Eine NGO mit dem orwellesken Namen „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ erregt derzeit die mediale Aufmerksamkeit. Orwellesk ist der Name, weil diese linksdrehende NGO selbstverständlich nicht die Freiheit verteidigt, sondern zu den politischen Vorfeldorganisationen der Grünen gehört, die uns das betreute Denken verordnen wollen.
Die GFF
Wer sind diese Leute? Aufschlussreich ist ein Blick auf die führenden Funktionäre. Da wäre zum Beispiel Nora Markard, Vorständin dieser Gesellschaft und Professorin für Internationales Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten unter anderem im Migrationsrecht und „Legal Gender Studies“. Von 2015-2019 leitete sie die „Refugee Law Clinic Hamburg“, die nach ihren Angaben „Studierende für die ehrenamtliche Flüchtlingsberatung ausbildet.“ Da haben wir weiter Dana-Sophia Valentiner, auch sie ihres Zeichens Professorin für Öffentliches Recht an der Helmut Schmidt-Universität Hamburg. „Sie forscht und lehrt zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht, insbesondere den Grundrechten, den Legal-Gender-Studies und dem Recht der sozial-ökologischen Transformation“, lässt sie uns wissen. Auf der Leitungsebene finden wir ferner Felix Reda, von 2014-2019 Abgeordneter der Grünen im Europaparlament. Generalsekretär des Vereins ist Malte Spitz, der sieben Jahre im Bundesvorstand der Grünen saß und anschließend acht Jahre in deren Parteirat. Wir finden hier gehäuft die Scharlatane der Wissenschaft, die absurde Genderideologie, den schon angestaubten Feminismus und die Migrationspropaganda. Diese Leute treiben offenbar die Veränderung der Gesellschaft im links-grünen Sinne voran und bedienen sich dafür rechtswissenschaftlicher Methoden, denn der Staat, seine Organisation und seine Gesetze sind nun einmal die ureigenste Domäne der Juristen.
Was ist die Absicht?
Dazu paßt auch der neueste heiße Scheiß – man sehe mir den flapsigen Ausdruck aus der Umgangssprache nach -, nämlich das mit großem Mediengetöse vorgestellte „Gutachten“ zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD. Die muß nämlich unbedingt verboten werden, denn sonst könnten die Leute diese Nazis ja womöglich mit dem Stimmzettel an die Macht bringen. Und dann erhebt sich Hitler aus seinem Grab und zieht in die Reichskanzlei, äh, das Kanzleramt ein, im Fackelschein der marschierenden SA-Kolonnen unter den Hakenkreuzfahnen, die sie vom Dachboden geholt und die Motten rausgeschüttelt haben. Denn man hat nun nichts geringeres bewerkstelligt, als die Verfassungsfeindlichkeit der AfD nachzuweisen, und zwar mit einer Stringenz, die ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht als so aussichtsreich erscheinen lässt, daß man es unbedingt einleiten muss. Oha! Was die Verfassungsschutzbehörden auch unter stärksten Druck der Politiker von CDUCSUSPDGrünen bislang nicht geschafft haben, und was nach Meinung der zuständigen Verwaltungsgerichte auch keineswegs feststeht, diese Leuchten der Rechtswissenschaft und unterstützender Geschwätzdisziplinen haben es bewerkstelligt.
Die fachliche Qualität des sogenannten Gutachtens
Wer hat diese grundstürzenden Erkenntnisse aus dem verborgenen Inneren dieser Partei ans Tageslicht geholt? Lassen wir diese Organisation das selbst erklären, und ertragen wir das Selbstlob, das von einem so peinlichen Ausmaß ist, daß es sich deswegen in sein Gegenteil verkehrt:
„Ein Experten-Team aus vier Jurist*innen, einer Soziologin, einem Ethnologen, einem Datenanalyst und einem Recherche-Experten haben das Gutachten verfasst. Der Projektleiter und Legal Director der GFF Dr. Bijan Moini hat bereits mehrfach Verfassungsbeschwerden der GFF vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Zwei weitere Jurist*innen haben verfassungsrechtliche Dissertationen verfasst. Darüber hinaus haben zahlreiche Referendar*innen und Praktikant*innen der GFF sowie punktuell diverse Ehrenamtliche das Projekt unterstützt.“ Und weiter: „2,9 Millionen Social-Media-Posts, 77.000 Parlamentsdokumente, 55.000 Pressemitteilungen: Diesen Datenberg haben wir ausgewertet. Auf dieser Grundlage haben wir die AfD nach wissenschaftlichen Maßstäben juristisch untersucht.“
Diese unglaubliche Datenmenge wissenschaftlich auszuwerten, insbesondere eine ordnungsgemäße juristische Subsumtion durchzuführen, erscheint jedenfalls in der kurzen Zeit zwischen dem Start der „Begutachtung“ vor einem Jahr und der nun mit dem üblichen Mediengetöse erfolgten Vorstellung des sogenannten Gutachtens kaum möglich zu sein. Der bekannte Medienanwalt Professor Dr. Ralf Höcker gibt dazu auch folgende Einschätzung:
„Das neue AfD-Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das einen Verbotsantrag vorbereiten soll, wurde mit KI erstellt. Und zwar im absoluten Kernbereich juristischer Tätigkeit, nämlich der Subsumtion. Die Prompts werden dabei ebenso wenig offen gelegt wie der Umfang der Überarbeitung. Damit ist das Gutachten bereits methodisch derart fehlerhaft, daß es schlicht unbrauchbar ist.“ Zur Erläuterung: Ein KI-Prompt (Prompt = Aufforderung) ist eine Reihe von Anweisungen oder eine Anfrage, die an ein System der künstlichen Intelligenz (KI) gestellt wird. Ein Prompt gibt die Aufgabe an, die die KI ausführen soll, und kann relevante Hintergrundinformationen, Beispiele und andere Details enthalten, die der KI helfen, die Aufgabe zu verstehen und effektiv zu erledigen. Die Auffassung des erfahrenen Juristen Professor Höcker wird auch vom Text des sogenannten Gutachtens gestützt, der in der Tat die Einschätzung nahelegt, daß hier wenigstens maßgeblich die KI zum Einsatz gekommen ist.
