministerin gegen jede Unterstellung, sie hege heimlich Sympathien für Nazi-Lieder. Oder gar für deren Ideologie. Das tut im Düsseldorfer Landtag ernsthaft zwar niemand. Aber die SPD-Opposition verlangte am Donnerstag per Kleiner Anfrage Auskunft, warum Scharrenbach beim Heimatkongress ausgerechnet Heino, dem Barden der schwarzbraunen Haselnuss, eine Bühne bot. Ihr Ministerium erklärt, man habe Heino genau wie 46 andere „Heimatbotschafter“ aus NRW eingeladen. Nur seien die meisten nicht gekommen. Heino jedoch kam, wurde von Scharrenbachs Haus prompt als „Überraschungsgast“ gefeiert und war Teil des Programms, mit Redezeit und Namensschild. Bisher hatte Scharrenbach sich stets bemüht, die Arbeit ihres Ministeriums gegen jeden Verdacht der Heimattümelei zu feien. „Heimat ist für alle da“, lautete ihr Motto, oder auch: „Heimat grenzt niemanden aus“. Also nicht Heino, den gebürtigen Düsseldorfer, aber eben auch nicht Zuwanderer und Ausländer. Der Heimatkongress zum Beispiel mit 520 meist ehrenamtlichen Teilnehmern hatte in einem Arbeitskreis engagiert nach Wegen für eine bessere Integration von Flüchtlingen gesucht. Heino und seine Lieder aus braunen Zeiten stellen diese Anstrengungen in den Schatten.

Nun ist „Wenn alle untreu werden“ ein Lied aus der Zeit der Befreiungskriege. Den Text schrieb der Dichter Max von Schenkendorf im Jahre 1814 und widmete es dem berühmten Freiheitskämpfer Friedrich Ludwig  Jahn, besser bekannt geworden als „Turnvater Jahn“. Es wurde schnell populär und fand zum Beispiel Eingang in das „Allgemeine Deutsche Kommersbuch“, das nun seit über 150 Jahren bei den Studentenverbindungen im deutschsprachigen Raum in Gebrauch ist und einen großen Teil der deutschen Volkslieder, allerdings auch speziellen Studentenlieder enthält. Tatsächlich fand es auch Aufnahme in das Liederbuch der SS. Als gewöhnlicher bundesrepublikanischer Journalist schafft man es dann auch, als Beleg für die Aufnahme des Liedes in das Liederbuch der SS das Foto eines aufgeschlagenen Allgemeionen Deutschen Kommersbuchs abzudrucken. So geschehen bei BILD. Für Menschen mit solider Halbbildung wie sie in den Redaktionen der Medien unseres Landes leider überwiegend anzutreffen sind, wie auch für Politiker vom Schlage einer Ina Scharrenbach genügt das schon, ein altes Volkslied als mit NS-Ideologie kontaminiert zu betrachten. Deswegen mußte die Frau Ministerin auch spontan so reagieren, wie sie reagiert hat und sich damit zu entschuldigen suchen, sie habe keine Gelegenheit gehabt, das Lied auf politische Korrektheit zu überprüfen, als der Sänger ihr die LP überreichte. Wäre die Dame hinreichend historisch gebildet und persönlich souverän, hätte sie zum Beispiel darauf hinweisen können, daß es mehr als 100 Jahre vor Gründung der SS entstanden ist, daß der Verfasser seines Textes, Max von Schenkendorf, gerade als Dichter der Freiheitskriege großes Ansehen genießt, weil er neben dem hier inkriminierten Text auch solche Liedtexte wie „Freiheit, die ich meine“ und „Todessehnen“ (vertont von Johannes Brahms) geschrieben hat. Nach ihm sind in Deutschland Schulen und Straßen benannt, zum Beispiel heißt ein Teil des Mittleren Rings in München Schenkendorfstraße. Die Frau Ministerin hätte auch in Erfahrung bringen können, wenn sie ihren Mitarbeitern einen entsprechenden Rechercheauftrag gegeben hätte, daß das inkriminierte Lied unter anderem auch die Erkennungsmelodie des „Nationalkomitees Freies Deutschland“ während des Zweiten Weltkrieges war. Es handelte sich dabei um deutsche Offiziere, die in sowjetischer Gefangenschaft ihre Kameraden an der Front dazu aufriefen, zur Roten Armee überzulaufen. Demgemäß ist es bisher noch niemandem eingefallen etwa deutsche Verbindungsstudenten mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, § 86a StGB, zu überziehen und ihre Kommersbücher zu beschlagnahmen.

