Schlagwort-Archive: Afd

Die Verschnulzung der Politik

Man kann Redebeiträge von Björn Höcke bei verschiedenen Gelegenheiten in Auszügen hören, etwa aus dem Thüringischen Landtag oder bei Wahlkampfveranstaltungen. Das ist schon anstrengend genug. Wenn man aber genau wissen will, wie er und seine Anhänger wirklich gestrickt sind, dann muß man sich das Video von seinem Auftritt bei dem sogenannten Kyffhäuser-Treffen des sogenannten Flügels der AfD ansehen und vor allem anhören.

Der Star des Abends wurde angekündigt wie der Messias persönlich. Ein gut fünfminütiges Video, nein, eine Huldigung, unterlegt mit Musik aus dem Hollywoodkino stellte dann die Person Höcke vor, bevor der Messias, Führer oder was weiß ich wie sich Höcke selbst einordnet, unter tosendem Beifall die Bühne betrat und die Huldigungen seiner Anhänger, Gläubigen, Fans entgegen nahm wie weiland der Demagoge aus Braunau. Zu dem in jeder Hinsicht geschmacklosen und überzeichneten Event, wie man heute wohl so sagt, paßte dann auch das in riesigen Lettern auf dem Bühnenhintergrund gemalte Motto: „Der Osten steht auf!“. Die Politschnulze hatte Einzug in die deutsche Politik gehalten.

Höcke gab dann zunächst einmal dem Affen so richtig Zucker und holzte gegen den Bundesvorstand seiner Partei, als handele es sich dabei um den ärgsten politischen Gegner. Seinem Ärger über das Landesschiedsgericht in Bayern, das drei seiner Anhänger aus der AfD ausgeschlossen hatte, machte er in ganz spezieller Weise Luft. Der studierte Historiker Höcke verstieg sich dazu, die juristischen Ausführungen in diesem Urteil fachlich zu kritisieren, ach was, zu schmähen. Die Subsumtion des Sachverhalts unter die Satzungsvorschriften sei derart arg misslungen, daß jeder Jurastudent im ersten Semester das besser machen würde. Das ist gegenüber dem Schiedsgericht, insbesondere seinem mit der Befähigung zum Richteramt ausgestatteten Vorsitzenden, natürlich nicht nur eine Unverschämtheit, sondern so etwas geht überhaupt nicht. Man mag Urteile generell kritisieren dürfen, können und manchmal sogar müssen. Indessen sollten das tunlichst nur Juristen tun, und sich dabei der fachüblichen verbalen Zurückhaltung befleißigen, auch wenn die fachliche Beurteilung hart ist. Einem Volljuristen – einem Menschen also, der zwei juristische Staatsexamina mit Erfolg absolviert hat – jedoch zu attestieren, daß jeder Student im ersten Semester das besser gemacht hätte, läßt nicht nur jeden Anstand, sondern auch jeden Respekt vor einem Gericht, das ein Schiedsgericht nun auch einmal ist, schmerzlich vermissen. Und das, wohlgemerkt, als juristischer Laie.

Nicht daß Höcke politisch ausschließlich Unsinn von sich gegeben hätte. Nein, soweit er sich mit dem politischen Hauptgegner seiner Partei, den Grünen, insbesondere ihrer Klima- und Migrationspolitik befaßte, so war das in der Sache durchaus in dem Rahmen, der vom politischen Gegner eben immer zu erwarten ist. Was indessen zu beanstanden ist, sind auch hier der Duktus seiner Sprache und seine theatralischen Gesten aus dem Repertoire des Laienschauspielers. Der Mann kann offenbar nicht sachlich argumentieren, sondern lebt von polemischer Rhetorik und trägt generell mindestens eine Schicht zu dick auf. Es ist im übrigen bei einer bürgerlichen Partei wohl auch angemessener, sein Publikum nicht kumpelhaft anzusprechen, sondern auch Parteifreunde sprachlich auf der Ebene von Damen und Herren zu behandeln. In dem Punkt bin ich vielleicht etwas altmodisch.

Insgesamt ergibt sich der Eindruck, daß Höcke und sein Flügel mehr als eine Strömung in seiner Partei oder eine der üblichen Arbeitsgemeinschaften, wie sie alle politischen Parteien kennen, sind und auch sein wollen. Es handelt sich offensichtlich um eine Partei in der Partei. Ob man dem mit juristischen Mitteln (Schiedsgericht!) beikommen will und kann, soll einmal dahinstehen. Notwendig ist die politische Entscheidung eines jeden Mitgliedes der AfD. Will man in der großen Mehrheit derartiges dulden oder nicht? Wenn nicht, dann muß man eben darauf achten, daß Delegiertenversammlungen von der Basis nur mit solchen Mitgliedern beschickt werden, die die Gewähr dafür bieten, daß sie solchen Unfug künftig unterbinden. Wenn das nicht geht, nun, dazu habe ich mich in meinem letzten Beitrag bereits positioniert.

Deutschland braucht eine rechts der Union plazierte bürgerliche, konservative und national, nicht nationalistisch, ausgerichtete Partei. Dieses Feld hat die Union unter Merkel verlassen. Zum demokratischen Spektrum in allen Ländern gehört jedoch die demokratische Rechte. Wenn das die Union nicht sein will, dann muß dieses Feld von jemand anderem bespielt werden. Nicht jedoch von einer Rosamunde-Pilcher-Version der NPD.



Anstand und Respekt

Eigentlich wollte ich nicht schon wieder etwas im Zusammenhang mit der AfD schreiben müssen. Doch wenn man sich mit dem politischen Tagesgeschehen befaßt, dann muß man eben auf Vorgänge reagieren, die das Tagesgeschehen prägen.

Heute, am 23. Januar 2019, fand im bayerischen Landtag die jährliche Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus statt. Für alle Demokraten ist das ein Anlaß, in Ansehung des Terrors der Nazi-Diktatur zusammen zu stehen, der Opfer zu gedenken und je nach Weltbild Gott oder dem Schicksal dafür zu danken, daß uns heute von jener Zeit nicht nur der kalendarische Abstand, sondern Lichtjahre trennen, was die gesellschaftliche und politische Lage betrifft. Denn eher durchschritte das biblische Kamel jenes gleichnishafte Nadelöhr, als daß sich in Deutschland eine Weltanschauung wie der Nationalsozialismus noch einmal breit machen könnte. Leider kam es anders.

Der bayerische Landtag hatte sich als Hauptrednerin der Gedenkveranstaltung die Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Frau Charlotte Knobloch, eingeladen. Frau Knobloch hielt es für richtig, die anwesenden Abgeordneten der AfD zu beleidigen. „Heute und hier ist eine Partei vertreten, die die Verbrechen der Nationalsozialisten verharmlost und enge Verbindungen ins rechtsextreme Milieu unterhält. Sie gründet ihre Politik auf Haß und Ausgrenzung und steht nicht nur für mich nicht auf dem Boden unserer Verfassung.“  

Die solchermaßen beleidigten Abgeordneten verließen dann mehrheitlich unter Protest den Plenarsaal. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder bezeichnete dieses Verhalten der Abgeordneten als respektlos. Das ist eine groteske Fehlbewertung des Vorganges. Tatsächlich hat es Frau Knobloch an Respekt vor den gewählten Abgeordneten fehlen lassen. Sie hat die Gedenkfeier für die Ermordeten zur Polemik gegen eine demokratische Partei mißbraucht. Inhaltlich ist ihre Aussage schlicht verleumderisch. Eine Verharmlosung der Verbrechen Hitlers und seiner Mordgesellen kann man in den Verlautbarungen der Partei nicht finden, noch weniger lassen sich die behaupteten Verbindungen ins rechtsextreme Milieu feststellen. Daß sie ihre Politik auf Hass und Ausgrenzung gründet, wie Frau Knobloch zu Unrecht meint, kann man mit einigem Wohlwollen noch unter die übliche parteipolitische Polemik rechnen, die von den meisten Medien leider kräftig geschürt wird. Die Beurteilung indessen, daß die AfD nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehe, ist schlicht und einfach bodenlos. Woher die 86-jährige ehemalige Anwaltsgehilfin die juristische Kompetenz nimmt, eine solche verfassungsrechtliche Bewertung vorzunehmen, erschließt sich nicht. Somit muß angenommen werden, daß sie insoweit nur nachplappert, was andere, die es eigentlich besser wissen müßten, eben wider besseres Wissen öffentlich verbreiten.