Im Übrigen ist der Begriff des Gutachtens hier völlig verfehlt. Ein Gutachten wird allgemein, insbesondere in der Rechtspraxis, dahingehend definiert, daß es sich um die Stellungnahme eines Sachverständigen auf einem bestimmten Gebiet zu einer Fragestellung handelt, die ihm von einem Auftraggeber vorgelegt worden ist. Wer ohne Auftrag eines Dritten mit einer Stellungnahme an die Öffentlichkeit tritt, veröffentlicht kein Gutachten, sondern seine Meinung. Noch viel weniger handelt es sich hier um ein unabhängiges Gutachten, wie das diese famose Gesellschaft erklärt. Abgesehen von dem sprachlichen Lapsus, daß nicht ein Gutachten, sondern allenfalls sein Verfasser unabhängig sein kann, trifft diese Bewertung ausschließlich auf Gutachten zu, die im Auftrage eines Gerichts erstellt werden. Nur ein Gericht ist eine wirklich unabhängige Instanz. Nur ein Sachverständiger, der sein Gutachten für ein Gericht erstellt, muss auf keinerlei Interessen Rücksicht nehmen, seien sie wirtschaftlicher oder politischer Natur. Das alles ist hier nicht der Fall. Dieses sogenannte unabhängige Gutachten ist nichts anderes als ein politisches Pamphlet.
Wo kommt das Geld her?
Man fragt sich natürlich, wie eine derartige Hervorbringung, die auf jeden Fall erhebliche personelle und zeitliche Ressourcen in Anspruch genommen hat, denn finanziert worden sein kann. Dazu erklärt die Vereinigung: „Das Gutachten wurde vollständig unabhängig und durch private Spenden von über 20.000 Menschen finanziert, die die GFF 2025 zu diesem Zweck gesammelt hatte. Das ursprüngliche Spendenaufkommen betrug fast eine Million Euro. Bei der Spendenakquise wurde die GFF auch von den Partnerorganisationen Demokratie-Stiftung Campact, Volksverpetzer, innn.it, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), Postmigrantischer Jurist*innenbund, Frag den Staat und Bleibt stabil unterstützt. Mehr als 4.900 Fördermitglieder und tausende Spender*innen finanzieren unsere Arbeit für die Freiheitsrechte. Wir nehmen keinerlei staatliche Gelder entgegen, wodurch wir unsere parteipolitische Unabhängigkeit bewahren.“ Eine etwas unvollständige Aufzählung des politischen Narrensaums unserer Gesellschaft. Nun ja, so ganz staatsfrei ist die GFF nicht, denn sie ist gemeinnützig, weswegen Spenden an sie von der Einkommensteuer abgesetzt werden können. Die Gemeinnützigkeit wird nach § 51 der Abgabenordnung vom zuständigen Finanzamt zuerkannt, aber auch aberkannt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dazu nicht mehr vorliegen, etwa wenn man eine gewisse politische Einseitigkeit feststellt. Meines Erachtens ist das hier der Fall, so wie das auch in der bekannten Attac-Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 10.01.2019 festgelegt worden ist. Ob das dann die Spendenbereitschaft des links-grünen Milieus ernsthaft beeinträchtigen würde, sei dahingestellt. Wir haben es hier mit einem bekanntermaßen durchaus finanzkräftigen Klientel aus zumeist doppelverdienenden Akademikern zu tun, die möglicherweise gern bereit sind, den ein oder anderen Hunderter auf dem Altar ihrer politischen Obsessionen zu verbrennen.