Die Empörung bei der SPD konnte natürlich auch nicht ausbleiben. Die „Affäre“ um die alte Heino-Platte führte zu einer Anfrage im Landtag zu Düsseldorf. So hatte denn auch die SPD das mangelnde historische Wissen ihrer Führungsreige blamabel dokumentiert. Denn die wackeren Sozialdemokraten wissen offenbar nicht, daß auch ihre Parteihymne „Wenn wir schreiten Seit‘ an Seit'“ seinerzeit in den Liederbüchern von SA und SS stand. Der Text stammt übrigens von dem Dichter Hermann Claudius. Der hatte damals aber auch gedichtet: „Herr Gott, steh dem Führer bei, daß sein Werk das deine sei!“ Das Liederbuch der SPD wird jedoch ebensowenig als nationalsozialistisch kontamiert betrachtet, wie das der EKD. Da kann man immer noch das ebenfalls von Claudius getextete Weihnachtslied finden: „Wißt ihr noch, wie es geschehen?“

Der Vorgang zeigt beispielhaft, wie es um die Schulbildung in Deutschland bestellt ist. Die Politikerin Scharrenbach hat 1996 am städtischen Gymnasium in Kamen/Westfalen ihr Abitur abgelegt. Sie hat ersichtlich während ihrer Schulzeit, aber auch danach, über die deutsche Geschichte nur sehr wenig, und wenn, nur sehr Negatives gehört. Ob zum Unterrichtsstoff die Befreiungskriege gegen die napoleonische Besatzung Deutschlands gehört haben, muß in Zweifel gezogen werden. Aus dem Text des zitierten SZ-Journalisten folgt ebenfalls, daß dieses Produkt bundesdeutschen Schulwesens keine blasse Ahnung von der deutschen Geschichte hat, außer, daß ihm nachhaltig eingetrichtert worden ist, die historische Entwicklung in Deutschland sei zwangsläufig auf Hitler und den Holocaust zugelaufen und die Deutschen seien in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in ihrer großen Mehrheit Nazis gewesen. In der Masse der Journalisten unseres Landes fällt er damit nicht auf. Im Grunde genommen sind Menschen wie Frau Scharrenbach und Herr Wernicke zu bedauern. Für ihre nicht nur lückenhafte, sondern zum Teil sogar falsche historische Bildung können Sie nichts. Vielmehr muß man sie als Opfer der bundesdeutschen Bildungspolitik nach 1968 betrachten. Die Konsequenz daraus kann nur sein, daß die Generation, die noch vor dieser Zeit historische und politische Bildung genossen hat, es als ihre Aufgabe begreift, die jüngeren Generationen aufzuklären. Das staatliche Bildungssystem wird es nicht tun. Und so werden wir wohl noch oft Äußerungen unserer Journalisten und Politiker mit dem Stoßseufzer kommentieren: „O sancta simplicitas!“

Die Gouvernante

Der Skandal um die ministeriell befohlene Gesinnungsschnüffelei in der Bundeswehr nimmt inzwischen groteske Formen an. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung hat mit Schreiben vom 30. Mai 2017 an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages eine Liste vorgelegt, welche die „Meldungen der Organisationsbereiche zu der von Herrn Generalinspekteur der Bundeswehr angewiesenen Bestandsaufnahme zum Traditionsverständnis in Kasernen und Liegenschaften der Bundeswehr“ tabellarisch wiedergibt. Schaut man sich diese 404 Meldungen näher an, weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll.

Für eine wirkliche oder vielleicht nur listig vorgetäuschte völlige Ahnungslosigkeit sprechen Meldungen über Gegenstände wie

  • Fettpresse, Abschiedsgeschenk Fw, Verwendung in Bundeswehr und Wehrmacht
  • Weißer Feuerwehrhelm
  • Holzbrett mit 3 x Karabiner Martini Henry Mark LI, 2x Mosin Nagant 1938
  • Gewehr „Zwilling“ Typ unbekannt, Schenkung unbekannt
  • Pistole Typ unbekannt, Erinnerungsgeschenk
  • 1x, 2x, 4x, französischer Säbel napoleonische Zeit Abschiedsgeschenk Fw
  • Säbel, Dolch, Gegenstände sind Privatbesitz, kein Wehrmachtsbezug, Waffen sind stumpf
  • Abschiedsgeschenk Hellebarde
  • Abschiedsgeschenk Muskete, DeKo-Reproduktion
  • Abschiedsgeschenk Steinschloß-Axtpistole Deko-Reproduktion
  • Abschiedsgeschenk Speerspitze
  • historischer Dolch, zeitliche Einordnung unbekannt, Herkunft nicht nachweisbar
  • Mauser C 96 Offizierpistole erster Weltkrieg, Geschenk ehemaliger Soldat der Kp an das Uffz-Korps
  • Waffenmodelle älter als 1900
  • Urkunden aus Bw- Wettkampf Rommelpreis mit Konterfei Generalfeldmarschall Rommel
  • Fotografie „Unteroffiziere der 8. Kp“ (1911)
  • Bild „Muskeltier Wacker“, 1903/1905
  • altdeutscher Schriftzug
  • Old English Schriftzug
  • Schriftzug, steht über dem Reichstag (toll!, der Verfasser)
  • Militärgeschichtliche Sammlung, welche letztmalig im Frühjahr 2017 durch einen Prüfer des militärgeschichtlichen Museums Dresden überprüft wurde.

