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Ein Zwischenruf

Es gibt Dinge, die so selbstverständlich sind, daß man einfach darüber nicht reden muß. Indessen zeigen die Ereignisse der letzten Wochen, daß auch bare Selbstverständlichkeiten offensichtlich noch angemahnt werden müssen.

Es ist zweifellos Jedermanns Recht, anderer Meinung zu sein als andere Leute, auch anderer Meinung zu sein als parlamentarische Mehrheiten, ja sogar anderer Meinung zu sein, als Wissenschaftler. Denn gerade bei letzteren sind auch andere Meinungen der Normalfall. Wir können allenfalls feststellen, ob eine Aussage von größeren oder kleineren Teilen der Wissenschaftler geteilt wird, die sich öffentlich äußern. Von denen, die sich öffentlich nicht äußern, hören wir ohnehin nichts.

Eine Meinung zu haben und diese zu äußern, das ist das eine. Das ist aber auch das eine, das in einem demokratischen Rechtsstaat immer und unbedingt gelten muß, auch wenn man die eine oder andere Meinungsäußerung als Unfug, Ausfluss geistiger Umnachtung oder sonst keinesfalls seriös betrachtet. Denn gestützt auf unsere Verfassung lassen die Gerichte eben auch solche Meinungen zu. Die Meinungsfreiheit gehört zu den tragenden Säulen unserer verfassungsmäßigen Ordnung.

Etwas anderes indessen ist es, die Regeln des Anstandes zu verletzen, und noch etwas ganz anderes ist es, die Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen, was im Übrigen auch das Strafgesetzbuch mit angemessenen Strafen bedroht. Es geht wirklich nicht an, den privaten Lebensbereich von Politikern oder sonstigen Persönlichkeiten zu verletzen, die sich in irgendeiner Weise anders äußern, als einem das selbst lieb ist. Auch ein noch so berechtigter Protest hat im privaten Bereich von Politikern, Wissenschaftlern oder Journalisten nichts, aber auch gar nichts zu suchen. Wie gesagt, ist das nicht nur unanständig, das ist auch strafbar.

Eine weitere Bemerkung ist allerdings auch veranlasst. Eine Reihe von AfD-Politikern wäre in den letzten Monaten sehr froh gewesen, vor ihren Häusern hätten lediglich Leute demonstriert, vielleicht auch ein wenig randaliert. Indessen flogen Pflastersteine durch ihre Fensterscheiben, klatschten Farbbeutel an die Fassaden und wurden ihre Autos vor dem Hause angezündet. Soweit ich mich erinnere, hat sich darüber kaum jemand aufgeregt, insbesondere nicht in den öffentlich-rechtlichen Medien und den führenden Tageszeitungen.

Gerade diejenigen, die mit Recht die eine oder andere Maßnahme unserer Regierungen im Rahmen der Corona-Bekämpfung kritisieren, und sei es auch nur als völlig ungeeignete Maßnahme, gerade diejenigen sollten sich durch besondere Besonnenheit auszeichnen. Damit heben sie sich ja auch von den Leuten positiv ab, die sich offenbar im Besitze der alleinigen Wahrheit wähnen und jeden, der vom regierungsamtlichen Pfad der Tugend abweicht, als Querdenker, Quatschkopf, Reichsbürger oder Rechtsextremen abgrenzen.

Schlicht und einfach: lassen wir die Kirche im Dorf.

Spezialdemokraten

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, so formuliert es unsere Verfassung. In der Politik gilt das offensichtlich nicht. Nachstehend dokumentiere ich einen Vorgang, der in Deutschland erstaunlicherweise keinen Entrüstungssturm ausgelöst hat, sondern von  der Masse der Stimmbürger offenbar gleichgültig hingenommen wird. Es geht um die gescheiterte Wahl zur Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages am 29.11.2018. Ich habe mir deswegen erlaubt, am 01.12.2018 die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus Nürnberg, wo ich ja seit Jahrzehnten lebe, anzuschreiben. Nachstehend der Wortlaut dieses Briefs, der allen Adressaten am gleichen Tage per e-mail zugegangen ist:

An die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus Nürnberg Sebastian Brehm, Martin Burkert, Michael Frieser, Gabriela heinrich und Katja Hessel

Wahl zur Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

ich wende mich an Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages aus der Stadt, in der ich seit Jahrzehnten wohne und arbeite.  Falls Sie wider Erwarten im Adressfeld Ihren Nürnberger Kollegen Martin Sichert vermissen sollten, so ist diese Fehlstelle dadurch begründet, daß dieses Schreiben ihn mit Sicherheit nicht betrifft.

