Die Weltpolitik, Donald Trump und der deutsche Hühnerhof

Die Veröffentlichung der nationalen Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten von Amerika im November 2025 hat in Deutschland nicht geringe Aufregungen hervorgerufen. In diesem Zusammenhang ist natürlich auch das Agieren des US-Präsidenten Donald Trump im Ukraine-Konflikt, aber auch bezüglich Grönland zu sehen. Es handelt sich hier im Grunde genommen um eine Weltordnung, die der Politikwissenschaftler und Jurist Carl Schmitt 1939 in seinem Konzept der Großraumordnung grundsätzlich zutreffend beschrieben hat, allerdings durchaus mit Fehlern behaftet. So wird der Großraum der westlichen Hemisphäre eben nicht von Großbritannien, sondern von den USA dominiert. Dies zeigt sich an der Monroe-Doktrin von 1823, die auch von weiteren US-Präsidenten vertreten und fortgeschrieben worden ist, so Wilson, beide Roosevelts, auch Clinton und Obama und, nun sehr ausgeprägt und intensiviert von Donald Trump. Im Grunde genommen tut er nichts anderes, als seine Vorgänger. Er passt diese Grundlage der amerikanischen Außenpolitik eben an die gegenwärtige Weltlage an.

Die geographische Zuordnung

Das zeigt sich gerade an den Beispielen Grönland und Ukraine. Grönland musste in den Fokus der USA geraten, nachdem zum einen infolge des Klimawandels die ungeheuren Bodenschätze unter dem Eispanzer der Insel interessant werden. Möglicherweise wird man spätestens in einigen Jahrzehnten mit der Ausbeutung bis heute unzugänglicher oder nur schwer zugänglicher Lagerstätten beginnen können. Nach Angaben der US Energy Information Administration befinden sich in der Region schätzungsweise 13 % des weltweit unentdeckten Öls und 30 % des unentdeckten Erdgases. Der US Geological Survey schätzt, daß Grönland über 1,5 Millionen t Reserven an seltenen Erden verfügt. Die USA verfügen über ca. 1,8 Millionen t. Zum anderen werden wohl demnächst Schiffahrtpassagen, insbesondere die Nordostpassage, in ganz anderem Ausmaß genutzt werden können als bisher. Diese Schifffahrtsroute führt entlang der arktischen Küste Russlands und verbindet den atlantischen mit dem pazifischen Ozean. Sie gewinnt durch das schmelzende Eis in der Arktis an Bedeutung, wodurch dauerhaft nutzbare Routen entstehen, die Transportzeiten und -kosten zwischen Europa und Asien reduzieren können. Die Ukraine hingegen gehört schon geographisch als unmittelbarar Anrainer Russlands zu seiner Hemisphäre. Dazu später.

Die russischen Interessen

Hier kommt nun auch das geopolitische Denken Russlands ins Spiel. Denn Grönland ist Teil der GIUK-Lücke, einem Engpass zwischen Grönland, Island und Großbritannien, der während des kalten Krieges sorgfältig überwacht wurde. Aus den gleichen Gründen, wie für die USA rückt dies nunmehr in den Blickpunkt der russischen Administration. Bereits am 26.10.2020 verabschiedete Wladimir Putin offiziell die neue Strategie für die Entwicklung der arktischen Zone der Russischen Föderation und die Gewährleistung der nationalen Sicherheit für den Zeitraum bis 2035. Vom fernöstlichen Festland über die Beringstraße nach Alaska sind es nur 55 Meilen. Russland hat in den letzten Jahren dort Flugplätze renoviert, Stützpunkte hinzugefügt und Truppen disloziiert.

Die chinesischen Interessen

Auch die dritte Großmacht – China – hat hier Interessen. Die Nutzung der Nordostpassage wäre für China äußerst vorteilhaft, denn die Transportkosten zwischen Europa und Asien würden drastisch sinken, weil im Vergleich zu den Routen über Suez- bzw. Panamakanal die Nordostroute die Transportzeiten um fast die Hälfte auf etwa 15 Tage verkürzen würde. Folgerichtig hat die chinesische Regierung in ihrem Weißbuch zur Arktis auch erklärt, daß eben infolge der globalen Erwärmung die arktischen Schifffahrtsrouten zu wichtigen Transportrouten für den internationalen Handel werden. Natürlich ist China auch an den erheblichen Rohstoffreserven interessiert, die durch das schmelzende Eis in der Arktis bald zur Verfügung stehen. Beijing hat auch seine wirtschaftliche Präsenz in der Region verstärkt, unter anderem durch Investitionen in grönländische Bergbaubetriebe. Das ist die konsequente Fortentwicklung der Expansion weit über die ostasiatische Region hinaus, die man zweifellos als chinesische Hemisphäre bezeichnen könnte. Tatsächlich ist die Präsenz Chinas insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent unübersehbar. China macht durch eine geschickte Wirtschaftspolitik einen großen Teil der sogenannten dritten und vierten Welt zu einem Teil seines Großraums. Das ist harte Großmachtpolitik, die mit blumiger Lyrik wie „neue Seidenstraße“ nur schlecht camoufliert wird.

Identische Interessen

Hier treffen sich auch die geostrategischen Interessen Chinas und Russlands. Russland sieht die Arktis und damit auch Grönland als entscheidend für seine Rückkehr zur Großmacht an. Aus der Sicht Chinas ist die Nordseeroute die einzige Seeader, die als Beijings „polare Seidenstraße“ nicht wie der Suez-Kanal oder die Meerengen von Malakka und Taiwan von der US-Flotte kontrolliert wird. Bei seinem letzten Besuch in Moskau hat Präsident Xi Jinping auch deutlich gemacht, daß es um eine Zusammenarbeit gegen die USA geht, die ja nichts anderes tun, als den chinesischen Aufstieg zu verhindern. Umgekehrt ist aus amerikanischer Sicht eben oberste Priorität die Verteidigung der westlichen Hemisphäre, und damit zu verhindern, daß China und Russland in den „Hinterhof“ der USA kommen. Donald Trumps nationale Sicherheitsstrategie ist somit die moderne Interpretation der Monroe-Doktrin von 1823, die darauf abzielte, die europäischen Mächte aus der westlichen Hemisphäre herauszuhalten. Die Politik Trumps konzentriert sich darauf, die Dominanz der USA zu behaupten und zu verhindern, daß China und Russland Einfluss in der Region gewinnen. Dazu werden gegebenenfalls auch kleinere Verbündete wie Dänemark unter Druck gesetzt. Damit einhergehen Wirtschaftsnationalismus, Handelsprotektionismus und unilaterale Außenpolitik. Es geht darum, Amerikas Dominanz aufrechtzuerhalten. Wir sehen die Rückkehr zu einer merkantilen Politik, die sich von internationalistischen Perspektiven und universellen Regeln entfernt.

suum cuique

Zu diesem Großraumdenken gehört aber auch, die vitalen Interessen anderer Großmächte zu berücksichtigen, wenn es sein muss. Unbeschadet dessen, daß selbstverständlich jede der drei Großmächte am liebsten die Welt alleine beherrschen würde, das aber jedenfalls auf lange Sicht nicht können wird, lässt man den konkurrierenden Großmächten in ihren Grenzen und Einflusszonen freie Hand. Deswegen werden die USA auf keinen Fall die Ukraine militärisch direkt unterstützen und es dabei belassen, Waffenlieferungen ihrer Verbündeten nicht zu widersprechen, und eine Vermittlerrolle zwischen Russland und der Ukraine zu übernehmen. Man mag das angesichts der Schrecknisse des russischen Angriffskrieges moralisch missbilligen, und juristisch auf die UN-Charta verweisen, die doch die Hilfeleistung zugunsten des völkerrechtswidrig angegriffenen Staates ausdrücklich erlaubt. Aber auch nur erlaubt, und nicht erzwingt. Bekanntlich kann eine Verpflichtung zu militärischem Beistand nur durch einen Beschluss des UN-Sicherheitsrates begründet werden. Ein solcher Beschluss ist immer dann ausgeschlossen, wenn er den Interessen einer der Veto-Mächte zuwiderläuft. Deswegen können sowohl die USA, als auch China und Russland in ihren Großräumen tun und lassen was sie wollen. Das war auch zum Beispiel während des kalten Krieges so. Als vor nunmehr 70 Jahren die Sowjetunion den Aufstand in Ungarn blutig niederschlug, rührten die Vereinigten Staaten und die NATO keine Hand. Erst recht nicht, als die Sowjetunion der DDR erlaubte, die berüchtigte Mauer am 13. August 1961 zu bauen. Hier beließen es die USA bei einem die Gefühle der deutschen Bevölkerung erhebenden Auftritt des Präsidenten Kennedy in Berlin. Auch die Niederschlagung des Prager Frühlings 1968 folgte der Großraumlogik, wonach die von Carl Schmitt apostrophierten raumfremden Mächte im jeweils anderen Raum nichts zu suchen haben.

Das war auch Nikita Chruschtschow klar, als John F. Kennedy seinen Versuch, im Hinterhof der USA auf Kuba russische Raketen zu stationieren, konsequent mit der Drohung des Atomschlages stoppte. Den stets angestrebten und in ungezählten militärischen Großübungen geprobten Angriff auf Mittel- und Westeuropa hat die Sowjetunion letztendlich niemals gewagt, weil die Lagebeurteilung ihrer Militärs stets ein sicheres Scheitern eines solchen Angriffs an der Verteidigung der NATO ergab.

Deutschland – Weltkind in der Mitten

Wenden wir uns nun der deutschen Politik zu. Soweit die Erosion des Völkerrechts beklagt wird, so sind diese Klagen juristisch zwar gerechtfertigt, politisch indessen naiv. Das Verbot des Angriffskrieges im Völkerrecht, das es ja ohnehin erst seit der UN-Charta von 1949 wirklich gibt, und das seit 2018 wegen der insoweit erfolgten und beschlossenen Präzisierung des Römischen Statuts von 1998 auch die Bestrafung der maßgeblichen Befehlshaber des Aggressors nach sich ziehen kann, gilt praktisch nur gegenüber kleinen und mittleren Staaten, soweit sie nicht auf den Schutz einer Veto-Macht des UN-Sicherheitsrates vertrauen können, wie etwa Israel oder das Syrien des Diktators Assad. Die Großmächte USA, China und Russland sind ohnehin keine Vertragsstaaten. Nicht einmal das Kriegsvölkerrecht, was ja nichts anderes als der noble Versuch ist, den Krieg juristisch einzuhegen, kann in der Praxis gegen die Großmächte eingesetzt werden. Kriegsverbrechen amerikanischer – aber auch britischer – Soldaten im Zweiten Weltkrieg, amerikanischer Soldaten im Vietnamkrieg, im Irak oder sonstwo, ebenso wenig wie der Soldaten der Roten Armee im Zweiten Weltkrieg und der russischen Streitkräfte in der Ukraine – die Reihe lässt sich fortsetzen – sind entweder überhaupt nicht oder dann nur mit juristisch nicht mehr nachvollziehbar Milde bestraft worden. So ist es nun einmal.

Was ist zu tun?

Wir Deutschen können es natürlich nicht dabei belassen, das Unrecht dieser Welt zu beklagen. Wir müssen vielmehr unsere Interessen, insbesondere unsere Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen definieren und daraus die notwendigen Schlüsse ziehen. Die Deutschen fühlten sich jahrzehntelang unter dem atomaren Schutzschirm der USA und im nordatlantischen Bündnis sicher. Man lebte saturiert im bundesrepublikanischen Biedermeier. Die Bundeswehr war ein notwendiges Übel, die Kosten dafür wurden nur mit Murren getragen. Die immer wieder erneuerten Vorhaltungen der USA, Deutschland möge doch seinen finanziellen Anteil an den gemeinsamen Verteidigungslasten angemessen erhöhen, stießen auf taube Ohren. Und nun erwachen die Deutschen aus ihrem Tiefschlaf, reiben sich die Augen und stellen fest, daß ihre Sicherheit heute nicht weniger durch die Sowjetunion in neuer Gestalt, das russländlische Großreich, von dem nicht nur Putin träumt, bedroht ist als zu Zeiten des kalten Krieges, indessen Deutschland in der nationalen Sicherheitsstrategie der USA zwar durchaus eine Rolle spielt, jedoch ebenso wie der Rest der NATO weitaus größere eigene Anstrengungen unternehmen muss, als dies bis 1990 der Fall war. Es bleibt daher nichts anderes übrig, als die finanziellen Aufwendungen für die Landes- und Bündnisverteidigung mindestens zu verdoppeln, und die Bundeswehr in der Tat kriegstüchtig zu machen. Verteidigungsfähigkeit und Kriegstüchtigkeit sind dabei nur zwei verschiedene Begriffe für dieselbe Sache. Das bedingt aber nicht nur diese finanziellen Anstrengungen, sondern es führt kein Weg an einer drastischen Erhöhung der Mannschaftsstärke unserer Streitkräfte vorbei, die nach Auffassung aller seriösen Fachleute nur durch die Wiedereinführung der Wehrpflicht, wie wir sie einmal hatten, erreicht werden kann. Dazu muss dann natürlich auch die Infrastruktur in Gestalt neuer Kasernen und die erforderliche Organisation mit der entsprechenden Anzahl von Ausbildungseinrichtungen geschaffen werden. Vor allem aber muss auch die Ausrüstung der Truppe dem heutigen Kriegsbild angepasst werden, Stichwort Drohnen. Dieses neue Kampfmittel bestimmt das Kriegsbild unserer Tage, was man in der Ukraine sehen kann, wenn man hinschaut. Dazu gehört auch, daß sich die Technik stürmisch fortentwickelt und nahezu im Monatsrhythmus veraltet. Der Nachholbedarf der Bundeswehr insoweit ist ungeheuer groß, auch bei größten Anstrengungen werden Jahre vergehen, bis wir insoweit „up to date“ sind. Die bürokratischen und juristischen Hindernisse auf diesem Wege wegzuräumen, bedarf einer grundlegenden Änderung der deutschen Mentalität. Man muss unter anderem bereit sein, schlicht und einfach auf dem Weltmarkt einzukaufen, was aktuell benötigt wird. Wer etwa moralische Bedenken gegen neuartige Gefechtstechniken hat, und von „Töten mittels Joystick“ faselt, sollte tunlichst von jeglicher politischen Verantwortung ferngehalten werden. Einen guten Überblick darüber, was wirklich zu tun mit ist, hat erst kürzlich Generalmajor a.D. Markus Kurczyk in seinem hier: https://www.tichyseinblick.de/interviews/markus-kurczyk/ nachzulesenden Interview mit Alexander Wendt gegeben.

