Archiv für den Monat: September 2016

Bomben auf Aleppo – mit Recht?

Nahezu täglich werden wir mit den Bildern des Krieges in Syrien konfrontiert. Vor allem die Filme und Fotos der Luftangriffe auf die Stadt Aleppo zeigen das unsägliche Leid, das hier über die Zivilbevölkerung hereinbricht. Herzzerreißende Bilder von Toten, schwer verletzten oder aus den Trümmern geretteten Kindern können niemanden kalt lassen. Entsprechend eindeutig sind auch die Verurteilungen des Geschehens an sich oder aber der Konfliktparteien durch die Politiker und Journalisten im fernen Europa. Es fällt auch schwer, angesichts des Elends der Menschen in den betroffenen Stadtteilen etwas anderes zu empfinden als Empörung auf die Verantwortlichen und Mitleid mit den Bewohnern der Stadt, die nun ganz offensichtlich keine Schuld an diesem Geschehen tragen. Doch schon bei dem letzten Halbsatz kratzt die Feder etwas auf dem Papier. Immerhin handelt es sich jedenfalls in der Ausgangslage um einen Bürgerkrieg. In den Nachrichten ist auch davon die Rede, daß sogenannte Rebellenviertel bombardiert bzw. beschossen werden. Diese Formulierungen deuten darauf hin, daß sich dort nicht ausschließlich unbeteiligte Zivilbevölkerung befindet und massakriert wird, sondern auch Beteiligte an den Kampfhandlungen, was die Bezeichnung als Rebellen nahelegt. Grund genug, den Versuch zu unternehmen, eine juristische Betrachtung dieser Kriegshandlungen anzustellen.

Natürlich ist in modernen Konflikten wie diesem zunächst einmal zu fragen, ob das klassische Kriegsvölkerecht, wie wir es in Gestalt der Haaager Landkriegsordnung und der Genfer Übereinkommen zum Schutze der Zivilbevölkerung samt ihrer Zusatzprotokolle kennen, hier überhaupt gilt. Wie schwer sich das Völkerrecht damit tut, zeigen die überaus komplizierten Definitionen der nationalen und internationalen Konflikte in den genannten Verträgen wie auch im römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Das Zeitalter, in dem ausschließlich Staaten gegeneinander Krieg führten, ist längst vergangen. Der Krieg in Syrien ist ein Musterbeispiel dafür. Ebenso gehören Sezessionskriege, in denen eine Region oder eine Bevölkerungsgruppe versucht, die staatliche Unabhängigkeit zu erlangen, der Vergangenheit an. Vielmehr treten hier inzwischen dann auch auf beiden Seiten Drittstaaten und diverse Rebellenorganisationen den eigentlichen Konfliktparteien bei. So werden nationale Konflikte internationalisiert. Als Minimum dürfte gelten, daß Kampfhandlungen, an denen ausländische Truppen beteiligt sind, nach den Regeln des internationalen Konfliktes zu beurteilen sind, wenn im Zusammenhang mit einem internen Konflikt die ausländischen Truppen die Regierungstruppen bekämpfen, obwohl der gleiche Konflikt rein interne Komponenten besitzt. Für den umgekehrten Fall, nämlich der ausländischen Intervention gegen die aufständische Partei, hat der US Supreme Court allein den gemeinsamen Art. 3 der Genfer Konventionen als verbindlichen Minimum-Standard angesehen, der bei der amerikanischen Intervention in Afghanistan zu beachten war. Das sind die Minimalstandards zum Schutze der Zivilbevölkerung. Somit ist im vorliegenden Falle erst einmal festzustellen, wer alles an diesem Krieg mitwirkt. Zum einen natürlich die syrische Regierung, wobei kriegsvölkerrechtlich nicht danach zu fragen ist, ob sie legal, legitim oder völkerrechtlich anerkannt ist. Kriegsrecht gilt grundsätzlich für jede Konfliktpartei, wenn es überhaupt anwendbar ist. Zum anderen sind diverse Rebellengruppen beteiligt, die teils die syrische Regierung, teils aber auch andere Rebellengruppen bekämpfen. Und, das macht diesen Konflikt doch zu einem internationalen Konflikt, sind eine Reihe von Drittstaaten beteiligt, nämlich Russland, die USA, der Iran und die Türkei. Inwieweit auch Deutschland durch seine militärischen Beistandshandlungen in Form von Ausbildung, aber auch Luftaufklärung, als Konfliktpartei zu gelten hat, soll einmal offen bleiben.

Somit ist die Bombardierung von Aleppo nun unter dem Gesichtspunkt des internationalen Konflikts zu betrachten. Es sind also die Regeln des Kriegsvölkerrechts zu beachten. Sollte es zutreffen, daß tatsächlich nur die Stadtteile Luftangriffen und Artilleriebeschuß ausgesetzt sind, in denen sich Rebellen festgesetzt haben und gegen die Streitkräfte der syrischen Regierung und ihrer Verbündeten kämpfen, dann wären diese Angriffe kriegsvölkerrechtlich wohl zunächst als zulässig zu beurteilen. Art. 48 der Haaager Landkriegsordnung verbietet nur die Beschießung sogenannter unverteidigter Plätze, und auch Art. 59 und 60 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Übereinkommen zum Schutze der Zivilbevölkerung stellen nur unverteidigte Orte und entmilitarisierte Zonen unter den Schutz eben dieser Abkommen. Demgemäß ist als Kriegsverbrechen gemäß Art. 8 Abs. 2 b) ii) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs nur der vorsätzliche Angriff auf zivile Objekte, zu denen nach den einschlägigen Abkommen eben verteidigte Stadtteile nicht gehören, als Kriegsverbrechen zu bestrafen. Allerdings wird auch das Kriegsvölkerecht vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht. D.h. also, Art und Ausmaß der Angriffe auf eine Ansiedlung, in der sich feindliche Streitkräfte befinden und zwar gegen den Willen der Wohnbevölkerung, müssen sich allein daran orientieren, was unbedingt notwendig ist, um die feindliche Truppe aus ihren Stellungen zu werfen. Unterschiedslose Angriffe auf Zivilisten und Kämpfer wären demnach rechtswidrig und gegebenenfalls als Kriegsverbrechen zu bestrafen. Der Teufel liegt indessen im Detail, in der Feststellung des Sachverhalts. Was ist hier militärisch notwendig und was nicht? Ganz sicherlich mutet das Kriegsvölkerecht es den Kombattanten nicht zu, bei der Wahl der Mittel alleine das Wohl der unbeteiligten Zivilbevölkerung beachten zu müssen, unabhängig davon, ob sie sich damit selbst in größere Gefahr bringen, als bei Anwendung wirksamerer Mittel. Im vorliegenden Falle eine solche Unterscheidung treffen zu können, sollte selbst kriegs-und rechtskundigen Beobachtern an Ort und Stelle kaum möglich sein. Noch weniger können wir dies aus der Ferne leisten.