Der Vorgang ist ein Beleg für die Verwilderung der politischen Sitten in Deutschland. An die Stelle der sachlichen Auseinandersetzung tritt die Polemik bis hin zur Beleidigung. Dem Ansehen der parlamentarischen Demokratie ist damit nicht gedient.  Allerdings muß man auch feststellen, daß dies nicht auf das Konto der zu Unrecht angegriffenen Partei, sondern ausschließlich auf das Konto der polemisierenden Angreifer geht.

Spezialdemokraten

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, so formuliert es unsere Verfassung. In der Politik gilt das offensichtlich nicht. Nachstehend dokumentiere ich einen Vorgang, der in Deutschland erstaunlicherweise keinen Entrüstungssturm ausgelöst hat, sondern von  der Masse der Stimmbürger offenbar gleichgültig hingenommen wird. Es geht um die gescheiterte Wahl zur Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages am 29.11.2018. Ich habe mir deswegen erlaubt, am 01.12.2018 die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus Nürnberg, wo ich ja seit Jahrzehnten lebe, anzuschreiben. Nachstehend der Wortlaut dieses Briefs, der allen Adressaten am gleichen Tage per e-mail zugegangen ist:

An die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus Nürnberg Sebastian Brehm, Martin Burkert, Michael Frieser, Gabriela heinrich und Katja Hessel

Wahl zur Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

ich wende mich an Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages aus der Stadt, in der ich seit Jahrzehnten wohne und arbeite.  Falls Sie wider Erwarten im Adressfeld Ihren Nürnberger Kollegen Martin Sichert vermissen sollten, so ist diese Fehlstelle dadurch begründet, daß dieses Schreiben ihn mit Sicherheit nicht betrifft.

Am 29.11.2018 stellte sich die Abgeordnete Maria  Harder-Kühnel (AfD) für den noch vakanten und ihrer Fraktion zustehenden Sitz im Präsidium des Deutschen Bundestages zur Wahl. Sie erhielt 223 von 654 abgegebenen Stimmen; gegen sie votierten 387 Mitglieder des Hohen Hauses, 44 enthielten sich.

Der Vorgang ist so bemerkenswert wie ärgerlich. Unstrittig entspricht es der parlamentarischen Übung und ist mit Beschluß des Plenums vom 10.11.1994 in § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgehalten, daß „jede Fraktion des Deutschen Bundestages durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten ist.“ Das ist seither auch immer so gehandhabt worden, auch wenn es anfänglich im Falle der ehemaligen SED (nach mehrfacher Namensänderung nunmehr „Die Linke“) damit etwas geholpert hat hat. Die Benennung der Kandidaten für dieses Amt ist das Recht der Fraktionen. Bisher hat man das auch respektiert.

Im Falle der AfD ist das nun offenbar anders.  Hier hat sich die Mehrheit des Hohen Hauses erst einmal in drei Wahlgängen geweigert, den von seiner Fraktion vorgeschlagenen Abgeordneten Albrecht  Glaser zu wählen. Seine Aussagen über den Islam stünden der Wahl zum Vizepräsidenten entgegen. Welche genau, erschließt sich im übrigen nicht. Strafbare waren offenbar nicht darunter, denn von einschlägigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder gar einem Hauptverfahren vor einem ordentlichen Gericht ist nichts bekannt geworden. Nun hat sich die Rechtsanwältin Maria Harder-Kühnel zur Wahl gestellt. Was sie für die Mehrheit der Abgeordneten nicht für das Amt einer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages geeignet erscheinen läßt, bleibt zwar nicht völlig im Dunkeln, sondern ist wohl im  Nebel der üblichen Diffamierungen ihrer Partei wenigstens schemenhaft zu erkennen: Man hält ihre Partei eben für undemokratisch, ja sogar „offen nationalsozialistisch“ und was der Invektiven mehr sind.

Das ist skandalös. Zunächst einmal haben immerhin 5.878.115 Wähler am 24.09.2017 dieser Partei ihre Zweitstimme gegeben. Da wir wohl – hoffentlich – übereinstimmend der Meinung sind, daß es sich dabei wie auch bei allen anderen Wählern um mündige Bürger gehandelt hat, die ihre Wahl nach sorgfältiger Prüfung der Parteiprogramme und Aussagen der jeweiligen zur Wahl stehenden Kandidaten getroffen haben, implizieren derartige Zuschreibungen denknotwendig, daß sie nicht nur für diese Partei, sondern auch für ihre Wähler gelten. Mit anderen Worten: Wer einer Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen zuschreibt, der tut das damit auch in Ansehung ihrer Wähler. Man beleidigt also in der Praxis tagtäglich mehr als 5,8 Millionen Menschen dieses Landes, das sind mehr als Berlin und Hamburg zusammen und deutlich mehr als Sachsen und Rheinland-Pfalz je für sich Einwohner haben.  Ja man beleidigt sie, denn auf der Skala der verachtungswürdigen Personen kommt in Deutschland der Nazi noch vor dem Kinderschänder auf Platz 1.

Was im übrigen das Verdikt der Verfassungsfeindlichkeit angeht, so steht dieses Urteil allein dem Bundesverfassungsgericht zu, wie Sie wissen. Es ist daher auch eine Anmaßung sondersgleichen,, wenn Politiker (und Journalisten) sich derartig über eine politische Partei äußern, gegen die noch nicht einmal ein derartiges Verfahren anhängig ist.

Das Verhalten der Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber ihrer Kollegin Maria Harder-Kühnel ist daher nur als undemokratisch, ja unanständig zu bewerten. Natürlich liegt auch gegen sie nichts dergleichen vor, vielmehr hat auch sie als Rechtsanwältin gemäß § 12a BRAO geschworen, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren. Davon, daß sie dem bisher nicht entsprochen hätte und etwa deswegen gegen sie ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet worden wäre, ist nichts bekannt.

Selbst wenn auf die Partei von Frau Harder-Kühnel der Vorwurf des Populismus zuträfe, rechtfertigte das keinesfalls, sie als Paria zu behandeln, wie das die politisch korrekte Einstellung wohl fordert. Denn zum einen kann nach Ralf Dahrendorf der Populismus-Vorwurf selbst populistisch, ein demagogischer Ersatz für Argumente sein. Zum anderen erwarten wir Bürger von unseren gewählten Abgeordneten zu Recht, daß sie stets das Sachargument ins Feld führen, egal gegen wen, und sich der Argumente ad personam oder gar in personam enthalten. Denn wir wollen wissen, was einem Argument entgegensteht oder dafür spricht, damit wir wiederum die Sacharbeit unserer Abgeordneten beurteilen können. Das steht uns, dem Volk, als dem demokratischen Souverän einfach zu. Und erst recht können wir erwarten, daß ein so unwürdiges „Ätschi-Bätschi-Spiel“ wie in diesem Falle unterbleibt. Denn das ist nicht nur undemokratisch und unanständig, sondern es beschädigt auch das Ansehen unserer Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Thesen

P.S. Sie werden – je nach politischer Sozialisation auch mit Verärgerung – zur Kenntnis genommen haben, daß ich stets den einheitlichen, generisch maskulinen Plural benutze. Das ist keine Geringschätzung des biologischen weiblichen Geschlechts. Vielmehr habe ich mich in meiner Muttersprache „unfallfrei“ zu verständigen gelernt, bevor solche Torheiten wie der gespaltene Plural die deutsche Sprache usurpiert haben. Die traditionelle Sprech-und Schreibweise ist eben ganz einfach flüssig statt holprig.

 

Bis heute hat keiner der angeschriebenen Nürnberger Abgeordneten dieses Schreiben beantwortet. Es ist wohl nur „vox populi“ und damit nach Franz Josef Strauß „vox Rindvieh“. Oder, um einen Repräsentanten des alten Preußen zu zitieren: „Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen“. (Gustav von Rochow, Preußischer Innenminister und Staatsminister 1792-1847). Es hat sich also nichts geändert.

Sollte wider Erwarten doch noch eine Antwort bei mir eingehen, so werde ich diese natürlich veröffentlichen.