Soweit die peinlichsten, weil beim besten Willen nicht dem Schnüffelauftrag der Ministerin zuzuordnenden Asservate.

Doch auch Meldungen von ganz anderer Qualität lassen aufhorchen. Denn dabei zeigt sich, wie jedenfalls der Auftrag aufgefaßt worden ist:

  • Wandmalerei Entwicklung der Grenadiertruppe: Grenadier um 1720, Grenadier um 1870, Grenadier im Zweiten Weltkrieg, Grenadiere der Bw im Einsatz
  • Abbildung: Entstehung Truppengattung vom Ersten Weltkrieg bis heute, dabei auf dem Zeitstrahl ein Ausschnitt der Wehrmacht
  • Gemälde (selbst erstellt) zeigt verschiedenste deutsche Tugenden in altdeutscher Schrift: Pflichtbewußtsein, Redlichkeit, Toleranz, Unbestechlichkeit, Fleiß, Gerechtigkeit, Ehrlichkeit, Haltung, Ehre, Sparsamkeit
  • Spruch Otto von Bismarck: „Wenn die Deutschen zusammenhalten, so schlagen sie den Teufel aus der Hölle.“
  • Zitat Generalfeldmarschall Erwin Rommel: „Eine Schlacht wird von Logistikern geschlagen und entschieden, bevor sie beginnt.“
  • Familienfotos Soldat, abgeklebt
  • Schautafel aus über die Geschichte der Truppengattung – Bajonett aus der Zeit vor 1945 (Geschenk eines italienischen Truppenteils nach gemeinsamer Übung)
  • Exponate (Gemälde, Säbel, Tafelsilber, Pokale, Kunstdrucke, Porträts, Lanzen etc.), die dem vor der Mobilmachung 1939 aufgelösten Kavallerie-Regiment 18 (Wehrmacht), dem Reiterregiment 1 B (Reichswehr) sowie den Vorgängerverbänden des württembergischen Kontingentes (kaiserliches Heer) bzw. Kavallerieregimentern des Königreiches Württemberg (württembergisches Heer) zuzuordnen sind. Ein Exponat weist auf der Rückseite (!, Der Verfasser) den handschriftlichen Eintrag „Heil Hitler“aus dem Jahr 1934 auf.
  • Geschichtlich aufgearbeitete Dokumentation des deutschen Widerstandes in der NS-Zeit und mit Originalbildern der handelnden/involvierten Personen (inklusive Adler mit Hakenkreuz) unterlegte Darstellung des Verlaufes des Attentate vom 20.7.1944
  • .Aufgehängtes Foto eines Verwandten in Wehrmachtsuniform, keine nationalsozialistischen Symbole erkennbar
  • Kasten mit Orden und Ehrenzeichen der Bundeswehr
  • Besitzurkunde Eisernes Kreuz Erster Weltkrieg 1917, Geschenk ehemaliger Soldat der Kp an das Uffz-Korps
  • Flagge 1873
  • Chronik „Feldzüge der Alt-Württemberger (1914-1918)“
  • „Die beste Fürsorge für einen Soldaten ist eine harte und fordernde Ausbildung.“ E. Rommel
  • Fachliteratur Panzer, Flugzeuge und Hubschrauber von 1900 bis heute
  • Kasten mit Erinnerungsgabe Kommandolehrgang französisch Guayana Erinnerung an französischen Kommandolehrgang in Guyana
  • Gedenktafel/Gedenkstein, die Truppenteilen der Wehrmacht und hier nahezu ausschließlich der gefallenen Soldaten des Ersten und Zweiten Weltkrieges gedenkt. Alle Tafeln/Steine befinden sich allesamt in einem engen räumlichen Zusammenhang und können als Ehrenhain bezeichnet werden.
  • Foto von Kai-Uwe von Hassel in Wehrmachtsuniform im Rahmen einer historischen Fotodokumentation.
  • Bordflugzeug ARADO 196 des schweren Kreuzers Prinz Eugen zur Restauration (offizielle Leihgabe des National Museum of Naval Aviation Pensacola an die deutsche Marine)
  • Geschichte der Theodor-Heuss-Kaserne von 1917-2008 an einem Zeitstrahl mit Bildern. Ungefähr in den Jahren 1930-32 hängt ein Bild, das ein Musikkorps und eine angetretene Formation im Hof der Kaserne zeigt (mit Stahlhelm), nach hiesiger Bewertung noch Reichswehr sowie ein zweites Bild, welches eine Marschformation in der Kaserne aus größerer Entfernung zeigt (wahrscheinlich 1933-35, Wehrmacht
  • In der nachgewiesenen und genehmigten militärhistorischen Sammlung befindet sich eine alte Wehrmachtsuniform aus den dreißiger Jahren. Das Hakenkreuz des Reichsadlers auf der linken Brust wurde unkenntlich gemacht. Der Raum im Kellergeschoß ist der Öffentlichkeit derzeit nicht zugänglich. Des weiteren befinden sich im Kellergeschoß zwei Urkunden (Rommelpreis), auf denen das Porträt von General Erwin Rommel abgebildet ist. Der Preis wurde von einem Amerikaner lange nach 1945 für deutsche Soldaten gestiftet, die in einem Wettkampf (Schießen, Orientieren, Hindernisbahn, usw.) diesen Preis gewonnen haben.
  • Gedenktafel für gefallene Pioniere des Ersten und Zweiten Weltkrieges
  • Ehrenmal der Kameradschaft der ABC-Abwehr und Nebeltruppe. Diese Einrichtung ist ein Platz des Erinnerns gegen Krieg und Gewaltherrschaft und soll an die toten Kameraden der ABC-Abwehrtruppe sowie die im Zweiten Weltkrieg ums Leben gekommenen Soldaten der Nebel- und Werfertruppe erinnern. Diese Gedenkstätte wurde 1968 durch die Kameradschaft der Nebelwerfertruppe errichtet. Mit Billigung BMVg Fü H I1 vom 14.7.2010 ist das Ehrenmal integraler Bestandteil der Lehrsammlung der ABC-Abwehrtruppe. Auf dem Ehrenmal sind unter anderem die Truppengattungsbezeichnung ABC-Abwehrtruppe, das Eiserne Kreuz, das Wappen der Nebelwerfertruppe sowie das Symbol eines Wehrmachtshelmes angebracht
  • .Porträtfoto Urgroßvater in Wehrmachtsuniform
  • Rotkreuz Flagge
  • Foto von Helmut Schmidt in Wehrmachtsuniform