Festzuhalten bleibt somit, daß es jenseits allen berechtigten Mitleids mit der betroffenen Zivilbevölkerung nicht möglich ist, einfache und wohlfeile Verurteilungen der einen oder anderen Kriegspartei auszusprechen. Was aber meines Erachtens möglich und geboten ist, das ist der Hinweis darauf, daß Verursacher all diesen Elends stets die Kriegspartei ist, die entgegen dem Regelwerk der Haager und Genfer Abkommen die Zivilbevölkerung gewissermaßen als Schutzschild mißbraucht, hinter der sie sich in der Absicht verschanzt, vor feindlichen Beschuß sicher zu sein, um aus dieser Position gefahrlos den Feind bekämpfen zu können. Auch wer noch so berechtigt zur Waffe greift, um einen Despoten zu stürzen: Auch er muß dabei die Regeln des Kriegsvölkerrechts beachten, die ja gerade zum Schutze der Schwächsten, und das sind die Zivilisten, geschaffen worden sind. Jedenfalls jenseits aller juristischen Überlegungen ist moralisch zu verurteilen, wer den Krieg in die Häuser der Unbeteiligten trägt.

Gipfelkreuze

Ein neuer Aufreger irrlichtert durch die Medien. Irgendein vermutlich geistesgestörter Mensch hat in den vergangenen Wochen in den bayerischen Alpen im Raum Lenggries vier Gipfelkreuze mit einer Axt umgehackt. Eine Sennerin will ihn auch von fern gesehen haben, wie er berserkerhaft gewütet hat. Darob war zunächst Rätselraten und auch leise Empörung zu vernehmen: Wer ist der Frevler, und was treibt ihn? Ist er nur verrückt, oder handelt es sich um ein gezieltes Attentat auf christliche Symbole? Müssen wir uns getroffen fühlen, oder geht uns das eigentlich nichts an?

Reinhold Messner, gewissermaßen von Berufs wegen eine Autorität für alles, was irgendwie mit den Bergen zu tun hat, stört es nicht, wenn Gipfelkreuze entfernt werden. Er meint, mit den Gipfelkreuzen würden die Berge „möbeliert“. Will heißen, sie verschandeln die Natur. Nun verwundert das nicht bei einem Menschen, der alle Religionen schlichtweg für Sekten hält, die nur dazu dienen, die Menschen zu unterdrücken. Er ist auch ein Grüner, und dagegen gibt es bekanntlich nichts von Ratiopharm. Noch nicht geäußert hat er sich zu der Aktion eines Schweizer Künstlers, der einen Berg statt mit einem Gipfelkreuz zu schmücken, mit einem Halbmond, der ja nun einmal für den Islam steht, verschandelt hat. Wenn er konsequent ist, missfällt ihm auch diese Art von „Möbelierung“ der Alpen.

Entschiedenen Widerspruch bekam Messner von christlichen Geistlichen. Zu Recht wies zum Beispiel der Eichstädter Bischof Hanke darauf hin, daß die alte Tradition der Gipfelkreuze doch zu unserem Kulturraum gehöre. „Das Kreuz ist so etwas wie ein Wurzelstock, auf dem unsere Kultur aufbaut, egal, ob ich nun Christ bin oder Nicht-Christ. Wenn ich hier in diesem Kulturraum Europa lebe, dann lebe ich ja in einem Umfeld, das ganz stark geprägt ist von der Botschaft des Kreuzes, also von der Botschaft der Liebe. Und wo Liebe gelebt wird, wo Liebe spürbar wird, da rücken Himmel und Erde zusammen. Von daher ist es durchaus sinnvoll auf den Berggipfeln, wo man eine wunderbare Aussicht hat, sowohl in den Horizont, in den Himmel, als auch hinunter in die Täler, Kreuze zu errichten. Diese wilde Naturlandschaft gehört zu uns, sie gehört in unserem Kulturraum, der kein menschenferner Ort ist.“ In der Tat ist Europa ohne seine christliche Kultur nicht denkbar. Selbst wenn das Christentum im Laufe der Zeit immer mehr in Vergessenheit geraten würde, seine architektonischen, künstlerischen und literarischen Zeugnisse blieben weiterhin prägend für unsere Kultur. Zu ihr gehört es auch, daß wir selbst solche Kulturgüter bewahren und schätzen, die in vorchristlicher Zeit entstanden sind. Das gesamte Erbe der Antike gehört dazu. Und gerade was das Kreuz angeht: es ist längst über seine Funktion als religiöses Symbol hinausgewachsen. Vielmehr findet es sich in staatlichen Hoheitssymbolen wie Fahnen, Wappen und Auszeichnungen wieder. Das Eiserne Kreuz, von 1813-1945 die populärste Tapferkeitsauszeichnung deutscher Streitkräfte und bis heute ihr Hoheitsabzeichen, die Kreuze in den Flaggen der skandinavischen Staaten wie des britischen Commonwealth, das humanitäre Symbol schlechthin, das Rote Kreuz, alles das zeigt, wie umfassend und tief die kulturelle Prägung Europas durch das Christentum ist. Und deswegen sind auch Gipfelkreuze in den Alpen keineswegs deplaziert. Wer hingegen von „Möbelierung“ schwafelt, der zeigt damit nur, daß er über seine eigenen Wurzeln nichts weiß und von Europa nichts verstanden hat.

So richtig aufregend wurde die Sache allerdings erst, als eines der Gipfelkreuze, nämlich auf dem Schafreiter bei Lenggries, wieder aufgerichtet wurde. Denn es soll sich bei den wackeren Zimmerleuten um Angehörige der sogenannten Identitären gehandelt haben. Diese Gruppierung, die bislang vorwiegend durch ihre fantasievollen Aktionen in der Art der studentischen Happenings der siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts aufgefallen ist, wird (auf Wunsch der Regierung?) vom Verfassungsschutz beobachtet, weil man ihr rechtsextreme Tendenzen unterstellt. Nun mag es sein, daß der sogenannte Ethnopluralismus, dem diese jungen Heißsporne wohl frönen, nicht so ganz in den Rahmen der Verfassung paßt. Ob von Verfassungsfeindlichkeit die Rede sein kann, werden vielleicht einmal die Gerichte zu entscheiden haben. Absurd ist jedoch, daß man diese Wiederaufrichtung eines Gipfelkreuzes skandalisiert. Es mag sein, daß diese jungen Leute sich bewußt als Verteidiger des christlichen Abendlandes stilisieren. Das mögen sie tun. Hauptsache, das Gipfelkreuz steht wieder. So sieht es auch die zuständige Polizeibehörde, die daran insbesondere nichts strafbares finden kann. Für politisch korrekte Zeitgenossen scheint es jedoch schlimmer zu sein, daß irgendwelche „Rechten“ ein Kreuz wieder aufrichten, als daß irgendein Wahnsinniger, aus welchen Motiven auch immer, es mit einer Axt niedergelegt hat. Wenn hingegen etwa die angehenden Zimmerleute von der nächstgelegenen Berufsschule ein Gipfelkreuz wieder aufrichten, dann ist das natürlich lobenswert. (Es sei denn, da wären „Rechte“ dabei.) Duo cum faciunt idem…..

