Über den nur als unsäglich zu bezeichnenden globalen Migrationspakt habe ich mich an dieser Stelle schon geäußert. Mehr zu sagen, ist müßig. Ulrich Vosgerau hat sich dazu rechtswissenschaftlich in seinem Gutachten für die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag geäußert. Stefan Aust und Helmar Büchel haben sich jüngst in der WELT umfassend und kenntnisreich mit diesem angeblich unverbindlichen Vertrag – ein Widerspruch in sich wie der berühmte schwarze Schimmel – befaßt. Natürlich ist der Pakt – das lateinische Wort für Vertrag – verbindlich, nämlich politisch verbindlich, wie Aust und Büchel zutreffend erläutern. Und das führt unweigerlich zur Implementierung aller Verpflichtungen dieses Papiers in die Gesetzgebung und Rechtsprechung der Teilnehmerstaaten. Man kann absolut sicher sein, daß Deutschland sich in der Bereitwilligkeit, jede dieser Verpflichtungen in nationales Recht umzusetzen, von niemanden übertreffen lassen wird, vielmehr über den Text dieses Abkommens noch hinausgehen wird. Denn alles, was von internationalen Organisationen kommt, ist für deutsche Politiker und ihre medialen Steigbügelhalter Gottes Wort, soweit sie religiös sind. Die meisten von Ihnen sind es nicht, doch auch sie begrüßen alles, was von dort kommt, mit nachgerade orgiastischen Lustschreien.
Doch reizt der Sachverhalt dazu, sich einmal Gedanken darüber zu machen, ob man nicht vielleicht doch einen globalen Migrationspakt braucht. Natürlich einen solchen, der das offenkundige Problem der globalen Migration auch löst. Natürlich muß sich eine solche Lösung an den Interessen der beteiligten Nationen orientieren, und zwar an den wohlverstandenen Interessen. Dabei müssen kurzsichtige und eigensüchtige Überlegungen außen vor bleiben. Ein Vertrag ist nur dann für die Beteiligten rundum befriedigend, wenn er einen objektiv gerechten Ausgleich der widerstreitenden Interessen beinhaltet und gewährleistet.
Zunächst einmal muß also untersucht werden, welche Interessen im Zusammenhang mit dem steigenden Migrationsdruck auf dieser Erde jeweils inmitten liegen. Fangen wir doch zunächst einmal mit den Staaten an, die unter einer exponential wachsenden Überbevölkerung leiden. Ja leiden, denn anders kann man es wohl nicht bewerten, wenn ein Land wie Nigeria 1950 noch 40 Millionen Einwohner hatte, 2050 indessen voraussichtlich 400 Millionen Menschen Nahrung und Wohnung bieten muß. Ähnliche Verhältnisse finden wir in allen Staaten des afrikanischen Kontinents, vor allem aber in denen Afrikas südlich der Sahara. Der Abfluß von Millionen, ja zig Millionen Menschen aus diesem Kontinent löst jedoch die wirtschaftlichen Probleme dieser Länder nicht. Angesichts ihrer Reproduktionsrate spüren die Bevölkerungen jener Staaten eine Abwanderung von ein bis zwei Millionen Menschen jährlich nicht einmal. Hinzu kommt, daß in aller Regel die besten und stärksten jungen Männer das Land verlassen. Doch gerade diese Bevölkerungsgruppe ist allein geeignet, eine Gesellschaft und ein Land voranzubringen. Nur sie sind leistungsfähig, nur sie haben das Potenzial, die Wirtschaft ihres Landes voranzubringen. Wenn gerade diese Leute weggehen, bleiben die übrig, die auf deren Arbeits- oder Unternehmer-Einkommen angewiesen sind. Die Gelder, die von diesen jungen Männern im Erfolgsfalle aus den Zielländern der Migration nach Hause überwiesen werden, mögen zwar für die daheim gebliebenen erstrebenswert sein, bleiben jedoch weit hinter dem zurück, was diese Ausgewanderten tatsächlich im eigenen Lande erwirtschaften könnten, wenn sie nur hinreichend dazu motiviert würden. Ein sehr starkes Motiv dazu ist natürlich die Alternativlosigkeit. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, voranzukommen, als eigene Arbeit und Leistung, vor allem, weil Sozialtransfers aus den reichen Ländern nicht stattfinden, dann wird sich ein Land zwangsläufig entweder wirtschaftlich und gesellschaftlich entwickeln, oder aber es geht zu Grunde. Letzteres wäre dann selbst verschuldet und entspräche tatsächlich der Menschheitsentwicklung seit Menschengedenken. Man mag das für brutal, sozialdarwinistisch oder sonstwie unmenschlich halten. Das Leben ist jedoch so und nicht anders. Die künstliche Alimentierung statt des Anreizes zur Entwicklung verschärft die Probleme, statt sie zu lösen.