Am 29.11.2018 stellte sich die Abgeordnete Maria  Harder-Kühnel (AfD) für den noch vakanten und ihrer Fraktion zustehenden Sitz im Präsidium des Deutschen Bundestages zur Wahl. Sie erhielt 223 von 654 abgegebenen Stimmen; gegen sie votierten 387 Mitglieder des Hohen Hauses, 44 enthielten sich.

Der Vorgang ist so bemerkenswert wie ärgerlich. Unstrittig entspricht es der parlamentarischen Übung und ist mit Beschluß des Plenums vom 10.11.1994 in § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgehalten, daß „jede Fraktion des Deutschen Bundestages durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten ist.“ Das ist seither auch immer so gehandhabt worden, auch wenn es anfänglich im Falle der ehemaligen SED (nach mehrfacher Namensänderung nunmehr „Die Linke“) damit etwas geholpert hat hat. Die Benennung der Kandidaten für dieses Amt ist das Recht der Fraktionen. Bisher hat man das auch respektiert.

Im Falle der AfD ist das nun offenbar anders.  Hier hat sich die Mehrheit des Hohen Hauses erst einmal in drei Wahlgängen geweigert, den von seiner Fraktion vorgeschlagenen Abgeordneten Albrecht  Glaser zu wählen. Seine Aussagen über den Islam stünden der Wahl zum Vizepräsidenten entgegen. Welche genau, erschließt sich im übrigen nicht. Strafbare waren offenbar nicht darunter, denn von einschlägigen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder gar einem Hauptverfahren vor einem ordentlichen Gericht ist nichts bekannt geworden. Nun hat sich die Rechtsanwältin Maria Harder-Kühnel zur Wahl gestellt. Was sie für die Mehrheit der Abgeordneten nicht für das Amt einer Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages geeignet erscheinen läßt, bleibt zwar nicht völlig im Dunkeln, sondern ist wohl im  Nebel der üblichen Diffamierungen ihrer Partei wenigstens schemenhaft zu erkennen: Man hält ihre Partei eben für undemokratisch, ja sogar „offen nationalsozialistisch“ und was der Invektiven mehr sind.

Das ist skandalös. Zunächst einmal haben immerhin 5.878.115 Wähler am 24.09.2017 dieser Partei ihre Zweitstimme gegeben. Da wir wohl – hoffentlich – übereinstimmend der Meinung sind, daß es sich dabei wie auch bei allen anderen Wählern um mündige Bürger gehandelt hat, die ihre Wahl nach sorgfältiger Prüfung der Parteiprogramme und Aussagen der jeweiligen zur Wahl stehenden Kandidaten getroffen haben, implizieren derartige Zuschreibungen denknotwendig, daß sie nicht nur für diese Partei, sondern auch für ihre Wähler gelten. Mit anderen Worten: Wer einer Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen zuschreibt, der tut das damit auch in Ansehung ihrer Wähler. Man beleidigt also in der Praxis tagtäglich mehr als 5,8 Millionen Menschen dieses Landes, das sind mehr als Berlin und Hamburg zusammen und deutlich mehr als Sachsen und Rheinland-Pfalz je für sich Einwohner haben.  Ja man beleidigt sie, denn auf der Skala der verachtungswürdigen Personen kommt in Deutschland der Nazi noch vor dem Kinderschänder auf Platz 1.

Was im übrigen das Verdikt der Verfassungsfeindlichkeit angeht, so steht dieses Urteil allein dem Bundesverfassungsgericht zu, wie Sie wissen. Es ist daher auch eine Anmaßung sondersgleichen,, wenn Politiker (und Journalisten) sich derartig über eine politische Partei äußern, gegen die noch nicht einmal ein derartiges Verfahren anhängig ist.

Das Verhalten der Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber ihrer Kollegin Maria Harder-Kühnel ist daher nur als undemokratisch, ja unanständig zu bewerten. Natürlich liegt auch gegen sie nichts dergleichen vor, vielmehr hat auch sie als Rechtsanwältin gemäß § 12a BRAO geschworen, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren. Davon, daß sie dem bisher nicht entsprochen hätte und etwa deswegen gegen sie ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet worden wäre, ist nichts bekannt.

