Archiv der Kategorie: Nachrichten aus Absurdistan

Die Gedankenpolizei

Heinrich Hoffmann von Fallersleben ist nicht nur der Schöpfer des Textes unserer Nationalhymne, des Deutschlandliedes, sondern hat auch das alte Volkslied „Die Gedanken sind frei“ in seine endgültige Fassung gebracht. Ich stelle die erste Strophe meinen nachfolgenden Überlegungen voran.

Musiknoten zum Lied - Die Gedanken sind frei

Es ist leider an der Zeit, dieser Melodie einen neuen Text zu unterlegen. Unsere wackere Kämpferin gegen den wieder auferstandenen Nationalsozialismus, als die sie sich offenbar unter dem Beifall des woken, linksgrünen Publikums sieht, die unvergleichliche Nancy Faeser, arbeitet offensichtlich an dem dringend notwendigen Staatssicherheitsgesetz. In der albernen Diktion der typischen Ampelgesetze wird es wohl „Gutes Denken Förderungsgesetz“ heißen. Sein Vorläufer ist der soeben vorgestellte 13-Punkte-Plan unter der Überschrift „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“. Durchweg in Orwell’schem Neusprech gehalten, wird skizziert, was künftig Art. 5 des Grundgesetzes ersetzen soll.

Es geht natürlich ausschließlich gegen „Rechts“, Faesers Freunde von der Antifa, die ja schon gerne mal sogenannten Rechten, aber auch schon mal Unbeteiligten mit dem Hammer die Knie- oder Fußgelenke zertrümmern, sind natürlich ebensowenig gemeint, wie IS-Anhänger, Salafisten oder sonstige Islamisten, ob gewalttätig oder „nur“ wortradikal. Einige Beispiele:

So sollen beispielsweise die zuständigen Ordnungsbehörden Maßnahmen vor Ort ergreifen – etwa in Form gaststättenrechtlicher oder sonstiger gewerberechtlicher Maßnahmen oder durch das ordnungsrechtliche Einschreiten gegen rechtsextremistische Veranstaltungen. Nun ist Rechtsextremismus kein gesetzlicher Tatbestand, sondern wird von den Verfassungsschutzbehörden mit dem Segen der zuständigen Politiker jeweils definiert. Ein Verein, eine Partei oder einfach ein Stammtisch kann dann jedenfalls aus dem öffentlichen Leben verbannt werden, denn auf diesem Wege können Gaststätten oder auch Vermieter von Veranstaltungshallen angehalten werden, diese Leute auszuschließen, selbstverständlich bei entsprechender Strafdrohung.

Die kapitalbezogenen Strukturen und Zusammenhänge des rechtsextremistischen Spektrums werden durch das Bundesamt für Verfassungsschutz systematisch analysiert. Dies umfasst unter anderem Unternehmensstrukturen oder Finanzierungsnetzwerke, um so Trends, Muster und Vorgehensweisen herausarbeiten zu können. In vorauseilendem Gehorsam hat das ja vor kurzem eine mittelfränkische Sparkasse vorexerziert und einem Kunden mit der Kontosperrung gedroht, der eine Spende an eine politische Partei überwiesen hatte. Geplant ist auch, die angeblich zu hohe Hürde des Verhetzungs -und Gewaltsbezugs für Aktivitäten des Verfassungsschutzes in § 8a des Bundesverfassungsschutzgesetzes durch einen auf das Gefährdungspotenzial abstellenden Ansatz zu ersetzen. D.h. nichts anderes, als daß anstelle des bisher erforderlichen Nachweises verfassungsfeindlicher Bestrebungen nun die bloße Annahme einer Gefährdung in dieser Richtung ausreichen soll, mit geheimdienstlichen Mitteln gegen Vereinigungen und Personen vorzugehen, und dies dann auch öffentlich zu machen, also diese Leute an den Pranger zu stellen. Ebenfalls soll ein erleichterter Zugriff auf Bankdaten und ein noch einzurichtendes Immobilientransaktionsregister ermöglicht werden. Das ist natürlich die Vorstufe zu Enteignungen und Vermögenseinzug.

Der wackeren Verteidigerin der Verfassung ist es natürlich auch ein Dorn im Auge, daß sogenannte Rechtsextremisten ein- und ausreisen können wie sie wollen. Das soll künftig verhindert werden.

Ein besonderes Steckenpferd der Ministerin und ihrer Gesinnungsgenossen ist der sogenannte Hass (kein gesetzlicher Straftatbestand!) im Netz, allerdings nur wenn er „rechtsextrem“ ist. Daß in dieser Szene bis hinein ins öffentlich-rechtliche Rundfunkwesen dergleichen sehr beliebt ist, hat ja jüngst der Karl Eduard von Schnitzler des ZDF namens Jan Böhmermann vorgeführt, der nichts weniger gefordert hat, als das Keulen von Rechtsextremisten, die er natürlich Nazis nennt. Bemerkenswert ist nicht nur der unbedingte Vernichtungswille, sondern auch der Sprachgebrauch. Bisher versteht man unter Keulen die Tötung von Tierbeständen, die von einer Seuche befallen sind. Das ist für den auch bei Faeser sehr beliebten Herrn Böhmermann wohl die richtige Methode des Umganges mit Leuten, die anderer politischer Meinung sind, für ihn und seine Freunde indessen Nazis. Faeser will deswegen schon so genannte inkriminierte Inhalte, offensichtlich unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, löschen lassen. Zur Erinnerung: Art. 5 zieht die Grenzen der Meinungsfreiheit beim Gesetzesverstoß, vor allem beim Verstoß gegen Strafgesetze.

Besonders wichtig ist der Polizeiministerin die Säuberung des öffentlichen Dienstes, im Orwell’schen Neusprech Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem öffentlichen Dienst. Es heißt in ihrem Programm: „Um eine deutliche Beschleunigung der Verfahren zu erreichen, werden künftig alle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der statusrechtlichen Entfernungen und andere statusrelevante Disziplinarmaßnahmen, durch Disziplinarverfügung ausgesprochen. Das langwierige Disziplinarklageverfahren, mit dem der Dienstherr statusrelevante disziplinarische Maßnahmen vor Gericht beantragen musste, entfällt.“ Im Klartext: unbotmäßige Staatsdiener fliegen durch einfachen Brief der vorgesetzten Dienststelle raus. Sie können dann ja klagen. Das dauert Jahre. Zwischenzeitlich kann man ja vom Bürgergeld leben, oder sich beim Aldi an die Kasse setzen.

Um künftig einen bewaffneten Umsturz in der Art der Rollatorrevolution des Prinzen Reuß zu verhindern, muß natürlich auch das Waffenrecht geändert werden. So soll künftig schon die Mitgliedschaft in einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als „bloßer“ Verdachtsfall geführt wird, bereits zuverlässigkeitsschädlich sein und damit zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis führen. Damit die potentiellen rechten Putschisten auch keine vertieften Fertigkeiten im Umgang mit gefährlichen Waffen erwerben können, soll die Nutzung von Schießplätzen eingeschränkt werden, sodaß erlaubnisfreies Schießen für jedermann nur noch mit bestimmten Waffen gestattet werden soll. Ich gehe mal davon aus, daß das mit dem Luftgewehr künftig wohl noch möglich sein wird, mehr aber nicht.

Diese kleine Auswahl soll genügen. Wir werden dann in einem anderen Land leben, jedenfalls nicht mehr in einem freien Land. Und wir werden dann, jedenfalls wenn wir sicher sind, daß kein Fremder in der Nähe ist, singen:

Die Gedanken Polizei

sie wird uns verraten.

Sie kommet vorbei

wie nächtliche Schatten.

Kein Tyrann kann sie missen,

kein Bürger begrüßen.

Es faesert herbei

die Gedanken Polizei.

McCarthy hat übernommen

Das politische Klima in Deutschland entwickelt sich zunehmend weg von der freiheitlichen Gesellschaft. Bezeichnend ist unter anderem die Wortwahl in Politik und Medien, aber auch seitens der Verfassungsschutzbehörden. So wirft man politisch missliebigen Personen und Vereinigungen häufig vor, „die Grenzen des Sagbaren“ verschieben zu wollen. Daran schließen sich dann konkrete Vorwürfe an, die eine verfassungsfeindliche Grundeinstellung der Betroffenen dokumentieren, oder zumindest einen entsprechenden Verdacht begründen sollen. Dieser Sprachgebrauch ist verräterisch. Denn wer so denkt, hält es für richtig und rechtens, daß man nicht alles sagen darf, sondern bestimmte Meinungen nicht nur politisch unerwünscht sind – was ja wohl immer nur einen Teil des politischen Spektrums betreffen kann, denn der jeweils andere Teil wird das genau umgekehrt sehen –, sondern auch von Rechts wegen nicht geäußert werden dürfen.

Die zentrale Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Demokratie

Dazu muß man in aller Kürze darauf hinweisen, daß unsere Verfassung in Art. 5 GG die Meinungsfreiheit schützt. Es handelt sich dabei um das für den Bestand jeder Demokratie unverzichtbare Bürgerrecht. In seinem berühmten Lüth-Urteil vom 15.1.1958 hat das Bundesverfassungsgericht dazu ausgeführt: „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt (un des droits les plus précieux de l‘ homme nach Art. 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789). Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist (BVerfGE 5, 85 [205]). Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt, „the matrix, the indispensable condition of nearly every other form of freeedom“ (Cardozo).“ Damit formuliert das Bundesverfassungsgericht den überragenden Stellenwert dieses Grundrechts. Es benutzt in diesem Urteil übrigens zum ersten und einzigen Male das Stilmittel, tragende Gründe seiner Entscheidung auch in anderen Sprachen zu formulieren. Das muß natürlich bei der Auslegung der allgemeinen Gesetze stets so durchschlagen, daß im Zweifel der Freiheit der Vorrang vor allen anderen Belangen gebührt. Ihre Grenzen findet sie nur in den allgemeinen Gesetzen, also dem Strafgesetzbuch, aber auch an den Persönlichkeitsrechten anderer Menschen. Die Verleumdung mag eine Meinungsäußerung sein, sie ist aber gerade aus diesem Grunde nicht zulässig. Politische Meinungen indessen sind nach unserer Verfassung ebenso frei wie etwa Meinungen zu künstlerischen Darbietungen oder der Qualität von Wein. Innerhalb der so von der Verfassung definierten Meinungsfreiheit gibt es eben keine „Grenzen des Sagbaren“. So dient schon der Vorwurf, die Grenzen des Sagbaren verschieben zu wollen, genau genommen der Einschüchterung.

