„Nationale“ Politik?

Welches Deutschland sollen wir wollen?

Die Debatte um die angeblich rechtsextremistische Ausrichtung der AfD – „Nazis“, „Faschisten“, „völkische Ideologie“ ruft danach, sich über Begriffe, Inhalte, rechtlich erfüllbare Wünsche und politischen Realismus Gedanken zu machen. Daß alle diese diffamierenden Zuschreibungen keineswegs auf die gesamte Partei, sondern nur auf den sog. Flügel ganz oder teilweise zutreffen, soll hier nicht weiter thematisiert werden. Hier geht es um die Klärung von Begriffen und um politische Optionen.

Was heißt eigentlich „national“?

Die Antwort sollte eigentlich nicht schwer sein. Tatsächlich ist es jedoch kaum möglich, diesen Begriff so zu definieren, daß er allgemeine Zustimmung finden könnte. Natürlich ist national zum Beispiel das Gegenteil von international. Damit ist aber noch nichts gewonnen, wenn es um die Grundlinien nationaler Politik, oder neutral ausgedrückt, der Politik eines Staates geht. Im Gesamtzusammenhang unseres Themas scheint eine Definition dahingehend, daß es sich bei „national“ im engeren politischen Sinne um eine Ideologie handelt, die im Zentrum aller politischen Bemühungen das eigene Volk sieht, und im Umkehrschluß die Interessen anderer Völker oder auch im Lande lebender Ausländer hintanstellt. Nun ist auch das noch nicht besonders aufschlussreich. Denn daß unser Grundgesetz das Volk als den Souverän sieht, demzufolge natürlich alle Anstrengungen der staatlichen Gewalten  zu seinem Nutzen und Frommen unternommen werden müssen, ist völlig klar. Nicht umsonst steht nach wie vor unter dem Tympanon des Reichstages unübersehbar: DEM DEUTSCHEN VOLKE.

Was soll „nationale“ Politik eigentlich bewirken?

Vielleicht kann man sich dem Thema so annähern, daß man fragt, wie Deutschland denn aussehen soll, wenn nationale Politik gemacht wird? Soll wirklich nur im Interesse deutscher Staatsbürger Politik gemacht werden, oder müssen auch hier legal lebende Ausländer, möglicherweise sogar auch illegal hier lebende Ausländer berücksichtigt werden? Soll man einfach nostalgisch sein und Anleihen aus der deutschen Vergangenheit nehmen? Wenn ja, welche? Das III. Reich scheidet wohl nach allgemeiner Ansicht aus. Allenfalls bei Herrn Höcke, der sich ja gerne mal als „Führer“ inszeniert – zuletzt mit seiner Körperhaltung und angedeuteter Verbeugung anlässlich der Gratulation des neugewählten Thüringer Ministerpräsidenten, was ja nicht zu Unrecht unter Verweis auf historische Fotografien mit der Verbeugung Hitlers vor Hindenburg am „Tag von Potsdam“ am 21. März 1933 verglichen worden ist. Soll es vielleicht die Schaffung einer Gesellschaft sein, die sich weitaus stärker in der deutschen Tradition sieht, als die bundesrepublikanische? Also zurück zu Weimar? Das wirft natürlich sofort die Frage auf, ob die Gesellschaft der Weimarer Republik sich so wesentlich von der der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet. Bei näherem Hinsehen findet man da wirklich nicht sehr viel Unterschiedliches außer der enormen politischen Instabilität, die ja dann in die Diktatur geschlittert ist. Zurück ins Kaiserreich? Eine konstitutionelle Monarchie mit sehr starker Stellung des Monarchen, eine ständestaatlich organisierte Gesellschaft, wenn auch mit einer beachtlichen Durchlässigkeit von unten nach oben? Kann man sich vorstellen, daß die Deutschen des 21. Jahrhunderts zurück in das ausgehende 19. und beginnende 20. Jahrhundert wollen? Bei Lichte besehen wollen das nicht einmal die Königstreuen in Bayern, und wenn sie noch so sehr ihren „Kini“ (Ludwig II.) verehren.