Selbst wenn auf die Partei von Frau Harder-Kühnel der Vorwurf des Populismus zuträfe, rechtfertigte das keinesfalls, sie als Paria zu behandeln, wie das die politisch korrekte Einstellung wohl fordert. Denn zum einen kann nach Ralf Dahrendorf der Populismus-Vorwurf selbst populistisch, ein demagogischer Ersatz für Argumente sein. Zum anderen erwarten wir Bürger von unseren gewählten Abgeordneten zu Recht, daß sie stets das Sachargument ins Feld führen, egal gegen wen, und sich der Argumente ad personam oder gar in personam enthalten. Denn wir wollen wissen, was einem Argument entgegensteht oder dafür spricht, damit wir wiederum die Sacharbeit unserer Abgeordneten beurteilen können. Das steht uns, dem Volk, als dem demokratischen Souverän einfach zu. Und erst recht können wir erwarten, daß ein so unwürdiges „Ätschi-Bätschi-Spiel“ wie in diesem Falle unterbleibt. Denn das ist nicht nur undemokratisch und unanständig, sondern es beschädigt auch das Ansehen unserer Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Thesen

P.S. Sie werden – je nach politischer Sozialisation auch mit Verärgerung – zur Kenntnis genommen haben, daß ich stets den einheitlichen, generisch maskulinen Plural benutze. Das ist keine Geringschätzung des biologischen weiblichen Geschlechts. Vielmehr habe ich mich in meiner Muttersprache „unfallfrei“ zu verständigen gelernt, bevor solche Torheiten wie der gespaltene Plural die deutsche Sprache usurpiert haben. Die traditionelle Sprech-und Schreibweise ist eben ganz einfach flüssig statt holprig.

 

Bis heute hat keiner der angeschriebenen Nürnberger Abgeordneten dieses Schreiben beantwortet. Es ist wohl nur „vox populi“ und damit nach Franz Josef Strauß „vox Rindvieh“. Oder, um einen Repräsentanten des alten Preußen zu zitieren: „Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen“. (Gustav von Rochow, Preußischer Innenminister und Staatsminister 1792-1847). Es hat sich also nichts geändert.

Sollte wider Erwarten doch noch eine Antwort bei mir eingehen, so werde ich diese natürlich veröffentlichen.

 

 

 

Arg daneben, Herr Professor!

Er ist offenbar so etwas wie eine Ikone des linksliberalen Milieus. Edelfeder des Süddeutschen Beobachters, magna cum laude promovierter Jurist, ehemaliger Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter, Honorarprofessor an einer deutschen Universität, Ehrendoktor einer theologischen Fakultät, mit Preisen und Auszeichnungen überhäuft, Dauergast in den Talkshows der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten. Diese geballte Kompetenz, gepaart mit einem zur Schau getragenen Sendungsbewusstsein als Verteidiger des gesellschaftlichen Fortschritts, ruft die schrankenlose Bewunderung im juste milieu hervor.

Doch sind die Flügel, die ihn hoch zur Sonne zu tragen scheinen, doch nur eingebildet. Wie Ikarus aus der griechischen Sage muß er abstürzen, wenn er das menschliche Maß verliert. Mit anderen Worten, sich über seinesgleichen allzu sehr erhebt. Eine Kostprobe davon konnte man gestern Abend in der Talkshow von Anne Will erleben. Abgesehen davon, daß er zum eigentlichen Thema des Abends – Machbarkeit der sogenannten Jamaika-Koalition – nichts Erhellendes beitragen konnte, spielte er sich als Verteidiger der Rechtsordnung auf, wobei er sich nicht nur im Ton vergriff, sondern sich auch als Jurist blamierte.

Als Markus Söder zu Recht meinte, man müsse doch wenigstens konsequent das Recht durchsetzen und rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, besonders solche, die sich Straftaten zuschulden kommen haben lassen, konsequent abschieben, rastete der Kämpfer für das Gute, Wahre und Schöne aus. „Das legt bei uns der Rechtsstaat fest, Herr Söder! Es gibt Abschiebungs-Hindernisse, und die setzen nicht Sie fest, zum Teufel noch mal! Die Art und Weise, wie Sie nach Afghanistan abschieben lassen, aus Bayern, ist eine Sauerei!“ Das ganze in einer Mischung aus Empörung, Oberlehrergehabe und Kasernenhofton. Als der so gescholtene Söder versetzte: „Reißen Sie sich mal zusammen. Was ist denn das für ein Ton?“ blaffte er zurück: „Der Ton ist ein rechtsstaatlicher Ton!“