Es ist schon ein Kreuz mit dem Kreuz!

 

Islam bedeutet Frieden

Bekanntlich haben die Deutschen in jeder Richtung Ängste. Wer Ängste hat, muß auf die Couch des Psychotherapeuten. Diese Rolle übernehmen im Rahmen der kollektiven Behandlung der Deutschen gerne diverse Journalisten, Wissenschaftler und Politiker. Tatsächlich sei der Islam doch eine Religion des Friedens. Nichts anderes bedeute auch das Wort Islam. Daß es tatsächlich Unterwerfung bedeutet, sagt man den Leuten lieber nicht.

Abdurrahman ibn Abdulazis as-Sudais ist Imam der bedeutendsten Moschee des Islam, der al Masdschid al-Haram in Mekka. In ihrem Innenhof befindet sich die Kaaba, das Ziel der jährlichen Hadsch (Pilgerfahrt) der Muslime aus aller Welt. Man kann diesen Imam wohl mit Fug und Recht als Salafisten einstufen, Wahabit ist er ohnehin. Er gilt sunnitischen Muslimen, das sind gut 90 %, als einer der verlässlichsten und populärsten Interpreten des Korans.

Am 4. September 2016 rief er in seiner Predigt muslimischen Pilgern aus Ägypten zu:

„Oh Allah, schenke Sieg, Ehre und Macht unseren Brüdern, den Dschihadisten in Jemen, in Syrien, im Irak, auf der ganzen Welt. Laß sie triumphieren über die verräterischen Juden, die bösartigen Christen und die unzuverlässigen Heuchler!“

Die Predigt wurde vom ägyptischen Fernsehen direkt übertragen. Islam bedeutet für uns ganz sicher Frieden. Nämlich den Frieden des Friedhofs, wenn er sich auch bei uns durchgesetzt hat. Das muß man wissen. Nur wenn man es weiß, wird man auch danach handeln.

Völkisch – ein Unwort?

Frau Petry hat es getan. Sie hat völkisch gesagt. Das ist noch schlimmer als Autobahn. Und sie hat noch einen drauf gesetzt.

Sie hat dazu aufgerufen, den Begriff völkisch positiv aufzuladen. Man müsse daran arbeiten, daß dieser Begriff wieder positiv besetzt ist. Das Wort völkisch als rassistisch zu werten, sei eine unzulässige Verkürzung. Sie selbst benutze diesen Begriff zwar nicht, aber ihr missfalle, daß er ständig nur in einem negativen Kontext benutzt werde. Sie habe ein Problem damit, daß es bei der Ächtung des Begriffs völkisch nicht bleibe, sondern der negative Beigeschmack auf das Wort Volk ausgedehnt werde.

Es war zu erwarten, daß darob in den Medien ein Entrüstungssturm ausbrechen werde. Natürlich schlagen alle politisch korrekten Kommentatoren nun auf die Politikerin ein. Soweit man sachlich argumentiert, weist man auf die Definition im aktuellen Duden hin. Danach stehe der Begriff völkisch in der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus. BILD weiß daher: „AfD Chefin zündelt.“ Die ZEIT, stets bemüht, ihrer vorwiegend akademischen Leserschaft die Mühe des Denkens abzunehmen, gibt ihr die Sprachregelung vor und schreibt in ihrer Online Ausgabe flugs: „Der Begriff völkisch bedeutet deutsch und steht für die Ausgrenzung von jedem, der hier nicht geboren wurde. Wer ihn nutzt, will faschistische Gedanken hoffähig machen.“ So belehrt uns ein Herr Biermann.

Man kann sich dem Sachverhalt auch ohne Schaum vor dem Mund nähern. Ohne jeden Zweifel hat die Vokabel „völkisch“ eine wechselhafte Bedeutungsgeschichte. Ohne jeden Zweifel ist sie zu einem Schlüsselbegriff der nationalsozialistischen Ideologie geworden. Schon der Titel des Parteiorgans – Völkischer Beobachter- spricht für die Vereinnahmung des Begriffs durch Hitler und seine volkspädagogischen Büchsenspanner. Doch dieses Schicksal teilt die Vokabel mit anderen Begriffen, Symbolen und sogar Tugenden. Die Schmähung von Fleiß, Treue, Disziplin, Gehorsam, Pflichtbewußtsein, Pünktlichkeit, Ordnungsliebe, Zuverlässigkeit, Höflichkeit und Sauberkeit als sogenannte Sekundärtugenden, mit denen man auch ein KZ führen könne, durch Oskar Lafontaine,in einem Stern-Interview am 15. juli 1982, dazu noch auf Helmut Schmidt gemünzt, sollte unvergessen bleiben.

Hilfreich ist es daher, sich die Wortbedeutung unbefangen aus der lexikalischen Literatur zu erschließen. Noch im Jahre 1933 – das Manuskript dürfte sicherlich vor Beginn dieses für Deutschland und Europa verhängnisvollen Jahres fertig gestellt worden sein – führt das im Georg Dollheimer Verlag zu Leipzig erschienene Wörterbuch „Das deutsche Wort“ hierzu aus: „völkisch Eigenschaftswort: das Volk betreffend; dem Volk eigentümlich; national“. Der Große Brockhaus, 16. Aufl. führt im 1957 erschienenen 12. Band dieses Lexikons aus: „völkisch, die seit etwa 1875 aufgekommene, um 1900 vor allem vom Alldeutschen Verband vertretene Verdeutschung des Wortes national im Sinne eines auf dem Rassegedanken begründeten und daher entschieden antisemitischen Nationalismus. An sich ist völkisch ein altgermanisches Wort; es konnte sich aber, ebenso wie volklich, im allgemeinener Bedeutung nicht durchsetzen.“ Ziehen wir dann noch den zumindest früheren Schülergenerationen bekannten „Wasserzieher, ableitendes Wörterbuch der deutschen Sprache“, 18. Aufl. 1974 zu Rate. Dort lesen wir: „völkisch 15. Jahrhundert, 1875 als Verdeutschung für national vorgeschlagen, angelsächsisch folcisc volkstümlich.“