Und dann gibt es da ja auch noch die Verfassung

Wer sich über ein anderes, aus seiner Sicht nationaleres, Deutschland Gedanken macht, muß sich natürlich auch Gedanken darüber machen, was überhaupt politisch und rechtlich möglich wäre. Daß jedenfalls in absehbarer Zeit eine Mehrheit, womöglich sogar eine verfassungsändernde Mehrheit für eine grundlegende Umgestaltung unseres Landes gefunden werden könnte, ist mehr als unwahrscheinlich. Nicht einmal quantitativ beachtliche Minderheiten für eine grundlegende Umgestaltung, sei es in Richtung einer nostalgisch geprägten Gesellschaft, oder gar in Richtung einer autoritären, möglicherweise sogar faschistisch strukturierten Gesellschaft einerseits oder einer sozialistischen Gesellschaft wie in Venezuela unter Maduro oder gar wie in Kuba oder Nordkorea sind ebenfalls, von sehr überschaubaren Minderheiten abgesehen, nicht in Sicht. In ihrer übergroßen Mehrheit sind die Deutschen ja in dem Sinne konservativ, daß sie Veränderungen jedweder Art grundsätzlich skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen. Wer von einer gänzlich anderen Gesellschaft träumt, der wird bei dem Versuch ihrer Verwirklichung sehr schnell feststellen, daß er damit ziemlich allein auf weiter Flur steht.

Was ist rechtlich überhaupt möglich?

Doch auch die Frage, was rechtlich überhaupt umsetzbar ist, sollte nationale Nostalgiker umtreiben. Denn sie fällt sehr deutlich zu ihren Ungunsten aus. Nach geltendem Recht sind die tragenden Verfassungsgrundsätze wie das Demokratiegebot, die Trennung der Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative, die Garantie einer politischen Opposition, die Abwählbarkeit der Regierung und der Schutz der Menschenwürde, konkretisiert in den Grundrechten, unabänderbar. Das heißt, auch mit verfassungsändernder Mehrheit kann daran nicht gerüttelt werden. Lediglich in ihrer konkreten Ausprägung können Korrekturen erfolgen, jedoch dürfen diese ihre Wesensmerkmale nicht beeinträchtigen. Würde so etwas nicht auf legalem Wege, sondern mit Gewalt geschehen, würde das natürlich das Widerstandsrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG in Kraft setzen. Diesen Widerstand könnten zum Beispiel die Angehörigen der Bundeswehr leisten und sich dabei der Waffen bedienen, die sie nun einmal haben, wie das Roman Herzog im Standardkommentar zum Grundgesetz klipp und klar formuliert. Anhänger einer grundsätzlichen Umgestaltung im nationalen Sinne, wie sie ihn verstehen, verweisen gern auf Art. 146 GG. Das ist die Öffnungsklausel des Grundgesetzes für die Schaffung einer neuen Verfassung durch den Verfassungsgesetzgeber. Entgegen weitverbreiteten Vorstellungen muß das nicht unbedingt eine Volksabstimmung sein, es muß auch nicht unbedingt eine zu diesem Zwecke gewählte verfassungsgebende Versammlung sein, es genügt auch ein Verfassungskonvent aus Mitgliedern der Landesparlamente, wie das 1948 mit dem Verfassungskonvent von Herrenchiemsee der Fall war. Aber auch eine solche völlig neu geschaffene Verfassung könnte nicht wesentlich von dem abweichen, was wir bereits haben. Denn eine Verfassung, die etwa die Menschenrechte missachtete, weil zum Beispiel nur Kinder deutscher Eltern und Großeltern deutsche Staatsbürger werden könnten, oder aber wesentliche Grundrechte wie die Freizügigkeit, das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder oder auch die Versammlungs- und die Meinungsfreiheit vollständig oder teilweise nicht gewährte, würde unzweifelhaft zu einem Vertragsverletzungsverfahren innerhalb der Europäischen Union führen. Man kann natürlich einwenden, daß Deutschland auch aus der Europäischen Union austreten kann, wie das Großbritannien soeben getan hat. Ein solches Land wäre jedoch politisch und wirtschaftlich isoliert. Die wirtschaftlichen Folgen für ein rohstoffarmes Land wie Deutschland wären wahrscheinlich so, daß sie über kurz oder lang Aufstände im Lande hervorrufen würden.