Der neurotische „Kampf gegen Rechts“

Das politische Meinungsklima in Deutschland indessen treibt in die entgegengesetzte Richtung. Die Mehrheitsmeinung erhebt nicht nur den Anspruch, jeweils sachlich zutreffend zu sein, sie maßt sich auch an, abweichende Meinungen als nicht nur sachlich unzutreffend, sondern moralisch verwerflich und staatsgefährdend zu bewerten. Dabei schreckt man auch vor offensichtlichen Verleumdungen nicht zurück, wenn sie nur geeignet erscheinen, die Furcht der Bevölkerung vor Krieg und Tod, Bürgerkrieg und Diktatur und was der diffusen Ängste noch mehr sein mögen, zu fördern. Wir erleben dies gerade im Zusammenhang mit den angeblichen Enthüllungen über eine sogenannte Geheimkonferenz finsterer rechtsextremer Figuren, auf deren Tagesordnung nicht weniger als die millionenfache Deportation von Menschen mit der angeblich falschen Hautfarbe oder Abstammung, und zwar auch mit deutscher Staatsbürgerschaft, gestanden haben soll. Nichts von dem allen ist wahr, wie das auch schon in der Vergangenheit mehrfach der Fall gewesen ist. Erinnert sei an die Fälle der komplett erlogenen Ertränkung eines sechsjährigen Kindes mit Migrationshintergrund durch Neonazis im Freibad von Sebnitz im Sommer 2000, des angeblich rassistischen Mordanschlages auf Ermyas Mulugeta im April 2006, die angebliche Hetzjagd von Mügeln im August 2007, die verleumderische Verfälschung des Textes der Ansprache des Politikers Martin Hohmann vom 3. Oktober 2003, die angebliche Hetzjagd von Chemnitz vom August 2018, den nicht stattgefundenen, jedoch journalistisch gehypten Sturm auf den Reichstag am 29.8.2020 und die Falschmeldung über angebliche Bedrohungen von Angestellten anderer Fraktionen durch Mitarbeiter der AfD-Bundestagsfraktion 2019. Sie alle hatten eins gemeinsam: Sie waren komplett erfunden, erschienen jedoch nützlich im sogenannten Kampf gegen Rechts zu sein, ebenso wie der maßlos aufgebauschte angebliche Reichsbürgerputsch um die verwirrten Zeitgenossen um den merkwürdigen Heinrich XIII. Prinz Reuß. Gleichwohl schaffen es Politiker und Journalisten, nahezu täglich zig-tausende von Bürgern auf die Straße zu treiben, um dort gegen die Wiederkehr Hitlers und seiner Spießgesellen, selbstverständlich in Gestalt der verhassten AfD und anderer angeblicher Umstürzler zu demonstrieren. Die apokalyptischen Reiter der Verleumdung – Furcht, Unwissenheit, Fanatismus und Verunglimpfung, treiben die Massen vor sich her.

Der Verfassungsschutz als Gedankenpolizei

Eine tragende Rolle in diesem bösen Spiel hat das Bundesamt für Verfassungsschutz übernommen, das man seit geraumer Zeit besser Bundesamt für Verdachtschöpfung nennen sollte. Es hat sich ganz offen als Instrument der Politik gezeigt, als sein Präsident unverblümt erklärte, seine Behörde könne es nicht alleine leisten, die Umfragewerte der AfD zu reduzieren. Es hat auch seine gesetzlichen Aufgaben eigenmächtig erweitert, indem es die sogenannte „Delegitimierung des Staates“ seiner Aufgabenbeschreibung in § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes hinzugefügt hat. Das Gesetz selbst weist ihm jedoch nur die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen zu, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, sowie weiter sicherheitsgefährdende, geheimdienstliche und sonstige Bestrebungen, vor allem durch Anwendung von Gewalt, und auch Bestrebungen die gegen den Gedanken der Völkerverständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. Von einer „Delegitimierung des Staates“ kann keine Rede sein, auch die ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane ist etwas völlig anderes als die angebliche Delegitimierung. Nachdem die ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Verfassungsorganen bereits im Gesetz steht, und der Angriff gegen die Verfassungsordnung überhaupt ebenso wie gegen die Sicherheit des Staates, kann der neue Begriff nur Aktivitäten und Meinungsäußerungen unterhalb dieser Schwelle betreffen. Sie sind jedoch von dem tragenden Freiheitsrecht des Art. 5 GG geschützt.

Diese Selbstermächtigung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist als Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes zu werten. Die Verfassung muß vor diesem Verfassungsschutz geschützt werden. Nicht mehr der Schutz der bürgerlichen Freiheiten vor einem autoritären oder gar diktatorischen System, das sie abschaffen will, steht auf der Agenda des Amtes, sondern man arbeitet daran, den Geist der Freiheit einzusperren.

Nur hilflos oder schon erbärmlich?

Exemplarisch zeigt sich dies nun daran, daß man nun den Vorgänger des heutigen Präsidenten, Herrn Dr. Hans-Georg Maaßen, als Beobachtungsobjekt führt. Nicht nur die Absurdität dieses Sachverhalts als solche, vielmehr die nun öffentlich gemachten Gründe hierfür verdienen eine nähere Betrachtung. Nachdem dies bekannt geworden war, ließ Herr Dr. Maaßen mit Schreiben vom 18.8.2023 über seine Anwälte das Amt auffordern, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen. Dem hat das Amt nun mit Bescheid vom 16.1.2024 entsprochen und auf 20 Seiten dargelegt, welche Daten es aus welchem Grunde über die Person Dr. Hans-Georg Maaßen gespeichert hat. Dieses Dokument ist so bemerkenswert, daß Herr Dr. Maaßen seiner Veröffentlichung zugestimmt hat. Die Lektüre dieses Schreibens gestattet tatsächlich einen Blick in die Gedankenwelt dieser Behörde, die wiederum maßgeblich von der Regierungspolitik bestimmt wird.

Hier werden Denkweisen und Methoden sichtbar, die an die geistigen Grundlagen und Arbeitsmethoden von diktatorischen Systemen erinnern, wie wir sie in unserem Lande leider schon hatten, und wie wir sie heute in Ländern wie Russland und China sehen. Doch auch demokratische Gesellschaften sind vor solchen Entwicklungen nicht sicher. Ein Beispiel aus der neueren Geschichte ist die McCarthy-Ära in den USA. Den meisten Menschen in Deutschland wird der Begriff nichts mehr sagen. Es handelte sich kurz gesagt um eine Kampagne in den USA der frühen fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, wohl eingebettet in eine hysterische Furcht vor dem Kommunismus. Dem politischen Schwindler Joseph McCarthy war es gelungen, bis zum Senator aufzusteigen und sich die Furcht seiner Landsleute vor dem Erstarken des Kommunismus im gerade begonnenen Kalten Krieg zu Nutze zu machen. Ein Klima, in dem die absurdesten Verdächtigungen gegen Künstler, Intellektuelle, Politiker, aber auch Neid und Missgunst fröhliche Urständ feierten. Abweichende Meinungen konnten sehr schnell als Beleg für kommunistische Verschwörungen angesehen und bewertet werden. Natürlich musste diese kollektive Psychose scheitern, und brach dann auch nach wenigen Jahren zusammen.

Aufschlussreich ist also, was der Verfassungsschutz so alles über seinen früheren Präsidenten gespeichert hat. Verdachtbegründend sind demnach schon Veröffentlichungen Dritter über Maaßen. Besonders verdächtig ist es, wenn Leute etwas über ihn schreiben, die ihrerseits vom Verfassungsschutz der Reichsbürgerbewegung zugerechnet werden, verdächtig ist es aber auch, wenn der Jurist Dr. Maaßen sich über Verhältnismäßigkeit oder Unverhältnismäßigkeit von polizeilichen Maßnahmen äußert. Natürlich darf auch die Verschwörungstheorie unserer Verfassungsschützer nicht fehlen, wonach schon die Wortwahl einer verdächtigen Person den Verdacht des Antisemitismus begründen kann oder gar muß. Dabei greift man zu dem semantischen Taschenspielertrick, dem betreffenden Verfasser zu unterstellen, er meine gar nicht, was die von ihm benutzte Vokabel bedeutet, sondern benutze sie gewissermaßen als Geheimzeichen, wie das in der Ganovensprache, auch Rotwelsch genannt, der Fall ist. Dort gibt es ja nicht nur Vokabeln, die man sonst weder in der Umgangs- noch der Hochsprache findet, sondern auch Vokabeln, die nur für Eingeweihte vertändlich sind, zum Beispiel „Kachny“ (Huhn) oder „schinageln“ (arbeiten). Oder solche, die für Eingeweihte eine andere Bedeutung haben, als für uns. So meinen sie betteln, wenn sie fechten sagen, und Hunger, wenn sie Bock sagen. Die Verschwörungstheoretiker vom Bundesamt für Verdachtschöpfung sprechen dann von „Codes“ und „Chiffren“. Der Begriff des Globalismus, der nun einmal ganz wertneutral für die Bedeutung der weltweiten Wirtschaftsbeziehungen und die Macht der weltumspannenden Konzerne steht, soll dann belegen, daß der Verfasser in Wirklichkeit damit ein antisemitisches Stereotyp bedient, und in der Nachfolge Hitlers von einer jüdischen Weltherrschaft fabuliert. Die Heimtücke dieser Methode besteht natürlich darin, daß bereits die Unterstellung, sich einer Geheimsprache zu bedienen, denknotwendig voraussetzt, daß der Betreffende zu eben den Kreisen gehört, die man als verfassungsfeindlich und/oder kriminell einstuft. Das ist so grotesk und absurd, daß man darüber nachzudenken beginnt, ob die Urheber solcher Verschwörungstheorien nicht doch einer intensiven psychotherapeutischen Behandlung bedürfen.