 

 

 

Der Vernichtungskrieg hat begonnen

Die Nervosität der etablierten Parteien, die sich seit Jahrzehnten gewissermaßen im Erbbesitz der politischen Macht dieses Landes wähnen, die einen vermeintlich aus göttlicher Gnade, die anderen vermeintlich aufgrund geschichtlicher Gesetzlichkeiten, hat offenbar einen Grad erreicht, der beim einzelnen Menschen zu Bluthochdruck, unkontrollierbarem Zittern und Schweißausbrüchen führt. Die Ursache dieses Phänomens ist offensichtlich: eine als Schmutzkonkurrenz wahrgenommene neue Partei auf der politischen Bühne scheint sich stabil einer Zustimmung des Wahlvolkes in der Größenordnung von bundesweit rund 15 % zu erfreuen, in den östlichen Bundesländern noch darüber. Das ist für sie aus zwei Gründen untragbar.

Zum einen führt das dazu, daß die klassischen Koalitionsmöglichkeiten links wie bürgerlich (die sprachlich zutreffende Entsprechung rechts ist bei ihnen ja so verpönt wie beim Teufel das Weihwasser) nicht mehr möglich sind. Denn mehr als rund 40 % kommen weder auf der einen noch auf der anderen Seite zusammen. Selbst sogenannte Große Koalitionen werden nicht mehr möglich sein, was in Bayern demnächst bewiesen werden wird. Wenn jedoch Mehrparteienkoalitionen geschmiedet werden müssen, dann wohnt ihnen natürlich die Gefahr des vorzeitigen Scheiterns ebenso inne, wie die endgültige Verwischung der klassischen ideologischen Grenzen. Die Wähler werden sich dann immer häufiger fragen, welchen Sinn es denn überhaupt haben soll, zur Wahl zu gehen, wenn doch alle mehr oder weniger das Gleiche anbieten. Halt, nicht alle, sondern da gibt es ja noch eine relativ kleine Gruppe nach Art des berühmten gallischen Dorfs! Und davor hatten bei Asterix ja schon die Römer gewaltigen Respekt. Wenn die Partei des Satans nicht bald vernichtet sein wird, dann könnte sie noch viel mehr Wählern alsbald als wirklich wählbare Alternative zur Einheitsfront der „Fortschrittlichen“ erscheinen. Horribile dictu!

Zum anderen besteht die aus der Sicht des sogenannten fortschrittlichen und weltoffenen Lagers noch viel schlimmere Gefahr, daß ihr Weltbild und ihre Strategie zur Umsetzung desselben in reale Politik durch eben diesen Neuling zertrümmert werden könnten. Der unappetitliche Neuling maßt sich an, den gesetzmäßigen Lauf der Geschichte aufzuhalten und zum Beispiel die Auflösung der Völker und Nationalstaaten zu verhindern. Und das ist aus der Sicht des linksliberalen, fortschrittlichen, weltoffenen und weltbürgerlichen Lagers die Apokalypse, die unter allen Umständen verhindert werden muß.

Wie verdorben auch die parlamentarischen Sitten inzwischen geworden sind, zeigt beispielhaft die Haushaltsdebatte im Deutschen Bundestag am 12.09.2018. Da konnte ein Abgeordneter namens Schulz – noch aus seiner Zeit im Europaparlament als Flegel bekannt -die Fraktion der AfD und ihren Vorsitzenden ungestraft beleidigen und erklären, seine Rhetorik stehe in der Tradition des Faschismus, eine ähnliche Diktion habe es in diesem Hause – also im Reichstag – schon einmal gegeben. Statt betretenem Schweigen seiner Fraktion erntete er von ihr stehende Ovationen. Der Bundestagspräsident sprach allerdings nicht die fällige Rüge aus, sondern gab lediglich dem übel beleidigten Oppositionsführer Gelegenheit, auf die Invektiven des pöbelnden Kollegen zu antworten. Seine Ermahnung an den flegelhaften Kollegen beschränkte sich dann darauf, ihm in Erinnerung zu rufen, daß man während der Antwort des Kollegen eigentlich aufsteht. Das habe er nicht getan. Was den neuen Stil des Hohen Hauses angeht, so setzte dann ein Abgeordneter der SPD namens Kahrs zwei Tage später das Niveau noch weiter herunter, indem er die Mitglieder der AfD-Fraktion als unappetitliche, häßliche Rechtsradikale bezeichnete. Auch dieser verbale Ausfall blieb ohne Rüge des Bundestagspräsidiums. Es scheint, als seien die Regeln des parlamentarischen Anstandes dann außer Kraft gesetzt, wenn es um Beleidigungen und Flegeleien gegen die Inkarnation des Bösen geht.

Da sind auch sonst allerlei Geschmacklosigkeiten mit einem Male respektable rechtswissenschaftliche Kommentare. Man befaßt sich mit der Dissertation des Herrn Dr. Maaßen aus dem Jahre 1997, in der er sich mit der Asylproblematik auseinandergesetzt hat. Doktorvater war immerhin der hoch angesehene Verwaltungsrechtslehrer Hartmut Schiedermair. Wie er die Arbeit seines Schülers benotet hat, wird nicht mitgeteilt. Wohl aber eine Rezension der seinerzeitigen Richterin des Bundesverfassungsgerichts Gertrud Lübbe-Wolff in der FAZ. Frau Lübbe-Wolff wurde auf Vorschlag der SPD zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Wenig überraschend fand sie die klugen und geradezu prophetischen Passagen der Dissertation wenig überzeugend, ja sogar nicht sonderlich wissenschaftlich. Wer eben kein Verfechter der Multikulti-Gesellschaft in Deutschland ist, darf sich des Tadels der Linken sicher sein. Und wenn es eben darum geht, einen missliebigen Spitzenbeamten „abzuschießen“, dann ist jede Munition recht, und sei es ein Dum(m)-Dum(m) Geschoß.

Tatsächlich glaubt man zum letzten Gefecht antreten zu müssen. In dieser Lage gibt es keine Regeln mehr. Die Vernichtung des Feindes, gleich mit welchen Mitteln auch immer, ist das einzige Ziel. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Rettung einer humanitären und fortschrittlichen Zivilisation vor dem Satan. Dieser Feind hat nicht das geringste Recht auf die Einhaltung der Gesetze des Krieges. Wenn der Einsatz von Giftgas Erfolg verspricht, ist es gegen ihn einzusetzen. Warum nicht auch die Atombombe? Entscheidend ist, daß der Feind vernichtet wird. Das hat ja in einem realen Krieg vor mehr als 70 Jahren schon einmal den finalen Erfolg gebracht.

Dieses martialische und apokalyptische Bild muß metaphorisch gezeichnet werden, um zutreffend zu beschreiben, um was es in diesen Tagen geht. Vordergründig wird derzeit zuerst die Demontage und dann die Entsorgung eines Spitzenbeamten auf der politischen Berliner Bühne gegeben. Natürlich ist auch in diesem Falle der Beamte nur der Sack, auf den eingeschlagen wird, weil man den Esel in Gestalt des Innenministers selbst nicht prügeln kann. Der Beamte, derzeit Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, eignet sich als Sündenbock hervorragend, weil er aus der Sicht der Bundestagsmehrheit und der politisch korrekten Unterstütztermedien unverzeihliche Vergehen wider die politische Etikette begangen hat. So hat er im Zusammenhang mit den Ereignissen in Chemnitz die Bundeskanzlerin und ihren Regierungssprecher der Lüge überführt. Das haben zwar auch andere getan, wie etwa der sächsische Ministerpräsident oder der sächsische Generalstaatsanwalt. Beide können jedoch aus verschiedenen Gründen dafür nicht bestraft werden, der eine aus naheliegenden politischen, und der andere wegen Unkündbarkeit. Wenn sich jedoch ein jederzeit kündbarer Spitzenbeamter dazu versteigt, der Wahrheit die Ehre zu geben, statt die Lügen des politischen Establishments zu stützen, dann hat er sich damit bereits selbst den Stuhl vor die Tür gesetzt. Das größere Verbrechen indessen begeht er fortwährend deswegen, weil er sich standhaft an die glasklare Rechtslage hält und es deswegen ablehnt, die AfD von seiner Behörde beobachten zu lassen.