Der Popanz Trump

Der Blick in die gern zitierte politische Landschaft indessen stimmt nachdenklich. Der Blick in die deutsche Medienlandschaft gleicht dem in einen von aufgeregtem Gegacker gefüllten Hühnerhof. Statt der nüchternen Lagebeurteilung und souveränen, an den Interessen des Landes geleiteten politischen Entscheidungen dominiert in Deutschland das Gezeter über Donald Trump. Seine Politik und sein Verhalten werden als mindestens erratisch, häufig als autoritär, rücksichtslos und unmoralisch verdammt. Deutsche Intellektuelle halluzinieren den bevorstehenden Staatsstreich im Wege einer usurpierten dritten Amtszeit, einhergehend mit der militärischen Besetzung Grönlands, Kanadas und Kubas. Nun ist zuzugestehen, daß der Mann sich Umgangsformen leistet, die mit flegelhaft und „prollig“ beschrieben werden können. Dieter Bohlen mit seinen ätzenden Berwertungen von Kandidaten in „Deutschland sucht den Superstar“ nimmt sich dagegen fast als Gentleman aus. Er reizt auch offensichtlich die Möglichkeiten hemmungslos aus, die ihm als Präsidenten von der Verfassung zugebilligt werden, wobei er offensichtlich auch juristisch jedes Risiko eingeht. Für Letzteres habe ich als Anwalt indessen Verständnis, denn ich muss auch stets im Interesse des Mandanten die rechtlichen Möglichkeiten ausreizen und dabei in Kauf nehmen, daß ein Gericht im Einzelfall feststellt, mein Mandant sei über seine rechtlichen Grenzen hinausgegangen. Donald Trump verachtet also nicht den Rechtsstaat, wie ihm das die linksdrehenden Gutmenschen in Deutschland gerne unterstellen, er reizt lediglich seine Möglichkeiten im Rahmen der Rechtsordnung aus.

Warum sie ihn wirklich hassen

Warum dieser Präsident in Deutschland, aber auch bei der Linken im eigenen Land und in Europa so verhasst ist, hat einen anderen Grund. Er steht gesellschaftspolitisch gegen alles, was mit dem Begriff der Transformation umschrieben wird. Er lässt gesetzlich festschreiben, daß es nur zwei Geschlechter gibt. Er nimmt Abschied von der Theorie des menschengemachten Klimawandels und hebt die deswegen eingeführten technologischen und wirtschaftlichen Beschränkungen auf. Er wendet sich gegen die sogenannte „critical race theory“ und wirkt zum Beispiel darauf hin, daß Universitäten die Benachteiligung männlicher weißer Studenten aufheben müssen. Er weist die europäischen Poltiker zurecht, die gegen die Meinungsfreiheit vorgehen, womit er im Einklang mit dem Papst steht. Er geht konsequent gegen die illegale Einwanderung vor, wenn auch dabei festgestellt werden muss, daß er in den Methoden nicht selten über das Ziel hinaus schießt. Ein Beispiel sind ja die Vorgänge in Minneapolis. Eine verantwortungsvolle Regierung kann es nicht zulassen, daß das Recht mit schwerbewaffneten, aber schlecht ausgebildeten Beamten durchgesetzt wird, die aus nichtigem Anlass wild um sich schießen und offensichtlich ungefährliche Bürger töten. Um Leute aufzuspüren, zu verhaften und abzuschieben bedarf es keiner wie militärische Spezialkommandos oder polizeiliche Sondereinsatzkommandos ausgerüsteten Beamten, sondern es genügen unbewaffnete Behördenmitarbeiter, die im Bedarfsfalle eine Polizeistreife hinzuziehen können, wie das etwa in Deutschland der Fall ist. Daß man in Deutschland wegen der selbst konstruierten Rechtshindernisse auf diesem Weg nur wenig bewirken kann, steht auf einem anderen Blatt.

Realistische interessengeleitete Politik

Wir müssen auch international unsere Situation zutreffend einordnen. Wir sind eben nur ein zwar wirtschaftlich – noch – starkes Land, das aus diesem Grunde in Europa eine führende Rolle einnehmen könnte. Indessen kann daraus auf keinen Fall so etwas ähnliches wie eine europäische Großmacht unter deutscher Führung entstehen, von der seinerzeit Carl Schmitt fantasiert hat, und die er gerne an die Stelle der ihm verhassten imaginierten angelsächsisch/jüdisch dominierten westlichen Großmacht gesetzt hätte. Wir haben vielmehr nicht einmal die Wahl, welcher Großmacht wir uns unterordnen und in welchem Raum wir leben wollen. Europa ist mindestens Interessengebiet, wenn nicht Teil der westlichen Hemisphäre, die zu dominieren das ureigenste US-amerikanische Interesse gemäß der Monroe Doktrin im modernen Gewand der nationalen Sicherheitsstrategie der USA von 2025 ist. Von einer Unabhängigkeit, gar einer Zusammenarbeit mit Russland zu träumen ist ebenso verfehlt, wie es die Vorstellungen etwa eines Carl Schmitt zu einem europäischen Großraum waren. Schon Bismarck hat Russland immer als Problem und nicht als Freund gesehen. Davon scharf zu trennen ist der internationale Handel. Natürlich braucht unsere Volkswirtschaft den Handel mit Russland wie mit Indien, mit China wie mit Brasilien, natürlich auch mit den USA wie mit Frankreich.

Die internationale Ordnung ist jedoch geopolitisch letztendlich von zwei Universalismen gekennzeichnet, wie das Matthias Oppermann in einem klugen Essay für die Konrad-Adenauer-Stiftung neulich herausgearbeitet hat. Und es gilt, sich zu entscheiden: zwischen dem liberalen Universalismus des von den Vereinigten Staaten angeführten Westens und dem autoritären oder totalitären Universalismus Chinas. Wer in dieser Dichotomie Russland vermisst, übersieht, daß Russland zwar immer noch eine militärische Großmacht ist, die indessen von China abhängig ist. Die USA können es auch gar nicht dulden, daß Westeuropa oder auch nur Deutschland sich aus ihrem Großraum verabschieden. Das wäre sowohl wirtschaftlich als auch militärisch ein zu großer Nachteil. Auch wir müssen uns fragen, ob wir in einer bei allen Schwächen, zum Beispiel der in Deutschland und Großbritannien sehr gefährdeten Meinungsfreiheit, noch relativ liberalen Ordnung oder im Einflussbereich totalitärer Mächte leben wollen. Dort, wo ich wegen meiner regierungskritischen Kommentare schnell auf Nimmerwiedersehen in einem Straflager verschwinden oder auch vor meiner Haustüre erschossen werden könnte. Es kann die Antwort eigentlich nur der Ausruf Konrad Adenauers in der Bundestagsdebatte zur Westbindung am 7.12.1952 sein, den ich als Sechsjähriger mit meinem Vater am Radio hörte: „Wir wählen die Freiheit!“

Populäre Irrtümer über Russland und die NATO

Derzeit kursiert in den sozialen Medien ein offener Brief des Harvard-Ökonomen Jeffrey Sachs an den Bundeskanzler. Der eher linke Wirtschaftswissenschaftler, dessen Auffassungen nicht immer den Beifall seiner Fachkollegen finden, wagt sich darin auf die Gebiete der Geopolitik und des Völkerrechts. Er fordert den Bundeskanzler auf, die russischen Sicherheitsinteressen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt zu berücksichtigen und die europäische Sicherheitsarchitektur nicht im Rahmen der NATO zu denken, sondern der OSZE, die eben wieder als zentrales Forum für europäische Sicherheit, Vertrauensbildung und Rüstungskontrolle dienen solle, und nicht Sicherheit allein im Rahmen der NATO zu suchen. Dabei wirft er der NATO und Deutschland vor, die Zusage gegenüber Russland nicht eingehalten zu haben, die NATO nicht weiter in Richtung Osten zu erweitern, als dies am Ende des kalten Krieges der Fall war. Das sind durchaus schwere Vorwürfe. Sie beruhen jedoch auf einer Wahrnehmung historischer Fakten und des Völkerrechts, die nicht unwidersprochen bleiben kann.

Indessen findet er in den sozialen Medien durchaus Zustimmung, natürlich in erster Linie seitens grundsätzlich den USA gegenüber kritisch eingestellten Zeitgenossen. Da liest man schon einmal, Russland könne zumindest analog das Notwehrrecht aus § 32 StGB für sich in Anspruch nehmen. Derartiges können Juristen natürlich nicht in die Welt setzen, denn zum einen ist eine solche Strafvorschrift auf das Verhältnis der Staaten untereinander nicht anwendbar, und zum anderen würde es auch dann am unmittelbaren, andauernden und rechtswidrigen Angriff fehlen, gegen den sich der Betroffene nach dieser Vorschrift des deutschen Strafgesetzbuches mit angemessenen Mitteln zur Wehr setzen darf. Von ähnlicher Qualität dürften die Ergebnisse des Laien sein, der einen Starkstromanschluss legen oder ein Medikament zusammenmischen will.

Wortbruch NATO-Osterweiterung?

Jeffrey Sachs bemüht das Narrativ von der Zusage der amerikanischen und deutschen Außenminister Baker bzw. Genscher gegenüber dem damaligen sowjetrussischen Präsidenten Gorbatschow, die NATO werde sich selbstverständlich nicht weiter nach Osten ausdehnen, als dies gegenwärtig der Fall sei. Nun ist diese Geschichte nicht urkundlich belegt und auch bestrritten. Sollte sie sich so zugetragen haben, wäre es in der Tat eine völkerrechtlich nicht ganz bedeutungslose Erklärung von führenden NATO-Repräsentanten gegenüber der Sowjetunion. Indessen kann eine solche informelle Zusicherung zwar Rechtswirkungen erzeugen, geht aber keinesfalls vertraglichen Regelungen vor. Denn schon nach den geltenden Rechtsregeln ist ein Vertrag stets als lex specialis zu den Regeln von Treu und Glauben zu sehen. Maßgeblich ist im Völkerrecht insoweit die Wiener Vertragsrechtskonvention von 1969. Hier ist definiert, wann ein völkerrechtlicher Vertrag vorliegt. Nach Art. 2 Abs. 1 a) dieser Konvention ist ein Vertrag eine in Schriftform geschlossene und vom Völkerrecht bestimmte internationale Übereinkunft zwischen Staaten, gleichviel ob sie in einer oder mehreren zusammenhängenden Urkunden enthalten ist, und welche besondere Bezeichnung sie hat. Selbst wenn man die häufig zitierten verbalen Zusicherungen bezüglich einer nicht angestrebten NATO-Osterweiterung aus den frühen neunziger Jahren von westlichen Politikern wie Clinton, Baker und Genscher unter das völkerrechtliche estoppel-Prinzip (das Verbot widersprüchlichen Verhaltens, venire contra factum proprium) subsumieren wollte, wäre das nicht entscheidend. Der Rechtsgültigkeit dieser Erklärungen stünde auch das lex posterior bzw. contractus posterior-Prinzip entgegen, wonach später geschaffene Rechtssätze und Verträge frühere entgegenstehende Regelungen aufheben.

Denn Russland hat danach am 27.5.1997 mit der NATO eine umfassende Vereinbarung, die Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit, geschlossen. Dieser Vertrag enthält unter anderem den Passus, daß die Vertragsparteien, also die NATO und Russland, sich dazu verpflichten, ihre Beziehungen an den nachfolgend genannten Grundlagen auszurichten, zu denen ausdrücklich gehört: „Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit aller Staaten sowie ihres naturgegebenen Rechtes, die Mittel zur Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit sowie der Unverletzlichkeit von Grenzen und des Selbstbestimmungsrechts der Völker, wie es in der Schlussakte von Helsinki und anderen OSZE-Dokumenten verankert ist, selbst zu wählen.“ Das heißt also, daß beide Parteien dritten Staaaten das Recht zubilligen, zur Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit zu tun, was sie für notwendig halten. Dazu gehört zweifellos auch der Beitritt zu einem Militärbündnis. Zu diesem Zeitpunkt war Vladimir Putin stellvertretender Kanzleileiter des damaligen russischen Präsidenten Boris Jelzin. Vladimir Putin ist studierter Jurist, und hat seine Diplomarbeit auf dem Gebiet des Völkerrechts geschrieben. Er kennt somit tatsächlich das Völkerrecht, im Gegensatz etwa zu unserer früheren Außenministerin, die nur nach eigenen Angaben „aus dem Völkerrecht kommt“, das indessen mit keinem Universitätsabschluss belegen kann. Am 12.3.1999 traten Polen, die Tschechische Republik und Ungarn der NATO bei. Mitte August 1999 wurde Putin Ministerpräsident und am 31.12.1999 Präsident Russlands. Einwendungen Russlands gegen diese Osterweiterung der NATO wurden ebenso wenig laut, wie gegen den 2004 erfolgten Beitritt der baltischen Staaten, der Slowakei, Rumäniens, Bulgariens und Sloweniens. Putin gratulierte noch 2004 den baltischen Staaten zum Beitritt. So sagte er am 2. April 2004: „Hinsichtlich der NATO-Erweiterung haben wir keine Sorgen mit Blick auf die Sicherheit der Russischen Föderation.“ Ein Blick auf die Landkarte zeigt, daß damit die NATO unmittelbar an Russland angrenzt.

Mit Unterzeichnung durch den selben Präsidenten Putin trat am 31. Dezember 2015 Ukas 683 und damit eine neue Militärdoktrin in Kraft, welche erstmals die USA sowie deren Alliierte, die NATO und die EU, als Bedrohung für Russland und seine Nachbarn benannte. Die OSZE indessen sah er nicht mehr als Verkörperung der Friedensordnung in Europa an. Vor allem aber rechtfertigen auch gebrochene Zusagen und Verträge, auch wenn sie als Bedrohung der eigenen Sicherheit wahrgenommen werden, nicht die Verletzung des Gewaltverbots aus Art. 2 Abs. 4 der UN-Charta. Diese Grundregel des Völkerrechts wird in dem offenen Brief des Professors Sachs nicht einmal erwähnt. Insoweit spielt auch nach allgemeiner Rechtsansicht keine Rolle, daß die NATO 1999 einen von der UNO nicht erlaubten Krieg gegen Serbien geführt hat. Denn es gibt keinen Grundsatz der Gleichbehandlung im Unrecht. Allerdings gibt es dazu keine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, der ja nun einmal verbindlich feststellt, was Völkerrecht ist und was nicht. Er hat sich seinerzeit für nicht zuständig erklärt.

