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Der treue Diener seiner Herrin

Auf Thomas Haldenwang ist Verlaß. Wie seine Ministerin, so versteht auch er sein Amt nicht so sehr dahingehend, daß der Beamte dem ganzen Volk zu dienen hat, und eine politische Treuepflicht dahingehend besteht, daß er loyal zur Verfassung steht (§ 33 Abs. 1 des Gesetzes über den Status der Beamten), sondern daß diese politische Treuepflicht gegenüber der Politik der Bundesregierung besteht.

Der Büttel der Politik

Deswegen nimmt seine Behörde, das Bundesamt für Verfassungsschutz, nicht nur die wirklichen Feinde der Verfassung ins Visier, sondern mit erkennbarem Verfolgungseifer auch solche Gruppierungen und Organisationen, die der Politik dieser Bundesregierung und der sie tragenden Parteien ablehnend gegenüberstehen. Dabei ist er durchaus kreativ. Über den gesetzlichen Auftrag des Verfassungsschutzes hinaus hat er deswegen das Rechtskonstrukt der „verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ erfunden. Damit hat er den Aufgabenbereich seiner Behörde am Gesetz vorbei auf die Beobachtung und gegebenenfalls als verfassungsfeindlich einstufende Bewertung von ansonsten durch das Raster des Bundesverfassungsschutzgesetzes fallenden Organisationen und Parteien erweitert. Darüber hinaus wird die Einstufung als verfassungsfeindlich im Sinne des Gesetzes, Unterfall der menschenwürdewidrigen „völkischen“ Ideologie, mehr als kreativ gehandhabt. Auch da, wo Parteiprogramme, Satzungen und offizielle Erklärungen das nicht hergeben, wird jede dümmliche Äußerung von politischen Hinterbänklern, angesäuselten Stammtischbrüdern und intellektuell unterbelichteten Krawallmachern der jeweiligen Gruppierung als Ausdruck ihres wirklichen Willens zugerechnet und damit ihre öffentliche Anprangerung als Verfassungsfeind und Kryptonazi gerechtfertigt.

Der Verteidiger linksextremer Straftäter

Es ist offenbar dieser Unterwürfigkeit gegenüber der Bundesregierung und speziell der amtierenden Innenministerin, deren Sympathien für die Antifa in diesem Zusammenhang nicht außer acht gelassen werden dürfen, geschuldet, daß der wackere Knecht nun öffentlich die kriminelle Vereinigung „Letzte Generation“, auch bekannt als Klima-Kleber, gelobt hat. Er könne nicht erkennen, daß sich diese Gruppierung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richte und insofern sei das kein Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz. Zwar begehe die Gruppe Straftaten, aber das mache diese Gruppierung nicht extremistisch. Sie stelle doch die Demokratie nicht infrage. Extremistisch seien Gruppen immer dann, wenn der Staat, die Gesellschaft, die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage gestellt werde. Und genau das täten diese Leute ja eigentlich nicht.

Die Umkehrung der Rechtsordnung

Das ist nicht nur erstaunlich. Das ist auch juristisch jenseits von gut und böse. Natürlich verneint diese Gruppierung entschieden die freiheitlich-demokratische Grundordnung, insbesondere den Rechtsstaat. Ja, sie arbeitet aktiv dagegen. Das ist im übrigen mehr, als die bloßen Bestrebungen, die tragenden Grundsätze des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates abzuschaffen. Denn wer es ganz offen ablehnt, seine politischen Forderungen auf dem dafür vom Grundgesetz vorgesehenen Weg der demokratischen Willensbildung und deren Umsetzung in Gesetze auf parlamentarischen Wege zu verfolgen, und stattdessen seinen politischen Willen mit Gewalt, auch ganz bewusst mittels Straftaten durchsetzen will, der stellt diesen Staat mit seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht nur infrage, der bekämpft ihn aktiv. An und für sich müsste Haldenwang bei dieser Sachlage umgehend jene Gruppierung zum Beobachtungsobjekt seiner Behörde machen und sie im nächsten Verfassungsschutzbericht als verfassungsfeindliche Organisation beschreiben, gleichgültig, in welcher Rubrik, ob verfassungsfeindlich links, rechts oder sonstwie.

Die journalistischen Komplizen

Erstaunlich ist auch, daß ein promovierter Jurist und Präsident einer oberen Bundesbehörde das massenhafte Begehen von Straftaten derartig schönredet und erklärt, das sei eben nicht  extremistisch. Vielmehr mache das doch deutlich, wie sehr man dieses System eigentlich respektiere. Das ist ja gerade die Umkehrung der Wirklichkeit. Wer also die Gesetze dieses Landes bewusst bricht, um die Verfassungsorgane Bundesregierung und Bundestag zu zwingen, Gesetze und Verordnungen nach seinem Gusto zu beschließen, der bekundet damit nach Auffassung dieses famosen Volljuristen seinen Respekt vor dem System unserer Verfassung. Die Journalisten des SWR, auf deren Veranstaltung Herr Haldenwang diese Sottisen abgesondert hat, hätten ihn eigentlich fragen müssen, was er getrunken oder geraucht habe. Indessen handelt es sich natürlich bei den Schreiberlingen und Mikrofonhaltern der öffentlich-rechtlichen Medien nicht mehr um Journalisten im klassischen Sinne, sondern um Bedienstete des virtuellen Bundesministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in der ebenso virtuellen Berliner Goebbelsallee.

Treue zum Grundgesetz durch Begehung von Straftaten

Die nahezu täglich von den ebenso halbgebildeten wie hysterischen meist jugendlichen Anhängern der Klima-Religion, die sich melodramatisch „Letzte Generation“ nennen, verwirklichten Straftatbestände reichen von dem öffentlichen Aufruf zu Straftaten (§ 111 StGB) über den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) über den Landfriedensbruch (§ 125 StGB) die diversen Körperverletzungsdelikte einschließlich derjenigen mit Todesfolge (§ 227 StGB) über die Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), die Nötigung (§ 240 StGB), den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) bis hin zur Sachbeschädigung (§ 303) StGB. Diese Aufzählung muß nicht vollständig sein. Der Strafrahmen für diese Delikte reicht bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die tägliche Verwirklichung derartiger Straftatbestände soll also dokumentieren, wie sehr diese Straftäter das System unseres Grundgesetzes eigentlich respektieren, wenn man Herrn Haldenwang glaubt. Nach der gleichen Logik begründet der Vergewaltiger seinen Respekt gegenüber dem weiblichen Geschlecht durch seine Tat.

Der folgerichtige Aufstieg des treuen Knechts

Hat sich Herr Haldenwang schon bislang mit der beflissenen Umsetzung des politischen Willens seiner Antifa-affinen Ministerin durchaus seine Fleißkärtchen verdient, so hat er sich nun wohl endgültig für höhere Weihen qualifiziert. Was bei seinem Vorgänger Maaßen, den sein Minister Seehofer noch in das Amt eines Staatssekretärs befördern wollte, zu einem Proteststurm in der politischen Landschaft geführt hatte, sollte bei Herrn Haldenwang nun die logische Fortsetzung seiner Karriere sein. Wer als Jurist eine so spezielle Auffassung von Recht und Gesetz, insbesondere vom Wesen unseres Grundgesetzes hat, dem muß einfach Gelegenheit gegeben werden, über den begrenzten Bereich des Verfassungsschutzes hinaus den antifaschistischen Umbau der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben. Der Marsch unseres Landes in den Abgrund ist wohl nicht mehr aufzuhalten.

Für wen ist ein Kind eigentlich da?

Nun, das ist doch wohl eine dumme Frage. Selbstverständlich ist ein Kind um seiner selbst willen auf der Welt, also „da“. Seine unveräußerliche Menschenwürde (Art. 1 GG) ist naturgegeben. Von Menschen gemachte Gesetze können das allenfalls bestätigen und im einzelnen regeln, wie dies zu verwirklichen ist. Bei uns in Deutschland regelt das § 1666 BGB. Das Kindeswohl steht damit an erster Stelle, Eltern und Staat haben alles zu tun, was dem Wohl des Kindes förderlich ist, und alles zu unterlassen, was ihm schadet. Diese Vorrede ist eigentlich überflüssig, in unserer modernen, oder soll ich besser sagen: aus den Fugen geratenen, Welt indessen erforderlich.

Was die Natur geschaffen hat,

Die allermeisten Kinder haben das Glück, in einer intakten Familie mit Eltern, meistens auch mit Geschwistern, aufzuwachsen. In der Regel sind ihre Eltern auch die leiblichen Eltern. Manchmal wird das von seiner leiblichen Mutter zur Adoption freigegebene Kind auch in eine Familie, oder auch „nur“ von einem Ehepaar aufgenommen. Es bekommt damit die Chance, so aufzuwachsen, wie es die Natur vorgesehen hat, nämlich in einer Familie. Seit rund 50.000 Jahren – so lange gibt es uns Menschen, rechnen wir die Vorläufer dazu, noch länger – konnte sich niemand etwas anderes unter einer Familie vorstellen, als Eltern mit gemeinsamen Kindern, gegebenenfalls seit der Antike auch hinzu adoptierten Kindern.

beginnt der moderne Mensch zu ändern

Das ist in den letzten Jahren anders geworden. In Deutschland können seit 1. Oktober 2017 auch homosexuelle Paare Kinder adoptieren. Man begründet das im Wesentlichen damit, daß diese Paare rechtlich nicht schlechter gestellt werden sollten, als die herkömmlichen Ehepaare. Aus diesem Grunde gibt es ja inzwischen auch die sogenannte Homo-Ehe, also die rechtliche Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts als Ehe im Rechtssinne, die dann auch ganz offiziell so heißt. Nicht wenige haben dies als Verirrung angesehen und tun es auch noch heute. Darauf werden wir noch eingehen.

Im Allgemeinen tut man gut daran, gesetzliche Neuerungen nach einigen Jahren auf ihre tatsächlichen Auswirkungen zu überprüfen, zu evaluieren. Wir wollen also einmal sehen, wie in der Praxis die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare abläuft. Ausklammern wollen wir hier die Adoption eines Kindes durch lesbische Paare, wenn von diesen beiden Frauen eine die leibliche Mutter des von der anderen dann adoptierten Kindes ist. Das hat ja dann noch eine gewisse Ähnlichkeit mit der Adoption des Kindes durch den neuen Ehemann der Mutter. Allerdings ist auch das, wie wir sehen werden, eine ganz andere Geschichte.

Was geschieht wirklich?

