Archiv für den Monat: Oktober 2016

Nehmt Euch nicht so wichtig!

Der Medienkonsument kann dem Thema kaum noch ausweichen. Ob jemand gerade mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet wird, oder als Fußballfachmann vorgestellt wird: Fachkunde und Preiswürdigkeit scheinen nicht zu genügen. Es muß wohl, soweit zutreffend, auch von seiner/ihrer Homosexualität gesprochen werden. Als ob das im Zusammenhang mit dem jeweiligen Thema tatsächlich die Leute interessieren würde. Natürlich interessiert es eigentlich genauso wenig, wie die bevorzugte Automarke eines Literaten oder die abendliche Lektüre des Fußballfachmannes. Offenbar besteht jedoch ein erhebliches Interesse bestimmter Kreise daran, das Thema stets am köcheln zu halten, mehr noch, Sexualität allgemein und Homosexualität im besonderen in der öffentlichen Diskussion zu halten. Der Mensch als sexuelles Wesen scheint ihnen gesellschaftspolitisch ein wichtiges Projekt zu sein. Deswegen die sog. Genderwissenschaften und die Vorstellung aller möglichen sexuellen Erscheinungsformen schon in der Grundschule.

Doch was zu viel ist, ist einfach zu viel.

Es ist sicher ein gesellschaftlicher und humanitärer Gewinn, daß in unserer Kultur, ich betone in unserer Kultur, sexuell abweichendes Verhalten von Erwachsenen untereinander nicht mehr strafbar ist. Wir halten es heute mit Recht für normal, daß dies nun einmal Privatsache ist. Und das sollte sie auch wirklich sein. Die Minderheit von 1% bis 2 % von Menschen, deren sexuelle Veranlagung sie auf das jeweils eigene Geschlecht fixiert, und ihnen damit ein Familienleben, das den anderen 98-99 % möglich ist, unmöglich macht, wird von ihren selbst ernannten Funktionären und Interessenvertretern jedoch derart in den Vordergrund geschoben, daß man meinen könnte, ein bedeutender Prozentsatz der Bevölkerung sei so veranlagt. Und deswegen müssten sie natürlich in jeder Hinsicht nicht nur gleichberechtigt sein, vielmehr ihre von der Natur erzwungene Art zu leben sei dasselbe, wie das Leben der anderen. Es ist eben nicht dasselbe. Das ist keine Abwertung. Das ist einfach die Feststellung: er/sie ist anders. Dabei kann man es belassen. Wenn eben zwei Menschen keine gemeinsamen Kinder bekommen, und gemeinsam in Liebe großziehen können, dann sollen sie eben halt nicht krampfhaft das äußere Bild einer Familie darstellen wollen, die eben tatsächlich aus biologischen Gründen nicht existiert. Dann lebt man eben nicht in der Familie, was im übrigen auch viele Menschen tun, die es biologisch durchaus könnten.

Man muß eben nicht ständig andere Menschen mit diesen intimen Dingen belästigen. Mir ist es wirklich vollkommen gleichgültig, ob jemand, mit dem ich nun beruflich oder gesellschaftlich zu tun habe, in seinem Privatleben glücklich verheiratet ist und mit seiner Frau die gemeinsamen Kinder großzieht, oder eben nicht, und vor allem interessiert mich dann nicht, warum. Dieser Mensch interessiert mich eben als Mandant oder Zeuge oder vielleicht auch Kollege, privat indessen überhaupt nicht. Und das gleiche gilt für Menschen, die mir in den Medien als dies oder jenes vorgestellt werden. Wenn aber dann mit einer gewissen Penetranz noch irgendetwas „von seiner Homosexualität“ erzählt wird, dann denke ich mir regelmäßig, daß ich das eigentlich nicht hören wollte. Durchaus anders ist es allerdings, wenn aus einem sachlichen Grund über das Familienleben eines Menschen berichtet wird. Abgesehen davon, daß dies tatsächlich im Sinne der Gauß’schen Normalverteilung das ist, was man von den meisten Menschen erwarten kann, ist das ja schließlich auch ein Thema von gesellschaftlicher Bedeutung. Das ist so banal, daß jedes weitere Wort darüber überflüssig wäre.

Ich glaube im übrigen nicht, daß diese maßlose Überhebung dem berechtigten Anliegen der so veranlagten Menschen dienlich sein kann. Vielmehr kann das Gefühl der Belästigung dazu führen, daß man berechtigte Anliegen vielleicht auch einmal unberücksichtigt läßt. Übertreibungen sind nie gut. So richtig es war, den § 175 StGB aufzuheben, so fragwürdig ist es, ein Vierteljahrhundert später zu fordern, daß die seinerzeit auf dieser Rechtsgrundlage verurteilten Menschen per Gesetz gewissermaßen nachträglich freigesprochen werden und eine finanzielle Entschädigung erhalten. Denn die ersatzlose Streichung eines Gesetzes ist im Grunde Rehabilitation. Der Gesetzgeber signalisiert damit klar und deutlich, daß sich nun die bessere Erkenntnis Bahn gebrochen hat. Eine ausdrückliche gesetzliche Rehabilitierung mit Entschädigungsregelung indessen würde ja bedeuten, daß der damals allgemein für richtig gehaltene Rechtszustand auch damals Unrecht gewesen wäre. Das war er nicht. Nicht einmal unter der Geltung unseres Grundgesetzes. Es ist ja auch noch niemand auf den Gedanken gekommen, nach der Aufhebung anderer Straftatbestände, etwa der früheren generellen Strafbarkeit der Abtreibung ein Rehabilitationsgesetz mit Entschädigungsregelung zu fordern, oder, um eine weniger bedeutsame Vorschrift zu nennen, nach der Aufhebung von § 143 StGB, Halten von und Handel mit gefährlichen Hunden, gleiches zu tun.

Man belästige uns also bitte nicht mehr auf Schritt und Tritt mit dem Privatleben anderer Leute. Vor allem aber behellige man nicht Kinder, denen Sexualität an sich noch völlig fremd ist, mit Dingen, mit denen selbst die meisten Erwachsenen nicht behelligt werden möchten.

Der Umgang mit diesem Thema ist auch ein Prüfstein für die Seriosität von politischen Parteien. Wer das plakative Zurschaustellen von allerlei sexuellen Varianten und die Indoktrination von Schulkindern durch Aktivisten von Lesben- und Schwulenverbänden so offensichtlich zum politischen Schwerpunkt macht, daß Koalitionsvereinbarungen ohne dem nicht mehr denkbar erscheinen, wie das bei den Grünen der Fall ist, dem sollten die Wähler doch die kalte Schulter zeigen.

Gesicht zeigen!