Nun war der Ton nicht rechtsstaatlich – kann ein Ton rechtsstaatlich sein? – sondern ungehörig. Vor allem aber lag der Herr Professor hier auch fachlich daneben. Offensichtlich will oder kann er nicht zwischen der Anwendung geltenden Rechts, was Aufgabe der Behörden und der Gerichte ist, und der Schaffung neuen und Änderung geltenden Rechts, was Aufgabe der Parlamente, mithin der Politiker ist, unterscheiden. Leider läßt es das in Deutschland geltende Recht offenbar zu, daß sich auch rechtskräftig abgelehnte, ja sogar rechtskräftig strafrechtlich verurteilte Asylbewerber oder Kriegsflüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention auf Umstände berufen können, die einer Abschiebung entgegenstehen, auch zum Beispiel dann, wenn sie keine Papiere (mehr) haben. Nun ist es Aufgabe des Gesetzgebers, erkannte Fehler und Schwachstellen in den geltenden Gesetzen zu korrigieren. Ja, Gesetzgebung ist von alters her nichts anderes, als die Reaktion des Staates auf aktuelle Probleme. Genau deswegen muß angesichts der Komplexität und des stetigen Wandels unserer Welt ständig an den Gesetzen gearbeitet und geändert werden. Ein Jurist sollte also ohne weiteres das eine vom anderen unterscheiden können. Die Entscheidung über eine Abschiebung nach geltendem Recht ist eben etwas grundlegend anderes, als die Änderung alten oder gar Schaffung neuen Rechts. Natürlich ist der Gesetzgeber nicht völlig frei, sondern an die Verfassung gebunden. Damit gehen Zeitgenossen vom Schlage eines Herrn Prantl auch gerne hausieren und wollen den Leuten weismachen, genau deswegen könne man gegen solche Misstände auch als Gesetzgeber nichts unternehmen. Nun dürfte allgemein bekannt sein, daß selbst das Asylgrundrecht keinesfalls unumstößlich in der Verfassung steht. So wurde es 1993 erheblich eingeschränkt. Die Einreise aus einem sicheren Land in Europa nach Deutschland läßt das Recht auf Asyl in Deutschland entfallen, um ein Beispiel zu nennen. Selbstverständlich kann der Gesetzgeber auch das Grundgesetz ändern, nur eben mit qualifizierter Mehrheit. Aber genau das ist ja die Aufgabe der Politiker, daß sie notfalls auch mit verfassungsändernder Mehrheit das geltende Recht den Herausforderungen unserer Zeit anpassen. Natürlich gibt es auch die absolute Grenze der Menschenwürde. Indessen ist es kein Wesensmerkmal der Menschenwürde, etwa trotz rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen und strafgerichtlicher Verurteilung in Deutschland bleiben zu dürfen, noch weniger, weil man seinen Pass weggeworfen hat.

Doch hat dieser praeceptor Germaniae, als der sich Prantl offenbar versteht, hier nur sein wahres Gesicht gezeigt. Es geht nicht um das Recht. Es geht darum, den vermeintlichen gesellschaftlichen Fortschritt auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Daß es dem linken Milieu in Deutschland als Ausweis des gesellschaftlichen Fortschritts gilt, möglichst alle Mühseligen und Beladenen dieser Erde mit offenen Armen zu empfangen, zu behausen und zu speisen, ist nicht zu übersehen. Wer es wagt, sich dem so verstandenen Fortschritt in den Weg zu stellen, darf auch schon mal niedergebrüllt werden. Und das Recht hat selbstverständlich der guten Absicht zu weichen. Daran ist allenfalls richtig, daß das Recht generell dienende Funktion hat. Wir müssen allerdings darauf achten, daß es nicht den Falschen dient, denn das hatten wir schon mal.

Alle gegen einen

Der Mensch, so sagt man, ist ein Herdentier. Im Zweifel verhält er sich so, wie er glaubt, daß die anderen es von ihm erwarten. Nicht von ungefähr gilt es daher als herausragende Charaktereigenschaft, sich völlig entgegengesetzt zu verhalten und gegen den Strom zu schwimmen.

