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Kampagnenjournalismus

Der Bundestagswahlkampf erreicht seinen Höhepunkt. In der letzten Woche vor dem Tag, da die Wähler sich nun final entscheiden und mittels Stimmzettel ihr zentrales demokratisches Recht ausüben, in dieser Woche muß möglichst noch der letzte unwillige, unentschlossene, vielleicht auch uninteressierte Wähler (m/w, versteht sich) überzeugt werden zu wählen, natürlich „richtig“. Da will der erprobte Meinungsmacher keine Chance auslassen, die Leute vom Guten, Wahren und Schönen zu überzeugen und vor der Herrschaft des Satans zu warnen, die doch heraufziehen könnte, weil der Dummlack an der Wahlurne gar nicht begreift, was da in Deutschland abläuft. Und so wird dann gelogen und verleumdet, was das Zeug hält, denn der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel. Ein besonders häßliches Beispiel dafür konnten die Nürnberger heute morgen beim Frühstück lesen. Das hat mich dann veranlaßt, der Redaktion dieser Postille folgendes ins Stammbuch zu schreiben:

„Der Kommentar von Wolfgang Schmieg kann als Musterbeispiel für Kampangnenjournalismus angesehen werden. Jedenfalls trifft diese Bewertung auf seine Ausführungen zur AfD zu. Ist schon die Charakterisierung als „Sammelsurium aus konservativen, nationalistischen und völkischen Elementen“ grenzwertig und polemisch, so sind die nächsten Zeilen nur noch als Hetze zu qualifizieren. Denn daß der Einzug dieser Partei in den Bundestag „den demokratischen Kern des Parlaments vor eine harte Probe stellen“ soll, ist in zweierlei Hinsicht verleumderisch. Zum einen, und das hat Herr Schmieg in seinem furor wohl gar nicht bemerkt, insinuiert er damit, nur der Kern, aber nicht die Masse der Abgeordneten sei demokratisch gesinnt. Jedenfalls kann das denknotwendig nicht anders verstanden werden. Und zum zweiten heißt das natürlich, die AfD sei keine demokratische Partei, wobei man schon fragen muß, ob es um die demokratische Gesinnung der Mitglieder oder die demokratische Wahl der Partei geht. Natürlich soll der Leser glauben, es mangele den Mitgliedern dieser Partei an demokratischer Überzeugung. Worauf dieses Urteil gegründet werden könnte, verschweigt er wohlweislich, denn weder das Partei- noch das Wahlprogramm geben dafür einen Anhaltspunkt. Die Hetze wird dann weiter verschärft mit persönlicher Verächtlichmachung von führenden Politikern der Partei, wenn es heißt, daß künftig zum Alltag der parlamentarischen Arbeit „die direkte Konfrontation mit unappetitlichen Figuren wie Gauland und Storch“ gehören werde. Das ist sprachlich unter der Gürtellinie und findet sein historisches Vorbild da, wo der Verfasser diese Partei und ihre Repräsentanten in verleumderische Absicht verorten will. Die Einstufung als „rechtsextrem“ schließlich ist entweder die bewußte Steigerung der Verleumdung oder der Ausweis mangelnder politischer Bildung, was man dem ehemaligen Chefredakteur einer deutschen Tageszeitung eigentlich kaum unterstellen kann. Denn im Unterschied zu „rechts“, was ein bloß relativer politischer Begriff ist, weil es zum Beispiel auch innerhalb der SPD einen „rechten“ Flügel gibt (Seeheimer Kreis), „rechtsradikal“, was als gerade noch innerhalb des Verfassungsbogens verordnet wird, weil es an der aktiv-kämpferischen Gesinnung gegen den demokratischen Rechtsstaat fehlt, ist  „rechtsextrem“ die gängige Bezeichnung für eine politische Gesinnung, die den demokratischen Rechtsstaat abschaffen will und daran mit allen Mitteln arbeitet. Das ruft zwingend die Verfassungsschutzbehörden auf den Plan, die jedoch ausdrücklich erklärt haben, es bestehe kein Anlaß, diese Partei auch nur zu beobachten. Mir ist auch nicht bekannt, daß irgend ein Inhaber eines Lehrstuhls für Politische Wissenschaften an einer deutschen Universität die AfD so einstufen würde. Wenn also ein Journalist wie Herr Schmieg jemanden als „rechtsextrem“ bezeichnet, dann ist die verleumderische Absicht zu unterstellen nach dem alten Grundsatz: „Audacter calumniare, semper aliquid haeret!“ Oder aber auch auf dieser journalistischen Höhe kuschelt man sich im Kokon der Unkenntnis ein, warm umspült vom mainstream der political correctness, im Wohlgefühl der Gewißheit, zur übergroßen Mehrheit der Medienschaffenden, Künstler, Geistlichen und Intellektuellen bzw. derjenigen, die sich für solche halten, zu gehören. Ein Verlag, der sich nicht entblödet, Anzeigen aller politischen Parteien zu veröffentlichen, solche der AfD jedoch unter Hinweis auf seine politische Linie abzulehnen, ist natürlich das Mistbeet, in dem solcher Kampangnenjournalismus wächst und gedeiht.“

Soweit der zitierte Brief. Solcher Kampangnenjournalismus ist nicht besser als das Pöbeln und Herumschreien von wohlwollend „Wutbürgern“ genannten Leuten, die sich schlichtweg nicht benehmen können. Ihnen kann man nur raten, die Klappe zu halten, wenn sie nicht imstande sind, sich auszudrücken wie ein kultivierter Mensch, auch wenn man den politischen Gegner hart ins Gebet nehmen will. Wenn solche Leute indessen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, dann ist das ihr demokratisches Recht, ja ihre demokratische Pflicht. Und dabei können sie auch, weil sie ja nur zwei Kreuzchen machen, sprachlich nicht ins sprichwörtliche Klo greifen. Das unterscheidet sie dann auch von Skribenten wie dem oben vorgestellten Herrn Schmieg.

Si tacuisses, philosophus mansisses

Es kann kein wohlmeinender Mensch gewesen sein, der unserem Zensurministerlein geraten hat, sich öffentlich zu Rechtsfragen zu äußern. Denn um eine Rechtsfrage geht es, wenn die Verfassungswidrigkeit einer politischen Partei beurteilt werden soll. Am juristischen Hochreck des Verfassungsrechts hat Heiko Maas nun die Riesenfelge zu turnen versucht. Geworden ist daraus eine klägliche Bauchwelle mit armrudernden Absturz statt einem Abgang in den Stand. Angesichts der juristischen Qualifikation und Expertise dieser Verlegenheitslösung für das angesehene Amt des Bundesjustizministers verwundert das auch nicht.

Zur Sache: In einem Namensbeitrag für die Frankfurter Rundschau – wer, wenn nicht ein seit Jahrzehnten treu zur SPD stehendes Blatt könnte sich auch dafür zur Verfügung stellen – vom 10.09.2017 unternahm es dieser famose Jurist, der geneigten Leserschaft auszudeutschen, daß und warum die AfD jedenfalls in Teilen verfassungswidrig sei. Denn das Programm dieser Partei mißachte an mehreren Stellen die verfassungsmäßige Ordnung. Sogar die Würde des Menschen sei für sie antastbar.