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen

Zu Recht weist Professor Sachs darauf hin, daß auch die USA das Völkerrecht missachten, und auch früher schon missachtet haben. Als Beispiel mag der Fall Nicaragua dienen, der sich nun in Venezuela nahezu gleich wiederholt hat. Doch muss in diesem Zusammenhang gefragt werden, ob das Völkerrecht überhaupt allgemeinverbindliche Regeln aufzustellen und vor allem durchzusetzen vermag. Bei näherer Betrachtung muss man leider feststellen, daß wir gerade kein allgemein verbindliches Völkerrecht, geschweige denn Völkerstrafrecht haben. Der Westfälische Friede von 1648 wurde seinerzeit von allen beteiligten Staaten noch als verbindliche Regelung für die Zukunft betrachtet. Indessen ließ der nächste Krieg trotz dieser auf ewig angelegten Friedensordnung nicht lange auf sich warten. 40 Jahre später, 1688 begann der Pfälzische Erbfolgekrieg, der wiederum halb Europa verheerte und erst 1697 endete. Mehr als 200 Jahre später einigten sich die Staaten dann auf die Haager Landkriegsordnung vom 18.10.1907, die zwar Regeln für die Kriegführung in humanitärer Hinsicht aufstellte, indessen kein ausdrückliches, insbesondere kein strafbewehrtes Verbot des Angriffskrieges enthält. Das vielfach als Geburtsstunde des modernen Völkerstrafrechts gerühmte Londoner Abkommen vom 8.8.1945, auf dessen Grundlage die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse von den alliierten Siegermächten gegen die überlebenden Repräsentanten des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland geführt wurden, kann schwerlich als allgemeinverbindliche Regel des Völkerrechts angesehen werden, denn es verhält sich ausdrücklich nur zu den Strafverfahren gegen eben diese Personen, und nach dem Eingeständnis des Chefanklägers Jackson diente das Verfahren auch nicht zur Rechtsfindung. Denn auf die Frage des Vorsitzenden Richters, welche Ziele die USA damit verfolgten, antwortete er: „Wir wollen Deutschland und der Welt beweisen, daß die Nazi-Regierung so schlecht und so verbrecherisch war, wie wir sie dargestellt haben. Wir wollen den Deutschen klarmachen, weshalb unsere Politik ihnen gegenüber auf lange Jahre eine sehr harte sein muß.“

Das Glashaus zertrümmern auch die anderen

Das, sagen wir einmal, spezielle Verhältnis der Großmacht USA zum Völkerrecht finden wir natürlich auch bei den beiden anderen. Russland zeigt ja derzeit mit seinem Versuch, die Ukraine zu erobern, welchen Stellenwert das Recht, insbesondere das Völkerrecht, für seine Führung hat. Das war früher natürlich auch nicht anders, wie unter anderem die Teilnahme der Sowjetunion an dem erwähnten Nürnberger Kriegsverbrecherverfahren zeigt. Aber auch schon in früheren Jahren zeigte sich die von Russland dominierte Sowjetunion insoweit nicht zimperlich. 1918 besetzte die Rote Armee zunächst Estland, dann Lettland. 1920 annektierte die Sowjetunion Georgien. Entsprechend dem Hitler/Stalin-Pakt vom 29.8.1939 griff die Sowjetunion am 15.9.1939 Polen an und warf es im Verein mit Deutschland in einem raschen Feldzug nieder, um dann Ostpolen zu annektieren, wie das mit dem von Hitler geführten Deutschland vereinbart war. Anschließend griff sie am 30.11.1939 Finnland an. In jüngerer Zeit zeigte sich Russland immer wieder gewillt, militärisch einzuschreiten, wo es notwendig erschien. So marschierte die russische Armee am 7.8.2008 in Georgien ein, um die zu Georgien gehörenden Kaukasusrepubliken Südossetien und Abchasien zu russischen Satellitenstaaten zu machen. Schon 1921 hatte die Sowjetunion Georgien annektiert. Das sollte genügen.

Doch auch China läßt sich vom Völkerrecht keine Fesseln anlegen. Im September 1969 besetzten seine Truppen eine Insel im Fluß Ussuri, der dort die Grenze zwischen beiden Staaten bildet. Der Sowjetunion gelang es jedoch, diesen Angriff zurückzuschlagen. Anfang 1979 zog China an der Nordgrenze Vietnams Truppen in der Stärke von rund 600.000 Mann und ca. 400 Panzern zusammen, um dann am 17.2.1979 anzugreifen. Zuvor war Vietnam in Kabodscha einmarschiert, was den Zorn der chinesischen Führung erregt hatte. Nach beträchtlichen Geländegewinnen und Zerstörung der Infrastruktur erklärte China am 6.3.1979, seine Kriegsziele erreicht zu haben und zog 10 Tage später seine Truppen über die Grenze zurück. Derzeit erhebt China unverhohlen Ansprüche auf die nördlich von Taiwan gelegenen japanischen Senkaku-Inseln, chinesische Bezeichnung Diaoyu-Inseln. Chinesische Kriegsschiffe patrouillieren um die Inseln herum, auch unter Verletzung der Dreimeilenzone. Auf die Erklärung der japanischen Ministerpräsidentin, ein chinesischer Angriff auf Taiwan und damit auch diese Inseln könnte militärische Maßnahmen Japans auslösen, reagierte der chinesische Generalkonsul in Osaka mit der höchst undiplomatischen Erklärung, er würde nicht zögern der Ministerpräsidentin „den dreckigen Hals abzuschneiden“, denn „wer den Kopf herausstreckt, dem wird er abgeschnitten“. Seit Jahren droht China unverhohlen mit der militärischen Besetzung Taiwans, das es völkerrechtswidrig als chinesische Provinz betrachtet.

Der exklusive Club der Großmächte

China betrachtet eben Ost-Asien und den westlichen Pazifik als seine Einflussregion, wie das die USA bezüglich der westlichen Hemisphäre mit der Monroe-Doktrin tun, die sie ja erst jüngst mit der neu formulierten nationalen Sicherheitsstrategie vom November 1925 präzisiert haben. Die Russische Föderation sieht sich in der Tradition des Zarenreichs und der Sowjetunion, was entsprechende Gebietsansprüche mit sich bringt. Dazu passt, daß diese drei Großmächte dem Römischen Statut über den Internationalen Strafgerichtshof nicht beigetreten sind. Sie können dort also nicht angeklagt werden. Art. 12 Abs. 1 dieses Statuts legt fest, daß (nur) ein Staat, der Vertragspartei dieses Statuts wird, damit die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs bezüglich der dort in Art. 5 genannten Verbrechen anerkennt. Man muss also nüchtern feststellen, daß das Völkerrecht, insbesondere das Völkerstrafrecht, eine Sache für die juristischen Lehrstühle der Universitäten in aller Welt, internationale Konferenzen und Gerichtsverfahren in Den Haag gegen Kriegsverbrecher aus unbedeutenden Staaten ist. Auch Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs zu völkerrechtlichen Verträgen und Streitfragen scheren weder die USA noch Russland. Präsident Reagan soll nach der Nicaragua-Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs gegen die USA vom 27.6.1986 süffisant erklärt haben, das habe ihm nicht einmal das Frühstück verdorben. Russland blieb sowohl von den Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 2.3. und 24.3.2022, als auch von der Resolution des UN-Menschenrechtsrats vom 4.3.2022 unbeeindruckt und scherte sich auch nicht um die einstweilige Anordnung des Europäischen Gerichtshofs für die Menschenrechte vom 1.3.2022, der Russland in dieser Entscheidung dazu aufgefordert hatte, militärische Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte zu unterlassen. Die drei Großmächte haben im UN-Sicherheitsrat als ständige Mitglieder ein Veto-Recht. Mithin kann die UNO gegen den Willen einer der Großmächte nichts entscheiden. Das beruht natürlich darauf, daß die Satzung der Vereinten Nationen die geopolitische Lage und die Machtverhältnisse am Ende des Zweiten Weltkriegs abbildet und festschreibt. Daß auch Großbritannien und Frankreich als weitere ständige Mitglieder davon profitieren, ist an sich unerheblich. Denn über diese Rechtsposition hinaus spielen beide geopolitisch keine Rolle.

Die Interessenssphären der Großmächte zählen – sonst nichts

Aber auch geopolitisch greift Jeffrey Sachs zu kurz, wenn er fordert, die europäische Sicherheit, die doch nur global gedacht werden kann, allein im Rahmen der OSZE zu organisieren. Diese Forderung lässt außer acht, daß Europa zumindest in der derzeitigen politischen und militärischen Verfassung keine Großmacht ist. Europa ist zwar ein Wirtschaftsraum von beachtlicher Kaufkraft, bedeutender Industrieproduktion und damit auch wichtiger Akteur im Welthandel. Auch wenn die ständige Präsenz der EU-Kommissionspräsidentin und des EU-Ratsvorsitzenden in internationalen Konferenzen den Eindruck erwecken kann, die Europäische Union verhandle auf Augenhöhe mit den Großmächten, ist das nichts anderes als eine optische Täuschung. Die Europäische Union ist ungeachtet ihrer dinosaurierhaften Bürokratie kein handlungsfähiger Staat, sie verfügt nicht über Streitkräfte unter dem Befehl etwa der Kommissionspräsidentin. Auch wenn ihre Mitglieder Großbritannien und Frankreich über Atomwaffen verfügen, so fehlt ihnen doch die Zweitschlagskapazität, wie sie die Großmächte besitzen. Insoweit haben sie allenfalls das Gewicht von auch-Atomwaffenbesitzern wie Indien und Pakistan. Die USA können es auch niemals zulassen, daß auf dem europäischen Kontinent eine größere Macht als Russland entsteht, entweder aus eigenen Ressourcen der europäischen Staaten westlich von Russland oder gar im Wege der Ausweitung des russischen Machtbereichs bis zum Atlantik. Das ist im Übrigen die beste Garantie der europäischen Staaten dafür, daß sie nicht unter die Knute eines totalitären russischen Regimes in der Art der Sowjetunion geraten können. Auch wenn die USA den Europäern unmissverständlich erklären, daß sie in erster Linie für ihre Verteidigung selbst zu sorgen haben, werden sie in letzter Konsequenz stets militärisch intervenieren, wenn die ernsthafte Sorge entstehen könnte, Russland werde sich sein westliches Vorfeld entweder einverleiben oder an sich abhängig machen.

Die deutsche Option

Ungeachtet dessen, daß selbstverständlich politische und vor allem wirtschaftliche Beziehungen auch mit Russland für Deutschland und die übrigen europäischen Staaten sinnvoll und zweckmäßig sind, kann das aber keine Option dafür sein, die „russische Karte zu spielen“, und ins Lager dieser Großmacht zu wechseln. Vielmehr kann es nur im deutschen Interesse liegen, weiterhin nicht nur Teil der westlichen Wertegemeinschaft, – auch wenn damit gelegentlich Torheiten wie der Wokismus einhergehen, denn so etwas geht vorbei -, sondern auch des geostrategischen Vorfelds der USA zu bleiben. Nicht nur die wirtschaftlichen Vorteile – der Markt USA ist um ein Vielfaches größer und lukrativer, als der Markt Russland–, sondern auch Schutz davor, eines Tages in einer Demokratie einzuschlafen und in einer Diktatur wieder aufzuwachen, lassen Deutschland keine vernünftige Handlungsalternative. Die nüchterne Lagebeurteilung anhand der objektiven Interessen des Landes kann kein anderes Ergebnis haben. Das gilt auch für die Unterstützung der Ukraine, was mit Art. 51 der UN-Charta im Einklang steht, aber eben auch notwendig ist, weil wir im NATO-Geleitzug mitfahren, der – sit venia verbo – von den USA befehligt wird. Auch wenn mancher meint, die Selbstachtung verbiete so etwas doch, muß man halt mit den Wölfen heulen. Eine realistische Alternative dazu besteht für Bauern auf dem weltpolitischen Schachbrett nicht. Wer insoweit von „Kriegstreiberei“ schwurbelt, hat schlicht und einfach nichts verstanden. Selbst wer mental immer noch in den Schützengräben des Zweiten Weltkriegs hockt, sollte sich auch daran erinnern, daß er seinen Karabiner 98 k damals sowohl ostwärts als auch westwärts in Anschlag bringen musste. Historisch sollte die Erkenntnis Bismarcks weiterhin Geltung haben, daß Russland in seinem Spiel mit fünf Bällen immer die problematische Kugel war. Insoweit kann die Überschrift des offenen Briefs von Professor Sachs in der Tat die Entscheidung erleichtern: Sicherheit ist unteilbar – und Geschichte zählt.

Kriegstüchtigkeit

Im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und der Wehrpflichtdebatte fällt immer wieder das Wort Kriegstüchtigkeit. Die einen sprechen es offenbar mit einer gewissen Abscheu aus, die anderen verlangen danach. Grund genug zu prüfen, um was es denn eigentlich dabei geht. Es gilt, das Wort zum Begriff zu deuten. Das wußte bekanntlich schon Goethe, als er in seinem Faust, erster Teil, im Studierzimmer Mephisto zum Schüler sagen läßt: „Denn eben wo Begriffe fehlen, da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein. Mit Worten läßt sich trefflich streiten, mit Worten ein System bereiten, an Worte läßt sich trefflich glauben, von einem Wort läßt sich kein Jota rauben.“

Verteidigungsbereitschaft versus Kriegstüchtigkeit?

Selbst den entschiedensten Kritikern der Beteiligung unseres Landes an einem Kriege in welcher Form auch immer, und der allgemeinen Wehrpflicht jedenfalls dann, wenn die wehrpflichtigen Soldaten außerhalb der Landesgrenzen, etwa in einem fernen Lande wie der Ukraine eingesetzt werden sollen, erscheint die Verteidigungsbereitschaft, erscheint die Landesverteidigung notwendig zu sein, manchen auch nur als notwendiges Übel. Doch kann es eine Landesverteidigung ohne die Bereitschaft dazu geben, ohne daß man sich eingedenk der Mahnung des römischen Feldherrn Vegetius auf den Krieg vorbereiten muß, wenn man den Frieden will? „Si vis pacem, para bellum!“ Eine, wie ich meine, zeitlos gültige Antwort auf diese Frage finden wir bei Clausewitz in seinem Standardwerk „Vom Kriege“, sechstes Buch, fünftes Kapitel am Ende: „Wenn wir uns also die Verteidigung denken, wie sie sein soll, so ist es mit der möglichsten Vorbereitung aller Mittel, mit einem zum Kriege tüchtigen Heere, mit einem Feldherrn, der nicht aus verlegener Ungewißheit in Angst den Feind erwartet, sondern aus Wahl, mit ruhiger Besonnenheit, mit Festungen, die keine Belagerung scheuen, endlich mit einem gesunden Volk, das seinen Gegner nicht mehr fürchtet, als es von ihm gefürchtet wird. Mit solchen Attributen wird die Verteidigung dem Angriff gegenüber wohl keine so schlechte Rolle mehr spielen und dieser nicht mehr so leicht und unfehlbar erscheinen wie in der dunklen Vorstellung derjenigen, die beim Angriff nur an Mut, Willenskraft und Bewegung, bei der Verteidigung an Ohnmacht und Lähmung denken.“

In welcher Lage sind wir?