Ein Schulbeispiel dafür können wir in diesen Wahlkampfwochen erleben. Als es eine neue politische Partei gewagt hatte, den allgemeinen Konsens zu stören und die großen Erzählungen der führenden Politiker aller Parteien und der maßgeblichen Journalisten in den Medien in Frage zu stellen, trat vorhersehbar der „Schwarzes-Schaf-Reflex“ auf. Von nun an galt die Parole, den Störer auszugrenzen und vor ihm zu warnen wie vor einem Aussätzigen. Daß die zur Diagnose berufenen Ärzte – in diesem Fall natürlich die Juristen in den Verfassungsschutzämtern – diesen Aussatz in Gestalt der Verfassungsfeindlichkeit nicht festgestellt hatten, spielte keine Rolle. Vielmehr verließen sich die Stichwortgeber in der politischen Debatte auf die altrömische Weisheit: „Audacter calumniare, semper aliquid haeret!“ Zu deutsch: „Nur wacker verleumden, es bleibt immer etwas hängen!“ Natürlich hat es funktioniert. Nachdem man angesichts der stabilen Umfragewerte davon ausgehen muß, daß die AfD in den nächsten Bundestag einziehen wird, mußte die Strategie der Schweigespirale aufgegeben werden. Seither treten die Spitzenkandidaten der Partei in den Talkshows auf. Und dort kann man sehr schön das Herdenverhalten der etablierten Politiker und ihrer Steigbügelhalter in den öffentlich-rechtlichen Medien beobachten. Jede dieser Talkrunden läuft nach dem Schema „Alle gegen einen“ ab. Dabei schadet es nicht, die plattesten politischen Kalauer einzusetzen, wenn sie nur dazu tauglich erscheinen, den oder die betreffende Vertreterin der Schwarzes-Schaf-Partei lächerlich machen zu können.

So zum Beispiel am Dienstag Abend im ZDF. Die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel wurde unter der Regie von Marietta Slomka von den Vertretern der Parteien gemobbt, die für sich das Monopol in Sachen Anstand, Fachkenntnis und Weisheit in Anspruch nehmen. Nicht etwa, daß CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke dies tatsächlich für sich in Anspruch nehmen können. Sie sind genau genommen nur schon länger am Tisch und dulden keinen weiteren Esser mehr.

Bemerkenswert niedrig ist auch das Niveau, auf dem dieses Mobbing stattfindet. Unser Zensurministerlein Maas fand sich offenbar richtig witzig, als er Frau Weidel vorhielt: „Im übrigen Frau Weidel, Sie sind doch selbst ein Flüchtling, Sie sind aus der Schweiz nach Deutschland geflohen.“ Damit wollte er sich daran hochziehen, daß seine Kollegin Weidel – ja, seine Kollegin, denn er wird sich in Zukunft damit abfinden müssen, daß auch sie zu den Mitgliedern des Deutschen Bundestages gehört – derzeit ihren Wohnsitz in der Schweiz hat. Was er mit seiner nur durchschnittlichen Intelligenz nicht gemerkt hat, ist, daß er mit diesem unsäglichen Vergleich die Schweiz mit solchen Ländern auf dieser Erde gleichgesetzt hat, aus denen tatsächlich Menschen vor politischer Verfolgung, Bürgerkrieg oder blanker wirtschaftlicher Not fliehen, einmal ungeachtet der Tatsache, daß nur ein überschaubarer Teil von ihnen im Rechtssinne als Flüchtling anzusehen ist. Da konnte Andreas Scheuer von der CSU nicht zurückstehen. Er meinte den moralischen Glanz seiner Partei damit aufpolieren zu können, daß er Frau Weidel anblaffte: „Ja Frau Weidel, bevor Sie da jetzt rumstänkern, machen Sie erst mal den Zuschauern klar, daß Sie sich von Gauland und Höcke distanzieren!“ Nun ist es ein Auswahlkriterium in der Stellenbeschreibung für einen CSU-Generalsekretär, daß er zu flegelhaftem Benehmen neigt. In Bayern nennt man einen solchen Typen natürlich handfest-krachledern „Wadlbeißer“, womit wir im Bereich der Folklore angekommen sind. Allerdings hat Scheuer hier bewiesen, daß er den Unterschied zwischen frotzeln und präpotentem Pennälerverhalten nicht kennt. Das aufmunternde Feixen der als Moderatorin kraß fehlbesetzten Hohenpriesterin der political correctness Marietta Slomka dürfte allerdings dazu beigetragen haben, daß er sich in seiner Rolle als der Lümmel von der letzten Bank noch wohler fühlt als bisher.