Müßten Nationalrevolutionäre das Engreifen der Allierten befürchten?

Kaum zu befürchten wäre allerdings, daß die Alliierten des Zweiten Weltkrieges das zum Anlaß nehmen könnten, in Deutschland zu intervenieren. Dem steht die völkerrechtliche Souveränität, die spätestens mit dem 2 + 4 Vertrag endgültig erreicht worden ist, eindeutig entgegen. Schlicht unvorstellbar ist, daß etwa China oder auch Russland einer militärischen Intervention der USA in Deutschland (oder irgend einem anderen europäischen Land) zustimmen könnten. Ohne diese Zustimmung ginge so etwas keinesfalls. Auch könnten im Nachhinein nicht noch einmal Entnazifizierungsverfahren, die Art. 139 des Grundgesetzes als vom übrigen Gesetzestext unberührt bezeichnet, durchgeführt werden. Denn diese Klausel im Grundgesetz betrifft lediglich jene Maßnahmen und Verfahren, die von den Alliierten zum großen Teil vor Inkrafttreten des Grundgesetzes – Beispiel: Spruchkammerverfahren – durchgeführt wurden. Nach allgemeiner Auffassung ist diese Vorschrift inzwischen gegenstandslos und könnte gestrichen werden, ohne daß sich damit rechtlich etwas änderte. Tempi passati.

Was hilft hier die Geschichte?

Damit kommt man unweigerlich zu der Frage, welchen Ertrag es eigentlich hat, das Unrecht, das die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg zweifellos begangen haben, heute noch zu thematisieren. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß etwa die Bombardierung der deutschen Städte, die massenhaften Vergewaltigungen durch alliierte Soldaten, der völkerrechtswidrige Umgang mit deutschen Kriegsgefangenen (Rheinwiesenlager!) sowie die Vertreibung und Ermordung von Millionen Deutscher aus den östlichen Landesteilen schwerstes Unrecht waren. Es kann auch nicht in Zweifel gezogen werden, daß insbesondere die USA nicht etwa die Nationalsozialisten, sondern die Deutschen insgesamt bestrafen und vor allem daran hindern wollten, jemals wieder eine Großmacht zu werden. Das sind geschichtliche Fakten. Dieses historische Wissen soll auch nicht in den Archiven begraben werden, sondern durchaus auch Gegenstand des heutigen  Geschichtsunterrichts sein. Denn die Wahrheit, auch die historische Wahrheit, ist ein Wert an sich. Die Nachgeborenen haben immer ein Recht darauf, die ganze Wahrheit zu kennen, um damit frühere Zeiten zutreffend beurteilen zu können.

Die Wahrheit ist objektiv, die Geschichtspolitik ist subjektiv, weil eben politisch

So gehört eben zum Wissen über die Hochkulturen der Antike das Wissen, daß die Gesellschaften im alten Griechenland wie im rund 1000 Jahre dominierenden römischen Reich Sklavenhaltergesellschaften waren, in welchen die Menschenwürde eben vielfach nichts galt, und daß der Krieg für sie selbstverständliches Mittel der Politik in einem Ausmaß war, das heute jedenfalls für die meisten Staaten auf dieser Erde nicht mehr möglich ist. Und dennoch feiern wir Griechenland und Rom als die Wiege unserer Kultur, ganz zu Recht. Natürlich waren die Errungenschaften der französischen Revolution wie etwa die allgemeine Erklärung der Menschenrechte überschattet, ja besudelt durch die Verbrechen von Danton, Robespierre und Saint Just. Wen aber interessiert das heute noch? Natürlich hatte auch ein so bedeutender Herrscher wie Karl der Große buchstäblich seine Leichen im Keller, denkt man etwa an das Blutbad, das er unter den besiegten Sachsen angerichtet hat. Und auch die Intentionen der Politik vergangener Jahrhunderte haben keine Auswirkungen mehr auf das Heute. Sicher waren Ludwig XIV, Napoleon und Poincaré ständig daran interessiert, Deutschland wenn nicht gänzlich zu unterwerfen, so doch klein zu halten. Welche Auswirkungen hat das auf unsere Zeit? Keine. Wir haben uns eben heute mit dem europäischen Machtanspruch von Herrn Macron auseinanderzusetzen. Natürlich ist die Verfolgung und Verbrennung von Hexen und Ketzern auch in Deutschland ein historisches Faktum. Ein Ertrag für politisches Handeln in unserer Zeit kann daraus nicht gewonnen werden. Oder sollen wir etwa die christlichen Kirchen auch heute noch dafür in die Verantwortung nehmen? Tempi passati.

