Archiv für den Monat: September 2018

Hoffentlich kein Rufer in der Wüste

Wer sich mit den Problemen und Herausforderungen unserer Zeit intensiv auseinandersetzen will, der kommt nicht darum herum, Bücher zu lesen. Denn die Thematik ist regelmäßig viel zu komplex, als daß sie in einem Zeitungsartikel oder einer Fernsehsendung, geschweige denn in dem typischen 90 Sekunden Beitrag einer Nachrichtensendung auch nur annähernd erschöpfend behandelt werden könnte. Leider sind die Lesegewohnheiten auch in unserem Lande so, daß die Allermeisten über gedrucktes Fast Food nicht hinauskommen. Ein Buch zu lesen kostet Zeit und erfordert ein erhebliches Maß an Konzentration, mehr noch den Willen dazu, ein Thema grundlegend und umfassend erfassen zu wollen.

Die Rede ist natürlich von Sachbüchern, nicht von schöner Literatur und spannenden Kriminalromanen. Es ist allerdings auch erforderlich, daß sich wenigstens die Nachdenklichen in unserem Lande umfassend informieren. Denn nur dann können sie auch ihre Meinung zu kontroversen Themen sachlich fundiert vertreten. Sowohl die einfachen Fakten als auch die daraus gezogenen Schlussfolgerungen können dann überzeugend weitergegeben werden.

Glücklicherweise gibt es zu den Problemen unserer Zeit, gerade auch zur „Mutter aller politischen Probleme“ (Horst Seehofer) kenntnisreich geschriebene Sachbücher. Manche sind natürlich durch die aufgeregte Diskussion in den Medien allgemein bekannt, wie das jüngste Buch von Thilo Sarrazin „Feindliche Übernahme“, das seit seinem Erscheinen am 28. August 2018 die Sachbuch-Bestsellerlisten anführt. Es ist natürlich zu wünschen, daß es Millionen von Lesern finden wird. Werbung muß man dafür aber nicht mehr machen.

Glücklicherweise kommt aber auch aus dem Bereich der oft gescholtenen akademischen Wissenschaft so manche kluge und unbedingt empfehlenswerte Ausarbeitung. Zur Rechtslage hat jüngst der Rechtswissenschaftler Ulrich Vosgerau mit seinem Buch „Herrschaft des Unrechts“ die nötige Aufklärung gegeben. Wer insoweit tiefer graben will, der kann ja auch das Gutachten des Rechtslehrers und früheren Richters des Bundesverfassungsgerichts Udo Di Fabio zum Thema lesen. Ebenso wie das Buch von Vosgerau ist es meines Erachtens auch für den Nichtjuristen verständlich geschrieben.

Grundlegendhat nun der Politikwissenschaftler Martin Wagener untersucht, wie die massenhafte unkontrollierte Zuwanderung von echten Wirtschaftsmigranten und falschen Flüchtlingen unterbunden werden kann. „Deutschlands unsichere Grenze – Plädoyer für einen neuen Schutzwall“ stellt die Möglichkeiten dar, tatsächlich die deutschen Grenzen für illegale Zuwanderer undurchlässig zu machen. Es gehört ja zum Argumentationsmuster der Regierungsparteien wie auch der Opposition mit Ausnahme der AfD, daß dies praktisch gar nicht möglich sei. Wagener widerlegt dieses Argument überzeugend. Der Verfasser ist auch nicht irgendwer, sondern lehrt Politikwissenschaft und Internationale Politik an der Hochschule des Bundes für die öffentliche Verwaltung. Im Hörsaal sitzt vorwiegend der Nachwuchs für den höheren Dienst im Bundesnachrichtendienst. Letzteres hat schon zu einem Aufschrei der üblichen Verdächtigen aus der politischen Empörungsszene geführt. Noch mehr dürfte sie ärgern, daß Prof. Wagener wohl noch eine lange Zukunft als Hochschullehrer im Bundesdienst haben dürfte, denn er ist Jahrgang 1970.

Neben den technischen Ausführungen zu Grenzanlagen rund um den Globus, ihren Stärken, Schwächen und der Realisierbarkeit eines einerseits zuverlässig illegale Einwanderung unterbindenden, andererseits legalen Verkehr von Personen und Waren über die deutsche Grenze zügig abwickelnden Grenzsystems, formuliert er auch in bemerkenswerter analytischer Brillianz die Lage, in der sich die Deutschen derzeit befinden. So merkt er zur Position derjenigen, welche die herrschende Willkommenspolitik ablehnen – und dazu gehört er ganz sicher auch – grundlegend an:

„Iin einer Demokratie muß aber auch die Gegenposition legitim sein. Sie begründet sich über die Identität eines jeden einzelnen. Demnach ist zwischen Volk und Staatsvolk zu unterscheiden. Zum ersten gehören die Deutschen qua Geschichte und Abstammung, zum zweiten über die erlangte Staatsbürgerschaft. Ersteres hat etwas mit Identität zu tun, letzteres etwas mit Recht. Für den Umgang der Menschen in diesem Land bedürfen die Inhalte einer hierarchischen Ordnung. Natürlich ist das Recht – die Staatsbürgerschaft – entscheidend, um das Miteinander der Bürger der Bundesrepublik zu ordnen. Das Grundgesetz spricht in Art. 2 Abs. 1 allerdings auch jedem Menschen das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu. Wer sich folglich gegen den Aufbau einer multikulturellen Gesellschaft wendet und für den Erhalt des eigenen Volkes eintritt, der ist deshalb nicht zwangsläufig ein Rechtsradikaler. Er folgt lediglich einer anderen sozialen Präferenz, die sich aus seiner Identität – seiner Persönlichkeit! – ergibt. Darauf aufbauend muß er der Meinung sein können, daß die kontinuierliche, massenhafte Zuwanderung von Menschen fremder Kulturen zu begrenzen ist. Wer diese Position vertritt, hat eine andere Auffassung von dem, was Deutschland ausmacht. Desgleichen darf ein solcher Mensch der Meinung sein, daß die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung von Terroristen und organisierten Kriminellen nicht ausreichen. Er muß dabei nicht von Ängsten getrieben sein. Vielleicht hält er dagegen schlicht das eingependelte Maß an Terrorismus und Ausländerkriminalität, vor allem im OK-Bereich, für übertrieben und korrekturbedürftig.“

Die Gegenposition dominiere derzeit das Geschehen: demnach müsse man für Multikulturalität einen Preis zahlen. Zudem seien Terroranschläge und Bandenwesen auf der einen Seite gegen die Freiheit, sich in großen Teilen Europas ohne Grenzkontrollen bewegen zu können, auf der anderen Seite abzuwägen. Auf Menschen, die Opfer von Migrantenkriminalität geworden sind, müsse dieser Gütervergleich geradezu zynisch wirken.

Nach dem Hinweis auf Umfragen, wonach die Deutschen erhebliche Sorgen dahingehend haben, daß ihr Land von allzu vielen legalen wie illegalen Zuwanderern verändert wird, und man in der Zuwanderung allgemein die größte Gefahr für ihr Land sieht, weist er auf ein Paradoxon hin:

„Dennoch wählen die Deutschen Parteien, die diese Sorgen und Ängste nicht teilen und vollkommen gegensätzliche Positionen einnehmen. Eine Interpretation dieser paradoxen Lage kann wie folgt aussehen: natürlich muß das Wahlverhalten als Volkswille akzeptiert werden. Es drängt sich allerdings auch der Eindruck auf, daß es vor allem der Druck der politisch-medialen Elite ist, der zumindest einen Teil des Wahlverhaltens erklärt. So bremst er den tatsächlichen Volkswillen, der über Umfragen zwischen den Wahlen ermittelt wird, aus. Dieser Druck manifestiert sich in subtilen Mechanismen sozialer Ächtung jener Positionen, die vom Mainstream abweichen. Politiker neigen zudem dazu, aus ihrer Sicht nicht lösbare Herausforderungen sprachlich zu kaschieren.

