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Si vis pacem para bellum: der Wahrheitsbeweis

Zu den Standardargumenten von linken Pazifisten wie auch bürgerlichen Bundeswehrverächtern gehörte während des Kalten Krieges die Behauptung, Deutschland benötige eigentlich keine Armee, auf gar keinen Fall die Wehrpflicht. Denn die äußere Sicherheit werde allein durch die Atomwaffen der USA garantiert. Ich selbst habe von solchen Argumenten nie etwas gehalten. Bestätigt wurde ich in meiner Einschätzung fünf Jahre nach dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes. Und zwar aus erster Hand.

Zu Besuch in der Vergangenheit

Im Mai 1994 nahm ich in meiner damaligen Eigenschaft als Kommandeur eines nichtaktiven Pionierbataillons der Bundeswehr an einer Kommandeurtagung meiner Truppengattung teil. Für Nichtmilitärs: Unter nichtaktiven Truppenteilen versteht man solche, deren Waffen und Gerät vorhanden, deren Soldaten indessen als Reservisten nicht präsent sind, sondern bei Bedarf einberufen werden. Im sogenannten Kalten Krieg bis zum Zusammenbruch des Warschauer Paktes verfügte die Bundeswehr über derartige nichtaktive Truppenteile in großem Umfang, dazu über Personalersatz für die präsenten, aktiven Truppenteile, so daß zu den ständig präsenten mehr als 500.000 aktiven Soldaten rund 700.000 gut ausgebildete Reservisten kamen. Das ist heute ganz anders. Noch mehr als die aktive Truppe ist die Reserve zusammengeschrumpft. Dies liegt vor allem an der Aussetzung der Wehrpflicht seit 2011. Ohne deren Wiederaufleben wird eine die effiziente Landesverteidigung erst ermöglichende Schaffung von nichtaktiven Truppenteilen zur Ergänzung der präsenten Armee nicht möglich sein.

Der ehemalige Feind und heutige Kamerad berichtet

Diese Kommandeurtagung fand auf dem Truppenübungsplatz Klietz statt, zwischen Elbe und Havel teils in Sachsen-Anhalt, teils in Brandenburg gelegen. Dieser Übungsplatz ermöglicht wegen seiner geographischen Lage unter anderem das Üben des taktisch außerordentlich anspruchsvollen Angriffs über Gewässer, natürlich auch die Verteidigung dagegen. Das war seine Hauptfunktion für die Streitkräfte des Warschauer Paktes. So berichtete es mir der damalige stellvertretende Kommandant dieses Übungsplatz, der noch wenige Jahre zuvor als Oberstleutnant der NVA Kommandant, und nunmehr als Major der Bundeswehr eben stellvertretender Kommandant dieses Truppenübungsplatzes war. Jedes Jahr habe es eine Großübung von Truppen der NVA, der Roten Armee und weiterer Bündnisarmeen dort gegeben. Geübt worden sei jeweils der Angriff von Osten nach Westen, zunächst über die Havel, und dann über die Elbe. Das sei in kleinem Maßstab die Darstellung des Angriffs auf die NATO über die Elbe und dann über den Rhein gewesen. Dieses Manöver war offenbar jeweils so wichtig, daß es von prominenten Politikern und Generälen des Warschauer Paktes beobachtet wurde. Allerdings hätte der leitende General dieses Manövers jedes Mal am Ende den anwesenden politischen und militärischen Führern des Warschauer Paktes gemeldet, daß das Übungsziel nicht erreicht worden sei. Denn bei realistischer Annahme der Stärke und Gefechtsführung des Feindes sei man auch dieses Mal wieder zu dem Ergebnis gekommen, daß, so wörtlich, „es nicht geht“.

Wir haben alles richtig gemacht

Das war in die Tat die Bestätigung dessen, daß die NATO so stark war, daß sie einem konventionellen Angriff der Truppen des Warschauer Paktes standhalten konnte. Weil in dem geübten Szenario als Problemlösung die nukleare Option nicht beinhaltet war, konnte ich daraus nur schließen, daß diese Option von den Generälen des Warschauer Pakts seinerzeit nicht wirklich als realistisch angesehen worden war. Was jahrzehntelang in Deutschland von sich für klug und gut informiert haltenden Zeitgenossen belächelt worden war, erwies sich tatsächlich als erfolgreiche Abschreckung. Und auch als die historisch zum gefühlt tausendsten Male aufs Neue bestätigte römische Erkenntnis: si vis pacem, para bellum.

Jahrestage 2021

Am ersten Tage eines neuen Jahres richtet sich der Blick auf den Kalender. Was wird das neue Jahr wohl bringen? Wir wissen es nicht. Wohl wissen wir aber, oder sollten wissen, was frühere Jahre gebracht haben, vor allem, wenn man an runde Jubiläen denkt.

Der 18. Januar

Gerade in diesem Jahr wird der 18. Januar ein Tag der Erinnerung sein. In der deutschen Geschichte fallen auf diesen Tag zwei herausragende Ereignisse mit Wirkung bis in unsere Tage und sicher weit darüber hinaus.

Preußen

Am 18. Januar 1701 setzte sich Friedrich III, Kurfürst von Brandenburg, in Königsberg die Krone des Staates auf, der von nun an Preußen hieß. Aus staatsrechtlichen Gründen, die wir an dieser Stelle nicht im einzelnen vertiefen wollen, war er nun zunächst Friedrich I, König in Preußen, statt von Preußen. Bemerkenswert in der Rückschau ist allerdings, wie fortschrittlich und aufgeklärt gerade dieser Staat im Vergleich zu anderen großen Ländern in Europa war. Der unbestritten bedeutendste der preußischen Könige, Friedrich der Große, schaffte 1740 mit einer seiner ersten Amtshandlungen die Folter ab, die zu diesem Zeitpunkt im übrigen Europa noch fester Bestandteil der Rechtspflege war. Um bei der Rechtspflege zu bleiben: in diesem angeblichen Musterbeispiel eines autoritären und undemokratischen Staates gab es unabhängige Gerichte. Ja, jeder Untertan des Königs konnte auch ihn verklagen, wie der berühmt gewordene Fall des Müllers Arnold zeigt. Dieser Staat führte bereits 1717 die allgemeine Schulpflicht ein. In England geschah dies erst 1880, in Frankreich 1882. Damit wollen wir es bewenden lassen. Eine Aufzählung all der Dinge, die aus unserer Sicht fortschrittlich waren, würde den Rahmen dieser Betrachtung sprengen. Natürlich müsste man an dieser Stelle auch wenigstens die bedeutendsten Fürstentümer und Königreiche in Deutschland nennen, wie Bayern, Württemberg, Sachsen, Baden und Hannover. Indessen spielt hier der 18. Januar keine Rolle. Es würde auch den Rahmen dieser Abhandlung sprengen, auch die durchaus bemerkenswerte wie stolze Geschichte dieser deutschen Teilstarten wenigstens zu streifen.

Das Deutsche Reich

Am 18. Januar 1871 riefen die versammelten deutschen Fürsten im Spiegelsaal des Schlosses zu Versailles den preußischen König Wilhelm I zum deutschen Kaiser aus. Unbeschadet dessen, daß Zeitpunkt und Ort unglücklich gewählt waren, war dies die Geburtsstunde eines im internationalen Vergleich bemerkenswert erfolgreichen Staates. Eben das Deutsche Reich, in dem unter Ausschluß Österreichs, das im Zuge der Gründung von Nationalstaaten im 19. Jahrhundert den damals schon anachronistisch gewordenen Vielvölkerstaat beibehalten wollte, und sich somit in einen deutschen Nationalstaat nicht eingliedern konnte, nun die Deutschen gefunden hatten, was Briten, Franzosen, Italiener und Spanier teils schon seit Jahrhunderten hatten, nämlich die Einheit von Nation und Staat. Weil man unseren Kindern und Enkeln offiziell und offiziös im Bildungswesen wie in den Medien seit Jahren weismachen will, dieses Deutsche Reich sei rückständig, undemokratisch und militaristisch gewesen, wollen wir an dieser Stelle auf einige wenige Fakten hinweisen. Dieses Deutsche Reich hatte seit 1871 bereits das allgemeine Wahlrecht, was allerdings wie auch überall sonst auf der Erde, das Frauenwahlrecht noch nicht einschloss. In Großbritannien zum Beispiel wurde das allgemeine Wahlrecht für die männliche Bevölkerung erst 1918 eingeführt. Das allgemeine Wahlrecht für Frauen kam in Deutschland erst 1918. Dieses „erst“ ist jedoch richtigerweise dahingehend zu verstehen, daß es in Deutschland zuerst kam. In den USA, die allgemein als das Musterland der Demokratie gelten, kam es erst 1920, in Großbritannien, dem Mutterland der parlamentarischen Demokratie, erst 1928, Italien zog 1946 nach, Frankreich 1948 und somit erst 159 Jahre nach der französischen Revolution, gleichzeitig mit Belgien. Die Schweiz, allgemein doch als Bastion der Demokratie angesehen, führte das Frauenwahlrecht erst 1971 ein. Genau 63 Jahre nach dem Deutschen Reich.

Das Deutsche Reich wurde kulturell von Preußen dominiert, was nicht weiter wunder nimmt, weil Preußen nun sowohl von der Fläche als von der Bevölkerung der der bei weitem größte seiner Bundesstaaten war. Sein Bildungswesen wurde dann auch rasch von den übrigen deutschen Ländern übernommen, soweit sie es nicht schon zuvor den Preußen gleich getan hatten. Damit war das Deutsche Reich auf diesem Gebiet weltweit führend, wie zum Beispiel der Anteil der Analphabeten an der jeweiligen Bevölkerung im Jahre 1900 zeigt. Im Deutschen Reich waren das gerade mal 0,9 %, in England 9,6 %, in Frankreich 10 %, in den USA 12 % (unter den Farbigen, die man heute politisch korrekt wohl mit dem englischen Begriff People of Color bezeichnen muß, betrug der Anteil der Analphabeten allerdings 49 %), im k. und k. Österreich immerhin 21 %, wobei das in den deutschsprachigen Reichsteilen nur 1,2 % waren, und in Italien 47 %. Da nimmt es nicht weiter wunder, daß bis 1918  von den Nobelpreisen in Medizin und Naturwissenschaften 14 nach Deutschland gingen. Frankreich zählte bis 1918 in diesen Disziplinen 11 Laureaten, Großbritannien deren 8, die in den späteren Jahrzehnten dominierenden USA hingegen nur 2.

„Militarismus“

Was den angeblichen preußischen Militarismus und die stets als historisches Kontinuum behauptete deutsche Aggressivität angeht, so kann das auf seinen Wahrheitsgehalt überprüft werden, wenn man einfach nachzählt, in welchem Prozentsatz ausgewählte Staaten an Kriegen beteiligt waren. In der Zeit von 1701-1933 waren an Kriegen beteiligt: Frankreich mit 28 %, England mit 23 %, Russland mit 21 %, Österreich mit 19 %, die Türkei mit 15 %, Polen mit 11 %, Preußen/Deutschland mit 8 %. Die Bedeutung des Militärischen für die Gesellschaft eines Staates zeigt sich auch an dem Anteil der Bevölkerung, der in seiner Armee dient. Vor 1914 waren das in Frankreich 1,53 %, in Deutschland 0,79 %. Wer angesichts dieser Zahlen weiter von einem deutschen Militarismus spricht, dem ist nicht mehr zu helfen.

Die staatsrechtliche Kontinuität

Wenn wir über das Deutsche Reich sprechen, sollten wir nicht übersehen, daß dieses Deutsche Reich staatsrechtlich tatsächlich bis heute besteht. Dies natürlich nicht in dem Sinne, in dem das Zeitgenossen verstehen wollen, die sich „Reichsbürger“ nennen. Auf deren juristisch unhaltbare Vorstellungen wollen wir an dieser Stelle erst gar nicht eingehen. Tatsache ist, daß das Deutsche Reich sich alsbald nach seiner Gründung am 16. April 1871 eine Verfassung gab. In dieser Verfassung war unter anderem das Budgetrecht des Parlaments festgeschrieben. Man spricht insoweit auch vom Königsrecht der Parlamente. Von Anfang an hatte das Deutsche Reich also ein frei gewähltes Parlament, das über die Staatsfinanzen verfügte. Diese Verfassung kannte natürlich auch eine unabhängige Justiz. Das Reich war eine bundesstaatlich verfasste konstitutionelle Monarchie. In seinen rechtsstaatlichen Strukturen deutete übrigens nichts darauf hin, daß in diesem Reich bereits die Hitler’sche Diktatur angelegt gewesen wäre. An dieser Stelle muß natürlich ein Wort über diese zwölf Jahre verloren werden, die in der Tat ein Fremdkörper in der historischen Entwicklung unseres Landes sind, nichtsdestoweniger bis heute eine Belastung des nationalen Selbstbewusstseins verursachen. Man kann das nicht ungeschehen machen, jedoch richtig einordnen, wie das Papst Benedikt XVI bei seinem Besuch in Auschwitz getan hat. Vor der Weltöffentlichkeit erklärte er: „Ich komme als Sohn des Volkes, über das eine Schar von Verbrechern mit lügnerischen Versprechungen, mit der Verheißung der Größe, des Wiedererstehens der Ehre der Nation und ihrer Bedeutung, mit der Verheißung des Wohlergehens und auch mit Terror und Einschüchterung Macht gewonnen hatte, sodaß unser Volk zum Instrument ihrer Wut des Zerstörens und des Herrschens gebraucht und missbraucht werden konnte.“

Die Weimarer Reichsverfassung – Fortschreibung und nicht Neugründung

Die Abdankung des Kaisers und der Reichsfürsten am 9. November 1918 änderte am staatsrechtlichen Bestand des Reiches nichts. Es gab sich am 11. August 1919 lediglich eine neue Verfassung, die aber ausdrücklich die Kontinuität in staatsrechtlicher Hinsicht betont. In ihrem Art. 178 wird zwar die Verfassung vom 16. April 1871 aufgehoben, die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben jedoch in Kraft, soweit ihnen diese neue Verfassung nicht entgegensteht. Diese Weimarer Reichsverfassung ist auch entgegen landläufiger Auffassung durch die Nationalsozialisten nicht aufgehoben worden, vielmehr ließ sich Hitler innerhalb des Verfassungsrahmens Vollmachten geben, die ein diktatorisches Regime ermöglichten. Eine förmliche Aufhebung der Verfassung war somit nicht notwendig, und wurde auch nicht vorgenommen.

Das Grundgesetz – ebenfalls Fortschreibung und nicht Neugründung

Unser Grundgesetz vom 23. Mai 1949 hat nicht etwa einen neuen Staat aus der Taufe gehoben, sondern hat dem keineswegs als Völkerrechtssubjekt untergegangenen Deutschen Reich nur zum zweiten Mal eine neue Verfassung gegeben, worauf das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung von Anfang an immer wieder hingewiesen hat, und was schon die Meinung der Mehrheit der Mitglieder des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee im August 1948 war. In ihren Grundzügen weist die heutige Verfassung auch große Ähnlichkeit mit ihren Vorgängerinnen auf. So ist Deutschland weiterhin ein Bundesstaat, was ja nun auch in seinem Namen zum Ausdruck kommt. Das Grundgesetz ist auch nicht nur der bloße Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Diktatur, sondern es ist eben die Fortschreibung der deutschen Verfassungstradition und damit eo ipso das Gegenteil der nationalsozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Aus der konstitutionellen Monarchie von 1871 hat sich in den vergangenen 150 Jahren nun die parlamentarische Demokratie entwickelt, die wir auch gegen alle Angriffe von innen wie von außen verteidigen wollen. Perstet et aeterna pace fruatur (es bestehe fort und erfreue sich ewigen Friedens), wollen wir also unserem Lande wünschen. Denn wir haben allen Grund, auf unsere Vorfahren stolz zu sein, die dieses Land in der Tradition von Humanismus und Aufklärung geschaffen und entwickelt haben.