Mit ihrem vorzeitigen Abgang aus dieser alles andere als edlen Runde hat Frau Weidel Charakter gezeigt. Die zurückgebliebenen Pharisäer beiderlei Geschlechts dürften allerdings nicht begriffen haben, wie sehr sie damit düpiert worden sind. Es bedarf keiner Prophetengabe zu prognostizieren, daß diese politische Groteske jedenfalls nicht Frau Weidel und ihrer Partei geschadet hat, eher im Gegenteil. Denn es gibt noch genügend Leute in diesem Lande, die Anstand und Fairness noch für Werte halten, die man gerade bei Politikern gerne finden würde.

 

Frau Merkel, treten Sie zurück!

Der türkische Präsident hat uns Deutsche unverblümt in die Tradition des Nationalsozialismus gestellt. Weithin im Lande wird zu Recht gefordert, daß türkische Politiker hier in Deutschland keinen Wahlkampf machen dürfen. Einige Bürgermeister haben sogar nach Recht und Gesetz gehandelt, und derartige Auftritte türkischer Politiker nicht zugelassen. Deswegen glaubt dieser Mensch, uns Nazimethoden vorwerfen zu dürfen. Wer allerdings geglaubt hätte, die Bundeskanzlerin stelle sich nun für vor ihr Volk, der hat sich geirrt. Abgesehen davon, daß sie und ihre Minister dreist wider besseres Wissen verkünden, die Rechtslage in Deutschland stünde einem generellen Verbot entgegen, daß türkische Politiker bei uns Wahlkampf machen – hierauf habe ich in meinem letzten Artikel hingewiesen – scheint Frau Merkel an dem Nazi-Vergleich Erdogans nur zu stören, daß damit das Leiden der Opfer des Nationalsozialismus relativiert wird. Das ist ja die alte Masche der deutschen politischen Klasse. Sie hegt ja die aberwitzige Vorstellung, die Würde eines Opfers politischer Verfolgung werde dadurch geschmälert, daß sein Leid mit dem Leid anderer Opfer verglichen wird. Vor allem aber ist es unfaßbar, daß die Bundeskanzlerin ersichtlich keinerlei Vorstellungen von Ehre hat. Sie kann sich wohl nicht vorstellen, daß es den Stolz einer Nation berührt, wenn ein ausländischer Staatsmann sie hemmungslos beleidigt. Ihr scheint es gleichgültig zu sein, ob die Äußerungen dieses Herrn beleidigend, ehrenrührig oder erniedrigend sind. Das sind für sie offenbar alles keine Kategorien. Ob man Frau Merkel in gleicher Weise persönlich beleidigen kann, ohne daß dies zu Recht strafrechtliche Konsequenzen hätte, wollen wir hier gar nicht erst vertiefen. In vergleichbarer Situation dürfte wohl kaum ein Präsident oder Regierungschef dieser Erde anders handeln, als daß er den betreffenden Kollegen unter Fristsetzung auffordert, eine förmliche Entschuldigung über seinen Botschafter zu überbringen, verbunden mit der Ankündigung, bei fruchtlosem Fristablauf eben diesen Botschafter in sein Heimatland zurückzuschicken.

Das, Frau Bundeskanzlerin, wäre das mindeste, was in dieser Situation Ihrem Amtseid gerecht geworden wäre. Natürlich wären auch unsere Soldaten aus der Türkei zurückzuziehen und sämtliche Gespräche über einen Beitritt zur Europäischen Union umgehend abzubrechen. Allein, solche Gedanken kann nur haben, wer auch ein Ehrgefühl hat. Sie, Frau Bundeskanzlerin haben es offenbar nicht. Die Ehre Ihres Volkes scheint ihnen gleichgültig zu sein. Treten Sie zurück, Frau Merkel!

Schwaben können alles, außer Hochdeutsch….