Das ist deswegen noch schlimmer als die Majestätsbeleidigung im Wege des Lügennachweises, als damit den etablierten Parteien und ihren Steigbügelhaltern in den Medien die Möglichkeit genommen wird, die AfD in den Ruch der Verfassungsfeindlichkeit zu rücken, der sich natürlich einstellt, wenn ihr Name in den Medien stets mit dem Schandmal der Verfassungsfeindlichkeit verbunden wird („die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehende AfD“). Man kann sicher davon ausgehen, daß dieser Schachzug, besser gesagt diese Kontaminierung des politischen Gegners mit dem stinkenden Exkrement des braunen Wiedergängers, die verhaßte Konkurrenzpartei kurz- und mittelfristig rund 5 % der Wählerstimmen Kosten könnte. Das wiederum könnte, so spekuliert man nicht ganz zu Unrecht, die Partei tatsächlich in die Richtung rücken, wo man sie haben will. Die bürgerlichen Wähler, die mit ihrer Hilfe die notwendigen Veränderungen in unserem Lande herbeiführen und die schlimmsten Fehlentwicklungen verhindern wollen, würden sich von ihr abwenden. Übrig bliebe eine unbedeutende de rechtsradikale, vielleicht sogar rechtsextreme Splitterpartei. Damit wäre dann die „Operation Gomorrha“ gelungen.

Goethe hat einmal gesagt: „Politisch‘ Lied, ein garstig Lied!“ Angesichts der geradezu idyllischen politischen Verhältnisse, in denen er lebte, fragt man sich natürlich, zu welchem Vokablar und zu welchem Vergleich der sprachmächtige Dichter greifen würde, käme er in diesen Tagen zu einem kurzen Besuch in seine Heimat zurück. Es wäre ihm dann auch wohl anzuraten, unmittelbar nach der Veröffentlichung seines Textes den Weg zurück ins Elysium anzutreten. Denn es hätte dann wohl nicht nur beim Haberfeldtreiben in den Feuilletons sein Bewenden. Die Hüter der political correctness würden sich ganz sicher nicht entblöden, den Dichterfürsten vor die Schranken eines Gerichts zu zerren.

Ob die Deutschen in ihrer Mehrheit aufgeklärt und klug genug sind, diese Machenschaften zu durchschauen und ihre Urheber an den Wahlurnen abzustrafen, wird sich zeigen.

Ist die AfD völkisch und undemokratisch?

Aus Schülerzeiten  kennen wir das. Wer neu in der Klasse ist, hat es schwer. In der Politik gilt dieser Grundsatz offenbar vermehrt. Die Grünen der frühen achtziger Jahre konnten davon ein Lied singen. Als heute etablierte und von den Medien gehätschelt Partei wollen sie sich daran lieber nicht erinnern. Daß es der AfD als Neugründung ebenso ergehen würde, war zu erwarten. Nicht zu erwarten war indessen der Haß, der ihr nicht nur von der etablierten Konkurrenz, sondern noch mehr aus dem politisch korrekten Milieu entgegen schlug und weiter entgegenschlägt. Das zeigt sich insbesondere an der Behauptung, diese Partei verneine grundlegende Regeln unserer Verfassung, wie etwa die Achtung vor den Menschenrechten und die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat. Ersteres wird der Behauptung unterlegt, statt der Achtung eines jeden Menschen als Person stehe bei ihr die Unterscheidung zwischen blutsmäßigen deutschen und „fremdvölkischen“ Menschen, wobei erstere natürlich von höherem Wert seien und deswegen alleine „richtige“ Deutsche sein könnten. Demokratie und Rechtsstaat wolle man durch das Führerprinzip ersetzen. Mehr oder weniger offen werden diese Zuschreibungen gebetsmühlenartig formuliert.

Nun gibt es die spöttische Redensart: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Im Zusammenhang mit unserem Thema muß man allerdings diesen Satz dahingehend abwandeln, daß Erkenntnisse nur gewinnen kann, wer auch lesen will. Um die Behauptung der NS-Affinität dieser Partei überprüfen zu können, muß man natürlich erst einmal nachlesen, was die NSDAP seinerzeit eigentlich wollte. Ihr Kronzeuge ist natürlich Adolf Hitler selbst. In seinem programmatischen Buch „Mein Kampf“ schreibt er unter anderem:

„Wenn wir versuchen, aus dem Worte „völkisch“ den sinngemäßen innersten Kern herauszuschälen, kommen wir zu folgender Feststellung: Unsere heutige landläufige politische Weltauffassung beruht im allgemeinen auf der Vorstellung, daß dem Staate zwar an sich schöpferische, kulturbildende Kraft zuzusprechen sei, daß er aber mit rassischen Voraussetzungen nichts zu tun habe, sondern eher noch ein Produkt wirtschaftlicher Notwendigkeiten, bestenfalls aber das natürliche Ergebnis politischen Machtdranges sei. Diese Grundanschauung führt in ihrer logisch-konsequenten Weiterbildung nicht nur zu einer Verkennung rassischer Urkräfte, sondern auch zu einer Minderbewertung der Person. Denn die Ableitung der Verschiedenheit der einzelnen Rassen in Bezug auf ihre allgemeinen kulturbildenden Kräfte muß zwangsläufig diesen größten Irrtum auch auf die Beurteilung der Einzelperson übertragen.“ und weiter: „Es wäre ein Wahnwitz, den Wert des Menschen nach seiner Rassenzugehörigkeit abschätzen zu wollen, mithin dem marxistischen Standpunkt: „Mensch ist gleich Mensch“ den Krieg zu erklären, wenn man dann doch nicht entschlossen ist, auch die letzten Konsequenzen zu ziehen. Die letzte Konsequenz der Anerkennung der Bedeutung des Blutes, also der rassenmäßigen Grundlage im allgemeinen, ist aber die Übertragung dieser Einschätzung auf die einzelne Person.“ Und weiter: „Eine Weltanschauung, die sich bestrebt, unter Ablehnung des demokratischen Massengedankens, dem besten Volk, also dem höchsten Menschen, diese Erde zu geben, muss logischerweise auch innerhalb dieses Volkes wieder dem gleichen aristokratischen Trieb gehorchen und den besten Köpfen die Führung und den höchsten Einfluß im betreffenden Volke sichern. Damit baut sie nicht auf dem Gedanken der Majorität, sondern auf den der Persönlichkeit auf.“

Der seinerzeit führende Verfassungsrechtler und politische Theoretiker des Nationalsozialismus, Ernst Rudolf Huber, skizzierte das völkische Staatswesen folgendermaßen:

„Das politische Volk ist als geschichtliche Erscheinung durch die Prinzipien der Einheit und Ganzheit bestimmt. Nur als Einheit und Ganzheit ist das Volk eine politische Wirklichkeit.  Die Freiheit und Selbstherrlichkeit des einzelnen, von der jedes politische Denken ausging, zerstörten die innere Einheit der Gemeinschaft und lösten jede ganzheitliche Ordnung auf.“ Die Prinzipien von Einheit und Ganzheit setzten nach Huber voraus, daß innerhalb der „völkischen Einheit“ nur „organische Gliederungen“, nicht aber „feindliche Gruppen und Klassen“ bestehen könnten:  „Denn die Parteienbildung ist kein Ausdruck naturgegebener, organischer Verschiedenheit im Volkskörper, sondern sie bedeutet eine willkürliche Zerreißprobe, die die politische Gemeinsamkeit in Frage stellt. Die völkische Einheit setzt eine einheitliche politische Weltanschauung voraus, die allein und ausschließlich Geltung besitzt. Jede Parteienspaltung wäre mit diesem Prinzip politisch weltanschaulicher Einheit unvereinbar. Im Unterschied zur Demokratie, in der der politische Prozess sich in Form von Abstimmungen und nach dem Mehrheitsprinzip vollzieht (Art. 20 GG) handelt Huber zufolge das auf „völkischer“ Grundlage geeinte Volk nur geschlossen, und zwar „nach dem Prinzip von Führung und Gefolgschaft.“

Betrachten wir nun die Programme der AfD. In ihrem Grundsatzprogramm wird das Kapitel 7 – Kultur, Sprache und Identität – mit folgender Präambel eingeleitet:

„Deutschland gehört zu den großen europäischen Kulturnationen. Deutsche Schriftsteller und Philosophen, deutsche Musiker, bildende Künstler und Architekten, in jüngerer Zeit auch deutsche Designer und Filmemacher, haben wesentliche Beiträge zu ihren jeweiligen Disziplinen im weltweiten Maßstab geleistet. Kultur ist außerdem die zentrale Klammer, in der sich auch ein neues Politikverständnis sehen muß. Unser aller Identität ist vorrangig kulturell determiniert. Sie kann nicht dem freien Spiel der Kräfte ausgesetzt werden. Vielmehr soll ein Bewußtsein gestärkt werden, welches kulturelle Verbundenheit wahrnimmt, fördert und schützt. Für die AfD ist der Zusammenhang von Bildung, Kultur und Identität für die Entwicklung der Gesellschaft von zentraler Bedeutung.“

Im Wahlprogramm 2017 heißt es, daß über Qualität und Quantität einer Einwanderung selbst zu bestimmen, sei herausragendes Merkmal staatlicher Souveränität; das müsse auch für Deutschland gelten. Ausführlich werden Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip im ersten Kapitel des Wahlprogramms so vorgestellt, wie es auch in den einschlägigen Artikeln unserer Verfassung festgeschrieben ist. Auch die Forderung nach einer Reform des Staatsbürgerrechts in Gestalt einer Rückkehr zum bis 2000 geltenden Abstammungsprinzip ist in diesem Rahmen nicht anstößig, denn auch die erbittertsten Feinde der AfD werden nicht behaupten wollen, bis zum Jahre 2000 habe in Deutschland ein völkisches Staatsbürgerrecht gegolten.

Wer also lesen kann und will, kann nicht ernsthaft auch nur annähernd von völkischen oder demokratiefeindlichen Bestrebungen dieser Partei sprechen. Vielmehr steht sie programmatisch genauso fest auf dem Boden unserer Verfassung, wie die anderen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Genau deswegen versuchen ja offensichtlich viele ihrer Feinde, ihr solche Bestrebungen ohne irgend einen Beleg zu unterstellen und bemühen dafür phantasievolle Verschwörungstheorien ebenso wie im Wege abenteuerlicher Hermeneutik aus einzelnen Redebeiträgen herausgefilterte angebliche Substrate ihrer Politik. Dagegen nimmt sich die Wahrsagerin mit ihrer Glaskugel geradezu seriös und wissenschaftlich aus.

Wenn aber gerade bürgerliche Parteien in dieses Horn der Diffamierung blasen und die Zuschreibungen der demokratiefeindlichen Antfa übernehmen, dann ist das nicht nur dumm, sondern mittelfristig gefährlich für die Demokratie. Denn wenn die Grenzen der Verfassungsmäßigkeit verwischt und verdunkelt werden, wird die Demokratie selbst beschädigt. Abgesehen davon wird die Tür zum demokratischen Miteinander so fest zugeschlagen, daß man sie später wohl nur noch sehr mühsam wieder öffnen kann. Von dieser Torheit profitieren auf Dauer nur die Feinde bürgerlch-konservativer, aber auch liberaler Politik. Intelligente, vorausschauende und umsichtige Politik ist das nicht.

 

 

Politik – exkremental

Alexander Gauland polarisiert. Das sichert ihm Aufmerksamkeit. Und er weiß auch, wie man todsicher in die Schlagzeilen kommt. Man muß dem Affen Zucker geben. Also greift man sprachlich schon einmal zu grenzwertigen Metaphern. Dabei kann er sicher sein, daß die Besitzer der richtigen Meinungen und Hüter der political correctness erst in Schnappatmung verfallen um sodann zur verbalen Geißel zu greifen. Das funktioniert immer. Diesmal hat er, das Wortspiel liegt nahe, den Vogel abgeschossen. Er hat, der deutsche Michel faßt es nicht, Hitler und die Nazis als „Vogelschiß“ in der deutschen Geschichte bezeichnet. Das ist für das intellektuelle Lieschen Müller, eine Bezeichnung die sich derzeit sicher auch die Generalsekretärin der CDU gefallen lassen muß, von den bekannten roten und grünen Damen ganz zu schweigen, eine unfassbare Verharmlosung der Nazi-Greuel.

Doch wollen wir zunächst einmal, wie es sich für einen denkenden Menschen gehört, die vor dem Tribunal der Medien angeklagte Tat, also das Zitat, im Wortlaut ansehen.

„Wir haben eine ruhmreiche Geschichte. Und die dauerte länger, als die verdammten zwölf Jahre. Wenn wir uns zu dieser Geschichte bekennen, haben wir die Kraft, die Zukunft zu gestalten. Ja, wir bekennen uns zu der Verantwortung für die zwölf Jahre. Aber Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiß in über 1000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte.“

Im nächsten Takt des Denkvorganges müssen wir diesen Text auf seine sachliche Richtigkeit untersuchen. Gauland sagt also, daß wir Deutschen auf über 1000 Jahre Geschichte zurückblicken können, die als im ganzen erfolgreich zu beurteilen ist. Das ist richtig. Von Deutschland können wir seit Beginn des zehnten Jahrhunderts n. Chr. sprechen. In diesen rund 1000 Jahren hat sich natürlich viel ereignet, Positives wie Negatives, um einmal eine Grobeinteilung vorzunehmen. Es gab Pest und Cholera, Krieg und Willkürherrschaft, großartige Leistungen in Kunst und Wissenschaft, Blüte und Niedergang, Glanz und Elend. Gauland weist zutreffend darauf hin, daß ein Zeitraum von zwölf Jahren in insgesamt über 1000 Jahren zunächst einmal einen sehr kleinen Bruchteil des Ganzen darstellt, rechnerisch ca. 1 %. Natürlich kann es beim Zeitmaß nicht sein Bewenden haben. Auch 30 Jahre sind zum Beispiel zeitlich als marginal einzustufen. Betrachtet man indessen zum Beispiel den 30-jährigen Krieg, so mag dieser Zeitraum vergleichsweise sehr kurz gewesen sein. Der Furie des Krieges fiel indessen ca. ein Drittel der damaligen deutschen Bevölkerung zum Opfer. Das ist relativ deutlich mehr, als die beiden Weltkriege jweils an Opfern gefordert haben. Dabei ist der Holocaust mit eingerechnet. Dennoch sehen wir heute dieses Ereignis keineswegs als Dreh- und Angelpunkt der deutschen Geschichte an. Zu Recht. Denn es gibt eine Vielzahl von historischen Ereignissen, tragische und glückliche, nachhaltige und vergessene, in die sich dieses Ereignis lediglich einreiht wie der Soldat in die Formation.

Gauland fährt fort, daß es notwendig ist, sich zu dieser ganzen Geschichte zu bekennen, damit man daraus die Kraft gewinnt, die Zukunft zu gestalten. Das ist eigentlich eine Binsenweisheit. Auch andere Politiker gehen gerne mit dem Satz hausieren:  „Zukunft braucht Herkunft“.

Dann sagt er etwas, was seine politischen und medialen Feinde – von bloßer Gegnerschaft kann man hier ja leider nicht mehr sprechen, so verkommen ist heute die politische Kultur in unserem Land – stets verschweigen, weil es einfach nicht in das Bild vom heimlichen Nazi paßt:  „Ja, wir bekennen uns zu der Verantwortung für die zwölf Jahre.“ Damit stellt er klar, daß er aus dieser als insgesamt erfolgreich bewerteten deutschen Geschichte eben diese dunklen zwölf Jahre von 1933-45 nicht herausschneiden will. Wer die Geschichte seines Volkes als Erfolgsgeschichte für sich in Anspruch nimmt, der muß dann auch konsequent sein, und auch die dunklen Seiten eben als seine Geschichte begreifen. Wer den Ruhm seiner Vorfahren in sich selbst hineinprojiziert, der muß auch zu ihrer Schande stehen. Der ehrliche Umgang mit der Geschichte verbietet es ihm, von ihr auch nur ein Jota wegzunehmen, auch nur ein Ereignis, sei es bedeutend oder unbedeutend, zu beschönigen, oder auch nur ein Verbrechen nicht beim Namen zu nennen, sondern kleinzureden. Nichts anderes kann aus dieser Äußerung gelesen werden.