Demgemäß stellt er die Deutschen vor die Wahl:

„Wenn das deutsche Volk sein kulturelles Erbe und auch seine spezifischen nationalen Eigenarten nicht für schützenswert hält, dann benötigt Deutschland definitiv keine postmoderne Grenzanlage. Bürger aus allen Teilen der Welt wären willkommen, wenn sie sich an die Gesetze halten und nach Möglichkeit eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Das deutsche Volk würde es im Abstammungssinne früher oder später nur noch als eine von mehreren Gruppen des deutschen Staatsvolkes geben. Der Begriff Deutsch würde auf die Funktion eines inhaltlich variablen Etiketts reduziert. Die ursprüngliche Bedeutung des Deutschen würde dabei verloren gehen. Am Ende dieser Entwicklung wäre die Bundesrepublik eine komfortable Aufenthaltszone, die nur noch durch das Recht zusammengehalten wird, nicht aber durch kulturelle Gemeinsamkeiten oder gar die Anrufung einer nationalen Schicksalsgemeinschaft.“

Daß wir Deutschen mehrheitlich dies eigentlich nicht wollen, folgt ja auch aus den zitierten Ergebnissen diverser Meinungsumfragen und Studien. Wagener findet auch heraus, daß diese Widersprüche zwischen den wirklichen Wünschen der Deutschen und ihrem Wahlverhalten wohl auch zum Teil auf die jahrzehntelange Indoktrination mit einem europäischen Gedanken zurückgehen, der nicht die klassische Zusammenarbeit von Ländern in Europa fördert, sondern auf eine Auflösung der Völker und Staaten zugunsten eines europäischen Raums in bundesstaatlicher Verfassung hinausläuft. Wer das nicht will, dem attestiert er aber auch:

„Wer dann noch realisiert, daß die Sicherheit Deutschlands von den USA und der NATO abhängt, nicht aber von der Europäischen Kommission oder dem Europäischen Rat, der ist kein Radikaler, wenn er an der deutschen Mitgliedschaft in der EU zweifelt. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hatte wie das Schengen-Abkommen viele Jahre Zeit, sich im Militär- bzw. Sicherheitsbereich zu beweisen. Der Versuch blieb erfolglos.“

Seine Vorschläge hinsichtlich der Organisation Europas laufen letztlich auf de Gaulles Europa der Vaterländer hinaus. Und er meint, dieses Gegenmodell wäre in jeder Hinsicht proeuropäisch. Denn für Europa ist, wer langfristig an dessen innerer äußerer Stabilität arbeiten möchte.

Und allen sentimentalen und humanitaristischen Strömungen in der deutschen Gesellschaft, was die menschlichen Verpflichtungen gegenüber dem Elend dieser Erde angeht, schreibt er nüchtern und sachlich ins Stammbuch: „Der industrialisierte Norden wird akzeptieren müssen, daß er dem menschlichen Leid nicht überall und zu jeder Zeit entgegenwirken kann.“

Die Verteidigung der Willkommenspolitik seitens unserer politischen und medialen Klasse – von Elite möchte ich nicht sprechen – findet für ihn auch eine schlüssige Erklärung. Es ziehe sich nämlich wie ein roter Faden durch die deutsche Geschichte. Werde in einem politischen Projekt die Finalität menschlicher Entwicklung gesehen, dann halte die jeweils herrschende Elite mit allen Mitteln an diesem Vorhaben fest. Dies gelte für das Kaiserreich, den Nationalsozialismus, den Sozialismus und die Demokratie. Mal sei Legitimation über das monarchische Gottesgnadentum, dann über die Überlegenheit der arischen Rasse, kurz darauf über die sozialistische Einsicht in den dialektischen Verlauf der Geschichte und dann heute durch die Anrufung der Ideen des Liberalismus in einer grenzenlosen Welt geschaffen worden. Widerspruch sei nie erwünscht gewesen. Kritiker seien in der Vergangenheit erschossen oder weggesperrt worden. In der Bundesrepublik jedoch würden sie mit den Mitteln der politischen Korrektheit gesellschaftlich diskreditiert, um die Bahnen des Diskurses eng zu halten. Das ist der Mechanismus der political correctness, den ja schon Alexis de Toqueville für die Frühzeit der Vereinigten Staaten von Amerika beschrieben hat.

Dieses klug geschriebene, faktengesättigte Buch ist verlagsfrei erschienen, im Internet aber ohne weiteres über verschiedene Anbieter verfügbar, ebenso wie es im Buchhandel bestellt werden kann (ISBN – 13:978-1724782403). Zwar haben die Spontis der Studentenbewegung seinerzeit die Widersprüchlichkeit ihrer Gedanken unfreiwillig in dem Satz dokumentiert: „Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts!“ In Wirklichkeit schafft Wissen Überlegenheit. Wissen ist verfügbar. Es zu erwerben macht nicht einmal sehr viel Mühe. Diese Mühe haben sich Autoren wie Wagener gemacht und eine Unzahl von Fakten zusammengetragen, aber auch schlüssige Gedankengebäude errichtet. Der Leser solcher Bücher kann also mit vergleichsweise geringem Aufwand argumentationsfest werden.

Der Vernichtungskrieg hat begonnen

Die Nervosität der etablierten Parteien, die sich seit Jahrzehnten gewissermaßen im Erbbesitz der politischen Macht dieses Landes wähnen, die einen vermeintlich aus göttlicher Gnade, die anderen vermeintlich aufgrund geschichtlicher Gesetzlichkeiten, hat offenbar einen Grad erreicht, der beim einzelnen Menschen zu Bluthochdruck, unkontrollierbarem Zittern und Schweißausbrüchen führt. Die Ursache dieses Phänomens ist offensichtlich: eine als Schmutzkonkurrenz wahrgenommene neue Partei auf der politischen Bühne scheint sich stabil einer Zustimmung des Wahlvolkes in der Größenordnung von bundesweit rund 15 % zu erfreuen, in den östlichen Bundesländern noch darüber. Das ist für sie aus zwei Gründen untragbar.

Zum einen führt das dazu, daß die klassischen Koalitionsmöglichkeiten links wie bürgerlich (die sprachlich zutreffende Entsprechung rechts ist bei ihnen ja so verpönt wie beim Teufel das Weihwasser) nicht mehr möglich sind. Denn mehr als rund 40 % kommen weder auf der einen noch auf der anderen Seite zusammen. Selbst sogenannte Große Koalitionen werden nicht mehr möglich sein, was in Bayern demnächst bewiesen werden wird. Wenn jedoch Mehrparteienkoalitionen geschmiedet werden müssen, dann wohnt ihnen natürlich die Gefahr des vorzeitigen Scheiterns ebenso inne, wie die endgültige Verwischung der klassischen ideologischen Grenzen. Die Wähler werden sich dann immer häufiger fragen, welchen Sinn es denn überhaupt haben soll, zur Wahl zu gehen, wenn doch alle mehr oder weniger das Gleiche anbieten. Halt, nicht alle, sondern da gibt es ja noch eine relativ kleine Gruppe nach Art des berühmten gallischen Dorfs! Und davor hatten bei Asterix ja schon die Römer gewaltigen Respekt. Wenn die Partei des Satans nicht bald vernichtet sein wird, dann könnte sie noch viel mehr Wählern alsbald als wirklich wählbare Alternative zur Einheitsfront der „Fortschrittlichen“ erscheinen. Horribile dictu!

Zum anderen besteht die aus der Sicht des sogenannten fortschrittlichen und weltoffenen Lagers noch viel schlimmere Gefahr, daß ihr Weltbild und ihre Strategie zur Umsetzung desselben in reale Politik durch eben diesen Neuling zertrümmert werden könnten. Der unappetitliche Neuling maßt sich an, den gesetzmäßigen Lauf der Geschichte aufzuhalten und zum Beispiel die Auflösung der Völker und Nationalstaaten zu verhindern. Und das ist aus der Sicht des linksliberalen, fortschrittlichen, weltoffenen und weltbürgerlichen Lagers die Apokalypse, die unter allen Umständen verhindert werden muß.