Das ist starker Tobak und bedarf daher einer überzeugenden Begründung. Nun hat das Bundesverfassungsgericht bereits im SRP-Urteil vom 23.10.1952 die Mindestprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland definiert. Das sind die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip, die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Verfassungswidrig im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG ist eine Partei aber erst, wenn sie mit Gewalt gegen diese Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert. Im KPD-Urteil vom 17.08.1956 heißt es daher: „Es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen. Sie muß planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen zu wollen.“ Gemäß Art. 79 Abs. 3 GG kann der Gesetzgeber nicht einmal mit verfassungsändernder Mehrheit die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in Art. 1 und 20 niedergelegten Grundsätze ändern. Das ist die sogenannte Ewigkeitsgarantie des demokratischen, föderalen Rechtsstaates.

Wenn der Rechtskandidat im Staatsexamen prüfen soll, ob eine politische Partei verfassungswidrig ist, muß er sich also an diese Vorgaben halten, wenn er das Examen bestehen will. Schauen wir also, was der Bundesjustizminister zu diesem Thema schreibt.

Zu Beginn schwurbelt er unverbindlich weit weg vom Wortlaut des Grundgesetzes über dessen Entstehungsgeschichte und sein angebliches historisches Wertefundament. Davon wolle jene Partei nichts wissen, weil sie im Geschichtsunterricht angeblich den Schwerpunkt auf das 19. Jahrhundert und die Befreiungskriege legen will. Identitätsbildend solle jene Epoche des Nationalismus sein, in der Preußen-Deutschland Kriege gegen Dänemark, Österreich und Frankreich vom Zaune gebrochen habe. Nun findet sich davon im Wahlprogramm der AfD für die Bundestagswahl kein Wort. Was übrigens daran verfassungswidrig sein könnte, in den Schulen wieder mehr über die Zeit zu lehren, in der Deutschland sich einerseits zum Nationalstaat, und andererseits auch zur Demokratie entwickelte, bleibt wohl das Geheimnis des Juristen Heiko Maas.

Seine Behauptung, das Grundgesetz sei als bewußter Gegenentwurf zur Nazibarbarei geschaffen worden, deswegen sei auch seit 1949 das „vereinte Europa“ als Staatsziel im Grundgesetz verankert, würde ihm in der Prüfungsklausur sicherlich einen dicken roten Strich und einen strengen Kommentar des Prüfers einbringen. Denn im Grundgesetz von 1949 fand sich nichts von alledem. Art. 24 legte ursprünglich nur fest, daß der Bund durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen könne und er sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen könne. Erst Jahrzehnte später nach Schaffung der Europäischen Union wurde die heutige Fassung des Art. 23 GG eingeführt. Danach wirkt die Bundesrepublik Deutschland zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der Europäischen Union mit. Wie dieses vereinte Europa verfaßt sein soll, legt das deutsche Grundgesetz naturgemäß nicht fest. Bekanntlich gibt es in Deutschland und Europa sehr unterschiedliche Vorstellungen von der Rechtsnatur des vereinten Europa, ob Bundesstaat oder Staatenbund. Im Wahlprogramm der AfD heißt es dazu: „Die Zukunft Europas liegt nicht in der EU in ihrem jetzigen Zustand und auch nicht in ihrer weiteren Zentralisierung, sondern in einem Europa souveräner Staaten, die partnerschaftlich zusammen arbeiten.“ Was daran auch nur im Ansatz verfassungswidrig sein soll, ist beim besten Willen nicht nachvollziehbar. Der Prüfer wird also in der Klausur nicht nur die unzutreffende Darstellung der Verfassungsgeschichte, sondern auch eine abwegige verfassungsrechtliche Beurteilung des zu prüfenden Wahlprogramms rügen.

Ausdrucksstark und begründungsschwach fährt unser Rechtskandidat weiter und schreibt: „Der Rassenwahn der Nazis hatte zur Ermordung von 6 Millionen Juden geführt. Dieses Menschheitsverbrechen vor Augen, wurden 1949 die Religionsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauungen in den Artikeln 3 und 4 des Grundgesetzes festgeschrieben.“ Da wirft unser Prüfling einiges durcheinander. Rasse und Religion sind zwei verschiedene Dinge. Auch sind der Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 GG, und die Religionsfreiheit (genau genommen: Freiheit, seine Religion auszuüben), Art. 4 Abs. 3 GG, zwei verschiedene Regelungsbereiche. Rassenwahn und Holocaust haben auch nicht die Mütter und Väter des Grundgesetzes dazu bewogen, die Religionsfreiheit einzuführen. Vielmehr findet sich diese bereits in Art. 135 der Weimarer Reichsverfassung, wo es heißt: „Alle Bewohner des Reichs genießen volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung wird durch die Verfassung gewährleistet steht unter staatlichem Schutze. Die allgemeinen Staatsgesetze bleiben hiervon unberührt.“ Auch dieser Abschnitt der Arbeit des Rechtskandidaten dürfte vor dem Auge des Prüfers keine Gnade finden.

Im folgenden echauffiert sich der Verfasser darüber, daß die AfD pauschal das Verbot von Minaretten und Muezzinrufen fordert. Nun kann man Zweifel daran haben, ob eine solche Forderung, auch in einem Wahlprogramm, besonders klug ist. Indessen kann man keinesfalls diese Forderung für verfassungswidrig halten. Auf die Definition der Verfassungswidrigkeit ist nochmals hinzuweisen. Art. 4 Abs. 3 GG unterfällt eben nicht der sogenannten Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. Der Verfassungsgesetzgeber kann mit Zweidrittelmehrheit Gesetze beschließen, die insoweit die Religionsausübungsfreiheit einschränken, als sie beispielsweise öffentliche Bauvorschriften so gestalten, daß etwa die orientalische Bauform der Moschee mit Minaretten nicht zugelassen ist. Im übrigen zeigt die religiöse Praxis der Muslime in Deutschland seit Jahrzehnten, daß Moscheen nicht zwingend diese orientalische Bauform haben müssen. Auch dieser Passus aus der Feder des Prüflings wird ihm keine Punkte bringen.

Wo im Wahlprogramm der AfD unser Zensurministerlein einen Passus gefunden haben will, wonach Untersuchungshaft auch ohne Vorliegen von Haftgründen verhängt werden können soll, bleibt wohl sein Geheimnis. Der reklamierte Verstoß gegen die Garantie der Menschenwürde in Art. 1 des Grundgesetzes kann also nicht aufgefunden werden. Ob im übrigen jede staatlich angeordnete Freiheitsentziehung auch ohne richterliche Entscheidung immer gegen das Grundgesetz verstoßen würde, ist eine ganz andere Frage. Wir wollen sie hier nicht weiter prüfen. Erinnert sei nur an die vorläufige Festnahme durch Polizeivollzugsbeamte.

Die Forderung, das Waffenrecht zu lockern, um den Bürgern damit mehr Sicherheit zu geben, sieht der juristische Überflieger gar als Angriff auf den Rechtsstaat an, selbstverständlich im Kontext ebenfalls verfassungswidrig. Für soviel Kreativität bekommt man allerdings keinen Ehrendoktor, sondern in der Prüfung Null Punkte.

Besonders aufzustoßen scheint dem Politiker, der sich auf das Glatteis der Juristerei begibt, die Forderung der AfD in Ziff. 7.2 ihres Wahlprogramms, wonach sie das vom Grundgesetz geschützte und bewährte Leitbild der Ehe und traditionellen Familien mit Kindern bewahren und stärken will. Wo der Verfasser im übrigen die Forderung nach einem Ministerium, das die Bevölkerungsentwicklung nach wissenschaftlichen Kriterien koordiniert, gefunden hat, bleibt im Dunkeln. Was daran aber verfassungswidrig sein soll, noch viel mehr. Daraus auch noch ableiten zu wollen, die Partei wolle vorschreiben, wie viele Kinder wir bekommen sollen und dürfen, ist schon abenteuerlich. Inwieweit das vor allem die in der Tat von unserem Grundgesetz garantierte freie Lebensgestaltung des einzelnen nur berühren soll, erschließt sich nicht. Sicher ist das Familienbild der AfD ein anderes, als das der diversen Propagandisten von Gender and Diversity, wonach Familie so ziemlich alles ist, was mehr als zwei Personen umfaßt.