Als fern der „queeren“ Szene lebender Mensch denkt man, ein schwules Paar mit Kinderwunsch wende sich nun an ein Waisenhaus, um eines der dort lebenden und betreuten Kleinkinder zu adoptieren. Es mag sein, daß es das auch gibt. Die Wirklichkeit in dessen sieht anders aus, und zwar schockierend anders. Tatsächlich wird häufig dieser Kinderwunsch dadurch verwirklicht, daß die homosexuellen Partner sich mittels künstlicher Reproduktion Kinder beschaffen. Ganz nüchtern betrachtet, müssen sie, die selbst ein gemeinsames Kind nicht ins Leben setzen können, das was ihnen dazu fehlt, kaufen oder mieten: das Ei einer Frau und den Uterus, der das Kind austrägt. Es gibt Geschäftsleute, die so etwas im Internet anbieten. Man kann da Wünsche äußern und ähnlich wie bei der Bestellung eines neuen Pkw konfigurieren, welche Merkmale (Hautfarbe, Figur, Haarfarbe, Augenfarbe, Größe, Gewicht und IQ) die Eispenderin haben soll. Dem Vernehmen nach sind hochgewachsene Schwedinnen derzeit in diesen Kreisen en vogue. Mag man das noch mit einem etwas gequälten na ja hinnehmen, so wird man bei der weiteren Recherche wohl abwechselnd rot vor Zorn und blass vor Entsetzen. Denn der Körper der Eispenderin wird durch hormonelle Überstimulation gezwungen, mehr als ein Ei springen zu lassen. Für die betreffende Frau bedeutet das natürlich eine psychische wie auch physische Belastung und gesundheitliche Risiken. Das so gewonnene Ei wird dann mit dem durch Masturbation gewonnenen Samen eines Spenders, der nicht unbedingt einer der beiden adoptionswilligen schwulen Männer sein muß, im Reagenzglas befruchtet. 60-80 % der so gezeugten Embryonen haben chromosomale Schäden und werden ausgesondert. Die lebensfähigen werden bei -196° kryokonserviert. 2-3, die das Auftauen überlebt haben, werden der Leihmutter implantiert. Hunderttausende Embryonen verwaisen und werden irgendwann weggeworfen. Embryonen sind, daran kann doch kein Zweifel bestehen, Menschen, allerdings vor der Geburt und außerhalb des Körpers der Mutter zumindest bis zum Zeitpunkt kurz vor der natürlichen Geburt nicht lebensfähig. Indessen werden sie, wenn eben kein derartiger Eingriff erfolgt, geboren und können leben. Nur etwa 15 % der künstlichen Befruchtungen, berichtet die kluge Publizistin Gabriele Kuby, führen tatsächlich zu einem „take-home-baby“, wie das in dieser Kinderhandelsbranche, anders kann man es doch nicht nennen, beworben wird. Natürlich wollen die Kunden dieser Reproduktionskliniken gesunde Kinder. Dafür bezahlen sie ja. Deswegen werden die Embryos vor der Implantation auf gesundheitliche Schäden hin untersucht (Präimplantationsdiagnostik, PID), ebenso während der Schwangerschaft, damit sie im „imperfekten Fall“ – der Sprachgebrauch ist verräterisch, es geht wohl um Qualitätssicherung bei einem Industrieprodukt – abgetrieben werden können. Sollte sich mehr als ein Embryo erfolgreich in die Gebärmutter der Leihmutter eingenistet haben, ist aber nur ein Kind bestellt, wird eine “ Mehrlingsreduktion“, so heißt das beschönigend, durchgeführt. Das heißt nichts anderes, als daß überzählige Föten im Mutterleib getötet werden und nur die vielversprechenden am Leben bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit dem toten Embryo geboren werden.

Was bedeutet das für die Beteiligten?

Ein Blick auf die Leihmütter in diesem Geschäft. Meist handelt sich um mittellose Frauen aus Regionen dieser Erde, in denen das Leben ohnehin prekär ist. Sie vermieten ihren Uterus und verkaufen sich für neun Monate in eine moderne Art der Sklaverei. Eines der weltweiten Zentren dieser Reproduktionsmedizin soll die Ukraine sein. Dort wird in der U-Bahn für die Leihmutterschaft geworben. Unvorhergesehene Ereignisse wie Corona-Lockdown oder der Krieg haben übrigens dazu geführt, so berichtet Gabriele Kuby, daß Hunderte von Babys nicht abgeholt werden konnten und nun Waisenkinder sind. Darüber hinaus muß die Leihmutter abgesehen von den großen gesundheitlichen Risiken dieser Prozedur jeden emotionalen Kontakt zu dem Kind, das unter ihrem Herzen heranwächst, unterbinden – zu schlimm wäre sonst der Schmerz, es unmittelbar nach dem üblichen verfrühten Kaiserschnitt in fremde Hände legen zu müssen. Somit beginnt das Kind bereits im Bauch der Leihmutter sein Leben in Einsamkeit – eine schwere Hypothek, denn die pränatale Forschung zeigt, daß zwischen Mutter und Kind innige Kommunikation besteht und sich der seelische Zustand der Mutter auf das Kind als Grundton seiner Existenz überträgt. Insoweit ist der Uterus der Mutter der paradiesische Ort von Einheit und Geborgenheit.

Und die Kinder?

Da nimmt es nicht wunder, daß Kinder in einer solchen künstlichen Ersatzfamilie auch seelisch Schaden nehmen. Darüber gibt es bereits Untersuchungen. Man wird wohl nicht ernsthaft in Abrede stellen können, daß solche Kinder von gleichaltrigen gehänselt werden. Kinder sind grausam, sagt man oft. Gerade im vorpubertären und pubertären Alter ist es geradezu normal, daß Kinder einander hänseln oder mobben, wie man heute sagt. Die Wertvorstellungen von Erwachsenen, die Belehrungen von Eltern und der Schulunterricht mögen auch gegenüber Kindern aus solchen familienähnlichen Verbindungen Toleranz einfordern. Aber wir wissen doch alle, daß man im jugendlichen Alter vorzugsweise das tut, was die Erwachsenen, die Eltern und die Lehrer missbilligen oder gar verbieten. Hat man nicht selbst in diesem Alter die Vokabel „Schwuler“ als Schimpfwort gebraucht, und hat man nicht selbst gehört, wie die eigenen Kinder und ihre Spielkameraden dies als Schimpfwort und zur Hänselei benutzt haben? Wir wollen ehrlich sein, es war so. Und warum sollte es jetzt anders sein?

Und das alles im Namen des humanitären Fortschritts Das ist jedoch die traurige Wirklichkeit, die uns natürlich verschwiegen wird und stattdessen das romantische harmonische Bild einer glücklichen Familie mit zwei Vätern vorgespiegelt wird.

Die Persönlichkeitskrücke Gleichstellung

Warum nur in aller Welt muß so etwas überhaupt geschehen? Schwule Männer, die einen solchen Wunsch in die Tat umsetzen, denken dabei offensichtlich zu allerletzt an das Kind, das bei Ihnen aufwachsen soll. Es geht ganz offensichtlich um die Selbstverwirklichung, die Verwirklichung der geschönten, ja verlogenen Sicht auf sich selbst. Man ist sich darüber im klaren, daß die Unmöglichkeit, gemeinsame Kinder zu bekommen, auf natürlichem Wege nicht überwunden werden kann. Die Natur hat den Menschen nun als Mann und Frau geschaffen, und nur die können gemeinsame Kinder bekommen. Offenbar sind diese Menschen mit ihrem Dasein, mit dieser Situation unzufrieden, ja sie leiden möglicherweise sogar darunter. Daß man das nun dadurch überspielt, daß man seine so anders angelegte Existenz in möglichst jeder Beziehung der Lebenswirklichkeit heterosexueller Elternpaare wenigstens im äußeren Anschein angleichen will, spricht eher für ein Minderwertigkeitsgefühl, verbunden mit einem entsprechenden Leidensdruck. Man könnte geneigt sein, dies als Entschuldigung dafür gelten zu lassen, daß man dann zulasten ungeborener und geborener Kinder zu einer solchen Hilfskonstruktion greift. Doch sollte das Kindeswohl und nicht die Befindlichkeit von Erwachsenen, die sich von der Natur zurückgesetzt fühlen, allein ausschlaggebend sein. Hier wird der Egoismus von Erwachsenen zulasten der schwächsten in unserer Gesellschaft ausgelebt.

Im Zusammenhang mit dem sogenannten Christopher Street Day, wo sich die Szene in einem schrillen Straßenkarneval feiert, und ähnlichen Ereignissen hört man häufig das Wort vom „gay pride“. Stolz will man also sein, stolz auch auf sein anders sein. Dann müsste das doch mit dem Selbstbewusstsein einhergehen, erst einmal vor sich selbst anzuerkennen, daß man eben unveränderbar anders ist, als die allermeisten Menschen, die nun einmal zum jeweils anderen Geschlecht hingezogen sind und mit dem Wunschpartner dann ein gemeinsames Leben, und regelmäßig auch gemeinsame Kinder haben. Was steht eigentlich entgegen, seine Andersartigkeit nicht nur zu akzeptieren, sondern zu sagen: Ja, das bin ich eben, ja als Mensch bin ich nicht weniger wert als alle anderen auch. Ja, ich kann mit meinen Lebenspartner keine gemeinsamen Kinder haben. Das akzeptiere ich eben, ich bin eben so. Demgegenüber halte ich es für einfach lächerlich und eine charakterliche Schwäche, sich eben nicht so zu geben, wie man ist, sondern, ja, wirklich krampfhaft zu versuchen, wie die anderen zu sein, wobei man es nicht einmal zur Kopie, sondern nur zum schlecht ausgeführten Abbild von der Hand des unbegabten Zeichners bringen kann. Ein stolzes Wort wäre das „so bin ich eben“, ein Armutszeugnis indessen ist der krampfhafte Versuch der Angleichung.

Der mentale und moralische Abstieg der Menschheit

In der seitherigen Menschheitsgeschichte gab es die Homosexualität immer. In der Antike war diese Veranlagung mit der daraus folgenden Lebensform für die Betroffenen wie ihre Mitmenschen eben einfach da. Teilweise, wie im alten Sparta meinte man sogar, dies sei der Erziehung künftiger Krieger förderlich. Von Lustknaben ist im alten Griechenland wie im alten Rom die Rede. Indessen war das niemals mehr als eine Randerscheinung, eine tolerierte Art zu leben. Niemand kam jedoch auch nur auf den Gedanken, diese Lebensform auch nur als etwas ähnliches wie die Ehe zwischen Mann und Frau anzusehen. Hätte jemand ernsthaft gefordert, gleichgeschlechtliche Menschen sollten heiraten können, man hätte ihn wohl eher für verrückt erklärt. Man war eben insoweit als Kulturvolk wie die alten Griechen und alten Römer tolerant. Bei den sogenannten Barbaren können wir da nicht so sicher sein.

Bei dieser Toleranz in den antiken Gesellschaften findet man allerdings nirgends Berichte darüber, dass etwa schwule oder lesbische Paare Kinder adoptiert hätten. Auf so etwas wäre man nicht gekommen, kam man ja schon nicht auf den Gedanken, diese Leute miteinander zu verheiraten. Die Adoption als solche war nicht selten, aber regelmäßig ein Instrument der Familienpolitik. Julius Caesar, der keinen leiblichen Erben hatte, adoptierte aus diesem Grunde seinen Großneffen Octavian, der später als Kaiser Augustus berühmt werden sollte. Es galt eben, die Macht der Familie zu erhalten. Die natürliche Erhabenheit der Ehe von Mann und Frau stellten auch mächtige Herrscher nicht infrage. Kaiser Hadrian wäre wohl niemals auf den Gedanken gekommen, seinen Geliebten Antinoos zu heiraten, geschweige denn, mit ihm zusammen ein Kind zu adoptieren, um die Travestie einer Familie zu leben.

Unsere Zeit, die immer mehr von neomarxistischen Vorstellungen geprägt wird, beeilt sich mit Riesenschritten, die gewohnte Ordnung hinter sich zu lassen und alles aufzulösen. Am Ende soll der neue, selbstverständlich vollendete Mensch stehen. Doch führt dieser Weg nirgend anders hin, als in den Abgrund einer von Wesen, die nur noch äußerlich mit den herkömmlichen Menschen Gemeinsamkeiten aufweisen, bewohnten Welt. Und über allem schallt das irre Lachen des Jokers in den Häuserschluchten von Gotham City.