Wir sehen also, daß ein schlicht beschreibendes Eigenschaftswort durch seinen Missbrauch zunächst seitens nationalistischer Kreise im deutschen Sprachraum und dann verstärkt durch die Nationalsozialisten gewissermaßen seine Unschuld verloren hatte. Nun machen viele Begriffe und Vokabeln im Laufe der Jahrhunderte einen bisweilen tiefgreifenden Bedeutungswandel durch. Jedem von uns ist das aus der Schulzeit noch an dem Beispiel des Marschalls geläufig, der sich vom Pferdeknecht zum höchsten Generalsrang entwickelt hat. Und wie hat sich Ansehen und Verständnis des Wortes Weib, das in der lutherischen Bibelübersetzung Jesus für seine Mutter benutzt hat, und zwar ganz sicher in Liebe und Ehrfurcht, ins Negative verändert! Eine Frau mit diesem Begriff anzureden kann heute strafrechtliche Konsequenzen haben. Vom negativen Begriff zur negativen Wortbedeutung ist es nicht weit. Das zitierte Beispiel der sogenannten Sekundärtugenden ist hier aufschlussreich. Und wenn eine Vokabel einmal gewissermaßen wie ein fauler Apfel im Korb liegt, ist die Gefahr groß, daß auch andere bislang positiv konnotierte Begriffe von dieser Abwertung befallen werden. Nicht ganz zu Unrecht hat die Politikerin Petry daher darauf hingewiesen, daß es bei der Ächtung des Begriffs völkisch nicht bleibt, sondern der negative Beigeschmack auf das Wort Volk ausgedehnt wird. Das ist leider bereits festzustellen. Wenn ein Politiker im Zusammenhang mit Europa oder der Flüchtlingsproblematik vom deutschen Volk spricht, dann klingt das in manchen Ohren ja wie Autobahn, nämlich Autobahn, die Hitler gebaut habe, weswegen ja nicht alles schlecht sein könne, was Hitler getan hat.

Ob man nun Frau Petry allgemein oder in diesem Punkt zustimmt oder nicht: ich halte es für geboten, auch den Begriff völkisch aus der babylonischen Gefangenschaft des Nationalsozialismus zu befreien. Wir können nicht Begriffe oder Dinge, die für sich genommen weder gut noch schlecht sind, nur deswegen auf ewig für Unworte halten, oder zumindest für unaussprechlich, nur weil sie von den Nazis missbraucht worden sind. Denn dann müssten wir in der Tat all die oben zitierten sogenannten Sekundärtugenden aus unserem Sprachschatz verbannen. Natürlich ist es so, daß das Pflichtbewusstsein eines KZ-Aufsehers in diesem Fall eine negative Eigenschaft ist. Ebenso natürlich ist das Pflichtbewusstsein eines Straßenbahnfahrers oder Verkehrspiloten eine in unser aller Interesse wünschenswerte Eigenschaft. Wenn wir also die Vokabel völkisch künftig schlicht und einfach ihrem Ursprung entsprechend als das deutsche Wort für national verstehen, dann emanzipieren wir uns gleichzeitig auch von der Fixierung auf die Zeit des Nationalsozialismus, die wenigstens zwei Generationen nach dessen Untergang die Unbefangenheit genommen hat. Der souveräne Umgang mit der eigenen Geschichte verlangt unter anderem, auch die sicherlich ausschließlich negativ zu bewertende Zeit des Nationalsozialismus nicht nur zeitlich, sondern auch von ihrer Bedeutung her in den Gesamtzusammenhang der Geschichte zu stellen. Auch wenn diese zwölf Jahre ein anderes Gewicht haben, als irgendwelche belanglosen zwölf Jahre unserer Geschichte, so sind sie gleichwohl doch nur eine Periode von vielen. Und auch wenn die Untaten der Nazis nur wenig vergleichbares in der Geschichte finden – an dieser Stelle muß ich für Halbgebildete darauf hinweisen, daß vergleichen und gleichsetzen zwei verschiedene Dinge sind – in unserer Geschichte überwiegen die der Überlieferung werten Ereignisse und Perioden bei weitem. Auch deswegen müssen wir die Autobahnen nicht etwa in Schnellstraßen oder gar Highway umbenennen. Werden wir unverkrampft! Auch wenn das solchen Kreisen mißfällt, die es am liebsten sähen, wenn sich „der Deutsche“ als ewiger Paria der Geschichte auf alle Zukukunft verschämt an der Wand entlang drückt. Denn dafür liefert unsere mehr als die „berühmten“ tausend Jahre alte Geschichte jedenfalls in summa  keinen Grund.

Senatus Populusque Romanus, Senat und Volk von Rom. Dieses stolze Motto der römischen Republik, einer antiken Demokratie, freilich einer Demokratie mit allen Schwächen der Antike, es beschreibt in lakonischer Kürze das Wesen der parlamentarischen Demokratie. Das Volk als Träger aller Staatsgewalt. „Wir sind das Volk!“ riefen die Leipziger bei den Montagsdemonstrationen 1989. Wenn es uns Deutsche kennzeichnet, den Kopf oben zu tragen, dann ist es eben eine nationale, in diesem Falle eine sehr positive nationale Eigenschaft. Ändert sich daran irgendetwas, wenn man sie als eine völkische Eigenschaft der Deutschen bezeichnet? Den Lesern eines Weblogs, der in seinem Untertitel zum Selberdenken auffordert, muß ich die Antwort nicht vorgeben.

Das hat mit dem Islam nichts zu tun

Islamfunktionäre wie Aiman Mazyek und ihnen folgend die politisch-mediale Kaste unseres Landes werden nicht müde uns zu erklären, daß Dinge wie die Genitalverstümmelung von Mädchen, die Vollverschleierung, Kinder-, Mehrfach- und Zwangsehen, die Steinigung von Ehebrecherinnen und andere archaisch-barbarische Sitten in islamischen Ländern nichts mit dem Islam zu tun haben. Es handele sich jeweils nicht um religiöse Gebote, die aus dem Koran folgten, sondern lediglich um regionale Bräuche aus vorislamischer Zeit, die sich nun einmal bis heute gehalten hätten. Den Islam könne man dafür natürlich nicht verantwortlich machen, zumal man das vereinzelt auch bei Angehörigen anderer Religionen in solchen Ländern antreffen könne.