An und für sich sollte man über diese Auslassungen eines leibhaftigen Bundesjustizministers mit beiden juristischen Staatsexamina den sprichwörtlichen Mantel des barmherzigen Schweigens breiten. Indessen hat dieser juristische Rohrkrepierer ein hohes Staatsamt inne, in dessen Zuständigkeitsbereich die Gerichte und die Vorbereitung der Gesetzgebung fallen. Erstaunlicherweise ist die Zahl seiner politischen und medialen „Follower“, um einmal diesen Begriff zu gebrauchen, erheblich. Mir scheint es daher durchaus geboten zu sein, die juristische Blamage auch öffentlich zu machen.

 

 

 

 

Von Demokraten und Spezialdemokraten

Zu den Binsenweisheiten, die in unseren Tagen allerdings besondere Beachtung verdienen, gehört auch die, daß die Politik viel zu wichtig ist, als daß man sie den Politikern allein überlassen könnte. Politiker, die noch nicht ganz vergessen haben, daß sie eigentlich nur Vertreter des Volkes, nicht aber der Souverän selbst sind, ermutigen denn auch dazu, sich mit dem Tagesgeschehen zu befassen und wenn möglich, politisch auch aktiv zu werden. Ohnehin ist die Demokratie die einzige Staatsform, die unseren zivilisierten Vorstellungen von Menschenwürde gerecht wird. Denn untrennbarer Bestandteil der Menschenwürde ist auch die Eigenverantwortlichkeit des Menschen. Sie hat dann auch in sehr früher Zeit im alten Griechenland zu den Anfängen eines demokratischen Staatswesens geführt. Die freien Bürger der dortigen Stadtstaaten bestimmten durch Wahlen und Abstimmungen über die Geschicke ihres Gemeinwesens. Der Schönheitsfehler aus unserer Sicht war allerdings, daß sowohl die Frauen als auch die Sklaven davon ausgenommen waren. Doch wir wollen frühere Jahrhunderte und Jahrtausende nicht an den Maßstäben unserer Zeit messen. Die parlamentarische Demokratie mit ihren repräsentativen Elementen war letztendlich die Notlösung, welche die im Vergleich zu den antiken Stadtstaaten ungeheure Zahl von Bürgern erforderlich machte. Es mögen zwar wenige hundert Athener im alten Griechenland und wenige tausend Bürger eines Schweizer Kantons über einzelne Sachfragen entscheiden können, Millionen von Bürgern eines modernen Staates können das nicht. Deswegen müssen sie schlicht und einfach Bevollmächtigte bestellen, die für sie in ihrem Auftrag das Staatswesen leiten und verwalten. In jüngster Zeit hat allerdings der rasende technische Fortschritt insbesondere im Kommunikationswesen Möglichkeiten der Mitentscheidung geschaffen, die etwa im 19. und 20. Jahrhundert noch nicht vorstellbar waren. Es ist daher legitim, heute nach erweiterten Möglichkeiten der direkten Demokratie über die bereits existierenden Volksentscheide hinaus nachzudenken. Doch nun genug der Demokratietheorie. Denn das Recht zur Mitgestaltung der politischen Verhältnisse wird in unseren Tagen in einem Ausmaß mißverstanden und auch mißbraucht, das die Mitglieder der verfassunggebenden Versammlung von 1949 sich in ihren schlechtesten Albträumen nicht haben vorstellen können.

Die Rede ist von einem Aktionsbündnis, das unter dem Motto: „Aufstehen gegen Rassismus“ dazu aufruft, Wahlkampfveranstaltungen einer demokratischen Partei massiv zu stören, zu behindern und wenn möglich, zu unterbinden. In ihrem Aufruf heißt es nach der einleitenden Behauptung, fast täglich griffen Rassisten und Rassistinnen – so viel Gender muß sein – Flüchtlingsheime an, islamfeindliche Übergriffe nähmen zu: „Währenddessen wird die Alternative für Deutschland (AfD) zunehmend zum Sammelbecken für Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. An vielen Orten ist die AfD Zentrum der extremen Rechten geworden. Abgeordnete der AfD verbreiten Naziparolen und hetzen gegen Andersdenkende. Die AfD ist zu einer ernsthaften Gefahr geworden, für all jene, die nicht in ihr rechtes Weltbild passen.“ Die Verfasser dieses Aufrufs bleiben Belege und Beispiele für diese Behauptung schuldig, natürlich auch für die subtile Behauptung, die AfD sei ihrerseits gewalttätig ( „ernsthafte Gefahr für all jene die nicht in ihr rechtes Weltbild passen“). In ihrer immerhin 40 Seiten starken Broschüre behaupten die Initiatoren dieses Aufrufs zum Wahlkampf dieser Partei: „Je nach Kontext der Veranstaltung und Strategie der Redner*in, vertritt die AfD dort offen rassistische Positionen oder versucht eher unterschwellig Stimmen zu fangen. Sie fabulieren dann zum Beispiel über Kulturen, die angeblich nicht zusammenpassen oder über angebliche „Bedrohung durch Muslime“. Doch auch AfDler*innen, die sich national-konservativ geben, kämpfen Seite an Seite mit bekennenden Rassist*innen und Neo-Nazis. Ein relevanter Teil der Rechten bezieht sich nicht mehr offen auf Rassentheorie, Antisemitismus und den Nationalsozialismus, sondern versteckt seine rassistischen oder sogar faschistischen Ziele unter einem national-konservativen Deckmantel, angeblicher Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Theorie des Ethnopluralismus. Dies ist eine rassistische Theorie, die sich nicht auf biologische Abstammung, sondern auf die Zugehörigkeit zu verschiedenen Kulturen bezieht. Die Kombination von offenem Rassismus oder Geschichtsrevisionismus mit ethnopluralistischen und national-konservativen Positionen dient der Relativierung und der Verschleierung rassistischer und faschistischer Ziele. Beides ist entscheidend für das Erfolgsrezept der AfD und schafft erst die Voraussetzung, daß Neo-Nazis in Landesparlamente in den Bundestag einziehen können.“

Nun läßt sich zu diesen kruden Behauptungen allerhand sagen. Vor allem fehlt jeder Beleg. Die Technik hinter dieser Argumentation ist offensichtlich: In der Art von Verschwörungstheorien wird den Rednern der AfD unterstellt, nicht zu meinen, was sie sagen. Das Grundgesetz gewissermaßen als Tarnkappe für den „Nazi“. Nebenbei bemerkt: Der Ethnopluralismus ist schon per se keine rassistische Theorie, weil er eben nicht an die blutsmäßige Abstammung anknüpft, sondern an die Zugehörigkeit zu einem Kulturkreis. Zum mitteleuropäischen, speziell deutschen Kulturkreis gehört aber unstrittig jeder Mensch, der hier aufgewachsen und kulturell geprägt worden ist, unabhängig davon, woher seine Vorfahren gekommen sind.