Die Bundesregierung plant dem Vernehmen nach ein Verbot der Vollverschleierung für Beamtinnen. Offenbar ist der Druck der öffentlichen Meinung nun so groß geworden, daß die Politik handeln muß. Immerhin haben sich bei einer Meinungsumfrage Ende August dieses Jahres 51 % der Befragten für ein Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, und 30 % für ein Verbot der Vollverschleierung von Beamtinnen, etwa Lehrerinnen oder Richterinnen, ausgesprochen. Die Bürger unseres Landes ergreift wohl immer mehr angesichts einer voll verschleierten Muslimin – andere Frauen tun so etwas nicht – ein Gefühl des Unwohlseins. Der Anblick einer solchen Gestalt ist für die meisten Deutschen wohl nicht nur fremdartig, sondern hat zunehmend auch etwas bedrohliches. Man kann diesen Ausdruck extremer muslimischer Religiosität auch kaum von sonstigen extremen Ausprägungen dieser Religion trennen, etwa vom Dschihadismus. Die Trägerinnen dieser Kleidung bekunden damit auch jedenfalls in der Wahrnehmung der allermeisten Bürger dieses Landes eine bewußte und radikale Distanzierung von unserer Lebensweise. Diese Kleidung wird auch – meines Erachtens zu Recht – als radikale Ablehnung einer säkularen Rechtsordnung, wie sie unser Grundgesetz statuiert, verstanden. Als Ausdruck einer Ideologie nämlich, die zum Beispiel die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Gebot religiöser Neutralität des Staates, das Recht seine Religion zu wechseln, oder auch gar keine Religion zu haben, entschieden ablehnt. Das schlägt im übrigen auch auf die gewissermaßen mildere Variante dieser Vollverschleierung, das sogenannte islamische Kopftuch (Hijab), durch. Gerade weil Musliminnen nicht selten behaupten, dieses Kleidungsstück, häufig kombiniert mit unförmigen langen Mänteln, aus freien Stücken zu tragen. Dies sei nämlich ein Zeichen für ihre sexuelle Nichtverfügbarkeit. Offenbar begreifen immer mehr einheimische Deutsche, daß dieses Argument spiegelbildlich einen unverschämten Vorwurf gegen alle Frauen beinhaltet, die keine islamische Kleidung tragen. Diese bekunden damit dann denknotwendig doch ihre sexuelle Verfügbarkeit, mit anderen Worten, es handelt sich um Flittchen. Daß viele muslimische Männer das genauso sehen, und sich entsprechend gegenüber deutschen Frauen verhalten, gehört zu den großen gesellschaftlichen Ärgernissen unserer Zeit. Deswegen verbieten Mütter bereits ihren Töchtern, öffentliche Schwimmbäder aufzusuchen, wenn sie nicht schon von sich aus da nicht mehr hingehen wollen.

Es bleibt abzuwarten, ob unsere Politiker tatsächlich den Mut haben werden, ein Verbot der Vollverschleierung, also das Tragen des sogenannten Niqab oder der Burka, wenigstens für den öffentlichen Dienst gesetzlich einzuführen. Die verfassungsrechtlich geschützte Religionsfreiheit dürfte dem nicht entgegenstehen. Zwar kann die Religionsfreiheit grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Dennoch unterliegt auch sie immanenten Schranken, wie jedes Grundrecht. Dazu gehören grundsätzlich kollidierende Grundrechte Dritter und andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechtsgüter. So zum Beispiel das in Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützte Erziehungsrecht der Eltern. Dies steht einer religiösen Indoktrination in den Schulen, auch mittelbar, entgegen. Wer als Schüler gezwungen ist, den Anblick einer religiös gekleideten Lehrerin täglich zu ertragen, wird damit auch subtil indoktriniert. Auch muß darüber nachgedacht werden, ob nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter – Art. 2 Abs. 1 GG – auch ein Abwehrrecht gegen Belästigungen gibt, die sich aus einer allzu penetranten Kundgebung religiöser Überzeugungen ergeben. Wer sich zu Behörden und Gerichten begeben muß, und dabei mit Beamtinnen konfrontiert wird, die im Dienst auffällige und unangenehm berührende religiöse Kleidung zur Schau tragen, der kann dem ja nicht ausweichen. Zwar steht das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG sicherlich nicht der Gewaltunterworfenheit gegenüber dem Staat generell entgegen. Ihre Grenze findet diese Gewaltunterworfenheit jedoch in dem, was zur Funktion des Staates unbedingt erforderlich ist. Ganz und gar nicht erforderlich für die Funktion des Staates und die Aufgabe der jeweiligen Behörde ist jedoch ein religiöses, erst recht ein penetrant religiöses Äußeres der jeweiligen Beamtinnen.

Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den sogenannten Kopftuchurteilen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2003 und 2015. Schon im ersten Kopftuchurteil von 2003, in dem letztendlich das Bundesverfassungsgericht eine hinreichende gesetzliche Grundlage für ein Verbot des islamischen Kopftuchs im Schuldienst vermißt hat, haben die Richter durchaus das Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und dem sozialen Frieden, der nichts anderes als die kollektive Ausprägung der individuellen Freiheitsrechte ist, gesehen. Der soziale Friede besteht eben zu einem guten Teil darin, daß wir in Freiheit leben, und über unsere Lebensweise im wesentlichen Konsens besteht. Wenn aber einzelne Gruppen Ausgrenzungstendenzen zeigen, ist dieser soziale Frieden gefährdet. Deswegen führen die Richter aus Karlsruhe im ersten Kopftuchurteil auch aus:

„Der mit zunehmender religiöser Pluralität verbundene gesellschaftliche Wandel kann Anlaß zu einer Neubestimmung des zulässigen Ausmaßes religiöser Bezüge in der Schule sein. Aus einer hierauf zielenden Regelung in den Schulgesetzen können sich dann für Lehrkräfte Konkretisierungen ihrer allgemeinen beamtenrechtlichen Pflichten auch in Bezug auf ihr äußeres Auftreten ergeben, soweit dies ihre Verbundenheit mit bestimmten Glaubensüberzeugungen oder Weltanschauungen deutlich werden läßt. Insoweit sind unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben auch gesetzliche Einschränkungen der Glaubensfreiheit denkbar….. Es mag deshalb auch gute Gründe dafür geben, der staatlichen Neutralitätspflicht im schulischen Bereich eine striktere und mehr als bisher distanzierende Bedeutung beizumessen und demgemäß auch durch das äußere Erscheinungsbild einer Lehrkraft vermittelte religiöse Bezüge von den Schülern grundsätzlich fern zu halten, um Konflikte mit Schülern, Eltern oder Lehrkräften von vornherein zu vermeiden..“

In die gleiche Richtung geht das zweite Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts vom  27.01.2015. Nach dem Hinweis auf das erhebliche Gewicht der grundgesetzlich geschützten Glaubensfreiheit führen die Richter aus: „Anders verhält es sich dann, wenn das äußere Erscheinungsbild von Lehrkräften zu einer hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität führt oder wesentlich dazu beiträgt. Dann wäre es ihnen zumutbar, von der Befolgung eines nachvollziehbar als verpflichtend empfunden religiösen Bedeckungsgebots Abstand zu nehmen. Darüber hinaus kann ein verfassungsrechtlich anzuerkennendes Bedürfnis bestehen, äußere religiöse Bekundungen über eine gewisse Zeit auch allgemeiner zu unterbinden, wenn in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen erreicht wird.“

Wenn also schon das sogenannte islamische Kopftuch jedenfalls in den Schulen unter bestimmten Umständen per Gesetz verboten werden kann, dann muß dies erst recht für die Vollverschleierung gelten. Denn hier tritt in der Tat das von der Bundesregierung nun angeführte Argument hinzu, daß Kommunikation nur möglich ist, wenn man das Gesicht des Gegenübers erkennen kann. Worte sind das eine, die Mimik das andere. Beides zusammen ist die Äußerung eines Menschen. Worte können je nach Gesichtsausdruck ihres Sprechers durchaus unterschiedlich gewertet werden. Hinzu kommt, daß die islamische Vollverschleierung überhaupt nicht anders verstanden werden kann, denn als Ausdruck der entschiedenen Ablehnung unserer freiheitlichen, säkularen Gesellschaftsordnung, wie sie unser Grundgesetz statuiert.