Aber auch die übliche parteipolitische Kritik, auch Polemik, ist für den Verfassungsschutz offenbar Anlass genug, derartiges zu speichern. Offenbar sieht man sich aufgerufen, insbesondere die Partei Bündnis 90/die Grünen zu schützen, weswegen man Aussagen des Delinquenten dazu speichert. Verdächtig sind dann Äußerungen in Interviews mit Publikationen wie der Züricher Weltwoche, der Neuen Zürcher Zeitung, der Welt, Cato oder auch im Spiegel. Für eine seriöse Informationsquelle hält man aber offenbar die Publikation der linksradikalen Amadeu Antonio Stiftung namens Belltower. Nun gut, diese sogenannte Nichtregierungsorganisation ist ja inzwischen faktisch eine zivilrechtlich verfasste Verfassungsschutzbehörde. Dem Fass schlägt den Boden aus der Hinweis auf das Schreiben eines unbekannten Verfassers von 23.5.2017 an Maaßen als seinerzeitigen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das nach Meinung der Verfasser dieser Recherche in einem für „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ typischen Sprachgebrauch abgefasst sein soll, dicht gefolgt von dem Hinweis auf eine Zusammenstellung von Presseartikeln vom 12.3.2018, zu denen auch ein Bericht des Spiegel vom 10.3.2018 gehören soll. Gewissermaßen zur Entschuldigung beruft sich dann das Autorenkollektiv auf die automatisierte Suche nach Belegen für verfassungsschutzrelevante Nennungen des Namens Maaßen. Die Krone des Ganzen ist allerdings die Erwähnung der E-Mail einer Person an die Bundesministerin des Innern und für Heimat vom 9. Dezember 2022, in welcher der Versender im Zusammenhang mit der „Razzia in der Reichsbürgerszene“ Funktionsträger im öffentlichen Dienst verdächtigt, rechtsextremistische, cyberfaschistische und scientologische Ideologien auszuleben. Wohlgemerkt, es handelt sich bei all diesen „Fundstücken“ nicht etwa um Äußerungen des Beobachtungsobjekts Dr. Maaßen. Es genügt offenbar, wenn eine Suchmaschine Verknüpfungen zwischen Texten dieser Art und dem verfassungsfeindlicher Umtriebe verdächtigten Dr. Hans-Georg Maaßen herstellt. Willkommen in Absurdistan!

…denn sie wissen nicht, was sie tun

Deutschland erlebt eine Demonstrationswelle, wie es sie in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben hat. Allenthalben folgen zigtausende, nein, hunderttausende dem Aufruf von Politik und Medien, „gegen rechts“ auf die Straße zu gehen. Es sei höchste Zeit, gegen die Verfassungsfeinde Gesicht zu zeigen, die Verfassungsfeinde von rechts natürlich. Islamisten, die schwerste Straftaten begehen und Linksextremisten, die es ihnen gleich tun und schon einmal politischen Gegnern mit dem Hammer die Gelenke zertrümmern, spielen in diesem Zusammenhang offenbar keine Rolle.

Wer oder was treibt die Leute auf die Straße?

Seit Veröffentlichung der Recherche des linksradikalen „Redaktionsnetzwerks“ correctiv, das keineswegs eine Redaktion im herkömmlichen Sinne ist, sondern eine mit viel Geld von dubiosen Stiftungen, aber auch aus Steuermitteln geförderte NGO, über ein angebliches Geheimtreffen in Potsdam berichtet haben, an dem auch drei AfD-Politiker aus der dritten Reihe teilgenommen haben, fegt ein Sturm der Entrüstung durch die Medien. Politiker vom Bundespräsidenten angefangen überschlagen sich geradezu in Warnungen vor dem heraufdämmernden Nationalsozialismus in Gestalt der AfD. Wer die Nachrichtensendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einschaltet oder zur Tageszeitung greift, wird täglich mit schrillen Warnungen vor diesen gefährlichen Feinden von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechten geradezu überschüttet. Was es mit diesem angeblichen Geheimtreffen auf sich hat, habe ich ja schon beschrieben. Zwischenzeitlich kann man beispielsweise ein Interview mit einem der Teilnehmer dieses Gesprächsabends, Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Vosgerau mit der Zürcher Weltwoche auf YouTube zur Kenntnis nehmen. Nach Sachlage ist auch zu erwarten, daß diese dreiste Lügengeschichte jener Kampagnejournalisten vor Gericht platzen wird wie die sprichwörtliche Seifenblase.

Warum ist es so leicht, die Leute aufzuhetzen?

Ein unverzichtbares Mittel der Wirtschaftswerbung ebenso wie der politischen Propaganda ist die ständige Wiederholung einprägsamer Begriffe. Das wissen wir seit den Forschungen amerikanischer Soziologen vor 100 Jahren. Wir müssen leider auch davon ausgehen, daß die meisten Leute keine tiefergehenden Kenntnisse der politischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge haben, noch weniger über Hintergründe wissen und auch im allgemeinen keine längeren Texte zu irgend einem Sachthema, geschweige denn Texte im Umfange eines Buches lesen. Ich bin mir sehr sicher, daß von den Leuten die den Aufrufen zur Demo gegen Rechts hunderttausendfach Folge geleistet haben und auch noch leisten werden allenfalls 1 bis 2 Prozent etwa das Parteiprogramm der AfD gelesen haben, geschweige denn Aufsätze oder gar Bücher der Protagonisten des rechten Spektrums wie etwa das in diesem Zusammenhang erwähnte Buch des österreichischen rechten Aktivisten Martin Sellner zur sogenannten Rehmigration, oder etwa das vor Jahren erschienene Interview-Buch des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke. Ihre Meinung bilden sich die Leute vielmehr ausschließlich auf der Grundlage von Fernsehsendungen oder Artikeln in der Tageszeitung, allerdings bitte möglichst kurzer Artikel. Dagegen ist zunächst einmal nichts zu sagen, denn die allermeisten Leute müssen ihre Zeit in erster Linie Familie und Beruf widmen, und die knapp bemessene Freizeit wollen sie dann nicht auch mit dem Bohren harter Bretter aufbrauchen, jener harten Bretter, womit der große Politologe Max Weber seinerzeit den mühsamen Weg zur Erkenntnis der Wahrheit beschrieben hat. Das ist aber nun mal die Chance der Hetzer und Verführer, die das kognitive Vakuum des Publikums dann eben mit Fälschungen und politischem Müll anfüllen. Frei nach dem Motto: wer wenig weiß, muß viel glauben; wer nichts weiß, muß alles glauben.

Die Strategie der Rechtschaffenen:

Wenn der politische Gegner erst einmal zum Volksfeind gestempelt worden ist, dann gelten ihm gegenüber natürlich keine Anstandsregeln, politischen Sitten und nicht einmal mehr Rechtsregeln. Wir leben dann ja nicht mehr in normalen Zeiten, sondern es gilt den Umsturz zu verhindern, wozu natürlich jedes Mittel recht ist. Schließlich ist es höchste Zeit. Wer Ohren hat zu hören, der hört doch bereits den Marschtritt der SA-Kolonnen zu den Klängen des Horst-Wessel-Liedes. Da wird es geradezu zur Pflicht, „gegen rechts“ auf die Straße zu gehen. Dabei spielt es natürlich keine Rolle, daß rechte Politik innerhalb des Verfassungsbogens durchaus ihren Platz hat, und für Verfassungsfeinde letztlich die Gerichte zuständig sind, denn nur sie können rechtsverbindlich feststellen, auf wen diese Zuschreibung tatsächlich zutrifft, und nur sie können entscheiden, welche Konsequenzen der Rechtsstaat dann daraus ziehen muß. Die bloße Einordnung durch die Verfassungsschutzbehörden indessen ist nicht rechtsverbindlich. Das Bundesverfassungsgericht hat schon vor Jahrzehnten entschieden, daß die behördliche Einstufung als verfassungsfeindlich niemanden von Rechts wegen entgegengehalten werden darf. Denn das ist nach unserer Rechtsordnung den Gerichten vorbehalten. Im übrigen fällt auch auf, mit welcher Inbrunst sich etwa der Präsident des Bundesamtes für den Verfassungsschutz als treuer Knappe der Politik im Kampf gegen die AfD präsentiert und mit bedauerndem Unterton erklärt, seine Behörde könne es ja nicht alleine bewerkstelligen, daß die Umfragewerte dieser Partei zurückgehen. Somit wird der Kampf gegen rechts, in Wahrheit der Kampf gegen die ungeliebte politische Konkurrenz mit allen propagandistischen und juristischen Mitteln geführt, nur nicht in der sachlichen Debatte, denn dann könnten sich die Leute ja ihre eigene Meinung ganz ohne den erhobenen Zeigefinger der Gouvernanten aus Politik und Medien bilden.

Die juristischen Folterwerkzeuge:

Nicht ganz zufällig wird nun neben den ebenso allfälligen wie aus juristischer Sicht völlig unsinnigen Rufen nach einem Verbot der Satanistenpartei durch das Bundesverfassungsgericht der Ruf nach einem Verbot der Parteienfinanzierung zugunsten der AfD laut und lauter. Hat doch das Bundesverfassungsgericht nun die lange erwartete Entscheidung gegen die nunmehr in „Heimat“ umbenannte NPD getroffen. Schon im Urteil von 2017 wurde zwar das Verbot dieser Partei nicht ausgesprochen, allerdings ihre Verfassungsfeindlichkeit festgestellt und das Verbot letztlich nur deswegen nicht ausgesprochen, weil von dieser Kleinstpartei keine ernsthafte Gefahr mehr ausgeht. Indessen wies das Gericht darauf hin, daß ein gesetzlicher Ausschluss einer solchen verfassungsfeindlichen Partei von der staatlichen Finanzierung durchaus möglich sei. Das ist nun Wasser auf die Mühlen der wackeren vermeintlichen Verteidiger des demokratischen Rechtsstaats. Denn die Grundsätze dieser Entscheidung seien doch nun auf die AfD anzuwenden. Wenn schon die Verfassungsjuristen Bedenken gegen ein Verbotsverfahren hätten, dann könne doch wenigstens die Finanzierung aus Steuergeldern eingestellt werden. Nun trügt diese Hoffnung. Kenner der Materie wissen, daß weder das Parteiprogramm noch die Aussagen der führenden Politiker jener Partei auch nur in die Nähe dessen kommen, was hinsichtlich der NPD/Heimat vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden ist. Indessen geben manche Äußerungen von Politikern dieser Partei Anlass, näher hinzuschauen.