Aus dem Irrenhaus

Die Ampelkoalition hat nun in der vergangenen Woche eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, wonach wir ab 1. Oktober diesen Jahres wieder schikaniert werden. Maskenpflicht, Zutrittsbeschränkungen etc., der ganze Wahnsinn kommt wieder. Lauterbach hat sich eben durchgesetzt. Trotz seines offenbar unangefochtenen Status in der deutschen Politik, der ihn doch eigentlich vor Selbstbewusstsein strotzen lassen müsste, reagiert er mehr als dünnhäutig auf Kritik. Er hat Strafanzeige wegen Beleidigung gegen die Abgeordnete Beatrix von Storch erstattet. Sie soll in ihrem Redebeitrag zu ihm gewandt ausgerufen haben: „Sie sind völlig irre!“ Der amtierende Sitzungspräsident Wolfgang Kubicki hat indessen erklärt, der Ausruf habe gelautet: „Das ist doch völlig irre!“. So ist es auch protokolliert.

Beleidigung oder Tatsachenbehauptung?

Doch wollen wir einmal genau hinsehen. Hätte Frau von Storch tatsächlich nicht den Gesetzentwurf Lauterbachs als völlig irre bezeichnet, sondern ihn selbst, hätte das dann den Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllt? Nein. Denn das ist nicht einfach eine herabsetzende, ehrverletzende Bezeichnung, sondern eine Tatsachenbehauptung. Es kann nachgeprüft werden, ob Herr Lauterbach irre ist, was eine volkstümliche Umschreibung dafür ist, daß jemand an einer krankhaften Störung seiner Geistestätigkeit leidet. Der Wahrheitsbeweis dafür kann geführt werden, er liegt auf der Hand. Wer zum Beispiel davon faselt, daß er es nicht ertragen kann, wenn täglich rund 100 Menschen in Deutschland an Corona sterben, von den vielen offensichtlichen Falschbehauptungen des Herrn Lauterbach im Zusammenhang mit Corona ganz abgesehen, der kann nicht ganz richtig im Kopf sein.

Ein wenig Statistik

Wenn wir uns die amtlichen Statistiken ansehen, dann stellen wir fest, daß der Anteil der Verstorbenen an den Menschen, die an Corona erkrankt sind, seit 4.8.2022 stabil bei 0,46 % liegt, in den Wochen und Monaten zuvor kaum höher. In der Woche vom 9. bis 16.9.2022 hatten wir durchschnittlich 89 Corona-Tote pro Tag, bei einer Sterberate von rund 2.900 Menschen pro Tag. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die amtlichen Statistiken nicht zwischen den Menschen unterscheiden, die an Covid-19 sterben, und denen, die einer anderen tödlichen Krankheit zum Opfer fallen, aber auch mit dem Corona-Virus infiziert sind. Doch wir wissen inzwischen, daß nur etwa die Hälfte der als Corona-Tote gezählten Menschen tatsächlich an dieser Krankheit gestorben sind. Das hat ausgerechnet ein grüner Gesundheitsminister leichtsinnigerweise Anfang Juli diesen Jahres verraten. Setzen wir also ca. 45 an Covid-19 verstorbene Personen pro Tag in Bezug zu den täglich rund 2.900 Verstorbenen, dann kommen wir auf etwa 1,6 %. Die Gesamtzahl der bis zum 2.9.2022 in Deutschland als an Covid-19 verstorben gezählten Personen beträgt 147.739. Davon entfallen auf die Altersgruppen über 70 Jahre 125.270. In der Altersgruppe über 80 Jahre sind das 95.084. Auch diese Zahlen muß man eigentlich durch zwei teilen. Für das prozentuale Ergebnis spielt das allerdings keine Rolle. Es ist nun mal so, daß ab 70 Jahren, und mehr noch ab 80 Jahren, der Zeitpunkt näher rückt, zu dem man sich von dieser Erde verabschiedet. So sind in Deutschland 2020 985.572 Menschen verstorben, davon waren über 70 Jahre alt 780.453, über 80 Jahre alt 578.497. Weil wir im Durchschnitt auch immer älter werden, steigen die absoluten Todeszahlen jährlich auch um ca. 4% an. So starben 2019 in Deutschland 939.520 Menschen, 2020 985.572 und 2021 1.023.723 Menschen. Im Jahre 2004 waren es „nur“ 818.271.

Nun ist Covid-19, wie Corona richtig heißt, nicht die einzige ansteckende Krankheit, die zu einer sogenannten Übersterblichkeit führen kann. Der Influenza, also der durch Viren übertragenen Grippe, fielen 2016 in Deutschland rund 22.900, und 2017 und 25.100 Menschen zum Opfer. Einen staatlichen „Kampf gegen die Pandemie“ gab es dennoch nicht. Nicht einmal eine staatliche Impfkampagne, obgleich es gegen die Influenza in ihren jährlich wechselnden Varianten hochwirksame und bewährte Impstoffe gibt. Hilfreich ist dabei ein Blick auf Vergleichszahlen. Nachdem wir aktuell die 38. Kalenderwoche vor uns haben, nehmen wir die Zahlen für diese Woche in den letzten Jahren. Es verstarben in der 38. KW 2017 in Deutschland 16.505 Personen, 2018 16.651, 2019 16.500, 2020 17.555 (darunter an Covid-19: 54) 2021 18.157 (darunter Covid-19: 406). Wie gesagt, müssen die Covid-19 Zahlen dabei stets durch zwei geteilt werden. So kommen wir dann bei der 38. KW 2021 auf 1,12 % Corona-Tote, bei der 38. KW 2020 auf 0,3 %. Betrachten wir indessen die Übersterblichkeit wegen der Influenza, die in den Jahren 2016/2017 bei gut 2,6 % der Bevölkerung lag, dann wird deutlich, daß wir nicht einmal auf dem Höhepunkt der Corona-Welle im Jahr 2021 durch diese Krankheit annähernd so gefährdet waren, wie in den Jahren 2016/17 durch die Influenza.

Das untrügliche Indiz für die Geisteskrankheit

Der Bundesgesundheitsminister hat natürlich Zugang zu allen statistischen Daten, was die sogenannte Pandemie angeht. Unter anderem auch zu der Studie des Wissenschaftsministeriums, deren Inhalt glücklicherweise durchgestochen worden ist. Die Bundesregierung hält sie ja unter Verschluß. Nach dieser Studie haben wir Deutschen zu 95 % Antikörper gegen das Corona-Virus in uns. Somit besteht nach allgemeiner Ansicht praktisch keine Ansteckungsgefahr mehr. Das paßt natürlich nicht zur öffentlichen Panikmache des Herrn Lauterbach.

Bemerkenswert ist ja auch, daß in den Ländern rund um Deutschland, aber auch anderswo wie etwa in Neuseeland oder Israel die Coronamaßnahmen seit Wochen und Monaten abgeschafft worden sind. Andere Länder, wie Schweden, haben von Anfang an darauf verzichtet. Nach der Logik des Herrn Lauterbach müssten in diesen Ländern die Inzidenz- und Todesfallzahlen rasant ansteigen. Das ist indessen nicht der Fall. Allein Deutschland beharrt auf den Einschränkungen der persönlichen Freiheit seiner Bürger durch unsinnige Maßnahmen, die nur noch ein Phantom bekämpfen können. Doch soll wohl hier wie einst am deutschen Wesen die Welt genesen. Und so wird man bei der Reise nach Deutschland, von wo auch immer, im Zug eine Maske aufsetzen müssen, sobald die deutschen Grenzen passiert sind. Willkommen in Absurdistan!

Wer also trotz massiv entgegenstehender Fakten darauf beharrt, die Bürger des Landes zu schikanieren, um sie vor einer praktisch nicht mehr existenten Bedrohung zu schützen, der ist offenbar nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Volkstümlich ausgedrückt, er ist irre. Hätte Frau von Storch tatsächlich Herrn Lauterbach im Bundestag das zugerufen, hätte sie lediglich eine wahrheitsgemäße Feststellung getroffen. Der Strafanzeige des Herrn Lauterbach gegen Frau von Storch ist somit keine Folge zu geben, gleichgültig ob sie ausgerufen hat, was Lauterbach ihr vorwirft, oder gesagt hat, was Herr Kubicki hat protokollieren lassen. Einen Irren als solchen zu benennen ist eben keine Beleidigung.

Soldat:innen

Der Kommandeur der 10. Panzerdivision ist erst 55 Jahre alt und schon ein Jahr in dieser Verwendung. Da ist klar mehr drin. Doch wie kann man sich von den konkurrierenden Kameraden der gleichen Altersgruppe und im selben Dienstgrad Generalmajor abheben? Durch Leistung? Schwierig. Das tun die anderen auch. Wo kann man ein Alleinstellungsmerkmal finden? Richtig. Im Politischen. Wer herrscht in Deutschland, bzw welche Ideologie herrscht vor? Richtig. Grün. Was ist das Liebelingsthema, ja, das Erkennungsmerkmal der Grünen? Richtig. Das Gendern. Also gendert der Herr General und begründet das auch öffentlich. Ja, so wird das was mit dem dritten und dem vierten Stern!

Wie die Justiz zum Büttel wird

Vorab: Ich bin nicht Mitglied der AfD. Ich halte den Umgang der Politik mit dieser Partei jedoch für eine schwere Beschädigung des demokratischen Rechtsstaats. Hatte man sich schon in den letzten Jahren daran gewöhnt, daß etwa die Mehrheit der Parteien des Deutschen Bundestages entgegen allen parlamentarischen Regeln dieser Partei das ihr zustehende Amt eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages konstant verweigerte, und dann in der laufenden Legislaturperiode diese undemokratische Haltung sich noch versteifte und man ihr nun auch die Ämter der Ausschussvorsitzenden nicht gab, indem man einfach ihre Kandidaten nicht wählte, so war mit dieser den demokratischen Gepflogenheiten hohnsprechenden Verhaltensweise im Deutschen Bundestag noch lange nicht Schluß. Vielmehr weigert man sich nun auch noch mit der übergroßen Mehrheit des Hauses, der dieser Partei nahestehenden politischen Stiftung die ihr nach dem für alle geltenden Verteilungsschlüssel zustehenden Finanzmittel zuzuweisen. Und gewissermaßen als Krone des Ganzen läßt man auch den Verfassungsschutz diese Partei als sogenannten Verdachtsfall verfassungsfeindlicher Bestrebungen beobachten, was dann natürlich auch bekannt gemacht werden muß. Letzteres ist, nota bene, überhaupt der Sinn der Beobachtung einer politischen Partei als Verdachtsfall ebenso wie ihre Einstufung als gesichert verfassungsfeindlich. Die meisten anderen Staaten dieser Erde haben so etwas nicht.

