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Närrisches aus München

Die bayerische SPD bewegt sich zielstrebig auf die 10 %-Marke zu. Das führt nachvollziehbar zur Verzweiflung bei ihrer Führung. Dieser Gemütszustand ist offensichtlich nicht dazu angetan, klug und souverän zu agieren. Anders läßt sich der neueste Vorstoß ihres Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, eines Herrn Markus Rinderspacher, den man nicht unbedingt kennen muß, nicht erklären. Er drohte nun seinem Vornamensvetter Söder von der CSU mit einer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Der soll ihm untersagen, im Zusammenhang mit der Migrationskrise von „Asyltourismus“, „Belehrungsdemokratie“ und „Anti-Abschiebungs-Industrie“ zu sprechen.

Nun kann man dem Bayerischen Ministerpräsidenten nur beipflichten, wenn er auf den massenhaften Missbrauch des Asylrechts, den massenhaften Missbrauch der gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel in diesen Verfahren und auf die stets mit erhobenem Zeigefinger vorgetragenen Erklärungen linksgrüner Politiker und Journalisten zu Menschenrechten und Humanität hinweist. Er könnte hier durchaus noch heftiger vom Leder ziehen. Jedenfalls können sich die Bayern glücklich schätzen, daß sie nicht von Leuten regiert werden wie etwa dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten und Merkelknecht Daniel Günther, der erst jüngst in seiner Regierungserklärung salbaderte, Schleswig-Holstein bleibe weltoffen und tolerant. Man helfe eben Menschen in Not. Das ist ja gerade diese arrogante, ausgrenzende Attitüde, mit der all diese Gutmenschen, Richtigmeiner und Moralathleten sich über alle diejenigen erheben wollen, die in der massenhaften und unkontrollierten Zuwanderung keineswegs humanitäres Samaritertum, sondern eher unverantwortlichen politischen Moralismus erblicken.

Herrn Rinderspacher hat offensichtlich auch niemand gesagt, daß es in Deutschland ein verfassungsmäßig geschütztes Recht gibt, zu allem und jedem seine Meinung sagen zu dürfen, und zwar durchaus auch in drastischen Worten. So hat erst Ende Mai das Oberlandesgericht Dresden entschieden, daß eine sogenannte Nichtregierungsorganisation, die im Mittelmeer Migranten aus Seenot rettet, als „Schlepper“ bezeichnet werden darf (Az.: 4 U 217/18). Und diese Entscheidung ist, man glaubt es kaum, zugunsten von Pegida ergangen. Mit Beschluß vom 24.1.2018, Az.: 1 BvR 2465/13, hat es das Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt, einen in der DDR hingerichteten Regimegegner als „Terroristen und Banditen“ zu bezeichnen. Mit Beschluß vom 8.2.2017, Az.: 1 BvR 2973/14, hat das Bundesverfassungsgericht  es als von der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen, einen grünen Bundestagsabgeordneten anläßlich einer Demonstration als „Obergauleiter der SA-Horden“ zu bezeichnen. Betrachtet man sich also den Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht in Sachen Meinungsfreiheit abgesteckt hat, dann stoßen die inkriminierten Äußerungen des Bayerischen Ministerpräsidenten nicht einmal an dessen Grenzen. Wenn Herr Rinderspacher seine lächerliche Drohung wahr macht und vor  den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zieht, dann ist seine krachende Niederlage absehbar. Sie wird sicherlich von der CSU dann medial gehörig aufbereitet werden. Den Weg der SPD in Richtung 10 % wird das natürlich weiter ebnen. Und das wäre nicht einmal schade. Die Narrenkappe hat er sich jedenfalls schon lange vor dem Beginn der nächsten Faschingssaison aufgesetzt.

 

 

O sancta simplicitas!

Als der Reformator Johannes Hus am 6. Juli 1415 in Konstanz am Bodensee auf Geheiß der Vollversammlung des Konzils auf den Scheiterhaufen stieg, sah er eine Bauersfrau herbeieilen, die offenbar glaubenseifrig ihr Holzscheit dazulegte. O sancta simplicitas! – zu deutsch:  Oh heilige Einfalt! – soll er darob ausgerufen haben.

Angesichts der Berichte über einen angeblichen neuen Naziskandal in Deutschland kommt einem doch diese Szene in den Sinn. Ob die Einfältigkeit der beteiligten Politiker und Journalisten indessen heilig genannt werden darf, ist doch sehr zu bezweifeln.

Zunächst zu den Fakten. Der bis dahin nahezu in Vergessenheit geratene Schlagersänger Heino war von der Heimatministerin des Landes Nordrhein-Westfalen zu einem „NRW-Heimatkongress“ nach Münster eingeladen worden. Er sollte dort wie eine Reihe anderer Prominenter als „Heimatbotschafter“ vorgestellt werden. Heino ist in früheren Jahren unter anderem mit seinen Interpretationen deutscher Volkslieder bekannt geworden. Eine einschlägige LP aus dem Jahre 1981, betitelt  „Die schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandslieder“ schien ihm ein angemessenes Geschenk für die einladende Ministerin zu sein, zumal dieses Album auf dem Markt gar nicht mehr erhältlich ist. Die Ministerin nahm das Geschenk auch freundlich lächelnd an und ließ sich bei der Übergabe mit dem Sänger ablichten. Soweit eigentlich alles ganz normal.

Ganz normal? Eifrige Journalisten recherchierten, ergatterten ein Exemplar der LP und hörten es an. Und hörten, oh Schreck, „völkisches“ Liedgut. Unter anderem „Wenn alle untreu werden“. Weiteres nachforschen ergab, daß dieses Lied im Liederbuch der SS an prominenter Stelle, nämlich bereits als drittes nach Deutschlandlied und „Horst-Wessel-Lied“, Aufnahme gefunden hatte. Der Skandal war perfekt. Die Medienmeute fiel über die Ministerin und den Barden her. „Heino schenkt Heimatministerin Platte mit SS-Liedern“ schlagzeilte unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“, auch bekannt als „Prantlhausener Bote“, in der etwas gehässigeren Variante wegen ihrer Regierungsfrömmigkeit auch als „Süddeutscher Beobachter“. Es lohnt sich, den Artikel vom 22. März 2018 von der Internetseite der SZ zu zitieren. Verantwortlich dafür zeichnet ein Lohnschreiberlein namens Christian Wernicke:

Ina Scharrenbach erkannte zu spät, welch vergiftetes Geschenk ihr der Mann mit der dunklen Sonnenbrille und den allzeit blonden Haaren da überreichte. Nordrhein-Westfalens Heimatministerin lächelte sogar, als ihr Heino die LP mit den „schönsten deutschen Heimat- und Vaterlandsliedern“ am vergangenen Samstag beim ersten „NRW-Heimatkongress“ in Münster überreicht hatte. Nur, das Lachen ist der CDU-Politikerin vergangen. Spätestens, seit die Westdeutsche Zeitung eruierte, welches Liedgut auf dem Doppelalbum von anno 1981 ertönt. Nur einer der insgesamt 24 Titel – das „Steiger-Lied“– hatte überhaupt einen Bezug zum Bundesland. Vieles hingegen klang schrecklich großdeutsch .“Wenn alle untreu werden“ ist ein Gassenhauer aus dem „Liederbuch der SS“. Und mit „Flamme empor“ und „Der Gott, der Eisen wachsen ließ“ intonierte Heino da noch weitere Melodien, die einst die Nazi-Schergen gesungen hatten. Also muß Scharrenbach sich abgrenzen. „Sehr strikt“ verwahrt sich die 41-jährige Ministerin gegen jede Unterstellung, sie hege heimlich Sympathien für Nazi-Lieder. Oder gar für deren Ideologie. Das tut im Düsseldorfer Landtag ernsthaft zwar niemand. Aber die SPD-Opposition verlangte am Donnerstag per Kleiner Anfrage Auskunft, warum Scharrenbach beim Heimatkongress ausgerechnet Heino, dem Barden der schwarzbraunen Haselnuss, eine Bühne bot. Ihr Ministerium erklärt, man habe Heino genau wie 46 andere „Heimatbotschafter“ aus NRW eingeladen. Nur seien die meisten nicht gekommen. Heino jedoch kam, wurde von Scharrenbachs Haus prompt als „Überraschungsgast“ gefeiert und war Teil des Programms, mit Redezeit und Namensschild. Bisher hatte Scharrenbach sich stets bemüht, die Arbeit ihres Ministeriums gegen jeden Verdacht der Heimattümelei zu feien. „Heimat ist für alle da“, lautete ihr Motto, oder auch: „Heimat grenzt niemanden aus“. Also nicht Heino, den gebürtigen Düsseldorfer, aber eben auch nicht Zuwanderer und Ausländer. Der Heimatkongress zum Beispiel mit 520 meist ehrenamtlichen Teilnehmern hatte in einem Arbeitskreis engagiert nach Wegen für eine bessere Integration von Flüchtlingen gesucht. Heino und seine Lieder aus braunen Zeiten stellen diese Anstrengungen in den Schatten.

Nun ist „Wenn alle untreu werden“ ein Lied aus der Zeit der Befreiungskriege. Den Text schrieb der Dichter Max von Schenkendorf im Jahre 1814 und widmete es dem berühmten Freiheitskämpfer Friedrich Ludwig  Jahn, besser bekannt geworden als „Turnvater Jahn“. Es wurde schnell populär und fand zum Beispiel Eingang in das „Allgemeine Deutsche Kommersbuch“, das nun seit über 150 Jahren bei den Studentenverbindungen im deutschsprachigen Raum in Gebrauch ist und einen großen Teil der deutschen Volkslieder, allerdings auch speziellen Studentenlieder enthält. Tatsächlich fand es auch Aufnahme in das Liederbuch der SS. Als gewöhnlicher bundesrepublikanischer Journalist schafft man es dann auch, als Beleg für die Aufnahme des Liedes in das Liederbuch der SS das Foto eines aufgeschlagenen Allgemeionen Deutschen Kommersbuchs abzudrucken. So geschehen bei BILD. Für Menschen mit solider Halbbildung wie sie in den Redaktionen der Medien unseres Landes leider überwiegend anzutreffen sind, wie auch für Politiker vom Schlage einer Ina Scharrenbach genügt das schon, ein altes Volkslied als mit NS-Ideologie kontaminiert zu betrachten. Deswegen mußte die Frau Ministerin auch spontan so reagieren, wie sie reagiert hat und sich damit zu entschuldigen suchen, sie habe keine Gelegenheit gehabt, das Lied auf politische Korrektheit zu überprüfen, als der Sänger ihr die LP überreichte. Wäre die Dame hinreichend historisch gebildet und persönlich souverän, hätte sie zum Beispiel darauf hinweisen können, daß es mehr als 100 Jahre vor Gründung der SS entstanden ist, daß der Verfasser seines Textes, Max von Schenkendorf, gerade als Dichter der Freiheitskriege großes Ansehen genießt, weil er neben dem hier inkriminierten Text auch solche Liedtexte wie „Freiheit, die ich meine“ und „Todessehnen“ (vertont von Johannes Brahms) geschrieben hat. Nach ihm sind in Deutschland Schulen und Straßen benannt, zum Beispiel heißt ein Teil des Mittleren Rings in München Schenkendorfstraße. Die Frau Ministerin hätte auch in Erfahrung bringen können, wenn sie ihren Mitarbeitern einen entsprechenden Rechercheauftrag gegeben hätte, daß das inkriminierte Lied unter anderem auch die Erkennungsmelodie des „Nationalkomitees Freies Deutschland“ während des Zweiten Weltkrieges war. Es handelte sich dabei um deutsche Offiziere, die in sowjetischer Gefangenschaft ihre Kameraden an der Front dazu aufriefen, zur Roten Armee überzulaufen. Demgemäß ist es bisher noch niemandem eingefallen etwa deutsche Verbindungsstudenten mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, § 86a StGB, zu überziehen und ihre Kommersbücher zu beschlagnahmen.

Die Empörung bei der SPD konnte natürlich auch nicht ausbleiben. Die „Affäre“ um die alte Heino-Platte führte zu einer Anfrage im Landtag zu Düsseldorf. So hatte denn auch die SPD das mangelnde historische Wissen ihrer Führungsreige blamabel dokumentiert. Denn die wackeren Sozialdemokraten wissen offenbar nicht, daß auch ihre Parteihymne „Wenn wir schreiten Seit‘ an Seit'“ seinerzeit in den Liederbüchern von SA und SS stand. Der Text stammt übrigens von dem Dichter Hermann Claudius. Der hatte damals aber auch gedichtet: „Herr Gott, steh dem Führer bei, daß sein Werk das deine sei!“ Das Liederbuch der SPD wird jedoch ebensowenig als nationalsozialistisch kontamiert betrachtet, wie das der EKD. Da kann man immer noch das ebenfalls von Claudius getextete Weihnachtslied finden: „Wißt ihr noch, wie es geschehen?“

