Nein, wir wollen uns hier nicht mit dem medialen Fast Food befassen, den RTL offenbar immer noch mit großem Erfolg seinem macdonalisierten Publikum serviert. Deutschland sucht nun bekanntlich den Bundespräsidenten, wobei durchaus einmal eine Frau, besser eine Dame, dieses Amt bekleiden könnte. Das Niveau, auf dem sich diese Suche nun abspielt, hat jedoch leider eine verzweifelte Ähnlichkeit mit der erwähnten Fernsehshow.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 10.06.2014 formuliert, was das Amt des Bundespräsidenten nach unserer Verfassung ausmacht. Weil diese Richter dazu berufen sind, unsere Verfassung authentisch auszulegen, haben ihre Worte natürlich Gewicht. Hören wir also einmal hin:
„Der Verfassungsgeber hat im Grundgesetz das Amt des Bundespräsidenten aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung konzipiert. Nach der Ausgestaltung seines Amtes ist er nicht einer der drei klassischen Gewalten zuzuordnen. Er verkörpert die Einheit des Staates. Autorität und Würde seines Amtes kommen gerade auch darin zum Ausdruck, daß es vor allem auf geistig moralische Wirkung ausgelegt ist.“
Nun wird man sicher kritisch hinterfragen müssen, ob die Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung zwingend zur Ausgestaltung dieses Amtes führen mußten, wie sie nun einmal 1949 beschlossen worden ist. Gerade in schwierigen Zeiten konnte ein starker Präsident durchaus dazu beitragen, das Staatsschiff sicher durch schwere See zu steuern. Letztendlich hat man sich 1949 wohl davon leiten lassen, daß der Reichspräsident Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt hat. Da hat man dann gleich lieber das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, statt nur das Badewasser neu einzulassen. Die Erfahrungen anderer Staaten mit einer reinen präsidialen Demokratie sind die schlechtesten nicht, gerade nicht der Amerikaner und Franzosen, die ja mit als Paten an der Wiege des Grundgesetzes gestanden haben.
Wir wollen das aber auf sich beruhen lassen, sondern prüfen, welche Anforderungen unsere Verfassung nun an das Amt und damit mittelbar auch an die Person des Bundespräsidenten stellt. In der Tat ist er weder der gesetzgebenden, noch der regierenden und auch nicht der rechtsprechenden Gewalt zuzuordnen. Der Begriff der Gewalt paßt ohnehin nicht auf dieses Amt, dessen staatsrechtliche Befugnisse verschwindend gering sind. Deswegen weist das Bundesverfassungsgericht zutreffend darauf hin, daß dieses Amt vor allem auf geistig moralische Wirkung angelegt ist. D.h., dieses Amt wirkt nicht aufgrund der Machtbefugnisse, mit denen es ausgestattet ist. Der Bundespräsident hat praktisch keine Macht. Somit wirkt dieses Amt alleine durch die natürliche Autorität seines Inhabers. Das ist es, was das Bundesverfassungsgericht mit der Würde des Amtes umschreibt. Darüber hinaus verkörpert der Bundespräsident die Einheit des Staates. Er muß also jenseits des parteipolitischen Haders und Streits und über allen gesellschaftlichen Gegensätzen sozusagen eine Art gemeinsamer Nenner des Volkes sein.
Prägend für dieses Amtsverständnis war sicherlich der erste Bundespräsident Theodor Heuss. Er war ein Mann, der aufgrund seiner persönlichen Integrität, wissenschaftlichen Autorität und großen Lebenserfahrung auch ohne dieses höchste Staatsamt in hohem Ansehen stand. Auch unter seinen Nachfolgern fanden sich zumeist Persönlichkeiten, die man mit ihm in eine Reihe stellen kann, ohne das Gefühl haben zu müssen, Karnevalsprinzen neben einen König gestellt zu haben. Roman Herzog, Gustav Heinemann, Karl Carstens und Richard von Weizsäcker waren allesamt Präsidenten, die breite Zustimmung im eigenen Volk und hohes Ansehen im Ausland hatten, auch wenn sie durchaus nicht immer und bei allen Zustimmung fanden. Selbst schwächere Figuren wie etwa Heinrich Lübke wurden dann wenigstens durch das Amt so respektabel, daß sie es glaubwürdig verkörpern konnten.