Das heißt aber auch, daß man kein Ereignis in dieser langen Geschichte über seine eigentliche Bedeutung hinaus etwa zur Leitidee oder zum Wesensmerkmal machen darf. Das gilt selbstverständlich auch für den Nationalsozialismus. Der Blick auf diese Zeit darf nicht den Blick auf die gesamte deutsche Geschichte verstellen. Daß es sich dabei um einen Tiefpunkt gehandelt hat, läßt sich zwanglos aus dem Sprachgebrauch des gescholtenen Redners entnehmen. Die Kennzeichnung jener Zeit als „die verdammten zwölf Jahre“ ist für sich allein schon aussagekräftig genug. Verdammte Jahre sind eben das Gegenteil von schönen, erfolgreichen oder stolzen Jahren. Verdammt und verflucht sind nahezu Synonyme. Wenn er jene Zeit so bezeichnet, hat er recht. Wie viel Leid wäre nicht geschehen, hätte es die Herrschaft des Bösen unter dem Hakenkreuz nicht gegeben.

Und nun kommt die Formulierung, auf die sich die politisch korrekte Meute geifernd stürzt. „Aber Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiß in über 1000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte.“ Exkremente, menschlich oder tierisch, sind nun einmal metaphorisch gebraucht, das schärfste Negativurteil über Personen, Dinge oder Ereignisse. Hitler und die Nazis sind also zunächst einmal Sch… . Das werden nicht einmal die glühendsten Verfechter der political correctness in Abrede stellen wollen. Ganz im Gegenteil, in diesem Zusammenhang ist die Fäkalsprache durchaus gesellschaftsfähig. Doch Gauland konkretisiert seine Metapher auf die Exkremente eines Teils der fliegenden Fauna. Darin wollen seine Feinde nun eine Verniedlichung sehen. Weit gefehlt. Der Vergleich mit den Exkrementen unserer gefiederten Sänger verstärkt nur die Verachtung für die so charakterisierte Person. Dieser Mensch war in diesem Vergleich nicht nur Sch… , er war mitsamt seinen Kumpanen auch noch ein Nichts, eine Null. Ein Vogelschiß auf dem Anzug oder dem Auto ist allerdings auch ärgerlich. Wer will so etwas schon haben?

Mit dem sicher flapsig formulierten Vergleich rückt Gauland jedoch die Dinge gerade. So negativ, so ausgesprochen exkremental, so widerlich Hitler und die Seinen auch gewesen sein mögen, wozu man aber auch stehen muß, so unbedeutend wirken sie vor dem Hintergrund der gesamten deutschen Geschichte. Mit der Perspektive ist es eben so eine Sache. Wenn man sich dem Walde nähert, dann kann man so nah herantreten, daß die Nase den ersten Baum nahezu berührt. Man wird dann aber nur noch diesen Baum erkennen, den Rest des Waldes sieht man nicht, und sei er noch so groß. Tritt man indessen zurück, so sieht man immer mehr Bäume, je weiter man sich vom Waldrand entfernt. Für die Geschichte gilt, daß man sie sowohl aus größerem Abstand und damit im Gesamtzusammenhang betrachten, als man auch einzelne Ereignisse und Personen näher betrachten muß. Nur wer beides tut, wird der Geschichte gerecht. In Deutschland ist es doch leider so, daß der Wald im ganzen nicht gesehen wird, weil der Deutsche mit der Nase an einem Baum klebt, und nach dem Willen der Gauland-Beschimpfer auch kleben soll. Und dieser Baum ist auch noch mit den Exkrementen kontaminiert, die Gauland in seiner Metapher benannt hat. Souveräner Umgang mit der Geschichte sieht anders aus. Wenn ich Gauland richtig verstanden habe, hat er genau das sagen wollen.

Mit euch spielen wir nicht!

Am 2. März 2018 befasste sich der Deutsche Bundestag in einer Plenardebatte mit dem Antrag der AfD- Fraktion, den Schutz der deutschen Sprache im Grundgesetz als Staatsziel zu verankern. An und für sich normale parlamentarische Arbeit. Das Grundgesetz kennt schon jetzt neben dem quantitativ dominierenden staatsorganisatorischen Teil und den Grundrechten auch die Definition von Staatszielen. Sie haben keinen unmittelbaren Regelungsgehalt, legen den Gesetzgeber jedoch dahingehend fest, daß er diese Staatsziele möglichst durch Gesetzgebung fördert, und verpflichtet die Exekutive, sie durch praktisches Handeln umzusetzen. Es sind dies

  • das Sozialstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 1 GG
  • das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht, Art. 109 Abs. 2 GG
  • die Verwirklichung eines vereinten Europas, Art. 23 Abs. 1 GG
  • die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG
  • der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tierschutz, Art. 20 a GG.

Diese Staatsziele sind auch nicht sämtlich von Anfang an im Grundgesetz beschrieben worden. Vielmehr sind sie im Laufe der Jahre mehr geworden, wie ja überhaupt unsere Verfassung seit ihrem Inkrafttreten am 23. Mai 1949 bisher 60 mal geändert worden ist.

Der Schutz der Landessprache in der Verfassung ist auch nichts ungewöhnliches. Von den derzeit 27 Staaten der Europäischen Union haben 18 eine solche Regelung in ihrer Verfassung, darunter Österreich und natürlich Frankreich. Aber auch Länder wie die Schweiz, die Türkei und Kanada weisen derartige Verfassungsbestimmungen auf. Im Falle  mehrsprachiger Staaten wie der Schweiz  und Kanada werden im Lande tatsächlich gesprochenen Sprachen geschützt.

In Deutschland ist dies bisher nicht der Fall. Es gab jedoch vor allem in den letzten fünfzehn Jahren Vorstöße namhafter Politiker, den Schutz der deutschen Sprache als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Der künftige bayerische Ministerpräsident Markus Söder forderte dies bereits im Januar 2005. Auch der frühere Präsident des Deutschen Bundestages Norbert Lammert machte sich dafür stark und begrüßte ausdrücklich die von einer Mehrheit der CDU-Abgeordneten geforderte einschlägige Ergänzung des Grundgesetzes. Im Jahr 2010 startete er sogar eine Unterschriftenaktion mit diesem Ziel.

Auch wenn die praktische Bedeutung von Staatszielen im Grundgesetz nicht allzu groß ist, so entfalten sie durchaus ihre Wirkung. Das weitgehende Verbot der Schächtung in Deutschland wäre wohl nicht möglich geworden, gäbe es nicht eine entsprechende Festlegung im Grundgesetz. Auch erleichtert die Definition des Staatsziels der Förderung der Gleichberechtigung im Grundgesetz eine Gesetzgebung, die nicht lediglich die Abwehr von Diskriminierung, sondern das aktive Vorantreiben von Gleichberechtigungsmaßnahmen zum Gegenstand hat. Der Schutz der deutschen Sprache in der Verfassung kann somit tendenziell geeignet sein, Mißstände wie das Umsichgreifen des unsäglichen „Denglisch“ einzudämmen. Eine gewisse Wechselwirkung von Überzeugungen in der Bevölkerung und Propagierung von solchen Auffassungen an prominentester Stelle der Rechtsordnung, also in der Verfassung, ist nicht von der Hand zu weisen. So hat die Aufnahme des Staatsziels der  Wahrung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts dieses für eine gesunde Volkswirtschaft wichtige Ziel weiter in das allgemeine Bewußtsein gerückt.

Nun brachte die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag erneut einen solchen Antrag ein. Wer indessen erwartet hatte, es würde sich darüber eine sachliche Debatte des Für und Wider ergeben, der sah sich getäuscht. Nicht nur, daß sämtliche anderen Fraktionen sich gegen den Antrag wandten. Nein, das geschah in einer Art und Weise, die eines Parlaments eigentlich nicht würdig ist. Durchweg zog man das Anliegen der Antragsteller ins Lächerliche. Es wurde sehr schnell deutlich, daß man zum wiederholten Male die Kollegen von der AfD-Fraktion als geistig beschränkte, deutschtümelnde vorgestrige Schwachköpfe aus dem „dunklen Deutschland“ darstellen wollte, mit denen man als kultivierter weltoffener Demokrat aus dem „hellen Deutschland“ nichts zu tun haben will. Ein SPD-Abgeordneter fand es wohl besonders lustig, seinen Beitrag auf Plattdeutsch zum Besten zu geben. Damit wollte er wohl die Lächerlichkeit des Ansinnens der AfD-Fraktion dokumentieren. Ein Abgeordneter der Grünen fand sich wohl besonders witzig, als er die Frage aufwarf, was etwa mit „extremen“ Dialekten wie Oberpfälzisch geschehen solle. Diesen Angehörigen des intellektuellen Prekariats sei nur gesagt, daß der Schutz einer Sprache selbstverständlich auch deren Dialekte einschließt. Dialekte sind Bestandteile der Sprachen und nicht etwa andere Sprachen.