Die Probleme von gestern sind nicht die von heute und erst recht nicht die von morgen

Insbesondere kann man nicht etwa die Deutschland gegenüber äußerst feindselige Politik der Alliierten des Zweiten Weltkrieges bis in die ersten Nachkriegsjahre zur Begründung außenpolitischer Entscheidungen deutscher Regierungen in unserer Zeit heranziehen. Denn abgesehen davon, daß sich hier mit Beginn des Kalten Krieges ein erheblicher Wandel vollzogen hatte, hat sich intelligente Außenpolitik ausschließlich daran zu orientieren, was jeweils für das eigene Land nützlich ist. Staaten haben eben keine Freunde (oder Feinde) sondern Interessen. Und danach hat sich zum Beispiel das Verhältnis Deutschlands zu den USA, zu Russland oder zu China auszurichten. Nur das ist wohlverstandene nationale Politik, nämlich eine Politik, die dem deutschen Volk nützt. Wer verantwortliche Politik betreibt, der sorgt dafür, daß seinem Volk wirtschaftliche Prosperität, sowie innere und äußere Sicherheit gewährleistet werden. Daran hindert auch nicht die Kenntnis der geschichtlichen Wahrheit. Ob Roosevelt die Deutschen gehaßt hat oder nicht, mag die Historiker interessieren. (Er hat sie gehaßt). Den Politiker hat zu interessieren, wie man mit Trump zurechtkommt, insbesondere die deutschen Exporte in die USA sichert. Und es ist ein Merkmal von Interessenpolitik, etwa gegen den erklärten Willen der USA Gas aus Russland zu beziehen, und dazu eine Pipeline durch die Ostsee zu bauen, weil das eben schlicht und einfach billiger ist, von der Streuung des Versorgungsrisikos ganz zu schweigen, als sich alleine von einem Lieferanten, und seien es die USA, abhängig zu machen. Auf der anderen Seite wäre jeder verantwortliche deutsche Politiker mit dem sprichwörtlichen Klammerbeutel gepudert, würde er nicht dafür Sorge tragen, daß zu den militärischen Verbündeten seines Landes die auch auf lange Sicht Weltmacht Nr. 1 gehört. Das heißt ja nicht, daß man nicht auch zu Russland und China ein unverkrampftes Verhältnis pflegt. Es bleibt Halbgebildeten und Verschwörungstheoretikern wie einem Thorsten Schulte vorbehalten, von einem fremdbestimmten Deutschland zu phantasieren und aus der schlecht bis gar nicht verstandenen neueren Geschichte abenteuerliche Schlußfolgerungen auf die aktuelle Politik zu ziehen. 

Realismus statt Traumtänzerei

Wirklich nationale Politik ist vonnöten. Nationalistische Politik á la Höcke oder seines gar nicht so heimlichen Vorbildes ist weder wünschenswert noch rechtlich überhaupt möglich. Solche Halluzinationen verhalten sich zur Wirklichkeit wie der mit Grenzzaun und Beschilderung versehene Schrebergarten des Reichsbürgers zu dem real existierenden Staat Bundespepublik Deutschland. Das Hitlerbild bleibt im Geschichtsbuch, an die Wand im Wohnzimmer kommt es nicht mehr.






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