Der Vorgang zeigt beispielhaft, wie es um die Schulbildung in Deutschland bestellt ist. Die Politikerin Scharrenbach hat 1996 am städtischen Gymnasium in Kamen/Westfalen ihr Abitur abgelegt. Sie hat ersichtlich während ihrer Schulzeit, aber auch danach, über die deutsche Geschichte nur sehr wenig, und wenn, nur sehr Negatives gehört. Ob zum Unterrichtsstoff die Befreiungskriege gegen die napoleonische Besatzung Deutschlands gehört haben, muß in Zweifel gezogen werden. Aus dem Text des zitierten SZ-Journalisten folgt ebenfalls, daß dieses Produkt bundesdeutschen Schulwesens keine blasse Ahnung von der deutschen Geschichte hat, außer, daß ihm nachhaltig eingetrichtert worden ist, die historische Entwicklung in Deutschland sei zwangsläufig auf Hitler und den Holocaust zugelaufen und die Deutschen seien in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts in ihrer großen Mehrheit Nazis gewesen. In der Masse der Journalisten unseres Landes fällt er damit nicht auf. Im Grunde genommen sind Menschen wie Frau Scharrenbach und Herr Wernicke zu bedauern. Für ihre nicht nur lückenhafte, sondern zum Teil sogar falsche historische Bildung können Sie nichts. Vielmehr muß man sie als Opfer der bundesdeutschen Bildungspolitik nach 1968 betrachten. Die Konsequenz daraus kann nur sein, daß die Generation, die noch vor dieser Zeit historische und politische Bildung genossen hat, es als ihre Aufgabe begreift, die jüngeren Generationen aufzuklären. Das staatliche Bildungssystem wird es nicht tun. Und so werden wir wohl noch oft Äußerungen unserer Journalisten und Politiker mit dem Stoßseufzer kommentieren: „O sancta simplicitas!“

Die Volksverdummung schreitet voran

Am 15. März dieses jahres marschierten 30 Soldaten der Bundeswehr durch die Innenstadt von Potsdam. In Marschordnung, Fahnenträger voran, traditionelle Marschlieder auf den Lippen. Es handelte sich um eine Marschgruppe, die sich auf den Vier-Tage-Marsch im holländischen Nijmegen vorbereitete, und zwar im Rahmen ihres Dienstes. Der erwähnte Vier-Tage-Marsch findet heuer vom 17. bis 20. Juli unter großer internationaler Beteiligung statt. Seit 1909  wird er nun zum 102. Mal veranstaltet. Zum 61. Mal wird die Bundeswehr mit einer offiziellen Delegation vertreten sein, eben der, die durch Potsdam marschierte. Zu dieser internationalen militärischen Veranstaltung ist nachzutragen, daß sie ebenso beliebt wie körperlich anstrengend ist. Die erfolgreiche Teilnahme ist eine Leistung, die mit anderen extremen Ausdauerleistungen durchaus vergleichbar ist. Aus diesem Grunde hat die niederländische Königin vor vielen Jahren auch einen Orden, das Viertagekreuz, gestiftet. Es wird in verschiedenen Stufen verliehen und von Soldaten und anderen Uniformträgern als Auszeichnung getragen.

Die Marschformation wurde von einem Fregattenkapitän geführt. Soweit alles in bester Ordnung, sollte man meinen.

Indessen erschien das einigen „besorgten Bürgern“ der Stadt Potsdam nicht geheuer. Uniformen, Marschtritt, Marschlieder und die Deutschlandfahne vorweg – da konnte es sich nur um einen Aufzug von Rechtsradikalen handeln. Deswegen alarmierte man die Polizei, die auch gegen 14:15 Uhr mit blaulichtblinkendem Streifenwagen erschien und die Marschgruppe stoppte. Der Fregattenkapitän konnte das den Polizeibeamten natürlich leicht erklären. Man verabschiedete sich mit Handschlag voneinander. Für die Soldaten übrigens nichts neues, denn zwei Tage zuvor hatten sie das gleiche in Bernau bei Berlin erlebt.

Der Vorgang ist natürlich bizarr und grotesk. Aber er ist symptomatisch für den Zustand, in dem sich beträchtliche Teile unseres Volkes befinden. Ob intellektuelles Prekariat oder nur erfolgreich indoktriniert: offensichtlich werden von solchen Leuten nationale Symbole automatisch in einen rechtsextremen Kontext gestellt, um den sich Polizei, Staatsanwalt und Gericht zu kümmern haben. Man erinnert sich an einen ähnlich grotesken Vorgang am 29.11.2003. Am Schluß einer Demonstration in Lüneburg spielten die Teilnehmer einen Tonträger ab, von dem das Deutschlandlied in allen drei Strophen zu hören war. Die Teilnehmer sangen auch noch mit. Offenbar handelte es sich auch um eine Demonstration, die wegen eines gewissen Konfliktpotenzials die Anwesenheit der Polizei erforderte. Der Einsatzleiter der Polizei erklärte den verblüfften Teilnehmern, daß die Intonation des Liedes der Deutschen in allen drei Strophen den Straftatbestand des§ 86a StGB erfüllte, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Und das reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Praktisch sind diese Symbole solche des Nationalsozialismus wie das Hakenkreuz, die SS-Runen und anderes mehr. Die Polizei stellte dann den Tonträger sicher.

Auf den Widerspruch des einer Straftat nach § 86 a StGB beschuldigten Demonstranten hob das Amtsgericht Lüneburg mit Beschluß vom 15.12.2003, Az. NZS Gs 419/03 diese Beschlagnahme auf und ließ den Tonträger dem Beschuldigten zurückgeben. Zur Begründung führte es unter anderem in begrüßenswerter Klarheit aus:

„Die als Beschlagnahme anzusehende Sicherstellung entbehrt jeder Grundlage. Das Abspielen der deutschen Nationalhymne unterfällt nicht dem Straftatbestand des § 86a StGB. Das „Lied der Deutschen“ stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar, sondern ist die deutsche Nationalhymne, d.h. nationales Symbol, welches explizit in § 90a Abs. 1  Ziff. 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfungen gestellt wird. Auch der Text der ersten Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des § 86a StGB…. Die deutsche Hymne ist nach ganz einhelliger Meinung das „Lied der Deutschen“ mit dem Text von Hoffmann von Fallersleben und der Musik von Joseph Haydn… Seit der Entscheidung des Bundespräsidenten Heuss aus dem Jahre 1952 ist dies anerkannt und kaum bestritten….Weiter ist einheitlich anerkannt, daß aufgrund der Entscheidung des Bundespräsidenten bei öffentlichen Anlässen, d.h. bei staatlichen Akten der Bundesrepublik Deutschland, lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Text gesungen werden soll…Damit ist jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes oder der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen…Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, daß nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenkundig als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird.“