Größte Wachsamkeit gegenüber diesen sogenannten Aktivisten ist geboten, wenn man sich betrachtet, in welcher Art und Weise sie vorgehen wollen, und auch tatsächlich vielfach vorgehen. Da wird unter anderem empfohlen: „Infostände ärgern“ und gleich erklärt, wie das geht, nämlich durch umzingeln, einmauern und einwickeln, zum Beispiel mit Trassierband. Ein Beispiel aus Limburg an der Lahn wird als Video eingestellt. Darauf ist zu sehen, wie ein Infostand der AfD von sogenannten Aktivisten derart dicht umstellt wird, daß Passanten unmöglich gemacht wird, zu dem Infostand zu gehen, und dort mit den anwesenden Mitgliedern der AfD zu sprechen bzw. sich von ihnen politisches Werbematerial aushändigen zu lassen. Daß es sich hierbei um den Straftatbestand der Nötigung gem. § 240 StGB handelt, muß nicht näher erläutert werden. In ihrer Broschüre versuchen die Verantwortlichen auch die umworbenen künftigen Mitstreiter dadurch zu beruhigen, daß sie behaupten, eine solche Aktion stehe als Kundgebung ihrerseits unter dem Schutz der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit. In der Art des schlechten Juristen wird dann auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Beleg hierfür genannt, ohne allerdings deren Sachverhalt mitzuteilen. Das ist aber unbedingt erforderlich, um beurteilen zu können, ob der vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Fall mit dem hier gezeigten so weit übereinstimmt, daß man die Grundsätze der Entscheidung jenes Falles auf diesen Fall anwenden kann. Liest man die Entscheidung nach, so stellt man fest, daß in jenem Falle nicht etwa ein Info-Stand einer Partei umstellt und abgeriegelt worden ist, sondern daß lediglich der Beschwerdeführer in der Nähe dieses Standes per Megaphon krakeelt hat. Das heißt also, daß die Verfasser jener Broschüre ihre Adressaten zu Straftaten animieren und ihnen gleichzeitig wider besseres Wissen erklären, es handele sich eben nicht um strafbare Handlungen. Aus der Sicht des Juristen hat derartiges ein ganz besonderes Geschmäckle.

In der Broschüre und dem Internetauftritt wird dann auch empfohlen, Veranstaltungen zu stören. Die  „Veranstaltungsortbesitzer“ – für eine solche Begriffsdrechselei hätte mir mein Deutschlehrer seinerzeit sicherlich ein „mangelhaft“ gegeben – sollen die Aktivisten kontaktieren und  „zum Absagen überzeugen“ – auch hier muß ich bezweifeln, ob der Verfasser tatsächlich Abitur gemacht hat – , was nach allen Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit nichts anderes heißt, als daß man die betreffenden Gastwirte vor die Wahl stellt, entweder über kurz oder lang die Fenster ihrer Lokale neu verglasen zu müssen, oder aber die bereits gebuchte Veranstaltung der AfD mit entsprechenden Kostennachteilen abzusagen. Also ein Aufruf zur Begehung von Straftaten wie Nötigung und Sachbeschädigung. Beschwichtigend wird hinzugefügt, daß die Gastwirte natürlich nicht gemeint seien, sondern man nur gegen die AfD vorgehen wolle. Doch den Gastwirten wird klargemacht: „Wer sich in dieser Situation aber schützend vor die AfD stellt, muß Kritik und Protest ertragen.“ Was darunter zu verstehen ist, kann nach den Erfahrungen in den letzten Monaten nicht zweifelhaft sein. Des weiteren wird dazu aufgerufen, Störaktionen während der Veranstaltungen der Partei durchzuführen, um „Nazis“ zu enttarnen. Nun gibt es in dieser Partei keine Nationalsozialisten, wie jeder weiß. Leute mit Sympathien für die seit 1945 nicht mehr existente NSDAP findet man allenfalls noch in der NPD. Dieser hat das Bundesverfassungsgericht bekanntlich Verfassungsfeindlichkeit bescheinigt, sie jedoch wegen ihrer politischen und wirtschaftlichen Schwindsucht als so ungefährlich eingestuft, daß es eines Verbotes nicht bedarf.

Wenig überraschend wird natürlich auch dazu aufgerufen, allerorten (Toiletten, Schulhöfe, Bushaltestellen etc.) irgendwelche Aufkleber anzubringen. Daß es sich dabei um Sachbeschädigung, § 303 StGB, handelt, ist Jurastudenten bereits in den Anfangssemestern klar.

Bemerkenswert ist vor allem, wer diese in vielerlei Hinsicht rechtswidrige Aktion, die darüber hinaus einen Anschlag auf die politische Kultur in unserem Lande darstellt, unterschriftlich unterstützt. Aus der Politik sind das nicht unerwartet weite Teile der SPD, der Grünen und die Linke. Einzelne Politiker dieser Parteien halten es sogar für angebracht, auch persönlich als Unterstützer aufzuscheinen. Um die wichtigsten zu nennen: Katarina Barley, Ralf Stegner, Manuela Schwesig und Eva Högl von der SPD, Kathrin Göring-Eckardt, Toni Hofreiter und Cem Özdemir von den Grünen, Dietmar Bartsch, Katja Kipping, Petra Pau und Bernd Riexinger von der Linken. Doch auch das Who is Who der Gewerkschaften, beginnend mit Frank Bsirske und einer Vielzahl von Ersten Bevollmächtigten der Einzelgewerkschaften und die unvermeidlichen Vertreter der Kirchen, aber auch Institutionen wie die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands e.V. und die jüdische Gemeinde Pinneberg halten es wohl für unverzichtbar, hier aufzuscheinen. Bemerkenswert ist die Zahl von Hochschullehrern verschiedener Disziplinen, darunter angesichts der glatt rechtswidrigen Aktionen des Bündnisses zu meinem nicht geringen Erstaunen der Jurist Prof. Dr. Normen Paech, aber auch Gestalten vom Narrensaum der Gesellschaft wie diverse Bands mit so bezeichnenden Namen wie Narcolaptic, Rantanplan, Schmutzki und der unvermeidliche Linksbarde Konstantin Wecker.

Wenn führende Vertreter zweifellos demokratischer Parteien sich einer solchen Aktion anschließen und damit Aufrufe zu Straftaten unterstützen, dann kann ich nicht umhin, diese Leute nicht mehr in den Reihen der Demokraten zu verorten. Vielmehr handelt es sich um ganz besondere „Spezialdemokraten“. Das sehe ich offenbar nicht alleine so. Die Verfassungsschutzbehörden diverser Bundesländer haben mitgeteilt, diese Organisation zu beobachten, worüber sich diese Spezialdemokraten natürlich empören. Man kann nur anregen, dass auch die Staatsanwaltschaften hier einmal genauer hinsehen und sodann die notwendigen Strafverfolgungsmaßnahmen in die Wege leiten.

 

 

Der Pfosten

Es ist offenbar noch nicht genug über den Möchtegern-Führer einer fundamental-oppositionellen „Bewegungspartei“ geschrieben worden. Den Hinterzimmer-Volkstribunen und Westentaschen-Hitler aus Thüringen. Wer ernsthaft behauptet, eine politische Partei müsse den Umgang mit dem tausendjährigen Reich unseligen Angedenkens in unserer Zeit zum Wahlkampfthema machen, und wer sich dazu eines Sprachgebrauchs und einer Rhetorik bedient, die fatal an eben jenen Halbgebildeten aus Braunau erinnert, dem ist nicht mehr zu helfen. Noch weniger zu helfen ist denen, die ihm nachlaufen wie die Kinder von Hameln dem Rattenfänger im Märchen. In die Reihe der Pfosten stellen sich die Mitglieder seiner Partei, die ihm auch noch den Rücken stärken und gegen seinen umgehenden Ausschluß stimmen. Wer verhindern will, daß in Deutschland eine unverbrauchte politische Kraft Einfluß auf die politischen Entscheidungen auch auf Bundesebene gewinnt, der muß sich hinter Höcke und seinen sog. Flügel aus der Mottenkiste der Politik des 20. Jahrhunderts stellen. Wer allerdings Pfosten, auch Vollpfosten, nur an seinem Gartenzaun brauchen kann, der muß dafür sorgen, daß dieser politische Geisterfahrer so schnell wie möglich aus dem Verkehr gezogen wird.