Wer sich mit so ernsten Dingen wie Krieg und Frieden befasst, der muß nüchtern und sachlich erst einmal prüfen, in welcher Lage sich unser Land und das Verteidigungsbündnis befinden, in dem wir Mitglied sind und auf das wir uns verlassen müssen. Deutschland liegt zwar in Mitteleuropa und zwischen seiner Ostgrenze und Russland bzw. dessen Satelliten Weißrussland liegen Polen, Tschechien und die Slowakei. Indessen beträgt die Entfernung zwischen der russischen Enklave Kaliningrad und Berlin Luftlinie lediglich 527 km. Die modernsten russischen Raketen der Typen Iskander und Kinschal überwinden diese Distanz in 4-5 Minuten. Marschflugkörper benötigen etwas mehr Zeit, was aber gar nichts bedeutet, denn sie unterfliegen das gegnerische Radar, weswegen die Luftverteidigung dagegen praktisch blind ist. Derzeit dürfte auch die deutsche Luftverteidigung nicht ausreichen. Die überschaubare Anzahl von Iris-T und Patriot-Systemen dürfte schon quantitativ nicht ausreichen. Abgesehen davon müssen wir feststellen, daß in der Ukraine russische Iskander-Raketen deutsche Iris-T Systeme ausschalten können. Das effektive israelische Iron-Dome System haben wir noch nicht. Aber auch das kann durch den massenhaften Einsatz von Flugkörpern aller Art einschließlich Drohnen „übersättigt“ werden und damit kein verläßlich sicherer Schutzschirm mehr sein. Zu den unerfreulichen Fakten gehört auch, daß in der russischen Enklave Kaliningrad zwischen Ostsee, Polen und Litauen unter anderem auch diese Waffen stationiert sind. Dazu kommen Kampftruppen mit starker Artilleriekomponente in der Stärke von ca. vier Brigaden. Zum russischen Machtbereich gehört zweifellos Weißrussland. Es grenzt an das Baltikum und Polen an. Zwischen Weißrussland und Kaliningrad gibt es eine nur 65 km schmale Landverbindung nach Litauen und damit zu den weiteren baltischen Staaten Lettland und Estland. Man spricht insoweit von der Suwalki-Lücke, benannt nach der gleichnamigen Stadt daselbst. Dazu später.

Die militärischen Potentiale

Wer sich verantwortlich Gedanken über Krieg und Frieden machen will, muß zunächst weniger im Blick haben, ob sich Staaten friedfertig oder kriegslüstern verhalten. Man muß vielmehr erst einmal prüfen, was diese Staaten könnten, wenn sie wollten. Anders gewendet: welche militärischen Fähigkeiten sind vorhanden, und was bedeutet das mit Blick auf die Geographie?

Kritiker der Verteidigungsplanungen in der NATO verweisen darauf, daß Russland schon nach der Zahl seiner Soldaten und Waffensysteme der NATO weit unterlegen sei, und deswegen ein Angriff Russlands ausgeschlossen werden könne. Mithin sei eine weitere Aufrüstung nicht nötig, sondern begründe nur die Kriegsgefahr. Wer der Aufrüstung das Wort rede, sei doch in Wirklichkeit ein Kriegshetzer. Es könne ihm also nur darum gehen, einen Angriffskrieg gegen Russland zu führen. Es ist also zu prüfen, ob die Fakten eine solche Einschätzung rechtfertigen oder nicht.

Ein Kräftevergleich muß bei dem militärischen Personal beider Seiten ansetzen. Dies beträgt bei der NATO insgesamt 8.658.882 Soldaten, Russland kann deren 3.570.000 aufbieten, also 41 % (im Bereich der aktiven Soldaten 38 %). Bei den Luftstreitkräften stehen 22.377 Waffensystemen der NATO deren 4.957 auf russischer Seite, also 25 % gegenüber. Das Verhältnis bei Jagdflugzeugen beträgt 3.312 zu 833. Die russische Luftwaffe verfügt also nur über knapp 60 % dessen, was die Gegenseite aufzubieten hat, bei den Kampfbombern für Bodenangriffe sieht es ähnlich aus, 1.163 zu 689. Die russischen Kampfhubschrauber mit 557 an der Zahl machen 39 % dessen aus, worüber die NATO verfügt, nämlich 1.416. Betrachten wir die Landstreitkräfte, so haben wir bei der NATO 11.495 Kampfpanzer (mitgezählt werden hier aber auch gut 1.000 uralte M 48 in den Beständen der griechischen und türkischen Armeen), Russland verfügt über deren 5.750, also rund 50 %. Allerdings baut Russland derzeit monatlich 130 neue Kampfpanzer. Bei der Zahl der gepanzerten Fahrzeuge ist die NATO in der Tat mit 971.280 gegenüber 131.527 (13 %) auf Seiten Russlands weit überlegen, was jedoch ersichtlich daran liegt, daß ein großer Teil davon lediglich gepanzerte Transportfahrzeuge auf NATO Seite sind. Bemerkenswert ist das Verhältnis bei der Artillerie. Hier gibt es ein Übergewicht von 16.678 Artilleriesystemen (Rohr- und Raketenartillerie) auf russischer Seite gegen 12.287 bei der NATO. Russland setzt nun traditionell auf überlegene Artillerie. Mit diesen Zahlen wollen wir es einstweilen bewenden lassen.

Man könnte in der Tat daraus schließen, daß insgesamt eine Überlegenheit des russischen Militärs gegenüber der NATO nicht gegeben ist, denn die Faustformel für die Angriffsüberlegenheit ist nun einmal 3-4 zu 1. Indessen greift das zu kurz. Zum einen muß in Erwägung gezogen werden, daß das militärische Kräfteverhältnis nicht allein auf dem europäischen Kriegsschauplatz entlang der Grenze NATO/Russland betrachtet werden darf. Denn aus der Sicht der USA muß grundsätzlich ein Konflikt mit Russland und China gleichzeitig in den Blick genommen werden. Damit sind jedoch die militärischen Kräfte der USA zu einem erheblichen Teil für einen Konflikt mit China zu reservieren. Auf dem europäischen Kriegsschauplatz müssen sich die europäischen NATO-Partner im Großen und Ganzen auf sich selbst verlassen, denn die USA halten auf dem europäischen Kontinent nur knapp 100.000 Soldaten vor. Russland hingegen hätte bei der zu erwartenden politischen oder gar militärischen Unterstützung Chinas sprichwörtlich den Rücken frei und könnte somit seine gesamte Streitmacht gegen die NATO einsetzen. Diese Erwartung ist durchaus realistisch, denn die USA sind für China und Russland der Hauptgegner. Hinzu kommt, daß der Einsatz türkischer, griechischer oder portugiesischer Streitkräfte gegen einen russischen Angriff im Bereich Baltikum/Polen kaum rechtzeitig erfolgen könnte, wenn überhaupt. Selbst die recht mobilen Truppen Großbritanniens und Frankreichs können nicht binnen weniger Tage auf diesen Kriegsschauplatz verlegt werden. Auch müssen die Zahlen der Waffensysteme auch kritisch betrachtet werden. Panzer ist nicht immer gleich Panzer. Vor allem aber muß man die Szenarien betrachten, die am ehesten zu erwarten wären.

Was wäre möglich?

Und da wären wir wieder im Baltikum. Russland könnte etwa mit gepanzerten Truppen und Luftlandeverbänden in der Größenordnung von 3-4 Divisionen und entsprechender Luftwaffen-Unterstützung Litauen angreifen. Dessen Hauptstadt Vilnius liegt im Bereich der Reichweite in Weißrussland aufgefahrener russischer Artillerie – lediglich 30 km entfernt. Die oben erwähnte Suwalki-Lücke könnte in konzentrierten Angriffen aus Weißrussland und Kaliningrad durchstoßen und damit das Baltikum von Polen abgeschnitten werden. Die derzeit erst im Aufbau befindlichen NATO Unterstützungskräfte im Baltikum, etwa die deutsche Brigade in Litauen, würden in einem konzentrierten Angriff rasch zerschlagen werden können. Die militärische Überlegenheit der russischen Streitkräfte in diesem Bereich ist nicht zu übersehen. Das Gesamtkräfteverhältnis zwischen der NATO und Russland spielt dabei überhaupt keine Rolle. Natürlich wäre damit die Beistandsklausel der NATO in Kraft getreten. Deutschland wäre Aufmarschgebiet und logistische Basis für den Gegenangriff der NATO einschließlich amerikanischer Truppen. Damit wäre Deutschland in der Tat auch Angriffsziel etwa russischer Raketenangriffe und Kommandounternehmen, noch mehr aber subversiver Kriegführung wie von Angriffen auf die Infrastruktur, insbesondere auf IT-Systeme. Schon jetzt, ohne daß wir auch nur in die Nähe einer kriegerischen Auseinandersetzung gekommen wären, gibt es ja schon Störungen von IT-Systemen, die von unseren Nachrichtendiensten Russland zugeordnet werden. Würde etwa Russland die litauische Hauptstadt Vilnius einnehmen und gewissermaßen als Faustpfand nutzen, um die NATO unter Androhung des Einsatzes von Nuklearwaffen zur Einstellung des Kampfes zu zwingen und so weitere Gegenangriffe zu verhindern, stellte sich möglicherweise dann doch die Bündnisfrage. Würde nämlich unter amerikanischer Führung die NATO einlenken, würde dies die Glaubwürdigkeit des Bündnisses überhaupt schwer beeinträchtigen. Das Szenario ist nicht ganz unrealistisch, denn auch an dieser Stelle muß man wieder in Rechnung ziehen, daß die USA gleichzeitig in einem größeren Konflikt mit China stehen könnten, was in Washington natürlich zu Prioritätsüberlegungen führen müsste. Denn ein Zweifrontenkrieg der USA gegen Russland in Europa und China in Ostasien könnte nicht erfolgreich geführt werden, dazu reichen die Kräfte wohl eher nicht aus. Hinzu kommt, daß die USA nun begonnen haben, entsprechend der von Trump frisch überarbeiteten und präzisierten Monroe-Doktrin ihren lateinamerikanischen Hinterhof aufzuräumen, wie die soeben begonnene Operation gegen das Maduro-Regime in Venezuela zeigt. Vor allem aber stellt sich dann die Frage, ob die USA wirklich wegen des Baltikums einen großen Krieg mit Russland und China riskieren würden.

Dieser kurze Problemanriß sollte genügen. Der bloße Vergleich von Streitkräftezahlen oder gar Verteidigungshaushalten ist bei weitem nicht geeignet, als Grundlage für die Beurteilung der strategischen Lage zu dienen. Doch ebenso wenig kann es von aktuellen politischen Absichten der beteiligten Staaten abhängen, welche Verteidigungsvorbereitungen getroffen werden müssen. Denn der personelle Aufwuchs, die Beschaffung der erforderlichen Waffensysteme und Herstellung der notwendigen Infrastruktur dauern Jahre. Der politische Wind indessen kann sich weitaus schneller drehen, als die Verteidigungsbereitschaft hergestellt werden kann. Andererseits können aktuelle politische Entwicklungen in einem Lande durchaus ein Warnsignal sein. Und das finden wir in Russsland vor.

Russlands imperiale Bestrebungen

Wenn wir die Entwicklung in Russland in den letzten knapp 20 Jahren betrachten, ist doch eine Bewegung weg von der Reformpolitik nach dem Untergang der Sowjetunion, insbesondere der Annäherung an den Westen, deutlich zu erkennen. Man kann das mit der Rede des russischen Präsidenten Putin auf der Münchener Sicherheitskonferenz am 9.2.2007 sogar datieren. Wer diese Rede heute noch einmal liest, stellt fest, daß Putin bereits sehr viel von dem verwirklicht hat, was er damals angedeutet hat. Außenpolitisch stechen hier die Intervention in Georgien und vor allem die Annexion der Krim und Teilen des Donbass im Jahre 2014 hervor. Der Angriff auf das restliche Staatsgebiet der Ukraine mit dem knapp gescheiterten Vorstoß auf die Hauptstadt Kiew nehmen sich eher wie die logische Fortsetzung dieser Politik denn als eigenständige neue Entwicklung aus. Damit einhergehend gibt es aber auch Äußerungen Putins, die in diesem Zusammenhang Besorgnis erregen müssen. Offensichtlich strebt er nach Wiederherstellung der historischen Größe des russischen Reiches bzw. der ihm nachfolgenden Sowjetunion. Ausdrücklich bezieht er sich in einer Rede anlässlich des 350. Geburtstages von Peter dem Großen auf dessen imperiale Politik. Der habe zum Beispiel das Gebiet um das heutige Sankt Petersburg nicht von den Schweden erobert, sondern zurückgewonnen. Er sehe sich heute in der gleichen Lage wie der seinerzeitige Zar. Auch der offensichtlich von ihm initiierte Stalin-Kult – er hat in den letzten Jahren in Russland über 100 Stalin-Denkmäler neu- oder wiedererrichten lassen – sollte uns nicht nur über seine Vorstellungen davon, wie Russland zu regieren sei, sondern auch über seine imperialen Absichten ein klares Bild vermitteln. Wo die Grenzen der früheren Sowjetunion und des von ihr dominierten Warschauer Pakts bis 1991 verlaufen sind, sollte auch der jüngeren Generation bei uns bekannt sein.

Landesverteidigung und Bündnisfall

Das Grundgesetz sieht Streitkräfte zur Landesverteidigung vor. Es verbietet ausdrücklich den Angriffskrieg, und somit denknotwendig den Einsatz deutscher Streitkräfte in einem Angriffskrieg. Die Mitgliedschaft in einem Verteidigungsbündnis wie der NATO sieht es ausdrücklich ebenfalls vor. Der Bündnisfall, nämlich der Angriff auf ein Mitglied der NATO, führt nach Sachlage nicht nur rechtlich zur Beistandsverpflichtung Deutschlands, sondern findet angesichts der Dimensionen heutiger Kriegführung auch tatsächlich zum Teil direkt in unserem Lande statt, wie wir gesehen haben. Davon zu unterscheiden ist die Teilnahme an friedenssichernden Einsätzen der Vereinten Nationen oder auf ähnlicher Grundlage, wie wir das etwa im Kosovo oder Bosnien gesehen haben. Wehrpflichtige Soldaten konnten dort von Rechts wegen nicht eingesetzt werden, ebenso wenig wie sie in Afghanistan eingesetzt wurden, was im Übrigen tatsächlich von Rechts wegen als Bündnisfall angesehen wurde. Die weltweiten Angriffe von El Khaida, insbesondere auf Ziele in den USA, betrachtete man zu recht als neuartige Kriegführung, die eben auch dann mit kriegerischen Mitteln bekämpft werden musste. Daß dies letztendlich gescheitert ist, steht auf einem anderen Blatt. Der Angriff Russlands auf die Ukraine indessen ist kein Angriff auf einen NATO-Staat und kann daher auch nicht den Bündnisfall auslösen.

Der Begriff gibt dem Wort den Inhalt

Die Herstellung der Kriegstüchtigkeit unserer Streitkräfte, allerdings auch des dazu notwendigen Verteidigungswillens der Bevölkerung, wie das Clausewitz so trefflich formuliert, führt keineswegs in den Krieg, sondern verhindert ihn. Der Begriff ist auch sachlich zutreffend, denn die Verteidigung ist denknotwendig Teil des Krieges. Nur wer eine auch aus der Sicht potentieller Angreifer zur effektiven Verteidigung geeignete – also kriegstüchtige – Armee vorhält, kann vor ihren Angriffen sicher sein. Wer also die Kriegstüchtigkeit seiner Streitkräfte und seiner Bevölkerung anstrebt, ist kein „Kriegstreiber“, sondern ein Kriegsverhinderer. Wer das Thema Krieg und Frieden nüchtern und sachlich angeht, kann zu keinem anderen Ergebnis kommen. Wer das Thema indessen bloß emotional wahrnehmen kann und dabei von Phobien geschüttelt wird, benötigt vielleicht eine Therapie, kann indessen nicht als ernstzunehmender Gesprächspartner angesehen werden.