Ob es nun auf mangelnde politische Bildung, eine dürftige Intelligenz oder erfolgreiche linke Indoktrination oder all‘ das gleichzeitig zurückzuführen ist, daß Bürger und sogar Polizeibeamte – als Bürger des Freistaates Bayern ist man versucht zu sagen, natürlich aus Nordrhein-Westfalen – von den Symbolen unseres Staates nicht nur nichts wissen, sondern alles, was irgendwie traditionell deutsch aussieht, reflexhaft der sogenannten rechten Szene zuordnen, und damit zumindest als anrüchig, wenn nicht gar strafbar betrachten, wollen wir einmal dahinstehen lassen. Daß viele Bürger unseres Landes, darunter auch juristen, sogar solche in Verfassungsschutzämtern, nicht zwischen konservativ, patriotisch, rechts, rechtsradikal und rechtsextrem unterscheiden können, sondern alles miteineander vermengen und in den entsorgungspflichtigen politischen Sondermüll einsortieren, wundert da nicht mehr. Möglicherweise ist es auch erwünscht. Die mißliebige politische Konkurrenz kann man sich so leichter vom Leibe halten. Symptomatisch für den Geisteszustand der Deutschen in diesem beginnenden Jahrhundert ist es allemal.

Das Flaschenpfand zahlen wir natürlich auch

Nun wissen wir endlich, wer Grokonien in den nächsten zwei, drei oder vielleicht auch vier Jahren regieren wird. Das stimmt genauso wenig hoffnungsfroh, wie der Koalitionsvertrag. Der verheißt uns ja nun auch nichts anderes, als daß sich das Chaos vergrößern wird, und wir natürlich für all den Unfug, der da nun von unseren dummerweise gewählten Vertretern angerichtet werden wird, künftig noch mehr bezahlen müssen als zuvor.

Doch auch das Personal der neuen Bundesregierung läßt auf nichts Besseres hoffen.

Die Bundeskanzlerin selbst hat ja nach der Wahl 2017 erklärt, sie wisse wirklich nicht, was sie hätte anders machen sollen. Angesichts ihrer monströsen Fehlentscheidungen insbesondere in der sogenannten Flüchtlingspolitik ist das allein schon eine intellektuelle Bankrotterklärung.

Nicht besser kann auch die Beurteilung ihres künftigen Spitzenpersonals ausfallen.

Beginnen wir mit dem Außenminister. Das Zensurministerlein rückt also auf und soll Deutschland diplomatisch vertreten. Bisher hat noch niemand behauptet, Heiko Maas habe von Außenpolitik auch nur einen blassen Schimmer. Doch ist das unwichtig angesichts seiner Meriten als Oberzensor der Republik. Auch historisch gibt es da ein Vorbild. Schließlich war Fürst Metternich ja auch Außenminister. Gleichzeitig unterdrückte er die Meinungsfreiheit in einem Ausmaß, das erst von den Diktaturen des 20. Jahrhunderts übertroffen werden sollte.

Nicht selten gilt in der Politik auch Unfähigkeit als Qualifikation für hohe Ämter. In Gestalt der Großinquisitorin Ursula von der Leyen zeigt sich das erneut eindrucksvoll. Ihr ist es ja schließlich gelungen, im Laufe ihrer ersten Amtszeit das innere Gefüge der Bundeswehr mit ihrem Exorzismus nachhaltig zu zerstören und gleichzeitig infolge ihres völlig fehlenden Verständnisses für die Belange einer Armee auch deren Einsatzbereitschaft auf null herunterzufahren. Und das liegt nicht nur an dem fehlenden, nicht einsatzfähigen oder schlicht technisch nicht tauglichen Gerät. Panzer die nicht fahren, Flugzeuge die nicht fliegen, Schiffe die nicht auslaufen können, alles das war vor ihrer Amtszeit jedenfalls in diesem Umfang nicht bekannt. Die Verteidigungspolitik ist ja auch Bestandteil der Außenpolitik. Als Repräsentanten unseres Landes nach außen werden neben der Bundeskanzlerin auch der Außenminister und die Verteidigungsministerin wahrgenommen. Dieses Trio infernal wird international alles mögliche tun, nur nicht das Ansehen Deutschlands mehren.

Zieht man weiter in Rechnung, daß auf dem Sessel Ludwig Erhards nun in Gestalt von Peter Altmaier die Knallcharge einer Hofschranze Platz nehmen wird, rundet sich das Bild (auch im Wortsinne) nur ab. Über die übrigen Ministerdarsteller muß dann auch kein Wort mehr verloren werden.

Avanti dilettanti!

 

Noch ein fauler Apfel

Neue Parteien tun sich schwer damit, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden. Erschwert wird dies durch den allerdings durch nichts zu ersetzenden demokratischen Vorgang der Kandidatenauswahl. Delegierte können nicht alles wissen, Delegierte sind gelegentlich auch unqualifiziert. Bei Urwahlen durch die Parteibasis gilt das alles vermehrt. Und so können dann Leute wie Gereon, Höcke, Maier und ähnlich fragwürdige Figuren Parlamentsmandate erringen. Dazu muß man nach Kenntnis von einigen seiner Rundmails an welchen Personenkreis auch immer nun auch den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, Peter Boehringer, rechnen. Nach unwidersprochenen Presseberichten hat er im Januar 2016 die Bundeskanzlerin als „Merkelnutte“ und „Dirne der Fremdmächte “ bezeichnet und dies als „einzig angemessene Sprache gegen Merkel“ verteidigt.

Eine Entschuldigung oder auch nur eine Distanzierung, geschweige denn die Einleitung rechtlicher Schritte gegen den Spiegel und andere ist ausgeblieben. Vielmehr kam nur eine Einlassung, die man als tölpelhaft qualifizieren muß. Er könne in seinem Archiv nur eine „weniger scharfe Fassung“ finden. Deren Wortlaut teilt er indessen nicht mit. Auch sei die Mail, falls er doch die beleidigende Version versandt habe, nur an einen ganz kleinen Personenkreis gegangen. Öffentlich würde er solche Worte nicht benutzen. Mit einer solchen Einlassung kommt man bei Gericht nicht weit. Sie wird als nur notdürftig abgeschwächtes Geständnis gewertet. Damit sind wir im übrigen beim Strafgesetzbuch. Natürlich handelt es sich hier nicht nur um eine geschmacklose Ungehörigkeit, mit der er sich beim politischen Pöbel eingereiht hat, sondern auch um ein Vergehen der Beleidigung nach § 185 StGB. Daß der Vorgang (noch) nicht Gegenstand eines Strafverfahrens ist, mag daran liegen, daß es sich dabei um ein Delikt handelt, das nur auf Antrag der Verletzten, wie das juristisch korrekt heißt, verfolgt wird, und es der Bundeskanzlerin wahrscheinlich zu dumm ist, sich mit so etwas zu befassen. Verjährt ist die Straftat noch nicht, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB.