Diese Behauptung ist so simpel und vordergründig, daß sie geradezu dazu reizt, sie zu hinterfragen. Nun ist es, nach allem was uns seriöse Islamwissenschaftler erklären, ohnehin sehr schwierig, aus dem Wortlaut des Korans und der Scharia eindeutige Gebote und Verbote zu entnehmen. Die oft reichlich nebulösen Texte lassen viele Deutungen zu. Ein Beleg dafür sind natürlich die Frauen islamischen Glaubens auf unseren Straßen, deren Bekleidung zwischen der freizügigen westlichen Mode und der rigiden Vollverschleierung saudiarabischen und afghanischen Musters in allen denkbaren Varianten changiert. Da liegt es natürlich nahe anzunehmen, daß etwa die Sitte der weiblichen Genitalverstümmelung nicht auf einem koranischen Gebot beruht, sondern es sich um einen althergebrachten Brauch in bestimmten Regionen handelt. Das mag so sein, rechtfertigt aber nicht die Behauptung, es habe mit dem Islam nichts zu tun, daß diese Sitte heute noch – man scheut sich zu sagen, gepflegt wird – das Leben von Millionen Afrikanerinnen und Orientalinnen zur Hölle macht, wenn nicht gar vorzeitig beendet. Wenn aber die Religion diese brutale Verstümmelung kleiner Mädchen nicht gebietet, dann muß man sich doch fragen, warum ihre geistlichen Autoritäten das nicht verhindern.

Weder die Empörung über die Barbarei, noch vulgärethnologische Betrachtungen über primitive Völker erfassen den Sachverhalt. Natürlich ist es verständlich, wenn zivilisierte Menschen mit Verachtung auf das Bild von einem halben Dutzend ungebildeter Weiber aus der Steinzeit blicken, die ein schreiendes fünfjähriges Mädchen festhalten, während eine alte Vettel ohne jegliche medizinische Kenntnis mit einer rostigen Rasierklinge Fleischfetzen aus der Vagina des Kindes schneidet. Noch weniger hilft es jedoch weiter, wenn intellektuellelle Islamversteher dazu allerhand angelesenes Zeug von sich geben und mit sichtlichem Stolz auf ihre vermeintliche Bildung von der „pharaonischen Infibulation“ pseudowissenschaftlich daherschwafeln und mit wissendem Lächeln erklären, das habe mit dem Islam natürlich nichts zu tun.

Man muß sich nämlich fragen, warum es dem Islam bis heute nicht gelungen ist, diese Barbarei abzuschaffen. Immerhin ist es dem Islam wesenseigen, seine Gebote unnachsichtlich durchzusetzen, und sei es mit dem Schwert des Henkers. Nahe liegt die Antwort, daß der Islam ein gestörtes Verhältnis zur Sexualität hat. Das Bild der Frau ist nun einmal so gezeichnet, daß sie zu sexuellen Ausschweifungen neigt, und deswegen ihre Sexualität unterdrückt werden muß. Ersichtlich auch deswegen, weil auch die Männer sich in den Augen des oder der Verfasser des Korans und der Scharia regelmäßig nicht beherrschen können, sondern angesichts einer unverhüllten, westlich gekleideten Frau unweigerlich von ihrem Geschlechtstrieb übermannt werden. Anders können die diversen Bekleidungs- besser: Verhüllungsvorschriften aller Varianten im real existierenden Islam nicht verstanden werden. Die Vorstellungen, insbesondere der im Laufe des letzten Jahres zu uns gekommenen Muslime, sprechen eine eindeutige Sprache. Frauen haben zu Hause zu bleiben, allenfalls in Begleitung des Ehemannes, Vaters oder Bruders aus dem Haus zu gehen, selbstverständlich züchtig verhüllt. Einer fremden Frau gibt man nicht die Hand. Von einer Frau nimmt der Mann auch keine Anweisungen entgegen und was der Torheiten mehr sind. Eine Religion mit einem solchen Menschenbild toleriert dann eben auch archaische und barbarische Sitten, wenn sie nur in dieses Bild passen. Das Ziel dieser Genitalverstümmelung ist es ja, und es wird von ihr auch geleistet, daß den jungen Frauen, die diese Tortur überleben, jegliche sexuelle Empfindung und damit auch jeder eigene Wunsch nach sexuellem Erleben unmöglich gemacht wird. Ihr Ehemann verfügt über sie, wann er will. Sie hingegen hat über sich ergehen zu lassen, was geschieht. Weil es sich auch in der Tat um ungebildete, unwissende und wenig zivilisierte Menschen handelt, denken sie auch überhaupt nicht darüber nach. Das war immer so, das ist so, das wird immer bleiben. Das ist so wie die Jahreszeiten. Das ist so wie Ernte und Missernte. Der Islam fördert das eigenständige Denken ohnehin nicht, was sehr leicht daran abzulesen ist, daß z.B. nur 3 % der Patentanmeldungen aus islamischen Ländern kommen, die aber 20 % der Bevölkerung dieser Erde stellen.

Als Ergebnis ist also festzuhalten, daß der Islam derartige barbarische Sitten wahrscheinlich nicht vorschreibt, aber auch bis heute keine Anstalten macht, sie zu verbieten. Und dies offensichtlich aus einer gewissen Nähe heraus. Und so hat das doch etwas mit dem Islam zu tun. Wer nicht verhindert, was er verhindern muß, der läßt es eben geschehen und leistet dem damit Vorschub. Das ist es, was wir den Islamfunktionären wie auch den Islamverstehern entgegenhalten müssen, wo auch immer wir auf sie treffen. Denn das sind wir uns selbst schuldig, wenn wir uns für aufgeklärte Menschen halten.

Die Integration geht rückwärts

Zu den Beruhigungspillen, die uns in dieser Flüchtlingskrise von der Politik nahezu täglich verabreicht werden, gehört die Phrase von der Integration. Wenn man nur genügend Deutschunterricht anbiete, wahlweise auch das Erlernen der deutschen Sprache zur Pflicht mache, unter Umständen auch bei Strafe der Kürzung von Sozialleistungen, dann werde alles gut. Besonders gefordert werden hier natürlich die Lehrer und Erzieher in allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten. Ihnen soll das Kunststück gelingen, selbst in Klassen mit einem Anteil von nur 10-20 % deutschsprachigen Kindern ausbildungsfähige Schulabgänger zu produzieren, die dann selbstverständlich einerseits mittelfristig das Facharbeiterproblem in Deutschland zu lösen helfen, und sich andererseits dabei naturgemäß integrieren. Wie das funktionieren soll, wenn die Lehrer zu gut 99 % weder Arabisch, noch eine der afghanischen Sprachen oder gar der unzähligen afrikanischen Sprachen und Dialekte beherrschen, bleibt natürlich das Geheimnis unserer Politiker und ihrer journalistischen Büchsenspanner. Vor allem aber wird dabei völlig übersehen, daß die Zuwanderer aus dem muslimischen Kulturkreis es zunehmend ablehnen, von den Deutschen etwas anderes als Geld anzunehmen. Und dies liegt an nichts anderem als an ihrer religiösen Bindung. Als Muslime dünken sie sich den sogenannten Ungläubigen überlegen. Von ihrer sündigen Lebensweise hat man sich tunlichst fernzuhalten.