Wie verdorben auch die parlamentarischen Sitten inzwischen geworden sind, zeigt beispielhaft die Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag am 12.09.2018. Da konnte ein Abgeordneter namens Schulz – noch aus seiner Zeit im Europaparlament als Flegel bekannt -die Fraktion der AfD und ihren Vorsitzenden ungestraft beleidigen und erklären, seine Rhetorik stehe in der Tradition des Faschismus, eine ähnliche Diktion habe es in diesem Hause – also im Reichstag – schon einmal gegeben. Statt betretenem Schweigen seiner Fraktion erntete er von ihr stehende Ovationen. Der Bundestagspräsident sprach allerdings nicht die fällige Rüge aus, sondern gab lediglich dem übel beleidigten Oppositionsführer Gelegenheit, auf die Invektiven des pöbelnden Kollegen zu antworten. Seine Ermahnung an den flegelhaften Kollegen beschränkte sich dann darauf, ihm in Erinnerung zu rufen, daß man während der Antwort des Kollegen eigentlich aufsteht. Das habe er nicht getan. Was den neuen Stil des Hohen Hauses angeht, so setzte dann ein Abgeordneter der SPD namens Kahrs zwei Tage später das Niveau noch weiter herunter, indem er die Mitglieder der AfD-Fraktion als unappetitliche, häßliche Rechtsradikale bezeichnete. Auch dieser verbale Ausfall blieb ohne Rüge des Bundestagspräsidiums. Es scheint, als seien die Regeln des parlamentarischen Anstandes dann außer Kraft gesetzt, wenn es um Beleidigungen und Flegeleien gegen die Inkarnation des Bösen geht.

Da sind auch sonst allerlei Geschmacklosigkeiten mit einem Male respektable rechtswissenschaftliche Kommentare. Man befaßt sich mit der Dissertation des Herrn Dr. Maaßen aus dem Jahre 1997, in der er sich mit der Asylproblematik auseinandergesetzt hat. Doktorvater war immerhin der hoch angesehene Verwaltungsrechtslehrer Hartmut Schiedermair. Wie er die Arbeit seines Schülers benotet hat, wird nicht mitgeteilt. Wohl aber eine Rezension der seinerzeitigen Richterin des Bundesverfassungsgerichts Gertrud Lübbe-Wolff in der FAZ. Frau Lübbe-Wolff wurde auf Vorschlag der SPD zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Wenig überraschend fand sie die klugen und geradezu prophetischen Passagen der Dissertation wenig überzeugend, ja sogar nicht sonderlich wissenschaftlich. Wer eben kein Verfechter der Multikulti-Gesellschaft in Deutschland ist, darf sich des Tadels der Linken sicher sein. Und wenn es eben darum geht, einen missliebigen Spitzenbeamten „abzuschießen“, dann ist jede Munition recht, und sei es ein Dum(m)-Dum(m) Geschoß.

Tatsächlich glaubt man zum letzten Gefecht antreten zu müssen. In dieser Lage gibt es keine Regeln mehr. Die Vernichtung des Feindes, gleich mit welchen Mitteln auch immer, ist das einzige Ziel. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Rettung einer humanitären und fortschrittlichen Zivilisation vor dem Satan. Dieser Feind hat nicht das geringste Recht auf die Einhaltung der Gesetze des Krieges. Wenn der Einsatz von Giftgas Erfolg verspricht, ist es gegen ihn einzusetzen. Warum nicht auch die Atombombe? Entscheidend ist, daß der Feind vernichtet wird. Das hat ja in einem realen Krieg vor mehr als 70 Jahren schon einmal den finalen Erfolg gebracht.

Dieses martialische und apokalyptische Bild muß metaphorisch gezeichnet werden, um zutreffend zu beschreiben, um was es in diesen Tagen geht. Vordergründig wird derzeit zuerst die Demontage und dann die Entsorgung eines Spitzenbeamten auf der politischen Berliner Bühne gegeben. Natürlich ist auch in diesem Falle der Beamte nur der Sack, auf den eingeschlagen wird, weil man den Esel in Gestalt des Innenministers selbst nicht prügeln kann. Der Beamte, derzeit Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, eignet sich als Sündenbock hervorragend, weil er aus der Sicht der Bundestagsmehrheit und der politisch korrekten Unterstütztermedien unverzeihliche Vergehen wider die politische Etikette begangen hat. So hat er im Zusammenhang mit den Ereignissen in Chemnitz die Bundeskanzlerin und ihren Regierungssprecher der Lüge überführt. Das haben zwar auch andere getan, wie etwa der sächsische Ministerpräsident oder der sächsische Generalstaatsanwalt. Beide können jedoch aus verschiedenen Gründen dafür nicht bestraft werden, der eine aus naheliegenden politischen, und der andere wegen Unkündbarkeit. Wenn sich jedoch ein jederzeit kündbarer Spitzenbeamter dazu versteigt, der Wahrheit die Ehre zu geben, statt die Lügen des politischen Establishments zu stützen, dann hat er sich damit bereits selbst den Stuhl vor die Tür gesetzt. Das größere Verbrechen indessen begeht er fortwährend deswegen, weil er sich standhaft an die glasklare Rechtslage hält und es deswegen ablehnt, die AfD von seiner Behörde beobachten zu lassen.

Das ist deswegen noch schlimmer als die Majestätsbeleidigung im Wege des Lügennachweises, als damit den etablierten Parteien und ihren Steigbügelhaltern in den Medien die Möglichkeit genommen wird, die AfD in den Ruch der Verfassungsfeindlichkeit zu rücken, der sich natürlich einstellt, wenn ihr Name in den Medien stets mit dem Schandmal der Verfassungsfeindlichkeit verbunden wird („die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehende AfD“). Man kann sicher davon ausgehen, daß dieser Schachzug, besser gesagt diese Kontaminierung des politischen Gegners mit dem stinkenden Exkrement des braunen Wiedergängers, die verhaßte Konkurrenzpartei kurz- und mittelfristig rund 5 % der Wählerstimmen Kosten könnte. Das wiederum könnte, so spekuliert man nicht ganz zu Unrecht, die Partei tatsächlich in die Richtung rücken, wo man sie haben will. Die bürgerlichen Wähler, die mit ihrer Hilfe die notwendigen Veränderungen in unserem Lande herbeiführen und die schlimmsten Fehlentwicklungen verhindern wollen, würden sich von ihr abwenden. Übrig bliebe eine unbedeutende de rechtsradikale, vielleicht sogar rechtsextreme Splitterpartei. Damit wäre dann die „Operation Gomorrha“ gelungen.

Goethe hat einmal gesagt: „Politisch‘ Lied, ein garstig Lied!“ Angesichts der geradezu idyllischen politischen Verhältnisse, in denen er lebte, fragt man sich natürlich, zu welchem Vokablar und zu welchem Vergleich der sprachmächtige Dichter greifen würde, käme er in diesen Tagen zu einem kurzen Besuch in seine Heimat zurück. Es wäre ihm dann auch wohl anzuraten, unmittelbar nach der Veröffentlichung seines Textes den Weg zurück ins Elysium anzutreten. Denn es hätte dann wohl nicht nur beim Haberfeldtreiben in den Feuilletons sein Bewenden. Die Hüter der political correctness würden sich ganz sicher nicht entblöden, den Dichterfürsten vor die Schranken eines Gerichts zu zerren.

Ob die Deutschen in ihrer Mehrheit aufgeklärt und klug genug sind, diese Machenschaften zu durchschauen und ihre Urheber an den Wahlurnen abzustrafen, wird sich zeigen.

Die Wahrheit, wenn’s geht

Die Vorgänge um den in der Nacht vom 8. auf den 9. September 2018 in Köthen zu Tode gekommenen jungen Mann, insbesondere die Berichterstattung in den gedruckten und gesendeten Medien, zeigen beispielhaft, wie es um die Stimmung in unserem Lande einerseits und die Wahrheitsliebe der Medien andererseits bestellt ist. Wer sich nur aus den Tageszeitungen und den Nachrichtensendungen in den Fernsehprogrammen informiert, der wird zwar erfahren, daß jener junge Mann im Rahmen einer Streiterei mit einer Gruppe von jungen Afghanen zu Tode gekommen ist. Er sei aber an akutem Herzversagen verstorben und nicht an den Folgen irgendwelcher Schläge oder Tritte. Die meisten Hörer und Leser solcher Nachrichten gehen dann davon aus, daß hier ein tragisches Geschehen vorliegt, und der Tod des unglücklichen jungen Mannes gewissermaßen zufällig eingetreten ist, auf keinen Fall jedoch etwas mit der voraufgegangenen Streiterei zu tun haben kann.

Wenn man näher hinsieht, dann drängt sich doch der Verdacht auf, daß die mediale Berichterstattung wieder einmal verharmlost, schön- und kleinredet.