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben sich offenbar auch von der Überlegung leiten lassen, daß die immanenten Schranken der Grundrechte auch davon bestimmt werden, was gesellschaftlich allgemeiner Konsens ist. Wenn religiös oder ideologisch bestimmte Verhaltensweisen von Gruppen das Potenzial haben, gesellschaftlich Unfrieden zu stiften oder gar den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu gefährden, dann hat der Staat das Recht, meines Erachtens auch die Pflicht, dem entgegenzuwirken. Es hängt also von unserem Verhalten als Bürger ab, wie die Juristen diese Problematik einschätzen. Je deutlicher die Mehrheitsbevölkerung, wie Politik und Medien gerne formulieren, diesen religiösen Fanatismus ablehnt, was sich natürlich auch in entsprechenden Reaktionen auf seine Symbole manifestiert, je eher werden Verfassungsrichter einschlägige Verbotsgesetze akzeptieren. Das würde sicher auch dann gelten, wenn etwa auf Grund einer Volksabstimmung in Bayern ein allgemeines Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit, nicht nur im öffentlichen Dienst, gesetzlich verfügt würde. Hier sind wir Bürger durchaus gefordert. Warum soll man nicht angesichts einer voll verschleierten Frau seinen Unmut über diesen Anblick laut und deutlich äußern, ohne dabei die Grenzen der Höflichkeit zu überschreiten? Warum soll man nicht etwa auch die Gelegenheit nutzen, einer Burkaträgerin in der Öffentlichkeit zu erklären, daß man es eben nicht gut findet, wenn bei uns Frauen in dieser Kleidung öffentlich auftreten? Warum soll man etwa nicht beim Anblick einer Niqab-Trägerin Trägerin dem Unmut darüber auch den entsprechenden Gesichtsausdruck verleihen? Das ist im übrigen weit weg vom Delikt der Volksverhetzung und auch keineswegs beleidigend. Aber es trägt dazu bei, der Mehrheitsmeinung, wie sie in der eingangs zitierten Umfrage zum Ausdruck gekommen ist, öffentlich Präsenz zu verleihen. Seien wir nicht weniger selbstbewußt, als diese auftrumpfenden Muslime! Mia san mia, sagt der Bayer mit Recht. Das gesellschaftliche Klima muß dem religiösen Rigorismus, wie er jedenfalls von einem nicht geringen Teil der Muslime bei uns immer aggressiver gelebt wird, eindeutig entgegenstehen. Dann können Verfassungsrichter im Spannungsfeld zwischen individueller Freiheit, friedlichem Zusammenleben und Freiheit der Religionsausübung richtig entscheiden. Politiker und Juristen sprechen gerne von der wehrhaften Demokratie. In der Tat gilt es unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung zu verteidigen. Nicht nur gegen politischen Extremismus, sondern auch gegen einen religiösen Rigorismus, der alle Lebensbereiche des Menschen ergreift. Principiis obsta!

Die Pöstchen-Partei

Wir haben in Deutschland Parteigründungen, Umgründungen und auch Umbenennungen erlebt. Letztere dienen eher zur Tarnung, wie der Fall SED/PDS/Die Linke zeigt. Doch sie könnten auch zur Klarheit beitragen. Zum Beispiel wäre es für die Einschätzung des politischen Handelns gewisser Teilnehmer am politischen Leben dieses Landes durch uns „Menschen da draußen im Lande“ hilfreich, wenn sich die CDU in PP, die Pöstchen-Partei, umbenennen würde. Denn so wüßte man gleich, was etwa Herrn Bouffier dazu getrieben hat, seinem Koalitionspartner Die Grünen ihren Herzenswunsch zu erfüllen, und die hessischen Schulkinder mit allerlei sexuellen Abstrusitäten und vor Unwissenschaftlichkeit strotzenden Gender-Theorien traktieren zu lassen. Noch vor wenigen Jahren wären solche Dinge mit der CDU nicht zu machen gewesen. Heute jedoch geht es alleine darum, wie man Ministerpräsident bleiben kann und seine Parteifreunde weiter mit gut bezahlten Pöstchen versorgen kann. Und vielleicht kann man ja sogar Bundespräsident werden! Bundespräsident, ja der Papa hat es zum Bundespräsidenten gebracht, da staunt ihr aber, liebe Nachbarn! Das hättet ihr ihm aber nicht zugetraut!

CDU heißt, man muß es doch einmal ausschreiben, Christlich-Demokratische-Union. In der neuen Interpretation gehört zum christlichen Menschenbild dann wohl die sexuelle Vielfalt einschließlich Sado-Maso und fröhlichem Rudelbumsen. Und vor allem, daß der Mensch von Kindesbeinen an ganz nach Tagesform mal ein bisserl schwul und mal ein bisserl hinter Nachbars Töchterlein her ist. Nachdem derartiges offenbar zur grünen DNA gehört, weil sie sowas grundsätzlich überall so früh wie möglich in den Schulunterricht einbauen wollen, und dazu auf bewährte Sch(w)ulhelfer nach dem Strickmuster ihres Herrn Beck mit dem ungeklärten Verhältnis zur Pädophlie zurückgreifen, sollte man sich auch für diese Partei einen neuen Namen überlegen. Statt „Die Grünen“ vielleicht „Die Geilen“. Ließe sich logomäßig recht einfach auf Plakaten und Internetseiten darstellen. Statt der Sonnenblume dann vielleicht noch ein Präser oder ein Dildo.

Bei der PP haben wir es ja bereits mit allerlei putzigen Figürchen zu tun, wie den Herren Strobl und Wolf in Baden-Württemberg, die sich ausnehmend gut als Kretschmanns Schoßhündchen machen, oder der rheinischen Frohnatur Armin Laschet, der immer wirkt wie ein Elferrat des Aachener Karnevalsvereins, oder den Herren Kauder und Altmeier, die sich als Merkels Pitbulls gerieren, wobei man sich unschwer vorstellen kann, wie sie bei Mutti Männchen machen und über Stöckchen springen.

Liebe Leser, entscheiden Sie selbst: ist das nun Satire oder ist das die Realität? Oder einfach Realsatire?