Damit auch dieser Peinlichkeiten genug. Nur noch eine besonders merkwürdige Position, nämlich eine „Uhr, privater Besitz“. Wenn gefilzt wird, dann richtig. Auf privates Eigentum glaubt man keine Rücksicht nehmen zu müssen. Hoffentlich hat der Eigentümer Strafanzeige erstattet.

Bemerkenswert ist zweierlei. Zum einen wurde offensichtlich nach dem alten militärischen Grundsatz: „Melden macht frei!“ alles gemeldet, was irgendwie und sowieso auf jeden Fall anrüchig ist, weil es aus früheren Zeiten stammt, ob Hitler oder Napoleon, egal. Nachdem nicht angenommen werden kann, daß die jeweiligen Kommandeure keine Ahnung von dem haben, was sie tun, und etwa zwischen einem Säbel aus dem 19. Jahrhundert und einem SS-Dolch nicht unterscheiden können, kann man in derartigen Meldungen wohl nur den Ausweis einer stillen Opposition sehen, allerdings listig nach der Art des braven Soldaten Schwejk.

Zum anderen zeigt die zweite der obigen Auflistungen, worum es der Ministerin wirklich geht, und was ihre Diener pflichtschuldigst umsetzen: Es geht darum, jegliche Tradition dieser Armee zu kappen. Sie soll allein ihre eigene Tradition pflegen. Dies zeigt ein tiefgreifendes Unverständnis von Geschichte und Tradition überhaupt. Konsequenterweise sollen wir wohl nicht nur im militärischen Bereich, sondern generell unsere Verbindungen zu den früheren Generationen abschneiden. Damit kommen wir dem Wunschbild der One World Propagandisten näher, denen ganz im Sinne der globalen Wirtschaft möglichst einheitlich strukturierte Verbraucher am liebsten sind, die im Hier und Jetzt leben wie das liebe Vieh, und deswegen ausschließlich Konsumwünsche haben und sonst nichts. Menschen indessen, die ganz bewußt auch auf den Schultern ihrer Vorfahren stehen, ihre Kultur und ihre Leistung zu schätzen wissen, und sich aus all diesen Quellen auch eine eigene Meinung bilden, solche Menschen sind sowohl gewissen Politikern suspekt als auch der globalisierten Wirtschaft lästig, weil sie einfach zu unterschiedliche Wünsche haben, zum Beispiel die totale McDonaldisierung und Coca-Colasierung nicht mitmachen. Oder vielleicht etwas anderes wählen, als es den etablierten Politikern in ihren auch finanziell gut gepolsterten Sesseln lieb ist.

Jens Jessen hat in der ZEIT vom 24.05.2017 zutreffend darauf hingewiesen, daß es ohne die Wehrmacht nun einmal nicht geht. Abgesehen von der Notwendigkeit, die professionellen militärischen Leistungen der Ausbildung nutzbar zu machen, geht es doch vor allem darum, dem mündigen Staatsbürger und Soldaten die Gelegenheit zu geben, die Zeit des Dritten Reiches selbst mit wachem Verstand kritisch zu betrachten und sich eigenverantwortlich eine Meinung dazu zu bilden, die bei gebildeten Bürgern und Soldaten in aller Regel dazu führt, den demokratischen Rechtsstaat einer Diktatur wie sie damals herrschte, mit Herz und Verstand vorzuziehen. In den Augen der Ministerin und ähnlicher Heimsuchungen unseres Volkes ist es jedoch so, daß wir besser in Unmündigkeit gehalten werden, damit die Gouvernanten der political correctness ihr unseliges Werk unbeeinflußt und ohne Widerstand selbst denkender Bürger vollenden können.