Geschichte statt Geschichtspolitik!

Die meisten Menschen gehen wohl davon aus, daß Historiker die Aufgabe haben, vergangene Zeiten zu erforschen und diese Forschungsergebnisse den heute Lebenden möglichst tatsachengetreu zu berichten. Daß moderne Historiker vor allem in Deutschland dies völlig anders sehen, ist den meisten Menschen wohl eher nicht bewußt. Denn man erwartet von Wissenschaftlern im allgemeinen, daß sie objektiv arbeiten. So erwartet man etwa von einem Physiker, daß er Naturgesetze beschreibt, nicht aber, daß er stattdessen Handlungsempfehlungen gibt. Natürlich nimmt man ihm gerne solche Handlungsempfehlungen ab, wenn er im ersten Schritt Fakten und physikalische Gesetzmäßigkeiten beschreibt, sodaß man versteht, was in der Natur vorgeht, und dann mit diesem Wissen dem Publikum erklärt, was er für den richtigen Umgang mit eben diesen Dingen hält.

Für die deutschen Historiker unserer Tage gilt dies nicht. So hat der Deutsche Historikertag, gewissermaßen die Vollversammlung der Lehrstuhlinhaber und sonstigen Größen des Faches, im September dieses Jahres eine Resolution verabschiedet, in der unter anderem zu lesen ist:

„Geschichtswissenschaft hat die Aufgabe, durch die Analyse historischer Entwicklungen auch zur besseren Wahrnehmung von Gegenwartsproblemen beizutragen und die Komplexität ihrer Ursachen herauszuarbeiten.“

Dieser Anspruch setzt natürlich voraus, daß diese Analyse auf nicht mehr infrage zu stellenden Fakten beruht. „Nun ist keine Analyse historischer Entwicklungen sakrosankt. Gerade die immer aufs neue geführten Diskussionen von Analysen und Deutungen machen erst die Geschichtswissenschaft aus“ (Klaus Rüdiger Mai im Cicero vom 01.10.2018). Demgemäß hat zu diesem Thema ja auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß Wesensmerkmal der Wissenschaft, selbstverständlich auch der Geschichtswissenschaft, ihre prinzipielle Unvollständigkeit und Unabgeschlossenheit sei, die ihr trotz des für sie konstitutionellen Wahrheitsbezuges eigne. Ihre Ergebnisse seien daher stets vorläufig und der Korrektur aufgrund besserer Erkenntnis zugänglich.

Deswegen ist es doch die eigentliche Aufgabe der Geschichtswissenschaft, die tatsächlichen Vorgänge der Vergangenheit minutiös zu erforschen und darzustellen. Schon der große Thukydides hat in seinem Hauptwerk über den Peloponnesischen Krieg dazu gesagt:

„Was aber tatsächlich geschah in dem Krieg, erlaubte ich mir nicht nach Auskünften des ersten besten aufzuschreiben, auch nicht nach meinem Dafürhalten, sondern bin selbst Erlebtem und Nachrichten von anderen mit aller erreichbaren Genauigkeit bis ins einzelne nachgegangen. Mühsam war diese Forschung, weil die Zeugen der einzelnen Ereignisse nicht dasselbe über dasselbe aussagten, sondern je nach Gunst oder Gedächtnis.“

Letzteres Phänomen ist jedem forensisch tätigen Juristen (Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt) vertraut. Leopold von Ranke schrieb 1824 in der Vorrede seines Erstlingswerks „Geschichten der romanischen und germanischen Völker von 1494-1514“:

„Man hat der Historie das Amt, die Vergangenheit zu richten und die Mitwelt zum Nutzen zukünftiger Jahre zu belehren, beigemessen. So hoher Ämter unterwindet sich gegenwärtiger Versuch nicht: er will bloß zeigen, wie es eigentlich gewesen.“

Weil dem so ist, muß neben der genauen Schilderung des jeweils untersuchten Ereignisses natürlich auch die Zeit betrachtet werden, in welcher sich dieses abgespielt hat. Und genauso spiegelt die Schilderung der Ereignisse die Zeit wider, in der sie entstanden ist. Denn:

„So wenig wie ein Roman kann historische Literatur die Zeit, in der sie entstanden ist, verleugnen“ schreibt Golo Mann im Vorwort zu seiner deutschen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Sowohl die geschilderten Ereignisse als auch ihre Rezeption durch die Erlebnisgeneration einerseits und die nachfolgenden Historikergenerationen andererseits sind im jeweiligen Zusammenhang einzuordnen.

Für moderne deutsche Historiker ist dergleichen indessen bloße Faktenhuberei. Ihre Berufung ist es eben dem Publikum zu erklären, welche Lehren es aus der Geschichte zu ziehen hat. Was sich in vergangenen Zeiten wirklich zugetragen hat, ist für das Publikum demnach offenbar nur von untergeordneter Bedeutung ebenso wie die Bewertung durch die Zeitgenossen. Maßgeblich ist, wie das die Historiker heute analysieren und interpretieren, damit das Publikum auf dieser Basis die Gegenwart besser versteht. Besser natürlich in dem Sinne, den diese Historiker für richtig halten. Und dabei haben deutsche Historiker eine ganz spezifische Sicht auf die Geschichte und die Aufgabe der Geschichtswissenschaft, wie nicht nur das eingangs wiedergegebene Zitat aus der genannten Resolution des Historikertages zeigt. Hellmut Diwald schreibt in der 3. Aufl. seiner berühmten retrospektiv geschriebenen Geschichte der Deutschen:

„In der Regel mündet die geschichtliche Entwicklung der Völker ohne grundlegenden Bruch in die Gegenwart, die dann ihrerseits eine natürliche Basis der weiteren Entfaltung und Entwicklung bildet. In einer solchen Gegenwart wird die Vergangenheit, die Geschichte, als sinnreicher Prozeß akzeptiert. Dort, wo das nicht der Fall ist, verwandelt sich die Vergangenheit zu einer Projektionswand für aktuelle Nöte, wird Geschichtsschreibung zu einem Prozeß der Selbstspiegelung und Gewissenserforschung. In Deutschland wurde nach 1945 dieses Phänomen mit dem Terminus der Vergangenheitsbewältigung charakterisiert.“

Ein signifikantes Ergebnis dieses im Deutschland der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg gewachsenen Verständnisses von der Aufgabe des Historikers ist ein platter Pazifismus. Völlig losgelöst von dem in der jeweiligen Zeit herrschenden Verständnis vom Kriege wird die heutige Bewertung von Gewalt als Mittel der Politik in früheren Jahrzehnten und Jahrhunderten, wie auch in fremden Gesellschaften und Kulturen unserer Zeit, in den historischen Kontext projiziert. Somit werden historische Ereignisse nicht einfach als Fakten registriert und erinnert, sondern politisch und moralisch mit den Maßstäben unserer Zeit gemessen, wobei dann zum politisch korrekten Maßstab gegriffen wird.

Dazu ein kleines Beispiel. Der Freistaat Bayern unterhält ein Armeemuseum. Es hat nach dem Willen seines Gründers Ludwig II. die Geschichte der bayerischen Armee, natürlich in Krieg und Frieden, zu pflegen und dem Publikum durch ausgewählte Exponate nahe zu bringen. Zu seiner Unterstützung ist vor mehr als 50 Jahren ein Verein entstanden, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, aus den Beiträgen seiner Mitglieder und eingeworbenen Spenden Mittel zum Ankauf derartiger Exponate zu generieren und diese dann dem Bayerischen Armeemuseum als Dauerleihgabe zu überlassen. Auf diese Weise hat das Museum eine Vielzahl von wertvollen historischen Waffen, Uniformen Gemälden etc. erhalten, die auch dem Publikum gezeigt werden. Vor kurzem konnte der Verein ein seltenes Stück bayerischer Geschichte erwerben in Gestalt eines Kommandeurkreuzes des bayerischen Militär Max Joseph Ordens. Diese höchste Kriegsauszeichnung des Königreichs Bayern erhielt ein aus einfachen Verhältnissen stammender Leutnant der Reserve namens Joseph Steiner wegen seiner herausragenden Leistungen und großen Tapferkeit im Ersten Weltkrieg. Bereits die Verleihung der ersten Stufe dieses Ordens, des Ritterkreuzes, war mit der Erhebung in den (persönlichen) Adelsstand verbunden. Nicht nur eine hohe Ehre, sondern auch ein Beispiel dafür, daß auch schon in jener Zeit der Aufstieg eines aus einfachsten Verhältnissen stammenden Menschen zu höchsten Ehren möglich war. Nur am Rande sei bemerkt, daß tatsächlich auch in jener Zeit eine gewisse Durchlässigkeit der Gesellschaft von unten nach oben festzustellen ist.

Der derzeitige Leiter des Bayerischen Armeemuseums indessen hat kein Interesse daran gezeigt, dieses nicht nur finanziell äußerst wertvolle Exponat (30.750,00 € mußten in einer Versteigerung dafür aufgewandt werden), sondern auch gerade wegen der Person des Ausgezeichneten und der Umstände, die zur Verleihung führten einmalige Stück, überhaupt entgegenzunehmen. Warum, hat er dann auch in einem Zeitungsinterview erläutert. Gerade die Begründung des Vereins, warum man diesen historischen Orden für viel Geld erworben habe, läuft offenbar seiner Bewertung der Geschichte zuwider. Denn in einem Faltblatt des Vereins zum Erwerb des Ordens ist zu seinem Ärger nachzulesen, Joseph Ritter von Steiner habe den Heldentod erlitten.

„So kann man über den Ersten Weltkrieg nicht mehr sprechen! Man darf das massenhafte Sterben nicht schönreden oder gar glorifizieren, indem man Tote zu Helden erklärt. Das ist nur traurig, ja zynisch! In diesem Krieg ist effizient getötet worden. Menschen wurden zu Nummern!“

echauffierte sich der Historiker. Nun ist er wohl auch nicht die hellste Kerze am Christbaum seiner Zunft, weswegen wir seinen Namen nicht neben den Namen der wirklich großen Historiker nennen wollen, die wir in diesem Artikel zitieren.

Dies offenbart schlaglichtartig ein Verständnis von Geschichtswissenschaft, wie es in der eingangs zitierten Resolution des Historikertages aufscheint. Insbesondere läßt es außer Acht, wie geschichtliche Ereignisse in ihrer Zeit gesehen wurden. Doch, wie Golo Mann zutreffend schreibt, kann so wenig wie ein Roman historische Literatur die Zeit, in der sie entstanden ist, verleugnen. Der Krieg und damit Bewährung und Versagen des Menschen im Krieg waren eine Konstante in der Menschheitsgeschichte, und er ist auch heute noch außerhalb unserer friedlichen mittel- und westeuropäischen Umwelt ein nicht zu übersehendes Momentum. „Polemos pater men panton esti – der Krieg ist der Vater aller Dinge“ sagt der griechische Philosoph Heraklit. Der Krieg war Schicksal, sich darin zu bewähren, überlebensnotwendig. Dort zu versagen, zog nicht nur für die jeweiligen Soldaten, sondern mehr noch für ihr ganzes Volk die schrecklichsten Dinge nach sich. So ist es aus diesen Zeitumständen zu erklären, daß Soldaten in den Augen ihrer Mitbürger eben Helden oder Feiglinge sein konnten. Diese Wertungen waren eben Ausdruck dessen, wie sehr die eigene Existenz des Soldaten, aber auch das Wohl und Wehe des Volkes, von der Tapferkeit im Kriege abhingen.

Demgemäß war und ist der Begriff des Helden an und für sich klar positiv konnotiert. Nehmen wir einfach die Definition aus dem Duden:

  • jemand, der sich mit Unerschrockenheit und Mut einer schweren Aufgabe stellt, eine ungewöhnliche Tat vollbringt, die ihm Bewunderung einträgt
  • jemand, der sich durch außergewöhnliche Tapferkeit im Krieg auszeichnet und durch sein Verhalten zum Vorbild [gemacht] wird

Für die Zeitgenossen des Leutnants Ritter von Steiner war es demgemäß ganz natürlich, von seinem Heldentod zu sprechen. Wer sich heute darüber mokiert, mokiert sich damit über das Selbstverständnis der Menschen jener Zeit. Dies geht jedenfalls bei derartigen Historikern mit einer moralinsauren Besserwisserei einher, die über die Zeiten und Erdteile hinweg nur die eigene, selbstverständlich geläuterte Auffassung über die Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens gelten läßt. Und das kann wohl nur der Pazifismus sein. Ein Historiker mit einem solchen Weltbild mag publizieren, was damit im Einklang steht. Als Leiter ausgerechnet eines Armeemuseums ist er jedoch so fehl am Platze, wie ein Veganer als Koch in einem Steak-Restaurant.

Vorgänge wie dieser und andere, zum Beispiel das zur Propagandaschau des Pazifismus umfunktionierte Militärmuseum in Dresden, zeigen auch, mit welcher Arroganz diese Kaste politisch korrekter Historiker dem Publikum gegenübertritt, aber auch die Menschen früherer Zeiten herabwürdigt. Man hält die Leute eben für unmündig und nicht imstande, historische Tatsachen einfach selbstverantwortlich zur Kenntnis zu nehmen und nach eigener Einschätzung zu bewerten. Nein, dem Kinde muß schon beigebracht werden, was es davon zu halten hat.

 

Widerstand

Der20. Juli, nicht als bloßes Kalenderdatum, sondern als historischer Begriff für den Widerstand gegen die Hitler-Diktatur, ist wieder einmal ins Gerede gekommen.

Nur kurz ist auf die abwegigen Äußerungen eines offenbar ebenso überehrgeizigen wie historisch und juristisch ungebildeten  Studenten einzugehen, wonach Stauffenberg nur ein Verräter gewesen sei, der nichts anderes gewollt habe, als seine Haut zu retten. Das ist so abwegig, daß man dem jungen Mann nur raten kann, sich erst einmal intensiv mit der  Geschichte des Widerstandes, vor allem des militärischen Widerstandes, zu befassen. Er wird dann sehr bald feststellen, daß es Stauffenberg und seinen Mitstreitern, aber auch anderen Widerstandskreisen, die ihm eher lose verbunden waren, tatsächlich darum gegangen ist, Deutschland von der Diktatur einer Verbrecherbande zu befreien und dann auf den Trümmern der Diktatur ein neues, sittlich hochstehendes Deutschland zu gründen. Dazu mag der nachfolgende Auszug aus dem von Stauffenberg selbst formulierten Eid ein deutlicher Hinweis sein:

„Wir wollen eine neue Ordnung, die alle Deutsche zu Trägern des Staates macht und ihnen Recht und Gerechtigkeit verbürgt, verachten aber die Gleichheitslüge und beugen uns vor den naturgegebenen Rängen. Wir wollen ein Volk, das in der Erde der Heimat verwurzelt, den natürlichen Mächten nahe bleibt, das im Wirken in den gegebenen Lebenskreisen sein Glück und sein Genüge findet und in freiem Stolze die niederen Triebe des Neides und der Mißgunst überwindet. Wir wollen Führende, die, aus allen Schichten des Volkes wachsend, verbunden den göttlichen Mächten, durch großen Sinn, Zucht und Opfer den anderen vorangehen.“

Ein Zeichen dieses Neubeginns war auch die von dem Widerstandskämpfer Joseph Wirmer entworfene neue deutsche Fahne. In ihrer gestalterischen Anlehnung an die skandinavischen Flaggen mit dem liegenden Kreuz ist sie im übrigen eine ganz deutliche Anspielung auf Deutschland als Teil des christlichen Abendlandes. Deswegen ist es auch abwegig, ausgerechnet dieses Symbol des Widerstandes für neonationalsozialistische Bestrebungen in Anspruch zu nehmen.