Das politische Glatteis

Man darf nicht übersehen, daß ja nun einmal inzwischen auch Entscheidungen von Verwaltungsgerichten vorliegen, die eine Einstufung von Landesverbänden der AfD als Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes oder gar dessen Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ – was auch immer das sei- für rechtens erklärt haben. In diesen Fällen haben die Verwaltungsgerichte zwar die Parteiprogramme und offiziellen Stellungnahmen von führenden Politikern für unbedenklich erachtet. Sie haben aber angesichts einer von den Verfassungsschutzbehörden dokumentierten Vielzahl von Äußerungen nachrangiger Parteimitglieder geurteilt, nicht Programme und offizielle Stellungnahmen, sondern die Vielzahl von Äußerungen in der Breite der Partei rechtfertigten die Annahme, daß hier der Wesenskern der Partei liege und demzufolge Parteiprogramm und Vorstandsbeschlüsse nicht maßgeblich seien. Ob das durch die Instanzen und für die gesamte Partei Geltung haben kann, insbesondere in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, ist zwar sehr zweifelhaft, liest man etwa den Tatbestand des sogenannten NPD-Urteils vom Januar 2017, der von nicht nur unappetitlichen, sondern in der Tat verfassungsfeindlichen Parolen nur so strotzt. Indessen dürfte es nicht nur juristisch gefährlich sein, sondern auch Wähler abschrecken, wenn die Parteiführung es duldet, daß Mandatsträger wie einfache Mitglieder unsägliche Parolen über den Stammtisch rülpsen oder über die Straße brüllen. Es ist auch dringend geboten, gegen derartiges Verhalten von Mitgliedern disziplinarisch vorzugehen, also Parteiausschlussverfahren konsequent durchzuführen. Leider geschieht dies nicht überall, im bayerischen Landesverband der AfD überhaupt nicht. So hat ja bekanntlich der Bundesvorstand der Partei den bayerischen Landesverband aufgefordert, den Abgeordneten Halemba aus der Partei auszuschließen, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Verbreitung nationalsozialistischer Symbole ermittelt, und dem nachgewiesen worden ist, daß er die Versammlung seines Kreisverbandes zur Aufstellung von Listenkandidaten für den Landtag in der Weise manipuliert hat, daß er ihm gewogene Mitglieder dazu veranlasst hat, zum Schein einen Wohnsitz anzumelden, den sie niemals hatten, der aber auf dem Gebiet seines Stimmkreises liegt. Nach Sachlage droht auch hier eine Verurteilung, nämlich wegen mittelbarer Falschbeurkundung. Der bayerische Landesvorstand indessen ist dem nicht gefolgt. Es liegt nahe, daß man hier innerhalb der dort dominierenden Strömung, die dem Thüringer Landesvorsitzenden Höcke verbunden ist, den Parteifreund schont. Angesichts der Zusammensetzung dieses Landesvorstandes wie auch des Fraktionsvorstandes im bayerischen Landtag ist das nicht weiter verwunderlich. Der politische Pöbel ist dort doch reichlich vertreten. Der Bundesvorstand der Partei muß sich wohl Gedanken darüber machen, ob er nicht gemäß § 8 der Bundessatzung die Amtsenthebung des Landesvorstandes oder gar die Aufhebung des Landesverbandes Bayern verfügt. Denn damit könnte man Bestrebungen des politischen Gegners, mittels Gerichtsbeschluss die Finanzierung der Partei zu unterbinden, den sprichwörtlichen Wind aus den Segeln nehmen. Abgesehen davon wäre dies ein positives Signal an die bürgerlichen Wähler im politischen Spektrum rechts der Mitte. Unterbleibt das, so kann dies als negatives Signal in diese Richtung gewertet werden.

Der Spezialdemokrat

Ob es daran liegt, daß er nicht mehr in der ersten Reihe der Grünen steht, oder ob es einfach seine Natur ist: hin und wieder muß er einen ‚raushauen. So ist er halt, der Hofreiter Toni. Was ihm derzeit offenbar tierisch auf den Geist geht, das sind Wahlerfolge und Umfragewerte der AfD, für ihn natürlich die Wiedergeburt der Nazi-Partei, was zu seinem Kummer indessen immer weniger Leute in Deutschland glauben. Wie anders wäre es auch zu erklären, daß inzwischen gut ein Fünftel der wahlberechtigten Bürger in Umfragen erklären, diese Partei bei der nächsten Bundestagswahl wählen zu wollen? Himmiherrgottzackrament! Zefixhallelujah! Da muß doch was gescheh’n!

Die Idee

Und da fällt ihm natürlich was ein. Parteien kann man bekanntlich nicht so einfach verbieten. Aber austrocknen, indem man ihnen Mitglieder nimmt, das wäre doch ein Weg! Würde man schon alle Beamten und sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes aus dieser Partei verjagen können, dann bliebe ja nicht mehr viel, so denkt sich der erfahrene Politiker. Also sind sämtliche Mitglieder der AfD aus dem Staatsdienst zu entfernen. So erklärt er der Berliner Morgenpost, die AfD sei eine weitgehend rechtsradikale Partei. Sie werde von Verfassungsschutz überwacht. Daher hätten AfD-Mitglieder im Staatsapparat nichts zu suchen. Auch in den Kommunen sei eine „klare Trennwand“ zu ziehen. Friedrich Merzens Brandmauer läßt grüßen.

Ja so einfach ist das. Wird bekannt, daß Herr Meier oder Frau Müller Mitglied jener Partei sind, schwupps, fliegen sie aus dem Dienst. Seine Freundin im Geiste Nancy Faeser hat es ja schon erklärt. Das umständliche jahrelange Disziplinarverfahren bei den Gerichten, wo der Diensther ja erst einmal beantragen muß, den mißliebigen, pardon, verfassungsfeindlichen Beamten aus dem Dienst zu entfernen, taugt natürlich nichts im Kampf gegen rechts. Das Verfahren muß umgedreht werden. Das Gericht kann erst nach dem Rausschmiss angerufen werden. Ob dann nach Jahr und Tag die Wiedereinstellung erfolgt, bleibt zweifelhaft. Darauf kann sich kein Beamter oder Angestellter einlassen. Also vermeidet er jeden Angriffspunkt, vor allem tritt er aus der AfD aus oder erst gar nicht ein.

Ach, das Grundgesetz! Brauchen wir das überhaupt?

Dumm nur, daß da die Verfassung entgegensteht. Jeder hat nun einmal das Recht, Vereinen oder politischen Parteien seiner Wahl beizutreten. Jeder, das sind nun einmal auch Angehörige des öffentlichen Dienstes. Solange Vereinigungen oder politische Parteien nicht verboten sind, geht es den Dienstherrn nichts an, ob seine Beamten und Angestellten dort Mitglied sind, möglicherweise sogar führende Funktionäre. Erst die Mitgliedschaft in einer vom Bundesverfassungsgericht – das dafür allein zuständig ist – verbotenen politischen Partei oder einem vom Bundesinnenministerium verbotenen Verein, wobei dieses Verbot gerichtlich bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht überprüft werden kann, begründet Zweifel an der Verfassungstreue des Beamten bzw. Soldaten oder Richters. Wenn sich diese Zweifel in der Person des betreffenden Beamten oder Soldaten bzw. auch Richters so verdichten, daß die zuständigen Gerichte davon ausgehen müssen, daß er eben nicht jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten gewillt ist, erst dann kann das Gericht die Entfernung aus dem Dienstverhältnis anordnen. Wie gesagt, als Instrument im Kampf gegen rechts nach dem Geschmack von Herrn Hofreiter und Konsorten taugt das nicht.

Grundrechte gelten für alle, auch für angebliche Nazis

Vielmehr würde ein solches Verfahren nach dem Geschack von Herrn Hofreiter das von der Verfassung garantierte Grundrecht aller Deutschen, Vereine und Gesellschaften zu bilden, in seinem Wesensgehalt aushöhlen. Das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit wäre dann auf kaltem Wege abgeschafft. Das scheint auch das Ziel des famosen Herrn Hofreiter zu sein. Die Grundrechte gelten eben nur für die braven, politisch korrekten Bürger des Landes. Für angebliche oder auch wirkliche Rechtsradikale gelten sie eben nicht. Das ist doch ein sehr spezielles Verständnis von Demokratie und Rechtsstaat, ein grünes eben.

Offenbar hat es Herrn Hofreiter auch tief getroffen, daß vor einigen Tagen in Thüringen ein Gesetz gegen die von seinen Freunden gestellte Landesregierung mit den Stimmen von CDU, FDP und – verdammt noch mal! – der AfD zustande gekommen ist. „Eine demokratische Partei darf sich nicht davon abhängig machen, die eigene Idee mit den Stimmen der AfD durchzubringen.“ Wenn beispielsweise eine neue Turnhalle nur mit Stimmen der AfD gebaut werden könne, und diese würde dafür stimmen, „sollte man sie nicht bauen“. Also kommt es nicht darauf an, ob ein Beschluss oder ein Gesetz für die Bürger gut oder schlecht ist, sondern alleine darauf, ob es ohne die Teufelsanbeter von der AfD nicht hätte zustande kommen können. Das ist natürlich Demokratie in Reinform, jedenfalls nach dem Geschmack von Toni Hofreiter und seinen (Gesinnungs-)genossen.

Auch hier wird die Verfassung auf den Kopf gestellt. Das demokratische Grundprinzip, wonach die Mehrheit bestimmt, und die Minderheit nur Schutz vor Willkür genießt, vor allem wonach die gewählten Abgeordneten ihr Mandat frei und unabhängig ausüben, all das wirft der Spezialdemokrat Hofreiter auf den Müllhaufen der Geschichte. Moderne Demokratie geht eben anders. Nicht die Mehrheit, sondern die „richtige“ Gesinnung entscheidet.

Wehret den Anfängen!

Nun ist ja Hofreiter nicht irgendwer. Seine Auslassungen und Äußerungen sind von Gewicht. Lässt man ihn gewähren, so wächst die Gefahr, daß seine zutiefst undemokratischen Ansichten sich auf Dauer durchsetzen. Man könnte das auch im Sinne der Verfassungsschutzgesetze Bestrebungen zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nennen. Nichts anderes ist hier festzustellen. Damit ist der gesetzliche Aufgabenbereich des Verfassungsschutzes eröffnet. Für Behörden gilt das Legalitätsprinzip. Das heißt, sie haben tätig zu werden, wenn ihr Aufgabenbereich betroffen ist.

Herr Haldenwang, übernehmen Sie!

Zweierlei Maß

Wir erleben derzeit ein Schauspiel auf der politischen Bühne, von dem wir noch nicht ganz genau wissen, ob man es als Posse oder Skandal einordnen muß. Die Rede ist von der sogenannten Flugblattaffäre um den bayerischen Politiker Hubert Aiwanger.