Fangen wir mit der gemeinsamen Pressemitteilung PM 115/2018 der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost vom 9.September 2018 an. Wörtlich zitiert:

„In der Nacht von Sonnabend, 8. September, ist ein 22-jähriger Mann in Köthen zu Tode gekommen. In diesem Zusammenhang wurden zwei Afghanen vorläufig wegen des Anfangsverdachts eines Tötungsdelikts festgenommen. Die Befragungen und Ermittlungen dauern an und werden in alle Richtungen geführt. Anlaß und Umstände des konkreten Geschehens sind derzeit noch nicht bekannt. Nach dem vorläufigen, mündlich übermittelten Obduktionsergebnis ist der 22-jährige Köthener einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht direkt in kausalem Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden die Ermittlungen nunmehr wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen den 18-jährigen Tatverdächtigen geführt. Gegen den 20-jährigen Tatverdächtigen wird wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Entsprechende Haftanträge werden durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau am zuständigen Amtsgericht in Dessau-Roßlau gestellt.“

gez. Braun, Pressesprecher Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau

gez. Vanak, Pressesprecher Polizeidirektion Sachsen-Anhalt-Ost

Wie weiter den Medien zutreffend entnommen werden kann, hat das zuständige Amtsgericht den Haftanträgen stattgegeben und die beantragten Haftbefehle erlassen. Die Tatverdächtigen sitzen derzeit in Untersuchungshaft.

Umstrittene Meldungen gehen dahin, daß es durchaus eine körperliche Auseinandersetzung gab. Der verstorbene junge Mann soll geschlagen und am Boden liegend getreten worden sein. Dergleichen muß wohl passiert sein, denn sonst könnte es in der zitierten Pressemitteilung nicht heißen, daß der junge Mann einem akuten Herzversagen erlegen sei, das nicht direkt im kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht.

Wenn nun gegen einen der beiden Tatverdächtigen der Verdacht besteht, daß er den Tod des Opfers verursacht hat, und deswegen der Haftbefehl auf § 227 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge, gestützt wird, dann ist das zum einen keine Kleinigkeit, und zum anderen wird dem Verdächtigen angelastet, den Tod seines Opfers verursacht zu haben. Die Besonderheit dieses Deliktes besteht darin, daß der Täter nicht nachweislich mit Tötungsvorsatz gehandelt haben muß, sondern sich sein Vorsatz auf die Tatumstände der Körperverletzung, hier wahrscheinlich Schläge und/oder Tritte gegen den Kopf, beschränkt hat. Indessen haftet der Täter in einem solchen Falle für alle Folgen seiner Tat, auch eher unerwartete. Jedem Juristen ist aus seinem Studium noch der Bluter-Fall bekannt. Der Täter hatte nicht gewußt, daß sein Opfer, dem er eine blutende Wunde beigebracht hatte, an der sehr seltenen Bluter-Krankheit litt. Das führte dann dazu, daß sein Opfer verblutete. Diese Folge hat der Täter verursacht, denn die von ihm verübte Körperverletzung kann nicht hinweggedacht werden, ohne daß die eingetretene Folge, nämlich der Tod des Opfers entfiele. Dabei hilft es dem Täter nichts, daß er mit dieser Folge nicht gerechnet hat, vielleicht nicht einmal unbedingt rechnen mußte. Dennoch rechnet ihm die herrschende Meinung und Rechtsprechung die Todesfolge zu. Dies deswegen, weil es nicht völlig außerhalb der Lebenswirklichkeit liegt, daß jemand an dieser seltenen Krankheit leidet.

Ebenso liegt es natürlich nicht außerhalb der Wahrscheinlichkeit, daß jemand herzkrank ist, und deswegen durch die Körperverletzungshandlung ein Herzinfarkt mitverursacht wird. Das ist schon gerichtlich als Fall des § 227 StGB angesehen worden. Auch der Herzstillstand infolge Reflextod nach Tritt gegen den Solarplexus wurde schon gerichtlich als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet. Schon das Versterben von betagten Tatopfern infolge von Schrecken, Angst und Aufregung bei nächtlicher Konfrontation mit Einbrechern und Fesselung wurde von der Rechtsprechung als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet. In allen Fällen ging es darum, daß die Kausalität von Körperverletzung und eingetretener Todesfolge infolge einer Vorerkrankung oder dergleichen nicht völlig außerhalb der Lebenserfahrung liegt. Deswegen steht auf diesem Delikt eine Freiheitsstrafe von wenigstens drei Jahren. Nur in minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. Mit Recht ist deswegen im vorliegenden Falle auch jedenfalls gegen einen der Tatverdächtigen ein Haftbefehl mit dieser Begründung ergangen. Ob es dabei bleibt, wird sich zeigen. Immerhin soll einer der beiden Tatverdächtigen dem Opfer mehrfach gegen den Kopf getreten haben. In solchen Fällen kann ein Gericht durchaus auch davon ausgehen, daß ein Tötungsvorsatz, jedenfalls in Form des Eventualvorsatzes gegeben ist. Das heißt, man geht davon aus, daß der Täter den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen hat. „Vielleicht krepiert er, na wenn schon!“ Am Ende könnte so aus der Körperverletzung mit Todesfolge ein Totschlag werden.

Erstaunlich ist indessen der Umgang der Medien mit diesem Fall. Es wird ja offensichtlich Wert darauf gelegt, das geneigte Publikum darüber zu informieren, daß das Opfer ja nicht totgeschlagen worden ist, sondern tragischerweise infolge eines Herzversagen verstorben ist. Gewissermaßen eine Art Kollateralschaden oder gar unglücklicher Zufall. Nun haben die Zeitungsverlage wie auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, meines Wissens auch Privatsender, jeweils Rechtsabteilungen. Man könnte doch erwarten, daß die Redaktionen in einem solchen Falle die Juristen im Hause befragen, und dann ihre Berichterstattung an der Rechtslage ausrichten. Man kann natürlich darüber spekulieren, ob man sich als Journalist nur zu schade ist, einen Juristen zu fragen, wie die Sache rechtlich einzuordnen ist. Man kann natürlich auch darüber spekulieren, ob man nach Eingang der Antwort der Juristen sich dazu entschieden hat, das nicht zu schreiben oder zu senden. Denn im Sinne einer „Beruhigung“ der bundesweiten Debatte über die Kriminalität von Zuwanderern erscheint es doch zielführend, die Sache als tragisches Ereignis und nicht als schwere Straftat zu behandeln. Angesichts der Tendenz in unseren Medien, alle Probleme der Merkelschen Willkommenskultur schön- und kleinzureden, mag sich jeder seine eigenen Gedanken dazu machen.

Die einfachste Möglichkeit, über einen Sachverhalt zu berichten, ist stets die wahrheitsgemäße Berichterstattung. Man muß sich dabei nicht anstrengen, nicht verbiegen und nichts erfinden. Man läuft auch nicht Gefahr, daß man bei Falschaussagen ertappt wird und dann mit deren Folgen zurecht kommen muß. In meinem Berufsleben bin ich schon oft von Zeugen gefragt worden, was sie denn nun aussagen sollen. Ich habe dann meine Antwort immer mit der Floskel eingeleitet: die Wahrheit, wenn’s geht. Journalisten sollten sich das ebenfalls zur Richtschnur machen. Und dabei sollten sie den Grundsatz nicht vergessen, daß eine halbe Wahrheit stets eine ganze Lüge ist.

Geradezu unappetitlich wird es jedoch, wenn manche Medien nun mit der vermeintlich sensationellen Meldung an die Öffentlichkeit gehen, der Bruder des Verstorbenen sei ein bekannter, möglicherweise vorbestrafter Rechtsextremist. Abgesehen davon, daß die persönlichen Verhältnisse der Familienmitglieder des verstorbenen Niemanden in der Öffentlichkeit etwas angehen, denn diese sind keine Personen der Zeitgeschichte, wird hier eine ganz üble Tendenz sichtbar. Wenn schon der Bruder ein Nazi ist, naja. Leute, euer Mitleid kann sich in Grenzen halten. Rechte haben eben keine Rechte, kein Persönlichkeitsrecht, keine Menschenrechte. Sie sind gewissermaßen vogelfrei.