Naturgemäß waren Widerstand und Überwindung der Diktatur nur auf gewaltsamen Wege möglich. Daß damit formal Straftatbestände wie Hochverrat und Mord erfüllt werden mußten, lag in der Natur der Sache. Indessen haben sich Stauffenberg und seine Mitverschwörer eben nicht strafbar gemacht. Ihnen stand das Rechtsinstitut des übergesetzlichen Notstandes zur Seite. Das Motiv, Deutschland vom Joch der Diktatur, und von der Herrschaft einer Verbrecherbande  zu befreien, den Weg zum Frieden wenigstens zu suchen und ein neues, besseres Deutschland zu schaffen, der hohe sittliche Ernst, der dies alles begründete, verbunden mit dem persönlichen Mut der Verschwörer, haben sie tatsächlich zu Helden gemacht. Daran kann kein vernünftiger Zweifel bestehen.

Soweit nun neuerdings Stauffenberg für die Europapolitik der Bundeskanzlerin und ihres Kabinetts in Anspruch genommen wird, ist das mehr als kühn, tatsächlich abwegig. Abgesehen davon, daß sich damals niemand ein Gebilde wie die heutige Europäische Union vorstellen konnte, ging es auch den Verschwörern des 20. Juli um ihre Nation. Daß sie diese im historischen und kulturellen Rahmen Europas sahen, und auch anstrebten, mit den europäischen Nachbarn Deutschlands gute Beziehungen zu pflegen, steht auf einem anderen Blatt. Sie deswegen aber für die Merkel’sche Europapolitik in Anspruch zu nehmen, ist einfach nicht zulässig.

Eine Bemerkung noch zum Widerstandsrecht in Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes. Neuerdings wird diese Verfassungsvorschrift als juristisch mißlungen bezeichnet. Dies deswegen, weil sie ja erst dann greift, wenn auf anderem Wege als durch den Widerstand keine Abhilfe geschaffen und verfassungsmäßige Zustände wiederhergestellt werden können. Natürlich gibt diese Vorschrift keinen gerichtlich einklagbaren Anspruch und läuft von daher erst einmal leer. Indessen kann man diese Vorschrift nur aus ihrer Entstehungsgeschichte interpretieren und einordnen. Sie ist natürlich eine Reaktion auf den 20. Juli 1944. Nicht zuletzt das Fehlen eines bis dahin allgemein anerkannten überpositiven Widerstandsrechts hat dazu geführt, ein positives Widerstandsrecht in der Verfassung zu statuieren. Alleine schon das Vorhandensein einer solchen Verfassungsnorm hat eine psychologische Wirkung dergestalt, daß in einem solchen Falle, dessen Eintritt uns für alle Zeiten erspart bleiben möge, das Gefühl vorherrscht, eindeutig rechtmäßig zu handeln. So hat das Roman Herzog Anfang der Neunzigerjahre im führenden Kommentar zum Grundgesetz ausgeführt. Dieses Widerstandsrecht, so führt dieser hervorragende Kenner der Verfassung, später Präsident des Bundesverfassungsgerichts und dann Bundespräsident, aus, gilt für die Soldaten der Bundeswehr in besonderer Weise. Denn in einem solchen Falle kann seines Erachtens niemand die den Widerstand tragenden Soldaten der Bundeswehr daran hindern, daß sie sich in Ausübung des ihnen nunmehr zugefallenen Widerstandsrechtes der Organisationsform und der Ausrüstung bedienen, die sie bisher besessen haben. Mit anderen Worten: Unsere Verfassung billigt ausdrücklich den militärischen Widerstand ab dem Zeitpunkt, in dem eine Diktatur sich anschickt, die Macht zu ergreifen und die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger suspendiert. Diskussionen über die Rechtmäßigkeit des Widerstandes, wie sie nach dem 20. Juli 1944 geführt worden sind, hätten dann auch keine Grundlage mehr. Die Verschwörer müßten sich ja nicht mehr auf einen übergesetzlichen Notstand berufen, sondern könnten auf ihr verfassungsmäßiges Recht zum Widerstand verweisen, auch zum gewaltsamen Widerstand.

Der 20. Juli 1944 gehört ganz sicher zu den politischen, aber auch juristischen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland. Daß andere Völker dieser Erde auf einen glücklicheren Verlauf ihrer Geschichte zurückblicken können, der die Erwähnung des Menschenrechtes auf Widerstand und auch des sittlichen Gebots zum Widerstand in ihren Verfassungen nicht notwendig gemacht hat, ist die eine Sache. Daß wir auf dieses Datum mit einer Mischung aus Trauer um die Opfer jener Diktatur und Stolz auf die Widerstandskämpfer schauen, ist eine andere, aber sicher keine schlechte Sache.

 

 

 

 

Politik – exkremental

Alexander Gauland polarisiert. Das sichert ihm Aufmerksamkeit. Und er weiß auch, wie man todsicher in die Schlagzeilen kommt. Man muß dem Affen Zucker geben. Also greift man sprachlich schon einmal zu grenzwertigen Metaphern. Dabei kann er sicher sein, daß die Besitzer der richtigen Meinungen und Hüter der political correctness erst in Schnappatmung verfallen um sodann zur verbalen Geißel zu greifen. Das funktioniert immer. Diesmal hat er, das Wortspiel liegt nahe, den Vogel abgeschossen. Er hat, der deutsche Michel faßt es nicht, Hitler und die Nazis als „Vogelschiß“ in der deutschen Geschichte bezeichnet. Das ist für das intellektuelle Lieschen Müller, eine Bezeichnung die sich derzeit sicher auch die Generalsekretärin der CDU gefallen lassen muß, von den bekannten roten und grünen Damen ganz zu schweigen, eine unfassbare Verharmlosung der Nazi-Greuel.

Doch wollen wir zunächst einmal, wie es sich für einen denkenden Menschen gehört, die vor dem Tribunal der Medien angeklagte Tat, also das Zitat, im Wortlaut ansehen.

„Wir haben eine ruhmreiche Geschichte. Und die dauerte länger, als die verdammten zwölf Jahre. Wenn wir uns zu dieser Geschichte bekennen, haben wir die Kraft, die Zukunft zu gestalten. Ja, wir bekennen uns zu der Verantwortung für die zwölf Jahre. Aber Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiß in über 1000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte.“

Im nächsten Takt des Denkvorganges müssen wir diesen Text auf seine sachliche Richtigkeit untersuchen. Gauland sagt also, daß wir Deutschen auf über 1000 Jahre Geschichte zurückblicken können, die als im ganzen erfolgreich zu beurteilen ist. Das ist richtig. Von Deutschland können wir seit Beginn des zehnten Jahrhunderts n. Chr. sprechen. In diesen rund 1000 Jahren hat sich natürlich viel ereignet, Positives wie Negatives, um einmal eine Grobeinteilung vorzunehmen. Es gab Pest und Cholera, Krieg und Willkürherrschaft, großartige Leistungen in Kunst und Wissenschaft, Blüte und Niedergang, Glanz und Elend. Gauland weist zutreffend darauf hin, daß ein Zeitraum von zwölf Jahren in insgesamt über 1000 Jahren zunächst einmal einen sehr kleinen Bruchteil des Ganzen darstellt, rechnerisch ca. 1 %. Natürlich kann es beim Zeitmaß nicht sein Bewenden haben. Auch 30 Jahre sind zum Beispiel zeitlich als marginal einzustufen. Betrachtet man indessen zum Beispiel den 30-jährigen Krieg, so mag dieser Zeitraum vergleichsweise sehr kurz gewesen sein. Der Furie des Krieges fiel indessen ca. ein Drittel der damaligen deutschen Bevölkerung zum Opfer. Das ist relativ deutlich mehr, als die beiden Weltkriege jweils an Opfern gefordert haben. Dabei ist der Holocaust mit eingerechnet. Dennoch sehen wir heute dieses Ereignis keineswegs als Dreh- und Angelpunkt der deutschen Geschichte an. Zu Recht. Denn es gibt eine Vielzahl von historischen Ereignissen, tragische und glückliche, nachhaltige und vergessene, in die sich dieses Ereignis lediglich einreiht wie der Soldat in die Formation.

Gauland fährt fort, daß es notwendig ist, sich zu dieser ganzen Geschichte zu bekennen, damit man daraus die Kraft gewinnt, die Zukunft zu gestalten. Das ist eigentlich eine Binsenweisheit. Auch andere Politiker gehen gerne mit dem Satz hausieren:  „Zukunft braucht Herkunft“.

Dann sagt er etwas, was seine politischen und medialen Feinde – von bloßer Gegnerschaft kann man hier ja leider nicht mehr sprechen, so verkommen ist heute die politische Kultur in unserem Land – stets verschweigen, weil es einfach nicht in das Bild vom heimlichen Nazi paßt:  „Ja, wir bekennen uns zu der Verantwortung für die zwölf Jahre.“ Damit stellt er klar, daß er aus dieser als insgesamt erfolgreich bewerteten deutschen Geschichte eben diese dunklen zwölf Jahre von 1933-45 nicht herausschneiden will. Wer die Geschichte seines Volkes als Erfolgsgeschichte für sich in Anspruch nimmt, der muß dann auch konsequent sein, und auch die dunklen Seiten eben als seine Geschichte begreifen. Wer den Ruhm seiner Vorfahren in sich selbst hineinprojiziert, der muß auch zu ihrer Schande stehen. Der ehrliche Umgang mit der Geschichte verbietet es ihm, von ihr auch nur ein Jota wegzunehmen, auch nur ein Ereignis, sei es bedeutend oder unbedeutend, zu beschönigen, oder auch nur ein Verbrechen nicht beim Namen zu nennen, sondern kleinzureden. Nichts anderes kann aus dieser Äußerung gelesen werden.

Das heißt aber auch, daß man kein Ereignis in dieser langen Geschichte über seine eigentliche Bedeutung hinaus etwa zur Leitidee oder zum Wesensmerkmal machen darf. Das gilt selbstverständlich auch für den Nationalsozialismus. Der Blick auf diese Zeit darf nicht den Blick auf die gesamte deutsche Geschichte verstellen. Daß es sich dabei um einen Tiefpunkt gehandelt hat, läßt sich zwanglos aus dem Sprachgebrauch des gescholtenen Redners entnehmen. Die Kennzeichnung jener Zeit als „die verdammten zwölf Jahre“ ist für sich allein schon aussagekräftig genug. Verdammte Jahre sind eben das Gegenteil von schönen, erfolgreichen oder stolzen Jahren. Verdammt und verflucht sind nahezu Synonyme. Wenn er jene Zeit so bezeichnet, hat er recht. Wie viel Leid wäre nicht geschehen, hätte es die Herrschaft des Bösen unter dem Hakenkreuz nicht gegeben.

Und nun kommt die Formulierung, auf die sich die politisch korrekte Meute geifernd stürzt. „Aber Hitler und die Nazis sind nur ein Vogelschiß in über 1000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte.“ Exkremente, menschlich oder tierisch, sind nun einmal metaphorisch gebraucht, das schärfste Negativurteil über Personen, Dinge oder Ereignisse. Hitler und die Nazis sind also zunächst einmal Sch… . Das werden nicht einmal die glühendsten Verfechter der political correctness in Abrede stellen wollen. Ganz im Gegenteil, in diesem Zusammenhang ist die Fäkalsprache durchaus gesellschaftsfähig. Doch Gauland konkretisiert seine Metapher auf die Exkremente eines Teils der fliegenden Fauna. Darin wollen seine Feinde nun eine Verniedlichung sehen. Weit gefehlt. Der Vergleich mit den Exkrementen unserer gefiederten Sänger verstärkt nur die Verachtung für die so charakterisierte Person. Dieser Mensch war in diesem Vergleich nicht nur Sch… , er war mitsamt seinen Kumpanen auch noch ein Nichts, eine Null. Ein Vogelschiß auf dem Anzug oder dem Auto ist allerdings auch ärgerlich. Wer will so etwas schon haben?

Mit dem sicher flapsig formulierten Vergleich rückt Gauland jedoch die Dinge gerade. So negativ, so ausgesprochen exkremental, so widerlich Hitler und die Seinen auch gewesen sein mögen, wozu man aber auch stehen muß, so unbedeutend wirken sie vor dem Hintergrund der gesamten deutschen Geschichte. Mit der Perspektive ist es eben so eine Sache. Wenn man sich dem Walde nähert, dann kann man so nah herantreten, daß die Nase den ersten Baum nahezu berührt. Man wird dann aber nur noch diesen Baum erkennen, den Rest des Waldes sieht man nicht, und sei er noch so groß. Tritt man indessen zurück, so sieht man immer mehr Bäume, je weiter man sich vom Waldrand entfernt. Für die Geschichte gilt, daß man sie sowohl aus größerem Abstand und damit im Gesamtzusammenhang betrachten, als man auch einzelne Ereignisse und Personen näher betrachten muß. Nur wer beides tut, wird der Geschichte gerecht. In Deutschland ist es doch leider so, daß der Wald im ganzen nicht gesehen wird, weil der Deutsche mit der Nase an einem Baum klebt, und nach dem Willen der Gauland-Beschimpfer auch kleben soll. Und dieser Baum ist auch noch mit den Exkrementen kontaminiert, die Gauland in seiner Metapher benannt hat. Souveräner Umgang mit der Geschichte sieht anders aus. Wenn ich Gauland richtig verstanden habe, hat er genau das sagen wollen.

Die christlich-jüdische Prägung der Deutschen

Der damalige Bundespräsident Christian Wulff hat in seiner Rede zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2010 eine Debatte angestoßen, die bis heute nicht verstummt ist, vielmehr durch die Flüchtlingskrise seit September 2015 noch mehr an Fahrt aufgenommen hat. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die geistig-kulturelle Prägung Deutschlands. Wulff sagte damals unter anderem:

„Das Christentum gehört zweifellos zu Deutschland. Das Judentum gehört zweifelsfrei zu Deutschland. Das ist unsere christlich-jüdische Geschichte. Aber der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland.“

Seither werden Politiker und Publizisten in Deutschland nicht müde, Gedanken oder auch nur Phrasen über die kulturelle Prägung unseres Landes durch die drei großen Buchreligionen Judentum, Christentum und Islam unters Volk zu bringen. Einigkeit scheint darin zu bestehen, daß die abendländische und damit auch die deutsche Kultur wesentlich christlich-jüdisch geprägt sei. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte beispielsweise am 8. September 2017, daß die abendländische Kultur mit ihren Wurzeln im Christentum und Judentum natürlich weiterhin für unser Land bestimmend bleibe. Unüberhörbar hat sie aber auch mehrmals die Auffassung Wullfs bestätigt, daß der Islam zu Deutschland gehöre. Die Formel von der christlich-jüdischen Prägung unserer Kultur, wahlweise auch unserer Tradition, scheint allgemein konsensfähig zu sein.