Duo cum faciunt idem, non est idem

Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe, textete einst bissig der römische Dichter Terenz. Damit hat er eine jener unsterblichen Weisheiten formuliert, die in der Tat immer wieder auf Sachverhalte des privaten wie des öffentlichen Lebens zutreffen. Das können wir aktuell wieder an der Aufregung um die Anträge auf dem bevorstehenden Satzungsparteitag der AfD beobachten, die eine Eindämmung des Islams in der deutschen Öffentlichkeit bezwecken. Unter anderem wird wohl beschlossen werden, ein Verbot des Imports von Imamen und der Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland in die Satzung der Partei aufzunehmen. Darob hat sich nun allenthalben ein Sturm der Entrüstung erhoben. Der Vorwurf der Islamfeindlichkeit ist noch der harmloseste. Eine SPD-Politikerin, die beinahe unsere Bundespräsidentin geworden wäre wie auch der ebenso unvermeidliche wie unsägliche Aiman Mayzek stellten das in eine Reihe mit der Judenverfolgung durch die Nazis.

Abgesehen davon, daß dies natürlich hanebüchener Unsinn ist, wollen wir zu diesem Thema doch einmal kurz in die jüngsten Pressemeldungen schauen. So erfahren wir heute aus der Welt am Sonntag und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, daß in deutschen Moscheen derzeit rund 970 Imame predigen, die von der türkischen Religionsbehörde entsandt worden sind. Ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland liege in der Regel bei fünf Jahren, schreibt die Welt am Sonntag unter Berufung auf die türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib). Das geht selbst dem Grünen-Chef Cem Özdemir zu weit. Zwar gebe es in diesen Moscheen durchaus viele engagierte Gemeindemitglieder, die seines Erachtens „tolle Arbeit“ leisteten. Der Dachverband selbst aber sei der verlängerte Arm des türkischen Staates. Ankara mache die Ditib immer mehr zu einer politischen Vorfeldorganisation der regierenden AKP. Darüber hinaus sieht Özdemir vor allem den Einfluß des Wahabismus als großes Problem. Der Wahabismus ist nun einmal tatsächlich ein Steinzeit-Islam, eher aber ein authentischer Islam, der zum Beispiel Frauen verbietet, Auto zu fahren und Todesurteile auf den Marktplätzen durch Kopfabschlagen vollstrecken läßt. Aber auch die Bürgermeisterin des Berliner Bezirks Neukölln, eine SPD-Politikerin, sieht es kritisch, wenn Moscheevereine fremdgesteuert sind und dort Imame predigen, die nicht nach dem deutschen Werteverständnis ausgebildet und hier aufgewachsen sind. Der SPD-Vorsitzende Gabriel hat dem auch entsprochen, indem er im Dezember des vergangenen Jahres Saudi-Arabien vor der Finanzierung von Extremismus gewarnt hat. Die Finanzierung wahabitischer Moscheen in aller Welt aus Saudi-Arabien sieht er äußerst kritisch und fordert gar ein radikales Vorgehen. Dieser radikale Fundamentalismus, der sich in salafistischen Moscheen abspielt, ist nicht minder gefährlich als der Rechtsradikalismus, so Gabriel, wobei ihm SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann ausdrücklich beispringt. Auch der Präsident des Bundesamtes für den Verfassungsschutz hat im März dieses Jahres vor der Radikalisierung von Flüchtlingen in Moscheen gewarnt. Überhaupt hat er vor der wachsenden Zahl nicht moderater arabischsprachiger Moscheen in Deutschland gewarnt. Der Bau dieser Moscheen werde zum Teil durch private Spenden aus Saudi-Arabien gefördert. Die kritische Haltung der CSU zu diesen fremdfinanzierten und fremdgesteuerten Moscheen ist bekannt. Ein Totalausfall ist ersichtlich nur die Linke. Deren religionspolitische Sprecherin im Bundestag hat betont, es dürfe keine sogenannte Sonderbehandlung einzelner Religionen geben. Deshalb brauche Deutschland auch kein Islamgesetz, wie das in Österreich gilt.

Wenn zwei dasselbe tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Als Terenz das geschrieben hat, konnte er wohl noch nicht ahnen, daß er damit eine offenbar für alle Zeiten gültige Analyse formuliert hatte. Positioniert sich die als wahlweise rechtsextremistisch, rechtsradikal oder auch „nur“ rechtspopulistisch gescholtene AfD gegen radikalislamische Einflüsse aus dem Ausland, so ist das selbstverständlich wahlweise islamophob, verfassungswidrig oder sonst wie vom Teufel. Kommt dergleichen aus dem Munde eines Vorsitzenden von SPD oder Grünen, ist das ein ernsthafter Beitrag zum politischen Diskurs in Deutschland.

In den mehr als 2000 Jahren, seit Terenz diese Weisheit niedergeschrieben hat, hat sich also nichts geändert.

Der braune Nucleus

Die bemerkenswerten Erfolge der Alternative für Deutschland bei den jüngsten Wahlen rufen natürlich politische Analytiker auf den Plan. Dies um so mehr, als die Partei sich nun Ende dieses Monats endlich ein verbindliches Parteiprogramm geben will. Die FAZ, hinter der nach ihrer früher allgemein bekannten Werbung immer ein kluger Kopf stecken soll, hat sich nun auf die Suche nach den ideologischen Grundlagen dieser Partei begeben. In der sachsen-anhaltinischen Provinz glaubt man nun fündig geworden zu sein. Denn dort hat in einem kleinen Bauerndorf namens Schnellroda der Publizist Götz Kubitschek offenbar die Kaderschmiede der völkischen Bewegung eingerichtet, die künftig Programm und Richtung der AfD bestimmen soll. Zwischen rechtslastiger Bibliothek und kleinbäuerlichem Ziegenstall erzieht der Meister seine Kinderschar mit altgermanischen Vornamen und indoktriniert seine Adepten, zu denen aufstrebende Politiker dieser Partei, vorwiegend natürlich aus dem Osten, gehören. Den Landesvorsitzenden Höcke und Poggenburg ist er demnach der Mentor und Spiritus Rektor. Finstere Größen aus der Vergangenheit, wie etwa der sogenannte Kronjurist der NSDAP Carl Schmitt werden rezipiert und für die praktische politische Arbeit nutzbar gemacht.

Wer so informiert wird, den wird es wohl grausen. Das ist ja auch gewollt. Allerdings kann nicht übersehen werden, daß man sich in Kubitscheks Institut für Staatspolitik sicherlich innerhalb des Verfassungsbogens bewegt, wobei im Rahmen wissenschaftlicher Arbeit vieles, was außerhalb der universitären Seminare und ähnlicher Einrichtungen erwogen, diskutiert und am Ende verworfen werden kann, was für die Diskussionen in der breiten Öffentlichkeit schon deswegen nicht geeignet ist, weil es den sprichwörtlichen Mann auf der Straße intellektuell überfordert. Das ist keineswegs überheblich. Es ist ja auch nicht überheblich darauf hinzuweisen, daß Fachgespräche unter Naturwissenschaftlern den Rest der Menschheit, zu dem sich der Verfasser gerne bescheiden zählt, schlicht überfordern.