 

Deutschland sucht den Superstar

Nein, wir wollen uns hier nicht mit dem medialen Fast Food befassen, den RTL offenbar immer noch mit großem Erfolg seinem macdonalisierten Publikum serviert. Deutschland sucht nun bekanntlich den Bundespräsidenten, wobei durchaus einmal eine Frau, besser eine Dame, dieses Amt bekleiden könnte. Das Niveau, auf dem sich diese Suche nun abspielt, hat jedoch leider eine verzweifelte Ähnlichkeit mit der erwähnten Fernsehshow.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 10.06.2014 formuliert, was das Amt des Bundespräsidenten nach unserer Verfassung ausmacht. Weil diese Richter dazu berufen sind, unsere Verfassung authentisch auszulegen, haben ihre Worte natürlich Gewicht. Hören wir also einmal hin:

„Der Verfassungsgeber hat im Grundgesetz das Amt des Bundespräsidenten aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung konzipiert. Nach der Ausgestaltung seines Amtes ist er nicht einer der drei klassischen Gewalten zuzuordnen. Er verkörpert die Einheit des Staates. Autorität und Würde seines Amtes kommen gerade auch darin zum Ausdruck, daß es vor allem auf geistig moralische Wirkung ausgelegt ist.“

Nun wird man sicher kritisch hinterfragen müssen, ob die Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung zwingend zur Ausgestaltung dieses Amtes führen mußten, wie sie nun einmal 1949 beschlossen worden ist. Gerade in schwierigen Zeiten konnte ein starker Präsident durchaus dazu beitragen, das Staatsschiff sicher durch schwere See zu steuern. Letztendlich hat man sich 1949 wohl davon leiten lassen, daß der Reichspräsident Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt hat. Da hat man dann gleich lieber das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, statt nur das Badewasser neu einzulassen. Die Erfahrungen anderer Staaten mit einer reinen präsidialen Demokratie sind die schlechtesten nicht, gerade nicht der Amerikaner und Franzosen, die ja mit als Paten an der Wiege des Grundgesetzes gestanden haben.

Wir wollen das aber auf sich beruhen lassen, sondern prüfen, welche Anforderungen unsere Verfassung nun an das Amt und damit mittelbar auch an die Person des Bundespräsidenten stellt. In der Tat ist er weder der gesetzgebenden, noch der regierenden und auch nicht der rechtsprechenden Gewalt zuzuordnen. Der Begriff der Gewalt paßt ohnehin nicht auf dieses Amt, dessen staatsrechtliche Befugnisse verschwindend gering sind. Deswegen weist das Bundesverfassungsgericht zutreffend darauf hin, daß dieses Amt vor allem auf geistig moralische Wirkung angelegt ist. D.h., dieses Amt wirkt nicht aufgrund der Machtbefugnisse, mit denen es ausgestattet ist. Der Bundespräsident hat praktisch keine Macht. Somit wirkt dieses Amt alleine durch die natürliche Autorität seines Inhabers. Das ist es, was das Bundesverfassungsgericht mit der Würde des Amtes umschreibt. Darüber hinaus verkörpert der Bundespräsident die Einheit des Staates. Er muß also jenseits des parteipolitischen Haders und Streits und über allen gesellschaftlichen Gegensätzen sozusagen eine Art gemeinsamer Nenner des Volkes sein.

Prägend für dieses Amtsverständnis war sicherlich der erste Bundespräsident Theodor Heuss. Er war ein Mann, der aufgrund seiner persönlichen Integrität, wissenschaftlichen Autorität und großen Lebenserfahrung auch ohne dieses höchste Staatsamt in hohem Ansehen stand. Auch unter seinen Nachfolgern fanden sich zumeist Persönlichkeiten, die man mit ihm in eine Reihe stellen kann, ohne das Gefühl haben zu müssen, Karnevalsprinzen neben einen König gestellt zu haben. Roman Herzog, Gustav Heinemann, Karl Carstens und Richard von Weizsäcker waren allesamt Präsidenten, die breite Zustimmung im eigenen Volk und hohes Ansehen im Ausland hatten, auch wenn sie durchaus nicht immer und bei allen Zustimmung fanden. Selbst schwächere Figuren wie etwa Heinrich Lübke wurden dann wenigstens durch das Amt so respektabel, daß sie es glaubwürdig verkörpern konnten.

Indessen ist im Laufe der Jahre die Wahl des Bundespräsidenten offenbar zu einer Art Lackmustest für künftige Koalitionspartner geworden. Nicht die Persönlichkeit, sondern die politische Person sind ausschlaggebend geworden. Zwangsläufig mußte dann ein Präsident wie Christian Wulff in den seichten Gewässern der Tagespolitik auf Grund laufen. Aber auch mit „Seiteneinsteigern“ muß man nicht unbedingt das Glück haben, das wir mit Roman Herzog hatten. Als es darauf ankam, Urteilskraft und Standfestigkeit zu beweisen, erwies sich der mit vielen Vorschußlorbeeren bedachte Joachim Gauck als Handpuppe der Kanzlerin im Berliner politischen Kasperltheater.

Einen Tiefpunkt haben wir nun in diesen Tagen erreicht. Betrachtet man sich, welche Namen ernsthaft auf die Kandidatenlisten gesetzt werden, dann kann die Prognose für die Würde des Amtes und das Ansehen des Landes nur noch pessimistisch ausfallen. Wer allen Ernstes einen Martin Schultz, der bisher noch in jedem Amtssessel wie ein Gartenzwerg auf dem Kaiserthron gewirkt hat, oder eine Margot Käßmann, deren weinerliches salbadern allenfalls gutmenschendelnde Lehrerinnen und glückstrahlende Flüchtlingshelferinnen aus der gymnasialen Oberstufe zu begeistern vermag, für das Amt des Bundespräsidenten vorschlägt, der hat schlicht und einfach nicht verstanden, was unsere Verfassung von diesem Amt verlangt. Aber vielleicht kann man die Peinlichkeit noch steigern und Claudia Roth vorschlagen.

Allerdings ist auch kaum irgendwo eine Gestalt zu erkennen, die wenigstens die begründete Erwartung erweckten könnte, ein allgemein anerkannter und respektierter Präsident über den politischen Parteien und gesellschaftlichen Interessengegensätzen werden zu können. Bei Norbert Lammert kann man sich das vielleicht noch vorstellen, aber sonst ist doch weder in den Reihen der Politiker, der Wissenschaftler oder gar der Künstler eine Persönlichkeit vom Format eines Theodor Heuss zu sehen. Die Ursachen dieses offenbaren gesellschaftlichen Niederganges zu untersuchen, ist hier nicht der Platz. Ebenso wenig soll anlaßbezogen über eine Verfassungsreform nachgedacht werden, die zu einer Zusammenlegung der Ämter von Bundespräsident und Bundeskanzler führt. Das hätte natürlich den Vorteil, daß wenigstens eine peinliche Suche entfiele, und den Nachteil, daß es einen überparteilichen und deswegen allseits respektierten Präsidenten nicht gäbe. Doch hat jedes Volk zu jeder Zeit die Probleme, die es verdient. Jedenfalls in seiner Mehrheit.

Geschichte mit einer Prise Pazifismus

Das Bayerische Armeemuseum in Ingolstadt zeigt derzeit in der imposanten Kulisse des Neuen Schlosses eine Ausstellung über den deutschen Bruderkrieg von 1866. Die Ausstellung ist natürlich sehenswert, zum einen weil sie die Erinnerung an eine wesentliche, wenn auch unglücklich verlaufene Phase der deutschen Einigung wachruft, und zum anderen die Fülle der Exponate und erläuternden Texte geeignet ist, dem Besucher für kurze Zeit jene Epoche vor Augen zu führen.