Inzwischen dreht sich die Berichterstattung, mehr noch die Kommentierung in den gedruckten und gesendeten Medien kaum noch um das Verbrechen selbst, sondern nahezu ausschließlich darum, wer in welcher Weise in Köthen demonstriert. Besonders gern werden natürlich Bilder von Rechtsextremisten in Aktion gezeigt. Natürlich sind darunter Figuren, mit denen sich niemand gemein machen sollte. Wenn der Sprecher einer Gruppe namens „Thügida“ irgendwas von „Rassenkrieg gegen die Deutschen“ ins Mikrofon brüllt, dann sollte das eigentlich ein Fall für die geschlossene Psychiatrie sein. Jedenfalls muß man sich um den Geisteszustand dieses Menschen ernsthafte Sorgen machen. Aber ein solcher Bonsai-Streicher findet leider doch eine – gottlob überschaubare – Zahl von Anhängern. Leute indessen, die aus berechtigter Sorge über die zunehmende Gewalttätigkeit gewisser Zuwanderer auf die Straße gehen, auch um politische Forderungen zu unterstreichen, sollten von solchen politischen Amokläufern stets einen gebührenden Abstand halten.

Soweit auch Linksradikale und Linksextreme in der üblichen Art und Weise agieren, interessiert das unsere Medien natürlich nicht. Sie interessiert es leider aber offensichtlich auch nicht, daß derzeit im Hambacher Forst bei Aachen bürgerkriegsähnliche Zustände herrschen. Linksextremisten, die seit Jahren das Forstgelände besetzt haben, und zwar in der Art und Weise, daß sie regelrechte Baumsiedlungen errichtet haben, in denen eine Vielzahl von ihnen lebt, leisten in krimineller Weise Widerstand gegen die mit der Räumung beauftragte Polizei. Dabei kommt es zu schweren Straftaten, vor allem massenhaften Körperverletzungen, gegen die Beamten. Unsere Qualitätsmedien interessiert das allenfalls am Rande. Es handelt sich ja um die Gutwilligen, um Linke, die sich für den Schutz der Umwelt aufopfern. Daß die Polizei hier nur ihre Pflicht tut und Gerichtsentscheidungen durchsetzt, interessiert unsere famosen Qualitätsjournalisten natürlich nicht. Zwar hat auch nach ihrer Auffassung jeder die Gesetze zu respektieren. Auch sie treten stets für Gewaltlosigkeit ein. Wenn jedoch ihre linksextremen Schützlinge in Bürgerkriegsmanier Staat und Gesellschaft herausfordern, dann wird das mit einem nachsichtigem Lächeln quittiert. Selbst eine Gewaltorgie wie beim G 20 Gipfel in Hamburg ruft allenfalls zurückhaltend-tadelnde Kommentare in den Medien hervor.

Wenn dann noch eine ehemalige Spitzenpolitikerin wie Frau Künast von den Grünen davon faselt, wegen der Wahlerfolge der AfD sei Deutschland in Gefahr, das Gespenst einer braunen Diktatur erscheine bereits am Horizont, dann muß sich diese Dame fragen lassen, was sie geraucht oder getrunken hat. Ihr Gefasel ist jedoch symptomatisch für die Wahrnehmung des linken und linksliberalen Milieus, das von den Universitäten über die Kirchen bis weit in die Medien reicht. Da wundert es eben nicht mehr, daß die Berichterstattung weniger der sachlichen Information, und damit der Wahrheit dienen soll, vielmehr strammer Meinungsjournalismus das Gebot der Stunde zu sein scheint, selbstverständlich links gebürstet. Links heißt dabei leider auch CDU, SPD, Grüne.

Die Tragik unseres Landes könnte darin bestehen, daß die ehemals bürgerlichen Kräfte in ihrer Verblendung, was die halluzinierte Gefahr einer braunen Diktatur angeht, gar nicht erkennen, daß sie dabei sind, der tatsächlichen linken Minderheit eine Mehrheit zu verschaffen, in der sie jedoch über kurz oder lang aufgesogen werden. Kluge und vorausschauende Politik indessen sollte erkennen, wo auf Dauer strategische Mehrheiten organisiert werden können, ja müssen. Und das ist rechts von der Mitte und endet erst an dem rechten Rand, hinter dem die Verfassungsfeindlichkeit beginnt. Davon ist in den deutschen Parlamenten auch nicht im Ansatz etwas zu erkennen.

 

 

Seid klug wie die Schlangen

In diesen Tagen ist es gut, einmal innezuhalten und seine Überzeugungen, mehr noch deren Artikulation in der Öffentlichkeit, zu überdenken. Es sind weniger die Ereignisse in Chemnitz selbst, als vielmehr ihre Instrumentalisierung vor allem durch Frau Merkel und ihre politischen Legionäre. Zu letzteren zählen vor allem die Journalisten, auf die sie sich wohl noch mehr verlassen kann, als auf Parteifreunde oder gar Koalitionspartner. Chemnitz ist zum Synonym für eine halluzinierte Gefahr von rechts geworden, und dies aus politischem Kalkül. Die Mutter aller politischen Probleme, wie Horst Seehofer zutreffend die massenhafte ungeregelte Zuwanderung seit dem Herbst 2015 genannt hat, ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern hat, um in der Metapher zu bleiben, ihrerseits eine Mutter, nämlich Angela Merkel. Man kann sie daher mit Fug und Recht die Großmutter aller politischen Probleme unseres Landes nennen. Weil nun immer mehr Menschen in unserem Lande das erkannt haben, und die Umfragen ein Anwachsen der Unzufriedenheit mit der Politik der Großen Koalition mit Unterstützung der Opposition – ohne die AfD – zeigen, hat der politisch-mediale Komplex unseres Landes die Notwendigkeit festgestellt, dagegen mit allen Mitteln anzugehen. Weil das mit seriösen Argumenten nicht möglich ist, denn eine objektiv falsche Politik kann mit keinem sachlichen Argument verteidigt werden, muß man die Gegenseite eben mit unfairen Mitteln bekämpfen. Dazu gehört die Verleumdung als rassistisch, rechtsradikal, oder im modischen Neusprech: Hitler reloaded.

Völlig zu Recht stellen Politikwissenschaftler und Publizisten fest, daß sich ein tiefer Riss durch die deutsche Gesellschaft aufgetan hat. Auf der einen Seite stehen die Linksliberalen (Unionsparteien, FDP), die Linken (SPD, Grüne) und die Linksradikalen (Die Linke), jeweils unterstützt von nahezu allen gedruckten und gesendeten Medien zuzüglich der Kirchen und der allermeisten Künstler, auf der anderen Seite die National-Konservativen (AfD), die verbliebenen Bürgerlichen und ihre wenigen Unterstützer in den Medien sowie einzelne unabhängige Geister unter den Autoren.

Weil nun die demokratische Rechte offensichtlich immer mehr Zulauf bekommt, was sich an weiter steigenden Umfragewerten zeigt und auch den Wahlergebnissen der letzten zwei Jahre gezeigt hat, wird der sogenannte „Kampf gegen Rechts“ verstärkt. Mag man es inzwischen auch belächeln, wenn Tötungs- und Sexualdelikte von Zuwanderern an Einheimischen von Politik und Medien nicht etwa zum Anlaß genommen werden, die Sicherheit der Bürger vor solchen Tätern zu erhöhen bzw. dies zu fordern, sondern Politik und Medien den Pawlow’schen Reflex zeigen, der sich so darstellt, daß diese Tat leider schon wieder Wasser auf die Mühlen der Rechten ist, und daher der K(r)ampf gegen Rechts verstärkt werden muß. Doch die Ereignisse um Chemnitz zeigen, daß Politik und Medien inzwischen weiter sind.

Nachdem bekannt geworden war, daß Frau Merkel und ihr Regierungssprecher voreilig von Hetzjagden und Zusammenrottungen gesprochen hatten, weil es solche tatsächlich nicht gab, hat man sich nicht etwa bei den Bürgern entschuldigt und gelobt, künftig erst in eine sorgfältige Prüfung der Fakten einzutreten, und dann die Ereignisse zu kommentieren. Nein, man vollführt allerlei semantische und hermeneutische Verrenkungen mit dem Ziel, den Leuten klarzumachen, daß man doch eigentlich nichts falsches gesagt, sondern die Dinge allenfalls zugespitzt politisch bewertet hat, selbstverständlich richtig. Die Übermacht der regierungs- und oppositionsfrommen Medien hat es dann auch geschafft, alle diejenigen in die Defensive zu drängen, die zwar sachlich zutreffend, aber politisch unerwünscht darauf hinweisen, daß es zum Beispiel nicht mehrere Videos, sondern nur ein Video gibt, das einen Vorfall mit ausländerfeindlichem Motiv zeigt, und daß selbst dieses Video eine Hetzjagd im philologischen Wortsinn nicht zeigt. Daß Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz ebenfalls keine Hetzjagd im Wortsinne bestätigen können, ist dabei völlig unerheblich.