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Weihnachten

Die abendländisch geprägte Welt – das schreibe ich ganz bewusst – begeht das Weihnachtsfest. Zumindest fühlt man in diesen Tagen anders, lebt bewußt im Kreis der Familie und denkt über den Tag hinaus. Man kommt ja aus seiner Haut nicht heraus, ist man doch von Jugend auf christlich erzogen oder nicht, sowohl mit den Äußerlichkeiten der Vorweihnachtszeit und des Weihnachtsfestes selbst als auch mit einer auch für säkular eingestellte Menschen spürbaren besonderen Stimmung aufgewachsen.

Weihnachten ist der Inbegriff des Optimismus. Denn die Vorstellung, daß mit der Geburt eines Kindes die Menschheit erlöst wird, erlöst von der Vorstellung, mit dem Tod werde das Ende kommen, schließlich sei die Menschheit mit der Erbsünde behaftet und müsse daher alle Hoffnung fahren lassen. Allerlei Variationen dieser Jenseitserwartung prägten die Vorstellungswelt der Menschheit vor Christus. Letztendlich war das ja auch und ist es auch heute noch vielfach in der allfälligen Furcht vor ewiger Strafe, mindestens aber völligen Ungewissheit über das, was nach dem Leben kommt, begründet. Die Furcht vor ewiger Verdammnis, mindestens aber einem freudlosen Dasein im Schattenreich des Todes bestimmte das Denken der Menschen. Selbst antike Vorstellungen, etwa der alten Griechen, vom Leben nach dem Tode im trostlosen Hades jenseits des Flusses Styx, über den der Fährmann Charon die Verstorbenen bringt, waren ja nun nicht wirklich dazu angetan, optimistisch in die Zukunft zu schauen.

Und nun eben dies. Nicht mehr ein strafender Gott, den man mit allerlei Anstrengungen zu besänftigen sucht, sondern ein über den Niederungen von Schuld und Sühne schwebender Gott, der die Menschen um ihrer selbst willen liebt und nicht etwa auf der Grundlage eines profanen Deals – du befolgst meine Gebote, so unsinnig sie auch sein mögen, dafür hebe ich den Bann der Verfluchung über dir auf – die Menschheit aus der Knechtschaft der Sündenfurcht befreit. Das hat die abendländische Welt seither geprägt, unabhängig von der Intensität des christlichen Glaubens in der Gesellschaft oder bei dem einzelnen Menschen. Daraus konnte sich erst der freie Geist der Aufklärung entwickeln, der uns ja nicht nur frei gemacht hat von der Gefangenheit in archaischen und atavistischen Vorstellungen, sondern unseren Geist auch entfesselt hat, so daß er unbefangen allein mit den Instrumenten der Logik die Gesetze der Natur zu entschlüsseln vermag. So konnte der Mensch mit den Mitteln der Wissenschaft zwar nicht Tod und Krankheit endgültig besiegen, aber weitgehend in die Schranken weisen. Naturwissenschaften und Technik, freie Gesellschaften mit freiem Handel stellen die Ernährung und ein weitgehend vom Elend befreites Leben von gut 8 Milliarden Menschen sicher. Den Idealen der Aufklärung, und wenn man so will, auch den christlichen Grundlagen verpflichtete Rechtsordnungen ermöglichen ein Leben frei von der Willkür des Alleinherrschers oder einer despotischen Priesterkaste.

Diese Wahrnehmung des Lebens unabhängig davon, ob man einer christlichen Kirche angehört, ob man das gläubig lebt oder eher lax, ob man bewußter Atheist ist oder einfach insoweit relativ gedankenlos in den Tag hinein lebt, sie prägt uns eben. Blickt man auf andere Welten, insbesondere die Theokratien des Orients oder das Gedankengefängnis des Marxismus, dann springt doch ins Auge, was den Unterschied zwischen einer wirklich dem Menschen angemessenen Gedanken- und Lebenswelt und der Unmündigkeit des der Willkür von Göttern und Despoten unterworfenen Sklaven ausmacht.

Nichts unterstreicht auch den fröhlichen Optimismus dieser Zeit so sehr, wie die Inkarnation all dessen, was unsere abendländisch geprägte Welt ausmacht, in der Gestalt des neugeborenen Kindes. Und als wäre es ein Teil des Plans, schließt sich das Weihnachtsfest, dieses Fest, welches das Licht der Hoffnung in die Welt bringt, auch an die dunkle Jahreszeit an, mit den Gedenktagen des November, die uns das Leid des Krieges und des Todes nahebringen. Das Kind indessen schaut hinaus in die Zukunft, die freilich das Leben bringen wird, denn die Tage werden wieder länger, die Natur wird bald erwachen und die ersten Frühlingsboten bringen.

In diesem Sinne wünsche ich allen meinen Freunden und Lesern ein fröhliches Weihnachtsfest und den zuversichtlichen Blick in das Neue Jahr, das sicher viel Neues bringen wird. Zum Optimismus des Weihnachtsfestes gehört auch, daß unter all dem Neuen auch viel Gutes sein wird.

Kadavergehorsam

Die Nachrichten aus Absurdistan in diesem Blog reißen leider nicht ab. Der hysterische K(r)ampf gegen rechts der politisch-medialen Klasse unseres Landes treibt immer seltsamere Blüten. An dieser Stelle habe ich schon vor Jahren über die groteske Unkenntnis der deutschen Geschichte, gerade auch bezüglich Nationalhymne und Nationalflagge berichtet, etwa am 22.3.2018. Hatten doch tatsächlich Teilnehmer einer Versammlung öffentlich das Deutschlandlied mit allen Strophen gesungen. Das rief Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan. Erst dem zuständigen Amtsgericht blieb es vorbehalten, die übrigen Beteiligten darüber zu belehren, daß auch die erste Strophe des Deutschlandliedes nicht verboten ist, insbesondere keinen Straftatbestand nach § 86a StGB (Verwenden nationalsozialistischer Symbole) darstellt.

Es wird allerdings, und hier sei flapsige Ausdruck einmal gestattet, immer bekloppter. So hatte jüngst eine Politikerin in Mecklenburg-Vorpommern deutsche Fahnen von Gebäuden gerissen, weil – O-Ton – „diese Dinger“ doch nur von Rechtsextremisten für ihre Propaganda benutzt würden. Aber auch das lässt sich noch steigern.

So wird berichtet, daß vor kurzem bei einer Weihnachtsfeier in der Heeresunteroffiziersschule der – zivile! – DJ statt der dritten Strophe des Deutschlandliedes, die ja alleine unsere Nationalhymne ist, die erste Strophe abspielte. Natürlich war das falsch. Der Schulkommandeur schritt auch ein und ordnete an, die korrekte Hymne zu spielen. Doch damit nicht genug. Er meldete den „Zwischenfall“ sogleich seinen Vorgesetzten. Nach Angaben eines Heeressprechers wurden jetzt „umfangreiche disziplinarische Ermittlungen“ aufgenommen.

Man reibt sich die Augen, wenn man das liest. Doch fügt sich diese Groteske nahtlos in den auch in der Bundeswehr pflichtgemäß geführten Kampf gegen rechts ein, der ja in der Vergangenheit schon solche Sumpfblüten hervorgebracht hat, wie den Bildersturm der unsäglichen Ministerin Ursula von der Leyen, in dessen Verlauf schon einmal das Porträt Helmut Schmidts in Wehrmachtsuniform in einem Gebäude der nach ihm benannten Bundeswehruniversität abgehängt werden musste. Man kann sich als Soldat disziplinarrechtliche Ermittlungen einhandeln, wenn man etwa ein antiquarisches Buch besitzt, auf dessen Deckel ein Hakenkreuz zu sehen ist, allerdings nur mit einer Lupe. Man kann dienstliche Nachteile erleiden, wenn ruchbar wird, daß man vor vielen Jahren als Jugendlicher im rechtsextremen Milieu unterwegs war und einem einschlägigen Rockerclub angehört hat, auch wenn man inzwischen der CDU angehört. Schon die Teilnahme an einer Demonstration der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften aber nicht verbotenen Identitären Bewegung führt unter dem Gesichtspunkt der Kontaktschuld dann zur Entfernung aus dem Dienst. Seitens des Bundesministeriums der Verteidigung wird insoweit, und das musste ich mir schon in einem Gerichtssaal anhören, eine „Null-Toleranz-Linie“ gefahren, die keineswegs strafbare Verhaltensweisen in jungen Jahren, wie die Mitgliedschaft in der Jahre später verbotenen NPD, noch nach Jahr und Tag, wenn eine Straftat im selben Zeitraum schon mehrfach verjährt gewesen wäre, als dem Ansehen der Bundeswehr abträglich einstuft, und deswegen die Bundeswehr diesen Reservisten nicht mehr einberuft.

Der wackere Schulkommandeur hat mit Blick auf seine weitere Karriere hier tatsächlich alles richtig gemacht. Hätte er sich nämlich verhalten wie ein vernünftiger Mensch, der die Dinge richtig einzuordnen weiß und vor allem auch die Entstehungsgeschichte des Deutschlandliedes kennt und deswegen ganz sicher ausschließen kann, daß hier nationalsozialistische Symbolik im Sinne von § 86a StGB vorliegt, dann hätte er sich darauf beschränkt, den Fehler zu korrigieren. Aber das darf ein Offizier in dieser Armee nicht. Sie verlangt jedenfalls in diesem Zusammenhang, konsequent „auf Linie“ zu bleiben, eine Haltung, die man ansonsten mit Blick auf die Wehrmacht als Kadavergehorsam in die Tonne tritt. Eine Haltung, in der man Rückgrat gerade nicht haben darf. Denn wer als Kommandeur in einer solchen Situation gelassen und souverän handelt, wird von den Kettenhunden der political correctness im BMVG alsbald abgelöst. Finis Germania.

Eine Geschichte aus dem Irrenhaus

Zu den Aufregern in der politischen Debatte unserer Tage gehört die Diskussion um die Wehrpflicht. Das erstaunliche daran ist vor allem, daß diese Diskussion nicht entlang der bekannten politischen Linien verläuft. Die Ablehnung des verpflichtenden Wehrdienstes, ja der Bundeswehr überhaupt, war jahrzehntelang eine Domäne der Linken unter dem Segen der christlichen Kirchen. Das hat sich geändert. Inzwischen geht der Riss sogar durch die AfD. Eine Fraktion um den Kyffhäuser-Romantiker Björn Höcke, wenig überraschend mit dem Segen des mit seinem Amt erkennbar intellektuell überforderten Co-Parteivorsitzenden Tino Chrupalla, wendet sich mit unfassbar blödsinnigen Argumenten gegen die Wehrpflicht. O-Ton Höcke aus dem Thüringer Landtag:

„Bevor auch ein einziger junger Mensch in diesem Land zwangsweise wieder in Uniform antreten soll, muß dieser Staat endlich wieder ein Staat für die Deutschen werden.“ Er warf den Parteien „von CDU bis Linke“ vor, den Patriotismus zu verachten, den es dafür benötige. „Die Menschen draußen spüren, daß es eben nicht um die Verteidigung der eigenen Lebensart geht.“ Neben „Drag-Queen-Auftritten in Kindergärten“ zählte er in diesem Zusammenhang unter anderem die „Deindustrialisierung“, die „Plünderung der Sozialversicherungssysteme“, den „Schuldstolz“ und die Einwanderungspolitik auf.

Die notwendige Entgegnung

Diesem Schwachsinn ist in der heutigen Debatte des Deutschen Bundestages zum Wehrpflichtgesetz der AfD-Abgeordnete Rüdiger Lucassen mit einer stringenten Argumentation entgegengetreten. Es lohnt sich, diesen kurzen Redebeitrag anzuhören. Er ist natürlich wie alle im Bundestag gehaltenen Reden dokumentiert. Unter anderem führte er aus: „Was hätten wohl die Männer und Frauen der Befreiungskriege dazu gesagt? Sie wären diesem Befund niemals gefolgt.“ Herr Lucassen versteht im Gegensatz zu Herrn Höcke auch etwas von der Materie, und offensichtlich auch mehr von der deutschen Geschichte als dieser romantische Träumer. Er war Berufssoldat, zuletzt Oberst im Generalstab und hat in der Folgezeit erfolgreich ein Unternehmen geführt. Der Thüringer AfD-Chef beklagte daraufhin, er habe sich in den vergangenen zwölf Jahren „viele Anwürfe“ gefallen lassen. „Der Vorwurf mangelnder Vaterlandsliebe war allerdings nicht darunter.“ Gleichwohl müsse klar sein, Deutschland werde nicht von außen existentiell bedroht, sondern von innen. Dazu kann ich nur sagen, daß es möglicherweise in der Tat Herrn Höcke nicht an Vaterlandsliebe mangelt, indessen jedoch an Intelligenz. Gerade als studierter Historiker, dem jahrelang die Bildung von Gymnasiasten im Schulfach Geschichte anvertraut war, sollte er eigentlich wissen, was der Urgrund der Wehrpflicht in einem demokratischen Staat ist.

Was immer gilt

Die allgemeine Wehrpflicht ist in gesellschafts- und staatspolitischer Hinsicht ein Wert an sich. Das gilt ganz besonders in einer Demokratie. Historisch hat sie ihr Vorbild in der Antike. Das Bürgerrecht des griechischen polites wie des civis romanus war untrennbar mit der persönlichen, nicht einmal delegierbaren Pflicht verbunden, Dienst in Heer und Flotte zu leisten. Der civis atque miles in der römischen Republik konnte ebenso wie in der griechischen Polis nur der freie Bürger sein. Das galt für alle Gesellschaftsschichten, auch und gerade den Patrizier. Zum cursus honorum, der staatlichen Ämterlaufbahn, gehörte der Dienst in der Armee, in jüngeren Jahren als tribunus militaris, als Krönung der Ämterlaufbahn der Befehl über eine Legion (legatus), als Konsul sodann der Oberbefehl über die römische Streitmacht. Noch die Heere des Mittelalters in Europa sahen in ihren Reihen vorwiegend zum Dienst verpflichtete Bürger, die eben in Kriegszeiten zu den Waffen eilen mußten, daneben den Ritterstand, der im Gegenzug zur Belehnung mit Land und Leibeigenen Kriegsdienst leistete. Erst die heraufziehende Neuzeit sah Heere von besoldeten Kriegern, Söldner oder Landsknechte geheißen. In den Kabinettskriegen des 18. Jahrhunderts kämpften in der Tat vorwiegend bisweilen nicht ganz freiwillig dienende Söldner. Erst die sich immer mehr zu Demokratien entwickelnden Nationalstaaten stellten dann Armeen aus wehrpflichtigen Bürgern auf. Der demokratische Staat, ideell und materiell auf den Schultern seiner freien Bürger ruhend, gab ihnen als Pendant zu ihrer bürgerlichen Freiheit auf, das Gemeinwesen wirtschaftlich durch Steuern und militärisch durch Dienst in den Streitkräften zu sichern. Das war der Grund für das Diktum Scharnhorsts, der Bürger sei der geborene Verteidiger des Vaterlandes.