Nun kann von der Zugehörigkeit einer Religion zu einem Volk in diesem Sinne nur dann gesprochen werden, wenn sie tatsächlich eine identitätsstiftende Funktion hat. Was den Islam angeht, so wollen wir das an dieser Stelle nicht näher untersuchen. Denn es scheint doch ganz offensichtlich zu sein, daß der Islam in diesem Sinne nicht zu Deutschland gehört, und zwar nicht nur wegen des zeitlichen Zusammenhanges. Eine nennenswerte Zahl von Bürgern dieses Landes mit islamischer Konfession gibt es ja überhaupt erst seit knapp 50 Jahren. Über die Unvereinbarkeit dieser Religion mit tragenden Grundsätzen unserer Verfassung wie auch der Alltagskultur in Deutschland muß hier nichts mehr gesagt werden.

Inwieweit haben Christentum und Judentum Deutschland geistig-kulturell geprägt?

Im folgenden wollen wir untersuchen, inwieweit Christentum und Judentum Deutschland geistig-kulturell geprägt haben. Hinsichtlich des Christentums kann man sich darauf beschränken, daß es unübersehbar das Gesicht Deutschlands prägt. Die Unzahl von Kirchen und Klöstern, die Kreuze auf Berggipfeln und an den Bändern der Kriegs- und Verdienstorden, die Präambeln des Grundgesetzes und einiger Landesverfassungen, die ausschließlich christlichen Feiertage neben den staatlichen Gedenktagen im Kalender, die traditionell überwiegend christlichen Vornamen der Deutschen, die Kreuze in den Schul- und Gerichtssälen und vor allem der statistisch ermittelte Bevölkerungsanteil der Religionsangehörigen in unserem Lande sprechen eine eindeutige Sprache. Von den 82,67 Millionen Menschen, die im Jahr 2016 in Deutschland gemeldet waren, hatten etwa 9,2 Millionen keinen deutschen Pass, jedoch ihren ständigen Wohnsitz in unserem Land. Auch deren Religionszugehörigkeit ist sehr unterschiedlich. Die meisten bekennen sich wohl zum Islam, jedoch finden sich auch nicht wenige Christen darunter, etwa Italiener, Polen, Spanier, Russen etc. Von der Gesamtbevölkerung waren 2016 nach den Meldeamtsregistern 28,52 % römisch-katholisch, 26,52 % evangelisch, 5,14 % muslimisch und 0,12 % jüdischen Glaubens. Diese Zahlen sprechen für sich. Die Frage, inwieweit das Christentum Deutschland prägt, muß daher nicht weiter vertieft werden. Es genügt darauf hinzuweisen, daß nicht nur die Gegenwart, sondern vor allem die Geschichte Deutschlands wie auch der übrigen europäischen Länder vom Christentum nachhaltig geprägt ist.

Weil die Formel von der christlich-jüdischen Prägung Deutschlands sprachlich eine Gleichgewichtigkeit herstellt, die angesichts der auch ganz allgemein bekannten Geschichte des Judentums in Deutschland, nicht nur in Ansehung der nahezu vollständigen Vernichtung der Juden in Deutschland während der nationalsozialistischen Diktatur, zumindest nicht plausibel erscheint, wollen wir näher betrachten, inwieweit auch das Judentum Deutschland geprägt hat und vielleicht noch heute prägt.

Geschichte der Juden in Deutschland

Von Deutschland im staatsrechtlichen Sinne sprechen wir frühestens seit Heinrich I, im Jahre 919 n. Chr. von den deutschen Herzögen zum König gewählt. Auf jeden Fall seit 962 n. Chr., als Otto der Große auch die Kaiserwürde des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erlangte. Die Geschichte der Juden in Deutschland ist allerdings schon sehr viel älter. Sie begann mit der Beendigung jüdischer Staatlichkeit in Palästina, nachdem die bloße Eroberung des Landes und Einsetzung von der römischen Besatzungsmacht abhängiger Könige die Pax Romana in dieser Region nicht gewährleisten konnte. Diverse Aufstände der Bevölkerung bewogen Kaiser Nero, die syrische Provinz endgültig zu befrieden. Mit der Führung des Feldzuges wurde der spätere Kaiser Titus beauftragt. Im Jahre 70 n. Chr. eroberte er Jerusalem, ließ ein Blutbad unter der Bevölkerung anrichten und den Tempel zerstören. Von seinem Triumphzug kündet noch heute ein Relief auf dem Titusbogen in Rom, auf dem unter der mitgeführten Beute auch der siebenarmige Leuchter des Tempels zu erkennen ist. Versprengte Reste des jüdischen Volkes sammelten sich im Exil um den Ort Iamnia. Unter der Führung des Fürsten Simon Bar Kochba erhoben sie sich 60 Jahre später erneut. Sie erzielten auch zunächst militärische Erfolge und proklamierten die Befreiung Israels. Doch dauerte es nicht lange, bis das römische Heer zuschlug, 135 n. Chr. unter Kaiser Hadrian die Aufstandsbewegung niederwarf und die Männer Bar Kochbas niedermachte und versprengte. Von ihren letzten Tagen künden die am Toten Meer aufgefundenen Texte. Jerusalem wurde zur römischen Garnisonsstadt Aelia Capitolina erklärt, Juden durften sie nicht betreten. Die Bevölkerung wurde bis auf wenige Tausend vertrieben und ging in die Diaspora. Die Römer nannten die Provinz fortan Syria Palestina. Mit der Zerstörung des kultischen Zentrums der Jerusalemer Kultusgemeinde war dem alten Israel, wie es auch in der nachexilischen Kultusgemeinde noch lebendig geblieben war, das Fundament genommen. In Iamnia wurden die heiligen Schriften in einem endgültigen Kanon erfaßt, und von hier aus nahm die Geschichte des nachbiblischen Judentums ihren Ausgang: eine Geschichte der Zerstreuungen, Wanderungen, Sammlungen und unendlichen Leiden in der Fremde.

Die Juden wurden in der Diaspora weit über Vorderasien, Nordafrika und Europa verstreut. Ein Dasein in der Diaspora hatten sie allerdings auch schon früher zu fristen. Die babylonische Gefangenschaft ist sprichwörtlich ebenso wie das Zwangsexil in Ägypten. Beide Ereignisse haben auch die Phantasie der Künstler angeregt. Beispielhaft sei auf Verdis „Nabucco“ hingewiesen. In Deutschland, das wir auch schon lange vor Beginn seiner Staatlichkeit im 10. Jahrhundert n. Chr. so nennen, finden wir bereits in römischer Zeit jüdische Gemeinden. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die römischen Städte an Rhein und Mosel sowie in Süddeutschland – Köln, Xanten, Bonn, Trier und Augsburg – waren neben ihren administrativen Funktionen auch Garnisonen der römischen Legionen und ihrer Hilfstruppen sowie Zentren von Handel und Gewerbe. Schon in den ersten beiden Jahrhunderten nach Christus finden sich dort Hinweise auf jüdische Gemeinden. Sichere Zeugnisse haben wir zum Beispiel in Gestalt einer tönernen Öllampe, die man in Trier gefunden hat und auf das 4. Jahrhundert n. Chr. datiert. Sie zeigt das Abbild eines siebenarmigen Leuchters. Zwei Dekrete Konstantins des Großen vom 11. Dezember 321 und vom 1. Dezember 331 richten sich an eine damals offenbar recht große und alte Gemeinde in Köln. Ausdrücklich erwähnt darin der Kaiser auch den Rabbiner und die Väter der Synagoge.

Somit können die Anfänge der Geschichte der Juden in Deutschland in die beiden ersten Jahrhunderte nach Christus datiert werden, auch wenn die Zeugnisse dafür spärlich sind. Wie so häufig in der Geschichte, changieren hier Mythos und Fakten. Als Gründungsmythos des jüdischen Lebens in Deutschland gilt die Erzählung, wonach der Jude Kalonymos Kaiser Otto II. (973-983) in der Schlacht bei Cotrone 982 das Leben gerettet haben soll. Der dankbare Kaiser habe dann ihn und seine Familie nach Deutschland mitgenommen. Nun gibt es in der Tat auch einen handfesten Hinweis auf diese Familie, nämlich den Grabstein eines Nachfahren eben jenes Kalonymos auf dem jüdischen Friedhof in Mainz, der von 1020 datiert. Tatsächlich siedelten sich jüdische Gemeinden an den Bischofssitzen an, weil die Bischöfe die Ansiedlung jüdischer Kaufleute zur Hebung der Wirtschaftskraft ihrer Territorien gerne sahen. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch die mittelalterliche Gesellschaft, die eine streng regulierte Standesgesellschaft war. Die Berufe der Kaufleute und Handwerker (Zünfte!) waren ebenso reglementiert wie die gesellschaftlich weniger angesehenen Tätigkeiten der Bader und Wundheiler, oder gar des Henkers, obgleich man dessen Dienste gerne auf ganz anderem Felde in Anspruch nahm, nämlich auf medizinischem Gebiet. Die Juden erhielten eben von ihren Schutzherren Privilegien, die sie weitgehend mit den christlichen Untertanen des jeweiligen Fürsten gleichstellten. Volles Bürgerrecht hatten sie indessen nicht. Die Privilegien berechtigten zur Ausübung von Berufen wie dem des Kaufmanns oder auch des Geldverleihers. Schutz bot indessen nur der Kaiser oder der bischöfliche Herr. So wie sie sich absonderten und nur in ihrer Gemeinde nach ihren Gesetzen und Bräuchen lebten, mieden aber auch die Christen den Umgang mit ihnen. Diese Koexistenz war naturgemäß fragil, was sich später immer wieder bei den Pogromen zeigte. Darauf werden wir noch eingehen.

Das Leben der Juden in der Diaspora war fortan vor allem dadurch gekennzeichnet, daß sie überall eine ethnische, gesellschaftliche und religiöse Minderheit bildeten. Nur vereinzelt assimilierten sie sich und gingen in der Mehrheitsbevölkerung des jeweiligen Landes auf. Dieses Phänomen existiert bis heute, ungeachtet dessen, daß die Juden rund 1900 Jahre nach der Zerstörung des Tempels und der Vertreibung aus ihrem Lande im Jahre 1948 mit der Gründung des Staates Israel ihre historische Heimstatt wiedergefunden haben. Es ist daher zu untersuchen, wie es dazu kommen konnte, daß sich ein Volk ohne eigenen Staat über viele Jahrhunderte erfolgreich seine Identität bewahren konnte.

Nationale und religiöse Exklusivität

Sucht man nach Unterscheidungsmerkmalen, so stößt man rasch auf den Umstand, daß im Falle der Juden von Anbeginn an Volkstum und Religion eine Einheit bilden. Keine der übrigen großen Religionsgemeinschaften ist ausdrücklich auf die Angehörigen eines Volkes, und zwar explizit in Form der Abstammungsgemeinschaft, beschränkt. Wenn auch zum Beispiel Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus im wesentlichen Religionen ostasiatischer Völker sind, so sind sie doch für Angehörige anderer Völker offen,  obwohl sie nicht aggressiv, genau genommen überhaupt nicht, missionieren. Der Islam versteht sich von Anbeginn an als Religion für alle Völker, die sich ihm auch zu unterwerfen haben. Erst dann kann nach der Lehre des Korans der Friede auf dieser Erde einkehren (Suren 9, 5, 29 und 10, 25). Das Christentum versteht sich ebenfalls von Anfang an als Religion für die Völker dieser Erde. „Gehet hin und lehret die Völker!“ (Mt 28, 19; Mk 16, 15) lautet das Missionsgebot Jesu Christi, auch wenn die Nachfolger seiner Apostel in unseren Tagen, vor allem soweit ihre Muttersprache Deutsch ist, dies in Vergessenheit geraten lassen. So findet eine Missionsarbeit bei den Muslimen im deutschsprachigen Raum nicht statt.

Diese Besonderheit des Judentums zeigt sich grundsätzlich daran, daß man sich nach der religiösen Überlieferung als das auserwählte Volk Gottes betrachtet. Im 5. Buch Mose, Kap. 7, 6 heißt es ja: „Denn du bist ein heiliges Volk dem Herrn, deinem Gott. Dich hat der Herr, dein Gott, erwählt zum Volk des Eigentums aus allen Völkern, die auf Erden sind.“ Der exklusive Bund zwischen Gott und seinem auserwählten Volk wird ausdrücklich bei Josua 24 beschrieben. Der Chronist läßt Gott den Juden vorhalten, daß er sie aus der ägyptischen Knechtschaft gerettet hat und sie auffordern, ihm deswegen treulich zu dienen und keine anderen Götter anzubeten. Vielfältige Zeichen dieser Exklusivität finden sich überall im Alten Testament. Natürlich ist auch die Übergabe der Tafel mit den Zehn Geboten an Moses auf dem Berg Sinai ein solches Zeichen. Denn wie anders soll es zu verstehen sein, daß Gott selbst dem Moses seine Gebote ausgehändigt hat. Unterstrichen wird dies durch strenge religiöse Gesetze, die es gewährleisten, daß sich die Angehörigen dieser Religion und gleichzeitig dieses Volkes von allen anderen Glaubensgemeinschaften und Nationen nachhaltig unterscheiden.

In diesen Zusammenhang gehört auch die Beschneidung der männlichen Neugeborenen. Diese Vorschrift ist eindeutig. 1 Mose 17, 10-14 läßt Gott zu Abraham sprechen: „Das ist aber mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir. Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden. Ihr sollt aber die Vorhaut von eurem Fleisch beschneiden. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Ein jegliches Knäblein, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen. Beschnitten werden soll alles Gesinde, das dir daheim geboren oder erkauft ist. Und also soll mein Bund an eurem Fleisch sein zum ewigen Bund. Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, dessen Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum, daß es meinen Bund unterlassen hat.“

Der Abschottung gegen andere Völker dient auch das Verbot der Mischehe, also der Eheschließung zwischen Juden und Andersgläubigen. Nicht nur, daß Jude nur sein kann, wer von einer jüdischen Mutter geboren worden ist. Für den gläubigen Juden führt die Eheschließung mit einer nicht seiner Religion angehörigen Frau auch dazu, daß er den Zugang zur jenseitigen Welt verliert. Dieses Verbot ist schon in 5. Mose 7, 3-4 statuiert. „Und du sollst dich nicht mit ihm verschwägern. Deine Tochter darfst du nicht seinem Sohn geben, und seine Tochter darfst du nicht für deinen Sohn nehmen. Denn er würde deinen Sohn von mir abwenden, daß er anderen Göttern dient, und der Zorn des Herrn würde gegen euch entbrennen, und er würde dich schnell vernichten.“ Dennoch wurde dieses Gebot bis zur babylonischen Gefangenschaft liberal gehandhabt. Danach erfuhr die Einstellung zur Mischehe eine grundsätzliche Änderung, weil sie bis dahin in so großer Zahl abgeschlossen wurde, daß die Erhaltung der jüdischen Gemeinschaft bedroht schien. Esra ergriff daher die strengsten Maßnahmen gegen die ohne vorangegangenen Übertritt zum Judentum eingegangene Mischehe, ließ die Auflösung sämtlicher Mischehen beschließen und die fremden Frauen wegschicken. Diese Maßregel fand zunächst Widerspruch, wurde aber wegen der Erfordernisse der Zeit anerkannt und durchgeführt (Esra Kap. 9 und 10; Nehemia 13, 23 ff.). Als später, zur Zeit der Makkabäer, Mischehen wiederum besonders zahlreich eingegangen wurden (Makk 1, 12 ff.), wurden sie von einem hasmonäischen Gericht ein für alle Mal verboten.