Das jedenfalls läßt sich bei uns schon seit Jahren feststellen. Nur auszusprechen wagt es fast keiner. Eine rühmliche Ausnahme konnte man gestern Abend in der Talkshow „hart aber fair“ erleben. Ein gestandener Bergmann und Gewerkschafter aus Essen führte beredte Klage darüber, daß jedenfalls in seiner Heimatstadt die Bürger mit türkischen Wurzeln – Staatsbürgerschaft hin oder her – zunehmend ihre Distanz zu den einheimischen Deutschen zeigten. Wo man früher noch die Bilder von Atatürk im Wohnzimmer hängen hatte, hängt nun das Bild von Erdogan und man gibt sich als nationalbewußter Türke. Wo man sich früher religiös eher indifferent gezeigt hatte, gibt man sich immer häufiger als strenggläubiger Muslim. Wer mit offenen Augen durch unsere Städte, teilweise schon durch unsere Dörfer geht, wird ihm zustimmen müssen. Daran ändern auch Lippenbekenntnisse wie die des Fußballnationalspielers Mesut Özil nichts, der anders als seine Mannschaftskameraden mit oder ohne Migrationshintergrund eisern schweigt, während sie die deutsche Nationalhymne singen. Seine Erklärung, er konzentriere sich auf das Spiel und bete, spricht Bände. Denn deutlicher kann er nicht zeigen, daß er nicht dazugehört und nicht dazugehören will. Der Mannschaftsgeist entsteht aus gemeinsamen Tun. Wenn gemeinsam gesungen wird, dann wird eben gemeinsam gesungen. Wem aber die deutsche Nationalhymne offenbar nichts bedeutet, und das Mitsingen offenbar auch nicht als Ausdruck der Zugehörigkeit zu Mannschaft und Nation wichtig ist, der bekundet damit allenfalls eine Legionärsmentalität. Er muß sich dann auch gefallen lassen, daß man seine Loyalität gegenüber den Deutschen, die auf der Tribüne seine Tore bejubeln, in Zweifel zieht.Von Integration kann also schon bei den teilweise seit drei Generationen hier lebenden Türken keine Rede sein. Vielmehr von Abschottung. Mit den pauschal als Flüchtlinge genannten Zuwanderern aus dem islamischen Orient und Nordafrika wird das nicht anders sein, eher noch krasser. Gerade die Masse dieser Zuwanderer wird unausweichlich zur Ghettobildung führen. Die Verhältnisse etwa in Berlin-Neukölln werden wir immer häufiger unseren Städten finden. Streng muslimisch ausgerichtete Parallelgesellschaften, zu denen Einheimische keinen Zutritt haben.

Wenn man Integration erreichen will, dann muß man hier klare Vorgaben geben. Der Begriff der Leitkultur ist schwammig. Er muß daher erst einmal mit klaren Inhalten gefüllt werden. Dazu gehört, daß ein Zuwanderer anstreben soll, sich am Ende als Deutscher und nicht nur Inhaber eines deutschen Passes zu sehen. Ein Mensch mit türkischen Wurzeln, der als in Deutschland integriert gelten soll, müßte etwa die Eroberung von Konstantinopel am 29. Mai 1453 als Niederlage empfinden, wie er umgekehrt die erfolglose Belagerung von Wien und den Sieg der christlichen Heere in der Schlacht am Kahlenberg am 12.September 1683 als identitätsstiftend ansehen müßte. Denn auch für einen Deutschen, dessen Vorfahren vor wie vielen Generationen auch immer nach Deutschland eingewandert sind, ist die deutsche Geschichte wie die deutsche Kultur Teil seines Selbstverständnisses. Geschichte und Kultur des Volkes, dem seine Vorfahren entstammten, sind eben Geschichte und Kultur eines anderen Volkes. Darin liegt keineswegs eine Geringschätzung anderer Völker. Vielmehr bedingt das eigene Selbstbewußtsein, wenn es denn gesund ist, auch die Wertschätzung der anderen. Die Nachkommen deutscher Einwanderer in die USA zeigen das seit Jahrzehnten. Doch was wir erleben, ist geradezu eine Ablehnung der deutschen Identität seitens der Zuwanderer aus muslimischen Ländern. Was sie alleine interessiert, ist der materielle Wohlstand in unserem Land, sei er durch eigener Hände Arbeit zu erzielen, oder aus den üppig sprudelnden Quellen der Sozialkassen garantiert. Geschichte und Kultur des Volkes, in dessen Mitte sie leben, sind ihnen nicht nur gleichgültig, sie lehnen sie vielmehr ab und ziehen es vor, die Identität ihrer Vorfahren beizubehalten. Nicht einmal das sprichwörtliche ubi bene, ibi patria trifft auf sie zu, Vielmehr muß es hier heißen ubi bene ibi vivo, denn da wo sie wohnen, ist nicht ihr Vaterland.

Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft

Das Landgericht Koblenz hat heute die erwartete Entscheidung in der Sache Heckler & Koch gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der angeblichen Mängel des Sturmgewehrs G 36 verkündet. Nach Auffassung des Gerichts stehen dem Bund keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Waffenhersteller zu. Denn nach den Feststellungen des Gerichts entspricht diese Waffe den vertraglich festgelegten Anforderungen.

Für den juristischen Laien muß erklärt werden, worum es hier geht. Die forsche Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt, wie die bundeswehrinterne Bezeichnung der Ministerin lautet, verkündete alsbald nach ihrem Amtsantritt der staunenden Öffentlichkeit, das seit ca. 20 Jahren eingeführte Sturmgewehr G 36 weise erhebliche Mängel auf. Bei Hitze und Dauerfeuer lasse seine Treffsicherheit dramatisch nach. Man werde alsbald ein Nachfolgemodell beschaffen und eben die insgesamt rund 160.000 Waffen dieses Typs ausmustern. Vom Hersteller werde man natürlich Schadensersatz fordern. Von Anfang an stieß das bei denen, die es angeht und die etwas davon verstehen, den Soldaten nämlich, auf völliges Unverständnis. Sogar in einer offiziell erholten Erhebung äußerten die einsatzerfahrenen Soldaten, niemals Probleme mit dieser Waffe gehabt zu haben. Natürlich wird auch die beste Waffe versagen, wenn sie unsachgemäß behandelt wird. Wer also ein Sturmgewehr, das auf Einzelfeuer und kurze Feuerstöße ausgelegt ist, als Maschinengewehr im Dauerfeuermodus missbraucht, der darf sich nicht wundern, wenn die Präzision nachlässt. Das ist jedem Soldaten völlig klar. Man kann ja auch nicht mit einem Lkw einem Porsche auf der Autobahn davonfahren.