Normalerweise ist ein solcher Politiker nicht tragbar. Die Führung seiner Partei müßte ihn, notfalls auch öffentlich, drängen, sein Bundestagsmandat niederzulegen. Die AfD, um die es hier geht, wäre gut beraten, dies zu tun. Angesichts des peinlichen Herumhampelns Boehringers nach der Aufdeckung seiner unsäglichen Äußerungen kann man leider nicht erwarten, daß er Manns genug ist, die einzig mögliche Konsequenz des Rücktritts, verbunden mit einer klaren Entschuldigung, zu ziehen.

Es ist auch nicht der Ansatz einer Entschuldibarkeit oder auch nur des Verständnisses für dieses Verhalten möglich. Boehringer ist ja nicht etwa einer der grobschlächtigen, ungebildeten Schreihälse, die man bei Demonstrationen, nicht nur im rechten, sondern auch im linken Spektrum antrifft, und deren Existenz man achselzuckend hinnehmen muß, wie andere Widrigkeiten auch. Der Mann ist Akademiker, beruflich hoch qualifiziert und erfolgreich. Leider finden bei ihm aber auch krude Verschwörungstheorien ein offenes Ohr. Damit schließt er sich selbst aus dem Kreis derjenigen aus, mit denen man ernsthaft diskutieren kann.

Seine Partei wird sich wohl oder übel einem gründlichen und schmerzhaften Reinigungsprozeß unterziehen müssen. Das ist eben bei politischen Neulingen der Normalfall. Ein Blick in die frühen Jahre der Grünen ist da lehrreich.

Deutschland wird den Grokodilen vorgeworfen

Der Aschermittwoch hat in diesem Jahr bereits vor Weiberfastnacht, fettem Donnerstag und wie dieses Karnevalsgroßereignis in Deutschland sonst noch heißt, stattgefunden. Nach der Präsentation des Koalitionsvertrages am vergangenen Mittwoch, dem 7.2.2018, stellten sich jedenfalls bei vernünftigen Leuten in diesem Lande Kopfschmerzen ein, wie sie sonst nur nach durchfeierten Karnevalstagen am Aschermittwochmorgen auftreten können.

Die Europabesoffenheit der Spitzenpolitiker unseres Landes hat inzwischen einen Promillewert erreicht, dem mit den üblichen Ausnüchterungsmaßnahmen schon nicht mehr beizukommen ist, sondern den alsbaldigen Exitus des Patienten befürchten läßt. Zu Recht schreiben Kommentatoren, daß damit das deutsche Finanzministerium auch gleich in einen Flügel des Eliseepalastes in Paris verlegt werden kann, mit Rohrpostanlage nach Brüssel, versteht sich. Deutschland wird die Schulden der süd- und südosteuropäischen Pleitestaaten bezahlen, und zwar ohne daß zuvor sein Parlament gefragt werden muß. Brüssel kann viel mehr direkt in die Brieftaschen der Deutschen greifen, natürlich nur in die, deren Besitzer zum Bruttosozialprodukt beitragen. In die Brieftaschen der anderen, der euphemistisch sozial Schwachen genannten, von den Armutsflüchtlingen ganz zu schweigen, darf der fleißige deutsche Michel noch selber zahlen.

Wer angesichts der Beteuerungen vor allem der Bundeskanzlerin und der CSU darauf gehofft hatte, daß die neue Bundesregierung der massenhaften und unkontrollierten Einwanderung vor allem von Armutsflüchtlingen endlich einen Riegel vorschieben würde, der reibt sich erst recht die Augen. Nicht weniger, sondern mehr scheint das Motto zu sein. Alexander Wendt analysiert das in erschreckender Deutlichkeit heute auf Publico. Wenn das die künftige deutsche Politik sein wird, dann kommen wir vom Regen in die Traufe. Lesenswert!!

Darf man schon die geschäftsführende Bundesregierung getrost als Gruselkabinett bezeichnen, so steht uns nun eine nicht für möglich gehaltene Steigerung ins Bizarre bevor. Drohte noch bis heute Mittag die Übernahme des Auswärtigen Amtes durch den Riesenpolitiker aus Würselen, so darf zur Stunde gerätselt werden, welche Flasche von der Reservebank der SPD nun auf dieses Spielfeld darf. Daß monströse Unfähigkeit weiterhin das Auswahlkriterium für die Funktion des Verteidigungsministers sein wird, ist ebenso erschütternd wie die Weiterverwendung des Zensurministerleins mit mäßigen juristischen Fähigkeiten, jedoch ausgeprägtem Hang zur Rechtsbeugung. Die Weiterverwendung von Hofschranzen wie Altmaier und Klimafetischistinnen wie Hendricks rundet das Bild nur ab.

Wo ist mein Aspirin?!

Kulturbanausen

Ob man  die Posse um das inzwischen wohl bekannteste Gedicht des bislang in der Allgemeinheit wenig bekannten Poeten Eugen Gomringer schlicht und einfach als weiteren Beleg für den Niedergang von Kultur und Geistesleben in Deutschland einordnen soll, oder ob man daraus weitergehende Schlüsse ziehen muß, ist durchaus überlegenswert. Zunächst einmal die Fakten. Eine der insgesamt 49 Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sagen wir einmal, weiteren Bildungseinrichtungen mit akademischer Ambition in Berlin hatte im Jahre 2011 dem Dichter Eugen Gomringer für dessen nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegebenes Gedicht einen Preis verliehen und es im spanischen Originaltext auf einer Fassade weithin sichtbar anbringen lassen:

Alleen/Alleen und Blumen//Blumen/Blumen und Frauen//Alleen/Alleen und Frauen//Alleen und Blumen und Frauen und/ein Bewunderer

Nun hat man  fünf Jahre später  im Kreis der “ Studierenden “ festgestellt, daß dieses Gedicht nicht nur eine “ klassische patriarchalische Kunsttradition“ reproduziere, sondern zudem “ unangenehm“ an die alltägliche sexuelle Belästigung von Frauen erinnere. Nach intensiven Debatten hat die Hochschule nun beschlossen, das Gedicht übermalen zu lassen. Dies ungeachtet der Kritik des Dichters, der dies mit Recht als einen Eingriff in die Freiheit von Kunst und Poesie bewertet hat. Einen Akt der Zensur, beruhend auf  Gender-Theorien und aus seiner Sicht mißverstandener political correctness.