Im Gegenteil. Nicht diejenigen, die uns angelogen haben, indem sie von nicht stattgefundenen Hetzjagden fabuliert haben, müssen gehen. Nein, voraussichtlich wird der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz gehen müssen. Immerhin hat er es gewagt, eine von der Kanzlerin als Tatsache behauptete Hetzjagd in Zweifel zu ziehen, weil er das zum Beleg dienende Video mit Fragezeichen versehen und darauf hingewiesen hat, daß hier möglicherweise eine, vorsichtig ausgedrückt, interessengeleitete Veröffentlichung vorliegt. Bemerkenswert ist, daß nun Politiker aus dem linken Lager von CDU bis Die Linke den Verfassungsschutzpräsidenten auffordern, den Beweis für seine Behauptung anzutreten – dabei hat er gar nichts behauptet, sondern nur Zweifel angemeldet – mit dem betreffenden Video stimme möglicherweise etwas nicht. Dabei ist in rechtlicher Hinsicht völlig klar, daß stets derjenige die Wahrheit einer Behauptung beweisen muß, der sie aufgestellt hat. Im vorliegenden Falle muß also derjenige, der dieses Video in den Medien verbreitet hat, den Nachweis dafür führen, daß es auch nicht gefälscht bzw. nicht gestellt worden ist. Neusprech: Fakenews.

Für die Verfechter der Merkel’schen Willkommenspolitik ist allein maßgeblich, daß in Chemnitz genau gegen diese Politik demonstriert worden ist. Damit diese Demonstrationen den notwendigen verwerflichen Anstrich bekommen, muß dann auch schon einmal eine Sequenz aus einer ganz anderen Demonstration vom Vortag in den Fernsehbericht hinein geschnitten werden, weil diese Sequenz ein paar Figuren abbildet, die den Hitlergruß zeigen. Und dazu muß dann passend eben dieses Video aus einer im übrigen schon wegen ihres Namens – Antifa Zeckenbiss – zweifelhaften Quelle immer wieder gezeigt und mit dramatischem Vokabular kommentiert werden. Selbstverständlich wird nicht kommuniziert, daß man hier wie in vielen anderen Fällen, in denen es um wirkliche Rechtsextreme ging, damit rechnen muß, daß einige dieser Figuren Agenten des Verfassungsschutzes sind. Man erinnere sich nur an das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. In seinem ersten Anlauf 2002 platzte das Verfahren deshalb, weil die Verfassungsrichter beanstandeten, daß man zwischen wirklichen NPD-Funktionären und Agenten des Verfassungschutzes nicht unterscheiden könne. Man solle, so die Richter, erst mal die Agenten abziehen. Danach waren die Vorstände der NPD auf den unterschiedlichen Führungsebenen der Partei ziemlich ausgedünnt. Die bekannt gewordenen geheimdienstlichen Merkwürdigkeiten aus dem NSU-Prozeß seien nur am Rande erwähnt. Die diversen rechtsextremen Gruppen und Grüppchen unserer Tage „erfreuen“ sich natürlich ebenfalls einer intensiven Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Sollten also nicht auch in Chemnitz seine Agenten aktiv gewesen sein?

Die Strategie des linken Lagers von Merkel bis Maas und von Augstein bis Prantl ist klar. Alles, was in Chemnitz auf die Straße geht, ist braun, mit Ausnahme natürlich der „bunten“ Gegendemonstranten und ihrer schlagkräftigen Avantgarde aus den diversen „besetzten“ Häusern dieser Republik. Jeder dumme Spruch aus der Masse friedlicher Demonstranten heraus wird zur Naziparole hochstilisiert. Die Kameramänner des öffentlich-rechtlichen Fernsehens scheinen angehalten zu sein, ausschließlich solche Figuren abzufilmen, die dem Klischee des Neonazis respektive des bräunlichen Wutbürgers, natürlich von der primitiven Sorte, entsprechen.

Ergänzt wird diese Darstellung in den Medien durch die natürlich ebenfalls medienwirksam in Szene gesetzte Beobachtung der AfD durch die diversen Verfassungsschutzämter unseres Landes. Obgleich das Bundesamt für Verfassungsschutz bislang ausdrücklich keine Veranlassung sieht, diese Partei zu beobachten, verhalten sich diverse Landesämter für den Verfassungsschutz anders. Sie haben erklärt, jedenfalls bestimmte Teile dieser Partei oder einzelne Personen beobachten zu wollen. Eine besondere Variante hat man sich in Thüringen einfallen lassen. Dieses Bundesland, dessen Ministerpräsident Bodo Ramelow selbst jahrelang unter der Beobachtung des Bundesamtes für den Verfassungsschutz stand, hat verlauten lassen, sein Landesamt für den Verfassungsschutz prüfe, ob die AfD in Thüringen beobachtet werden müsse oder nicht. Das Bemerkenswerte an dieser Vorgehensweise liegt darin, daß es sich dabei anders als bei der wirklichen Beobachtung eben noch nicht um einen justiziablen Verwaltungsakt handelt. Natürlich  prüfen die Verfassungsschutzämter immer wieder, ob sie irgendwelche Personen oder Organisationen förmlich beobachten müssen. Dieser Vorgang besteht darin, öffentlich zugängliche Quellen wie Parteiprogramme, Redebeiträge und Interviews von Politikern daraufhin zu überprüfen, ob sich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen darin finden lassen. Dieser Vorgang ist Routine und vor allem wird er öffentlich nicht kommuniziert, denn außer Zeitunglesen passiert dabei ja nichts. Die Verfassungsschutzämter blicken halt in die politische Landschaft und schauen näher hin, wenn sich darin bislang Unbekanntes zeigt. Wenn aber nun ausgerechnet der Verfassungsschutz des rot-rot regierten Bundeslandes Thüringen öffentlich erklärt, zu prüfen, ob die Beobachtung der Thüringer AfD angegangen werden muß, dann ist das nichts anderes als eine zugegebenermaßen raffinierte Diffamierung. Raffiniert deswegen, weil dagegen höchstwahrscheinlich nicht einmal juristisch vorgegangen werden kann, anders als im Falle der förmlichen öffentlich kommunizierten Beobachtung.

Der Vorgang zeigt aber deutlich, wie erfolgreich das linke Lager dieses Landes mit seiner dauernden Hetze gegen die ohne jeden Zweifel fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehende AfD inzwischen ist. Denn nach Umfragen halten es über 60 % der befragten Bürger für richtig, daß der Verfassungsschutz diese Partei beobachtet. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die meisten Bürger durchschauen derartige politische Ranküne nicht. Auch wenn inzwischen wohl nur noch 40 % der Bürger den Medien vertrauen, so sind doch die meisten Bürger mit den Dingen des täglichen Lebens, insbesondere ihren beruflichen Verpflichtungen, derartig ausgelastet, daß sie nicht auch noch tiefergehende Kenntnisse über die politischen Vorgänge im Lande erwerben können. Mit anderen Worten, sie müssen sich auf Verlautbarungen von Politik und Medien wenigstens einigermaßen verlassen können. Das wissen Politik und Medien auch. Sie können daher recht risikolos die Leute anlügen, ja sogar mit großer Aussicht auf Erfolg.

