Kampagnenjournalismus

Der Bundestagswahlkampf erreicht seinen Höhepunkt. In der letzten Woche vor dem Tag, da die Wähler sich nun final entscheiden und mittels Stimmzettel ihr zentrales demokratisches Recht ausüben, in dieser Woche muß möglichst noch der letzte unwillige, unentschlossene, vielleicht auch uninteressierte Wähler (m/w, versteht sich) überzeugt werden zu wählen, natürlich „richtig“. Da will der erprobte Meinungsmacher keine Chance auslassen, die Leute vom Guten, Wahren und Schönen zu überzeugen und vor der Herrschaft des Satans zu warnen, die doch heraufziehen könnte, weil der Dummlack an der Wahlurne gar nicht begreift, was da in Deutschland abläuft. Und so wird dann gelogen und verleumdet, was das Zeug hält, denn der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel. Ein besonders häßliches Beispiel dafür konnten die Nürnberger heute morgen beim Frühstück lesen. Das hat mich dann veranlaßt, der Redaktion dieser Postille folgendes ins Stammbuch zu schreiben:

„Der Kommentar von Wolfgang Schmieg kann als Musterbeispiel für Kampangnenjournalismus angesehen werden. Jedenfalls trifft diese Bewertung auf seine Ausführungen zur AfD zu. Ist schon die Charakterisierung als „Sammelsurium aus konservativen, nationalistischen und völkischen Elementen“ grenzwertig und polemisch, so sind die nächsten Zeilen nur noch als Hetze zu qualifizieren. Denn daß der Einzug dieser Partei in den Bundestag „den demokratischen Kern des Parlaments vor eine harte Probe stellen“ soll, ist in zweierlei Hinsicht verleumderisch. Zum einen, und das hat Herr Schmieg in seinem furor wohl gar nicht bemerkt, insinuiert er damit, nur der Kern, aber nicht die Masse der Abgeordneten sei demokratisch gesinnt. Jedenfalls kann das denknotwendig nicht anders verstanden werden. Und zum zweiten heißt das natürlich, die AfD sei keine demokratische Partei, wobei man schon fragen muß, ob es um die demokratische Gesinnung der Mitglieder oder die demokratische Wahl der Partei geht. Natürlich soll der Leser glauben, es mangele den Mitgliedern dieser Partei an demokratischer Überzeugung. Worauf dieses Urteil gegründet werden könnte, verschweigt er wohlweislich, denn weder das Partei- noch das Wahlprogramm geben dafür einen Anhaltspunkt. Die Hetze wird dann weiter verschärft mit persönlicher Verächtlichmachung von führenden Politikern der Partei, wenn es heißt, daß künftig zum Alltag der parlamentarischen Arbeit „die direkte Konfrontation mit unappetitlichen Figuren wie Gauland und Storch“ gehören werde. Das ist sprachlich unter der Gürtellinie und findet sein historisches Vorbild da, wo der Verfasser diese Partei und ihre Repräsentanten in verleumderische Absicht verorten will. Die Einstufung als „rechtsextrem“ schließlich ist entweder die bewußte Steigerung der Verleumdung oder der Ausweis mangelnder politischer Bildung, was man dem ehemaligen Chefredakteur einer deutschen Tageszeitung eigentlich kaum unterstellen kann. Denn im Unterschied zu „rechts“, was ein bloß relativer politischer Begriff ist, weil es zum Beispiel auch innerhalb der SPD einen „rechten“ Flügel gibt (Seeheimer Kreis), „rechtsradikal“, was als gerade noch innerhalb des Verfassungsbogens verordnet wird, weil es an der aktiv-kämpferischen Gesinnung gegen den demokratischen Rechtsstaat fehlt, ist  „rechtsextrem“ die gängige Bezeichnung für eine politische Gesinnung, die den demokratischen Rechtsstaat abschaffen will und daran mit allen Mitteln arbeitet. Das ruft zwingend die Verfassungsschutzbehörden auf den Plan, die jedoch ausdrücklich erklärt haben, es bestehe kein Anlaß, diese Partei auch nur zu beobachten. Mir ist auch nicht bekannt, daß irgend ein Inhaber eines Lehrstuhls für Politische Wissenschaften an einer deutschen Universität die AfD so einstufen würde. Wenn also ein Journalist wie Herr Schmieg jemanden als „rechtsextrem“ bezeichnet, dann ist die verleumderische Absicht zu unterstellen nach dem alten Grundsatz: „Audacter calumniare, semper aliquid haeret!“ Oder aber auch auf dieser journalistischen Höhe kuschelt man sich im Kokon der Unkenntnis ein, warm umspült vom mainstream der political correctness, im Wohlgefühl der Gewißheit, zur übergroßen Mehrheit der Medienschaffenden, Künstler, Geistlichen und Intellektuellen bzw. derjenigen, die sich für solche halten, zu gehören. Ein Verlag, der sich nicht entblödet, Anzeigen aller politischen Parteien zu veröffentlichen, solche der AfD jedoch unter Hinweis auf seine politische Linie abzulehnen, ist natürlich das Mistbeet, in dem solcher Kampangnenjournalismus wächst und gedeiht.“

Soweit der zitierte Brief. Solcher Kampangnenjournalismus ist nicht besser als das Pöbeln und Herumschreien von wohlwollend „Wutbürgern“ genannten Leuten, die sich schlichtweg nicht benehmen können. Ihnen kann man nur raten, die Klappe zu halten, wenn sie nicht imstande sind, sich auszudrücken wie ein kultivierter Mensch, auch wenn man den politischen Gegner hart ins Gebet nehmen will. Wenn solche Leute indessen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, dann ist das ihr demokratisches Recht, ja ihre demokratische Pflicht. Und dabei können sie auch, weil sie ja nur zwei Kreuzchen machen, sprachlich nicht ins sprichwörtliche Klo greifen. Das unterscheidet sie dann auch von Skribenten wie dem oben vorgestellten Herrn Schmieg.

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