Indessen wird natürlich auch das geschichtspolitische und museumspädagogische Konzept sichtbar, das heutzutage einer solchen Ausstellung wohl zu Grunde liegen muß, damit sie überhaupt dem Volk präsentiert werden darf. Dem Anliegen moderner Pädagogen, die Geschichte von der Höhe der Staatskunst herunter zu holen, Schlachtfelder, Operationen und Waffentechnik in den Hintergrund zu schieben und stattdessen das Erleben des einfachen Volkes und des gemeinen Soldaten in den Vordergrund zu stellen, wird natürlich mit der Schilderung von Erlebnissen einzelner Mannschaftsdienstgrade Rechnung getragen. Der Ausstellungsrundgang beginnt auch mit der Erinnerung an die große Zahl von Gefallenen. Eines der großflächigen Schlachtengemälde aus jener Zeit, das den preußischen König und späteren Kaiser in der Schlacht von Königgrätz inmitten seiner Generäle, aber auch einfachen Soldaten zeigt, kann denn auch nicht einfach unkommentiert dargeboten werden. Weil es nun ganz unverholen den heroischen Geist jener Zeit widerspiegelt, wird gewissermaßen als Gegengift eine Karikatur von Daumier hineinkopiert, die als der Traum des Erfinders jener Waffe betitelt ist, die in diesem Kriege tatsächlich maßgeblich das Geschehen auf den Schlachtfeldern bestimmt hat, und natürlich große Verluste verursacht hat: des Zündnadelgewehrs.

Transportiert wird damit vor allem die pazifistische Sicht der Dinge. Suggeriert wird, daß es den Erfindern und Konstrukteuren neuer oder auch nur verbesserter Waffen allein darum gehe, daß im nächsten Krieg möglichst viele Menschen getötet werden. Pazifisten glauben ja ohnehin, daß Menschen, die politische Krisen nur mit einem Krieg lösen können, oder dies jedenfalls glauben, von einem menschenfeindlichen Denken beseelt sind. Und auch diejenigen, die dann Operationen planen und Truppen in Gefechte führen, wollen nur Tod und Vernichtung. Dieser Pazifismus übersieht natürlich geflissentlich, daß die Menschen zu aller Zeit den Krieg immer nur als Mittel zum Zweck gesehen haben, ob dieser Zweck dann jeweils ehrenhaft war oder nicht, kann in diesem Zusammenhang dahinstehen. Es liegt ja auch auf der Hand, daß Staatsmänner stets ihrem Volk die Früchte eines gewonnenen Krieges reichen wollten, unabhängig davon, ob es in der konkreten Situation klug oder gar sinnvoll war, zum Mittel des Krieges zu greifen. Für die Heerführer gilt nichts anderes. Gerade deswegen sehen gerade Soldaten unserer Tage militärische Entscheidungen wie die für den Abnutzungskrieg in den Schützengräben des Ersten Weltkrieges als unvertretbar, ja gerade als Pervertierung der Kriegskunst an.

Hämische Kommentare zum historischen Geschehen, wie sie die erwähnte Karikatur Daumiers transportiert, mögen zwar unverbesserliche Pazifisten in ihrer Meinung bestärken. Das Wesen des Krieges wird damit nicht getroffen. Das Problem des Krieges ist vielmehr außerordentlich komplex. Die Motive der führenden und handelnden Personen changieren zwischen edelmütig und verwerflich, ihre Gemütslage zwischen Stolz und Trauer, ihr Handeln zwischen kühl kalkulierend und aufbrausend dumm. Schade, daß eine an sich nicht schlechte Ausstellung sich von politisch korrekter Volkspädagogik nicht frei machen kann.

Die Regellosigkeit ist die Regel

In diesen Tagen erleben wir eine ganz neue Art des Arbeitskampfes. Es geht nicht um die klassischen Tarifauseinandersetzungen. Vielmehr sorgen sich die Angestellten einer deutschen Luftfahrtgesellschaft zu Recht um den Fortbestand ihrer Arbeitgeberin und damit ihrer Arbeitsplätze. Nun ist das ein Vorgang, auf den Arbeitnehmer keinen Einfluß haben. Auch haben sie von Rechts wegen keine Möglichkeit, hier etwa zu intervenieren. Das spielt jedoch keine Rolle. Man ist auf die anscheinend pfiffige Idee gekommen, nicht etwa einen Streik anzudrohen und gegebenenfalls durchzuführen, um den Arbeitgeber dazu zu bewegen, auf Entlassungen zu verzichten, komme was da wolle. Nein, der kreative Arbeitskampf, besser gesagt, die phantasievolle Art der Interessendurchsetzung besteht offenbar darin, daß der größte Teil der Belegschaft sich einfach krank meldet. Weil nun ersichtlich nicht etwa eine ansteckende Krankheit epidemischen Ausmaßes die Reihen der Mitarbeiter lichtet, können diese massenhaften Krankmeldungen nur mit Hilfe „verständnisvoller“ Ärzte erfolgen. Es liegt also auf der Hand, daß hier ein massiver und massenhafter Mißbrauch der ärztlichen Fachautorität vorliegt, gewissermaßen der Arzt als Komplize seines offensichtlich rechtswidrig agierenden Patienten den „berühmten“ gelben Schein ausstellt. Das alles wird in den Medien nicht thematisiert oder gar kritisiert. Die Berichterstattung vermittelt vielmehr den Eindruck, daß es sich hierbei um eine wenn nicht absolut legale, doch zumindest legitime Art der Interessendurchsetzung handelt.

Das nimmt auch nicht Wunder, denn das Recht spielt bei der Wahrung und Durchsetzung von Interessen in Deutschland offenbar schon lange keine Rolle mehr. So wird bei uns seit einigen Jahren in einer sehr eigentümlichen Weise über bauliche Großprojekte gestritten. Dazu gehört zum Beispiel die dritte Start- und Landebahn des Münchener Flughafens. Die Planung dazu hat vor mehr als zehn Jahren begonnen, die Finanzierung steht, dennoch wird der Bau nicht begonnen, weil die vom Freistaat Bayern und der Stadt München getragene Flughafengesellschaft massive Proteste fürchtet. In der Berichterstattung wird jedoch kaum einmal darauf hingewiesen, daß die erforderlichen Baugenehmigungen bestandskräftig vorliegen. Ähnlich liegt es im Falle „Stuttgart 21“. Als im Jahr 2010 mit den Bauarbeiten begonnen wurde, erhob sich ein Proteststurm mit zum Teil gewalttätigen Aktionen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das bereits 1994 planerisch begonnene Projekt alle behördlichen und gerichtlichen Hürden genommen. Nicht einmal der zugunsten des Projekts ausgegangene Volksentscheid wird von seinen Gegnern akzeptiert! Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Gegen den Braunkohletagebau im Hambacher Forst protestiert vor Ort eine Gruppierung in extrem heftiger Form, ohne daß dabei in der Öffentlichkeit immer deutlich würde, daß die Arbeiten im Tagebau Hambach von Behörden und Gerichten genehmigt sind. Wutbürger statt Staatsbürger.

Diese Mißachtung politischer, behördlicher und gerichtlicher Entscheidungen ist indessen keine deutsche Besonderheit. In unserem Nachbarland Polen hat es bekanntlich im Jahr 2015 einen Regierungswechsel gegeben. Die neue Regierung hat im Dezember 2015 ein Gesetz beschlossen, das nach wohl überwiegender Auffassung das polnische Verfassungsgericht in seiner Funktion stark einschränken und seine Unabhängigkeit erheblich beeinträchtigen wird. Wenig überraschend hat das polnische Verfassungsgericht am 9.3.2016 entschieden, dieses Gesetz verstoße gegen die Verfassung. Die Regierung indessen weigert sich, dieses Urteil im Amtsblatt zu veröffentlichen, denn es handele sich nicht um ein Urteil im formellen Sinn, sondern nur um eine informelle Mitteilung des Gerichts. Darauf muß man erst einmal kommen.