Nun hat das Landgericht Koblenz festgestellt, und war insoweit selbstverständlich sachverständig beraten, daß diese Waffe genau die Eigenschaften hat, die es nach den vertraglichen Spezifikationen haben muß. Ein Mangel im Rechtssinne wegen einer Abweichung der tatsächlichen Leistung vom Vertragssoll liegt somit nicht vor. Ein Mangel im Rechtssinne wegen einer Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik ist ebenfalls nicht ersichtlich. Warum auch sonst hatte der Bund noch 2013 mehrere tausend Stück des Sturmgewehrs nachbestellt? Nach den Einsatzerfahrungen in der Hitze Afghanistans? Auf der Grundlage dieser Tatsachen konnte das Gericht nicht anders, als zu entscheiden wie geschehen. Für Fachleute war das von vornherein klar. Für Juristen wird das vor allem daran deutlich, daß in diesem Falle nicht etwa der angeblich enttäuschte Kunde – der Bund – auf Schadensersatz geklagt hatte, sondern der Lieferant eine sogenannte negative Feststellungsklage erhoben hatte. Mit einer solchen Klage begehrt man vom Gericht die Feststellung, daß der Gegenseite außergerichtlich behauptete Schadensersatzansprüche nicht zustehen. Zu diesem Schritt kann ein Anwalt nur raten, wenn die Sach- und Rechtslage für seinen Mandanten von vornherein außerordentlich günstig ist. Denn eine Notwendigkeit hierfür besteht ja nicht, weil die bloße Behauptung des Gegners, Schadensersatzansprüche zu haben, noch keine Zahlungsverpflichtung auslöst. Also kann man sich ja auch zurücklehnen und eine Zahlungsklage abwarten. Wer allerdings seiner Sache so sicher ist und vor allem sein kann, daß Schadensersatzansprüche auch nicht entfernt vorstellbar sind, der kann, zum Beispiel aus Gründen der Geschäftspolitik, eine solche negative Feststellungsklage erheben. Genau das ist hier geschehen.

Wie den Nachrichten zu entnehmen ist, glaubt man indessen im Bundesministerium der Verteidigung unverdrossen daran, im Recht zu sein und kündigt an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. In einem Falle wie dem vorliegenden, in dem das Urteil auf einem festgestellten Sachverhalt beruht, und die daraus folgende Rechtsfrage von jedem Jurastudenten im vierten Semester gelöst werden kann, muß der Berufungsführer damit rechnen, daß das Oberlandesgericht die Berufung als aussichtslos erachtet und im Beschlußwege verwirft, falls der Rechtsmittelkläger nicht doch noch den Rückzug antritt. Wenn die forsche Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt sich also noch mehr blamieren will, als schon geschehen, dann muß sie sich eben diese weitere Niederlage bei Gericht abholen.

Das alles hat natürlich gar nichts damit zu tun, daß man nach 20-30 Jahren natürlich ein Waffensystem ausmustert, um auf den neuesten Stand der Technik zu kommen. Das Bessere ist des Guten Feind, und der technische Fortschritt ist unaufhaltsam. Natürlich müssen unsere Soldaten mit dem bestmöglichen Material ausgerüstet werden, wozu selbstverständlich das Standard-Sturmgewehr gehört. Allerdings ist zu besorgen, daß auch diesmal wieder mehr gespart wird als es der Kampfkraft und der Sicherheit unserer Soldaten eigentlich geschuldet wäre. Denn auch schon damals wäre es möglich gewesen, ein noch leistungsfähigeres Sturmgewehr zu beschaffen, wie er allein schon die MG-Variante des G 36 zeigt. Die Technik kann ja nahezu alles, vorausgesetzt, der Kunde bezahlt es auch. Und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Die Geschichte der Bundeswehr ist eine Geschichte der Knauserigkeit des Dienstherrn, des Mangels an allen Ecken und Enden sowie der Behelfslösungen und Provisorien. Daß es den Soldaten immer wieder gelungen ist, dennoch einen respektablen Leistungsstand zu erzielen, ist allein ihrem Engagement zu verdanken. Die Politik hat keinen Anteil daran.

Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft, ist der Untertitel einer politischen Talkshow. Wenn Politik auf Wirklichkeit trifft, und zwar im Gerichtssaal, dann zeigt sich regelmäßig, wie hohl die Phrasen der Politiker, und vor allem, wie weit sie von der Wirklichkeit entfernt sind. Politik und Wirklichkeit sind eben sehr unterschiedliche Welten. Quod erat demonstrandum.  

Der Eiertanz

Zu den unsäglichen Vorstellungen auf der Berliner politischen Bühne gehört zweifellos die Groteske um die Armenien-Resolution des Bundestages zum Völkermord an den Armeniern in der Zeit des Ersten Weltkrieges. Der Bundestag hat in einer Resolution erklärt, es habe sich damals um einen Völkermord im Rechtssinne gehandelt. Es gehört zu den Aufgaben und Rechten des Bundestages, neben seiner Gesetzgebungsarbeit auch in sogenannten Resolutionen zu Fragen und Sachverhalten von allgemeinem politischen Interesse Stellung zu nehmen. Nun sollte man meinen, dies sei dann die Position unseres Landes zum jeweiligen Thema. Wir sind heute darüber belehrt worden, daß dem nicht so ist. Nach der Meldung von Spiegel Online, die Bundesregierung beabsichtige sich von dieser Resolution zu distanzieren, um das Verhältnis zur Türkei (natürlich im Hinblick auf das sogenannte Flüchtlingsabkommen) nicht zu belasten, sah sich die Bundesregierung dann heute Nachmittag veranlaßt, diese Meldung zu dementieren.

Dieses Dementi muß man sich allerdings genauer anschauen. Die Bundesregierung nimmt inhaltlich zu dieser Resolution keine Stellung und verweist darauf, daß es das gute Recht des Bundestages sei, derartige Resolutionen zu beschließen. Der Bundesregierung als weiterem Verfassungsorgan stehe es einfach nicht zu, sich dazu zu äußern. Ist das eine Distanzierung oder ist das etwa eine Erklärung dahingehend, daß gegen diese Resolution nichts zu sagen sei? Natürlich ist das eine Distanzierung. Man muß sich vergegenwärtigen, daß diese Resolution von allen Parteien, und damit auch von von den beiden Parteien getragen wurde, welche die Bundesregierung tragen. Üblicherweise sind die Regierungsparteien im Parlament gewissermaßen die parlamentarische Basis für ihre Entscheidungen. Die Spitzen dieser Parteien stellen auch Kanzler und Minister. Es ist daher höchst merkwürdig, wenn die Bundesregierung sich auf den formalen Standpunkt zurückzieht, die Fassung einer Resolution sei eben das souveräne Recht des Verfassungsorgans Parlament, zu dem das Verfassungsorgan Bundesregierung sich einer Stellungnahme enthalten müsse. Das mag formaljuristisch vielleicht mit Ach und Krach begründbar sein. Politisch heißt es nichts anderes, als daß man eben nicht hinter dieser Resolution steht. Dabei fällt natürlich auf, daß die Kanzlerin, der Vizekanzler und der Außenminister, allesamt auch Mitglieder des Deutschen Bundestages, bei der Abstimmung über diese Resolution gefehlt haben, pardon, „verhindert“ waren.