…ist bei Leibe nicht die einzige stolze Selbstbeschreibung unserer wackeren Häuslebauer aus dem Südwesten. Sprüche wie den eingangs zitierten, mit dem sie ihr Selbstbewusstsein vor sich her tragen wie ein anstürmendes Kavallerieregiment seine Standarte, haben sie zu ihrem eigenen Schutz offenbar auch bitter nötig. Denn dieses sympathische fleißige Völkchen ist leider mit Repräsentanten geschlagen, um die der Rest der Republik sie kaum beneidet. Ein Landesvater, der hinter bieder-bürgerlicher Fassade stets bedächtig schwäbelnd zu verbergen sucht, welch unappetitliche Politik seine Partei den Bürgern zumutet, denken wir etwa an die Implementierung des kompletten Gender-Wahnsinns in die Bildungspolitik, diverse Skandale um Banken und Benz. Und dann noch dieser Oettinger. Man hat noch den peinlichen Auftritt vor einigen Jahren in Berlin vor Augen, wo diese Leuchte der deutschen Politik ans Rednerpult trat, und in unfreiwillig kabarettreifer Art radebrechend englisch schwäbelte. Und das vor einem Publikum, dessen Muttersprache durchgängig Englisch war. Der Lacherfolg des umgehend ins Netz gestellte YouTube Videos hielt monatelang an. Das ganze paßt natürlich gar nicht zu seinem stets derartig griesgrämigen Gesicht, daß man bei seiner Betrachtung ernste Sorgen über den Gesundheitszustand dieses Ritters von der traurigen Gestalt aus der Merkel-Truppe haben muß. Sowohl der Magensäurespiegel als auch die Größe der Gallensteine scheinen sich in der Physiognomie dieses Herrn stets widerzuspiegeln. Und doch schafft er es, mit seinem seltsamen Humor sich selbst zu übertreffen. Jedenfalls war es bisher selbst in den Niederungen von Bierzeltreden nicht zu hören, daß ein Politiker öffentlich erklärte, er würde sich umgehend erschießen, wäre er mit einer namentlich genannten anderen Politikerin verheiratet. Intellekt und Charakter dieses Vollpfostens schließen es natürlich aus, daß er erkennt, sich daneben benommen zu haben und sich dafür womöglich zu entschuldigen.

Wir wünschen unseren schwäbischen Landsleuten den Humor, den man braucht, um solche Repräsentanten seines Stammes ertragen zu können.

Der 8. Mai 1945 – Die gespaltene Erinnerung

Wer sich zum 8. Mai 1945 äußert, der muß mit unterschiedlichen, teils sehr gegensätzlichen Reaktionen rechnen. Das gilt für jede öffentliche Äußerung zur jüngeren deutschen Geschichte. Soweit sich dies im Rahmen des wissenschaftlichen oder publizistischen Diskurses hält, ist das auch nicht nur normal, sondern zu begrüßen. Die Demokratie lebt davon, daß sachlich diskutiert wird. Indessen fällt es auf, daß die Debatte um historische Tatsachen und noch mehr ihre Bedeutung häufig, leider allzu häufig, nicht sachlich geführt wird. Vielmehr werden Äußerungen, die hinsichtlich der Faktendarstellung oder der Interpretation von Ereignissen nicht dem entsprechen, was man heutzutage den mainstream nennt, in aller Regel nicht sachlich diskutiert, sondern gewissermaßen als Ketzerei gebrandmarkt. Warum das so ist, soll an dieser Stelle nicht vertieft werden. Darüber wird derzeit viel geschrieben.

Es scheint notwendig zu sein, einmal grundsätzlich darzustellen, um was es mir geht. Zunächst einmal ist es völlig klar und muß deswegen nicht stets und ständig erneut dargestellt werden, daß der Nationalsozialismus neben dem Kommunismus eine der übelsten und menschenverachtendsten Ideologien war, die jemals auf dieser Erde vertreten wurden und leider auch für eine Zeit zur Herrschaft gelangt sind. Die monströsen Verbrechen Hitlers und seiner Gefolgsleute stehen wie ein Gebirgsmassiv beherrschend im Hintergrund eines jeden Bildes, das jene Zeit darstellt. Indessen spielen sich vor diesem Hintergrund, um im Bilde zu bleiben, eine Reihe von Dramen ab, die jedes für sich genau betrachtet werden müssen. Daraus erhellt, daß es eben keine Relativierung irgendeines vor dem Betrachter ablaufenden Ereignisses jener Zeit ist, wenn es ebenso wie ein anderes jener Ereignisse geschildert wird. Sie stehen nebeneinander. Mehr nicht.

Genau aus diesem Grunde kann es auch keine Hierarchie der Opfer geben. Das Schicksal des im KZ ermordeten jüdischen Kindes geht mir genauso nahe, wie das Schicksal des Kindes, das im Keller seines Elternhauses durch die Explosion einer amerikanischen Fliegerbombe getötet worden ist. Das Schicksal der italienischen Bäuerin, die als Sühnegeisel erschossen worden ist, geht mir ebenso nahe, wie das Schicksal des jungen deutschen Soldaten, den griechische Partisanen gezwungen haben sich nackt auszuziehen, um ihm dann die Kehle durchzuschneiden. Die Trauer der Eltern des gefallenen deutschen Soldaten ruft ebenso mein Mitgefühl hervor, wie die Trauer der Eltern des gefallenen britischen Soldaten. Das alles halte ich aber für derart selbstverständlich, daß es Im Zusammenhang mit der Schilderung und Bewertung eines historischen Ereignisses nicht eigens erwähnt werden muß. Vielmehr steht das immer im Hintergrund wie das eingangs als Metapher vorgestellte Gebirgsmassiv.