Der Fall

Es mag dieses politische Grundrauschen sein, das nun auch eine Oberstaatsanwältin in München dazu bewogen hat, strafrechtliche Ermittlungen gegen den bayerischen AfD-Politiker Bystron aufzunehmen und den Deutschen Bundestag zu ersuchen, die parlamentarische Immunität des Abgeordneten aufzuheben, was natürlich auch geschehen ist, weil einer solchen Bitte der Staatsanwaltschaft grundsätzlich entsprochen wird. Doch was hat dieser Abgeordnete getan, daß die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen ihn aufgenommen hat? Der Mann soll öffentlich den Hitlergruß gezeigt haben. Derartiges hat von Amts wegen die Staatsanwaltschaften zu interessieren, denn es handelt sich um eine Straftat nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen), wobei Abs. 2 dieser Vorschrift ausdrücklich auch Grußformen erwähnt. Darauf steht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Nun ist es von vornherein kaum vorstellbar, daß ein erfahrener Politiker, dazu noch mit einem abgeschlossenen Politologiestudium, sich als Sympathisant des Nationalsozialismus zeigt, zum einen, weil man annehmen muß, daß derartiges einem solchen Menschen absolut fremd sein dürfte, und zum anderen weil ein Mann mit diesem Hintergrund und dieser Lebenserfahrung, selbst wenn er Sympathien für die Hitlerei hätte, nicht so – sit venia verbo – dämlich sein kann, in aller Öffentlichkeit während einer Rede an die Bevölkerung den Hitlergruß zu zeigen. Dennoch meint eine leibhaftige Oberstaatsanwältin, genau das sei geschehen. Wie kommt sie darauf? Glücklicherweise ist die Szene im Internet für jedermann einsehbar. Hier: https://www.youtube.comwatch?v=5CwQUxrzy5c

Der Verfall der politischen Kultur

Ja, man reibt sich die Augen und kratzt sich am Kopf. Wie kann jemand auf die Idee kommen, diese Geste des Politikers als Hitlergruß zu identifizieren? Wenn diese Geste überhaupt ein historisches Vorbild hat, dann findet man es in den vatikanischen Museen in Gestalt der Statue des Augustus von Primaporta. Die Geste des Kaisers ist jedenfalls früheren Schülern humanistischer Gymnasien als adlocutio bekannt. Sie steht ikonographisch für die Haltung des Feldherrn während seiner Ansprache an seine Soldaten vor der Schlacht. Dieses „Vorwärts!, Aufwärts!“ paßt natürlich auch immer wieder als Geste zur Unterstreichung politischer Parolen.

Wie kann es denn sein, daß eine bayerische Oberstaatsanwältin aufgrund dieses Sachverhalts ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat? Die Unterstellung, es handele sich um den sogenannten Hitlergruß, ist abenteuerlich, abwegig, abstrus, um in der Wortwahl (noch) höflich zu bleiben. Eine Erklärung kann dies sicherlich nicht in mangelhafter intellektueller Ausstattung oder fehlender beruflicher Qualifikation und/oder Erfahrung haben. Als seit Jahrzehnten in Bayern praktizierender Rechtsanwalt weiß ich ja, daß die bayerische Justiz bei der Auswahl ihrer Bewerber für die Laufbahn der Richter und Staatsanwälte (das ist in Bayern eine Laufbahn, man ist mal Richter, mal Staatsanwalt) sehr wählerisch ist, vor allem gute Examensnoten verlangt. Ohne zwei Prädikatsexamina geht da nichts. Der Rang eines Oberstaatsanwalts ist auch schon die zweite Beförderungsstufe in der staatsanwaltlichen Hierarchie. Nach Staatsanwalt und Staatsanwalt als Gruppenleiter kommt dann eben das Amt des Oberstaatsanwalts, verbunden mit der Leitung einer Abteilung einer Staatsanwaltschaft. Die Dame ist also mit Sicherheit hoch qualifiziert. Es gibt also zwei Möglichkeiten:

Die Wahnvorstellung

Entweder sie ist ganz privat absolut davon überzeugt, daß es sich bei der AfD um eine verfassungsfeindliche, rechtsextreme Partei handelt, die mit allen Mitteln bekämpft werden muß. Eine solche Überzeugung können Menschen durchaus gewinnen, gerade wenn sie den Umgang der Politik mit dieser Partei, insbesondere den Missbrauch des Verfassungsschutzes als Fortsetzung der Politik  gegen die „Schmutzkonkurrenz“ mit anderen Mitteln zur Kenntnis nehmen und es für einen Beweis demokratischer Tugend halten, den „Kampf gegen Rechts“ mit allen Mitteln zu führen, auch ohne in rechtlicher Hinsicht besonders pingelig zu sein. Frei nach dem Motto, wo gehobelt wird, da fallen Späne. Juristen sollten zwar nüchtern und sachlich urteilen. Indessen leben Juristen nicht im luftleeren Raum, sondern auch sie werden durch ihre Umwelt geprägt. Man spricht dabei auch vom Vorverständnis des Juristen, auf dessen Grundlage er seine juristischen Erwägungen anstellt. Bei der Dauerberieselung mit diesem AfD-Bashing kann dann schon einmal der Fehlschluss generiert werden, Politiker dieser Partei neigten zum Nationalsozialismus und eine solche Geste könne dann nur als Hitlergruß gemeint sein.

Beflissenes Radfahren

Oder aber wir haben es hier mit dem klassischen Fall des vorauseilenden Gehorsams zu tun. Man weiß, was die politische Führung gerne sieht. Man könnte das auch Radfahrerei nennen („Herr Hauptmann, ich weiß was, im Keller brennt Licht! Herr Hauptmann ich weiß noch was, ich hab’s schon ausgemacht!“). Auch das wäre nicht unbedingt dazu angetan, diese Oberstaatsanwältin als Zierde ihres Standes zu betrachten.

Der demokratische Rechtsstaat verkommt zur Ochlokratie

Man mag von der AfD halten was man will. Jedenfalls programmamatisch und in den Äußerungen ihrer führenden Politiker findet man nichts, was die Beurteilung als extremistisch rechtfertigen könnte. Natürlich gibt es auch Figuren in dieser Partei, die sich besser auf das Plakate kleben und Prospekte verteilen beschränken sollten, weil eben ihr Denkvermögen offensichtlich auch beschränkt ist, was dann dazu führt, daß sie gelegentlich Sentenzen absondern, die nur für den politischen Müllhaufen taugen. Natürlich gibt es auch Führungsfiguren wie den unsäglichen Höcke, die einfach nicht begreifen, daß schon ihre Art zu reden und sich zu geben die meisten Leute einfach abstößt, selbst wenn im Einzelfall inhaltlich von Rechtsextremismus nicht entfernt die Rede sein kann. Doch das ist hier nicht das Thema. Das Thema ist, daß unsere Demokratie zu verludern droht, wenn das Recht dazu missbraucht wird, den politischen Gegner klein zu halten, weil die Wähler, diese Vollpfosten, es einfach nicht geschnallt haben. Da muß man als Demokrat doch nachhelfen, nicht wahr? Und da  schlüpft dann eine Oberstaatsanwältin in die Rolle des Büttels. Ganz nach dem Vorbild des famosen Verfassungsschutzpräsidenten Haldenwang, der sich als beflissener Büttel seiner Antifa-Freundin auf dem Stuhl der Innenministerin zeigt. Denn in Deutschland herrscht der Haltungszwang, und das kontrolliert Herr Haldenwang. Da kann man in der Münchner Staatsanwaltschaft offenbar nicht abseits stehen. Die klassischen politischen Organisationsformen Monarchie, Aristokratie und Demokratie beschreiben den aktuellen Zustand unseres Landes nicht mehr. Vielmehr sind wir nun wohl in der Ochlokratie angekommen.


Von Absurdistan zu Perversien

Die Entwicklung vor allem der gesellschaftspolitischen Debatten in Deutschland rechtfertigt seit vielen Jahren bereits die Forderung nach einer Änderung der Landesbezeichnung in Bundesrepublik Absurdistan. Inzwischen trifft das den Kern schon nicht mehr. Wir sind auf dem Weg ins Land Perversien. Weite Teile des grün-linken politischen Spektrums arbeiten an einer nachhaltigen Zerstörung von Familie und Gesellschaft. Hier soll erklärtermaßen kein Stein auf dem anderen bleiben, denn nach der Überzeugung dieser „woken“ Kreise rührt alles Übel unserer Geschichte daher, daß die Menschen – natürlich völlig zu Unrecht –  ganz selbstverständlich davon ausgingen, die Menschheit bestehe aus Männern und Frauen, die eben Familien gründeten, in deren festem Verband Kinder aufwuchsen. Das sind aus der Sicht dieser Kulturmarxisten natürlich sogenannte patriarchalische Strukturen, die geradewegs in den Faschismus geführt haben, natürlich auch in den Kolonialismus, Militarismus, Kapitalismus und was sonst alles diesen Abirrungen des menschlichen Geistes als unheilstiftend erscheint.

Kein Stein soll auf dem anderen bleiben

Genau deswegen muß nach deren Fieberphantasien die Gesellschaft grundlegend verändert und umgebaut werden. Beginnen muß man dann folgerichtig bei dem Menschenbild, das entsprechend der Biologie nun einmal zwei Geschlechter und sonst nichts kennt. Wir werden dann von dem sogenannten Queer-Beauftragten der Bundesregierung darüber belehrt, daß dies natürlich eine völlig überholte Vorstellung ist. Am Penis könne kein Arzt einen Mann erkennen, und eine Gebärmutter mache noch lange keine Frau zur solchen. Vermutlich geht er wegen seiner Prostata auch zur Gynäkologin. Doch gehört gerade diese Schießbudenfigur von Politiker zu denen, die mit aller Macht das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ durchdrücken.

Die Lobby des Wahnsinns

Die offenbar außerordentlich rührige und durchsetzungsfähige Lobby der Transsexuellen hat es ja nicht nur geschafft, mit zwei ihrer Exemplare in den Deutschen Bundestag einzuziehen, wobei, welche Ironie des Schicksals, ein Herr Ganserer aus Nürnberg auf einem aussichtsreichen Frauenplatz der Grünen-Bundestagsliste erfolgreich war. Dieser Mensch lehnt es bis heute ab, das Verfahren nach dem geltenden Transsexuellengesetz zu durchlaufen und nach ärztlicher Begutachtung einen Antrag auf Personenstandsänderung zu stellen. Deswegen kann man ihn nach Recht und Gesetz durchaus weiterhin als Mann bezeichnen und ansprechen. Die gesamte Politik und Verwaltung indessen, ja sogar die christlichen Kirchen, kriechen auf der Schleimspur dieses Gesellschaftsklempners und behandeln ihn in offiziellen Schriftstücken als Frau, die er nach wie vor nicht ist.

Nicht wer man ist, sondern was man sein will

Indessen betreibt dieser Mensch mit vielen anderen, auch dem oben erwähnten Queer-Beauftragten der Bundesregierung, der – wie könnte es anders sein – auch seiner Partei angehört, die Änderung des Transsexuellengesetzes in das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“. Danach können Menschen grundsätzlich ohne irgendwelche ärztliche Begutachtung und ohne ein Verfahren zu durchlaufen durch einfache Erklärung (im modischen Neusprech: „Sprechakt“) ihren Personenstand ändern, darüber hinaus auch – selbstverständlich auch auf Kosten der Krankenkassen – hormonelle und chirurgische Behandlungen durchführen lassen mit dem Ziel, wenigstens äußerlich dem angestrebten anderen Geschlecht zu entsprechen.