Nun kann man durchaus geteilter Meinung darüber sein, welchen Sinn es überhaupt hat, daß Parlamente sich zu historischen Fragen offiziell äußern und diese bewerten. Ob es sich bei dem Massenmord an den Armeniern seinerzeit um einen Völkermord im historischen und juristischen Sinn gehandelt hat, ob liegt grundsätzlich der Bewertung durch die Historiker und die Juristen. Durch letztere dann, wenn die Rechtsfrage zu prüfen ist, ob ein Völkermord im Sinne von Art. 6 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs bzw. der einschlägigen Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuches vorliegt. Denn daran knüpfen sich regelmäßig Rechtsfolgen, über die nur ein Gericht entscheiden kann. Wenn ein solcher Rechtsfall eben nicht zu entscheiden ist, werden die Gerichte damit nicht befaßt. Die Historiker hingegen haben als Wissenschaftler die historische Wahrheit zu erforschen und auch ihre Ergebnisse zu veröffentlichen. Jeder Historiker hat dann zu vertreten, was er publiziert. Mit der Zeit bilden sich dann eben historische Gewissheiten, zumindest vorläufige historische Gewissheiten heraus. Dabei sollte es eigentlich sein Bewenden haben. Nachdem sich aber in den letzten Jahren mehrfach die Politik hier eingemischt hat und Parlamente entsprechende Resolutionen gefaßt haben, muß man eben feststellen, daß die Politik insoweit Teil des historischen Prozesses geworden ist. Das kann man begrüßen oder auch ablehnen. Es ist aber nun einmal so. Und deswegen haben derartige Resolutionen natürlich erhebliche politische Bedeutung, vor allem in Fällen wie dem vorliegenden. Denn die Türkei, und nicht etwa lediglich einzelne türkische Historiker, lehnt es ganz offiziell ab, daß der Völkermord an den Armeniern von anderen Staaten oder auch Historikern beim Namen genannt wird. Und daran knüpft die Türkei durchaus politische Ansprüche. Im Falle Deutschland maßt sie sich an, Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu untersagen, deutsche Soldaten, die in der Türkei im Rahmen des Krieges gegen den sogenannten Islamischen Staat stationiert sind, zu besuchen.

Und an dieser Stelle wird es peinlich. An und für sich sollte ein solches Verhalten eines Bündnispartners die Bundesregierung veranlassen, umgehend ihre Soldaten aus diesem Lande abzuziehen und irgendwo anders, etwa auf Zypern, zu stationieren. Sie sollte des Weiteren der Türkei nahelegen, gemäß Art. 13 des NATO Vertrages ihren Austritt aus dem Bündnis zu erklären. Ein Staat, der sich so verhalten würde, könnte sicher sein, international sehr ernst genommen zu werden. Ein Staat aber, der sich so verhält, wie die Bundesregierung dies in unser aller Namen tut, macht sich lächerlich. Besonders absurd ist die Verknüpfung mit dem sogenannten Flüchtlingsabkommen mit der Türkei. Davon haben wir nämlich gar nichts. Genau genommen bekommt Europa für jeden in der Ägäis aufgegriffenen illegalen Flüchtling einen anderen Flüchtling von der Türkei zurück. Und dafür zahlt die Europäische Union der Türkei Milliarden von Euro. Die Tatsache, daß der Flüchtlingsstrom aus Afghanistan, Irak und Syrien via Türkei inzwischen mehr oder weniger versiegt ist, hat mit diesem Abkommen nichts zu tun. Vielmehr ist die Ursache dieser erfreulichen Entwicklung allein darin zu finden, daß die Balkanstaaten, Ungarn und Österreich ihre Grenzen abgeriegelt haben.

Es ist ohnehin unverständlich, daß die Bundesregierung immer noch daran festhält, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei weiterzuführen. Auch dies mag ein Motiv für diese Karikatur von Diplomatie gewesen sein, deren Zeugen wir heute werden konnten. Unverständlich ist das Ganze deswegen, weil sich inzwischen doch herausgestellt hat, und zwar mit großer Klarheit, daß die Türkei auf gar keinen Fall Teil der Europäischen Union werden kann. Sie ist politisch inzwischen eine Art Halbdiktatur, sie ist kulturell Lichtjahre von Europa entfernt, insbesondere wegen der rasant zunehmenden Bedeutung des Islam für die türkische Gesellschaft. Der von dem Begründer der modernen Türkei, Mustafa Kemal Atatürk, verordnete Laizismus ist durch die von Präsident Erdogan rasant vorangetriebene Islamisierung nahezu verschwunden. Dieses Land ist somit von Europa noch sehr viel weiter entfernt, als es bei Abschluß des sogenannten Ankara-Abkommens vom 12.09.1963 zwischen dem Vorläufer der Europäischen Union, der EWG seligen Angedenkens, und der Türkei gewesen ist. Dieses Abkommen wird gemeinhin als Beginn der Annäherung der Türkei an Europa angesehen, und man muß zugeben, daß der Türkei seither einschlägige Versprechungen gemacht worden sind, die letztendlich in der Ernennung dieses Landes zum offiziellen Beitrittskandidaten 1999 und der Aufnahme förmlicher Beitrittsverhandlungen 2005 gipfelten. Allerdings kannten die Deutschen 1963 die Türkei und den Islam allenfalls aus den Romanen von Karl May. Womit man es wirklich zu tun hat, weiß man heute natürlich sehr viel besser. Mehr als ein halbes Jahrhundert nach dem Ankara-Abkommen sollte man so ehrlich sein zu sagen, daß die Welt sich seither tiefgreifend verändert hat. Die Grundlage für die damaligen Versprechungen existiert schon lange nicht mehr. Ehrlich wäre es daher zu sagen, daß ein Beitritt der Türkei zur Europäischen Union jedenfalls in den nächsten 50 Jahren nicht möglich ist.

Warum also die Bundesregierung im Verhältnis zur Türkei derartig bizarre Eiertänze aufführt, ist nicht nachvollziehbar. Dem Renommee unseres Landes dient das jedenfalls nicht.