Wer sich die deutsche Hochschullandschaft näher anschaut, natürlich auch einmal einen Blick auf die Website der Alice-Salomon-Hochschule wirft, der kann über den Vorgang nicht überrascht sein. Es handelt sich bei dieser Einrichtung um eine Fachhochschule, an der man Sozialarbeit und verwandte Fächer studieren kann. Benannt ist sie nach einer Feministin und Frauenrechtlerin, die sich durchaus um die Ausbildung und Bildung junger Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts verdient gemacht hat, wobei sie klar dem sozialistischen Milieu zuzuordnen ist.  Die Hochschule gehört  mit etwas über 3.000 Studenten zu den kleineren in Berlin. Ihr Leitbild formuliert die Alice-Salomon-Hochschule  unter anderem so:

“ Gender Mainstreaming und Antidiskriminierungsarbeit sind wichtige Bestandteile des Hochschulalltags. Ein Diversity Konzept, das der Förderung der gleichberechtigten und gleichgewichtigen Teilhabe aller Hochschulangehörigen gerecht wird, ist selbstverständlich. Um der gesellschaftlichen Vielfalt gerecht zu werden, verfolgt und entwickelt die ASH Berlin differenzsensible Ansätze in Forschung, Lehre und Praxis und stärkt die Repräsentation und Partizipation ethnischer Minderheiten bei den Studierenden, Lehrenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule.“

Wo solch verquastes Geschwurbel zum Programm erhoben wird, ist für Kultur, Tradition und Wissenschaft im Sinne von evidenzbasierter Erkenntnis kein Raum. Es ist daher nur folgerichtig, wenn derartige akademische Laberzirkel die Unvereinbarkeit von Kultur und Gender Mainstreaming feststellen, und diesen Widerspruch dadurch auflösen, daß die Kultur dann eben weichen muß. Man reiht sich dort ein, wo man hingehört, bei den Banausen. Nach der Definition im Duden also bei den Menschen ohne Kunstsinn oder auch Spießbürgern.

Man könnte dieses Milieu im Grunde genommen mit seinen zerebralen Blähungen in den Institutsräumen allein lassen. Doch leider werden dort Absolventen produziert, die dann die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen übernehmen. Wer nach den Ursachen für das katastrophale Bildungsniveau unserer Jugend sucht, der wird hier fündig.

Die kleine Stadt Rehau in Oberfranken, in der Eugen Gomringer seit langem wohnt, hat nun beschlossen, sein wirklich schönes Gedicht an der Fassade eines städtischen Anwesens anbringen zu lassen. Hier in Bayern, wo nicht nur die Luft besser ist, als in Berlin, findet wahre Kunst ihren natürlichen Platz. Im Milieu des politisch korrekten Geschwätzes indessen ist sie deplaziert.

Der Unfähigkeitsnachweis

An dieser Stelle habe ich  mehrfach über unser Zensurministerlein berichtet. Auch habe ich mich ausführlich mit seinem Meinungsfreiheitsbeschränkungsgesetz befaßt. Daß ich mit dieser harschen Kritik nicht alleine stehe, zeigt der nachstehend wörtlich übernommene Beitrag von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations-und Medienrecht an der Uni Münster. In der verbreitetsten deutschen juristischen Fachzeitschrift NJW schreibt er unter der Überschrift “ Sperrchaos“.

Was macht man, wenn man als Justizminister am Ende seiner Amtszeit feststellt, dass wenig geklappt hat, dass kaum Gesetze in Kraft getreten, keine visionären  Regulierungsansätze mit dem eigenen Namen verbunden sind? Was macht man, wenn man noch nicht einmal richtig angehört wird und bei Treffen von den Stakeholdern die kalte Schulter gezeigt bekommt? Man zimmert in letzter Sekunde noch schnell ein Gesetz zusammen und gibt ihm einen unsinnigen, unaussprechlichen Namen: Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Dieses Gesetz peitscht man dann in letzter Sekunde durch das Parlament, gegen den Widerstand der symbolisch angehörten Experten und gegen den der Fraktionen (die dem armen Minister aus politischen Gründen mitleidsvoll dann doch noch “ sein“ Gesetz möglich machen). Zum Anfang des Jahres ist dieses „NetzDG“ in Kraft getreten, und schon wenige Tage nach dem Jahreswechsel sorgte es für Ärger.

Was soll Facebook nun sperren und was nicht? Darf die AfD gehässige Bemerkungen über Ausländer bei Facebook lancieren? ist vielleicht sogar ein alter Tweet des Justizministers selbst von der Vorabkontrolle betroffen? Dabei war die Anfangsidee so gut, so einfach und klar. Man nehme vor allem Facebook und verpflichte das arrogant wirkende US-Unternehmen endlich dazu, von seinen amerikanischen Vorstellungen über Meinungsfreiheit abzurücken und sich dem deutschen Strafrecht zuzuwenden. Dann verpflichte man es, strafrechtlich relevante Äußerungen im Wege der Vorabkontrolle von sich aus zu sperren, und hänge daran eine sehr hohe Bußgeldsanktion.

Leider hatte man im Justizministerium die Details des Gesetzes nicht bedacht. Die Europäische Kommission hatte nach einer internen Anmeldung des Justizministeriums dezent darauf hingewiesen, dass der Vorstoß aus Deutschland wohl nicht mit der E-Commerce- Richtlinie übereinstimmt, die eine Haftung von Hostprovidern erst ab Kenntnis und offenkundiger Rechtswidrigkeit bejaht. Brüssel wies auf solche Bedenken hin; ein Vertragsverletzungsverfahren will man aber dort erst in die Wege leiten, wenn die Irrungen und Wirrungen der deutschen Bundestagswahl vorbei sind. Kommt ein solches Verfahren, wird das Gesetz vor dem EuGH keinen Bestand haben. Er hat schon mehrfach eine Vorabkontrolle durch den Hostprovider als nicht rechtskonform angesehen.

Noch größere Unbill droht, wenn Karlsruhe eingeschaltet wird. Mit höchster Sicherheit wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt werden, nach dem auch Verfassungsrichter öffentlich zu bedenken gaben, dass angesichts des komplizierten Wortlauts der strafrechtlich relevanten Prüfungspflichten drohe, dass Facebook im Zweifel viel zu viel und viel zu früh sperre. Derzeit bedarf es eines Gerichtsverfahrens durch viele Instanzen hindurch, um etwa die Frage einer Strafbarkeit wegen Volksverhetzung zu klären. Der Nutzer kann jetzt zwar Buttons drücken, wie “ Hass schürende/verfassungswidrige Inhalte“, “ Gewalt/Bedrohung/Aufforderung zu Straftaten“ oder “ Beleidigung/üble Nachrede“.