Principiis obsta! Und weil aktive Soldaten und die Präsidenten der vom Ministerium keineswegs unabhängigen Traditionsverbände sich Zurückhaltung auferlegen müssen, haben wir freien Bürger aufzustehen und Leuten wie dieser unsäglichen Ministerin klar und deutlich ihre Grenzen aufzuzeigen. Demokratie und Meinungsfreiheit sind in Gefahr, nicht etwa durch allenfalls in homöopathischen Dosen vorhandenen Rechtsradikalismus in der Bundeswehr, sondern sie sind in Gefahr durch eine Inquisition, wie wir sie zuletzt im Namen der Kirche hatten. Glücklicherweise ist das ein halbes Jahrtausend her. Die aktuelle Inquisition indessen muß gebrandmarkt werden als das, was sie ist: Teufelswerk.

 

 

 

 

 

Die Kulturrevolution hat begonnen

Die Studenten, pardon, „Studierenden“ der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr haben gehorsam ein Foto im Flur ihrer Unterkunft von der Wand genommen, das den Gründer ihrer Universität in jungen Jahren zeigt. Jedoch igitt igitt, in der Luftwaffenuniform der Wehrmacht. Seit die Bundesministerin für die Abwicklung der Bundeswehr zur Entsorgung der Tradition aufgerufen hat, gibt es für karrierebewußte Offiziere kein Halten mehr. Der braune Ungeist muß mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden. Da darf nichts mehr übrig bleiben, was die jungen Soldaten vielleicht an die Wehrmacht, dieses „wandelnde Schlachthaus“ (Michael Naumann, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien 1998-2001) erinnern könnte. Der Anblick des Gründers ihrer Universität in der Uniform dieser Nazi-Truppe kann ja nur die Geister der Studenten verwirren.

Doch dies ist nur ein besonders bizarrer Auswuchs der Bilderstürmerei, die derzeit in der Bundeswehr stattfindet. Der Ikonoklasmus ist ja nicht von ungefähr ein ursprünglich religiöses Phänomen. Von dem byzantinischen Bilderstreit über den reformatorischen Bildersturm und das islamische Bilderverbot erreichte diese Geisteshaltung mit Krankheitswert die Politik, wo sie beispielsweise in den Bildbearbeitungen kommunistischer Regime ganz unbeabsichtigt die Verlogenheit dieser Ideologie dokumentierte. Mit einer Gründlichkeit, die man bisher auf diesem Felde nur in Diktaturen angetroffen hat, werden nun die Kasernen der Bundeswehr durchsucht, um auch die letzten Reste von Tradition aufzuspüren und zu vernichten. Weil nichts, aber auch gar nichts mehr davon übrig bleiben darf, was Generationen von Soldaten der Bundeswehr als Tradition empfunden haben, dürfen natürlich auch nicht mehr die Lieder gesungen werden, die auch schon die Soldaten der Wehrmacht gesungen haben. Denn „O du schöner Westerwald“ ist doch wirklich von nationalsozialistischem Ungeist erfüllt, allerdings haben das Generationen von Soldaten gar nicht bemerkt. Gut, daß da die intellektuelle Leuchtrakete von der Leine das Gefechtsfeld in helles Licht getaucht hat, damit man auch noch den kleinsten Splitter der Stielhandgranate finden und entsorgen kann.

Weil die Ministerin selbst natürlich keinen blassen Schimmer vom Militär, natürlich auch nicht von Bundeswehr, Wehrmacht etc. hat, wird sie sich auch auf diesem Felde nun fachkundig beraten lassen. Die politisch korrekten Historiker aus dem Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr, wie das früher einmal angesehene militärgeschichtliche Forschungsamt nun heißt, werden sie darauf aufmerksam machen, daß der Dienst- und Ausgehanzug der Bundeswehr direkt von der Wehrmachtsuniform abgeleitet ist. So sind die Kragenspiegel der Heeres- und der Luftwaffenuniform identisch mit jenen, die auch schon auf den Uniformen von Heer und Luftwaffe in der Wehrmacht zu sehen waren. Mit der Uniform der Marine werden sich die Bediensteten der chemischen Reinigung, durch die nun die Bundeswehr geschleust wird, wie eine kontaminierte Truppe nach einem Angriff mit B- und C- Waffen, wohl etwas schwerer tun. Denn die Marineuniformen sind bekanntlich weltweit gleich. Als auch kostensparender Weg bietet es sich an, Dienst- und Ausgehanzug ganz abzuschaffen. Funktionskleidung genügt. Am Schreibtisch tut es auch lässiges Zivil. Die militärische Ordnung, Anrede, Gruß und Kommandos sind doch ohnehin Relikte aus der Vergangenheit, die allenfalls Nostalgiker begeistern können. Daimler, Siemens und VW funktionieren doch auch ohne den alten Plunder ganz prima.