Auch in Spanien streitet man über die Befugnisse des Verfassungsgerichts. Es hatte eine Volksabstimmung der Katalanen über ihre staatliche Unabhängigkeit für verfassungswidrig erklärt. Das wollen die Katalanen nicht akzeptieren. Was schert uns ein Gericht, wenn es nicht so entscheidet, wie wir es haben wollen!

Die russische Regierung will Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für die Menschenrechte in Straßburg nicht mehr anerkennen, offenbar allein deswegen, weil einige Entscheidungen dieses Gerichts ihr einfach nicht passen.

Südafrika erwägt, seine Unterschrift unter das Römische Statut über den Internationalen Strafgerichtshof zurückzuziehen, weil der Gerichtshof das Land aufgefordert hatte, zwei von ihm gegen den sudanesischen Präsidenten, einen blutrünstigen Diktator reinsten Wassers, erlassenen Haftbefehle zu vollziehen, als dieser Tyrann sich in Südafrika aufhielt.

Der Umgang des türkischen Präsidenten mit Recht, Gesetz und Verfassung muß nicht weiter kommentiert werden. In seinem Land müßte der Verfasser eines Artikels wie diesem damit rechnen, alsbald „abgeholt“ zu werden.

Alle diese Vorgänge haben eines gemeinsam. Die friedenstiftende, ordnende und abschließend für alle verbindlich regelnde Funktion des Rechts wird aufgehoben. An ihre Stelle tritt das Recht des Stärkeren, allerdings auch nur so lange, wie ihm kein noch stärkerer das Heft aus der Hand nimmt. Natürlich ist Recht dann immer nur das, was dem jeweiligen Teilnehmer an der Auseinandersetzung richtig erscheint, und das ist immer die Durchsetzung seiner Interessen. Das führt natürlich geradewegs ins Chaos. Die Verbindlichkeit von Gesetzen, die Endgültigkeit rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen und die Akzeptanz von Regeln unterscheiden eine zivilisierte Gesellschaft von der Anarchie. Nur auf der Kulturstufe, auf der Menschen unorganisiert lediglich mit der täglichen Nahrungsaufnahme beschäftigt waren, brauchte man Regeln noch nicht. Eine moderne Gesellschaft indessen benötigt Regeln, und zwar umso mehr, als ihr Organisations- und Zivilisationsgrad wächst. Der anarchische, individualistische und regellose Egoismus, der sich in unserer Zeit hemmungslos Bahn zu brechen scheint, trägt das Potential in sich, unsere Gesellschaften erst in das Chaos und dann in die Steinzeit zurück zu katapultieren.

Ein solcher Befund ist unvollständig, wenn nicht auch die Ursachen dieser Entwicklung benannt werden. Die Vergottung der Regellosigkeit läßt sich in ihren Anfängen zwanglos auf die 68er Bewegung zurückführen. Die Diffamierung jeglicher Autorität als Unterdrückung des eigentlich frei geborenen Menschen durch kapitalistische und imperialistische Ausbeuter mußte im Laufe der Jahrzehnte wegen ihrer Popularität in akademischen, politischen und publizistischen Kreisen dazu führen, daß Freiheit mit Anarchie, Recht mit Zwang und Ordnung mit Dressur verwechselt wurde. Ungehorsam wurde zur Tugend, Rechtsbruch zur revolutionären Tat und Regellosigkeit zur höheren Daseinsform. Wenn aber die Dämme brechen, dann reißt die Flut auch den Humus der fruchtbaren Äcker sich fort und läßt wertlosen Karst zurück.

Vielleicht folgen klügere Generationen nach. Jüngste Meinungsumfragen zeigen, daß junge Eltern ihren Kindern Erziehungsziele vorgeben wollen, wie Höflichkeit und gutes Benehmen, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Hilfsbereitschaft. Auf den hinteren Rängen der Ziele folgt allerdings immer noch das Einfügen in eine Ordnung. Vielleicht kommt die Generation, die es von ihren Eltern nicht gelernt hat, doch noch darauf, daß hier der Schlüssel für eine Zukunft ihrer Kinder in einer ebenso sicheren wie freien Gesellschaft liegt. Die Bevorzugung klassischer individueller Tugenden kann letztendlich ja auch nur in einer Befürwortung gleichlaufender kollektiver Tugenden münden. Die Sponti-Parolen ihrer Großeltern sollten für sie dann allenfalls noch Perlen aus dem Kuriositätenkabinett der Geschichte sein.

Die Märchentante

Recep Tayyip Erdogan hat bekanntlich die Forderung, Zuwanderer aus dem islamischen Kulturkreis – er spricht natürlich für „seine“ Türken – sollten sich den Deutschen anpassen, als Verbrechen bezeichnet.

So weit geht Lamya Kaddor nicht. Ihre Sprache ist subtil. Sie tritt nun mit der Forderung hervor, die Mehrheitsgesellschaft habe gegenüber den zugewanderten Bürgern, insbesondere denen, die schon in dritter oder vierter Generation hier leben (und sich offensichtlich immer noch nicht integriert haben) eine Bringschuld. Das klingt freundlich und versöhnlich, erweist sich aber bei näherem Hinsehen lediglich als List wie im Märchen vom Wolf und den sieben Geißlein. Der Wolf hat Kreide gefressen.

Frau Kaddor bezeichnet zunächst einmal alle diejenigen, die Wert auf ein kulturell homogenes Staatsvolk in Deutschland (von anderen Ländern, insbesondere im islamischen Kulturkreis, spricht sie nicht) als „Deutschomanen“. Der Wortschöpfung kann man ein gewisses Maß an sprachlicher Kreativität nicht absprechen. Allerdings ist die Vokabel auch aggressiv diffamierend. Die so bezeichneten Deutschen leiden also unter einer Manie des Deutschseins. Manien aller Art gehören jedoch zu Psychosen oder ähnlichen psychischen Defekten. Das muß man sich vergegenwärtigen, wenn man Frau Kaddors Definition dieser Manie betrachtet. Danach zeigt sich die sogenannte Deutschomanie in Forderungen wie: Menschen, die vielleicht schon in der vierten Generation in Deutschland leben, müssten sich anpassen, obwohl sie längst Deutsche sind. Das ist schon starker Tobak. Denn im Umkehrschluß bedeutet das nichts anderes, als daß Parallelgesellschaften wie in Berlin-Neukölln oder Duisburg-Marxloh hinzunehmen sind. Ihnen gegenüber soll die Mehrheitsgesellschaft auch eine „Bringschuld“ haben. Die soll darin bestehen, diese Menschen zumindest „auf Augenhöhe zu respektieren“. Das will besagen, gelungene Integration nach dem Geschmack von Frau Kaddor soll zwar mehr Verfassungspatriotismus, mehr freiheitliche Werte, Gesetze, Regeln, Rechte aller beinhalten. Uns alle in unserem Lande einige doch der Rechtsstaat und die Demokratie. Natürlich müsse Deutsch dabei als Sprache (Kultur und Geschichte werden nicht erwähnt) eine zentrale Rolle spielen, aber auch Nation, nur jenseits des „völkischen“ Denkens. Außerdem dürfe man dazu nicht nur die Mehrheit formulieren lassen, man müsse auch mal Minderheiten formulieren lassen. Da könne auch etwas Konstruktives herauskommen.