Der Sachverhalt

Zunächst einmal ist es immer hilfreich, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Und das können immer nur die wirklich feststehenden Tatsachen sein, insbesondere das, was der jeweils Beschuldigte bzw. an den Pranger gestellte einräumt, jedenfalls wenn nicht das Gegenteil mit gerichtsfesten Beweisen vorgetragen wird. Demnach hat der ältere Bruder des Politikers vor 35 Jahren ein Flugblatt verfasst und vervielfältigt, dessen Inhalt vor widerwärtigen antisemitischen Phrasen nur so strotzt. Der Text ist weithin öffentlich bekannt, sodaß er hier nicht wiederholt werden muß. Der Vorgang ist nun von einer oder mehreren anonym gebliebenen Personen über die Süddeutsche Zeitung an die Öffentlichkeit getragen worden. Zufällig wird in Bayern am 8. Oktober ein neuer Landtag gewählt und jetzt, sechs Wochen vorher, beginnt eben die heiße Phase des Wahlkampfs. Honi soit qui mal y pense. Natürlich haben sich sowohl der Politiker als auch sein Bruder entschieden von diesen Text distanziert.

Somit muß von einem Sachverhalt ausgegangen werden, wonach eine aktive Beteiligung des Politikers an dem Vorgang ausscheidet. Er hat allenfalls, soweit man das nach 35 Jahren überhaupt noch seinem Gedächtnis zuverlässig entnehmen kann, eine oder mehrere Kopien dieses Pamphlets in seiner Schultasche gehabt. Wie und aus welchem Grunde sie dort hinein gelangt sind, kann man heute nicht mehr feststellen. Spekulationen darüber werden indessen phantasievoll angestellt, wenig überraschend vom politischen Gegner und seiner Journaille, zu der natürlich die Süddeutsche Zeitung gehört. Vor allem muß man es auch beiden Herren abnehmen, daß sie sich wie hoffentlich jeder von uns auch persönlich weiter entwickelt haben und nicht auf der Stufe des unreifen Jugendlichen stehen geblieben sind. Auch das muß man wohl gewissen Politikern und Medienschaffenden in Erinnerung rufen. Zumal sie das in anderem Zusammenhang Politikern aus dem eigenen Lager gerne zubilligen, wie wir noch sehen werden.

Von Rechts wegen…

Natürlich muß bei einem solchen Sachverhalt auch die rechtliche Prüfung erfolgen. Nicht behandelt werden muß an dieser Stelle, daß die Verdachtsberichterstattung der Süddeutschen Zeitung angesichts der Substanzlosigkeit des Vorwurfs glatt rechtswidrig ist. Damit werden sich hoffentlich die Gerichte befassen müssen. Der Text dieses Flugblattes erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung, § 130 Abs. 1 StGB. Täter im Sinne dieser Vorschrift ist allerdings nur, wer einen solchen Text verfasst und/oder verbreitet. Beides trifft auf den Politiker Aiwanger nicht zu. Somit müssen wir auf der Grundlage des bekannten Sachverhalts als Zwischenergebnis festhalten, daß sich Herr Aiwanger nicht strafbar gemacht hat. Zur rechtlichen Einordnung ist indessen weiter hilfreich, gewissermaßen hilfsweise zu prüfen, was denn hätte geschehen müssen, wenn damals der 16-jährige Hubert Aiwanger wegen dieser Tat angeklagt worden wäre. Natürlich wäre Jugendstrafrecht zur Anwendung gekommen. Der bis dahin offensichtlich strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Jugendliche hätte vielleicht Jugendarrest bzw. eine Auflage, gemeinnützige Arbeit zu leisten, bekommen. Letztere hätte aus erzieherischen Gründen etwa darin bestehen können, Hilfsdienste bei der Instandhaltung und Pflege einer der KZ-Gedenkstätten zu leisten, um dem ausweislich seiner Tat offensichtlich unreifen Jugendlichen vor Augen zu führen, mit welchem Entsetzen er Scherz getrieben hat. Zu bemerken ist ferner, daß eine solche Straftat auch nach fünf Jahren verjährt. Wer auch immer der Täter war, seine Tat ist seit Ablauf des Jahres 1993, also seit 30 Jahren, verjährt.

Der Blick nach links

Wenn wir uns schon mit politischen Jugendsünden von Politikern befassen, dann müssen wir in alle Richtungen der politischen Landschaft schauen. Hubert Aiwanger und seine Freien Wähler werden grob dem konservativen Lager, also politikwissenschaftlich mitte/rechts eingeordnet. Blicken wir also nach links. Beginnen wir mit dem seinerzeit äußerst populären Außenminister Joschka Fischer von den Grünen. Vor seiner Laufbahn als Politiker hat er allerdings eine Laufbahn als politischer Straftäter hinter sich gebracht. Unbestritten war er in der Zeit von 1971-1976 Anführer einer gewalttätigen linksextremen Vereinigung, die sich selbst stolz „Putztruppe“ nannte. Man machte eben ordentlich Putz. Auf einem Foto aus dem April 1973 ist Fischer zusammen mit dem Terroristen Hans-Joachim Klein zu sehen, wie beide auf einen am Boden liegenden Polizisten einschlagen. 1975 ist Fischer am Angriff der Putztruppe auf das spanische Generalkonsulat beteiligt, bei dem Steine und Molotowcocktails geworfen werden. Am 10. Mai 1976 werden während einer von Fischer und seinen Mitstreitern geplanten Demonstration zugunsten der Terroristin Ulrike Meinhof unter dem Motto „Rache für Ulrike Meinhof“ schwere Gewalttaten begangen, unter anderem wird – um auch einmal den Namen eines unschuldigen Opfers zu nennen – der Polizist Jürgen Weber von Putztruppen-Aktivisten lebensgefährlich verletzt. Fischer selbst hat 2001 öffentlich zugegeben: „Ja, ich war militant, … wir haben Steine geworfen“. Nun ist Fischer am 12. April 1948 geboren, war also während der Begehung der geschilderten Taten zwischen 25 und 28 Jahre alt. Also erwachsen und strafrechtlich voll verantwortlich. Verurteilt wurde er deswegen nie. Offenbar war jedenfalls in unverjährter Zeit die Beweislage so schlecht, daß der Tatnachweis nicht in der zur Anklageerhebung erforderlichen Gewissheit geführt werden konnte. Die inmitten stehenden Straftaten indessen, Mitglied in einer kriminellen Vereinigung, schwere Körperverletzung, Landfriedensbruch etc. haben auch entsprechend lange Verjährungsfristen, hier bis zu 10 Jahren.

Die kommunistische Vergangenheit, gern vergessen

Nicht nur die kriminelle Vergangenheit von Politikern ist interessant, auch sollte für den Wähler von Interesse sein, ob ein Politiker in seiner Jugend bereits fest auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stand, oder sich in extremistischen, verfassungsfeindlichen Kreisen bewegt hat. Da ist auf der linken Seite des politischen Spektrums in Deutschland doch einiges zu finden. Beginnen wir mit dem Herrn Bundespräsidenten. Frank-Walter Steinmeier war als Student Redakteur der linken Zeitschrift „Demokratie und Recht“, die im Pahl-Rugenstein Verlag – seinerzeit auch spöttisch „Pahl-Rubelschein Verlag“ genannt – erschien und zumindest geraume Zeit als Mitteilungsblatt der Vereinigung der Juristen in der DDR fungierte. Das Blatt wurde demgemäß auch vom Verfassungsschutz beobachtet. Vielleicht deswegen forderte der Jurist Steinmeier schon damals eine Diskussion über eine linke Verfassungsinterpretation.

Betrachtet man unter diesem Aspekt die Vergangenheit einer Vielzahl von Politikern der Grünen, dann muß man zu dem Ergebnis kommen, daß starke Wurzeln dieser Partei die linksextremen kommunistischen Gruppen „Kommunistischer Bund Westdeutschland (KBW)“ und „Kommunistischer Bund (KB)“ sind. Diese jeweils maoistisch orientierten, teils straff organisierten und auch mit beträchtlichen finanziellen Mitteln ausgestatteten Organisationen spielten innerhalb der Linken in Deutschland vor allem in den siebziger Jahren eine große Rolle. Maßgebliche Funktionäre des KBW waren seinerzeit unter anderem die Grünen-Politiker Reinhard Bütikofer, Ralf Fücks, Wilfried Kretschmann – ja, der volkstümlich schwäbelnde baden-württembergische Landesvater -, Joscha Schmierer, Freund und Günstling von Joschka Fischer und die frühere Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, allerdings nicht von den Grünen, sondern von der SPD. Funktionäre des KB waren unter anderem Angelika Beer, 2002-2004 Bundesvorsitzende der Grünen und der langjährige Parteivorsitzende und Bundesminister Jürgen Trittin. Aber auch „Die Linke“ ist prominent vertreten mit ihrer Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpcke.

Scheinheilig ist nun mal das Gegenteil von heilig

Es ist geradezu peinlich, wie nun vor allem das linke politische Lager in Deutschland von SPD bis Die Linke mit den Fingern auf Hubert Aiwanger zeigt. Die Bedeutung des Sprichworts, daß wer mit dem Finger auf andere zeigt, gleichzeitig mit drei Fingern auf sich selbst zeigt, kann kaum augenfälliger demonstriert werden, als an diesem Falle. Wenn etwa die bislang allerdings weder durch brillante intellektuelle Leistungen noch beruflichen Erfolg aufgefallene SPD-Vorsitzende Saskia Esken nun in dieser Geschichte herumwühlt, damit wenigstens irgendwelche Verdächtigungen die Nachrichtensendungen und Zeitungsartikel beherrschen, dann genügt natürlich ein Blick auf die derzeitigen Meinungsumfragen zur Landtagswahl in Bayern am 8. Oktober. Da liegen die Freien Wähler bei 12,5 %, die SPD bei 10,2 %. Und, nebenbei bemerkt, die scheinheiligen Ermahnungen des CSU-Chefs Markus Söder, die Sache müsse sorgfältig aufgeklärt werden, obgleich alles aufgeklärt ist, lassen sich leicht mit dem Umfragewert seiner Partei erklären. Der liegt bei für CSU-Verhältnisse mageren 37,8 %.

Politisch‘ Lied

Es wird eben mit zweierlei Maß gemessen. Ein im linken Spektrum, das nun einmal seit der unseligen Ära Angela Merkel bereits bei den Unionsparteien beginnt und bei der Antifa endet, reichlich unbeliebter konservativer Politiker muß niedergemacht werden, egal wie, und egal was man gegen ihn anführen kann. Semper aliquid haeret wussten schon die alten Römer. Mit anderen Worten: es ist völlig gleichgültig, was wirklich passiert ist, maßgeblich ist allein, was in der Öffentlichkeit gesagt und geschrieben wird. „Ein garstig Lied! Pfui! Ein politisch Lied!“ läßt Goethe in der Szene Auerbachs Keller im Faust I den Brandner sprechen. Betrachten wir die politischen Sitten zur Zeit Goethes und vergleichen wir sie mit Vorgängen wie der Affäre Aiwanger, überhaupt mit dem Verhalten von Politikern und Journalisten unserer Tage, dann fragen wir uns schon, welche Worte Goethe dafür fände, kehrte er auch nur für wenige Stunden auf die Erde zurück.