Verbrechen an Leib und Seele unserer Kinder

Skandalös daran ist, daß dies bereits 14-jährigen Kindern ohne Zustimmung oder Einspruchsrecht der Eltern und ohne neutrale ärztliche Beratung gestattet werden soll. Dabei ist gerade wegen der geradezu dröhnenden Propaganda in den Medien für die Transsexualität davon auszugehen, daß ein Großteil dieser Mädchen schlicht und einfach die üblichen Pubertätsprobleme hat, die unter anderem dann zu dem abstrusen Wunsch nach Änderung des Geschlechts führen. Dafür spricht auch, daß in den letzten Jahren die Wünsche nach Geschlechtsänderung bei jungen Mädchen explosionsartig zugenommen haben, in Schweden etwa in den letzten zehn Jahren um 1.500 % (!) bei den 13-17-jährigen Mädchen. Es ist geradezu verbrecherisch, dem Vorschub zu leisten, denn auf diese Weise wird unwiederbringlich die Persönlichkeit dieser jungen Menschen zerstört. Kommt mit der charakterlichen Reifung als Erwachsener die Reue über die voreilige Veränderung des Körpers, dann kommt auch die verstörende Erkenntnis, daß dies nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Die Lüge von der gesellachaftlichen Relevanz

Tatsächlich gab es nach Angaben der Lobby-Organisation Trans-Ident e.V. in den Jahren 1991-2011 nur eine verschwindend geringe Zahl von Anträgen nach dem Transsexuellengesetz, sodaß man von etwa 0,01413 % der Bevölkerung sprechen konnte, die ein solches Problem hatten. Allerdings sind in den letzten Jahren die Fallzahlen gestiegen, nicht zuletzt gerade wegen der Debatte und Propaganda in einschlägigen Medien und Kreisen. So sollen die Fallzahlen in Deutschland von 2016 mit 1.868 bis 2020 auf 2.687 Personen jährlich gestiegen sein. Auch dies ist natürlich eine verschwindend geringe Minderheit, die in ihrer mikroskopischen Winzigkeit jedoch in einem grotesk umgekehrten Verhältnis zum Propagandalärm in den Medien steht. Dort gewinnt man ja den Eindruck, vor allem wenn man solche Propagandisten wie die erwähnten Grünen-Politiker hört, es handele sich um ein wirkliches Problem, das einen beachtlichen Teil der Bevölkerung betreffe. Die Medien springen teils aus Sensationsgier, teils wegen ihrer Geistesverwandtschaft zu diesem Milieu auf diesen Zug und rühren fleißig die Werbetrommel. Selbst im öffentlich-rechtlichen Fernsehen wird in Sendungen für Kinder, etwa der bekannten „Sendung mit der Maus“, für die Transsexualität und das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz Werbung gemacht. Einfach nur ekelhaft!

Je dreister man lügt, um so erfolgreicher ist man

Es ist aber auch bemerkenswert, wie es dieser Lobby gelingt, ihre eigene Bedeutung ins Riesenhafte aufzublasen. Es ist sehr ähnlich, wie seinerzeit nach der Änderung des Personenstandsgesetzes dahingehend, daß man nun das Recht hat, statt der Geschlechtsangabe „männlich“ oder „weiblich“ auch „divers“ eintragen zu lassen. Im Gesetzgebungsverfahren hatte die „queere“ Lobby noch den Bundestag glauben machen können, es gebe rund 160.000 Personen, die vom Problem betroffen seien, wovon rund 53.000 möglicherweise eine entsprechende Erklärung abgeben könnten. Laut einer „Organization Intersex International“ sollten sogar allein in Deutschland bis zu 1,4 Millionen Personen betroffen sein. Tatsächlich hat die Evaluierung des am 20.12.2018 in Kraft getretenen Gesetzes ergeben, daß bis 31.12.2020 gerade einmal 394 Personen, entsprechend 0,00043 % der Bevölkerung, einen solchen Antrag gestellt hatten! Hier ist also vom Bundesverfassungsgericht bis zum Bundestag die Elite der staatlichen Institutionen diesen Propagandisten der familienzerstörenden Gesellschaftsveränderer auf den Leim gegangen, selbstverständlich unter tatkräftiger Mithilfe der Medien.

Zeigt diesen Politikern die Rote Karte

Bei den Propagandisten dieser Gesellschaftszerstörung, anders kann man es nicht nennen, handelt es sich teils um wirkliche politische Schwerstkriminelle und teils um politische Psychopathen. Beide gemeingefährlichen Tätergruppen sollten sich dauerhaft in einem Gebäude wiederfinden, dessen Zimmertüren innen keine Klinke haben. Daß im Übrigen auch Politiker bürgerlicher Parteien wie etwa der Bundesjustizminister solche Dinge vorantreiben, zeigt deutlich, daß auch ein sicherlich exzellenter Rechtstechniker vollkommen ohne geistig-moralischen Kompass auskommt. Wer auch nur ein wenig von den geistigen Grundlagen unserer abendländischen humanistischen Kultur mitbekommen hat, der kann derartige Dinge nicht propagieren. Indessen sind diese Grundlagen leider auch bei uns Juristen kein Prüfungsgegenstand. Die übergroße Mehrheit des Deutschen Bundestages wird voraussichtlich dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz, das ich nur als schändliches Verbrechen an Körper und Seele unserer Kinder brandmarken kann, zustimmen. Das zeigt zum wiederholten Male, daß auch die bisher als bürgerlich angesehenen Parteien CDU/CSU und FDP diese Bezeichnung nicht mehr verdienen. Man kann nur dazu aufrufen, auch diese Parteien nicht mehr zu wählen. Ich werde das gerade gegenüber denjenigen in meinem Familien- und Bekanntenkreis nachhaltig tun, von denen ich weiß, daß sie diese Parteien bisher gewählt haben. Bei Politikern hilft eben halt nur, daß man ihnen ihre Pfründe nimmt.


Zweierlei Maß

Das Gesetz legt den Soldaten der Bundeswehr nicht wenige Pflichten auf. Neben der Grundpflicht, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, was im Kriegsfalle den Einsatz von Leben und Gesundheit erfordert, muß der Soldat die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten. Noch weiter gehen die Pflichten des Vorgesetzten, der durch Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben hat. Das Verhalten von Soldaten, insbesondere aber auch solchen höheren Ranges, muß dem Ansehen der Bundeswehr sowie der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Dienst als Soldat erfordern. Außer Dienst haben sie sich auch außerhalb der Kasernen so zu verhalten, daß sie das Ansehen der Bundeswehr oder die Achtung und das Vertrauen, die ihre dienstliche Stellung erfordern, nicht ernsthaft beeinträchtigt werden. Das sind Pflichten, die der Staat keiner anderen Berufsgruppe, geschweige denn den Bürgern in ihrem Privatleben auferlegt.

Der Durchsetzung dieser Verpflichtungen dient das Disziplinarrecht. Jeder, der selbst Soldat ist oder gewesen ist, kennt dies zur Genüge. Ein Dienstvergehen zieht eben eine disziplinarische Strafe nach sich. Nun sollte man meinen, daß der strenge Maßstab, der an das Verhalten der Soldaten gelegt wird, auch einheitlich ist. Indessen scheint dies inzwischen nicht mehr der Fall zu sein.

Liederlich, na und?

Aufsehen erregt hat der Fall eines Oberstleutnants, der bundesweit so bekannt ist, und auch unter seinem vollen Namen öffentlich auftritt, daß die Nennung des Namens keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen kann. Oberstleutnant Biefang hat schon vor geraumer Zeit öffentlich gemacht, daß er transsexuell ist und die Änderung seines Geschlechts von Mann zu Frau auch offiziell nach dem Transsexuellengesetz betreibt. Dies ist dann auch geschehen. Dagegen wäre nichts einzuwenden, wenn er/sie dies in seinem Privatleben belassen und nicht an die große Glocke gehängt hätte. Tatsächlich indessen meinte er/sie, das Thema der Transsexualität offensiv in der Öffentlichkeit behandeln zu müssen. Dabei hat er/sie von Anfang an nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks bei weitem überschritten, sondern sich meines Erachtens auch nicht so verhalten, wie es das Soldatengesetz verlangt.

Zum Sachverhalt:

OTL Biefang hat es zunächst für richtig gehalten, seine Geschlechtsumwandlung der Öffentlichkeit auch in einem Fernsehbericht mitzuteilen, in dem von einer privaten Festivität anlässlich dieser Geschlechtsumwandlung berichtet wurde, unter dem wohl in der Szene goutierten Begriff der „Schwanz-ab-Party“. Anlässlich seiner/ihrer Ablösung als Bataillonskommandeur ließ er/sie sich auf einem Transportfahrzeug, das an den Seiten jeweils mit einem riesigen Einhorn in Regenbogenfarben – was allgemein als Symbol der sog. „queeren“ Szene gilt -, dekoriert war, an der angetretenen Truppe vorbei aus der Kaserne fahren. Daß dies eine Zumutung für die unterstellten Soldaten war, fiel ihr dabei wohl nicht auf.  Einem einschlägig für einen öffentlich einsehbaren Youtubekanal tätigen Moderator gab sie später ein Interview, in dem sie unter anderem erklärte, „sie lasse sich gerne im Darkroom vögeln“ und ließ sich dann vor laufender Kamera von diesem Moderator an ihre Brüste fassen. Ihren Körper als Ergebnis der Arbeit eines Meisters der plastischen Chirurgie präsentierte sie dabei auch offenbar lustvoll in lasziver Haltung.

Das alles war natürlich den Disziplinarvorgesetzten bekannt geworden. Disziplinarrechtliche Schritte erfolgten nicht. Erst als sie in dem geschlossenen Dating-Portal Tinder annonciert hatte und dort ein Profilbild von sich in sitzender Pose mit erkennbaren Gesichtszügen und unter Verwendung ihres tatsächlichen Vornamens eingestellt hatte und mit dem Text: „spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome“ für sich geworben hatte, reagierte der zuständige Disziplinarvorgesetzte mit einem Verweis. Das ist die geringste einfache Disziplinarmaßnahme, die vom Disziplinarvorgesetzten verhängt werden kann. Darüber rangieren in aufsteigender Reihenfolge der strenge Verweis, die Disziplinarbuße, die Ausgangsbeschränkung und der Disziplinarrest. Das Gesetz sieht jedoch weitaus härtere Disziplinarmaßnahmen vor, die indessen nur vom Wehrdisziplinargericht verhängt werden können als da sind die Kürzung der Dienstbezüge, das Beförderungsverbot, die Herabsetzung in der Besoldungsgruppe, die Dienstgradherabsetzung und die Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Selbst gegen frühere Soldaten, die als Soldaten im Ruhestand gelten, können von den Wehrdisziplinargerichten empfindliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden, nämlich die Kürzung des Ruhegehalts, die Herabsetzung in der Besoldungsgruppe, die Dienstgradherabsetzung und die Aberkennung des Ruhegehalts, wobei das dann auch für Angehörige der Reserve gilt, soweit sie gleichzeitig Soldaten im Ruhestand sind. Wir sehen also, daß dieser Auftritt der nunmehrigen Soldatin gerade mal die geringstmögliche disziplinarische Strafe nach sich gezogen hat, die vorherigen Eskapaden indessen für sie disziplinarrechtlich folgenlos geblieben sind. Ungeachtet dessen hat sie gegen die Verhängung der Disziplinarmaßnahme beim Truppendienstgericht geklagt, wo sie jedoch erfolglos blieb. Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des Truppendienstgerichts wies nun das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 25.05.2022 zurück.

In der Begründung kommt der Wehrdienstsenat anders als das Truppendienstgericht nicht zu einem Verstoß gegen Dienstpflichten insoweit, als das Verhalten der Soldatin in der Öffentlichkeit der Bundeswehr als Ganzes zugerechnet werden könnte. Auch habe das Truppendienstgericht nicht genügend die Bedeutung der Grundrechte im Bereich der privaten Lebensführung gewürdigt. Denn das allgemeine Persönlichkeit aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG enthalte ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Dazu gehöre, daß der einzelne über seine geschlechtlichen Beziehungen frei bestimmen und sich für eine promiskuitives Sexualverhalten entscheiden könne. Der Schutz dieses Grundrechts erstrecke sich nicht nur auf die Intim-und Privatsphäre, sondern schließe das Recht ein, in der Sozialsphäre, d. h. im Internet, Kontakte mit Gleichgesinnten zu suchen. Die Entscheidung des Truppendienstgerichts erweise sich jedoch im Ergebnis als richtig. Denn die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verlange, daß eine Soldatin in der besonders hervorgehobenen dienstlichen Stellung einer Bataillonskommandeurin mit Personalverantwortung für ca. 1000 Personen bei der Wahl der verwendeten Worte und Bilder im Internet Rücksicht auf ihre berufliche Stellung nehme. Sie müsse daher Formulierungen vermeiden, die den falschen Eindruck eines wahllosen Sexuallebens und eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität erweckten. Die Worte „Offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome“ erweckten auch aus der Sicht eines verständigen Betrachters Zweifel an der erforderlichen charakterlichen Integrität, weswegen diese Formulierung durch einen Verweis als mildeste Disziplinarmaßnahme beanstandet werden durfte.