Abgesehen davon, daß die Metapher von der Bringschuld außerhalb des juristischen Sprachgebrauchs stets falsch ist, denn es wird damit nur der Ort definiert, an dem eine Verbindlichkeit (Schuld) zu erfüllen ist, ist auch ersichtlich falsch, was damit gesagt werden soll. Frau Kaddor verlangt ja allen Ernstes nicht nur von denjenigen, die in unser Land einwandern, um hier dauerhaft zu bleiben, die geltenden Gesetze einzuhalten. Die Beachtung von Gesetzen und Regeln des Landes, in dem man mit oder ohne seine Staatsbürgerschaft lebt, ist jedoch nur das Minimum dessen, was einen Aufenthalt überhaupt möglich macht. Anderenfalls lernt man von einem Lande entweder seine Gefängnisse kennen oder aber muß es alsbald wieder verlassen. Mehr als Rechtstreue verlangt sie nicht, vielmehr meint sie damit, daß die sogenannte Mehrheitsgesellschaft auch von den Zuwanderern das eine oder andere annehmen soll. Weil die Zuwanderer die Gesetze des Landes beachten sollen, kann damit ja nur ihre kulturelle Identität gemeint sein. Zu dieser Identität gehört natürlich der Islam, und zwar ganz wesentlich. Sie soll wohl in gewissem Maße abfärben. Auf den Vorhalt, daß gerade der Islam als Identitätsressource möglicherweise für besonders große Integrationsprobleme sorge, winkt sie ab. Das sei wissenschaftlich so nicht haltbar, daß der Islam für Integrationsprobleme besonders verantwortlich gemacht werden könne oder die Religion überhaupt der ausschlaggebende Faktor sei, warum Menschen besser oder schlechter integriert seien.

In diesem Zusammenhang muß natürlich gesehen werden, daß Frau Kaddor behauptet, es könne einen liberalen Islam geben, fern aller fundamentalistischen Interpretation und konservativ-religiöser Lebenswirklichkeit. Mit Blick auf den tatsächlich jedenfalls außerhalb kleiner Zirkel in Europa wie ihrer eigenen liberal-islamischen Vereinigung kann man nicht umhin, hier von einer Schimäre wie einem runden Quadrat zu sprechen. Derartige Vorstellungen, sollten sie überhaupt ernst gemeint sein, haben nicht den Hauch einer Chance, den real existierenden Islam nach den Vorstellungen Erdogans, der saudischen Fundamentalisten oder der iranischen Ajatollahs auch nur in unserem Lande abzulösen, von den islamischen Ländern selbst einmal völlig abgesehen. Der unbedarften Vereinsmeierei deutscher Intellektueller mit oder ohne Migrationshintergrund stehen die mit Milliardenbeträgen gesponsorten Moscheevereine saudiarabischer Prägung und vom türkischen Staat finanzierten und gelenkten islamischen Gemeinschaften gegenüber. Deren Einfluß in Deutschland wächst in rasantem Tempo. Ihre Interpretation des Koran und der Scharia ist für die übergroße und weiter wachsende Zahl der Muslime maßgeblich. Ernstzunehmende liberale islamische Theologen, insbesondere auch mit Einfluß auf die übrige islamische Welt, sind weit und breit nicht in Sicht. Zutreffend ist daher das Resümee des islamkundigen Publizisten Ufuk Özbe: Sowohl gläubiger Muslim als auch Befürworter der freiheitlich-demokratischen Grundwerte sein zu wollen, scheint nur dank des Segens der Unwissenheit oder mit hartnäckiger Verdrängung oder durch Aushalten schwindelerregender Verrenkungen möglich zu sein. Wenn jedoch Muslime mit in Deutschland erworbenen akademischen Qualifikationen uns das Lied vom liberalen Islam singen, obgleich sie es ganz sicher besser wissen, dann drängt sich doch das Bild vom bösen Wolf auf, der Kreide gefressen hat, um die arglosen sieben Geißlein über seine Identität zu täuschen, damit sie ihm die Tür öffnen und er sie fressen kann. Das Bild paßt übrigens für beide Seiten. Sowohl der Charakter des Islam als auch die Naivität der deutschen Intellektuellenkaste sind damit wirklichkeitsnah abgebildet.

Wir sind ein Volk

Heute am Tag der deutschen Einheit ist es durchaus angebracht, über uns, das deutsche Volk nachzudenken. Die Parole „Wir sind ein Volk“ löste 1989 den Ruf „Wir sind das Volk!“ der Montagsdemonstranten von Leipzig ab und fand seine logische Weiterentwicklung in dem berühmten Satz Willy Brandts: „Nun wächst zusammen, was zusammen gehört“. Doch ist kaum etwas in Deutschland so umstritten, wie die Begrifflichkeiten deutsches Volk, Deutschland, deutsche Kultur und deutsche Geschichte.

Der Satz von der verspäteten Nation, den Helmuth Plessner mit seinem gleichnamigen Werk aus dem Jahre 1935 geprägt hat, ist für viele Historiker, Politiker und Publizisten zu einer Art Grundwahrheit geworden. Im wesentlichen soll damit gesagt werden, daß die alten westlichen Nationalstaaten England und Frankreich im Zeichen der Aufklärung ihre moderne Gestalt angenommen hätten. Die deutsche Reichsgründung von 1871 aber sei in die materialistische Zeit nach der industriellen Revolution gefallen. So sei Deutschland zu einem „Machtstaat ohne humanistisches Rechtfertigungsbedürfnis“, zu einer „Großmacht ohne Staatsidee“ geworden. Deutschland habe infolge des 30-jährigen Krieges das 17. Jahrhundert gewissermaßen versäumt und darum kein Verhältnis zur Frühaufklärung hervorgebracht. Das deutsche Bürgertum habe schwer an der „politischen Indifferenz des Luthertums“ getragen. Es habe an einem „römischen Komplex“ gelitten, der sich zum Mißtrauen gegen jede, auch die aufgeklärte Form von politischer Universalität ausgeweitet habe. Bismarcks Werk habe wohl das Recht historischen Schicksals, aber nicht die Rechtfertigung im Zeichen einer Idee für sich gehabt. Das Reich von 1871 habe nicht wie Frankreich und England an die Phantasie der Völker, an ihre Zukunftserwartung, ihren Menschheitsglauben appelliert. Es habe für nichts gestanden, von dem es überragt worden sei. Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg habe sich „Deutschlands Protest gegen den politischen Humanismus Westeuropas“ verstärkt. Der Nationalsozialismus sei der Nutznießer und Exekutor dieses Protests gewesen, seine Vergottung von Volk und Rasse die extreme Übersteigerung der deutschen Auflehnung gegen den politischen Humanismus des Westens gewesen. Diese Theorie Plessners führte geradewegs in den „Sonderwegsdiskurs“ der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Dagegen läßt sich allerhand einwenden. Die Theorie vom deutschen Sonderweg in der Geschichte seit dem 30-jährigen Krieg, der letztendlich geradewegs über ein autoritär-militaristisches Gesellschafts- und Staatsmodell in die Katastrophe des Nationalsozialismus geführt habe, ist ja nur dann stimmig, wenn man davon ausgeht, daß sich Geschichte zwangsläufig so entwickelt, wie sie sich in der Betrachtung ex post darbietet. Natürlich gibt es keine Zwangsläufigkeit der Geschichte. Gerade am Beispiel des Nationalsozialismus wird dies besonders deutlich. Er stand und fiel mit der Person seines Begründers und Führers. Ohne einen charismatischen Demagogen wie ihn hätte sich diese Ideologie nicht durchsetzen können. Vielmehr wäre sie heute wohl nur eine Fußnote in der Ideologiegeschichte des 20. Jahrhunderts. Auch wenn kontrafaktische Überlegungen der Geschichtswissenschaft fremd sind und fremd sein müssen, so ist es doch im Rahmen von Überlegungen zum Wesen der deutschen Nation durchaus angemessen, den Stellenwert des Nationalsozialismus für ihre Geschichte wie auch für den Charakter des deutschen Volkes auch unter dem Aspekt zu betrachten, daß er nicht zwangsläufig, wie nach einem Naturgesetz entstanden sein muß. So führt zum Beispiel die Annahme, Hitler wäre bei dem berüchtigten Marsch auf die Feldherrnhalle in München wie viele seiner Anhänger erschossen worden, zwanglos zu der sehr gut begründbaren Vermutung, daß dies auch das Ende dieser politischen Bewegung gewesen wäre. Ebensogut kann angenommen werden, daß das erfolgreich verlaufende Attentat des Schreiners Georg Elser im Bürgerbräukeller über kurz oder lang das Ende der nationalsozialistischen Regierung bedeutet hätte, denn es ist nicht anzunehmen, daß einer der anderen führenden Nationalsozialisten das Zeug zum Diktator Hitlerschen Formats gehabt hätte.