Interessant in diesem Zusammenhang ist allerdings, daß auch von christlicher Seite die Mischehe mit Juden verboten wurde, so zum Beispiel durch die Synode von Elvira im Jahre 306 n. Chr., wiederholt durch das Konzil von Chalzedon im Jahre 451 n. Chr. Konstantin der Große untersagte die Mischehe mit Juden gar bei Meidung der Todesstrafe. Der Codex Justiniani vom 13. Februar 528 n. Chr. verbietet sie ebenfalls. Wir können also festhalten, daß sowohl die Juden selbst als auch die Christen in der Diaspora, also in den Ländern, in denen die Reste des von den Römern nahezu vernichteten und aus Palästina vertriebenen Volkes Zuflucht gefunden hatten, sich wechselseitig voneinander abgrenzten. Dies führte unter anderem auch dazu, daß Juden eine besondere Kleidung trugen. Letzteres war allerdings in der mittelalterlichen Ständegesellschaft ohnehin typisch für alle Stände. Es überrascht daher nicht, daß auch für die Juden spezielle Kleidungsstücke vorgeschrieben waren, wie etwa der spitze Judenhut, den wir auf vielen bildlichen Darstellungen des Mittelalters finden. Häufig war auch die Kennzeichnung durch einen gelben Fleck oder Ring aus textilem Material, der auf die Oberbekleidung genäht werden mußte. Wir finden das zum Beispiel in Frankreich. Ludwig der Heilige verfügte dies im Jahre 1269. In Süddeutschland wurde das gemäß Beschluß des Basler Konzils nach 1430 Pflicht. Ausdrücklich vorgeschrieben war das auch im Frankfurter Judenghetto im Jahre 1462. In den schriftlichen Zeugnissen ist insoweit auch von einem Judenring oder Judenkreis die Rede. Bemerkenswert ist, daß diese Kennzeichnungspflicht nicht auf die europäische Diaspora beschränkt war. So soll im Jahre 807 n. Chr. der Kalif Harun al Rashid verfügt haben, daß die Juden gelbe Gürtel zu tragen hätten. Also hielten sowohl die muslimischen Araber als auch die christlichen Europäer eine solche Kennzeichnung, man kann natürlich auch sagen, diskriminierende Kennzeichnung, für erforderlich. Daß dann viele Jahrhunderte später die Nationalsozialisten eine diskriminierende Kennzeichnung in Form des Davidsterns in gelber Farbe eingeführt haben, muß als gehässige Variante dieser Kennzeichnung bewertet werden. Denn sie verband das nationale Symbol des Davidsterns mit der diskriminierenden gelben Farbe. Darin lag natürlich eine bewußte Erniedrigung.

Die Ghettos begünstigten aber auch die Einhaltung der jüdischen Gesetze. Sie ermöglichten eine spezifische Infrastruktur, die koscher produzierenden Metzgern, Bäckern, Köchen und Weinhändlern ein Auskommen bot, und zum Beispiel den Betrieb des rituellen Bades, des Friedhofs wie auch der Synagoge mit ihren Bediensteten ermöglichte. In diesen Ansiedlungen entwickelte sich aber auch die spezielle talmudische Religionsgelehrsamkeit. Alles in allem eine Welt für sich. Die Kontakte zur christlichen Umwelt beschränkten sich damit auf die Ausübung der erlaubten Berufe.

Das Problem der Fremdheit und die Gefahr des Umschlagens in Feindseligkeit

Dieses bewußte Abstandnehmen voneinander ist ganz sicher insbesondere auf Seiten der Juden religiös begründet, wie wir gesehen haben. Doch ist das Phänomen der Ausgrenzung der jeweils Fremden wohl in der menschlichen Natur angelegt. Fremd ist nun einmal das Gegenteil von vertraut, ohne daß damit gleich eine Abwertung verbunden wäre. Der Verhaltensforscher Irenäus Eibl-Eibesfeldt meint, dem „Feindschema Fremder“ liege ein „Feindschema Mensch“ zugrunde. Ein Mensch löse beim anderen zunächst einmal Mißtrauen aus; nur wo freundliche Erfahrungen es überlagern, sei dieses Feindschema außer Kraft gesetzt. Einer fürchtet den anderen vorsichtshalber erst einmal, solange der ihm nicht klargemacht hat, daß er ihm nichts Übles will. Einen Hinweis darauf geben die antiken Sprachen, wie sie zur Zeit von Christi Geburt an den Gestaden des Mittelmeers von den dominierenden Völkern gesprochen wurden. Xenos bedeutet im Altgriechischen sowohl Fremder als auch Kriegsfeind, kann aber auch Söldner oder Gastfreund bedeuten. Hostis ist im Lateinischen ursprünglich der Fremde, dann aber auch der Feind. Kamen nun fremdartige Bräuche, gar fremde Götter hinzu, so war das für die Menschen früherer Zeiten Grund genug, Abstand zu halten. Wenn dann noch abergläubische Vorstellungen hinzutraten, konnte aus dem friedlichen Nebeneinander aus nichtigem Anlaß die Katastrophe entstehen.

Die mittelalterlichen Pogrome gegen die Juden zeigen das deutlich. Im 13. Jahrhundert verbreitete sich in der christlichen Bevölkerung Deutschlands das Gerücht, die Juden verübten Ritualmorde an Kindern und vergriffen sich in frevelhafter Weise an geweihten Hostien, indem sie durch Nadelstiche den Kreuzestod Christi nachvollzögen. Die vulgärtheologische Begründung, die Juden seien ja Christusmörder, war weit verbreitet. Vulgärtheologisch deshalb, weil die christliche Heilsgeschichte natürlich Tod und Auferstehung Christi als zentrales Element der Erlösung voraussetzt, womit den Juden jener Zeit eine wichtige Funktion im Heilsplan Gottes zugewiesen wird. Obgleich Kaiser Friedrich II. deshalb eine Kommission einsetzte, welche diese absurden Vorwürfe überprüfte und die Juden davon natürlich freisprach, und auch Papst Innozenz IV. im Jahre 1247 auf Bitten der Juden eine Bulle erließ, die diesen Irrglauben verurteilte, kam es zu einer Vielzahl von Pogromen, in denen jüdische Gemeinden verwüstet und ihre Bewohner erschlagen wurden. Es ist hier nicht der Ort, alle diese Pogrome aufzuzählen. Verschärft wurde die Lage durch das Auftreten der Pest 1348, die von abergläubischen Zeitgenossen natürlich auch den Juden angelastet wurde. Die Pestpogrome breiteten sich seit 1348 über das gesamte Reich aus. Allen Pogromen ist allerdings auch gemeinsam, daß sich dabei nicht nur der Pöbel am Eigentum der Juden vergriff, sondern auch die Fürsten das Vermögen reicher Juden an sich brachten. Manchmal war es auch das kalte Kalkül, das etwa in Nürnberg 1349 zu einem Pogrom gegen die Juden führte, die am Ufer der Pegnitz in der Innenstadt siedelten. Die Nürnberger Bürger wollten dieses Gelände haben, um dort den Marktplatz anzulegen. Kaiser Karl IV. konnte oder wollte den Nürnbergern diese Bitte nicht abschlagen. Wie oft auf diese Weise auch die Schulden bei den jüdischen Pfandleihern getilgt worden sind, kann man sich vielleicht vorstellen.

Glanz und Elend

Diesen finsteren Kapiteln in der langen Geschichte der Juden in Deutschland stehen auch andere, eher glänzende, gegenüber. Denkt man etwa an die portugiesischen Juden, die im 17. Jahrhundert die Hamburger Kaufmannschaft prägten und ihr gesellschaftlichen Glanz verliehen, so kann man kaum glauben, daß Jahrhunderte vorher und nachher Juden Opfer wilder Pogrome waren. Eine besondere Rolle spielten jüdische Bankiers. Der Name Rothschild steht im 18. Jahrhundert für eine Bankiersfamilie, deren Bedeutung in jener Zeit heute kaum vorstellbar ist. Um einen Vergleich zu ziehen, müßte man schon die US-amerikanischen Geldhäuser Goldman Sachs, Morgan Stanley und die ein oder andere europäische Großbank fusionieren lassen. Auch heute noch dürften die Nachkommen der fünf Rothschild-Brüder zu den vermögendsten Familien der Welt zählen. Wie fragil aber auch die Existenz solcher Finanziers tatsächlich war, zeigt das Beispiel Jud Süß Oppenheim. Der rasante Aufstieg vom Geldverleiher zum “ Hof-und Kriegsfaktor“ des Herzogs Karl Alexander von Württemberg, wie auch sein tiefer Fall, ist wohl das beeindruckendste Beispiel dafür, wie ein Außenseiter in schwindelerregendem Tempo größten Reichtum und Einfluß gewinnen kann, seine Abhängigkeit von einem einzigen mächtigen Fürsten jedoch unweigerlich zu seinem Absturz führen muß. Nach dem Tod seines herzoglichen Schuldners wurde der ehemalige „Hofjude“ von den neuen Machthabern an den Galgen gebracht. Daß diese tragische Geschichte mit dem grausamen Ende seines Protagonisten 200 Jahre später den Stoff für einen üblen antisemitischen NS-Propagandafilm gegeben hat, rundet das Bild nachträglich ab.

Der Einfluß der Aufklärung

Ein völlig anderes Bild sehen wir in Deutschland nach der Aufklärung. War jüdische Gelehrsamkeit bis dahin mehr oder weniger auf die Theologie beschränkt, ebnete die Aufklärung den Weg aus den Ghettos zu den Universitäten. Schon einer der maßgeblichen Vertreter der Aufklärung war ein Jude, Moses Mendelssohn (1729-1786). Um wirklich in der modernen aufgeklärten Welt ankommen zu können, mußte ja auch das Judentum seine rückwärtsgewandte Orthodoxie hinter sich lassen. Das begann mit der Haskala, das ist der hebräische Name für die jüdische Aufklärungsbewegung des 18. Jahrhunderts, und setzte sich fort mit dem Reformjudentum Anfang des 19. Jahrhunderts. Man wandte sich bewußt der europäischen Literatur und Musik zu. Als Beispiel mag der Maler Moritz Daniel Oppenheim (1800-1882) dienen, der im deutschen Bildungsbürgertum jener Zeit zu Hause war, wie auch der Jurist Gabriel Riesser (1806-1863), der es bis zum Abgeordneten in der Paulskirchenversammlung 1849 und zum Obergerichtsrat brachte. Klassisch ist der Lebenslauf des Dichters Heinrich Heine, dessen Werk ja wirklich auch heute noch zum deutschen Bildungskanon gehören. Wie nicht wenige konvertierte er zum Christentum, allerdings wohl weniger aus religiöser Überzeugung, als zur Sicherung seiner Karriere. Sein literarisches Werk zeugt ja an keiner Stelle von Religiosität. Es ist hier nicht der Platz, alle bedeutenden Künstler des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts aufzuzählen, deren Werke aus der deutschen Kultur nicht wegzudenken sind. Ob Felix Mendelssohn-Bartholdy, Max Bruch, Gustav Mahler, Giacomo Meyerbeer, Jacques Offenbach oder Erich Wolfgang Korngold in der Musik, Franz Kafka, Lion Feuchtwanger, Karl Kraus, Kurt Tucholsky oder Stefan Zweig in der Literatur, Albert Einstein, Paul Ehrlich, Heinrich Hertz, Karl Raimund Popper, Hannah Arendt oder Max Born in den Wissenschaften, bedeutende Staatsmänner wie Walter Rathenau oder Henry Kissinger, sie alle werden nur ganz am Rande als Juden wahrgenommen, prägen indessen als Persönlichkeiten die deutsche Kultur- und Wissenschaftsgeschichte bzw. die neuere deutsche Geschichte.

Das Bild des Judentums in Deutschland, aber auch im übrigen Europa, war vielfältig. Fand man vor allem in Osteuropa sehr häufig orthodoxe Juden, die sich durch ihre Lebensweise, bizarre äußere Anmutung und pedantische Befolgung in unseren Augen absurder Speisevorschriften sehr stark von der christlichen Mehrheitsgesellschaft abhoben, so fand man vor allem in Mittel- und Westeuropa vorwiegend liberal gesinnte Juden, nicht selten auch solche, die sich durch religiöse Gleichgültigkeit auszeichneten, oder gar zum Christentum konvertiert waren. Neben dem bereits genannten Heinrich Heine denken wir hier unter anderem an den Vater von Karl Marx, der es aus welchen Gründen auch immer für zweckmäßig hielt, zur evangelisch-lutherischen Konfession überzutreten, was für ihn als Rechtsanwalt in Trier sicherlich kein Nachteil war. Trier lag damals in der preußischen Rheinprovinz. Zwar war die Mehrheit der Bevölkerung katholisch, politisch dominierend waren aber die mehrheitlich protestantischen Preußen. Dennoch spricht man nicht von einer Assimilierung der Juden, vielmehr von einer Akkulturation. Denn die Exklusivität des auserwählten Gottes Volkes behielt man bei. In aller Regel hielt man sich an die religiösen Gebote, vor allem auch an das Verbot der Mischehe mit Andersgläubigen. Der von den Gemeinden auch gar nicht forcierte Übertritt Andersgläubiger zum Judentum war und ist auch nicht so einfach, sondern kann erst nach intensivem Studium der jüdischen Theologie und der einschlägigen religiösen Vorschriften erfolgen. Im gesellschaftlichen Leben indessen wurden liberale bis religiös „unmusikalische“ Juden durchaus als Gleiche unter Gleichen akzeptiert, wenn auch nicht in jeder Hinsicht.

Gesellschaftliche Diskriminierung

Beamter, Richter oder Offizier konnten sie in der Regel nicht werden. Dies waren jedoch die gesellschaftlich anerkannten Berufe. Gerade der Offizier stand in höchstem Ansehen, gleich ob Bürger oder Edelmann. Der Leutnant stand protokollarisch und gesellschaftlich über den höchsten Beamten, von anderen Zivilisten einmal ganz abgesehen. Erst in der höchsten Not des I. Weltkrieges änderte sich das. Wir wissen von einer größeren  Zahl von Offizieren jüdischen Glaubens, auch Trägern höchster Kriegsauszeichnungen, wie die mit dem Orden Pour le Mérite ausgezeichneten Jagdflieger Leutnant Fritz Beckhardt und Leutnant Wilhelm Frankl.