Auch wenn in der Bunten Republik Deutschland alles alternativlos ist, was aus dem Berliner Regierungsviertel kommt, so sollte man hier doch ausnahmsweise über eine Alternative nicht nur nachdenken, sondern sie auch umsetzen: die Entsorgung dieser Ministerin.

 

 

Die Exorzistin

Der Exorzismus, was auf deutsch Teufelsaustreibung heißt, gerät in der katholischen Kirche mehr und mehr in Vergessenheit. Ursprünglich als eigener Ritus geschaffen in Anlehnung an Berichte im Neuen Testament, wonach Jesus durch sein Wort Besessene geheilt hat, indem er den Teufel verjagte, der von ihnen Besitz ergriffen hatte, entwickelte sich daraus in den eher finsteren Jahrhunderten der Kirchengeschichte ein mehr an Aberglauben und Voodoozauber gemahnender Brauch, der zu bizarren Auswüchsen und Praktiken führte. In unserer Zeit wurde das dann reißerisch aufgearbeitet, etwa in Filmen wie „Der Exorzist“, mußte aber gelegentlich auch vor Gericht verhandelt werden, weil Menschen dabei zu Tode gekommen waren.

Der Exorzismus feiert nun fröhliche Urständ, in einem Kontext allerdings, indem man seine Wiederkehr schlechterdings niemals vermutet hätte. Darf nach Can. 1673 des Codex Juris Canonicus nur ein Priester mit Erlaubnis des Bischofs den Großen Exorzismus ausführen, so hat sich in seiner modernen säkularen Variante die Hohe Priesterin, in Personalunion oberste Befehlshaberin der Bundeswehr, dies sich selbst vorbehalten. Der Teufel den es auszutreiben gilt, und der sich offenbar in den Leibern vieler ihrer Soldaten festgekrallt hat, dieser Teufel ist der Rechtsextremismus. Den erkennt natürlich nur ein Mensch mit überirdischen Qualitäten, wie wir ihn in der Hohen Priesterin der politisch korrekten Inneren Führung dieser Armee glücklicherweise haben. Was ihre Vorgänger in ihrer menschlichen Beschränktheit jahrzehntelang nicht erkannt haben, springt ihr, deren intellektuelle Fähigkeiten turmhoch aus den Niederungen des geistigen Flachlandes der Generäle, Ministerialbeamten und Professoren ihres Kommandobereichs herausragen, schon bei einer kurzen Visite in den Stuben ihrer Reisigen ins Auge. Ein Wehrmachtsstahlhelm hier, ein Panzerlied dort, ein von wem auch immer eingeritztes Hakenkreuz an jenem Ort, nach Schwefel riecht’s: Weiche Satan!

Damit der Teufel aus den Leibern und Hirnen der Reisigen entweicht und sie in reiner Unschuld künftig ihrer Herrin dienen, muß der große Exorzismus zelebriert werden. Erst wenn der letzte Stahlhelm und der letzte Uniformknopf aus Wehrmachtszeiten ihren Weg aus den Traditionsräumen und Lehrsammlungen in die Container des Schrotthandels gefunden haben, erst wenn der letzte Panzer und das letzte Kettenkrad mit dem Balkenkreuz in den Stahlwerken eingeschmolzen worden sind, erst wenn das letzte Soldatenlied jener finsteren Jahre aus den Liederbüchern herausgerissen worden sein wird, erst wenn das letzte militärgeschichtliche Beispiel aus dem Taktikunterricht verschwunden sein wird, und erst wenn junge Soldaten gar nicht mehr wissen, daß es vor der Bundeswehr die Wehrmacht und andere Armeen in Deutschland gegeben hat, geschweige denn, welche militärischen Leistungen sie erbracht haben, erst dann wird der Fürst der Finsternis, der sich perfider Weise in den Mantel der Tradition zu kleiden pflegt, keine Macht mehr über die Soldaten des aufgeklärtesten, demokratischsten und weltoffensten Staates mehr haben, in dem glücklicherweise heute diejenigen leben, die schon länger hier sind, wie auch die, die noch nicht so lange hier sind. Daß dann eben diese Armee alsbald die selben Krankheitserscheinungen aufweisen wird, wie sie an einem Baum zu beobachten sind, dessen Wurzeln abgeschnitten werden, wird die Hohe Priesterin nicht beirren können. Denn die Reinheit ist das Ziel. Nur in destilliertem Wasser können weder Bakterien noch Fische leben. Doch wo nichts leben kann, kann auch nichts schlechtes leben. Es lebe das Prinzip.