Wie man allerdings damit umgeht, wenn man glaubt, das Erscheinen Luzifers ankündigen zu müssen, ist auch wiederum bemerkenswert. Das korrespondiert im übrigen auch mit der Wahrnehmung eines unabhängig von seiner politischen Bewertung bedeutenden Juristen wie Carl Schmitt. Wer ihn, wie Götz Kubitschek das offenbar tut, im wesentlichen auf seine Favorisierung eines autoritären Regimes aus der Erfahrung gescheiterter Demokratien reduziert und seine Dichotomie von Politik und Recht, die ersterer auch den Vorrang zuweist, gewissermaßen als Substrat seines Denkens bezeichnet und begrüßt, greift natürlich zu kurz. Er greift ebenso zu kurz, wie Politiker und Journalisten, die Schmitt auf den sogenannten Kronjuristen des Dritten Reiches reduzieren. Freilich hat Schmitt sich nach der Machtergreifung, insbesondere nach dem Röhm-Putsch, in geradezu peinlicher Weise dem Regime angebiedert. Das hat ihm indessen nicht wirklich geholfen, denn seine Mitbewerber im Rennen um gut dotierte Positionen und angesehene Lehrstühle haben ihn sehr bald als abtrünnigen Karrieristen ausgemacht und seine Kaltstellung erreicht. Daß er in seinen grundlegenden politikwissenschaftlichen wie auch staatsrechtlichen Werken auch für die Linke in Deutschland zum Stichwortgeber, ja teilweise zum Spiritus Rektor geworden ist, wird gerne übersehen. Habermas bezieht sich nicht selten direkt auf Schmidt. Eine Vielzahl von bedeutenden Juristen, bis hin zu eher sozialdemokratisch geprägten Wissenschaftlern wie Böckenförde haben seine Gedanken aufgegriffen. Wie so häufig, haben alle Unrecht, die einen Gelehrten wie Schmitt entweder alleine für sich vereinnahmen oder zum Gottseibeiuns abstempeln wollen.

Auch wenn man die Äußerungen etwa des Herrn Höcke mit Recht für peinlich hält, und deswegen eigentlich an Herrn Kubitschek appellieren müßte, seinen Jüngern erst einmal die Grundlagen des politischen Generalkonsenses in Deutschland zu vermitteln, muß man doch auch sehen, daß selbst die kruden Theorien eines Herrn Höcke nicht als rechtsextremistisch eingeordnet werden können. Auf das bekannte Gutachten des Politikwissenschaftlers Werner Patzelt aus dem Januar dieses Jahres darf verwiesen werden.

Als Fazit darf derzeit wohl die Erkenntnis gelten, dass einerseits die AfD gut beraten wäre, ihre Kader nicht in der würzigen Landluft Sachsen-Anhalts heranzubilden, andererseits die FAZ vom Nazialarm zu seriöser Berichterstattung übergehen sollte. Die Wirklichkeit ist halt niemals einfach, sondern immer kompliziert. Für manche offenbar zu kompliziert.

Empört euch!

Die Empörungsmaschine ist angeworfen. Unisono empören sich die Sprecher der Parteien, Kirchen und Verbände über die Forderung aus der AfD, dem politischen Islam Grenzen zu setzen. Lehrerinnen sollen danach künftig in den Schulen keine Kopftücher tragen, Ganzkörperverhüllungen wie die Burka sollen verboten werden, die Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland, etwa aus Saudi-Arabien, soll ebenso verboten werden, wie der Bau von Moscheen im typischen orientalischen Stil mit Minaretten. Imame sollen nur noch zugelassen werden, wenn sie an deutschen Universitäten studiert haben und in deutscher Sprache predigen. Rechtsextreme Forderungen seien das, mit dem Grundgesetz (Religionsfreiheit!) nicht vereinbar und überhaupt unerträglich. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, der immerhin 0,5% der Muslime in Deutschland vertritt, zieht bereits die Parallelen zu Hitler und den Nazis. Erstmalig werde seither eine ganze Religionsgemeinschaft in den Verbotsbereich gerückt. Der unvermeidliche Martin Schulz gefällt sich in der seines Erachtens wohl prägnanten Formulierung, diese Partei sei keine Alternative für Deutschland, sondern eine Schande für Deutschland.

Schauen wir doch einmal genauer hin.

Was das geforderte Verbot, das sogenannte islamische Kopftuch in der Schule zu tragen angeht, so hat eben erst das Arbeitsgericht in Berlin auf der Grundlage eines dortigen Gesetzes entschieden, daß Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen eben kein Kopftuch dieser Art tragen dürfen, weil dies ein eindeutiges und appellatives religiöses Symbol sei. Das einschlägige Gesetz des Landes Berlin ist demnach von braunem Ungeist geprägt und findet in dem Arbeitsgericht Berlin wohl willfährige Richter Freislerschen Zuschnitts. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU ist erst jüngst mit ihrem Vorschlag, ein gesetzliches Verbot von Burka und Niquab in Deutschland einzuführen, in ihrer Partei gescheitert. Demnach ist die CDU wohl gerade noch an der braunen Einfärbung vorbeigeschrammt. Ob die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit durch ein bauordnungsrechtliches Verbot von orientalischen Bauformen wie den typischen Moscheen mit Kuppel und Minaretten überhaupt tangiert würde, muß wohl füglich bezweifelt werden. Denn schon nach geltendem Recht müssen sich Bauvorhaben auch gestalterisch in die nähere und weitere Umgebung einfügen. Wenn eine politische Partei fordert, insoweit auch gesetzliche Klarstellungen und Interpretationsrichtlinien einzuführen, dann ist das wohl doch meilenweit von nationalsozialistischer Gesetzgebung auf der Grundlage des Führerwillens oder auch nur des sogenannten gesunden Volksempfindens entfernt.

Interessant ist auch, welcher Sprachgebrauch offenbar den Nachrichtensprechern vorgeschrieben ist. Sie haben dem Volk vor den Bildschirmen zu erklären, es gehe um Angriffe und Verbote in Richtung des Islam in Deutschland. Hört man jedoch die anschließend eingespielte Erläuterung der Co-Vorsitzenden jener Partei, so erklärt sie, es gehe gar nicht um den Islam oder die Muslime an sich, es gehe um den politischen Islam, der nun einmal ihres Erachtens den Werten unseres Grundgesetzes entgegenstehe. Der politische Islam, wohl gemerkt. Es sollte sich nun langsam herumgesprochen haben, daß der Islam vom ersten Tage seiner Geschichte an, die nun wahrlich keine Geschichte der friedlichen Missionierung, sondern der blutigen Eroberung ist, eine eminent politische Bewegung gewesen ist und noch heute ist. Das muß an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden. Wer sich mit diesem Thema befaßt, wird um diese Erkenntnis nicht herumkommen. Soweit nun mit der Religionsfreiheit des Grundgesetzes argumentiert wird, so sei auch die Frage nach einem weiteren fundamentalen Artikel unseres Grundgesetzes und seiner Akzeptanz durch den größten Teil der Muslime erlaubt. Männer und Frauen sind nach dem Grundgesetz gleichberechtigt. Wie viel Gleichberechtigung steckt in einer Religion, die von den Frauen eine Verhüllung in den Varianten vom Kopf und Hals verbergenden Tuch bis zur Ganzkörperverhüllung verlangt, von den Männern indessen nicht. Wie viel Gleichberechtigung steckt in einer Religion, die Männern und Frauen unterschiedliche Erbquoten und einen unterschiedlichen Wert als Zeugen vor Gericht beimißt?

Soweit ersichtlich, ist vieles, was da von einer Partei gefordert wird, und von allen anderen als verfassungswidrige Denkweise verdammt wird, entweder bereits geltendes Recht oder aber Programm auch anderer Parteien. Doch schon die alten Römer wußten: duo cum faciunt idem, non est idem (wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das gleiche).