Beispielhaft sei kurz die bitter-süße Liebesgeschichte erzählt, die letztlich zum Bau des bekannten Hotels Bühler Höhe im Schwarzwald geführt hat. Herta Schottländer, Tochter eines jüdischen Großgrundbesitzers, heiratete standesgemäß zunächst den viele Jahre älteren jüdischen Bankier und Gutsbesitzer Pringsheim. Er starb 1895, als Herta gerade 24 Jahre alt war. Wenige Jahre später veränderte sich ihr Leben mit der Manöver-Einquartierung eines Kavallerieregiments auf dem Gut der Pringsheims. Herta verliebte sich unsterblich in den schneidigen Regimentskommandeur Oberst Wilhelm Isenbart. Der erlag den Reizen der schönen jungen Witwe und ließ sich scheiden, um sie heiraten zu können. Das war nun aber ein Skandal. Der Ehrenkodex des preußischen Offiziers war nicht nur dadurch verletzt, daß sich der Oberst wegen einer jungen Frau scheiden ließ, sondern vor allem auch dadurch, daß er eine Jüdin heiratete. Wilhelm Isenbart wußte das, und er wußte auch, was er in dieser Situation zu tun hatte. Der Oberst ging zu seinem Kaiser, der ihn zum Generalmajor beförderte und ihm gleichzeitig seinen Abschied gab. So war der Fall des ansonsten tadellosen Offiziers elegant gelöst. Hertas Familie war von der Ehe mit dem Christen ebenso wenig angetan und sie wurde enterbt, jedoch mit einem Pflichtteil in Höhe von immerhin 12 Millionen Goldmark abgefunden. Das wären heute ca. 90 Millionen €. Das auf dem gesellschaftlichen Parkett in Berlin nicht mehr so gern gesehene Paar verzog an die Riviera und reiste viel und gern, bis General Isenbart 1908 in Ägypten verstarb. Von nun an trachtete Herta Isenbart danach, ihrem geliebten Mann ein Denkmal zu setzen. Sie kaufte ein Waldgebiet in der Größe von 18 ha im Schwarzwald und plante dort ein Genesungsheim für verdiente deutsche Generäle zu errichten. Es sollte Platz für zwölf Bewohner nebst Familie und Gesinde haben. Natürlich sollte es „General-Isenbart-Offiziers-Genesungsheim“ heißen. Der aufwendige Bau wurde 1912 begonnen. 1918 nahm sich Herta Isenbart das Leben. Das Haus wurde nie für seinen ursprünglichen Zweck genutzt, sondern zunächst als Kurhaus und später als Hotel. Die Geschichte zeigt wie unter einem Vergrößerungsglas die gesellschaftliche Struktur im 19. Jahrhundert, in der Juden einfach ein geringeres gesellschaftliches Ansehen hatten, unabhängig von Beruf und Vermögen. Spielte eine ähnliche Geschichte in unseren Tagen, so wäre sie gewiß Stoff für die Regenbogenpresse. Die Religion der Beteiligten käme darin allerdings erst gar nicht vor.

Annäherung in der Weimarer Zeit

Der große gesellschaftliche Umbruch nach dem Ersten Weltkrieg brachte auch für das Leben der Juden in Deutschland bedeutende Veränderungen mit sich. Art. 135 der Weimarer Reichsverfassung gab allen Bewohnern des Reichs volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung wurde durch die Verfassung gewährleistet und stand demgemäß unter staatlichem Schutz. Das wurde zumindest juristisch auch umgesetzt. Jüdischen Juristen und Medizinern stand auch der Staatsdienst offen. Konnten im 19. Jahrhundert auch glänzende Juristen jüdischer Abstammung nur dann im Staatsdienst Karriere machen, wenn sie getauft waren – das bekannteste Beispiel ist Eduard von Simson (1810-1899), getauft 1823, Parlamentarier und erster Präsident des Reichsgerichts seit 1. Oktober 1879 – so fand man während der Weimarer Zeit bis zum Inkrafttreten der nationalsozialistischen Rassengesetzgebung  Juristen nicht mehr nur in den Anwaltskanzleien, sondern auch als Richter und Notare. Der Jurist Hugo Preuß (1860-1925) war 1919 der erste Innenminister der gerade gegründeten Republik und gilt vielen als Vater der Weimarer Verfassung. Man konnte nun auch in der Politik als Jude Fuß fassen, wie gerade das Beispiel Walter Rathenaus zeigt. Allerdings muß auch gesehen werden, daß ein Teil der Bevölkerung nach wie vor die alten Vorbehalte gegen Juden hegte. Dem Haß rechtsextremer Kreise, befeuert von traditionellen antisemitischen Vorstellungen, fiel dann unter anderem auch Walter Rathenau zum Opfer. Auf der anderen Seite war der Einfluß der Juden in der Wirtschaft wie auch im Kulturleben beträchtlich. Verleger wie Leopold Ullstein, der „rasende Reporter“ Egon Erwin Kisch und viele Künstler prägten das kulturelle Leben der Republik. Natürlich handelte es sich hier stets um liberale bis religionsferne Persönlichkeiten. Das orthodoxe Judentum spielte keine Rolle, sondern blieb im wesentlichen auf Osteuropa beschränkt. Bemerkenswert, wenn auch nicht zu verallgemeinern, ist das Verhalten des Literaturnobelpreisträgers Thomas Mann. Selbst christlicher Herkunft, hatte er kein Problem damit, eine Jüdin zu heiraten und seine Bücher von einem jüdischen Verleger (Samuel Fischer) veröffentlichen zu lassen.

Dennoch kann der seinerzeit nicht nur in Deutschland virulente Antisemitismus nicht ganz übersehen werden. Die NSDAP wuchs ja in der Weimarer Zeit erst auf. Sie war von Anbeginn eine extrem antisemitische Bewegung mit wachsender Anhängerzahl. Das Verhältnis der deutschen Mehrheit zur immer noch sehr kleinen jüdischen Minderheit (0,8 % der Bevölkerung) war ambivalent. Großer Akzeptanz in liberalen und kulturaffinen Kreisen standen Ablehnung und Diskriminierung seitens der politischen Rechten gegenüber.

NS-Zeit

Mit dem 30. Januar 1933 änderte sich die Lage der Juden in Deutschland schlagartig. Dazu muß nicht viel gesagt werden. Der Sachverhalt ist bekannt. Die Juden wurden erst durch die Rassengesetze rechtlos gemacht und dann der zynisch „Endlösung“ genannten Vernichtung zugeführt. Deutsche Juden waren im Verhältnis zur Gesamtzahl der Opfer des Holocaust, die allgemein mit gegen 6 Millionen Menschen beziffert wird, auf den ersten Blick mit ca. 160.000 nur gering betroffen. Tatsächlich aber wurden auch sie nahezu vollständig ausgelöscht, soweit sie nicht rechtzeitig ausgewandert waren, denn nach dem Kriege zählte man nur noch ca. 15.000 Überlebende.

1945 bis heute

Werfen wir noch einen kurzen Blick auf die Nachkriegsentwicklung. Der Antisemitismus war trotz seiner schrecklich konsequenten Gestalt, zu der ihn die Nationalsozialisten ausgeformt hatten, in Europa nicht gänzlich verschwunden. So gab es noch am 4. Juli 1946 in der Stadt Kielce in Polen ein Pogrom, dem 42 Juden zum Opfer fielen. Dabei blieb es nicht. Auch in Krakau, Tarnow und anderenorts gab es Judenverfolgungen. Die exakte Zahl der Opfer ist nicht bekannt. Doch wir untersuchen das Verhältnis von Christen und Juden in Deutschland. In der Nachkriegszeit war das eher ein Nicht-Verhältnis, denn es gab ja kaum noch Juden im Lande. Der Schock des Holocaust, von dem tatsächlich die allermeisten Deutschen wenn überhaupt, nur in vagen Andeutungen gewußt hatten, saß indessen tief. Mit dem Fall des Eisernen Vorhangs 1990 kamen dann viele Tausend jüdische Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland. Viele von ihnen waren es wohl mehr dem Namen nach, denn von wirklich religiöser Prägung. Schließlich war ihnen die Ausübung ihrer Religion in der Sowjetunion ja nicht erlaubt. Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland mußte somit eine gewaltige Zahl von Menschen integrieren, die einen völlig anderen soziologischen Hintergrund hatte, als die schon immer in Deutschland lebenden Juden.

Grundsätzliche Probleme zwischen Deutschen und Juden sind nicht auszumachen. Gesellschaftliche Diskriminierung erfahren Juden in Deutschland heute in der Regel ausschließlich durch Muslime, von einer verschwindend kleinen rechtsextremistischen Minderheit einmal abgesehen. Die jüdischen Gemeinden haben auch ihren Platz im öffentlichen Leben. Allerdings muß man bei Lichte besehen feststellen, daß hier eher beiderseits ein freundliches Desinteresse füreinander herrscht. Nach wie vor steht einer wirklichen Integration auf jüdischer Seite das religiös begründete Verbot der Mischehe entgegen. Für Christen, für Menschen ohne Religion erst recht, spielt es aber keine Rolle. Denn erst wenn Menschen über religiöse und nationale Grenzen hinweg heiraten, gehen ehemals Fremde in dem Volk auf, indem sie ihre neue Heimat gefunden haben. Für liberale oder gar religionsindifferente Juden ist das natürlich kein Problem, ebenso wenig wie für die meisten christlich getauften Deutschen, seien sie religiös oder eher religionsfern.

Ergebnis

Die Formel von der christlich-jüdischen Prägung Deutschlands kann bei Lichte besehen nicht als Beschreibung der Wirklichkeit taugen. Das Judentum hat Deutschland historisch nicht geprägt. Jahrhundertelang waren Juden in Deutschland – wie auch im übrigen Europa – eine geduldete, bisweilen wirtschaftlich nützliche, nicht selten diskriminierte und verfolgte Minderheit. Davon zu unterscheiden ist die historische und kulturelle Bedeutung einzelner Persönlichkeiten von überragender Bedeutung für Kunst und Wissenschaft. Was das Christentum angeht, so ist das Judentum sein Vorläufer, aber auch das Fundament, auf dem es errichtet worden ist. Nach christlicher Lehre hat Gott das Volk der Juden gewählt, um als Angehöriger eben dieses Volkes in Menschengestalt, als Sohn Gottes, die Erlösung von der Erbsünde durch seinen Tod am Kreuz und die anschließende Auferstehung von den Toten zu bewirken. „Denn das Heil ist aus den Juden“ schreibt der Evangelist Johannes (4, 22). Nur in diesem Sinn ist der Begriff christlich-jüdisch ein zutreffendes Adjektiv. Die inflationäre Benutzung der Floskel von den christlich-jüdischen Wurzeln unserer Kultur ist wohl nicht zuletzt dem schlechten Gewissen der Deutschen geschuldet. Auch wenn Nationalsozialismus und Holocaust schon mehr als 70 Jahre zurückliegen, und die große Mehrheit der damals lebenden Deutschen keineswegs am Völkermord beteiligt war, so waren damals doch nicht wenige antisemitisch eingestellt. Das war kein Ruhmesblatt in unserer Geschichte, und das wird von den meisten Menschen in unserem Lande auch so gesehen. Das sollte aber nicht dazu führen, gewissermaßen als Kompensation faktenwidrig von einer christlich-jüdischen Tradition unseres Landes zu sprechen. Wir sollten ehrlich sein. Die Tradition unseres Landes ist christlich und humanistisch im Sinne der Aufklärung geprägt. Von den nichtchristlichen religiösen Minderheiten in unserem Lande sind allerdings die Juden die am besten integrierte. Ganz im Gegensatz etwa zu den Muslimen. Die Verfassungstreue der deutschen Juden ist ebenso wenig zweifelhaft, wie ihre Loyalität zu dem Land, dessen Bürger sie sind. Daß sie daneben ein besonderes Verhältnis zum Staat Israel haben, ist sehr verständlich und stört die deutsche Mehrheitsgesellschaft bekanntlich nicht. Denn Israel ist der einzige Staat im Nahen Osten, der unsere kulturellen und demokratischen Standards lebt und gegen eine feindselige Umwelt verteidigt.

O sancta simplicitas!

Als der Reformator Johannes Hus am 6. Juli 1415 in Konstanz am Bodensee auf Geheiß der Vollversammlung des Konzils auf den Scheiterhaufen stieg, sah er eine Bauersfrau herbeieilen, die offenbar glaubenseifrig ihr Holzscheit dazulegte. O sancta simplicitas! – zu deutsch:  Oh heilige Einfalt! – soll er darob ausgerufen haben.

Angesichts der Berichte über einen angeblichen neuen Naziskandal in Deutschland kommt einem doch diese Szene in den Sinn. Ob die Einfältigkeit der beteiligten Politiker und Journalisten indessen heilig genannt werden darf, ist doch sehr zu bezweifeln.

Zunächst zu den Fakten. Der bis dahin nahezu in Vergessenheit geratene Schlagersänger Heino war von der Heimatministerin des Landes Nordrhein-Westfalen zu einem „NRW-Heimatkongress“ nach Münster eingeladen worden. Er sollte dort wie eine Reihe anderer Prominenter als „Heimatbotschafter“ vorgestellt werden. Heino ist in früheren Jahren unter anderem mit seinen Interpretationen deutscher Volkslieder bekannt geworden. Eine einschlägige LP aus dem Jahre 1981, betitelt  „Die schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandslieder“ schien ihm ein angemessenes Geschenk für die einladende Ministerin zu sein, zumal dieses Album auf dem Markt gar nicht mehr erhältlich ist. Die Ministerin nahm das Geschenk auch freundlich lächelnd an und ließ sich bei der Übergabe mit dem Sänger ablichten. Soweit eigentlich alles ganz normal.

Ganz normal? Eifrige Journalisten recherchierten, ergatterten ein Exemplar der LP und hörten es an. Und hörten, oh Schreck, „völkisches“ Liedgut. Unter anderem „Wenn alle untreu werden“. Weiteres nachforschen ergab, daß dieses Lied im Liederbuch der SS an prominenter Stelle, nämlich bereits als drittes nach Deutschlandlied und „Horst-Wessel-Lied“, Aufnahme gefunden hatte. Der Skandal war perfekt. Die Medienmeute fiel über die Ministerin und den Barden her. „Heino schenkt Heimatministerin Platte mit SS-Liedern“ schlagzeilte unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“, auch bekannt als „Prantlhausener Bote“, in der etwas gehässigeren Variante wegen ihrer Regierungsfrömmigkeit auch als „Süddeutscher Beobachter“. Es lohnt sich, den Artikel vom 22. März 2018 von der Internetseite der SZ zu zitieren. Verantwortlich dafür zeichnet ein Lohnschreiberlein namens Christian Wernicke:

Ina Scharrenbach erkannte zu spät, welch vergiftetes Geschenk ihr der Mann mit der dunklen Sonnenbrille und den allzeit blonden Haaren da überreichte. Nordrhein-Westfalens Heimatministerin lächelte sogar, als ihr Heino die LP mit den „schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandsliedern“ am vergangenen Samstag beim ersten „NRW-Heimatkongress“ in Münster überreicht hatte. Nur, das Lachen ist der CDU-Politikerin vergangen. Spätestens, seit die Westdeutsche Zeitung eruierte, welches Liedgut auf dem Doppelalbum von anno 1981 ertönt. Nur einer der insgesamt 24 Titel – das „Steiger-Lied“– hatte überhaupt einen Bezug zum Bundesland. Vieles hingegen klang schrecklich großdeutsch .“Wenn alle untreu werden“ ist ein Gassenhauer aus dem „Liederbuch der SS“. Und mit „Flamme empor“ und „Der Gott, der Eisen wachsen ließ“ intonierte Heino da noch weitere Melodien, die einst die Nazi-Schergen gesungen hatten. Also muß Scharrenbach sich abgrenzen. „Sehr strikt“ verwahrt sich die 41-jährige Ministerin gegen jede Unterstellung, sie hege heimlich Sympathien für Nazi-Lieder. Oder gar für deren Ideologie. Das tut im Düsseldorfer Landtag ernsthaft zwar niemand. Aber die SPD-Opposition verlangte am Donnerstag per Kleiner Anfrage Auskunft, warum Scharrenbach beim Heimatkongress ausgerechnet Heino, dem Barden der schwarzbraunen Haselnuss, eine Bühne bot. Ihr Ministerium erklärt, man habe Heino genau wie 46 andere „Heimatbotschafter“ aus NRW eingeladen. Nur seien die meisten nicht gekommen. Heino jedoch kam, wurde von Scharrenbachs Haus prompt als „Überraschungsgast“ gefeiert und war Teil des Programms, mit Redezeit und Namensschild. Bisher hatte Scharrenbach sich stets bemüht, die Arbeit ihres Ministeriums gegen jeden Verdacht der Heimattümelei zu feien. „Heimat ist für alle da“, lautete ihr Motto, oder auch: „Heimat grenzt niemanden aus“. Also nicht Heino, den gebürtigen Düsseldorfer, aber eben auch nicht Zuwanderer und Ausländer. Der Heimatkongress zum Beispiel mit 520 meist ehrenamtlichen Teilnehmern hatte in einem Arbeitskreis engagiert nach Wegen für eine bessere Integration von Flüchtlingen gesucht. Heino und seine Lieder aus braunen Zeiten stellen diese Anstrengungen in den Schatten.