Doch wie will er selbst entscheiden, welchen Knopf er drücken soll? Und wie soll Facebook das mithilfe einiger Juristen in der neu geschaffenen Kontrollabteilung binnen 24 Stunden prüfen? Wird Facebook nicht dem Grundsatz anhängen “ in dubio pro Sperre“? Man hätte genug Alternativen gehabt, wenn man sich an den Vorgaben aus Brüssel orientiert hätte und eine Prüfungspflicht ab Kenntnis und offenkundiger Rechtswidrigkeit bejaht hätte. Dazu hätte man keines Gesetzes bedurft, sondern nur das Telemediengesetz und die dortigen Haftungsnormen konsequent mithilfe der Rechtsprechung durchsetzen müssen. Aber so macht man keine glänzende Politik als Bundesjustizminister, der eben neue Gesetze braucht.

Angesichts des sich abzeichnenden Sperrchaos fragt man sich, was das Gesetz nun bringen soll, und vor allem, wie viel das kostet. Facebook hat in Berlin und Essen insgesamt 1700 Leute zur Kontrolle angestellt. Ähnlich hat man das Personal im Bundesamt für Justiz aufgestockt. Niemand ist mit dem Gesetz zufrieden – nicht im Ministerium, nicht in der SPD, nicht in der CDU, nicht bei der FDP und den Grünen, nicht in der alten Regierung. (Anmerkung des Verfassers: von der AfD erst gar nicht zu reden). Nur einer bleibt stur: Heiko Maas vertritt als einsamer Recke sein von ihm geliebtes Gesetz. Und wie es aussieht, wird er der Einzige bleiben.

Diese Ausführungen sind für einen Juristen, einen Hochschullehrer zumal, außerordentlich deutlich, vor allem was den Sprachgebrauch aangeht. Mit anderen Worten: der Professor schlägt dem Minister sein Gesetz um die Ohren. Wir Wähler sollten uns merken, wer eine solche Null mit einem Ministeramt ausgestattet hat.

Geht’s noch?

Spiegel-Leser wissen mehr. Mit diesem Werbespruch betrieb die Arroganzpostille aus Hamburg jahrzehntelang Leserwerbung. Das intellektuelle Lieschen Mueller der sechziger und siebziger Jahre kaufte denn auch brav jeden Montag das Blatt, um es nach bewußter Lektüre und unbewußter Indoktrination mit der Gewißheit aus der Hand zu legen, intellektuell doch dem gemeinen Volk überlegen zu sein. Nun sollten wir eigentlich schon immer wissen, daß Werbung die kommerzielle Ausprägung der Lüge ist. Indessen weiß der Spiegel-Leser morgen tatsächlich mehr.

In der Ausgabe 3/2018 berichtet „dieses Blatt“ (O-Ton Herbert Wehner, wer kennt ihn noch?) über einen an sich unglaublichen Vorgang. Die Europa-Parlamentarier haben einer Gesetzesinitiative zur Reform der sogenannten Dublin-Regeln zugestimmt. Dieser läuft darauf hinaus, daß Familienangehörige, und das sind bei Leibe nicht nur Vater, Mutter und Kinder, aus den Herkunftsländern der Asylsuchenden und sonstigen Migranten dorthin einreisen können sollen, wo ihre Angehörigen angekommen sind. Mit Masse also nach Deutschland.

Und diesem Irrsinn haben die Europapolitiker von Union und SPD im EU-Parlament zugestimmt. Jedenfalls einigen ihrer Kollegen im deutschen Parlament wird es dabei mulmig. Der Spiegel zitiert den Innenstaatssekretär Ole Schröder: „Wenn jeder der über 1,4 Millionen Menschen, die seit 2015 in Deutschland Asyl beantragt haben, zur Ankerperson für neu in der EU ankommende Schutzsuchende wird, reden wir über ganz andere Größenordnungen als bei der Familienzusammenführung.“ Die Innenexperten der Union weisen ferner darauf hin, daß nach den Vorschlägen des Europaparlaments „faktisch die bloße Behauptung einer Familienverbindung ausreichen“ soll. „Im Ergebnis wäre ein Mitgliedstaat, in dem sich bereits zahlreiche ‚Anker-Personen‘ befinden, für weitreichende Familienverbände zuständig.“ Naja, die Kopfzahlen von sogenannten Familienverbänden aus dem Orient erreichen regelmäßig die Stärke von Kompanien.

Nimmt man hinzu, daß die Bundesregierung auf Anfrage eines Parlamentariers der AfD zugegeben hat, daß seit 2015 ca. 45.000 Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und sonstige Migranten, selbstverständlich ohne eingehende Prüfung ihrer Personalien und valide Überprüfung ihrer angeblichen Gefährdung oder Verfolgung auf Veranlassung der Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen worden sind, dann wird der Wahnsinn kaum noch größer. Wir machen es halt den Leuten, die es sich hier in unseren sozialen Hängematten bequem machen wollen, nur ein bisschen leichter. Statt unbequem im vollgepferchten Laderaum eines Kleintransporters, wofür man an den Schlepper auch noch Tausende von Euro zahlt, nach Deutschland zu kommen, wird man nun komfortabel eingeflogen.

Es fällt sehr schwer, dahinter keine Strategie zu sehen, die auf die Verwirklichung der Träume von Katrin Göring-Eckardt hinausläuft: „Dieses Land wird sich verändern. Und es wird sich ziemlich drastisch verändern. Und es wird ein schwerer Weg sein und es wird anschließend kein besseres Land mehr sein. Es wird vielleicht überhaupt kein Land mehr sein, so wie wir heute dieses Land denken und wie es Generationen vor uns gedacht haben.“ Wir wissen, daß KGE sich darauf freut. Ich selbst sehe da schon deswegen keine Strategie, weil ich der Masse unserer Politiker gar nicht zutraue, so etwas wie irgendeine Strategie zu verfolgen. Ich sehe nur Dummheit und parteipolitisches Taktieren in der Filterblase der politischen Welt.

Was ist zu tun? Wer kann, der muß seine örtlich zuständigen Politiker, ob er sie nun gewählt hat oder nicht, auf diesen Skandal ansprechen. Das mindeste ist jedoch, die Politiker der Parteien, die uns nun erneut mit einer sogenannten GroKo beglücken wollen, auf keinen Fall mehr zu wählen. Wer angesichts dieses Vorhabens der Europäischen Union noch von einer Vertiefung der EU faselt, und wer in einem sogenannten Sondierungspapier vom 12. Januar 2018 von jährlichen Zuwanderungszahlen in der Größenordnung von lediglich 180.000-220.000 daherschwätzt, der ist entweder unfähig, oder er streut den Wählern bewußt Sand in die Augen.

Unseren Politikern sollte man darüber hinaus empfehlen, hin und wieder ein Geschichtsbuch zur Hand zu nehmen. Da liest man dann etwas über einen Sturm auf die Bastille oder auf den Winterpalast in Sankt Petersburg. Vielleicht fördert solche Literatur die Einsicht oder generiert sogar Vernunft.