In dieser Situation muß man sich natürlich fragen, wie sich bürgerliche bzw. national-konservative Politiker verhalten sollen, um nicht der skizzierten Strategie ihrer Feinde (von Gegnern könnte man nur sprechen, wenn es einen fairen politischen Diskurs gäbe) über kurz oder lang zum Opfer zu fallen. Denn wenn erst einmal allgemein geglaubt wird, man könne sich als anständiger Bürger doch nur im Lager von Merkel und Co. wiederfinden, wer hingegen grundsätzlich Kritik an deren Politik äußere, könne ja nur eine Art Nazi sein, dann werden künftige Wahlen auch entsprechend ausgehen. Es kann aus meiner Sicht eine solche Entwicklung nur dadurch vermieden werden, daß bürgerliche und national-konservative Politik auch jeden Anschein vermeidet, mit Leuten gemeinsame Sache zu machen, die man eigentlich auch selbst nicht einmal mit der Zange anfassen würde. Dazu gehört vor allem ein besonnener und durchdachter Sprachgebrauch. Einige Beispiele:

Natürlich wird die ungebremste Zuwanderung im bisherigen Umfang, vor allem im wesentlichen aus islamischen Ländern, sei es aus dem Orient, sei es aus Afrika, langfristig unser Land verändern, und zwar zu seinem Nachteil. Die Massen an ungebildeten und auch gar nicht bildungswilligen Zuwanderern wird das intellektuelle Niveau herunterdrücken und die wirtschaftliche Leistungskraft dieses Landes gegen Null bringen. Die Zustände in den Herkunftsländern werden wir dann bei uns haben. Das einzig Gute daran dürfte dann sein, daß damit dann auch diese Zuwanderung aufhört, weil nichts mehr zu holen ist. Deutschland in seiner heutigen Gestalt gibt es dann eben nicht mehr. Wer das ausführlich und fundiert nachlesen möchte, dem sei Thilo Sarrazins „Feindliche Übernahme“ empfohlen. Man kann und muß vor dieser Entwicklung warnen. Was aber gar nicht geht, ist dabei ein Vokabular zu benutzen, das Erinnerungen an die dunkelsten Zeiten unseres Landes hervorruft. „Umvolkung“ klingt nicht nur dumpf, sondern der Begriff ist es auch. Er suggeriert ja, daß da irgendwo finstere Mächte Gene und Substanz des deutschen Volkes verändern. Gleiches gilt für den Begriff „Bevölkerungsaustausch“. Dieses Vokabular ist nun einmal zunächst im Dunstkreis von DVU, NPD und ähnlichen Gruppierungen entstanden. Wer es benutzt, erweckt den Eindruck, mit diesen Kreisen zumindest zu sympathisieren, wenn nicht mehr. Ebenso verhält es sich mit dem Vorwurf des Landesverrats oder der „Fernsteuerung“ durch mehr oder weniger geheimnisvolle Organisationen wie die Bilderberg Konferenz. Wer dergleichen behauptet, soll es auch gerichtsfest beweisen.

Dabei ist es überhaupt nicht notwendig, mit derartigen Verschwörungstheorien zu arbeiten. Abgesehen davon, daß Verschwörungstheorien im allgemeinen lächerlich sind, und zwar vor allem deswegen, weil sie regelmäßig nicht bewiesen werden können, braucht man sie auch nicht. Denn der Vorgang als solcher, die immer raschere negative Veränderung unseres Landes durch immer mehr ungebildete, unqualifizierte und unserer Kultur ablehnend bis feindlich gegenüberstehende zumeist illegale Zuwanderer ist für sich allein schlimm genug. Ihm muß entgegengewirkt zu werden, egal welche Ursachen er hat. Mit anderen Worten: Ob die „Willkommenspolitik“ nur dämlich oder bewußt gegen unser Volk gerichtet ist, kann dahinstehen. Sie muß eben beendet und darüber hinaus rückgängig gemacht werden, soweit möglich. Man muß daher mit rationalen Argumenten dafür eintreten. Und deren gibt es genug. Gleichzeitig muß man sich von dem Gelichter deutlich distanzieren, das die Kameramänner des öffentlich-rechtlichen Fernsehens so gern ins Bild setzen. Man muß sich natürlich auch die Mühe machen, Fakten zu sammeln und für die Diskussion parat zu haben. Ob es sich um kriminelle arabische Großfamilien handelt, ob es sich um den Skandal in unseren Schulen dreht, wo es Klassen gibt, in denen kaum noch deutsche Kinder sind, die demgemäß dann auch gar nicht mehr ordentlich beschult werden können, ob es sich um die exorbitanten Kosten für Sozialleistungen an Zuwanderer handelt, und ob es sich um die völlig falsche Toleranz gegenüber Forderungen der Muslime, etwa die Berücksichtigung von islamischen Speise- oder Bekleidungsvorschriften handelt, in jedem Falle ist Faktenwissen und Argumentationsfähigkeit gefragt. Nur dann wird man mittel- und langfristig die unentschlossenen und vor allem die uninformierten Bürger auf seine Seite ziehen können. Wer indessen Seit an Seit mit Neonazis und primitiven Krakeelern wahrgenommen wird, der arbeitet nur denen in die Hände, die er eigentlich bekämpfen will und muß. Man muß dagegenhalten, aber bitte intelligent.

Zu den Begriffen, die man keinesfalls benutzen darf, gehört die Bezeichnung „Systemparteien“, wenn von den etablierten Parteien die Rede sein soll. Denn diese Vokabel hat eine Geschichte, und zwar eine ungute. Hitler und die Nationalsozialisten benutzten sie, um ihrer Verachtung für das parlamentarische System Ausdruck zu verleihen. Gerade Konservative, die sich um die Verteidigung und Stärkung der Demokratie bemühen, können bei wachem Verstand keine Begriffe aus der Mottenkiste der NS-Zeit benutzen. Der Begriff des „Systems“ im Zusammenhang mit der Erörterung staatsorganisatorischer Fragen wie des Verhältnisses von repräsentativen zu plebiszitären Elementen bei der Gesetzgebung wird von den Feinden der AfD und nationalkonservativen Denkrichtungen natürlich dahingehend ausgelegt, daß es um die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und Verächtlichmachung des parlamentarischen Systems in Hitler’scher Manier gehe. Damit begibt man sich ohne sachliche Notwendigkeit in eine Lage, in der man sich gegen sachlich unbegründete Vorwürfe verteidigen muß, nur weil man einen kontaminierten Begriff benutzt hat. Das Anliegen, die Demokratie zu verteidigen, indem man zum Beispiel für eines ihrer konstitutiven Elemente, nämlich die Meinungsfreiheit, eintritt, kann man dann nicht mehr glaubhaft vorbringen. Auch wird man dann erhebliche Probleme haben das Ziel einer Stärkung der Demokratie durch die Einführung weiterer plebiszitärer Elemente zu verfolgen, weil man es seinen Gegnern leicht gemacht hat, dies als Angriff auf die parlamentarische Demokratie zu diffamieren.

Seid klug wie die Schlangen (Mt 10,16) sprach kein geringerer als Jesus. Man ist versucht zu kalauern: Und die Bibel hat doch recht.

Auferstanden aus Ruinen

Alexander Wendt pflegt sorgfältig zu recherchieren. Ihm verdanken wir nun den Nachweis, daß die Frau Bundeskanzler und der Sprecher ihres Wahrheitsministeriums uns im Zusammenhang mit den Ereignissen in Chemnitz am vergangenen Wochenende angelogen haben (www.publicomag.com). Frau Merkel hat am 27.08.2018 unter anderem dazu behauptet: „Wir haben Videoaufnahmen darüber, daß es Hetzjagden gab, Zusammenrottungen…“ Herr Seibert legte am gleichen Tage nach und erklärte vor der Bundespressekonferenz: „Was gestern in Chemnitz zu sehen war und stellenweise auf Video festgehalten wurde… das hat in unserem Rechtsstaat keinen Platz. Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens und anderer Herkunft,… das nehmen wir nicht hin.“ Nun hatte schon der Chefredakteur der örtlichen Tageszeitung am nächsten Tag verlauten lassen, die Reporter seines Blattes hätten keine Hetzjagden im Zusammenhang mit den Demonstrationen verschiedener Organisationen anlässlich der tödlichen Messerattacke auf einen Chemnitzer Bürger beobachten können. Auf Nachfrage von Alexander Wendt hat nun am 01.09.2018 der Sprecher des Generalstaatsanwaltes in Sachsen, Wolfgang Klein, erklärt:  „Nach allem uns vorliegenden Material hat es in Chemnitz keine Hetzjagd gegeben.“

Alexander Wendt hat das zum Anlaß genommen, sowohl beim Bundespresseamt als auch im Bundeskanzleramt nachzufragen. Weder Frau Merkel noch Herr Seibert haben trotz Erinnerung darauf geantwortet. Der Grund ist natürlich einfach. Die behaupteten Hetzjagden hat es nicht gegeben. Das Handyvideo, das man in den Nachrichtensendungen sehen konnte, zeigt lediglich einen Mann, der auf einen anderen zurennt, und – so gut ist es nicht zu sehen – möglicherweise nach ihm tritt. Und dieses Video, auch das hat Wendt recherchiert, stammt von einer dubiosen Adresse („Antifa Zeckenbiss“). Das Verhältnis der linksextremen Antifa zu Recht und Gesetz ist hinreichend bekannt. Bei solchen Leuten kann man nicht einmal ausschließen, daß sie eine solche Szene selbst inszenieren und ins Internet stellen.