Hinzu kommt, daß jedenfalls in Deutschland im Zusammenhang mit der Schilderung und Bewertung von Ereignissen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges eine schlicht berichtende und nichts verschweigende Darstellung stets als relativierend oder verharmlosend diffamiert wird.

Allerdings halte ich es für notwendig, auch Ereignisse zu schildern, die für gewöhnlich in der Medienlandschaft nicht zu entdecken sind. Auch wenn sicherlich etwa die Zahl der Opfer des Holocaust oder der rassistisch motivierten Liquidierung von Soldaten und Zivilisten in Osteuropa überwiegt, kann eine seriöse Berichterstattung nicht darauf verzichten, auch Kriegsverbrechen der anderen Seite zu beschreiben. Denn die Wahrheit ist unteilbar. Es kann auch nicht darauf verzichtet werden, in jedem Einzelfall die Rechtslage zu untersuchen. Denn das Recht ist ein Wesensmerkmal der Zivilisation. Gerade die Rechtlosigkeit kennzeichnet Regime wie den Nationalsozialismus und den Kommunismus. Die Wirklichkeit kann nicht nur in schwarzer und weißer Farbe gemalt werden, vielmehr überwiegen die Grautöne.

Gerade weil die Verbrechen der Nazis in den gängigen Schilderungen der Zeit des Zweiten Weltkrieges gewissermaßen formatfüllend erscheinen, halte ich es nicht für notwendig, gewissermaßen zum 4322ten mal die gleiche Geschichte zu erzählen. Vielmehr halte ich es für notwendig, auch die weithin nicht bekannten Fakten ebenfalls vorzustellen. Denn wer sich für jene Zeit interessiert, der sollte auch die Chance haben, vollständig informiert zu werden. Nur dann kann er sich auch ein eigenes Bild machen. Nicht umsonst hat diese Internetseite den Untertitel „sapere aude – Habe den Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen“.

Ebenso wird es als revisionistisch oder gar geschichtsverfälschend angesehen, wenn an der alleinigen Kriegsschuld der Deutschen gezweifelt wird. Schon die Benennung von mitursächlichen Verhaltensweisen der Regierungen anderer Länder wird als unzulässige Verdrehung der Wahrheit angeprangert. Die Diskussion in der Sache wird erst gar nicht zugelassen. Selbst wenn lediglich die wirklich unvertretbare Argumentation zurückgewiesen wird, die Deutschen hätten, weil sie den Zweiten Weltkrieg vom Zaun gebrochen und den Holocaust durchgeführt hätten, in Gestalt der Flächenbombardierungen ihrer Städte und der Vertreibung und Ermordung ihrer Landsleute aus den östlichen Teilen ihres Landes nur die gerechte, zumindest erwartbare Strafe erhalten, wird das als Sünde wider den Anstand gewertet. Hatte denn das erwähnte Kind in der Bombennacht etwas mit Hitler zu tun? Und welche Schuld hatte die zu Tode gequälte und vergewaltigte Frau aus Ostpreußen?

Abgesehen davon, daß dies den betreffenden Autoren gegenüber – von Ausnahmefällen natürlich abgesehen – schlicht unanständig ist, wird damit auch die Chance vertan, sich in der Sache auseinanderzusetzen. Was mich betrifft, so bin ich für jede sachliche Kritik dankbar, weil sie grundsätzlich geeignet ist, mir neue Erkenntnisse zu vermitteln. Denn, wie unser höchstes Gericht einmal formuliert hat, ist es der wissenschaftlichen Arbeit – und dazu gehört die Beschäftigung mit der Geschichte ganz sicher auch – wesenseigen, stets neuen Erkenntnissen offen zu sein. Wissenschaft ist eben niemals etwas abgeschlossenes, sondern eine Sache, die von der Gewinnung neuer Erkenntnisse lebt. Denn sonst hätten wir es mit einem heiligen Buch zu tun und befaßten uns mit Religion. Das alles gilt auch außerhalb der universitären wissenschaftlichen Arbeit im Bereich der Publizistik. Willy Brandt hat das einmal prägnant in die Worte gefaßt: „Die Geschichte kennt kein letztes Wort.“ Bleiben wir also sachlich.