Gewählt, verwählt?

Am Sonntag waren in drei Bundesländern Landtagswahlen, am Sonntag zuvor in einem Bundesland Kommunalwahlen. In allen vier Bundesländern wurde die gewohnte Parteienlandschaft in den Kommunal- und Landesparlamenten kräftig durcheinandergewirbelt. Wahlanalysen gibt es mehr als genug. An dieser Stelle muß nicht eine weitere hinzugefügt werden.

Bemerkenswert ist der Erfolg der Alternative für Deutschland, deren Namen ich an dieser Stelle bewußt ausschreibe. Denn diese Partei trägt nicht nur im Namen, wofür sie angetreten ist, sie unterscheidet sich auch tatsächlich von den bisher in den Parlamenten vertretenen Parteien in vielerlei Hinsicht. In gewisser Hinsicht gegründet hat sie Angela Merkel mit ihren Beteuerungen während der Bankenkrise, der Euro-Krise und der Griechenland-Krise, ihre Politik sei alternativlos. Weil sie damit bei ihren etablierten Mitbewerbern im Großen und Ganzen Gehör gefunden hatte, konnte die Gründung einer neuen Partei, die sich von alledem ausdrücklich absetzen wollte, nicht ausbleiben. Ihr Name ergab sich damit von selbst, ebenso wie die Formulierung ihrer politischen Ziele. Daran hat sich auch durch das Ausscheiden von Bernd Lucke und seiner Anhänger nichts geändert. Im Gegenteil. Die sogenannte Flüchtlingskrise, die ja weit mehr ist als ihr Name nahelegt, hat nur noch deutlicher gemacht, daß sich in der sogenannten politischen Landschaft eine riesige Steppe aufgetan hat, die der Bewässerung und Kultivierung durch Neuansiedler harrt, um einmal die wohlfeile Metapher von den politischen Landschaften mit Leben zu füllen.

Nun haben diese Wahlen die AfD mit beachtlichen Prozentzahlen in die Parlamente gebracht. Die teilweise hysterischen Reaktionen von Politikern, Journalisten und Geistlichen (wieso maßen die sich eigentlich an, den Leuten politische Ratschläge zu erteilen?) darauf müssen hier nicht kommentiert werden. Sie sind nicht der Rede wert. So massiver Unfug wie die Behauptung, es handele sich nicht um eine demokratische Partei oder gar der Vergleich mit den Erfolgen der NSDAP vor dem 30. Januar 1933 sind nicht nur böswillig, sondern auch schwachsinnig. Die NSDAP ist seinerzeit ja ausdrücklich mit dem Anspruch angetreten, das demokratische System abzuschaffen. Die AfD hingegen will es stärken, etwa durch die vermehrte Möglichkeit von Volksabstimmungen.

Seriöse Beobachter aus Politik und Medien vergleichen die derzeitige Situation zutreffend mit dem Einzug der Grünen in die westdeutschen Parlamente Anfang der achtziger Jahre. Wer alt genug ist, das noch bewußt miterlebt zu haben, der weiß wie unwahrscheinlich es aus damaliger Sicht gewesen ist, daß aus dieser bunten Clownstruppe einmal eine ernstzunehmende politische Kraft werden würde. Man erinnert sich auch noch daran, welch wirklich irre Typen damals in die Parlamente gekommen sind. Teilweise auch mit politischen Forderungen, wie etwa der Abschaffung der Bundeswehr und des Verfassungsschutzes, oder des strafrechtlichen Schutzes von Kindern vor pädophilen Zeitgenossen. Manche der grünen Verfechter solcher kriminellen Phantasien spielen noch heute eine politische Rolle, wie etwa der unsägliche Volker Beck. Indessen hat sich diese Partei ebenso wie die ursprünglich als umgetaufte SED in die Parlamente gelangte heutige Linkspartei im politischen System dieses Landes etabliert. Das hat natürlich mehrere Legislaturperioden gedauert. Wenn die AfD, sagen wir einmal zwei Legislaturperioden hindurch in den Parlamenten sachliche Arbeit auf allen Feldern der Landes-und Kommunalpolitik leistet und nicht ausschließlich durch dümmliche Eskapaden von Selbstdarstellern und politischen Amokläufern auffällt, dann kann erwartet werden, daß ihre Entwicklung ähnlich verlaufen wird, wie die der Grünen und der Linken. Es ist also sachliche Arbeit und der Weg in die Professionalität vonnöten. Schulen und Kindergärten, Landwirtschaft und Straßenbau, Theater und Altenheime, um nur einige Felder zu nennen, auf denen gearbeitet werden muß, werden zu beackern sein, nicht aber die Weltpolitik. Das sollte auch seitens der maßgeblichen Politiker dieser Partei von ihren parlamentarischen Fußsoldaten strikt verlangt werden. Denn anders als bei Grünen und Linken fehlt ihr natürlich das Wohlwollen der mehrheitlich linksdrehenden Journalisten. Für das politische System dieses Landes wäre es wünschenswert, würde sich tatsächlich eine Partei rechts von der inzwischen links von der Mitte positionierten Union auf Dauer etablieren. Nur dann bestünde ja die Chance, daß es irgendwo und irgendwann auch einmal bürgerlich/liberale Koalitionen geben könnte. Die linke Einheitsdiät indessen tut dem Land nicht gut.

Moral geht vor Recht?

Nehmen wir mal an, die Stadt Augsburg hätte den Rechtsanwalt Dr. Kurt Gribl beauftragt, ein Rechtsgutachten zu der Frage zu erstatten, ob sie der Bundesvorsitzenden der AfD für das Augsburger Rathaus Hausverbot erteilen könne. Der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Gribl hätte seiner Auftraggeberin klar gemacht, daß es hierfür keine Rechtsgrundlage gebe, ob sich nun die Politikerin mit umstrittenen Äußerungen hervorgetan habe oder nicht. Dies gelte umso mehr, als die Politikerin ja zu einer Veranstaltung zweier Mitglieder des Augsburger Stadtrates ins Rathaus eingeladen worden sei. Schließlich sei es gang und gäbe, daß öffentliche Gebäude auch für Veranstaltungen von politischen Parteien, insbesondere solchen, die in den Kommunalparlamenten vertreten seien, zur Verfügung stünden. Daß der Rechtsanwalt Dr. Gribl ein Gutachten mit diesem Inhalt geschrieben hätte, folgt nicht nur aus der eindeutigen Rechtslage. Er selbst hat das ja nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, mit der das von der Stadt gegen die Politikerin verhängte Hausverbot aufgehoben worden ist, öffentlich erklärt. Er habe nicht davon ausgehen können, daß die Stadt mit ihrem Hausverbot durchkomme, zitiert ihn die Augsburger Allgemeine. Wenn man aber einer Überzeugung sei, dürfe sie auch juristisch durchgesetzt werden.

Nun ist der Rechtsanwalt Dr. Gribl nach 15 Jahre währender erfolgreicher Berufspraxis seit 2008 Oberbürgermeister der Stadt Augsburg und hat jenes skandalöse Hausverbot verhängt. Offensichtlich wider besseres Wissen, wie das nicht nur jedem Juristen klar ist, sondern was er ja selbst zugibt. Bemerkenswert an dem Vorgang ist, mit welcher Selbstverständlichkeit hier ein durchaus hochrangiger Politiker – Gribl ist auch stellvertretender Vorsitzender der CSU – erklärt, sich an Recht und Gesetz nicht halten zu müssen, wenn er anderer Überzeugung ist. Welche das ist, hat er ja anläßlich der Verhängung dieses skandalösen Hausverbots erklärt. Seinen Augsburger Ratskollegen von der AfD hat er ja ins Stammbuch geschrieben: „Mit Ihrem Neujahrsempfang und dem Auftritt von Frau Petry muten Sie als Stadtratsmitglieder der Stadt Augsburg und deren Bürgern nicht nur eine unerträgliche Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens zu, sondern eine Verletzung der Identität und Gemeinschaft stiftenden Seele der Stadt Augsburg.“ Wer auf einem derart hohen moralischen Roß sitzt, der hat natürlich keinen Blick mehr für die Niederungen des Rechts.