Bemerkenswert an dem Vorgang ist eigentlich nur zweierlei. Zum einen wird sehr deutlich, wie weit her es mit dem Demokratieverständnis der Parteien ist, die „schon länger im Parlament sitzen“, um ein geflügeltes Wort der Bundeskanzlerin abzuwandeln. Daß man damit auch die rund 6 Millionen Wähler, die dafür gesorgt haben, daß nun eine weitere Fraktion in den Deutschen Bundestag eingezogen ist, damit gleichzeitig zu irgendwie geistig nicht ganz auf der Höhe befindlichen Zeitgenossen herabstuft und damit beleidigt, merkt man in seinem Eifer allerdings nicht. Dummheit und Stolz wachsen auf dem selben Holz. Diese Volksweisheit ist natürlich solchen Politikern nicht geläufig, die es ohnehin nicht so sehr mit dem Volk haben, sondern sich als abgehobene, elitäre Kaste über den Köpfen „der Bevölkerung“ bzw. „der Menschen draußen im Lande“ begreifen.

Zum anderen wird hier auch an einem scheinbar nebensächlichen Detail deutlich, wie unterschiedlich die eigene Identität wahrgenommen wird. Ganz offensichtlich gibt es vor allem in den tonangebenden Kreisen von Politik, Medien und Hochschulen ein Selbstverständnis des Weltbürgers, der die Niederungen von Heimat und Nation verlassen und sich hinaufgeschwungen hat auf die lichten Höhen eines globalen Humanismus, der dem hehren Ziel des Wohles aller Menschen verpflichtet ist. Ein Verständnis der Nation als Schicksalsgemeinschaft, geprägt von gemeinsamer Abstammung und gewachsener Kultur, wie es grundsätzlich allen Völkern dieser Erde eigen ist, wird von dieser Spezies vor allem in unserem Lande als altbacken und vorgestrig abgelehnt.

Aus diesem Grunde versucht man natürlich eine Partei, die erkennbar die gewachsene eigene Kultur und das Bewährte schützen will, als Ansammlung lächerlicher Dumpfbacken und Anhänger brauner Blut- und Bodenideologie zu diffamieren. Ganz bewußt rückt man sie dann auch in die Nähe der NPD, damit sie von deren politischem Verwesungsgeruch kontaminiert werden soll. Wider besseres Wissen wird sie dann auch mit Bezeichnungen wie rechtsradikal und rechtsextrem belegt.

Die Wähler in Deutschland müssen sich bei ihrer Wahlentscheidung, die glücklicherweise immer noch frei und geheim ist, nicht vor den Wertungsrichtern der political correctness rechtfertigen. Je deutlicher die politische Klasse unseres Landes ihr wahres Gesicht zeigt, je leichter wird es den Wählern fallen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Das Licht

Die 24. Sure des Koran trägt die Überschrift „Das Licht“.

Ihr Vers 31 lautet in der Übersetzung des Tübinger Islamwissenschaftlers Rudi Paret*:

„Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Augen niederschlagen, und sie sollen darauf achten, daß ihre Scham bedeckt ist, den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, nicht offen zeigen, soweit er nicht (normalerweise) sichtbar ist, ihren Schal sich über den (vom Halsausschnitt nach vorne heruntergehenden) Schlitz (des Kleides) ziehen und den Schmuck, den sie (am Körper) tragen, niemand offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen (d.h. den Frauen, mit denen sie Umgang pflegen?), ihren Sklavinnen, den männlichen Bediensteten, die keinen (Geschlechts) trieb (mehr) haben, und den Kindern, die noch nichts von weiblichen Geschlechtsteilen wissen. Und sie sollen nicht mit ihren Beinen (aneinander) schlagen und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie (durch die Kleidung) verborgen tragen.“

Über das darin zum Ausdruck kommende verklemmt-verschwiemelte Verhältnis zur Sexualität wollen wir an dieser Stelle nicht sprechen. Darüber mag sich jeder seine eignen Gedanken machen.

Ergänzend sei auf die schon von ihrer Stellung her prominente 2. Sure hingewiesen, deren Vers 2 lautet:

„Dies ist die Schrift, an der nicht zu zweifeln ist, (geoffenbart) als Rechtleitung für die Gottesfürchtigen.“

Vers 228 Satz 5 dieser Sure lautet:

„Und die Männer stehen (bei alledem) eine Stufe über ihnen.“

Vers 223 Satz 1 lautet:

„Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. Geht zu (diesem) eurem Saatsfeld, wo immer ihr wollt!“

Im Deutschen Bundestag fand am 22. Februar 2018 eine Debatte über den Antrag der AfD-Fraktion statt, die Vollverschleierung von Frauen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Interessant ist, welche Begründungen von den übrigen Fraktionen zur Ablehnung dieses Antrages in die Debatte eingeführt wurden. So meinte ein Abgeordneter der SPD das Thema damit der Lächerlichkeit anheim geben zu können, daß er tatsächlich behauptete, in Berlin sei der Anblick einer Frau in Burka oder Niqab auf den Gehsteigen etwa so häufig wie der eines Vogel Strauß. Eine solche Äußerung kann natürlich nur von einem Menschen kommen, der in der Filterblase lebt, welche die Politiker umgibt, wenn sie in ihren Dienstwagen die Lebenswelt ihrer Wähler durcheilen, um sich in ihre Fraktionsräume und Plenarsäle zu begeben. Ein typisches Beispiel für die Gedankenwelt des politisch korrekten Milieus gab die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr zum besten. Diese 31-jährige Rechtsanwältin verstieg sich nicht nur dazu, ein derartiges Gesetz für verfassungswidrig zu halten, sondern meinte offenbar allen Ernstes, den in das textile Gefängnis gezwungenen Frauen Gutes zu tun, wenn man die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit nicht verbiete. Denn:

„Frauen, die bisher von ihren Männern und Familien gezwungen wurden, das Haus nur vollverschleiert zu verlassen, dürften ihr Haus künftig gar nicht mehr verlassen. Sie helfen den Frauen also nicht, sondern sie rauben ihnen das letzte bisschen Teilhabe an unserer Gesellschaft. Sie verstellen ihnen den durch ihren Sehschlitz möglichen Einblick in eine Welt, in der Frauen anders Leben.“

Das ist eben die typische Geisteshaltung der Schwachen und Nachgiebigen. Die einzig richtige Antwort auf diese Unterdrückung der Frauen kann doch nur sein, mit aller Härte derartiges zu unterbinden. Abgesehen davon, daß tatsächlich die Vollverschleierung jedenfalls von den meisten islamischen religiösen Autoritäten aus den oben zitierten Koranstellen nicht abgeleitet wird, denn sonst sähen wir in der Tat auf unseren Straßen nahe zu nur noch vollverschleierte Musliminnen, würde gerade das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit die betreffenden männlichen Familienvorstände dazu zwingen, sich zwischen einem angeblich göttlichen Gebot und dem irdischen Strafgesetz zu entscheiden. Würden sie tatsächlich dann die von ihnen abhängigen Frauen zwingen, Haus und Wohnung gar nicht mehr zu verlassen, würden sie sich damit offen strafbar machen.

§ 239 StGB lautet in Auszügen:

I. Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

II. Der Versuch ist strafbar.

III. Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt.

Man wende auch nicht ein, das sei polizeilich nicht zu überprüfen. Unsinn. Wenn man das will, kann man das auch. Dazu bearf es auch nicht unbedingt der Anzeigen durch Dritte, wenn diese auch durchaus hilfreich wären, wie das ja auch sonst der Fall ist. Natürlich wird man einwenden können, daß damit die Gefahr begründet werde, daß diese Männer samt ihrer Familien dann Deutschland notgedrungen verlassen müßten. Ich sehe allerdings nicht, welchen Nachteil das für unser Land bringen könnte. Vielmehr würden wir sicher nichts vermissen, wenn diese Leute künftig nicht unter uns, sondern dort leben würden, wo der Staat eine derartige Zwangsvermummung toleriert oder gar fordert, wie etwa Saudi Arabien.

in Deutschland hat eine naive Gutmenschlichkeit um sich gegriffen, die genau das Gegenteil von dem bewirkt, was für die Menschen gut ist. Gut gemeint ist selten gut, sagt ein altes deutsches Sprichwort. Für naive junge Akademikerinnen, sogar mit zwei juristischen Staatsexamina, gilt jedoch offenbar, daß ihnen der Blick auf das Offenkundige durch allerhand Verbildungsgerümpel verstellt ist.