Die derzeitige Diskussion um das Wiederaufleben der Wehrpflicht, soweit das rechte politische Spektrum – dazu gehört selbstverständlich die AfD – sie führt, krankt an einer fatalen Blickverengung. Unbeschadet der sachlichen Einwände gegen die derzeitige globale und deutsche Politik ist allein zu prüfen, ob ein Staat wie die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Streitkräfte benötigt, und ob diese Streitkräfte im wesentlichen die Bürger des Landes oder professionelle Krieger sein sollen, wobei selbstverständlich wie auch in allen voraufgegangenen Jahrhunderten mit Wehrpflichtarmeen, die Offiziere und älteren Unteroffiziere schon wegen der notwendigen Professionalität Berufssoldaten sein müssen. Allerdings, und dafür spricht ja unsere Erfahrung in der Bundeswehr wie auch anderswo, ergänzt um entsprechend ausgebildete Offiziere und Unteroffiziere der Reserve. In diesem Zusammenhang hat die Tagespolitik grundsätzlich keine Rolle zu spielen. Zunächst einmal kann nicht übersehen werden, daß es für eine notwendige Vermehrung der Armee deutlich zu spät ist, wenn diese erst in Angriff genommen wird, nachdem eine Krise heraufzieht, die eine militärische Auseinandersetzung in Kürze erwarten läßt. Ich muß wohl gerade den Mitgliedern und Wählern der AfD nicht erläutern, daß etwa die Ausbildung eines Abiturienten zum Kompaniechef gut und gerne mindestens sechs Jahre in Anspruch nimmt, einschließlich der notwendigen Erfahrungen in den Vorverwendungen als Gruppen- und Zugführer. Als Bataillonskommandeur wurde ich erst 23 Jahre nach meinem Abitur verwendet. Daraus folgt, daß die notwendige Größe der Bundeswehr ausschließlich mit Blick auf die geostrategische Lage des Landes, und zwar langfristig, festgelegt werden kann. Dabei sind die militärischen und wirtschaftlichen Kapazitäten in Frage kommender Gegner in Rechnung zu ziehen. Auch hier wäre es fatal, tagespolitisch zu denken. Vielmehr muß, etwa mit Blick auf Russland, geprüft werden, welche politischen und militärischen Entwicklungen mittel- und langfristig, also in den nächsten 20, 30, 40 Jahren möglich sein könnten, nicht notwendigerweise mit Sicherheit eintreten werden. 

Tagespolitik kann für langfristige Aufgaben keine Rolle spielen

Noch viel weniger kann es eine Rolle spielen, ob zum Beispiel der Krieg in der Ukraine auch oder ganz im Interesse der USA geführt wird. Nicht nur, daß dies ein bloß tagespolitisches Thema ist, das Argument läßt völlig außer acht, daß die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes ein Wert an sich ist, der stets und dauerhaft gewährleistet werden muß. Deswegen ist es auch völlig unerheblich, ob Russland aktuell beabsichtigt, Deutschland anzugreifen oder nicht. Die abstrakte Bedrohungslage ist maßgeblich. Es kommt also allein darauf an, ob Russland möglicherweise über kurz oder lang Deutschland angreifen könnte. Ob das nach Sachlage erfolgversprechend sein kann oder nicht, spielt schon deswegen keine Rolle, weil auch eine Niederlage Russlands in einem solchen Krieg gegen Deutschland und seine Verbündeten das unermessliche Leid eines jeden Krieges auch über unser Land bringen würde. Auch wenn derzeit angesichts der militärischen Stärkeverhältnisse ein Angriff Russlands auf die Verbündeten in unserem östlichen Glacis und unser Land mit größter Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben müßte, so lehrt uns die Geschichte, daß nicht selten ein an Zahl unterlegener Angreifer erfolgreich war. Schauen wir auf Alexanders Feldzüge gegen die personell weit überlegenen Perser und die glänzenden Siege Friedrichs des Großen im Siebenjährigen Krieg. Der Russlandfeldzug im Zweiten Weltkrieg ist nur ein Beispiel aus der jüngeren Geschichte, auch wenn er dann letztendlich gescheitert ist. Die Anfangserfolge waren überwältigend, Tod und Zerstörung zuerst im Land des Feindes und dann in unserem Lande aber auch. Es kann eben leider nicht ausgeschlossen werden, daß ein wenig rational denkender Diktator derartige militärische Abenteuer unternimmt. Deswegen bleibt es bei der alten Weisheit: si vis pacem para bellum. 

Ich halte es auch im Übrigen für unhistorisch, Russland grundsätzlich lautere Absichten gegenüber Deutschland zuzubilligen. Mit Ausnahme des sprichwörtlich gewordenen Mirakels des Hauses Brandenburg am 5. Mai 1762 im Frieden von St. Petersburg, als Russlands Zar Peter III. die Seiten wechselte und statt Österreich Preußen unterstützte, hatte Deutschland von Russland noch nie etwas Gutes zu erwarten. Für Bismarck war in seinem außenpolitischen „Spiel mit fünf Kugeln“ die russische die heikelste. In der Juli-Krise 1914 war nach heute in der seriösen Geschichtswissenschaft herrschenden Meinung Russland neben Frankreich der ärgste Kriegstreiber gegen Deutschland. Über die Rolle des zur Sowjetunion gewordenen Russland im Zweiten Weltkrieg, insbesondere im Jahre 1945, zum Nachteil Deutschlands muß kein Wort mehr verloren werden.   

Angesichts der im rechten politischen Spektrum überproportional vorhandenen militärischen Sachkunde überrascht mich das Argument, unsere wehrpflichtige Jugend sollte nicht für sogenannte fremde Kriege zur Verfügung stehen, also etwa in der Ukraine eingesetzt werden. Gerade das genannte Beispiel der Einsätze auf dem Balkan und in Afghanistan zeigt doch überdeutlich, daß wehrpflichtige Soldaten der Bundeswehr niemals in solche Einsätze geschickt worden sind. Die Rechtslage war insoweit eindeutig, was ja jeder wissen sollte, der in den letzten 25 Jahren als Soldat oder Reservist in der Bundeswehr gedient hat. Selbstverständlich gilt dies weiterhin, wenn die Wehrpflicht wieder auflebt. Dieses Argument muß ich also als unsachlich und bloß polemisch zurückweisen.

Noch viel weniger können innenpolitische Entwicklungen, und seien sie noch so sehr abzulehnen, einen Einfluß auf die Wehrverfassung des Landes haben. Denn die Reaktion darauf kann in einer Demokratie nur die Abwahl der schlechten Politiker sein, in der Diktatur der Umsturz. Rüdiger Lucassen hat zu Recht darauf hingewiesen, daß die Bundeswehr nicht die Auftritte von Drag Queens in Kindergärten schützt, sondern die Kinder unseres Landes. Man kann ja auch nicht die Zahlung seiner Steuern ganz oder teilweise einstellen, weil man mit der Politik der Regierung nicht zufrieden ist. Man stelle sich vor, jemand behalte den Betrag seiner Steuer ein, der dem Prozentsatz des, sagen wir einmal Entwicklungshilfe-Etats am Gesamthaushalt von Bund, Ländern und Gemeinden entspricht. Und nicht zuletzt ist eine solche Argumentation kurzatmig. Wer der schlechten Regierung von heute die Steuereinnahmen oder Soldaten wegnimmt, nimmt sie auch der guten Regierung von morgen. Das ist derartig banal, daß man am hinreichenden intellektuellen Leistungsvermögen von Politikern wie Björn Höcke zweifeln muss, die mit solch kruder Argumentation die vornehmste Pflicht des Bürgers gegenüber seinem Staat, und damit seinen Mitmenschen, davon abhängig machen, ob die Regierung aktuell kluge oder dumme Politik macht. Gerade von Menschen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium erwartet man einen solchen Schwachsinn, wie ihn Herr Höcke und seine Anhänger derzeit propagieren, auf keinen Fall.

Man mag zwar angesichts der US-amerikanischen Außenpolitik, vor allem unter den letzten von den Demokraten gestellten Präsidenten gut beraten sein, auch einmal auf die deutschen Interessen zu schauen. Diese schließen es allerdings nicht aus, sondern erfordern sogar eine aktive Außenpolitik einschließlich der notwendigen militärischen Komponente, ohne die ein Staat so wenig ernst genommen werden kann, wie ein Liebhaber mit fehlender Potenz. Der platte rechte Pazifismus ist eben nicht nur in seiner Begründung unterkomplex, sondern auch grundfalsch, so falsch wie das Einfüllen von Dieselkraftstoff in den Tank eines Fahrzeuges mit Ottomotor. Denn er negiert die Grundlage jeder Staatlichkeit, nämlich die Rechtstreue seiner Bürger, im Falle einer Demokratie das konsensuale Mehrheitsprinzip. Und damit auch eine tragende Säule der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Herr, schmeiß Hirn runter!

Wer die Wählbarkeit seiner Partei über einen überschaubaren Kreis von esoterischen Träumern von der „teutschen“ Nation hinaus sicherstellen will, muss solche Spinner wie Höcke und Co. erst einmal an die frische Luft setzen.

Dextrophobie

Die Brandmauer-Politik in Deutschland ist ja nicht nur mehr als fragwürdig, sie bringt auch absonderliche Begebenheiten mit sich.

Aus dem Rathaus zu Schilda

So jüngst in Kiel. Dort hat sich eine Eulenspiegelei ganz eigener Art begeben. Im Bauausschuss des Stadtrates hatten die Grünen einen Antrag eingebracht, wonach ein bisheriger Beschluss zur Umgestaltung einer Straße zurückgenommen werden sollte. Also leicht erkennbar eine völlig unpolitische Angelegenheit, denn schwarze, grüne, rote oder blaue Straßen gibt es nicht. SPD und CDU stimmten gegen den Vorschlag, jedoch ging er mit sieben Stimmen durch. Davon kamen vier von den Grünen, je einer vom SSW, Fraktion Die Linke/Die Partei und, Teufel auch, von der AfD. Das wurde von den Grünen dann heftig bedauert. So etwas dürfe nicht passieren. Das sei ein schwerer Fehler! Seitens der CDU erging der Vorwurf an die Grünen, wenn man keine gemeinsamen Beschlüsse mit der AfD fassen wolle, müsse man das im Vorfeld organisieren, damit das nicht passieren kann.

Spiel nicht mit den Schmuddelkindern!

Das ist die Brandmaurerei in Reinkultur. Es ist völlig gleichgültig, zu welchen Themen welche Beschlüsse gefasst werden. Sie dürfen auf keinen Fall zustande kommen, wenn das nur mit den Stimmen der Satansjünger möglich ist. Vielleicht sollte der wackere Vertreter von CDU/SPD/FDP/Grüne/Linke in der Kantine den bereits bestellten Espresso zurückgehenlassen, sobald er bemerkt, daß am Nebentisch ein Vertreter der AfD ebenfalls einen Espresso bestellt hat. Wie sollen sich denn die Diener des Wahren, Guten und Schönen in den selbsternannten demokratischen Parteien verhalten, wenn etwa die dringend notwendige Finanzierung einer baufälligen Brücke beschlossen werden soll, und bekannt wird, daß die AfD-Fraktion zustimmen will, weil es eben nötig ist, und es ohne sie auch nicht geht? Soll dann die Finanzierung nicht beschlossen und die baufällige Brücke dann eben leider Gottes gesperrt werden? Letzteres kann ja die Verwaltung alleine ohne Gemeinderatsbeschluss.

Das Krankheitsbild

Das ist nichts anderes als eine behandlungsbedürftige psychische Störung aus dem Bereich der Phobien. Das Portal Psylex definiert die einschlägige psychische Erkrankung namens Dextrophobie als Angst vor Dingen, die sich auf der rechten Seite befinden. Man könne allerdings auch die Angst vor rechten Parteien und Gesinnungen hier aufführen. Die Psychotherapie hält Behandlungsmöglichkeiten bereit. Die Methode der Wahl ist hier die kognitive Verhaltenstherapie. Sie hilft dem Patienten sich über seine Gedanken, Einstellungen und Erwartungen klar zu werden. Das Ziel ist, falsche und belastende Überzeugungen zu erkennen und zu verändern. Herr Merz auf der Couch des Therapeuten, eine reizende Vorstellung, nicht wahr? Haben wir eigentlich genug Therapeuten für die Vielzahl von Patienten?

In der Tat liegt es nahe, hier von einer psychischen Störung, und zwar einer kollektiven Störung, zu sprechen. Wer bei klarem Verstand ist, kann sich nicht so verhalten, denn es gibt keinen sachlichen Grund dafür. Jenen Spezialdemokraten muß man wohl sagen, daß nach unserer Verfassung alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, Art. 20 Abs. 3 Satz 1 GG. In unserer repräsentativen Demokratie übt das Volk diese Staatsgewalt durch Wahlen und Abstimmungen aus. Die gewählten Abgeordneten sind somit die nicht nur legitimen, sondern die gesetzlichen Vertreter des Souveräns namens Volk. Sie alle haben den Willen des Volkes umzusetzen. Dieser geht ja auch dahin, daß alle gewählten Volksvertreter die gleichen Rechte und Pflichten haben. Klassisch organisieren sich diese Volksvertreter in den gesetzgebenden Körperschaften – Parlamenten – in die jeweilige Regierung tragende und sie als Opposition kontrollierende Fraktionen. In Gemeinderäten gibt es genau genommen nicht einmal das. Beschlüsse werden dort nach Sachgesichtspunkten, gegebenenfalls auch mit wechselnden Mehrheiten, gefasst. Weder für die gesetzgebenden Körperschaften – Parlamente – noch für die Gemeinderäte ist von Verfassungs wegen vorgesehen, daß es gewählte Abgeordnete erster und zweiter Klasse gibt, wobei nur die erstgenannten Mehrheitsbeschlüsse fassen und parlamentarische Ämter wie Präsidenten oder Ausschussvorsitze besetzen dürfen, letztere indessen zwar Sitz und Stimme im Plenum haben, aber für die politische Willensbildung im Hause so wichtig sind, wie die Polsterung der Bestuhlung. Das ist auch die Arroganz der Macht. Diesen scheinheiligen Pharisäern muß man allerdings auch sagen, daß die Arroganz die Zwillingsschwester der Ignoranz ist, oder, mit einem schönen alten deutschen Sprichwort: Dummheit und Stolz wachsen auf dem selben Holz.

Dieser Umgang mit dem Wählerwillen ist auch verräterisch

Dieses Verhalten der übrigen Parteien gegenüber dem ungeliebten Neuling ist nicht nur verfassungswidrig. Es ist auch eine Missachtung, ja sogar Verachtung der Wähler. Man bedeutet ihm, daß er wählen kann wen auch immer, indessen die Wahl von Abgeordneten der AfD eine Wahl zweiter Klasse ist. Man könnte auch sagen, daß es eben Wähler erster und zweiter Klasse gibt. Die einen haben ein in der praktischen Auswirkung unbeschränktes Wahlrecht, die anderen indessen ein nur beschränktes Wahlrecht, denn sie können nur Abgeordnete zweiter Klasse wählen.