Mußte man als Mensch, der sich mit der Geschichte, vor allem auch mit der Militärgeschichte zugegebenermaßen etwas intensiver beschäftigt hat, als es Menschen vom Schlage der Frau Oberbefehlshaber lieb sein kann, schon bisher die Traditionspflege in der Bundeswehr, wie sie von der Politik und deren Befehlsempfängern im Ministerium vorgegeben wurde, mit Unbehagen zur Kenntnis nehmen, so ist nunmehr die Grenze des erträglichen weit überschritten. Es war schon bisher falsch, den Umgang mit der militärischen Vergangenheit unseres Landes nach dem Grundsatz zu befehlen, daß nicht die Wehrmacht für die Bundeswehr traditionsbegründend sein kann, sondern allenfalls einzelne herausragende Leistungen von Soldaten der Wehrmacht, insbesondere der militärische Widerstand gegen Hitler. Es wird Zeit, die Traditionspflege der Bundeswehr vom Kopf auf die Füße zu stellen. D.h., daß grundsätzlich nach den Armeen der deutschen Staaten des 18. und 19. Jahrhunderts sowohl die Armee des Kaiserreichs, die Reichswehr der Weimarer Republik und die im Dritten Reich nur noch als Wehrmacht bezeichnete Reichswehr in der Traditionslinie zur Bundeswehr stehen. Ausgenommen davon sind Soldaten, deren Einstellung und Verhalten mit dem Ethos des Soldaten sowohl vor der Hitler-Diktatur als auch danach schlechterdings nicht vereinbar sind. Nur ein solches Verständnis von militärischer Tradition entspricht auch der Tatsache, daß von den rund 18 Millionen Soldaten, die in der Wehrmacht gedient haben, nur ein ganz geringer Prozentsatz Kriegsverbrechen begangen hat, und von einem systemischen Hang zu Kriegsverbrechen ebenso wenig die Rede sein kann, wie von einer gruppenspezifischen Affinität der deutschen Soldaten zum Nationalsozialismus. Nur ein solches Verständnis von militärischer Tradition gewährleistet auch, daß die herausragenden Leistungen dieser Armee in den Gefechten und Schlachten des Zweiten Weltkrieges für die Bildung des Charakters unserer jungen Soldaten und ihre Ausbildung für den Einsatz nutzbar gemacht werden können, der Daseinszweck jeder Armee auf dieser Erde ist. Und dieser Einsatz heißt Krieg.

Der großen Exorzistin und ihren kleinen Knechten, deren Amtes es ist, die Ketzer auf den Scheiterhaufen der unheiligen Inquisition unserer Tage zu bringen, muß ich noch pflichtschuldigst melden, daß ich nicht nur dem ketzerischen Gedankengut anhänge, welches ich vorstehend ausgebreitet habe. Ich bin dazu noch einer ihrer Reisigen, wenn auch schon lange von den rostigen. Doch ebenso schlechte wie willige Juristen aus ihrer ministerialen Garde könnten angesichts von so viel Unbotmäßigkeit auf die Idee kommen, darob den alten Reservisten zu maßregeln und zu schurigeln. Doch da sage ich mit dem alten Marschall Vorwärts: „Dat nehme ick allet uff mir!“ Denn auch dem alten Soldaten muß das Gewissen höher stehen, als die Huld seiner Oberkommandierenden.

Die Selbstgerechten

Die unsägliche Debatte in Deutschland um die alliierten Luftangriffe auf deutsche Städte in den letzten beiden Kriegsjahren (1943-1945) ist in diesem Jahr etwas leiser. Schließlich haben wir keinen „runden“ Jahrestag. Die Tonlage indessen bleibt gleich. So hat anläßlich des bevorstehenden 71. Jahrestages der verheerenden Bombardierung von Dresden am 14.02.1945 der dortige Oberbürgermeister erklärt, Dresden „dürfe nicht in einem Opfermythos dastehen“. Denn, so wörtlich: „Dresden war keine unschuldige Stadt, das wurde wissenschaftlich ausgewertet.“

Der Mensch, der diese Sätze in die Welt gesetzt hat, ein 45 Jahre alter Politiker namens Dirk Hilbert von der FDP, steht für eine Generation von deutschen Politikern, Publizisten und Historikern, die ihren Vorfahren gegenüber mit Arroganz und Unduldsamkeit auftreten, selbstverständlich mit der Attitüde dessen, der alles besser weiß, selbstverständlich das richtige tut und natürlich, hätte er damals bereits gelebt, den Nazis mutig die Stirn geboten hätte, ach was, diese Bande von Ignoranten Psychopathen locker in die Tonne getreten hätte. Mit einer solchen Persönlichkeitsstruktur, anmaßend, arrogant und ausgrenzend, hat man in jener Zeit glänzende Karrieren hingelegt, etwa in SS und SD. Solchen Leuten gegenüber ist grundsätzlich ein tiefes Misstrauen angebracht.