Läßliche Sünde!

Zunächst überrascht die Wertung der Bundesrichter, wonach das Verhalten der Soldatin nicht der Bundeswehr zugerechnet werde. Sie hat ja nun nach Kräften daran gearbeitet, daß sie bundesweit bekannt geworden ist, weswegen ja auch das Bundesverwaltungsgericht sie in der Ankündigung der Entscheidung als „im Bereich der Bundeswehr überdurchschnittlich bekannte Kommandeurin“ bezeichnet hat. Natürlich wird das Verhalten dieser Soldatin der Bundeswehr als Ganzes zugerechnet, gerade wegen ihrer herausgehobenen Dienststellung. Unverständlich ist diese Argumentation aber auch deswegen, weil gerade von Soldaten in Vorgesetztenfunktion insoweit vom Gesetz eine besondere Zurückhaltung verlangt wird.

Der eigentliche Skandal besteht aber darin, daß die Bundeswehr, und diese Formulierung muß gewählt werden, nachdem offensichtlich verschiedene Disziplinarvorgesetzte bis dahin zu dem Verhalten ihrer Untergebenen geschwiegen und die Eskapaden der Soldatin unbeanstandet hingenommen haben, hier nicht schon von Anfang an dieses unanständige, schamlose und auch unkameradschaftliche Verhalten zu unterbinden gesucht hat. Auch die Verhängung der mildesten möglichen Disziplinarmaßnahme in diesem Fall ist skandalös. Die Gerichte hatten ja nur zu prüfen, ob diese Disziplinarmaßnahme zu Recht oder zu Unrecht verhängt worden war, nicht aber zu entscheiden, ob nicht vielleicht eine schwerere Disziplinarstrafe rechtens gewesen wäre. Meines Erachtens hat diese Soldatin immerhin im Range eines Stabsoffiziers, dazu noch derzeit in einer Verwendung im Generalstabsdienst, zuvor als Bataillonskommandeur, dem Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit massiv geschadet. Man muß eben unterscheiden zwischen der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Persönlichkeit, die natürlich im Privatleben alles, auch ein promiskuitives Verhalten, ermöglicht, und dem Verhalten in der Öffentlichkeit.

Zweierlei Recht

Indessen zeigt die Bundeswehr in anderen Fällen bei der Anwendung des Wehrdisziplinarrechts ein völlig anderes Gesicht. Vergleichsweise harmlose Dinge, wie Tätowierungen und das sogenannte „Liken“ von Facebook-Einträgen Dritter werden gnadenlos disziplinarisch verfolgt, wenn sie aus der Sicht entsprechend instruierter Vorgesetzter und Wehrdisziplinaranwälte den Verdacht „rechter“ Gesinnung nahelegen. So hatte ein Oberstabsfeldwebel sich auf den Armen diverse Symbole tätowieren lassen,  darunter die Odalrune, die Midgardschlange und die Triskele. Prompt witterte der MAD einen rechtsextremen Geruch und teilte der personalführenden Stelle des Soldaten mit, daß er als sogenannte Verdachtsperson geführt werde, da gegen ihn vorhaltbare Erkenntnisse mit Bezug zum Extremismus vorlägen. Außer den erwähnten Tätowierungen lege man ihm zur Last, Facebook-Beiträge der AfD, Verschwörungstheorien und grenzwertige kritische Beiträge zur Flüchtlingsproblematik geteilt zu haben. Eilfertig ordnete der Kommandeur dann ein Verbot der Ausübung des Dienstes an und verhängte ein Uniformtrageverbot.

Das war natürlich rechtswidrig, weswegen der Soldat mit seiner Beschwerde beim Truppendienstgericht auch Recht bekam. Es sollte eigentlich zum Allgemeinwissen auch politisch korrekter Soldaten und Wehdisziplinaranwälte gehören, daß die sogenannte Odalrune nicht zwingend auf nationalsozialistische Anschauungen seines Trägers hinweist, ebenso wenig wie die sogenannte Triskele oder die Midgartschlange und andere Symbole aus der nordischen Mythologie. Die Odalrune beispielsweise ist ja bekanntlich das Dienstgradabzeichen des Hauptfeldwebels. Die Triskele findet sich nicht nur in den Stadtwappen von Füssen und Döhlau, sondern auch im Wappen der Isle of Man. Was grundsätzlich den Nazi-Verdacht bei der Midgardschlange hervorrufen soll, erschließt sich ohnehin nicht. Vor allem aber fällt auf, welcher Verfolgungseifer hier angesichts des Verdachts einer rechtsextremen Gesinnung an den Tag gelegt wird, einer bloßen Gesinnung wohlgemerkt.

Ein weiteres Beispiel. Der bekannte ehemalige AfD-Politiker Uwe Junge, Oberstleutnant a.D., hatte sich als Vorgesetzter gegenüber einer offen lesbisch lebenden Soldatin nach deren Ansicht despektierlich geäußert, ferner auch mit harschen Worten die Bundeskanzlerin wegen ihrer Asylpolitik kritisiert. Damit soll er seine Pflichten aus dem Soldatengesetz sowohl als Soldat auch als Vorgesetzter verletzt haben. Der Dienstherr strebte deswegen eine der schweren Disziplinarmaßnahmen an, die nur vom Gericht verhängt werden kann, blieb indessen beim Truppendienstgericht wie auch beim Bundesverwaltungsgericht erfolglos.

Auch ein Oberstleutnant des Kommandos Spezialkräfte sollte wegen der nachstehend geschilderten Sachverhalte vorläufig des Dienstes enthoben werden, natürlich wurde ihm das Tragen der Uniform verboten und erst einmal 20 % der Dienstbezüge einbehalten. Seine „Vergehen“ bestanden wohl darin, daß er sich kritisch zur Traditionspflege in der Bundeswehr, insbesondere dem Verbot des Mottos „Treue um Treue“ geäußert hatte, passives Mitglied einer Facebook Gruppe „Ernst von Salomon“ gewesen sei und eine Facebook-Seite der „konservativen Revolution“ geliked  und sogar die Bundesregierung aufgefordert habe, endlich die deutschen Grenzen gemäß den rechtlichen Vorgaben zu sichern, schlussendlich sich auch zum Beispiel über die Einsatzlage der Bundeswehr mokiert zu haben. Als besonderes Schmankerl kann man erwähnen, daß er angeblich ein Foto bei Facebook gepostet habe, auf dessen Buchdeckel für den Betrachter erkennbar eine Swastika abgebildet sei. Letzteres war allerdings wohl nur bei starker Vergrößerung überhaupt erkennbar, weswegen ja auch die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt hatte. Natürlich war das alles rechtlich unerheblich und kein Verstoß gegen die Pflichten aus dem Soldatengesetz, was das Truppendienstgericht richtig festgestellt hat.

Obgleich es nach der Rechtsprechung feststeht, daß das bloße „Liken“ von Beiträgen Dritter keinen Schluss auf eine extreme Gesinnung zulässt, meint man derartiges grundsätzlich disziplinarisch verfolgen zu müssen, und zwar mit den schärfsten Disziplinarmaßnahmen. Natürlich handelt es sich dann um Beiträge, die man als „rechtsextrem“ einstuft.

Der „Kampf gegen Rechts“ in der „diversen“ Bundeswehr 

Das soll erst einmal genügen. Mir sind natürlich weitere derartige Fälle bekannt. Ihnen allen ist gemeinsam, daß hier die unheilige Inquisition mit dem Eifer des fanatischen Glaubenskämpfers durchgeführt wird, die seinerzeit von der ehemaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen begonnen worden ist. Diese grandioseste Fehlbesetzung im Amt des Bundesverteidigungsministers hat ja die Bundeswehr so nachhaltig ruiniert, daß es noch Jahre dauern wird, bis man wieder von einer Armee sprechen kann, die ihren Aufgaben gerecht wird. Es wird bei geringfügigen bis rechtlich unbedenklichen Verstößen gegen soldatische Pflichten oder auch nur die Regeln des guten Geschmacks mit den schärfsten Mitteln reagiert. Die behauptete Nähe zu rechtsextremen Organisationen, nicht einmal die Mitgliedschaft, führt dann zu Anträgen auf Entfernung aus dem Dienst, sogar bei Soldaten der Reserve. Auf der anderen Seite wird ein Verhalten wie im Falle OTL Biefang offensichtlich erst einmal gedeckt, in der öffentlichen Darstellung als erfreuliches Maß an „Diversität“ auch in der Bundeswehr gefeiert und erst dann, wenn es anscheinend nicht mehr anders geht, eine lächerliche Disziplinarmaßnahme in Gestalt eines bloßen Verweises verhängt.

Wer bestraft eigentlich die Ministerin?

Man ist versucht darüber nachzudenken, ob nicht auch die Führung der Bundeswehr an dem Maßstab zu messen ist, daß auch sie der Achtung und des Vertrauens sich würdig erweisen muß, die höchsten Amtsträgern unseres Landes entgegengebracht werden. Leider unterliegen Politiker nicht dem Disziplinarrecht. 


Alle Staatsgewalt geht vom Bundesverfassungsgericht aus

Aber halt! Steht nicht im Grundgesetz etwas anderes? In der Tat. Art. 20 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes lautet: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Auch die Macht der Gerichte ist dem nachgeordnet, wie nicht nur die Urteilsformel: „Im Namen des Volkes“ zeigt, sondern auch die Regelung in Art. 20 Abs. 2 Satz 2, wonach diese Staatsgewalt auch durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung ausgeübt wird zeigt, daß Behörden und Gerichte nur die Gewalt ausüben, die vom Volke ausgeht.

Gewohnheitsrecht ist biegsam

Betrachtet man indessen die Entwicklung von Demokratie und Rechtsordnung in unserem Lande, so könnten Zweifel daran aufkommen, ob das Grundgesetz in diesem Kernbereich des demokratischen Staatsverständnisses überhaupt noch gilt. Natürlich sind diese Sätze nach wie vor im Text unserer Verfassung zu lesen. An diesen Formulierungen ist kein Jota geändert. Indessen will dies wenig besagen, denn nach allgemeiner Anschauung unter Juristen ist das Gewohnheitsrecht gleichgewichtig mit dem geschriebenen Recht, jedenfalls da wo es sich als allgemeine Übung der Gerichte zeigt und als allgemeine Überzeugung der Bürger besteht. Das ist ein uralter Verfassungsgrundsatz, um insoweit mit dem angesehenen Verfassungsjuristen Roman Herzog zu sprechen, der dies in dem Standardkommentar zum Grundgesetz schreibt, und dessen fachliche Qualifikation nicht zuletzt durch sein Amt als langjähriger Präsident des Bundesverfassungsgerichts unterstrichen wird.