Akademische Freiheit war gestern

Es besteht wohl kein Zweifel daran, daß die Universitäten einen maßgeblichen Einfluss auf Kultur und Gesellschaft haben. Vor allem was die Geisteswissenschaften angeht, sind ihre Lehren prägend für das Denken eines Volkes, zumindest seiner Eliten. Die Ablösung des theokratischen mittelalterlichen Denkens durch die Gedankenwelt der Aufklärung konnte nur geschehen, weil Hochschulen entstanden, die unabhängig von den Lehren der Kirche rationale wissenschaftliche Forschung betrieben und ihre Studenten in den neben der Theologie nun zugelassenen freien Wissenschaften in diesem Sinne unterrichteten. Wir nennen hier stellvertretend die Vorkämpfer der Wissenschaftsfreiheit Immanuel Kant und Wilhelm von Humboldt. Nicht von ungefähr waren es dann zuerst die Studenten, die etwa in Deutschland Recht und Freiheit für alle Bürger einforderten. Für die Halbgebildeten unserer Tage ist dann, wenn sie sich näher mit diesem Teil der deutschen Geschichte befassen, erstaunlich bis verstörend, daß hier die Burschenschaften die Speerspitze der Freiheitsbewegung waren, angeführt auch von Professoren wie Ernst Moritz Arndt, dessen Namen heutzutage eine Universität nicht mehr führen darf, weil er für eben diese halbgebildeten Professoren und Studenten kein Demokrat gewesen ist.

Und damit sind wir beim Thema.

Die akademische Freiheit hat es schwer

Wo einst der Geist der Freiheit wehte, herrscht nun die stickige Luft der political correctness, die akademische Kultur ist der cancel culture gewichen. Der aktuelle Academic Freedom Index führt Deutschland nicht mehr auf dem ersten Platz, sondern nach Tschechien, Estland, Belgien und Italien erst auf den fünften Platz. Wenig überraschend finden sich in dem 179 Plätze umfassenden Index die USA erst auf Platz 76, was auch der dort seit Jahren um sich greifenden cancel culture geschuldet sein dürfte. Die Ukraine findet sich auf Platz 129, Russland auf Platz 149 und natürlich belegt Nordkorea Platz 179. Dieser Index wird im übrigen federführend an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen erarbeitet, was im vorliegenden Zusammenhang durchaus pikant erscheint.

Wissenschaftsfreiheit nach Erlanger Art

Am 14. Juli 2023 sollte der emeritierte Althistoriker Egon Flaig einen Vortrag zum Thema „Individuelle Freiheit gegen politische Freiheit: die Polis im europäischen Republikanismus“ einen Vortrag im Kollegienhaus der Universität halten. Der Termin war schon bekannt gemacht worden. Doch dann erhob sich Widerspruch. Nicht näher bezeichnete Angehörige des Hauses, auch am Lehrstuhl des Historikers Andreas Grüner, der seinen Kollegen Flaig eingeladen hatte, liefen Sturm. Äußerungen des Gelehrten aus früheren Jahren, insbesondere ein sicherlich sprachlich verunglückter Erklärungsversuch zur Einstufung der Geschichte des Warschauer Ghettos als singulär, aber auch nicht näher genannte weitere Texte des Historikers wurden als „rechts“ eingestuft und somit ihr Verfasser als unwürdig, an dieser Universität vortragen zu können. Man befürchtete, die Veranstaltung könne Anklang bei, so wörtlich, Burschenschaften und anderen Rechten finden. Merke: Burschenschaften haben an einer Universität, jedenfalls an der Friedrich Alexander Universität, nichts zu suchen. Rechte überhaupt nicht. Nun ist Egon Flaig ein weithin anerkannter Gelehrter, sicherlich konservativ, sicherlich auch streitbar. Als indessen die Luft in der Universität noch frisch war, ging man als Student gerne in die Vorlesungen eines derart auftretenden Professors. Doch heute erstickt man an dem Mief, den ausgerechnet diejenigen in den Universitäten erzeugt haben, die 1968 dazu angetreten sein wollen, den angeblich unter den Talaren der Professoren angesammelten Muff von 1000 Jahren wegzublasen.

Die Vorbilder

Der Vorgang steht in einer Reihe mit vielen gleichartigen. Wir wollen nur zwei davon herausgreifen, die sich in Deutschland zugetragen haben. Daß man gerade im angelsächsischen Sprachraum nur noch linksdrehende, „woke“ Dozenten an den Universitäten duldet, ist wohl hinlänglich bekannt. Dort müssen ja die Bibel und Shakespeares Werke mit Warnhinweisen versehen werden. Denken wir einfach ein Jahr zurück. Im Juli 2022 sollte die Biologin Marie-Luise Vollbrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin einen Vortrag halten, in dem es um die biologische Tatsache ging, daß es eben nur zwei und nicht 42 oder 82 Geschlechter gibt. Auf die wütenden Proteste der dominierenden linksradikalen Studenten und Dozenten (pardon: Studierenden und Lehrenden) reagierte die Universitätsleitung erwartungsgemäß feige: der Vortrag konnte natürlich nicht stattfinden. Im Sommersemester 2011 trat der weltberühmte israelische Militärhistoriker Professor Martin van Crefeld an der Universität Trier eine Gastprofessur an. Nach der ersten Vorlesung kündigte die Universitätsleitung auf den massiven Druck der linksradikalen Studenten und Dozenten (pardon: Studierenden und Lehrenden) den Vertrag mit dem Professor. Denn, so der Asta, seine Thesen seien „frauenfeindlich, militaristisch, antiisraelisch, vulgärwissenschaftlich und methodisch primitiv“. Diese Aufzählung richtet ihre Verfasser selbst und ist der schlagende Beweis dafür, daß wir es bei den tonangebenden Akteuren unserer Universitäten regelmäßig mit Halbgebildeten zu tun haben. Natürlich ist der Forschungsgegenstand eines Militärhistorikers das Militär und der Krieg, und es klingt geradezu bizarr, jemanden als antiisraelisch einzustufen, der an einer israelischen Universität lehrt. Und man macht sich als Student doch lächerlich, wenn man die Vorlesung eines Professors als vulgärwissenschaftlich und methodisch primitiv einstuft.

Die neue Ausgewogenheit

Zurück nach Erlangen. Offenbar war man sich im Kreis der Protagonisten dieser Ausladung seiner Sache nicht ganz sicher und holte sich deswegen Verstärkung in Gestalt der früheren Sozialbürgermeisterin der Stadt, die natürlich eine akademische Qualifikation aufweist, indessen als Naturwissenschaftlerin. Doch vertritt sie das sogenannte Erlanger Demokratie-Bündnis „Aktion Courage“ im Koordinierungsgremium der „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“. Wer ein solches Amt ausübt, ist natürlich qualifiziert und berufen, über die Einhaltung demokratischer Standards zu wachen und darüber zu befinden, was an einer Universität gesagt werden darf. Sie gibt also die Richtung vor, wie mit solchen rechten Volksverderbern wie Professor Flaig umzugehen ist. Ihres Erachtens sind Debatten mit „Personen, die eine andere, womöglich sehr rechte Meinung“ vertreten, durchaus möglich, solange auch Gegenpositionen am Tisch zu hören sind. Wenn aber niemand gefunden wird, der Gegenargumente bringt, steht sie dazu, eine solche Person wieder auszuladen, denn was zum Beispiel Professor Flaig vertritt, „das sind Thesen, die demokratiefeindlich sind“. Damit sei eben eine rote Linie überschritten, und eine Ausladung gerechtfertigt. Man ist versucht diese demokratische Lichtgestalt zu fragen, ob das auch in der Gegenrichtung so geahandhabt werden muß. Muß dann, wenn ein dezidiert linker Dozent vorträgt, gleich ein Diskutant mit entgegengesetzter Auffassung, also so ein böser Rechter, mit auf dem Podium sitzen, um dem Publikum die Gegenposition zugänglich zu machen? Die Antwort auf diese Frage mag sich jeder selbst geben.

Akademische Freiheit war gestern. Demokratie auch. Und das Grundgesetz brauchen wir auch nicht mehr.

Wer und was in Deutschland wirklich wichtig ist

Wir haben in Deutschland offenbar kaum wirkliche Probleme, dafür aber Geld ohne Ende. Deswegen baut man Gendertoiletten, zum Beispiel ausdrücklich mit Blick auf Menschen, die sich weder männlich noch weiblich fühlen, bzw. soweit sie studiert haben, definieren, oder noch akademischer: lesen. Ein Beispiel kann man ja seit wenigen Monaten in Berlin am Kottbusser Tor bewundern. Es soll sage und schreibe 56.000,00 € gekostet haben. Die fortschrittlichste Hauptstadt der Welt will natürlich dabei nicht stehen bleiben, sondern weitere solche offenbar dringend notwendigen dreiteiligen öffentlichen Toiletten aufstellen. Keine Überraschung ist, daß die zuständige Bezirksbürgermeisterin der Partei „Die Grünen“ angehört. Wer wählt die eigentlich noch?

Mal ein bißchen rechnen

Umgerechnet kostet also dieToilette für Damen 18.666,00 €, die für Herren 18.666,00 € und die für das sogenannte dritte Geschlecht „divers“ ebenfalls 18.666,00 €. Rechnen wir das einmal auf die Einwohnerzahl um. Soeben konnte man lesen, daß sich im Freistaat Sachsen (4,078 Millionen Einwohner) im vergangenen Jahr gerade einmal 17 Personen in den Personenstandsregistern finden, die sich als divers bezeichnen, wobei genau genommen die Zahl 14 richtig ist, denn bei drei Personen handelt es sich um neugeborene Kinder, deren Eltern warum auch immer, schon bei der Geburt wussten, daß ihr Kind weder Junge noch Mädchen ist. Das sind also 0,0004 % der Bevölkerung in Sachsen. bzw. 10 hoch -4, womit wir im Bereich der homöopathischen Verdünnung der Potenz D6 sind. Die Zahl für Deutschland insgesamt ist ähnlich.