Nun ist „Wenn alle untreu werden“ ein Lied aus der Zeit der Befreiungskriege. Den Text schrieb der Dichter Max von Schenkendorf im Jahre 1814 und widmete es dem berühmten Freiheitskämpfer Friedrich Ludwig  Jahn, besser bekannt geworden als „Turnvater Jahn“. Es wurde schnell populär und fand zum Beispiel Eingang in das „Allgemeine Deutsche Kommersbuch“, das nun seit über 150 Jahren bei den Studentenverbindungen im deutschsprachigen Raum in Gebrauch ist und einen großen Teil der deutschen Volkslieder, allerdings auch speziellen Studentenlieder enthält. Tatsächlich fand es auch Aufnahme in das Liederbuch der SS. Als gewöhnlicher bundesrepublikanischer Journalist schafft man es dann auch, als Beleg für die Aufnahme des Liedes in das Liederbuch der SS das Foto eines aufgeschlagenen Allgemeionen Deutschen Kommersbuchs abzudrucken. So geschehen bei BILD. Für Menschen mit solider Halbbildung wie sie in den Redaktionen der Medien unseres Landes leider überwiegend anzutreffen sind, wie auch für Politiker vom Schlage einer Ina Scharrenbach genügt das schon, ein altes Volkslied als mit NS-Ideologie kontaminiert zu betrachten. Deswegen mußte die Frau Ministerin auch spontan so reagieren, wie sie reagiert hat und sich damit zu entschuldigen suchen, sie habe keine Gelegenheit gehabt, das Lied auf politische Korrektheit zu überprüfen, als der Sänger ihr die LP überreichte. Wäre die Dame hinreichend historisch gebildet und persönlich souverän, hätte sie zum Beispiel darauf hinweisen können, daß es mehr als 100 Jahre vor Gründung der SS entstanden ist, daß der Verfasser seines Textes, Max von Schenkendorf, gerade als Dichter der Freiheitskriege großes Ansehen genießt, weil er neben dem hier inkriminierten Text auch solche Liedtexte wie „Freiheit, die ich meine“ und „Todessehnen“ (vertont von Johannes Brahms) geschrieben hat. Nach ihm sind in Deutschland Schulen und Straßen benannt, zum Beispiel heißt ein Teil des Mittleren Rings in München Schenkendorfstraße. Die Frau Ministerin hätte auch in Erfahrung bringen können, wenn sie ihren Mitarbeitern einen entsprechenden Rechercheauftrag gegeben hätte, daß das inkriminierte Lied unter anderem auch die Erkennungsmelodie des „Nationalkomitees Freies Deutschland“ während des Zweiten Weltkrieges war. Es handelte sich dabei um deutsche Offiziere, die in sowjetischer Gefangenschaft ihre Kameraden an der Front dazu aufriefen, zur Roten Armee überzulaufen. Demgemäß ist es bisher noch niemandem eingefallen etwa deutsche Verbindungsstudenten mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, § 86a StGB, zu überziehen und ihre Kommersbücher zu beschlagnahmen.

Die Empörung bei der SPD konnte natürlich auch nicht ausbleiben. Die „Affäre“ um die alte Heino-Platte führte zu einer Anfrage im Landtag zu Düsseldorf. So hatte denn auch die SPD das mangelnde historische Wissen ihrer Führungsreige blamabel dokumentiert. Denn die wackeren Sozialdemokraten wissen offenbar nicht, daß auch ihre Parteihymne „Wenn wir schreiten Seit‘ an Seit'“ seinerzeit in den Liederbüchern von SA und SS stand. Der Text stammt übrigens von dem Dichter Hermann Claudius. Der hatte damals aber auch gedichtet: „Herr Gott, steh dem Führer bei, daß sein Werk das deine sei!“ Das Liederbuch der SPD wird jedoch ebensowenig als nationalsozialistisch kontamiert betrachtet, wie das der EKD. Da kann man immer noch das ebenfalls von Claudius getextete Weihnachtslied finden: „Wißt ihr noch, wie es geschehen?“

Der Vorgang zeigt beispielhaft, wie es um die Schulbildung in Deutschland bestellt ist. Die Politikerin Scharrenbach hat 1996 am städtischen Gymnasium in Kamen/Westfalen ihr Abitur abgelegt. Sie hat ersichtlich während ihrer Schulzeit, aber auch danach, über die deutsche Geschichte nur sehr wenig, und wenn, nur sehr Negatives gehört. Ob zum Unterrichtsstoff die Befreiungskriege gegen die napoleonische Besatzung Deutschlands gehört haben, muß in Zweifel gezogen werden. Aus dem Text des zitierten SZ-Journalisten folgt ebenfalls, daß dieses Produkt bundesdeutschen Schulwesens keine blasse Ahnung von der deutschen Geschichte hat, außer, daß ihm nachhaltig eingetrichtert worden ist, die historische Entwicklung in Deutschland sei zwangsläufig auf Hitler und den Holocaust zugelaufen und die Deutschen seien in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in ihrer großen Mehrheit Nazis gewesen. In der Masse der Journalisten unseres Landes fällt er damit nicht auf. Im Grunde genommen sind Menschen wie Frau Scharrenbach und Herr Wernicke zu bedauern. Für ihre nicht nur lückenhafte, sondern zum Teil sogar falsche historische Bildung können Sie nichts. Vielmehr muß man sie als Opfer der bundesdeutschen Bildungspolitik nach 1968 betrachten. Die Konsequenz daraus kann nur sein, daß die Generation, die noch vor dieser Zeit historische und politische Bildung genossen hat, es als ihre Aufgabe begreift, die jüngeren Generationen aufzuklären. Das staatliche Bildungssystem wird es nicht tun. Und so werden wir wohl noch oft Äußerungen unserer Journalisten und Politiker mit dem Stoßseufzer kommentieren: „O sancta simplicitas!“

Jahreszahlen sind Wegemarken

Wir schreiben nun das Jahr 2018. Es ist durchaus reizvoll, gerade zu Beginn eines Jahres in die Geschichte zurück zu blicken. Denn das beginnende Jahr wird im allgemeinen noch nicht von einem historischen Ereignis geprägt, wohl aber stehen bisweilen die vergangenen Jahre mit gleicher Endziffer für Ereignisse von besonderer Bedeutung, man könnte auch sagen mit Fernwirkung. Sicher ist da jedem in Deutschland und auch in Europa das Jahr 1918 vor Augen. Doch die früheren Jahrhunderte haben auch noch andere Ereignisse dieser Qualität aufzuweisen.

Beginnen wir mit dem Jahr 718 n.Chr. Am 15. August jenes Jahres endete die Belagerung von Konstantinopel durch das Kalifat der Omajaden. Nachdem die Araber bereits in den Jahren 676-678 vergeblich versucht hatten, Konstantinopel zu erobern, schickte der Kalif Sulaiman im Jahre 717 erneut ein Heer vor die Stadt. Doch die Byzantiner, mit tatkräftiger Unterstützung eines bulgarischen Heeres, hielten stand. Der arabische Feldherr Maslama scheiterte und zog sich an eben diesem 15. August 718 zurück. Nachdem die islamische Expansion nach Europa auch im Westen gescheitert war, als Karl Martell im Oktober 732 in der Schlacht von Tours und Poitiers ein arabisches Heer besiegte, hatte Europa jahrhundertelang Ruhe vor den islamischen Heeren. Die Kalifen wandten sich anderen Regionen zu. Wie sich die Geschichte weiter entwickelt hätte, wenn es den Omajaden damals doch gelungen wäre, Konstantinopel zu erobern oder Karl Martell zu schlagen, wissen wir nicht, aber wir können es ahnen. Die europäischen Völker standen gerade in einem Umbruch. Das untergegangene Römische Reich war noch nicht durch ähnlich kraftvolle Staatsgebilde ersetzt worden. Einem entschlossenen Eroberer hätte sich eine gute Chance geboten, die noch schlecht organisierten und daher militärisch schwachen Völker der Reihe nach zu unterwerfen.

Erst im 15. Jahrhundert nahmen die Nachfolger der arabischen Kalifen, die osmanischen Sultane, erneut die Eroberung Europas in Angriff. Nachdem sie 1422 noch zurückgeschlagen worden waren, eroberten sie am 29. Mai 1453 Konstantinopel. Das brachte dem Sultan Mehmet II. den Beinamen Fatih, das heißt der Eroberer, ein. Ein in der Türkei und bei den in Europa lebenden Türken sehr beliebter Vorname für Knaben und eine verbreitete Bezeichnung für Moscheen. Man sollte sich das vor Augen halten, wenn vom Islam die Rede ist. Die Eroberung Konstantinopels war dann der Auftakt für einen fast 300 Jahre währenden Ansturm der Osmanen auf Südosteuropa, die sogenannten Türkenkriege. Unter dem Begriff „die Türken vor Wien“ ist im kollektiven Gedächtnis der Europäer geblieben, daß die islamische Expansion 1683 mit der erfolglosen Belagerung der Hauptstadt des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ihr Ende gefunden hat. Indessen ist das so nicht ganz richtig. Es gab bereits 1529 eine erfolglose Belagerung von Wien. In der Tat war der Sieg über die Türken 1683 vor Wien ein Markstein in der Geschichte. Der Ruhm des endgültigen Sieges über die Türken gebührt indessen dem genialen Feldherrn Prinz Eugen von Savoyen. Am 5. August 1716 besiegte er ein türkisches Heer in der Schlacht bei Peterwardein im nördlichen Serbien, um dann am 18. August 1717 Belgrad zurückzuerobern. Damit war der Versuch, Europa mit militärischen Mitteln für den Islam zu gewinnen, endgültig gescheitert.

1000 Jahre lang hatten also islamische Heere versucht, Europa zu unterwerfen. Zwischen der erfolglosen Belagerung Konstantinopels 718 und der Rückeroberung Belgrads 1717 gelang es den christlichen Fürsten und Feldherren immer wieder, nicht selten zahlenmäßig überlegene Heere der islamischen Eroberer zurückzuschlagen. Trotz aller nationalen Gegensätze einigte doch die Furcht vor dem islamischen Joch die europäischen Völker jedenfalls in Zeiten höchster Bedrohung. Auch daran sollten wir uns erinnern, auch wenn wir es nicht mehr mit einer militärischen Bedrohung durch den Islam zu tun haben. Denn das Ziel der Unterwerfung Europas wird heute mit nicht weniger gefährlichen Methoden betrieben. Die größte Gefahr für die Völker Europas geht dabei von der unglaublichen Dummheit ihrer Politiker aus, die offensichtlich den Charakter des Islam und die geschichtliche Dimension seiner Expansion nicht begreifen, oder schlimmer noch, nicht begreifen wollen.

Das Jahr 1218 war insbesondere für die Kultur Europas von großer Bedeutung. Der Stauffer Friedrich II. wurde in Rom zum Kaiser gekrönt. Er gehört zu den glänzendsten Herrschergestalten unserer Geschichte. Stupor mundi, das Staunen der Welt, nannten ihn schon seine Zeitgenossen. Somit steht die Jahreszahl 1218 für eine Periode unserer Geschichte, die unser kollektives (nationales) Bewußtsein stärker prägen sollte, als dies heute der Fall ist. Der Geschichtsunterricht in den Schulen wie der Umgang von Politik und Medien mit der deutschen Geschichte haben bewirkt, daß die Deutschen unserer Tage über die dunklen Jahre unserer Geschichte zwar fast alles, über eine so glänzende Periode indessen nahezu nichts wissen. Wir sind verpflichtet, unseren Kindern und Enkeln diese Seiten aus dem Buch der Geschichte wieder zurückzugeben.

Am 23. Mai 1618 stürmten böhmische Adlige die Prager Burg und warfen drei Beamte aus dem Fenster. Das Ereignis ist als zweiter Prager Fenstersturz (der erste war zu Beginn der Hussitenkriege am 30. Juli 1419) bekannt geworden und markiert den Beginn des 30-jährigen Krieges. Diese europäische Urkatastrophe muß wohl als eine der wichtigsten Wendemarken gerade in der deutschen Geschichte betrachtet werden. Nicht nur, daß ihm ca. 6 Millionen Menschen, das war ein Drittel der deutschen Bevölkerung, zum Opfer gefallen waren. Vielmehr stand am Ende des Krieges eine neue Völkerrechtsordnung. Sie brachte den am Kriege beteiligten ausländischen Mächten Frankreich und Schweden erhebliche Landgewinne zum Nachteil Deutschlands. Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, das in diesen Krieg noch als europäische Großmacht eingetreten war, war als staatliche Organisation de facto untergegangen. Denn die Souveränität der deutschen Landesfürsten wurde durch den Frieden von Münster und Osnabrück (15. Mai/24. Oktober 1648), auch Westfälischer Friede genannt, zu Lasten des Reiches festgeschrieben. Das so fraktionierte Deutschland war dann auch mehr als 200 Jahre lang ein Spielball der europäischen Mächte, insbesondere Englands, Frankreichs und Russlands.

Im kollektiven Gedächtnis der Deutschen ist das Jahr 1918 heute präsent. Nicht nur, daß die Gedenkveranstaltungen vor vier Jahren an den Beginn des Ersten Weltkrieges diese Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts in das öffentliche Bewusstsein gerückt haben. Dieser Krieg wird nicht zu Unrecht als Auftakt zur Umgestaltung der Welt in der Folge des Zweiten Weltkrieges gesehen. Deutschland, das infolge einer Kombination von prekärer geostrategischer Lage einerseits und katastrophalen Fehlern seiner politischen Führer andererseits als Machtfaktor der internationalen Politik nicht mehr existiert, mag sich damit trösten, daß auch Großbritannien und Frankreich ungeachtet ihres ständigen Sitzes im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Status einer Weltmacht verloren haben. Mit dem Eintritt der USA in den Ersten Weltkrieg 1917, der Expansion des sowjetischen Reiches am Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Aufstieg Chinas ist die Weltpolitik im 20. Jahrhundert neu geordnet worden. Und so markieren der 11. November 1918, an dem zwischen den Kriegsparteien England, Frankreich und Deutschland der Waffenstillstand geschlossen wurde, und der 28. November 1918, als der letzte deutsche Kaiser, Wilhelm II, abdankte und ins holländische Exil ging, das Ende der eurozentrischen Weltordnung und den Anfang einer Weltordnung, die in der Tat global genannt werden kann. Ob ein nachrangiges Land wie Deutschland sich darin behaupten kann, hängt zunächst einmal davon ab, ob es das auch will. Betrachtet man sich unsere Politiker und ihre Zuarbeiter in Wissenschaft und Medien, kommen daran Zweifel auf.