*Rudi Paret, Der Koran, Verlag Kohlhammer Tübingen, 9. Aufl. 2004

 

Denken wär‘ nicht schlecht

habe ich mir gedacht, als ich mir heute in den Fernseh-Nachrichten einen Ausschnitt aus der Debatte des Bundestages angesehen habe. Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion hatte unter Hinweis auf das Ende des Bürgerkrieges in Syrien gefordert, man solle nun die Bürgerkriegsflüchtlinge nach Syrien zurückschicken. Das löste eine Welle der Empörung bei den anderen Fraktionen aus. Der Tenor dieser aufgeregten Beiträge kann dahingehend zusammengefaßt werden, daß man doch nicht Menschen in ein Land zurückschicken könne, dessen Diktator sich allerhand Verbrechen gegen sein Volk habe zuschulden kommen lassen, Angriffe mit Giftgas auf Dörfer eingeschlossen.

Klingt ja erst mal nicht schlecht. Wer will schon in ein Land zurück, dessen Regime so mit seinen Gegnern, aber auch mit unbeteiligten Zivilisten umgegangen ist. Doch kann man dabei nicht stehen bleiben. Deutschland ist ein Rechtsstaat. Deswegen handelt seine Regierung im Rahmen der Verfassung und völkerrechtlicher Verträge. (Leider nicht immer, wie wir in den letzten Jahren lernen mußten.) Einschlägig ist im vorliegenden Fall die Genfer Flüchtlingskonvention. Sie verpflichtet die daran gebundenen Staaten, Kriegsflüchtlingen für die Dauer des Krieges in ihrer Heimat Zuflucht zu gewähren, natürlich auch nur im Rahmen der eigenen Möglichkeiten. Mit anderen Worten: Wenn der Krieg vorbei ist, müssen die Kriegsflüchtlinge wieder nach Hause. Nur denjenigen unter ihnen, denen in ihrer Heimat nachweislich persönlich Verfolgung aus politischen Gründen droht, ist auf Antrag und nach bejahender Prüfung des geltend gemachten Asylgrundes Asyl zu gewähren. Von diesem Recht hat bislang noch niemand Gebrauch gemacht. Wenn sich die weinerliche Gefühlsduseligkeit durchsetzt, die der Empörung über den eingangs erwähnten Antrag der AfD-Fraktion zugrunde liegt, dann brauchen diese Syrer hier auch keinen Asylantrag zu stellen. Die sentimental grundierte Ignoranz der deutschen Gutmenschen macht das entbehrlich.

Doch wie gesagt: Denken wär‘ nicht schlecht.

Wenn zwei das gleiche tun….

Die öffentliche Erregung ließ schon nichts Gutes ahnen. Albrecht Glaser, von seiner Fraktion für das Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages vorgeschlagen, wurde prompt mit einem Zitat aus einer im Frühjahr gehaltenen Rede konfrontiert. Angesichts des Verhaltens islamischer Staaten und nicht weniger Muslime in Deutschland hatte er gesagt: „Wir sind nicht gegen die Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muß man das Grundrecht entziehen.“ Den letzten Satz mag man für eine harte Forderung halten. Bezieht man sie jedoch nur auf Menschen, die ihrerseits die Religionsfreiheit anderer nicht respektieren, wie das die voraufgegangenen Sätze nahe legen, ist das durchaus verständlich. Zwar kann man Grundrechte nicht im juristischen Sinne entziehen. Sie stehen jedoch durchaus in einem Gegenseitigkeitsverhältnis.

Zur Illustration will ich folgenden Text zur Diskussion stellen: „Die mitunter hilflosen Debatten um Kopftuch tragende Bewerberinnen für das Lehramt oder die Frage, ob und wie Religionsunterricht zu geben ist, berühren einen Nerv, weil wir uns nicht entschließen können, den Weg der religionsfreundlichen Neutralität fortzusetzen, wenn wir nicht sicher sind, daß die Religionsgemeinschaften ihrerseits grundsätzlich in politischer Neutralität einen Beitrag zu den kulturellen Grundlagen der freiheitlichen Gesellschaft leisten. Naheliegend wäre insofern, die Rolle der Kirchen und religiösen Gemeinschaften bei der Erhaltung der kulturellen Grundlagen einer humanen Gesellschaft zu überdenken. Wir brauchen eine Diskussion über die Kooperationsofferten und die Bedingungen für den Islam als große, vielfältige und für die Staaten Europas überwiegend neu kennengelernte Religion. Die Leitlinie ist auch hier Neutralität, aber ebenso die Erwartung des Staates, daß die Religionsgemeinschaften ungeachtet ihrer Glaubensfreiheit und Autonomie einen Beitrag zur Pflege der kulturellen Grundlagen der freien Gesellschaft leisten. Wo das freiheitliche Wertesystem und das friedliche Zusammenleben der Menschen untereinander durch religiöse Intoleranz bekämpft werden, endet die Religionsfreiheit der westlichen Verfassungen. Staaten wie Deutschland stehen auch der Kooperation mit eigenwilligen, von der sozialen Norm abweichenden Religionsgemeinschaften offen, wenn sie sich nur selbst für eine integrierende Kooperation öffnen: Das Grundgesetz verlangt von Religionsgemeinschaften nicht vollständige Loyalität mit den weltlichen Mächten, aber eine Mindestakzeptanz der öffentlichen Werteordnung, der fundamentalen Verfassungsprinzipien, die indes nichts mit einer Gefolgschaft für den jeweiligen Zeitgeist der Republik zu tun hat. Auch hier also wirkt das Prinzip der Gegenseitigkeit. Es liegt nicht nur der ursprünglichen Alltagserfahrung zu Grunde, es ist in reicher Form kulturell veredelt worden und beherrscht deshalb nicht nur einfache Sozialbeziehungen zwischen Anwesenden, sondern auch die Architektur von Gemeinschaften und ihre Beziehungen untereinander bis hin zum Völkerrecht. Nicht nur das Handeln des Einzelnen, sondern auch das Verhalten von Gemeinschaften lassen sich nach dem Gegenseitigkeitsprinzip normativ bewerten. Wer als Einzelner oder als Gemeinschaft vom Staat eine privilegierte Rechtsstellung erstrebt, muß der staatlichen Gemeinschaft dafür etwas geben, muß sie wenigstens als Reflex seines legitimen Eigennutzes in ihrem Bestand fördern, ihr Nutzen bringen.“ *

Das schreibt Udo di Fabio, Prof. für öffentliches Recht an der Universität Bonn und von 1999-2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts. Mit wohlgesetzten Worten und in eleganter juristischer Gedankenführung in einem Buch die Problematik der Grundrechte im Gegenseitigkeitsverhältnis darzulegen, ist eine Sache. In einer Rede oder einem Interview das Thema in gebotener Kürze anzuschneiden, ist eine andere Sache. Inhaltlich gleichen sich die Aussage des Politikers und die Ausführungen des Professors. Doch gilt auch die uralte Erkenntnis: Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das gleiche. Im Falle Glaser, der nun einmal nach politisch korrekter Auffassung für die Partei der politischen Schmuddelkinder im deutschen Bundestag sitzt, wird die böswilligste Auslegung des Zitats gefunden, um ihn zur politischen persona non grata zu machen, die man selbstverständlich nicht mit dem ehrenvollen Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages betrauen darf. Im Falle des Rechtslehrers und ehemaligen Verfassungsrichters Di Fabio indessen handelt es sich selbstverständlich um eine seriöse und zutreffende Interpretation des Grundgesetzes, was ja auch tatsächlich so ist. Doch darüber mag sich jeder seine eigene Meinung bilden. Schließlich steht über dieser Website „sapere aude!“

*Udo di Fabio, Die Kultur der Dreiheit, Verlag C:H:BeckMünchen 2005, S. 174 f.