Indessen ist im Laufe der Jahre die Wahl des Bundespräsidenten offenbar zu einer Art Lackmustest für künftige Koalitionspartner geworden. Nicht die Persönlichkeit, sondern die politische Person sind ausschlaggebend geworden. Zwangsläufig mußte dann ein Präsident wie Christian Wulff in den seichten Gewässern der Tagespolitik auf Grund laufen. Aber auch mit „Seiteneinsteigern“ muß man nicht unbedingt das Glück haben, das wir mit Roman Herzog hatten. Als es darauf ankam, Urteilskraft und Standfestigkeit zu beweisen, erwies sich der mit vielen Vorschußlorbeeren bedachte Joachim Gauck als Handpuppe der Kanzlerin im Berliner politischen Kasperltheater.
Einen Tiefpunkt haben wir nun in diesen Tagen erreicht. Betrachtet man sich, welche Namen ernsthaft auf die Kandidatenlisten gesetzt werden, dann kann die Prognose für die Würde des Amtes und das Ansehen des Landes nur noch pessimistisch ausfallen. Wer allen Ernstes einen Martin Schultz, der bisher noch in jedem Amtssessel wie ein Gartenzwerg auf dem Kaiserthron gewirkt hat, oder eine Margot Käßmann, deren weinerliches salbadern allenfalls gutmenschendelnde Lehrerinnen und glückstrahlende Flüchtlingshelferinnen aus der gymnasialen Oberstufe zu begeistern vermag, für das Amt des Bundespräsidenten vorschlägt, der hat schlicht und einfach nicht verstanden, was unsere Verfassung von diesem Amt verlangt. Aber vielleicht kann man die Peinlichkeit noch steigern und Claudia Roth vorschlagen.
Allerdings ist auch kaum irgendwo eine Gestalt zu erkennen, die wenigstens die begründete Erwartung erweckten könnte, ein allgemein anerkannter und respektierter Präsident über den politischen Parteien und gesellschaftlichen Interessengegensätzen werden zu können. Bei Norbert Lammert kann man sich das vielleicht noch vorstellen, aber sonst ist doch weder in den Reihen der Politiker, der Wissenschaftler oder gar der Künstler eine Persönlichkeit vom Format eines Theodor Heuss zu sehen. Die Ursachen dieses offenbaren gesellschaftlichen Niederganges zu untersuchen, ist hier nicht der Platz. Ebenso wenig soll anlaßbezogen über eine Verfassungsreform nachgedacht werden, die zu einer Zusammenlegung der Ämter von Bundespräsident und Bundeskanzler führt. Das hätte natürlich den Vorteil, daß wenigstens eine peinliche Suche entfiele, und den Nachteil, daß es einen überparteilichen und deswegen allseits respektierten Präsidenten nicht gäbe. Doch hat jedes Volk zu jeder Zeit die Probleme, die es verdient. Jedenfalls in seiner Mehrheit.
Reichspräsident Hindenburg hat Hitler erst dann zum Kanzler ernannt, nachdem er die Vorsitzenden aller Parteien -mit Ausnahme der KPD und der NSDAP- zur Beratung zugezogen hatte. Die heutigen Belehrungshistoriker und Parteien üben sich diesbezüglich oft in der Camouflage:
„Als im Januar 1933 Hindenburg schließlich selber keinen Ausweg aus der Krise mehr fand, berief er die Führer sämtlicher Mittelparteien einschließlich der Sozialdemokratie zu sich, um sie über eine Lösung zu befragen. Keiner der Befragten wußte einen Ausweg anzugeben. Auch der sozialdemokratische Parteivorsitzende Wels erklärte dem Reichspräsidenten, daß man Hitler die Kanzlerschaft antragen müsse, in der Hoffnung, daß er bald abwirtschaften würde. Diese Tatsachen hat der Staatssekretär Hindenburgs, Otto Meißner, in den verschiedenen Prozeßverfahren, die dem Zusammenbruch 1945 folgten, eidlich bestätigt.“
Quelle: Hjalmar Schacht, 76 Jahre meines Lebens, Bad Wörishofen, 1953, Seite 373