Eine demokratisch tragfähige Begründung für dieses Verhalten gibt es natürlich nicht. Die Ausrede der etablierten Politiker lautet ja bekanntlich, man habe als Abgeordneter doch die freie Wahl, und sei nur seinem Gewissen unterworfen, auch was die Wahlen innerhalb des Hohen Hauses, etwa zur Vizepräsidentin oder zum Ausschussvorsitzenden angehe. Nun wissen jedenfalls die Juristen unter ihnen, daß es nicht nur den Buchstaben der Verfassung, sondern auch ihren Geist gibt. Deswegen gab es ja auch bis zum Einzug der Teufelsanbeter in die Parlamente auch ungeschriebene Regeln, an die sich alle gehalten haben. Eine politische Partei kann nur aus dem politischen Spiel genommen werden, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht verboten wird. Ein solcher Antrag könnte ja mit der übergroßen Mehrheit der übrigen Parteien jederzeit beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden. Man tut es bekanntlich nicht, weil man von der übergroßen Mehrheit der Juristen stets hört, daß ein solches Verfahren wohl aussichtslos sei. Die Aufklärung über die Rechtslage scheint nicht zu genügen. Es muß offensichtlich erst einmal der Gang zum Psychotherapeuten beschritten werden, damit nach dem Heilungserfolg Normalität in die deutsche Politik einkehren kann.

Buchempfehlung

Es ist selten, daß ich an dieser Stelle ein Buch empfehle. Heute will ich das ein weiteres Mal tun. Es handelt sich um eine Arbeit des Historikers Peter Hoeres mit dem Titel: Rechts und links. Zur Karriere einer folgenreichen Unterscheidung in Geschichte und Gegenwart. Der Autor lehrt Neueste Geschichte an der Universität Würzburg. Das Buch nennt er selbst bescheiden einen Essay. Das mag der relativ kurz und knapp gehaltene Text auf 190 Seiten bei einem Satzspiegel im Postkartenformat rechtfertigen. Inhaltlich ist das Werk außerordentlich dicht geschrieben, stringent formuliert und in der Sache uneingeschränkt zustimmungsfähig.

Peter Hoeres gehört zu den Wissenschaftlern, die wegen ihrer hartnäckigen Ignoranz des sogenannten Zeitgeistes von links massiv angefeindet werden. Insoweit verweise ich auf meinen Beitrag vom 22.6.2025 an dieser Stelle unter dem Titel: Die Freiheit der Wissenschaft ist in Gefahr.

Der Autor untersucht zunächst einmal die Geschichte der politischen Begrifflichkeiten rechts und links, was auch für kundige Leser immer wieder neue Erkenntnisse zeitigt. So klärt er unter anderem über die politische Natur des Nationalsozialismus auf, der insbesondere nach den Bekundungen seiner Protagonisten Hitler und Goebbels weder rechts noch links, sondern etwas völlig Neues sein wollte. Das trifft nach der gut begründeten Ansicht des Verfassers auch zu. Damit wird er zuverlässig sowohl bei Rechten wie bei Linken anecken. Der Platz des seriösen Chronisten und Wissenschaftlers ist indessen stets zwischen den Stühlen. Zum Schluss seiner Betrachtungen befasst er sich mit dem neurotischen Kampf gegen Rechts der politischen Linken, aber auch der sich zu Unrecht immer noch als bürgerlich bezeichnenden Unionsparteien. Dieser Abschnitt ist ebenfalss außerordentlich lesenswert.

Das Buch ist also kurz und handlich, es eignet sich sowohl als Reiselektüre im Zug als auch als sinnvolle Beschäftigung an einem verregneten Sonntag.

Peter Hoeres, Rechts und links – Zur Karriere einer folgenschweren Unterscheidung in Geschichte und Gegenwart. Verlag zu Klampen, D-31832 Springe 2025, ISBN 978-3-98737-043-4

Die blaue Null

Am 29.10.2025diskutierten in der Sendung „Münchner Runde“ des Bayerischen Fernsehens unter Leitung des Moderators Christian Nitsche die Teilnehmer Manfred Weber, CSU, Partei- und Fraktionsvorsitzender der EVP, Tino Chrupalla, AfD, Bundessprecher und Vorsitzender der Fraktion im Bundestag, Oberst André Wüstner, Vorsitzender des Deutschen Bundeswehrverbands, Prof. Peter R. Neumann, Politikwissenschaftler, King’s College London und Gesine Dornblüth, Journalistin, Autorin, ehem. Auslandskorrespondentin in Moskau über das Thema „Angst vor Eskalation – wie gefährlich ist Putin?

Die Sendung war durchaus aufschlussreich. Vor allem dahingehend, daß man danach nicht mehr im Unklaren darüber sein kann, daß Herr Chrupalla für politische Spitzenämter bei weitem nicht geeignet ist. Es fehlen die grundlegenden Kenntnisse der Außen- und Sicherheitspolitik, und angesichts seiner Diskussionsbeiträge muß man auch konstatieren, daß hier seine intellektuellen Grenzen offengelegt wurden. Das mag ein hartes Urteil sein, ich kann es aber gut begründen.

Um einige Aspekte herauszugreifen:

Chrupalla drückt sich in nahezu peinlicher Weise um die Beantwortung der Frage herum, ob Putin ein Aggressor, Diktator und Kriegsverbrecher sei. Seine Begründung für diese ausweichende Haltung, man könne doch nicht mit jemanden verhandeln, dem man solche Prädikate zuspreche, trägt natürlich nicht. Zum einen sind Diskussionsbeiträge in einer Gesprächsrunde nicht von diplomatischer Qualität, wie etwa offizielle Verlautbarungen der Bundesregierung. Zum anderen wissen Diktatoren wie der chinesische Machthaber Xi oder der türkische Präsident Erdogan und erst recht Putin selbstverständlich sehr genau, wie sie und ihre Regime in den westlichen Ländern eingestuft werden. Das hindert sie nicht daran, mit ihnen Gespräche zu führen und über wirtschaftliche Dinge zu verhandeln. Denn in der großen Politik geht es um Interessen, nicht um Befindlichkeiten. Dann auch noch zu erklären, schließlich hätten auch andere Staaten immer wieder Kriegsverbrechen begangen – angespielt wird dabei offenbar auf die USA – ist natürlich mindestens schief. Denn die Kriegsverbrechen der USA etwa in Vietnam oder dem Irak sind sowohl qualitativ als auch quantitativ meilenweit entfernt von dem, was Russland in den letzten drei Jahren in der Ukraine tut, und beispielsweise auch in den Tschetschenien-Kriegen gezeigt hat.

Die geopolitische Rolle Deutschlands

Das sind allerdings Kleinigkeiten, verglichen mit der zutage getretenen Einschätzung der geopolitischen Rolle Deutschlands. Chrupalla scheint sich allen Ernstes vorzustellen, eine enge Zusammenarbeit, um nicht zu sagen ein Bündnis, zwischen Russland und Deutschland sei der Westbindung, wie sie seit 1949 besteht, vorzuziehen. Offenbar kennt er die Geschichte nicht. Weder die westeuropäischen Staaten wie Großbritannien und Frankreich, noch gar die USA können eine solche Machtagglomeration in Zentraleuropa dulden. Nicht zuletzt war dies ja der Grund dafür, daß diese Mächte im Ersten und Zweiten Weltkrieg der erstarkenden europäischen Zentralmacht Deutschland mit militärischen Mitteln entgegengetreten sind, um sie auf die heutige Größe zurecht zu stutzen. Unbeschadet dessen, daß dies jedenfalls für den Ersten Weltkrieg als klar rechtswidrig einzustufen ist, und für den Zweiten Weltkrieg jedenfalls festgestellt werden muß, daß der geostrategische Dilettant Hitler diesen Mächten mit seiner aggressiven Politik die Möglichkeit verschafft hat, das im Ersten Weltkrieg noch unvollendete Werk fertig zu stellen, ist das eben aus der Sicht der USA, Großbritanniens und Frankreich eine geopolitische Notwendigkeit gewesen. Eine Allianz Russlands mit Deutschland könnte durchaus entsprechende Überlegungen in den USA wiederbeleben.

Abgesehen davon liefe Deutschland als enger verbündeter Russlands Gefahr, auch nach und nach dessen politisches System zu übernehmen, wie das ja auch im Zuge der Westbindung geschehen ist, als Deutschland sich auch politisch als Demokratie westlichen Zuschnitts entwickelt hat. Ich möchte jedenfalls nicht in einem Land leben, in dem man gelegentlich als Oppositioneller auch einmal vom Balkon fallen kann oder sonst wie verschwindet, gerne auch einmal in einem Schauprozess von einem nur scheinbar unabhängigen Gericht zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird. Da ist unsere Verfassungswirklichkeit unbeschadet ihrer Mängel im Detail doch bei weitem vorzuziehen.

Russland war nie Deutschlands Freund

Chrupalla müsste eigentlich auch wissen, daß Russland in der Geschichte beider Länder noch niemals wirklich Deutschlands Freund gewesen ist. Im Siebenjährigen Krieg stand es lange gegen Preußen, bis eben 1762 mit Peter III. ein Bewunderer Friedrichs des Großen den Zarenthron bestieg. In der Julikrise 1914 waren Russland und Frankreich die entschiedensten Kriegstreiber gegen Deutschland. Über den Zweiten Weltkrieg und seine Folgen muß insoweit kein weiteres Wort mehr verloren werden. Kein Wunder, daß Bismarck Russland stets misstraute. Davon gänzlich unberührt sind natürlich die kulturellen Leistungen russischer Komponisten und Dichter. Natürlich ist die russische Kultur Teil der abendländischen Kultur insgesamt. Machtpolitik und Kultur sind indessen zwei Welten.

Chrupalla verschließt auch fest die Augen vor der militärischen Bedrohung durch Russland. Diese besteht schlicht und einfach zum einen in den militärischen Möglichkeiten, und zum anderen in der aggressiven Haltung Russlands. Nicht nur der völkerrechtswidrige Krieg gegen die Ukraine, sondern auch das Vorgehen in Georgien und die Aussagen Putins zu seiner Rolle als Vollender des Werks Peters des Großen und die Bewertung des Untergangs der Sowjetunion als größte Katastrophe in der jüngeren russischen Geschichte lassen doch nur die Einschätzung zu, daß Putin gegebenenfalls auch mit militärischen Mitteln seine Gebietsansprüche durchsetzen will. Richtig ist nur, daß man selbst mit Blick darauf nicht davon absehen darf, auch Gespräche zu führen und zu verhandeln. Allerdings wohlwissend, mit wem man es zu tun hat, und aus der Position der militärischen Stärke heraus. Wer das für Kriegstreiberei hält, hat das Wesen der Außen- und Sicherheitspolitik nicht verstanden.

Der Bruch des Völkerrechts kann nicht kleingeredet werden

Chrupalla weist zwar mit einer gewissen Berechtigung darauf hin, daß die Vorgeschichte des russischen Angriffs auf die Ukraine betrachtet werden muß. Indessen liegt er schon damit falsch, daß er behauptet, die NATO habe sich entgegen früher gemachten Zusagen nach Osten ausgedehnt, in dem sie frühere Warschauer Pakt Staaten aufgenommen habe. Insoweit weist er sogar den Hinweis der Journalistin Gesine Dornblüth auf die Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der NATO und der Russischen Föderation vom 27.5.1997 zurück. Denn darin sei ja von der Ukraine nicht die Rede. Das ist falsch, weil in diesem Vertrag ausdrücklich der Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander oder gegen irgend einen anderen Staat, seine Souveränität, territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit festgehalten ist, ebenso wie die Achtung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit aller Staaten sowie ihres naturgegebenen Rechts, die Mittel zur Gewährleistung ihrer eigenen Sicherheit sowie der Unverletzlichkeit von Grenzen und des Selbstbestimmungsrechts der Völker, wie das in der Schlussakte von Helsinki und anderen OSZE-Dokumenten verankert ist, selbst zu wählen. Zu diesem Zeitpunkt war Wladimir Putin bereits Präsident der Russischen Föderation. Mehr noch, es gibt eine Reihe von Verträgen, die speziell das Verhältnis zwischen Russland und der Ukraine regeln. Noch zu Zeiten der Sowjetunion, am 19.11.1990, erkannten beide Staaten gegenseitig ihre territoriale Integrität und ihre gegenwärtigen Grenzen in dem Vertrag über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit an. Der Vertrag trat am 14.6.1991 in Kraft und wurde mit dem russisch-ukrainischen Vertrag über gegenseitige Beziehungen vom 21.6.1992 bekräftigt. Ich habe das in meinem knapp gehaltenen, aber mit einem Anhang, der die einschlägigen Verträge wiedergibt, kurz nach Beginn des Ukrainekrieges veröffentlichten Buch „Tatort Ukraine“, erschienen im Verlag Book Today, übersichtlich dargelegt.

Keine Ahnung von der NATO

Chrupalla erklärt auf Fragen von Professor Peter Neumann zum Verhältnis seiner Partei zur NATO, sie stehe selbstverständlich zur NATO, allerdings mit der Einschränkung, „als Verteidigungsbündnis ja, aber leider sei sie in Teilen kein Verteidigungsbündnis, sie beteilige sich an Kriegen“, wobei er ausdrücklich auf die Ukraine Bezug nimmt. Das ist mit Verlaub gesagt Unsinn, in der Diktion von Frau Ministerin Bärbel Bas Bullshit. Die NATO ist selbstverständlich ein reines Verteidigungsbündnis. Sie führt nirgends einen Angriffskrieg. Auch das militärische Eingreifen in den jugoslawischen Bürgerkrieg wurde seinerzeit mit dem völkerrechtlichen Nothilferecht begründet, wenn auch im Ergebnis wohl zu Unrecht. Der Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebiets bedarf grundsätzlich der vorherigen Erlaubnis des Deutschen Bundestages, was das Bundesverfassungsgericht in seinem bekannten Out-of-Aerea-Urteil von 1994 festgeschrieben hat. Indessen ist dort auch nachzulesen, daß wegen Art. 24 Abs. 3 des Grundgesetzes Deutschland sich auch militärisch im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme wie UNO und NATO engagieren darf. Mehr aber nicht, denn dem steht Art. 87a des Grundgesetzes entgegen. Die Beteiligung Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg wäre verfassungsrechtlich gar nicht möglich. Eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes dürfte nicht einmal mit einer Zweidrittelmehrheit möglich sein, denn dem dürfte das Verbot der wesentlichen Veränderung tragender Verfassungsbestimmungen entgegenstehen. Die wolkigen und naturgemäß nicht näher belegten Äußerungen Chrupallas, die NATO sei in Teilen kein Verteidigungsbündnis mehr, disqualifizieren ihn als Politiker nachhaltig.