 

Klare Kante gegen Nazi-Verbrecher, egal wie alt

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, daß der nun 96-jährige Oskar Gröning ins Gefängnis muß. Haftunfähigkeit liege nicht vor, andere Gründe stünden dem Vollzug der zuerkannten Freiheitsstrafe auch nicht entgegen. Dazu einige Anmerkungen.

Gröning war von 1942 bis 1944 als SS-Unterscharführer (entspricht Unteroffizier) im KZ Auschwitz eingesetzt. Ihm oblagen buchhalterische Tätigkeiten hinsichtlich der Erfassung von Wertgegenständen der dort zur Vernichtung eingelieferten Juden. An den eigentlichen Vernichtungsmaßnahmen war er nicht beteiligt. Das genügte jedoch dem Landgericht Lüneburg im Jahre 2015 zur Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier jahren wegen Beihilfe zum Mord in wenigstens 300.000 Fällen. Denn er sei ja Teil des Lagersystems gewesen. Zur Ursächlichkeit seines Tatbeitrages sei nicht erforderlich, daß er an den Morden selbst beteilgt gewesen sei, etwa wenigstens dergestalt, daß er die Unglücklichen als Wachmann an der Flucht hinderte. Nach dieser Logik müßte man auch die damaligen Putzfrauen verurteilen, soweit sie nicht selbst Gefangene waren und man ihrer noch habhaft werden kann. In den sechziger Jahren des vergangegenen Jahrhunderts, als die Richter noch selbst das NS-Regime erlebt hatten, war das noch anders. In den berühmten Auschwitz-Prozessen wurden ausschließlich solche Angeklagte verurteilt, die selbst mit Hand angelegt hatten. Der Lagerzahnarzt indessen, dem es oblag, die Wachmannschaften zahnmedizinisch zu versorgen, wurde vom Vorwurf der Beihilfe zum Massenmord freigesprochen. Man hat den Eindruck, daß der Eifer, auch noch den allerletzten NS-Täter zu verurteilen, mit zunehmendem zeitlichen Abstand zu jener Zeit exponential zunimmt. Man will es, so scheint es, den Generationen der Eltern und Großeltern zeigen, wie man mit den Nazis umzugehen hat. Wenn man schon nicht mehr selbst Widerstand gegen Hitler leisten kann, weil man leider dazu reichlich verspätet geboren ist, so will man doch den Alten zeigen, was sie, verdammt noch mal, zu tun gehabt hätten.

Das gilt natürlich auch für die Strafvollstreckung. Alter schützt eben nicht vor dem Knast, jedenfalls nicht bei einem „SS-Schergen“. Ob man beispielsweise einen 96-jährigen Großbetrüger, der einen Schaden von, sagen wir einmal sechs Millionen Euro angerichtet hat, ebenfalls zum Haftantritt vorladen würde, wage ich zu bezweifeln. Zuständig dafür ist im übrigen die Staatsanwaltschaft, die den Weisungen des Justizministers Folge zu leisten hat. Wie das in einem solchen Fall abläuft, der von politischer Bedeutung ist, haben meine Kollegen und ich als Verteidiger des ehemaligen Wehrmachtsleutnants Scheungraber erlebt. Dieser Hinweis sollte genügen.

Nun ist die Frage nach Sinn und Zweck der Strafe so alt wie das Denken der Menschen über grundsätzliche Dinge des Lebens, also die Philosophie. Schon Platon und ihm folgend viele große Denker haben sich damit befaßt. Montesquieu sagte: „Jede Strafe, die sich nicht als absolute Notwendigkeit erweist, ist Tyrannei.“ Darauf aufbauend hat der italienische Jurist Cesare Beccaria (1738-1794) klassisch formuliert, das Recht zu strafen, beruhe allein auf der Notwendigkeit, das Gemeinschaftsgut des öffentlichen Wohls zu verteidigen. Alles andere sei Mißbrauch der Macht und keine Gerechtigkeit. Zweck der Strafe könne daher nur sein, den Täter zu hindern, seinen Bürgern erneut zu schaden und alle anderen abzuschrecken, es erstmals zu tun. Kurz und prägnant in Latein: „Punitur ne peccetur“, statt: „Punitur, qia peccatum est.“ Diese Erkenntnisse sind im Laufe der jahrhunderte von den Philosophen und Juristen fortgeschrieben worden und Allgemeingut geworden. Sie finden sich auch im Niedersächsischen Strafvollzugsgesetz, dessen § 5 – Vollzugsziele – lautet:

„In Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zugleich dient der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“

Nun fragt man sich, ob es bei einem Mann von 96 Jahren, der sich gut sieben Jahrzehnte lang nichts hat zuschulden kommen lassen, nötig ist ihn zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Und man fragt sich weiter, ob die Allgemeinheit durch den Vollzug der Freiheitsstrafe an einem 96-jährigen Verurteilten vor weiteren Straftaten dieses alten Mannes geschützt werden muß. In diesen Fragen spiegelt sich die ganze Absurdität dieses Vorganges.

Der Fall zeigt wieder einmal, daß unsere ansonsten unbefangene und peinlich korrekte Justiz in politisch brisanten Verfahren – und was ist in Deutschland schon brisanter als ein Verfahren gegen NS-Täter? – sich der Macht des Zeit“geistes“ nicht entziehen kann. Anders gewendet: Der Ungeist des NS-Regimes, dem man so konsquent entgegen treten will, dieser Ungeist hat Spuren in der deutschen Psyche hinterlassen, die sich im Ergebnis ungewollt deutlich zeigen. Das ist die Kraft, die stets das Gute will und stets das Böse schafft, um die Worte Mephistos aus Goethes Faust einmal zu wenden. Wenn wir der politischen Klasse unseres Landes einmal das reine Herz des Toren Candide unterstellen, so sollte sie vielleicht ausnahmsweise einmal auf den Volksmund hören, der da sagt: „Gut gemeint ist selten gut!“

 

 

Preußen verläßt das Reich des Bösen

Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges schien es international wie national einen Konsens darüber zu geben, daß Preußen insgesamt eine historische Fehlentwicklung sei, die den Charakter der Deutschen als autoritätsgläubig und militaristisch bestimmt und somit den Weg für Hitler gebahnt habe. Wenn die Deutschen in die Gemeinschaft der zivilisierten Nationen zurückkehren wollten, dann müßte ihnen alles Preußische ausgetrieben werden. Folgerichtig erließ der Alliierte Kontrollrat am 25. Februar 1947 sein Gesetz Nr. 46 zur Auflösung des preußischen Staates. Seine Präambel lautet:

„Der Staat Preußen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen ist, hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in Deutschland auf demokratischer Grundlage zu sichern, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz:

Art. I Der Staat Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit aufgelöst.“

Christopher Clark führt dazu in seinem Werk „Preußen, Aufstieg und Niedergang 1600-1947 “ aus: „Das Gesetz Nr. 46 des Alliierten Kontrollrats war weit mehr als ein bloßer Verwaltungsakt. Indem sie Preußen von der europäischen Landkarte tilgten, fällten die alliierten Behörden zugleich ihr Urteil über dieses Land. Preußen war kein deutsches Land wie jedes andere, auf einer Stufe mit Baden, Württemberg, Bayern oder Sachsen. Preußen war der eigentliche Ursprung der deutschen ‚Krankheit‘, die Europa ins Unglück gestürzt hatte. Preußen war der Grund, warum Deutschland den Pfad des Friedens und der politischen Moderne verlassen hatte. ‚Das Herz Deutschlands schlägt in Preußen‘, sagte Churchill am 21. September 1943 im britischen Parlament. ‚Hier liegt der Ursprung jener Krankheit, die stets neu ausbricht.‘ “

Generationen von Deutschen sind seither mit der Gewißheit aufgewachsen, daß das Preußentum ein Irrweg der Geschichte gewesen sei, ja daß der Gang der Geschichte die preußische Idee von Gesellschaft und Staat widerlegt habe. Folgerichtig ließen die Schulbücher ebenso wie Literatur und Film kein gutes Haar an Preußen. War dies schon in der Nachkriegszeit unübersehbar, so wurde dies nach 1968 noch verstärkt, soweit das überhaupt noch möglich war.

Um so erstaunlicher ist es, daß sich seit wenigen Jahren ein Sinneswandel andeutet. Historiker wie Christopher Clark, dessen zitiertes Buch 2007 erschienen ist, gehen vorsichtig an eine Neubewertung des Phänomens Preußen. Einen großen Schritt hin zu einer sachlichen Beurteilung, ja in Ansätzen sogar Wertschätzung Preußens geht nun der Historiker Frank-Lothar Kroll, Hochschullehrer und Vorsitzender der Preußischen Historischen Kommission. In dem monatlich erscheinenden populärwissenschaftlichen historischen Magazin „G/Geschichte“ aus dem Bayard Media Verlag, das mit einer gedruckten Auflage von 50.000 einen für diesen Gegenstand beachtlichen Leserkreis erreicht, bewertet er Preußen so:

„Es basierte auf Autorität, Hierarchie und Eliteformung ebenso wie auf dem typisch preußischen Stil der < Freiheit in der Gebundenheit des Dienstes> mit seinem Ethos bewußter Hinordnung auf ein überpersönliches Ganzes, auf den Staat und auf die Gemeiinschaft als Ausdruck des kollektiven Besten. Solche Charakterzüge stehen derzeit nicht unbedingt hoch im Kurs, sie wirken beinahe wie ein Kontrastprogramm zu unserer Gegenwart. Doch das ist nur die eine Seite. Zum Mythos Preußens und zu den lang andauernden Prägekräften seines Herrscherhauses gehörten auch andere Leitgrößen – allen voran eine äußerst tolerante Asylpraxis, die Flüchtlingen aus ganz Europa Aufnahme gewährte, Minderheiten jeglicher Art und Herkunft achtete und Preußen zu einem der beliebtesten Einwanderungsländer der frühen Neuzeit machte. Anders als in den meisten größeren Reichsterritorien lebten in Preußen seit dem frühen 17. Jahrhundert zahlreiche religiöse Kleingruppen auskömmlich miteinander, seit 1685 fanden nahezu 20.000 zumeist hochqualifizierte reformierte Glaubensflüchtlinge aus Frankreich den Weg nach Brandenburg-Preußen. Daß die Hohenzollern ihre sprichwörtlich gewordene Religionstoleranz dabei wesentlich aus Gründen des staatlichen Nutzens gewährten, verweist auf den spezifisch preußischen Charakter dieser Tugend.

Neben dem Toleranzprinzip bildet der Komplex Militär und Krieg einen zweiten mythenschaffenden Bestandteil hohenzollerscher Politik. Forscher haben zwar gelegentlich errechnet, daß Preußen in der Teilnahme an allen seit dem 17. Jahrhundert geführten Kriegen signifikant weit hinter Frankreich, England, Russland und selbst Spanien zurückstand. Trotzdem gilt das Land bis heute als Hort des neuzeitlichen Militarismus. Richtig ist hieran, daß der Hohenzollernstaat 1740, im Todesjahr des Soldatenkönigs Friedrich Wilhelm I., das viertgrößte stehende Heer Europas unterhielt, obwohl das Land flächenmäßig damals nur den 10. Platz, an Einwohnerzahl gar nur die 13. Stelle einnahm. Das war nur möglich, weil alle Kräfte auf die Bedürfnisse der Armee ausgerichtet waren.

Daß militärische Verhaltensformen die Gesellschaft vollständig durchdrungen hätten und, wie oft behauptet, das gesamte Sozialgefüge militarisiert war – davon kann gleichwohl nur sehr bedingt die Rede sein. Vielmehr bot der Militärdienst, der die einfachen Soldaten sozialisierte, gerade für die unteren Bevölkerungsschichten mannigfache Möglichkeiten, sich von alten, ständisch gebundenen Abhängigkeiten zu befreien und Selbstbewußtsein zu sammeln. So gesehen besaß der Armeedienst im alten Preußen eine emanzipatorische Komponente. Auch wenn die vermeintliche Militarisierung des Hohenzollernstaates vielerorts gefürchtet oder verachtet wurde, so wußten viele ausländische Beobachter ein anderes Charakteristikum Preußens sehr zu schätzen, das woanders – namentlich in Frankreich und in Russland – lange Zeit schmerzlich vermißt wurde: die Rechtsstaatlichkeit. Sie band die Obrigkeit bereits im 18. Jahrhundert an Gesetz und Recht – Friedrich der Große begann seine Herrschaft 1740 nicht zufällig mit der Abschaffung der Folter als erster Schritt zu einer Justizreform.

Freilich ließ der König das willkürlich gehandhabte Instrument herrscherlicher Machtsprüche weiterhin bestehen, weil er – fälschlicherweise – glaubte, dadurch richterlichen Machtmißbrauch korrigieren zu können. Erst das 1794 in Kraft getretene ‚Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten‘ hat die Rechtsstaatsidee in allen Provinzen des Landes weitgehend realisiert.

Eine weitere Kontinuität in der Herrschaftsausübung der Hohenzollern ist das oft unterschätzte, tatsächlich jedoch beachtenswerte kulturpolitische Engagement. Förderung der Kunst und Wissenschaft, Ausgestaltung der Akademien und Universitäten – all das nahmen die Hohenzollern nach dem militärisch-politischen Zusammenbruch des alten Preußen 1806/1807 vermehrt in Angriff. Geprägt vom Kulturstaatsideal des deutschen Idealismus und der Romantik führte vor allem Friedrich Wilhelm IV. sein Land in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer nie da gewesenen künstlerisch-kulturellen Blüte. Dieser König trat nicht nur als großzügiger Mäzen hervor, sondern wirkte auch selbst als schöpferisch begabter, keineswegs dilettierender Baukünstler. Er hat das Erscheinungsbild vieler Orte und Regionen Preußens mit geformt. Das traf selbst für den letzten preußischen König, Kaiser Wilhelm II. zu. Sein Eifer für den Ausbau des preußisch-deutschen Kulturstaates galt zahlreichen Feldern wissenschaftlichen, akademischen und universitären Forschens und wurde in der Spannweite von keinem zeitgenössischen Monarchen übertroffen.

Toleranz, Rechts-und Kulturstaatlichkeit, Sozialisation durch militärische Disziplin, Bildungspflege und Wissenschaftsförderung: All diese Stichworte bezeichnen – neben manchen unleugbar vorhandenen Schattenseiten – herausragende Kontinuitäten im politischen Stil der Hohenzollern. Und diesem Stil kann, verglichen mit anderen deutschen und europäischen Fürstenhäusern, keineswegs Rang und Bedeutung abgesprochen werden.“

Daß inzwischen Friedrich der Große auch weithin nicht nur als Feldherr und Eroberer, sondern auch als Schöngeist, Komponist, Schriftsteller und Förderer der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung seines Staates gesehen wird, rundet das Bild ab. Es scheint nicht mehr unrealistisch und vermessen, wenn man erwartet, daß Preußen wieder zu einem selbstverständlichen Pfeiler der nationalen Identität wird. Der von Kroll apostrophierte typisch preußische Stil der Freiheit in der Gebundenheit des Dienstes mit seinem Ethos bewußter Hinordnung auf ein überpersönliches Ganzes, auf den Staat und auf die Gemeinschaft als Ausdruck des kollektiven Besten als kollektiver Charakterzug der Deutschen unserer Zeit könnte dazu beitragen, den Herausforderungen gerecht zu werden, vor denen sie nun stehen. Und nur dann haben sie die Chance, auch weiterhin in einem von Toleranz, Rechts- und Kulturstaatlichkeit geprägten Land zu leben.