Den Satz: „Dresden war keine unschuldige Stadt, das wurde wissenschaftlich ausgewertet“, muß man sich erst einmal auf der Zunge zergehen lassen. Alleine schon die darin vorausgesetzte Kollektivhaftung einer Stadt für die Untaten ihrer Unterdrücker ist von einer intellektuellen Armut, gleichzeitig aber auch dümmlichen Arroganz, die einem schon den Atem verschlagen kann. Selbst wenn in Dresden wie sonstwo die Nazis geherrscht haben und sich scheußlicher Verbrechen schuldig gemacht haben, was hat das mit der beherrschten und unterdrückten Mehrzahl der Bürger zu tun? Sind diese Nazis, dazu noch offen mit dem Programm ihrer späteren Unterarten, auch nur von einer Mehrheit der Dresdner 1932 gewählt worden? Ja, 1932, denn nach dem 30. Januar 1933 gab es keine freien Wahlen mehr. Waren die 25.000 Menschen, die nach amtlicher Zählung einer handverlesenen Historikerkommission in dieser Nacht von Bomben zerfetzt, von Trümmern erschlagen und im Feuersturm verbrannt sind, schuldig? Falls es einige tausend mehr gewesen sein sollten, was nach seriösen Quellen durchaus gut möglich ist, waren die auch schuldig?

Waren nicht auch in Dresden wie auch sonstwo viele, sehr viele Menschen auf der Seite der vom Regime verfolgten, zum Beispiel der Juden? Man lese die Aufzeichnungen des Dresdner Germanistikprofessors Victor Klemperer und anderer Zeitzeugen. Von einer „schuldigen“ Stadt kann keine Rede sein.

Und muß man nicht heute feststellen, daß diese alliierten Bombardierungen nach allgemeiner Auffassung im Kriegsvölkerrecht als Kriegsverbrechen betrachtet werden? Man lese etwa das gut recherchierte und juristisch überzeugende Buch von Björn Schumacher, Die Zerstörung deutscher Städte im Luftkrieg, oder den von Lothar Fritze und Thomas Widera herausgegebenen Sammelband über den alliierten Bombenkrieg, herausgegeben vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. Schon der zynische Codename für die erste große Städtebombardierung, nämlich Hamburg vom 24.07. bis 03.08.1943 – Operation Gomorrha – zeugt von der Geisteshaltung, die hinter dem Konzept des sogenannten Morale Bombing stand. Es ging einfach ganz offensichtlich darum, Kultur und Herz des deutschen Volkes nachhaltig zu zerstören, indem man ihm die sichtbaren Zeugnisse seiner Geschichte nehmen wollte. Die Zerstörung der Nürnberger Altstadt am 02.01.1945, selbstverständlich militärisch völlig unsinnig, wie auch als besonders plakatives Beispiel, des Städtchens Pforzheim am 23.02.1945, als unter den alliierten Bomben 98 % der Stadt verbrannten und mehr als ein Fünftel der Einwohner getötet wurden. oder man lese das erschütternden Buch von Jörg Friedrich: Der Brand.

Nein, es geht überhaupt nicht darum, ob eine Stadt schuldig war im Sinne dieser selbstgerechten, großsprecherischen und von politischer Korrektheit triefenden Nachgeborenen. Nein, es geht darum, diesen Leuten ihr moralisches Versagen deutlich vor Augen zu führen. Ihnen, denen ein gütiges Schicksal es erspart hat, in jener Zeit aufwachsen zu müssen, ohne Furcht vor der allgegenwärtigen geheimen Staatspolizei, ohne Furcht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes wegen politischer Unzuverlässigkeit, ohne Furcht davor, mit leeren Händen vor seinen hungrigen Kindern zu stehen, weil man seine hochmögende Moral über seine banalen täglichen Pflichten Frau und Kindern gegenüber gestellt hat. Und wer nicht glauben will, unter welchem Druck die Deutschen ab 1933 gestanden haben, der lese vielleicht einmal die Akten des Prozesses gegen die SA-Männer, die in der Nacht des 30. Januar 1933 die „Machtergreifung“ auf ihre Weise gefeiert haben. Wie sie die Büros ihrer politischen Gegner und missliebiger Journalisten in Nürnberg gestürmt und verwüstet haben, die angetroffenen Politiker und Redakteure halb totgeschlagen und dann ins KZ nach Dachau verfrachtet haben. Und wer glaubt, das habe sich damals nicht in Windeseile herumgesprochen, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Was unsere hochmögenden arroganten Besserwisser mit makelloser Universitäts- und Berufskarriere heute den Deutschen jener Zeit vorwerfen, tun sie gerade selbst. Sie verweigern sich der Wirklichkeit, weil nicht sein kann was nicht sein darf. Urgroßvater war halt ein Nazi. Dem haben die Alliierten zurecht die Bomben aufs Haupt geworfen.

Natürlich ist die Erinnerung an dieses große Kriegsverbrechen der Briten und Amerikaner auch nicht in anderer Weise zu instrumentalisieren. Irgendwelche Menschenketten oder Gedenkmärsche, seien sie links- oder rechtsdrehend, sind unangebracht. Angebracht ist allein die Trauer um die Opfer und die Suche nach der historischen Wahrheit. Letztere scheint allerdings offiziell nicht sonderlich erwünscht.