Betrachten wir in einem zweiten Schritt die wohlverstandenen Interessen der Ziel- oder Geberländer. Es handelt sich um die Staaten der sogenannten ersten Welt, also Nordamerika, Japan, die meisten ostasiatischen Staaten und China sowie Europa. Von dort geht niemand aus wirtschaftlichen Gründen und um der Armut zu entrinnen nach Afrika, Süd- und Mittelamerika oder in den vorderen Orient. Diese Länder sind vielmehr ausschließlich Zielländer der globalen Wirtschaftsmigration. Ihr Interesse kann es nur sein, diese Migration einzudämmen und auf den Zuzug derjenigen zu beschränken, die dem wirtschaftlichen Vorankommen der eigenen Bevölkerung nutzen. Dazu gibt es überall Einwanderungsgesetze, inzwischen sogar in Deutschland. Eine internationale Regelung über die Migration im allgemeinen, Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge und Wirtschaftsmigranten, muß im wohlverstandenen Interesse der Zielländer eben eine Auswahl der Zuwanderer ermöglichen, die aus der Sicht des jeweiligen Ziellandes seinen eigenen Interessen dient und andere, insbesondere altruistische und humanitäre Erwägungen hintanstellt. Denn so edel es sein mag, den Mühseligen und Beladenen dieser Erde zu helfen, so unmöglich ist es jedenfalls für uns Menschen dies auch nur annähernd tatsächlich zu tun. In diesem Zusammenhang sei auch unseren vor Edelmut nur so triefenden Geistlichen der christlichen Konfessionen ins Stammbuch geschrieben, daß von Jesus Christus eine solche Aussage zwar überliefert ist. Wer jedoch ein solches Versprechen abgibt, muß es auch einlösen können. Deswegen konnte ein solches Versprechen auch nur ein Gott abgeben, wobei er dabei ganz offensichtlich nicht die Erlösung von irdischen Übeln, sondern die Erquickung der Mühseligen und Beladenen im Himmelreich versprochen hat. Ein Aufruf an uns Irdische, den Armen unter uns diese paradiesischen Verhältnisse schon im Diesseits zu schaffen, kann darin nicht gesehen werden. Sollte ich mich an dieser Stelle in einem theologischen Irrtum befinden, lasse ich mich gerne aus berufenem Munde eines besseren belehren, behalte mir natürlich vor, zu überprüfen, ob das dann auch tatsächlich das bessere ist.
So müßte denn ein globaler Migrationspakt, der seinen Namen wirklich verdient, in seiner Präambel festlegen, daß die globale Migration Problem und Herausforderung für Quell- und Zielländer gleichermaßen ist. Daß diese Herausforderung darin besteht, die Migration qualitativ und quantitativ so zu steuern, daß weder die armen und unterentwickelten Staaten durch den Abzug ihrer besten jungen Menschen geschwächt werden, noch die wohlhabenden und gut organisierten Zielländer mit Massen von Menschen überschwemmt werden, die weder gesellschaftlich noch volkswirtschaftlich integriert werden können, vielmehr, wie man das heute schon gerade in Deutschland und Schweden beobachten kann, die Zielländer der Migration eine Hypothek auf sich nehmen, die sie niemals abbezahlen können.
Deswegen, so muß es dann in einem sinnvollen globalen Migrationspakt geregelt werden, sind zunächst einmal strenge Zugangskontrollen an jeder Landesgrenze, im Falle internationaler Organisationen wie der EU eben an deren Außengrenzen notwendig. Selbstverständlich sind alle Formen illegaler Migration wie etwa die Einreise ohne oder mit gefälschten Papieren vollständig zu unterbinden. Selbstverständlich muß jeder Staat autonom entscheiden können, welche und wie viele Zuwanderer er in welchem Zeitraum aufnehmen will. Selbstverständlich muß es jedem Staat freistehen, Personen, die sich illegal auf seinem Gebiet aufhalten, vor allem aber auch Straftäter, jederzeit auszuweisen und das auch durchzusetzen. Selbstverständlich muß es jedem Staat freistehen, die Höhe der Alimentierung von Zuwanderern, die noch keine Arbeit gefunden haben, frei und vor allem abweichend von den Sozialleistungen für die eigenen Staatsbürger festzusetzen. Auch die unveräußerbaren Menschenrechte verpflichten kein Land dieser Erde, seinen Staatsbürgern einerseits und Immigranten andererseits Sozialleistungen in gleicher Höhe zu gewähren. Es sei der Hinweis gestattet, daß auch die Grundrechte unserer Verfassung zum Teil nur deutschen Staatsbürgern gewährt werden, Ausländern hingegen nicht. Und selbstverständlich darf ein globaler Migrationspakt keinerlei Regelungen darüber enthalten, ob und in welchem Umfang auf die Medien eines Landes und die Meinungsfreiheit seiner Bürger Einfluß genommen werden soll oder darf, was das Thema Migration angeht. Der von Deutschland selbstredend alsbald unterzeichnete Pakt enthält ja bezeichnenderweise eine Verpflichtung, die Rede- und Pressefreiheit insoweit einzuschränken. Die Karlsbader Beschlüsse also in aktualisierter Fassung. Fürst Metternich wird es im Jenseits mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen.
Leider wird es einen Migrationspakt dieser Art nicht geben. Denn angesichts der wirklich erschütternden Berichte über die Begleitumstände seines Zustandekommens und das daran beteiligte beamtete und politische Spitzenpersonal muß vielmehr konstatiert werden, daß die Verfechter einer einheitlichen Weltbevölkerung das Heft in der Hand haben. Es ist eher fünf nach als fünf vor zwölf.