Opposition tut not, man muß das aber auch können

Natürlich ist es Aufgabe der Opposition, eine Alternative zur Regierungspolitik darzustellen, und einer Partei, die sich ausdrücklich Alternative für Deutschland nennt, steht das auch gut zu Gesicht. Indessen kann sich auch eine Opposition nur im Rahmen des Grundkonsenses der deutschen Politik bewegen. Dazu gehört eben die Mitgliedschaft unseres Landes in den Vereinten Nationen und in dem Nordatlantischen Bündnis. Ausdrücklich ist in unserer Verfassung ja auch geregelt, und zwar in Art. 24, daß mit dieser Mitgliedschaft jeweils auch in begrenztem Umfang staatliche Souveränität auf eben diese internationalen Organisationen übertragen wird. Wer dagegen anreitet wie Don Quichotte gegen die Windmühlenflügel, gibt eben damit genau dieses Bild des Ritters von der traurigen Gestalt auf der politischen Bühne unseres Landes. Indessen braucht unser Land selbstverständlich wie alle anderen Länder auch eine tatkräftige, überzeugende und seriöse Opposition. Mit Politikern wie Herrn Chrupalla an der Spitze kann das eine Partei nicht wirklich leisten. Der Mann mag möglicherweise einen ordentlichen Mittelstandspolitiker abgeben können, mit dem Vorsitz in Partei und Fraktion ist er indessen bei weitem überfordert. Gewogen, und für zu leicht befunden.

Das Stadtbild

Wäre der Vorgang nicht so ernstzunehmen als Sinnbild der Ohnmacht der vor langer Zeit einmal die deutsche Politik bürgerlich prägenden Unionsparteien, man müßte Witze machen über diesen Ritter von der traurigen Gestalt Don Frederico aus dem Sauerland, der da wie Don Quichotte immer wieder tapfer seine Lanze einlegt und gegen die Windmühlen des linken Zeitgeistes anreitet, um dann doch immer wieder umzukehren. Sagt er mal was richtiges, bricht der Shitstorm von links los, und der wackere Friedrich knickt ein. Wenn nicht er selbst, so doch seine hasenfüßigen Parteifreunde, wie derzeit wieder einmal schön zu beobachten ist. Und man kann darauf warten, daß er bald zunächst relativiert und dann zurückrudert. Spätestens dann, wenn ihm die linke Journaille täglich aufs Brot schmiert, er spreche die Sprache der AfD. Doch wollen wir die Hoffnung nicht aufgeben, daß es diesmal anders ist.

Der Shitstorm von links

Die linken Lügenbeutel, die leider die Medien dominieren und den Kanzler in der Koalition an der kurzen Leine führen, unterstellen ihm natürlich in gewohnt diffamierender Weise, pauschal Ausländer und Migranten zum Problem zu erklären. Indessen geht es ersichtlich nicht um die Leute, die zu uns gekommen sind, weil sie unsere Art zu leben, unsere Freiheit, unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit schätzen und so werden wollen, wie wir. Um die Leute, die als Facharbeiter, Handwerker, Freiberufler, Manager und Unternehmer dieses Land voranbringen. Um die Leute, die mit ihren Kindern Deutsch sprechen, um die Leute, die sich in ihren Lebensgewohnheiten so gut wie nicht von ihrer einheimischen Umgebung unterscheiden. Um die Leute, die ihrerseits vor kriminellen Migranten Angst haben. Um die Leute, die in der Tat teilweise sogar AfD wählen, was Herrn Merz wohl missfallen dürfte. Die Leute, die das gewohnte Stadtbild nicht verändert haben.

Was richtig ist!

Natürlich ist der Hinweis darauf zutreffend, daß wir ein Problem mit der Zuwanderung haben, das sich im Stadtbild zeigt, und zwar nicht nur im Bundeshauptslum oder in Duisburg-Marxloh. Es sind nicht nur die Merkel-Poller, mit denen inzwischen jeder Weihnachtsmarkt und jede Kirmes geschützt werden muß, es ist nicht nur die aus der amtlichen Kriminalstatistik nicht mehr wegzuretuschierende weit überproportionale Delinquenz von Ausländern, gerade auch Asylbewerbern und Flüchtlingen. Es ist nicht nur das Gefühl der Unsicherheit, das Frauen bundesweit zögern lässt, abends auszugehen oder den Heimweg durch Straßen und Gassen abseits der hell beleuchteten Plätze und Hauptstraßen anzutreten. Es ist nicht nur das mitunter brutale Mobbing vor allem unserer einheimischen Mädchen in den Schulen durch muslimische Flegel. Es ist nicht nur die Vermüllung gewisser Stadtviertel. Es ist nicht nur der immer häufiger werdender Anblick vollverschleierter Frauen. Es ist nicht nur das fordernde, klar antisemitische Auftreten arabischer Demonstranten pro Hamas. Es sind nicht nur die immer häufiger werdenden verbalen und vor allem physischen Attacken arabischer Jugendlicher gegen Juden. Es ist nicht nur die zur Schau getragene Verachtung präpotenter muslimischer Jugendlicher gegenüber unserer gewachsenen Kultur und Lebensart. Es sind nicht nur die offen zur Schau getragenen Symbole des islamistischen Terrors. Es sind nicht nur die zahllosen Sexualdelikte, vor allem arabisch/muslimischer Männer gegen einheimische Frauen. Es ist nicht nur das Benehmen muslimischer junger Männer in den öffentlichen Schwimmbädern, das Mädchen und Frauen davon abhält, ins Freibad zu gehen. Es sind nicht nur die kaum noch zu zählenden Mordtaten messerschwingender muslimischer Männer gegen die einheimische Bevölkerung, manchmal sogar auch gegen Menschen ihrer eigenen Herkunft. Es ist nicht nur das Verschwinden der einheimischen Bevölkerung und ihrer Bäcker, Metzger und Einzelhandelsgeschäfte aus dem Straßenbild zugunsten arabischer bzw. arabischstämmiger Bevölkerung, abzulesen nicht nur an der Kleidung ihrer Frauen, sondern an den Schildern über den Läden in der Straße. Es sind nicht nur die exorbitanten Kosten für die Alimentierung arbeitsunwilliger oder auch arbeitsunfähiger Zuwanderer, die sich im Laufe der Jahre zu mehr als 5 Billionen (!) Euro aufsummieren werden, wie das uns Professor Raffelhüschen vorgerechnet hat. Man könnte diese Aufzählung ad nauseam fortsetzen, muß es aber wirklich nicht.

Die Wahrheit ist nicht rechtsextrem

Wer Augen hat zu sehen, wer Ohren hat zu hören, wer ein Hirn hat zu denken, der muß dem Ritter von der traurigen Gestalt aus dem Sauerland durchaus zustimmen. Ja, wir haben ein Problem mit dem Stadtbild. Und das ist eben keine rassistische oder menschenfeindliche Sichtweise. Es ist schlicht die Wirklichkeit. Und sie ist geeignet, bei der einheimischen Bevölkerung ein Gefühl des Unwohlseins, des sich nicht mehr zu-Hause-Fühlens hervorzurufen. Denn es ist keineswegs menschenverachtend oder rassistisch, das Gefühl der Geborgenheit auch daran festzumachen, daß man in vertrauter Umgebung lebt. Das sind keine rechtsextremen Gedanken, sondern ich finde mich hier in der Gemeinschaft mit dem Bundesverfassungsgericht und den angesehensten Verfassungsrechtslehrern unseres Landes. Die hysterisch schreienden Demonstranten, die natürlich schon wieder die Gefahr der Wiederkehr des Nationalsozialismus halluzinieren, und die sich ausschließlich aus dem biodeutschen, weißen linken Gesocks von Amadeu Antonio Stiftung, Omas gegen rechts und dergleichen linksdrehenden NGOs zusammensetzen – die Masse der angesprochenen Zuwanderer aus dem arabisch-muslimischen Raum interessiert das ganze überhaupt nicht, sie fühlen sich eh völlig überlegen – liegen natürlich auch verfassungsrechtlich völlig daneben. Der Hinweis auf die offenkundigen Probleme der völlig aus dem Ruder gelaufenen Zuwanderung ist nicht menschenverachtend, nicht rassistisch, sondern schlicht zutreffend.

Das Migrantenproblem im Lichte der Verfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Maastricht-Urteil die relative Homogenität eines Volkes jedenfalls in kultureller Hinsicht als Voraussetzung für demokratische Legitimation bezeichnet. Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Professor Ernst-Wolfgang Böckenförde hat das Thema so umschrieben:

„Der spezifische Charakter der demokratischen Gleichheit… zielt – über die formelle rechtliche Zugehörigkeit, die die Staatsangehörigkeit vermittelt, hinausweisend – auf ein bestimmtes inhaltliches Substrat, zuweilen substantielle Gleichheit genannt, auf dem die Staatsangehörigkeit aufruht. Hier meint Gleichheit eine vor-rechtliche Gemeinsamkeit. Diese begründet die relative Homogenität, auf deren Grundlage allererst eine auf der strikten Gleichheit der politischen Mitwirkungsrechte aufbauende demokratische Staatsorganisation möglich wird; die Bürger wissen sich in den Grundsatzfragen politischer Ordnung ,gleich‘ und einig, erfahren und erleben Mitbürger nicht als existenziell anders oder fremd und sind – auf dieser Grundlage – zu Kompromissen und loyaler Hinnahme der Mehrheitsentscheidungen bereit“. (Ernst-Wolfgang Böckenförde, Demokratie als Verfassungsprinzip, HStR II, 3. Aufl.2004, RNr. 47).

Demgemäß weist der Verfassungsrechtler Rupert Scholz auch auf die Notwendigkeit einer gewissen Identitätswahrung hin:

Sollte die Einwanderung solche Ausmaße annehmen, daß dessen (des Staatsvolkes) Identität sich verändert, dann ist das mit dem Grundgesetz wohl nicht mehr zu vereinbaren.“ (Rupert Scholz, „Das schwächt die Verfassung“, Interview mit Moritz Schwarz, Junge Freiheit 21.06.2019, S.3).

Martin Wagener („Kulturkampf um das Volk“) zitiert Paul Kirchhof, der seines Erachtens klarstellt, daß es im Rahmen der freiheitlichen Ordnung des Grundgesetzes natürlich zur Entfaltung unterschiedlicher Kulturen kommen könne. Kirchhof sieht allerdings auch eine Grenze, die zu beachten die Aufgabe des Staates sei:

„Würde das Stichwort der Multikulturalität hingegen als ein Wettbewerb gegenläufiger Kulturen gedeutet, dessen Ergebnis sich der nur beobachtende Staat zu eigen machte, so wäre die Freiheitlichkeit gelegen und missverstanden…. Zu der rechtlich vorgefundenen Wirklichkeit, die der Staat zu achten und auszugestalten hat, gehört das Staatsvolk, die Nation, die den konkreten Verfassungsstaat rechtfertigt, seine Aufgaben und Maßstäbe bestimmt.“ (Paul Kirchof, Der Staat als Organisationsform politischer Herrschaft und rechtlicher Bindung, DVBl 99, 642).

Wagener leitet daraus ab, daß es im vorrechtlichen Raum nicht nur eine kulturelle Identität gibt, sondern auch einen Ursouverän, der diese kreiert hat. Das deutsche Volk hat sich somit als Kulturnation nach den Einigungskriegen einen eigenen Staat geschaffen.

Was einen Kanzler wirklich ausmacht

Friedrich Merz könnte sich auf seinen großen Vorgänger Helmut Schmidt berufen. Der hatte bekanntlich noch Schneid, auch und gerade gegenüber der linken Mehrheit in seiner Partei. Der bestand auf seiner richtigen Entscheidung zur Nachrüstung, auch mit der Konsequenz, darüber seine Kanzlerschaft zu verlieren. So viel Charakter ist in der Politik selten. Zu diesem Thema hat er sich mehrfach klar und unmißverstädlich geäußert. Er erklärte bereits im Jahre 1981, noch als amtierender Bundeskanzler:

„Wir können nicht mehr Ausländer verdauen, das gibt Mord und Totschlag.“

Damals betrug der Ausländeranteil in der Bundesrepublik Deutschland gerade einmal 6,5 %, Ende 2015 waren es gut 10 %. (Derzeit sind es 16,9 %, zählt man alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte -das sind derzeit 21,2 Millionen- beträgt deren Anteil an der Gesamtbevölkerung 25,4 %). 1992 erklärte Helmut Schmidt:

Die Vorstellung, daß eine moderne Gesellschaft in der Lage sein müßte, sich als multikulturelle Gesellschaft zu etablieren, mit möglichst vielen kulturellen Gruppen, halte ich für abwegig. Man kann aus Deutschland mit immerhin einer tausendjährigen Geschichte seit Otto I. nicht nachträglich einen Schmelztiegel machen.“

In diese Kerbe hieb er erneut im Jahre 2004:

„Das Ideal einer multikulturellen Gesellschaft ist in demokratischen Staaten wie Deutschland nicht durchsetzbar. Insofern war es ein Fehler, daß wir zu Beginn der sechziger Jahre Gastarbeiter aus fremden Kulturen ins Land holten.“

Und im Jahre 2005 erklärte er klipp und klar:

Wir müssen eine weitere Zuwanderung aus fremden Kulturen unterbinden.“

In seinem letzten großen Fernsehinterview, wenige Monate vor seinem Tod, erklärte er in eindringlichen Worten, wo seines Erachtens die Probleme liegen:

„Zuwanderung aus fremden Zivilisationen schafft uns mehr Probleme, als es uns auf dem Arbeitsmarkt an positiven Faktoren bringen kann. Zuwanderung aus verwandten Zivilisationen, zum Beispiel aus Polen, ist problemlos. Zum Beispiel aus Tschechien, ist problemlos. Zum Beispiel aus Österreich ist problemlos. Aus Italien, ist problemlos. Es fängt an bei etwas südlicheren Gegenden. Zuwanderung aus Anatolien ist nicht ganz problemlos. Zuwanderung aus Afghanistan bringt erhebliche Probleme mit sich. Zuwanderung aus Kasachstan bringt Probleme mit sich. Das sind andere Zivilisationen. Nicht wegen ihrer anderen Gene, nicht wegen ihrer anderen Abstammung, aber wegen der Art und Weise wie sie als Säugling, wie sie als Kleinkind, wie sie als Schulkind, wie sie als Kind in der Familie erzogen worden sind.“

Das Problem

Das Problem von Herrn Merz und seinen ehemals bürgerlichen Parteifreunden ist schlicht und einfach die Angst vor der linken Journaille und der Minderheit der linken Parteien SPD, Grüne und die Linke. Wenn er nur so etwas ähnliches sagt, wie die AfD, die in punkto Zuwanderung nun wirklich die Dinge beim Namen nennt, und auch, soweit es aus der Opposition heraus möglich ist, Vorschläge zur Lösung der Probleme macht, dann bezieht er Prügel, duckt sich weg und zieht sich zurück, anstatt souverän zu erklären, er mache das Richtige, und wenn andere ebenfalls das Richtige machten, dann sei das halt in Ordnung. Käme dazu noch die Erklärung, man könne ja zur Abwechslung einmal Mehrheiten rechts der CDU/CSU, statt links davon suchen, hätten wir es endlich einmal mit einem Staatsmann zu tun. Darauf müssen wir leider wohl noch lange warten.