Diese Größenordnung gilt auch für die sogenannten Transpersonen. Laut einem Bericht in der „Welt“ vom Februar 2021 gab es bis zum 30.09.2020, also ein und ein dreiviertel Jahr nach Inkrafttreten des einschlägigen Gesetzes insgesamt 1191 Anträge auf Geschlechtsänderung, was 0,00014 % der Bevölkerung betrifft. Das Gesetz geht ja bekanntlich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. In jenem Verfahren ist es der „queeren“ Lobby ja gelungen dem Gericht weiszumachen, von ihrem Begehr seien ca. 160.000 Menschen in Deutschland betroffen. Tatsächlich waren es offenbar nur 0,7 % der genannten Zahl. Die Funktionäre der Viel- und Wahlgeschlechtlichkeit fordern jetzt aber so absurde Dinge wie die Bestückung von Herrentoiletten mit Tamponpackungen, vielleicht auch demnächst Damentoiletten mit Präservativpackungen. Kostet ja alles Nix.

Gehen wir zurück zur Dreigeschlechtertoilette M/W/D. Soweit die gleiche Anzahl von Toilettenhäuschen für Männlein und Weiblein errichtet wird, teilen sich die Kosten natürlich entsprechend dem Anteil der Geschlechter an der Bevölkerung auf. Die dritte Toilette für 0,0004 % der Bevölkerung kostet genauso viel wie die Toilette für 50 % der Bevölkerung. Anders gewendet: hätte man für 56.000,00 € Häuschen je eins für Männlein und Weiblein gebaut, hätte das jeweils 28.000 € gekostet. Wie errechnet, ist es bei dreien pro Stück billiger, nämlich 18.666 €. Nehmen wir bei der Größe Berlins eine Besucherzahl von vielleicht 10.000 Menschen pro Jahr und Toilette an, dann hat man für 5000 Menschen 18.666 € ausgegeben, für 0,0004 % von 10.000 Menschen, also nicht einmal einen Menschen,ebenso viel. Genau genommen müsste man statistisch viele Jahre warten, bis überhaupt ein Mensch diese Toilette benutzt, also hat man dann 18.666 € für die ungewisse Erwartung ausgegeben, daß irgendwann in den nächsten Jahren überhaupt jemand dorthin kommt, der sich keinem Geschlecht zuordnet und sich deswegen auf einem mit „divers“ beschrifteten Toilettenhäuschen wohler fühlt, als das der Fall wäre, wenn draußen ein Symbol für Männlein oder Weiblein angebracht wäre. Daß auch diverse Menschen ihre Verdauungsendprodukte mittels derselben Körperteile absondern, wie solche, die nicht nur aussehen wie Männer und Frauen sondern sich auch so fühlen, steht auf einem anderen Blatt. Jedenfalls zur Wahrung der persönlichen Intimität ist es offensichtlich nicht erforderlich, eine Toilette aufzusuchen, die ausdrücklich für solche Menschen reserviert ist. Diese Menschen haben viele Jahrtausende lang ja auch die gleichen Toiletten aufgesucht, wie alle anderen Menschen auch. Der Bedarf für spezielle stille Örtchen, die von Mikrominderheiten im Häufigkeitsbereich von millionsten Bruchteilen benutzt werden sollen, konnte wohl nur in unserer Zeit entstehen, die man wohl in späteren Jahrhunderten nach Vorzeit, Antike, Mittelalter und Neuzeit das Wahnzeitalter nennen wird.

Wir haben’s ja!

Für derartige Narreteien ist in Deutschland eben immer Geld genug da. Ein Beispiel, das ich jeden Morgen auf dem Weg in die Kanzlei sehen muss: die Stadt Nürnberg hat im Zuge der Sanierung eines historischen Gebäudes im Bereich der alten Stadtmauer für 90.000,00 € ein hässliches Stück Plastik aufgestellt, in Form einer Flagge im Wind, komplett in rosa. Ausdrücklich soll damit Solidarität mit der „queeren community“ bekundet werden. Als ob im Deutschland des 21. Jahrhunderts noch irgendwo irgendwer wegen seiner sexuellen Veranlagung diskriminiert wird, geschweige denn unter Verfolgung zu leiden hat. Im Gegenteil. Diese Leute werden in Politik und Medien in einer Weise hofiert, daß man meinen könnte, nur ihre Lebensweise bringe unser Land voran.

Ein Blick in die Anstalt, die Irrenanstalt natürlich

Dass Deutschland inzwischen gaga ist, konnte man neulich im Deutschen Bundestag sehen. Ein Transvestit mit blonder Perücke und im engen rosa Kleidchen wackelt zum Rednerpult um dort mit sonorer Männerstimme seine Phrasendreschmaschine anzuwerfen, die dann fertig abgepackt und verschnürt die üblichen grünen Sottisen auswirft. Das Groteske daran ist, daß dieser Mann selbstverständlich als solcher im Personenstandsregister eingetragen ist, indessen für sich beansprucht, von aller Welt als Frau behandelt zu werden, und in dieser Erwartung nicht enttäuscht wird. Politik und Medien huldigen servil dem Götzen „gender and diversity“. Man könnte auch sagen, fast ganz Deutschland macht sich zum Affen.

Dazu paßt es, daß im ZDF ganz offiziell Familien, die sich für eine Arbeitsteilung entscheiden, wonach die Frau sich um Kinder und Haushalt kümmert, der Mann um das Familieneinkommen, als ewig gestrig und natürlich „rechts“ bewertet werden, was in dieser politisch korrekten Welt der Verfemung gleichkommt. Da wundert es nicht, wenn in Kindersendungen alle möglichen sexuellen Verirrungen als Normalität dargestellt werden und man nicht davor zurückgeschreckt, schrille Transvestiten in Kindergärten und Klassenzimmer zu schicken. Welche giftigen Blüten das Ganze inzwischen treibt, konnte man ja gestern in den USA sehen. Der Fanatismus der Mikro-Minderheiten ermöglicht inzwischen offenbar, daß ein solcher Mensch in eine Schule eindringt, um dort Kinder und Lehrer zu erschießen und dies als gerechte Strafe für die Verfechter eines christlichen Menschenbildes deklariert. Natürlich unter dem Beifall der einschlägigen linksradikalen Szene. Mag sein, daß die schweigende und politisch uninteressierte Mehrheit solche Signale aus der Hölle braucht, um zu begreifen, was da vorgeht und daß man das schleunigst beenden muß. Wen man nicht mehr wählen kann, sollte man nach der Tagesschau eigentlich täglich wissen.

Unkulturstaatsministerin

An und für sich weiß man ja, daß Claudia Roth trotz eines bayerischen Abiturs genau genommen ungebildet ist. Was sie im Lauf der letzten Jahrzehnte so alles abgesondert hat, muß hier nicht wiederholt werden. Nun hat sie einen weiteren Beweis dafür geliefert, daß zwischen dem, was sie von Amts wegen fördern soll – der Kultur – und ihr selbst Welten liegen.

Frau Roth möchte ja allen Ernstes die Stiftung Preußischer Kulturbesitz umbenennen. Der Namensbestandteil Preußen passe nicht mehr in unsere Zeit, denn Preußen stehe ja nun einmal für alles, wofür das moderne Deutschland nicht mehr stehe. Militarismus, Rassismus, Kolonialismus, Demokratieferne etc. pp. Da passe es eben nicht mehr in die Zeit, wenn die bei weitem größte deutsche Kulturstiftung, der in der Tat auch der größte Teil der Kulturschätze unseres Landes gehört, als preußische Kulturstiftung firmiere.

Der stets zur spöttischen Bemerkung neigende Wolfgang Kubicki hat deswegen die Frage aufgeworfen, ob nicht etwa Borussia Dortmund umbenannt werden muß. Schließlich bedeutet in der Tat der lateinische Name Borussia nichts anderes als eben Preußen. Frau Roth sollte das auch wissen.

Wir wollen das einmal kurz zu Ende denken. In Deutschland gibt es knapp 100 Fußballvereine, die den Namensbestandteil Borussia/Preußen in ihrem Namen führen. Etwa Borussia Dortmund und Borussia Mönchengladbach oder auch Preußen Münster, um nur die bekanntesten zu erwähnen. Eine Recherche ergibt, daß es in 13 Städten eine Preußenstraße gibt. Frau Roth müsste eigentlich auch fordern, daß die Stadt Preußisch-Oldendorf in Nordrhein-Westfalen umbenannt wird.

Es wäre ja kein Problem, wenn diese Nulpe ihr Geplapper im privaten Freundeskreis absondern würde. Eine solche Personalie ausgerechnet im Amt der Kulturstaatsministerin indessen kann nur als maximale Blamage unseres Landes eingeordnet werden.

Die Schmierenkomödie

Man weiß nicht, ob man lachen oder zornig werden soll. Die Schmierenkomödie, die uns die linksradikale Innenministerin vor zwei Tagen vorgespielt hat, ist in der Geschichte unseres Landes beispiellos. Inzwischen dürfte auch dem letzten klar sein, daß es dieser Antifa-Sympathisantin alleine darum geht, eine Handhabe zu konstruieren, die ihr verhasste AfD nun endgültig aus dem politischen Spiel zu nehmen. Dazu musste nun diese Komödie aufgeführt und dem Volk vorgespiegelt werden, ein Staatsstreich sei gerade eben noch verhindert worden. Dazu wurden dann 3.000 Polizeibeamte in voller Kampfausrüstung vor laufenden Fernsehkameras in Szene gesetzt. Selbstgefällig grinsend traten dann Faesers Vollstreckungsbeamte von Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Generalbundesanwaltschaft vor die Kameras und erklärten dem staunenden Publikum, welches Unheil sie gerade eben von unserem Lande abgewandt hätten.

Wunsch und Wirklichkeit

Doch siehe da, der Berg kreißte, und ein Mäuslein ward geboren. Festgenommen wurden einige angegraute Wirrköpfe aus der Reichsbürgerszene, eine merkwürdige Berliner Richterin, die jedoch für Faeser und ihre Knechte den unschätzbaren Vorteil besitzt, für die AfD im Bundestag gesessen zu haben und weiterhin eine führende Rolle insofern zu spielen, als sie dem Bundesschiedsgericht dieser Partei angehört. Natürlich hat man dann von einem militärischen Arm der Bewegung gefaselt und suggeriert, daß die ehemaligen Stabsoffiziere unter den verhafteten Reichsbürgern imstande gewesen seien, mit den nötigen militärischen Mitteln einen Umsturz durchzuführen, insbesondere wegen ihres behaupteten Hintergrundes als KSK-Offiziere. Besondere Gefahr scheint insofern auch von einem Unteroffizier des KSK auszugehen, der dort aber augenscheinlich lediglich in der Logistik tätig ist. Das staunende Volk kann ohnehin nicht einschätzen, was ein Unteroffizier an Machtbefugnissen hat.