Der Begriff der verspäteten Nation läßt auch außer Acht, daß Nation und Staat durchaus verschieden sein, sich unterschiedlich entwickeln können und im Falle Deutschlands dies auch besonders augenfällig ist. Nach dem Ende der karolingischen Epoche entwickelte sich in Mitteleuropa etwas zögerlich eine deutsche Staatlichkeit. Mit Konrad I., der 911 zum deutschen König gekrönt wurde über seinen Nachfolger Heinrich I., der 919 die Königswürde der Deutschen erlangte, und erst recht Otto I., der 936 tatsächlich ein deutsches Königtum mit Leben erfüllen konnte, was ihm ermöglichte, 955 in der Schlacht auf dem Lechfeld Ungarn zu besiegen und als Gefahr für sein Reich auszuschalten, trat das deutsche Volk auch als Staat in die Geschichte ein. Seither trägt Otto den Beinamen „der Große“, den die Historiker außer ihm nur dem Frankenkönig Karl und dem preußischen König Friedrich II. gegeben haben. Nach Karl dem Großen wurde er dann auch folgerichtig 961 zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gekrönt. Er konnte sich seinerzeit auch noch den Primat über den Papst sichern und bestimmen, wer auf dem Stuhle Petri Platz nehmen darf.

Gerade die weitere Geschichte der Deutschen im staatlichen Rahmen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zeigt, wie unterschiedlich sich Volk und Staat entwickeln können. Der geistigen und kulturellen Entwicklung im deutschsprachigen Raum entsprach seine politische in keiner Weise. Den weit über die Grenzen des Reiches hinaus wirkenden Erfindungen wie etwa dem Buchdruck oder gesellschaftlichen Umwälzungen wie der Reformation entsprach die Entwicklung des Staates nicht, eher im Gegenteil. Der Zerfall des alten deutschen Reiches im 30-jährigen Krieg und das förmliche Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation 1806 markieren nur die Unfähigkeit der Deutschen, sich eine stabile staatliche Ordnung zu geben. Über ihre Identität als Nation ist damit jedoch nichts gesagt. Gerade in den Jahrhunderten des staatlichen Zerfalls entwickelten sich Philosophie, Musik und Literatur wie auch die bildenden Künste in nicht geringerem Maße, als etwa in England und Frankreich. Wer eine den Staat überwölbende Idee in Deutschland vermißt, der übersieht Luther, Leibniz, Kant und die ihm nachfolgenden Philosophen, deren Einfluß auf die Deutschen nicht geringer war, als zum Beispiel der von John Locke auf die Engländer oder Rousseau und Voltaire auf die Franzosen. Eine vergleichbare Entwicklung gab es in Italien, das ja ebenso wie Deutschland erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (wieder) zu einer nationalen Staatlichkeit finden konnte. Beispiele einer staatlichen Diskontinuität ließen sich auch sonst in der Geschichte finden. Plessners These von der verspäteten Nation bedarf, wenn wir auf die Reichsgründung blicken, einer weiteren Einschränkung. 1871 wurde ein deutscher Nationalstaat begründet, nicht die deutsche Nation. Im kulturellen Sinn waren die Deutschen, wie ausgeführt, schon seit langem eine Nation gewesen. Die deutsche Kulturnation war „großdeutsch“, sie schloß immer auch die deutschsprachigen Gebiete des Habsburgerreiches und nach dem Verständnis der meisten Deutschen auch die Elsässer und deutschsprachigen Lothringer sowie die deutschsprachigen Schweizer mit ein. Mit Fug und Recht kann man das in kultureller Hinsicht auch weiterhin für den deutschsprachigen Raum sagen.

„Wir sind ein Volk“, dieser Satz greift weit über die staatliche Wiedervereinigung der beiden Teilstaaten hinaus, die nach dem Zweiten Weltkrieg aufgrund des alliierten Diktats den Deutschen geblieben waren. In ihm schwingt auch mit, was seit Jahrhunderten den Nationalcharakter der Deutschen prägt und ihnen ermöglicht hat, in den Bereichen von Kultur, Wissenschaft und Technik fortlaufend Höchstleistungen hervorzubringen, und wohl auch deswegen in der Lage zu sein, politische Rückschläge bis hin zur Katastrophe des Dritten Reiches zu überstehen. Man kann auch klar benennen, daß die übrigen europäischen Mächte wie auch die später hinzugekommenen USA stets daran gearbeitet haben, Deutschland als Nationalstaat nicht zu groß werden zu lassen. Die Weigerung der Alliierten nach dem Ersten Weltkrieg, den Österreichern zu erlauben in einer Volksabstimmung sich dem Deutschen Reich anzuschließen, wie auch die Abtrennung Südtirols zugunsten Italiens oder die Abtrennung der deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße nach dem Zweiten Weltkrieg sprechen ja eine beredte Sprache. Dennoch sollten wir glücklich darüber sein, daß wir unsere Staatlichkeit nun vereint in unseren heutigen Grenzen unbehelligt leben können. Anderen Völkern ist dies nicht vergönnt, denken wir etwa an die Kurden. Auch ist durchaus nicht ungewöhnlich, daß eine Kultur wie etwa die spanische oder englische in mehreren Staaten gelebt werden, wie etwa Südamerika und Australien zeigen. Die Beispiele ließen sich fortsetzen.

„Wir sind ein Volk“, das ist nicht nur eine Feststellung. Das ist auch eine Aufgabe. Die Anfechtungen, denen wir heute ausgesetzt sind, zielen nicht mehr auf unsere Staatlichkeit. Vielmehr haben wir alle Veranlassung, wachsam die gesellschaftliche Entwicklung in unserem Lande zu beobachten und zu gegebener Zeit auch korrigierend einzugreifen. Einflüsse aus fremden Kulturen können in jedem Volk genießbare wie ungenießbare Früchte reifen lassen. Man muß sie eben voneinander unterscheiden können. Es kann nicht zusammenwachsen, was nicht zusammen gehört.