Es steht also fest, daß die Kanzlerin ebenso wie ihr Regierungsprecher zu diesem Vorgang wissentlich die Unwahrheit gesagt haben, umgangssprachlich also gelogen haben. Das letzte Mal, daß in Deutschland ein Staatschef öffentlich gelogen hat, war am 15.06.1961. Walter Ulbricht erklärte damals: „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.“ Das geschah dann aber doch am 13.08.1961, die Planungen dafür liefen seit Monaten, Ulbricht holte sich das Plazet dafür dann Anfang August 1961 in Moskau, nachdem er lange Zeit darauf hingearbeitet hatte.

Verräterisch ist auch der Sprachgebrauch der Kanzlerin und des Sprechers ihres Wahrheitsministeriums. „Zusammenrottung“ war ein Straftatbestand im Strafgesetzbuch der DDR. § 217 dieses Strafgesetzbuches drohte dafür Freiheitsstrafe an, Anführer und Organisationen konnten dafür mit Gefängnis bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer in der DDR groß geworden ist und sogar eine kleine Funktionärin der FDJ gewesen ist wie Angela Merkel, weiß das auch. Zumal die Presse der DDR 1989 die Demonstrationen gegen das Regime, die dann letztendlich zum Zusammenbruch der kommunistischen Herrschaft führten, stets als Zusammenrottungen bezeichnet hatte.

Ein solcher Sprachgebrauch ist verräterisch. Demonstrationen, die politisch unerwünscht sind, werden als strafwürdiges Verhalten aufgefaßt. Damit das ganze auch von der Bevölkerung „richtig“ eingeordnet wird, werden dann noch Straftaten wie „Hetzjagden“, mit den Worten unseres Strafgesetzbuches also zumindest versuchte, wenn nicht vollendete gefährliche Körperverletzungen (§ 224 Abs. 1 Nr. 4, in Tateinheit mit Landfriedensbruch, § 125 StGB), hinzu erfunden. Daß tatsächlich Bürger lediglich von ihrem Grundrecht aus Art. 8 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht haben, indem sie sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel versammelt haben, um ihren politischen Forderungen Ausdruck und Gewicht zu verleihen, soll eben in strafbare Handlungen umgedeutet werden. Von derartigen Bewertungen anlässlich der Vielzahl von linksextremen Gewaltsexzessen, die ganz sicher den Tatbestand des Landfriedensbruchs, verbunden mit Sachbeschädigungen, Körperverletzungen und Brandstiftungen erfüllt haben, hat man allerdings so gut wie nie etwas gehört. Da haben ja nur die gutgesinnten idealistischen jungen Menschen etwas über die Stränge geschlagen.

Es ist ganz offensichtlich, daß jeder Protest gegen die Einwanderungspolitik der Bundesregierung, die im übrigen vom größten Teil der Opposition unterstützt wird, kriminalisiert werden soll.

Teil dieser Bestrebungen ist offensichtlich auch der jüngste Vorstoß der Bundesjustizministerin. Sie will jüngsten Meldungen in der Presse zufolge (Bild, Welt) aufklären lassen, welche Organisationen hinter der Mobilisierung „rechter Gewalttäter“ bei den Protesten in Sachsen stehen. Rechtsradikale dürften nicht die Gesellschaft unterwandern. Die Ermittlungen in Chemnitz müssen ihres Erachtens aufklären, inwieweit rechtsextreme Netzwerke hinter den Demonstrationen und ausländerfeindlichen Ausschreitungen stehen. Wörtlich: „Wir dulden nicht, daß Rechtsradikale unsere Gesellschaft unterwandern.“ Nun fällt an diesem Statement zunächst einmal auf, daß als Tatsache unterstellt wird, es habe Gewalttaten aus den Demonstrationen rechter Gruppen heraus gegeben. In nennenswertem Umfang war dies jedoch ganz offensichtlich nicht der Fall. Einschlägige Ermittlungen, Festnahmen oder gar Haftbefehle sind nicht bekannt geworden. Es fällt ferner auf, daß die Begriffe rechts, rechtsradikal und rechtsextrem offensichtlich synonym gebraucht werden. D.h., die Grenzen zwischen politisch rechten Parteien, wie etwa der AfD, Rechtsradikalen, zu denen Organisationen wie etwa der sogenannte III. Weg gehören und Rechtsextremen, zu denen die Reste der NPD und offen als Neonazis auftretende Randalierer gehören, werden ganz bewußt verwischt und diese höchst unterschiedlichen Gruppen in den sprichwörtlichen einen Topf geworfen. Das ist eben die durchsichtige Strategie linker Politiker, zu denen man auch die Exponenten einst bürgerlicher Parteien zählen muß, die demokratische Rechte dadurch zu diskreditieren, daß man sie in einem Atemzug mit Feinden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nennt und damit bei Ihnen einsortiert. Damit erspart man sich natürlich die inhaltliche Auseinandersetzung mit den politischen Forderungen etwa der AfD. Diese Strategie, die man tatsächlich als Hetze bezeichnen muß, trägt auch Früchte. Nach jüngsten Umfragen befürworten ca. 60 % der Deutschen eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Nicht wenige Politiker von SPD, Grünen und Linken propagieren das auch.

In diesem Zusammenhang muß man sich auch vergegenwärtigen, wer da solche Forderungen erhebt. Frau Dr. jur. Katarina Barley, deren Markenzeichen ein arrogantes Lächeln ist,  war vor ihrem Einzug in den Deutschen Bundestag mehrere Jahre Rechtsanwältin und Richterin. Sie hat bei dem angesehenen Staatsrechtslehrer Bodo Pieroth promoviert und war unter anderem wissenschaftliche Mitarbeiterin der Richterin des Bundesverfassungsgerichts Renate Jaeger. Mit anderen Worten: es handelt sich um eine Spitzenjuristin. Ihr unterlaufen keine fachlichen Fehler. Vielmehr verdreht sie bewußt das Recht, wenn sie faktenwidrig Straftaten behauptet, derer sich der Generalbundesanwalt annehmen muß. Die von ihr herbeifabulierten rechtsextremen Netzwerke finden sich in unserem Strafgesetzbuch in Delikten wie der Bildung bewaffneter Gruppen nach § 127, der Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 und der Bildung terroristischer Vereinigungen nach § 129 a. Es müssten sich also manifeste Anhaltspunkte dafür ergeben, daß sich mehr als drei Personen zur Begehung von Straftaten oder gar terroristischen Straftaten verabredet und in Chemnitz wenigstens versucht haben, das auch umzusetzen. Ganz offensichtlich ist das nicht der Fall. Frau Barley unternimmt also den Versuch, zum Beispiel die Organisation von Demonstrationen in der Weise, daß man auch überregional Anreise und Teilnahme organisiert, in schwere, teilweise sogar staatsgefährdende Straftaten umzudefinieren. Zwar ist Frau Barley nicht in der DDR sozialisiert, sondern in Köln aufgewachsen. Die Nähe zu den von Frau Merkel apostrophierten Zusammenrottungen nach dem Strafgesetzbuch der DDR ist aber offensichtlich.

„Auferstanden aus Ruinen“, mit diesen Worten begann die Nationalhymne der DDR. „Wenn wir brüderlich uns einen, schlagen wir des Volkes Feind“, heißt es unter anderem in ihrer zweiten Strophe. Ob das als Handlungsanweisung von Frau Merkel und Frau Barley begriffen wird, mag jeder für sich entscheiden. Auf jeden Fall gilt jedoch vermehrt, was ich mit Blick auf die Verhältnisse in unserem Lande immer wieder sagen muß: „principiis obsta! (Wehret den Anfängen!)“. Denn wir wollen nicht, daß die DDR aus den Ruinen des Kommunismus wieder aufersteht.