Die zunächst bedeutungsschwer erwähnten Waffenlager gab es nicht, bei den Beschlagnahmungen stellten sich die Waffenarsenale als ein paar Schwerter, Armbrüste, Schreckschusspistolen und wohl auch eine scharfe Schusswaffe heraus. Damit also hätte die Verschwörergruppe dann die Macht in Deutschland übernommen, wenn man sie nicht rechtzeitig vorher daran gehindert hätte.

Der Putsch aus dem Irrenhaus

Das heißt also, ein paar angejahrte Rentner mit Schreckschusspistolen und Schwertern wären in der Lage gewesen, etwa den Bundestag zu stürmen und die Verfassungsorgane außer Kraft zu setzen. Dabei hat allein schon die Bundestagspolizei eine Mannschaftsstärke von 186 Beamten. Bundespolizei und Länderpolizeien verfügen über rund 330.000 Beamte. Hinzu kommen die Soldaten der Bundeswehr, die natürlich auch gegen einen Umsturzversuch zur Hilfe gerufen werden darf, mit aktuell rund 182.000 Soldaten. Natürlich will man uns wohl auch weismachen, die Herren pensionierten Obristen seien imstande gewesen, eine nennenswerte Zahl von Soldaten zu überzeugen, sich diesem Putsch anzuschließen. Man stelle sich einmal kurz vor, einer dieser älteren Herren erschiene in einer Kaserne und forderte die Soldaten auf, ihm zu folgen. Das mindeste wäre doch, daß der Herr höflich zum Kasernentor hinausgebeten wird, möglicherweise indessen der diensthabende Sanitätsoffizier die Kollegen aus der nahegelegenen psychiatrischen Landesklinik informiert, daß hier ein Patient für sie abzuholen sei.

Nach der Schmierenkomödie kommt die juristische Wirklichkeit

Es bleibt abzuwarten, welches Verfalldatum die ausgestellten Haftbefehle haben werden. Sie dürften normalerweise nicht den ersten Haftprüfungstermin überstehen. Auch wenn man den verwirrten Beschuldigten vorwerfen könnte, tatsächlich einen Staatsstreich vorbereitet zu haben, was ja nun durchaus als Hochverrat und Bildung einer kriminellen Vereinigung angesehen werden könnte, so handelte es sich doch mit Sicherheit um einen sogenannten untauglichen Versuch im Sinne von § 23 Abs. 3 StGB. Die Vorschrift lautet: „Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern.“ Ich gehe einmal davon aus, daß den Beschuldigten ordentlich arbeitende Verteidiger zur Seite stehen werden.

Ob sich allerdings Faeser und ihre Helfershelfer davon beeindrucken lassen werden, darf bezweifelt werden. Schließlich geht es hier ja um den „Kampf gegen Rechts“. Da sind doch alle Mittel recht. Wer haftet eigentlich für die immensen Kosten dieser Aktion?

Der treue Diener seiner Herrin

Auf Thomas Haldenwang ist Verlaß. Wie seine Ministerin, so versteht auch er sein Amt nicht so sehr dahingehend, daß der Beamte dem ganzen Volk zu dienen hat, und eine politische Treuepflicht dahingehend besteht, daß er loyal zur Verfassung steht (§ 33 Abs. 1 des Gesetzes über den Status der Beamten), sondern daß diese politische Treuepflicht gegenüber der Politik der Bundesregierung besteht.

Der Büttel der Politik

Deswegen nimmt seine Behörde, das Bundesamt für Verfassungsschutz, nicht nur die wirklichen Feinde der Verfassung ins Visier, sondern mit erkennbarem Verfolgungseifer auch solche Gruppierungen und Organisationen, die der Politik dieser Bundesregierung und der sie tragenden Parteien ablehnend gegenüberstehen. Dabei ist er durchaus kreativ. Über den gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes hinaus hat er deswegen das Rechtskonstrukt der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ erfunden. Damit hat er den Aufgabenbereich seiner Behörde am Gesetz vorbei auf die Beobachtung und gegebenenfalls als verfassungsfeindlich einstufende Bewertung von ansonsten durch das Raster des Bundesverfassungsschutzgesetzes fallenden Organisationen und Parteien erweitert. Darüber hinaus wird die Einstufung als verfassungsfeindlich im Sinne des Gesetzes, Unterfall der menschenwürdewidrigen „völkischen“ Ideologie, mehr als kreativ gehandhabt. Auch da, wo Parteiprogramme, Satzungen und offizielle Erklärungen das nicht hergeben, wird jede dümmliche Äußerung von politischen Hinterbänklern, angesäuselten Stammtischbrüdern und intellektuell unterbelichteten Krawallmachern der jeweiligen Gruppierung als Ausdruck ihres wirklichen Willens zugerechnet und damit ihre öffentliche Anprangerung als Verfassungsfeind und Kryptonazi gerechtfertigt.

Der Verteidiger linksextremer Straftäter

Es ist offenbar dieser Unterwürfigkeit gegenüber der Bundesregierung und speziell der amtierenden Innenministerin, deren Sympathien für die Antifa in diesem Zusammenhang nicht außer acht gelassen werden dürfen, geschuldet, daß der wackere Knecht nun öffentlich die kriminelle Vereinigung „Letzte Generation“, auch bekannt als Klima-Kleber, gelobt hat. Er könne nicht erkennen, daß sich diese Gruppierung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richte und insofern sei das kein Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz. Zwar begehe die Gruppe Straftaten, aber das mache diese Gruppierung nicht extremistisch. Sie stelle doch die Demokratie nicht infrage. Extremistisch seien Gruppen immer dann, wenn der Staat, die Gesellschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage gestellt werde. Und genau das täten diese Leute ja eigentlich nicht.

Die Umkehrung der Rechtsordnung

Das ist nicht nur erstaunlich. Das ist auch juristisch jenseits von gut und böse. Natürlich verneint diese Gruppierung entschieden die freiheitlich-demokratische Grundordnung, insbesondere den Rechtsstaat. Ja, sie arbeitet aktiv dagegen. Das ist im übrigen mehr, als die bloßen Bestrebungen, die tragenden Grundsätze des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates abzuschaffen. Denn wer es ganz offen ablehnt, seine politischen Forderungen auf dem dafür vom Grundgesetz vorgesehenen Weg der demokratischen Willensbildung und deren Umsetzung in Gesetze auf parlamentarischen Wege zu verfolgen, und stattdessen seinen politischen Willen mit Gewalt, auch ganz bewusst mittels Straftaten durchsetzen will, der stellt diesen Staat mit seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht nur infrage, der bekämpft ihn aktiv. An und für sich müsste Haldenwang bei dieser Sachlage umgehend jene Gruppierung zum Beobachtungsobjekt seiner Behörde machen und sie im nächsten Verfassungsschutzbericht als verfassungsfeindliche Organisation beschreiben, gleichgültig, in welcher Rubrik, ob verfassungsfeindlich links, rechts oder sonstwie.

Die journalistischen Komplizen

Erstaunlich ist auch, daß ein promovierter Jurist und Präsident einer oberen Bundesbehörde das massenhafte Begehen von Straftaten derartig schönredet und erklärt, das sei eben nicht  extremistisch. Vielmehr mache das doch deutlich, wie sehr man dieses System eigentlich respektiere. Das ist ja gerade die Umkehrung der Wirklichkeit. Wer also die Gesetze dieses Landes bewusst bricht, um die Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundestag zu zwingen, Gesetze und Verordnungen nach seinem Gusto zu beschließen, der bekundet damit nach Auffassung dieses famosen Volljuristen seinen Respekt vor dem System unserer Verfassung. Die Journalisten des SWR, auf deren Veranstaltung Herr Haldenwang diese Sottisen abgesondert hat, hätten ihn eigentlich fragen müssen, was er getrunken oder geraucht habe. Indessen handelt es sich natürlich bei den Schreiberlingen und Mikrofonhaltern der öffentlich-rechtlichen Medien nicht mehr um Journalisten im klassischen Sinne, sondern um Bedienstete des virtuellen Bundesministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in der ebenso virtuellen Berliner Goebbelsallee.

Treue zum Grundgesetz durch Begehung von Straftaten

Die nahezu täglich von den ebenso halbgebildeten wie hysterischen meist jugendlichen Anhängern der Klima-Religion, die sich melodramatisch „Letzte Generation“ nennen, verwirklichten Straftatbestände reichen von dem öffentlichen Aufruf zu Straftaten (§ 111 StGB) über den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) über den Landfriedensbruch (§ 125 StGB) die diversen Körperverletzungsdelikte einschließlich derjenigen mit Todesfolge (§ 227 StGB) über die Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), die Nötigung (§ 240 StGB), den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) bis hin zur Sachbeschädigung (§ 303) StGB. Diese Aufzählung muß nicht vollständig sein. Der Strafrahmen für diese Delikte reicht bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die tägliche Verwirklichung derartiger Straftatbestände soll also dokumentieren, wie sehr diese Straftäter das System unseres Grundgesetzes eigentlich respektieren, wenn man Herrn Haldenwang glaubt. Nach der gleichen Logik begründet der Vergewaltiger seinen Respekt gegenüber dem weiblichen Geschlecht durch seine Tat.

Der folgerichtige Aufstieg des treuen Knechts

Hat sich Herr Haldenwang schon bislang mit der beflissenen Umsetzung des politischen Willens seiner Antifa-affinen Ministerin durchaus seine Fleißkärtchen verdient, so hat er sich nun wohl endgültig für höhere Weihen qualifiziert. Was bei seinem Vorgänger Maaßen, den sein Minister Seehofer noch in das Amt eines Staatssekretärs befördern wollte, zu einem Proteststurm in der politischen Landschaft geführt hatte, sollte bei Herrn Haldenwang nun die logische Fortsetzung seiner Karriere sein. Wer als Jurist eine so spezielle Auffassung von Recht und Gesetz, insbesondere vom Wesen unseres Grundgesetzes hat, dem muß einfach Gelegenheit gegeben werden, über den begrenzten Bereich des Verfassungsschutzes hinaus den antifaschistischen Umbau der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben. Der Marsch unseres Landes in den Abgrund ist wohl nicht mehr aufzuhalten.