Das Gefasel des Politikers Gribl von einer unerträglichen Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens sowie das weinerliche Gerede von einer Verletzung der Seele der Stadt ist es jedoch, was nicht auszuhalten ist. Es mag von Frau Dr. Petry ungeschickt gewesen sein, im Zusammenhang mit der Diskussion um die Sicherung der Grenzen gegen den ungebremsten Zustrom von Flüchtlingen auf das einschlägige Gesetz hinzuweisen. In diesem Gesetz steht ja tatsächlich, daß unter Umständen und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die Bundespolizei auch im Grenzdienst Schußwaffen einsetzen kann. Nichts anderes bedeutet die Formulierung der Politikerin, dies sei ultima ratio. Auch wenn Politik und Medien nahezu einhellig aufgeheult haben, als seien Hitler und Honecker gleichzeitig auf die Erde und nach Deutschland zurückgekehrt, so kann doch nicht entfernt von unerträglichen, gar die Seele der Stadt Augsburg verletzenden Äußerungen gesprochen werden. Wer derartig maßlos übertreibt, macht sich unglaubwürdig. Schlimmer noch: Wer eine dazu noch dem Gesetz entsprechende Äußerung des politischen Gegners nicht als bloß falsch bezeichnet, sondern als moralisch minderwertig abqualifiziert, der verläßt den Boden der demokratischen Diskussionskultur.

Was wirklich unerträglich ist, ist die Vorstellung, daß bei uns in Deutschland künftig selbst gezimmerte Maßstäbe der Moral Gesetz und Recht vorgehen, und Politiker frei von gesetzlichen Vorschriften agieren können. Das ist möglicherweise die Folge des vielfachen offenen Rechtsbruchs, den die Bundesregierung im Zusammenhang mit der massenhaften und unkontrollierten Zuwanderung seit September 2015 nicht nur begeht, sondern auch noch als moralisch geboten verteidigt. Wer das zutreffend als Herrschaft des Unrechts bezeichnet, wie das der bayerische Ministerpräsident getan hat, auf den wird medial eingeprügelt. Allerdings gilt auch hier, daß mit zweierlei Maß gemessen wird. Herrn Seehofer ist außer der üblichen Schelte seitens der anderen Parteien und ihrer medialen Steigbügelhalter nichts passiert. Man stelle sich aber nur einen Augenblick lang vor, Frau Petry oder andere führende Vertreter ihrer Partei hätten das gleiche gesagt. Es wäre wohl nicht unter einer Verdammung durch mindestens drei öffentliche Tribunale (Talkshows) abgegangen.

Wenn aus Verzweiflung Haß wird…

Die Zustimmung für die Flüchtlingspolitik der großen Koalition schwindet mit atemberaubender Geschwindigkeit. Wenn man den veröffentlichten Umfragen, und etwas anderes haben wir ja nicht, glauben darf, dann sind inzwischen 81 % der Befragten der Auffassung, daß die Bundesregierung die Lage nicht mehr unter Kontrolle hat. In gleichem Maße sinkt auch das Vertrauen in die Parteien der Großen Koalition. Deren Umfragewerte stürzen ab.

Das gilt besonders für die SPD, die sich den weiter steigenden Werten der AfD nähert. Statt die eigene Position inhaltlich zu überdenken, schlägt man in blinder Wut auf den politischen Gegner ein. Mangels überzeugender Sachargumente tut man das dann mit der „bewährten“ Nazikeule. Nur so ist die Medienkampagne gegen die Damen Petry und von Storch zu erklären. Man legt diesen Politikerinnen wahrheitswidrig in den Mund, einen Schießbefehl an der Grenze gefordert zu haben. Wer etwa das Interview mit Frauke Petry im Mannheimer Morgen vom 30.01.2016 nachliest, das ja nun immer noch im Internet nachzulesen ist, der wird eine solche Forderung dieser Politikerin dort nicht finden. Allerdings wird er dort nachlesen können, in welcher Weise die Redakteure des Mannheimer Morgen versucht haben, ihr das Wort im Mund herumzudrehen und sie als Befürworterin des Schußwaffengebrauchs gegen Flüchtlinge, aber auch als eine Politikerin erscheinen zu lassen, die rassistische Meinungen in ihrer Partei unbeanstandet läßt. Was daraus in den Medien in der Zwischenzeit gemacht worden ist, kann als Musterbeispiel für eine Rufmordkampagne dienen. Aber auch dafür, daß immer noch die alte Weisheit gilt: „Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht das gleiche.“ So hat der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Die Grünen) in einem Interview am 22.10.2015 bereits dafür plädiert, die EU-Außengrenzen zu schließen, notfalls bewaffnet. Einen Sturm der Entrüstung über diese Äußerung haben wir nicht feststellen können. Ob im übrigen die veröffentlichte Fassung des Interviews von Frau Petry mit dem Mannheimer Morgen wirklich wiedergibt, was sie gesagt hat, muß zumindest bezweifelt werden. Ein damals ebenfalls anwesender Journalist hat jedenfalls am 02.02.2016 erklärt, Frau Petri habe auf mehrfache insistierende Fragen wörtlich erklärt: „Wir müssen die Grenzen sichern und ich hoffe, es kommt nie so weit, daß ein Polizist von seiner Waffe Gebrauch macht.“ Diese Formulierung war den wackeren Unterstützern der Großen Koalition in der Redaktion des Mannheimer Morgen wohl zu harmlos.

Man orientiert sich in der Gangart gegen die unerwünschte Konkurrenz offensichtlich mehr am Vorsitzenden der SPD. Dieser hat ja kürzlich eine wirklich völlig unvertretbare, umgangssprachlich gesagt, bescheuerte Äußerung eines AfD-Kreisvorsitzenden kurzerhand zur Politik dieser Partei erklärt. Jener politische Amokläufer hatte gefordert, die Todesstrafe wieder einzuführen, damit man die deutschen Politiker an die Wand stellen könne. Der Mann wurde selbstverständlich umgehend aus der Partei ausgeschlossen. Herr Gabriel hingegen erklärt die AfD zu einer rechtsradikalen Partei, mit der man nicht mehr reden könne weil sie solche Auffassungen vertrete. Damit sind nicht nur die Grenzen des Anstandes, sondern auch des demokratischen Wettbewerbs um die Wählerstimmen weit überschritten worden. Denn man wird selbstverständlich in jeder politischen Partei oder Organisation Typen finden, die einen Unsinn verzapfen, daß es einem die sprichwörtlichen Schuhe auszieht. Selbst verständlich findet man auch in linken Parteien Leute, die etwa von der Enteignung der Kapitalisten faseln. Unanständig wäre es jedoch, solche Äußerungen den jeweiligen Parteien oder Gewerkschaften als programmatische Äußerungen zuzuschreiben.

Letztendlich wird diese Art der Diffamierung des politischen Gegners denjenigen auf die Füße fallen, die sich davon politischen Gewinn versprechen. Denn die Mehrheit in diesem Lande kann immer noch selber denken.