Die Armutslüge und das gelobte Land

Einer der beliebtesten politischen Kampfbegriffe unserer Zeit ist die Armut. Landauf, landab predigen Politiker, Journalisten und Kirchenvertreter, daß nicht nur in unserem Land, sondern vor allem weltweit die Armut immer mehr um sich greift. Natürlich soll das den ordentlich bis gut verdienenden Teil der Bevölkerung, der dieses Einkommen regelmäßig nicht im Lotto gewinnt, sondern durch fleißige und qualifizierte Arbeit erzielt, dazu bewegen, doch bitteschön mehr abzugeben. Sei es direkt über Steuern und sonstige staatliche Abgaben, sei es über Spenden und Zuwendungen. Das schlechte Gewissen wird mit glühenden Kohlen in Form von vorwiegend rührseligen, und nur selten seriös recherchierten Artikeln und Fernsehsendungen überhäuft, damit die Bereitschaft zum Zahlen und der Altruismus überhaupt gefördert wird. Das gilt in verstärktem Maße natürlich für Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge, Wirtschaftsflüchtlinge, kurzum „Schutzsuchende“ aller Art, auch wenn es sich bei Lichte betrachtet keinesfalls um wirklich arme Menschen handelt, die man daher zutreffend besser als Versorgungssuchende bezeichnen muß.

Die gängige Armutsdefinition ist deswegen auch die relative Armut, die nach den Regeln der OECD ermittelt wird. Danach ist arm, wer weniger als 60 % des mittleren Durchschnittseinkommens (Median) in seinem Land zur Verfügung hat, sei es aus Arbeitseinkommen, Vermögen, Renten oder sonstigen Zuwendungen wie auch etwa der Sozialhilfe. Der offensichtliche Nachteil dieser Definition besteht darin, daß zum einen die Zahl der Armen immer gleich bleibt, egal wie hoch das durchschnittliche Einkommen ist. Zum anderen darin, daß dies nichts über die wirklichen Lebensverhältnisse aussagt. Vereinfacht gesagt: ein Armer in einem reichen Land lebt im Verhältnis zu einem Armen in einem armen Land doch in Saus und Braus.

Aussagekräftig indessen ist die Definition der absoluten Armut. Die Weltbank definiert sie dahingehend, daß ein Einkommen von weniger als 1,90 $ pro Tag absolute Armut bedeutet. Bei diesem Ansatz wird die Kaufkraft des US-Dollars in lokale Kaufkraft umgerechnet. D.h., daß extrem arme Menschen nicht in der Lage sind, sich täglich die Menge an Gütern zu kaufen, die in den USA 1,90 $ kosten würden. Das ist nach der Weltbank das Überlebensminimum. Um die Vergleichbarkeit mit der Lebenssituation in Deutschland herzustellen, rechnen wir das in Euro um und kommen auf 1,58 € pro Tag.

Betrachten wir nun das Durchschnittseinkommen in ausgewählten Ländern in Statistiken wie sie z.B. von der Weltbank für 2014 veröffentlicht werden:

Deutschland:      132,34 €/Tag

Irak:                       17,80 €/Tag

Marokko                  7,17 €/Tag

Nigeria:                   6,13 €/Tag

Algerien:                 5,93 €/Tag

Syrien:                    3,74 €/Tag

Kongo:                    1,07 €/Tag

Afghanistan:          0,77 €/Tag

im Vergleich dazu betrachten wir, welche Leistungen Asylbewerber, Kriegsflüchtlinge und auch zu Unrecht in unser Land eingereiste Personen, selbst wenn sie keinerlei Papiere haben und gar nicht feststellbar ist, wer sie sind, vorher sie kommen warum sie kommen, in Deutschland erhalten. Die durchschnittlichen Kosten pro Person liegen bei mehr als 1.000,00 € im Monat. Darin enthalten sind die Kosten für Unterkunft, medizinische Versorgung und zum Beispiel Beschulung der Kinder wie auch Sprachkurse für Erwachsene. Davon werden bar ausgezahlt pro Person durchschnittlich 354,00 €. D.h., durchschnittlich erhalten diese Leute täglich Leistungen und Bargeldzahlungen in Höhe von 33,34 €. Davon in bar täglich 11,80 € bei freier ärztlicher Versorgung und kostenloser Unterkunft, vielfach noch mit Verpflegung.

Man vergleiche das einmal mit oben aufgelisteten Durchschnittseinkommen in einer Reihe von Ländern, aus denen diese Leute kommen oder auch nur zu kommen vorgeben. Und man vergleiche das mit der absoluten Armutsgrenze von 1,58 €/Tag. Wenn wir also diese Menschen nur vor der absoluten Armut bewahren wollten, dann wären Aufwendungen in Höhe von 1,59 €/Tag, also 47,70 €/Monat ausreichend. Allerdings würde dann kaum noch jemand hierher kommen. Insbesondere nicht junge Männer, die ihre Eltern und Geschwister zu Hause lassen, hier aber behaupten, dort könne man wegen Krieg und Verfolgung nicht leben, auf der anderen Seite aber darum betteln, mit der Familie zusammengeführt zu werden, selbstverständlich hier, wo das Leben doch so leicht ist, und anstrengungslos Einkommen in vielfacher Höhe dessen erzielt wird, das zu Hause häufig nicht einmal mit schwerer Arbeit verdient werden kann. Doch dem deutschen Gutmenschen wird immer wieder das Bild des Heiligen Martin vor Augen geführt, der seinen Mantel hälftig teilt, um den Bettler vor der Kälte zu schützen. Doch hat er auch seinen monatlichen Sold als römischer Offizier mit dem Bettler geteilt? Davon spricht die fromme Legende nichts. Der deutsche Simpel aber fällt darauf herein und läßt sich von Politikern, Journalisten und Kirchenvertretern sein sauer verdientes Geld aus der Tasche ziehen, während die Schulen in unserem Land verrotten, die Wohnungsmieten unerschwinglich werden(allerdings nicht für „Flüchtlinge“, die bekommen sie ja umsonst), und die Kriminalität in atemberaubenden Tempo ansteigt. Ach ja, für all‘ die erwähnten Zeigefingerheber und Mildtätigkeitsprediger sind das ja nur „Hatespeech“ und „Fakenews“.

Wer tatsächlich selber denkt, dem bleibt leider nur, die Faust in der Tasche zu ballen oder seine Gedanken anderen mitzuteilen, auf daß auch sie künftig wenigstens mit dem Wahlzettel daran gehen, eine Änderung der Zustände in unserem Lande herbeizuführen, damit es nicht länger zu Recht als Absurdistan verspottet wird.