Im Bundestag gibt es einen Katzentisch – mit dem Segen aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat nun heute über einen Antrag der Oppositionspartei AfD im Deutschen Bundestag entschieden, mit dem sie erreichen wollte, daß die skandalöse Praxis der Bundestagsmehrheit als verfassungswidrig verboten wird, entgegen jahrzehntelanger Übung im Parlament grundsätzlich keinen Abgeordneten zum Vizepräsidenten des Hauses zu wählen, der von ihr vorgeschlagenen wurde. Man begründet das mit dem natürlich auch in der Verfassung festgeschriebenen Selbstverwaltungsrecht des Parlaments. Das Präsidium werde eben gewählt. Daß damit der Wille von etwa 10 % der Wähler, die eben die Abgeordneten dieser Partei in das Parlament entsandt haben, keine Rolle spielt, ist völlig klar, und wird wohl auch aus diesem Grunde in der Entscheidung nicht thematisiert. Wenn eben aus der Sicht der politischen Priesterkaste, deren Angehörige auch im Bundesverfassungsgericht mehrheitlich vertreten sind, das Volk, dieser große Lümmel, die Jünger Luzifers statt der politisch korrekten Künder des Wahren, Guten und Schönen in den Bundestag wählt, dann muß man ihm eben klarmachen, daß es damit nur Abgeordnete zweiter Klasse gewählt hat. Und weiter soll ihm klar sein, daß man auch Bürger zweiter Klasse ist, solange man die Falschen wählt, und deswegen auch der Belehrung darüber bedarf, was eigentlich Demokratie bedeutet. Natürlich hätte man das auch anders machen können. Man hätte ohne weiteres ein Gewohnheitsrecht aller Fraktionen feststellen können, daß ihnen von der Mehrheit des Hauses ein Sitz im Präsidium eingeräumt und deswegen entsprechend gewählt wird. Insoweit seien Gleichbehandlungsgrundsatz und Gewohnheitsrecht in der Geschäftsordnung des Bundestages zu berücksichtigen. Das war ja nun einmal langjährige Übung und Überzeugung im Hause.

Der Vorteil des ungeschriebenen Rechts

Es ist somit nicht einmal notwendig, die Verfassung etwa um einen Art. 20 Abs. 3 Satz 2 zu ergänzen, der da lautet: „Über Anträge auf Gewährung der in diesem Gesetz beschriebenen Grundrechte entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ Dieser Satz gilt als ungeschriebenes Gesetz, was ja nun auch den Vorzug hat, daß es einer Verfassungsänderung nicht bedarf, die wohl wegen Art. 79 Abs. 3 GG, der sogenannten Ewigkeitsgarantie der tragenden Verfassungsgrundsätze, nicht wirksam beschlossen werden könnte. Doch vielleicht hätten auch insoweit die Verfassungsrichter mit dem modernen, „woken“ Verfassungsverständnis kein Problem damit, eine solche Bestimmung durchzuwinken.

Regieren mit verteilten Rollen

Überhaupt ist der Schulterschluss zwischen der Politikerkaste in den Parlamenten und im Bundesverfassungsgericht eng und fest. Wenn es einmal in den Rang des politischen Glaubensbekenntnisses erhoben worden ist, daß eine von der Politik angeordnete Maßnahme, und sei sie auch eine Freiheitsbeschränkung, für das Wohl und Wehe des Volkes unabdingbar ist, dann kann sie nicht mit Verweis auf Freiheitsrechte im Grundgesetz, etwa das Recht auf körperliche Unversehrtheit, vom Bundesverfassungsgericht verworfen werden. So hat das Gericht mit Beschluß vom 11. Februar dieses Jahres festgestellt, daß jedenfalls Eilanträge gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht durchdringen können. Zwar sei es durchaus gut möglich, daß die betroffenen Bürger in ihren Freiheitsrechten verletzt würden, wenn sie faktisch gezwungen seien, sich gegen ihre Überzeugung gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Indessen wiege es schwerer, daß selbst unter der Herrschaft des sogenannten Omikron-Virus alte Leute etwa in den Pflegeheimen und Krankenhäusern vor Ansteckung geschützt werden müssten. Großzügig übergeht man dabei, daß selbst nach Meinung regierungsnaher Virologen die Impfung nicht verhindert, daß Geimpfte Dritte mit dem Virus infizieren. Den betroffenen Klägern sei es zuzumuten, sich dann eben vorübergehend einen anderen Job zu suchen

Ex oriente lux?

Der Jurist mußs alles begründen können, auch das Gegenteil. Mag auch die Begründung jeweils juristisch vertretbar sein, Ausfluss eines freiheitlichen Verfassungsverständnisses ist das nicht. Auch wenn Karlsruhe im Westen unseres Landes liegt: es weht aus der „Residenz des Rechts“, in der zu amtieren eine so hohe Ehre ist, ein Wind der frösteln lässt, so als käme er aus dem Osten jenseits der NATO-Grenzen, wie das Verfassungsverständnis mancher politischen Juristen. Vielleicht würde Clausewitz,käme er denn wieder, seinen berühmten Satz dahingehend abwandeln, daß nicht der Krieg, sondern daß die Verfassungsrechtsprechung die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ist.

Die Wiederkehr des crimen laesae maiestatis

Die im Verhältnis zur Verfassungstradition unseres Landes nun erheblich ausgeweitete Mcht der Politiker kommt ja neuerdings auch im strafrechtlichen Schutz ihrer Ehre zum Ausdruck. Wir haben seit Herbst vergangenen Jahres eine neue Bestimmung im Strafgesetzbuch, wonach die Beleidigung von Politikern aller Ebenen bis hinunter zur Gemeinde mit einer besonderen Strafdrohung versehen ist, ganz unabhängig davon, daß dieselben Leute ihren Ehrenschutz ja wie jeder Bürger aus den Vorschriften der Paragrafen 185,186 und 187 des Strafgesetzbuches gewährleistet wissen könnten. Doch der majestätischen Macht muß auch der Ehrenschutz der Majestät entsprechen. Das ist von alters her so. Schließlich ist es schon in Art. 132 der Constitutio Criminalis Bambergensis, zu deutsch der Bamberger Peinlichen  Halsgerichtsordnung von 1507 geregelt, daß die Beleidigung der Majestät an Ehre, Leben und Tod zu bestrafen sei. Das setzte sich fort in § 95 des Reichsstrafgesetzbuches von 1871, wonach die Beleidigung des Kaisers oder des Fürsten eines Bundesstaates mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren Festungshaft und Ehrenstrafen belegt war. Flankiert wurde das von § 102, der auch die Beleidigung von Beamten besonders unter Strafe stellte, unabhängig von den allgemeinen Beleidigungsdelikten. Das fiel dann nach dem Ende der Monarchie weg. Es blieb nur noch die strafbare Verunglimpfung des Reichspräsidenten wie heute des Bundespräsidenten nach § 90 des Strafgesetzbuches. Die ebenfalls strafbare Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter nach § 103 des Strafgesetzbuches wurde indessen 2017 abgeschafft, und zwar aus aktuellem Anlaß. Ein dubioser Possenreißer hatte auf seine Art des türkischen Staatspräsidenten angenommen. Daß ausgerechnet der einen besonderen Ehrenschutz genießen soll, ist in Deutschland wohl schwer vermittelbar. Wie das indessen bei einem in Deutschland allgemein verehrten ausländischen Staatsoberhaupt, zum Beispiel Herrn Obama, gewesen wäre, wollen wir einmal dahinstehen lassen.

Meinungsfreiheit oder Untertanengeist?

Nun haben wir also den Tatbestand der Politikerbeleidigung nach § 188 StGB. Was man da zu vergegenwärtigen hat, zeigt die heutige bundesweite Razzia. Unzählige Posts in den sozialen Netzwerken, vor allem aus der Zeit vor der letzten Bundestagswahl, schienen Staatsanwälten und Ermittlungsrichtern jedenfalls den sogenannten Anfangsverdacht einer Straftat zu begründen. Damit war der Weg frei für Hausdurchsuchungen in großem Ausmaß. Wir werden sehen, was davon nach Hauptverhandlungen vor den zuständigen Gerichten übrig bleiben wird. Die Warnung indessen an Bürger, die in den sozialen Netzwerken über die Stränge schlagen, ist eindeutig. Sicherlich sind unter den inkriminierten Texten solche, die nicht nur geschmacklos oder schlicht und einfach dämlich sind, und in jeder Hinsicht unter dem Strich liegen, sondern auch solche, die schon nach den für alle geltenden Beleidigungsvorschriften strafbar wären. Man wird sehen, inwieweit die neue Strafvorschrift in der Auslegung der Gerichte überhaupt im Rahmen der allgemeinen Beleidigungsdelikte bleiben wird, oder ob tatsächlich dies die Wiederkehr der Majestätsbeleidigung ist, wobei an die Stelle der gekrönten Majestät die gewählte „Majestät“ getreten ist. Ist in einer Demokratie nicht eigentlich der Souverän das Volk und sind nicht in einer Demokratie die gewählten Abgeordneten die Diener des Souveräns?

Man kann sich des Eindrucks kaum erwehren, daß die Priesterkaste des Wahren, Schönen und Guten sich nicht nur allwissend glaubt, sondern auch allmächtig. Sie wissen nicht nur allein, was für das Volk gut ist. Sie opfern sich vielmehr in heiligmäßiger Askese für das genussüchtige dumme Volk auf. Solch edle Anführer mit Dreck zu bewerfen, das ist nun einmal ein Sakrileg und muß dann auch dessen Folgen haben.


Die Angsthasen-Kolonie

Schockstarre Bürger, die selbst auf dem Klo nur noch mit Maske…

Karikatur, Cartoon: Angsthase mit Coronaangst © Roger Schmidt

Das deutsche Wappentier ist bekanntlich der Bundesadler. Wehrhaft, in strengem Schwarz, die roten Klauen bereit zum Beutegreifen gespreizt, den roten Schnabel geöffnet, um sogleich zuzubeißen, so ziert der König der Lüfte das Bundeswappen. Jahrhundertelang stand der Adler auch für das Selbstgefühl eines Volkes, das sich an Wehrhaftigkeit von niemandem übertreffen lassen wollte.

Die Angsthasenkolonie

Doch das ist Geschichte. Zu dem Volk, besser gesagt der Bevölkerung, die das arg geschrumpfte deutsche Staatsgebiet bewohnt, paßt dieses Wappentier nicht mehr. Das hervorstechende kollektive Merkmal, man könnte auch sagen Volksmerkmal, womit man allerdings schon in das Visier des Verfassungsschutzes gerät, die hervorstechende Charaktereigenschaft der Bewohner dieses Landstrichs ist die Ängstlichkeit. Die Furcht vor einem Unglück unvorstellbaren Ausmaßes, wenn eines der deutschen Atomkraftwerke aus welchen Gründen auch immer explodieren werde – vielleicht, weil ihm wie in den einzigen Ängsten der wackeren Gallier in den Asterix-Heften der Himmel aufs Dach fallen würde – diese Furcht ergriff die Bewohner des Landes D, als 2011 im fernen Japan eine gewaltige Flutwelle unter anderem auch ein am Strand errichtetes Kernkraftwerk unter sich begrub und die zurückströmenden Fluten das Zerstörungswerk vollendeten. Es trat erwartungsgemäß Radioaktivität aus, indessen starb daran niemand, wohl aber starben Hunderte von Menschen direkt durch die Flutwelle. Nachzutragen ist, daß tatsächlich im vergangenen Jahr ein Mensch an den Spätfolgen der aufgenommenen Strahlendosis verstorben ist.