Was will man herausgefunden haben?
Welche Erkenntnisse will die GFF gewonnen haben, die bislang den Verfassungsschutzbehörden verborgen geblieben sind? Natürlich keine neuen, sondern man meint zum Beispiel belegen zu können, daß die AfD tatsächlich die Demokratie abschaffen will. Dies beweise die Partei damit, daß einzelne ihrer Führungsfiguren öffentlich nach dem Staatsanwalt gerufen haben, um etwa die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen diverser Straftaten vor den zuständigen Gerichten anzuklagen. Nun mag man derartige Forderungen für schräg, unsinnig, ungehörig oder auch einfach nur abwegig halten, oder auch für berechtigt, egal. In jedem Falle bewegt sich der betreffende Politiker im Rahmen unserer Verfassung, wenn er ein behauptetes strafrechtliches Fehlverhalten etwa des Bundeskanzlers von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden aufarbeiten lassen will. Denn es ist das gute Recht eines jeden Bürgers, andere Leute wegen tatsächlicher oder auch nur vermeintlicher Straftaten anzuzeigen. Im Falle einer völlig unbegründeten Strafanzeige, um deren Unbegründetheit man auch weiß, läuft man allerdings Gefahr, sich selbst nach § 164 StGB strafbar zu machen. Aus diesem Grunde sind derartige Strafanzeigen wohl auch bislang unterblieben. Steile Politikerparolen und flapsige Thekensprüche indessen führen in der Regel nicht zur Strafverfolgung, denn wäre das der Fall, würden die Staatsanwaltschaften unter der Arbeitsbelastung mit solchem Unfug zusammenbrechen. Und noch weniger berühren sie die Grundlagen unserer Verfassung auch nur. Denn insoweit kann man ja getrost die Metapher von der deutschen Eiche und dem Wildschwein zitieren.
Ein weiterer Beleg für die Verbotswürdigkeit dieser Partei soll darin bestehen, daß man dort gerade mit Blick auf die Zuwanderung in Deutschland ein sogenanntes ethnokulturelles Menschenbild pflegt, wonach es ethnische Deutsche einerseits und (bloße) deutsche Staatsbürger andererseits gebe, was eben nicht immer zusammenfalle. Ein Mensch etwa, der aus Syrien stammt und die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, werde damit eben ethnisch nicht Deutscher, wohl aber deutscher Staatsbürger. Letzteres zieht die AfD bekanntlich nicht in Zweifel. Indessen wird das als sogenanntes völkisches Menschenbild diffamiert und denunziatorisch verkündet, dies sei nah an den Vorstellungen der ehemaligen NPD und damit der NSDAP unseligen Angedenkens. Was Zeitgenossen wie die sogenannten Gutachter der GFF nicht zur Kenntnis nehmen wollen, ist die Rechtslage. In den diversen Verfahren über die Einstufungen der AfD durch die Verfassungsschutzbehörden als rechtsextremistischer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistisch haben die Verwaltungsgerichte nun klar gesagt, daß ein sogenannter ethnischer Volksbegriff für sich allein durchaus verfassungskonform ist. Denn schon das Grundgesetz kennt den Unterschied zwischen deutschen Staatsbürgern und Staatsbürgern anderer Länder, indessen deutschen Volkstums. Daß eine solche Diskussion in anderen Ländern dieser Erde als völlig absurd empfunden wird, sei hier nur am Rande bemerkt. Verfassungsfeindlich indessen ist es, an die bloße Tatsache, daß ein deutscher Staatsbürger kein ethnischer Deutscher ist, Rechtsfolgen knüpfen zu wollen, etwa ihn allein aus diesem Grunde von der Verbeamtung auszuschließen. Unter dieses Verdikt fallen allerdings nicht politische Forderungen nach der Einschränkung von finanziellen Leistungen für Asylanten oder Kriegsflüchtlinge unter wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten. Denn damit werden diese Forderungen mit einem sachlichen Grund unterlegt, der eben nicht an die ethnische Herkunft anknüpft.
Wenn die fantastischen Juristen der GFF verfassungsfeindliche Forderungen dieser Art finden wollen, dann sei ihnen empfohlen, doch einmal die jüngsten Äußerungen von Bärbel Bas zu den „einheitsbraunen“ Deutschen und der daraus erwachsenden Notwendigkeit weiterer Zuwanderung, die ja dann wohl zu mindestens zu einer Verdünnung oder sogar Auflösung dieser braunen Volksmasse zugunsten einer „bunten“ Ethnie führen soll, einer verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Damit also eine administrative Regelung, die ausschließlich an die ethnische Herkunft des allergrößten Teils der deutschen Staatsbürger anknüpft. Man nennt so etwas auch Rassismus.