„German Angst“ heißt das im Ausland

In Deutschland löste der Vorgang Panik aus. Entgegen der seitherigen Planung der Bundesregierung verfügte die Kanzlerin den umgehenden „Atomausstieg“, also die Abkehr von einer sicheren und umweltfreundlichen Energieerzeugung hin zu witterungsabhängigen sogenannten erneuerbaren Energien und für eine Übergangszeit die Nutzung von Kohle und Gas zur Energieerzeugung. Dabei ließ sich die Kanzlerin von den Meinungsumfragen leiten, die in der Tat zutage förderten, daß die Deutschen in ihrer übergroßen Mehrheit den sofortigen Ausstieg aus der Kernenergie zu Gunsten „risikoarmer“ Energieträger wünschten. Wir wissen ja inzwischen, daß diese Dame ihr Regierungshandeln ausschließlich an den Meinungsumfragen ausgerichtet hat. Und so verfügte sie eben in der sicheren Erwartung ihrer Wiederwahl den „Atomausstieg“.

Der Schwede schneuzt sich, der Deutsche verkriecht sich

Als Anfang 2020 bekannt wurde, daß ein Virus aus China verantwortlich für eine in der Tat sehr gefährliche Erkrankung der Atemwege mit häufiger Todesfolge war, und, wie wir heute wissen, ganz bewusst verbreitete Fernsehbilder mit Massengräbern und auf Armeelastwagen abtransportierten Särgen die Stimmungslage der Bevölkerung weit über die reale Gefahr hinaus beeinflussten, schlicht und einfach Angst erzeugten, wie das auch in einem Strategiepapier des Innenministeriums als zweckmäßig zur Bekämpfung der alsbald Pandemie genannten Krankheit vorgeschlagen wurde, als diese Lage geschaffen war, reagierte die Kanzlerin und mit ihr die Runde der Ministerpräsidenten mit umfangreichen Verboten und Quarantänemaßnahmen, gerade so, als gelte es die mittelalterliche Pest zu bekämpfen. Ungeachtet dessen, daß diese Krankheit jedenfalls in den ersten Monaten des Jahres 2020, vielleicht auch im Winter 20/21 durchaus effiziente Bekämpfungsmaßnahmen erforderte, leiten ließen sich Merkel und die übrigen Politiker von der panischen Angst ihrer Untertanen. Meinungsumfragen spiegelten regelmäßig den Wunsch der Bevölkerungsmehrheit wieder,  die Politik möge doch mit möglichst  rigorosen Maßnahmen die Pandemie bekämpfen.

Und ist die Seuche auch vorbei, wir impfen bis zum 8. Mai

Auch als sich mit der Zeit der Pulverdampf über dem Schlachtfeld auflöste und man – jedenfalls mit klarem Blick – erkennen konnte, daß immer harmlosere Virusvarianten das Infektionsgeschehen bestimmten, und auch Länder wie Schweden, die längst nicht so rigorose Maßnahmen ergriffen hatten, keineswegs das große Bevölkerungssterben erleben mussten, da blieb in Deutschland alles weiterhin im Kriegsmodus, im Krieg gegen das Virus natürlich. Auch jetzt noch, wo umliegende Staaten wie die Schweiz, Luxemburg und Dänemark sämtliche Corona-Maßnahmen eingestellt haben, ist in Deutschland immer noch ein großer Teil seiner Einwohner von Angst geplagt und begrüßt die Fortführung der Pandemiebekämpfung nach den Rezepten des „Wirrologen“ Prof. Lauterbach, dieses Doktor Eisenbarth des 21. Jahrhunderts. Genaugenommen: es lässt sich willig schikanieren, in der Hoffnung, der bittere Kelch von schwerer Krankheit oder gar Tod werde an ihm vorübergehen. Und deswegen trägt man brav den Maulkorb namens „Mund-Nasen-Schutz“ überall, mutterseelein allein im Auto und auf der Straße, auch beim Jagen und Fischen, beim Joggen und vielleicht auch beim…  

Verteidigen? – Nur auf dem Fußballplatz!

Die Vorstellung im Übrigen, die Deutschen könnten sich im Falle eines Angriffs auf ihr Land so tapfer zeigen, wie die Ukrainer, wird jeder klarsichtige Beobachter des Geschehens als völlig realitätsfremd beurteilen müssen. Diese Bevölkerung wird sich eher jedem Aggressor, und sei er noch so brutal, unterwerfen, als zu kämpfen, denn dabei kann man natürlich auch fallen. (Fallen ist der Begriff für das Sterben der Soldaten im Krieg. In Deutschland ist der Begriff allerdings politisch kontaminiert (die deutsche Geschichte, Sie wissen schon) und deswegen ungebräuchlich.

Also wechseln wir den Adler gegen den Angsthasen aus

So sollten wir in der Tat den Bundesadler aus dem Staatswappen nehmen und durch einen Hasen ersetzen, und zwar den Angsthasen. Ein grafischer Vorschlag ist diesem Blog vorangestellt. Besser wäre vielleicht sogar ein fliehender Hase, der sich mit erkennbar ängstlichem Gesichtsausdruck nach seinem Verfolger umblickt. Der Adler indessen wird dann nur noch in anderen Staatswappen vertreten sein, Staatswappen von Ländern, deren Staatsvolk sich seine überlebenswichtige Wehrhaftigkeit bewahrt hat. Für Deutschland hingegen könnte mittelfristig ein Staatswappen ohnehin entbehrlich werden.

Der Skandal, der niemanden interessiert

Es ist nun schon drei Wochen her. Es hatte das Zeug zu einem Skandal, aber es redet niemand mehr darüber, denn in der Ukraine herrscht seit 27. Februar Krieg. Natürlich überstrahlt das alles, nicht zuletzt weil diese Strahlen ganz leicht nukleare Strahlen werden können. Ein Kernkraftwerk hat Putins Armee ja bereits beschossen.

Was ist passiert?

Eine berühmte Regisseurin feiert ihren 80. Geburtstag. Da gratuliert der Bundespräsident. Das ist völlig klar. Doch diese Gratulation hatte es in sich. Frau von Trotta  hat eine Reihe von Filmen über großartige oder auch nur unvergesslich in Erscheinung getretene Frauen gemacht. Das war nun einmal ihr besonderes Thema. Es liegt nahe, in einer Würdigung der Regisseurin auch Frauen zu erwähnen, deren Leben sie ein filmisches Denkmal gesetzt hat. Dabei gibt man natürlich darauf acht, wer die jeweilige Heldin ihrer Filme war, und was sie im Guten wie im Schlechten ausgezeichnet hat. Steinmeier findet offenbar, daß alle Frauen, deren Leben Frau von Trotta verfilmt hat, einfach großartig waren. Wörtlich:

„Mit der Ihnen eigenen Handschrift ermöglichen Sie neue Sichtweisen, insbesondere auf große Frauen der Weltgeschichte, die sich den Brüchen und Zumutungen ihrer Zeit mit großer Intelligenz, persönlicher Stärke und einem ausgeprägten Willen zur Veränderung der gesellschaftlichen als auch politischen Verhältnisse stellen. Sei es das Leben von Gudrun Ensslin, Rosa Luxemburg, Hildegard von Bingen oder Hannah Arendt – allen diesen Frauen und vielen anderen haben sie unvergessliche filmische Porträts gewidmet.“

Eine große Frau. Mit Blut an den Händen.

Moment mal. Gudrun Ensslin. War da nicht was? Ja da war was. Gudrun Ensslin gehörte zur sogenannten „Rote Armee Fraktion“, im Volksmund auch Baader-Meinhof Bande genannt. Sie war eine mehrfache Mörderin und endete wie ihre Genossen durch Selbstmord. In gewisser Weise war sie „groß“, nämlich eine große Verbrecherin. Und diese Linksterroristin nennt unser Bundespräsident – ja, der Mann ist derzeit unser Bundespräsident – diesen Todesengel im Namen von Marx und Lenin nennt sie in einer Reihe mit Rosa Luxemburg, zu der sie gerade noch passt, aber auch mit Hildegard von Bingen und Hannah Arendt, wobei die Terroristin auch gleich als erste aufgezählt wird, was ja nun auch als Einordnung in eine Rangfolge verstanden werden kann. Von den großen Frauen die größte.

Beim alten Sozi kommt der junge Linksradikale wieder durch

Man weiß nicht genau, was Herrn Steinmeier da geritten hat. Man weiß allerdings, daß der Student Frank Walter Steinmeier Redakteur und Autor einer Zeitschrift war, die der DKP, also der Ersatzorganisation für die verbotene KPD, nahe stand. Dieses Blatt erschien auch im Pahl-Rugenstein Verlag, den man, weil aus der Kapitale des Kommunismus, was Moskau seinerzeit war, finanziert wurde, auch den Pahl-Rubelschein Verlag nannte. Vielleicht lebt tief in seinem Inneren noch der alte linke Revoluzzer, dem seinerzeit wie vielen anderen Linken in Deutschland auch, die Baader-Meinhof Bande sympathisch war, und allenfalls in der Wahl der Methoden kritisiert werden konnte. Denn das war die Haltung weiter Teile des linken Spektrums in der Bundesrepublik Deutschland, auch und gerade in den Medien.

Es ist eben immer gut, was links ist…

Doch der Skandal liegt weniger darin, daß bei einem Altlinken, der es sich im politischen Haus Bundesrepublik Deutschland mit den Jahren bequem gemacht hat, die Träume seiner Jugend wiedergekommen und ihm die Feder bei der Würdigung des Lebenswerks der Regisseurin von Trotta geführt haben. Der Skandal liegt darin, daß Steinmeier sich für diese unglaubliche Entgleisung nicht entschuldigt hat, geschweige denn zurückgetreten ist. Eine flaue Entschuldigung kam zwar aus dem Bundespräsidialamt, und der Name Gudrun Ensslin wurde auch von der Internetseite des Amtes gelöscht. Steinmeier selbst schweigt bis heute. Niemand hat auch seinen Rücktritt gefordert.

Was wäre gewesen, wenn…

Man stelle sich nur für ein paar Sekunden vor, irgend ein deutscher Politiker, und sei es ein Landrat aus der tiefsten niederbayerischen oder niedersächsischen Provinz, hätte einen bekannten Rechtsterroristen in ähnlicher Weise gewürdigt, etwa Karl-Heinz Hoffmann („Wehrsport Hoffmann“), oder, wenn es denn eine Frau sein soll, Beate Zschäpe. Spätestens nach einer Stunde wäre die Meldung über alle Sender gegangen, Politiker aus allen Parteien hätten den umgehenden Rücktritt des nunmehr als heimlichen Nazi enttarnten Dummkopfs verlangt. Sondersendungen nach „heute“ und „Tagesschau“ hätten tagelang das Volk über die rechten Umtriebe „aufgeklärt“. Der Rücktritt noch am gleichen Tage wäre selbstverständlich erfolgt.

Der Fall wirft ein grelles Licht auf die politische Kultur in Deutschland

Wo ist denn, verdammt noch mal, der Unterschied? Leider besteht der in einem Lande, dessen Justizministerin die größte Gefahr für das Land in der Rechten aller Schattierungen sieht, die sie praktischerweise gleich alle in die Schublade des Rechtsextremismus steckt, eben darin, daß Linksextremismus, sogar Linksterrorismus allenfalls eine harmlose Gedankenverirrung idealistischer junger Leute ist, und man deswegen als Bundespräsident problemlos die Linksterroristin Gudrun Ensslin in eine Reihe mit Hildegard von Bingen und Hannah Arendt stellen darf, alles rechts von der Union indessen nicht nur igitt igitt ist, sondern als verfassungsfeindlich gebrandmarkt und den Häschern des Herrn Haldenwang zur Jagd freigegeben wird.

Schöne neue Welt.